Lösungshinweise zum 9.Übungsblatt:

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Lösungshinweise zum 9.Übungsblatt:
1.Aufgabe:
a.)
Da die Produktionsbedingungen gleich sind, kommt es nur zu Handel, falls es eine
Verzerrung der Preise gibt. Gehen wir zunächst davon aus, dass die Chemieunternehmen sich
an den Seen angesiedelt haben:
Die Grenzkosten der Chemieunternehmen im Land B sind niedriger =) Es gibt einen
komparativen Vorteil für die Fischer im Land A und für die Chemieunternehmen im Land B.
(Einfaches Beispiel: Bei gleichen konstanten Grenzkosten gab es vorher keinen Anreiz zum
Handel). Es verlieren die Fischer im Land B zuungunsten der Chemieproduzenten in diesem
Land (bei A umgekehrt).
Insgesamt subventionieren somit indirekt die Fischer im Land B die Fischer im Land A, sie
müssen die negative Produktionsexternalität tragen. Diese Situation lässt sich durch das
übliche Schaubild für externe Effekte darstellen, wobei jetzt die sozialen Grenzkosten die
Kosten der Fischer und der Chemieproduzenten beinhalten, während die privaten lediglich die
Kosten für die Chemieproduzenten beinhalten.
Außenhandel bei verzerrten Produktionskosten
Land A
Land B
p
p
VGK B
VGK A = PGK A
p *A
p *A
pF
pF
Import
PGK B
Export
pBa
NA
x AP
x *A
x AK
NB
xB*
xA
xBK xBa
xBp
xB
Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft
11
Die Wohlfahrt in den beiden Ländern sieht wie folgt aus:
Land B
Wohlfahrtswirkungen im Exportland
PB
VGK B
C′
C
PGK B
A
PB*
A′
PF
B' '
D
PBa
B
E
NB
xB*
xBK
xBa
xBP
X
Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft
11
Im Autarkiefall würde bis zum Punkt B produziert werden. Durch die Außenhandelseröffnung
steigt die Produktion bis B’’, die Wohlfahrt in dem Exportland sinkt also weiter (CC’DB’ADB), da zusätzlich über das wohlfahrtsoptimale Maß hinaus Chemie produziert wird.
Im anderen Land kommt es zu der üblichen Wohlfahrtsteigerung durch Außenhandel:
Land A
Wohlfahrtswirkungen im Importland
PA
VGK A = PGK A
A
Pa*
B
PF
C
D
NA
x*A
x AF
X
Quelle: Wied-Nebbling, Susanne (1997); „Wohlfahrtswirkungen des Freihandels bei negativen externen Effekten“, Wist Heft
11
Wenn sich die Unternehmen an den Flüssen angesiedelt haben verlieren ebenso die Fischer in
dem Land A. D.h. der Anreiz die externen Effekte innerhalb des Landes B zu internalisieren
sinkt.
Trotzdem hat Land A einen komparativen Vorteil bei der Fischproduktion. Die
Handelsströme bleiben also von der Richtung her unverändert (sofern kein Ausweichen auf
dritte Güter erfolgt, was hier ausgeschlossen wurde). Das Tauschverhältnis verschlechtert sich
für Land A, falls keine vollkommene Spezialisierung vorliegt.
b.)
Im Fall des unvollkommenen Wettbewerbs wird ein Aufschlag auf die Grenzkosten der
Produktion erzielt. Falls dieser Aufschlag größer ist als die negativen externen Effekte
befindet sich die Produktion im Land B näher an den sozialen Grenzkosten der Produktion als
das Land A. Somit kann es durch den Außenhandel zu Wohlfahrtsgewinnen in beiden
Ländern kommen, selbst wenn der externe Effekt auf die Fischer des anderen Landes nicht
internalisiert wurde.
Eine Spezialisierung, die bei gleichen Produktionsbedingungen aus den gesenkten
Umweltstandards resultiert, würde bei nicht grenzüberschreitenden externen Effekten die
Wohlfahrt im Inland in diesem Fall steigern können.
