Ethische Fallbesprechungen

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Ethische
Fallbesprechungen
Petra Mayer
Freiberufliche Referentin
Trainerin für Palliative Care (DGP)
Kontakt: [email protected]
www.petramayer.net
Definition
Die Fallbesprechung ist ein geplantes,
strukturiertes Gespräch über eine
punktuelle Pflegeproblematik, die sich nicht
sofort lösen lässt, ein konsequentes
Einheitliches oder interdisziplinäres Vorgehen
erfordert und/oder ein ernstes Risiko
für den Bewohner darstellt.
Indikationen
Erhöhter
Verdacht auf
Schmerz
Palliativer
Kontext
Ernährung
und
Flüssigkeitsgabe
Pflegeprobleme
Entscheidungs
findung
Fall
bespre
chung
Psychosoziale
Betreuung
Prozessschaubild
Aktuelle problematische Situation
Durchführung Fallbesprechung
Durchführen der Maßnahmen
Auswertung des Ergebnisses
Prozessüberwachung
Fallbesprechung - Ebenen
Struktur
Prozess
•  Bezugspflege
•  Zeitrahmen
•  Dienstübergabe
•  Dienstbesprechung
•  Ort
•  Wer ist anwesend?
•  Wer moderiert?
•  Wer dokumentiert?
•  Formulare?
•  Team mit BZP
•  Ethische Aspekte
reflektieren
•  Problemsuche und
konkrete
Beschreibung
•  Maßnahmen planen
•  Ziele formulieren
Ergebnis
•  Auswertung
•  Wann?
•  Zeitraum
•  Überprüfung durch
wen? BZP, QMB...
PRO Fallbesprechungen:
•  verbessern die BW Situation
•  verbessern die Pflegepersonen Situation/
Handlungsfähigkeit
•  Stärken die BZP Verantwortung und das Team
•  Stellen Pflegekontinuität her
•  Klären ethische Fragen/Therapieziel/Indikation
•  Fördern die Bewohner/Angehörigen Orientierung
•  Minimieren Risiken z.B. Sturzgefahr,
Dekubitusgefahr
•  Helfen im Umgang bei existenzgefährdeten
Lebensphasen
„CONTRA“ Fallbesprechungen:
•  Unsicherheit und Unwissenheit lassen dieses
Instrument selten zum Einsatz kommen
•  scheinbarer Zeitmangel
•  Eigene Dringlichkeit und Wertigkeit des Instruments
wird kaum hinterfragt
•  Problematische Umsetzung in der Praxis auf Grund
von Voreingenommenheit und Vorurteilen
•  Schwierigkeit auch selbst „Stellung zunehmen“
Definitionen
Moral
Angewandte Ethik
•  Ureigene Einstellung
(Position) zur Frage
nach dem richtigen
oder falschen, dem
guten oder schlechten
Handeln (oder
Unterlassen).
•  Nachdenken über
verschiedene,
vorhandene moralische
Positionen mit dem
Ziel, als Gruppe
gemeinsam
handlungsfähig zu
sein.
Medizinethik
•  Normsetzungen für alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen,
Patienten und ihre Angehörigen
•  4 Prinzipien:
– Respekt vor der Selbstbestimmung
– Handeln zum Wohl des Kranken
– Nichtschadensgebot
– Gerechtigkeit
In der ETHIK geht es um selbstverantwortliches
Handeln!
KONFLIKT:
Medizinisches und pflegerisches Handeln
auf der einen Seite!
Wertevorstellung des Betroffenen (Patienten/
Bewohner/Begleiter) auf der anderen Seite!
Alltägliche ethische
Konfliktsituationen...
•  Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen
•  Therapiezieländerung
•  Umgang mit FEM (Freiheitsentziehende Maßnahmen)
•  PEG – Indikation bei bewusstseinsgetrübten Menschen
und/oder bei Menschen mit Demenz
•  Anxiolytische (angstlösend/entspannend) Sedierung
am Lebensende
•  Abwehrverhalten bei pflegerischen Maßnahmen
Voraussetzungen
für ethisches Arbeiten
•  Wissen um die eigene Position und die
Positionen der Anderen.
•  Bereitschaft, seine Position auch im
Gespräch einzunehmen.
•  Bereitschaft, nach einem ethischen
Diskurs den erarbeiteten Kompromiss im
gemeinsamen Handeln zu tragen.
Fallbesprechung als
Entscheidungshilfe
•  Die ethische Fallbesprechung als sinnvolles Organ zur
Herbeiführung eines Urteils im Konsens, wenn
zunächst Uneinigkeit über den richtigen Weg besteht.
•  Es ist der Raum für strukturierte Dialoge bei
unterschiedlichen Positionen.
•  Das Urteil richtet sich an die Entscheidungsträger und
lässt diese frei, sich dem Votum anzuschließen.
Wer sind die Entscheidungsträger?
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Die Patientin, der Patient
Arzt, Ärztin
Pflegende
Angehörige anderer Berufsgruppen
Gesetzlicher Betreuer
Bevollmächtigter
Angehörige des Patienten
Sonstige ihm nahestehende Menschen
Wer sollte dran teilnehmen? •  Minimal (Nimweger Modell):
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– 
Moderator
Bezugskrankenpflege
WBL oder Schichtführung
Behandelnder Arzt
•  Fakultativ (nach eigenem Ermessen):
–  Seelsorge
–  Psychoonkologe
–  Sozialarbeiter
•  Ausnahmsweise:
–  Angehörige
–  Patient
Modelle
Instrumentarium zur Ethischen Fallbesprechung
Kath. Universität Nimwegen (Fassung des Erzbistums Köln 2009)
Diagnose
Behandlung,
Alternativen
Prognose
Selbstständigkeit
Pflegeprobleme
Pflegerischen
Maßnahmen
Lebenszusammenhang/
Familie
Lebensanschauung/
Aussagen des Patienten
kulturellen Hintergründe
Glaubensgemeinschaft
Instrumentarium zur
Ethischen Fallbesprechung
Kath. Universität Nimwegen (Fassung des Erzbistums Köln 2009)
VOTUM
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Wie lautet nun die ethische Frage?
Sind wichtige Fakten unbekannt? Welche?
Kann dennoch ein verantwortliches Votum abgegeben werden?
In welchen Situationen muss die Entscheidung aufs Neue
überdacht werden?
•  Wie wird das Votum (einschließlich Minderheitenvotum)
formuliert?
•  Welche konkreten Verpflichtungen gehen die Teilnehmer der
Fallbesprechung ein?
Ethische Fallbesprechung
Gesprächsverlauf:
1.  Erfassung von Anlass, Problem und Fragestellung
2.  Sammlung von Fakten aus
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Medizinischer
Pflegerischer
Psychosozialer
Organisatorischer und
Ökonomischer Sicht
3.  Bewertung der Fakten
4.  Ergebnis bzw. Empfehlung
5.  Übertragung von Zuständigkeiten bzw.
Verantwortlichkeiten
6.  Dauer etwa 45 – 60 min.
Ergebnis des Entscheidungsprozesses
Ethischer Kontext
Gesetzlicher Kontext
Wohl des Bewohners
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