Vorschriften Normen und

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Normen und
Vorschriften
der Elektrotechnik
HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG · Hauptverwaltung · Landsberger Straße 312 · 80687 München
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Vorwort
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2000
Mit unserer Richtlinien- und Normenbroschüre wollen wir
Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Wissen zu vertiefen.
InhaltsverzeichnisSeite
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen Ihrer
täglichen Arbeit zusammengefasst – beginnend bei der
grundsätzlichen Forderung Normen einzuhalten. Dabei wird
zudem zwischen Sicherheitsnormen, Ausstattungs- sowie
Errichtungsnormen unterschieden.
Normen DIN VDE
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DIN VDE Sicherheitsnormen
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DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen
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Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften
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Vorwort3
VdS Sachversicherer
10
Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR
11
Normative Zusammenfassung
13
Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell
20
Hilfsmittel23
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Vorwort
3
Normen DIN VDE
Die Elektrofachkraft hat eine Vielzahl von Normen und Richtlinien einzuhalten. Prinzipiell können diese in „Sicherheitsnormen“ und „Ausstattungs- oder Errichtungsnormen“
eingeteilt werden. Als Sicherheitsnormen gelten üblicherweise DIN VDE Vorschriften, die zwingende Einhaltung dieser
erreicht über das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §49, als
Vermutungserwähnung, seine Berechtigung.
§49 Anforderung an Energieanlagen
Absatz (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit ge
währleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu beachten.
Absatz (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe …
Auszug 1 … von Elektrizität die technischen Regeln des
Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Infor
mationstechnik e.V., eingehalten werden.
DIN VDE Sicherheitsnormen
Weitere Vorschriften kommen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften.
Diese werden in Fachkreisen auch Unfallverhütungsvorschriften genannt. Erwähnenswerte Vorschriften sind hier
DGUV V3 (früher BGV A3). Hier finden sich grundsätzliche
Forderungen an das Betreiben und Prüfen von elektrischen
Anlagen sowie notwendige Anpassungspflichten. Darüber
hinaus DGUV V203-006 (früher BGI 608) zur Auswahl und
zum Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen. Auch hier
sind aus der Grundlage DGUV V3 Anpassungsanforderungen
enthalten. Die Vorgaben der Sachversicherer schließen
sich als zusätzliche Richtlinien an die bereits bestehenden
Vorschriften an.
DIN VDE Vorschriften können somit als anerkannte
Regeln der Technik angesehen werden.
Als „Sicherheitsnormen“ dürfen somit alle als DIN VDE
Norm gekennzeichneten Vorgaben angesehen werden.
Eine Gewichtung von Sicherheitsnormen kann hier nicht vorgenommen werden. Beispielhaft werden hier die folgenden
Normen genannt:
DIN VDE 0100-410
Schutzmaßnahmen,
Schutz gegen elektrischen Schlag
DIN VDE 0100-420
Schutzmaßnahmen,
Schutz gegen thermische Auswirkungen
DIN VDE 0100-520
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel,
Kabel und Leitungsanlagen
Deutsche Norm
Juni 2007
DIN VDE 0100-410
(VDE 0100-410)
Errichten von Niederspannungsanlagen –
Teil 4-41: Schutzmaßnahmen –
Schutz gegen elektrischen Schlag
Abbildung 1: Beispiel Sicherheitsnorm
Praxistipp:
DIN VDE Vorschriften müssen immer eingehalten
werden, auch ein mögliches „Freistellen“ durch
eine Unterschrift oder Aufforderung des Kunden
ist nicht rechtsgültig.
VDE Vorschriften können vom VDE Verlag GmbH, Bismarkstr. 33,
10625 Berlin, bezogen werden. Siehe: www.vde-verlag.de
DIN VDE 0100-560
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel,
Einrichtungen für Sicherheitszwecke
DIN VDE 0100-701
Räume und Anlagen besonderer Art,
Räume mit Badewanne und Dusche
DIN VDE 0100-722
Räume und Anlagen besonderer Art,
Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
4
Normen DIN VDE
DIN VDE Sicherheitsnormen
5
DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
„Ausstattungsnormen“ bzw. „Errichtungsnormen“ sind
solche Vorgaben, die mit dem Kunden vereinbart werden
können bzw. über ihre Definition als „anerkannte Regel der
Technik“ angewendet werden müssen. Werden mit dem
Kunden keine Vereinbarungen getroffen, kann die Einhaltung
dieser Vorgaben möglicherweise juristisch als „gewerbliche
Verkehrssitte“ angesehen werden. Dies bedeutet, dass der
Kunde/Verbraucher, von der Einhaltung dieser ausgehen kann!
Verordnungen der Berufsgenossenschaften haben gesetzlichen Charakter. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften gilt als obligatorisch.
In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger wird z. B. auf DIN 18015 verwiesen. Da diese TAB
oft als Vertragsgrundlagen zwischen dem Versorger und dem
Endkunden vereinbart sind, ergibt sich für hier erwähnte
Normen eine „Quasiverbindlichkeit“.
Deutsche Norm
September 2013
DIN VDE 18015-1
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –
Teil 1: Planungsgrundlagen
Abbildung 2: Beispiel Ausstattungsnorm bzw. Errichtungsnorm
Praxistipp:
DIN 18015 kann nicht global ausgeschlossen
werden! Wenn einzelne Teile davon ausgeschlossen werden sollen, dann sollten Sie dies immer
schriftlich mit dem Kunden vereinbaren.
DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin,
bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de
Als weitere branchenübliche „Ausstattungs-„ bzw.
„Errichtungsnormen“ können genannt werden:
DIN 18015-1
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden,
T1 Planungsgrundlagen
DGUV V3 (früher BGV A 3)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
§1 Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen
und Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe dieser Betriebsmittel.
Praxistipp:
DIN 18015-2
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden,
T2 Mindestausstattung
DIN 18015-3
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden,
T3 Leitungsführungszonen
Festgelegt sind hier unter anderem Prüffristen für ortsfeste
Anlagen sowie die notwendigen Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel.
DIN VDE regelt die Vorgehensweise, wie geprüft
werden muss.
