GFA – Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen e.V. Unternehmerische Verantwortung bei Direktinvestitionen im Ausland Impressum BDI-Drucksache 358 ISSN 0407-8977 Herausgeber: Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen Breitestraße 29 · 10178 Berlin Redaktion: Dr. Claudia Wörmann Dr. Gunter Schall Tel.: (030) 20 28 - 15 25 Fax: (030) 20 28 - 25 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.bdi-online.de Gesamtherstellung: DCM • Druck Center Meckenheim www.druckcenter.de Erschienen im Juni 2004 Vorwort Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein politisches Top-Thema. International wird die Frage unternehmerischer Verantwortung vor allem mit Blick auf das Nord- Süd-Verhältnis intensiv diskutiert. Zunehmend wird von den Unternehmen aus den hochindustrialisierten Ländern erwartet, dass sie bei Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern soziale und ökologische Standards setzen, die denen entsprechen, die bei uns gelten. Die Übernahme unternehmerischer Verantwortung über rein betriebswirtschaftliche Ziele hinaus wird allerdings häufig gefordert, ohne dass immer Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen besteht, die Unternehmen in ihrem Tun gesetzt sind. Die Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen setzt sich seit 1956 für die Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen für deutsche Auslandsinvestoren ein. Eine Säule ist das weltweite Netz bilateraler Investitionsförderverträge, die indirekt auch einen Beitrag zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Entwicklungs- und Schwellenländern leisten. Die zweite Säule zur Gestaltung der Rahmenbedingungen ist die unternehmerische Aktivität selbst. Auslandsinvestitionen, das zeigen viele Beispiele und Studien, tragen in den Gastländern zur Verbesserung lokaler Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu Wachstum und damit zur Überwindung von Unterentwicklung bei. Corporate Social Responsibility wird dabei in vielen Facetten praktiziert. Oft sind es Großunternehmen, die sich auch öffentlich zum Leitbild der unternehmerischen Verantwortung bekennen und z. B. spezielle Berichte über ihre entsprechenden Aktivitäten herausgeben. Aber auch mittelständische Unternehmen sind sehr engagiert, CSR in ihrer Geschäftstätigkeit sichtbar zu machen. sche Verhalten beeinflusst. Zum anderen wird über die wichtigsten Regeln und Rahmenbedingungen informiert, die von Seiten der Politik die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen definieren. Wichtig ist und bleibt, dass die Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, die sie über rein gesetzliche Bestimmungen hinaus wahrnehmen, freiwillig nachkommen können. Regulierungsambitionen und Standardisierung sind hier fehl am Platz. Sie würden unternehmerische Verantwortung eher verschütten als befördern. Freiwilligkeit bei der Übernahme unternehmerischer Verantwortung ist der Schlüssel zum Erfolg auch bei Investitionen in Entwicklungsländern. Stefan Ortseifen Präsident der Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen e.V. (GFA) Vorstand IKB Deutsche Industriebank Mit dieser Broschüre bezieht die Gesellschaft zur Förderung von Auslandsdirektinvestitionen Position in der Diskussion um die verantwortliche Rolle der Unternehmen zur Gestaltung der Globalisierung. Es wird zum einen gezeigt, wie Corporate Social Responsibility das unternehmeri- Unternehmerische Verantwortung 1 Wirtschaftliche Freiheit und unternehmerische Verantwortung Unternehmen brauchen Freiheit, um verantwortungsbewusst handeln zu können Freiheit in Verantwortung ist das Leitprinzip unternehmerischer Nachhaltigkeitsstrategien. Für Eigenverantwortung und Eigeninitiative benötigen die Unternehmen ausreichend Flexibilität. Nur auf freiwilliger Basis können sich die Unternehmen in einer Welt mit völlig unterschiedlichen kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. „Die deutsche Industrie ist mit ihrer hohen Präsenz in der Weltwirtschaft in vorderster Linie in den Globalisierungsprozess eingebunden. Da ist es konsequent, dass sich die Industrie der Diskussion über die Chancen und Risiken der Globalisierung stellt.“ (Dr. Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.) Ein freiheitlich und solidarisch orientiertes Gemeinwesen braucht die Bereitschaft jedes Einzelnen, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Dies gelingt am besten dann, wenn hinreichend Raum für Eigenverantwortung gelassen wird. Das gilt auch für Unternehmen, die Auslandsdirektinvestitionen tätigen, denn in Deutschland wie im Ausland gilt: Freiheit und Verantwortung gehören zusammen und sind genauso wie der Rechtsstaat fundamentale Konzepte. Deren Umsetzung kann immer nur orts- und zeitgebunden erfolgen. Damit variieren auch die Mittel und Wege, mit denen Verantwortung verwirklicht wird. Jedes Unternehmen steht vor individuellen Herausforderungen, denen es mit maßgeschneiderten Lösungen begegnen muss. Erfahrung, Ressourcen, Standort und Marktlage sind von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen verschieden, umso mehr wenn sich Geschäftstätigkeiten in anderen Regionen und Kulturen abspielen. Die Debatte über unternehmerische Verantwortung wird häufig unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) geführt. Dieser Begriff mag erst im letzten Jahrzehnt allgemeine Aufmerksamkeit erlangt haben, die Inhalte sind aber nicht neu. Der Begriff geht zurück auf Unternehmer in den USA, die am Beginn des 20. Jahrhunderts philanthropische Beweggründe für ihr Engagement hatten. CSR meint auch die Sorge für die mit dem Unternehmen verbundenen Stakeholder (Kunden, Mitarbeiter, lokale Gemeinschaften, etc.) und beinhaltet Fragen der Wirtschaftsethik und des Umweltschutzes. Das Thema selbst hat aber auch bei deutschen Unternehmen seit Beginn der Industrialisierung eine lange Tradition. In der Bundesrepublik Deutschland spielt sich unternehmerische Tätigkeit in einem Rahmen ab, der durch eine Vielzahl von Gesetzen bestimmt wird. Doch auch jenseits dieser vorgegebenen Spielregeln hat die Übernahme unternehmeri- 2 Unternehmerische Verantwortung scher Verantwortung für die deutsche Industrie seit jeher einen hohen Stellenwert und ist ein fester Bestandteil der Unternehmenspraxis. Oft sind es Großunternehmen, die sich öffentlich zum Leitbild der unternehmerischen Verantwortung bekennen und z. B. spezielle Berichte über ihre Aktivitäten herausgeben. Auch die kleinen und mittleren Unternehmen sind sehr engagiert: Laut einer Studie der Europäischen Kommission liegt der Anteil deutscher Mittelständler, die besonderes soziales Engagement zeigen, über dem EUDurchschnitt. Die Unternehmen stellen sich also der Herausforderung, ihrem Umfeld in verantwortlicher und bewusster Weise Rechnung zu tragen. Wirtschaftlicher Erfolg ist das Hauptziel unternehmerischen Handelns und notwendige Voraussetzung für das gesellschaftliche Engagement der