Wie sich die Wohlfahrt allerdings auf die beiden Länder verteilt hängt von der Nachfrage ab
(vgl. Vorlesung).
c.)
Einleitung:
Das Coase Theorem: Die Verteilung der Verfügungsrechte hat keinen Einfluss auf die
Effizienz der Wettbewerbslösung.
Statische Voraussetzungen:
-
Vollständige
Informationen
aller
Beteiligten
über
alle
Produktions-
bzw.
Nutzenfunktion
-
Abwesenheit von Transaktionskosten
-
Ein Justizsystem, das die Transaktionen ohne Kosten durchsetzt
-
Gewinnmaximierende Produzenten bzw. nutzenmaximierende Konsumenten,
-
Keine Vermögenseffekte, d.h. die Höhe des Vermögens der Beteiligten spielt für ihre
Entscheidungen keine Rolle
Mögliche Arten der Verteilung:
a.) Die Fischer besitzen das Recht auf freies Fischen.
b.) Die chemische Industrie besitzt das Recht auf Verschmutzung, die Fischer müssen die
chemische Industrie entschädigen.
Der Preis ist bei einer oligopolistischen Industrie c.p. höher. Außerdem kann ein Teil der
Konsumentenrente
der
ausländischen
Konsumenten
abgeschöpft
werden
(vgl.
vorangegangene Übungsblätter). Es hängt allerdings von dem Verlauf der Nachfrage nach den
beiden Gütern ab, wie sich die Wohlfahrtsgewinne verteilen (vgl. Vorlesung).
Da die chemische Industrie oligopolistisch ist, während die Fischer sehr viele sind kann auch
polit-ökonomisch davon ausgegangen werden, dass die ersteren sich besser organisieren
können und daher auch die Verfügungsrechte besitzen. Dadurch, dass die Chemieproduzenten
die Rechte auf ein sauberes Wasser von den Fischern abgekauft bekommen (mit steigender
Produktion steigt der externe Effekt überproportional, so dass ein Gleichgewicht garantiert
ist) besteht eine Möglichkeit der indirekten Absprache der Produzenten (über die
Gesamtnachfrage der Fischer), was zu einer Kartellisierung führen kann.
Kommentar:
Externe Effekte sind ebenso wie Lerneffekte schwer nachzuweisen und werden deshalb
oftmals als Scheinargument für tatsächlich protektionistische Tendenzen benutzt,
trotzdem gibt es einige Bereiche (z.B. Klimaschutz, Meeresschutz etc.), wo diese Effekte
sicher auftreten.
d.)
Für die Preise gilt im Autarkiefall:
p FA < p FB < p FC bzw. pCA > pCB > pCC , für die anderen Güter gilt:
Damit exportiert das Land A Fische, das Land C Chemie. Je nachdem wie die Nachfragen
aussehen ist Land B entweder Importeur von Fischen und Chemie, oder eines von beidem
oder keinen, würde es dann das Nummeraire Gut oder eines der beiden anderen Güter
exportieren.
Gehen wir zunächst davon aus, dass die externen Effekte nur lokal sind:
Im isolierten Fall erhebt also A einen Zoll auf das Importgut Chemie. Damit wird der
künstlichen Subventionierung des Gutes Chemie entgegen gewirkt die Wohlfahrt, die
Produktion im Land C geht zurück, allerdings auch der Preis (vgl. Zeichnung in a. ABD wird
kleiner, aber auch die andere große Fläche). Ebenso erhebt C gegenüber A einen Zoll etc.
(vgl. Übungsblatt 3,7,8).
Der Produktionsrückgang wirkt zwar dem externen Effekt entgegen, aber die Produktion wird
dafür im Inland gesteigert (nicht in vollem Maße vgl. ÜB 2). Bei einem höheren Zoll trägt das
exportierende Land die Last. In einer Zollunion wird der Anreiz zu höheren Zöllen dann
gesteigert, wenn die Importprodukte und Exportprodukte ähnlich sind (vgl. ÜB 6,7,8). Ein
höherer Zoll bedeutet meist auch einen höheren optimaler Zoll für das Land C.
