Die Fragen der ON und die Beantwortung durch die Parteien 1.) Hatten Sie Kenntnisse von den Missständen (Wahl von Walter Grob, Fallführung Dr. Grob, Sonderbehandlung Erich Zoller, Fristlose Kündigung durch Pablo Blöchlinger)? 2.) Schätzen Sie diese Informationen als glaubwürdig ein oder haben Sie Zweifel? 3.) Die Stadt hat angekündigt, dass sie gerichtlich gegen die ON vorgehen wollen. Unterstützen Sie das? 4.) Grössere Teile der Bevölkerung fragen sich, was getan werden kann gegen diese Missstände. Was ist ihre Antwort und was tun Sie? Wir erwarten Ihre Antwort gerne bis am kommenden Sonntagabend. Stellungnahme der Grünliberalen, Nils Rickert Parteipräsident "Die GLP bleibt in diesem Konflikt zwischen Stadt und ON neutral und bezieht für keine der beiden Seiten Stellung." FDP Rolf Dürr Präsident a.i. , FDP Rapperswil-Jona Aufgrund der dargelegten widersprüchlichen Informationen der ON sowie der Stadt erachtet es die FDP Rapperswil-Jona als nicht möglich, eine Beurteilung vorzunehmen. Wegen der Unschuldsvermutung ist zudem nach wie vor davon auszugehen, dass der Stadtpräsident und der Stadtrat sich an die geltenden Regeln und Gesetze gehalten haben. Vor diesem Hintergrund sieht die FDP Rapperswil-Jona an dieser Stelle keinen politische Handlungsbedarf und verzichtet auf eine Stellungnahme. Sollten sich die vorgeworfenen Rechtsverletzungen jedoch als zweifelsfrei gegeben herausstellen, wäre eine politische Neubeurteilung notwendig. UGS, Silvia Kündig, Co-Parteipräsidentin Sie haben viel Kritisches geschrieben, Irritationen entweder aufgedeckt oder hervorgerufen. Die ON fordern die Leserschaft heraus, sich mit dem sensiblen Thema der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes auf beiden Seiten auseinanderzusetzen. An einer beruflichen Weiterbildung und in einem politischen Schreiben habe ich Kesp gelesen. Das zeigte mir, dass viele Leute die Bedeutung der KESB nicht einmal vom Begriff her kennen oder gekannt haben. Sie dient als rotes Tuch, obwohl diese Behörde vor drei Jahren von der Gemeinde aufgrund der Bundesgesetzgebegung zum Wohl und zum Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Erwachsenen eingerichtet wurde. Auf Ihre Fragen gehe ich auf den drei Ebenen ein. Bund Das Bundesrecht schreibt vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Fachbehörde bestehend aus mehreren Personen sein muss. Die Entscheide müssen in der Regel von mindestens 3 Mitgliedern gefällt werden. Dass das alte System professionalisiert wurde war notwendig und niemand möchte zurück. Dennoch bereitet die KESB in breiten Kreisen zunehmend Sorge. Dazu äusserte sich Ständerat und Rechtswissenschaftler Daniel Jositsch im Sonn-Talk vor einer Woche deutlich. Es würden KESB-Entscheide gefällt, die er zum Teil nicht nachvollziehen könne. Im Parlament müsse man die KESB nochmals anschauen. Der behördliche Eingriff in den persönlichen Bereich von Betroffenen, oftmals sind Familien mit Kindern beteiligt, braucht sehr viel Fingerspitzengefühl. Das juristisch korrekte Vorgehen nach ZGB reicht bei solch sensiblen und heiklen Angelegenheiten nicht aus. Kanton Mit ihrer Motion "KESB und Gemeinden" lädt die FdP-Fraktion die St.Galler Regierung zu einer Revision des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf. Es geht ihr um die Anhörung der zuständigen Gemeindebehörde bevor die KESB eine Massnahme anordnet oder einen Entscheid fällt, beim Beurteilen und Abwägen von Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit (insbesondere die finanziellen Folgen für die Gemeinde) der in Aussicht genommenen konkreten Massnahme, um die nachträgliche Anhörung und um die Akteneinsicht. Das würde das Verfahren zwar verlängern, doch sie verspricht sich davon, dass sich die Qualität und die allseitige Akzeptanz der konkreten Massnahme verbessern würde. Die Antwort der Regierung ist noch ausstehend. Acht Kantone (LU, UR, TG, SH, AG, SZ, BL, TI) haben bereits Schritte in diese Richtung gemacht. Die Ethikgruppe des Kantonrates SG, der ich seit 10 Jahren angehöre, hat sich bereits mehrmals mit Umgang mit Verhaltens-Ethik (Referat Lindenmann vom ZEN-Zentrum für Ethik und Nachhaltigkeit) und der Berichterstattung angenommen. Den Artikel von Philipp Cueni über die Verantwortung im Journalismus (Anhang) empfehle ich auch den ON als Reflexionsinstrument. Stadt Rapperswil-Jona Der Vorstand der UGS RJ schlägt dem Stadtrat mittels Petition oder Antrag vor, eine unabhängige Kommission einzuberufen mit Vertretern die rechtlich-fachlich kundig und sachorientiert sind und solchen, die über ausserordentliche menschlich-soziale