Therapieverfahren für Adenokarzinome des ösophagogastralen

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Redaktion
J.Bauch, Hannover
M.Betzler, Essen
P.Lobenhoffer, Hannover
Die Beiträge der Rubrik „Weiter- und Fortbildung“ sollen dem Facharzt als Repetitorium
dienen und dem Wissenstand der Facharztprüfung für den Arzt in Weiterbildung
entsprechen.Die Rubrik beschränkt sich auf
gesicherte Aussagen zum Thema.
Weiterbildung •
Zertifizierte Fortbiildung
Chirurg 2003 · 74:381–393
DOI 10.1007/s00104-003-0653-3
K.T. Moesta · M. Hünerbein · P. M. Schlag
Klinik für Chirurgie und Chirurgische Onkologie,Charité,Campus Berlin-Buch,
Robert Rössle Klinik im Helios-Klinikum Berlin,Berlin
Therapieverfahren für
Adenokarzinome des
ösophagogastralen Übergangs
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Die Eigenständigkeit der Krankheitsentität Adenokarzinom des ösophagogastralen Überganges wird weltweit
zunehmend anerkannt
Die Inzidenz des Adenokarzinoms des ösophagogastralen Übergangs ist weltweit
steigend, insbesondere im Verhältnis zur Inzidenz der Plattenepithelkarzinome der
Speiseröhre. Die Lokalisation der Adenokarzinome betrifft vorwiegend den distalen
Ösophagus. Da diese Karzinome häufig die Kardia mit einbeziehen und es in der
Regel schwierig ist festzulegen, inwieweit ein proximales Magenkarzinom den
Ösophagus infiltriert bzw. ein distales Ösophaguskarzinom in den Magen infiltriert,
wurde eine Nomenklatur für die Adenokarzinome des distalen Ösophagus, des proximalen Magens und der eigentlichen Kardia vorgeschlagen, wonach diese Tumoren
einheitlich als Adenokarzinom des ösophagogastralen Übergangs bezeichnet werden
sollen [1]. Die Eigenständigkeit dieser Krankheitsentität wird inzwischen weltweit zunehmend anerkannt [2, 3]. Alters- und Geschlechtsverteilung sind different sowohl im
Vergleich zum Plattenepithelkarzinom des Ösophagus als auch im Vergleich zum
Magenkarzinom. Das mediane Erkrankungsalter beträgt je nach Untersuchung
zwischen 60 und 63 Jahren, wobei die Erkrankung das männliche Geschlecht stark
bevorzugt.
Barrett-Ösophagus als Präkanzerose
Klassischer Barrett
Der klassische Barrett-Ösophagus ist
durch eine Auskleidung des distalen
Ösophagus mit intestinal metaplastischer Schleimhaut über mindestens
2 cm gekennzeichnet
Die heute geläufige Bezeichnung Barrett-Ösophagus beruht auf einer Publikation
von Norman Barrett 1950, wobei dieser noch an eine kongenitale Verkürzung des
Ösophagus mit einem intrathorakalen Magenanteil glaubte [4]. Kurz danach wurde
diese Ansicht durch Allison und durch Loretat-Jacob korrigiert [5, 6], die die anatomische Normalität von Ösophagus und Magen erkannten, aber eine zylinderepitheliale Auskleidung im distalen Ösophagus beschrieben – eine Ansicht, die Barrett übernahm [7]. Ebenfalls 1953 wurde das maligne Potenzial durch die erste Beschreibung
eines Adenokarzinoms im zylinderepithelial ausgekleideten Ösophagus belegt [8].
Die Barrett-Metaplasie gilt generell als Präneoplasie, wobei die Karzinominzidenz bei 1:100–1:400 Patienten/Jahr liegt. Diese Entartungstendenz ist eindeutig allerdings nur belegt für den klassischen Barrett. Hierunter versteht man per Definition ein mindestens 2 cm langes, mit intestinalmetaplastischer Schleimhaut ausgekleidetes Segment des distalen Ösophagus (Abb. 1).
© Springer-Verlag 2003
Prof. Dr. Dr. h.c. P. M. Schlag
Klinik für Chirurgie und Chirurgische Onkologie, Charité, Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Klinik im Helios-Klinikum Berlin, Lindenberger Weg 80, 13125 Berlin
E-Mail: [email protected]
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Abb. 1 Klassischer
Barrett-Ösophagus:
Der distale Ösophagus ist
von zylinderepithelialer
Schleimhaut ausgekleidet,
die Länge des Segmentes
beträgt mehr als 2 cm
„Short Barrett“
Für einen „Short Barrett“ (<2 cm Länge)
ist ein erhöhtes Entartungsrisiko nicht
sicher belegt
Micro-Barrett-Ösophagus
Erweiterte Kenntnisse und eine mehr pathologisch orientierte Definition der
Barrett-Schleimhaut (Prä-Becherzellen, intestinaler Schleimhauttypus) haben die
klassische 2-cm-Grenze aber heute aufgehoben.Auch kürzere Barrett-Segmente und
zungenförmige Schleimhautmetaplasien werden nun unter dem Terminus „Short
Barrett“ dem Barrett-Ösophagus zugerechnet. Für den „Short Barrett“ ist ein erhöhtes Entartungsrisiko an Einzelfällen belegt, jedoch nicht mit der gleichen epidemiologischen Sicherheit nachgewiesen wie beim klassischen Barrett-Ösophagus.
Ein sog. Micro-Barrett-Ösophagus, d. h. das Vorliegen einer Barrett-typischen
Epithelmetaplasie in Biopsien einer makroskopisch unauffälligen Kardia ist relativ
häufig und kann bei bis zu 1/3 gesunder Patienten bei routinemäßiger Biopsie der
Kardia gefunden werden. Ein Krankheitswert konnte für den Micro-Barrett-Ösophagus bislang nicht belegt werden.
Pathohistologische Definition und Stadieneinteilung
Ein eigenes TNM-System für die Adenokarzinome des ösophagogastralen
Überganges existiert nicht
TNM-Klassifikation
Ösophaguskarzinom
TNM-Klassifikation
Magenkarzinom
Die Einteilung der Adenokarzinome in Abhängigkeit von ihrer Lokalisation geht auf
R. Siewert zurück [1]. Hierbei werden je nach Lokalisation des Tumorzentrums mit
Bezug zur Z-Linie distale Ösophaguskarzinome (Typ I), Kardiakarzinome (Typ II)
und proximale Magenkarzinome (Typ III) zusammengefasst (Abb. 2). Ein eigenes
TNM-System für diese Entität existiert nicht, die Klassifikation erfolgt nach dem jeweils am weitesten fortgeschrittenen Tumoranteil entweder nach der TNM-Klassifikation Ösophaguskarzinom oder der TNM-Klassifikation Magenkarzinom [9].
