Begründung - Stadt Garching

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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
STADT GARCHING
Begründung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167
„Erneute Erweiterung General Electric“
der den alten V+E Plan Nr. 137
„General Electric“
im Geltungsbereich ersetzt
Fassung vom 22.5.2012
Seite 1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
2-3
1.
Anlass und Ziel der Aufstellung des neuen Bebauungsplans
4
2.
Verfahren und Planungsanlass
4
3.
Planungsrechtliche Situation
4
4.
Inhalt der der Aufstellung des neuen Bebauungsplans - 2. Änderung
5.
4.1
Örtliche Situation des Änderungsbereichs
5
4.2
Bebauungskonzept / Entwurf
6
4.3
Art der Baulichen Nutzung
6
4.4
Maß der baulichen Nutzung
7
4.5
Überbauung und nicht überbaubare Flächen
7
4.6
Erschließung, Stellplätze
8
4.7
Lärmschutz
9
4.8
Verkehr und äußere Erschließung
9
4.9
Brandschutz
10
4.10
Versorgung und Entsorgung
10
11 - 20
Umweltbericht
5.1 Stellungnahmen zur Umweltauswirkung und Grünordnung
11
Einleitung
5.1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele
11
des Bebauungsplanes
5.1.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und
11
und ihrer Berücksichtigung
5.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
11
5.2.1
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes
11
5.2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
14
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1. Zu erwartende Umweltauswirkungen bei Durchführung
14
der Planung
2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei
17
Nichtdurchführung der Planung
5.2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
17
Ausgleich der Auswirkungen
5.2.4
5.3
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
17
1. Standortalternativen
17
2. Entwurfsalternativen
17
Beschreibung der verwendeten Methodik und
18
Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
5.4
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
18
auf die Umwelt (Monitoring)
5.5
Allgemein verständliche Zusammenfassung
19
5.6
Verzeichnis der Datengrundlagen
20
6.
Kompensationsmaßnahmen
21
6.1
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
21
6.2
Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
21
6.3
Art der vorgesehenen Maßnahmen
22
7.
Änderung – Ergänzung Erbbaurechtsvertrag
23
8.
Änderung-Ergänzung des Städtebaulichen Vertrags
23
9.
Unterschriften
23
10.
Anlagen
24
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
1. Anlass und Ziel der Aufstellung des neuen Bebauungsplans
Anlass der Aufstellung des neuen Vorhaben - und Erschließungsplans Nr. 167, ist das sehr
starke Wachstum in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energietechnik, Antriebstechnik, Medizintechnik, Kunststofftechnik und Fertigungsverfahren, seit Eröffnung des Forschungszentrums im Jahre 2004.
Für die Erweiterung der Forschung und Entwicklung in den vorgenannten Aufgabengebieten,
mit erforderlichen Einstellung bis zu 220 Wissenschaftlern, ist ein weiteres Forschungsgebäude dringend erforderlich. Der Neubau wird neue zentrale Erschließung der Forschungsanlage und soll mit Ausstellungs- Informations- und Vortragsräumen, einen Rahmen für eine
intensive und breite Zusammenarbeit mit der TU München, sowie mit Anbietern und Anwendern von Hochtechnologien bieten.
Der Wunsch von General Electric - Global Research, Zweigniederlassung der General Electric
Deutschland Holding GmbH, ist die Ausweisung von neuen Baufelder am bewährten Standort
mit räumlicher Nähe zur TUM, die eine Erweiterung der bestehenden engen und fruchtbaren
Zusammenarbeit ermöglicht.
2. Verfahren und Planungsanlass
Bei der Gemeinde Garching wird mit Schreiben der Global Research - General Electric, die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. : 167 " Erneute Erweiterung General Electric" und der 2. Änderung des mit Satzungsbeschluss vom 21.4.2004 rechtskräftigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.: 137 „General Electric“ mit integriertem
Grünordnungsplan, beantragt. Die Änderung betrifft den Teilbereich südlich des bestehenden Forschungsgebäudes.
3. Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet liegt im Nordosten der Garchinger Flur im Stadtteil „ Forschungsinstitute
Hochschul- und Forschungseinrichtungen“.
Die Aufstellung des neuen V+E Plans Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ auf der
Basis des gültigen V+E Plans 137 mit Erweiterung- und Änderung der Grundstücksfläche, umfasst folgende Grundstücke:
-
Grundstück Flur Nr.: 1892
Das zum Eintausch beantragte südliche Grundstück Flur Nr.: 1891
Das eingegliederte westliche Grundstück Flur Nr.: 1890/3
und bezieht sich auf die Nutzungsvorgaben des rechtsgültigen Flächennutzungsplans.
Für die mit (GT) gesondert gekennzeichnete, südliche Teilfläche des Flurstücks Nr.: 1892
(Rücktauschgrundstück, Größe ca. 4508 m²), wird der Bauungsplan aufgehoben.
Diese Grundstücksfläche geht an die TUM zurück.
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Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching in der Fassung vom 18.5.1979
bzw. der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Vorentwurfsstadium vom
22.11.2007 - weist das Grundstück als sonstiges Sondergebiet (SO) aus.
Die Gemeinde Garching verfügt über den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E- Plan) in der Fassung vom 3.6.2003, der für diese Fläche ein Sondergebiet (SO)
festsetzt. Die Baugrenzen des ausgewiesenen Sondergebietes sind dabei eng um den Bestand
gezogen, sodass außer Verdichtung keine größeren Erweiterungsmöglichkeiten gegeben
sind.
4. Inhalt der Aufstellung des neuen Bebauungsplans
4.1 Örtliche Situation des neuen Bebauungsplans
Der ausgewiesene Geltungsbereich des neuen Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 167
„Erneute Erweiterung General Electric“
befindet sich an der Südseite des bestehenden Forschungszentrums von Global Research General Electric.
Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch den Grünzug entlang des Wiesäckerbachs, im
Süden durch die Bebauung des Gründerzentrums „GATE“, durch das Rücktauschgrundstück,
durch die Lichtenbergstraße und im Westen durch die Freisinger Landstraße (B11). An der
Nordseite wird der Geltungsbereich durch das Forschungszentrum, der Versuchshalle und
der nordwestlichen Erschließungsstraße zur Freisinger Landstraße begrenzt.
Das auf Eintausch beantragte Grundstück südlich des Forschungszentrums und das Grundstück von General Electric, im Flächennutzugsplan als Sondergebiet (SO) ausgewiesen, sind
durch die Nähe zum bestehenden Forschungszentrum und der Möglichkeit einer direkten
Anbindung für die dringend erforderlichen Schaffung von Büroflächen für Forschung und
Entwicklung, ideal geeignet.
