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B
2014
Basiswissen von Alpmann Schmidt – der Einstieg in
das Rechtsgebiet leicht und verständlich
Staatsorganisationsrecht
B
Basiswissen
3. Auflage 2014
Aus dem Inhalt:
1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Klausur im Staatsorganisationsrecht
2. Teil: Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen
3. Teil: Bundestag und politische Parteien
4. Teil: Der Bundesrat
5. Teil: Die Bundesregierung
6. Teil: Der Bundespräsident
7. Teil: Gesetzgebung – Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes
8. Teil: Verwaltung – Ausführung von Bundesgesetzen durch Bund und Länder
Staatsorganisationsrecht
Pieper
Staatsorganisationsrecht
€ 9,80
ISBN: 978-3-86752-364-6
Alpmann Schmidt
9. Teil: Rechtsprechung – Verfahren vor dem BVerfG
3. Auflage
2014
Alpmann Schmidt
Deckblatt.fm Seite 1 Freitag, 7. Februar 2014 7:33 07
Basiswissen
Staatsorganisationsrecht
2014
Hans-Gerd Pieper
Rechtsanwalt in Münster
Lehrbeauftragter an der FHöV NRW
ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbH & Co. KG
48143 Münster, Alter Fischmarkt 8, 48001 Postfach 1169, Telefon (0251) 98109-0
AS-Online: www.alpmann-schmidt.de
Deckblatt.fm Seite 2 Mittwoch, 5. Februar 2014 8:55 08
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Pieper, Hans-Gerd
Basiswissen
Staatsorganisationsrecht
3. aktualisierte Auflage 2014
ISBN: 978-3-86752-364-6
Verlag Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge
Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster
Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren,
ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG).
Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite I Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Klausur im
Staatsorganisationsrecht ........................................................... 1
1. Abschnitt: Erfassen von Sachverhalt und Fallfrage ................ 1
2. Abschnitt: Erstellen einer Gliederung ............................................ 1
A. Zweck der Gliederung ......................................................................... 1
I. Übersicht ......................................................................................... 1
II. Vollständigkeit ............................................................................... 1
III. Problemgewichtung und Zeitmanagement ...................... 2
B. Inhalt der Gliederung .......................................................................... 2
I. Materielle Fallfrage ....................................................................... 2
II. Prozessuale Fallfrage ................................................................... 2
III. Sonstige Fallfragen ...................................................................... 3
3. Abschnitt: Die Niederschrift ................................................................ 3
2. Teil: Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen ................................................................................ 4
1. Abschnitt: Vorbemerkung ................................................................... 4
A. Überblick .................................................................................................. 4
B. Bedeutung .............................................................................................. 4
C. Begriffsbestimmung ............................................................................ 5
D. Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen
in der Klausurbearbeitung ................................................................. 5
2. Abschnitt: Demokratie .......................................................................... 6
A. Vorbemerkung und Überblick ......................................................... 6
I. Herleitung des Demokratieprinzips ...................................... 6
II. Geltungsbereich des Demokratieprinzips ........................... 6
III. Überblick ......................................................................................... 7
B. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus ............................................. 8
I. Volk als Träger der Staatsgewalt ............................................. 8
II. Volk .................................................................................................... 8
III. Staatsgewalt ................................................................................... 8
C. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG: Ausübung der Staatsgewalt
durch Wahlen, Abstimmungen und besondere Organe
der drei Gewalten ................................................................................. 9
I. „Wahlen“ – Mehrheitsprinzip – Art. 39 GG ........................... 9
II. „Abstimmungen“........................................................................... 9
III. „Besondere Organe“; demokratische Legitimation .......11
D. Weitere Fallgruppen des Demokratieprinzips .........................11
I
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite II Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
I.