Für den Nodalstatus bedeutet dies, dass positive zöliakale Lymphknoten bei einem
Kardiakarzinom mit Schwerpunkt im distalen Ösophagus zu einer pM1a-Klassifizierung führen, während dieselbe Lymphknotenmetastase bei einem gastralen Tumorschwerpunkt als Befall der regionären Lymphknoten gewertet wird. Für Grenzfälle
legt das TNM-Supplement [10] sogar fest, dass ein Adenokarzinom der Kardia dann
als Ösophaguskarzinom einzustufen ist, wenn gleichzeitig eine Barrett-Mukosa vorliegt, ansonsten als Magenkarzinom. Gerade im Hinblick auf die Konsequenzen einer
pM1a-Klassifikation aufgrund positiver zöliakaler Lymphknoten ist diese Unterscheidung sicher ausgesprochen arbiträr und sollte kein wesentlicher Standteil einer Therapiestratifizierung sein.
Diagnostik
Palliative Indikation
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Die spezielle chirurgische Diagnostik soll hier nur so weit im Detail diskutiert werden, wie sie für ein differenziertes Therapiekonzept erforderlich ist. Hierbei ist bereits
jetzt wichtig festzustellen, dass es grundsätzlich eine palliative Indikation bei Kardiakarzinomen geben kann, weil auf der einen Seite die chirurgische Morbidität und
Endoskopie
Die obere gastrointestinale Endoskopie
ist die diagnostische Methode der
1.Wahl zur Abklärung einer Dysphagie
Chromoendoskopie
Mukosektomie
Die Endoskopie ist die diagnostische Methode der 1. Wahl zur Abklärung einer
Dysphagie. Sie ist nach den Leitlinien der
AWMF eine obligate Untersuchung. Erfüllt die auswärtig durchgeführte und dokumentierte Endoskopie die nachgehend
aufgeführten Qualitätskriterien nicht
bzw. beantwortet sie nicht die aufgeführAbb. 2 Einteilung der Adenokarzinome
ten Fragestellungen, so ist eine Wiederhodes ösophagogastralen Überganges in Typen,
lung gerechtfertigt. Grundsätzlich muss
abhängig von der Lage des Tumorzentrums
eine Passage des Tumors angestrebt werzur Z-Linie. (Nach [1])
den, eine vorsichtige Ballondilatation ist
zu diesem Zweck gerechtfertigt.
Eine Chromoendoskopie kann in Einzelfällen helfen, das Tumorausmaß zu
beschreiben, ist jedoch nicht obligat. Untersuchungen zur Fluoreszenzdiagnostik sind
im Hinblick auf die Ausdehnungsbeschreibung maligner Prozesse bislang nicht überzeugend. Bei frühen epithelialen Läsionen sollte der Endoskopiker in der Lage sein,
die technischen Voraussetzungen für eine Mukosektomie zu bewerten, hierfür ist
ein Ausmessen der Läsion in longitudinaler und zirkumferenzieller Richtung erforderlich.
Endosonographie
Die Endosonographie ist eine
Schlüsselmethode für differenzierte
Behandlungskonzepte
Die Endosonographie wird in den Leitlinien der AWMF nur fakultativ als notwendig
erachtet, stellt aber die Schlüsselmethode für differenzierte Behandlungskonzepte
dar. Die Endosonographie dient damit den folgende Zielen:
◗ Beurteilung der Resektabilität des Primartumors: Hier ist die Abgrenzung des
Tumors zu angrenzenden Organsystemen (Pleura, Zwerchfellschenkel, Aorta,
Herzbeutel) erforderlich (Abb. 3). Die Endosonographie hat hier Vorteile gegenüber den statisch bildgebenden Verfahren CT und MR, da sie die Relativbewegungen zwischen Tumor und z. B. Pleura und Aorta wesentlich besser visualisieren kann.
◗ Bewertung der Primärtumorkategorie insofern, als diese Eingangskriterium für
multimodale Therapieverfahren unter Studienbedingungen sein können. Hier
Abb. 3 Endosonographische Darstellung eines
Adenokarzinoms des
ösophagogastralen
Übergangs mit Infiltration
der Pleura (uT4) (Pfeil)
Der Chirurg 4•2003
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Mortalität in spezialisierten Zentren gering, auf der anderen Seite die Palliation
im Kardiabereich durch Stentimplantation aufgrund von Refluxproblemen nicht
überzeugend ist.
liegt der wesentliche Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen uT1/2- und
uT3/4-Kategorien.
◗ Bewertung und Indikationsstellung für lokale Therapieverfahren, insbesondere
die Differenzierung des mukosalen Frühkarzinoms vom Submukosatyp und Ausschluss einer Infiltration der Muscularis.
◗ Beurteilung der realen Tumorausdehnung über den makroskopisch erkennbaren
Tumorrand hinaus sowohl nach proximal als auch nach distal.
Die Beschreibung des Nodalstatus ist in der Regel von nachgeordneter Bedeutung, jedoch kann ein ausgedehnt lymphatisch metastasiertes Tumorgeschehen durchaus
die Verfahrenswahl beeinflussen. Nicht unerheblich ist der Nachweis lymphatischer
und sonstiger Fernmetastasen, die bei Verwendung einer Sektorscannertechnologie
auch unmittelbar histologisch gesichert werden können.
Radialscanner
Sektorscanner
Minisondenendosonographie
Mehrere Untersuchungsverfahren stehen zur Verfügung.
◗ Der Radialscanner ist grundsätzlich etwas einfacher zu erlernen, die anatomischen Bezüge sind leichter nachzuvollziehen, es fehlt jedoch eine Punktionsmöglichkeit.
◗ Der Sektorscanner bietet eine longitudinale Darstellung der Ösophaguswand.
Hierdurch ist die anatomische Orientierung häufig etwas problematischer, auf
der anderen Seite besteht hierbei die Möglichkeit einer Punktion unter endosonographischer Sicht. Wenn ein Studienprotokoll zur neoadjuvanten Therapie mit
einem am Nodalstatus definierten Einschlusskriterium vorliegt, ist die endosonographisch nadelbioptische Sicherung obligatorisch.
◗ Die Minisondenendosonographie bietet Zugangsvorteile bei hochgradig
stenosierenden Tumoren. Darüber hinaus bieten die in der Regel höheren Ultraschallfrequenzen eine bessere Auflösung im Nahbereich und damit eine bessere
Differenzierung früher epithelialer Läsionen.
