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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/7557
17.01.17
Bericht
des Haushaltsausschusses
über die Drucksache
21/6509:
Anhebung der Wasserpreise der Hamburger Wasserwerke GmbH
(HWW)
(Senatsmitteilung)
Vorsitz: Dr. Mathias Petersen
I.
Schriftführung: Thilo Kleibauer
Vorbemerkung
Die Drucksache wurde am 29. November 2016 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege an
den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung
am 10. Januar 2017 abschließend mit der Vorlage.
II.
Beratungsinhalt
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen einleitend darauf hin, dass mit der
vorliegenden Drucksache ein grundlegender Wechsel in der Preispolitik des Konzerns
HAMBURG WASSER stattgefunden habe. Erstmals werde eine gesplittete Abgabe
erhoben und bei den Fixkosten sowie bei den variablen Kosten mit unterschiedlichen
Sätzen gearbeitet. In der bisherigen Systematik sei die Kostenstruktur sehr stark von
der Erlösstruktur abgewichen. Der Großteil der Kosten resultiere aus der Bereitstellung der Infrastruktur. Dennoch seien in der Vergangenheit Preiserhöhungen ausschließlich an den Verbrauch gebunden gewesen. Die neue Systematik werde eine
stärkere Transparenz schaffen, orientiere sich stärker an der Realität als zuvor und
eröffne flexiblere Möglichkeiten, bei der Preisgestaltung den unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE nahmen Bezug auf den Statusbericht zur
Trinkwasserversorgung in Hamburg und fragten angesichts dessen, weshalb der Weg
gewählt worden sei, Preissteigerungen bei den Basispreisen besonders hoch zu
gestalten und bei den Verbrauchspreisen die Preissteigerungen niedriger zu halten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiederholten, dass die Kostenstruktur bei
HAMBURG WASSER im Wesentlichen durch die Bereitstellung der Infrastruktur, also
durch die Fixkosten der Leitungen und der Anlagen, verursacht werde. In diesen
Bereich falle auch der Großteil der Investitionen zur Instandhaltung und Weiterentwicklung des ausgedehnten Leitungsnetzes. Es sei daher vernünftig, insbesondere
bei den Basispreisen Erhöhungen vorzunehmen. Größere Verbrauchssteigerungen in
einzelnen Haushalten seien derzeit nicht zu verzeichnen, vielmehr stagniere der Wasserverbrauch in den Haushalten seit geraumer Zeit. In letzter Zeit sei eine leichte Aufwärtstendenz zu verzeichnen, da die Bevölkerung Hamburgs wieder anwachse. Der
Anstieg stehe jedoch nicht in Verbindung mit einem höheren Verbrauch der einzelnen
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Konsumenten. Dennoch fielen Kostensteigerungen an, die durch die Fixkosten verursacht seien. Daher sei es sinnvoll, die Basiskomponente stärker zu erhöhen als die
variablen Preise. Dieser Trend werde in den nächsten Jahren bei HAMBURG
WASSER fortgeführt, um eine stärkere Angleichung der realen Kosten an die Erlösstruktur herbeizuführen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE interessierte, welche Steuerungsfunktion
diese Neustrukturierung haben solle. Sie fragten, ob die Gebührenstruktur ausschließlich unter haushaltstechnischen Aspekten betrachtet werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, in den vergangenen Jahren
erfolgreich daran gearbeitet zu haben, den Wasserverbrauch pro Kopf deutlich zu
senken. 80 Prozent der Kosten von HAMBURG WASSER seien allerdings von Fixkosten geprägt, teilten sie weiter mit. Da die bisherige Preisstruktur dies nicht abbilde, sei
hier eine Anpassung erforderlich.