Politische Willensbildung „von unten nach oben“..........11
1. Keine Wahlwerbung auf Staatskosten ..........................12
2. Verbot der vollständigen oder verdeckten
Parteienfinanzierung ...........................................................13
II. Selbstverwaltungsgarantie .....................................................14
III. Wahlrecht – Beachtung von Wahlgrundsätzen
entsprechend Art. 38 Abs. 1 S. 1 u. 28 Abs. 1 S. 2 GG .....15
IV. Mehrparteiensystem .................................................................15
V. Möglichkeit der Bildung und Ausübung von
Opposition ....................................................................................15
VI. Mehrheitsprinzip, ergänzt durch angemessenen
Minderheitenschutz ..................................................................16
1. Zweck des Mehrheitsprinzips ...........................................16
2. Ausgestaltung des Mehrheitsprinzips ..........................16
3. Grenzen des Mehrheitsprinzips .......................................16
VII. Parlamentsvorbehalt ................................................................17
VIII. Bestehen demokratischer Grundrechte ............................17
IX. Öffentlichkeitsgrundsatz, Transparenzgebot ..................18
n Check: Demokratieprinzip .......................................................................19
3. Abschnitt: Republik ...............................................................................20
4. Abschnitt: Rechtsstaatsprinzip .......................................................20
A. Ableitung des Rechtsstaatsprinzips .............................................20
B. Fallgruppen des Rechtsstaatsprinzips (Überblick) .................20
C. Das Prinzip der Gewaltenteilung
(Funktionentrennung) ......................................................................22
I. Rechtsgrundlagen und Aufgabe der (horizontalen)
Gewaltenteilung .........................................................................22
II. Einzelheiten der horizontalen Gewaltenteilung .............23
III. Personelle Gewaltenteilung (Inkompatibilität) ...............24
IV. Abweichungen vom Gewaltenteilungsprinzip ...............25
D. Die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die
Gesetzgebung (Legislative) ............................................................25
I. Bindung an die „verfassungsmäßige Ordnung“ ..............25
II. Bestimmtheit ...............................................................................25
III. Vertrauensschutz – keine unzulässige Rückwirkung
von Gesetzen ...............................................................................26
E. Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die
vollziehende Gewalt (Exekutive) ...................................................27
I. Vollziehende Gewalt .................................................................27
II. Bindung an Gesetz und Recht =
Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ...........28
II
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite III Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
1. Vorrang des Gesetzes
(„kein Handeln gegen das Gesetz“) ................................28
2. Vorbehalt des Gesetzes
(„kein Handeln ohne Gesetz“) ..........................................29
F. Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die
Rechtsprechung (Judikative) ..........................................................32
G. Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an alle drei
Gewalten.................................................................................................33
5. Abschnitt: Sozialstaatsprinzip .........................................................34
A. (Allgemeine) Herleitung; Spezialregelungen ...........................34
B. Inhalt und Gegenbegriff ..................................................................34
C. Adressaten............................................................................................. 35
D. Anwendungsbereich bzw. Konkretisierungen .........................35
n Check: Rechtsstaatsprinzip – Sozialstaatsprinzip ............................36
6. Abschnitt: Das Bundesstaatsprinzip .............................................38
A. Herleitung – Funktion – Absicherung 38
B. Der Begriff des Bundesstaates .......................................................39
C. Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ................40
D. Bundesrecht und Landesrecht .......................................................40
E. Das Gebot zu bundesfreundlichem Verhalten
(Bundestreue) .......................................................................................41
n Check: Bundesstaatsprinzip .................................................................... 43
3. Teil: Bundestag und politische Parteien .....................................44
1. Abschnitt: Der Bundestag als oberstes
Verfassungsorgan des Bundes .................................44
2. Abschnitt: Die Wahl des Bundestages .........................................44
A. Wahlsystem ...........................................................................................44
n Check: Wahlsystem ..................................................................................... 47
B. Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) .........................48
I. Allgemeinheit der Wahl ...........................................................48
II. Gleichheit der Wahl ...................................................................49
1. Aktive Wahlrechtsgleichheit .............................................49
2. Passive Wahlrechtsgleichheit ...........................................50
III. Unmittelbarkeit der Wahl; Höchstpersönlichkeit
des Wahlrechts ............................................................................51
IV. Freiheit der Wahl ........................................................................52
