„Mit welchem Recht tun wir das?“ FORTPFLANZUNGSMEDIZIN Am 14. Juni stimmen wir über einen neuen Verfassungsartikel ab, der die Präimplantationsdiagnostik erlaubt und im neuen Fortpflanzungsgesetz sehr liberal regelt. Was bedeutet das? Fritz Imhof sprach mit der Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle. „Es gibt keine Garantie, ein gesundes Kind zu bekommen.“ Können Sie Beispiele von relevanten Erbkrankheiten nennen, die ein solches Screening rechtfertigen würden? Genau das darf man nicht. Das war auch für die Nationa­ le Ethikkommission NEK klar. Sobald man diese Krank­ heiten benennt, besteht die Gefahr, dass das Leben von Menschen, die von dieser Erbkrankheit betroffen sind, als nicht lebenswert abgestempelt wäre. Es darf also nicht zu solchen Katalogen kommen. Wenn ein Paar in der Familie die Erfahrung mit einer genetischen Erkran­ kung gemacht und sie als schwere Belastung erlebt hat, wäre die PID zum Zuge gekommen. Neu ist es so, dass sie von allen Paaren beansprucht werden kann, die InVitro-­Fertilisation (IVF) in Anspruch nehmen. 18.2015 Foto: zvg Was ist am Verfassungsartikel, über den wir am 14. Juni abstimmen werden, so problematisch? Ursprünglich hatte der Bundesrat einen Verfassungs­ artikel vorgeschlagen, der viel zurückhaltender war. Demnach wäre die PID nur sehr beschränkt anwendbar gewesen. Zum Beispiel für Paare, die mit einer schweren Erbkrankheit belastet sind, und das sind etwa 60 Paare in der Schweiz. Nun hat das Parlament jedoch die PID für alle Paare geöffnet, die sie in Anspruch nehmen wollen. Denn das auf der Grundlage des neuen Verfassungsarti­ kels 119, Abs. 2, erlassene Gesetz führt neu das Chromo­ somenscreening ein und öffnet PID auch Paaren, die nicht mit einer schweren Erbkrankheit belastet sind. Sie können ihre Embryonen untersuchen lassen, ohne bestimmte Vor­ aussetzungen erfüllen zu müssen. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) könnte sich die PID für bestimmte Fälle wie die Verhinderung der Weitergabe von Erbkrankheiten vorstellen. Und Sie? Ich war eine Anhängerin des ersten Entwurfes des Bun­ desrates, weil er mir als guter gesellschaftlicher Kompro­ miss erschien. Es wäre dabei um eine Einzelfallabwägung gegangen. Also um Situationen, welche die Eltern von in­ nen her kennen und nicht darum, bestimmte Selektions­ entscheide zu treffen. Die Technik wäre auf sehr schwere Erbkrankheiten beschränkt gewesen mit der Absicht, mit diesen betroffenen Paaren einen Weg zu gehen. Nun aber wurde die PID so weit geöffnet, dass damit die Grenze zur menschlichen Zuchtwahl überschritten wird. Foto: Dreamstime/Monkey Business Frau Baumann-Hölzle, Sie haben sich intensiv mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) beschäftigt, was hat Sie dazu motiviert? Die Fragen rund um die Fortpflanzungsmedizin beschäf­ tigen mich seit 30 Jahren. Ich habe mich bereits in mei­ ner Dissertation mit genetischen Untersuchungen aus­ einandergesetzt. Ich bin überzeugt, dass sie unser ganzes Menschenbild verändern. Wir haben in unseren pluralis­ tischen und demokratisch verbrieften Gesellschaften den Grundsatz, dass wir uns an der Menschenwürde und an den Menschenrechten orientieren. Das heisst, dass wir den Menschen als Subjekt und damit als Person verste­ hen. Mit den neuen Techniken laufen wir Gefahr, dass der Mensch zunehmend zum Objekt bzw. zum Produkt seiner Eltern wird. BR E N N P U N K T Damit ist aber die Grenze zur Menschenzüchtung über­ schritten. Das neue Fortpflanzungsgesetz erlaubt letzt­ lich die Frage: „Was darfs denn sein?