Ergänzungsregelung1 Nr. B 009 zu „Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung Grundfunktionen“ Stand: Rev. 3.1, 22.05.2012 Rev.- Nr.. 2.3 Datum 29.09.2011 Verantwortung. Humpsch 2.3a 07.11.2011 Ak Bremse 2.4 2.5 3 3.1 19.12.2011 27.02.2012 19.03.2012 22.05.2012 Ak Bremse Ak Bremse Ak Bremse Lk Fahrzeuge Bemerkungen Anmerkungen Inhaltliche Korrekturen zur Anpassung an TSCR in: 4.4, 5.1, 5.3.1 und Anlage 1, redaktionelle Bearbeitung Anlagen 3, 4 Abstimmung im Ak Bremse Endbearbeitung und Schlussabstimmung Zur Genehmigung durch den Lk Fahrzeuge Auf 39. Sitzung durch Lk Fahrzeuge genehmigt Bereich : Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung Inhalt: Es werden ergänzende Regelungen zu Detailfragen der Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung wie: • Schutzziele • Aufbau des Fahrgastnotbremssystems • Steuerungsverfahren definiert. 1 Die „Ergänzungsregelungen zur Bremse“ sind eine Sammlung von Regelungen zu verschiedenen die Bremse betreffenden Einzelfragen. Es werden in der Regel Schutzziele und darüber hinaus notwendige ergonomische Grundsätze aus betrieblicher Sicht definiert. Die aufgeführten Regeln sind grundsätzlich für Schienenfahrzeuge relevant, die einer Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV oder einer Abnahme nach § 32 Abs. 1 EBO bedürfen. Regeln, die darüber hinaus bei Inbetriebnahme oder Abnahme für den Betreiber von Interesse und daher mit diesem jeweils abzustimmen sind, sind blau kursiv gekennzeichnet. Die Ergänzungsregelungen wurden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Bremstechnische Beurteilung von Schienenfahrzeugen“ erstellt, die sich aus Vertretern von Herstellern, Aufsichtsbehörde (hier Eisenbahn-Bundesamt) und Eisenbahnverkehrsunternehmen zusammensetzt. In den „Ergänzungsregelungen zur Bremse“ werden, ergänzend zu den „Regelungen für die bremstechnische Beurteilung von Schienenfahrzeugen im Rahmen der Inbetriebnahme nach TEIV oder der Abnahme nach § 32 Abs. 1 EBO“ (inklusive Prüfmodule I bis III und Anhang IV) sowie zu nationalen und internationalen Regelungen, zu den jeweiligen Einzelfragen - Vereinbarungen zu offenen Detailfragen getroffen, - ergänzende Spezifizierungen vorgenommen, - Ausführungsbestimmungen festgelegt und - Handlungs- und Interpretationsspielräume beschrieben bzw. eingeschränkt. Die Ergänzungsregelungen werden Bestandteil von Lasten- und Pflichtenheften und von Hersteller und Aufsichtsbehörde als maßgebende Kriterien bei der Inbetriebnahme eines strukturellen Teilsystems gemäß TEIV bzw. im Abnahmeprocedere gemäß § 32 Abs. 1 EBO verwendet. B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gültigkeit dieser Regelungen 3 2 Einleitung und Schutzziele 3 3 Funktionen des Notbremssystems 3 4 Aufbau Fahrgastnotbremssystem 4 4.1 Bedien- und Anzeigeelemente im Führerraum 4 4.2 Bedien- und Anzeigeelemente im Fahrgastraum 5 4.3 Wirkgruppe Notbremse 5 4.4 Fahrzeugsteuerung 5 4.5 Übertragungssystem für Informationen und Steuerbefehle im Zug 5 4.6 Zentrales Steuerteil NBÜ 6 5 Steuerungsverfahren 6 5.1 Phasen der Zugfahrt 6 5.2 Funktion Betriebsart „NBÜ aus“ 6 5.3 Funktion Betriebsart „NBÜ ein“ 6 5.3.1 Betätigung einer Fahrgastnotbremse: 7 5.3.2 Funktion NBÜ: 7 5.3.3 Funktion Notbremsung: 7 5.3.4 Funktion Schnellbremsung: 7 6 Betriebliche Anschriften, Kennzeichnung 7 Anlage 1: Phasen einer Zugfahrt 8 Anlage 2: Ausführungsbeispiel nach UIC-MB 541-6 für lokbespannte Wagenzüge 9 Anlage 3: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug ohne Leittechnik 11 Anlage 4: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug mit Leittechnik (1) 13 Anlage 5: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug mit Leittechnik (2) 15 Verzeichnis der Abkürzungen akust. ep EBO FGN FR NBÜ opt. SB TB0 Tf