Sicherheitsvorschriften

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Prof. Dr.-Ing. G. Khoramnia
Fachgebiet Hochspannungstechnik
Hochschule Hannover
Sicherheitsvorschriften
Die hier angegebenen Sicherheitsvorschriften ergänzen die einschlägigen VDE- Vorschriften.
Sie sind von jedem, der im Hochspannungslaboratorium Versuche mit hohen Spannungen
durchführt, genauestens zu beachten.
Unter Hochspannung ist jede Spannung zu verstehen, die höher als 250 V gegen Erde ist.
Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich, innerhalb der üblichen Dienstzeit, die Versuche zu
zweit durchzuführen.
Außerhalb der üblichen Dienstzeit muss eine zweite Person im Raum oder in Rufweite sein.
1
Absperrung
Jeder Versuchsstand, in dem sich hochspannungsführende Anlagenteile befinden, muss gegen
unbeabsichtigtes Betreten abgesichert werden. Zweckmäßig erfolgt dies durch metallische
Absperrgitter, wobei diese ausreichend zu erden sind.
An den Gittern sind Schilder “Hochspannung! Vorsicht, Lebensgefahr!“ anzubringen.
2
Sicherheitsabstände
Bei allen hochspannungsführenden Teilen muss folgender Mindestabstand gegen Erde
(Metallteile, Absperrgitter etc.) eingehalten werden.
Wechselspannung
Gleichspannung
Blitzstoßspannung
Schaltstoßspannung
50 cm / 100 kV
35 cm / 100 kV
20 cm / 100 kV
70 cm / 100 kV
Die angegebenen Abstände dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Sachkundigen
unterschritten werden.
3
Verriegelungen
Jeder Versuchsstand muss mit einem Sicherheitskreis ausgerüstet sein. Dieser hat Folgendes zu
gewährleisten:
- Beim Öffnen der Absperrung muss die Anlage selbsttätig spannungsfrei geschaltet
werden.
- Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein und zwar erst, wenn alle
Verriegelungsbrücken geschlossen sind.
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- Der Schaltzustand der Anlage muss durch zwei Signallampen deutlich gekennzeichnet
sein (rot – Anlage steht unter Spannung, grün – Anlage ist spannungsfrei).
4
Erdungsstange
Jeder Versuchsstand ist auch mit einer Erdungsstange auszurüsten, wenn automatische
Erdungseinrichtungen vorhanden sind. Diese muss innerhalb der Absperrung geerdet sein und
einen ausreichend isolierten Handgriff besitzen. In Ruhelage bei nicht geerdeter Anlage muss
sie beim Betreten der Anlage zwangsläufig ins Auge fallen. Dieses wird zweckmäßigerweise
dadurch erzwungen, dass die Erdungsstange, die in ihrer Ruhelage auf ein Schaltelement des
Sicherheitskreises wirkt, durch geeignete Einhängung den Zugang zum Versuchsstand sperrt.
5
Versuchdurchführung
Jede Schaltung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sie von einer sachkundigen
Person des Hochspannungslaboratorium überprüft wurde.
Beim Umbauen ist darauf zu achten, dass alle Kondensatoren ausreichend und dauernd geerdet
werden. Bei Lagerung sollen die Kondensatoren kurzgeschlossen werden.
Vor Wiedereinschaltung der Anlage hat sich der Durchführende davon zu überzeugen, dass
sich keine weiteren Personen im Gefährdungsbereich befinden.
Bei lautstarken Versuchen sind in der Nähe befindliche Personen durch Ruf oder Hupton
rechtzeitig zu warnen, damit diese ihr Gehör schützen können.
6
Explosions- und Feuergefahr, Strahlenschutz
Bei Versuchen mit Öl und anderen leicht entflammbaren Stoffen müssen geeignete
Feuerlöscher griffbereit vorhanden sein.
Beim Umgang mit Strahlenquellen sind besondere Vorschriften zu beachten
(Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung).
7
Unfallversicherung
Jeder, der im Hochspannungslaboratorium arbeitet, muss gegen Unfall versichert sein.
(Eingeschriebene Studenten sind gegen Unfall versichert.)
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8
Verhalten bei elektrischen Unfällen
-
Anlage sofort abschalten und erden,
Notarztwagen anfordern mit dem Stichwort:“ Elektrounfall mit/ ohne
Bewusstlosigkeit“:
Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst : Tel. 00112
Polizei: Tel. 00 110
Pförtner : Tel. 90
-
Bewusstlosen in die stabile Seitenlage bringen.
Bei Atemstillstand mit sofortiger künstlicher Beatmung beginnen; bei
Herzstillstand Herzmassage!
-
Nach elektrischen Unfällen (auch leichterer Art) stellt sich der Betroffene aus
Sicherheitsgründen einem Arzt vor.
Hannover, Juni 2009
gez. Prof. Dr.-Ing. Khoramnia
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