“ Die Embryonen­ zahl, die erzeugt werden darf, wird übrigens im Verfas­ sungsartikel nicht begrenzt, erst im Gesetz. Pro Zyklus dürfen nicht mehr als 12 Embryonen gezüchtet werden. Die Paare brauchen im Durchschnitt 1,7 Zyklen, bis es zur Schwanger­schaft kommt. Somit fallen viele überzählige Embryonen an. Daran ist besonders die Stammzellen­ forschung sehr interessiert. Foto: zvg Foto: Dreamstime/Monkey Business Kann die Medizintechnik überhaupt die Hoffnungen der ­Eltern auf ein gesundes Kind erfüllen? Nein, es gibt keine Garantie, ein gesundes Kind zu be­ kommen. Die IVF selbst hat eine Fehlbildungsrate von 4,7 Prozent. Die meisten Behinderungen und Krankhei­ ten entstehen nach der Geburt. Mehr als die Hälfte der Frauen, die mit IVF zu einer Schwangerschaft gelangen, nehmen später auch vorgeburtliche Untersuchungen in Anspruch – dies empfehlen ihnen die Fortpflanzungs­ mediziner. Sie sind sich bewusst, dass die IVF selbst ge­ wisse Risiken beinhaltet. Man weiss auch, dass sie unter Umständen zur erhöhten Anfälligkeit für Herzkrankhei­ ten oder Diabetes in der zweiten und dritten Generation führen kann. Das stellt uns vor die Frage, wo die Grenzen unserer Verantwortungsfähigkeit liegen! Sobald wir be­ wusst irreversible Interventionen vornehmen, die weitere Generationen betreffen, ist diese Fähigkeit überschritten. Was meinen Sie damit? Wenn wir in die Reproduktion eingreifen und unse­ re Kinder ausselektionieren oder wenn wir gar ins Ge­ nom eingreifen, was sich derzeit abzuzeichnen beginnt, nimmt die heutige Generation irreversible Eingriffe vor, die die kommenden Generationen betreffen. Sie be­ schneidet damit deren Freiheit ganz grundsätzlich. Sie wird zu einem Produkt unserer heutigen technischen Möglichkeiten und Vorstellungen. Wir wissen heute nicht, welche Konsequenzen die Selektionslogik auf das gesellschaftliche Zusammenleben hat. Wir reden heu­ te von der Verhinderung von Krankheiten, aber es heisst auch, dass wir nach bestimmten Kriterien auswählen, dass wir Eigenschaften und Fähigkeiten verbessern wol­ len. Mit welchem Recht tut das die heutige Generation? Freiheit bedeutet nicht, einfach dem technischen Impera­ tiv zu folgen. Wir müssen also nicht zweingend anwen­ den, was technisch möglich ist. Das wäre Willkür, und wir würden uns dazu nicht als frei handelnder Mensch entscheiden. Dazu kommt: Jedes Tun von uns hat auch Schattenseiten. Welche davon dürfen wir in Kauf nehmen? Embryoselektion im Reagenzglas ohne konkrete Betroffen­ heit ist eine Grenzüberschreitung, weil damit die Freiheit zukünftiger Generationen zur Disposition gestellt wird. Damit wird das Urverständnis von Freiheit überschritten. 18.2015 9 Verhalten wir uns damit wie der berühmte Zauberlehrling? Es geht noch viel weiter. Wir verursachen zwar nicht un­ kontrollierbare Naturkatastrophen, aber wir beschneiden das eigentliche Wesen des Menschen. Nämlich das Recht darauf, eine ursprüngliche Person zu werden, nicht eine von Menschenhand gemachte. Es genügt nicht, wenn im neuen Artikel der Schutz des Embryos und seiner Wür­ de verlangt wird. Es verletzt den Grundsatz, dass Men­ schen gefragt werden müssen, wenn man etwas mit ihnen macht. Wenn wir Kinder vorselektionieren und vorpro­ grammieren, ist das gar nicht möglich. „Die Embryoselektion im Reagenzglas ist eine Grenzüberschreitung.“ Es könnte dazu kommen, dass die Medizintechniker schadenersatzpflichtig werden. Was motiviert sie, dieses Risiko überhaupt einzugehen? Das ist bereits der Fall. Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung wurden bereits in zahlreichen Recht­ streitigkeiten als „Schadensfall“ betrachtet. Dabei haben diese Menschen sogar gegen ihre eigene Geburt geklagt. Ruth Baumann-Hölzle Mitbegründerin und Leiterin des Instituts für Ethik im Gesundheitswesen „Dialog Ethik“, Dozentin für Medizin- und Pflegeethik sowie Autorin zahlreicher Publikationen. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die interdisziplinäre ethische Entscheidungsfindung in der angewandten klinischen Ethik. Studium der Theologie in Zürich und Genf, Forschungsaufenthalte in Cambrigde und am The Hastings Institute in New York. Für ihre Dissertation „Human-Gentechnologie und moderne Gesellschaft“ erhielt sie den Hauptpreis des Stehr-Boldt-Fonds der Universität Zürich. War viele Jahre Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin. b www.dialog-ethik.ch 10 BR E N N P U N K T Sie diskutierten engagiert und tiefgründig im Club: Christian Lohr, Ruth Baumann-Hölzle, Karin Frei, Beat Glogger, Sabina Gallati. Es ist die Macht der Verführung, etwas zu tun, das über dieses Leben hinausreicht. Der Mensch hat einen grossen Hang, seine Macht zu nutzen. Ausserdem geht es um sehr viel Geld. Ein Zyklus bei der IVF kostet immerhin 5000 bis 7000 Franken. Meistens wird mehr als ein Zyklus benö­ tigt. Wenn auch Diagnosetechniken angewandt werden, kommt noch mehr Geld ins Spiel. Zudem, und das wird öffentlich kaum diskutiert, stehen dahinter grosse For­ schungsinteressen. Nachdem wir das Stammzellengesetz angenommen haben, kann man von sogenannt „über­ zähligen“ Embryonen Stammzellen gewinnen. Da man bislang nur wenige davon hatte, sind die Forscher an zu­ sätzlichen Embryonen und damit an der PID interessiert. Es gibt viele Interessen, auch finanzielle, und das Parla­ ment ist diesbezüglich stark lobbyiert. Immer wieder wird das Argument vorgebracht, dass sich die Frauen PID einfach im Ausland einkaufen, wenn sie hier nicht angeboten wird. Wir könnten, statt nachzuziehen, die Diskussion im Aus­ land anstossen, wie wir mit diesen Eingriffsmöglich­keiten in die menschliche Fortpflanzung mit internationalen Standards reagieren sollten. Die Schweiz könnte hier ei­ ne Führungsrolle übernehmen. Der Zeitpunkt wäre sehr günstig, verlangen doch auch Genetiker derzeit eine Denk­ pause hinsichtlich der Möglichkeit, Eingriffe ins mensch­ liche Genom vornehmen zu können und zu wollen. „Der Embryo darf nicht versachlicht und nicht instrumentalisiert werden.“ Kann die Ethik den fahrenden Zug wirklich aufhalten oder zumindest bremsen? Es gibt viele Zugänge zur Ethik. Die Kernfrage lautet: Wie gelingt es uns, als Menschen frei zu bleiben und nicht von der Technik vereinnahmt zu werden? Solange wir Technik ausserhalb des Menschen anwenden, behält der Mensch seine Freiheit. Wenn die Technik nach dem Men­ schen selbst greift, wird der Mensch zum Objekt dieser Technik, statt sich ihrer zu bedienen. Es war ausgerechnet die Nationale Ethikkommission NEK, die den Anstoss zur Liberalisierung gegenüber dem bundes- Evangelische Theologie an der STH Basel studieren Abschlüsse Bachelor of Theology Master of Theology Doktor theol. * Von der Schweizerischen Universitätskonferenz als universitäre Institution akkreditiert. Staatsunabhängige Theologische Hochschule Basel | Mühlestiegrain 50 | 4125 Riehen/Basel, Schweiz NEU 2-jährige s Quereins teigerProgram www.sth m basel.ch Foto: Screenshot SRF Reklame bibelorientiert universitär* für die Gemeinde 18.2015 BR E N N P U N K T rätlichen Vorschlag gegeben hat. Was hat die NEK nach Ihrer Kenntnis dazu bewogen? Wir haben den Bericht zur Fortpflanzungsmedizin ver­ abschiedet, als ich noch Mitglied der NEK war. Ich habe dagegen votiert, weil er die Ambivalenz der Technik viel zu wenig aufgezeigt hat, insbesondere auch die Gefahren. Es war meines Erachtens kein gutes Ethikhandwerk. Wir sind damit unserer Aufgabe und Verantwortung als Na­ tionale Ethikkommission im Bericht der Humanmedizin nicht gerecht geworden. Wie tickt die NEK? Welche Interessen stecken dahinter? Die Auswahlverfahren für die Mitglieder sind zu wenig transparent. Viele Mitglieder haben einen universitären Hintergrund… Aber auch die Universitäten haben zunehmend eine gros­ se Nähe zur Industrie. Diese Verflechtungen fördern die unabhängige Forschung und unabhängige Stellungnah­ men nicht gerade. Foto: Screenshot SRF Der SEK hat den Schutz der Menschenwürde in der Ver­ fassung postuliert. Unterstützen Sie die Forderung? Es ist eigentlich erstaunlich, dass diese Forderung gestellt werden muss, denn die Bundesverfassung enthält ja be­ reits den Schutz der Kreatur, der für Pflanzen und Tiere – und eigentlich auch für Menschen – gilt. Nun stellt sich die Frage, ob auch der Embryo