Menschenrechte

Werbung
Corporate Citizenship Richtlinie Nr. 4
Menschenrechte
1. Ziel dieser
Richtlinie
Ziel und Referenzen
Novartis anerkennt, dass die angeborene Würde und die gleichen und
unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die
Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden. Daher
respektiert und unterstützt sie den Schutz der Menschenrechte, wie sie in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen niedergelegt sind.
Diese Richtlinie wurde am 17. November 2003 von der Novartis Geschäftsleitung
herausgegeben. Sie erläutert, wie Novartis die beiden auf die Menschenrechte
bezogenen Prinzipien in der Global Compact - Initiative der Vereinten Nationen,
nämlich, “den Schutz international proklamierter Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs
zu unterstützen und zu achten“ und „sicher zu stellen, dass sie nicht an Übertretungen der
Menschenrechte beteiligt sind”, interpretiert. Diese Richtlinie erläutert ebenfalls die internen
Prozesse und Verantwortlichkeiten, mit denen das Unternehmen sicherstellen will,
dass es in der täglichen Praxis gemäss diesen Verpflichtungen handelt.
2. Bezug zur CC
Richtlinie Nr. 1
Die Menschenrechte sind integrale Bestandteile der Corporate Citizenship (CC) von
Novartis. Die CC-Richtlinie Nr. 1 (Management der Corporate Citizenship) regelt den
Umfang und die Anwendbarkeit dieser Richtlinie. Sie legt zusätzlich allgemeine
Verantwortlichkeiten, Regeln und Verfahren fest, die bei der Implementierung dieser
Richtlinie beachtet werden müssen.
3. Bezug zum
Kommentarpapier
über “Geschäft und
Menschenrechte bei
Novartis”
Um die Verantwortlichkeiten von Novartis hinsichtlich der Menschenrechte in den
breiteren Kontext einer fairen gesellschaftlichen Arbeitsteilung zu stellen, wird die
Novartis Corporate Citizenship - Richtlinie über Menschenrechte durch einen
Kommentar ergänzt.
4. Bezug der
Verpflichtungen der
zivilen und politischen
Menschenrechte zum
Personalwesen
/Bezug zur CC
Richtlinie Nr. 2
Zivile und politische Rechte
Im Einflussbereich von Novartis bedeutet die Einhaltung und Unterstützung der
zivilen und politischen Menschenrechte, vor allem das Einhaltungen von Verpflichtungen
gegenüber dem von Novartis beschäftigten Mitarbeitenden. Diese werden detailliert in
der CC Richtlinie Nr. 2 (Faire Arbeitsbedingungen) geregelt. Da jedoch alle wichtigen,
international akzeptierten
Deklarationen zum Sachverhalt Menschenrechte und
Unternehmen explizit auch Themen der Arbeitsbedingungen und Arbeitsrechte
behandeln, werden diese Themen auch hier aufgenommen.
5. Recht auf
Gleichbehandlung und
nicht-diskriminierende
Behandlung
Recht auf Gleichbehandlung und nicht-diskriminierende Behandlung
Alle Grundsätze von Novartis, einschliesslich aber nicht ausschliesslich der auf
Rekrutierung, Einstellung, Entlassung, Entlohnung, Beförderung und Schulung
bezogenen, sind nicht-diskriminierend. Novartis behandelt alle ihre Mitarbeitenden
mit gleicher Achtung und Würde. Sie unterstützt den Grundsatz der NichtDiskriminierung und persönlichen Anerkennung und strebt somit nach der
Beseitigung jeder Ungleichbehandlung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
Religionszugehörigkeit, politischer Meinung, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft,
ethnischem Status, Behinderung, Alter (mit Ausnahme von Heranwachsenden, die
besonders geschützt werden sollen) oder eines anderen Charakteristikums einer
Person, das in keinem Zusammenhang zu dessen Befähigung steht, ihre/seine
Aufgaben durchzuführen. Einschüchterung oder eine entwürdigende Behandlung
werden innerhalb unseres Einflussbereiches nicht toleriert; Mitarbeitende werden nicht
ohne faires Verfahren diszipliniert. (Siehe auch den Novartis Verhaltenskodex.)
