Zukauf bzw. Einsatz von Duengemitteln_LW

Werbung
Erstellungsdatum :
13.10.2015
Änderungsdatum :
n.a.
Autor:
C.Gröller
Seite 1 / 1
Zukauf bzw. Einsatz von Düngemitteln
Gemäß VO (EG) 889/2008 dürfen nur solche im Anhang I angeführten Düngemittel und Bodenverbesserer
zugekauft und ausgebracht werden. Der Einsatz solcher Mittel ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind bei der
Kontrolle vorzulegen. Bei Zukauf von konv. organischen Dünger muss einmalig ein Formular vom Lieferbetrieb
ausgefüllt werden.
Datum
Zukauf
Einsatz
SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H.
Düngemittel
Menge
Zukauf
Feldstücke
N-Gehalt Kg N/ha
Einsatz
ACHTUNG: ein ausgedrucktes Dokument
unterliegt nicht dem Änderungsdienst, die
Gültigkeit ist nur zum Druckdatum
gewährleistet.
Druckdatum: 18.05.2017
Herunterladen