einen Anspruch auf Schutz der Menschenwürde hat. Mit dem Schutz der „Würde der Kre­ atur“ wollte man zum Beispiel der Instrumentalisierung von Tieren Grenzen setzen. Dasselbe gilt eigentlich, wenn man die Würde des Embryos schützen will. Der Embryo darf nicht versachlicht und instrumentalisiert werden. Weder durch elterliche Wünsche noch durch Forschungs­ interessen. Erstaunlich ist, dass die Selbstverständlichkeit, dass menschliches Leben Würde besitzt, offenbar nicht mehr gegeben ist. Ich beobachte schon lange, dass wir den Schutz der Würde von Tieren und Pflanzen verstärken, während er beim menschlichen Leben abnimmt. Sowohl am Anfang wie am Ende des Lebens. Sie wird zunehmend von bestimmten Eigenschaften und Fähigkeiten abhängig gemacht. Dies widerspricht dem ursprünglichen Würde­ verständnis nach dem Zweiten Weltkrieg. Erlaubt das neue Gesetz auch Retterbabys? Nein, aber ich bin überzeugt, dass die Forderung, Retter­ babys zu erzeugen, bald kommen wird, sobald das Gesetz steht. Im neuen Gesetzesentwurf für die genetischen Un­ tersuchungen am Menschen sind die vorbereiteten Mass­ nahmen an Embryonen und Föten im Mutterleib bereits erlaubt, damit das Kind später als Retterbaby verwendet werden kann. Vielen Dank für das Gespräch. 18.2015 11 PID – darum geht es am 14. Juni VOLKSABSTIMMUNG Es geht um eine geringfügige, aber wesentliche Änderung. Die aktuelle Verfassungsbestimmung ist die Grundlage für das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Es verbietet die Präimplantationsdiagnostik (PID) und erlaubt die Entwicklung von maximal drei Embryonen in vitro. Das Parlament will dies ändern. Darüber wird am 14. Juni abgestimmt. Die neue Bestimmung würde die PID künftig erlauben, inklusive der ­Untersuchung aller in vitro gezeugten Embryonen auf Chromosomenanomalien sowie das Tiefgefrieren überzähliger Embryonen. Im Dezember 2014 hat das Parlament eine Verfassungsänderung und die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen, um das Verbot der Präimplantations-­ Diagnostik PID aufzuheben. Der Bundesrat wollte die Zulassung zur PID, die bislang verboten ist, restriktiver handhaben. Während der Ständerat vorerst auf die Bundesratsvorlage einstieg, weitete der Nationalrat die Anwendbarkeit massiv aus und beschloss auch ein sehr liberales Gesetz, das auf alle Paare anwendbar ist, die durch IVF zu einem Kind kommen wollen. Der Ständerat zog dann nach. Damit könnte die PID von allen Paaren in Anspruch genommen werden, die eine In-Vitro-­ Fertilisation in Anspruch nehmen. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik waren dies im Jahr 2013 6180 Paare. Bei der Volksabstimmung zu Artikel 119 der Bundesverfassung geht es lediglich um sieben Wörter, nämlich um den unscheinbaren Halbsatz von Absatz 2, Buchstabe c, Satz 3. Darin wird festgelegt, wie viele Embryos künstlich hergestellt werden dürfen. Heute dürfen so viele Embryonen ausserhalb des Leibes der Mutter erzeugt werden, „als ihr sofort eingepflanzt werden können“. Neu soll dieser Satzteil lauten: „als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind“. Genau damit soll das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz aufgehoben werden. Über diese Verfassungsänderung wird am 14. Juni abgestimmt. Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee „NEIN zur PID“ unter der Leitung der EVP kämpft dagegen. Sollte der neue Artikel angenommen werden, kann auch gegen das Gesetz das Referendum ergriffen werden. Im Nein-Komitee vertreten sind Mitglieder von BDP, CVP, EDU, EVP, SP und SVP. Das fünfköpfige Präsidium teilen sich Marianne Streiff (EVP), Peter Föhn (CVP), Christian Lohr (CVP), Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) und Martin Friedli (EDU). Sie sind sich einig: Ein Ja zur PID würde „die Schranken für eine Reproduktionsmedizin ohne Grenzen öffnen“ – mit der irrigen Vorstellung, man könne eine Gesellschaft • ohne Behinderung oder Krankheiten planen.