Die FDP-Abgeordnete erinnerte daran, die Bürgerschaft habe in den vergangenen
Jahren die Rechtsauffassung bekräftigt, wonach ihr in derartigen Fragestellungen ein
Mitwirkungsrecht zustehe. Sie beantragte, dies auch im vorliegenden Fall zu tun und
ein Ergänzungspetitum analog zu dem der Drs. 21/2743 „Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 21/2172: Anhebung der Wasserpreise der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) (Senatsmitteilung) und 21/2522: Die sechste Wasserpreiserhöhung in Folge verhindern! Wasserpreise in 2016 konstant halten (Antrag
FDP)“ zu formulieren.
Die SPD-Abgeordneten gingen auf mögliche kartellrechtliche Probleme in Zusammenhang mit den Wasserpreisen ein und unterstrichen, dass in anderen Städten das
Kartellamt eingegriffen habe, um die Preise zu regulieren. Sie interessierte, ob Hamburg ein vergleichbares Eingreifen zu befürchten habe oder ob die neue Preisstruktur
im Gegenteil Grund dafür biete, mit weniger Sorgen auf das Kartellamt zu blicken.
Bei einer Betrachtung der 15 größten Städte Deutschlands falle auf, dass HAMBURG
WASSER sich preislich im unteren Bereich bewege, teilten die Senatsvertreterinnen
und -vertreter mit. Von diesen Städten gebe es lediglich drei, die günstigere Preise als
HAMBURG WASSER anböten. Insofern seien die Preiserhöhungen der vergangenen
Jahre als durchaus moderat zu bezeichnen. Hamburg strebe nicht an, an diesem
Ranking etwas zu verändern, teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit.
Berücksichtigt werden müsse allerdings, dass die deutlich niedrigeren Preise dieser
drei Städte auf Kartellverfahren zurückzuführen seien, weil dort missbräuchlicher Einsatz von Marktmacht festgestellt worden sei. Die in der Folge gerichtlich verordneten
Preissenkungen führten in einzelnen Städten mittlerweile aber dazu, dass die Wasserwerke keinen Gewinn mehr abführten, sondern Zuschüsse aus den jeweiligen
städtischen Haushalten bekämen. Eine derartige Tendenz sei auf jeden Fall zu vermeiden, weshalb bei den Preiserhöhungen immer auch im Blick behalten werde,
ungewöhnliche Preissprünge zu vermeiden.
Zur Preisstruktur erläuterten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass diese im
Branchenvergleich absolut üblich sei. Auch die Situation, dass 80 Prozent der Preissteigerungen auf Fixkosten zurückzuführen seien und lediglich 20 Prozent auf variable
Kosten entfielen, sei für alle Wasserwerke vergleichbar. Daher sei Hamburg nicht die
einzige Stadt, die den Fixpreis stärker erhöhe als den variablen Preis.
Die SPD-Abgeordneten fragten, welche Investitionen in diesem Jahr beispielsweise in
Zusammenhang mit der Neuerschließung von Wohngebieten anstünden. Offensichtlich werde viel in Pumpenerneuerung investiert um Energie einzusparen, merkten sie
an und fragten, wann sich die Anschaffung der Pumpen durch die Energieeinsparung
amortisiert haben werde. In diesem Kontext interessierte sie, ob HAMBURG WASSER
Kunde bei HAMBURG ENERGIE sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass es im vergangenen
Jahr eine große Herausforderung für HAMBURG WASSER gewesen sei, im Bereich
der Flüchtlingsunterbringung jeweils auch die Wasserversorgung sicherzustellen.
