Lösungshinweise zum 9.Übungsblatt: 1.Aufgabe: a.) Da die Produktionsbedingungen gleich sind, kommt es nur zu Handel, falls es eine Verzerrung der Preise gibt. Gehen wir zunächst davon aus, dass die Chemieunternehmen sich an den Seen angesiedelt haben: Die Grenzkosten der Chemieunternehmen im Land B sind niedriger =) Es gibt einen komparativen Vorteil für die Fischer im Land A und für die Chemieunternehmen im Land B. (Einfaches Beispiel: Bei gleichen konstanten Grenzkosten gab es vorher keinen Anreiz zum Handel). Es verlieren die Fischer im Land B zuungunsten der Chemieproduzenten in diesem Land (bei A umgekehrt). Insgesamt subventionieren somit indirekt die Fischer im Land B die Fischer im Land A, sie müssen die negative Produktionsexternalität tragen. Diese Situation lässt sich durch das übliche Schaubild für externe Effekte darstellen, wobei jetzt die sozialen Grenzkosten die Kosten der Fischer und der Chemieproduzenten beinhalten, während die privaten lediglich die Kosten für die Chemieproduzenten beinhalten. Außenhandel bei verzerrten Produktionskosten Land A Land B p p VGK B VGK A = PGK A p *A p *A pF pF Import PGK B Export pBa NA x AP x *A x AK NB xB* xA xBK xBa xBp xB Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft 11 Die Wohlfahrt in den beiden Ländern sieht wie folgt aus: Land B Wohlfahrtswirkungen im Exportland PB VGK B C′ C PGK B A PB* A′ PF B' ' D PBa B E NB xB* xBK xBa xBP X Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft 11 Im Autarkiefall würde bis zum Punkt B produziert werden. Durch die Außenhandelseröffnung steigt die Produktion bis B’’, die Wohlfahrt in dem Exportland sinkt also weiter (CC’DB’ADB), da zusätzlich über das wohlfahrtsoptimale Maß hinaus Chemie produziert wird. Im anderen Land kommt es zu der üblichen Wohlfahrtsteigerung durch Außenhandel: Land A Wohlfahrtswirkungen im Importland PA VGK A = PGK A A Pa* B PF C D NA x*A x AF X Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft 11 Wenn sich die Unternehmen an den Flüssen angesiedelt haben verlieren ebenso die Fischer in dem Land A. D.h. der Anreiz die externen Effekte innerhalb des Landes B zu internalisieren sinkt. Trotzdem hat Land A einen komparativen Vorteil bei der Fischproduktion. Die Handelsströme bleiben also von der Richtung her unverändert (sofern kein Ausweichen auf dritte Güter erfolgt, was hier ausgeschlossen wurde). Das Tauschverhältnis verschlechtert sich für Land A, falls keine vollkommene Spezialisierung vorliegt. b.) Im Fall des unvollkommenen Wettbewerbs wird ein Aufschlag auf die Grenzkosten der Produktion erzielt. Falls dieser Aufschlag größer ist als die negativen externen Effekte befindet sich die Produktion im Land B näher an den sozialen Grenzkosten der Produktion als das Land A. Somit kann es durch den Außenhandel zu Wohlfahrtsgewinnen in beiden Ländern kommen, selbst wenn der externe Effekt auf die Fischer des anderen Landes nicht internalisiert wurde. Eine Spezialisierung, die bei gleichen Produktionsbedingungen aus den gesenkten Umweltstandards resultiert, würde bei nicht grenzüberschreitenden externen Effekten die Wohlfahrt im Inland in diesem Fall steigern können. Wie sich die Wohlfahrt allerdings auf die beiden Länder verteilt hängt von der Nachfrage ab (vgl. Vorlesung). c.) Einleitung: Das Coase Theorem: Die Verteilung der Verfügungsrechte hat keinen Einfluss auf die Effizienz der Wettbewerbslösung. Statische Voraussetzungen: - Vollständige Informationen aller Beteiligten über alle Produktions- bzw. Nutzenfunktion - Abwesenheit von Transaktionskosten - Ein Justizsystem, das die Transaktionen ohne Kosten durchsetzt - Gewinnmaximierende Produzenten bzw. nutzenmaximierende Konsumenten, - Keine Vermögenseffekte, d.h. die Höhe des Vermögens der Beteiligten spielt für ihre Entscheidungen keine Rolle Mögliche Arten der Verteilung: a.) Die Fischer besitzen das Recht auf freies Fischen. b.) Die chemische Industrie besitzt das Recht auf Verschmutzung, die Fischer müssen die chemische Industrie entschädigen. Der Preis ist bei einer oligopolistischen Industrie c.p. höher. Außerdem kann ein Teil der Konsumentenrente der ausländischen Konsumenten abgeschöpft werden (vgl. vorangegangene Übungsblätter). Es hängt