1 Bestand 3 - Verbandsgemeinde Bad Breisig

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Bebauungsplan der Innenentwicklung
"Umfeldgestaltung Bahnhof"
der Stadt Bad Breisig
Begründung
Stadt:
Gemarkung:
Flur:
Bad Breisig
Niederbreisig
6, 7
Planfassung für die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Stand: Oktober 2016
DR. SPRENGNETTER UND PARTNER GBR
Dipl.-Ing. (FH) M. Faßbender
Brohltalstraße 10
56656 Brohl-Lützing
Tel.: 02633/4562-0
Fax: 02633/4562-77
Dipl.-Ing. A. Weber
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sprengnetter-ingenieure.de
Begründung zum Bebauungsplan
Seite II
„Umfeldgestaltung Bahnhof“, Stadt Bad Breisig
Stadt:
Gemarkung:
Bad Breisig
Niederbreisig
Oktober 2016
Flur:
6, 7
Inhaltsverzeichnis
1 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung......................................... 1
1.1
1.2
1.3
1.4
Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung .....................................................1
Bauleitplanerisches Verfahren .....................................................................................................2
Planerfordernis und Planungsanlass ...........................................................................................3
Übereinstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung ..............................................................4
2 Darlegung der konkreten Änderungsinhalte.................................................................. 5
3 Belange des Naturschutzes ............................................................................................ 6
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Pflanzen, Tiere, Lebensräume ....................................................................................................6
Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange...............................................6
Wasserhaushalt und Boden.........................................................................................................7
Klima und Luft ..............................................................................................................................8
Landschafts-/Siedlungsbild und Kulturgüter ................................................................................8
Fazit und Abwägung ....................................................................................................................9
4 Auswirkungen der Planung ........................................................................................... 10
4.1 Flächenbilanz ............................................................................................................................ 10
4.2 Kostenschätzung ...................................................................................................................... 10
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:2.000) ............................................................1
Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:2.000) .....................................................................................2
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Breisig ...............................4
Abbildung 4: Sukzessionsflächen im Geltungsbereich .....................................................................6
Abbildung 5: Bereich zwischen Bahnsteig und Plangebiet ...............................................................7
Abbildung 6: leerstehendes Bestandsgebäude im Plangebiet .........................................................9
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verfahrensübersicht .........................................................................................................3
Tabelle 2: Flächenbilanz .................................................................................................................10
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1
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung
1.1
Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch angrenzende Wohnbebauung, im Osten durch die Koblenzer Straße (Bundesstraße 9), im Süden durch einen Vorplatz zum Bahnhof Bad Breisig und im Westen durch
Bahngleise der Bahnlinie Köln/Bonn - Koblenz.
Die Fläche des Plangebietes umfasst 0,15 ha.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:2.000)
(Eigene Darstellung auf der Grundlage der TK 25 entnommen aus LANIS)
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Oktober 2016
Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:2.000)
(Eigene Darstellung auf der Grundlage der Luftbilder entnommen aus LANIS)
1.2
Bauleitplanerisches Verfahren
Der Bebauungsplan „Umfeldgestaltung Bahnhof“ soll im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt werden. Hierzu müssen die Voraussetzungen zur Anwendung des
beschleunigten Verfahrens erfüllt sein.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine bislang als privater Parkplatz genutzte Fläche mit einem Mischgebiet überplant werden. Im Süden des Plangebietes steht noch ein
Bestandsgebäude im Eigentum der Stadt, das im Zuge der Planung abgebrochen werden soll,
da sich eine Sanierung in diesem Zusammenhang wirtschaftlich nicht rentiert. Die Fläche, auf
dem derzeit noch das Bestandsgebäude steht, soll als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen
werden. Die Aufwertung der Fläche durch eine Platzgestaltung inklusive der Errichtung eines
kombinierten Gebäudes (öffentliche Toilettenanlage und städtischer Lagerraum) soll das südliche Entree von Bad Breisig dem gestalterischen Stadtbild angepasst werden. Die Fläche, die
als Mischgebiet festgesetzt wird, soll durch die Entwicklung neuer Gebäude zur Nachverdichtung in diesem Bereich beitragen und eine derzeit brachliegende Baulücke schließen.
Auch die in § 13a Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Grundfläche umfasst weniger
als 20.000 qm und die Ausweisung der Fläche als Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen.
Des Weiteren werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Das nächste FFH-
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Gebiet (FFH 5510-302, Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied) liegt in einer Entfernung
von 1,35 km gen Süden. Demnach liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der europäischen Vogelschutzgebiete vor, da derartige Gebiete nicht im näheren
Umfeld liegen (§ 13 Abs. 1 Satz 5 BauGB).