Unternehmen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit langfristig erhalten werden. Dabei geht es um den Beitrag, den Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, z. B. durch Innovation, Investition oder die Schaffung von Arbeitsplätzen für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten. Wer hier gute Antworten präsentieren kann, ist automatisch vorn im Wettbewerb um die Gestaltung der Zukunft. Unternehmen sind im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften und Gesetze zunächst sich selbst gegenüber verpflichtet. In Wahrnehmung dieses Einzelinteresses wird zugleich gesellschaftliche Verantwortung übernommen. Doch Unternehmen können mit ihren Leistungen nicht die Versäumnisse der Politik ausgleichen. Die Verantwortung, im eigenen Land, aber auch gegenüber Partnern, international für die Einhaltung sozialer Rechte und der Umweltgesetzgebung zu sorgen, liegt nach wie vor bei den Regierungen. Neue Herausforderungen durch die Globalisierung Die Globalisierung hat die Chancen der Unternehmen erhöht. Gleichzeitig sind die Herausforderungen für das unternehmerische Handeln komplexer geworden und die Erwartungen an die unternehmerische Verantwortung gestiegen. Die rasante Entwicklung und Verbreitung der Kommunikationstechnologien und die damit verknüpften umfassenden Möglichkeiten, sich zu informieren, haben zu einer verstärkten Bedeutung von Reputation und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Kapitalgebern geführt. Viele Unternehmen sind nicht nur auf ihren Heimatmärkten aktiv, sondern auch durch Handel und Direktinvestitionen international tätig. Der Löwenanteil dieser Aktivitäten geschieht auf den Märkten der hochindustrialisierten Länder mit hohen gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Umwelt und Soziales. Die freiwillige Übernahme von Verantwortung ist vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern wichtig. Insbesondere hier haben sich freiwillige Maßnahmen als effiziente Ergänzungen zu gesetzlichen Regelungen erwiesen. Wachsende Auslandsdirektinvestitionen – ein Beitrag zu globaler Entwicklung und Umweltschutz Deutsche Unternehmen sind mit ihren Direktinvestitionen weltweit vertreten, und zwar mit wachsender Tendenz. Der gesamte Investitionsbestand deutscher multinationaler Unternehmen im Ausland lag Ende 2001 bei knapp 700 Mrd. €, allein 2002 nahm er um 26,1 Mrd. € zu. Im vergangenen Jahrzehnt hat er sich insgesamt mehr als vervierfacht, wobei auch verstärkt Entwicklungsländer in die internationale Arbeitsteilung einbezogen werden. Dieses Engagement erlaubt den Unternehmen, neue Absatzmärkte zu erschließen und vor Ort Wertschöpfung zu betreiben. Den Gastländern wird so Zugang zu technologischem Know-how und modernen Managementmethoden ermöglicht. Junge Menschen werden nach den hohen Standards deutscher Unternehmen ausgebildet. So wird die Grundlage für einen qualifizierten Berufsweg geschaffen, oft über dem lokalen Niveau. Darüber hinaus stärkt die Industrie auch als Abnehmer für lokale Zulieferer und als Steuerzahler die Wirtschafts- und Finanzstruktur in ihren Gastländern. Wichtig ist auch der Beschäftigungseffekt dieser Investitionen. Insgesamt werden in den ca. 28 500 Auslandsstandorten deutscher Unternehmen über 4,6 Mio. Arbeitnehmer beschäftigt. Das bedeutet mittelbar Einkommen und Lebensgrundlage für weitere Millionen von Menschen – im Ausland wie auch in Deutschland. International tätige Unternehmen investieren in Produktions- sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorte und kaufen bei lokalen Firmen Waren und Vorprodukte ein. Dadurch tragen sie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung sozialer Einrichtungen, zur Verbesserung des Ausbildungsstandes und der Verbreitung umweltschonender Technologien und Managementmethoden bei und vermitteln Prinzipien wie Selbständigkeit, Verantwortung und Eigeninitiative. Oftmals liegen die Löhne über dem landesüblichen Vergleichsniveau. In ihrem Engagement gehen die Unternehmen oft über die lokalen gesetzlichen Anforderungen hinaus. Dadurch wird der Strukturwandel in Entwicklungsländern unterstützt, Technologietransfer aktiv betrieben und die Wirtschaft gestärkt. Ausländische Unternehmen leisten also einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der lokalen Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu Wachstum und Wohlstand. Wie wachsender Wohlstand einer Volkswirtschaft verteilt wird, hängt allerdings von politischen Entscheidungen ab. Sicher ist, dass eine Politik, die ein schlechtes Investitionsklima schafft, eine Erhöhung des Wohlstands im vorhinein verhindert. „Die Unternehmen haben ebenfalls erkannt, dass CSR über Philanthropie hinausgeht und Gegenstand strategischer Auseinandersetzungen ist. Es existiert keine allgemeingültige Definition von CSR, da das Konzept immer wieder neu definiert wird, um wechselnden Bedürfnissen und Zeiten gerecht zu werden. Es liegt bei jedem Unternehmen, die Werte und Prinzipien für die es steht, selbst zu definieren.“ (Björn Stigson, Präsident des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD)) Deutsche Unternehmen übernehmen weltweit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Deutsche Unternehmen leisten auf freiwilliger Basis einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards sowie zur Bekämpfung von Korruption. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigen sie Verbraucherinteressen und fördern den Transfer von technologischem Know-how und modernen Managementmethoden. Der politische Rahmen des Auslandsengagements Die Aktivitäten multinationaler Unternehmen rücken immer mehr ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Damit steigen auch die konkreten Anforderungen und Erwartungen, die von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen an die Unternehmen gestellt werden. Neben dem Beitrag zu wirt- Unternehmerische Verantwortung 3 „Meine Überzeugung und Erfahrung ist, dass die multinationalen Unternehmen so etwas wie trojanische Pferde sind, die auch Demokratie und Menschenrechte transportieren.“ (Hans-Olaf Henkel, Präsident LeibnizGemeinschaft) schaftlichem Wachstum wird von ihnen eine stärkere Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Einführung hoher Sozialund Umweltstandards auch in den armen Regionen dieser Welt gefordert. Unternehmen können mit ihren freiwilligen Leistungen aber nicht Versäumnisse der Politik ausgleichen. Die Durchsetzung von sozialen und ökologischen Mindeststandards außerhalb des Wirkungskreises multinationaler Unternehmen kann angesichts fehlender Kontrollmöglichkeiten und Kompetenzbefugnisse nicht deren Aufgabe sein. Hier ist eine klare Aufgabenteilung notwendig: Die Regierungen sind gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen und sie tragen die Verantwortung, im eigenen Land, aber auch gegenüber Partnern für die Einhaltung sozialer Rechte und der Umweltgesetzgebung zu sorgen. Daher richten sich die Rahmenvorgaben internationaler Organisationen in der Regel an Staaten, die diese umsetzen sollen. Erst im zweiten Schritt kann es dann um die Umsetzung durch die Unternehmen innerhalb ihres Wirkungskreises gehen. Die internationalen Rahmenvorgaben konzentrieren sich auf die folgenden vier Bereiche: „Gesellschaftliches Engagement zugunsten der Menschenrechte ist unverzichtbar. Wir selbst wollen im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten aktiv an der Förderung und Stärkung des weltweiten Schutzes der Menschenrechte mitwirken.