Corporate Citizenship Richtlinie Nr. 4 Menschenrechte 1. Ziel dieser Richtlinie Ziel und Referenzen Novartis anerkennt, dass die angeborene Würde und die gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden. Daher respektiert und unterstützt sie den Schutz der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Diese Richtlinie wurde am 17. November 2003 von der Novartis Geschäftsleitung herausgegeben. Sie erläutert, wie Novartis die beiden auf die Menschenrechte bezogenen Prinzipien in der Global Compact - Initiative der Vereinten Nationen, nämlich, “den Schutz international proklamierter Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs zu unterstützen und zu achten“ und „sicher zu stellen, dass sie nicht an Übertretungen der Menschenrechte beteiligt sind”, interpretiert. Diese Richtlinie erläutert ebenfalls die internen Prozesse und Verantwortlichkeiten, mit denen das Unternehmen sicherstellen will, dass es in der täglichen Praxis gemäss diesen Verpflichtungen handelt. 2. Bezug zur CC Richtlinie Nr. 1 Die Menschenrechte sind integrale Bestandteile der Corporate Citizenship (CC) von Novartis. Die CC-Richtlinie Nr. 1 (Management der Corporate Citizenship) regelt den Umfang und die Anwendbarkeit dieser Richtlinie. Sie legt zusätzlich allgemeine Verantwortlichkeiten, Regeln und Verfahren fest, die bei der Implementierung dieser Richtlinie beachtet werden müssen. 3. Bezug zum Kommentarpapier über “Geschäft und Menschenrechte bei Novartis” Um die Verantwortlichkeiten von Novartis hinsichtlich der Menschenrechte in den breiteren Kontext einer fairen gesellschaftlichen Arbeitsteilung zu stellen, wird die Novartis Corporate Citizenship - Richtlinie über Menschenrechte durch einen Kommentar ergänzt. 4. Bezug der Verpflichtungen der zivilen und politischen Menschenrechte zum Personalwesen /Bezug zur CC Richtlinie Nr. 2 Zivile und politische Rechte Im Einflussbereich von Novartis bedeutet die Einhaltung und Unterstützung der zivilen und politischen Menschenrechte, vor allem das Einhaltungen von Verpflichtungen gegenüber dem von Novartis beschäftigten Mitarbeitenden. Diese werden detailliert in der CC Richtlinie Nr. 2 (Faire Arbeitsbedingungen) geregelt. Da jedoch alle wichtigen, international akzeptierten Deklarationen zum Sachverhalt Menschenrechte und Unternehmen explizit auch Themen der Arbeitsbedingungen und Arbeitsrechte behandeln, werden diese Themen auch hier aufgenommen. 5. Recht auf Gleichbehandlung und nicht-diskriminierende Behandlung Recht auf Gleichbehandlung und nicht-diskriminierende Behandlung Alle Grundsätze von Novartis, einschliesslich aber nicht ausschliesslich der auf Rekrutierung, Einstellung, Entlassung, Entlohnung, Beförderung und Schulung bezogenen, sind nicht-diskriminierend. Novartis behandelt alle ihre Mitarbeitenden mit gleicher Achtung und Würde. Sie unterstützt den Grundsatz der NichtDiskriminierung und persönlichen Anerkennung und strebt somit nach der Beseitigung jeder Ungleichbehandlung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, politischer Meinung, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft, ethnischem Status, Behinderung, Alter (mit Ausnahme von Heranwachsenden, die besonders geschützt werden sollen) oder eines anderen Charakteristikums einer Person, das in keinem Zusammenhang zu dessen Befähigung steht, ihre/seine Aufgaben durchzuführen. Einschüchterung oder eine entwürdigende Behandlung werden innerhalb unseres Einflussbereiches nicht toleriert; Mitarbeitende werden nicht ohne faires Verfahren diszipliniert. (Siehe auch den Novartis Verhaltenskodex.) Corporate Citizenship Richtlinie 4 Genehmigt am 17. November, 2003 Seite 1 von 4 6. Recht auf Sicherheit von Personen Recht auf Sicherheit von Personen Novartis beteiligt sich nicht an oder zieht Nutzen aus Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid, Folterung, Zwangsarbeit, Geiselnahme, andere Übertretungen des humanitären Völkerrechts oder anderen internationalen Verbrechen gegen das menschliche Wesen, wie es im internationalen Recht definiert ist. Unsere Sicherheitsmassnahmen beachten die Normen der internationalen Menschenrechte sowie die Gesetze und Berufsstandards des Landes oder der Länder, in denen sie zur Anwendung kommen, und werden ausschliesslich für präventive oder defensive Dienste eingesetzt. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, nur dann Gewalt anzuwenden, wenn dies unbedingt erforderlich ist, und nur in einem der Bedrohung angemessenen Umfang. 