27.01.2010 Pressemitteilung "Pflanzenschutzmittel"

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Pressemitteilung vom 27.01.2010
Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln:
In Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte
weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf
Anlässlich des Berichtes des Präsidenten des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky-Schöneburg, zu den
Ergebnissen der „Nationalen Berichterstattung: Pflanzenschutzmittelrückstände
2008“ im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der Bericht enthält zwei gute Nachrichten für den Verbraucher:
1. In Lebensmitteln finden sich immer weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.
2. Die Zahl der Proben, in denen die zulässigen Höchstmengen überschritten wurden, hat
weiter abgenommen.
Die vom BVL vorgelegten Zahlen zeigen deutlich: Die in Deutschland erzeugten
landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf.
Nur bei 1,9 Prozent der untersuchten Lebensmittel deutscher Herkunft wurden
Höchstmengenüberschreitungen nachgewiesen. Damit sind deutsche Lebensmittel deutlich
geringer belastet als ausländische Produkte, die mit einem Anteil von 3,0 Prozent
(Lebensmittel aus EU-Staaten) bzw. sogar 9,1 Prozent (Lebensmittel aus Drittstaaten) das
deutsche Niveau deutlich überschreiten. Das spricht zum einen für unsere gute
Lebensmittelqualität, zum anderen aber auch für unsere effektiven Kontrollen. In
Deutschland werden Lebensmittel so umfassend wie in keinem anderen europäischen Land
auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft.
Bei 43,2 Prozent der insgesamt knapp 17.000 Proben fanden die Untersuchungsbehörden
keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, im Vorjahr waren es noch 38,6 Prozent.
Diese Entwicklung ist erfreulich und zeigt das Bemühen aller Beteiligten der
Lebensmittelkette, die Belastungen für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei den gesetzlich festgelegten
Höchstmengen um Handelsnormen handelt. Sie geben wieder, ob ein Pflanzenschutzmittel
vorschriftsmäßig angewandt wurde. Von einer gesundheitlichen Gefährdungsgrenze sind sie
jedoch weit entfernt. Grenzwerte haben einen hohen Sicherheitspuffer, so dass auch bei
geringfügigen Überschreitungen nicht mit gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist.
Man sollte eines nicht vergessen: Wenn wir in Zukunft die ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Nahrungsmitteln hoher Qualität garantieren wollen, ist der
verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unerlässlich, ebenso wie eine stetige
wissenschaftliche Begleitung und eine effektive Kontrolle.
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