Das Gesundheitsamt informiert Landkreis Rastatt Tuberkulose Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit. Der Erreger nennt sich Mycobacterium tuberculosis. Vorkommen Die Tuberkulose ist weltweit verbreitet. Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde (Osteuropa, Afrika, Asien, Südamerika) ist sie in Deutschland relativ selten. Jährlich werden derzeit ca. 6.000 Fälle in Deutschland entdeckt, wobei die Zahl in den letzten Jahren rückläufig war. Übertragung, Ansteckungsgefahr Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt von Mensch zu Mensch über die Atemwege durch Husten, Niesen, Lachen und Sprechen. Die größte Gefahr besteht bei häufigem und engem Kontakt mit einem an offener Lungentuberkulose erkrankten Menschen, der mit seiner Ausatmungsluft Tuberkulosebakterien ausscheidet. In den meisten Fällen verhindert allerdings das Immunsystem die Vermehrung und Ausbreitung der Erreger im Organismus. Lediglich 5 bis 10% der infizierten Menschen erkranken an Tuberkulose. Eine Infektion durch nicht pasteurisierte, kontaminierte Milch ist prinzipiell möglich, jedoch in Mitteleuropa nicht mehr von Bedeutung, da der Rinderbestand weitgehend tuberkulosefrei ist. Inkubationszeit Wochen bis mehrere Jahre, in der Regel ca. 6 Monate. Symptome Häufig verspürt der Tuberkulosekranke wegen des schleichenden Beginns keine oder nur uncharakteristische Beschwerden wie Husten oder Hüsteln über mehrere Wochen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Nachtschweiß und Leistungsabfall. Diese Beschwerden sollten Anlass zu einem Arztbesuch sein. Diagnose Bei der Tuberkulose entstehen entzündliche Veränderungen meistens in der Lunge, seltener auch in anderen Organen. Deshalb ist eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane für die Früherkennung ernorm wichtig. Sofern Sie Kontakt zu einem ansteckungsfähig Erkrankten hatten, sollten Sie unbedingt bei Auftreten der genannten Krankheitszeichen, eine Untersuchung auf Tuberkulose durchführen lassen. Therapie Heutzutage ist die Tuberkulose eine gut behandelbare und heilbare Erkrankung. Die Behandlung erfolgt ausschließlich mit Medikamentenkombinationen um die Gefahr einer Resistenzentwicklung möglichst gering zu halten. Standardmäßig erfolgt eine Kombinationstherapie verschiedener Medikamente über einen Zeitraum von 6 Monaten, wobei in der Regel in den ersten 2 Monaten Seite 1 von 2 („Initialphase“) 4 Medikamente, und in den folgenden 4 Monaten („Stabilisierungsphase“) 2 Medikamente verabreicht werden. Komplikationen Bei ungünstiger Abwehrlage (Immunschwäche, immunsuppressive Therapie, bestimmte chronische Grundkrankheiten) kann es durch eine Aussaat der Keime über Lymphe und/oder Blut zu einem Befall verschiedener Organe kommen. Diese schweren Krankheitsbilder (Miliartuberkulose, tuberkulöse Meningitis, Knochen- oder Urogenitaltuberkulose) sind heute selten geworden. Prophylaxe Entscheidend für die Tuberkulosebekämpfung ist die rasche Entdeckung und Behandlung erkrankter und infektiöser Personen. Daher unterliegt die Tuberkulose einer besonderen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Eine Chemoprophylaxe mit Medikamenten kann bei kleineren Kindern und in sonstigen Ausnahmefällen bei hohem Infektionsrisiko indiziert sein. Die BCG-Impfung wird in Deutschland nicht mehr empfohlen, kann aber in Ländern, in denen die Tuberkulose häufig ist, Sinn machen. Aufgaben der Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes: • Gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Tuberkulose durch das Gesundheitsamt bildet das Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001. Es umfasst die Meldepflicht, Ermittlungen, Beobachtung und Untersuchung durch das Gesundheitsamt, darüber hinaus Maßnahmen zur Verhütung, bis hin zu Absonderung und der Möglichkeit von Tätigkeitsverboten. • Beratung von neuerkrankten Personen und deren Familien über die Erkrankung sowie die Art und Dauer der Behandlung. • Veranlassung notwendiger Umgebungsuntersuchungen zum Ausschluss weiterer Tuberkuloseerkrankungen und Quellensuche. • Untersuchung von Personengruppen, die ein höheres Erkrankungsrisiko haben, wie zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz oder Zuwanderer. • Erfassung und Einspeisung der regionalen Erkrankungsfälle in ein bundesweites Meldenetz zur Überwachung des Infektionsgeschehen. Ansprechpartner in der Tuberkulosefürsorge: Fr. Tuschla-Hoffmann Fr. Friess Tel.: 07222/381-23 08 Tel.: 07223/381-23 09 Fax: 07222/381-23 98 Email: [email protected] Herr Dr. Åss Arzt in der Tuberkulosefürsorge Anschrift: Landratsamt Rastatt, Gesundheitsamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Seite 2 von 2