Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ STADT GARCHING Begründung Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ der den alten V+E Plan Nr. 137 „General Electric“ im Geltungsbereich ersetzt Fassung vom 22.5.2012 Seite 1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2-3 1. Anlass und Ziel der Aufstellung des neuen Bebauungsplans 4 2. Verfahren und Planungsanlass 4 3. Planungsrechtliche Situation 4 4. Inhalt der der Aufstellung des neuen Bebauungsplans - 2. Änderung 5. 4.1 Örtliche Situation des Änderungsbereichs 5 4.2 Bebauungskonzept / Entwurf 6 4.3 Art der Baulichen Nutzung 6 4.4 Maß der baulichen Nutzung 7 4.5 Überbauung und nicht überbaubare Flächen 7 4.6 Erschließung, Stellplätze 8 4.7 Lärmschutz 9 4.8 Verkehr und äußere Erschließung 9 4.9 Brandschutz 10 4.10 Versorgung und Entsorgung 10 11 - 20 Umweltbericht 5.1 Stellungnahmen zur Umweltauswirkung und Grünordnung 11 Einleitung 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele 11 des Bebauungsplanes 5.1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und 11 und ihrer Berücksichtigung 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 11 5.2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes 11 5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 14 Seite 2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 1. Zu erwartende Umweltauswirkungen bei Durchführung 14 der Planung 2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei 17 Nichtdurchführung der Planung 5.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 17 Ausgleich der Auswirkungen 5.2.4 5.3 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten 17 1. Standortalternativen 17 2. Entwurfsalternativen 17 Beschreibung der verwendeten Methodik und 18 Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 5.4 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen 18 auf die Umwelt (Monitoring) 5.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung 19 5.6 Verzeichnis der Datengrundlagen 20 6. Kompensationsmaßnahmen 21 6.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs 21 6.2 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen 21 6.3 Art der vorgesehenen Maßnahmen 22 7. Änderung – Ergänzung Erbbaurechtsvertrag 23 8. Änderung-Ergänzung des Städtebaulichen Vertrags 23 9. Unterschriften 23 10. Anlagen 24 Seite 3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 1. Anlass und Ziel der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Anlass der Aufstellung des neuen Vorhaben - und Erschließungsplans Nr. 167, ist das sehr starke Wachstum in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energietechnik, Antriebstechnik, Medizintechnik, Kunststofftechnik und Fertigungsverfahren, seit Eröffnung des Forschungszentrums im Jahre 2004. Für die Erweiterung der Forschung und Entwicklung in den vorgenannten Aufgabengebieten, mit erforderlichen Einstellung bis zu 220 Wissenschaftlern, ist ein weiteres Forschungsgebäude dringend erforderlich. Der Neubau wird neue zentrale Erschließung der Forschungsanlage und soll mit Ausstellungs- Informations- und Vortragsräumen, einen Rahmen für eine intensive und breite Zusammenarbeit mit der TU München, sowie mit Anbietern und Anwendern von Hochtechnologien bieten. Der Wunsch von General Electric - Global Research, Zweigniederlassung der General Electric Deutschland Holding GmbH, ist die Ausweisung von neuen Baufelder am bewährten Standort mit räumlicher Nähe zur TUM, die eine Erweiterung der bestehenden engen und fruchtbaren Zusammenarbeit ermöglicht. 2. Verfahren und Planungsanlass Bei der Gemeinde Garching wird mit Schreiben der Global Research - General Electric, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. : 167 " Erneute Erweiterung General Electric" und der 2. Änderung des mit Satzungsbeschluss vom 21.4.2004 rechtskräftigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.: 137 „General Electric“ mit integriertem Grünordnungsplan, beantragt. Die Änderung betrifft den Teilbereich südlich des bestehenden Forschungsgebäudes. 3. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet liegt im Nordosten der Garchinger Flur im Stadtteil „ Forschungsinstitute Hochschul- und Forschungseinrichtungen“. Die Aufstellung des neuen V+E Plans Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ auf der Basis des gültigen V+E Plans 137 mit Erweiterung- und Änderung der Grundstücksfläche, umfasst folgende Grundstücke: - Grundstück Flur Nr.: 1892 Das zum Eintausch beantragte südliche Grundstück Flur Nr.: 1891 Das eingegliederte westliche Grundstück Flur Nr.: 1890/3 und bezieht sich auf die Nutzungsvorgaben des rechtsgültigen Flächennutzungsplans. Für die mit (GT) gesondert gekennzeichnete, südliche Teilfläche des Flurstücks Nr.: 1892 (Rücktauschgrundstück, Größe ca. 4508 m²), wird der Bauungsplan aufgehoben. Diese Grundstücksfläche geht an die TUM zurück. Seite 4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching in der Fassung vom 18.5.1979 bzw. der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Vorentwurfsstadium vom 22.11.2007 - weist das Grundstück als sonstiges Sondergebiet (SO) aus. Die Gemeinde Garching verfügt über den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E- Plan) in der Fassung vom 3.6.2003, der für diese Fläche ein Sondergebiet (SO) festsetzt. Die Baugrenzen des ausgewiesenen Sondergebietes sind dabei eng um den Bestand gezogen, sodass außer Verdichtung keine größeren Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind. 4. Inhalt der Aufstellung des neuen Bebauungsplans 4.1 Örtliche Situation des neuen Bebauungsplans Der ausgewiesene Geltungsbereich des neuen Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ befindet sich an der Südseite des bestehenden Forschungszentrums von Global Research General Electric. Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch den Grünzug entlang des Wiesäckerbachs, im Süden durch die Bebauung des Gründerzentrums „GATE“, durch das Rücktauschgrundstück, durch die Lichtenbergstraße und im Westen durch die Freisinger Landstraße (B11). An der Nordseite wird der Geltungsbereich durch das Forschungszentrum, der Versuchshalle und der nordwestlichen Erschließungsstraße zur Freisinger Landstraße begrenzt. Das auf Eintausch beantragte Grundstück südlich des Forschungszentrums und das Grundstück von General Electric, im Flächennutzugsplan als Sondergebiet (SO) ausgewiesen, sind durch die Nähe zum bestehenden Forschungszentrum und der Möglichkeit einer direkten Anbindung für die dringend erforderlichen Schaffung von Büroflächen für Forschung und Entwicklung, ideal geeignet. Der neue Bebauungsplan Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereichs den rechtswirksamen V+E -Plan Nr. 137 vom 21.4.2004. Für die gesondert gekennzeichnete Rücktauschfläche (GT), einer Teilfläche von Flur Nr.: 1982, wird der Bebauungsplan aufgehoben. Sie erhalten den neuen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.: 167, "Erneute Erweiterung General Electric" basierend auf den bestehenden V+E Plan 137, einschließlich der Erweiterung entsprechend dem ausgewiesenen Geltungsbereich, den Angaben über die Maße der überbaubaren Flächen und der Rücktauschfläche, sowie den ergänzenden Textteil. Seite 5 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 4.2. Bebauungskonzept / Entwurf Der Entwurf des Büros O.S.A Ochs.Schmidhuber.Architekten ordnet unter Berücksichtigung der Baumasse und Stellung des vorhandenen Forschungsgebäudes, der Versuchshalle und des südlich liegenden Garchinger Technologie- und Gründerzentrums "GATE", das neue Baufeld mit dem Sondergebiet SO5, als orthogonales System der Bebauung ein. An der Südseite des bestehenden Forschungsgebäudes, wird mit einem die Durchlässigkeit betonenden Abstand, die Bebauung durch das neue Bürogebäude für Forschung und Entwicklung mit drei Geschossen und einem Kellergeschoss mit entsprechender Höhenentwicklung fortgesetzt. Durch die vierseitige Anordnung der Büroräume entsteht ein großzügiger Innenhof der für die Nutzung als Außenfläche für die Kantine vorgesehen ist. Über eine verglaste Brücke wird an des bestehende Forschungsgebäude angeschlossen. Der neue zentrale Hauptzugang als Atrium mit Empfang, Anmeldung