Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/12960
20. Wahlperiode
16.09.14
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 08.09.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Gesundheitsgefahr durch kontaminierte Wasserzähler
Aktuellen Presseberichten zufolge wurde in einer Charge von Wasserzählern
eine Kontamination durch das resistente Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Da ein Teil der Charge bereits verbaut ist, besteht für die
betroffenen Gebäude dringender Handlungsbedarf, um Gefahren für die
Bewohner zu minimieren. Jedoch wird weder von HAMBURG WASSER noch
von der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die
Notwendigkeit gesehen, die potenziell betroffenen Wasserzähler kurzfristig
auszutauschen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Pseudomonas aeruginosa gilt als fakultativ pathogener Erreger, der insbesondere im
Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen in Krankenhäusern von infektiologischer Bedeutung sein kann. Das Bakterium löst selten schwere Erkrankungen bei
gesunden Menschen aus; jedoch sind besonders immungeschwächte beziehungsweise durch andere Grundleiden beeinträchtigte Personen anfällig gegenüber Infektionen. Bezüglich der Übertragung durch kontaminiertes Wasser gilt allgemein, dass der
Haupteintragspfad von Pseudomonas aeruginosa der Kontakt mit verletzter Haut und
Schleimhäuten ist. In seltenen Fällen ist die Übertragung durch Aerosole möglich. Die
Aufnahme (Ingestion) von Trinkwasser stellt bei gesunden Menschen keine bedeutende Ursache für Infektionen mit Pseudomonas aeruginosa dar (siehe DVGW Energie/Wasser-Praxis 3-2009 Mikrobiologisch-hygienische Aspekte des Vorkommens von
Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser). In der Trinkwasserverordnung ist für
Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser kein Grenzwert vorgesehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage
von Auskünften von HAMBURG WASSER wie folgt:
1.
Wie viele potenziell kontaminierte Wasserzähler wurden bislang verbaut?
Darüber liegen HAMBURG WASSER keine Informationen vor. Die Charge, die den
kontaminierten Wasserzähler in der Kita in Schenefeld enthielt, umfasste 1.500 Zähler.
2.
Wie viele Personen sind von der Kontamination der Wasserzähler
potenziell betroffen?
HAMBURG WASSER liegen keine Informationen über die Anzahl der Personen vor,
die über einen Wasserzähler versorgt werden. Daher können hierzu keine verlässlichen Angaben gemacht werden.
Drucksache 20/12960
3.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Seit wann ist HAMBURG WASSER beziehungsweise der zuständigen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die potenzielle Kontamination der Wasserzähler bekannt und wie hat sie davon erfahren?
Am 1. August 2014 wurde HAMBURG WASSER vom Gesundheitsamt Pinneberg
über den Verdacht der Verkeimung eines Wasserzählers, der aus dem Lager von
HAMBURG WASSER entnommen war, informiert.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurde am 11. August 2014 vom
HAMBURG WASSER telefonisch darüber informiert, dass bei der Untersuchung von
Hauswasserzählern Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen wurde.
4.
In welchen Stadtteilen/Quartieren wurden seit dem Bekanntwerden der
Kontamination durch HAMBURG WASSER neue Wasserzähler verbaut?
Seit Bekanntwerden der Kontaminationen am 12. August 2014 wurden durch HAMBURG WASSER in Bergstedt, Francop, Groß Borstel, Moorburg, Neuenfelde und
St. Pauli Wasserzähler der betroffenen Bauart verbaut.
5.
Welche Maßnahmen hat HAMBURG WASSER beziehungsweise die
zuständige Behörde seit dem Bekanntwerden der potenziellen Kontamination der Wasserzähler unternommen, um die damit einhergehenden
Gefahren zu minimieren?
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat am 14. August 2014 gegenüber HAMBURG WASSER angeordnet, dass
‐
Pseudomonas aeruginosa in den Untersuchungsumfang der routinemäßigen Leitungsnetzuntersuchung aufgenommen wird und
‐
in allen Einrichtungen, in denen sich immungeschwächte Personen aufhalten (insbesondere Krankenhäuser, Alten- und Pflegeinrichtungen) und in denen Wasserzähler der Chargen eingebaut wurden, bei denen Kontaminationen durch Pseudomonas aeruginosa festgestellt wurden, das Trinkwasser bis zum 13. September
2014 auf Pseudomonas aeruginosa untersucht wird. Dies gilt auch für Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
‐
Bis zur abschließenden Klärung der Ursache der Kontamination mit Pseudomonas
aeruginosa und deren Beseitigung dürfen keine neuen Wasserzähler, bei denen
ebenfalls eine Kontamination zu besorgen ist, in Einrichtungen, in denen sich
immungeschwächte Personen aufhalten (insbesondere Krankenhäuser, Alten- und
Pflegeeinrichtungen) sowie in Einrichtungen zur Kinderbetreuung verbaut werden.