Insgesamt verlangt die Endosonographie des oberen Gastrointestinaltraktes relativ
hohe Investitionen und erfahrene Untersucher. Da die diagnostischen Genauigkeiten
in der Mehrzahl der Studien weit unter 90% liegen, sollten entsprechende Zentren
eine interne Qualitätssicherung durchführen.
Untersuchungen zur Fernmetastasierung
Thorax-CT
Abdomensonographie
CT-Abdomen
Der Ausschluss einer Fernmetastasierung sollte mit einem dem operativen Risiko
entsprechenden Aufwand betrieben werden. Ein Thorax-CT sowie eine Abdomensonographie sind obligatorisch. Ein CT-Abdomen ist im Rahmen neoadjuvanter Therapiestudien indiziert bzw. dann, wenn keine Staginglaparoskopie vorgesehen ist. Sie dient der Absicherung der Kurabilität im Hinblick auf Lebermetastasen
und Peritonealkarzinose sowie von Lymphknoten im D3-Kompartiment, wenn diese der sonographischen Untersuchung nicht zugänglich sind.Vor neoadjuvanten Therapiestudien dient sie der Erstellung eines Ausgangsbefundes für eine Responsebewertung. Der Stellenwert der Kernspintomographie bei Tumoren des ösophagogastralen Überganges ist bisher nicht gesichert. Die FDG-PET ist in Einzelfällen in der
Lage, Fernmetastasen und befallene Lymphknoten sensitiver darzustellen als die vorangegangenen Methoden. Allerdings ist die Anwendung eines PET bei weitem noch
nicht als Standard zu betrachten. Darüber hinaus kann die FDG-PET allerdings im
Rahmen klinischer Studien eingesetzt werden, um unter neoadjuvanter Therapie
frühzeitig eine Tumorresponse zu diagnostizieren und ggf. Non-Responder früher
einem resezierenden Verfahren zuzuführen [11].
Bewertung der Operabilität
Die Bewertung der kardiopulmonalen
Risikofaktoren kann für die chirurgische
Verfahrenswahl entscheidend sein
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Der Chirurg 4•2003
Die Bewertung der kardiopulmonalen Risikofaktoren kann für die chirurgische Verfahrenswahl und für die Indikation zu multimodalen Therapien entscheidend sein
und sollte daher mit großer Sorgfalt ggf. auch unter Einschluss invasiver Verfahren
unternommen werden. Es ist sicher im Einzelfall besser, eine subklinische KHK vor
der Durchführung einer abdominothorakalen Ösophagusresektion interventionell
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Abb. 4 Staginglaparoskopie bei Karzinom des ösophagogastralen Überganges.
Deutlich wird die gute Beurteilbarkeit der lymphonodalen Metastasierung am Truncus coeliacus
zu therapieren, auch wenn sich der Tumoreingriff hierdurch um 4–8 Wochen aufgrund der erforderlichen Thrombozytenaggregationshemmung verschiebt.
Staginglaparoskopie
Laparoskopischer Ultraschall
Die Staginglaparoskopie dient der Erkennung von Fernmetastasen sowie der Beurteilung der Resektabilität. Nach den Leitlinien der AWMF wird die Staginglaparoskopie bei infrabifurkalen Adenokarzinomen des Ösophagus im Einzelfall als nützlich
bewertet. Die Inspektion soll im Oberbauch unter Anhebung des linken Leberlappens mit Inspektion der Kardia und des kleinen Netzes bis zum Lig. hepatoduodenalis durchgeführt werden. Weiterhin ist ein Eröffnen des Lig. gastrocolicum mit anschließender Bursoskopie essenziell, um eine Peritonealkarzinose in der Bursa omentalis auszuschließen. Letztere ist bei Karzinomen des ösophagogastralen Überganges wesentlich häufiger als eine Peritonealkarzinose des restlichen Abdomens.
Der laparoskopische Ultraschall kann zusätzliche Fernmetastasen in der Leber bzw. in extraregionären Lymphknotenstationen darstellen (Abb. 4). Laparoskopisch-sonographisch ist insbesondere die Resektabilität im Hinblick auf Infiltrationen des linken Leberlappens sowie der Zwerchfellschenkel gut beurteilbar.
Lokal ablative Therapieverfahren
Mukosektomie
Die endoskopische Mukosaresektion ist mittlerweile technisch ausgereift und ermöglicht prinzipiell, kleine mukosale und submukosale Tumoren in toto und in sano zu
entfernen.Auch größere mukosale Läsionen können in der sog.„peacemeal“-Technik
in mehreren Abschnitten grundsätzlich komplett reseziert werden. Die Häufigkeit
von Lymphknotenmetastasen beträgt jedoch bereits bei mukosalen Frühkarzinomen
zwischen 5% und 10%, bei submukosalen Frühkarzinomen werden lymphatische Metastasierungsraten von bis zu 30% angegeben [12, 13]. Eine Resektion in mehreren
Teilabschnitten führt darüber hinaus zu Problemen der Beurteilbarkeit tumorfreier
Resektionsgrenzen durch den Pathologen, da zum Teil quer durch den Tumor mittels
Elektrokoagulation reseziert wird. Bislang ist die onkologische Unbedenklichkeit enDer Chirurg 4•2003
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Die Mukosektomie ist nur unter Studienbedingungen für gut differenzierte
mukosale Frühkarzinome ein
onkologisch adäquates Verfahren
doskopisch ablativer Verfahren für das Adenokarzinom des ösophagogastralen Übergangs nicht hinreichend belegt. Unter Studienbedingungen wäre vorstellbar, bei Vorliegen folgender Bedingungen eine kurative endoskopische Mukosektomie durchzuführen:
◗
◗
◗
◗
auf die Mukosa beschränkter Tumor ohne Infiltration der Submukosa;
ein Differenzierungsgrad G1;
die Abwesenheit lymphatischer oder venöser Infiltrationszeichen;
der sorgfältige pathohistologische Nachweis freier Absetzungsränder.
Da mehrere dieser Parameter erst am definitiven Präparat erhoben werden können,
muss ein entsprechendes Studiendesign Sorge tragen, dass Patienten bei Überschreiten der Indikationsgrenzen nach der Mukosektomie auch tatsächlich noch einem resezierenden Verfahren zugeführt werden. In Einzelfällen kann eine Mukosektomie
als großflächige Biopsie zur Diagnosesicherung eines Karzinoms beitragen.
Bei erheblich polymorbiden Patienten mit deutlich erhöhtem Operationsrisiko
kann eine Mukosektomie auch außerhalb klinischer Studien bzw. mit erweiterter Indikationsstellung indiziert sein. Voraussetzung hierfür ist eine sehr sorgfältige Risikoabwägung.