und interner Verteilung, befindet sich mit eingefügtem Innenhof an der Westseite und soll auch durch Ausstellungen und Vorträgen, Einblick in die weltweiten Ergebnisse von Forschung und Entwicklung bieten. Die für die Forschungs- und Entwicklung erforderlichen Laborräume werden in den gesondert ausgewiesenen Bereichen des B- Plans 157 für Neubau von Forschungs- und Testhallen, eingerichtet. Das neue Parkhaus mit ca. 280 Stellplätzen - für alle Mitarbeiter und mit gesondert ausgewiesenen Stellflächen für Besucher, liegt orthogonal zur bestehenden Versuchshalle und ist von der Lichtenbergstraße direkt erschlossen. Die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze setzt sich aus den entfallenen 143 Pkw.- Stellplätzen des Forschungsgebäudes, sowie der erforderlichen Stellplätze des Neubaus, einschließlich Besucher, zusammen. Durch eine klare Konfiguration der Baukörper mit betonter Höhenentwicklung wird die bestehende Bebauung erweitert. Durch die akzentuierte Gliederung und Abstufung gegenüber dem Hauptgebäude entsteht eine ausgewogene Bebauung. Der neue Hauptzugang der gesamten Forschungsanlage mit Atrium und großzügig gestaltetem Empfang, sowie Ausstellungs- und Vortragsräumen, wird durch besonders gegliederter Höhenentwicklung und Gestaltung als markanter städtebaulicher Abschluss der Bebauung entwickelt. Die Fassadengestaltung richtet sich nach Material und Gliederung der vorhandene Bausubstanz, jedoch auch entsprechend dem aktuellen Stand der heutigen Fassadentechnik mit Energieeinsparung bzw. Energiegewinnung. Die Gebäude erhalten grundsätzlich ein Flachdach, das für Aufstellung von Solaranlagen geeignet ist. Das Dach des Parkhauses, sowie dessen Fassade wird teilweise begrünt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 137 bleiben bis auf nachfolgende Änderung beibehalten. Die OK Attika in Bezug auf die festgesetzte OK Gelände beträgt beim Bürokomplex entsprechend V+E Plan 137 die Gebäudehöhe max. 17,00 m, jedoch werden Seite 6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen die Gebäudehöhen bis auf max. 18,00 m zugelassen. Dachaufbauten und Solaranlagen mit einer Höhe von 2,50 m sind bis zu einer Gesamthöhe von maximal 20,00 m zulässig. 4.3 Art der baulichen Nutzung - 1. Die Nutzung des Neubaus ist für folgende Schwerpunkte der Forschung und Entwick lung geplant: Solartechnik Antriebsmodule Medizintechnik Entwicklung medizintechnische Systeme Stromrichtersysteme Wirkungsgraderhöhung bei Gasmotoren Forschung Verbundfaserstoffe 2. Neuer, zentraler Haupteingang der gesamten Anlage. Hier erfolgt Empfang und interne Verteilung der Besucher. Durch die neuen Ausstellungsräume und Vortragssälen werden die Möglichkeiten geschaffen die Zusammenarbeit mit der TUM zu erweitern, sowie der interessierten Öffentlichkeit über die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (dies sind insbesondere die Bereich in den General Electric auf dem Markt präsent ist) entsprechend zu berichten und zu informieren. 3. Des weiteren sind Nutzungen und Einrichtungen zulässig, die für den Betrieb und die Verwaltung des gesamten Zentrums erforderlich sind. Zum Beispiel ist im Bereich des neuen Bürogebäudes die Kantine für alle Mitarbeiter geplant. 4.4 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der Nutzung wird in m² je Bauraum festgesetzt. Es wird eine überbaubare Sondernutzfläche SO5 und eine Nutzfläche für das Parkhaus PH, durch Baugrenzen als Baufenster festgelegt: SO5 maximale Grundfläche (GR) 7.600,00 m² PH maximale Grundfläche (GR) 2.100,00 m² Durch die Vergrößerung der gesamten Grundstücksfläche, sowie der Vergrößerung der überbaubaren Flächen, einschließlich der zusätzlich erforderlichen Erschließungsflächen, wird für das gesamte Areal als Bezugsgröße folgende Grundflächenzahl – gemäß anliegender Berechnung - zugrunde gelegt. Grundflächenzahl GRZ von 0,67 Diese GRZ liegt unter den Vorgaben der BauGB § 17 Bau NVO 2, für Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) bzw. sonstiges Sondergebiete (SO) GRZ, mit max. 0,8. Seite 7 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 4.5 