V. Geheimheit der Wahl ................................................................53
III
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite IV Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
VI. Öffentlichkeit der Wahl ............................................................53
1. Herleitung ................................................................................53
2. Inhalt und Anwendungsbereich .....................................54
VII. Verfassungsprozessuale Bedeutung von
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG .................................................................54
VIII. Rechtsnatur und Prüfungsaufbau der
Wahlrechtsgrundsätze ..............................................................55
n Check: Wahlrechtsgrundsätze ................................................................58
3. Abschnitt: Die Zuständigkeiten und Aufgaben des
Bundestages; Mehrheiten ..........................................58
A. Zuständigkeiten und Aufgaben ....................................................58
B. Rechtmäßigkeit eines (schlichten) Bundestagsbeschlusses ...........................................................................................60
C. Mehrheiten ...........................................................................................60
4. Abschnitt: Der Bundestag als Staatsorgan – Personelle
und sachliche Diskontinuität – GOBT ....................62
I. Inhalt der Geschäftsordnung des Bundestages
(GOBT) ............................................................................................62
II. Neuerlass einer GOBT ...............................................................62
5. Abschnitt: Untergliederungen des Parlaments –
Ausschüsse .........................................................................63
A. Fraktion, Gruppe .................................................................................63
I. Bildung der Fraktion .................................................................... 3
II. Abgrenzung zur Gruppe ..........................................................64
III. Aufgaben bzw. Funktion ..........................................................64
IV. Rechte der Fraktion (im Plenum) ..........................................64
B. Ausschüsse und sonstige Gremien ..............................................65
C. Untersuchungsausschuss (UA) ......................................................66
n Check: Untergliederungen des Parlaments – Ausschüsse ...........68
6. Abschnitt: Die Rechtsstellung der Bundestagsabgeordneten ...................................................................69
A. Das freie Mandat; Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG .....................................69
I. Rechte des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ....69
II. Rechtsnatur und prozessualer Rechtsschutz ....................70
III. Grenzen bzw. Einschränkungsmöglichkeiten
der Rechte aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ...................................70
B. Rechte des Abgeordneten aus Art. 46–48 GG ..........................72
I. Indemnität ....................................................................................72
II. Immunität ......................................................................................73
IV
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite V Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
n
C. Fraktionslose Abgeordnete .............................................................73
Check: Rechtstellung der Bundestagsabgeordneten .................... 75
7. Abschnitt: Die politischen Parteien ...............................................76
A. Begriff und Aufgaben der politischen Parteien .......................76
B. Gründung und Organisation ..........................................................76
C. Demokratische Binnenstruktur .....................................................77
D. Das Parteienverbot; Parteienprivileg ...........................................77
E. Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen;
(abgestufte) Chancengleichheit der Parteien ..........................78
n Check: Die politischen Parteien ............................................................. 80
4. Teil: Der Bundesrat ................................................................................81
1. Abschnitt: Stellung des Bundesrats im
Verfassungsgefüge ........................................................81
2. Abschnitt: Zusammensetzung des Bundesrats .......................81
3. Abschnitt: Beschlussfassung im Bundesrat ...............................82
4. Abschnitt: Die Zuständigkeiten des Bundesrats ....................82
5. Teil: Die Bundesregierung .................................................................83
1. Abschnitt: Zusammensetzung der Bundesregierung
und verfassungsrechtliche Stellung ......................83
2. Abschnitt: Bildung der Bundesregierung ..................................83
A. Wahl des Bundeskanzlers ...............................................................83
B. Personalentscheidungen und Organisationsgewalt .............84
3. Abschnitt: Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung ........84
A. Zuständigkeiten der Bundesregierung ......................................84
B. Kanzler-, Ressort- und Kollegialprinzip
..................................85
4. Abschnitt: Regierungskrise ...............................................................86
A. Das konstruktive Misstrauensvotum gemäß Art. 67 GG .......86
B. Die Vertrauensfrage, Art. 68 GG .....................................................87
6. Teil: Der Bundespräsident .................................................................88
1. Abschnitt: Aufgaben und Funktion ...............................................88
V
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite VI Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
2. Abschnitt: Wahl und Amtsdauer .....................................................88
