Hinweise für den Lehrer

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Abitur 2003 Philosophie Gk Lehrer
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Hinweise für den Lehrer
Die vorgelegte Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Prüfungsarbeiten A und B.
Der Prüfungsteilnehmer hat davon eine Prüfungsarbeit auszuwählen. Alle Prüfungsunterlagen
sind geschlossen nach Ablauf der schriftlichen Prüfung einzusammeln.
Die Prüfungsarbeit wird entsprechend dem nachfolgend ausgeführten Erwartungshorizont
bewertet.
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Erwartungshorizont
-A1. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich I
Berkeley ist ein sog. Sensualist, im Vergleich mit Locke und Hume bringt er den Empirismus
in die konsequenteste Version, was letztlich zu einem dogmatischen Idealismus wird.
Auch ohne eine philosophiegeschichtliche Einordnung, die, wenn sie geleistet wird, auf der
Grundlage des jeweils erteilten Unterrichts gewertet werden kann, ist aus dem Text selbst zu
erschließen:
-
Berkeley stellt mit Hilfe mehrerer Beispiele dar, wie uns unserer Sinne Gegenstände
liefern.
Erst nachträglich bezeichnen wir sie als einen bestimmten Gegenstand, dem wir die
Empfindung zuordnen.
Die Sinneswahrnehmung geschieht durch etwas, was wahrnimmt: das Ich
Nur dieses Ich existiert, alle Dinge existieren lediglich in diesem wahrnehmenden Ich
Sein ist Wahrgenommenwerden
Berkeley gibt den Dingen also nur im denkenden und wahrnehmenden Ich eine Realität, er
bestreitet die „Objektivität“ des Wahrgenommenen. Dass nichts außerhalb von mir existiert,
ist ein prüfenswertes Gedankenspiel. Konsequenterweise ist alles weg, wenn ich nicht mehr
da bin bzw. ist der Baum nur da, wenn ihn jemand sieht. Die Dinge existieren, weil wir sie
wahrnehmen.
2. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich II.
Berkeleys Prämisse ist die unbefragte Annahme eines „perzipierenden“ Geistes. Er sichert
also die Dinge über den Umweg der Sicherheit der Wahrnehmungsmöglichkeit. B. ist
konsequent, weil er nicht von einer außer uns liegenden Wirkursache ausgeht. Damit bereitet
er Hume vor, der dann, weitergehend, argumentiert, dass der Zusammenhang von Ursache
und Wirkung ja nicht Gegenstand der Wahrnehmung sein kann, sondern nur jeweils eine
Interpretation ist.
Es kann also auch schon nach Berkeley nicht behauptet werden, die Dinge seien die Ursache
unserer Sinneswahrnehmung. Dies zu behaupten wäre in Berkeleys Ansatz eine
metaphysische Setzung. Diese metaphysische Setzung nimmt er vor, wenn er Gott zur
Sicherung der Realität des gerade nicht Wahrgenommenen „braucht“. Die ist für den Schüler,
auch wenn der Text darauf nicht explizit eingeht, ein möglicher weiter führender Denkansatz:
Wie ist abgesichert, dass die Dinge nicht verschwinden, die keinen Beobachter haben?
Lücken und Widersprüche ergeben sich aus der Konstruktion des Ich, dessen Wahrnehmungsfähigkeit genauso eine Setzung ist. Kann ich von der Wahrnehmung auf ein Ich schließen, das
wahrnimmt? Gilt für dieses Ich nicht das Gleiche: Sein ist wahrgenommen werden – also
existiere ich nur, insofern ich wahrgenommen werde? Die Existenzgewissheit bleibt also auch
metaphysisch angebunden, weil das „Selbst“ sich als „Gegenstand“ nicht wahrnehmen kann,
es müsste sich seine Existenz beweisen durch Selbstwahrnehmung.
Der Text erlaubt einige Gedankenspielereien. Deutlich sollte werden, dass Berkeley in einen
Selbstwiderspruch gerät. Er kann das Programm des Empirismus nicht durchhalten, insofern
er den Beweis für die Existenz des denkenden Ich schuldig bleibt.
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Damit steht er noch in der cartesianischen Tradition. Descartes und seine Lösung kann zum
Vergleich auch deshalb dienen, um aus der Nähe beider Positionen die Notwendigkeit des
Skeptizismus abzuleiten. Diese Überlegung könnte wiederum z. B. zu Kants Konstruktionen
führen, der den Skeptizismus dann positiv wendet, allerdings um den Preis der Aufgabe des
„Ding an sich“.
