Normen und Vorschriften der Elektrotechnik HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG · Hauptverwaltung · Landsberger Straße 312 · 80687 München E-Mail: [email protected] · Internet: www.hagemeyerce.com · Webshop: www.hagemeyershop.com Mit freundlicher Unterstützung Vorwort Weiterbildung bedeutet mehr Kompetenz – mehr Kompetenz bedeutet Erfolg. U.motion — Perfekten Steuerungskomfort gestalten Benutzer B enutzer 1 Heute Zurück Gestern Woche Monat Mikrowelle Herd 250 W 1.210 W Verbrauch Jahr Lasten Zeige Vergleiche Bereich Zeige Vergleiche Bereich 2000 Mit unserer Richtlinien- und Normenbroschüre wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Wissen zu vertiefen. InhaltsverzeichnisSeite Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen Ihrer täglichen Arbeit zusammengefasst – beginnend bei der grundsätzlichen Forderung Normen einzuhalten. Dabei wird zudem zwischen Sicherheitsnormen, Ausstattungs- sowie Errichtungsnormen unterschieden. Normen DIN VDE 4 DIN VDE Sicherheitsnormen 5 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen 6 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 7 1500 15:42 Benutzer 1 Benutzer 1 Benutzer 1 Flexibiltät und Mobilität werden heute nicht nur gewünscht, sondern 15:42 5:42 5 Funktionen Fu unkti to on n Lich cht A Licht 500 AUS AUS AU EIN Szenarien Szena ar 0 Intercom In nter te Licht B 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 AUS erwartet. Kunden möchten in der Lage sein, Gebäudefunktionen immer Benutzer 1 15:42 1000 Räume R äume 6.0 7.0 8.0 9.0 10.0 11.0 12.0 13.0 EIN Videoüberwachung Vid 90% Dimmer Licht 1 Energie-Management E MITTWOCH DONNERSTAG und überall steuern zu können. SAMSTAG SA AMSTAG A SONNTAG Message-Board EIN AUS Benachrichtigung DIENSTAG DIE MONTAG M Jalousie 2 SAMSTAG SA SONNTAG MONTAG Wetter Vier Erfolgsfaktoren machen U.motion zur perfekten Lösung als persön­ liches Gebäudemanagementsystem: Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallver­ sicherer bilden die Grundlage der Arbeitssicherheit. Auch hier gilt es, Kompetenz zu zeigen. Sei es beim Aufstellen von Baustromverteilern oder beim Erkennen von notwendigen Anpassungen elektrischer Anlagen. Entdecken Sie U.motion! Vorwort3 VdS Sachversicherer 10 Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11 Normative Zusammenfassung 13 Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell 20 Hilfsmittel23 Wenn Sie mehr über U.motion erfahren möchten, besuchen Sie uns unter www.merten.de. © 2014 Schneider Electric Industries SAS. All trademarks are owned by Schneider Electric Industries S.A.S.or their affiliated companies. www.schneider­electric.com Merten_Umotion_Ad_Consumer_Pro.indd 1 24.04.14 12:01 Vorwort 3 Normen DIN VDE Die Elektrofachkraft hat eine Vielzahl von Normen und Richtlinien einzuhalten. Prinzipiell können diese in „Sicherheitsnormen“ und „Ausstattungs- oder Errichtungsnormen“ eingeteilt werden. Als Sicherheitsnormen gelten üblicherweise DIN VDE Vorschriften, die zwingende Einhaltung dieser erreicht über das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §49, als Vermutungserwähnung, seine Berechtigung. §49 Anforderung an Energieanlagen Absatz (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit ge währleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Absatz (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe … Auszug 1 … von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Infor mationstechnik e.V., eingehalten werden. DIN VDE Sicherheitsnormen Weitere Vorschriften kommen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften. Diese werden in Fachkreisen auch Unfallverhütungsvorschriften genannt. Erwähnenswerte Vorschriften sind hier DGUV V3 (früher BGV A3). Hier finden sich grundsätzliche Forderungen an das Betreiben und Prüfen von elektrischen Anlagen sowie notwendige Anpassungspflichten. Darüber hinaus DGUV V203-006 (früher BGI 608) zur Auswahl und zum Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen. Auch hier sind aus der Grundlage DGUV V3 Anpassungsanforderungen enthalten. Die Vorgaben der Sachversicherer schließen sich als zusätzliche Richtlinien an die bereits bestehenden Vorschriften an. DIN VDE Vorschriften können somit als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden. Als „Sicherheitsnormen“ dürfen somit alle als DIN VDE Norm gekennzeichneten Vorgaben angesehen werden. Eine Gewichtung von Sicherheitsnormen kann hier nicht vorgenommen werden. Beispielhaft werden hier die folgenden Normen genannt: DIN VDE 0100-410 Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag DIN VDE 0100-420 Schutzmaßnahmen, Schutz gegen thermische Auswirkungen DIN VDE 0100-520 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Kabel und Leitungsanlagen Deutsche Norm Juni 2007 DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag Abbildung 1: Beispiel Sicherheitsnorm Praxistipp: DIN VDE Vorschriften müssen immer eingehalten werden, auch ein mögliches „Freistellen“ durch eine Unterschrift oder Aufforderung des Kunden ist nicht rechtsgültig. VDE Vorschriften können vom VDE Verlag GmbH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin, bezogen werden. Siehe: www.vde-verlag.de DIN VDE 0100-560 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Einrichtungen für Sicherheitszwecke DIN VDE 0100-701 Räume und Anlagen besonderer Art, Räume mit Badewanne und Dusche DIN VDE 0100-722 Räume und Anlagen besonderer Art, Stromversorgung von Elektrofahrzeugen 4 Normen DIN VDE DIN VDE Sicherheitsnormen 5 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften „Ausstattungsnormen“ bzw. „Errichtungsnormen“ sind solche Vorgaben, die mit dem Kunden vereinbart werden können bzw. über ihre Definition als „anerkannte Regel der Technik“ angewendet werden müssen. Werden mit dem Kunden keine Vereinbarungen getroffen, kann die Einhaltung dieser Vorgaben möglicherweise juristisch als „gewerbliche Verkehrssitte“ angesehen werden. Dies bedeutet, dass der Kunde/Verbraucher, von der Einhaltung dieser ausgehen kann! Verordnungen der Berufsgenossenschaften haben gesetzlichen Charakter. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften gilt als obligatorisch. In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger wird z. B. auf DIN 18015 verwiesen. Da diese TAB oft als Vertragsgrundlagen zwischen dem Versorger und dem Endkunden vereinbart sind, ergibt sich für hier erwähnte Normen eine „Quasiverbindlichkeit“. Deutsche Norm September 2013 DIN VDE 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen Abbildung 2: Beispiel Ausstattungsnorm bzw. Errichtungsnorm Praxistipp: DIN 18015 kann nicht global ausgeschlossen werden! Wenn einzelne Teile davon ausgeschlossen werden sollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich mit dem Kunden vereinbaren. DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin, bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de Als weitere branchenübliche „Ausstattungs-„ bzw. „Errichtungsnormen“ können genannt werden: DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T1 Planungsgrundlagen DGUV V3 (früher BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel §1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe dieser Betriebsmittel. Praxistipp: DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T2 Mindestausstattung DIN 18015-3 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T3 Leitungsführungszonen Festgelegt sind hier unter anderem Prüffristen für ortsfeste Anlagen sowie die notwendigen Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel. DIN VDE regelt die Vorgehensweise, wie geprüft werden muss. DIN 18015-4 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T4 Gebäudesystemtechnik Fristen für ortsfeste Anlagen: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, z. B. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Einbau, Betrieb, Instandhaltung DGUV V3 (früher BGV A3) regelt die Fristen, wann geprüft werden muss. Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft Schutzmaßnahmen mit FehlerstromSchutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte Benutzer • 6 Monate • Arbeitstäglich Auf einwandfreie Funktion durch Betätigungen der Prüfeinrichtung Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter: •in stationären Anlagen •in nichtstationären Anlagen (Bau stromverteiler oder Festverteiler) Quelle: DGUV V3 der BGETEM 6 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 7 A-Schrank GV-Schrank V-Schrank EV-Schrank GG-Schrank Aufbau einer Baustellenstromversorgung Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel: Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximal-Werte • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) • Verlängerungs- und Geräte anschlussleitungen mit Steck- vorrichtungen • Anschlussleitungen mit Stecker • Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss • Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. • Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend ver längert werden. •Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Art der Prüfung Prüfer Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person Zeigt sich eine Fehlerquote > 2 % muss in geringeren Abständen geprüft werden! Quelle: DGUV V3 der BGETEM Zwingende Anpassungspflichten der Berufsgenossenschaft Wegen vermeidbarer und besonderer Unfallgefahren werden von den Berufsgenossenschaften unter anderem folgende Anpassungen an elektrischen Anlagen gefordert: (Auflistung nicht vollständig, weitere in DGUV V3 (früher BGV A3)) 1.Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83. Bis zum 31. Dezember 1999. 2.Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“. Bis zum 31. Dezember 1997. Besonders für die neuen Bundesländer gilt: 3.Umstellen der Drehstromsteckvorrichtung (Flachstecker), auf das Rundstecksystem. Bis zum 31. Dezember 1997. 4.Anpassen von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die BGI 755. Bis zum 31. Dezember 1996/1999. 8 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Praxistipp: Wenn Verteilungen geöffnet oder Abdeckungen abgenommen werden können, muss immer alles Fingersicher ausgeführt sein. Offene Schrauben an LS-Automaten oder Schaltschützen dürfen in der Praxis nicht mehr vorkommen. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese sind aber sehr begrenzt. DGUV Information 203 – 006 (früher BGI 608) Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen Anwendungsbereich Diese Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die auf Baustellen betrieben werden. Die wichtigsten Inhalte zusammengefasst: Als Netzsysteme sind TN-C, TN-S, TT sowie IT-Systeme zulässig, der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung muss 16 mm² betragen. Bei der Verwendung des TN-C Systems im Abgang muss der Mindestquerschnitt der Leitung mind. 10 mm² betragen. Grundsätzlich ist zu beachten: Alle Leitungen auf Baustellen müssen zusätzlich gegen mechanische Einflüsse geschützt werden. Im TN-System sollte, zur Gewährleistung einer sicheren Verbindung zum Erder, möglichst jeder Baustromverteiler zusätzlich geerdet werden! Um dies zu realisieren, werden in der Praxis oft Erdspieße eingesetzt. Um die korrekte Auswahl des RCD Schalters treffen zu können, sind die Betreiber (Bauunternehmer) aufgefordert, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zu kennzeichnen. Kommen mehrphasige frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, müssen RCD vom Typ B eingesetzt werden! Beim Aufstellen von Baustromverteilern ist der Bauunternehmer nach frequenzgesteuerten Betriebsmitteln abzufragen. Diese Abfrage sollte schriftlich erfolgen. Kommen Kran, Steinsäge usw. mit frequenzgesteuerten Antrieben zum Einsatz, so sind RCD´s vom Typ B einzusetzen. Kommen einphasige, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, z. B. drehzahlgesteuerter Bohrhammer oder Flex, so „sollte“ für diese Stromkreise ein RCD vom Typ F eingesetzt werden. Symbolik RCD Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Symbol Typ A Typ F Typ B Typ B+ Quelle: DGUV Informationsbroschüre 203 – 006 (früher BGI 608) Praxistipp: Werden Baustromverteiler ohne RCD vom Typ B auf Baustellen aufgestellt – den Bauleiter bzw. Bauunternehmer darauf aufmerksam machen und immer auf dem Messprotokoll festhalten: „Nicht für frequenzgesteuerte Betriebsmittel geeignet“ – zusätzlich den Baustromverteiler mit einem Beschriftungsband kennzeichnen. UVV können bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft bestellt werden. Siehe: www.bgetem.de Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 9 Gebäudeklassen GK 1 (a+b) GK 2 Freistehende Gebäude 7 m OKF Gebäude 7 m OKF ( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m2) ( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m2) GK 3 Sonstige Gebäude 7 m OKF GK 4 Gebäude 13 m OKF GK 5 Sonstige Gebäude 22 m OKF Sonderbauten • Hotels • Versammlungsstätten • Sportstätten • Schulen • Krankenhäuser jeder Höhe und Hochhäuser 22 m OKF (Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2) OKF = Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich Darstellung der Gebäudeklassen VdS Sachversicherer Die Richtlinien der Sachversicherer gelten als „Regeln der Technik“, die Einhaltung dieser muss mit dem Betreiber der elektrischen Anlagen vereinbart werden. Da VdS Richtlinien ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis widerspiegeln, kommt es vor, dass Baubehörden die Einhaltung dieser Richtlinien fordern, besonders in Bezug auf Brandmeldeanlagen, RWA Anlagen, weitere möglich. Vom Versicherungsgeber werden je nach vereinbarter Leistung mögliche Abnahmen der elektrischen Anlage nach Klausel 3602 der Sachversicherer gefordert. Diese wiederkehrenden Prüfungen sollen die Brandschutzsicherheit der elektrischen Anlage darstellen. Bei den durchgeführten Prüfungen werden die Anlagen im Anschluss in eine Kategorie eingeteilt. Möglich sind hier die Kategorien A / B / C / D. Diese Einteilung erlaubt dem Versicherungsgeber einen Überblick über den Gesamtzustand der Anlage. Praxistipp: Den Betreiber nach VdS Protokollen aus den Vor­jahren anfragen. Sind Protokolle vorhanden, muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine VdS konforme Elektroinstallation eingebracht werden. Jeder Versicherungsgeber handhabt diese Forderung anders. Als Faustformel kann ab einem Versicherungswert von ca. 2,5 Mio von zusätzlichen Forderungen ausgegangen werden. VdS Richtlinien können vom VdS Verlag, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln, bezogen werden. Siehe: www.vds.de 10 VdS Sachversicherer Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR Die Richtlinien des VdS eilen denen der DIN VDE oft voraus und schließen somit mögliche Sicherheitslücken der normativen Vorgaben. Beispielhaft sind hier eine Auswahl von VdS Richtlinien genannt: VdS 2033 Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1.000 Volt VdS 2023 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen aus brennbaren Baustoffen VdS 2024 Elektrische Anlagen in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungen VdS 2067 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2259 Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge wie Gabelstapler Die Anwendung der Leitungsanlagenrichtline basiert auf baurechtlichen Anforderungen, Baurecht ist Länderrecht. Somit kann jedes Bundesland über seine Bauordungen entscheiden, wann, wo und warum die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss. Die Richtlinie wird in einem Musterwortlaut verfasst und den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Auszug aus der Musterleitungsanlagenrichtline zum Geltungsbereich: 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für a.Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren, ausge nommen in offenen Gängen vor Außenwänden. b.Die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decke). c.Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Ob an einem zu installierenden Gebäude die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss oder nicht, hängt von einigen zu beachtenden Faktoren ab. Unter anderem sind dies: Baugenehmigung, Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept. Die Notwendigkeit der Einhaltung muss immer beim Betreiber, Nutzer der Anlage, notfalls unter Architektenberatung, erfolgen. Als „Faustformel“ kann davon ausgegangen werden, dass ab Gebäudeklasse 3 von der Einhaltung der LAR ausgegangen werden kann! Teile der Inhalte sind im Folgenden zusammengefasst: Einteilung der Gebäudeklassen: Gebäudeklasse 1: Freistehendes Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m². Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m². Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten > 400 m². Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude, Sonderbauten wie: Krankenhäuser, Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und Senioren, weitere möglich. Praxistipp: In „normalen“ Ein- und Zweifamilienhäuser müssen die Belange der LAR noch nicht berücksichtigt werden. Ab Gebäudeklasse 3 bis zum Sonderbau müssen die Belange berücksichtigt werden. Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11 Schutz gegen elektrischen Schlag – nach DIN VDE 0100-410 Brandlast in notwendigen Fluren/Fluchtwege: In Fluchtwegen dürfen keine zusätzlichen Brandlasten ein­ gebracht werden, dies bedeutet in der Konsequenz, nur Metallkanäle und Metallschellen im Fluchtwegund im Fluchttreppenhaus. An Betriebsmitteln dürfen dort ausschließlich solche verbaut werden, die nur für den Betrieb des Fluchtweges und des Flures notwendig sind. Muss ein notwendiger Flur mit betriebsfremden Leitungen gequert werden, so sind Installationskanäle mit einer brandschutztechnischen Kapselung erforderlich. Kanäle in der Ausführung I30 erfüllen in den meisten Fällen diese Anforderung. Unterverteilungen sind gegenüber Fluchtwegen mit einem feuerhemmenden Material abzuschotten. Feuerhemmend – F30 Feuerbeständig – F90 Brandlast in notwendigen Treppenräumen/Fluchtwege: In notwendigen Treppenräumen dürfen wie in notwendigen Fluren, keine zusätzlichen Brandlasten eingebracht werden. Kabelführungen zu notwendigen Betriebsmitteln in diesen Bereichen, wie Lampen, Schaltern und Steckdosen, dürfen nur mit nicht brennbarem Befestigungsmaterial befestigt werden. RCD Pflicht für Steckdosen Seit Juni 2007 (Ablauf der Übergangsfrist 01.02.2009) müssen neu installierte und erweiterte Steckdosen in Endstromkreisen von Wechselspannungssystemen mit einem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ausgerüstet werden, wenn diese nicht ausschließlich durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden. Unterverteilungen sind anders als in Fluren, in Treppenräumen bzw. in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen, feuerhemmend auszuführen. RCD Pflicht für Endstromkreise im Außenbereich Diese Forderung gilt ebenfalls für Endstromkreise und ohne Einschränkung für im Außenbereich verwendete, tragbare _ 32 A. Bei der Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom < letzteren Forderung steht als Schutzziel nicht nur der Schutz von Steckdosenstromkreisen, sondern auch von Endstromkreisen im Blickpunkt. Ausnahmen dürfen hier nur im Einzelfalle gemacht werden. Als Ausnahme können angesehen werden: Steckdosen, die nur durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden. Wenn die elektrische Anlage als ständig überwacht gelten kann. Dies gilt dann als erfüllt, wenn eine ständige messtechnische Überwachung und Protokollierung stattfindet. Eine jährliche Prüfung erfüllt diese Vorgabe nicht! Steckdosen, die speziell nur für ein bestimmtes Betriebsmittel errichtet wurden und sichergestellt werden kann, dass diese nur für dieses Betriebsmittel genutzt werden. Hinweis Normative Bezeichnung Baurechtliche Bezeichnung Fluchtflur Fluchttreppenhaus Notwendiger Flur Notwendiger Treppenraum Praxistipp: Keine Brandlasten mehr in Rettungswege einbringen. Werden bei Nachinstallation Brandlasten erkannt, den Kunden auf die Anforderungen des Baurechts (MLAR bzw. LAR) schriftlich hinweisen und mögliche Kompensationsmaßnahmen, wie z. B. die Schottung von UV und Leitungen empfehlen. 