IV Verlaufsdaten 1 V erlaufsdaten sollen nach allen Patientenkontakten angelegt werden, die für den Krankheitsverlauf von Bedeutung sind, d. h. bei • Nachsorgeuntersuchungen • Ereignissen im Sinne von Progression oder Rezidiv • Abschluss multimodaler Therapieverfahren im Sinne einer zusammenfassenden Bewertung • Ausscheiden, das nicht durch den Tod bedingt ist. Die Erfassungsabstände richten sich in Abhängigkeit vom behandelten Tumor nach den entsprechenden Behandlungs- oder Nachsorgeempfehlungen. Unabhängig von diesen Empfehlungen sollten Verlaufsdaten mindestens einmal jährlich erhoben werden. 1 Federführender Autor: H.P. Sinn, Datum der letzten Aktualisierung: 02/2005 B36 IV. VERLAUFSDATEN Patienten-ID (A3) B37 0 3 Kenn-Nr (A1) Zentrumsinternes Kennzeichen (A2) Fachrichtung (A2) 1. Geburtsdatum 2. Tag 3. Monat Jahr Geschlecht (M=Männlich, W=Weiblich) Tumoridentifikationsnummer (A4) Erhebungsteil Verlaufsdaten Die durch einen seitlichen Balken gekennzeichneten Sachverhalte sind in jedem Fall zu erheben (Minimaldaten)! A. Allgemeine Angaben Lokalisation (auch Seitenlokalisation) des Primärtumors (Nach Diagnosedaten im Klartext bzw. Tumorlokalisationsschlüssel) Klartext: ................................................... Tumorlokalisation (A12) C . Seite (A13) C . L=Links,R=Rechts,E=Entfällt,X=F.A. 2 Tag Monat Jahr Beginn der tumorspezifischen Behandlung (S1) Tag Monat 1 3 Jahr Tag Untersuchungsdatum (S2) Tag Monat Monat Jahr Jahr 4 Quelle der Angaben a) Zentrum/Erfassungsbereich (S3) 5 E=Eigenes Zentrum / Erfassungsbereich, A=Anderes Register, X=F.A. b) Spezifikation bei Angabe innerhalb des eigenen Zentrums/Erfassungsbereichs 6 K=Klinik, A=Niedergelassener Arzt, M=Meldeamt, S=Sonstige, X=F.A. Anlass der Erfassung von Verlaufsdaten 7 10=Nachsorgeuntersuchung/Langzeitbetreuung, planmäßig, 11= –, verfrüht, 12= –, verspätet, 13= –, o.n.A., 20=Abgeschlossene Behandlungsphase, 30=Tumorsymptomatik, 40=Behandlungskomplikation, 50=Selbstuntersuchung, 60=Andere Untersuchung, XX=F.A. Zwischenzeitlich neu aufgetretener Primärtumor (S4) Wenn ja, Klartext: N = Nein, J = Ja, X = F.A. 8 ................................................... O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN Patienten-ID (A3) B. Durchgeführte Untersuchungen B38 N = Nein J = Ja X=F.A. Körperliche Untersuchung o o o 9 Röntgen o o o 10 Labor o o o 11 Tumormarker o o o 12 Sonographie o o o 13 Doppler o o o 14 Mammographie o o o 15 CT o o o 16 MRT o o o 17 Szintigraphie o o o 18 PET o o o 19 Chirurgische Exploration o o o 20 Histo-/Zytologie o o o 21 C. Aktueller Tumorstatus (S5) Primärtumor 22 K=Kein Tumor, E=Primärtumor vor Ersttherapie, T=Tumorreste (Residualtumor), R=Lokalrezidiv, F=Fraglicher Befund, X=F.A. Regionäre Lymphknoten 23 K=Keine regionären Lk-Metastasen, E=Metastasen vor Ersttherapie, T=Residualtumor in regionären Lk, R=Lk-Rezidiv/neu aufgetretene Lk-Metastase, F=Fraglicher Befund, X=F.A. Fernmetastase(n) 24 K=Keine Fernmetastase(n), E=Fernmetastase(n) vor Ersttherapie, M=Fernmetastase(n) verblieben, R=Neue Fernmetastase(n), F=Fraglicher Befund, X=F.A. Wenn neu aufgetretene Fernmetastasen: Lokalisation (S6) (Kurzschlüssel) 1. 25 2. 26 3. 27 Angaben, falls Patient nicht tumorfrei und Änderung gegenüber Diagnosedaten oder letzter Verlaufserhebung. Tumorstadium nach TNM (S7) 28 N=Nein, J=Ja, X=F.A. E=Entfällt (kein TNM vorgesehen) Klinische TNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S8) y r T (m) C y r T (m) r N C r r M C r C 29 N C 30 M C 31 pTNM-Klassifikation (nach 6. Aufl.) (S9) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN y Gesamt-M (S10) Patienten-ID (A3) r pT r pN r pM B39 (m) y r pT (m) r pN r 32 33 pM 34 000=M0, 100=M1, 110=M1a, 120=M1b, 121=M1b(i), 122=M1b(ii), 123=M1b(iii), 130=M1c, XXX=MX 35 UICC-Stadium (nach 6. Aufl. TNM) (S11) 36 000=Stadium 0, 001=Stadium 0a, 002=Stadium 0is, 100=Stadium I, 110=Stadium IA, 111=Stadium IA1, 112=Stadium IA2, 120=Stadium IB, 121=Stadium IB1, 122=Stadium IB2, 130=Stadium IC, 140=Stadium IS, 200=Stadium II, 210=Stadium IIA, 220=Stadium IIB, 230=Stadium IIC, 300=Stadium III, 310=Stadium IIIA, 320=Stadium IIIB, 330=Stadium IIIC, 400=Stadium IV, 410=Stadium IVA, 420=Stadium IVB, 430=Stadium IVC, XXX=Unbestimmt Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung (S12) 37 I=In situ, L=Lokalisiert, R=Regional, M=Fernmetastasen, S=Systemerkrankung (einschl. Lymphome) X=F.A. D. Zusätzliche Angaben beim Mammakarzinom (S13) Biochemische Bestimmung des Rezeptorstatus (0000 = Negativ, YYYY = Nicht bestimmt) Östrogenrezeptor (fmol/mg) Progesteronrezeptor (fmol/mg) Immunhistologische Bestimmung des Rezeptorstatus ER ER 38 PgR 39 PgR ER % pos. Tumorzellkerne PgR 40 (000 = keine pos. Kerne, XXX = F.A., YYY = n.u.) Score nach Remmele u. Stegner (0-12, YY = n.u.) 41 Score nach Reiner et al. (0-7, Y = n.u.) 42 Immunhistologische Bestimmung des HER-2/neu Score 43 0 = Score 0, 1 = Score 1, 2 = Score 2, 3 = Score 3, Y = Nicht durchgeführt, X = F.A. E. Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) (A9, S14) 44 0= Normale, uneingeschränkte Aktivität wie vor der Erkrankung, 1= Einschränkung bei körperlicher Anstrengung, aber gehfähig; leichte körperliche Arbeit bzw. Arbeit im Sitzen möglich, 2= Gehfähig, Selbstversorgung möglich, aber nicht arbeitsfähig; kann mehr als 50% der Wachzeit aufstehen, 3= Nur begrenzte Selbstversorgung möglich; 50% oder mehr der Wachzeit an Bett oder Stuhl gebunden, 4= Völlig pflegebedürftig, keinerlei Selbstversorgung möglich; völlig an Bett oder Stuhl gebunden, X=unbekannt F. Zwischenzeitlich durchgeführte Maßnahmen (S15) Zwischenzeitlich durchgeführte Maßnahmen (S15) N = Nein, J = Ja, A = Abgelehnt, X= F.A. 45 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN Patienten-ID (A3) Wenn Therapie durchgeführt: Art der Therapie (S16) B40 N = Nein J = Ja, neoadjuvant J = Ja, adjuvant J = Ja, kurativ J = Ja, palliativ Operation o o o o o 46 Bestrahlung o o o o o 47 Chemotherapie o o o o o 48 Simultane Radiochemotherapie o o o o o 49 Hormontherapie o o o o o 50 Knochenmarkstransplantation o o o o o 51 Stammzelltransplantation o o o o o 52 Immuntherapie o o o o o 53 Schmerztherapie o o o o o 54 Unkonventionelle Therapie o o o o o 55 Andere Therapie o o o o o 56 N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Anschlussheilbehandlung o o o o o 57 Nachsorge o o o o o 58 Art der Therapie (S16) Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach diesen Maßnahmen nach WHO 1979/81 (S17) 59 0=Postoperativ R0, Tumormarker nicht bekannt, F=Postoperativ R0, Tumormarker negativ, M=Postoperativ R0, Tumormarker erhöht, V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung (Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich, E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen Konzepts, dieses aber noch nicht abgeschlossen), X=F.A. Gesamtbeurteilung des Tumorgeschehens nach diesen Maßnahmen nach RECIST-Leitlinie 2000 (S17) 60 0=Postoperativ R0, Tumormarker nicht bekannt, F=Postoperativ R0, Tumormarker negativ, M=Postoperativ R0, Tumormarker erhöht, V=Vollremission (CR), R=Vollremission mit residualen Auffälligkeiten (CRr), T=Teilremission (PR), B=Klinische Besserung (Minimal Response, MR), K=Keine Änderung (NC), D=Divergentes Geschehen, P=Progression, U=Beurteilung unmöglich, E=Entfällt (Behandlung im Rahmen eines multimodalen Konzepts, dieses aber noch nicht abgeschlossen), X=F.A. G. Neue mikroskopische Befunde Neue Befunde (S18) N=Nein, J=Ja, X=F.A. 61 Wenn ja: Neuer Histologischer Tumortyp nach ICD-O (S19) (bis zu 2 Eintragungen!) 1. / M / 62 2. / M / 63 Grading (S20) 64 1=G1, 2=G2, 3=G3, 4=G4, L=Low Grade, H=High Grade, 0=G0, X=GX H. Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen und Folgezustände (S21) N=Nein, J=Ja, X=F.A. 65 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN Patienten-ID (A3) Wenn ja: Art der Folgeerkrankung Klartext Schlüssel Schlüssel Schlüssel 1 (S.E1) 2 (S.E5) 7 (S.E37) B41 Grad 1 2 7 Grad 1. ................... 66 2. ................... 67 3. ................... 68 4. ................... 69 I. Vorgesehene Maßnahmen (S22) N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Therapie o o o o 70 Anschlußheilbehandlung o o o o 71 Nachsorge o o o o 72 Falls Therapie: Therapiekonzept (S23) U = Unimodal, M = Multimodal, X = F.A. Therapieschritt 1 (S23) 73 N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Operation o o o o 74 Bestrahlung o o o o 75 Chemotherapie o o o o 76 Simultane Radiochemotherapie o o o o 77 Hormontherapie o o o o 78 Knochenmarkstransplantation o o o o 79 Stammzelltransplantation o o o o 80 Immuntherapie o o o o 81 Schmerztherapie o o o o 82 Unkonventionelle Therapie o o o o 83 Andere Therapie o o o o 84 N = Nein J = Ja A = Abgelehnt X = F.A. Operation o