Eine
Internalisierung des externen Effektes erfolgt nicht durch einen Zoll, stattdessen wird das
Land vermehrt im Inland produzieren.
Die Folgerungen bezüglich der Wohlfahrt ergeben sich analog zu den vorherigen
Aufgabenteilen.
2. Aufgabe :
1. Beide haben kein Klärwerk : =) x=30, y=30
Gewinn der Chemiefirmen: 900.
X hat kein Klärwerk, aber y : =) (optimale Mengen) : x=35, y=20
Für x: 35*35=1225 Für y : (45-10-5)*20-10=590
2. Beide haben ein Klärwerk : x,y= 28 1/3
Für x: (44 1/3 – 10-5)*(28 1/3) = 831,111
Wohlfahrt in Land A:
Falls beide kein Klärwerk haben: 2000- 720 + 900 = 2180
Falls man nur selber kein Klärwerk hat: 2000-1/5*35²+1225 =2980
Falls nur das Land A ein Klärwerk hat: 2000-1/5*35² + 590 = 1910
Falls beide ein Klärwerk haben: 2000+831,111 = 2831,111
=) Es lohnt sich nicht einseitig ein Klärwerk zu bauen, aber für beide zusammen lohnt es sich.
b.)
Annahme: Das andere Land hat ein Klärwerk gebaut- es fallen von dem anderen Land keine
externen Effekte an.
1. Fall :
Falls in dem Land die Fischer das Recht an der Verschmutzung verkaufen können erhalten
Sie von der Industrie eine Entschädigung in der Höhe von:
a.) Ohne Klärwerk und ohne Berücksichtigung der Entschädigungszahlung: Optimale
Menge: 35. =) Bruttogewinn des Chemiewerkes: 1225. Verluste durch externe
Effekte: 35²/5=245 =) Gesamtgewinn 980.
Gesamte
Gewinnfunktion
xgesext
ist
5/6
der
vorherigen
Menge
(über
den
Maximierungsansatz), d.h. 5/6*35=29,16667 (> als mit Klärwerk).
Die Firma im anderen Land setzt die Menge : y=(100-15-x)/2 = 27,92 ab.
Die Entschädigungssumme beträgt ca. 85. Der Preis beträgt:
P = 100-57,08=42,92 =) Der Gewinn des Chemiewerks ist damit : 960,167 – 85 < 980
Da die Chemiefirma in ihrem Verhalten antizipiert, dass die andere Firma bei ihrer
Angebotsentscheidung die Entschädigungszahlungen mit einbezieht, ist dieser Gewinn
niedriger als ohne Berücksichtigung dieser Zahlung. Es liegt somit im Interesse der
Chemiefirma, selbst wenn es zu Zahlungen verpflichtet ist, diese „Rechtslage“ vor dem
anderen Unternehmen zu verstecken.
b.) Mit Klärwerk (Entschädigungssumme ist immer 0) ist der Gewinn (siehe a.) : 831,11 (also
kleiner als die Gewinne, es lohnt sich also in keinem Fall das Klärwerk zu bauen).
2. Fall:
Falls in dem Land das Chemiewerk die Rechte an der Verschmutzung verkaufen kann –es
erhält von den Fischern eine Entschädigung:
Es kann für das Chemiewerk nicht optimal sein, das Klärwerk zu bauen, da es mit dem Bau
(der die Grenzkosten steigert) zusätzlich auf potentielle Gewinne verzichtet.
Ohne Klärwerk: Optimale Menge: 35. =)
Gewinn des Chemiewerkes: 1225 =) Die Zahlungsbereitschaft für eine Einschränkung der
Menge entspricht genau dem Wert, bei dem die Fischer indifferent sind, zwischen der
Zahlung und der nicht Zahlung (da die Rechte bei dem Chemiewerk liegen, kann es den Preis
so festsetzen):
Es ist rational die Menge so weit herauf zu setzen, dass die Zahlung daraus maximiert wird.