Hierbei habe sich gezeigt, dass HAMBURG WASSER ein sehr leistungsfähiges
Unternehmen sei. Eine wichtige Aufgabe falle HAMBURG WASSER selbstverständlich auch bei der Erschließung neuer Baugebiete zu, bestätigten die Senatsvertrete2
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rinnen und -vertreter. Sie führten aus, dass der Investitionsbedarf im Jahr 2017 bei
rund 40 Millionen Euro liegen werde, die für drei große Säulen aufgewendet würden:
1. Neuanschlüsse in Zusammenhang mit Baugebieten
2. Erneuerung der bestehenden Infrastruktur
3. Pumpenerneuerung nach Durchführung einer individuellen Analyse, die Aufschluss über die Effektivität und die Energieeffizienz gebe
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass HAMBURG WASSER derzeit Kunde von HAMBURG ENERGIE sei. Allerdings gebe es ein transparentes Verfahren mit regelmäßigen Ausschreibungen, um den günstigsten Energieanbieter zu
finden.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Investitionen aufgrund der Neuanschlüsse und
der wachsenden Stadt nicht auch zu zusätzlichen Deckungsbeiträgen führten. Ihnen
sei unklar, weshalb diese Entwicklung als Grund für Preissteigerungen angeführt werde.
Die zusätzlichen Investitionen ermöglichten tatsächlich Einsparungen an anderer Stelle, bestätigten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Allerdings müsse HAMBURG
WASSER die Kapitalkosten – die Abschreibungs- ebenso wie die Zinskosten – für die
Grundinfrastruktur tragen.
Die CDU-Abgeordneten baten um Auskunft darüber, wie viel Prozent durch fixe
Grundgebühren eingenommen würden und wie viel Prozent auf die Variablen entfielen.
Derzeit würden 17 Prozent der Einnahmen aus den Grundpreisen gespeist, 83 Prozent seien variabel, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter.
Die CDU-Abgeordneten interessierte, wie sich das Verhältnis im Jahr 2017, nachdem
die neue Preisstruktur umgesetzt sei, darstellen werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, dass es im Jahr 2017 lediglich eine
minimale Änderung gebe, da die Anpassung nach und nach erfolgen werde. Angestrebt werde, in fünf Jahren 20 Prozent der Erlöse über den Grundpreis einzunehmen
und 80 Prozent über den variablen Preis.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob bei anderen öffentlichen Unternehmen Ähnliches
vorgesehen sei. Die Tatsache, dass 80 Prozent aus der Infrastruktur kämen, betreffe
nahezu alle kommunalen Unternehmen einschließlich der HOCHBAHN und der
SAGA.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, sich nur zu den Unternehmen
äußern zu können, über die ihnen detaillierte Kenntnisse vorlägen. Bei HAMBURG
WASSER gebe es eine Gebührenstruktur, die kalkulatorische Zinsen einbeziehe und
nicht zuletzt dem Zweck diene, stärker Schulden tilgen zu können, die zu einer Zeit
entstanden seien, als das Unternehmen der Stadt die Anlagen abgekauft habe. Bei
Gebühren sei es erfahrungsgemäß schwieriger, Kapitalkosten eins zu eins weiterzureichen. Bei anderen öffentlichen Unternehmen gebe es abweichende Situationen, die
andere Maßnahmen erforderten. Zu Unternehmen wie der SAGA oder der HOCHBAHN könnten sie daher keine Aussagen treffen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE gingen auf die Grundwasserentnahmegebühr ein, die im Vorfeld erhöht worden sei und der Stadt zufließe. Sie werde von den
Stadtwerken an die Stadt abgeführt und von den Kunden finanziert. Die Abgeordneten
der Fraktion DIE LINKE wollten wissen, wie viel der anstehenden Preiserhöhung dem
Anstieg der Grundwasserentnahmegebühr geschuldet sei.
Diese liege deutlich unter 10 Prozent, antworteten die Senatsvertreterinnen und
-vertreter.
Der Vorsitzende leitete sodann zur Abstimmung über den von der FDP-Abgeordneten
formulierten Antrag, in das Petitum ein Mitwirkungsrecht des Parlaments aufzunehmen, über.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Der Antrag über das Ergänzungspetitum wurde mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD- und der GRÜNEN Abgeordneten gegen die Stimmen der FDP-, CDU- und AfDAbgeordneten sowie der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
III. Ausschussempfehlung
Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Drs. 21/6509 zur Kenntnis zu nehmen.
Thilo Kle ib au er , Berichterstattung
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