Massnahmenentwicklung seit Einführung der Kindes- und

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Massnahmenentwicklung seit Einführung der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Mai 2016
Informationen über die Kindes– und Erwachsenenschutzbehörden Nr. 3
Stabile Massnahmenzahlen
Seit 2014 ist die Zahl der im Kanton Zürich
von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordneten Massnahmen
im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stabil
geblieben.
Die KESB platzieren ungefähr gleich oft Kinder wie früher die Vormundschaftsbehörden.
Die anderen Zahlen lassen sich mit der Zeit
der Vormundschaftsbehörden nicht vergleichen.
„Wir haben ein hundertjähriges Gesetz und
eine hundertjährige Behörde abgelöst durch diese
neue Behörde. Was wir
jetzt brauchen, ist nicht
regulatorischer Aktivismus.
Was wir jetzt brauchen, ist
Zeit. Es braucht keine neuen Reglemente, keine
neue Gesetzgebung, keine
neuen Vorschriften, wir
brauchen Zeit.“
Regierungsrätin
Jacqueline Fehr am
30. November 2015
Inhalt dieser
Ausgabe
Die KESB gibt Unterstützung, wo es sonst nicht mehr weitergeht

KESB-Kennzahlen

KESB und
Unterbringungen

Adresse n KESB
KESB-Kennzahlen
Die KESB erheben seit Anfang 2014 diverse Kennzahlen, um die
Entwicklung beobachten zu können. Die Zahlen zeigen insgesamt
ein stabiles Bild. Um das Bevölkerungswachstum bereinigt, sind
also die Massnahmen seit Ende 2013 um ein halbes Prozent zurückgegangen. Knapp zwei Drittel der Massnahmen betreffen Erwachsene, rund ein Drittel Kinder.
Massnahmen
2013
2014
2015
Erwachsene
13’076
13’410
13’469
Minderjährige
7’787
7’798
7’883
20’863
21’208
21’352
1’421’895
1’443’436
1’463’459
14.7
14.7
14.6
Total
Bevölkerung
Massnahmen pro
1000 Einwohner
KESB und Unterbringungen
Der Bestand an nicht-einvernehmlichen Platzierungen Minderjähriger hat nach einem zwischenzeitlichen Anstieg wieder abgenommen und liegt mit 872 nun auf dem gleichen Stand wie bei der Einführung der KESB. Dies ist die einzige Zahl, die sich mit der Zeit
der Vormundschaftsbehörden vergleichen lässt.
Art. 310 ZGB
2013
2014
862
Bestand am 31.12.
915
923
872
Anordnungen
220
239
241
Bestand per 1‘000 Minderjährige am 31.12.
3.6
3.6
3.5
zum Vergleich: Anordnungen FU
durch Ärzte
Fortführung FU nach 6 Wochen
Periodische Überprüfungen
www.kesb-zh.ch
Dort können Sie auch
die Adressen der für
Sie zuständigen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abrufen.
Herausgeberin: KESBPräsidienvereinigung
Kanton Zürich, E-Mail
[email protected]
Erwachsene
Fürsorgerische Unterbringungen in psychiatrische Kliniken werden
im Kanton Zürich in aller Regel von Ärzten angeordnet. Längerfristige Unterbringungen gegen den Willen einer Person werden
periodisch von der KESB überprüft.
Anordnungen FU durch KESB
Weitere Informationen
zur Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
finden Sie auf unserer
Homepage:
2015
Bestand am 1. 1. 2013
(übernommen von VB)
Fürsorgerische Unterbringung
So erreichen
Sie uns
2013
2014
2015
15
15
18
3’115
3’263
281
310
250
54
121
101
Hatten die KESB 2014 noch
in 310 Fällen nach sechs
Wochen eine ärztliche Unterbringung in einer Klinik
zu überprüfen, war dies im
vergangenen Jahr noch bei
250 Personen der Fall. Dies
weist darauf hin, dass fürsorgerische Unterbringungen von Erwachsenen in
psychiatrischen Kliniken
insgesamt weniger lang
dauerten.
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