Großes Orchester des Heinrich-von-Gagern

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Großes Orchester des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums
Am 25. und 27. Februar 2015 werden unsere diesjährigen Orchesterkonzerte in der Aula
stattfinden. Die wenigen uns noch verbleibenden Proben reichen bei weitem nicht aus, so dass die
Orchesterfahrt wieder in die Landesmusikakademie des Landes Hessen nach Schlitz eine
notwendige Voraussetzung für das Mitwirken beim Konzert sein wird. Außerdem bitte ich ganz
dringend, alle Proben in Zukunft wahrzunehmen, eventuelle Zwischenstunden zu überbrücken,
Zahnarzt- und andere Termine umzulegen!
Die Kosten belaufen sich dieses Jahr auf EUR 110.- Ich bitte, den Betrag (für Fahrt,
Unterkunft, Verpflegung einschließlich Kaffeepause (!), ideale Probenräume einschließlich
Konzertsaal) rechtzeitig auf das Konto 40534-609 Postgiro Frankfurt (Bankleitzahl 500 100
60) zugunsten „Orchesterkasse Gagern Gymnasium“ einzuzahlen.
Termine: Abfahrt am 18. Februar 2015 um 8.00 Uhr ab Gagern
Rückkehr am 20. Februar 2015 um 17.00 Uhr an der Schule
Wichtig: Notenständer (!!!) mit Namen versehen, Radiergummi, Bleistift, Ersatzsaiten etc.
Bettwäsche ist im Preis enthalten und muss nicht mitgebracht werden!
Ich bitte, untenstehenden Abschnitt möglichst bald an mich zurückzugeben.
Ich freue mich schon jetzt auf die gemeinsame Arbeit und die Aufführungen.
Helmut Bartel
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Mein Sohn/Tochter.......................................... .........................................Klasse.................. ...
wird an der Orchesterfahrt teilnehmen. Den Betrag zahle ich auf das oben stehende Konto
rechtzeitig – also vor Antritt der Fahrt – ein. In Notfällen bin ich unter folgenden
Telefonnummern zu erreichen:
Tagsüber:
Abends:
Handy:
Name:
Anschrift:
Ich erkläre mich einverstanden, dass mein Sohn/ meine Tochter in einer Gruppe von Mitschülern
ohne Aufsicht durch einen Lehrer in der Freizeit die Gesamtgruppe verlässt. Ich habe die
Hausordnung der Landesakademie erhalten und gelesen!
Ich habe darauf hingewiesen, dass selbstverständlich absolutes Alkoholverbot besteht.
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(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
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