Der neue Bebauungsplan Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ ersetzt innerhalb
seines Geltungsbereichs den rechtswirksamen V+E -Plan Nr. 137 vom 21.4.2004.
Für die gesondert gekennzeichnete Rücktauschfläche (GT), einer Teilfläche von Flur Nr.:
1982, wird der Bebauungsplan aufgehoben.
Sie erhalten den neuen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.: 167, "Erneute Erweiterung
General Electric" basierend auf den bestehenden V+E Plan 137, einschließlich der Erweiterung entsprechend dem ausgewiesenen Geltungsbereich, den Angaben über die Maße der
überbaubaren Flächen und der Rücktauschfläche, sowie den ergänzenden Textteil.
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4.2. Bebauungskonzept / Entwurf
Der Entwurf des Büros O.S.A Ochs.Schmidhuber.Architekten ordnet unter Berücksichtigung
der Baumasse und Stellung des vorhandenen Forschungsgebäudes, der Versuchshalle und
des südlich liegenden Garchinger Technologie- und Gründerzentrums "GATE", das neue Baufeld mit dem Sondergebiet SO5, als orthogonales System der Bebauung ein.
An der Südseite des bestehenden Forschungsgebäudes, wird mit einem die Durchlässigkeit
betonenden Abstand, die Bebauung durch das neue Bürogebäude für Forschung und Entwicklung mit drei Geschossen und einem Kellergeschoss mit entsprechender Höhenentwicklung fortgesetzt. Durch die vierseitige Anordnung der Büroräume entsteht ein großzügiger
Innenhof der für die Nutzung als Außenfläche für die Kantine vorgesehen ist. Über eine verglaste Brücke wird an des bestehende Forschungsgebäude angeschlossen.
Der neue zentrale Hauptzugang als Atrium mit Empfang, Anmeldung und interner Verteilung, befindet sich mit eingefügtem Innenhof an der Westseite und soll auch durch Ausstellungen und Vorträgen, Einblick in die weltweiten Ergebnisse von Forschung und Entwicklung
bieten.
Die für die Forschungs- und Entwicklung erforderlichen Laborräume werden in den gesondert ausgewiesenen Bereichen des B- Plans 157 für Neubau von Forschungs- und Testhallen,
eingerichtet.
Das neue Parkhaus mit ca. 280 Stellplätzen - für alle Mitarbeiter und mit gesondert ausgewiesenen Stellflächen für Besucher, liegt orthogonal zur bestehenden Versuchshalle und ist
von der Lichtenbergstraße direkt erschlossen. Die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze
setzt sich aus den entfallenen 143 Pkw.- Stellplätzen des Forschungsgebäudes, sowie der erforderlichen Stellplätze des Neubaus, einschließlich Besucher, zusammen.
Durch eine klare Konfiguration der Baukörper mit betonter Höhenentwicklung wird die bestehende Bebauung erweitert. Durch die akzentuierte Gliederung und Abstufung gegenüber
dem Hauptgebäude entsteht eine ausgewogene Bebauung. Der neue Hauptzugang der gesamten Forschungsanlage mit Atrium und großzügig gestaltetem Empfang, sowie Ausstellungs- und Vortragsräumen, wird durch besonders gegliederter Höhenentwicklung und Gestaltung als markanter städtebaulicher Abschluss der Bebauung entwickelt.
Die Fassadengestaltung richtet sich nach Material und Gliederung der vorhandene Bausubstanz, jedoch auch entsprechend dem aktuellen Stand der heutigen Fassadentechnik mit
Energieeinsparung bzw. Energiegewinnung. Die Gebäude erhalten grundsätzlich ein Flachdach, das für Aufstellung von Solaranlagen geeignet ist. Das Dach des Parkhauses, sowie dessen Fassade wird teilweise begrünt.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 137 bleiben bis auf nachfolgende
Änderung beibehalten. Die OK Attika in Bezug auf die festgesetzte OK Gelände beträgt beim
Bürokomplex entsprechend V+E Plan 137 die Gebäudehöhe max. 17,00 m, jedoch werden
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aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen die Gebäudehöhen bis auf max. 18,00 m
zugelassen. Dachaufbauten und Solaranlagen mit einer Höhe von 2,50 m sind bis zu einer Gesamthöhe von maximal 20,00 m zulässig.
4.3 Art der baulichen Nutzung
-
1. Die Nutzung des Neubaus ist für folgende Schwerpunkte der Forschung und Entwick
lung geplant:
Solartechnik
Antriebsmodule
Medizintechnik
Entwicklung medizintechnische Systeme
Stromrichtersysteme
Wirkungsgraderhöhung bei Gasmotoren
Forschung Verbundfaserstoffe
2. Neuer, zentraler Haupteingang der gesamten Anlage. Hier erfolgt Empfang und interne Verteilung der Besucher. Durch die neuen Ausstellungsräume und Vortragssälen
werden die Möglichkeiten geschaffen die Zusammenarbeit mit der TUM zu erweitern,
sowie der interessierten Öffentlichkeit über die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (dies sind insbesondere die Bereich in den General Electric auf dem
Markt präsent ist) entsprechend zu berichten und zu informieren.
3. Des weiteren sind Nutzungen und Einrichtungen zulässig, die für den Betrieb und die
Verwaltung des gesamten Zentrums erforderlich sind. Zum Beispiel ist im Bereich des
neuen Bürogebäudes die Kantine für alle Mitarbeiter geplant.
4.4 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der Nutzung wird in m² je Bauraum festgesetzt.
Es wird eine überbaubare Sondernutzfläche SO5 und eine Nutzfläche für das Parkhaus PH,
durch Baugrenzen als Baufenster festgelegt:
SO5 maximale Grundfläche (GR) 7.600,00 m²
PH
maximale Grundfläche (GR) 2.100,00 m²
Durch die Vergrößerung der gesamten Grundstücksfläche, sowie der Vergrößerung der überbaubaren Flächen, einschließlich der zusätzlich erforderlichen Erschließungsflächen, wird für
das gesamte Areal als Bezugsgröße folgende Grundflächenzahl – gemäß anliegender Berechnung - zugrunde gelegt.
Grundflächenzahl GRZ von 0,67
Diese GRZ liegt unter den Vorgaben der BauGB § 17 Bau NVO 2, für Gewerbegebiete (GE),
Industriegebiete (GI) bzw. sonstiges Sondergebiete (SO) GRZ, mit max. 0,8.
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4.5 Überbauung und nicht überbaubare Flächen
Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen als Baufenster mit einer Länge von 83,90 m
und einer Breite von 62,00 m mit einer punktweisen Erweiterung von 9,80 m beim Haupteingang und mit 12,75 m für den Anschluss an das bestehende Gebäude festgelegt.
