Merkblatt Tuberkulose - Saarpfalz

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Ihr Gesundheitsamt informiert
Tuberkulose
Erreger/Vorkommen
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Mykobacterium
tuberculosis (Mtbc) hervorgerufen wird. Besonders ansteckend ist die „offene Tuberkulose“
der Atemwege, bei der im Bronchialsekret Mtbc mikroskopisch nachgewiesen werden kann.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt vor allem über sehr kleine Tröpfchen (Aerosole), die beim Husten,
Niesen oder Sprechen in den Atemwegen des an offener Tuberkulose Erkrankten gebildet
werden. Die an Aerosole gebundenen Mtbc können über einen längeren Zeitraum und auch
über eine weitere Distanz hinweg in der Luft schweben, werden von Kontaktpersonen in die
tiefen Lungenanschnitte eingeatmet und lösen dort eine Infektion aus. Kinder erkranken
meist durch den Kontakt mit einem erwachsenen Familienmitglied, das an Tuberkulose
erkrankt ist.
Krankheitserscheinungen
Zu Krankheitsbeginn treten uncharakteristische Symptome wie Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Husten, Nachtschweiß, Fieber und Abgeschlagenheit auf.
Bei allen Kindern mit chronischem Husten(>4 Wochen) und den genannten
Allgemeinsymptomen muss eine Tuberkulose ausgeschlossen werden.
Diagnostiziert wird die Tuberkulose über Blut-und/oder Hauttests, ein Röntgenbild
und den Erregernachweis in Atemwegssekreten.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Infektiösität ist am höchsten, solange säurefeste Stäbchen mikroskopisch nachweisbar
sind (im Sputum, abgesaugtem Bronchialsekret oder Magensaft).
Erkrankte Kinder gelten in aller Regel nicht als infektiös.
Unter einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie sind erwachsene Patienten,
die mit einem sensiblen Stamm infiziert sind, innerhalb von 2–3 Wochen meist nicht
mehr infektiös.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit bis zu 6 Monate, in der Regel 6-8 Wochen nach Kontakt betragen.
Meldepflicht der Gemeinschaftseinrichtung an Gesundheitsamt
Verdacht und Erkrankung sind meldepflichtig.
Stand: 02/2012
Tuberkulose
Vorbeugende Maßnahmen
Eine Tuberkuloseimpfung wird derzeit in Deutschland nicht mehr empfohlen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die
Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder und Erwachsene
(Lehrer und Erzieher) , die an ansteckungsfähiger Tuberkulose erkrankt sind oder bei denen
der Verdacht auf eine Tuberkuloseerkrankung besteht die Gemeinschaftseinrichtung nicht
besuchen,
Wiederzulassung nach Erkrankung:
-Bei initialem mikroskopischem Nachweis von säurefesten Stäbchen
müssen nach Einleitung einer wirksamen Therapie in drei aufeinanderfolgenden
Proben von Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft mikroskopisch negative
Befunde vorliegen.
-Bei initialem Fieber oder Husten ist eine 2 Wochen anhaltende Entfieberung oder
Abklingen des Hustens abzuwarten.
-Eine Wiederzulassung ist in der Regel bei wirksamer antituberkulöser
Kombinationstherapie nach 3 wöchiger Therapie möglich.
Die Wirksamkeit der Therapie muss durch 3 negative Sputumbefunde bestätigt sein.
►Ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist erforderlich!
Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, solange keine
tuberkuloseverdächtigen Symptome auftreten.
Das Gesundheitsamt veranlasst bei jedem neuen Erkrankungsfall systematische
Umgebungsuntersuchungen in Absprache mit den niedergelassenen behandelnden
Ärzten und der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung.
Stand: 02/2012
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