Demnach kann nach § 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden.
Bedingt durch die Anwendbarkeit des § 13a BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2
und 3 BauGB, so dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Erstellung
eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann. Ferner ist § 4c BauGB
nicht anzuwenden.
Der Rat der Stadt Bad Breisig hat in seiner Sitzung am 14.07.2016 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Umfeldgestaltung Bahnhof“ gefasst. Mit diesem Beschluss kann das
Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Bebauungsplanänderung zu erwarten
sind, gelten „als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig“.
Tabelle 1: Verfahrensübersicht
Verfahrensschritt
Aufstellungsbeschluss
Billigung des Entwurfs
Offenlagebeschluss
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplans
Offenlage des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit
Satzungsbeschluss
1.3
von
14.07.2016
bis
Planerfordernis und Planungsanlass
Der Rat der Stadt Bad Breisig hat in seiner Sitzung am 14.07.2016 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Umfeldgestaltung Bahnhof“ aufzustellen.
Der südliche Eingangsbereich der Stadt Bad Breisig wird hauptsächlich durch gewerbliche
und gemischte Nutzungen geprägt. Ab dem Bereich des Bahnhofes grenzen Wohnbebauung
und kleinere gewerbliche Betriebe mit Freiflächen an die Koblenzer Straße an. Ab 2018 ist
geplant, das Bahnhofsumfeld (Gleisanlagen, Unterführung Beleuchtung) gestalterisch aufzuwerten. Um ebenso die städtische Eingangssituation im Bereich des Bahnhofes neu zu
gestalten, soll das Bestandsgebäude Koblenzer Straße 84, das seit Jahren leer steht und keiner wirtschaftlichen Nutzung mehr zugeschrieben werden kann, abgebrochen und durch die
Errichtung einer kombinierten öffentlichen Toilettenanlage mit städtischem Lagerraum sowie
die Gestaltung eines öffentlichen Grünbereiches umgenutzt werden. Nördlich des abzubre-
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chenden Bestandsgebäudes sollen Wohn-, Geschäfts- bzw. Bürogebäude mit mindestens
II Vollgeschossen errichtet werden, die sich an der umgebenden Wohnbebauung in diesem
Umfeld orientieren. Die Gestaltung des Vorplatzes am Bahnhof sowie die neu zu errichtenden
Gebäude verleihen dem Eingangsbereich in die Stadt Bad Breisig eine gestalterisch hochwertige und einladende Eingangssituation.
Zur Realisierung dieses Vorhabens ist Baurecht erforderlich. Das Baurecht soll über die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans geschaffen werden.
1.4
Übereinstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Breisig ist das Plangebiet selbst als Fläche
für den überörtlichen Verkehr (Bahnanlagen) dargestellt.
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Breisig
(ohne Maßstab)
Unmittelbar nördlich des Plangebietes grenzt eine „gemischte Baufläche“ an. Östlich grenzt
die Bundesstraße 9 als örtliche Hauptverkehrsstraße an das Plangebiet an sowie durch die
Straße getrennt weitere gemischte sowie auch Wohnbauflächen. Im Westen wird der Geltungsbereich durch Bahngleise des Bahnhofes Bad Breisig begrenzt. Die im Osten
angrenzende Bundesstraße 9 (Koblenzer Straße) ist als „Hauptwander- und Radweg“ in dem
Flächennutzungsplan enthalten.
Damit unterscheiden sich die Festsetzungen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes „Umfeldgestaltung Bahnhof“ hinsichtlich der Art der Nutzung von den Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Wird jedoch ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt, kann er
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von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.
Dies ist vorliegend der Fall. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung zu einem
späteren Zeitpunkt anzupassen.
2
Darlegung der konkreten Änderungsinhalte
Das Plangebiet wird als Mischgebiet festgesetzt. Im südlichen Bereich, der direkt an den
Bahnhof angrenzt, wird eine ca. 390 m² große Fläche als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt.
Hier soll ein Gebäude für die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage und eines Lagerraumes für die Stadt entstehen. Die Fläche soll als Eingangsbereich der Stadt Bad Breisig
gestalterisch hergerichtet werden. Über die Fläche verläuft ein Streckenfernmeldekabel der
Deutschen Bahn AG. Dieses ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Gemeinbedarfsfläche wird mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,2 sowie max. 1 Vollgeschoss festgesetzt.