Der Termin 13. September 2014 für den Abschluss der Untersuchung in Einrichtungen
mit sensiblen Personen kann nicht gehalten werden, da HAMBURG WASSER nicht
über die erforderlichen Adressdaten verfügte und diese erst erhoben werden mussten.
Die Probenentnahmen werden zurzeit vorgenommen.
Da für Pseudomonas aeruginosa kein Grenzwert für Trinkwasser in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt ist, wurde von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nach § 9 Absatz 6 TrinkwV ein bis zum 31. Dezember 2014 befristeter
Grenzwert von 0 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml festgelegt. Am 19. August
2014 wurde die Prüfanlage für Wasserzähler bei HAMBURG WASSER geprüft.
HAMBURG WASSER setzt die angeordneten Maßnahmen um und hat darüber hinaus mit einer intensiven Chargenkontrolle der gelieferten und der im Lager befindlichen Wasserzähler begonnen.
6.
Aus welchen Gründen hält die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz den Austausch potenziell kontaminierter Wasserzähler für nicht
erforderlich?
Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz liegen keine positiven Befunde
im Trinkwasser aus dem Leitungsnetz oder einer Trinkwasser-Installation vor. Es ist
nicht nachgewiesen, ob und in welchem Umfang kontaminierte Wasserzähler zu einer
Belastung im Trinkwasser führen. Der Austausch von Wasserzähler kann eine mögliche Maßnahme sein, um eine kontaminierte Trinkwasser-Installation zu sanieren.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/12960
Pseudomonas aeruginosa kann durch verschiedene Quellen in eine TrinkwasserInstallation eingetragen werden und eine mögliche Kontamination hängt entscheidend
vom technischen Zustand der Trinkwasser-Installation ab. Ein Eintrag dieser Bakterien
kann bei Bauarbeiten am Rohrnetz, bei Arbeiten an bestehenden oder beim Errichten
einer neuen Trinkwasser-Installation erfolgen oder direkt durch Kontamination an der
Wasserentnahmestelle erfolgen. Durch den normalen Betrieb und die damit verbundene Spülung stellt Pseudomonas aeruginosa in der Regel in diesen Anlagen kein
Problem dar.
7.
Wie viele Wasseranalysen auf eine Kontamination durch das Bakterium
Pseudomonas aeruginosa wurden seit dem Bekanntwerden der Belastungen durchgeführt? Wie viele Wasseranalysen wurden dabei von der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz angeordnet? Wer hat
die dadurch entstehenden Kosten zu tragen?
Bis zum 09. September 2014 wurden 83 Wasseranalysen durchgeführt, die von der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz angeordnet wurden. Die Kosten werden von HAMBURG WASSER getragen.
8.
Welche Maßnahmen plant der Senat, um zukünftig vergleichbare Kontaminationen zu verhindern beziehungsweise diese frühzeitig zu erkennen und die damit einhergehenden Gefahren zu minimieren?
Über den Länderarbeitskreis Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) wurde die
festgestellte Kontamination den anderen Bundesländern, dem Bundesministerium für
Gesundheit und dem Umweltbundesamt bekannt gemacht. Auf der Sitzung am 22./23.
September 2014 wird Hamburg über den Sachstand berichten und sich dafür einsetzen, dass bei der Prüfung und Eichung von Wasserzählern die hygienische Sicherheit
von Bauteilen, die in eine Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, gewährleistet
ist. Nach Ansicht der zuständigen Behörde sind die festgestellten Kontaminationen ein
bundesweites Problem und daher ist eine aktive Beteiligung der Bundesbehörden und
der Fachverbände erforderlich.
HAMBURG WASSER hat folgende, systematische Maßnahmen eingeleitet:
 HAMBURG WASSER überprüft systematisch seinen Lagerbestand an Wasserzählern.
 Der Hersteller der betroffenen Wasserzähler hat auf Veranlassung von HAMBURG
WASSER seine Produktion überprüft und mit zusätzlichen Desinfektionseinrichtungen ausgestattet, um eine Verkeimung der produzierten Wasserzähler zu verhindern.
 Die von HAMBURG WASSER eingekauften Wasserzähler werden einer zusätzlichen Wareneingangskontrolle unterzogen.
 In Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde wechselt HAMBURG WASSER keine
Wasserzähler in sensiblen Installationen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten oder
Krankenhäusern. Darüber hinaus überprüft HAMBURG WASSER alle ermittelten
sensiblen Installationen, in denen seit Jahresanfang Wasserzähler getauscht wurden, auf Pseudomonaden. Diese Untersuchung wird innerhalb der nächsten
Wochen abgeschlossen.
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