Prof. Dr.-Ing. G. Khoramnia Fachgebiet Hochspannungstechnik Hochschule Hannover Sicherheitsvorschriften Die hier angegebenen Sicherheitsvorschriften ergänzen die einschlägigen VDE- Vorschriften. Sie sind von jedem, der im Hochspannungslaboratorium Versuche mit hohen Spannungen durchführt, genauestens zu beachten. Unter Hochspannung ist jede Spannung zu verstehen, die höher als 250 V gegen Erde ist. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich, innerhalb der üblichen Dienstzeit, die Versuche zu zweit durchzuführen. Außerhalb der üblichen Dienstzeit muss eine zweite Person im Raum oder in Rufweite sein. 1 Absperrung Jeder Versuchsstand, in dem sich hochspannungsführende Anlagenteile befinden, muss gegen unbeabsichtigtes Betreten abgesichert werden. Zweckmäßig erfolgt dies durch metallische Absperrgitter, wobei diese ausreichend zu erden sind. An den Gittern sind Schilder “Hochspannung! Vorsicht, Lebensgefahr!“ anzubringen. 2 Sicherheitsabstände Bei allen hochspannungsführenden Teilen muss folgender Mindestabstand gegen Erde (Metallteile, Absperrgitter etc.) eingehalten werden. Wechselspannung Gleichspannung Blitzstoßspannung Schaltstoßspannung 50 cm / 100 kV 35 cm / 100 kV 20 cm / 100 kV 70 cm / 100 kV Die angegebenen Abstände dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Sachkundigen unterschritten werden. 3 Verriegelungen Jeder Versuchsstand muss mit einem Sicherheitskreis ausgerüstet sein. Dieser hat Folgendes zu gewährleisten: - Beim Öffnen der Absperrung muss die Anlage selbsttätig spannungsfrei geschaltet werden. - Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein und zwar erst, wenn alle Verriegelungsbrücken geschlossen sind. Seite 1 Prof. Dr.-Ing. G. Khoramnia Fachgebiet Hochspannungstechnik Hochschule Hannover - Der Schaltzustand der Anlage muss durch zwei Signallampen deutlich gekennzeichnet sein (rot – Anlage steht unter Spannung, grün – Anlage ist spannungsfrei). 4 Erdungsstange Jeder Versuchsstand ist auch mit einer Erdungsstange auszurüsten, wenn automatische Erdungseinrichtungen vorhanden sind. Diese muss innerhalb der Absperrung geerdet sein und einen ausreichend isolierten Handgriff besitzen. In Ruhelage bei nicht geerdeter Anlage muss sie beim Betreten der Anlage zwangsläufig ins Auge fallen. Dieses wird zweckmäßigerweise dadurch erzwungen, dass die Erdungsstange, die in ihrer Ruhelage auf ein Schaltelement des Sicherheitskreises wirkt, durch geeignete Einhängung den Zugang zum Versuchsstand sperrt. 5 Versuchdurchführung Jede Schaltung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sie von einer sachkundigen Person des Hochspannungslaboratorium überprüft wurde. Beim Umbauen ist darauf zu achten, dass alle Kondensatoren ausreichend und dauernd geerdet werden. Bei Lagerung sollen die Kondensatoren kurzgeschlossen werden. Vor Wiedereinschaltung der Anlage hat sich der Durchführende davon zu überzeugen, dass sich keine weiteren Personen im Gefährdungsbereich befinden. Bei lautstarken Versuchen sind in der Nähe befindliche Personen durch Ruf oder Hupton rechtzeitig zu warnen, damit diese ihr Gehör schützen können. 6 Explosions- und Feuergefahr, Strahlenschutz Bei Versuchen mit Öl und anderen leicht entflammbaren Stoffen müssen geeignete Feuerlöscher griffbereit vorhanden sein. Beim Umgang mit Strahlenquellen sind besondere Vorschriften zu beachten (Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung). 7 Unfallversicherung Jeder, der im Hochspannungslaboratorium arbeitet, muss gegen Unfall versichert sein. (Eingeschriebene Studenten sind gegen Unfall versichert.) Seite 2 Prof. Dr.-Ing. G. Khoramnia Fachgebiet Hochspannungstechnik Hochschule Hannover 8 Verhalten bei elektrischen Unfällen - Anlage sofort abschalten und erden, Notarztwagen anfordern mit dem Stichwort:“ Elektrounfall mit/ ohne Bewusstlosigkeit“: Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst : Tel. 00112 Polizei: Tel. 00 110 Pförtner : Tel. 90 - Bewusstlosen in die stabile Seitenlage bringen. Bei Atemstillstand mit sofortiger künstlicher Beatmung beginnen; bei Herzstillstand Herzmassage! - Nach elektrischen Unfällen (auch leichterer Art) stellt sich der Betroffene aus Sicherheitsgründen einem Arzt vor. Hannover, Juni 2009 gez. Prof. Dr.-Ing. Khoramnia Seite 3