Die Mischgebietsfläche schließt sich direkt an. Entsprechend der umliegenden Bebauung wird
eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Die künftige Bebauung auf der Mischgebietsfläche soll sich an der bereits bestehenden Bebauung orientieren und somit ein
geordnetes Entree entlang der Koblenzer Straße repräsentieren. Um den Eindruck zu bestärken, sind zwingend 2 Vollgeschosse festgesetzt. Die Traufhöhe (Schnittlinie der Wand mit der
Dachhaut) darf maximal 10 m über der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses liegen.
Die Oberkante des Fertigfußbodens darf max. 0,40 m über der Straße liegen.
Das Plangebiet soll sich an der bereits bestehenden Bebauung orientieren. Daher wird für das
Plangebiet ebenso eine offene Bauweise zugelassen, um eine gelockerte Struktur entlang der
Koblenzer Straße zu erzielen. Bezogen auf Wohnbebauung sind ausschließlich Einzel- und
Doppelhäuser zulässig, um unter anderem eine Orientierung an der Umgebung zu gewährleisten.
Als gestalterische Festsetzungen sind ausschließlich Satteldächer, Walmdächer, Flachdächer
und Pultdächer mit ihren Unterformen und einer Dachneigung bis 45° zulässig. Ebenfalls zulässig sind Mansarddächer mit einer Dachneigung von 68° bis 87° für den steileren Bereich
und mind. 15° für den flacheren Bereich. Versetzte Satteldächer sind bis zu einem Versatzmaß von 1,50 m zulässig. Diese Festsetzung orientiert sich an der bereits vorhandenen
Umgebungsbebauung. Pro Wohneinheit sind mindestens 2,0 Carports oder Garagen auf den
privaten Baugrundstücken der Mischgebietsfläche herzustellen. Diese Vorgabe richtet sich als
Höchstgrenze nach dem derzeitigen Bedarf an Stellplätzen je Wohneinheit. Alle Stellplätze auf
den Privatflächen müssen frei anfahrbar sein, also über eine eigene Zufahrt bzw. ausreichend
dimensionierte Fahrgasse verfügen. Hintereinander liegende Stellplätze ohne eigene freie Zufahrt werden nur als 1 Stellplatz angerechnet. Stellplätze vor Garagen werden nicht
angerechnet.
Das Mischgebiet wird zur Bundesstraße 9 hin mit einer Baulinie begrenzt. Die Festsetzung
orientiert sich an der bestehenden Bebauung der Koblenzer Straße (B 9) und soll den Eingangsbereich durch eine durchgehende Raumkante prägen.
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Belange des Naturschutzes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, Von dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Dennoch sind alle relevanten Umweltbelange beachtlich und im Verfahren in eine sachgerechte Abwägung einzustellen.
Hierzu wurden die unten stehenden Schutzgüter beurteilt:
3.1
Pflanzen, Tiere, Lebensräume
Die Aufstellung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 1.500 m². Das Plangebiet liegt im Stadtteil Niederbreisig zwischen der Eisenbahnlinie Köln/Bonn-Koblenz und der
Bundesstraße 9 (Koblenzer Straße). Die Fläche ist eben und teilweise versiegelt. Zwei Drittel
der Fläche, die derzeit als Parkplatz genutzt wird, wurde mit Schotter planiert. Im südlichen
Bereich der Fläche steht ein leerstehendes Bestandsgebäude, das auf Grund einer neuen
Nutzungszuweisung weichen soll. Im Norden schließt geordnete Wohnbebauung an den Geltungsbereich an. Zwischen Bahnsteig und Plangebiet sowie nördlich des Bestandsgebäudes
befinden sich Sträucher und Sukzessionsflächen. Negative Einflüsse aufgrund der Nutzungsänderung und der geplanten Bebauung sind nicht zu erwarten.
Abbildung 4: Sukzessionsflächen im Geltungsbereich
3.2
Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rhein-Ahr-Eifel“ mit der Kennnummer 07-LSG-71-4. Schutzwürdige Biotope laut Biotopkataster Rheinland-Pfalz werden
nicht tangiert.
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Die Entfernung zum nächstgelegenen Natura 2000-Gebiet – dem VSG-Gebiet „Unteres Mittelrheingebiet“ mit der Kennung VSG-5609-401 beträgt etwa 3,1 km, zum nächstgelegenen FFHGebiet „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied“ mit der Gebietsnummer FFH-5510-302 etwa 1,3 km. Von räumlich- funktionalen Wechselbeziehungen ist nicht auszugehen. Es sind
keine Auswirkungen auf das FFH- und VSG-Gebiet durch die vorliegende Planung zu erwarten.