DIN 18015-4
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden,
T4 Gebäudesystemtechnik
Fristen für ortsfeste Anlagen:
DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen,
z. B. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 14675
Brandmeldeanlagen,
Aufbau und Betrieb
DIN 14676
Rauchwarnmelder für Wohnhäuser,
Einbau, Betrieb, Instandhaltung
DGUV V3 (früher BGV A3) regelt die Fristen,
wann geprüft werden muss.
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre
Auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste
Betriebsmittel in „Betriebsstätten,
Räumen und Anlagen besonderer Art“
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit FehlerstromSchutzeinrichtungen in nichtstationären
Anlagen
1 Monat
Auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft oder elektronisch
unterwiesene Person bei Verwendung
geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Benutzer
• 6 Monate
• Arbeitstäglich
Auf einwandfreie
Funktion durch
Betätigungen der
Prüfeinrichtung
Fehlerstrom-, Differenzstrom und
Fehlerspannungs-Schutzschalter:
•in stationären Anlagen
•in nichtstationären Anlagen (Bau stromverteiler oder Festverteiler)
Quelle: DGUV V3 der BGETEM
6
DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
7
A-Schrank
GV-Schrank
V-Schrank
EV-Schrank
GG-Schrank
Aufbau einer Baustellenstromversorgung
Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel:
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
• Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel (soweit benutzt)
• Verlängerungs- und Geräte anschlussleitungen mit Steck-
vorrichtungen
• Anschlussleitungen mit Stecker
• Bewegliche Leitungen mit
Stecker und Festanschluss
• Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
• Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 %
erreicht, kann die Prüffrist entsprechend ver längert werden.
•Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen
Bedingungen ein Jahr. In Büros oder unter
ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
Art der Prüfung
Prüfer
Auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft,
bei Verwendung
geeigneter Messund Prüfgeräte
auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Zeigt sich eine Fehlerquote > 2 % muss in geringeren Abständen geprüft werden!
Quelle: DGUV V3 der BGETEM
Zwingende Anpassungspflichten
der Berufsgenossenschaft
Wegen vermeidbarer und besonderer Unfallgefahren werden
von den Berufsgenossenschaften unter anderem folgende
Anpassungen an elektrischen Anlagen gefordert:
(Auflistung nicht vollständig, weitere in DGUV V3 (früher BGV A3))
1.Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für
Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83.
Bis zum 31. Dezember 1999.
2.Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die
BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel auf Baustellen“. Bis zum 31. Dezember 1997.
Besonders für die neuen Bundesländer gilt:
3.Umstellen der Drehstromsteckvorrichtung (Flachstecker),
auf das Rundstecksystem. Bis zum 31. Dezember 1997.
4.Anpassen von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die BGI 755. Bis zum 31. Dezember 1996/1999.
8
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Praxistipp:
Wenn Verteilungen geöffnet oder Abdeckungen
abgenommen werden können, muss immer alles
Fingersicher ausgeführt sein.
Offene Schrauben an LS-Automaten oder Schaltschützen dürfen in der Praxis nicht mehr vorkommen. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese
sind aber sehr begrenzt.
DGUV Information 203 – 006 (früher BGI 608)
Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen
auf Baustellen
Anwendungsbereich
Diese Information findet Anwendung auf Auswahl und
Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die auf
Baustellen betrieben werden.
Die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:
Als Netzsysteme sind TN-C, TN-S, TT sowie IT-Systeme
zulässig, der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung muss
16 mm² betragen. Bei der Verwendung des TN-C Systems
im Abgang muss der Mindestquerschnitt der Leitung mind.
10 mm² betragen. Grundsätzlich ist zu beachten: Alle Leitungen auf Baustellen müssen zusätzlich gegen mechanische
Einflüsse geschützt werden.
Im TN-System sollte, zur Gewährleistung einer sicheren
Verbindung zum Erder, möglichst jeder Baustromverteiler
zusätzlich geerdet werden! Um dies zu realisieren, werden
in der Praxis oft Erdspieße eingesetzt.
Um die korrekte Auswahl des RCD Schalters treffen zu
können, sind die Betreiber (Bauunternehmer) aufgefordert,
frequenzgesteuerte Betriebsmittel zu kennzeichnen.
Kommen mehrphasige frequenzgesteuerte Betriebsmittel
zum Einsatz, müssen RCD vom Typ B eingesetzt werden!
Beim Aufstellen von Baustromverteilern ist der Bauunternehmer nach frequenzgesteuerten Betriebsmitteln abzufragen.
Diese Abfrage sollte schriftlich erfolgen. Kommen Kran,
Steinsäge usw. mit frequenzgesteuerten Antrieben zum
Einsatz, so sind RCD´s vom Typ B einzusetzen. Kommen
einphasige, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz,
z. B. drehzahlgesteuerter Bohrhammer oder Flex, so „sollte“
für diese Stromkreise ein RCD vom Typ F eingesetzt werden.
Symbolik RCD
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
Symbol
Typ A
Typ F
Typ B
Typ B+
Quelle: DGUV Informationsbroschüre 203 – 006 (früher BGI 608)
Praxistipp:
Werden Baustromverteiler ohne RCD vom Typ B
auf Baustellen aufgestellt – den Bauleiter bzw.
Bauunternehmer darauf aufmerksam machen und
immer auf dem Messprotokoll festhalten:
„Nicht für frequenzgesteuerte Betriebsmittel
geeignet“ – zusätzlich den Baustromverteiler mit
einem Beschriftungsband kennzeichnen.
UVV können bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft bestellt
werden. Siehe: www.bgetem.de
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
9
Gebäudeklassen
GK 1 (a+b)
GK 2
Freistehende
Gebäude
7 m OKF
Gebäude
7 m OKF
( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m2)
( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m2)
GK 3
Sonstige
Gebäude
7 m OKF
GK 4
Gebäude
13 m OKF
GK 5
Sonstige
Gebäude
22 m OKF
Sonderbauten
• Hotels
• Versammlungsstätten
• Sportstätten
• Schulen
• Krankenhäuser jeder Höhe und
Hochhäuser
22 m OKF
(Nutzungseinheiten
mit jeweils nicht
mehr als 400 m2)
OKF = Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich
Darstellung der Gebäudeklassen
VdS Sachversicherer
Die Richtlinien der Sachversicherer gelten als „Regeln der
Technik“, die Einhaltung dieser muss mit dem Betreiber der
elektrischen Anlagen vereinbart werden. Da VdS Richtlinien
ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis widerspiegeln, kommt
es vor, dass Baubehörden die Einhaltung dieser Richtlinien
fordern, besonders in Bezug auf Brandmeldeanlagen, RWA
Anlagen, weitere möglich.
