Massnahmenentwicklung seit Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Mai 2016 Informationen über die Kindes– und Erwachsenenschutzbehörden Nr. 3 Stabile Massnahmenzahlen Seit 2014 ist die Zahl der im Kanton Zürich von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordneten Massnahmen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stabil geblieben. Die KESB platzieren ungefähr gleich oft Kinder wie früher die Vormundschaftsbehörden. Die anderen Zahlen lassen sich mit der Zeit der Vormundschaftsbehörden nicht vergleichen. „Wir haben ein hundertjähriges Gesetz und eine hundertjährige Behörde abgelöst durch diese neue Behörde. Was wir jetzt brauchen, ist nicht regulatorischer Aktivismus. Was wir jetzt brauchen, ist Zeit. Es braucht keine neuen Reglemente, keine neue Gesetzgebung, keine neuen Vorschriften, wir brauchen Zeit.“ Regierungsrätin Jacqueline Fehr am 30. November 2015 Inhalt dieser Ausgabe Die KESB gibt Unterstützung, wo es sonst nicht mehr weitergeht KESB-Kennzahlen KESB und Unterbringungen Adresse n KESB KESB-Kennzahlen Die KESB erheben seit Anfang 2014 diverse Kennzahlen, um die Entwicklung beobachten zu können. Die Zahlen zeigen insgesamt ein stabiles Bild. Um das Bevölkerungswachstum bereinigt, sind also die Massnahmen seit Ende 2013 um ein halbes Prozent zurückgegangen. Knapp zwei Drittel der Massnahmen betreffen Erwachsene, rund ein Drittel Kinder. Massnahmen 2013 2014 2015 Erwachsene 13’076 13’410 13’469 Minderjährige 7’787 7’798 7’883 20’863 21’208 21’352 1’421’895 1’443’436 1’463’459 14.7 14.7 14.6 Total Bevölkerung Massnahmen pro 1000 Einwohner KESB und Unterbringungen Der Bestand an nicht-einvernehmlichen Platzierungen Minderjähriger hat nach einem zwischenzeitlichen Anstieg wieder abgenommen und liegt mit 872 nun auf dem gleichen Stand wie bei der Einführung der KESB. Dies ist die einzige Zahl, die sich mit der Zeit der Vormundschaftsbehörden vergleichen lässt. Art. 310 ZGB 2013 2014 862 Bestand am 31.12. 915 923 872 Anordnungen 220 239 241 Bestand per 1‘000 Minderjährige am 31.12. 3.6 3.6 3.5 zum Vergleich: Anordnungen FU durch Ärzte Fortführung FU nach 6 Wochen Periodische Überprüfungen www.kesb-zh.ch Dort können Sie auch die Adressen der für Sie zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abrufen. Herausgeberin: KESBPräsidienvereinigung Kanton Zürich, E-Mail [email protected] Erwachsene Fürsorgerische Unterbringungen in psychiatrische Kliniken werden im Kanton Zürich in aller Regel von Ärzten angeordnet. Längerfristige Unterbringungen gegen den Willen einer Person werden periodisch von der KESB überprüft. Anordnungen FU durch KESB Weitere Informationen zur Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden finden Sie auf unserer Homepage: 2015 Bestand am 1. 1. 2013 (übernommen von VB) Fürsorgerische Unterbringung So erreichen Sie uns 2013 2014 2015 15 15 18 3’115 3’263 281 310 250 54 121 101 Hatten die KESB 2014 noch in 310 Fällen nach sechs Wochen eine ärztliche Unterbringung in einer Klinik zu überprüfen, war dies im vergangenen Jahr noch bei 250 Personen der Fall. Dies weist darauf hin, dass fürsorgerische Unterbringungen von Erwachsenen in psychiatrischen Kliniken insgesamt weniger lang dauerten.