Corporate Citizenship Richtlinie 4
Genehmigt am 17. November, 2003
Seite 1 von 4
6. Recht auf Sicherheit
von Personen
Recht auf Sicherheit von Personen
Novartis beteiligt sich nicht an oder zieht Nutzen aus Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Genozid, Folterung, Zwangsarbeit, Geiselnahme, andere
Übertretungen des humanitären Völkerrechts oder anderen internationalen
Verbrechen gegen das menschliche Wesen, wie es im internationalen Recht definiert
ist. Unsere Sicherheitsmassnahmen beachten die Normen der internationalen
Menschenrechte sowie die Gesetze und Berufsstandards des Landes oder der Länder,
in denen sie zur Anwendung kommen, und werden ausschliesslich für präventive oder
defensive Dienste eingesetzt. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, nur dann Gewalt
anzuwenden, wenn dies unbedingt erforderlich ist, und nur in einem der Bedrohung
angemessenen Umfang.
7. Rechte von
Angestellten / Bezug
auf die CC- Richtlinie
Nr. 2
Rechte von Angestellten
Novartis macht keinen Gebrauch von Zwangsarbeit. Die Arbeitenden werden
rekrutiert und erhalten Löhne, die dem für die grundlegenden
Lebenshaltungsbedürfnisse erforderlichen Betrag entsprechen oder ihn übertreffen.
Arbeitende und Angestellte von Novartis haben die Möglichkeit, ihre Anstellung
innerhalb einer gesetzlichen Frist zu kündigen und das Recht, die geeignete
Dokumentation zum Nachweis ihrer Arbeitsbeziehung zu Novartis zu erhalten.
Arbeitende und Angestellte von Novartis haben das Recht, zu entscheiden, ob sie sich
einer Gewerkschaft oder einer Arbeitnehmervertretung anschliessen wollen.
Novartis macht keinen Gebrauch von Kinderarbeit und achtet die Rechte von
Kindern, und schützt sie vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Novartis stellt allen
Angestellten ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung, das mindestens den nationalen
Anforderungen der Länder, in denen sie tätig sind, und internationalen Standards
entspricht. Alle Einzelheiten zu fairen Arbeitsbedingungen werden in der Corporate
Citizenship - Richtlinie Nr. 2 geregelt.
8. Achtung vor
nationaler Hoheit /
Einhaltung von
Gesetzen und
Verordnungen
Achtung nationaler Hoheit
Novartis anerkennt und achtet geltende Normen und Verfahren des internationalen
Rechts (einschliesslich der Gesetze und Verordnungen bezüglich der von den
Vereinten Nationen ausgesprochenen Sanktionen und Embargos), nationale Gesetze,
Verwaltungspraktiken; Entwicklungsziele, soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Grundsätze, sowie die Behörden der Länder, in denen die Unternehmen ihrer Gruppe
tätig sind.
9. Achtung vor lokalen
Gemeinschaften und
Einheimischen
Achtung der Rechte einheimischer Gemeinschaften
Novartis achtet die Rechte der von den Aktivitäten von Novartis betroffenen lokalen
Gemeinschaften und die mit internationalen Menschenrechtstandards konsistenten
Rechte von Einheimischen und deren Gemeinschaften.
10. Für den Ausgleich
von Rechten und
Pflichten eingesetzte
geistige
Eigentumsrechte und
Technologietransfer
Geistige Eigentumsrechte und Technologietransfer
Novartis schützt und stärkt geistige Eigentumsrechte auf eine Weise, die zur
Förderung der technologischen Neuerung und Verbreitung der Technologie beiträgt,
und zwar zum gegenseitigen Nutzen von Herstellern und Nutzern des
technologischen Wissens und auf eine Weise, die zum sozialen und wirtschaftlichen
Wohlergehen führt.
11. Bezug zu anderen
Novartis Richtlinien
Gesonderte Corporate Citizenship Richtlinien regeln unsere Geschäftsführung in
Bezug auf Bestechung, Verbraucher- und Umweltschutz.