“ (Auszug aus der gemeinsamen Erklärung von Bundesregierung, BDI und BDA, DGB, Forum Menschenrechte und VENRO zum Thema „Internationaler Schutz der Menschenrechte und Wirtschaftstätigkeit“ von 2002) 4 Menschenrechte Die universelle Wahrung der Menschenrechte ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Globalisierung und eine der Leitlinien deutscher Außenpolitik. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben sich die Mitgliedstaaten der UN verpflichtet, auf die Achtung und Einführung der Menschenrechte hinzuwirken. Die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und rechtsstaatliche Verhältnisse zu schaffen, in denen sich die Menschenrechte entfalten können, sind als elementare ethische Gebote zugleich Voraussetzungen für nachhaltige politische Stabilität sowie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Welt. Dies halten auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 fest. Menschenrechtsverletzun- Unternehmerische Verantwortung gen beruhen vor allem auf Defiziten im politischen Bereich. Sie müssen daher auf der politischen Ebene angesprochen werden, von hier müssen die Impulse kommen. Zugleich fordert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte jeden Einzelnen sowie alle Organe der Gesellschaft und damit auch die wirtschaftlichen Akteure auf, zu der Verwirklichung dieses Ziels beizutragen. Deutsche Unternehmen fühlen sich dadurch aufgerufen, alle in der Erklärung festgeschriebenen Menschenrechte zu fördern und durch ihre Anwendung im Geschäftsverkehr zu ihrer Anerkennung und Verwirklichung beizutragen. Mit eigenen Initiativen versuchen multinationale Unternehmen zur Umsetzung der Menschenrechte beizusteuern. Umgekehrt sollten Unternehmen in ihrem Wirkungskreis darauf achten, dass von ihnen keine Menschenrechtsverletzungen mitzuverantworten sind. Auch für die Wirtschaft ist die Einhaltung der Menschenrechte als Grundlage politischer Stabilität ein wichtiges Anliegen. Denn die Einschränkung von politischen und wirtschaftlichen Freiheiten beeinträchtigt in der Regel auch die Interessen der international tätigen Unternehmen, beispielsweise durch die Einschränkung von Investitionsmöglichkeiten, von Freizügigkeit oder von Bildungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte. Kernarbeitsnormen Die die konkreten Arbeitsbedingungen betreffende Dimension der Globalisierung wird von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) behandelt. In der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 haben sich die Mitgliedstaaten der ILO ausdrücklich dazu verpflichtet, die Einhaltung der vier Kernarbeitsnormen zu fördern und zu verwirklichen. Die Kernarbeitsnormen verlangen Vereinigungs- und Tariffreiheit, Beseitigung der Zwangsarbeit, tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Die Erklärung ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die weltweite Durchsetzung dieser Prinzipien und ihre Einbeziehung in das wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Handeln. Die Umsetzung dieser Kernarbeitsnormen in den Unternehmen wird durch die dreigliedrige ILOGrundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die 2000 aktualisiert wurde, gefördert. Auf dieser Basis bieten bereits viele multinationale Unternehmen bei ihren Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Entwicklungsländern Arbeitsbedingungen, die über die jeweiligen nationalen oder lokalen Gepflogenheiten und Vorschriften hinausgehen. Dies wird langfristig die Situation in diesen Ländern positiv beeinflussen. Teilweise wirken sie sogar bei Vertragspartnern, Zulieferern und Lizenznehmern in Entwicklungsländern auf entsprechende Regelungen hin. Die Auswirkung der Globalisierung auf die grundlegenden Arbeitsnormen hängt letztlich jedoch maßgeblich von der jeweiligen Innenpolitik der Gastländer ab. Globaler Umweltschutz Auch im Bereich des Umweltschutzes verfestigt sich der internationale Regelrahmen und stellt somit konkrete Anforderungen und Erwartungen an das unternehmerische Handeln. Eine besondere Rolle für die Lösung von grenzüberschreitenden Umweltproblemen spielen Multilaterale Umweltabkommen (MEAs) unter dem Dach der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen. MEAs betreffen auch das umweltbezogene Verhalten von Unternehmen, da sie in nationales Recht oder in freiwillige Selbstverpflichtungen transferiert werden. Wesentliche MEAs sind das Montreal-Protokoll (1987) zu FCKW u. a., die Basel-Konvention (1989) zur Entsorgung von Sondermüll oder das Kioto-Protokoll (1997) zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. So hat die Basel-Konvention eine strenge Kontrolle von grenzüberschreitenden Transporten von Sonderabfällen verabschiedet, die durch eine internationale Haftungsregelung 1999 ergänzt wurde. Das Kioto-Protokoll formuliert konkrete Ziele für die Reduktion der internationalen Treibhausgasemissionen, welches die deutsche Wirtschaft dazu veranlasste, die in der Selbstverpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen definierten Zeit- und Mengenziele zu verschärfen. Der Einfluss von MEAs auf das unternehmerische Handeln entsteht vor allem durch ihre Anwendung in den jeweiligen Unterzeichnerstaaten. Die Praxis zeigt, dass die Umsetzung der MEA-Ziele in Deutschland durch freiwillige Selbstverpflichtungen sehr erfolgreich möglich ist und dadurch zudem internationale Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten der MEA-Umsetzung reduziert werden können. Gleichzeitig verwenden Unternehmen die MEA-Ziele als internationalen Handlungsmaßstab und beachten diese auch bei ihren Auslandsinvestitionen. Nachhaltige Entwicklung Das Prinzip der Nachhaltigkeit bedeutet den Ausgleich und die Integration ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele auch unter den Bedingungen globaler Verantwortung und der Vorsorge für nachfolgende Generationen. Politisch festgehalten wurden die Ziele der Nachhaltigkeit in der Agenda 21, die 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio verabschiedet wurde, sowie in dem 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung beschlossenen Aktionsplan von Johannesburg. Diese Wegweiser der nachhaltigen Entwicklung von Industrie- und Entwicklungsländern für das 21. Jahrhundert wurden von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet und sollen als Basis für die Politik der Mitgliedsstaaten dienen. In diesen Dokumenten werden Staat, Gesellschaft und Wirtschaft als die Akteure für nachhaltige Entwicklung angesehen. Jedem Akteur wird eine konkrete Aufgabe und Verantwortung zugeschrieben, mit der er der Nachhaltigkeit dienen soll. Beispielsweise sollen Regierungen optimale Rahmenbedingungen schaffen, unter denen die Effizienz von Produktionsprozessen verbessert oder nachhaltige Konsumgewohnheiten entwickelt werden können. „Wir sind uns einig, dass große wie kleine Unternehmen der Privatwirtschaft im Rahmen ihrer legitimen Geschäftstätigkeit verpflichtet sind, zur Entwicklung gerechter und bestandfähiger Gemeinwesen und Gesellschaften beizutragen.