Einführung in die Philosophie Sprachphilosophie Hausaufgaben (5

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Leonardo Quintero
Einführung in die Philosophie
Sprachphilosophie
Hausaufgaben (5)
Fassen Sie John Austins Aufsatz „Performative Utterances“ zusammen, erläutern Sie
dabei insbesondere sein Konzept einer „explizit performativen Äußerung (der 1.
Standardform)“ und schreiben Sie alle Beispiele für solche Äußerungen aus dem Text
heraus.
John Austin stellt in seinem Aufsatz über performative Äußerungen drei wesentliche Begriffe
heraus, der des Performativen, des Unglücksfalls und des explizit performativen.
Der Begriff des „Performativen“ führ Austin als einen neuen Begriff an, und versucht die
Notwendigkeit des Existenz dieses Begriffes dadurch zu rechtfertigen, dass es in der
sprachphilosophischen Betrachtung von Sätzen Grenzfälle gibt, in denen eine Äußerung
vorliegt, die nicht mit wahr oder falsch bezeichnet werden kann, dennoch einen Sinn ergibt
und daher nicht einfach zum Sinnlosen gezählt werden kann. Austin spricht die verschiedenen
Gebrauchsweisen der Sprache an, die sich wohl aufteilt in eine „Verifikations-“ und eine
„Sprachgebrauchs-“ Bewegung gliedert. Seine Auffassung von performativen Äußerungen
zählt er zu der „Sprachgebrauchs-“Bewegung und führt in seinem ersten Beispiel eine Art von
Äußerung an, die wie eine Aussage aussieht, weder wahr noch falsch, aber auch nicht
unsinnig ist.
Bei einer Hochzeitszeremonie behauptet der Sprecher „Ja (»I do«) (sc. Ich nehme die
anwesende X zur Frau)“.
Oder das Beispiel, wenn ich jemandem auf den Fuß trete und sage:
„Ich bitte um Verzeihung.“
Schließlich das Beispiel einer Schiffstaufe, wo ich die Sektflasche in der Hand halte und sage:
„Ich nenne dieses Schiff Queen Elisabeth.“
und
„Ich wette mit dir um einen Groschen, dass es morgen regnet.“
Allen Beispielen gemein ist, dass ich durch das Gesagt tatsächlich die betreffende Handlung
vollziehe und nicht bloß über sie berichte. Setzte ich die oben genannten Sätze beispielsweise
ins Perfekt, („Ich habe versprochen...“) oder benutzt stattdessen eine andere Person („Er
verspricht, dass...“) so wären sie ein Bericht über ein Handlung und könnten wiederum mit
wahr oder falsch belegt werden. Austin arbeitet eine erste Standartform der explizit
performativen Äußerung heraus, nämlich:
Alle Sätze beginnen mit dem Verb der ersten Person Singular Präsens Indikativ Aktiv.
Es existiert eine Asymmetrie zwischen dem Gebrauch in dieser Person und diesem
Tempus und ihrem Gebrauch in anderen Personen und Tempora.
Eine Handlung vollziehen besteht jedoch nicht einfach darin, dass man ein paar Worte sagt,
dass z.B. ein paar Worte sagen Heiraten ist. Austin verfeinert diese Aussage, in dem er den
Umstand anspricht, unter denen die Worte geäußert werden. Mit Umstand ist der geistige Akt
gemeint, den wir vollziehen, ehe wir eine Äußerung treffen. Ist dieser geistige Akt nicht
ehrlich oder wahrhaftig gemeint, so stimmen die Umstände nicht, unter denen ich
beispielsweise behauptete: „Ich verspreche, morgen dort zu sein.“
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Während wir für Tatsachen herausarbeiten können, ob sie wahr oder falsch sind, benötigen
wir für die performativen Äußerungen ein anderes Kriterium. Austin bezeichnet es mit
„geglückt“ oder „nicht geglückt“. Somit nennt er explizit performative Äußerungen, die nicht
geglückt sind durch eigene Definition „Unglücksfall“.
Betrachten wir noch einmal einen solchen Unglücksfall ein wenig genauer: Um ihn genau
klassifizieren zu können, nennt Austin im wesentlichen zwei Regeln.
Die erste Regel besteht darin, dass die angesprochene Konvention existiert und
akzeptiert sein muss. Die zweite Regel ist ebenfalls sehr offenkundig und besagt, dass die
Verhältnisse, unter denen wir behaupten, dass wir uns auf die entsprechende Prozedur
einlassen, dafür auch geeignet sein müssen.
Ist dies nicht der Fall, so ist am Beispiel der Eheschließung der Ablauf nur formell
durchgegangen worden, ohne dass die Eheschließung wirklich gelungen ist. Beispielsweise
genügt es nicht, die Worte „Hiermit bist Du von mir geschieden.“ zu äußern, sondern es muss
noch ein Rahmen geschaffen sein, unter denen eine solche Äußerung glückt. In diesem Fall
könnte man sagen, dass die Konvention nicht existiert oder nicht akzeptiert ist.
Des weiteren kann man sich fragen, was passiert, wenn jemand sagt: „Ich gratuliere dir.“, es
jedoch gar nicht gratulierend meint, sondern allein der Form halber einen solchen Satz äußert.
Hier würde man nicht sagen, dass ich in Wirklichkeit nichts versprochen habe, sondern dass
ich zwar versprochen habe, dabei aber unaufrichtig war. Ebenso wie die Äußerung
„Willkommen!“ an der Eingangstür meiner Wohnung, wenn ich sie jedoch während des
weiteren Abends äußert unwillkommen behandelte.
Zwiespältig wird es bei dem Beispiel der Schiffstaufe, wenn im letzten Moment mir eine
ordinäre Type die Sektflasche aus der Hand reißt, sie gegen das Schiff schellen lässt und laut
ausruft „Ich nenne dieses Schiff Generalissimus Stalin“.
Handelt es sich hierbei um eine legitime und anerkannte Prozedur, die jedoch unter den
falschen Umständen vollzogen wurde, nämlich von der falschen Person, also jener ordinären
Type anstatt der dazu ernannten Person, oder könnte man sagen, dass es sich um einen Fall
handelt, wo der Vorgang als ganzer nicht richtig durchgespielt wurde, weil es zur Prozedur
der Schiffstaufe gehört, dass man erst einmal dazu ernannt werden muss, und dies hat unser
Freund nicht getan.
Austin gibt in seinem Text noch ein zweite Standartform der explizit performativen
Äußerung. Charakteristisch für diese Art der Performativen ist, dass das kleine Wort
„hiermit“ entweder tatsächlich dasteht oder ohne weiteres eingefügt werden könnte. Als
Beispiele führt er an: „Reisende werden gebeten, den Bahnkörper nur an dieser Stelle zu
überqueren“ oder „Hiermit sind Sie berechtigt, soundso zu tun.“
Er überprüft die Tatsache, ob man jede performative Äußerung mit diesen beiden
Hilfsmitteln, der Umformung in die jeweilige Standartform, herausarbeiten kann und kommt
zu der Konklusion, dass man demnach eine Liste von Verben erhält, die bestimmten,
einigermaßen gut gekennzeichneten Klassen angehören, wie z.B. Fälle, wo man Beurteilungen abgibt, sowie Schätzungen und Bewertungen verschiedener Art äußert usw.
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