Das Baufenster für das Parkhaus wird mit einer Länge von 61,35 m und einer Breite von
37,10 m festgelegt.
Die Abstandsflächen werden entsprechend der Verordnung für Gewerbe und Industriegebiete gemäß Art. 6, Abs 5, 2. Satz BayBO mit einer Tiefe von 0,25 H, mindestens 3 m, festgelegt.
In Bezug auf Abstandsflächen an der Nordwestecke des Baufensters findet Art.6 Abs. 1 BayBO Anwendung. Die nach Art 6 BayBO erforderlichen Abstandsflächen entfallen zum Teil
nicht auf das eigene, in Erbpacht erworbene Grundstück, sondern auf den zwischen Grundstück und Freisinger Landstraße (B11) liegenden Streifen (1892/2) der vom Vorhabenträger
lediglich gepachtet wird. Diese Grundstücke liegen in der Anbauverbotszone, so dass eine
Festsetzung unter Bezug auf Art 6 Abs.2 BayBO hier gerechtfertigt ist.
Entlang der Freisinger Landstraße (B11) ist die Bauverbotszone entsprechend § 9 Abs. 1FStrG
im B- Plan gekennzeichnet. Der Besucherparkplatz wird von der Bauverbotszone nicht erfasst, da sich § 9 Abs,1 Nr. 1 FStrG nur auf Hochbauten bezieht.
Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen V+E Plans
„GENERAL ELECTRIC“ Nr. 137 bleiben unverändert gültig.
4.6. Erschließung, Stellplätze
Die öffentliche Erschließung der Gebäude mit Straßen und Wege ist bereits durch den durchgeführten Vertrag vom 21.5./4.6.2003 sichergestellt und wird in den neuen Bebauungsplan
Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ übernommen.
Die neu zu errichtender Parkgarage für Mitarbeiter und Besucher mit ca. 280 Pkw Stellplätzen, wird über die bestehenden Zufahrtsstraße mit Anschluss an die Lichtenbergstraße von Süden her erschlossen. Über die bestehende Zufahrt von der Freisinger Landstraße werden die für Besucher vorgesehenen Parkplätze erschlossen. Die bestehende 28 Besucherparkplätze an der Westseite des bestehenden Forschungsgebäudes werden um ca. 32
Besucherstellplätze erweitert. Gemäß beigefügten Verkehrsgutachten entstehend dadurch
keine Einschränkungen der Verkehrsflusses in der Freisinger Landstraße.
Durch den beantragten Tausch der Grundstücke gehen 143 Stellplätze von 171 erforderlichen Stellplätze
des bestehenden Forschungsgebäudes verloren (Stellplatzberechnung des Architekturbüros
Aukett + Heese 2003). Diese Pkw - Stellplätze werden im neu zu errichteten Parkhaus bereitgestellt.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
4.7 Lärmschutz
Von der stark und mit teilweise hohen Geschwindigkeiten befahrenen Freisinger Landstraße
(B11) ist eine erhebliche Lärmbelastung zu erwarten.
Zur Untersuchung der Immissionen und der entsprechend erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurde vom Vorhabenträger eine immissionstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese „Immissionstechnische Untersuchung zum Einfluss des Straßenverkehrs auf das
neue Bauvorhaben wurde durch das Büro Müller BBM, Robert Koch Straße 11, 82152 Planegg erstellt (Bericht Nr.: M 97994/02) und ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.
Diese berücksichtigt sowohl die von der Freisinger Landstraße ausgehende Emission als auch
die des nordwestlichen des Neubaus liegenden Besucherparkplatzes und der Lichtenbergstraße.
Die entsprechenden Empfehlungen des Gutachtens wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Das Gutachten bezieht sich auf den im Bebauungsplan dargestellten Bebauungsvorschlag. Da
innerhalb des Baufensters Abweichungen vom Bebauungsvorschlag zulässig sind kann keine
endgültige Darstellung der betroffenen Fassadenteile erfolgen.
4.8 Verkehr - äußere Erschließung
Das Gebiet ist sowohl durch öffentliche Straßen als auch den öffentlichen Personenverkehr
(ÖPNV) hervorragend erschlossen.
Das Projekt liegt direkt an der Freisinger Landstraße (B11). Die Freisinger Landstraße nimmt
neben einer örtlichen Verbindungsfunktion zwischen Garching und Freising auch eine überörtliche Verbindungsfunktion wahr.
Das Verkehrsaufkommen wurde untersucht und der Istzustand mit der geplanten Erweiterung mit folgendem Ergebnis verglichen.
Die Nachweise am signalisierten Knotenpunkt Freisinger Landstraße (B11)
/Lichtenbergstraße und an der Einmündung zum Besucherparkplatz General Electric haben
ergeben, dass der zusätzliche Verkehr auch langfristig leistungsfähig abgewickelt werden
kann. Es sind keine Einschränkungen im Verkehrsfluss auf der Freisinger Landstraße (B11) zu
erwarten.
Siehe beigefügtes Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research,
erstellt vom Planungsbüro für Verkehrsplanung und Städtebau, Dipl.-Ing. Michael
Angelsberger, Färberstraße 39, 83022 Rosenheim im April 2012.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
4.9 Brandschutz
Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten, notwendigen Bewegungsflächen und Gebäudezugänge – bei Bürogebäude, Innovationszentrum und Parkhaus – sind durch die vorhanden sowie erweiterten Stichstraßen von der Ostseite und durch die Zufahrt des Besucherparkplatzes an der Westseite und der Gebäudeumfahrt an der Nordseite gewährleistet. Die notwendigen Feuerwehrzufahrten und Zugänge sind hiermit erfüllt.
(Gemäß Industriebaurichtlinie 5.2.2 ist eine Feuerwehrumfahrt erst bei einer geschlossenen
Bebauung über 5000,00 m² erforderlich).
Ein weiterer Brandschutz wird durch die in den Gebäuden geplanten selbständigen Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlage) gewährleistet.
4.10 Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation
Die Versorgung und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, Energie, Gas) der neu zu errichtenden Gebäude erfolgt über die Netze der vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Spaten).
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5. Umweltbericht
5.1
Einleitung
Für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 167 ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
5.1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
Zur Beschreibung der geplanten Festsetzungen für das Planungsgebiet mit Angaben über den
Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden siehe Kap. 4 „Inhalt der Aufstellung des neuen Bebauungsplans“.
