Hintergrund KMU

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Hintergrund KMU-Panel
Befragung zur Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln
(unverarbeitete Nahrungsmittel, Lebensmittel mit nur einer Zutat sowie Zutaten, die mehr
als 50 Prozent eines Produkts ausmachen)
Nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften müssen Lebensmittel mit einer Herkunftsangabe
versehen werden. Erfolgt keine Angabe, können die Verbraucher über die Herkunft des
Erzeugnisses irregeführt werden. Derzeit gilt die Pflicht zur Angabe für Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnisse (im Zuge der BSE -Krise), frisches Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl,
Eier, Honig und unverarbeitete Fischerzeugnisse, was Erwartungen bei den Verbrauchern
geschürt hat. Dies ist der Grund, warum eine Reihe von Bestimmungen über die
Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in die neue Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen
für Verbraucher eingeführt wurden.
Insbesondere umfasst die Verordnung die freiwillige Herkunftsangabe und berücksichtigt die
verpflichtende Angabe über Herkunftsland oder -ort für unverarbeitetes Fleisch von Schweinen,
Geflügel, Schafen und Ziegen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die EU-Kommission die
Durchführbarkeit der Ausdehnung der obligatorischen Herkunftskennzeichnung auf andere
Lebensmittel untersucht. Dabei ist vorgesehen, dass deren Prüfberichte in die
Gesetzesvorschläge miteinfließen können.
In diesem Zusammenhang sammelt die Europäische Kommission nun Nachweise für einen
Bericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Dezember 2014 vorgelegt werden
muss. Der Bericht wird die Notwendigkeit für neue Rechtsvorschriften über die obligatorische
Kennzeichnung analysieren. Verschiedene Lebensmittel sind dabei inbegriffen, insbesondere in
Bezug auf das Herkunftsland oder den Herkunftsort. Darüber hinaus werden die Machbarkeit und
der Kostenanstieg, der durch die mögliche Einführung solcher Regeln entstehen könnte,
analysiert. Zusammenfassend berücksichtigt der Bericht die Notwendigkeit, die Verbraucher zu
informieren, die Umsetzbarkeit der durchzuführenden zwingenden Angabe über das
Herkunftsland oder den Herkunftsort sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einführung solcher
Maßnahmen, einschließlich deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt und den internationalen
Handel.
Diese Analyse deckt die gesamte Lieferkette ab: Von der Produktion der Rohstoffe bis zum
Verkauf an die Verbraucher einschließlich der Lebensmittel von den Lebensmittellieferanten, für
die folgende drei Kategorien von verpackten Lebensmitteln gelten:
-
Unverarbeitete Lebensmittel, wie Reis und Hülsenfrüchte, aber auch Weizenmehl, die
gemäß EU-Lebensmittelrecht unverarbeitet sind,
-
Einzelzutaten
wie
Pflanzenöl,
Fruchtsäfte,
(Tomatenpüree), gefrorenes Obst und Gemüse;
-
Zutaten, die mehr als 50% eines Lebensmittels ausmachen, wie Tomaten in
Tomatensaucen, Weizen im Brot oder Nudeln, Thunfisch in Dosen-Thunfisch-Produkten.
Kaffee,
Zucker,
Tomatenmark
Die Überprüfung erstreckt sich weder auf Fleisch- und Milchinhaltsstoffe sowie Milchprodukte
(hier gibt es bereits Studien, die zu einem anderen Bericht der Kommission führen werden) noch
auf Produkte, für die bereits durch besondere Rechtsvorschriften eine obligatorische
Herkunftskennzeichnung vorgesehen ist (Honig, frisches Obst und Gemüse, unverarbeiteter
Fisch, Olivenöl, Wein, Eier, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse sowie unverarbeitetes
Fleisch von Schweinen, Schafen und Geflügel).
Drei verschiedene geografische Ebenen der Herkunftsangabe werden untersucht: (1) EU / nichtEU, (2) Länderebene, und (3) regionale Ebene. Für jede dieser Optionen werden drei
verschiedene Unteroptionen in Betracht gezogen: (1) der Ort der letzten wesentlichen
Transformation/Behandlung, (2) der landwirtschaftliche Ort (3) beide Indikationen.
Die Überprüfung wird ebenfalls folgende Schwerpunkte analysieren:
-
Die Auswirkungen auf die Versorgungs-und Lebensmittelproduktionskette im Rahmen
der Machbarkeit und Kosten unter Berücksichtigung der oben genannten Optionen;
-
Die Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand
Lebensmittelhersteller und Einzelhändler;
-
Die Auswirkungen auf den Handel, auf den EU-Markt sowie auf den Handel mit
Drittländern;
-
für
Landwirte,
Händler,
Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der
Kosten-und Preiswettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und der Flexibilität in der
Beschaffung.
Angesichts des großen Anteils von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der
europäischen Lebensmittelbranche, ist es besonders wichtig, die Auswirkungen der Maßnahmen
auf die KMU aus den Bereichen Herstellung, Lebensmittelvermarktung und Zutatenlieferung zu
analysieren. Diese Umfrage wird die Daten von KMU für den Bericht der EU-Kommission
ermitteln. Ziel ist es, mehr Information und quantitative Daten zu potenziell betroffenen KMU zu
sammeln und zu bewerten, wie sich die verschiedenen Optionen auf die Firmen auswirken
würden.
Die Umfrage bietet KMU die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zu leisten und die Richtung der
künftigen EU-Regelungen bei der Lebensmittelkennzeichnung zu beeinflussen. Dieser
Fragebogen richtet sich an alle Unternehmer entlang der Lebensmittelversorgungskette
einschließlich Hersteller von frisch/leicht verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten,
Verarbeiter/Hersteller von Lebensmittelprodukten, die weiter verarbeitet werden, Händler von
landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukten (auch für Import/Export), Einzelhändler sowie
Gastronomen. Die Umfrage betrifft sowohl Produkte, die für den Verkauf an Verbraucher
vorgesehen sind als auch Produkte, die weiterverarbeitet werden.
Die Studie und deren Ergebnisse aus der Analyse der Antworten sowie der Bericht der EUKommission werden auf der folgenden Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_en.htm
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