UIC-MB ZS akustisch elektro-pneumatisch(e) Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung Fahrgastnotbremse Führerraum Notbremsüberbrückung optisch Schnellbremsung Türblockierung 0 km/h Triebfahrzeugführer UIC-Merkblatt Zugschluss Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen 1 Seite 3 von 15 Gültigkeit dieser Regelungen Diese Regelungen erhalten Gültigkeit ab 22.05.2012. Bei laufenden Projekten (Beginn vor Gültigkeit dieser Regelung) gilt diese Regelung spätestens dann, wenn das erste Fahrzeug später als 24 Monate nach Gültigkeit dieser Regelung ausgeliefert wird. Konstruktive Ausführungen in vorhandenen Fahrzeugen behalten weiterhin ihre Zulassung, vorausgesetzt sie zeigen keine betriebsgefährlichen Mängel. Andernfalls sind sie dem in diesem Regelwerk definierten Merkmalen anzupassen, um der Produkthaftung gerecht zu werden. Dies gilt auch für Ersatzlieferungen. 2 Einleitung und Schutzziele Die vorliegende Ergänzungsregelung verfolgt das Ziel, die Anforderungen des §23 (3) EBO zu untersetzen, die zu erfüllenden Funktionen zu definieren und Kriterien für die Beurteilung ausgeführter Lösungen im Rahmen einer Inbetriebnahme nach TEIV oder der Abnahme von Schienenfahrzeugen nach §32 EBO bereitzustellen. Die FGN dient dazu, ein Anhalten des Zuges zu bewirken, wenn ein im Zug befindlicher Fahrgast oder das Zugpersonal eine Notfallsituation erkannt haben. Insbesondere im Bereich von Bahnsteigen, an denen der Zug gehalten hat, muss eine Fahrgastnotbremsung unmittelbar wirksam werden, wegen der evtl. Gefahr, dass Reisende mitgeschleift werden können. Um den zunehmenden Tunnelanteil bei Schnellfahr- und S-Bahnstrecken und das daraus folgende Gefährdungspotential zu berücksichtigen, kann es erforderlich werden, den Zug trotz einer angeforderten Fahrgastnotbremsung weiterfahren zu lassen und das Liegenbleiben an schwer zugänglichen Stellen zu vermeiden, um so schnell wie möglich einen für Selbst- oder Fremdrettung von Personen im Zug geeigneten Ort zu erreichen. Die maßgebenden Tunnelstrecken sind definiert in der EBA-Tunnelrichtlinie vom 01.07.1997 mit Ergänzung vom 01.11.2001. Deshalb wurde der § 23 (3) EBO 1991 ergänzt, ohne dazu technische Lösungen vorzugeben: „Die Notbremseinrichtung darf so beschaffen sein, dass eine eingeleitete Notbremsung aufgehoben werden kann. Bei Stadtschnellbahnfahrzeugen ist es zulässig, dass eine Betätigung eines Notbremsgriffes außerhalb von Bahnsteigbereichen nur eine Anzeige im Führerraum auslöst.“ Um den genannten Forderungen gerecht zu werden, müssen Züge - und ab Gültigkeit dieser Regelung auch Stadtschnellbahnfahrzeuge- die auf den in der EBA-Tunnelrichtlinie genannten Strecken und auf Stadtschnellbahnnetzen mit Tunnelstrecken fahren, die länger als 500 m sind, über ein gemäß dieser Regelung ausgeführtes Fahrgastnotbremssystem verfügen. Anderenfalls sind besondere betriebliche Maßnahmen zu ergreifen. 3 Funktionen des Notbremssystems Folgende Funktionen sind zu realisieren: • Bei Betätigung einer FGN im Zug muss der Tf eine Alarmmeldung erhalten. • Der den Notbremszuggriff Betätigende muss eine wahrnehmbare Bestätigung erhalten. • Bei Halt am Bahnsteig und während der Anfahrt nach einem Halt am Bahnsteig muss die Betätigung einer FGN zunächst eine sofortige Bremsung auslösen, die nicht überbrückt werden kann. • Während der Fahrt muss sichergestellt sein, dass eine betätigte FGN den Zug nicht unzeitig zum Halten bringt, so dass der Tf den nächst erreichbaren Rettungsort bestimmen und den Zug dort zum Halten bringen kann. • Reagiert der Tf während der Zugfahrt mit aktivierter Notbremsüberbrückung (NBÜ) auf eine Fahrgastnotbrems-Anforderung aus dem Zug nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so muss das System automatisch die Fahrgastnotbremsung wirksam werden lassen. Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen • • • • 4 Seite 4 von 15 Die Funktionsfähigkeit der Signalübertragung im Zug muss durch technische Mittel überwacht werden. Fehler, welche die vorgesehene Arbeitsweise des Systems beeinträchtigen können, müssen eine Störungsmeldung an den Tf auslösen. Die Überlagerung weiterer Fahrgastnotbremsbetätigungen darf nicht zu einer automatischen Bremsreaktion des Zuges führen. Der Tf muss die Möglichkeit haben, die Funktion Notbremsüberbrückung (NBÜ) ein- oder auszuschalten. Bei ausgeschalteter Funktion NBÜ muss die Betätigung einer FGN eine unmittelbare Bremsung des Zuges auslösen. Aufbau Fahrgastnotbremssystem Für die Erzeugung, Verarbeitung und Übertragung der entsprechenden Meldungen und Befehle zur Steuerung müssen im Zug folgende Komponenten vorhanden sein: 4.1 Bedien- und Anzeigeelemente im Führerraum Im Führerraum befindliche Elemente dürfen jeweils nur bei betrieblich besetztem Führerstand aktiv sein. Schalter Betriebsart Die Funktion Notbremsüberbrückung (NBÜ) muss wahlweise ein- und ausschaltbar sein. Dies kann über einen Wahlschalter oder entsprechende Menüsteuerung realisiert werden. Optische Meldung Fahrgastnotbremse Eine rote Meldeleuchte in der Informationsebene des Führerraums nach DIN 5566-2, Anhang B muss bei aktivierter Funktion „NBÜ“: • durch Blinken mit einer Frequenz von 0,5 – 1,0 Hz die Betätigung einer FGN im Zug • durch Dauerlicht eine Störung der Funktion NBÜ anzeigen. Sie kann diskret oder in einem Display ausgeführt werden und muss in der Betriebsart NBÜ betriebsbereit, bei ihrer Ansteuerung sofort sichtbar sein und der DIN 5566-1 (6.3) genügen. Akustische Meldung Fahrgastnotbremse Zusätzlich zur optischen Meldung „Fahrgastnotbremse“ muss eine akustische Meldung bis zu ihrer Quittierung durch den Tf auf eine betätigte FGN hinweisen. Sie muss in der Betriebsart NBÜ betriebsbereit und bei ihrer Ansteuerung sofort hörbar sein. Sie kann als Summer mit einer Tonfrequenz von ca. 2,5 kHz oder ca. 3,5 kHz oder als Sprachausgabe ausgeführt werden. Prüfung NBÜ Zur Prüfung der Notbremsüberbrückung kann eine zusätzliche Stellung des o.g. Wahlschalters, ein zusätzlicher Schalter, eine entsprechende Menüsteuerung oder ein automatischer Prüflauf vorgesehen werden. Die entsprechende Betriebsart („NBÜ ein“, „NBÜ aus“, „NBÜ Test“) muss erkennbar sein. Bestätigung Notbremsmeldung Der Tf muss eine Notbremsmeldung in den Fällen bestätigen (quittieren), in denen er eine Notbremsung überbrücken will. Dies kann durch kurzzeitige Bedienung des Führerbremsventils in Füllstoßstellung oder eines separaten Tasters in seinem Griffbereich erfolgen. In allen anderen Fällen wird die Notbremsung wirksam. Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen 4.2 Seite 5 von 15 Bedien- und Anzeigeelemente im Fahrgastraum Betätigungseinrichtung Notbremse Entsprechend Ergänzungsregelung Nr. B 002 zur „Anordnung und Ausführung von Notbremsbetätigungen an Fahrzeugen zur Personenbeförderung“ und EN 15327-1 sind leicht sichtbare und erreichbare Notbremsgriffe vorzusehen (siehe auch §23(3) EBO). Die Betätigung muss auf einen elektrischen Signalgeber wirken, der auf den durch den gesamten Zugverband führenden Übertragungsweg wirkt. Bei ausgeschalteter NBÜ führt die Betätigung zur sofortigen Einleitung einer Bremsung. Bestätigung einer Fahrgastnotbremsanforderung Der den Notbremszuggriff Betätigende muss eine wahrnehmbare Bestätigung erhalten. Dafür muss mindestens eine der folgenden Einrichtungen vorhanden sein: • Lautsprecher, über die eine manuell vom Tf ausgelöste Durchsage übermittelt werden kann • Warntongeber oder Lautsprecher, über den eine Meldung ausgegeben werden kann, die in der NBÜ-Steuerung automatisch generiert wird. • Warntongeber oder Lautsprecher, der eine Meldung ausgibt, die im Wagen automatisch generiert wird, sobald die Notbremse betätigt wird. Das Betriebspersonal muss einwandfrei feststellen können, ob in dem jeweiligen Fahrzeug eine FGN betätigt wurde. 