Allerdings kann das Unternehmen nicht glaubhaft versichern, dass es eine Menge, die größer
als 35 ist produzieren würde- da keine Informationsasymmetrie besteht und bei einer höheren
angekündigten Menge würden die Fischer auf die zusätzliche Zahlung verzichten, sie wissen
ja, dass es sich für das Chemiewerk nicht lohnt mehr als 35 zu produzieren.
Π x = (100 − 10 − x − y ) ⋅ x + 1 (35 − x)²
5
=)(FOC) (90-(8/5)x-70/5-y)=0 =) x=(76-y)*5/8 und y= (85-x)/2 =) x=335/11, y=300/11 =)
P=465/11 =) Der Roh-Gewinn für die Firma x beträgt: (465/11-110/11)*335/11= 982,85
Die Entschädigung beträgt 500/121 (ist also sehr klein). Damit beträgt der Gewinn: ca. 987.
=) Werden die inländischen Produzenten wie die ausländischen Unternehmen behandelt,
ergibt sich für die inländischen Unternehmen ein strategischer Nachteil. Dadurch dass sie ihre
Menge reduzieren und dieses von dem anderen Unternehmen antizpiert wird, würde dieses
seine Menge entsprechend ausweiten.
Ein Vertrag ist also in diesem Sinne nicht optimal! (Betrachten Sie das gleiche Modell in
einer geschlossenen Volkswirtschaft mit einem monopolistischen Chemieunternehmen !)
(Der Vergleich mit der Monopolsituation :
liefert folgende gesamtwirtschaftlich optimale Mengen:
X=450/12 (ohne Klärwerk mit externen Effekten) 3375/2.
X=42,5 (mit Klärwerk) =) Gewinne : 1796,25 , das Klärwerk lohnt sich also in diesem Fall).
Ebenso lohnt es sich bei größeren Mengen und einem Duopolwettbewerb im Land mit den
selben Bedingungen, aber in keinem der vorliegenden Fällen beim Wettbewerb zwischen 2
Ländern)
c.)
Das Chemieunternehmen
Wenn das Klärwerk erst einmal gebaut ist, haben die Fischer keinen Anreiz mehr, eine
Entschädigung für die Einschränkung der Produktion zu zahlen.
Umgekehrt lohnt es sich auch für die Fischer nicht, das Chemieunternehmen zu einer
Senkung der produzierten Menge zu veranlassen, da die Entschädigungszahlungen des
Chemieunternehmens höher sind, wenn es im Wettbewerb eine größere Menge anbietet.
Bemerkung:
Eine interessante Wettbewerbsüberlegung ist die Situation, dass die Chemieprodukte im
eigenen
Land
abgesetzt
werden.
Den
Wohlfahrtsverlusten
durch
eine
höhere
Produktionsmenge steht jetzt eine höhere Konsumentenrente gegenüber. Da mit zunehmender
Monopolisierung die Finanzierbarkeit des Klärwerkes zunimmt (bei einer hohen Anzahl an
Unternehmen steigt der Fixkostenanteil, so dass es sich für das einzelne Unternehmen trotz
Internalisierung der Kosten nicht lohnt, eine Kläranlage zu bauen), aber andererseits die
gehandelte Menge auf dem Markt abnimmt, existieren gegenläufige Effekte. Will die
Regierung den Fischern eine bessere Ausgangslage verschaffen (hier nicht näher modelliert),
so gibt sie diesen die Verfügungsrechte, umgekehrt würde sie dem Chemiewerk die
Verfügungsrechte geben. Spezialisiert sich das eine Land zunehmend auf die Produktion des
einen Gutes verstärkt sich der Ausbeutungseffekt, den das eine Land bezüglich des anderen
einnimmt (vgl. a). Ungleiche überregionale Regelungen schaffen komparative Vorteile, wo
eigentlich gar keine vorliegen.
Fazit:
Die Situation einer offenen Volkswirtschaft mit Grenzüberschreitenden externen Effekten ist
nicht mit der Situation der geschlossenen vergleichbar!
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