3. Abschnitt: Zuständigkeiten des Bundespräsidenten ...........89
4. Abschnitt: Das Erfordernis der Gegenzeichnung
(Art. 58 GG) .........................................................................89
5. Abschnitt: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ...............90
A. Prüfungsbefugnis bei der Ausfertigung der
Bundesgesetze, Art. 82 GG ..............................................................90
B. Prüfungsbefugnis bei der Ernennung und Entlassung
von Bundesministern ........................................................................92
n
C. Politisches Ermessen .........................................................................92
Check: Bundesrat – Bundesregierung – Bundespräsident ...........93
7. Teil: Gesetzgebung – Verfassungsmäßigkeit eines
Bundesgesetzes ............................................................................94
1. Abschnitt: Prüfungsschema: Die Verfassungsmäßigkeit
eines Bundesgesetzes ...................................................94
2. Abschnitt: Erläuterung des Prüfungsschemas .........................95
n Check: Gesetzgebung ............................................................................. 105
8. Teil: Verwaltung – Ausführung von Bundesgesetzen
durch Bund und Länder ......................................................... 106
1. Abschnitt: Überblick .......................................................................... 106
A. Verwaltungskompetenz; gesetzesakzessorische und
nichtgesetzesakzessorische Verwaltung ................................ 106
B. Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungskompetenz ......................................................................................... 106
C. Die Verwaltungstypen nach dem GG (Überblick) ................ 106
2. Abschnitt: Ausführung von Bundesgesetzen
durch die Länder als eigene Angelegenheit (Bundesaufsichtsverwaltung) ...................... 107
A. Art. 84 Abs. 1 GG .............................................................................. 107
B. Art. 84 Abs. 2–5 GG ......................................................................... 107
3. Abschnitt: Ausführung von Bundesgesetzen
durch die Länder im Auftrage des Bundes
(Bundesauftragsverwaltung) ................................. 108
A. Einführung ......................................................................................... 108
VI
99 Buch BS StaatsorgaRIVZ.fm Seite VII Mittwoch, 5. Februar 2014 8:57 08
Inhaltsverzeichnis
B. Weisungsrecht und Fachaufsicht;
Art. 85 Abs. 3, Abs. 4 GG ................................................................ 109
I. Rechtsgrundlage für die Weisung ist
Art. 85 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 GG. ....................................... 109
II. Voraussetzungen einer Weisung nach
Art. 85 Abs. 3, Abs. 4 GG ........................................................ 109
III. Rechtsschutz ............................................................................. 111
n Check: Verwaltung ....................................................................................114
9. Teil: Rechtsprechung – Verfahren vor dem BVerfG ............ 114
1. Abschnitt: Art. 92–104 GG 114
2. Abschnitt: BVerfGG – Verfahren vor dem BVerfG
(Überblick) ....................................................................... 114
A. Struktur des Bundesverfassungsgerichtsgesetz .................. 114
B. Verfahrenstypen ............................................................................... 116
C. Übersicht: Die wichtigsten Verfahren vor dem BVerfG ...... 117
D. Allgemeines zum Prüfungsaufbau ........................................... 117
3. Abschnitt: Organstreitverfahren, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG,
§§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG ....................................... 118
4. Abschnitt: Bund-Länder-Streitigkeit gemäß
Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7,
68 ff. BVerfGG ................................................................ 124
5. Abschnitt: Abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93
Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG ..... 126
6. Abschnitt: Konkrete Normenkontrolle/Richtervorlage
gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11,
80 ff. BVerfGG ................................................................ 131
VII
StaatsorgaR.fm Seite 1 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
Hinweise zur Erstellung einer Klausur im Staatsorganisationsrecht
1. Teil
1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Klausur im
Staatsorganisationsrecht
Bei der Bearbeitung von Klausurfällen sollten Sie in drei Arbeitsschritten vorgehen:
1. Schritt: Erfassen von Sachverhalt und Fallfrage,
2. Schritt: Erstellen einer Gliederung,
3. Schritt: Niederschrift.
Für die ersten beiden Schritte dürfen und sollten Sie ca. 60 Minuten
verwenden.
1. Abschnitt: Erfassen von Sachverhalt und
Fallfrage
Den Sachverhalt, der die Grundlage der Klausurlösung bietet, und
die Fallfrage bzw. den Bearbeitervermerk müssen Sie genau durchlesen und verstanden haben, bevor Sie mit dem nächsten Schritt,
dem Erstellen einer Gliederung, beginnen. Ansonsten besteht die
Gefahr, dass die Klausur falsch gelöst wird oder dass zuviel oder zuwenig (aus der Sicht des Aufgabenstellers) geprüft wird.
2. Abschnitt: Erstellen einer Gliederung
A. Zweck der Gliederung
I. Übersicht
Um die Übersicht in der Klausurbearbeitung zu behalten, hat der
Niederschrift zwingend eine Gliederung voranzugehen. Die sog.
Lösungsskizze, die Sie nicht mit abgeben, ist später das Raster, das
Ihnen eine strukturierte Niederschrift erst ermöglicht.
II. Vollständigkeit
Sind Angaben des Sachverhalts nicht verwertet oder haben Sie
beim Lesen des Sachverhalts Probleme entdeckt (und am Rand des
Sachverhalt oder auf einem Extrablatt vermerkt), die Sie in der Gliederung noch nicht „untergebracht“ haben, muss die Gliederung
ggf. noch ergänzt oder auch partiell umgestellt werden.