5.1.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Zielvorgaben aus Fachgesetzen, Programmen und Plänen
Die fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Landesentwicklungsprogramm sowie im Regionalplan genannt werden, sowie die Maßnahmen und Ziele
aus dem Arten-und Biotopschutzprogramm München werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Garching -Vorentwurf
vom 22.11.2007
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching in der Fassung vom 18.5.1979
bzw. der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Vorentwurfsstadium vom
22.11.2007 - weist das Grundstück als sonstiges Sondergebiet (SO) aus. Generell soll eine
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Sonderbaufläche und dem östlich verlaufenden
Wiesäckerbach erhalten werden.
Natura 2000
Das Vorhabensgebiet liegt außerhalb von FFH-und SPA-Gebieten. Erhebliche Auswirkungen
auf diese Gebiete und Gefährdungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele können sicher ausgeschlossen werden.
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der
jeweiligen Schutzgüter behandelt.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Schutzgut Mensch
Im bestehenden Sondergebiet SO befinden sich Einrichtungen für anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie, Elektronik, Medizintechnik, Automobiltechnologie u.a.. Der bestehenden Forschungsreinrichtung kommt damit eine hohe Bedeutung für den Arbeitsmarkt zu. Im Norden der bestehenden Bebauung (SO) und der Grünfläche liegt die Ausgleichsfläche des bestehenden Bebauungsplanes. Die Fläche dient nur untergeordnet der Erholungsnutzung, verbessert jedoch die Einbindung der Bebauung in die
Landschaft.
Auf den Erweiterungsflächen des Geltungsbereiches befindet sich derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Bereich des Rücktauschgrundstückes liegt der Mitarbeiterparkplatz von GE. Ein Teil der neuen Gebäude ragt in die gestalteten Grünflächen an der Südseite des bestehenden Forschungszentrums.
Wohngebiete finden sich erst in über 1 km Entfernung südwestlich des Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes. Da sich der Geltungsbereich innerhalb eines Gebietes mehrerer zusammenhängender Sonderbauflächen des Hochschul-und Forschungsbereichs befindet, haben
die Flächen auch keine besondere Bedeutung für die Erholung. Zur Naherholung dienen die
bestehenden Wege angrenzend an den Wiesäckerbach östlich des Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich ist Verkehrslärmbelastungen durch die Bundesstraße B 11 (Freisinger
Landstrasse) ausgesetzt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Es befinden sich weder amtlich kartierte Biotope noch Fundpunkte aus der Artenschutzkartierung im Geltungsbereich. Das Gebiet ist durch die Nutzung als Sondergebiet für Forschung
und Entwicklung bzw. durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Lage an der B11 vorbelastet.
Die Grünflächen im Umfeld der Gebäude und Parkflächen sind überwiegend naturfern mit linearen geschnittenen Hecken und Pflanzflächen sowie Baumreihen gestaltet. Extensiv gepflegt wird die Ausgleichsfläche im Norden des Geltungsbereichs. Sie ist mit lockeren Baumund Gehölzgruppen und blühenden Wiesenflächen und Magerrasen gestaltet.
Während die privaten Grünflächen und die erst seit einigen Jahren gepflanzten Bäume aus
naturschutzfachlicher Sicht als gering bedeutsam einzuschätzen sind, kommt der Ausgleichsfläche aufgrund des Entwicklungspotenzials zu mageren Biotopstrukturen mit Trittsteinfunktion eine hohe Bedeutung zu.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises München weist für den Geltungsbereich selbst keine Flächen mit Bewertung auf. Der Wiesäckerbach östlich des Geltungsbereichs ist amtlich als Biotop kartiert. Für die umliegenden Flächen erhöht er die Strukturvielfalt und in Zusammenhang mit dem Garchinger Mühlbach kommt ihm Bedeutung als wichtige Verbundachse wertgebender Tierarten zu.
Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vorkommen von wertgebenden gefährdeten
und/ oder streng geschützten Tierarten bekannt. Zu erwarten sind jedoch potenzielle Vorkommen von streng geschützten Tierarten gem. Anhang IV FFH-RL aus der Artengruppe der
Fledermäuse, Reptilien sowie von europäischen Vogelarten i. S. v. Art. 1 VS-RL. Die Belange
des Artenschutzes werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Laufe
des Verfahrens vertiefend behandelt werden.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Schutzgut Boden
Laut Konzeptbodenkarte handelt es sich im Geltungsbereich um Pararendzinen aus carbonatreichen, sandig-schluffigen und sandig kiesigen Flusssedimenten. Östlich der B11 und im Bereich der Isaraue sind die landwirtschaftlichen Böden von einer höheren Bodenertragsklasse.
Boden- und Grundwasseruntersuchungen der ERM Lahmeyer International GmbH im Jahr
2003 ergaben für die genommenen Boden- und Grundwasserproben keine Überschreitungen
der herangezogenen Prüf- und Grenzwerte für Schadstoffbelastungen. Boden- und Grundwasserverunreinigungen liegen somit im Planungsgebiet nicht vor. Der Boden im erweiterten
Geltungsbereich ist durch die landwirtschaftliche Nutzung anthropogen überformt.
Schutzgut Wasser
Im Geltungsbereich befindet sich kein Oberflächengewässer. Die obere Schicht des Grundwassers wird in den Schottern der Würmeiszeit auf einer wasserundurchlässigen tertiären
Flinzschicht geführt. Laut Angaben des Bayer. LfU befindet sich der untersuchte Bereich außerhalb wassersensibler Bereiche. Der mittlere Grundwasserstand liegt bei 470,50 ü.NN, d.h
ca. 4 m unter Geländeoberfläche.
Schutzgut Klima und Luft
Die momentane Offenlandfläche des erweiterten Geltungsbereiches wirkt sich bzgl. des lokalen Klimas ausgleichend auf die im Umfeld bestehenden Sonderbauflächen aus. Aufgrund der
Kleinflächigkeit und der ebenen Topographie ist sie bzgl. des klimatischen Ausgleichs für die
angrenzende Bebauung nur von geringer Bedeutung.
Geringe Beeinträchtigungen der Lufthygiene bestehen durch Emissionen von der westlich
verlaufenden Bundesstraße B 11.
Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Ebenflächigkeit des Geländes und die landwirtschaftliche Nutzung der Freiflächen sowie die Gebäude der bestehenden Forschungseinrichtungen.
Als landschaftsbildprägende Struktur ist das Bachtal des Wiesäckerbachs östlich des Geltungsbereichs zu nennen. Innerhalb des Geltungsbereichs sind die Großbäume entlang der
B 11 und das bewegte Relief mit lockeren Baum- und Gehölzgruppen im Bereich der bestehenden Ausgleichsfläche landschaftsbildprägend.
Schutzgut Kultur-und Sachgüter
Östlich im Anschluss an den erweiterten Geltungsbereich befindet sich das Bodendenkmal D1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung).
Weder im Planungsgebiet noch im näheren städtebaulichen Umfeld befinden sich denkmalgeschützte Bauwerke.