“ (Politische Erklärung vom Johannesburg) Die Agenda 21 und vor allem der Aktionsplan von Johannesburg betonen aber auch die Verantwortung der Privatwirtschaft für nachhaltige Entwicklung. Unternehmen sollen bei ihren Aktivitäten im In- und Ausland dafür Sorge tragen, dass z. B. gute Arbeitsbedingungen (im Sinne der ILO- Unternehmerische Verantwortung 5 „Oberste Prämisse für die Wahrnehmung von Eigenverantwortung zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung seitens der deutschen Wirtschaft ist ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.“ (Dr. Udo Oels, Bayer AG bei der Eröffnung des „German Business Day“ im Rahmen des WSSD, Johannesburg, 2002) Kernarbeitsnormen) vorherrschen und umweltschonend agiert wird. Dieser unternehmerische Teil der Verantwortung für nachhaltige Entwicklung wird in dem Aktionsplan von Johannesburg u. a. dahingehend spezifiziert, dass Unternehmen im Sinne einer Corporate Social Responsibility (CSR) handeln sollen. Diese CSR soll durch entsprechende Managementsysteme wahrgenommen und durch Berichterstattung transparent gemacht werden. Multinationale Unternehmen übernehmen Verantwortung Deutsche Unternehmen stellen sich weltweit den an sie gestellten Herausforderungen und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Die Unternehmen tun dies freiwillig, da sie ein Eigeninteresse an funktionierenden Gemeinwesen und „Die Weltorganisation freut sich drauf, eine an guter Zusammenarbeit mit lokalen Autoritäten noch engere Partnerschaft mit der Industrie haben, beispielsweise im Kampf gegen die aufzubauen und mit ihr zusammen die Ziele Armut. Sie treiben in ihrem Wirkungskreis eine zu erreichen, für die wir uns alle einsetzen: nachhaltige Entwicklung voran und bemühen Frieden und Wohlstand.“ sich gemeinsam mit der Politik um stabile Rahmenbedingungen. Doch das Engagement der (Kofi Annan, UN Generalsekretär) Unternehmen muss immer in den wirtschaftlichen Kontext passen und die Kultur und Tradition des jeweiligen Landes berücksichtigen. Es geht also darum, innovative Lösungen für die regionalen oder lokaWege zur Wahrnehmung unternehmerischer Verlen Ausprägungen bestimmter antwortung sollten innerhalb des Unternehmens Probleme zu finden. Goodgefunden werden Practice-Beispiele erweisen Das Engagement des Unternehmens muss in den wirtschaftlisich hierbei als beste Lösung. chen Kontext passen und die Kultur und Tradition des jeweiligen Sie haben Vorbildfunktion, Landes berücksichtigen. Grundsätzlich muss es den Unternehindem sie zeigen, dass vermen selbst überlassen bleiben, ob und wie sie ihre Prinzipien in antwortliches unternehmeriinternen Kodizes festschreiben bzw. mit Hilfe von Managementsches Handeln zu Wettbesystemen umsetzen. Jedes Unternehmen sollte sich mit diesem werbsvorteilen führen kann Thema auseinandersetzen. und regen so andere Unternehmen zur Nachahmung an. Wichtige Beispiele für Good-Practice-Plattformen von weltweiter Bedeutung sind die Corporate Citizenship-Initiative des WEF und des WBCSD 6 Unternehmerische Verantwortung sowie der Global Compact, der 1999 von UNGeneralsekretär Kofi Annan initiiert wurde. Sie dienen dem beiderseitigen Nutzen der Teilnehmer: Unternehmen profitieren von der übergreifenden Expertise und den Erfahrungen, während sie ihren betriebswirtschaftlichen Sachverstand beisteuern. Insbesondere der Global Compact hat sich zum Ziel gesetzt, einen weltweiten Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und zu vorbildlichem Handeln von Seiten der Unternehmen zu leisten. Zugleich ist der Global Compact ein Versuch, Unternehmen auf freiwilliger Basis in die Umsetzung internationaler Rechtsnormen einzubinden. Er basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie der Agenda 21. Die insgesamt neun Grundprinzipien fordern die beteiligten Unternehmen auf, sich bei ihren weltweiten Aktivitäten verstärkt für die Berücksichtigung der Kernwerte im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards einzusetzen. Unternehmen sollen sich nach diesen allgemein anerkannten Normen richten und so Vertrauen in die Strukturen der Weltwirtschaft schaffen. Seit ihrer Gründung durch UN-Generalsekretär Kofi Annan sind der Initiative weltweit bereits mehr als 1000 Unternehmen beigetreten. Allerdings ist der Beitritt zum Global Compact nicht Voraussetzung für verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen, sondern nur ein mögliches Ergebnis. Unternehmenskodizes Auf Unternehmensebene haben viele international aktive Unternehmen ihre eigenen Kodizes ausgearbeitet, deren Umsetzung die angemessene Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte bei ihren nationalen und internationalen Aktivitäten gewährleisten soll. Eine Überwachung der Einhaltung der Kodizes erfolgt überwiegend unternehmensintern. Hierfür wird vielfach ein umfassendes Berichts- und Kontrollsystem aufgebaut. Dabei können Verstöße gegen die Regelungen und Richtlinien des Unternehmens bis zu Disziplinarmaßnahmen und Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen führen. Verständli- cherweise haben sich zunächst einmal große, global arbeitende Unternehmen dem Thema Kodizes zugewendet. Doch auch mittlere und kleinere Unternehmen haben inzwischen die Notwendigkeit erkannt, im Rahmen ihres Risikomanagements solche Werte- und Umsetzungsprogramme zu entwickeln. Derartige Programme können bei kleineren Unternehmen einfacher, weniger komplex und weniger formell sein. Aber jedes Unternehmen, das mit Auslandstöchtern auf dem internationalen Markt tätig ist, sollte sich – unabhängig von seiner Größe – mit diesem Thema auseinandersetzen. Reduzierung von spezifischen Treibhausgasemissionen verfolgt, oder die Verpflichtung der Chemischen Industrie zur stufenweisen Einstellung der Produktion von FCKW. Der Erfolg von freiwilligen Initiativen hängt jedoch immer von den staatlichen Rahmenbedingungen ab. Darauf weist auch eine OECD-Studie zur Wirkung freiwilliger Selbstverpflichtungen hin. Freiwillige Initiativen der Wirtschaft können nur dann gut funktionieren, wenn die Politik ebenfalls ihrer Verantwortung gerecht wird. Zulieferkette Selbstverpflichtungen Freiwillige Selbstverpflichtungen bzw. vereinbarungen nehmen ergänzend zu rechtlichen Regelungen und fiskalischen Instrumenten eine zentrale Rolle ein. Durch kooperatives Handeln übernehmen die Wirtschaft als Ganzes