Vom Versicherungsgeber werden je nach vereinbarter
Leistung mögliche Abnahmen der elektrischen Anlage nach
Klausel 3602 der Sachversicherer gefordert. Diese wiederkehrenden Prüfungen sollen die Brandschutzsicherheit der
elektrischen Anlage darstellen. Bei den durchgeführten Prüfungen werden die Anlagen im Anschluss in eine Kategorie
eingeteilt. Möglich sind hier die Kategorien A / B / C / D. Diese
Einteilung erlaubt dem Versicherungsgeber einen Überblick
über den Gesamtzustand der Anlage.
Praxistipp:
Den Betreiber nach VdS Protokollen aus den Vor­jahren anfragen. Sind Protokolle vorhanden, muss
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine VdS konforme
Elektroinstallation eingebracht werden. Jeder Versicherungsgeber handhabt diese Forderung anders.
Als Faustformel kann ab einem Versicherungswert
von ca. 2,5 Mio von zusätzlichen Forderungen ausgegangen werden.
VdS Richtlinien können vom VdS Verlag, Amsterdamer Str. 174,
50735 Köln, bezogen werden. Siehe: www.vds.de
10 VdS Sachversicherer
Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR
Die Richtlinien des VdS eilen denen der DIN VDE oft voraus
und schließen somit mögliche Sicherheitslücken der normativen Vorgaben.
Beispielhaft sind hier eine Auswahl von VdS Richtlinien
genannt:
VdS 2033
Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten
VdS 2046
Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1.000 Volt
VdS 2023
Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen aus
brennbaren Baustoffen
VdS 2024
Elektrische Anlagen in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungen
VdS 2067
Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft
VdS 2259
Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge wie Gabelstapler
Die Anwendung der Leitungsanlagenrichtline basiert auf
baurechtlichen Anforderungen, Baurecht ist Länderrecht.
Somit kann jedes Bundesland über seine Bauordungen entscheiden, wann, wo und warum die Leitungsanlagenrichtline
eingehalten werden muss.
Die Richtlinie wird in einem Musterwortlaut verfasst und den
Bundesländern zur Verfügung gestellt. Auszug aus der Musterleitungsanlagenrichtline zum Geltungsbereich:
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für
a.Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren, ausge nommen in offenen Gängen vor Außenwänden.
b.Die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decke).
c.Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen
im Brandfall.
Ob an einem zu installierenden Gebäude die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss oder nicht, hängt
von einigen zu beachtenden Faktoren ab. Unter anderem
sind dies: Baugenehmigung, Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept. Die Notwendigkeit der Einhaltung muss
immer beim Betreiber, Nutzer der Anlage, notfalls unter
Architektenberatung, erfolgen.
Als „Faustformel“ kann davon ausgegangen werden, dass ab
Gebäudeklasse 3 von der Einhaltung der LAR ausgegangen
werden kann!
Teile der Inhalte sind im Folgenden
zusammengefasst:
Einteilung der Gebäudeklassen:
Gebäudeklasse 1:
Freistehendes Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr
als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m².
Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei
Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m².
Gebäudeklasse 3:
Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.
Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten > 400 m².
Gebäudeklasse 5:
Sonstige Gebäude, Sonderbauten wie:
Krankenhäuser, Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und
Senioren, weitere möglich.
Praxistipp:
In „normalen“ Ein- und Zweifamilienhäuser müssen
die Belange der LAR noch nicht berücksichtigt werden.
Ab Gebäudeklasse 3 bis zum Sonderbau müssen
die Belange berücksichtigt werden.
Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11
Schutz gegen elektrischen Schlag – nach DIN VDE 0100-410
Brandlast in notwendigen Fluren/Fluchtwege:
In Fluchtwegen dürfen keine zusätzlichen Brandlasten ein­
gebracht werden, dies bedeutet in der Konsequenz, nur
Metallkanäle und Metallschellen im Fluchtwegund im Fluchttreppenhaus.
An Betriebsmitteln dürfen dort ausschließlich solche verbaut
werden, die nur für den Betrieb des Fluchtweges und des
Flures notwendig sind.
Muss ein notwendiger Flur mit betriebsfremden Leitungen
gequert werden, so sind Installationskanäle mit einer brandschutztechnischen Kapselung erforderlich. Kanäle in der Ausführung I30 erfüllen in den meisten Fällen diese Anforderung.
Unterverteilungen sind gegenüber Fluchtwegen mit einem
feuerhemmenden Material abzuschotten.
Feuerhemmend – F30
Feuerbeständig – F90
Brandlast in notwendigen Treppenräumen/Fluchtwege:
In notwendigen Treppenräumen dürfen wie in notwendigen
Fluren, keine zusätzlichen Brandlasten eingebracht werden.
Kabelführungen zu notwendigen Betriebsmitteln in diesen
Bereichen, wie Lampen, Schaltern und Steckdosen, dürfen
nur mit nicht brennbarem Befestigungsmaterial befestigt
werden.
RCD Pflicht für Steckdosen
Seit Juni 2007 (Ablauf der Übergangsfrist 01.02.2009) müssen
neu installierte und erweiterte Steckdosen in Endstromkreisen
von Wechselspannungssystemen mit einem zusätzlichen
Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ausgerüstet werden, wenn diese nicht ausschließlich durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden.
Unterverteilungen sind anders als in Fluren, in Treppenräumen
bzw. in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen, feuerhemmend auszuführen.