4.3 Wirkgruppe Notbremse Die Wirkgruppe Notbremse ist ein Element der „Dezentralen Befehlsgabe für Zwangsbremsung“ im Sinne der EN 14198. Betrieblich frei kuppelbare Einheiten sind jeweils mit einer entsprechenden Wirkgruppe auszurüsten. Sowohl bei elektrisch als auch bei pneumatisch gesteuerter Notbremswirkgruppe muss die Ansteuerung im Falle der Notbremsüberbrückung durch eine geeignete Schaltung unterbrochen bzw. überbrückt werden können. Bei Triebzügen kann auf eine Wirkgruppe Notbremse verzichtet werden wenn die Steuerung der Notbremse in das zugweite Leittechniksystem integriert wird. 4.4 Fahrzeugsteuerung Die Fahrzeugsteuerung des führenden Fahrzeuges muss an die Steuerung des Notbremssystems folgende Informationen kontinuierlich liefern: • Befehl Einstiegtüren freigegeben und • Rollkriterium v > 0 (Rollkriterium muss im Bereich 0 km/h < v < 5 km/h gesetzt werden, d. h. der Zug muss spätestens bei 5 km/h den Zustand "Rollen" erkannt haben) oder alternativ • Wegkriterium (seit Anfahrt zurückgelegte Strecke) und Geschwindigkeitskriterium 4.5 Übertragungssystem für Informationen und Steuerbefehle im Zug Die Verbindung zwischen führendem Fahrzeug und Zug übernimmt Sicherheitsfunktionen und muss mit einem dafür geeigneten Übertragungssystem hergestellt werden. Es ist so auszuführen, dass Fehler, in deren Folge die Funktion des Systems gestört ist, während des Betriebs erkannt werden. Folgende Signale sind voneinander unabhängig zu übertragen: • Meldung Betätigung Fahrgastnotbremse: Der Leitungsweg ist bis zum Zugschluss permanent durch geeignete technische Maßnahmen zu überwachen. • Befehl Notbremsüberbrückung: Für den Fall, dass die einzelnen Einheiten des Zugverbandes mit dezentral wirkenden Notbremswirkgruppen ausgerüstet sind, ist ein Befehl zur NBÜ an alle Notbremswirkgruppen im Zug zu übertragen. Die Wirksamkeit der Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 6 von 15 Befehlsübertragung ist in allen Fahrzeugen bis zum Zugschluss permanent durch geeignete technische Maßnahmen zu überwachen. Es ist sicherzustellen, dass spätestens bei einem „Halt mit Türfreigabe“ die vom Fahrgast angeforderte Notbremsung wirksam wird. Eine Signalübertragung über elektronische Bussysteme ist zulässig, wenn diese gleiche Sicherheit aufweisen, wie eine diskrete Schaltung, welche die vorgenannten Anforderungen erfüllt. 4.6 Zentrales Steuerteil NBÜ Die Steuerung ist in jedem führenden Fahrzeug (Trieb- oder Steuerfahrzeug) zu installieren. Sie kann als separates Gerät aufgebaut sein oder als Modul in die Fahrzeugsteuerung integriert werden. Sie realisiert die Funktionen gemäß Kapitel 4. 5 Steuerungsverfahren Die unter Kapitel 3 beschriebenen Funktionen des Fahrgastnotbremssystems mit NBÜ werden umgesetzt, wenn sich eine Zugfahrt gemäß den in Anlage 1 dargestellten Phasen vollzieht. 5.1 Phasen der Zugfahrt „Halt mit Türfreigabe“: • Rollkriterium nach Kap. 4.4 nicht erfüllt und Einstiegtüren freigegeben „Anfahrt am Bahnsteig“: • Unter den Bedingungen Einstiegtüren sind nicht freigegeben und Zug rollt (Rollkriterium nach Kap. 4.4 erfüllt), läuft eine Zeit T1 ab (Zeitkriterium) - deren minimale Dauer einem Fahrgast ermöglichen muss, eine etwaige Gefahrensituation zu erkennen, Zugang zu einem FNB-Griff zu erlangen und den Griff zu betätigen (siehe Schutzziele Kapitel 2) und - deren maximale Dauer dadurch bestimmt sein soll, dass in Abhängigkeit von Anfahrbeschleunigung und Zuglänge der Zug bei einer FGN-Bremsung so zum Halt kommt, dass Fahrgäste den