Der Erweiterungsbereich des Geltungsbereiches wird bisher landwirtschaftlich genutzt.
Wald- und Forstflächen befinden sich nicht im Geltungsbereich.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
1. Zu erwartende Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut Mensch
Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ermöglicht General Electric den Ausbau der Forschungstätigkeit am bewährten Standort. Geplant ist der Neubau eines weiteren Bürogebäudes als Basis für eine zusätzliche Einstellung von bis zu 220 Wissenschaftlern sowie die Errichtung eines Innovationszentrums mit Ausstellungs- Informations- und Vortragsräumen als
Rahmen für eine breite, bundesweite Zusammenarbeit mit Anbietern und Anwendern von
Hochtechnologien.
So werden neue Arbeitsplätze geschaffen und die Forschung voran gebracht.
Des Weiteren ist ein Parkhaus für alle Mitarbeiter (des bestehenden Forschungszentrums
sowie der Neubauten) und Besucher sowie eine Erweiterung der Parkfläche im Westen vorgesehen. Die Parkplätze des derzeitigen Mitarbeiterparkplatzes gehen teilweise als Rücktauschfläche an die TUM und werden zumindest vorübergehend weiter als Parkplatz genutzt
werden.
Veränderungen auf die Wohngebiete südlich des Forschungszentrums ergeben sich durch die
geplante Bebauung nicht.
Die überbaute Erweiterungsfläche dient derzeit nicht der aktiven Erholungsnutzung und die
Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Wiesäckerbachs bleibt erhalten. Das Dach des
Parkhauses, sowie teilweise dessen Fassade wird begrünt. Eine Beeinträchtigung der Erholungseignung ist somit nicht zu vermelden.
Das Verkehrsaufkommen der umliegenden Straßen B 11 und Lichtenbergstraße erhöht sich
durch die Erweiterung um Bürogebäude und Innovationszentrum nicht signifikant. Es ist
nicht mit einem erheblichen Anstieg des Besucher- und Mitarbeiterverkehrs zu rechnen.
Von der stark und mit teilweise hohen Geschwindigkeiten befahrenen Freisinger Landstraße
(B11) ist eine Lärmbelastung zu erwarten. Am geplanten Bauvorhaben werden laut der
Schalltechnischen Untersuchung von Müller BBM (2012) Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile
und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Flächenverlust / Biotope
Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Flächenverlust verbunden.
Im Hinblick auf den aktuellen Bestand im Geltungsbereich kommt es zum Verlust von Flächen
mit geringer Bedeutung. Biotopflächen oder nach §30 BNatSchG geschützte Vegetationsgesellschaften sind nicht betroffen.
Die Eingriffe können durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Verlust von Arten und Lebensräumen
Durch das geplante Vorhaben sind potenziell streng geschützte Tierarten gem. Anhang IV
FFH-RL aus der Artengruppe der Fledermäuse, Reptilien sowie europäische Vogelarten i. S. v.
Art. 1 VS-RL betroffen. Für einen Großteil betroffener potenzieller Arten sind ausschließlich
Verluste von Nahrungshabitaten und bau- und betriebsbedingte Störungen zu vermelden. Ei-
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
ne Betroffenheit von Lebensstätten ist potenziell nur bei Gehölz brütenden Vogelarten zu
vermuten.
Unter Berücksichtigung der sich aus den artenschutzrechtlichen Belangen ergebenden Vermeidungsmaßnahme zur Begrenzung und Steuerung der Bauzeiten werden voraussichtlich
weder für Arten gem. Anhang IV FFH-RL noch für europäische Vogelarten i.S.v. Art. 1 VS-RL
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.
Beeinträchtigung von Flächen-und Vernetzungsansprüchen
Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplans sind keine maßgeblichen anlagebedingten
Flächenzerschneidungen zu erwarten. Die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten
Randeingründungen mit Vernetzungsfunktion bleiben erhalten. Für Fledermäuse bleibt die
Funktion der Gehölzbestände als Leitlinie entlang der neuen Gebäude und des Baches bzw.
parallel zur Bundesstraße (B 11) erhalten.
Schutzgut Boden
Es kommt zum Verlust von Boden von, aufgrund der anthropogenen Überformung, geringer
Bedeutung. Durch Neuversiegelung gehen die Bodenfunktionen (Lebensraumbedingungen
für Fauna und Flora, Grundwasserneubildung, Wasserrückhaltung) verloren. Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden werden durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Schutzgut Wasser
Das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Baugrundstücke wird oberflächig und möglichst breitflächig oder ggf. über Rigolen und Schächte versickert. Stellflächen werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgebildet.
Aufgrund der geplanten oberflächigen Versickerung wird dem Grundwasser trotz hohem Anteil an Versiegelung ein großer Teil des Niederschlagswassers von befestigten Flächen wieder
zugeführt. Es ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt.
Eingriffe in grundwasserführende Bereiche und somit eine Beeinträchtigung des Grundwassers während der Bauphase können ausgeschlossen werden.
Schutzgut Klima und Luft
Durch die geplante Bebauung gehen Flächen mit geringer klimatischer Ausgleichsfunktion
verloren. Die klimatische Situation des Sondergebiets ist nicht auf diese Flächen angewiesen,
da es im Umfeld noch großflächige Kaltluftentstehungsgebiete (Wiesäckerbach, Acker-und
Grünlandflächen) gibt. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsfunktion.
Durch weitere Versiegelungen im Geltungsbereich kommt es lokal zu Temperaturanstiegen
und minimalen Veränderungen der Luftqualität. Erhebliche Beeinträchtigungen sind unter
Berücksichtigung des östlich angrenzenden Grünzuges des Wiesäckerbachs und einer guten
Durchlüftung des Forschungsgeländes jedoch nicht zu erwarten.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Schutzgut Landschaftsbild
Die bestehenden Gebäude werden durch ein Bürogebäude für Forschung und Entwicklung in
Verbund mit einem Innovationszentrum für Ausstellung und Information ergänzt.
Durch eine klare Konfiguration der Baukörper mit betonter Höhenentwicklung wird die bestehende Bebauung erweitert. Durch die akzentuierte Gliederung und Abstufung gegenüber
dem Hauptgebäude entsteht eine ausgewogene Bebauung. Das Innovationszentrum als
neuer Hauptzugang der gesamten Forschungsanlage mit großzügig gestaltetem Empfang,
Ausstellungs- und Informationsräumen und Vortragsräumen, wird durch besonders gegliederter Höhenentwicklung und Gestaltung als markanter städtebaulicher Abschluss der Bebauung entwickelt.
Das Dach des Parkhauses, sowie dessen Fassade werden begrünt.