RCD Pflicht für Endstromkreise im Außenbereich
Diese Forderung gilt ebenfalls für Endstromkreise und ohne
Einschränkung für im Außenbereich verwendete, tragbare
_ 32 A. Bei der
Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom <
letzteren Forderung steht als Schutzziel nicht nur der Schutz
von Steckdosenstromkreisen, sondern auch von Endstromkreisen im Blickpunkt. Ausnahmen dürfen hier nur im Einzelfalle gemacht werden.
Als Ausnahme können angesehen werden:
Steckdosen, die nur durch elektrotechnisch unterwiesenes
Fachpersonal bedient werden.
Wenn die elektrische Anlage als ständig überwacht gelten
kann. Dies gilt dann als erfüllt, wenn eine ständige messtechnische Überwachung und Protokollierung stattfindet.
Eine jährliche Prüfung erfüllt diese Vorgabe nicht!
Steckdosen, die speziell nur für ein bestimmtes Betriebsmittel errichtet wurden und sichergestellt werden kann,
dass diese nur für dieses Betriebsmittel genutzt werden.
Hinweis
Normative Bezeichnung
Baurechtliche Bezeichnung
Fluchtflur
Fluchttreppenhaus
Notwendiger Flur
Notwendiger Treppenraum
Praxistipp:
Keine Brandlasten mehr in Rettungswege einbringen. Werden bei Nachinstallation Brandlasten
erkannt, den Kunden auf die Anforderungen des
Baurechts (MLAR bzw. LAR) schriftlich hinweisen
und mögliche Kompensationsmaßnahmen, wie z. B.
die Schottung von UV und Leitungen empfehlen.
12 Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR
RCD in Serverräumen
Der Einsatz von RCD in Serverräumen kann mit einer Verlautbarung des UK221.1 folgendermaßen relativiert werden:
„In gewerblichen und industriellen Bereichen kann es vertretbar sein, dass von den normativen Festlegungen aus DIN
VDE 0100-410 abgewichen wird. Wenn durch den Betreiber
der elektrischen Anlage eine entsprechende Gefährdung
durch einen möglichen elektrischen Schlag festgestellt wird,
was ohne RCD der Fall ist, muss ein anderer, mindestens
aber gleichwertiger Schutz sichergestellt werden. Das notwendige Schutzziel aus ArbSchG und BetrSichV muss dauerhaft sichergestellt sein.“
Es wäre somit möglich, Steckdosen in Serverräumen auch
ohne RCD zu betreiben. Die dazu zusätzliche Maßnahme
wäre eine Unterweisung des IT Personals sowie ein beschränkter Zugang zu den Räumen. Dieser darf dann nur
unterwiesenem Fachpersonal möglich sein. Bei Zweifel sind
die Steckdosen mit RCD zu schützen. Bei einem möglichen
Personen- oder Sachschaden muss der Errichter oder der
Elektriker die Konsequenzen tragen.
Eine Nachrüstpflicht für RCD in bestehenden Anlagen besteht nicht, kann sich aber über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV ergeben.
Praxistipp:
Praxistipp:
Steckdosenstromkreise sowie Endstromkreise im
Außenbereich immer mit RCD schützen.
Bei Steckdosen im Bestand gibt es bis 2007 keine
Anpassungspflicht.
Kunden auf die Vorteile von FI/LS hinweisen.
Von der Installation von Steckdosenstromkreisen
ohne RCD wird abgeraten, in Serverräumen sollte
jede einzelne Steckdose mit FI/LS geschützt
werden. Somit kann ein einzelner Fehler nicht die
gesamte EDV stilllegen.
Normative Zusammenfassung 13
Schutz gegen thermische Einflüsse – nach DIN VDE 0100-420
Abschaltzeit
Zum Schutz gegen elektrischen Schlag sollten hauptsächlich
RCD's eingesetzt werden. Nun ergeben sich aber in der Praxis
auch Begebenheiten, bei denen ein RCD nicht notwendig ist,
z. B. Lichtstromkreise im TN System oder Endstromkreise
> 32 A. Um hier den Schutz gegen elektrischen Schlag zu
gewährleisten, müssen maximale Abschaltzeiten eingehalten
werden. Unterschieden werden muss hier das jeweilige Netzsystem, TN oder TT, sowie die maximal vorkommende Spannung gegen Erde. Im konventionellen Niederspannungsnetz
kann bei der üblichen Haus- und Gewerbeinstallation von
folgenden Abschaltzeiten ausgegangen werden:
Netzsystem
TT
TN
Maximale Spannung gegen Erde,
U 0 230V
AC
DC
0,2 s
0,4 s
0,4 s
5s
U0 ist die Nennwechselspannung Außenleiter gegen Erde.
Auch in einem Drehstomsystem beträgt diese 230 V, somit
muss bei der Suche nach der richtigen Abschaltzeit nicht
nach Wechsel- oder Drehstromsystem unterschieden werden.
TT System, 230 V
Abschaltzeit 0,2 Sekunden
TN System, 230 V
Abschaltzeit 0,4 Sekunden
Für Verteilerstromkreise ist im TN System eine Abschaltzeit
_ 5 Sekunden erlaubt.
von <
Für Verteilerstromkreise im TT System ist eine Abschaltzeit
_ 1 Sekunden erlaubt.
von <
Durch die Novellierung der bereits bekannten Norm für feuergefährdete Betriebsstätten DIN VDE 0100-482 entstand eine
Erweiterung der DIN VDE 0100-420 mit dem Titel „Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“.
Durch die Novellierung von DIN VDE 0100-420 wurde DIN
VDE 0100-482 gestrichen.
Ihre Anwendung findet die Norm gegen thermische Einflüsse,
hauptsächlich in feuergefährdeten Betriebsstätten, in Räumen
oder Orten mit oder aus brennbaren Baustoffen sowie in
Räumen oder Orten mit einer möglichen Gefährdung für
unersetzbare Güter.
Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko –
feuergefährdete Betriebsstätten:
Schreinerei, Zimmerei, Heuscheune, Papierlager usw.
Praxistipp:
An Lampenstromkreisen immer an der weitesten
Stelle eines Lichtbandes die notwendigen Kurzschlussströme feststellen. Anhand der vorgeschalteten Sicherung feststellen, ob der notwendige
Kurzschlussstrom zur Abschaltung in der geforderten Zeit zustande kommen kann!