Corporate Citizenship Richtlinie 4
Genehmigt am 17. November, 2003
Seite 2 von 4
12. Wirtschaftliche,
soziale und kulturelle
Menschenrechte und
der jeweilige Umfang
der UnternehmensVerantwortlichkeit
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
Als Geschäftsunternehmen kann Novartis nicht von sich aus wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte implementieren. Jedoch trägt sie im Rahmen unserer Mittel und
Möglichkeiten durch ihre unternehmerischen Aktivitäten auf vielfältige Weise zu
angemessenen Lebensstandards und zur Erfüllung anderer wirtschaftlicher, sozialer
und kultureller Rechte bei. Novartis trägt durch Übernahme verschiedener
Verantwortlichkeiten
mit
unterschiedlichen
Verpflichtungsgraden
zum
wirtschaftlichen Wohlergehen und zum Allgemeinwohl bei (für weitere Einzelheiten,
siehe den Kommentar zu diesen Richtlinien):
• Verantwortungsdimensionen im Rahmen der normalen, d.h. unter Einhaltung bestehender
Gesetze und Verordnungen über Arbeit-, Umwelt, Steuern und andere Auflagen
ausgeführten Geschäftstätigkeit (nicht verhandelbare Grundelemente der Verantwortung);
• Zusatzverantwortungen durch Einhalten aufgeklärter Corporate Citizenship-Standards
und, darüber hinaus
• weitere Bemühungen um besondere soziale Verantwortlichkeit.
13. Pflichten im
Zusammenhang mit
Drittunternehmen
Pflichten im Zusammenhang mit Drittunternehmen
Novartis bevorzugt Subunternehmen, Joint Ventures, Geschäftspartnerschaften,
Lieferanten und andere, die diese gleichen Grundsätze befolgen. Novartis bevorzugt
Drittunternehmen, die die Grundsätze der Global Compact - Initiative der Vereinten
Nationen befolgen.
Das Novartis - Management hat kein Mandat, als Vermittler der globalen Diplomatie
zu handeln. Diplomatische Hinweise auf sensible Sachverhalte können meist bessere
Ergebnisse erzielen als offene Kritik. Dennoch wird das Erörtern von
Menschenrechtsthemen, z.B. in internen Ausbildungskursen, Vertragsverhandlungen
mit Drittunternehmen oder bei privaten Treffen leitender Mitarbeitenden mit
Regierungsvertretern als hilfreich betrachtet, ein Geschäftsumfeld zu schaffen, das den
Schutz der Menschenrechte in einer Gesellschaft unterstützt.
14. Dialog mit
MenschenrechtsAnspruchsgruppen
Dialog mit Menschenrechts-Anspruchsgruppen
Menschenrechtsthemen und alle potenziell damit zusammenhängenden
unternehmensspezifischen Probleme sind von hoher inhärenter Komplexität. Novartis
ist sich der Tatsache bewusst, dass verschiedene Anspruchsgruppen unterschiedliche
Antworten auf die Frage geben, welche Handlungsstandards ein Unternehmen
erfüllen muss, um den Menschenrechten zu genügen. Novartis betrachtet den Dialog
mit Menschenrechts-Anspruchsgruppen sowohl als Gelegenheit, die Standpunkte
anderer Parteien kennen zu lernen, wie auch als Chance, vom Standpunkt des
Unternehmens her zur Diskussion beizutragen.
15. Besondere
Verpflichtungen, die
sich aus dem
Standpunkt von
Novartis als
Unternehmen im
Gesundheitswesen
ergeben
Besondere Verpflichtungen
Da Novartis ein pharmazeutisches Unternehmen ist, ist sie sich der Existenz
sektorspezifischer sensibler Bereiche in Bezug auf die Menschenrechte bewusst.