o o o 85 Bestrahlung o o o o 86 Chemotherapie o o o o 87 Simultane Radiochemotherapie o o o o 88 Hormontherapie o o o o 89 Knochenmarkstransplantation o o o o 90 Stammzelltransplantation o o o o 91 Immuntherapie o o o o 92 Schmerztherapie o o o o 93 Unkonventionelle Therapie o o o o 94 Andere Therapie o o o o 95 Therapieschritt 2 (S23) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN Patienten-ID (A3) B42 Wiedervorstellung Tag Wiedervorstellungstermin Tag Ort der Wiedervorstellung (Klartext): Monat Monat Jahr Jahr 96 ................................................... O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B43 Spezielle Verschlüsselungsanweisungen S1 Beginn der tumorspezifischen Behandlung Erfasst wird das Datum (Tag zweistellig, Monat zweistellig, Jahr vierstellig) des Beginns der ersten tumorspezifischen Therapie. Dieses Feld wird im Verlauf der Tumorerkrankung nur ein einziges Mal ausgefüllt. Bei späterer Verlaufsdatenerhebung bleibt es dann immer leer. S2 Untersuchungsdatum Es wird das Datum eingetragen, an dem die Befunde erhoben wurden. Das Datum ermöglicht die zeitliche Ordnung der Verlaufsdaten. Erfasst werden Tag (zweistellig), Monat (zweistellig) und Jahr (vierstellig). S3 Zentrum/Erfassungsbereich Die erfassten Daten stammen im Regelfall aus dem eigenen Zentrum. Sie können jedoch auch von anderen Einrichtungen übermittelt werden, wenn entsprechende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vorangegangen sind. S4 Zwischenzeitlich neu aufgetretener Primärtumor Im Falle eines zwischenzeitlich neu aufgetretenen Primärtumors muss dieser mit gesonderten Diagnosedaten und neuer Tumoridentifikationsnummer dokumentiert werden. S5 Aktueller Tumorstatus Mit den jeweils angegebenen Sachverhalten soll die aktuelle Situation der Tumorerkrankung bezüglich Primärtumor, regionären Lymphknoten und Fernmetastasen beurteilt werden. S6 Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen Die Lokalisation neu aufgetretener Fernmetastasen wird nach dem TNM-Kurzschlüssel eingetragen. Der Kurzschlüssel lautet: PUL OSS HEP BRA LYM MAR PLE PER ADR SKI OTH GEN Lunge Knochen Leber Hirn Lymphknoten Knochenmark Pleura Peritoneum Nebennieren Haut Andere Organe Generalisierte Metastasierung S7 Tumorstadium An dieser Stelle sollen nur zusätzlich zu den Diagnosedaten neu erhobene oder veränderte Befunde festgehalten werden. Die anatomische Ausbreitung des Tumors - das Tumorstadium - wird nach der 6. Aufl.[17] erfasst. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B44 S8 Klinischer TNM-Befund Grundsätzlich ist immer ein klinischer TNM-Befund zu dokumentieren. Hierbei wird für Primärtumor, regionäre Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen auch der jeweils höchste während der Diagnostik erreichte Sicherheitsgrad (C-Faktor) erfasst. Auf den klinischen TNM-Befund darf niemals verzichtet werden, auch dann nicht, wenn ein pathologischer Befund erhoben wird. Nur bei vorhandenem klinischem Befund können Patienten mit chirurgischer und solche mit nicht-chirurgischer Therapie verglichen werden. Außerdem erfordert eine Qualitätssicherung der Diagnostik den Vergleich zwischen klinischem und pathologischem TNM-Befund. Bei einzelnen TNM-Befunden sind seit 1993 weitere Aufgliederungen (Ramifikationen) möglich [15, 16, 18]. Für die Kategorie „T“ sind deshalb grundsätzlich vier, für die beiden Kategorien „N“ und „M“ je drei Stellen vorzusehen. Rechnet man die Notation „(m)“ (bei multipler Lokalisation oder Anzahl von Tumoren) dazu, kann die Kategorie „T“ sogar fünf Stellen haben. Ausprägungen von „T“, „N“ und „M“ mit weniger als der maximalen Stellenzahl sind auf den Erhebungsbögen immer linksbündig zu verschlüsseln. y-Symbol Das y-Symbol ist in die TNM-Formel einzutragen, wenn die Klassifikation während oder nach initialer multimodaler Therapie erfolgt. Wird die Klassifikation vor Therapiebeginn vorgenommen, wird die Stelle nicht ausgefüllt. r-Symbol Rezidivtumoren (lokal, regionär und als Fernmetastasen) nach krankheitsfreiem Intervall werden durch das Präfix „r“ gekennzeichnet, das sowohl bei der klinischen als auch bei der pathologischen Klassifikation verwendet wird. Beispiele: Lokalrezidiv (im Bereich des früheren Primärtumors): rT2N0M0 oder rpT2pN0M0. Rezidiv im Bereich der regionären Lymphknoten: T0rN2M0 oder pT0rpN2M0. Rezidiv in Form erstmals aufgetretener Fernmetastasen