Offenes Verfahren EU-H12/0/1/17 Lieferung von frischen Backwaren und frischen Kuchen Anlage 6 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien 1. Bewertung Gemäß § 58 Abs. 2 VgV erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis ist im konkreten Ausschreibungsverfahren das zusätzliche Merkmal Qualität (= Leistung) für die Wertung der eingehenden Angebote maßgebend. Bei der vorliegenden Ausschreibung werden das Wertungskriterium Preis mit 60 % und das der Qualität (= Leistung) mit 40 % gewichtet. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Medianmethode ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dabei das Angebot mit der höchsten Bewertungskennzahl. Erhalten zwei oder mehr Angebote die höchste Bewertungskennzahl, entscheidet innerhalb dieser Angebote der niedrigste Brutto-Gesamtpreis aller Lieferartikel für einen Zeitraum von 48 Monaten über das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertungskennzahl wird durch folgende Formel ermittelt: L (Angebot) Z (Angebot) = WF (Leistung) x -----------------L (Median) - WF (Preis) x P (Angebot) ---------------P (Median) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z (Angebot) = Bewertungskennzahl des zu bewertenden Angebotes WF (Leistung) = Wertigkeitsfaktor für die Leistung (40%) L (Angebot) = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebotes L (Median) = Median aller Leistungspunkte WF (Preis) = Wertigkeitsfaktor für den Preis (60%) P (Angebot) = Preis des zu bewertenden Angebotes P (Median) = Median aller Preise 1.1 Kriterium Preis Der Preis des zu bewertenden Angebotes ist der Brutto-Gesamtpreis aller Lieferartikel für einen Zeitraum von 48 Monaten (S. 5 der Leistungsbeschreibung „Brutto-Gesamt“). 1.2 Kriterium Qualität (= Leistung) Es können maximal 10.000 Leistungspunkte erreicht werden. Die Punkte werden entsprechend der Einzelkriterien gewichtet und setzen sich wie folgt zusammen: Form, Aussehen Oberflächen-, Krusteneigenschaften Lockerung Geruch und Geschmack Summe max. Punktzahl max. Punktzahl max. Punktzahl max. Punktzahl Seite 1 von 2 1.500 2.500 1.000 5.000 10.000 Offenes Verfahren EU-H12/0/1/17 Lieferung von frischen Backwaren und frischen Kuchen Anlage 6 Zuschlagskriterien Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl werden 10 vom Auftraggeber ausgewählte Artikel von einer Prüfungskommission bewertet. Diese setzt sich zusammen aus Mitarbeitern der Küche, der Hauswirtschaft, des Einkaufs, der Innenrevision sowie einem Mitglied des Heimbeirates. Dabei wird jeder Artikel gem. der oben aufgeführten Einzelkriterien bewertet: 1 Punkt erreicht ein Produkt, wenn es die gewünschten Eigenschaften nur mit Einschränkungen erfüllt. 5 Punkte erreicht ein Produkt, wenn es die gewünschten Eigenschaften vollumfänglich erfüllt. 10 Punkte erreicht ein Produkt, wenn es die gewünschten Eigenschaften überdurchschnittlich und in besonderem Maße erfüllt. Die „gewünschten Eigenschaften“ der Einzelkriterien (keine abschließende Aufzählung): Form, Aussehen: Arttypische Form, Aussehen. Klar umrissene Form, Gleichmäßigkeit, Schnittfestigkeit (bei Kuchen), kein Auslaufen, keine untypischen Hohlräume oder Löcher (besonders Brot und Brötchen). Oberflächen- und Krusteneigenschaften: Arttypische Konsistenz. Bei Brot/Brötchen: Knusprige Hülle, goldgelb (bei Weizenmehlprodukten), Bei Kuchen: Keine Überbräunung Lockerung: Arttypische Konsistenz. Bei Brot/Brötchen: luftige, lockere Konsistenz, kein Zerbröseln Geruch und Geschmack: Die Artikel sollten den jeweils typischen Geruch und Geschmack aufweisen. Geschmacksauffällige, untypische Würzungen/Zutaten sind nicht erwünscht. Die Errechnung der Leistungspunkte erfolgt nach folgender Matrix: Kriterium Gewichtungspunkte pro Artikel Zielerfüllungsgrad 1 Punkt Form, Aussehen Oberflächen-, Krusteneigenschaften Lockerung Geruch und Geschmack Gesamt 5 Punkte Ergebnispunkte (=Gewichtungspunkte x Zielerfüllungsgrad) 10 Punkte 15 25 10 50 100 Bei 10 Artikeln ergeben sich insgesamt 1.000 Gewichtungspunkte, die bei einem Zielerfüllungsgrad von 10 Punkten somit max. 10.000 Leistungspunkte erreichen können. Seite 2 von 2