1
StaatsorgaR.fm Seite 36 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
Check: Rechtsstaatsprinzip – Sozialstaatsprinzip
1.
Woraus
wird der Grundsatz
1. Aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3
Check:
Rechtsstaatsprinzip
– Sozialstaatsprinzip
der Gewaltenteilung abgeleitet? GG sowie dem Demokratieprinzip in der Ausprägung
von Art. 20 Abs. 2 S. 2, 3. Fall GG („durch besondere Organe“).
2. Was ist der Unterschied zwischen horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung?
2. Bei der horizontalen Gewaltenteilung geht es um die
Trennung der drei Gewalten auf einer staatlichen Ebene, z.B. auf Bundesebene oder auf der Ebene des Landes L. Bei der vertikalen Gewaltenteilung geht es um
die Hemmung und Kontrolle der drei Gewalten zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen, z.B. im Verhältnis der Länder zum Bund.
3. Was ist die Aufgabe des Gewaltenteilungsgrundsatzes?
3. Kontrolle und Begrenzung der jeweils anderen
Staatsgewalt sowie Arbeitsteilung.
4. Nennen Sie Beispiele für die
personelle Gewaltenteilung bzw.
Inkompatibilität.
4. Art. 66 GG, Art. 137 GG, z.B. i.V.m. § 5 AbgG
5. Was ist der Unterschied zwischen dem relativen und dem
absoluten Bestimmtheitsgrundsatz?
5. Das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG enthält
grundsätzlich einen relativen Bestimmtheitsgrundsatz,
d.h., die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes sind unterschiedlich danach, wie intensiv das
Grundrecht der Normadressaten betroffen ist. Ein absoluter Bestimmtheitsgrundsatz, bei dem besonders
strenge Anforderungen gestellt werden, gilt bei Strafund Bußgeldtatbeständen wegen Art. 103 Abs. 2 GG.
6. Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter
Rückwirkung? Bitte nennen Sie
ein Beispiel.
6. Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein der Vergangenheit angehörender abgeschlossener Sachverhalt
nachträglich neu und belastend für den Normadressaten geregelt wird (z.B. Erhöhung der Einkommensteuer
für ein bereits abgeschlossenes Steuerjahr). Bei der unechten Rückwirkung wird auf gegenwärtige, noch
nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft eingewirkt und dadurch das Vertrauen des Normadressaten für den Fortbestand der alten Rechtslage enttäuscht (z.B. Erhöhung der Einkommensteuer im laufenden Steuerjahr).
36
StaatsorgaR.fm Seite 60 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
3. Teil
Bundestag und politische Parteien
B. Rechtmäßigkeit eines (schlichten) Bundestagsbeschlusses
Rechtmäßigkeit eines (schlichten) Bundestagsbeschlusses
A. Formelle Verfassungsmäßigkeit
I. Zuständigkeit
1. Verbandskompetenz des Bundes
wenn Sachzusammenhang mit Bundeszuständigkeit
(insbes. Gesetzgebung, Verwaltung)
2. Organkompetenz des Bundestages
a) aus Spezialvorschriften (Art. 43, 44, 63 GG u.a.)
b) grds. umfassende Zuständigkeit als oberstes
Verfassungsorgan
c) aber Einschränkung: kein anderes (Bundes-)Organ
zuständig
II. Verfahrensvorschriften
1. spezielle Verfahrensgrundsätze
(z.B. Art. 44 GG i.V.m. PUAG)
2. allgemeine Voraussetzungen
z.B. Beschlussfähigkeit (§ 45 GO BT), Abstimmung,
Feststellung der Mehrheit
B. Materielle Verfassungsmäßigkeit
I. Anforderungen aus Spezialvorschriften
II. Prinzipien der Art. 20, 28 GG
insbes. Gewaltenteilung: kein Eingriff in Kernbereich einer anderen
Staatsfunktion, aber Kontrolle der anderen Gewalten möglich
III. kein Verstoß gegen Grundrechte
C. Mehrheiten
n
60
Der Bundestag fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Art. 42 Abs. 2 GG).
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen für die
Mehrheitsfeststellung nicht mit. Sie sind keine „abgegebenen“
Stimmen. Angenommen ist der Antrag, wenn die Zahl der
Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen um mindestens eine übersteigt; auf die Zahl der anwesenden Abgeordneten kommt es
grundsätzlich nicht an (vgl. noch unten S. 63). Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt (vgl. § 48 Abs. 2 GO BT).