nach früherer Tumorresektion: T0N0rM1 oder pT0pN0rpM1. m-Symbol Mit (m) werden multiple simultane Primärtumoren in einem Organ gekennzeichnet. Ausgenommen hiervon sind Tumoren der Leber, der Ovarien und der Eileiter, bei denen die Multiplizität durch die T-Kategorie erfasst wird. Simultane bilaterale Primärtumoren paariger Organe und simultane Primärtumoren in verschiedenen Organen werden hier nicht erfasst; vielmehr sind in solchen Fällen für die einzelnen Tumoren (ausgenommen Ovarial- und Eileitertumoren) jeweils getrennte Diagnosedaten zu erheben. Bei solitären Primärtumoren wird die Stelle immer leergelassen. C-Faktor Die allgemeinen Definitionen für den C-Faktor im klinischen TNM-Befund lauten: C1 C2 C3 CX Aussage aufgrund von diagnostischen Standardmethoden, z. B. Inspektion, Palpation und Standardröntgenaufnahmen, intraluminale Endoskopie bei bestimmten Organen. Aussage aufgrund spezieller diagnostischer Maßnahmen, z. B. bildgebende Verfahren: Röntgenaufnahmen in speziellen Projektionen, Schichtaufnahmen, Computertomographie(CT), Sonographie, Lymphographie, Angiographie, nuklearmedizinische Untersuchungen, Kernspintomographie (MRT), Endoskopie, Biopsie und Zytologie. Aussage aufgrund chirurgischer Exploration einschließlich Biopsie und zytologischer Untersuchung. Wurde der C-Faktor nicht bestimmt, wird ein „X“ eingetragen. In den einzelnen Abschnitten der Organspezifischen Tumordokumentation sind für jedes einzelne Organ die infrage kommenden diagnostischen Methoden nach der C-Kategorie spezifiziert. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B45 S9 Pathologischer TNM-Befund: pTNM pTNM kann bei einigen Fällen bereits bei der Erfassung der Diagnosedaten, also prätherapeutisch, angegeben werden, z. B. bei histologischer Sicherung des Übergreifens des Primärtumors auf Nachbarorgane durch endoskopische Biopsie oder mikroskopische Sicherung einer Fernmetastase noch vor der Therapie. Nach den Regeln der UICC ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Klassifikation von pT, pN und pM erfüllt sein müssen. Daher kann die Angabe eines C-Faktors beim pTNM entfallen. In den meisten Fällen können pT und pN aber erst nach Tumorresektion festgelegt werden. Die Ausprägungen von pT, pN und pM sind linksbündig einzutragen. S10 Gesamt-M Die klinisch festgestellte M-Kategorie und die pathologische pM-Kategorie sind bisweilen unterschiedlich. Während bei Differenzen zwischen T und pT sowie zwischen N und pN stets der pathologische Befund maßgeblich ist (abgesehen von pTX und pNX), ist bei Unterschieden zwischen M und pM jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der klinischen Gesamtsituation festzulegen, welche Kategorie als Gesamtbeurteilung gilt und bei der Stadieneinteilung maßgebend ist. Beispiel: Kolonkarzinom mit radiologisch festgestellten multiplen Lungenmetastasen - Klinisches TNM: TXNXM1. Kolonresektion wegen Stenose, dabei auch lokale Exzision eines metastasenverdächtigen Herdes aus der Leber, der sich histologisch als benignes Hämangiom erweist - Pathologisches TNM: pT3pN2pM0. Gesamtbeurteilung von M: M1. S11 UICC-Stadium Das UICC-Stadium basiert auf den TNM-Befunden. Berücksichtigt werden dabei die pT- und pN-Befunde, im Falle von pTX bzw. pNX die T- und N-Befunde, dazu das Gesamt-M. Die erlaubten Ausprägungen des UICC-Stadiums sind 0, 0a, 0is, I, IA, IA1, IA2, IB, IB1, IB2, IC, IS, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC, IV, IVA, IVB und IVC sowie X (unbestimmt). S12 Generelle Beschreibung der Tumorausbreitung In vielen Epidemiologischen Krebsregistern ist eine vereinfachte Klassifikation der Tumorausbreitung in Gebrauch, die im Interesse der zunehmenden Kooperation auch in klinischen Registern dokumentiert werden soll. Sie lässt sich bei den meisten soliden Tumoren aus dem UICC-Stadium (S11) und der Konversionstabelle (s. Abschnitt DI) herleiten. Die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung ist aber erforderlich, wenn im Falle eines soliden Tumors kein TNM definiert ist oder wenn bei einem Patienten detaillierte Angaben zur genauen Ermittlung der TNM-Klassifikation fehlen. Der Schlüssel für die generelle Beschreibung der Tumorausbreitung lautet: I= L= R= M= S= X= In situ (nichtinvasiv, intraepithelial) Lokalisiert (begrenzt auf das Ursprungsorgan) Regional (Metastasierung in regionäre Lymphknoten und/oder direkte kontinuierliche