Photodynamische Therapie
Schwere Epitheldysplasie
Frühkarzinom des
ösophagogastralen Übergangs
Die photodynamische Therapie kann
unter Studienbedingungen zur Behandlung der schweren Epitheldysplasie
eingesetzt werden
Die Anwendung einer photodynamischen Therapie mit kurativem Ansatz zur Behandlung einer schweren Epitheldysplasie bzw. eines Frühkarzinoms des ösophagogastralen Übergangs stellt noch höhere Ansprüche an die prätherapeutische
Diagnostik als die Mukosektomie, da nach Durchführung des lokal destruktiven Verfahrens keine histologische Absicherung einer kompletten Tumorentfernung durchgeführt werden kann. Darüber hinaus kann die Einhaltung der Indikationskriterien
nicht am Resektat beurteilt werden. Die photodynamische Therapie sollte daher noch
mehr als die Mukosektomie spezialisierten Zentren vorbehalten bleiben und bedarf
der Durchführung unter klinischen Studienbedingungen.
Andere lokale Verfahren
Andere ablative Therapien wie die Argonbeamerkoagulation oder die Nd:YAG-Laserablation finden in der kurativen Therapie des Adenokarzinoms des ösophagogastralen Übergangs keinen Platz. Bei der Eradikation einer schweren Epitheldysplasie
sollte ebenfalls Verfahren mit kontrollierter histologischer Radikalität der Vorzug gegeben werden.
Primär operative Verfahren
Die Standardtherapie des Adenokarzinoms des ösophagogastralen
Übergangs ist die onkologisch adäquate
chirurgische Resektion
Für die Adenokarzinome des ösophagogastralen Übergangs steht v.a.die
abdominothorakale Resektion in
Konkurrenz zu den abdominotranshiatalen Verfahren
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Der Chirurg 4•2003
Die Standardtherapie des Adenokarzinoms des ösophagogastralen Übergangs ist die
onkologisch adäquate chirurgische Resektion. Die Indikation zur Resektion auch bei
lokoregionär fortgeschrittenen Erkrankungen wird in der Regel weniger von der technischen Resektabilität abhängen als von einer Abwägung zwischen dem palliativen
Nutzen des Eingriffs und dem operativen Risiko. Hierbei stellen T4-Situationen im
Bereich des ösophagogastralen Übergangs, z. B. die Infiltration der Zwerchfellschenkel oder des linken Leberlappens, keine zwingende Kontraindikation für eine zumindest im palliativen Sinne erfolgreiche Tumorresektion dar. Je nach Tumorhöhe, Tumorausdehnung nach distal und persönlicher Präferenz des Chirurgen werden eine
Reihe von chirurgischen Verfahren alternativ bzw. konkurrierend eingesetzt. Hierzu
gehören die Ivor-Lewis-Ösophagektomie (abdominorechtsthorakaler Zugang), die
McKeown-Ösophagektomie (rechtsthorakoabdominozervikaler Zugang), die transhiatale Ösophagektomie (stumpfe Dissektion, abdominozervikaler Zugang) sowie
für die distal gelegenen Tumoren der ausschließlich transhiatale Zugang als abdominotranshiatale Ösophaguskardiafundusresektion bzw. abdominotranshiatale Ösophagogastrektomie. In einzelnen Zentren werden auch linksthorakale bzw. kombiniert linksseitige thorakoabdominelle Zugänge insbesondere für distale Tumorlokalisationen eingesetzt. Für die Adenokarzinome des ösophagogastralen Übergangs
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Abb. 5 Überleben nach
potenziell kurativer
Resektion von Karzinomen
des ösophagogastralen
Überganges im eigenen
Patientengut (1993–2002,
n=138). (ATR abdominothorakale Resektion, THR
transhiatale Resektion)
Differenzialindikation
steht im Wesentlichen die abdominothorakale Resektion in Konkurrenz zu den abdominotranshiatalen Verfahren. Bei Ersterer ist die Übersicht auf den thorakalen Tumoranteil besser, es kann in der Regel eine ausgedehntere mediastinale Lymphadenektomie erfolgen. Demgegenüber ist die deutlich höhere kardiopulmonale Belastung
durch den abdominothorakalen Eingriff zu berücksichtigen. Ein prospektiver Vergleich beider chirurgischer Therapien an einem wirklich vergleichbaren Patientengut steht aus. Retrospektive Untersuchungen sind zum Teil widersprüchlich, belegen
aber keine signifikanten Unterschiede [14, 15]. Im eigenen Patientengut zeigt sich eine
tendenziell bessere Prognose für kurativ operierte Patienten nach abdominothorakaler Resektion gegenüber dem transhiatalen Vorgehen, ein Selektionsbias ist hier aber
nicht mit Sicherheit auszuschließen (Abb. 5). Die Differenzialindikation wird zweifelsohne neben der Tumorhöhe und der Ausdehnung auch die individuelle kardiopulmonale Leistungsfähigkeit und die Komorbidität des Patienten mit einbeziehen, aber
ebenso nach wie vor vom Erfahrungsstand und der individuellen technischen Erfahrung des jeweiligen Chirurgen abhängen.
Resektionsgrenzen
Aufgrund häufiger submukosaler
Tumorausbreitung sollen die Resektionsgrenzen in situ mindestens 5 cm
vom makroskopischen Tumorrand
entfernt gewählt werden
Schnellschnitt
Aufgrund der vor allem im Ösophagus häufigen submukosalen Tumorausbreitung
sollten die Resektionsgrenzen in situ mindestens 5 cm vom proximalen und distalen
makroskopischen Tumorrand entfernt gewählt werden. Bei endoskopisch bzw. endosonographisch beschriebenem szirrhösen bzw. intramuralen Tumorwachstum sind
diese Resektionsgrenzen möglicherweise nicht ausreichend. Wir empfehlen grundsätzlich, die Tumorfreiheit vor allem des proximalen Schnittrandes intraoperativ
durch Schnellschnitt bestätigen zu lassen. Dies ist bei knappen Resektionsgrenzen
aufgrund der Häufigkeit einer diskontinuierlichen Tumorausdehnung jedoch auch
keine absolute Gewähr für eine R0-Resektion. Die Verfahrenswahl sollte daher den erforderlichen In-situ-Abstand ebenso berücksichtigen wie die Möglichkeit einer proximalen Erweiterung der Resektion bei positivem Schnellschnittbefund. Die Bedeutung des lateralen Resektionsrandes ist im Gegensatz zum Rektum beim Ösophagus
nur sehr unvollständig untersucht, operationstaktisch sind die lateralen Resektionsgrenzen gerade am distalen Ösophagus jedoch durch die Nachbarschaft vitaler Organe klar vorgegeben (Perikard, Lunge bds., Adventitia der Aorta). Hier ist auf eine
sorgfältige En-bloc-Resektion des Ösophagus mitsamt der periösophagealen Weichgewebe zu achten, um eine intraoperative Tumorzelldissemination zu vermeiden.
