Genpanel – Makuladystrophie unklarer Genese

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Genpanel – Makuladystrophie unklarer Genese
Klinische Symptomatik
Hereditäre Makuladystrophien gehören zu den regional begrenzten Netzhautdystrophien. Da diese Erkrankungen primär
die Makularegion betreffen, kommt es bei Erkrankten zu Einschränkungen in der zentralen Sehschärfe und des zentralen
Gesichtsfelds. Einige Makuladystrophien, wie z. B. Morbus Best oder Morbus Stargardt, sind aufgrund eindeutiger klinischer
Merkmale (z. B. Fundusauffälligkeiten, EOG-Abnormalitäten) zu unterscheiden, sie können aber gerade in fortgeschrittenen
Stadien mit atrophischen Defekten oder der Entwicklung einer choroidalen neovaskulären Komplikation einhergehen, was
die Differentialdiagnose erschwert.
Genetik
Makuladystrophien können autosomal-dominant (ad), autosomal-rezessiv (ar), oder X-chromosomal (X) vererbt werden. Bis
heute sind Mutationen in 22 Genen bekannt, die Makuladystrophien verursachen können (Stand: Juli 2016).
Diagnostik
Im Rahmen unserer Genpanel-Diagnostik bieten wir eine parallele Untersuchung von 22 krankheitsrelevanten
Makuladystrophie-Genen mittels Next Generation Sequencing an. Dieser Test umfasst alle 365 kodierenden Exone und
angrenzenden intronischen Bereiche (+/-10 bp) dieser Gene, was insgesamt einer Größe von 71.806 bp entspricht.
Gen
ABCA4 1
BEST11
C1QTNF5
CDH3
CNGB31
CTNNA1
DRAM2
EFEMP1
ELOVL4
GUCA1B
HMCN1
MIM
601691
607854
608752
114021
605080
116805
613360
601548
605502
602275
608548
Erbgang
ar
ad, ar
ad
ar
ar
ad
ar
ad
ad
ad
ad
Gen
IMPG11
IMPG21
MAPKAPK3
MFSD8
PRDM13
PROM1
PRPH21
RDH5
RP1L1
RPGR1
TIMP31
MIM
602870
607056
602130
611124
616741
604365
179605
601617
608581
312610
188826
Erbgang
ad
ad
ad
ar
ad
ar
ad
ar
ad
X
ad
Hinweise:
1. Der Genbereich „ORF15“ des RPGR-Gens kann ausschließlich mittels Kettenabbruchmethode nach Sanger sequenziert
werden und muss ggf. separat angefordert werden. Die Analyse dieses Exons ist i.d.R. nur bei männlichen Personen
möglich.
2. Der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Erstattung humangenetischer Leistungen beabsichtigt eine
Stufendiagnostik zur humangenetischen Abklärung syndromaler und seltener Erkrankungen (Kapitel 14.3.3). Sollte die
genetische Analyse der angeforderten Gene mit einer Gesamtgröße bis zu 25 kb in der ersten Analysenstufe keine
eindeutige Abklärung der Krankheitsursache ermöglichen, muss für die weiterführende molekulargenetische Diagnostik
eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse eingeholt werden.
1
Gene mit einer Gesamtgröße von bis zu 25 kb, die in Stufe 1, analysiert werden.
Version 16.09.2016
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