Räume oder Orte mit oder aus
brennbaren Baustoffen:
Holzhäuser, Holzständerbauweise.
Räume oder Orte mit Gefährdungen
für unersetzbare Güter:
Nationaldenkmäler, Museen, möglicherweise Laboratorien
oder Rechenzentren.
Ob ein Bereich nach DIN VDE 0100-420 einzustufen ist und
die Betriebsmittel dann entsprechend den notwendigen
Vorgaben aus DIN VDE 0100-420 verbaut werden müssen,
muss der Betreiber unter Beachtung des Baurechts, der
UVV entscheiden. Der Betreiber sollte für die Einstufung
einen Sachkundigen hinzuziehen.
14 Normative Zusammenfassung
Praxistipp:
Sobald „leicht entzündliche“ Stoffe bearbeitet oder
gelagert werden, muss über DIN VDE 0100-420
nachgedacht werden.
Als „leicht entzündlich“ gilt, wenn ein Stoff, der
einer Flamme eines Zündholzes 10 Sekunden lang
ausgesetzt ist, von selbst weiter brennt.
Praxistipp:
Anhand eines Grundrisses festlegen, welche
Bereiche als feuergefährdete Betriebsstätte
behandelt werden und welche nicht. Dies im
Plan farblich kennzeichnen, z. B.
ROT: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche
Gefährdung durch Staub, z. B. Sägegatter
BLAU: Feuergefährdete Betriebsstätte
ohne Staub, z. B. Holzlager, Papierlager
GRÜN: Verwaltung, Büro
Lichtbogenerkennungseinheit
In allen Bereichen wird der Einsatz einer Lichtbogenerkennungseinheit für Endstromkreise empfohlen. Die Lichtbogen­
erkennungseinheit detektiert, ähnlich wie ein Oszilloskop,
das Grundrauschen auf der 50 Hz Grundfrequenz. Kann die
typische Frequenzfolge eines „Kabel- oder Elektrobrandes“
auf der 50 Hz Grundfrequenz detektiert werden, schaltet die
Lichtbogenerkennungseinheit, AFDU, zuverlässig ab. Hier
können parallele und serielle Lichtbögen erkannt werden.
Normative Zusammenfassung 15
Altes Zeichen für Lampen
wurde abgelöst durch:
Leuchte darf nicht auf normal entflammbaren Baustoffen montiert werden.
Leuchte darf nicht in normal entflammbaren Baustoffen montiert werden.
Neue Zeichen auf Leuchten
Kabel- und Leitungsanlagen –
nach DIN VDE 0100-520
Serielle Lichtbögen können z. B. bei korrosiven Klemmkontakten oder abgeknickten Zuleitungen zu Betriebsmitteln entstehen. Parallele Lichtbögen entstehen oft bei beschädigten
Leitungen, z. B. durch Schrauben, Nägel oder Nagetierbefall.
Praxistipp:
Je nach Art, kann Holz als normal entflammbarer
Baustoff gelten.
Spannungsfall & Dimensionierung
Praxistipp:
Werden Leitungen nach dem Spannungsfall
dimensioniert, ist in den meisten Fällen auch der
Kurzschlussschutz gegeben.
TAB
HAK – Zähler
0,5 %
Praxistipp:
Kunden auf die Vorteile und Arbeitsweise der
Lichtbogenerkennungseinheit (Brandschutzschalter)
hin­weisen. Der Einsatz in Scheunen, Dachböden
und unbeaufsichtigten Bereichen sollte obliga­
torisch werden.
Abstand von Schaltern und Steckdosen
zum Holzständer
In Häusern, welche hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen
bestehen, wie z. B. Holzhäuser, Holzständerbauweise usw.,
müssen Schalter und Steckdosen einen definierten Abstand
von 15 cm zur nächst liegenden Holzrippe haben. Besonders
bei Schaltern an Türen ist dies nur erschwert einzuhalten.
Neue Zeichen auf Leuchten
Das klassische Zeichen „F im Dreieck“ wurde abgelöst.
Das Zeichen „F im Dreieck“ bedeutete, dass diese Leuchten
bei „normal“ entflammbaren Oberflächen montiert werden
dürfen. Mit Novellierung der Betriebsmittelnorm für Leuchten, DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) vom September 2009,
sind neue Zeichen gültig.
16 Normative Zusammenfassung
Schutzart der Betriebsmittel IP4X, IP5X und IP6X
In Bereichen nach DIN VDE 0100-420 muss die Schutzart
der eingesetzten Betriebsmittel beachtet werden. In einer
Schreinerei kann es notwendig sein, unterschiedliche
Schutzarten einzusetzen:
Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche
Gefährdung durch brennbaren Staub
z. B. Sägegatter oder im Hobel und Sägebereich,
Schutzart der Betriebsmittel: IP5X
Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub
z. B. Holzlager, Papierlager
Schutzart der Betriebsmittel: IP4X
DIN 18015-1 (Wohnbau)
Zähler – Steckdose
3%
DIN VDE 0100-520
Beleuchtungsanlagen
3%
DIN VDE 0100-520
Allgemeine Stromkreise
5%
Die mögliche Dimensionierung ist abhängig von der gewählten
normativen Grundlage:
Praxistipp:
Dimensionierung nach Grundlage
Beim Schreiner im Sägewerk oder in Heuscheunen,
müssen die Betriebsmittel immer in mindestens
IP4X ausgeführt sein. Beim Vorhandensein von
Staub, mindestens IP5X.
DIN 18015-1
Vorgeschaltete Überstrom
Schutzeinrichtung, z. B. B16A
DIN VDE 0100-520
Betriebsstrom des Stromkreises,
z. B. 8A Betriebsstrom
Reduktionsfaktor bei Häufung
Werden Leitungen in Mehrfachverlegung befestigt, z. B. in
einem Kabelkanal oder in direktem gegenseitigen Kontakt
auf einer Wand, muss zur Berechnung der maximalen Strombelastbarkeit ein Reduktionsfaktor verwendet werden:
Leitungsart
Häufung
Reduktion
NYM 3x1,5
2
0,80
NYM 5x1,5
3
0,70
NYM 3x2,5
2
0,80
NYM 5x2,5
3
0,70
Praxistipp:
Dies bedeutet für die Praxis: Wenn 2 Leitungen in
gegenseitigem Kontakt parallel verlaufen, muss
die mögliche, abgelesene oder errechnete Strombelastbarkeit um ca. 20 % reduziert werden.