Bahnsteig sicher wieder erreichen können. Eine Begrenzung der maximalen Zeitdauer ist im Zweifel der erforderlichen minimalen Zeitdauer unterzuordnen. • Anstelle der Zeit darf auch das Zurücklegen einer Strecke (Wegkriterium) und das Erreichen einer Geschwindigkeit (Geschwindigkeitskriterium) erfasst werden „Fahrt“: Die Phase „Fahrt“ beginnt (Phase „Anfahrt am Bahnsteig“ beendet), wenn: • die Zeit T1 bei nicht freigegebenen Einstiegtüren und rollendem Zug abgelaufen ist oder • gemäß TSI LOC&PAS 2011 mit nicht freigegebenen Einstiegtüren der Weg S1, der 100 m (+/-20 m) betragen soll, zurückgelegt wurde oder eine dem Weg von 100 m äquivalente Geschwindigkeit V1 von 15 m/s (+/-3 m/s) 2, wobei das ersterreichte Kriterium gilt . Sie endet, wenn die Phase „Halt mit Türfreigabe" wieder erreicht ist. 5.2 Funktion Betriebsart „NBÜ aus“ Ist die Funktion „NBÜ“ über den Betriebsartenwahlschalter nicht eingeschaltet, muss die Betätigung einer FGN die sofortige und unmittelbare Einleitung einer Bremsung bewirken. 5.3 Funktion Betriebsart „NBÜ ein“ Bei eingeschalteter Funktion NBÜ muss das System auf die Betätigung einer FGN, je nach Phase der Zugfahrt und Handlung des Tf, differenziert mit Zwangsbremsung, Fahrgastnotbremsung oder Notbremsüberbrückung (NBÜ) reagieren. 2 Die Angabe einer Geschwindigkeit für V1 von 15 km/h in der TSI LOC&PAS beruht nach Ansicht des AK Bremse auf einer falsch gewählten Einheit. Dem Weg von 100 m ist stattdessen eine äquivalente Geschwindigkeit von 15 m/s zuzuordnen. Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV B009 - Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen 5.3.1 Seite 7 von 15 Betätigung einer Fahrgastnotbremse: Sie muss: • in jeder Phase im Führerraum eine optische und eine akustische Meldung auslösen. • während der Phasen „Zughalt mit Türfreigabe“ und „Anfahrt am Bahnsteig“ eine sofortige Notbremsung auslösen, die vom Tf nur bei nicht freigegebenen Einstiegstüren und völligem Stillstand des Zuges aufgehoben werden kann. Während der Phase „Fahrt“ ist die FGN unwirksam zu schalten (zu überbrücken). Sie darf erst wieder wirkbereit werden, bei „Zughalt mit Türfreigabe“, durch Ausschalten der Betriebsart NBÜ oder im Fehlerfall. Wird während der Phase „Fahrt“ eine FGN betätigt, muss die Überbrückung für eine bestimmte Zeit T2 weiterhin wirksam bleiben. Der Fahrgast muss eine wahrnehmbare Empfangsbestätigung gemäß Kapitel 3 erhalten. 5.3.2 Funktion NBÜ: Soll die Fahrt fortgesetzt werden, muss der Tf die erste Fahrgastnotbremsmeldung vor Ablauf einer Zeit von T2 = 10 ±1s quittieren. Damit ist die NBÜ bis zum nächsten „Zughalt mit Türfreigabe“ wirksam geschaltet. Die akustische Meldung muss verstummen. Die Überbrückung muss auch bei außerplanmäßigem Halt auf freier Strecke (z.B. Halt-zeigendes Signal) wirksam bleiben, solange keine Aufhebung der Türblockierung erfolgt. Nach der ersten durch den Tf quittierten Fahrgastnotbremsmeldung und damit wirkender NBÜ, sind ihm weitere Fahrgastnotbremsbetätigungen nicht erneut akustisch anzuzeigen. Die optische Meldung muss jedoch bestehen bleiben bis alle FGNn im Zug zurückgestellt sind. Nach Erreichen der Phase „Zughalt mit Türfreigabe“ muss die Rücknahme der nach Betätigung einer FGN und Quittierung durch den Tf wirkenden NBÜ erfolgen. Dabei ist es zulässig, eine Zeitverzögerung (Zeit T3) vorzusehen. Diese ist für die jeweiligen Fahrzeuggattungen unter Berücksichtigung der minimal erfassbaren Geschwindigkeit so festzulegen, dass kein ungewolltes Wirksamwerden der Notbremsung bei betrieblicher Bremsung mit Türfreigabe erfolgt. Danach wird die Notbremsung wirksam und kann nur durch manuelles Rückstellen der betätigten Notbremsgriffe aufgehoben werden. Eventuelle im Fall einer Türnotentriegelung wirkende Traktionssperren müssen überbrückt werden können. 