Lymphadenektomie
Bereits bei Vorliegen einer T2-Kategorie sind 30–50% der Adenokarzinom des ösophagogastralen Übergangs lymphatisch metastasiert. Zur prognostischen Bedeutung
der Lymphadenektomie bei dieser speziellen Tumorentität ist bislang jedoch relativ
wenig publiziert, sodass die Lymphadenektomie in Anlehnung an die Erfahrungen
beim Magenkarzinom (insbesondere für die Karzinome des ösophagogastralen ÜberDer Chirurg 4•2003
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Bei Tumoren mit gastralem Schwerpunkt ist neben der distalen Ösophagusresektion eine komplette Gastrektomie
mit D2-Lymphadenektomie durchzuführen
gangs Typ II und III) sowie des Ösophaguskarzinoms (insbesondere für Typ-IKarzinome) diskutiert werden muss. Dabei ist eine lymphatische Metastasierung
in Lymphknotengruppen des oberen
Mediastinum selten, die subkarinalen
Lymphknoten wiesen im eigenen Patientengut nur in 4% der Fälle einen metastatischen Befall auf (Abb. 6). Bei den Adenokarzinommanifestationen im distalen
Ösophagusdrittel (Typ I) und unmittelbar an der Kardia (Typ II) wird eine 2Feld-Lymphadenektomie durchgeführt.
Thorakal werden dabei die periösophagealen und subkarinalen Lymphknoten
reseziert. Die abdominelle Lymphadenektomie umfasst die Lymphknoten an
der Kardia (Lymphknotengruppen 1 und
Abb. 6 Häufigkeit lymphonodaler
2), an der kleine Kurvatur des Magens
Metastasierung in Abhängigkeit von
(Gruppe 3) sowie entlang der A. gastrica
der Lymphknotengruppe bezogen
sinistra (Gruppe 7) bis zum Truncus coauf alle lymphonodal positiven Patienten
eliacus (Gruppe 9) und von dort nach
kranial auf der Ventralfläche der Aorta.
Weiterhin werden die suprapankreatischen Lymphknoten an der A. hepatica (Gruppe 8) und an der A. lienalis (Gruppe 11) en bloc entfernt. Ist eine Gastrektomie indiziert, wird eine D2-Lymphadenektomie durchgeführt.
Bei Tumoren mit gastralem Schwerpunkt (Typ III) ist in aller Regel ein abdominotranshiatales Vorgehen möglich, wobei abdominell eine vollständige D2-Lympadenektomie durch eine periösophageale Lymphadenektomie im hinteren Mediastinum ergänzt wird. Die Indikation zur Splenektomie ist bei dieser Tumorentität wenig untersucht und kann zunächst nur bei gastralem Tumorschwerpunkt und transmuraler Tumorinfiltration empfohlen werden.
Gastrektomie oder proximale Resektion
Auf der Basis der empfohlenen Sicherheitsabstände ist es in vielen Fällen auch bei Adenokarzinomen des ösophagogastralen Übergangs Typ 2 möglich, die große Kurvatur
des Magens zwecks Bildung eines Magenschlauches zu erhalten.Problematisch ist hierbei eher das Verbleiben der Lymphknoten entlang der großen Kurvatur (Gruppe 4) sowie der supra- und infrapylorischen Lymphknotengruppen (5 und 6) im Körper. Prospektive Untersuchungen zum Vergleich Ösophagokardiafundusresektion vs. Ösophagogastrektomie existieren nicht. In retrospektiven Untersuchungen wurde bislang
keine eindeutige Überlegenheit der Gastrektomie gegenüber der proximalen Teilresektion belegt.Auf der anderen Seite zeigen Untersuchungen von Kodera et al.1999 in etwa
14% der Adenokarzinome des ösophagogastralen Überganges eine Positivität der
Lymphknoten entlang der großen Kurvatur,wobei hierunter auch Langzeitüberleber zu
verzeichnen waren [2]. Die Rate positiver supra- und infrapylorischer Lymphknoten
war mit ca. 5% deutlich geringer, eine Positivität dieser Lymphknoten war auch grundsätzlich mit einer nichtkurativen Gesamtsituation vergesellschaftet, sodass diese Zahlen das operative Verfahren weniger beeinflussen. Grundsätzlich sollte aber bei distalem Tumorsitz und kurativer Gesamtsituation der Ösophagogastrektomie gegenüber
der Ösophaguskardiafundusresektion der Vorzug gegeben werden. Abzuwägen sind
Nutzen und Risiken vor allem dann, wenn aufgrund der Höhe des Tumoroberrandes
eine Rekonstruktion durch Jejunuminterponat nicht möglich ist und somit aus der Indikation zur Gastrektomie die Notwendigkeit eines Koloninterponates resultiert.
Minimal invasive und begrenzt radikale Verfahren
Grundsätzlich ist bei abdominothorakalen Eingriffen sowohl der abdominelle wie
der thorakale Teil der Resektion auf minimal invasivem Weg möglich. Untersuchun-
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Der Chirurg 4•2003
Rekonstruktionsverfahren
Magenschlauchinterposition
Jejunuminterponat
Koloninterposition
Die Passagewiederherstellung nach Resektion des ösophagogastralen Überganges ist
grundsätzlich durch Magenschlauchinterposition, Jejunuminterponat oder Koloninterponat möglich. Die Magenschlauchinterposition stellt, sofern möglich, den besten Kompromiss zwischen technischem Aufwand und funktionellem Ergebnis dar.
Dies begründet sich zum einen aus der Notwendigkeit nur einer einzelnen Anastomose, des Erhalts der physiologischen Duodenalpassage und der in der Regel guten
Vaskularisation des Interponates. Ein Jejunuminterponat bietet nur bei Resektionen von proximalen Magenkarzinomen mit distaler Teilresektion des Ösophagus eine
ausreichende Anastomosierungslänge und ist bei diesen Situationen aufgrund der
typischerweise erforderlichen Gastrektomie die Rekonstruktionsmethode der Wahl.
Die Koloninterposition ist immer dann erforderlich, wenn ein Magenschlauchinterponat aus technischen Gründen nicht durchführbar ist, bedeutet aber eine deutliche Verlängerung des Eingriffs. Die Morbidität und Mortalität der Koloninterposition ist zumindest in erfahrenen Zentren nicht höher als die der Magenschlauchinterposition [17, 18].