12 Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR RCD in Serverräumen Der Einsatz von RCD in Serverräumen kann mit einer Verlautbarung des UK221.1 folgendermaßen relativiert werden: „In gewerblichen und industriellen Bereichen kann es vertretbar sein, dass von den normativen Festlegungen aus DIN VDE 0100-410 abgewichen wird. Wenn durch den Betreiber der elektrischen Anlage eine entsprechende Gefährdung durch einen möglichen elektrischen Schlag festgestellt wird, was ohne RCD der Fall ist, muss ein anderer, mindestens aber gleichwertiger Schutz sichergestellt werden. Das notwendige Schutzziel aus ArbSchG und BetrSichV muss dauerhaft sichergestellt sein.“ Es wäre somit möglich, Steckdosen in Serverräumen auch ohne RCD zu betreiben. Die dazu zusätzliche Maßnahme wäre eine Unterweisung des IT Personals sowie ein beschränkter Zugang zu den Räumen. Dieser darf dann nur unterwiesenem Fachpersonal möglich sein. Bei Zweifel sind die Steckdosen mit RCD zu schützen. Bei einem möglichen Personen- oder Sachschaden muss der Errichter oder der Elektriker die Konsequenzen tragen. Eine Nachrüstpflicht für RCD in bestehenden Anlagen besteht nicht, kann sich aber über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV ergeben. Praxistipp: Praxistipp: Steckdosenstromkreise sowie Endstromkreise im Außenbereich immer mit RCD schützen. Bei Steckdosen im Bestand gibt es bis 2007 keine Anpassungspflicht. Kunden auf die Vorteile von FI/LS hinweisen. Von der Installation von Steckdosenstromkreisen ohne RCD wird abgeraten, in Serverräumen sollte jede einzelne Steckdose mit FI/LS geschützt werden. Somit kann ein einzelner Fehler nicht die gesamte EDV stilllegen. Normative Zusammenfassung 13 Schutz gegen thermische Einflüsse – nach DIN VDE 0100-420 Abschaltzeit Zum Schutz gegen elektrischen Schlag sollten hauptsächlich RCD's eingesetzt werden. Nun ergeben sich aber in der Praxis auch Begebenheiten, bei denen ein RCD nicht notwendig ist, z. B. Lichtstromkreise im TN System oder Endstromkreise > 32 A. Um hier den Schutz gegen elektrischen Schlag zu gewährleisten, müssen maximale Abschaltzeiten eingehalten werden. Unterschieden werden muss hier das jeweilige Netzsystem, TN oder TT, sowie die maximal vorkommende Spannung gegen Erde. Im konventionellen Niederspannungsnetz kann bei der üblichen Haus- und Gewerbeinstallation von folgenden Abschaltzeiten ausgegangen werden: Netzsystem TT TN Maximale Spannung gegen Erde, U 0 230V AC DC 0,2 s 0,4 s 0,4 s 5s U0 ist die Nennwechselspannung Außenleiter gegen Erde. Auch in einem Drehstomsystem beträgt diese 230 V, somit muss bei der Suche nach der richtigen Abschaltzeit nicht nach Wechsel- oder Drehstromsystem unterschieden werden. TT System, 230 V Abschaltzeit 0,2 Sekunden TN System, 230 V Abschaltzeit 0,4 Sekunden Für Verteilerstromkreise ist im TN System eine Abschaltzeit _ 5 Sekunden erlaubt. von < Für Verteilerstromkreise im TT System ist eine Abschaltzeit _ 1 Sekunden erlaubt. von < Durch die Novellierung der bereits bekannten Norm für feuergefährdete Betriebsstätten DIN VDE 0100-482 entstand eine Erweiterung der DIN VDE 0100-420 mit dem Titel „Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“. Durch die Novellierung von DIN VDE 0100-420 wurde DIN VDE 0100-482 gestrichen. Ihre Anwendung findet die Norm gegen thermische Einflüsse, hauptsächlich in feuergefährdeten Betriebsstätten, in Räumen oder Orten mit oder aus brennbaren Baustoffen sowie in Räumen oder Orten mit einer möglichen Gefährdung für unersetzbare Güter. Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko – feuergefährdete Betriebsstätten: Schreinerei, Zimmerei, Heuscheune, Papierlager usw. Praxistipp: An Lampenstromkreisen immer an der weitesten Stelle eines Lichtbandes die notwendigen Kurzschlussströme feststellen. Anhand der vorgeschalteten Sicherung feststellen, ob der notwendige Kurzschlussstrom zur Abschaltung in der geforderten Zeit zustande kommen kann! Räume oder Orte mit oder aus brennbaren Baustoffen: Holzhäuser, Holzständerbauweise. Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter: Nationaldenkmäler, Museen, möglicherweise Laboratorien oder Rechenzentren. Ob ein Bereich nach DIN VDE 0100-420 einzustufen ist und die Betriebsmittel dann entsprechend den notwendigen Vorgaben aus DIN VDE 0100-420 verbaut werden müssen, muss der Betreiber unter Beachtung des Baurechts, der UVV entscheiden. Der Betreiber sollte für die Einstufung einen Sachkundigen hinzuziehen. 14 Normative Zusammenfassung Praxistipp: Sobald „leicht entzündliche“ Stoffe bearbeitet oder gelagert werden, muss über DIN VDE 0100-420 nachgedacht werden. Als „leicht entzündlich“ gilt, wenn ein Stoff, der einer Flamme eines Zündholzes 10 Sekunden lang ausgesetzt ist, von selbst weiter brennt. Praxistipp: Anhand eines Grundrisses festlegen, welche Bereiche als feuergefährdete Betriebsstätte behandelt werden und welche nicht. Dies im Plan farblich kennzeichnen, z. B. ROT: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch Staub, z. B. Sägegatter BLAU: Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub, z. B. Holzlager, Papierlager GRÜN: Verwaltung, Büro Lichtbogenerkennungseinheit In allen Bereichen wird der Einsatz einer Lichtbogenerkennungseinheit für Endstromkreise empfohlen. Die Lichtbogen­ erkennungseinheit detektiert, ähnlich wie ein Oszilloskop, das Grundrauschen auf der 50 Hz Grundfrequenz. Kann die typische Frequenzfolge eines „Kabel- oder Elektrobrandes“ auf der 50 Hz Grundfrequenz detektiert werden, schaltet die Lichtbogenerkennungseinheit, AFDU, zuverlässig ab. Hier können parallele und serielle Lichtbögen erkannt werden. Normative Zusammenfassung 15 Altes Zeichen für Lampen wurde abgelöst durch: Leuchte darf nicht auf normal entflammbaren Baustoffen montiert