Ausbreitung auf Nachbarschaft) Fernmetastasen (einschließlich Metastasen in nicht-regionären Lymphknoten) Systemerkrankung (einschließlich maligne Lymphome) F.A. S13 Zusätzliche Angaben beim Mammakarzinom HER-2/neu Bestimmung Die immunhistochemische Bestimmung der Überexpression des HER-2/neu Onkogenproduktes sollte erfolgen mit Verwendung kommerzieller Testkits (derzeit erhältlich und von der FDA freigegeben: HercepTest von DAKO®) und/oder durch automatisierte Nachweisverfahren (z.B.Ventana®). Als Primärantikörper wird zum Nachweis von HER-2/neu von der Genentech-Herceptin-Studiengruppe Deutschland A0485 (DAKO®) empfohlen [6]. Die O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B46 Auswertung erfolgt dabei mittels eines vierstufigen Scores, der sich auf mindestens 10% der Tumorzellen bezieht: 0 = negativ, 1+ = schwache, kaum sichtbare Membranfärbung oder Membranfärbung, die die Tumorzelle nicht vollständig umgibt, 2+ = schwache bis mäßige Membranfärbung, die die Tumorzellen vollständig einschließt, 3+ = starke, zirkuläre Membranfärbung [11]. Score 2+ oder 3+ gilt als immunhistochemisch positiv. Vor allem bei immunohistochemisch 2+ positiven Befunden wird die FISH-Methode (Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung) eingesetzt, die den Grad der HER-2/neu Genamplifikation nachweist. Hierfür ist ebenfalls ein standardisierter und von der FDA zugelassener Testkit kommerziell erhältlich (Inform HER-2/neu der Fa. Ventana®). Für die Auswertung wird die Anzahl der Fluoreszenzsignale pro Zellkern (indirekt also die Zahl der Genkopien) bestimmt. Bestimmungen im Zytosol oder im Serum sind mit diesen Methoden nicht vergleichbar und werden unter „HER-2/neu mit sonstiger Methodik“ verschlüsselt. Rezeptorstatus Zur Bestimmung des Rezeptorstatus stehen biochemische und immunhistochemische Methoden zur Verfügung. Anfänglich galt die biochemische Bestimmung (DCC-Zytosol-Methode) als Goldstandard; zunehmend rückte die immunhistochemische Bestimmung in den Vordergrund, insbesondere weil sie auch an Paraffinschnitten im nachhinein und an Nadelbiopsien vorgenommen werden kann [10]. Auf einem Konsensus-Panel bei der 7. St. Gallener Konferenz zur adjuvanten Therapie [7] ist für die Indikation zur adjuvanten Therapie nunmehr ausschließlich die immunhistochemische Untersuchung maßgeblich. Nach dem St. Gallener Konsensus 2001 [7] sind für die Indikation zur adjuvanten Therapie 3 Patientinnengruppen zu unterscheiden: 1. Keine endokrine Ansprechbarkeit (rezeptornegativ): völlig fehlende Kernfärbbarkeit sowohl für Östrogenrezeptor (ER) als auch für den Progesteronrezeptor (PgR), 2. Geringe endokrine Ansprechbarkeit (gering rezeptorpositiv): 1 - 10% der Kerne für ER und/oder PgR positiv 3. Endokrine Ansprechbarkeit (rezeptorpositiv): >10% der Kerne für ER und/oder PgR positiv. Das Ergebnis der immunhistochemischen Bestimmung sollte stets als Prozentsatz positiver Kerne angegeben werden, fakultativ empfiehlt sich zusätzlich die Angabe eines „Immunoreaktiven Score“ (IRS). Hierbei wird neben dem Prozentsatz positiver auch die Färbeintensität berücksichtigt (Tabelle IV.1). Derzeit werden im deutschsprachigen Raum 2 Bewertungsschemata benutzt: 1. Score nach Remmele u. Stegner [13] 2. Score nach Reiner et al. [12] Tabelle IV.1: Berechnung des semiquantitativen Scores für den immunhistologischen Rezeptorstatus (Immunreaktiver Score, IRS). Prozentsatz pos. Kerne Punkte (PP) Keine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . < 10% . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 - 50% . . . . . . . . . . . . . . . . 51 - 80% . . . . . . . . . . . . . . . . > 80% . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 1 2 3 4 Färbeintensität Keine Färbung . . . . . Schwache Intensität Mäßige Intensität . . Starke Intensität . . . Punkte (SI) 0 1 2 3 IRS nach Remmele u. Stegner: PP x SI: Wert 0-12 (Cut-Off-Wert nicht angegeben, nach St. Gallen-Konsensus 2001 [7] gilt 2 und mehr als positiv) IRS nach Reiner et al: PP + SI: Wert 0-7 (schwach positiv: 3; mittelgradig positiv: 4,5; stark positiv: 6,7) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B47 S14 Allgemeiner Leistungszustand (nach ECOG) Verschlüsselt wird der aktuelle Leistungszustand am Untersuchungsdatum nach dem ECOGSchlüssel [1] (s. A9). S15 Durchgeführte Maßnahmen Hier wird die Art der seit dem Datum der letzten Erhebung