Vorgehen bei R1-Resektion
Die Häufigkeit einer postoperativern R1-Situation kann durch sorgfältige Festlegung
der Resektionsgrenzen, eine großzügigen Indikationsstellung zum abdominothorakalen Vorgehen und durch systematische Durchführung von Schnellschnittuntersuchungen (v. a. des proximalen Resektionsrandes) deutlich reduziert werden. Eine retrospektive Analyse unseres eigenen Patientengutes ergab, dass unter Wahrung dieser Regeln resultierende R1-Situationen dem Operateur typischerweise intraoperativ
bereits bekannt waren und aufgrund von ungünstigen sonstigen Prognosefaktoren
(Nodalstatus, Primärtumorausdehnung) bzw. aufgrund hoher Komorbidität akzeptiert wurden. In diesem Kontext wies die R1-Klassifikation dann auch keine unabhängige prognostische Relevanz mehr auf. Diagnostiziert der Pathologe nach grundsätzlich kurativer Resektion eine R1-Situation am proximalen Schnittrand, so ist bei
unkompliziertem postoperativen Verlauf eine Reoperation zur Nachresektion in Einzelfällen gerechtfertigt. Die Indikation zu einem solchen Eingriff bedarf aber einer
sehr sorgfältigen Abwägung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses unter Einbeziehung
sonstiger Prognosemarker.
Komplikationsmanagement
Anastomoseninsuffizienz
Die Anastomoseninsuffizienz kann
durch frühe endoskopische Intervention
beherrscht werden
Fibrinkleber
Stentimplantation
Die spezifische chirurgische Komplikation des Eingriffs bei jedweder Rekonstruktion ist die Insuffizienz der Anastomose zwischen Ösophagus und Interponat. Diese Insuffizienz führt sowohl bei abdominotranshiatalem wie bei abdominothorakalem
Vorgehen zu einer Mediastinitis. Eine unbehandelte und inadäquate drainierte
Anastomoseninsuffizienz wird in der Regel zur schweren Sepsis führen. Vor der
Einführung eines aggressiven frühendoskopischen Komplikationsmanagements war
ein wesentlicher Anteil der Mortalität an diesem Eingriff durch die Anastomoseninsuffizienz bedingt.
Kleinere Insuffizienzen können erfolgreich mittels Fibrinkleber verschlossen
werden, wobei der Fibrinkleber sowohl direkt in den Fisteltrakt eingebracht werden
als auch submukosal in der Bereich der Fistelöffnung injiziert werden muss. Bei größeren Insuffizienzen kann ein tägliches endoskopisches Débridement die Säuberung
und Granulation der Insuffizienzhöhle beschleunigen. Da dieses Vorgehen eine erhebliche Belastung für den Patienten darstellt und zudem einen oralen Kostaufbau nicht
zulässt, wurde die Stentimplantation nach Entwicklung gecoverter selbstexpandierender Metallstents zunehmend auch für die Behandlung von AnastomoseninsufDer Chirurg 4•2003
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Weiterbildung •
Zertifizierte Fortbiildung
gen hierzu sind derzeit aber auf Kleinserien beschränkt und stellen keinesfalls einen
außerhalb von Studien praktizierbaren Standard dar. Ein eingeschränkt radikales
chirurgisches Vorgehen wird auch für Frühkarzinome zumindest in Einzelfällen als
Alternative vorgeschlagen [16].Auch hier bedarf es vor einem breiteren Einsatz einer
angemessenen Validierung.
Abb. 7a–c Komplikationsmanagement durch Implantation selbstexpandierender Kunststoffstents
zur Abdeckung einer Anastomoseninsuffizienz bei intrathorakaler Ösophagogastrostomie.
a Breite Insuffizienz der Ösophagogastrostomie. b Abdichten der Insuffizienz durch Kunststoffstent.
c Befund 4 Wochen postoperativ nach Entfernung des Kunststoffstents
fizienzen eingesetzt. Allerdings sind die klinischen Ergebnisse aufgrund der unzureichenden Expansionskraft der Metallstents und der Problematik der Stententfernung nach Einwachsen der Gittermaschen nur teilweise befriedigend. Neue viel versprechende Möglichkeiten ergeben sich hier durch selbstexpandierende Plastikstents,
die nach unserer Erfahrung zu einer guten Abdichtung der Fistel führen und sich jederzeit leicht entfernen lassen (Abb. 7).
Multimodale Therapie
Das in der Regel bei Erstdiagnose bereits relativ fortgeschrittene Tumorstadium sowie
die nach alleiniger chirurgischer Therapie unbefriedigenden Langzeitergebnisse haben
in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Studien motiviert, die sowohl neoadjuvante
wie adjuvante multimodale Therapieverfahren gegenüber alleiniger Chirurgie überprüft
haben.Bisher hat jedoch keine dieser Studien zur Etablierung eines Standardverfahrens
geführt, sodass nach wie vor multimodale Therapieverfahren nur in prospektiven Studien an entsprechend ausgerichteten Zentren empfohlen werden können.
Adjuvante Behandlung
Adjuvante Therapien sollten nur unter
Studienbedingungen stattfinden
Adjuvante Therapiekonzepte leiden bei hochmorbiden chirurgischen Verfahren häufig unter der schlechten Rekrutierung von Patienten. Weiterhin besteht für eine Radiotherapie oder Radiochemotherapie der Nachteil, dass in dieser Situation das Interponat ebenfalls im Bestrahlungsfeld liegt, weshalb generell neoadjuvante Therapieansätze bevorzugt werden. In bislang einer einzigen Studie wurde jedoch für eine adjuvante Radiochemotherapie eine gegenüber der alleinigen Chirurgie signifikante
Verbesserung des medianen Überlebens für Magenkarzinome berichtet [19]. Die Aussage dieser Untersuchung für die Adenokarzinome des ösophagogastralen Überganges ist aufgrund des geringen Anteils dieser Tumorentität im Studienkollektiv jedoch
stark eingeschränkt, sodass adjuvante Therapien hier nach wie vor nur unter Studienbedingungen stattfinden sollten.
Neoadjuvante Konzepte
Eine Vielzahl von Untersuchungen hat bislang sowohl die Radiotherapie wie die Chemotherapie allein als auch Kombinationsstrategien im neoadjuvanten Therapieansatz
untersucht. Ein generelles Problem dieser Untersuchungen ist, dass
◗ häufig Plattenepithelkarzinompatienten und Adenokarzinompatienten unkritisch gemeinsam rekrutiert wurden sowie
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Der Chirurg 4•2003
Durch neoadjuvante Radiochemotherapie kann bei 1/4 der Patienten eine
histologische Komplettremission
erreicht werden
Ein signifikanter Überlebensvorteil
durch neoadjuvante Radiochemotherapie ist bislang nicht zweifelsfrei
erwiesen
Bislang ist nur in einer einzigen Publikation ein signifikanter Überlebensvorteil nach
neoadjuvanter Radiochemotherapie für Adenokarzinome des Ösophagus belegt [20].