Auch ohne begriffliche Einordnung sollte aus dem Text in einer spezifisch philosophischen
Analyse und Würdigung herausgearbeitet werden, dass das Realitätsproblem über den naiven
Realismus hinaus unterschiedliche Denkwege provoziert. Wenn es nur Perzeptionen gibt, sind
die Vorstellungswelten nicht kommunizierbar.
Dargelegt werden könnte, welche Folgen es hätte, wenn wir uns nur auf Perzeptionen
verlassen können (eine moderne Vorstellung, insofern immer der Subjektivismus als
„Argument“ herhalten muss). Die Argumentation könnte sich auch um einen
Erfahrungsbegriff ranken, der Humes Kritik (Gewohnheit als nützliche Praxis) einbezieht.
Denkbar wären auch hermeneutische oder diskurstheoretische Argumente.
Die Bewertung der Leistung hängt weniger von der Anzahl und dem Darstellungsumfang der
Positionen ab als vielmehr davon, wie kenntnisreich diese referiert werden und wie treffend
und überzeugend sie auf die Position von Berkeley bezogen werden.
3. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich III.
In der Wissenschaft und bei ethischen Fragen werden erkenntnistheoretische Probleme in der
Regel bewusst wahrgenommen und deutlich formuliert, in Alltagssituationen wird die
Unterscheidung in „richtige“ und „falsche“ Erkenntnis als selbstverständliche Fähigkeit des
Individuums mehr oder weniger unreflektiert vorausgesetzt. Mit Bezug auf den Text kann
dies im Bereich der Selbstwahrnehmung überprüft werden bzw. die Frage z. B. nach den sich
daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten gestellt werden. Rückbezüge zum zweiten Teil
der Arbeit sollten die dort genannten Aspekte nicht lediglich wiederholen, sondern daraus
entweder eigenständige alltagstaugliche Argumentationen entwickeln (vgl. Aufgabenstellung)
oder auf der Seite eines bevorzugten Ansatzes vertiefend Möglichkeiten und Grenzen von
Erkenntnis aufzeigen.
Andere sinnvolle Ausführungen des Prüflings können Teile des Erwartungsbildes ersetzen.
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Erwartungshorizont
-B1. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich I.
In den Ausführungen sollte der Prüfling deutlich die Gegensätzlichkeit der beiden
Bestimmungen des Verhältnisses von Wirtschaft und Ethik zueinander herausstellen und die
entscheidenden Argumente der jeweiligen Position darlegen, ohne die Texte dabei nur zu
paraphrasieren.
Für Nell-Breuning bilden Ethik und Wirtschaft zwei Sphären. Generell gilt, dass im
Konfliktfall erstere („Gesamtethik“) als umfassendere Verpflichtung des Menschen auf jeden
Fall Vorrang besitzt. Die Wirtschaft hat sich aufgrund ihrer nur partikularen Stellung und
teilweise dienenden Funktion für das Leben des Menschen unterzuordnen. Das heißt für NellBreuning aber keineswegs, dass die ethische Sphäre von der wirtschaftlichen Sphäre gänzlich
abgekoppelt, völlig unabhängig ist. Eine Entscheidung im Konfliktfall ist darum schwer zu
treffen, weil dabei die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen und ethischen Aspekten
höchst komplex sind und erst die Aufklärung über diese Zusammenhänge unter Hinzuziehung
entsprechender Fachwissenschaften ein Urteil darüber erlaubt, inwiefern ethische
Überlegungen Vorrang besitzen.
Für Sass hingegen gilt, dass beide Sphären sich gegenseitig bedingen bzw. ethische
Überlegungen generell nur als Teil wirtschaftlicher Überlegungen gesehen werden können.
