Deutschlands Moralschmiede – Ein Besuch beim stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates Bei Eiseskälte machte sich im Februar 2012 der Seminarkurs des HGK auf den Weg nach Freiburg, um mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Herr Prof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff, zu diskutieren. Wir erhofften uns, seine persönliche Meinung zu ethischen Problemen im Bereich der Genetik zu erfahren, über die wir unsere Seminararbeiten verfassen wollten. Eine Frage, die nahezu allen Themen zugrunde lag, war die nach dem Beginn des Lebens und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Herr Schockenhoff erklärte uns seinen Standpunkt bezüglich dieser Frage: Menschliches Leben beginnt mit dem Zeitpunkt der Befruchtung, da der Embryo alle Kriterien eines Lebewesens, wie z.B. Wachstum, erfüllt und schon das Potential besitzt, dass sich aus ihm später ein ausgewachsener lebensfähiger Mensch entwickeln kann. Aufgrund dieser Meinung sprach sich Herr Schockenhoff auch gegen ein Recht auf Abtreibung aus. Ausgenommen sind dabei Schwangerschaften durch Vergewaltigung und medizinische Probleme. Ein weiteres Prinzip, das er uns erläuterte, besagt, dass man niemandem etwas Schlechtes zufügen darf, um anderen zu helfen. Zudem ist auch der kategorische Imperativ aus Immanuel Kants Ethik ein grundlegendes Prinzip, um ein ethisches Problem beurteilen zu können. Er besagt, dass man immer so handeln sollte, dass die Maxime (Grundsatz) des eigenen Willens jederzeit zugleich als Prinzip allgemeiner Gesetzgebung gelten könnte. U.a. mithilfe dieser Prinzipien bilden sich Herr Schockenhoff und der Ethikrat ein ethisches Urteil. Dabei betrachtet der Ethikrat die verschiedenen Zielsetzungen: Die Heilung eines Patienten beispielsweise durch eine Gentherapie oder eine Behandlung mit Medikamenten, welche mithilfe von Gentechnik hergestellt wurden, wären legitime Ziele; bloße Experimentierfreude, die ethische Probleme aufwerfen würde, dagegen nicht. Wichtig sind auch die Mittel der Durchführung, denn dabei dürfen keine Rechte anderer verletzt werden. Am Schluss werden noch die Folgen des Handelns abgewogen, bevor ein endgültiges Ergebnis zustande kommen kann. Doch in einigen Fällen, wie beispielsweise der PID, stimmen die Meinungen der einzelnen Mitglieder des Ethikrats nicht überein, sodass keine einheitliche Stellungnahme möglich ist. Wir sind Herr Prof. Schockenhoff sehr dankbar, dass er sich die Zeit für dieses Gespräch genommen und unsere Fragen ausführlich beantwortet hat. Für weitere Fragen und weitere Informationen findet man den Deutschen Ethikrat auch im Internet unter http://www.ethikrat.org/. Alica Wenzel und Anja Schmid [Foto: Freiburg]