Normative Zusammenfassung 17
Wasser / Heizung
Wasser
Gas
Haupterdungsschiene*
Öl
* Der Erdungsleiter sowie alle leitfähigen Teile müssen in
jedem Gebäude über die Haupterdungsschiene leitend
miteinander verbunden werden.
Kommunikation
Ringerder
Abwasser
Erdung, Schutzleiter Potenzialausgleich –
nach DIN VDE 0100-540 / DIN VDE 0100-444 / DIN 18015
Auftrennung von TN-C auf TN-S
Wird ein PEN Leiter fest verlegt, so muss dieser aus mechanischen Gründen einen Mindestquerschnitt von mindestens
Cu 10 mm² / Al 16 mm² besitzen. Alleine schon aus diesem
Grund kann eine „klassische Nullung“ im Bestand nicht mehr
erweitert werden. Die Auftrennung eines TN-C in TN-S Netz hat
im Hausanschlusskasten zu erfolgen. Ist es dort aus konstrukti­ven Gründen nicht möglich, kann dies ebenfalls im unteren
Anschlussraum des Zählerschrankes vorgenommen werden.
mentes, hier besonders die geplante oder durchgeführte Däm­­mung des Fundamentes. Diese muss beim Architekten oder Po­­lier/Bauleiter abgefragt werden. Danach kann aus den Vor­gaben
der DIN 18014 der entsprechende Erder eingebracht werden.
Schutzleiterströme > 10 mA
Betriebsmittel mit Schutzleiterströmen >10 mA kommen oft in
industriellen Bereichen sowie auch in gewerblichen Küchen
vor. Hier ist besonders darauf zu achten, dass diese Betriebsmittel einen zusätzlichen Schutzleiter mit einem Mindestquerschnitt von Cu 10 mm² erhalten.
Fundamenterder
Ein Fundamenterder ist den Gebäudefundamenten bzw. der
Bodenplatte anzuordnen. Es muss sichergestellt sein, dass
dieser allseitig mit mind. 5 cm Beton umschlossen ist.
Praxistipp:
Herstellerangaben zum Betriebsmittel beachten,
Schutzleiterstrom mit Leckstromzange messen.
Fundamenterder nach DIN 18014
In Deutschland müssen alle Neubauten mit einem Ringerder
und/oder einem Fundamenterder nach DIN 18014 ausgerüstet werden. In Altbauten ist dagegen lediglich ein „Erder“
gefordert. Erdungsanlagen nach DIN 18014 dürfen nur noch
von Elekrofachkräften und Blitzschutzfachkräften eingebracht
werden. Wird die Erdungsanlage von einem Tiefbauer eingebracht, dann darf dies nur noch unter Aufsicht von entsprechenden Elektro- oder Blitzschutzfachkräften erfolgen. Eines
der wichtigsten Kriterien ist der Aufbau des Gebäudefunda­
18 Normative Zusammenfassung
Ringerder
Erder, der unterhalb der Bodenplatte in der Sauberkeitsschicht
oder unter der Sauberkeitsschicht erdfühlig verlegt wird. Notwendiges Material bei Erdfühligkeit (Werkstoffnummer 1.4571).
Schutzpotenzialausgleich
Ein durchgängiger und konsequenter Schutzpotenzialausgleich muss in jedem Gebäude, ob neu oder Bestand,
vorhanden sein. In der Bädernorm DIN VDE 0100-701 wird
beim Fehlen eines Schutzpotenzialausgleiches die Nachrüstung dringend empfohlen!
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter sowie die
folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene
(Hauptpotentialausgleich) leitend miteinander verbunden
werden:
Leitende Rohrleitungen, die in ein Gebäude eingeführt
werden, z. B. Wasser, Gas, Fernwärme, Lüftung und
Heizungsrohre.
Alle Verbindungen müssen an der Gebäudeeintrittsstelle,
zumindest so nahe wie möglich, verbunden werden.
Um die Funktion zu gewährleisten, muss die Niederohmig­keit
der Verbindung festgestellt werden. Dies muss mit entsprechenden Messgeräten in der Funktion Rlo (200 mA Messtrom)
festgestellt werden. Der Wert 0,2 Ω gilt als Richtwert und
sollte nicht überschritten werden.
Praxistipp:
Kunden immer auf fehlenden Potentialausgleich hinweisen und die Nachrüstung dringend empfehlen.
Hinweis:
Wenn ein Ringerder, ein Erder direkt im Erdreich,
verlegt werden muss, dann ist immer ein Fundamenterder als Funktionspotentialausgleichsleiter
innerhalb der Gebäudefundamente notwendig.
Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern
diese im üblichen Gebrauchszustand berührt werden
können, z. B. Metallstützen im Hallenbau.
Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus
mit Eisen bewehrtem Beton.
Praxistipp:
Bei der momentanen Bauweise und Dichtheit der
Gebäudefundamente ist in 80 % aller Bauvorhaben
ein Ringerder in Erde sowie ein Fundamenterder
im Gebäudefundament einzubringen.
DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, 10787 Berlin,
bezogen werden. Siehe: www.beuth-verlag.de
Normative Zusammenfassung 19
Gebäudesystemtechnik, EnEV aktuell
Pflichtenheft / Lastenheft
Was ist ein Lastenheft?
Das Lastenheft (teils auch Anforderungsspezifikation,
Anforderungskatalog, Produktskizze, Kundenspezifikati­on
genannt) beschreibt die Gesamtheit der Anforderung des
Auftraggebers an die Lieferung und Leistungen eines Auf­
tragnehmers. Es ist z. B. im Software-Bereich das Ergeb­
nis einer Anforderungsanalyse und damit ein Teil des
Anforderungsmana­gement.