7. Rechte von Angestellten / Bezug auf die CC- Richtlinie Nr. 2 Rechte von Angestellten Novartis macht keinen Gebrauch von Zwangsarbeit. Die Arbeitenden werden rekrutiert und erhalten Löhne, die dem für die grundlegenden Lebenshaltungsbedürfnisse erforderlichen Betrag entsprechen oder ihn übertreffen. Arbeitende und Angestellte von Novartis haben die Möglichkeit, ihre Anstellung innerhalb einer gesetzlichen Frist zu kündigen und das Recht, die geeignete Dokumentation zum Nachweis ihrer Arbeitsbeziehung zu Novartis zu erhalten. Arbeitende und Angestellte von Novartis haben das Recht, zu entscheiden, ob sie sich einer Gewerkschaft oder einer Arbeitnehmervertretung anschliessen wollen. Novartis macht keinen Gebrauch von Kinderarbeit und achtet die Rechte von Kindern, und schützt sie vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Novartis stellt allen Angestellten ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung, das mindestens den nationalen Anforderungen der Länder, in denen sie tätig sind, und internationalen Standards entspricht. Alle Einzelheiten zu fairen Arbeitsbedingungen werden in der Corporate Citizenship - Richtlinie Nr. 2 geregelt. 8. Achtung vor nationaler Hoheit / Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen Achtung nationaler Hoheit Novartis anerkennt und achtet geltende Normen und Verfahren des internationalen Rechts (einschliesslich der Gesetze und Verordnungen bezüglich der von den Vereinten Nationen ausgesprochenen Sanktionen und Embargos), nationale Gesetze, Verwaltungspraktiken; Entwicklungsziele, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundsätze, sowie die Behörden der Länder, in denen die Unternehmen ihrer Gruppe tätig sind. 9. Achtung vor lokalen Gemeinschaften und Einheimischen Achtung der Rechte einheimischer Gemeinschaften Novartis achtet die Rechte der von den Aktivitäten von Novartis betroffenen lokalen Gemeinschaften und die mit internationalen Menschenrechtstandards konsistenten Rechte von Einheimischen und deren Gemeinschaften. 10. Für den Ausgleich von Rechten und Pflichten eingesetzte geistige Eigentumsrechte und Technologietransfer Geistige Eigentumsrechte und Technologietransfer Novartis schützt und stärkt geistige Eigentumsrechte auf eine Weise, die zur Förderung der technologischen Neuerung und Verbreitung der Technologie beiträgt, und zwar zum gegenseitigen Nutzen von Herstellern und Nutzern des technologischen Wissens und auf eine Weise, die zum sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehen führt. 11. Bezug zu anderen Novartis Richtlinien Gesonderte Corporate Citizenship Richtlinien regeln unsere Geschäftsführung in Bezug auf Bestechung, Verbraucher- und Umweltschutz. Corporate Citizenship Richtlinie 4 Genehmigt am 17. November, 2003 Seite 2 von 4 12. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und der jeweilige Umfang der UnternehmensVerantwortlichkeit Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte Als Geschäftsunternehmen kann Novartis nicht von sich aus wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte implementieren. Jedoch trägt sie im Rahmen unserer Mittel und Möglichkeiten durch ihre unternehmerischen Aktivitäten auf vielfältige Weise zu angemessenen Lebensstandards und zur Erfüllung anderer wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte bei. Novartis trägt durch Übernahme verschiedener Verantwortlichkeiten mit unterschiedlichen Verpflichtungsgraden zum wirtschaftlichen Wohlergehen und zum Allgemeinwohl bei (für weitere Einzelheiten, siehe den Kommentar zu diesen Richtlinien): • Verantwortungsdimensionen im Rahmen der normalen, d.h. unter Einhaltung bestehender Gesetze und Verordnungen über Arbeit-, Umwelt, Steuern und andere Auflagen ausgeführten Geschäftstätigkeit (nicht verhandelbare Grundelemente der Verantwortung); • Zusatzverantwortungen durch Einhalten aufgeklärter Corporate Citizenship-Standards und, darüber hinaus • weitere Bemühungen um besondere soziale Verantwortlichkeit. 13. Pflichten im Zusammenhang mit Drittunternehmen Pflichten im Zusammenhang mit Drittunternehmen Novartis bevorzugt Subunternehmen, Joint Ventures, Geschäftspartnerschaften, Lieferanten und andere, die diese gleichen Grundsätze befolgen. Novartis bevorzugt Drittunternehmen, die die Grundsätze der Global Compact - Initiative der Vereinten Nationen befolgen. Das Novartis - Management hat kein Mandat, als Vermittler der globalen Diplomatie zu handeln. Diplomatische Hinweise auf sensible Sachverhalte können meist bessere Ergebnisse erzielen als offene Kritik. Dennoch wird das Erörtern von Menschenrechtsthemen, z.B. in internen Ausbildungskursen, Vertragsverhandlungen mit Drittunternehmen oder bei privaten Treffen leitender Mitarbeitenden mit Regierungsvertretern als hilfreich betrachtet, ein Geschäftsumfeld zu schaffen, das den Schutz der Menschenrechte in einer Gesellschaft unterstützt. 