allerdings von dem Verlauf der Nachfrage nach den beiden Gütern ab, wie sich die Wohlfahrtsgewinne verteilen (vgl. Vorlesung). Da die chemische Industrie oligopolistisch ist, während die Fischer sehr viele sind kann auch polit-ökonomisch davon ausgegangen werden, dass die ersteren sich besser organisieren können und daher auch die Verfügungsrechte besitzen. Dadurch, dass die Chemieproduzenten die Rechte auf ein sauberes Wasser von den Fischern abgekauft bekommen (mit steigender Produktion steigt der externe Effekt überproportional, so dass ein Gleichgewicht garantiert ist) besteht eine Möglichkeit der indirekten Absprache der Produzenten (über die Gesamtnachfrage der Fischer), was zu einer Kartellisierung führen kann. Kommentar: Externe Effekte sind ebenso wie Lerneffekte schwer nachzuweisen und werden deshalb oftmals als Scheinargument für tatsächlich protektionistische Tendenzen benutzt, trotzdem gibt es einige Bereiche (z.B. Klimaschutz, Meeresschutz etc.), wo diese Effekte sicher auftreten. d.) Für die Preise gilt im Autarkiefall: p FA < p FB < p FC bzw. pCA > pCB > pCC , für die anderen Güter gilt: Damit exportiert das Land A Fische, das Land C Chemie. Je nachdem wie die Nachfragen aussehen ist Land B entweder Importeur von Fischen und Chemie, oder eines von beidem oder keinen, würde es dann das Nummeraire Gut oder eines der beiden anderen Güter exportieren. Gehen wir zunächst davon aus, dass die externen Effekte nur lokal sind: Im isolierten Fall erhebt also A einen Zoll auf das Importgut Chemie. Damit wird der künstlichen Subventionierung des Gutes Chemie entgegen gewirkt die Wohlfahrt, die Produktion im Land C geht zurück, allerdings auch der Preis (vgl. Zeichnung in a. ABD wird kleiner, aber auch die andere große Fläche). Ebenso erhebt C gegenüber A einen Zoll etc. (vgl. Übungsblatt 3,7,8). Der Produktionsrückgang wirkt zwar dem externen Effekt entgegen, aber die Produktion wird dafür im Inland gesteigert (nicht in vollem Maße vgl. ÜB 2). Bei einem höheren Zoll trägt das exportierende Land die Last. In einer Zollunion wird der Anreiz zu höheren Zöllen dann gesteigert, wenn die Importprodukte und Exportprodukte ähnlich sind (vgl. ÜB 6,7,8). Ein höherer Zoll bedeutet meist auch einen höheren optimaler Zoll für das Land C. Eine Internalisierung des externen Effektes erfolgt nicht durch einen Zoll, stattdessen wird das Land vermehrt im Inland produzieren. Die Folgerungen bezüglich der Wohlfahrt ergeben sich analog zu den vorherigen Aufgabenteilen. 2. Aufgabe : 1. Beide haben kein Klärwerk : =) x=30, y=30 Gewinn der Chemiefirmen: 900. X hat kein Klärwerk, aber y : =) (optimale Mengen) : x=35, y=20 Für x: 35*35=1225 Für y : (45-10-5)*20-10=590 2. Beide haben ein Klärwerk : x,y= 28 1/3 Für x: (44 1/3 – 10-5)*(28 1/3) = 831,111 Wohlfahrt in Land A: Falls beide kein Klärwerk haben: 2000- 720 + 900 = 2180 Falls man nur selber kein Klärwerk hat: 2000-1/5*35²+1225 =2980 Falls nur das Land A ein Klärwerk hat: 2000-1/5*35² + 590 = 1910 Falls beide ein Klärwerk haben: 2000+831,111 = 2831,111 =) Es lohnt sich nicht einseitig ein Klärwerk zu bauen, aber für beide zusammen lohnt es sich. b.) Annahme: Das andere Land hat ein Klärwerk gebaut- es fallen von dem anderen Land keine externen Effekte an. 1. Fall : Falls in dem Land die Fischer das Recht an der Verschmutzung verkaufen können erhalten Sie von der Industrie eine Entschädigung in der Höhe von: a.) Ohne Klärwerk und ohne Berücksichtigung der Entschädigungszahlung: Optimale Menge: 35. =) Bruttogewinn des Chemiewerkes: 1225. Verluste durch externe Effekte: 35²/5=245 =) Gesamtgewinn 980. Gesamte Gewinnfunktion xgesext ist 5/6 der vorherigen Menge (über den Maximierungsansatz), d.h. 5/6*35=29,16667 (> als mit Klärwerk). Die Firma im anderen Land setzt die Menge : y=(100-15-x)/2 = 27,92 ab. Die Entschädigungssumme beträgt ca. 85. Der Preis beträgt: P = 100-57,08=42,92 =) Der Gewinn des Chemiewerks ist damit : 960,167 – 85 < 980 Da die Chemiefirma in ihrem Verhalten antizipiert, dass die andere Firma bei ihrer Angebotsentscheidung die Entschädigungszahlungen mit einbezieht, ist dieser Gewinn niedriger als ohne Berücksichtigung dieser Zahlung. Es liegt somit im Interesse der Chemiefirma, selbst wenn es zu Zahlungen verpflichtet ist, diese „Rechtslage“ vor dem anderen Unternehmen zu verstecken. b.) Mit Klärwerk (Entschädigungssumme ist immer 0) ist der Gewinn (siehe a.) : 831,11 (also kleiner als die Gewinne, es lohnt sich also in keinem Fall das Klärwerk zu bauen). 