bei der Biokontrolle zum Vorschein kommen?

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Datum: 19.11.2010
Zürcher Bauer
8001 Zürich
044/ 722 77 33
www.zbv.ch
Medienart: Print
Medientyp: Fachpresse
Auflage: 4'706
Erscheinungsweise: 49x jährlich
Themen-Nr.: 541.3
Abo-Nr.: 1008268
Seite: 12
Fläche: 47'089 mm²
Wo passieren die meisten «Fehler», welche
bei der Biokontrolle zum Vorschein kommen?
Die neueste Auswertung der Firma bio.inspecta zeigt auf, dass die meisten Fehler nicht bei eigentlichen
Bio-Suisse-Richtlinien passieren, sondern bei Richtlinien, welche durch den (IM, die Bio-Verordnung oder
den Tierschutz vorgegeben sind.
willigung für den Zukauf bis maximal zuchtkälber korrekt gehalten, das ProBETTINA SPRINGER
40% Tiere des gewünschten Endbe- blem tritt bei den Tränkekälbern auf.
STRICKHOF
Was auch vorkommt, ist, dass KälKlar ist, dass es Richtlinien gibt, die stands beantragt werden.
Bei konventionell zugekauften Tie- ber, jünger als 4 Monate alt, angebunsehr schwierig kontrollierbar sind.
Zum Beispiel der Kauf eines Sacks ren müssen die Wartefristen bis zur den werden. Dies ist gemäss Tierkonventionellem Futter. Verstösse gegen diese Richtlinien kommen somit
bei der Biokontrolle oft nicht ans Tageslicht.
Andere wiederum, wie das fehlende
Abdecken einer Kompostmiete, sind
klar ersichtlich und werden auch aus
diesem Grund häufig beanstandet.
Die drei am häufigsten beanstandeten Richtlinienverstösse:
1. Zukauf konventionelle
Tiere zur Zucht ohne Ausnahmebewilligung
Vermarktung von Fleisch oder Milch
unbedingt berücksichtigt werden!
Tiere aus Nicht-Bio-Betrieben, welche die Wartefrist noch nicht vollständig durchlaufen- haben, müssen konventionell vermarktet werden. Sämtliche Belege des Zu- und Verkaufs sind
bei der Bio-Kontrolle vorzuweisen.
Ausnahmebewilligungen können
online unter www.bio-inspecta.ch
bzw. www.bio-test-agro.ch beantragt
werden.
Vor allem für den Aufbau einer neuen Herde und den Zukauf von Tieren
einer bestimmten Rasse werden häu-
schutz nicht erlaubt. Anhand der
TVD-Liste und den Ohrmarken kann
dieser Punkt vom Kontrolleur sehr
einfach überprüft werden.
3. Abdeckung von Feldmieten/
Auftreten von Sickersaft
Wie eingangs erwähnt, ist die fehlende Abdeckung von Feldmieten einfach
zu kontrollieren. Im Sinne einer optimalen Kompostierung ist es oft sinn-
voll, die Miete zwischendurch, bei
vorgängiger grosser Trockenheit, kurz
beregnen zu lassen und deshalb die
Abdeckung zu entfernen.
Für das Kontrollpersonal ist es
Suisse-Richtlinien dürfen nur befig
problemlos
Ausnahmebewilligunschwierig
abzuschätzen, ob die Miete
schränkt Tiere zur Zucht aus Nichtgen
erteilt.
nur
gerade
im Moment nicht abgeBio-Betrieben zugekauft und eingedeckt ist, oder nie. Jede Feldmiete
stallt werden:
muss grundsätzlich mit einem Flies
10% nullipare* weibliche Tiere der 2. Tierschutz
Die
Verstösse
im
Bereich
Tierschutz
abgedeckt werden, das Flies muss auf
Rinder- und Pferdegattung
betreffen
aller
meistens
die
Haltung
dem Betrieb vorhanden sein. Das Auf20% nullipare weibliche Tiere der
von
Kälbern
zwischen
0
und
4
Monatreten von Sickersaft bei Mistplatten
Schweine-, Schaf- und Ziegengatten. Das häufigste Problem ist, dass ist ein schwierigeres Thema. Bei spetung.
Kälber, älter als 14 Tage, noch immer ziellen Witterungsverhältnissen kann
Die Prozentsätze beziehen sich auf in einer Einzelboxe im Stall drin ge- es vorkommen, dass auch bei sonst taden aktuellen Bestand an ausgewach- halten werden. Kälber ab 14 Tagen dellos funktionierenden Mistplatten
senen weiblichen Tieren. (Achtung müssen in Gruppen mit Auslauf ge- ausnahmsweise einmal Sickersaft nebei Rundungen: ab 0,5 wird aufgerun- mäss RAUS gehalten werden. Aus- ben der Platte vorbeifliesst.
Grundsätzlich darf kein Sickersaft
det, z. B.: bei 15 bis 24 Tieren dürfen nahme: einzelne Kälber dürfen in
neben der Mistlagerstätte vorbeiflies2 Tiere innerhalb der 10 %-Regelung Iglus gehalten werden.
Da Tränkekälber normalerweise erst sen. Mist muss mit dem Frontlader
zugekauft werden.)
Für einen höheren Zukauf von Tie- verkauft werden, wenn sie älter als 14 oder von Hand so aufgeschichtet werren aus Nicht-Bio-Betrieben wird eine Tage sind, geht dieser Punkt bei vielen den, dass der Sickersaft richtig abAusnahmebewilligung benötigt. Mit Betriebsleitem vergessen. Auf den al- fliesst. Passiert beim Umschichten ein
dem Gesuch kann eine Ausnahmebe- lermeisten Betrieben werden die Auf-
Gemäss Bio-Verordnung und Bio
* Nullipar: Tiere, welche noch nicht geboren haben
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Missgeschick muss neben der Platte
liegender Mist so rasch wie möglich Top-Ten-Verstösse 2010
wieder ordentlich gelagert werden.
Sind sie am Tag der Kontrolle mit
dem Kontrolleur nicht einer Meinung,
was den Umfang des Auftretens von
Sickersaft angeht, so empfiehlt sich
aus meiner Sicht, die Sache per Foto
festzuhalten, für allfällige Rekurse.
Betriebsplan unvollständig
.
nicht-biologische Futter bei Wiederkäuern eingesetzt
Parzellenverzeichnis unvollständig
Neue Kontrollsaison hat bereits
begonnen
Die Firma bio.inspecta hat Anfang
November bereits mit den Kontrollen
für das Beitragsjahr 2011 begonnen.
Falls Unklarheiten in Bezug auf die
geltenden Richtlinien bestehen, kön-
nen Sie jederzeit bei der Fachstelle
Biolandbau, ßtric,khof,, nachfragen:
Telefon 05242,98 51,
Hofdüngerlieferant kein Labelbetrieb
Behandlungsjournal unvollständig
Zertifzierungsstelle fehlt oder nicht korrekt aufgeführt
Auslauf, mangelhafte Aufzeichnungen, Laufhofskizze
Fehlende Abdeckung bei Feldmieten/Miststöcken. Auftreten von
Sickersaft
Tierschutz
Zukauf konv. Zuchttiere ohne Ausnahmebewilligung
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