Datum: 19.11.2010 Zürcher Bauer 8001 Zürich 044/ 722 77 33 www.zbv.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 4'706 Erscheinungsweise: 49x jährlich Themen-Nr.: 541.3 Abo-Nr.: 1008268 Seite: 12 Fläche: 47'089 mm² Wo passieren die meisten «Fehler», welche bei der Biokontrolle zum Vorschein kommen? Die neueste Auswertung der Firma bio.inspecta zeigt auf, dass die meisten Fehler nicht bei eigentlichen Bio-Suisse-Richtlinien passieren, sondern bei Richtlinien, welche durch den (IM, die Bio-Verordnung oder den Tierschutz vorgegeben sind. willigung für den Zukauf bis maximal zuchtkälber korrekt gehalten, das ProBETTINA SPRINGER 40% Tiere des gewünschten Endbe- blem tritt bei den Tränkekälbern auf. STRICKHOF Was auch vorkommt, ist, dass KälKlar ist, dass es Richtlinien gibt, die stands beantragt werden. Bei konventionell zugekauften Tie- ber, jünger als 4 Monate alt, angebunsehr schwierig kontrollierbar sind. Zum Beispiel der Kauf eines Sacks ren müssen die Wartefristen bis zur den werden. Dies ist gemäss Tierkonventionellem Futter. Verstösse gegen diese Richtlinien kommen somit bei der Biokontrolle oft nicht ans Tageslicht. Andere wiederum, wie das fehlende Abdecken einer Kompostmiete, sind klar ersichtlich und werden auch aus diesem Grund häufig beanstandet. Die drei am häufigsten beanstandeten Richtlinienverstösse: 1. Zukauf konventionelle Tiere zur Zucht ohne Ausnahmebewilligung Vermarktung von Fleisch oder Milch unbedingt berücksichtigt werden! Tiere aus Nicht-Bio-Betrieben, welche die Wartefrist noch nicht vollständig durchlaufen- haben, müssen konventionell vermarktet werden. Sämtliche Belege des Zu- und Verkaufs sind bei der Bio-Kontrolle vorzuweisen. Ausnahmebewilligungen können online unter www.bio-inspecta.ch bzw. www.bio-test-agro.ch beantragt werden. Vor allem für den Aufbau einer neuen Herde und den Zukauf von Tieren einer bestimmten Rasse werden häu- schutz nicht erlaubt. Anhand der TVD-Liste und den Ohrmarken kann dieser Punkt vom Kontrolleur sehr einfach überprüft werden. 3. Abdeckung von Feldmieten/ Auftreten von Sickersaft Wie eingangs erwähnt, ist die fehlende Abdeckung von Feldmieten einfach zu kontrollieren. Im Sinne einer optimalen Kompostierung ist es oft sinn- voll, die Miete zwischendurch, bei vorgängiger grosser Trockenheit, kurz beregnen zu lassen und deshalb die Abdeckung zu entfernen. Für das Kontrollpersonal ist es Suisse-Richtlinien dürfen nur befig problemlos Ausnahmebewilligunschwierig abzuschätzen, ob die Miete schränkt Tiere zur Zucht aus Nichtgen erteilt. nur gerade im Moment nicht abgeBio-Betrieben zugekauft und eingedeckt ist, oder nie. Jede Feldmiete stallt werden: muss grundsätzlich mit einem Flies 10% nullipare* weibliche Tiere der 2. Tierschutz Die Verstösse im Bereich Tierschutz abgedeckt werden, das Flies muss auf Rinder- und Pferdegattung betreffen aller meistens die Haltung dem Betrieb vorhanden sein. Das Auf20% nullipare weibliche Tiere der von Kälbern zwischen 0 und 4 Monatreten von Sickersaft bei Mistplatten Schweine-, Schaf- und Ziegengatten. Das häufigste Problem ist, dass ist ein schwierigeres Thema. Bei spetung. Kälber, älter als 14 Tage, noch immer ziellen Witterungsverhältnissen kann Die Prozentsätze beziehen sich auf in einer Einzelboxe im Stall drin ge- es vorkommen, dass auch bei sonst taden aktuellen Bestand an ausgewach- halten werden. Kälber ab 14 Tagen dellos funktionierenden Mistplatten senen weiblichen Tieren. (Achtung müssen in Gruppen mit Auslauf ge- ausnahmsweise einmal Sickersaft nebei Rundungen: ab 0,5 wird aufgerun- mäss RAUS gehalten werden. Aus- ben der Platte vorbeifliesst. Grundsätzlich darf kein Sickersaft det, z. B.: bei 15 bis 24 Tieren dürfen nahme: einzelne Kälber dürfen in neben der Mistlagerstätte vorbeiflies2 Tiere innerhalb der 10 %-Regelung Iglus gehalten werden. Da Tränkekälber normalerweise erst sen. Mist muss mit dem Frontlader zugekauft werden.) Für einen höheren Zukauf von Tie- verkauft werden, wenn sie älter als 14 oder von Hand so aufgeschichtet werren aus Nicht-Bio-Betrieben wird eine Tage sind, geht dieser Punkt bei vielen den, dass der Sickersaft richtig abAusnahmebewilligung benötigt. Mit Betriebsleitem vergessen. Auf den al- fliesst. Passiert beim Umschichten ein dem Gesuch kann eine Ausnahmebe- lermeisten Betrieben werden die Auf- Gemäss Bio-Verordnung und Bio * Nullipar: Tiere, welche noch nicht geboren haben Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 40696098 Ausschnitt Seite: 1/2 Datum: 19.11.2010 Zürcher Bauer 8001 Zürich 044/ 722 77 33 www.zbv.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 4'706 Erscheinungsweise: 49x jährlich Themen-Nr.: 541.3 Abo-Nr.: 1008268 Seite: 12 Fläche: 47'089 mm² Missgeschick muss neben der Platte liegender Mist so rasch wie möglich Top-Ten-Verstösse 2010 wieder ordentlich gelagert werden. Sind sie am Tag der Kontrolle mit dem Kontrolleur nicht einer Meinung, was den Umfang des Auftretens von Sickersaft angeht, so empfiehlt sich aus meiner Sicht, die Sache per Foto festzuhalten, für allfällige Rekurse. Betriebsplan unvollständig . nicht-biologische Futter bei Wiederkäuern eingesetzt Parzellenverzeichnis unvollständig Neue Kontrollsaison hat bereits begonnen Die Firma bio.inspecta hat Anfang November bereits mit den Kontrollen für das Beitragsjahr 2011 begonnen. Falls Unklarheiten in Bezug auf die geltenden Richtlinien bestehen, kön- nen Sie jederzeit bei der Fachstelle Biolandbau, ßtric,khof,, nachfragen: Telefon 05242,98 51, Hofdüngerlieferant kein Labelbetrieb Behandlungsjournal unvollständig Zertifzierungsstelle fehlt oder nicht korrekt aufgeführt Auslauf, mangelhafte Aufzeichnungen, Laufhofskizze Fehlende Abdeckung bei Feldmieten/Miststöcken. Auftreten von Sickersaft Tierschutz Zukauf konv. Zuchttiere ohne Ausnahmebewilligung 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 www.bio-inspecta.ch www.q-inspecta.ch 1 Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 40696098 Ausschnitt Seite: 2/2