2. Fall: Falls in dem Land das Chemiewerk die Rechte an der Verschmutzung verkaufen kann –es erhält von den Fischern eine Entschädigung: Es kann für das Chemiewerk nicht optimal sein, das Klärwerk zu bauen, da es mit dem Bau (der die Grenzkosten steigert) zusätzlich auf potentielle Gewinne verzichtet. Ohne Klärwerk: Optimale Menge: 35. =) Gewinn des Chemiewerkes: 1225 =) Die Zahlungsbereitschaft für eine Einschränkung der Menge entspricht genau dem Wert, bei dem die Fischer indifferent sind, zwischen der Zahlung und der nicht Zahlung (da die Rechte bei dem Chemiewerk liegen, kann es den Preis so festsetzen): Es ist rational die Menge so weit herauf zu setzen, dass die Zahlung daraus maximiert wird. Allerdings kann das Unternehmen nicht glaubhaft versichern, dass es eine Menge, die größer als 35 ist produzieren würde- da keine Informationsasymmetrie besteht und bei einer höheren angekündigten Menge würden die Fischer auf die zusätzliche Zahlung verzichten, sie wissen ja, dass es sich für das Chemiewerk nicht lohnt mehr als 35 zu produzieren. Π x = (100 − 10 − x − y ) ⋅ x + 1 (35 − x)² 5 =)(FOC) (90-(8/5)x-70/5-y)=0 =) x=(76-y)*5/8 und y= (85-x)/2 =) x=335/11, y=300/11 =) P=465/11 =) Der Roh-Gewinn für die Firma x beträgt: (465/11-110/11)*335/11= 982,85 Die Entschädigung beträgt 500/121 (ist also sehr klein). Damit beträgt der Gewinn: ca. 987. =) Werden die inländischen Produzenten wie die ausländischen Unternehmen behandelt, ergibt sich für die inländischen Unternehmen ein strategischer Nachteil. Dadurch dass sie ihre Menge reduzieren und dieses von dem anderen Unternehmen antizpiert wird, würde dieses seine Menge entsprechend ausweiten. Ein Vertrag ist also in diesem Sinne nicht optimal! (Betrachten Sie das gleiche Modell in einer geschlossenen Volkswirtschaft mit einem monopolistischen Chemieunternehmen !) (Der Vergleich mit der Monopolsituation : liefert folgende gesamtwirtschaftlich optimale Mengen: X=450/12 (ohne Klärwerk mit externen Effekten) 3375/2. X=42,5 (mit Klärwerk) =) Gewinne : 1796,25 , das Klärwerk lohnt sich also in diesem Fall). Ebenso lohnt es sich bei größeren Mengen und einem Duopolwettbewerb im Land mit den selben Bedingungen, aber in keinem der vorliegenden Fällen beim Wettbewerb zwischen 2 Ländern) c.) Das Chemieunternehmen Wenn das Klärwerk erst einmal gebaut ist, haben die Fischer keinen Anreiz mehr, eine Entschädigung für die Einschränkung der Produktion zu zahlen. Umgekehrt lohnt es sich auch für die Fischer nicht, das Chemieunternehmen zu einer Senkung der produzierten Menge zu veranlassen, da die Entschädigungszahlungen des Chemieunternehmens höher sind, wenn es im Wettbewerb eine größere Menge anbietet. Bemerkung: Eine interessante Wettbewerbsüberlegung ist die Situation, dass die Chemieprodukte im eigenen Land abgesetzt werden. Den Wohlfahrtsverlusten durch eine höhere Produktionsmenge steht jetzt eine höhere Konsumentenrente gegenüber. Da mit zunehmender Monopolisierung die Finanzierbarkeit des Klärwerkes zunimmt (bei einer hohen Anzahl an Unternehmen steigt der Fixkostenanteil, so dass es sich für das einzelne Unternehmen trotz Internalisierung der Kosten nicht lohnt, eine Kläranlage zu bauen), aber andererseits die gehandelte Menge auf dem Markt abnimmt, existieren gegenläufige Effekte. Will die Regierung den Fischern eine bessere Ausgangslage verschaffen (hier nicht näher modelliert), so gibt sie diesen die Verfügungsrechte, umgekehrt würde sie dem Chemiewerk die Verfügungsrechte geben. Spezialisiert sich das eine Land zunehmend auf die Produktion des einen Gutes verstärkt sich der Ausbeutungseffekt, den das eine Land bezüglich des anderen einnimmt (vgl. a). Ungleiche überregionale Regelungen schaffen komparative Vorteile, wo eigentlich gar keine vorliegen. Fazit: Die Situation einer offenen Volkswirtschaft mit Grenzüberschreitenden externen Effekten ist nicht mit der Situation der geschlossenen vergleichbar!