oder einzelne Branchen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Schwerpunkt für die Anwendung von Selbstverpflichtungen bildet der vorsorgende Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, insbesondere dort, wo Ordnungsrecht nicht oder nur begrenzt einsetzbar ist. Freiwillige Selbstverpflichtungen genießen eine große Akzeptanz bei den Unternehmen: Sie sind sehr flexibel, da nur Ziele und keine Wege vorgegeben werden und sie lösen damit spezifische Branchenprobleme nicht nur effizienter, sondern zum Teil auch schneller. Zudem können, statt zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen, zur Umsetzung Marktkräfte genutzt werden, da Selbstverpflichtungen auf dem Prinzip der Eigenverantwortung beruhen. Die Erarbeitung und Umsetzung erfolgt häufig mit Hilfe von Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften, wodurch Konsens und Erfahrungsaustausch gewährleistet sind. Seit über 20 Jahren haben sich in Deutschland Selbstverpflichtungen, insbesondere im Umweltbereich, zu einem politisch bedeutsamen und wirtschaftlich effizienten Instrument etabliert. Prominente Beispiele hiefür sind die Klimaschutzerklärung der deutschen Wirtschaft, die eine Unternehmen übernehmen Verantwortung in ihrem geschäftlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Dies gilt auch für die Zulieferkette. Unternehmen arbeiten zusammen mit ihrer Zulieferkette an der Förderung von Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung. Starke langfristige Beziehungen mit diesen Geschäftspartnern helfen bei der Entwicklung nachhaltiger Managementpraktiken. Allerdings ist die Einflussnahme der Unternehmen auf die Zulieferkette durch eine Reihe praktischer Probleme beschränkt. Denn die Möglichkeiten eines Unternehmens, Grundsätze unternehmerischer Verantwortung auch über den eigenen Betrieb hinaus zu fördern, hängen von der Industrie, in der es tätig ist, der Anzahl der Zulieferer, der Struktur und Komplexität der Zulieferkette und der Marktposition des Unternehmens ab. Oftmals ist es weder ökonomisch noch logistisch machbar, alle Zulieferer „Unsere Ideen, Technologien und unser Handeln dienen den Menschen, der Gesellschaft und der Umwelt. Integrität bestimmt den Umgang mit unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Aktionären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Quelle unseres Erfolgs. Wir arbeiten in einem weltweiten Netzwerk des Wissens und des Lernens zusammen. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von der Vielfalt der Menschen und Kulturen, von offenem Dialog, gegenseitigem Respekt, klaren Zielen und entschlossener Führung.“ (Auszug Siemens Leitbild) Unternehmerische Verantwortung bleibt auf den jeweiligen Wirkungskreis beschränkt Unternehmen prägen ihr Umfeld und übernehmen entsprechend Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung und die Umsetzung gesellschaftlicher Ziele. Starke langfristige Beziehungen mit den Zulieferern helfen, dieses Verantwortungsbewusstsein auch außerhalb des Unternehmens zu verankern. Eine Kontrolle aller Zulieferer und Unterauftragnehmer ist aber in der Regel weder ökonomisch noch logistisch möglich. Unternehmerische Verantwortung 7 „Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht [...] ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer, wo praktikabel, zur Anwendung von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen, die im Einklang mit den OECDLeitsätzen für multinationale Unternehmen stehen.“ (Auszug aus den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen) und Unterauftragnehmer zu kontrollieren. Die gewählten Wege sind daher genauso vielfältig wie die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen im Einzelfall stehen. Folglich kann die Zusammenarbeit auch hier nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Oberste Prämisse bleibt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Nur wettbewerbsfähige Unternehmen können sich in ihrer Zulieferkette Vereinbarungen zur Umsetzung höherer Sozial- und Umweltstandards leisten. Politische Initiativen zur Förderung und Flankierung unternehmerischer Verantwortung Leitlinien Ein nützliches Instrument, mit dem Regierungen und internationale Organisationen ihre Erwartungen an multinationale Unternehmen formulieren und einen Rahmen für verantwortungsbewusstes Handeln abstecken, sind Leitlinien. In ihrer geschäftlichen Praxis orientieren sich die Unternehmen vielfach daran. Sie verwenden diese beispielsweise bei der Erstellung eigener Unternehmenskodizes. Mit der Orientierung an international anerkannten Leitlinien tragen die Unternehmen dazu bei, teilweise bestehende Befürchtungen und Vorbehalte gegen ihre Auslandsaktivitäten abzubauen und das Vertrauen zwischen ihnen und der Bevölkerung in den jeweiligen Ländern zu festigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Investitionsklimas in Transformations- und Entwicklungsländern. Leitlinien sind ein Orientierungsrahmen für Benchmarks und Best Practices. Die Umsetzung muss freiwillig bleiben, eine Verknüpfung mit Förderinstrumenten, wie z. B. Exportkreditversicherungen ist abzulehnen. Es muss gewährleistet sein, dass die Förderung der Anwendung von Leitlinien mit Augenmaß betrieben wird und bei der Behandlung von Problemfällen stets entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Praxisorientiertheit verfahren wird. Ansons- Orientierung geben statt Vorschriften erlassen Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können den Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten. Welchen der zahlreichen Empfehlungen in welchem Umfang gefolgt werden soll, müssen die Unternehmen fallspezifisch entscheiden können. Zum Teil entstehen durch zusätzliche Verpflichtungen nur zusätzliche Kosten, ohne die konkreten Beiträge der Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern. ten erzeugen Leitlinien für multinationale Unternehmen lediglich mehr Bürokratie ohne praktischen Nutzen im Vergleich zu internen Kodizes oder freiwilligen Selbstverpflichtungen. Vielmehr bleiben Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung durch die Verabschiedung neuer, die Wettbewerbsfähigkeit erschwerende Leitlinien und die permanente Steigerung der Bürokratie auf der Strecke. Dies widerspricht der Vorstellung, dass die wirtschaftliche Entwicklung eine gleichwertige Säule der Nachhaltigkeit ist. Leitlinien sind ein Orientierungsrahmen für Benchmarks und Best Practices. Die Umsetzung muss freiwillig bleiben, eine Verknüpfung mit Förderinstrumenten, wie z. B. Exportkreditversicherungen ist abzulehnen. Es muss gewährleistet sein, dass die Förderung der Anwendung von Leitlinien mit Augenmaß betrieben wird und bei 8 Unternehmerische Verantwortung der Behandlung von Problemfällen stets entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Praxisorientiertheit verfahren wird. Ansonsten erzeugen Leitlinien für multinationale Unternehmen lediglich mehr Bürokratie ohne praktischen