14. Dialog mit MenschenrechtsAnspruchsgruppen Dialog mit Menschenrechts-Anspruchsgruppen Menschenrechtsthemen und alle potenziell damit zusammenhängenden unternehmensspezifischen Probleme sind von hoher inhärenter Komplexität. Novartis ist sich der Tatsache bewusst, dass verschiedene Anspruchsgruppen unterschiedliche Antworten auf die Frage geben, welche Handlungsstandards ein Unternehmen erfüllen muss, um den Menschenrechten zu genügen. Novartis betrachtet den Dialog mit Menschenrechts-Anspruchsgruppen sowohl als Gelegenheit, die Standpunkte anderer Parteien kennen zu lernen, wie auch als Chance, vom Standpunkt des Unternehmens her zur Diskussion beizutragen. 15. Besondere Verpflichtungen, die sich aus dem Standpunkt von Novartis als Unternehmen im Gesundheitswesen ergeben Besondere Verpflichtungen Da Novartis ein pharmazeutisches Unternehmen ist, ist sie sich der Existenz sektorspezifischer sensibler Bereiche in Bezug auf die Menschenrechte bewusst. Beispiele sind der Umgang mit Patenten und die Preispolitik für lebensrettende Medikamente bei individueller und kollektiver Armut, Prioritäten der Forschung, die nicht mit den Bedürfnissen von in Armut lebenden Menschen in Einklang stehen, Besonderheiten klinischer Prüfungen (z.B. der Begriff der informierten Einwilligung oder die Freiwilligkeit von Probanden, die in grosser Armut leben) und die Anwendung von pharmazeutischen Produkten unter Umständen, unter denen andere gesellschaftliche Akteure gegen die Menschenrechte einer Gruppe von Bürgern verstossen könnten. Novartis entwickelt gesonderte Grundsätze und Managementverfahren, um diese Themen anzusprechen. Im Bewusstsein der spezifischen, mit den Menschenrechten zusammenhängenden Themen, die mit dem pharmazeutischen Geschäft verbunden sind, • haben wir eine spezielle Firmenposition zum Sachverhalt „Zugang zu Medikamenten unter Bedingungen der Armut“ entwickelt (http://www.novartisfoundation.com/pdf/novartis_access_medicine.pdf) und passen von Fall zu Fall unsere Preispolitik / PatientenunterstützungsProgramme an, um in Ausnahmefällen auch für zahlungsunfähige Patienten den Zugang zu unseren Produkten zu ermöglichen. Corporate Citizenship Richtlinie 4 Genehmigt am 17. November, 2003 Seite 3 von 4 • • • 16. Bewertung des Einflusses der Menschenrechte und Kriterien für das Reporting Wir befolgen die ethischen Grundsätze der Deklaration von Helsinki für klinische Prüfungen und tragen auf diese Weise zum Schutz vor Ausbeutung von Versuchsteilnehmern bei, die in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Da die Erforschung bestimmter Krankheiten, die bevorzugt in ärmeren Regionen der Welt auftreten, keine Aussucht auf kommerziellen Erfolg haben, finanzieren wir über unser Forschungsinstitut für tropische Krankheiten in Singapur (NITD) gemeinnützige Forschung, die sich mit Armutskrankheiten in den Tropen befasst. Die Novartis Stiftung für Nachhaltige Entwicklung (Foundation for Sustainable Development) unterstützt gesundheitsrelevante Entwicklungsprogramme armer Gemeinschaften und trägt auch zu deren Selbsthilfepotenzial bei. Kriterien und Messgrössen für das Reporting und die Überwachung der Einhaltung Die Bewertung der menschenrechtsrelevanten Sachverhalte im Kontext der Aktivitäten, Investitionen und Projekte von Novartis wird alljährlich von einem Corporate Citizenship-Lenkungsausschuss vorgenommen. Um diese Bewertung möglichst umfassend zu gestalten, werden auch externe Anspruchsgruppen konsultiert. Unternehmensmanagement, globale Division, CPO-Leiter (Pharma) und lokale BULeiter (Consumer Health) überwachen die Implementierung und Befolgung dieser Richtlinie innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. 17. Information und Schulung Information und Schulung Die Ausbildung über menschenrechts-relevante Aspekte unserer Geschäftstätigkeit bildet einen integralen Bestandteil der Schulung der Angestellten in Themen der Corporate Citizenship. Die Personalabteilungen von Novartis dokumentieren die Schulungsprogramme für Angestellte und die individuelle Unterstützung von Novartis-Mitarbeitenden auf allen Ebenen. Sicherheitskräfte erhalten zusätzliche Schulungen und Anweisungen, um die Einhaltung der Menschenrechts-Richtlinien unter schwierigen und belastenden Umständen sicher zu stellen. Diese zusätzliche Schulung wird weltweit in der Unternehmenszentrale überwacht. 18. Überprüfung der Einhaltung Überprüfung der Einhaltung Die Überprüfung der Einhaltung der Gesetze und der Novartis-Richtlinien ist integrierter Bestandteil der internen und externen Prüfungen. Tatsächliche oder potenzielle Einflüsse der Menschenrechte werden auf der Ebene der Länder bewertet und alljährlich der Unternehmenszentrale von Novartis zur weiteren Analyse und Auswertung übergeben. Corporate Citizenship Richtlinie 4 Genehmigt am 17. November, 2003 Seite 4 von 4