Das Lastenheft kann der Auftraggeber in einer Ausschreibung
verwenden und an mehrere mögliche Auftragnehmer verschicken. Mögliche Auftragnehmer erstellen auf Grundlage
des Lastenheftes ein Pflichtenheft, welches in konkreterer
Form beschreibt, wie der Auftragnehmer die Anforderungen
im Lastenheft zu lösen gedenkt. Der Auftragnehmer wählt
dann aus den Vorschlägen den für ihn geeignetsten aus.
Die Anforderungen in einem Lastenheft sollten durch ihre
Formulierung so allgemein wie möglich und so einschränkend wie nötig formuliert werden. Hierdurch hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, optimale Lösungen zu erarbeiten
ohne durch zu konkrete Anforderungen in seiner Lösungskompetenz eingeschrängt zu sein. Im Rahmen eines Werkvertrages oder Werkliefervertrages und der dazugehörenden
formellen Abnahme beschreibt das Lastenheft präzise die
nachprüfbaren Leistungen und Lieferungen.
20 Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell
Normen und Standards
VDI 3694: Lastenheft/Pflichtenheft für den Einsatz von
Automatisierungssysteme (z. B. KNX)
Die Vorteile eines Pflichtenheftes:
Notwendige Hardware wird aufgrund funktionaler
Grundlagen definiert.
Ist die Hardware bereits vorhanden, wird dies bei der
Erstellung des Pflichtenheftes und der Anforderungen
mit berücksichtigt.
Sämtliche Parameter, Eigenschaften und Zusammenhänge werden generiert.
Klare Vorgaben an den Systemintegrator.
100%tige Planungssicherheit bei den Projektkosten für
Hardware und Dienstleistungen.
Wegen fehlenden Pflichtenheften und unklaren Funktionsdefinitionen sind schon viele Bauherren vor Gericht nicht zu
Ihrem Recht gekommen (Ausführungs- und Überwachungspflicht der beauftragten Leistungen und Leistungsgrenzen).
EnEV 2014
Die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) steht vor der
Tür. Zum 1. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV
2014 in einer ersten Stufe und zum 1. Januar 2016 gilt eine
zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen.
Neu ist, dass mit der EnEV 2014 erstmals auch Fragen zum
Automationsgrad des Gebäudes gestellt werden und somit
Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs haben. Letzterer darf vorgegebene Obergrenzen nicht
überschreiten. Mit der EnEV 2014 gilt damit erstmals: Kein
Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeautomation! Der von der EnEV 2014 erwartete Automationsgrad,
konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes,
ist dabei relativ gering und wird von heutigen Neubauten bereits erfüllt. Das verhilft dem Gewerk der Gebäudeautomation
zu einem sehr sympathischen Einstieg. Die Gefahr, durch
die Berücksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus
bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafür
belohnt die EnEV 2014 diejenigen, die mehr automatisieren
als für das Referenzgebäude vorgegeben ist.
Beim Übergang auf die erste Stufe der EnEV 2014 kann das
bei Neubaumaßnahmen helfen, die Anforderungen an den
Jahres-Primärenergiebedarf zu erfüllen. Bei Bestandsgebäuden kann die Gebäudeautomation zu einer positiveren
Bewertung im Energieausweis genutzt werden.
Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016
reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um
25 % im Vergleich zur ersten Stufe. Nun ist es so, dass der
bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen
an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Diesen
um weitere 25 % zu reduzieren ist eine beachtliche Reduktion. Im Übertragenen ist das so, als wollte man aus einer
bereits ziemlich ausgedrückten Orange nochmals eine
große Menge an Saft produzieren. Bei der Orange hilft eine
bessere Presse und beim Gebäude die Gebäudeautomation.
Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den
Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäude­
automation eine positive Auswirkung. Beim Neubau hilft das,
die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfüllen. Beim
Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte
des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie.
Vor diesem Hintergrund wird die Gebäudeautomation
(GA) zum Freund und Helfer. Wer sich nicht frühzeitig mit
dem Querbezug zwischen Automation und EnEV befasst,
vergibt wertvolle Chancen. Für die Elektrobranche bedeutet
das, sich frühzeitig mit dem Umfeld der EnEV sowie deren
Begrifflichkeiten und Berechnungsmethoden zu befassen.
Durch die EnEV ergibt sich lediglich, dass automatisiert werden muss – nicht aber wie. Damit dieses Gewerk technisch
sinnvoll und insbesondere nutzergerecht umgesetzt werden kann, ist Beratungskompetenz in der Elektrobranche
erforderlich. Oder umgekehrt: Nur wer sich frühzeitig diesem
Thema stellt und eine Beratungskompetenz aufbaut, kann
davon profitieren!
Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell 21
Auszug Hilfsmittel
neu
GS-Prüfzeichen, z. B. DGUV Test
alt
Gleichspannungsversorgung
Schutzleiteranschluss
Sicherheitstransformator
Fazit EnEV 2014
Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation
verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des
Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude
sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude.
Bei Neubaumaßnahmen läuft ein bisher EnEV-konformes
Gebäude mit geringwertiger Automation Gefahr, die Anforderungen der EnEV 2014 nicht mehr zu erfüllen! Dieses Risiko ist zwar gering, aber nicht unmöglich. Im Umkehrschluss
kann die Automation dazu genutzt werden, bei ausreichendem Automationsgrad den Jahres-Primärenergiebedarf zu
senken. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen
an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird
die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern
und wird zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner
Gebäude.
Bestandsgebäude sind auch betroffen. Bereits ab dem
1. Mai 2014 muss der Automationsgrad bei der Berechnung
des Energieausweises berücksichtigt werden, der wiederum beim Verkaufsprozess und somit auch der finanziellen
Bewertung des Gebäudes einbezogen wird.
D
Letztlich ergibt sich folgendes Fazit:
Die EnEV schreibt lediglich vor, dass automatisiert
werden muss – nicht aber wie!
Elektrofachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren,
wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzer gerecht umgesetzt werden!
Eine Beratungskompetenz bei Elektrofachbetrieben
oder Systemhäusern ist erforderlich.
neu
neu
Weitere Literatur
DIN V 18599
DIN V 18599:2011-12. Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung, Beuth-Verlag, 2012
DIN V 4108
DIN V 4108-6:2003-06. Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden –
Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs,
Beuth-Verlag, 2006
IGT-Richtlinie 02
IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen, Institut für Gebäudetechnologie GmbH, 2013
DIN V 4701
DIN V 4701-10:2003-08. Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer
Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, Beuth-Verlag, 2008
VDI 3813
VDI 3813-2 „Gebäudeautomation (GA) - Raumautomationsfunktionen
(RA-Funktionen)“, Beuth-Verlag, 2011
22 Gebäudesystemtechnik – EnEV aktuell
alt
Trenntransformator
Steckvorrichtung für
erschwerte Bedingungen
VDE-Harmonisierungskennzeichen
für Kabel und Leitungen
Leuchten für rauen Betrieb
Wechselspannungsversorgung
Explositionsschutzkennzeichnung
(ATEX-Richtlinie)
Wechselspannungs- und
Gleichspannungsversorgung
Gefährliche elektrische
Spannung
Prüfzeichen des VDE Prüfund Zertifizierungsinstitutes
Doppelte oder verstärkte Isolierung
(Schutzklasse II)
Schutzkleinspannung
(Schutzklasse III)
Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN
60598-2-24 (VDE 0711-2-24)
RCD vom Typ A zum Schutz bei
Wechsel- und Pulsfehlerströmen
der Niederfrequenz
RCD vom Typ F zum Schutz bei
Wechsel- und Pulsfehlerströmen
der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von Netzfrequenz
RCD vom Typ B zum Schutz bei
Wechsel- und Pulsfehlerströmen
der Netzfrequenz sowie glatten
Gleich- und Wechselfehlerströmen
bis mindestens 1 kHz
Nicht zur direkten Befestigung
auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur
zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet)
RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz
zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz
sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 kHz
EG-Konfirmitätszeichen
(CE-Kennzeichnung)
RCD zum Einsatz bei
tiefen Temperaturen
alt
EnEV 2014
Energieeinsparverordnung, nichtamtliche Lesefassung zu der am 16.10.2013
von der Bundesregierung beschlossenen, Zweiten Verordnung zur Änderung
der Energieeinsparverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013
Teil I Nr. 67, Seite 3951ff
neu
Allgemeiner Haftungsausschluss
Alle Angaben und Zeichnungen in dieser Broschüre wurden mit hoher Sorgfalt gemacht und erarbeitet. Sie entsprechen den Normen und Vorgaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Sie enthalten keine wörtlichen Wiedergaben der Normen, sondern Interpretationen. Für Fehler können wir jedoch – unbeschadet der gesetzlich zwingenden Haftungsfälle – eine Haftung
nicht übernehmen, ebenso wie für durch Normänderung unrichtig werdende Angaben. Der Leser ist in jedem Fall verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten sich in den vom offiziellen
Herausgeber der Normen veröffentlichen Normenwerken zu vergewissern. Der Nutzer bleibt für seine Ausführungsleistungen stets und ausnahmslos selbst und allein verantwortlich.
Hilfsmittel 23
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Fax: 0421/489919-95
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09247 Chemnitz-Röhrsdorf
Nordstraße 5
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03051 Cottbus/Groß Gaglow
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Fax: 0906/70670-72
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44319 Dortmund
Giselherstraße 56
Tel.: 0231/567705-0
Fax: 0231/567705-55
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01237 Dresden
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Mügelner Straße 36
Tel.: 0351/28795-0
Fax: 0351/28795-60
e-mail: info.dresden
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40589 Düsseldorf
Am Trippelsberg 43
Tel.: 0211/23942-0
Fax: 0211/23942-99
e-mail: info.duesseldorf
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85386 Eching
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Freisinger Straße 29
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Fax: 08165/646559-5
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99817 Eisenach
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Langensalzaer Straße 100
Tel.: 03691/6926-0
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e-mail: info.eisenach
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99334 Erfurt/Amt Wachsenburg
Gewerbestr. 10
Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“
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Fax: 089/ 5905-68894
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57258 Freudenberg
Am Silberstern 24 a
Tel.: 02734/43488-0
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Tel.: 0209/70163-0
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22113 Hamburg/Oststeinbek
Willinghusener Weg 2 a
Tel.: 040/2198820-0
Fax: 040/2198820-98
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63452 Hanau
Donaustraße 17 a
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30453 Hannover
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Tel.: 0221/139878-0
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86899 Landsberg am Lech
Vertriebsstützpunkt
Erikaweg 33
Tel.: 08191/3055133
Fax: 08191/3056860
e-mail: info.kaufbeuren
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84030 Landshut
Ottostraße 16 a
Tel.: 0871/974826-0
Fax: 0871/974826-10
e-mail: info.landshut
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39112 Magdeburg
Jordanstraße 4 a
Tel.: 0391/4062-0
Fax: 0391/4062-200
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Einfach, intelligent, nachrüstbar:
Home-Automation ist die Zukunft!
Ein modernes Gebäude muss
nicht nur optisch überzeugen,
sondern zahlreiche zusätzliche
Anforderungen erfüllen: Flexibilität, Komfort und Energieeffizienz erfordern die Integration
gewerkeübergreifender Funktionen, die die Steuerung des gesamten Gebäudes ermöglichen.
Ob Haus, Wohnung oder Zimmer,
ob Eigenheim oder Miete: Die
Möglichkeiten der Automation sind
vielfältig und nahezu unbegrenzt.
Von einfachen Anwendungsfällen
wie der zentralen Betätigung der
Rollläden bis hin zur kompletten
Steuerung der Komfort-, Sicher-
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heits- und Energiesparfunktionen:
Alles ist möglich und ohne größeren Aufwand – auch nachträglich
– zu installieren. Über einen Funkbus werden die Komponenten verknüpft und gewerkeübergreifend
mit einer Zentrale verbunden.
Ein Gewinn für jeden – HomeAutomation von HAGEMEYER:
■ Mehr Sicherheit
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■ Steuerbar mit Smartphone oder
Tablet-PC
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