Erstellungsdatum : 13.10.2015 Änderungsdatum : n.a. Autor: C.Gröller Seite 1 / 1 Zukauf bzw. Einsatz von Düngemitteln Gemäß VO (EG) 889/2008 dürfen nur solche im Anhang I angeführten Düngemittel und Bodenverbesserer zugekauft und ausgebracht werden. Der Einsatz solcher Mittel ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind bei der Kontrolle vorzulegen. Bei Zukauf von konv. organischen Dünger muss einmalig ein Formular vom Lieferbetrieb ausgefüllt werden. Datum Zukauf Einsatz SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H. Düngemittel Menge Zukauf Feldstücke N-Gehalt Kg N/ha Einsatz ACHTUNG: ein ausgedrucktes Dokument unterliegt nicht dem Änderungsdienst, die Gültigkeit ist nur zum Druckdatum gewährleistet. Druckdatum: 18.05.2017