werden. Leuchte darf nicht in normal entflammbaren Baustoffen montiert werden. Neue Zeichen auf Leuchten Kabel- und Leitungsanlagen – nach DIN VDE 0100-520 Serielle Lichtbögen können z. B. bei korrosiven Klemmkontakten oder abgeknickten Zuleitungen zu Betriebsmitteln entstehen. Parallele Lichtbögen entstehen oft bei beschädigten Leitungen, z. B. durch Schrauben, Nägel oder Nagetierbefall. Praxistipp: Je nach Art, kann Holz als normal entflammbarer Baustoff gelten. Spannungsfall & Dimensionierung Praxistipp: Werden Leitungen nach dem Spannungsfall dimensioniert, ist in den meisten Fällen auch der Kurzschlussschutz gegeben. TAB HAK – Zähler 0,5 % Praxistipp: Kunden auf die Vorteile und Arbeitsweise der Lichtbogenerkennungseinheit (Brandschutzschalter) hin­weisen. Der Einsatz in Scheunen, Dachböden und unbeaufsichtigten Bereichen sollte obliga­ torisch werden. Abstand von Schaltern und Steckdosen zum Holzständer In Häusern, welche hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen bestehen, wie z. B. Holzhäuser, Holzständerbauweise usw., müssen Schalter und Steckdosen einen definierten Abstand von 15 cm zur nächst liegenden Holzrippe haben. Besonders bei Schaltern an Türen ist dies nur erschwert einzuhalten. Neue Zeichen auf Leuchten Das klassische Zeichen „F im Dreieck“ wurde abgelöst. Das Zeichen „F im Dreieck“ bedeutete, dass diese Leuchten bei „normal“ entflammbaren Oberflächen montiert werden dürfen. Mit Novellierung der Betriebsmittelnorm für Leuchten, DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) vom September 2009, sind neue Zeichen gültig. 16 Normative Zusammenfassung Schutzart der Betriebsmittel IP4X, IP5X und IP6X In Bereichen nach DIN VDE 0100-420 muss die Schutzart der eingesetzten Betriebsmittel beachtet werden. In einer Schreinerei kann es notwendig sein, unterschiedliche Schutzarten einzusetzen: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch brennbaren Staub z. B. Sägegatter oder im Hobel und Sägebereich, Schutzart der Betriebsmittel: IP5X Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub z. B. Holzlager, Papierlager Schutzart der Betriebsmittel: IP4X DIN 18015-1 (Wohnbau) Zähler – Steckdose 3% DIN VDE 0100-520 Beleuchtungsanlagen 3% DIN VDE 0100-520 Allgemeine Stromkreise 5% Die mögliche Dimensionierung ist abhängig von der gewählten normativen Grundlage: Praxistipp: Dimensionierung nach Grundlage Beim Schreiner im Sägewerk oder in Heuscheunen, müssen die Betriebsmittel immer in mindestens IP4X ausgeführt sein. Beim Vorhandensein von Staub, mindestens IP5X. DIN 18015-1 Vorgeschaltete Überstrom Schutzeinrichtung, z. B. B16A DIN VDE 0100-520 Betriebsstrom des Stromkreises, z. B. 8A Betriebsstrom Reduktionsfaktor bei Häufung Werden Leitungen in Mehrfachverlegung befestigt, z. B. in einem Kabelkanal oder in direktem gegenseitigen Kontakt auf einer Wand, muss zur Berechnung der maximalen Strombelastbarkeit ein Reduktionsfaktor verwendet werden: Leitungsart Häufung Reduktion NYM 3x1,5 2 0,80 NYM 5x1,5 3 0,70 NYM 3x2,5 2 0,80 NYM 5x2,5 3 0,70 Praxistipp: Dies bedeutet für die Praxis: Wenn 2 Leitungen in gegenseitigem Kontakt parallel verlaufen, muss die mögliche, abgelesene oder errechnete Strombelastbarkeit um ca. 20 % reduziert werden. Normative Zusammenfassung 17 Wasser / Heizung Wasser Gas Haupterdungsschiene* Öl * Der Erdungsleiter sowie alle leitfähigen Teile müssen in jedem Gebäude über die Haupterdungsschiene leitend miteinander verbunden werden. Kommunikation Ringerder Abwasser Erdung, Schutzleiter Potenzialausgleich – nach DIN VDE 0100-540 / DIN VDE 0100-444 / DIN 18015 Auftrennung von TN-C auf TN-S Wird ein PEN Leiter fest verlegt, so muss dieser aus mechanischen Gründen einen Mindestquerschnitt von mindestens Cu 10 mm² / Al 16 mm² besitzen. Alleine schon aus diesem Grund kann eine „klassische Nullung“ im Bestand nicht mehr erweitert werden. Die Auftrennung eines TN-C in TN-S Netz hat im Hausanschlusskasten zu erfolgen. Ist es dort aus konstrukti­ven Gründen nicht möglich, kann dies ebenfalls im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes vorgenommen werden. mentes, hier besonders die geplante oder durchgeführte Däm­­mung des Fundamentes. Diese muss beim Architekten oder Po­­lier/Bauleiter abgefragt werden. Danach kann aus den Vor­gaben der DIN 18014 der entsprechende Erder eingebracht werden. Schutzleiterströme > 10 mA Betriebsmittel mit Schutzleiterströmen >10 mA kommen oft in industriellen Bereichen sowie auch in gewerblichen Küchen vor. Hier ist besonders darauf zu achten, dass diese Betriebsmittel einen zusätzlichen Schutzleiter mit einem Mindestquerschnitt von Cu 10 mm² erhalten. Fundamenterder Ein Fundamenterder ist den Gebäudefundamenten bzw. der Bodenplatte anzuordnen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser allseitig mit mind. 5 cm Beton umschlossen ist. Praxistipp: Herstellerangaben zum Betriebsmittel beachten, Schutzleiterstrom mit Leckstromzange messen. Fundamenterder nach DIN 18014 In Deutschland müssen alle Neubauten mit einem Ringerder und/oder einem Fundamenterder nach DIN 18014 ausgerüstet werden. In Altbauten ist dagegen lediglich ein „Erder“ gefordert. Erdungsanlagen nach DIN 18014 dürfen nur noch von Elekrofachkräften und Blitzschutzfachkräften eingebracht werden. Wird die Erdungsanlage von einem Tiefbauer eingebracht, dann darf dies nur noch unter Aufsicht von entsprechenden Elektro- oder Blitzschutzfachkräften erfolgen. Eines der wichtigsten Kriterien ist der Aufbau des Gebäudefunda­ 18 Normative Zusammenfassung Ringerder Erder, der unterhalb der Bodenplatte in der Sauberkeitsschicht oder unter der Sauberkeitsschicht erdfühlig verlegt wird. Notwendiges Material bei Erdfühligkeit (Werkstoffnummer 1.4571). Schutzpotenzialausgleich Ein durchgängiger und konsequenter Schutzpotenzialausgleich muss in jedem Gebäude, ob neu oder Bestand, vorhanden sein. In der Bädernorm DIN VDE 0100-701 wird beim Fehlen eines Schutzpotenzialausgleiches die Nachrüstung dringend empfohlen! In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter sowie die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene (Hauptpotentialausgleich) leitend miteinander verbunden werden: Leitende Rohrleitungen, die in ein Gebäude eingeführt werden, z. B. Wasser, Gas, Fernwärme, Lüftung und Heizungsrohre. Alle Verbindungen müssen an der Gebäudeeintrittsstelle, zumindest so nahe wie möglich, verbunden werden. Um die Funktion zu gewährleisten, muss die Niederohmig­keit der Verbindung festgestellt werden. Dies muss mit entsprechenden Messgeräten in der Funktion Rlo (200 mA Messtrom) festgestellt werden. Der Wert 0,2 Ω gilt als Richtwert und sollte nicht überschritten werden. Praxistipp: Kunden immer auf fehlenden Potentialausgleich hinweisen und die Nachrüstung dringend empfehlen. Hinweis: Wenn ein Ringerder, ein Erder direkt im Erdreich, verlegt werden muss, dann ist immer ein Fundamenterder als Funktionspotentialausgleichsleiter innerhalb der Gebäudefundamente notwendig. Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern diese im üblichen Gebrauchszustand berührt werden können, z. B. Metallstützen im Hallenbau. Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus mit Eisen bewehrtem Beton. Praxistipp: Bei der momentanen Bauweise und Dichtheit der Gebäudefundamente ist in 80 % aller Bauvorhaben ein Ringerder in Erde sowie ein Fundamenterder im Gebäudefundament einzubringen. DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin, bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de Normative Zusammenfassung 19 Gebäudesystemtechnik, EnEV aktuell Pflichtenheft / Lastenheft Was ist ein Lastenheft? Das Lastenheft (teils auch Anforderungsspezifikation, Anforderungskatalog, Produktskizze, Kundenspezifikati­on genannt) beschreibt die Gesamtheit der Anforderung des Auftraggebers an die Lieferung und Leistungen eines Auf­ tragnehmers. Es ist z. B. im Software-Bereich das Ergeb­ nis einer Anforderungsanalyse und damit ein Teil des Anforderungsmana­gement. Das Lastenheft kann der Auftraggeber in einer Ausschreibung verwenden und an mehrere mögliche Auftragnehmer verschicken. Mögliche Auftragnehmer erstellen auf Grundlage des Lastenheftes ein Pflichtenheft, welches in konkreterer Form beschreibt, wie der Auftragnehmer die Anforderungen im Lastenheft zu lösen gedenkt. Der Auftragnehmer wählt dann aus den Vorschlägen den für ihn geeignetsten aus. Die Anforderungen in einem Lastenheft sollten durch ihre Formulierung so allgemein wie möglich und so einschränkend wie nötig formuliert werden. Hierdurch hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, optimale Lösungen zu erarbeiten ohne durch zu konkrete Anforderungen in seiner Lösungskompetenz eingeschrängt zu sein. Im Rahmen eines Werkvertrages oder Werkliefervertrages und der dazugehörenden formellen Abnahme beschreibt das Lastenheft präzise die nachprüfbaren Leistungen und Lieferungen. 20 Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell Normen und Standards VDI 3694: Lastenheft/Pflichtenheft für den Einsatz von Automatisierungssysteme (z. B. KNX) Die Vorteile eines Pflichtenheftes: Notwendige Hardware wird aufgrund funktionaler Grundlagen definiert. Ist die Hardware bereits vorhanden, wird dies bei der Erstellung des Pflichtenheftes und der Anforderungen mit berücksichtigt. Sämtliche Parameter, Eigenschaften und Zusammenhänge werden generiert. Klare Vorgaben an den Systemintegrator. 100%tige Planungssicherheit bei den Projektkosten für Hardware und Dienstleistungen. Wegen fehlenden Pflichtenheften und unklaren Funktionsdefinitionen sind schon viele Bauherren vor Gericht nicht zu Ihrem Recht gekommen (Ausführungs- und Überwachungspflicht der beauftragten Leistungen und Leistungsgrenzen). EnEV 2014 Die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) steht vor der Tür. Zum 1. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV 2014 in einer ersten Stufe und zum 1. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen. Neu ist, dass mit der EnEV 2014 erstmals auch Fragen zum Automationsgrad des Gebäudes gestellt werden und somit Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs haben. Letzterer darf vorgegebene Obergrenzen nicht überschreiten. Mit der EnEV 2014 gilt damit erstmals: Kein Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeautomation! Der von der EnEV 2014 erwartete Automationsgrad, konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes, ist dabei relativ gering und wird von heutigen Neubauten bereits erfüllt. Das verhilft dem Gewerk der Gebäudeautomation zu einem sehr sympathischen Einstieg. Die Gefahr, durch die Berücksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafür belohnt die EnEV 2014 diejenigen, die mehr automatisieren als für das Referenzgebäude vorgegeben ist. Beim Übergang auf die erste Stufe der EnEV 2014 kann das bei Neubaumaßnahmen helfen, die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf zu erfüllen. Bei Bestandsgebäuden kann die Gebäudeautomation zu einer positiveren Bewertung im Energieausweis genutzt werden. Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % im Vergleich zur ersten Stufe. Nun ist es so, dass der bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Diesen um weitere 25 % zu reduzieren ist eine beachtliche Reduktion. Im Übertragenen ist das so, als wollte man aus einer bereits ziemlich ausgedrückten Orange nochmals eine große Menge an Saft produzieren. Bei der Orange hilft eine bessere Presse und beim Gebäude die Gebäudeautomation. Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäude­ automation eine positive Auswirkung. Beim Neubau hilft das, die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfüllen. Beim Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie. Vor diesem Hintergrund wird die Gebäudeautomation (GA) zum Freund und Helfer. Wer sich nicht frühzeitig mit dem Querbezug zwischen Automation und EnEV befasst, vergibt wertvolle Chancen. Für die Elektrobranche bedeutet das, sich frühzeitig mit dem Umfeld der EnEV sowie deren Begrifflichkeiten und Berechnungsmethoden zu befassen. Durch die EnEV ergibt sich lediglich, dass automatisiert werden muss – nicht aber wie. Damit dieses Gewerk technisch sinnvoll und insbesondere nutzergerecht umgesetzt werden kann, ist Beratungskompetenz in der Elektrobranche erforderlich. Oder umgekehrt: Nur wer sich frühzeitig diesem Thema stellt und eine Beratungskompetenz aufbaut, kann davon profitieren! Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell 21 Auszug Hilfsmittel neu GS-Prüfzeichen, z. B. DGUV Test alt Gleichspannungsversorgung Schutzleiteranschluss Sicherheitstransformator Fazit EnEV 2014 Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude. Bei Neubaumaßnahmen läuft ein bisher EnEV-konformes Gebäude mit geringwertiger Automation Gefahr, die Anforderungen der EnEV 2014 nicht mehr zu erfüllen! Dieses Risiko ist zwar gering, aber nicht unmöglich. Im Umkehrschluss kann die Automation dazu genutzt werden, bei ausreichendem Automationsgrad den Jahres-Primärenergiebedarf zu senken. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. Bestandsgebäude sind auch betroffen. Bereits ab dem 1. Mai 2014 muss der Automationsgrad bei der Berechnung des Energieausweises berücksichtigt werden, der wiederum beim Verkaufsprozess und somit auch der finanziellen Bewertung des Gebäudes einbezogen wird. D Letztlich ergibt sich folgendes Fazit: Die EnEV schreibt lediglich vor, dass automatisiert werden muss – nicht aber wie! Elektrofachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren, wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzer gerecht umgesetzt werden! Eine Beratungskompetenz bei Elektrofachbetrieben oder Systemhäusern ist erforderlich. neu neu Weitere Literatur DIN V 18599 DIN V 18599:2011-12. Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung, Beuth-Verlag, 2012 DIN V 4108 DIN V 4108-6:2003-06. Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs, Beuth-Verlag, 2006 IGT-Richtlinie 02 IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen, Institut für Gebäudetechnologie GmbH, 2013 DIN V 4701 DIN V 4701-10:2003-08. Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, Beuth-Verlag, 2008 VDI 3813 VDI 3813-2 „Gebäudeautomation (GA) - Raumautomationsfunktionen (RA-Funktionen)“, Beuth-Verlag, 2011 22 Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell alt Trenntransformator Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen Leuchten für rauen Betrieb Wechselspannungsversorgung Explositionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie) Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung Gefährliche elektrische Spannung Prüfzeichen des VDE Prüfund Zertifizierungsinstitutes Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) Schutzkleinspannung (Schutzklasse III) Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN 60598-2-24 (VDE 0711-2-24) RCD vom Typ A zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Niederfrequenz RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von Netzfrequenz RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1 kHz Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet) RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 kHz EG-Konfirmitätszeichen (CE-Kennzeichnung) RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen alt EnEV 2014 Energieeinsparverordnung, nichtamtliche Lesefassung zu der am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossenen, Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 67, Seite 3951ff neu Allgemeiner Haftungsausschluss Alle Angaben und Zeichnungen in dieser Broschüre wurden mit hoher Sorgfalt gemacht und erarbeitet. Sie entsprechen den Normen und Vorgaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie enthalten keine wörtlichen Wiedergaben der Normen, sondern Interpretationen. Für Fehler können wir jedoch – unbeschadet der gesetzlich zwingenden Haftungsfälle – eine Haftung nicht übernehmen, ebenso wie für durch Normänderung unrichtig werdende Angaben. Der Leser ist in jedem Fall verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten sich in den vom offiziellen Herausgeber der Normen veröffentlichen Normenwerken zu vergewissern. Der Nutzer bleibt für seine Ausführungsleistungen stets und ausnahmslos selbst und allein verantwortlich. Hilfsmittel 23 An Gebäudeautomation führt kein Weg vorbei! In Sachen Gebäudesystemtechnik machen wir uns für Sie stark mit den Systemspezialisten in Ihrer Nähe! Hamburg, Bremen, Hannover, Braunschweig: KE-Elektro Gebäudesystemtechnik Dieter Koch E-Mail: [email protected] Berlin, Frankfurt (Oder), Magdeburg: SchleswigHolstein Hamburg Koyne-System-Elektronik Marco Koyne E-Mail: [email protected] Mecklenburg-Vorpommern Hamburg H Bremen Bremen B Gelsenkirchen, Oberhausen, Krefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Freudenberg, Bonn, Neuwied: Thomas Langer KNX-Systemtechnik E-Mail: [email protected] Berlin Niedersachsen Berlin/Marzahn Hannover ann n B Berlin/Steglitz Frankfurt/O. Braunschweig M Magdeburg Brandenburg Dingelstädt, Kassel, Bad Hersfeld, Erfurt: s Cottbus Nordrhein-Westfalen Krefeld Sachsen-Anhalt Gelsenkirchen Dortmund Obe Oberhausen Querfurt Sachsen Thüringen Kassel Freudenberg B Bad Hersfeld Eisenach Hennef H Bonn Markranstädt/Leipzig D Dingelstädt Ratingen Düs Düsseldorf Köln Erfurt Radeberg Gebäude-Programmier-Service e.K. Helmut Haßenpflug E-Mail: [email protected] D Dresden Chemnitzz Zwickau Hessen Markranstädt, Radeberg, Chemnitz, Zwickau: Neuwied Frankfurt/Main H Hanau Frankfurt (Main), Hanau, Weinheim, Mannheim, Saarbrücken, Heidelberg, Karlsruhe: Rheinland-Pfalz Würzburg Weinheim Saarland c Saarbrücken SystemIntegratoren Weinheim Frank von der Heide E-Mail: [email protected] Mannheim Heidelberg N Nürnberg Bayern Karlsruhe Stuttgart Regensburg uw Donauwörth S Straubing I Ingolstadt L Landshut Ravensburg 96050 Bamberg Gutenbergstraße 23 Tel.: 0951/9140-0 Fax: 0951/9140-199 e-mail: info.bamberg @hagemeyerce.com 12681 Berlin-Marzahn Rhinstraße 48-50 Tel.: 030/54964-0 Fax: 030/54964-100 e-mail: info.berlin @hagemeyerce.com 12169 Berlin-Steglitz Vertriebsstützpunkt Lauenburger Straße 85 Tel.: 030/794885-0 Fax: 030/794885-77 e-mail: info.steglitz @hagemeyerce.com 53119 Bonn Brühler Straße 26 Tel.: 0228/55548-0 Fax: 0228/55548-190 e-mail: info.bonn @hagemeyerce.com 38112 Braunschweig Robert-Bosch-Straße 1 c Tel.: 0531/31902-0 Fax: 0531/31902-99 e-mail: info.braunschweig @hagemeyerce.com 28219 Bremen Straubinger Straße 4 Tel.: 0421/489919-0 Fax: 0421/489919-95 e-mail: info.bremen @hagemeyerce.com 09247 Chemnitz-Röhrsdorf Nordstraße 5 Tel.: 03722/525-0 Fax: 03722/525-299 e-mail: info.chemnitz @hagemeyerce.com 03051 Cottbus/Groß Gaglow Vertriebsstützpunkt Am Seegraben 11 Tel.: 0355/58413-0 Fax: 0355/58413-50 e-mail: info.cottbus @hagemeyerce.com 37351 Dingelstädt-Eichsfeld Vertriebsstützpunkt Birkunger Straße 68 Tel.: 036075/530-0 Fax: 036075/530-10 e-mail: info.dingelstaedt @hagemeyerce.com 86609 Donauwörth Vertriebsstützpunkt Ludwig-Auer-Straße 15 Tel.: 0906/70670-0 Fax: 0906/70670-72 e-mail: info.donauwoerth @hagemeyerce.com 44319 Dortmund Giselherstraße 56 Tel.: 0231/567705-0 Fax: 0231/567705-55 e-mail: info.dortmund @hagemeyerce.com 01237 Dresden Vertriebsstützpunkt Mügelner Straße 36 Tel.: 0351/28795-0 Fax: 0351/28795-60 e-mail: info.dresden @hagemeyerce.com 40589 Düsseldorf Am Trippelsberg 43 Tel.: 0211/23942-0 Fax: 0211/23942-99 e-mail: info.duesseldorf @hagemeyerce.com 85386 Eching Vertriebsstützpunkt Freisinger Straße 29 Tel.: 08165/646559-0 Fax: 08165/646559-5 e-mail: info.eching @hagemeyerce.com 99817 Eisenach Vertriebsstützpunkt Langensalzaer Straße 100 Tel.: 03691/6926-0 Fax: 03691/6926-20 e-mail: info.eisenach @hagemeyerce.com 99334 Erfurt/Amt Wachsenburg Gewerbestr. 