durchgeführten Maßnahmen grob gekennzeichnet. S16 Art der durchgeführten Therapie Im Falle von „Therapie“ kann an dieser Stelle die Art der durchgeführten Therapie global dokumentiert werden. Für die genauere Dokumentation der durchgeführten Therapie wird die Art der Therapie anschließend angegeben. S17 Beurteilung des Tumorgeschehens 1979 und 1981 wurden diesbezügliche Kriterien durch die WHO [9, 20] publiziert und fanden seither weltweit Anerkennung. Unter Zufügung einer zusätzlichen Kategorie Vollremission mit residualen Auffälligkeiten wurden sie auch in die Tumorbasisdokumentation übernommen [4]. Die Definitionen sind: Vollremission (komplette Remission) Vollständiges Verschwinden aller Tumormanifestationen und Symptome einschließlich Normalisierung von Laborparametern, altersentsprechend normale Leistungsfähigkeit des Patienten, Dauer mindestens 1 Monat. Vollremission (komplette Remis- Kriterien der Vollremission erfüllt, aber Nachweis mit residua- sion mit residualen von zur Zeit nicht behandlungsbedürftigen, aber len Auffällig- Auffälligkeiten) kontrollbedürftigen residualen Veränderungen in keiten den bildgebenden Verfahren. – Fakultative Kategorie, vor allem bei M. Hodgkin, Non-HodgkinLymphomen und Hodentumoren; bei letzteren im Schrifttum zum Teil auch als sehr gute partielle Remission (very good partial remission, VGPR) bezeichnet. Teilremission (partielle Remission) Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors um 50% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen (im Einzelfall ist festzulegen, ob es sich um die Reduktion im Durchmesser, in der Fläche oder im Volumen handelt). Mindestdauer 1 Monat, subjektiv deutliche Besserung von Tumorsymptomen. („minimal response“) Klinische Besserung des Zustandes, jedoch ohne Minimales Ansprechen dass die Kriterien einer Voll- oder Teilremission gegeben wären. Keine Änderung Progression Divergentes Geschehen (stationäres Verhalten, „no change“) Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 50% oder geringe Zunahme um weniger als 25%) oder Veränderungen wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch weniger als 1 Monat dauernd, subjektiv unveränderte Tumorsymptome. Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale (um 25% oder mehr) und/oder Neuauftreten anderer Tumormanifestationen während der Behandlung. An einem Tumormanifestationsort Voll- oder Teilremission, an einem anderen Manifestationsort aber keine Änderung oder Progression. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B48 Im Jahre 2000 wurde eine neue Leitlinie zur Beurteilung des Response als sog. RECIST (Response evaluation criteria in solid tumors) Guidelines publiziert [14]. Diese sind für Phase II-Studien heute als obligat anzusehen, während in anderen Studien auch die früheren WHO-Leitlinien verwendet werden können. In der RECIST-Leitlinie erfolgt die Erfassung der Läsionen eindimensional (anstatt der bisher üblichen zweidimensionalen Messung mit Bildung von Produkten). Überdies sind die Kriterien der Teilremission und Progression und damit auch der Kategorie Keine Änderung gegenüber den WHO-Kriterien unterschiedlich: Teilremission Objektive Verkleinerung eines messbaren Tumors um 30% oder mehr ohne Nachweis neuer Manifestationen, Mindestdauer 1 Monat Keine Änderung Objektiv keine wesentliche Änderung der Tumorgröße (Verkleinerung um weniger als 30% oder geringe Zunahme um weniger als 20%) oder Veränderungen wie bei kompletter oder partieller Remission, jedoch weniger als 1 Monat dauernd Fortschreitendes Wachstum bestehender Tumorareale um 20% oder mehr. Progression Im Falle einer chirurgischen Therapie entfallen Angaben zu diesem Item. S18 Neue mikroskopische Befunde Hier werden nur neue Befunde über den histologischen Tumortyp und das Grading dokumentiert, die sich bei erneuten diagnostischen Untersuchungen ergeben haben. S19 Neue Histologie (WHO-Klassifikation) Grundlage der Bestimmung des histologischen Typs sind die seit 2000 erschienenen Bände „WHO Classification of Tumours, Pathology & Genetics“[21]. Für Organtumoren, die in dieser Serie noch nicht behandelt sind, sind die von der WHO herausgegebene „Internationale histologische Klassifikation der Tumoren“ (sogenannte blaue Bücher) [19] (1. Aufl. 1967 ff, 2. Aufl. 1981 - 99, 3. Aufl. 1999) sowie die Atlanten des Armed Forces Institute of Pathology [2] (1981 ff) maßgeblich. (Die