Christliches Reich des Mittelalters Urstand Hauptwerk: De civitate dei (410) Grund aller Wahrheit: die ewigen Ideen in Gottes Geist Zusammenleben im Staat zu vergleichen mit dem sittlichen „Urstand“ der Welt Vor dem Sündenfall lebten die von Gott geschaffenen Menschen im „Urstand“, d. h. in einer Unterordnung gegenüber Gott, die ihnen die höchste sittliche Entfaltung ermöglichte Augustinus 354 – 430 Augustinus Schlüsselgewalt Erbe der Antike: Kultur/Philosophie Reichsgedanke Klassische katholische Lehre: Augustinus, Thomas von Aquin Freikirchliche Lehre: Marsilius von Padua Augustinus Augustinus Zwei Reiche Civitas dei – civitas terrena/diaboli Unterscheidung nicht nur zwischen irdischem und jenseitigem Staat Auch zwischen den irdischen Reichen: Reiche, in denen der Gottesstaat schon vorbereitet ist und Reiche, die sündhaft bleiben Zutun des Menschen zur Erreichung der sündenvergebenden Gnade: rechtes Glauben und rechtes Handeln, auch gute Werke „Nicht aber dürfen wir unbesorgt in Werken verharren, die er haßt, sondern wir müssen sie aufgeben“ Vermittelt wird die göttliche Gnade durch die Kirche, der von Gott die „Schlüsselgewalt“ auf Erden gegeben ist Augustinus Konsequenzen für die Staatslehre Lehre vom sittlichen Urstand, Sündenfall und Notwendigkeit der Gnadenvermittlung durch die Kirche hat Konsequenzen für mittelalterlichen Staat: Staatsbegriff nicht mehr philosophisch, sondern theologisch-christlich: Theokratie Verhältnis von Staat und Kirche 1 Augustinus Göttliche Gerechtigkeit wird Maßstab staatlicher Gerechtigkeit Die vollständige Verwirklichung göttlicher Gerechtigkeit ist im weltlichen Staat nicht möglich. Die Gerechtigkeit im weltlichen Staat ist unvollkommen, denn „es sind Gerichte von Menschen über Menschen“ Der Ungerechtigkeit vollends ausgeliefert sind die Staaten, die sich nicht dem christlichen Gott, sondern den „unreinen Dämonen“ unterstellt haben. Augustinus Gerechtigkeit im Staat Theokratie Nur der christliche Herrscher kann einen weltlichen Staat so regieren, daß der Gottesstaat zwar nicht verwirklicht, aber doch vorbereitet wird Die Legitimation staatlicher Herrschaft besteht im christlichen Glauben des Herrschers und seinem Willen, im weltlichen Staat göttliche Gerechtigkeit anzustreben, deren vollständige Verwirklichung nur im jenseitigen Gottesstaat möglich ist Augustinus „Wenn der Staat Volkssache ist und zum Begriff Volk der Zusammenschluß durch Rechtsübereinkunft gehört, Recht aber nur da sich findet, wo sich Gerechtigkeit findet, so kann da, wo die Gerechtigkeit mangelt, von einem Staate keine Rede sein. Nun ist aber Gerechtigkeit die Tugend, die jedem das Seine zuteilt. Wie kann man also von Gerechtigkeit der Menschen reden, wenn nichts Geringeres als eben der Mensch dem wahren Gott entzogen und den unreinen Dämonen unterstellt wird?“ Augustinus Staat – Kirche Göttliche Gerechtigkeit vom Menschen nicht klar erkannt Kirche als Mittlerin: Lehre: allegorische Bibelauslegung Gnadenvermittlung durch Sakramente Schlüsselgewalt auf Erden Christliche Staaten von Kirche abhängig Weltherrschaft der Kirche 2