Landschaftsbildprägende Strukturen, wie erhaltenswerte Gehölzbestände sind nicht betroffen. Die Eingrünung des Gebietes mit Bäumen und Sträuchern ist durch den Grünordnungsplan gesichert.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Ohne vorhergehende Untersuchungen können Eingriffe in das im östlichen Teil des Geltungsbereichs durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gemeldete Bodendenkmal D-1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung) nicht ausgeschlossen werden.
Das Bodendenkmal und ein Umgriff von mindestens 50 m ist unverändert zu erhalten. Bodendenkmäler sind nach der Bayerischen Verfassung Art. 141 Absatz 2 und nach BayDSchG
Art. 1 und 8 zu schützen und zu erhalten, unabhängig davon, ob sie bekannt sind oder vermutet werden. Bodeneingriffe sind daher auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß zu
beschränken. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodendenkmals sind Oberbodenabtrag und Bodenarbeiten erst nach Rücksprache mit dem BLFD durchzuführen.
Beeinträchtigungen von denkmalgeschützten Bauwerken durch das Vorhaben können dagegen sicher ausgeschlossen werden. Auch sind weder historische Kulturlandschaften noch
Wald- oder Forstflächen vom Vorhaben betroffen.
Es gehen Flächen der Landwirtschaft verloren.
Die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die innere Erschließung durch Zufahrtsstraßen sind durch die Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes bereits gewährleistet. Die
neu zu errichtender Parkgarage wird über die bestehende Zufahrtsstraße mit Anschluss an
die Lichtenbergstraße von Süden her erschlossen. Die bestehende Zufahrt von der Freisinger
Landstraße an der Westseite ist grundsätzlich für Besucher vorgesehen, hier ist auch ein
neuer Parkplatzbereich geplant. Die Verbindung zum bestehenden Forschungsgebäude, sowie die Verbindungen von Innovationszentrum, Bürogebäude und Parkhaus, erfolgt zur Betonung der einzelnen Baukörper teilweise mit verglasten Brücken.
Die Versorgung und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, Energie, Gas) der neu zu errichtenden Gebäude erfolgt über die Netze der vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplanes ist bis auf weiteres von einer gleich bleibenden
Nutzung des Gebietes auszugehen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die gestalteten
Freiflächen von GE und der Parkplatz bleiben erhalten.
Daher sind bei einer Null-Lösung keine negativen Umweltauswirkungen auf das Untersuchungsgebiet zu erwarten. Bei Nichtdurchführung der Änderung des Bebauungsplanes ist
aber von der Festsetzung von Sonderbauflächen an anderer Stelle auszugehen.
5.2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen
Nach § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vermieden und ausgeglichen werden.
Möglichkeiten der Vermeidung von Eingriffen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft mit
den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und in die Planung integriert.
•
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•
•
•
5.2.4
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Begrenzung der Räumung des Baufeldes und somit die Entfernung aller möglicherweise als Nistplatz, Quartier oder Unterschlupf dienender Strukturen im Bereich von
Gehölzen auf die naturschutzrechtlich vorgeschriebene Zeit. Verzicht auf nächtliche
Bauarbeiten. (Vermeidungsmaßnahme aus der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung)
Orientierung von Höhenentwicklung und Geschosszahl der Gebäude am Bestand
Eingrünung des Gebietes zur Einbindung in die Umgebung
grünordnerische Festsetzungen zur Gestaltung der Freiflächen
Baum- und Heckenpflanzungen entlang von Erschließungsflächen zur gestalterischen
Aufwertung, räumlichen Gliederung und Einbindung
Verwendung von standortgerechten, vorwiegend heimischen Baum- und Straucharten
Oberflächige Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen und sonstigen
befestigten Flächen, z. B. in Grünflächen, Rigolen und Schächten
Ausführung befestigter Flächen so wasserdurchlässig wie möglich
Unterirdische Verlegung von Versorgungsleitungen
Berücksichtigung des Bodendenkmals
Schutz der bestehenden Ausgleichsfläche während der Bauphase durch geeignete
Maßnahmen
Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen
Bei dem beplanten Gebiet handelt es sich um ein bereits im Flächennutzungsplan dargestelltes Sondergebiet. General Electric plant den Bau eines Bürogebäudes und eines Innovations-
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
zentrums am bewährten Standort mit räumlicher Nähe zu den bestehenden Gebäuden und
zur TUM, mit der eine enge Zusammenarbeit besteht.
Bessere Alternativen mit entsprechendem Anschluss an die bestehenden Forschungsinstitute
und Büroräume der Mitarbeiter sind nicht vorhanden. Die Ziele des Flächennutzungsplanes
der Stadt Garching werden erfüllt.
Die Planung eines Sondergebietes an anderer Stelle, insbesondere außerhalb des bestehenden Geländes des Vorhabensträgers und zusammenhängender Sondergebietsflächen würde
wenig Sinn machen und mindestens vergleichbare, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch
stärkere Belastungen und Beeinträchtigungen geschützter Arten und Lebensräume zur Folge
haben.
Entwurfsalternativen
Durch den Tausch von Grundstücken mit der TUM war es möglich, die Lage der Büro- und Innovationsgebäude sowie des Parkhauses zu optimieren. So liegen die Gebäude im direkten
Anschluss an das bestehende Forschungszentrum und ein genügend großes Parkhaus mit Zufahrt über die Haupterschließungsstraße zur Lichtenbergstraße wird ermöglicht.
5.3
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Die Auswertung der Datengrundlagen und die Vorgehensweise bei der Bewertung erfolgen
nach einschlägiger Fachliteratur. Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung des
Umweltzustandes waren die, in Kap. 5.6 angegebenen Unterlagen sowie Ortsbesichtigungen
und Angaben von Fachbehörden.
Die vorliegende Umweltprüfung erstreckt sich über die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB angegebenen Umweltschutzbelange.
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbalargumentativ unter Berücksichtigung
der vorliegenden Fachgutachten. Die Ergebnisse der Be-und Entlastungsprognose wurde auf
der Grundlage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan ermittelt und dargestellt und wird im
Laufe des Verfahrens für jeden Belang weiter konkretisiert. Aussagen zum Lärm, Pflanzen
und Tieren, Boden, Wasser und Luft wurden den angegebenen Gutachten entnommen. Genauere Aussagen zu den angewandten Untersuchungsmethoden sind diesen Gutachten zu
entnehmen.
5.4
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)
Unter Beachtung der oben beschriebenen Maßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen auf die beschriebenen Schutzgüter zu erwarten. Im Rahmen des Monitoring sind die erheblichen Auswirkungen zu überwachen, die noch nicht vorhersehbar sind.