5.3.3 Funktion Notbremsung: Reagiert der Tf auf eine Notbremsmeldung während der Phase „Fahrt“ nicht innerhalb der Zeit T2, muss die Notbremsüberbrückung unwirksam und die Notbremsung eingeleitet werden. Solange inzwischen kein neuer „Zughalt mit Türfreigabe“ vorliegt, muss er diese zwangsweise eingeleitete Notbremsung wieder überbrücken können. 5.3.4 Funktion Schnellbremsung: Entscheidet der Tf, bei eingehender Fahrgastnotbremsmeldung während der Phase Zug anzuhalten und leitet dazu eine Schnellbremsung ein, ist der Befehl zurückzusetzen. Die Notbremsung muss wirksam werden. Solange nicht die Phase Türfreigabe“ erreicht ist, muss die quittierte Fahrgastnotbremsung manuell wieder werden können (siehe Funktion NBÜ). 6 „Fahrt“, den NBÜ sofort „Zughalt mit aufgehoben Betriebliche Anschriften, Kennzeichnung Die Bedien- und Informationseinrichtungen müssen eindeutig zuzuordnen sein. Die Bremsanschriften müssen entsprechend der Ergänzungsregelung B 001 ausgeführt sein. Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 8 von 15 Anlage 1: Phasen einer Zugfahrt Halt mit Türfreigabe: Rollkriterium nach 4.4 nicht erfüllt & Öffnen der Türen freigegeben Betätigung FGN: → opt. und akust. Meldung im FR → Notbremsung Anfahrt am Bahnsteig: Rollkriterium nach 4.4 erfüllt & Türen nicht freigegeben → Start Zeit T1 oder S1 / V1 Betätigung FGN: → opt. und akust. Meldung im FR → Notbremsung Stillstand: Rollkriterium nach 4.4 nicht erfüllt & Türen nicht freigegeben Bestätigung FGN: → opt. und akust. Meldung im FR Tf hebt Notbremsung auf: → Durchsage an Reisende → Notbremsung → NBÜ wirksam Zugfahrt auf Strecke: Zuggeschwindigkeit beliebig & Türen nicht freigegeben & Zeit T1 abgelaufen oder Weg > S1/V > V1 NBÜ wirksam Bestätigung FGN: → opt. und akust. Meldung im FR → Start Zeit T2 Reaktionszeit Tf: NBÜ zeitlich begrenzt wirksam Tf überbrückt FGN Akust. Meldung aus, Durchsage an Reisende Tf regiert nicht: Zeit T2 abgelaufen → opt. akust. Meldung im FR bleibt Tf bestätigt FGN (SB) Akust. Meldung aus Notbremsung: (überbrückbar) Tf hebt Notbremsung auf: → Durchsage an Reisende → NBÜ wirksam Zugfahrt mit dauerhaft überbrückter FGN bis zum Erreichen von Zughalt mit Türfreigabe: → opt. Meldung im FR → NBÜ wirksam → Traktionssperre bei Türnotentriegelung unwirksam Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 9 von 15 Anlage 2: Ausführungsbeispiel nach UIC-MB 541-6 für lokbespannte Wagenzüge Führendes Fahrzeug Wagen Befehl NBÜ A (1) Meldung FGN D PSL +110V +UB K-NBÜ R2.1 300Ω FGN II SSA 1 2 3 FGN I S2FGN 0 S1FGN R2.2 1000Ω 0 K-4 K-FGN S-P1 Steuerung NBÜ SB Y-NBÜ RA1 240Ω NBÜ TB0 v>5km/h -UB RA2 240Ω R4 680Ω S-P2 S-Q1 S-Q2 0 NB Bremsen bei: NB=0 FBV -110V 4 2 HLL Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 10 von 15 Merkmale der dargestellten Lösung basierend auf UIC 541-6 Komponenten im Wagen • Notbremsschalter S2-FGN: Ansteuerung Notbremsrelais K-FGN mit Ruhestrom über Reihenschaltung von Öffnern der Notbremszugkästen FGN S1-FGN: Direktschaltung Schleifenwiderstand RA1 über Parallelschaltung von Schließern Notbremszugkästen FGN) • Notbremsventil NB: Öffnet pneumatisch durch Entlüften Steuerleitung über Notbremszugkästen FGN, • Notbremsüberbrückung Steuerleitung kann durch Magnetventil Y-NBÜ abgesperrt werden, aktive Ansteuerung durch Schließer von K-NBÜ. ⇒ Bremsung durch Auslösung Notbremsventil, wenn kein Befehl NBÜ • Übertragung Zustandsmeldungen: Widerstandsbeschaltung Überwachungsschleife Adern D-4 • Auslösung Notbremsmeldung 2 - fache Auslösung: Kontakte von S1-FGN schalten Widerstand RA1 =240Ω direkt zwischen die Adern D-4, Durch Öffnen eines Kontaktes S2-FGN fällt K-FGN ab und schaltet RA2=240Ω parallel zu RA1 zwischen die Adern D-4 ⇒ RD-4 ≤ 240Ω • Auslösung Fehlermeldung