Als neoadjuvante Therapie wurden 2 Zyklen Cisplatin und 5-FU in den Wochen 1–6
gegeben sowie eine Radiotherapie mit 40 Gy in 15 Fraktionen über 3 Wochen. Die
Rate der pathologisch kompletten Response betrug 25% im Therapiearm, das mediane Überleben betrug im multimodal behandelten Arm der Studie 16 Monate vs.
11 Monate für Chirurgie allein. Die multimodal behandelten Patienten wiesen außerdem ein signifikant verbessertes Überleben auf, und zwar nach 1 Jahr 52% vs. 44%,
nach 2 Jahren 37% vs. 26% sowie nach 3 Jahren 30% vs. 6%. Diese Studie weist jedoch
erheblich methodische Schwächen auf, die sowohl das unzureichende präoperative
Staging als auch den Abbruch der Studie nach Interimanalyse betreffen. Ein Bias mag
sich auch daran erkennen lassen, dass im allein chirurgisch therapierten Arm 82% der
Patienten nodal positiv waren, während im multimodal behandelten Arm nur 42%
nodal positive Befunde resultierten. Dies erklärt sich nicht allein aus den 25% pathologisch kompletter Remissionen.Von anderen Autoren wurden diese Ergebnisse nicht
nachvollzogen [21, 22].
Somit besteht auch hier nach wie vor keine Standardindikation zu einem neoadjuvanten Therapieverfahren. Der Prozentsatz von 25% histologischer Komplettremissionen kann jedoch bei primär aufgrund der Lokoregionärausdehnung nichtresektabel imponierenden Erkrankungen zur Indikationsstellung für ein neoadjuvantes
Therapieverfahren auch außerhalb klinischer Studien Anlass geben.
Palliative Konzepte
Selbstexpandierende Metallstents
haben sich als Palliativmaßnahme zur
Passagewiederherstellung durchgesetzt
Stentsysteme
Radiochemotherapie
Bei Vorliegen eines inkurablen Primärtumorstadiums steht in der Regel die Palliation der Dysphagie und damit der ösophagealen Stenose im Vordergrund. Gelegentlich
können auch Blutungen aus dem Tumor zur Intervention zwingen. Die Stenosebehandlung ist vorwiegend endoskopisch interventionell. Durchgesetzt hat sich die
Platzierung von selbstexpandierenden Metallstents, die in der Regel auch ohne eine
Dilatation mit konsekutivem Perforationsrisiko implantiert werden können. Je nach
Position der Stenose sind unterschiedlich flexible Stentsysteme erhältlich.
Endoskopisch nicht überwindbare Stenosen stellen eine Kontraindikation für
eine Stentbehandlung dar. Komplikationen der Stentimplantation umfassen Perforation,Aspirationspneumonie, Stentmigration, Refluxsymptomatik insbesondere bei
distalen Stentplatzierungen, sowie eine Restenose durch Tumoreinwachsen bzw.
Überwachsen des Stents. Durch Verwendung gecoverter Stents mit Antirefluxventil
können die letzteren Probleme zunehmend vermieden werden [23]. Neben der Stentbehandlung ist in der Vergangenheit sowohl eine ablative Laserbehandlung wie auch
die photodynamische Therapie eingesetzt worden. Diese Verfahren sind zumindest
im deutschen Sprachraum weitgehend obsolet. Wenn aus technischen Gründen kein
Stent eingelegt werden kann, führt eine Radiochemotherapie, ggf. auch alleinige
Radiatio bei einem Teil der Patienten noch zur deutlichen Verbesserung der Dysphagie.
Vorgehen bei Rezidiv
Bei Diagnose eines Tumorrezidivs ist in
aller Regel nur ein palliatives Vorgehen
möglich
Das Auftreten kurativ resektabler Rezidive ist extrem selten, sodass in aller Regel bei
der Diagnose eines Rezidivs nur ein palliatives Vorgehen indiziert ist. Dieses wird
symptomorientiert durchgeführt und kann neben endoskopisch interventionellen
Maßnahmen bei Lokalrezidiven durchaus auch eine Radiochemotherapie beinhalten.Von einer Prognoseverbesserung ist jedoch im Regelfall nicht mehr auszugehen.
Der Chirurg 4•2003
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Weiterbildung •
Zertifizierte Fortbiildung
◗ die neoadjuvante Therapie zu einer signifikanten Erhöhung von Morbidität und
Mortalität der chirurgischen Verfahren führte.
Literatur
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11. Weber WA, Ott K, Becker K et al.(2001) Prediction of response to preoperative chemotherapy in adenocarcinomas of the esophagogastric
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12. Kodama M, Kakegawa T (1998) Treatment of
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13. van Sandick JW, van Lanschot JJ, ten Kate FJ
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14. Fass J, Dreuw B, Ophoff K, Schumpelick V (1996)
Die subtotale Ösophagektomie mit Magentransposition als Standardoperation für das
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15. Hölscher AH, Bollschweiler E, Beckurts KT,
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Gastrektomie?
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16. Stein HJ, Feith M, Mueller J et al.(2000) Limited
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21. Urba SG, Orringer MB,Turrisi A et al.(2001)
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23. Laasch HU, Marriott A,Wilbraham L et al.
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stents for palliation of distal esophageal carcinoma and prevention of symptomatic gastroesophageal reflux.Radiology 225:359–365
Fragen zur Zertifizierung (nur eine Antwort ist möglich)
1. Ein Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs wird als Typ II
klassifiziert, wenn:
a) das Tumorzentrum deutlich oberhalb
der Z-Linie liegt.
b) ein proximales Magenkarzinom über
die Z-Linie hinaus in den Ösophagus
hineinwächst.
c) der Tumor die Muscularis propria
infiltriert.
d) das Tumorzentrum zwischen 1 cm proximal und 2 cm distal der Z-Linie liegt.
e) der Tumor zirkumferenziell stenosiert.
2. Ein Barrett-Ösophagus
a) ist eine obligate Präkanzerose.
b) ist durch eine intestinale Metaplasie gekennzeichnet und weist kein besonderes
Entartungspotenzial auf.
c) kann allein aufgrund des Biopsiebefundes
einer intestinalen Metaplasie von der
Z-Linie als präneoplastische Veränderung
diagnostiziert werden.