Zur Überwachung der umweltfachlichen Maßnahmen, sowohl während der Baudurchführung
selbst als auch bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wird eine UmweltBaubegleitung empfohlen.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
5.5
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ der Stadt Garching. Hierbei wurden
die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Belange nach § 1 Abs. 6, Satz 7 und § 1a
BauGB geprüft und beschrieben.
Der Geltungsbereich befindet sich im Nordosten der Garchinger Flur im Stadtteil „Forschungsinstitute, Hochschul- und Forschungseinrichtungen“ an der nördlichen Gemeindeund Landkreisgrenze unmittelbar an der Freisinger Landstraße (Bundesstraße B 11).
Bezüglich des Schutzgutes Mensch und Gesundheit entstehen für das Forschungszentrum
neue Büro- und Innovationsgebäude sowie Parkmöglichkeiten. Es werden neue Arbeitsplätze
geschaffen und die Forschung voran gebracht. Veränderungen für die Wohngebiete südlich
des Forschungszentrums ergeben sich nicht und auch die Erholungseignung wird nicht beeinträchtigt.
Beim Schutzgut Pflanzen und Tiere kommt es zum Verlust von Flächen mit geringer Bedeutung. Es ergeben sich keine Flächenverluste von amtlich kartierten Biotopen oder Schutzgebieten und es sind keine erheblichen Auswirkungen auf Arten und Lebensräume zu erwarten.
Durch das Vorhaben sind potenziell streng geschützte Tierarten gem. Anhang IV FFH-RL aus
der Artengruppe der Fledermäuse sowie europäische Vogelarten i. S. v. Art. 1 VS-RL betroffen. Für einen Großteil betroffener potenzieller Arten sind ausschließlich Verluste von Nahrungshabitaten und bau- und betriebsbedingte Störungen zu vermelden. Eine Betroffenheit
von Lebensstätten ist potenziell nur bei gehölzbrütenden Vogelarten zu vermuten. Im Laufe
des Verfahrens wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergänzt.
In Bezug auf das Schutzgut Boden kommt es zum Verlust von anthropogen überprägtem Boden von geringer Bedeutung.
Bezüglich des Schutzgutes Wasser sind keine Oberflächengewässer betroffen. Anfallendes
Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen wird möglichst
breitflächig oder über Rigolen und Schächte versickert.
Es ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt. Eingriffe in grundwasserführende Bereiche und somit eine Beeinträchtigung des Grundwassers
während der Bauphase werden ausgeschlossen.
Beim Schutzgut Luft und Klima gehen Flächen mit geringer Bedeutung für den klimatischen
Ausgleich und die Kaltluftproduktion verloren. Unter Berücksichtigung des östlich angrenzenden Grünzuges des Wiesäckerbachs und einer guten Durchlüftung des Forschungsgeländes kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.
Landschaftsbildprägende Strukturen sind von der geplanten Bebauung nicht betroffen. Das
Landschaftsbild wird durch die neuen Gebäude sowie eine Eingrünung mit Bäumen und
Sträuchern neu gestaltet.
Als Kultur- und Sachgut ragt das Bodendenkmal D-1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung) in den Geltungsbereich hinein. Um Beeinträchtigungen des
Bodendenkmals ausschließen zu können, sind Oberbodenabtrag und Bodenarbeiten erst
nach Rücksprache mit dem BLFD durchzuführen. Es gehen Flächen der Landwirtschaft verloren.
Die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die innere Erschließung durch Zufahrtsstraßen sind durch die Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes bereits gewährleistet.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Das geplante Vorhaben verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft, die entsprechend den
naturschutzrechtlichen Vorgaben ausgeglichen werden.
Das Ausgleichserfordernis für das gesamte Grundstück GE beträgt 15.814,80m².
Der Eingriff wird auf den Grundstücken Fl. Nr. 1892/1 (innerhalb Geltungsbereich), Fl. Nr.
1987/1988 (außerhalb Geltungsbereich auf staatseigenen Grundstücken) und Fl. Nr. 1892
(Teilfläche, innerhalb Geltungsbereich) ausgeglichen.
Die Vorgaben des Leitfadens und des § 1a Abs. 3 BauGB werden voll erfüllt.
Unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder
des Landschaftsbildes.
5.6
Verzeichnis der Datengrundlagen
Architektur & Management Kurt D. Brand (2012): Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167
„Erneute Erweiterung General Electric“. Planzeichnung und textliche Festsetzungen.
Bayer. Landesamt für Umwelt (Stand 2010): Abgrenzungen der Schutzgebiete aus entsprechenden Verordnungen; digitale Fassung.
Bayer. Landesamt für Umwelt (Stand 2010): Artenschutzkartierung Bayern, digitale Fassung.
Bayer. Landesamt für Umwelt (2009): Biotopkartierung Bayern Flachland, Landkreis München, digitale Fassung.
Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.; 1997): Arten-und
Biotopschutzprogramm Bayern -Landkreis München. München.
Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg., 2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern, München.
Bayer. Vermessungsverwaltung (ohne Datum): Konzeptbodenkarte des Geologischen Landesamtes, Maßstab 1:25.000.
Müller-BBM GmbH (2012): Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmissionen durch
öffentlichen Straßenverkehr für die Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines
Innovationszentrums in Garching.
Planungsbüro Dipl. Ing. M. Angelsberger (2012): Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von Ge Global Research.
Regionaler Planungsverband Region München (Stand 2002): Regionalplan der Region München (14).
Stadt Garching (2009): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht, Vorentwurf, Stand: 22.11.2007, Stadt Garching.
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20
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
6.
6.1
Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsflächen)
Vorbemerkung
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans V+E Plan Nr. 137 „General
Electric“ und dessen 1. Änderung durch den Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung General
Electric“.
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Bauen im
Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (ergänzte Fassung 2003; Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen).
Die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses sowie die Lage der Ausgleichsflächen wurden am
17.01.2012 bei einem Termin sowie am 05.03.2012 telefonisch mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München einvernehmlich abgestimmt und in den Bebauungsplan
übernommen.
6.2
Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
Die Neuberechnung des Ausgleichsbedarfes bezieht sich weiterhin auf das gesamte Grundstück GE. Da mittlerweile eine Vermessung der Grundstücke vorliegt, ergeben sich Änderungen zu den bisherigen Grundstücksgrößen. Desweiteren kamen neue Flächen hinzu (Flur Nr.:
1890/3) oder wurden beantragt (Tauschfläche Fl. Nr. 1891) und es entfällt die Fläche des
Rücktauschgrundstückes TU (Teilfläche von Fl. Nr. 1892).