Ethik wird tendenziell der Wirtschaft, dem Streben nach Profit untergeordnet, wenn
„Moralkompetenz“ zusammen mit „Marktkompetenz“ die „optimale Managementkompetenz“
ergibt. Ebenso wie technische und betriebswirtschaftliche Überlegungen tragen auch ethische
Überlegungen dazu bei, Marktstellung und Image und damit auch den Wert eines
Unternehmens zu bestimmen. Technische und betriebswirtschaftliche Überlegungen sind für
Sass wie ethische Überlegungen kontrollier- und kalkulierbare Faktoren. Verwiesen werden
könnte in diesem Zusammenhang auf die von der Fachsprache eines
Wirtschaftswissenschaftlers geprägten Formulierungen von Sass sowie auf das von ihm in
Anlehnung an Kants Zitat zum Verhältnis von Anschauung und Begriff geprägte Diktum zum
Verhältnis von Wirtschaft und Ethik.
2. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich II.
Ausgehend von Nell-Breunings Position lassen sich ethische Überlegungen als Korrektiv rein
wirtschaftlicher Überlegungen begreifen, als Maßstab für die ethische Bewertung
wirtschaftlichen Handelns. Damit ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob dabei
Motive oder Folgen den Maßstab bilden. Eine solche Entscheidung wäre Aufgabe der
„Gesamtethik“. Wird Wirtschaftsethik als Korrektiv rein ökonomischer Überlegungen und als
Maßstab für die ethische Bewertung wirtschaftlichen Handelns begriffen, so ließe sich als
mögliches Verfahren in diesem Rahmen auf das der Folgenabschätzung verweisen. Ebenso
ließe sich aus dieser Position heraus das Prinzip der Nachhaltigkeit begründen. Insgesamt
müsste in den Beispielen und Ausführungen zu 2) klar werden, dass mit Nell-Breuning
wirtschaftliche Entscheidungen bzw. Handlungen aus einer umfassenderen, übergeordneten
Perspektive in den Blick genommen und beurteilt werden und von daher zu
Schlussfolgerungen führen können, die bestimmte ökonomische Entscheidungen bzw.
Handlungen verbieten.
Demgegenüber ist für Sass herauszuarbeiten, dass Wirtschaft nicht aus der Sicht der Ethik,
sondern umgekehrt Ethik aus ökonomischer Perspektive betrachtet wird und dabei die Gefahr
besteht, ethische Aspekte verkürzt zu sehen oder sie gar zu instrumentalisieren. Dies ließe
sich etwa deutlich am Prinzip der Kosten- und Nutzenrechnung aufzeigen, wobei schon die
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Frage, ob und inwiefern sich ethische Faktoren quantifizieren lassen wie andere ökonomische
Faktoren, auf die Problematik der Position von Sass verweist.
Ob in den Ausführungen volkswirtschaftliche Probleme (z. B. Arbeitslosigkeit,
Subventionspolitik, Dritte-Welt-Problematik), historische Beispiele (z. B. Kolonialismus,
Weltwirtschaftskrise) oder aktuelle, konkrete Einzelfälle (z. B. Fusionen und Übernahmen,
Produktionsverlagerungen, arbeitsrechtliche Fallbeispiele) gewählt werden, ist ebenso wie die
Anzahl von Beispielen weniger von Belang. Es kommt darauf an, die ethische Relevanz und
Problematik dieser Beispiele klar herauszuarbeiten und sie auf die Positionen von NellBreuning und Sass zu beziehen. Ethische Bewertungen der Beispiele müssen dabei nicht
vorgenommen werden.
3. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich III.
Der Prüfling kann sich für die Entwicklung einer eigenen Position auf eine große Bandbreite
klassischer und moderner ethischer Konzepte beziehen. Als naheliegend könnten
utilitaristische Konzepte gewählt werden aufgrund ihres spezifischen entstehungsgeschichtlichen und gedanklichen Zusammenhangs mit wirtschaftstheoretischen
Überlegungen, aber auch deontologische und diskurs- und kommunikationstheoretische
Ansätze bieten sich an. Entscheidend ist, ob es gelingt, eine eigenständige Position schlüssig
und überzeugend zu entwickeln, ohne es bei einer Aufzählung und/oder Wiedergabe von
ethischen Positionen zu belassen. Dabei ist auch deutlich zu machen, inwiefern die gewählten
Konzepte für die Beantwortung des Verhältnisses von Wirtschaft und Ethik relevant sind. Die
Positionen von Nell-Breuning und Sass können ebenfalls miteinbezogen werden, wobei dies
nicht in Form einer bloßen Wiederholung der Ausführungen zu 1) und 2) erfolgen soll.
Andere sinnvolle Ausführungen des Prüflings können Teile des Erwartungsbildes ersetzen.
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