Ethische Fallbesprechungen Petra Mayer Freiberufliche Referentin Trainerin für Palliative Care (DGP) Kontakt: [email protected] www.petramayer.net Definition Die Fallbesprechung ist ein geplantes, strukturiertes Gespräch über eine punktuelle Pflegeproblematik, die sich nicht sofort lösen lässt, ein konsequentes Einheitliches oder interdisziplinäres Vorgehen erfordert und/oder ein ernstes Risiko für den Bewohner darstellt. Indikationen Erhöhter Verdacht auf Schmerz Palliativer Kontext Ernährung und Flüssigkeitsgabe Pflegeprobleme Entscheidungs findung Fall bespre chung Psychosoziale Betreuung Prozessschaubild Aktuelle problematische Situation Durchführung Fallbesprechung Durchführen der Maßnahmen Auswertung des Ergebnisses Prozessüberwachung Fallbesprechung - Ebenen Struktur Prozess • Bezugspflege • Zeitrahmen • Dienstübergabe • Dienstbesprechung • Ort • Wer ist anwesend? • Wer moderiert? • Wer dokumentiert? • Formulare? • Team mit BZP • Ethische Aspekte reflektieren • Problemsuche und konkrete Beschreibung • Maßnahmen planen • Ziele formulieren Ergebnis • Auswertung • Wann? • Zeitraum • Überprüfung durch wen? BZP, QMB... PRO Fallbesprechungen: • verbessern die BW Situation • verbessern die Pflegepersonen Situation/ Handlungsfähigkeit • Stärken die BZP Verantwortung und das Team • Stellen Pflegekontinuität her • Klären ethische Fragen/Therapieziel/Indikation • Fördern die Bewohner/Angehörigen Orientierung • Minimieren Risiken z.B. Sturzgefahr, Dekubitusgefahr • Helfen im Umgang bei existenzgefährdeten Lebensphasen „CONTRA“ Fallbesprechungen: • Unsicherheit und Unwissenheit lassen dieses Instrument selten zum Einsatz kommen • scheinbarer Zeitmangel • Eigene Dringlichkeit und Wertigkeit des Instruments wird kaum hinterfragt • Problematische Umsetzung in der Praxis auf Grund von Voreingenommenheit und Vorurteilen • Schwierigkeit auch selbst „Stellung zunehmen“ Definitionen Moral Angewandte Ethik • Ureigene Einstellung (Position) zur Frage nach dem richtigen oder falschen, dem guten oder schlechten Handeln (oder Unterlassen). • Nachdenken über verschiedene, vorhandene moralische Positionen mit dem Ziel, als Gruppe gemeinsam handlungsfähig zu sein. Medizinethik • Normsetzungen für alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen, Patienten und ihre Angehörigen • 4 Prinzipien: – Respekt vor der Selbstbestimmung – Handeln zum Wohl des Kranken – Nichtschadensgebot – Gerechtigkeit In der ETHIK geht es um selbstverantwortliches Handeln! KONFLIKT: Medizinisches und pflegerisches Handeln auf der einen Seite! Wertevorstellung des Betroffenen (Patienten/ Bewohner/Begleiter) auf der anderen Seite! Alltägliche ethische Konfliktsituationen... • Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen • Therapiezieländerung • Umgang mit FEM (Freiheitsentziehende Maßnahmen) • PEG – Indikation bei bewusstseinsgetrübten Menschen und/oder bei Menschen mit Demenz • Anxiolytische (angstlösend/entspannend) Sedierung am Lebensende • Abwehrverhalten bei pflegerischen Maßnahmen Voraussetzungen für ethisches Arbeiten • Wissen um die eigene Position und die Positionen der Anderen. • Bereitschaft, seine Position auch im Gespräch einzunehmen. • Bereitschaft, nach einem ethischen Diskurs den erarbeiteten Kompromiss im gemeinsamen Handeln zu tragen. Fallbesprechung als Entscheidungshilfe • Die ethische Fallbesprechung als sinnvolles Organ zur Herbeiführung eines Urteils im Konsens, wenn zunächst Uneinigkeit über den richtigen Weg besteht. • Es ist der Raum für strukturierte Dialoge bei unterschiedlichen Positionen. • Das Urteil richtet sich an die Entscheidungsträger und lässt diese frei, sich dem Votum anzuschließen. Wer sind die Entscheidungsträger? • • • • • • • • Die Patientin, der Patient Arzt, Ärztin Pflegende Angehörige anderer Berufsgruppen Gesetzlicher Betreuer Bevollmächtigter Angehörige des Patienten Sonstige ihm nahestehende Menschen Wer sollte dran teilnehmen? • Minimal (Nimweger Modell): – – – – Moderator Bezugskrankenpflege WBL oder Schichtführung Behandelnder Arzt • Fakultativ (nach eigenem Ermessen): – Seelsorge – Psychoonkologe – Sozialarbeiter • Ausnahmsweise: – Angehörige – Patient Modelle Instrumentarium zur Ethischen Fallbesprechung Kath. Universität Nimwegen (Fassung des Erzbistums Köln 2009) Diagnose Behandlung, Alternativen Prognose Selbstständigkeit Pflegeprobleme Pflegerischen Maßnahmen Lebenszusammenhang/ Familie Lebensanschauung/ Aussagen des Patienten kulturellen Hintergründe Glaubensgemeinschaft Instrumentarium zur Ethischen Fallbesprechung Kath. Universität Nimwegen (Fassung des Erzbistums Köln 2009) VOTUM • • • • Wie lautet nun die ethische Frage? Sind wichtige Fakten unbekannt? Welche? Kann dennoch ein verantwortliches Votum abgegeben werden? In welchen Situationen muss die Entscheidung aufs Neue überdacht werden? • Wie wird das Votum (einschließlich Minderheitenvotum) formuliert? • Welche konkreten Verpflichtungen gehen die Teilnehmer der Fallbesprechung ein? Ethische Fallbesprechung Gesprächsverlauf: 1. Erfassung von Anlass, Problem und Fragestellung 2. Sammlung von Fakten aus § § § § § Medizinischer Pflegerischer Psychosozialer Organisatorischer und Ökonomischer Sicht 3. Bewertung der Fakten 4. Ergebnis bzw. Empfehlung 5. Übertragung von Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten 6. Dauer etwa 45 – 60 min. Ergebnis des Entscheidungsprozesses Ethischer Kontext Gesetzlicher Kontext Wohl des Bewohners