StaatsorgaR.fm Seite 61 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Bundestages; Mehrheiten
n
3. Abschnitt
In bestimmten Fällen fordert das GG die Mehrheit der Mitglieder
des Bundestages (sog. absolute Mehrheit, Kanzlermehrheit).
Sie bezieht sich gemäß Art. 121 GG auf die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages (unabhängig von den jeweils anwesenden Abgeordneten) unter Einbeziehung der Überhangmandate; vgl. § 1 Abs. 1 BWG. Diese beträgt im Normalfall 598, sodass die absolute Mehrheit 300 Stimmen beträgt (zurzeit 316
bei 631 Bundestagsabgeordneten).
Die absolute Mehrheit ist erforderlich z.B. bei der Kanzlerwahl (Art. 63 GG),
beim konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG), der Vertrauensfrage
des Bundeskanzlers (Art. 68 GG), der Überstimmung eines Einspruchs des
Bundesrates (Art. 77 Abs. 4 S. 1 GG).
n
Eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Bundestages (zurzeit 415 Ja-Stimmen) verlangt z.B. Art. 79 Abs. 2 GG für
verfassungsändernde Gesetze und für die Präsidentenanklage
(Art. 61 Abs. 1 S. 3 GG).
In anderen Fällen begnügt sich das GG mit einer 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden.
Z.B. bei der Zurückweisung eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Einspruchs
des Bundesrates (Art. 77 Abs. 4 S. 2 GG), Feststellung des Verteidigungsfalles (Art. 115a Abs. 1 S. 2 GG).
Mehrheiten
einfache
der
Mitglieder
Art. 63, 67, 68,
77 Abs. 4 S. 1,
87 Abs. 3 S. 2
GG
der
Abstimmenden
Art. 42 Abs. 2
S. 1 GG
(Normalfall)
qualifizierte
der
Anwesenden
nicht im GG
geregelt
der
Mitglieder
Art. 61 Abs. 1
S. 3, 79 Abs. 2
GG
der
Anwesenden
Art. 42 Abs. 1
S. 2, 77 Abs. 4
S. 2, 80a
Abs. 1 S. 2,
115a Abs. 1
S. 2 GG
61
StaatsorgaR.fm Seite 76 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
3. Teil
Bundestag und politische Parteien
7. Abschnitt: Die politischen Parteien
A. Begriff und Aufgaben der politischen Parteien
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG wirken die Parteien bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit. Sie haben die Aufgabe, die zunächst ungeordnet vorhandene politische Meinungsvielfalt zu formen, (Partei-)Programme entsprechend den vorherrschenden
Strömungen aufzustellen und auf deren Grundlage Kandidaten zu
den Wahlen zu präsentieren. Die den Parteien obliegenden Aufgaben führen zu einer gewissen Doppelstellung: Einerseits sind die
Parteien gesellschaftliche, nichtstaatliche Einrichtungen, andererseits wirken sie bei der Willensbildung im politisch-staatlichen Bereich mit, nähern sich also der Stellung von Staatsorganen. Gemäß
Art. 21 Abs. 3 GG finden sich die näheren Regelungen im Parteiengesetz (als Konkretisierung des Regelungsvorbehalts in Art. 21
Abs. 3 GG).
Nach § 2 Abs. 1 PartG sind Parteien Vereinigungen von Bürgern,
n
die auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und zu
diesem Zweck Volksvertreter in den Bundestag oder einen
Landtag entsenden wollen.
Keine Parteien sind danach Wählervereinigungen, die lediglich im kommunalen Bereich wirken wollen. Das folgt daraus, dass die Kommunen zur
Verwaltung gehören und die Gemeindevertretung keine parlamentarische,
politische Tätigkeit ausübt. Die Begrenzung ist daher nach h.M. mit Art. 21
GG vereinbar. Die sog. Rathausparteien werden nach h.M. aber über Art. 9
u. 28 Abs. 2 GG geschützt; außerdem muss zumindest im steuerlichen Bereich (mittelbare Parteienfinanzierung) eine Gleichbehandlung mit Parteien erfolgen.
Zu den Rechten von Parteien gehört auch die Werbung mit
Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung
und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial.
n
Aufgrund einer ausreichenden Organisation muss die Gewähr
für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bestehen (insbesondere nach Umfang und Festigkeit der Organisation, Zahl der
Mitglieder, Hervortreten in der Öffentlichkeit).
