Pressemitteilung vom 27.01.2010 Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln: In Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf Anlässlich des Berichtes des Präsidenten des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky-Schöneburg, zu den Ergebnissen der „Nationalen Berichterstattung: Pflanzenschutzmittelrückstände 2008“ im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB: Der Bericht enthält zwei gute Nachrichten für den Verbraucher: 1. In Lebensmitteln finden sich immer weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. 2. Die Zahl der Proben, in denen die zulässigen Höchstmengen überschritten wurden, hat weiter abgenommen. Die vom BVL vorgelegten Zahlen zeigen deutlich: Die in Deutschland erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf. Nur bei 1,9 Prozent der untersuchten Lebensmittel deutscher Herkunft wurden Höchstmengenüberschreitungen nachgewiesen. Damit sind deutsche Lebensmittel deutlich geringer belastet als ausländische Produkte, die mit einem Anteil von 3,0 Prozent (Lebensmittel aus EU-Staaten) bzw. sogar 9,1 Prozent (Lebensmittel aus Drittstaaten) das deutsche Niveau deutlich überschreiten. Das spricht zum einen für unsere gute Lebensmittelqualität, zum anderen aber auch für unsere effektiven Kontrollen. In Deutschland werden Lebensmittel so umfassend wie in keinem anderen europäischen Land auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Bei 43,2 Prozent der insgesamt knapp 17.000 Proben fanden die Untersuchungsbehörden keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, im Vorjahr waren es noch 38,6 Prozent. Diese Entwicklung ist erfreulich und zeigt das Bemühen aller Beteiligten der Lebensmittelkette, die Belastungen für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei den gesetzlich festgelegten Höchstmengen um Handelsnormen handelt. Sie geben wieder, ob ein Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig angewandt wurde. Von einer gesundheitlichen Gefährdungsgrenze sind sie jedoch weit entfernt. Grenzwerte haben einen hohen Sicherheitspuffer, so dass auch bei geringfügigen Überschreitungen nicht mit gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist. Man sollte eines nicht vergessen: Wenn wir in Zukunft die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln hoher Qualität garantieren wollen, ist der verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unerlässlich, ebenso wie eine stetige wissenschaftliche Begleitung und eine effektive Kontrolle.