Nutzen im Vergleich zu internen Kodizes oder freiwilligen Selbstverpflichtungen. Vielmehr bleiben Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung durch die Verabschiedung neuer, die Wettbewerbsfähigkeit erschwerende Leitlinien und die permanente Steigerung der Bürokratie auf der Strecke. Dies widerspricht der Vorstellung, dass die wirtschaftliche Entwicklung eine gleichwertige Säule der Nachhaltigkeit ist. Beispiel: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Das umfassendste Beispiel für einen solchen auf multilateraler Ebene abgestimmten Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten sind die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen. Diese richten sich an alle im Ausland aktiven Unternehmen und deren Tochtergesellschaften. Die Leitsätze sollen ausdrücklich nicht als Ersatz für nationales Recht dienen. Vielmehr fordern sie die Unternehmen auf, freiwillig zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der jeweiligen Gastländer beizutragen. Besonderen Status erhalten die Leitsätze dadurch, dass sich die Regierungen von 36 Industrieländern, aus denen gut 90 % der grenzüberschreitenden Direktinvestitionen stammen, zu ihrer Förderung verpflichtet und nationale Kontaktstellen zur Kontrolle der eingegangenen Verpflichtungen eingerichtet haben. In Deutschland ist die nationale Kontaktsstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Referat Auslandsinvestitionen angesiedelt. Die Gesellschaft zur Förderung von Auslandinvestitionen empfiehlt den deutschen Unternehmen, sich bei ihrem Auslandsengagement an den OECD-Leitsätzen zu orientieren, um die ökologische und soziale Entwicklung ihrer Gastländer zusätzlich zu fördern. Standards Die von nationalen oder internationalen Normungsorganisationen (z. B. DIN oder ISO) erarbeiteten Standards sind ein tragendes Element der industrialisierten Gesellschaft, da sie der Allgemeinheit Informationen über technische Sachverhalte zur Verfügung stellen. Standards geben Auskunft über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und helfen bei der technischpraktischen Umsetzung rechtlicher Pflichten. Unter bestimmten Bedingungen können Standards auch genutzt werden, um unternehmerische Verantwortung im Management zu integrieren. Mit der weitgehend akzeptierten Familie der ISO 9000-Qualitätsstandards und der ISO 14001-Umweltmanagementstandards stehen für die ökologischen Aspekte unternehmerischer Verantwortung umfangreiche Managementsysteme zur Verfügung. Ihre Anwendung bietet den Unternehmen einen Orientierungsrahmen bei Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Insbesondere im internationalen Kontext hat sich ihre Durchsetzung allerdings nur in Einzelfällen als sinnvoll erwiesen. „Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bilden den Orientierungsrahmen für die globalen Aktivitäten von Volkswagen.“ (Volkswagen Umweltbericht 2003 / 2004) Die Kapitel der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Allgemeine Grundsätze u.a. Respekt der Menschenrechte – Offenlegung von Informationen u. a. Informationen über Tätigkeit, Struktur, Finanzlage, Geschäftsergebnisse – Beschäftigung/Sozialpartner u.a. Vertretung durch Gewerkschaften; Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit – Umwelt u.a. Einrichtung eines Umweltmanagementsystems; Schulung der Mitarbeiter – Bekämpfung der Korruption u.a. keine Zahlungen an Amtsträger und an Arbeitnehmer von Geschäftspartnern – Konsumenten u.a. Sicherstellen der Produktesicherheit, Behandlung von Beschwerden – Wissenschaft und Technologie u.a. Förderung von Know-how-Transfers – Wettbewerb u.a. keine wettbewerbswidrigen Absprachen – Besteuerung u.a. pünktliche Zahlung von Steuerschulden Unternehmerische Verantwortung 9 Engagement der Unternehmen kann Verantwortung der Politik ergänzen, nicht ersetzen Die Politik ist aufgefordert, weltweit einen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen, der die Grundlage für unternehmerisches Handeln bietet und so den Unternehmen Raum für freiwilliges Engagement öffnet. Hierzu gehört auch die effektive Durchsetzung der Menschenrechte sowie grundlegender Sozial- und Umweltstandards. Dabei gilt der Grundsatz der Subsidiarität, da so den Gegebenheiten vor Ort am besten Rechnung getragen werden kann. Bei Maßnahmen, die Unternehmen aus eigener Verantwortung zur Erreichung dieser und darüber hinausgehender Ziele ergreifen, ist das Ergebnis entscheidend und nicht der Weg dorthin. Rechtlich fixierte Standards, die einzelne Elemente unternehmerischer Verantwortung vorgeben, werden daher abgelehnt. Die Politik sollte sich vielmehr auf die Definition von Zielen beschränken. „CSR hat klare Bezüge zum Binnenmarkt, die nach mehr Vereinheitlichung, Transparenz und Glaubwürdigkeit der CSR-Instrumente verlangen. In dem Maße, wie CSR sich von einem Nischenthema zu einem allgemeinen Ansatz für besseres Unternehmensmanagement entwickelt, brauchen wir auch entsprechende Spielregeln. Dies sollte jedoch nicht überraschen, da die Unternehmen selbst Spielregeln verlangen.“ (Anna Diamantopoulou, Kommissarin für Arbeit und Soziales, Rede im Rahmen der CSR-Konferenz der italienischen Ratspräsidentschaft, Venedig 14. November 2003) 10 Da Standards für technische Bereiche konzipiert sind, ist ihre Entwicklung nicht für alle Bereiche unternehmerischer Verantwortung zielführend. Soziales Engagement ist ein Kerngebiet unternehmerischer Entscheidungen und guter Führung, das sich im Gegensatz zu etablierten Managementstandards im Bereich des Qualitätsund Umweltschutzes nur in sehr geringem Umfang anhand formaler Aspekte wie Zahlen und Prozesskonformität überprüfen lässt. Standards wären hier entweder zu generell gehalten oder zu komplex, um von ihren Nutzern angewendet zu werden. Um erfolgreich zu sein, benötigt ein Standard präzise und gut abgestimmte Inhalte. Allein den Umfang einer allgemeinen Standardisierung unternehmerischer Verantwortung zu bestimmen ist unmöglich. Allgemein gültige Grundsätze unternehmerischer Verantwortung müssten auf Werten begründet sein. Die Interpretation dieser Wertvorstellungen ist zwischen den Nationen und Unternehmerische Verantwortung Kulturen durchaus unterschiedlich. Gerade im Bereich der Sozialpolitik sind kulturelle Unterschiede besonders bedeutend. Zudem birgt die Vereinheitlichung unternehmerischer Verantwortung durch Standards die Gefahr, dass Unternehmen in ein „Korsett“ gezwängt werden, wodurch maßgeschneiderte, branchenspezifische und besonders effiziente Lösungen an Bedeutung verlieren. Weltweite Standards kämen vielleicht den Interessen von Industrieländern zugute, würden Entwicklungsländern aber die Chancen nehmen, die Globalisierung gleichberechtigt zur wirtschaftlichen Entwicklung zu nutzen. Die Vielzahl bestehender Initiativen von Unternehmen zeigt außerdem, dass Standards für die Übernahme unternehmerischer Verantwortung überflüssig sind. Unternehmen mit guter Führung sind sich der Notwendigkeit sozialer und umweltbewusster Verantwortung sowie gesellschaftlichen Engagements für nachhaltigen Erfolg bewusst. Nach dieser Philosophie geführte Unternehmen sind im Allgemeinen erfolgreicher. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung findet also im Wettbewerb statt. CSR-Bestrebungen der Europäischen Kommission Auf europäischer Ebene wurde Corporate Social Responsibility zu einem politischen Gestaltungsfeld, seitdem die Europäische Kommission im Juli 2001 ein Grünbuch mit dem Titel „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ verabschiedet hat. Darin definiert die Kommission den Begriff CSR und gestaltet ihn mit konkreten Maßnahmen aus. Das Konzept CSR soll laut Grünbuch den Unternehmen als Grundlage dienen, soziale und ökologische Belange auf freiwilliger Basis in ihre Tätigkeiten und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren. Das Grünbuch eröffnete unter anderem die Diskussion, wie es erreicht werden kann, dass alle am Unternehmen beteiligten Gruppen in einen strukturierten Dialog treten können. Konkrete Vorschläge darauf hat die Europäische Kommission ein Jahr später in ihrer entsprechenden Mitteilung „Zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung“ gemacht. Auf Grundlage dieser Vorschläge wurde Ende 2002 das Europäische Multistakeholder-Forum etabliert, welches den Dialog zwischen Unternehmen und Stakeholdern erleichtern soll und über die zukünftige Rolle und Aufgaben der „relevanten Akteure“ diskutiert. Im Sommer 2004 sollen die Ergebnisse des Forums in einem Bericht präsentiert werden. Noch ist offen, was Ziel dieses Prozesses sein soll. Komplexität und Vielfalt der diskutierten Unternehmensbeispiele haben gezeigt, dass die Entwicklung einheitlicher CSR-Leitlinien, wie sie der Kommission sowie vielen Gewerkschaften und NGOs vorschweben, nicht sinnvoll ist. Klar ist: Eine europäische Initiative muss die globale Dimension der heutigen Wirtschaftsverflechtungen berücksichtigen. Wenn aber, wie es das Grünbuch betont, CSR zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie beitragen soll, dann muss das Konzept die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fördern, statt sie zu beeinträchtigen. Mit zusätzlicher Regulierung kann das nicht gelingen. Marktwirtschaftliche Impulse für eine nachhaltige Entwicklung Glaubwürdigkeit ist wichtig Um die Glaubwürdigkeit ihres Engagements zu stärken, müssen Unternehmen daher mehr und mehr in der Lage sein, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter umfassend im Rahmen ihrer Managementverfahren zu berücksichtigen und über diese in einer sachgerechten und transparenten Form zu kommunizieren. Das hierfür geeignete Instrumentarium ist jedoch sehr stark vom Einzelfall abhängig und kann daher nicht starr vorgegeben werden. Transparenz kann durch verschiedene Monitoringverfahren gewährleistet werden. Diese sind allerdings nur bei maßgeschneiderten, unternehmens- oder branchenspezifischen Lösungen effizient. Denn: Je stärker das Monitoring vereinheit- licht wird, desto größeres Gewicht gewinnen quantitative Kriterien. Qualitative Kriterien, welche insbesondere im Sozialbereich von Bedeutung sind, verlieren dagegen an Gewicht. Eine effiziente Erfolgskontrolle erfolgt in der Regel über internes Monitoring. Einige Unternehmen ziehen aber auch eine externe Kontrolle oder Zertifizierung vor. Zertifizierungssysteme führen aber nicht zwangsläufig zu einem Zuwachs an Glaubwürdigkeit und bergen zudem die Gefahr, dass die mechanische Abfrage zentral definierter Kriterien und das Vorliegen bürokratischer Verfahren in den Mittelpunkt der entsprechenden unternehmensinternen Aktivitäten tritt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen vielmehr, dass interne Spielregeln stark genug sind, die Einhaltung der Ziele zu bewirken. Im Lebensmittel- und Textilsektor haben sich Gütesiegel (zum Beispiel das „TransFair“-Siegel für Kaffee, Tee oder Kakao und das „Rugmark“Siegel für Teppiche) etabliert. Sie geben den Konsumenten Aufschluss über die Produktionsbedingungen. Große Unterschiede bestehen allerdings hinsichtlich Zertifizierung, Vergabe, Verwendung, arbeitspolitischem Regelungsinhalt, Transparenz, Finanzierung und Überwachung. Denn auch hier gilt: Individuelle Probleme erfordern individuelle Lösungen. „Lasst uns die Kraft des Marktes mit der Autorität von allgemeingültigen Idealen vereinigen. Lasst uns die kreativen Kräfte privater Unternehmer mit den Bedürfnissen der Benachteiligten und der künftigen Generationen verbinden. Lasst uns sicherstellen, dass der Wohlstand die Armen erreicht. Lasst uns einen aufgeklärten Weg zu unserem höchsten gemeinsamen Ziel wählen: Ein globaler Marktplatz, der für alle offen ist und jeden begünstigt.“ (Kofi Annan, UN Generalsekretär) Wachsende Bedeutung der öffentlichen Meinung Multinationale Unternehmen stehen wegen ihrer Finanzkraft, des Umsatzvolumens, der Mitarbei- Unternehmerische Verantwortung muss glaubwürdig sein Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, verantwortungsbewusstes Handeln glaubwürdig zu kommunizieren. In Einzelfällen können Monitoringverfahren und Zertifizierungssysteme Transparenz schaffen und so die Glaubwürdigkeit des unternehmerischen Engagements verbessern. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Unternehmerische Verantwortung 11 terzahl und ihrer weltweiten Präsenz unter einer besonders kritischen Beobachtung von Politik und Öffentlichkeit. Zahlreiche Politiker beklagen einen schwindenden Einfluss auf die Aktivitäten multinationaler Unternehmen. NGOs werfen den Unternehmen häufig mangelndes Verständnis und Engagement für die ökologischen und sozialen Belange vor Ort vor, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern. Vielfach steht der – zumeist unbegründete – Vorwurf im Raum, sie würden vor allem ins Ausland gehen, um die hohen Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards in der Heimat zu unterlaufen. Oftmals wird dabei vergessen, dass Entwicklungsländer ihrerseits auf ausländisches Kapital angewiesen sind. Skepsis und Besorgnis in der Bevölkerung werden zusätzlich durch eine diffuse und zunehmende Angst vor der Globalisierung verstärkt. Gleichzeitig sorgen neue, global vernetzte Kommunikationstechnologien für eine immer raschere Verbreitung von Informationen, auch über soziale und ökologische Missstände. „Ich glaube überhaupt nicht daran, dass man die globalen Probleme auch global lösen kann. Auch die Natur löst globale Probleme, indem sie lokal etwas verändert, auf eine solche Art und Weise, die allmählich in größere Dimensionen hereinwächst.