Bordnetz Spannungsmelderelais K4 fällt bei Ausfall Bordnetzspannung ab und schaltet den Widerstand R4= 680Ω zwischen die Adern D-4. ⇒ 240Ω<RD-4<1000Ω. • Übertragung Steuerbefehl NBÜ: Einspeisung Befehlsspannung 110V in Ader A (oder 1)-2 vom besetzten Führerraum Anschluss Relais K-NBÜ an Adern A(1)- 2 • Rückmeldung Befehl NBÜ Relais NBÜ schaltet Zugschlusswiderstand R2=R2.1+R2.2 von 1300 auf 1000 Ω um Die Überwachung SSA im führenden Fahrzeug erkennt die Widerstandsänderung bei Ausgabe Befehl NBÜ Komponenten im führenden Fahrzeug • Überwachung Schleifenwiderstand RD-4 in 3 Stufen: SSA1 RD-4 =1300Ω Zugschluss ohne NBÜ SSA2 RD-4 ≤ 240Ω Notbremse SSA3 RD-4 =1000Ω Rückmeldung NBÜ • Steuerung Befehl NBÜ, Die Steuerung erfolgt durch Steuerung des aktiven FR abhängig von den Kriterien Zugfahrt / Stationsbereich sowie NBA und Quittierung • Ansteuerung optische und akustische Notbremsmeldung über NBA-Steuerung des aktiven FR Überwachung SSA im führenden Fahrzeug erkennt Schleifenwiderstand ≤240 Ω als Notbremsmeldung. ⇒ Signal Notbremsanforderung (NBA) • Fehlermeldung: Die Überwachung SSA im führenden Fahrzeug deutet alle Schleifenwiderstände RD-4’ außerhalb der Stufen SSA1/2/3 als Fehler. ⇒ Signalisierung Fehler • Wahlschalter mit den Stellungen 0 (Aus) – NBÜ • Prüfung der Funktion FGN durch Auslösen einer FGN in einem Wagen möglich • Bestätigen NBÜ durch Taster NBÜ (separat oder über Führerbremsventil in Füllstoßposition) Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 11 von 15 Anlage 3: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug ohne Leittechnik B A + UFGNB Störschalter FGN (+U Sifa) FGN K-FGN2 K-FGN1 NBÜ-Zuschluß A NBÜ-Zuschluß B FR besetzt K-NBÜ Fz gekuppelt Y-NB (0)B Bremsen bei: Y- NB=0 Befehl NBÜ Rückmeldung_NBÜ Meldung FGN Meldung nicht FGN E P Fahrzeug-/ Bremsssteuerung B Fahrzeug-/ Bremsssteuerung A E P E P TB & v>0 NBÜ Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Betriebsart TB & v>0 NBÜ Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 12 von 15 Merkmale der dargestellten Lösung für einen Triebzug ohne Leittechnik: • Notbremsschalter mit 2 Kontakten: Reihenschaltung von Öffnern, Ansteuerung Notbremsrelais K-FGN1 mit Ruhestrom ⇒ Notbremsrelais KFGN1 fällt bei Betätigung FGN oder Leitungsunterbrechung ab Parallelschaltung von Schließern, Ansteuerung Notbremsrelais K-FGN2 mit Arbeitsstrom ⇒ Notbremsrelais KFGN2, zieht bei Betätigung FGN an, • Notbremsventil Y-FGN (low-active): Ansteuerung durch K-FGN1 und K-FGN2, kann durch parallel geschalteten Schließer von KNBÜ oder Störschalter FGN überbrückt werden. ⇒ Bremsung durch Auslösung Notbremsventil wenn K-FGN1 deaktiviert oder K-FGN2 aktiviert & kein Befehl NBÜ • Notbremsmeldung Deaktivieren von K-FGNB1 und Aktivieren von K-FGN2 durch Notbremsschalter: Übertragung Notbremsmeldung zum aktiven FR auf zwei Wegen: 1. Zugsteuerleitung „FGN nicht“: Einspeisung Spannung vom letzten Fahrzeug wird durch Abfallen von K-FGN1 unterbrochen 2. Redundanter Meldeweg: Einspeisen Spannung in Zugsteuerleitung „FGN“ über K-FGN2 • Ansteuerung optische und akustische Notbremsmeldung über NBÜ-Steuerung des aktiven FR Signal Notbremsanforderung, wenn Notbremsanforderung auf mindestens einem Übertragungsweg ansteht • Steuerung Befehl NBÜ durch NBÜ-Steuerung des aktiven FR, • Übertragung Steuerbefehl NBÜ: Einspeisung Befehlsspannung NBÜ in Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ vom besetzten Führerraum aus Anschluss Relais NBÜ an Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ • Rückmeldung Befehl NBÜ Durchschaltung Befehlsspannung aus Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ am Zugschluss über Schließer von Relais K- NBÜ in Zugsteuerleitung „Rückmeldung NBÜ“ zurück zum aktiven FR. • Überwachung der Zugsteuerleitungen