10 Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“ Tel.: 036202/783-101 Fax: 089/ 5905-68894 e-mail: info.erfurt @hagemeyerce.com 60326 Frankfurt/Main Frankenallee 260 Tel.: 069/750026-0 Fax: 069/750026-49 e-mail: info.frankfurt.main @hagemeyerce.com 15236 Frankfurt/Oder Vertriebsstützpunkt Lise-Meitner-Straße 10 Tel.: 0335/52190-0 Fax: 0335/52190-90 e-mail: info.frankfurt @hagemeyerce.com 57258 Freudenberg Am Silberstern 24 a Tel.: 02734/43488-0 Fax: 02734/43488-80 e-mail: info.freudenberg @hagemeyerce.com 45891 Gelsenkirchen Benzstraße 9 Tel.: 0209/70163-0 Fax: 0209/70163-70 e-mail: info.gelsenkirchen @hagemeyerce.com 22113 Hamburg/Oststeinbek Willinghusener Weg 2 a Tel.: 040/2198820-0 Fax: 040/2198820-98 e-mail: info.hamburg @hagemeyerce.com 63452 Hanau Donaustraße 17 a Tel.: 06181/9804-0 Fax: 06181/9804-10 e-mail: info.hanau @hagemeyerce.com 30453 Hannover Nenndorfer Chaussee 18 a Tel.: 0511/43850-0 Fax: 0511/43850-299 e-mail: info.hannover @hagemeyerce.com 69123 Heidelberg In der Gabel 6 Tel.: 06221/75904-0 Fax: 06221/75904-20 e-mail: info.heidelberg @hagemeyerce.com 53773 Hennef Vertriebsstützpunkt Löhestraße 53 Tel.: 02242/9211-0 Fax: 02242/9211-90 e-mail: info.hennef @hagemeyerce.com 85053 Ingolstadt Steinheilstraße 22 Tel.: 0841/9657-0 Fax: 0841/9657-10 e-mail: info.ingolstadt @hagemeyerce.com 76189 Karlsruhe Eichelbergstraße 36 a Tel.: 0721/9871-0 Fax: 0721/9871-150 e-mail: info.karlsruhe @hagemeyerce.com 34253 Lohfelden/Kassel Max-Planck-Straße 6 Tel.: 0561/580030 Fax: 0561/581429 e-mail: info.kassel @hagemeyerce.com 87600 Kaufbeuren Leo-Lutz-Straße 2 Tel.: 08341/9088-0 Fax: 08341/9088-400 e-mail: info.kaufbeuren @hagemeyerce.com 87437 Kempten Daimlerstraße 12 Tel.: 0831/57127-0 Fax: 0831/57127-420 e-mail: info.kempten @hagemeyerce.com 50739 Köln Robert-Perthel-Straße 58-62 Tel.: 0221/139878-0 Fax: 0221/139878-88 e-mail: info.koeln @hagemeyerce.com 47805 Krefeld Dießemer Bruch 77 Tel.: 02151/5574-0 Fax: 02151/5574-74 e-mail: info.krefeld @hagemeyerce.com 86899 Landsberg am Lech Vertriebsstützpunkt Erikaweg 33 Tel.: 08191/3055133 Fax: 08191/3056860 e-mail: info.kaufbeuren @hagemeyerce.com 84030 Landshut Ottostraße 16 a Tel.: 0871/974826-0 Fax: 0871/974826-10 e-mail: info.landshut @hagemeyerce.com 39112 Magdeburg Jordanstraße 4 a Tel.: 0391/4062-0 Fax: 0391/4062-200 e-mail: info.magdeburg @hagemeyerce.com 68159 Mannheim Seilerstraße 15-23 Tel.: 0621/12044-0 Fax: 0621/154375 e-mail: info.mannheim @hagemeyerce.com 04420 Markranstädt/Leipzig Edisonstraße 19 Tel.: 034205/95-0 Fax: 034205/95-110 e-mail: info.markranstaedt @hagemeyerce.com 87700 Memmingen Alpenstraße 73 Tel.: 08331/9504-0 Fax: 08331/86061 e-mail: info.memmingen @hagemeyerce.com 84453 Mühldorf-Inn Egglkofenstraße 8 Tel.: 08631/6150-0 Fax: 08631/14898 e-mail: info.muehldorf @hagemeyerce.com 80339 München Ridlerstraße 71 Tel.: 089/50066-0 Fax: 089/5022486 e-mail: info.muenchen @hagemeyerce.com 89231 Neu-Ulm Leibnizstraße 5 Tel.: 0731/9765-0 Fax: 0731/9765-509 e-mail: info.neu-ulm @hagemeyerce.com 56566 Neuwied Junkerstücke 2 Tel.: 02631/8251-0 Fax: 02631/8251-199 e-mail: info.neuwied @hagemeyerce.com 90451 Nürnberg Donaustraße 29 Tel.: 0911/64137-0 Fax: 0911/64137-40 e-mail: info.nuernberg @hagemeyerce.com 46149 Oberhausen Graf-Zeppelin-Straße 7 Tel.: 0208/99495-0 Fax: 0208/99495-37 e-mail: info.oberhausen @hagemeyerce.com 94032 Passau Spitalhofstraße 80 Tel.: 0851/95966-0 Fax: 0851/755813 e-mail: info.passau @hagemeyerce.com 06268 Querfurt Vertriebsstützpunkt Döcklitzer Tor 56 Tel.: 034771/521-0 Fax: 034771/521-11 e-mail: info.querfurt @hagemeyerce.com 01454 Radeberg/Dresden Dammweg 15 Tel.: 03528/433-0 Fax: 03528/433-2605 e-mail: info.radeberg @hagemeyerce.com Mühldorf München nc Landsberg/Lech Kaufbeuren K Kempten 36251 Bad Hersfeld In den Giesen 21 Tel.: 06621/160-0 Fax: 06621/160-100 e-mail: info.bad-hersfeld @hagemeyerce.com Eching Maisach Memmingen 86199 Augsburg Edisonstraße 9 Tel.: 0821/5971-0 Fax: 0821/574388 e-mail: info.augsburg @hagemeyerce.com u Passau Nörting Augsburg m Neu-Ulm Baden-Württemberg Stuttgart, Neu-Ulm: Elektro- und Gebäudetechnik Falk Beger E-Mail: [email protected] Bamberg Hauptverwaltung 80687 München Landsberger Straße 312 Tel.: 089/44459-0 Fax: 089/44459-693 e-mail:[email protected] Traunstein n Rosenheim WARTH Steuerungstechnik Peter Warth E-Mail: [email protected] Memmingen, Kaufbeuren, Kempten, Ravensburg Böck Gebäudesystemtechnik Max Böck E-Mail: [email protected] Bamberg, Würzburg, Nürnberg, Regensburg, Straubing, Passau, Landshut, Ingolstadt, München, Augsburg, Mühldorf, Traunstein, Rosenheim: SYSPA Gebäudesystemtechnik GmbH, Stefan Eben E-Mail: [email protected] HAGEMEYER Deutschland - Ihr Großhandelsunternehmen für >Elektrotechnik und Gebäudesystemtechnik< 40878 Ratingen Vertriebsstützpunkt Kaiserswerther Straße 49-51 Tel.: 02102/9930-0 Fax: 02102/9930-99 e-mail: info.ratingen @hagemeyerce.com 88213 Ravensburg Zuppingerstraße 4 Tel.: 0751/3617-0 Fax: 0751/3617-149 e-mail: info.ravensburg @hagemeyerce.com 93055 Regensburg An der Irler Höhe 42 Tel.: 0941/4628-0 Fax: 0941/4628-58 e-mail: info.regensburg @hagemeyerce.com 83026 Rosenheim Oberaustraße 47 Tel.: 08031/2459-0 Fax: 08031/45113 e-mail: info.rosenheim @hagemeyerce.com 66115 Saarbrücken Angela-Braun-Straße 18 Tel.: 0681/98902-0 Fax: 0681/98902-149 e-mail: info.saarbruecken @hagemeyerce.com 94315 Straubing Steinweg 20 Tel.: 09421/548-0 Fax: 09421/43821 e-mail: info.straubing @hagemeyerce.com 70499 Stuttgart Motorstr. 41 Tel.: 0711/896666-0 Fax: 0711/896666-50 e-mail: info.stuttgart @hagemeyerce.com 83278 Traunstein-Haslach Lambergstraße 33 Tel.: 0861/7003-0 Fax: 0861/15467 e-mail: info.traunstein @hagemeyerce.com 69469 Weinheim Mierendorffstraße 33 Tel.: 06201/39295-0 Fax: 06201/182214 e-mail: info.weinheim @hagemeyerce.com 97076 Würzburg Gattingerstraße 7 Tel.: 0931/359538-0 Fax: 0931/359538-51 e-mail: info.wuerzburg @hagemeyerce.com 08060 Zwickau Brander Weg 2 Tel.: 0375/331-0 Fax: 0375/331-500 e-mail: info.zwickau @hagemeyerce.com www.hagemeyerce.com Einfach, intelligent, nachrüstbar: Home-Automation ist die Zukunft! 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