“ (Hans-Peter Dürr, dt. Physiker, 1987 alternativer Nobelpreis) 12 Die internationalen Aktivitäten eines Unternehmens rücken also immer stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit und prägen damit das Image des Unternehmens. Dies ist von großer Bedeutung, da der ökonomische Erfolg insbesondere im Konsumgüterbereich zunehmend auch von der Reputation des Unternehmens abhängt. Beispielsweise wird in Deutschland bei 87% der Unternehmen das Image evaluiert. Gut die Hälfte der Unternehmenslenker sieht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Image und Umsatz. Verändertes Konsumverhalten und die Globalisierung der Märkte und Wertschöpfungsketten rücken unternehmerische Verantwortung auch unter diesem Aspekt in den Vordergrund. Von multinationalen Unternehmen wird daher mehr und mehr erwartet, dass sie offen legen, unter welchen Umwelt- und Arbeitsbedingungen sie ihre Produkte im Ausland herstellen. Transparenz kann die Reputation eines Unternehmens also deutlich erhöhen. Zudem kann ökologisch und sozial verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen die Chancen für Produkte auf dem Weltmarkt verbessern: die Motivation der Mitar- Unternehmerische Verantwortung beiter, die Qualität des Produktes, die Bereitschaft der Investoren, all diese Gesichtpunkte werden dadurch positiv beeinflusst. Ein sozialverträgliches Handeln und eine ökoeffiziente Produktion können also auch handfeste wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen bieten. Nachhaltiges Investment berücksichtigen Auch bestimmte Anlegergruppen an den Börsen legen zunehmend Wert auf Unternehmen, die neben dem reinen Shareholder-Value auch auf soziale und ökologische Belange achten, um das Investment langfristig erfolgreich und tragfähig zu machen. Vielfach sind Unternehmen, die sich einer nachhaltigen Entwicklung verpflichten, sehr innovativ und verfügen über ein besseres Risikomanagement als ihre Wettbewerber. Inzwischen gibt es eine Reihe von Indizes, die aus verschiedenen Branchen diejenigen Unternehmen auswählen, die besonders sparsam mit Ressourcen umgehen, ethische Grundsätze einhalten und besonders sozial verantwortlich mit ihren Mitarbeitern umgehen. Hierzu gehören die Dow Jones Sustainability-Indizes und die FTSE4Good-Serie. Der politische Einfluss dieser Ratings ist nicht unerheblich, auch wenn der messbare Einfluss auf den weltweiten Kapitalmärkten noch gering ist. Flexibilität und Freiwilligkeit sind die Erfolgsfaktoren unternehmerischer Verantwortung Unternehmerische Verantwortung hat viele Facetten. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der von den vorliegenden Marktbedingungen, der jeweiligen Umgebung sowie kulturellen und historischen Aspekten beeinflusst wird. Nachhaltige Strategien werden im Unternehmen unter Beteiligung der jeweiligen Stakeholder und unter Berücksichtigung spezifischer Umstände entwickelt. Nur so können sie zu einem Herzstück der Unternehmensaktivität werden. Auch ohne Rechtsverbindlichkeit sind Unternehmen aus Gründen der Reputation und Glaubwürdigkeit an ihre Zusagen gebunden. Ihre Verhaltens- kodizes und Selbstverpflichtungen stellen zudem eine Benchmark dar, an denen ihr Engagement gemessen wird. Die Vielfalt der Ansätze solcher Aktivitäten hat einen weiteren Vorteil: Sie sollte zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken und damit zu einer ständigen Verbesserung der jeweiligen Strategien führen. Ein „One-size-fits-all“-Ansatz verhindert dagegen eine effiziente Umsetzung unternehmerischer Verantwortung. Wenn überhaupt politische Vorgaben für nötig erachtet werden, dann sind Leitlinien das überlegene Instrument. Das Erfolgsrezept von Leitlinien ist, dass sich die Unternehmen an ihnen auf freiwilliger Basis orientieren können. Sie lassen den Unternehmen Raum für die notwendige Flexibilität in der unternehmerischen Praxis. Für Unternehmen, die in einer Welt mit völlig unterschiedlichen kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen agieren, ist dies unentbehrlich. Bei der Diskussion darüber, welche konkreten Vorgaben Unternehmen bezüglich ihres Verhaltens im Ausland gemacht werden können, muss ebenso berücksichtigt werden, dass mittlerweile nicht mehr nur die großen multinationalen Unternehmen, sondern vielfach auch Mittelständler Auslandsinvestoren sind. Die Anforderungen müssen auch ihnen gerecht werden und dürfen keinen übermäßigen Aufwand verursachen. Freiwilligkeit und der Verzicht auf Standardisierung bietet den Unternehmen vielmehr die Möglichkeit, geeignete unternehmens- oder branchenspezifische Ansätze und Modelle der unternehmerischen Verantwortung zu entwickeln. Dadurch steigt letztlich auch die Akzeptanz des gewählten Instruments – nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Staaten. werden mittlerweile explizit mit entwicklungs-, sozial- und umweltpolitischen Anforderungen verknüpft: Forderungen, von denen einige vor rund 15 Jahren noch nicht einmal innerhalb der meisten OECD-Staaten umgesetzt waren. Je verbindlicher solche Regeln sind, desto stärker greifen sie in die nationale Souveränität der Gastländer ein. Gerade in Entwicklungsländern hinterlassen solche Anforderungen daher nicht selten den Eindruck von Post-Kolonialismus. Dagegen fördern freiwillige Unternehmenskodizes die für Entwicklungs- und Schwellenländer wichtigen Direktinvestitionen, indem sie das Vertrauen zwischen Investoren und Gaststaaten stärken. Zudem darf die Politik nicht die Verantwortung für bestimmte politische Ziele einseitig auf Unternehmen abschieben. Die freiwillige Übernahme unternehmerischer Verantwortung wird also mit marktwirtschaftlichen, wettbewerbsbasierten Instrumenten besser zu verwirklichen sein als mit einer pauschalen Standardisierung. Ein lokal operierendes Unternehmen braucht Lösungen vor Ort. Übertriebene Standardisierungsbestrebungen auf nationaler, europäischer oder globaler Ebene sind kontraproduktiv. Sie nehmen den Unternehmen die Geschäftsgrundlage und führen dazu, dass die Bereitschaft zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung sinkt. Ein Unternehmen benötigt Freiheit, um für globale Herausforderungen globale Antworten und für lokale Herausforderungen lokale Antworten zu finden. „Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Verantwortung ist allerdings, dass wir wettbewerbsfähig sind und dauerhaft bleiben. Die Wahrnehmung sozialer Verantwortung ist auch unverzichtbarer Bestandteil wertorientierter Unternehmensführung.“ (Auszug DaimlerChrysler Grundsätze zur sozialen Verantwortung) Unternehmerische Verantwortung setzt Wettbewerbsfähigkeit voraus Das freiwillige unternehmerische Engagement muss notwendigerweise dem Anspruch der Wettbewerbsfähigkeit genügen. Nur wettbewerbsfähige Unternehmen können über die gesetzlichen Anforderungen hinaus einen Beitrag für nachhaltige Entwicklung leisten. Fragen zu Berichterstattung, Monitoring oder anderem sind innerhalb des Unternehmens auf freiwilliger Basis zu entscheiden. Dennoch wird auf nationaler Ebene immer häufiger versucht, mehr oder weniger verbindliche Regeln und Standards auszuarbeiten, wie sich Unternehmen bei ihren Auslandsengagements verhalten sollen, um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Praktisch alle wichtigeren außenwirtschaftlichen Aktionsfelder Unternehmerische Verantwortung 13