B. Gründung und Organisation
Für die Gründung und die Organisation der Parteien gilt in erster
Linie das Zivilrecht (BGB), modifiziert durch Art. 21 GG und das
PartG. Die Organisationsform der Partei ist i.d.R. die eines rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen privaten Vereins. In jedem Fall kann
sie unter ihrem Namen klagen und verklagt werden (§ 3 PartG); au76
StaatsorgaR.fm Seite 77 Mittwoch, 5. Februar 2014 9:00 09
Die politischen Parteien
7. Abschnitt
ßerdem ist sie im Rahmen von Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsfähig.
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG ist die Gründung einer Partei frei, darf
also nicht von einer staatlichen Genehmigung oder Überwachung
abhängig gemacht werden.
Außer diesem grundsätzlich garantierten Recht der Parteien auf Gründungsfreiheit wird das Mehrparteiensystem verfassungsrechtlich zusätzlich abgesichert durch das Demokratieprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 und 2 GG.
C. Demokratische Binnenstruktur
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG muss die innere Ordnung der Parteien
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Das bedeutet, dass
der Aufbau „von unten nach oben“ zu erfolgen hat (s.o. S. 11 ff.) und
die entscheidende Willensbildung bei den Mitgliedern liegt.
Oberstes Willensbildungsorgan muss eine Mitgliederversammlung
(Parteitag) sein.
Daher müssen z.B. innerparteiliche Wahlen die Wahlrechtsgrundsätze des
Art. 38 GG beachten. Das Demokratiegebot betrifft aber nur die Innenbeziehungen der Partei, nicht dagegen die Außenbeziehungen zu Dritten, sodass
sich daraus kein Anspruch auf Aufnahme in die Partei herleiten lässt. Nach
§ 10 Abs. 1 S. 1 PartG entscheiden die zuständigen Organe der Partei vielmehr
frei über die Aufnahme.
Ein Parteiausschluss ist nur unter den strengen Voraussetzungen von § 10
Abs. 4 PartG zulässig.
D. Das Parteienverbot; Parteienprivileg
I. Nach Art. 21 Abs. 2 GG kann eine Partei wegen Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG verboten werden. Materiellrechtliche Voraussetzung ist, dass die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“
(Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG).
Aufgrund dieser Vorschrift sind bisher zwei Parteien für verfassungswidrig erklärt und verboten worden: Die SRP (Sozialistische
Reichspartei) und die KPD.
Das Verbot politischer Vereinigungen, die nicht Parteien sind, ist
dagegen Sache der Exekutive (Art. 9 Abs. 2 GG, §§ 3 ff. VereinsG).
II. Art. 21 Abs. 2 GG enthält nicht nur eine Verbots- und Zuständigkeitsregelung, sondern auch eine Privilegierung der politischen
Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden.
Hiernach kommt den politischen Parteien wegen ihrer Sonderstel77
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3. Teil
Bundestag und politische Parteien
lung im Verfassungsleben eine erhöhte Schutz- und Bestandsgarantie zu: Solange eine Partei nicht vom BVerfG verboten ist, darf
keine staatliche Stelle geltend machen, es handele sich um eine
verfassungswidrige Partei (sog. Parteienprivileg).
Das Parteienprivileg hindert aber nicht die Bezeichnung einer Partei als „verfassungsfeindlich“ im Verfassungsschutzbericht, da es sich hierbei nur um eine
wertende Beurteilung handelt, an die keinerlei rechtliche Nachteile geknüpft
sind. Ebenso zulässig ist die Beobachtung einer Partei (z.B.: Republikaner, Die
Linke) durch den Verfassungsschutz, um hierdurch die Grundlage für derartige wertende Beurteilungen zu erlangen.
Dies gilt auch bei Versammlungsverboten gegenüber der NPD
sowie bei Kündigung eines NPD-Kontos durch Sparkassen.
Die Gründung einer parteinahen Stiftung fällt nicht in den Schutzbereich des
Parteienprivilegs nach Art. 21 Abs. 2 GG. Wegen der (jedenfalls formellen) Unabhängigkeit der Stiftung von der ihr nahe stehenden Partei, handelt es sich
hierbei nicht um die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes
i.S.d. Art. 21 Abs. 1 GG. Aus diesem Grund sind nach Auffassung des BVerfG
auch Zuwendungen des Staates keine verdeckte (und danach unzulässige)
Parteifinanzierung.
E. Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen;
(abgestufte) Chancengleichheit der Parteien
I. In Konkretisierung der Art. 21, 3 Abs. 1 GG sind nach § 5 PartG
i.V.m. Art. 3 GG alle Parteien gleich zu behandeln, wenn ein Träger
öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung
stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt (z.B. Sendezeiten
in Rundfunk/Fernsehen). Dabei regelt § 5 PartG die Anwendung
des Gleichheitssatzes in der Weise, dass zwar grundsätzlich alle Parteien gleich behandelt werden sollen (§ 5 Abs. 1 S. 1 PartG), der Umfang der Gewährung aber nach der Bedeutung der Parteien bis zu
dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß
abgestuft werden kann (Prinzip der abgestuften Chancengleichheit, § 5 Abs. 1 S. 2 PartG).
Diese Regelung ist sowohl mit Art. 3 GG als auch mit Art. 21 GG vereinbar, da
die Berücksichtigung der Bedeutung der Partei ein sachlicher Grund ist und
sich auf ihre Teilnahme an der politischen Willensbildung (Art. 21 Abs. 1 S. 1
GG) bezieht. Es würde gerade gegen Art. 3 und Art. 21 GG verstoßen, wenn
auch eine gänzlich unbedeutende Splitterpartei in demselben Umfang zu Worte käme wie beispielsweise die größte Oppositionspartei im Bundestag.
II. Danach ist es grundsätzlich zulässig, einer kleineren Partei weniger Sendezeit einzuräumen als den großen Parteien. Nach § 5
Abs. 1 S. 2 PartG darf aber das für die Erreichung des Wahlkampfzweckes erforderliche Mindestmaß nicht unterschritten werden.
Dabei muss der Umfang der Gewährung für eine Partei, die in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist, mindestens halb so groß
78
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Die politischen Parteien
7. Abschnitt
wie für jede andere Partei sein (§ 5 Abs. 1 S. 4 PartG). Bei den sonstigen kleinen und neuen Parteien wird die zur Verfügung zu stellende Mindestwerbezeit in der Rspr. i.d.R. auf ein Viertel der Zeit
festgelegt, die der größten Partei zugebilligt wird.
III. Im Übrigen bemisst sich die Bedeutung einer Partei insbesondere nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen (§ 5 Abs. 1 S. 3 PartG). Allerdings verbietet der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien, allein auf den Erfolg bei
früheren Wahlen abzustellen.
IV. Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall des § 5 PartG ist das
Zur-Verfügung-Stellen von Versammlungsgelegenheiten, wie
gemeindlichen Sälen und Veranstaltungsplätzen. § 5 PartG führt
hierbei vor allem zu einer Erweiterung und Konkretisierung des in
den Gemeindeordnungen geregelten Benutzungsanspruchs, der
i.d.R. auf örtliche Vereinigungen beschränkt ist (z.B. gemäß § 8
Abs. 2, 3, 4 GO NRW). Wegen § 5 PartG können daher auch ortsfremde Parteiverbände an jedem beliebigen Ort den Benutzungsanspruch geltend machen.
V. Ein Leistungs- oder Nutzungsanspruch einer Partei gegenüber
einem Hoheitsträger (z.B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) darf in keinem Fall abgelehnt werden wegen vermeintlicher Verfassungsfeindlichkeit der Partei; dies wäre ein
Verstoß gegen das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 2 GG.
Zusammenfassung: Parteien, Art. 21 GG
Rechtsnatur
n
Teilrechtsfähige Vereinigung des Privatrechts; vgl. §§ 2, 3 PartG
Rechte
n
n
n
n
n
Recht auf freie und dauernde Mitwirkung an der politischen Willensbildung
des Volkes; Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG, konkretisiert durch § 1 Abs. 2 PartG
Recht auf Gründungsfreiheit; Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG
Parteienprivileg; Art. 21 Abs. 2 S. 2 GG
Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit, § 5 Abs. 1 PartG
Recht auf Ausschluss von Mitgliedern unter den Voraussetzungen von
§ 10 Abs. 4 PartG
Pflichten
n
Die innere Ordnung der Partei muss demokratischen Grundsätzen entsprechen; Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG
Recht und Pflicht
n
Grundsatz der Staatsfreiheit; Art. 21 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 PartG
Klausurtipp:
AS-FallSkript Grundrechte/Staatsorganisationsrecht (2012), Fall 38
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