Merkblatt Tuberkulose

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Das Gesundheitsamt informiert
Landkreis
Rastatt
Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit. Der Erreger nennt sich
Mycobacterium tuberculosis.
Vorkommen
Die Tuberkulose ist weltweit verbreitet. Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde (Osteuropa,
Afrika, Asien, Südamerika) ist sie in Deutschland relativ selten. Jährlich werden derzeit ca. 6.000
Fälle in Deutschland entdeckt, wobei die Zahl in den letzten Jahren rückläufig war.
Übertragung, Ansteckungsgefahr
Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt von Mensch zu Mensch über die Atemwege
durch Husten, Niesen, Lachen und Sprechen.
Die größte Gefahr besteht bei häufigem und engem Kontakt mit einem an offener
Lungentuberkulose erkrankten Menschen, der mit seiner Ausatmungsluft Tuberkulosebakterien
ausscheidet. In den meisten Fällen verhindert allerdings das Immunsystem die Vermehrung und
Ausbreitung der Erreger im Organismus. Lediglich 5 bis 10% der infizierten Menschen erkranken an
Tuberkulose.
Eine Infektion durch nicht pasteurisierte, kontaminierte Milch ist prinzipiell möglich, jedoch in
Mitteleuropa nicht mehr von Bedeutung, da der Rinderbestand weitgehend tuberkulosefrei ist.
Inkubationszeit
Wochen bis mehrere Jahre, in der Regel ca. 6 Monate.
Symptome
Häufig verspürt der Tuberkulosekranke wegen des schleichenden Beginns keine oder nur
uncharakteristische Beschwerden wie Husten oder Hüsteln über mehrere Wochen,
Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Nachtschweiß und Leistungsabfall. Diese
Beschwerden sollten Anlass zu einem Arztbesuch sein.
Diagnose
Bei der Tuberkulose entstehen entzündliche Veränderungen meistens in der Lunge, seltener auch in
anderen Organen. Deshalb ist eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane für die
Früherkennung ernorm wichtig. Sofern Sie Kontakt zu einem ansteckungsfähig Erkrankten hatten,
sollten Sie unbedingt bei Auftreten der genannten Krankheitszeichen, eine Untersuchung auf
Tuberkulose durchführen lassen.
Therapie
Heutzutage ist die Tuberkulose eine gut behandelbare und heilbare Erkrankung. Die Behandlung
erfolgt ausschließlich mit Medikamentenkombinationen um die Gefahr einer Resistenzentwicklung
möglichst gering zu halten. Standardmäßig erfolgt eine Kombinationstherapie verschiedener
Medikamente über einen Zeitraum von 6 Monaten, wobei in der Regel in den ersten 2 Monaten
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(„Initialphase“) 4 Medikamente, und in den folgenden 4 Monaten („Stabilisierungsphase“) 2
Medikamente verabreicht werden.
Komplikationen
Bei ungünstiger Abwehrlage (Immunschwäche, immunsuppressive Therapie, bestimmte chronische
Grundkrankheiten) kann es durch eine Aussaat der Keime über Lymphe und/oder Blut zu einem
Befall verschiedener Organe kommen. Diese schweren Krankheitsbilder (Miliartuberkulose,
tuberkulöse Meningitis, Knochen- oder Urogenitaltuberkulose) sind heute selten geworden.
Prophylaxe
Entscheidend für die Tuberkulosebekämpfung ist die rasche Entdeckung und Behandlung
erkrankter und infektiöser Personen. Daher unterliegt die Tuberkulose einer besonderen
Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Eine Chemoprophylaxe mit Medikamenten kann bei kleineren Kindern und in sonstigen
Ausnahmefällen bei hohem Infektionsrisiko indiziert sein.
Die BCG-Impfung wird in Deutschland nicht mehr empfohlen, kann aber in Ländern, in denen die
Tuberkulose häufig ist, Sinn machen.
Aufgaben der Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes:
• Gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Tuberkulose durch das Gesundheitsamt
bildet das Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001.
Es umfasst die Meldepflicht, Ermittlungen, Beobachtung und Untersuchung durch das
Gesundheitsamt, darüber hinaus Maßnahmen zur Verhütung, bis hin zu Absonderung und
der Möglichkeit von Tätigkeitsverboten.
• Beratung von neuerkrankten Personen und deren Familien über die Erkrankung sowie die
Art und Dauer der Behandlung.
• Veranlassung notwendiger Umgebungsuntersuchungen zum Ausschluss weiterer
Tuberkuloseerkrankungen und Quellensuche.
• Untersuchung von Personengruppen, die ein höheres Erkrankungsrisiko haben, wie zum
Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz oder Zuwanderer.
• Erfassung und Einspeisung der regionalen Erkrankungsfälle in ein bundesweites
Meldenetz zur Überwachung des Infektionsgeschehen.
Ansprechpartner in der Tuberkulosefürsorge:
Fr. Tuschla-Hoffmann
Fr. Friess
Tel.: 07222/381-23 08
Tel.: 07223/381-23 09
Fax: 07222/381-23 98
Email: [email protected]
Herr Dr. Åss
Arzt in der Tuberkulosefürsorge
Anschrift: Landratsamt Rastatt, Gesundheitsamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
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