Pflanzenaktion Herbst 2016 Gratis-Wildsträucher für Küssnachts Hecken und Gärten Die Umweltstelle des Bezirks Küssnacht unterstützt Gartenbesitzer sowie diejenigen Landwirte, die sich am landwirtschaftlichen Vernetzungsprojekt beteiligen mit der Aktion "Gratis-Wildsträucher für Hecken und Gärten". Wir stellen der Bevölkerung standortgerechte, einheimische Wildsträucher zur Verfügung. Für Landwirtschafts-Betriebe können fertig zusammengestellte Heckensortimente (Laufmeter angeben) bestellt werden, die den Anforderungen des Vernetzungsprojekts und der Ökoqualität entsprechen. Einheimische Wildsträucher statt Exoten im Garten Entfernen Sie exotische Sträucher und invasive Neophyten aus Ihrem Garten wie: Cotoneaster, Kirschlorbeer, Essigbaum, Sommerflieder, usw. (mehr siehe Broschüre "Exoten im Garten" erhältlich auf der Umweltstelle). Ersetzen Sie diese durch einheimische Wildsträucher, die an unser Klima angepasst sind und unseren Wildtieren wichtige Lebensgrundlagen bieten. Fotos der Wildpflanzen und Standortansprüche finden Sie als Broschüre auf der Umweltstelle, Rathaus 2, Küssnacht, Tel. 041 854 02 27 oder unter www.bioterra.ch/gartenwissen/wildstraeucher Grössentabelle siehe Rückseite! Bestelltalon für Wildsträucher (Jungpflanzen!) Ich bestelle gratis folgende Wildsträucher (bitte gewünschte Anzahl eintragen): Wild-Rosen: Sträucher für Schmetterlinge u. Vögel: für Sichtschutz-Hecken geeignet: ___ Feld-Rose ___ Schwarzdorn ___ Gemeiner Liguster ___ Hunds-Rose ___ Kreuzdorn ___ Feldahorn ___ Zimt-Rose ___ Berberitze ___ Rote Heckenkirsche ___ Alpen-Hagrose ___ Gewöhnlicher Schneeball ___ Hagenbuche ___ Wein-Rose ___ Wolliger Schneeball ___ Kornelkirsche ___ Apfel-Rose ___ Roter Holunder ___ Schwarzer Holunder ___ Salweide ___ Pfaffenhütchen Für Landwirte: Heckensortiment für __________________ Laufmeter Diese Aktion gilt nur für EinwohnerInnen und Landwirte des Bezirks Küssnacht. Wir danken für Ihr Verständnis und behalten uns das Recht vor, grössere Bestellmengen anzupassen. Name, Vorname __________________________________ Tel.: Strasse: PLZ, Ort: Pflanzstandort, wenn nicht identisch mit obiger Adresse: Einsenden bis 26.09.2016 an die Umweltstelle Küssnacht, Rathaus 2, 6403 Küssnacht am Rigi. Die bestellten Wildsträucher können am 22. Oktober 2016 im Werkhof Küssnacht abgeholt werden. Sie werden rechtzeitig schriftlich über alle Details informiert. Grössentabelle Pflanzen: Höhe bis 1 m: Feldrose (Kletterpflanze) Höhe 1 bis 2,5 m: Apfel-Rose, Alpen-Hagrose, Berberitze, Wein-Rose, Zimt-Rose Höhe 2,5 – 5 m: Hunds-Rose, Kornelkirsche, Kreuzdorn, Wolliger Schneeball, Rote Heckenkirsche, Gemeiner Schneeball, Gemeiner Liguster, Pfaffenhütchen, Roter Holunder, Schwarzer Holunder, Schwarzdorn Höhe 8 bis 15 m: Feldahorn, Salweide Jakobs-Kreuzkraut; jetzt entfernen! Danke! Das Jakobs-Kreuzkraut ist eine einheimische, gelbblühende Pflanze. Aufgrund ihrer Giftigkeit für unsere Nutztiere ist eine weitere Ausbreitung der Pflanze nicht erwünscht. Die Landwirte sind dankbar, wenn alle Gartenbesitzer ihre Gärten kontrollieren und die Pflanzen entfernen, bevor sie versamen und die vielen tausend Flugsamen in die Wiesen und Weiden verstreuen. Vielen Dank fürs Ausreissen! Name: Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) Beschreibung: 30-100 cm hohe zweijährige oder ausdauernde Pflanze. Blütezeit: Juni – August, an gewissen Stellen auch noch in den Herbst hinein blühend. Blätter: fiederteilig, die Seitenzipfel rechtwinklig abstehend. Blüten: goldgelb, Zungen- und Röhrenblüten in 15 - 20 mm breiten Körbchen. Im ersten Jahr bildet sich die Blattrosette (Bild 1), im darauffolgenden Jahr der Stängel mit den Blüten (Bild 2). Vorgehen: In lockeren Böden können die Pflanzen oft leicht und als Ganzes ausgerissen werden. Bei grossen Pflanzen und schweren Böden ist es ratsam, zuerst die blühende Pflanze bis auf zirka halbe Höhe abzuschneiden und direkt in den Kehrichtsack zu stecken. Anschliessend kann der Rest der Pflanze samt Wurzel mit einer Grabgabel oder Hacke aus dem Boden gehoben werden; ebenfalls im Kehrichtsack entsorgen. Achtung: Nur Erde wegschütteln und keine Samen verschütteln! Nicht in den Kompost und nicht liegen lassen! Keinesfalls darf das Kreuzkraut in den Kompost geworfen werden oder an Böschungen, Wegen oder in Gärten liegen gelassen werden. Die Samen reifen an den abgestorbenen Pflanzen nachträglich aus. Hinweise: Bei Befall Ihrer Liegenschaft - bitte keine Meldung an Bezirk und Kanton. Die Bezirksgärtner entfernen das Kreuzkraut nur auf den bezirkseigenen Flächen. Stattdessen bitte Pflanzen umgehend ausreissen und über den Kehricht entsorgen. Herzlichen Dank! Bei Unsicherheiten bei der Bestimmung der Pflanzen wenden Sie sich bitte an die Umweltstelle Küssnacht, Tel. 041 854 02 27