durch NBÜ-Steuerung des aktiven FR. • • • Wahlschalter mit den Stellungen 0 (Aus) – NBÜ 2004 – Prüfen (Taststellung) Prüfung der Funktion FGN durch Auslösen einer FGN möglich Durch Plausibilitätsprüfung Fehlererkennung im Prüfmodus möglich, Bestätigen NBÜ durch Taster NBÜ Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 13 von 15 Anlage 4: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug mit Leittechnik (1) B A + UFGNB Störschalter FGN NBÜ- FGN K-FGN 1 NBÜ-Zuschluss B NBÜ-Zuschluss A K-NBÜ FR besetzt K-FGN 2 Auslösung Leittechnik Fz gekuppelt Y-NB Bremsen bei:Y- NB=0 (0)B Befehl NBÜ Meldung nicht FGN Fahrzeugsteuerung A Fahrzeugsteuerung B E P E P Betriebsart TB & v>0 NBÜ I/O Modul Leittechnik I/O Modul Leittechnik Betriebsart TB & v>0 NBÜ Leittechnik Zugbus Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 14 von 15 Merkmale der dargestellten Lösung für einen Triebzug mit Leittechnik: • • • • • • • • • • • Notbremsschalter mit 2 Kontakten: Reihenschaltung von Öffnern, Ansteuerung Notbremselais K-FGN1 mit Ruhestrom ⇒ Notbremsrelais KFGN1 fällt bei Betätigung FGN oder Leitungsunterbrechung ab, Parallelschaltung von Schließern, Ansteuerung I/O- Modul Leittechnik in jedem Fahrzeug mit Arbeitsstrom Notbremsventil Y-FGN (low-active): Auslösung durch K-FGN1, kann mittels parallel geschaltetem Schließer von K-NBÜ überbrückt werden Auslösung über Leittechnik durch K-FGN2 ⇒ Bremsung durch Auslösung Notbremsventil wenn K-FGN1 deaktiviert & kein Befehl NBÜ oder K-FGN2 aktiviert Bremsung kann mittels Störschalter aufgehoben werden Notbremsmeldung Deaktivieren von K-FGN1 und Ansteuerung I/O Modul Leittechnik durch FGN: Übertragung Notbremsmeldung zum aktiven FR auf zwei Wegen: 1. Zugsteuerleitung „FGN nicht“: Einspeisung Spannung vom letzten Fahrzeug wird durch Abfallen von K-FGN1 unterbrochen 2. Redundanter Meldeweg Übertragung von I/O Modul über Leittechnik Ansteuerung optische und akustische Notbremsmeldung über NBÜ-Steuerung des aktiven FR Signal Notbremsanforderung, wenn Notbremsanforderung auf mindestens einem Übertragungsweg ansteht Steuerung Befehl NBÜ durch NBÜ-Steuerung des aktiven FR, Übertragung Steuerbefehl NBÜ: Einspeisung Befehlsspannung NBÜ in Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ vom besetzten Führerraum aus Anschluss Relais NBÜ an Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ Rückmeldung Befehl NBÜ Durchschaltung Befehlsspannung aus Zugsteuerleitung „Befehl NBÜ“ am Zugschluss auf Eingang I/O Modul Leittechnik und - Beschaltung von Eingang I/O Modul Leittechnik durch Relais NBÜ Überwachung der Zugsteuerleitungen und Leittechnik durch NBÜ-Steuerung des aktiven FR. Wahlschalter mit den Stellungen 0 (Aus) – NBÜ 2004 – Prüfen (Taststellung) Prüfung der Funktion FGN durch Auslösen einer FGN möglich Durch Plausibilitätsprüfung Fehlererkennung im Prüfmodus möglich, Bestätigen NBÜ durch Taster NBÜ Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV Fahrgastnotbremse / Notbremsüberbrückung - Grundfunktionen Seite 15 von 15 Anlage 5: Ausführungsbeispiel für einen Triebzug mit Leittechnik (2) +110V +110V Keine FGN Test FGN Keine FGN FIS Test FGN RIOM RIOM FGN aktiv FGN aktiv FGN Zugkasten FIS +110V Keine FGN RIOM FGN Zugkasten +110V FGN Zugkasten FIS FGN Zugkasten FIS RIOM Test FGN Fahrzeugend e elektrisch gekuppelt Führerstand aufgerüstet Keine FGN RIOM FGN Zugkasten Keine FGN Führerstand aktiv Regelung_B_009_Rev_3.1_20120522_Notbremse-NBÜ.doc Test FGN RIOM RIOM FGN aktiv FGN aktiv FGN Zugkasten FGN Zugkasten RIOM FGN Zugkasten Führerstand aktiv FIS Schnellbremsschleife NBÜ aktiv Keine FGN FIS FIS FIS Keine FGN Schnellbremsschleife NBÜ aktiv Keine FGN Führerstand aktiv NBÜ aktiv Keine FGN Führerstand aktiv NBÜ aktiv Keine FGN Arbeitsgruppe DB/EBA/VDB/VDV