Kompetenzen verfügen und weder der Stadt noch einer Behörde verpflichtet sind. Die in der ON geschilderten Problemfälle, ihre rechtliche Struktur und das Vorgehen mit Sensibilität müssen nachgeschaut werden. Das ist unabdingbar, damit das verunsicherte Vertrauen in eine derart wichtige Behördenverpflichtung wieder hergestellt werden kann. P.S. Persönlich Dass die ON von den Enkelkindern der Zollers berichten, finde ich schlimm. Die Kinder brauchen Stabilität und werden die Persönlichkeitsverletzung zu tragen haben. SP, Daniel Kamm, Co-Präsident Die SP Rapperswil-Jona äussert sich nicht zu den Fragen der Obersee Nachrichten. Für die SP gilt in der Berichterstattung durch die Medien das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung bis zu einem richterlichen Urteil. Diesem Prinzip kommen die ON mit ihrer einseitigen Berichterstattung nicht nach. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Obersee Nachrichten an die KESP und die politischen Verantwortlichen ist ohne eine vollumfängliche Kenntnis der Faktenlage aus der Sicht der SP unseriös. SVP, Kurt Kälin, Parteipräsident Wir verfolgen die Berichterstattung der ON mit starkem Interesse. Die SVP RapperswilJona ist der Meinung, dass auf nationaler Stufe die gesetzlichen Grundlage der KESB zu überprüfen und allenfalls anzupassen sind. Wir Stufen die Arbeit der KESB unter den aktuellen gesetzlichen Richtlinien als schwierig ein. Sie müssen Situationen "retten", die das Gesetz fordert. Das Gesetz haben unsere Räte in Bern verabschiedet. Es gilt nun zu korrigieren, was in der Gesetztesauslegung der Behörden zu ungewünschten Folgen führt. Antworten: 1.) Wir haben keine näheren Kenntnisse zu den von Ihnen beschriebenen Sachverhalten. Da wir im Stadtrat nicht vertreten sind, bleibt uns lediglich die Kenntnisnahme der Berichterstattung in der ON und der Stellungnahmen seitens des Stadtrates und neuerdings auf der GPK. 2.) Die Informationen der ON über die Beziehungen zwischen den Exponenten scheinen plausibel und sind seitens Stadtrat auch bestätigt. Die Stellungnahmen seitens der Stadt, mit Unterstützung der GPK als unabhängig prüfendes Organ jedoch auch. Aktuell sind die Anordnungen der KESB durch die Gerichte gestützt. 3.) Ich unterstütze diese Klage nicht. Es werden dafür Steuergelder eingesetzt, die von den Bürgern bezahlt werden. Ich kann nachvollziehen, dass die Stadt Klarheit in den Fakten und eine ausgewogene Berichterstattung möchte. Die ON möchten Transparenz mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes. Wir möchten grundsätzlich Transparenz über die Abläufe und Geschehnisse - jetzt und sofort. Damit werden Spekulationen ausgeräumt und allfällige Konsequenzen gezogen. Damit ist der Bürger auch in der Lage, ein ausgewogenes Bild zu erhalten. 4.) Ich unterstütze den Vorschlag der ON, die Fakten mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes zu erhalten - dazu ist es da. Danach können wir als Parteien und die Medien die Fakten verantwortungsvoll aufschaffen. CVP, Thomas Hofstetter, Parteipräsident Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen: 1.) Hatten Sie Kenntnisse von den Missständen (Wahl von Walter Grob, Fallführung Dr. Grob, Sonderbehandlung Erich Zoller, Fristlose Kündigung durch Pablo Blöchlinger)? Wie die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Rapperswil-Jona in ihrem Bericht festhält, kann in der erwähnten Wahl von Dr. Grob von keinerlei Missständen gesprochen werden. So muss ich annehmen, dass auch die anderen Anschuldigungen aus der Luft gegriffen sind. 2.) Schätzen Sie diese Informationen als glaubwürdig ein oder haben Sie Zweifel? Da ich diesbezüglich mit den Beteiligten keinen direkten Kontakt hatte, kenne ich nur die öffentlich zugänglichen Informationen. Diese Informationen scheinen aber sehr einseitig dargestellt zu werden. 3.) Die Stadt hat angekündigt, dass sie gerichtlich gegen die ON vorgehen wollen. Unterstützen Sie das? Dieses Vorgehen ist der Stadt zu überlassen. Ich gehe aber davon aus, dass die Stadt dieses Vorgehen sorgfältig abgeschätzt hat und hier nicht überstürzt handelt. 4.) Grössere Teile der Bevölkerung fragen sich, was getan werden kann gegen diese Missstände. Was ist ihre Antwort und was tun Sie? Aus meiner Sicht funktionieren bisher die Kontrollmechanismen. Die GPK der Stadt Rapperswil hat in ihrem Bericht vor kurzen diesbezüglich klar festgestellt, dass bei der Einstellung von Herrn Dr. Grob alles richtig verlaufen ist. Im Zusammenhang mit den KESB Fällen haben die zuständigen Gerichte zudem das Vorgehen der KESB Linth bisher gestützt.