392 |
Der Chirurg 4•2003
d) bedeutet eine Verlagerung des Magens in
das hintere Mediastinum zusammen mit
einer Verkürzung der Speiseröhre.
e) wird als „Short Barrett“ bezeichnet, wenn
die Gesamtausdehnung im distalen
Ösophagus <2 cm ist.
3. Die TNM-Klassifikation für die
Karzinome des ösophagogastralen
Überganges
a) ist seit der 6.Auflage des TNM-Systems
eine für diese Tumorentität eigenständige
Klassifikation.
b) stuft metastasenbefallene Lymphknoten
am Truncus coeliacus bei einem Tumorzentrum oberhalb der Z-Linie, insbesondere bei Vorliegen von Barrett-Schleimhaut
neben dem invasiven Tumoranteil,
als Fernmetastasen ein.
c) ist mit dem TNM-System Ösophaguskarzinome identisch.
d) wertet ein Einwachsen von proximalen
Magenkarzinomen in den distalen
Ösophagus als pT4-Situation.
e) wertet Metastasen in periösophagealen
Lymphknoten bei Typ-III-Adenokarzinom
des ösophagogastralen Übergangs als
Fernmetastasen.
4. Die Endosonographie bei Adenokarzinomen des gastroösophagealen
Übergangs
a) ist eine nach den Leitlinien der AWMF
obligate Untersuchung.
b) besitzt im Bezug auf die Beurteilung der
Resektabilität des Primärtumors die
höchste Genauigkeit.
c) ist der Computertomographie im Hinblick
auf die Erkennung lokoregionärer Lymphknotenmetastasen unterlegen.
d) kann bei stenosierenden Tumoren grundsätzlich nicht durchgeführt werden.
e) ist in ihrer Auflösung auf die oberen
Schleimhautschichten begrenzt.
a) hochdifferenzierte (G1-)Adenokarzinome
des gastroösophagealen Übergangs nur
die Submukosa, nicht aber die
T.muscularis propria infiltrieren.
b) in allen Fällen, in denen ein uT1-Karzinom
longitudinal nicht ausgedehnter als 3 cm
ist.
c) bei einem auf Mukosa und Submukosa beschränkten Karzinom endosonographisch
kein Hinweis für eine Lymphknotenmetastasierung vorliegt.
d) ein mukosales Frühkarzinom vorliegt
(in allen Fällen).
e) Keine der Aussagen ist richtig.
6. Die photodynamische Therapie
a) führt zu einer Gewebedestruktion, sodass
die Vollständigkeit der Therapie nicht
pathohistologisch überprüft werden kann.
b) kann unbedenklich zur Behandlung von
mukosalen und submukosalen Frühkarzinomen der Kardia eingesetzt werden,
wenn endosonographisch kein positiver
Nodalstatus diagnostiziert wird.
c) wird insbesondere zur Eradikation der
schweren Epitheldysplasie im Bereich des
gastroösophagealen Überganges
allgemein empfohlen.
d) ist aufgrund des selektiven Effektes auf die
Tumorzellen in ihrer Anwendung so sicher,
dass eine allgemeine Verbreitung der
Methodik empfohlen werden kann.
e) ist ebenso wie andere lokale Verfahren zur
Behandlung von mukosalen und submukosalen Frühkarzinomen geeignet.
7. Die abdominotranshiatale Resektion
a) ist für Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs von Typ II und III ein onkologisch adäquates Operationsverfahren.
b) führt auch in erfahrenen Zentren zu einer
inadäquaten mediastinalen Lymphadenektomie.
c) sollte nicht mit einer Gastrektomie kombiniert werden, da die Rekonstruktion dann
in jedem Fall ein Koloninterponat
erfordert.
d) ist technisch wesentlich schwieriger als
die abdominothorakale Ösophaguskardiafundusresektion.
e) führt regelhaft zu onkologisch inadäquaten Sicherheitsabständen.
8. Zur Rekonstruktion der Nahrungspassage nach abdominothorakaler
Ösophagokardiafundusresektion
kommen in Frage:
a) der Hochzug des ganzen Magens nach
Lerut.
b) als allgemein akzeptiertes Verfahren der
1.Wahl die Interposition des Colon ascendens.
Neben den Teilnahmebedingungen und Informationen rund um CME können Sie unter
http://cme.springer.de Ihr persönliches
Ergebnis bzw.Ihre Teilnahmebestätigung abrufen.Dies ist nur an dieser Stelle und – da u.a.
der Durchschnitt aller Teilnehmer berücksichtigt wird – erst etwa 3 Wochen nach Einsendeschluss möglich.
Wichtige Hinweise:
Online-Einsendeschluss:
13.06.2003
Geben Sie die Antworten bitte über das
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Per Fax oder Brief eingesandte Antworten
können nicht berücksichtigt werden.
Die offiziellen Antworten dieser Fortbildungseinheit werden zusätzlich in dieser Zeitschrift
an gleicher Stelle publiziert und zwar in Ausgabe 6/2003.
Die Lösungen der Zertifizierten Fortbildung
aus Ausgabe 2/2003 lauten:
1c, 2d, 3e, 4e, 5b, 6c, 7a, 8a, 9a, 10d
Die Teilnahme ist kostenlos und beschränkt
sich im Hinblick auf eine eindeutige Identifizierung über die Abonnementnummer auf
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Zertifizierte Fortbiildung
5. Die endoskopische Mukosektomie
kann als onkologisch ausreichend
radikales Verfahren betrachtet
werden, wenn
c) ein an der A.gastrica sinistra gestielter
Magenschlauch.
d) ein Jejunuminterponat.
e) Keine der genannten Möglichkeiten ist
richtig
9. Eine adjuvante Therapie der
Adenokarzinome des gastroösophagealen Überganges
a) ist bei Vorliegen einer lokal begrenzen
Peritonealkarzinose indiziert.
b) ist aufgrund der insgesamt relativ schlechten 5-Jahres-Überlebensraten in jedem
Fall indiziert.
c) ist in lymphonodal positiven Tumorstadien indiziert.
d) ist keine Standardtherapie.
e) a) und c) sind richtig.
10. Neoadjuvante Radiochemotherapie
a) kann zu histologischen Komplettremissionen führen.
b) ist ein anerkanntes Verfahren, um lokoregionär fortgeschrittene Tumoren in ein
resektables Stadium zu bringen.
c) hat in mehreren, gut dokumentierten
Studien zu einem signifikanten Überlebensvorteil für die Patienten geführt.
d) besitzt in der Behandlung der Adenokarzinome des ösophagogastralen Überganges keinen Wert.
e) Keine der Aussagen ist richtig.
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Durchschnitt liegen.
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