Artenschutzrechtliche Belange:
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
BNatschG ist nicht zu erwarten:
Das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten ist weder bekannt noch potentiell
anzunehmen. Durch die Bauleitplanung werden sich hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzpotentials positive Auswirkungen ergeben, da die Gemeinbedarfsfläche begrünt werden soll
und der Versiegelungsgrad in diesem Bereich reduziert werden kann.
Abbildung 5: Bereich zwischen Bahnsteig und Plangebiet
Tötungstatbestände können ausgeschlossen werden, sofern Beseitigung und Rückschnitt von
Gehölzbestand ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgt; ohnehin erscheint eine Beseitigung des Gehölzbestands aufgrund der Lage auf dem Böschungsbereich
unwahrscheinlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit mit artenschutzrechtlichen Belangen vereinbar.
3.3
Wasserhaushalt und Boden
Das Plangebiet befindet sich westlich zum Rhein und liegt somit auch im gesetzlich festgesetzten Hochwassergebiet. Ebenso befindet es sich im Wasserschutzgebiet „Goldene Meile“
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(Schutzzone III b). Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Durch die künftige Nutzung der Fläche wird das Schutzgebiet nicht negativ belastet.
Eine Mehrversiegelung gegenüber einer Beurteilung des Plangebietes nach § 34 BauGB oder
des Bestandes wird durch die Planung nicht ermöglicht, so dass sich die Planung nicht negativ auf die Schutzgüter Wasser und Boden auswirkt. Meldepflichtige Belastungen des Bodens
im Plangebiet sind nicht bekannt.
3.4
Klima und Luft
Bad Breisig liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritim geprägten Klima Westeuropas
und dem kontinental geprägten Klima des europäischen Festlandes.
In klein-/lokalklimatischer Hinsicht ist das Plangebiet ohne besondere Bedeutung.
3.5
Landschafts-/Siedlungsbild und Kulturgüter
Nach den Darstellungen des „Landschaftsinformationssystems Rheinland-Pfalz“ befindet sich
das Plangebiet innerhalb des Landschaftsraums „Linz-Hönninger Talweiten“, einem Landschaftsraums, dessen Talraum von steileren Talflanken begrenzt und durch kerbtalförmige
Nebentäler gegliedert ist.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsausgang der Stadt Bad Breisig in einem überwiegend gemischten Gebiet - eingekesselt vom Bahnhof, einem Discounter und
Wohnnutzung. Es besteht keine besondere Bedeutung für das Ortsbild; siedlungsbildprägender Gehölzbestand ist innerhalb des Geländes nicht vorhanden.
Durch die Bauleitplanung werden sich bezüglich des Schutzguts „Siedlungsbild“ positive Auswirkungen ergeben: Das leerstehende Bestandsgebäude sowie die nicht genutzte Fläche
weichen einer Neunutzung für eine geordnete, gemischte Bebauung sowie einer Gemeinbedarfsanlage in Verbindung zum bestehenden Bahnhofsgelände.
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Abbildung 6: leerstehendes Bestandsgebäude im Plangebiet
3.6
Fazit und Abwägung
Insgesamt betrachtet wirkt sich die Aufstellung des Bebauungsplans positiv auf die einzelnen
Umwelt-Schutzgüter aus, da das Plangebiet durch den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie
die Entsiegelung der Fläche neu entwickelt werden kann. Die geplante Gemeinbedarfsfläche
ermöglicht durch eine geplante Begrünung neuen Lebensraum und eine allgemein gesündere
Umgebung für Mensch und Tier.
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Auswirkungen der Planung
Auf dem Grundstück Flurstück 5/124, Gemarkung Niederbreisig verläuft ein Streckenfernmeldekabel der Deutschen Bahn AG, das nachrichtlich in der Planzeichnung übernommen wurde.
Der Bereich des Streckenfernmeldekabels ist in Abstand von 1,0 m von jeglicher Bebauung
freizuhalten. Eine Überplanung bzw. Bebauung ist erst dann möglich, wenn eine Freistellung
von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG genehmigt wurde und die Planungshoheit der Stadt
Bad Breisig obliegt.
4.1
Flächenbilanz
Tabelle 2: Flächenbilanz
Flächenbezeichnung
Geltungsbereich
1.500
Mischgebiet
1.109
Gemeinbedarfsfläche
4.2
m²
391
Kostenschätzung
Der Stadt entstehen für die vorliegende Planung Planungskosten, die durch den Abbruch des
Bestandsgebäudes sowie die Gestaltung der Gemeinbedarfsfläche begründet sind.
ausgefertigt:
Bad Breisig, im Oktober 2016
(Gabriele Hermann-Lersch)
Stadtbürgermeisterin
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