Ihr Gesundheitsamt informiert Tuberkulose Erreger/Vorkommen Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Mykobacterium tuberculosis (Mtbc) hervorgerufen wird. Besonders ansteckend ist die „offene Tuberkulose“ der Atemwege, bei der im Bronchialsekret Mtbc mikroskopisch nachgewiesen werden kann. Übertragung Die Übertragung erfolgt vor allem über sehr kleine Tröpfchen (Aerosole), die beim Husten, Niesen oder Sprechen in den Atemwegen des an offener Tuberkulose Erkrankten gebildet werden. Die an Aerosole gebundenen Mtbc können über einen längeren Zeitraum und auch über eine weitere Distanz hinweg in der Luft schweben, werden von Kontaktpersonen in die tiefen Lungenanschnitte eingeatmet und lösen dort eine Infektion aus. Kinder erkranken meist durch den Kontakt mit einem erwachsenen Familienmitglied, das an Tuberkulose erkrankt ist. Krankheitserscheinungen Zu Krankheitsbeginn treten uncharakteristische Symptome wie Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Husten, Nachtschweiß, Fieber und Abgeschlagenheit auf. Bei allen Kindern mit chronischem Husten(>4 Wochen) und den genannten Allgemeinsymptomen muss eine Tuberkulose ausgeschlossen werden. Diagnostiziert wird die Tuberkulose über Blut-und/oder Hauttests, ein Röntgenbild und den Erregernachweis in Atemwegssekreten. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Infektiösität ist am höchsten, solange säurefeste Stäbchen mikroskopisch nachweisbar sind (im Sputum, abgesaugtem Bronchialsekret oder Magensaft). Erkrankte Kinder gelten in aller Regel nicht als infektiös. Unter einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie sind erwachsene Patienten, die mit einem sensiblen Stamm infiziert sind, innerhalb von 2–3 Wochen meist nicht mehr infektiös. Inkubationszeit Die Inkubationszeit bis zu 6 Monate, in der Regel 6-8 Wochen nach Kontakt betragen. Meldepflicht der Gemeinschaftseinrichtung an Gesundheitsamt Verdacht und Erkrankung sind meldepflichtig. Stand: 02/2012 Tuberkulose Vorbeugende Maßnahmen Eine Tuberkuloseimpfung wird derzeit in Deutschland nicht mehr empfohlen. Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder und Erwachsene (Lehrer und Erzieher) , die an ansteckungsfähiger Tuberkulose erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Tuberkuloseerkrankung besteht die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen, Wiederzulassung nach Erkrankung: -Bei initialem mikroskopischem Nachweis von säurefesten Stäbchen müssen nach Einleitung einer wirksamen Therapie in drei aufeinanderfolgenden Proben von Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft mikroskopisch negative Befunde vorliegen. -Bei initialem Fieber oder Husten ist eine 2 Wochen anhaltende Entfieberung oder Abklingen des Hustens abzuwarten. -Eine Wiederzulassung ist in der Regel bei wirksamer antituberkulöser Kombinationstherapie nach 3 wöchiger Therapie möglich. Die Wirksamkeit der Therapie muss durch 3 negative Sputumbefunde bestätigt sein. ►Ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist erforderlich! Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, solange keine tuberkuloseverdächtigen Symptome auftreten. Das Gesundheitsamt veranlasst bei jedem neuen Erkrankungsfall systematische Umgebungsuntersuchungen in Absprache mit den niedergelassenen behandelnden Ärzten und der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung. Stand: 02/2012