Für das Rücktauschgrundstück TU werden die erforderlichen Ausgleichsflächen auf einem gesonderten Grundstück des TUM Öko-Pools nachgewiesen, da die Fläche vorerst als Parkplatz
erhalten werden soll. Die von GE erbrachten Ausgleichsflächen können so der neuen Bebauung zugeordnet werden.
Neue Grundstücksgröße
Fl. Nr. 1892 (Teilfläche ohne Ausgleichsfläche)
Fl. Nr. 1891 (beantragte Tauschfläche)
Fl. Nr. 1890/3 (Teilfläche)
32.783 m²
6.072 m²
797 m²
Rücktauschgrundstück Fl. Nr. 1892 (Teilfläche)
-4.508 m²
Gesamt
35.144 m²
Ausgleichsfaktor
Für den vorliegenden Ausgangszustand des Gebietes in der Kategorie I und einem Eingriff
Typ A mit hohem Versiegelungs-/ Nutzungsgrad gibt der Leitfaden eine Faktorspanne von 0,3
bis 0,6 an.
In Abstimmung mit der UNB wurde er Kompensationsfaktor wie bisher auf 0,45 festgelegt.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
Ausgleichsbedarf
Grundstück x Ausgleichsfaktor
35.144 m² x 0,45 = 15.814,80m²
Ausgleichsflächen
Durch die neue Ausgleichsfläche im Osten ergibt sich ein Überschuss an Ausgleichsflächen.
Da GE für ein neues Projekt zukünftig eine Fläche im Norden des Grundstückes benötigt, wird
die Ausgleichsfläche im Norden verkleinert.
Ausgleichsflächen im Norden: 10.156 m² – 840,20 m² =
9.315,80 m²
Bestehende Ausgleichsflächen
Fl. Nr. 1892/1 (innerhalb Geltungsbereich im Norden)
Fl. Nr. 1987/1988 (außerhalb Geltungsbereich auf staatseigenen Grundstücken)
Neue Ausgleichsflächen
Fl. Nr. 1892 (Teilfläche, innerhalb Geltungsbereich im Osten)
Gesamt
9.315,80 m²
4.925,00 m²
1.574,00 m²
15.814,80 m²
6.3 Art der vorgesehenen Maßnahmen
Die Gestaltung der neuen Ausgleichsfläche im Osten auf der Fl. Nr. 1892 (Teilfläche östlich
der Zufahrt aus Richtung Lichtenbergstraße) innerhalb des Geltungsbereiches orientiert sich
an der Freiflächengestaltung der bestehenden privaten Grünflächen mit Schaffung einer extensiv genutzten artenreichen Wiese und Pflanzung von standortgerechten Gehölzen und
Bäumen. Die Pflege dieser Flächen erfolgt durch Mahd 2x jährlich (Juni und September) mit
Abfuhr des Mähgutes. Die neuen Standorte ergänzen die Strukturen auf der Ausgleichsfläche, die nördlich der bestehenden Bebauung liegt, und bieten Lebensraum für Tagfalter und
Heuschrecken.
Die Konkretisierung der Planung erfolgt im Zuge des Freiflächengestaltungsplanes zum Bauantrag.
Auf der Ausgleichsfläche im Norden ist die Pflege bezüglich naturschutzfachlicher Vorgaben
zu optimieren. Es wurde als Festsetzung in den B-Plan aufgenommen, dass die Wiesenflächen 2x jährlich (Juni und September) zu mähen sind und das Mähgut vollständig abzuräumen ist. Düngereinsatz ist unzulässig.
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
7. Änderung – Ergänzung des Erbbaurechtsvertrags
Die Änderung und Ergänzung des gültige Erbbaurechts- und Pachtvertrags vom 3.6.2003 wird
von den Rechtsanwälten PP Pöllath und Partner in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern,
Bezirksdirektion München durchgeführt.
8. Änderung – Ergänzung des Durchführungsvertrags
Die erforderliche Änderung und Ergänzung des Durchführungsvertrags wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Garching von den Rechtsanwälten PP Pöllath und Partner durchgeführt.
9. Unterschriften
9.1 Unterschrift Planverfasser
Utting, den _________________
________________________
Kurt D. Brand Architekt
ARCHITEKTUR & MANAGEMENT
Schondorfer Straße 2, 86919 Utting
9.2 Unterschrift Verfasser Grünordnung
München, den _________________
_________________________
Prof. Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten
Klenze Straße 57C, 80469 München
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23
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
10. Anlagenverzeichnis
10.1
Anlage 1:
Berechnung der Grundflächenzahl GFZ
10.2
Anlage 2:
Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmission durch öffentlichen Straßen
verkehr
Bericht Nr.: M97994/02
Müller BBM Niederlassung Planegg
10.3
Anlage 3:
Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research
Bericht vom April 2012
Planungsbüro für Verkehrsplanung und Städtebau
Dipl.-Ing. Michael Angelsberger - Rosenheim
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“
ANLAGE 1 Nachweis der Grundflächenzahl GRZ
Berechnung der Grundflächenzahl GRZ
Grundstücksfläche gesamt:
Grundstück Flur Nr. 1892
abzüglich rückgegebenen Grundstücksteil
Tauschgrundstück Flur Nr. 1891
Teil aus Grundstück 1890/3
abzüglich
Grundstücksfläche gesamt
34.357,00 m²
- 4.508,00 m²
6.072,00 m²
797,00 m²
-1.574,00 m²
35.144,00 m²
Gesamte Nutz- und Verkehrsflächen:
1. Mass der baulichen Nutzung Bestand:
1.1. Grundfläche Büro- und Laborgebäude SO
1.2. Grundfläche Versuchshalle SO2
Summe
4.756,50 m²
1.036,00 m²
5.792,50 m²
2. Das Maß der festgesetzten Nutzung Bebauungsplan 157 :
SO2 maximale Grundfläche (GR)
SO3 maximale Grundfläche (GR)
SO4 maximale Grundfläche (GR)
Summe
1.150,00 m²
1.200,00 m²
600,00 m²
2.950,00 m²
3. Maß der baulichen Nutzung des V+E Bebauungsplans Nr. 167 neu:
SO5 maximale Grundfläche (GR)
4.200,00 m²
PH
Grundfläche Parkhaus
2.100,00 m²
Summe
6.300,00 m²
4. Verkehrsflächen:
Erschließung West
Erschließung Versuchshalle
Erschließung Ost
Erschließung Nord
Summe
3.217,00 m²
2.495,00 m²
2.137,00 m²
466,00 m²
8.315,00 m²
Summe der Nutzflächen 1 - 3 und der Verkehrsflächen
Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ):
23.557,50 m²
GRZ 23.557,50 m² / 35.144,00 m² = 0,67 < zu. Obergrenze 0,8
der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO 2 für Sondergebiete,
Gewerbe- und Industriegebiete
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