jeweiligen Bände werden in den organspezifischen Texten zitiert.) Die Codierung der Tumorhistologie erfolgt nach der ICD-O-3 [5] bzw. der deutschen Übersetzung [3], ggf. auch nach dem Tumorhistologieschlüssel [8]. Nach den Empfehlungen der WHO wird ein Tumor, auch wenn er verschiedene unterschiedliche Strukturen enthält, in der Regel mit einer Code-Nummer verschlüsselt. Für fallweise mögliche Ausnahmen ist ein Mehrfachfeld vorgesehen. Bei pluriform gebauten Tumoren, für die die WHO nur eine Codierung nach ICD-O vorsieht, können bei Bedarf, z. B. für Arztbriefe oder Behandlungsübersichten, die beobachteten Komponenten im Klartext beschrieben werden. Hierfür ist eine Codierung nach dem Tumorhistologieschlüssel nicht zulässig. Wenn ein solider Tumor lediglich durch zytologische Befunde gesichert ist, wird unter Tumorhistologie „8001/3“ (=Maligne Tumorzellen) eingetragen. Fehlt sowohl eine histologische als auch eine zytologische Bestätigung, bleibt das Feld leer. S20 Grading Die Klassifikation der Histomorphologie umfasst neben der Bestimmung des histologischen Tumortyps für die meisten soliden Tumoren auch das histopathologische Grading. Hierbei werden Tumoren eines bestimmten Typs nach ihrem Differenzierungsgrad unterteilt. Für das Grading ist die sechste Stelle der Morphologienotation der ICD-O (Tumorhistologie) vorgesehen. Nach der ICD-O [3, 5] dient die gleiche Position (sechste Stelle der Morphologienotation) bei Lymphomen und Leukämien der Kennzeichnung der Abstammung dieser Neoplasien von T-, B-, Null- oder NK-Zellen. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B49 Im übrigen werden die vorgesehenen Merkmalsausprägungen der WHO in die Basisdokumentation übernommen. Es ergeben sich zwei nebeneinanderstehende Gruppen von Merkmalsausprägungen, nämlich ein vier- oder ein zweistufiges System. Sie kommen in Abhängigkeit von der Befundung bzw. der Tumorerkrankung zur Anwendung: 1= 2= 3= 4= L= H= X= 0= G1 (Gut differenziert) G2 (Mäßig differenziert) G3 (Schlecht differenziert) G4 (Undifferenziert) Low grade (G1/G2) High grade (G3/G4) GX (Differenzierungsgrad oder Herkunft kann nicht bestimmt werden) G0 (Grading nicht vorgesehen) Bei Vorliegen unterschiedlicher Differenzierungsgrade ist der ungünstigste für die Eingruppierung maßgeblich. Für folgende Tumoren ist ein histopathologisches Grading nicht vorgesehen (in diesen Fällen wird G0 verschlüsselt): Schilddrüsenkarzinom Pleuramesotheliom Germinale Hodentumoren Melanom der Haut Trophoblasttumoren der Schwangerschaft S21 Tumor- und therapiebedingte Folgeerkrankungen Folgeerkrankungen sind Erkrankungen, die direkt als tumorabhängig oder als Folge der Therapie anzusehen sind und den Patienten schwerwiegend und länger anhaltend beeinträchtigen. Folgezustände sind Folgen der Therapie, die nicht als Erkrankungen eingestuft werden können, die aber trotzdem das Leben des Patienten schwerwiegend und länger anhaltend beeinflussen. Beispiele sind Prothesen oder Stomata nach chirurgischer Therapie. Folgeerkrankungen und Folgezustände werden in Verlaufs- und Therapiedaten erfasst. Von den Folgeerkrankungen und Folgezuständen zu trennen sind Komplikationen und Nebenwirkungen: Komplikationen sind Ereignisse, die die Operation bzw. die postoperative Phase ungünstig beeinflussen. Sie werden in den operativen Therapiedaten erfasst. Nebenwirkungen sind unerwünschte Wirkungen bei Anwendung von Arzneimitteln oder ionisierenden Strahlen, die innerhalb von 90 Tagen nach Therapiebeginn auftreten. Sie werden im Rahmen der Strahlen- oder Chemotherapiedaten erfasst. Mit der Zuordnung eines Ereignisses zu Folgeerkrankungen bzw. Komplikationen oder Nebenwirkungen wird noch nicht verbindlich entschieden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tumortherapie gegeben ist. Diese Frage kann oft erst durch langfristige Beobachtung geklärt werden. Die Art der Folgeerkrankungen oder Folgezustände wird im Klartext erfasst und nach Möglichkeit verschlüsselt. Hierfür stehen unterschiedliche Schlüssel für operative Therapie und für Strahlen- bzw. Chemotherapie zur Verfügung (s. Schlüssel 1 und 2, S. E1 und E5). Für Folgeerkrankungen und Folgezustände nach Strahlentherapie (entsprechend der RTOGEORTC-Systematik als „chronische Nebenwirkungen“ bezeichnet) kann alternativ auch der Schlüssel der Arbeitsgemeinschaft Radioonkologie (ARO) der Deutschen Krebsgesellschaft (s. Schlüssel 7, S. E37) verwendet werden. Bei diesem erfolgt zusätzlich folgende Graduierung: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN 0= 1= 2= 3= 4= 5= X= B50 Keine/normal Gering/leicht Mäßig/deutlich Stark/ausgeprägt Lebensbedrohlich Tödlich F.A. S22 Vorgesehene Maßnahmen Zur Unterstützung des organisatorischen Ablaufs ist zu vermerken, welche weiteren Maßnahmen bei dem Patienten vorgesehen sind. Mit diesen Angaben kann der weitere Ablauf gesteuert werden. Ist keine Therapie vorgesehen, kann der Patient in das für den jeweiligen Tumor vorgesehene Nachsorgeprogramm übernommen werden. Registriert werden sollte auch, wenn eine Maßnahme empfohlen, vom Patienten aber abgelehnt worden ist. S23 Therapiekonzept/Therapieschritte Bei multimodalem Therapiekonzept sollen die jeweilig durchgeführten Behandlungsarten in zwei Therapieschritten erfasst werden. Für jeden Therapieschritt ist Verschlüsselung von maximal drei Behandlungsarten möglich. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B51 Literatur [1] AJCC (American Joint Committee on Cancer) (1988) Manual for staging of cancer. 3rd ed. (Beahrs OH, Henson DE, Hutter RVP, Myers MH, eds) Lippincott, Philadelphia [2] Armed Forces Institute of Pathology (1957ff) Atlas of tumor pathology, First series 1957 ff, second series 1966ff, third series 1991ff., fourth series 2004 ff. AFIP, Washington DC [3] Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (Hrsg) (2003) Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O). Dritte Revision. 1. Aufl. DIMDI, Köln [4] Dudeck J, Wagner G, Grundmann E, Hermanek P (Hrsg) (1999) Basisdokumentation für Tumorkranke, 5. Aufl. W. Zuckschwerdt, München Bern Wien New York [5] Fritz A, Percy C, Jack A, Shanmugaratnam K, Sobin L, Parkin DM, Whelan S (eds) (2000) International classification of diseases for oncology. 3rd ed. WHO, Geneva [6] Genentech-Herceptin-Studiengruppe Deutschland (1999) Herceptin-Erfahrungsaustausch: Grundlagen, aktueller Stand und Perspektiven. Forum-DKG 14:90-92. [7] Goldhirsch A, Glick JH, Gelber RD, Coates AS, Senn H-J (2001) Meeting highlights: International Consensus Panel on the Treatment of Primary Breast Cancer. J Clin Oncol 19: 3817-3827. [8] Grundmann E, Hermanek P, Wagner G (1997) Tumorhistologieschlüssel - Empfehlungen zur aktuellen Klassifikation und Kodierung der Neoplasien, 2. Auflage. Springer, Berlin Heidelberg New York [9] Miller AB, Hoogstraten B, Staquet M, Winkler A (1981) Reporting results of cancer treatment. Cancer 47: 207-214 [10] Nizze H, al-Thobhani AK, Terpe H (1998) Steroidhormonrezeptorstatus und andere immunohistochemische Prognosemarker bei benignen und malignen Erkrankungen der Mamma. Zentralbl Chir 123, Suppl 5:14-18. 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VERLAUFSDATEN B52 [19] WHO (1967ff) International histological classification of tumours, 1st edn, vol 1-25 (1967-1981). WHO, Geneva. 2nd edn, vol 1 and 2 (1981) WHO, Geneva; further volumes (1988-99) and 3rd edn, (1999) Springer, Berlin Heidelberg New York [20] World Health Organization (WHO) (1979) WHO handbook for reporting results of cancer treatment. WHO Offset Publication No. 48 World Health Organization, Genf [21] WHO (2000ff) Classification of Tumours. Pathology & Genetics. IARC Press, Lyon O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD IV. VERLAUFSDATEN B53 Anhang (Empfohlene Prüfbedingungen) Empfehlungen für die Erstellung eines Prüfprogramms auf inhaltliche Konsistenz der Daten Ein Prüfprogramm für die Dokumentation der Verlaufsdaten sollte zumindest die nachstehenden Bedingungen einschliessen. Tabelle IV.2: Prüfbedingungen Verlaufsdaten Wenn dann muss sein 6 ∈ {K,A,M,S} 5=E 24 = R 24 = R 24 = R 24 = K 32/pT ∈ {is,a} oder (29/T ∈ {is,a} und 32/pT = X) 33/pN = 0 oder (30/N ∈ {0,X} und 33/pN = X) 35 ∈ {000,XXX} 32/pT ∈ / {is,a} oder (29/T ∈ / {is,a} und 32/pT = X) 33/pN = 0 oder (30/N = 0 und 33/pN = X) 35 ∈ {000,XXX} 32/pT ∈ / {is,a} oder (29/T ∈ / {is,a} und 32/pT = X) 33/pN ∈ / {0,X} oder (30/N ∈ / {0,X} und 33/pN = X) 35 ∈ {000,XXX} 35 ∈ / {000,XXX} 36 ∈ {400,410,420,430} 1 = C50.– 25 6= 26 6= 27 6= 35 = 000 37 = I und 28 6= E 37 = L und 28 6= E 37 = R und 28 6= E 37 = M und 28 6= E 38 oder 39 oder ... oder 43 6= Y Legende: = leeres Eingabefeld, 6= = ungleich, ∈ = Element von, ∈ / = nicht Element von O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD