Hintergrund KMU-Panel Befragung zur Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln (unverarbeitete Nahrungsmittel, Lebensmittel mit nur einer Zutat sowie Zutaten, die mehr als 50 Prozent eines Produkts ausmachen) Nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften müssen Lebensmittel mit einer Herkunftsangabe versehen werden. Erfolgt keine Angabe, können die Verbraucher über die Herkunft des Erzeugnisses irregeführt werden. Derzeit gilt die Pflicht zur Angabe für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse (im Zuge der BSE -Krise), frisches Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl, Eier, Honig und unverarbeitete Fischerzeugnisse, was Erwartungen bei den Verbrauchern geschürt hat. Dies ist der Grund, warum eine Reihe von Bestimmungen über die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in die neue Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für Verbraucher eingeführt wurden. Insbesondere umfasst die Verordnung die freiwillige Herkunftsangabe und berücksichtigt die verpflichtende Angabe über Herkunftsland oder -ort für unverarbeitetes Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die EU-Kommission die Durchführbarkeit der Ausdehnung der obligatorischen Herkunftskennzeichnung auf andere Lebensmittel untersucht. Dabei ist vorgesehen, dass deren Prüfberichte in die Gesetzesvorschläge miteinfließen können. In diesem Zusammenhang sammelt die Europäische Kommission nun Nachweise für einen Bericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Dezember 2014 vorgelegt werden muss. Der Bericht wird die Notwendigkeit für neue Rechtsvorschriften über die obligatorische Kennzeichnung analysieren. Verschiedene Lebensmittel sind dabei inbegriffen, insbesondere in Bezug auf das Herkunftsland oder den Herkunftsort. Darüber hinaus werden die Machbarkeit und der Kostenanstieg, der durch die mögliche Einführung solcher Regeln entstehen könnte, analysiert. Zusammenfassend berücksichtigt der Bericht die Notwendigkeit, die Verbraucher zu informieren, die Umsetzbarkeit der durchzuführenden zwingenden Angabe über das Herkunftsland oder den Herkunftsort sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einführung solcher Maßnahmen, einschließlich deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt und den internationalen Handel. Diese Analyse deckt die gesamte Lieferkette ab: Von der Produktion der Rohstoffe bis zum Verkauf an die Verbraucher einschließlich der Lebensmittel von den Lebensmittellieferanten, für die folgende drei Kategorien von verpackten Lebensmitteln gelten: - Unverarbeitete Lebensmittel, wie Reis und Hülsenfrüchte, aber auch Weizenmehl, die gemäß EU-Lebensmittelrecht unverarbeitet sind, - Einzelzutaten wie Pflanzenöl, Fruchtsäfte, (Tomatenpüree), gefrorenes Obst und Gemüse; - Zutaten, die mehr als 50% eines Lebensmittels ausmachen, wie Tomaten in Tomatensaucen, Weizen im Brot oder Nudeln, Thunfisch in Dosen-Thunfisch-Produkten. Kaffee, Zucker, Tomatenmark Die Überprüfung erstreckt sich weder auf Fleisch- und Milchinhaltsstoffe sowie Milchprodukte (hier gibt es bereits Studien, die zu einem anderen Bericht der Kommission führen werden) noch auf Produkte, für die bereits durch besondere Rechtsvorschriften eine obligatorische Herkunftskennzeichnung vorgesehen ist (Honig, frisches Obst und Gemüse, unverarbeiteter Fisch, Olivenöl, Wein, Eier, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse sowie unverarbeitetes Fleisch von Schweinen, Schafen und Geflügel). Drei verschiedene geografische Ebenen der Herkunftsangabe werden untersucht: (1) EU / nichtEU, (2) Länderebene, und (3) regionale Ebene. Für jede dieser Optionen werden drei verschiedene Unteroptionen in Betracht gezogen: (1) der Ort der letzten wesentlichen Transformation/Behandlung, (2) der landwirtschaftliche Ort (3) beide Indikationen. Die Überprüfung wird ebenfalls folgende Schwerpunkte analysieren: - Die Auswirkungen auf die Versorgungs-und Lebensmittelproduktionskette im Rahmen der Machbarkeit und Kosten unter Berücksichtigung der oben genannten Optionen; - Die Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand Lebensmittelhersteller und Einzelhändler; - Die Auswirkungen auf den Handel, auf den EU-Markt sowie auf den Handel mit Drittländern; - für Landwirte, Händler, Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der Kosten-und Preiswettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und der Flexibilität in der Beschaffung. Angesichts des großen Anteils von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der europäischen Lebensmittelbranche, ist es besonders wichtig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die KMU aus den Bereichen Herstellung, Lebensmittelvermarktung und Zutatenlieferung zu analysieren. Diese Umfrage wird die Daten von KMU für den Bericht der EU-Kommission ermitteln. Ziel ist es, mehr Information und quantitative Daten zu potenziell betroffenen KMU zu sammeln und zu bewerten, wie sich die verschiedenen Optionen auf die Firmen auswirken würden. Die Umfrage bietet KMU die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zu leisten und die Richtung der künftigen EU-Regelungen bei der Lebensmittelkennzeichnung zu beeinflussen. Dieser Fragebogen richtet sich an alle Unternehmer entlang der Lebensmittelversorgungskette einschließlich Hersteller von frisch/leicht verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten, Verarbeiter/Hersteller von Lebensmittelprodukten, die weiter verarbeitet werden, Händler von landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukten (auch für Import/Export), Einzelhändler sowie Gastronomen. Die Umfrage betrifft sowohl Produkte, die für den Verkauf an Verbraucher vorgesehen sind als auch Produkte, die weiterverarbeitet werden. Die Studie und deren Ergebnisse aus der Analyse der Antworten sowie der Bericht der EUKommission werden auf der folgenden Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_en.htm