Beispiele sind der Umgang mit Patenten und die Preispolitik für lebensrettende
Medikamente bei individueller und kollektiver Armut, Prioritäten der Forschung, die
nicht mit den Bedürfnissen von in Armut lebenden Menschen in Einklang stehen,
Besonderheiten klinischer Prüfungen (z.B. der Begriff der informierten Einwilligung
oder die Freiwilligkeit von Probanden, die in grosser Armut leben) und die
Anwendung von pharmazeutischen Produkten unter Umständen, unter denen andere
gesellschaftliche Akteure gegen die Menschenrechte einer Gruppe von Bürgern
verstossen könnten. Novartis entwickelt gesonderte Grundsätze und
Managementverfahren, um diese Themen anzusprechen.
Im Bewusstsein der spezifischen, mit den Menschenrechten zusammenhängenden
Themen, die mit dem pharmazeutischen Geschäft verbunden sind,
• haben wir eine spezielle Firmenposition zum Sachverhalt „Zugang zu
Medikamenten
unter
Bedingungen
der
Armut“
entwickelt
(http://www.novartisfoundation.com/pdf/novartis_access_medicine.pdf)
und passen von Fall zu Fall unsere Preispolitik / PatientenunterstützungsProgramme an, um in Ausnahmefällen auch für zahlungsunfähige Patienten den
Zugang zu unseren Produkten zu ermöglichen.
Corporate Citizenship Richtlinie 4
Genehmigt am 17. November, 2003
Seite 3 von 4
•
•
•
16. Bewertung des
Einflusses der
Menschenrechte und
Kriterien für das
Reporting
Wir befolgen die ethischen Grundsätze der Deklaration von Helsinki für klinische
Prüfungen und tragen auf diese Weise zum Schutz vor Ausbeutung von
Versuchsteilnehmern bei, die in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Da die Erforschung bestimmter Krankheiten, die bevorzugt in ärmeren Regionen
der Welt auftreten, keine Aussucht auf kommerziellen Erfolg haben, finanzieren
wir über unser Forschungsinstitut für tropische Krankheiten in Singapur (NITD)
gemeinnützige Forschung, die sich mit Armutskrankheiten in den Tropen befasst.
Die Novartis Stiftung für Nachhaltige Entwicklung (Foundation for Sustainable
Development) unterstützt gesundheitsrelevante Entwicklungsprogramme armer
Gemeinschaften und trägt auch zu deren Selbsthilfepotenzial bei.
Kriterien und Messgrössen für das Reporting und die Überwachung der
Einhaltung
Die Bewertung der menschenrechtsrelevanten Sachverhalte im Kontext der
Aktivitäten, Investitionen und Projekte von Novartis wird alljährlich von einem
Corporate Citizenship-Lenkungsausschuss vorgenommen. Um diese Bewertung
möglichst umfassend zu gestalten, werden auch externe Anspruchsgruppen
konsultiert.
Unternehmensmanagement, globale Division, CPO-Leiter (Pharma) und lokale BULeiter (Consumer Health) überwachen die Implementierung und Befolgung dieser
Richtlinie innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche.
17. Information und
Schulung
Information und Schulung
Die Ausbildung über menschenrechts-relevante Aspekte unserer Geschäftstätigkeit
bildet einen integralen Bestandteil der Schulung der Angestellten in Themen der
Corporate Citizenship. Die Personalabteilungen von Novartis dokumentieren die
Schulungsprogramme für Angestellte und die individuelle Unterstützung von
Novartis-Mitarbeitenden auf allen Ebenen. Sicherheitskräfte erhalten zusätzliche
Schulungen und Anweisungen, um die Einhaltung der Menschenrechts-Richtlinien
unter schwierigen und belastenden Umständen sicher zu stellen. Diese zusätzliche
Schulung wird weltweit in der Unternehmenszentrale überwacht.
18. Überprüfung der
Einhaltung
Überprüfung der Einhaltung
Die Überprüfung der Einhaltung der Gesetze und der Novartis-Richtlinien ist
integrierter Bestandteil der internen und externen Prüfungen. Tatsächliche oder
potenzielle Einflüsse der Menschenrechte werden auf der Ebene der Länder bewertet
und alljährlich der Unternehmenszentrale von Novartis zur weiteren Analyse und
Auswertung übergeben.
Corporate Citizenship Richtlinie 4
Genehmigt am 17. November, 2003
Seite 4 von 4
Herunterladen