Überbauung und nicht überbaubare Flächen Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen als Baufenster mit einer Länge von 83,90 m und einer Breite von 62,00 m mit einer punktweisen Erweiterung von 9,80 m beim Haupteingang und mit 12,75 m für den Anschluss an das bestehende Gebäude festgelegt. Das Baufenster für das Parkhaus wird mit einer Länge von 61,35 m und einer Breite von 37,10 m festgelegt. Die Abstandsflächen werden entsprechend der Verordnung für Gewerbe und Industriegebiete gemäß Art. 6, Abs 5, 2. Satz BayBO mit einer Tiefe von 0,25 H, mindestens 3 m, festgelegt. In Bezug auf Abstandsflächen an der Nordwestecke des Baufensters findet Art.6 Abs. 1 BayBO Anwendung. Die nach Art 6 BayBO erforderlichen Abstandsflächen entfallen zum Teil nicht auf das eigene, in Erbpacht erworbene Grundstück, sondern auf den zwischen Grundstück und Freisinger Landstraße (B11) liegenden Streifen (1892/2) der vom Vorhabenträger lediglich gepachtet wird. Diese Grundstücke liegen in der Anbauverbotszone, so dass eine Festsetzung unter Bezug auf Art 6 Abs.2 BayBO hier gerechtfertigt ist. Entlang der Freisinger Landstraße (B11) ist die Bauverbotszone entsprechend § 9 Abs. 1FStrG im B- Plan gekennzeichnet. Der Besucherparkplatz wird von der Bauverbotszone nicht erfasst, da sich § 9 Abs,1 Nr. 1 FStrG nur auf Hochbauten bezieht. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen V+E Plans „GENERAL ELECTRIC“ Nr. 137 bleiben unverändert gültig. 4.6. Erschließung, Stellplätze Die öffentliche Erschließung der Gebäude mit Straßen und Wege ist bereits durch den durchgeführten Vertrag vom 21.5./4.6.2003 sichergestellt und wird in den neuen Bebauungsplan Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ übernommen. Die neu zu errichtender Parkgarage für Mitarbeiter und Besucher mit ca. 280 Pkw Stellplätzen, wird über die bestehenden Zufahrtsstraße mit Anschluss an die Lichtenbergstraße von Süden her erschlossen. Über die bestehende Zufahrt von der Freisinger Landstraße werden die für Besucher vorgesehenen Parkplätze erschlossen. Die bestehende 28 Besucherparkplätze an der Westseite des bestehenden Forschungsgebäudes werden um ca. 32 Besucherstellplätze erweitert. Gemäß beigefügten Verkehrsgutachten entstehend dadurch keine Einschränkungen der Verkehrsflusses in der Freisinger Landstraße. Durch den beantragten Tausch der Grundstücke gehen 143 Stellplätze von 171 erforderlichen Stellplätze des bestehenden Forschungsgebäudes verloren (Stellplatzberechnung des Architekturbüros Aukett + Heese 2003). Diese Pkw - Stellplätze werden im neu zu errichteten Parkhaus bereitgestellt. Seite 8 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 4.7 Lärmschutz Von der stark und mit teilweise hohen Geschwindigkeiten befahrenen Freisinger Landstraße (B11) ist eine erhebliche Lärmbelastung zu erwarten. Zur Untersuchung der Immissionen und der entsprechend erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurde vom Vorhabenträger eine immissionstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese „Immissionstechnische Untersuchung zum Einfluss des Straßenverkehrs auf das neue Bauvorhaben wurde durch das Büro Müller BBM, Robert Koch Straße 11, 82152 Planegg erstellt (Bericht Nr.: M 97994/02) und ist dieser Begründung als Anlage beigefügt. Diese berücksichtigt sowohl die von der Freisinger Landstraße ausgehende Emission als auch die des nordwestlichen des Neubaus liegenden Besucherparkplatzes und der Lichtenbergstraße. Die entsprechenden Empfehlungen des Gutachtens wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Das Gutachten bezieht sich auf den im Bebauungsplan dargestellten Bebauungsvorschlag. Da innerhalb des Baufensters Abweichungen vom Bebauungsvorschlag zulässig sind kann keine endgültige Darstellung der betroffenen Fassadenteile erfolgen. 4.8 Verkehr - äußere Erschließung Das Gebiet ist sowohl durch öffentliche Straßen als auch den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) hervorragend erschlossen. Das Projekt liegt direkt an der Freisinger Landstraße (B11). Die Freisinger Landstraße nimmt neben einer örtlichen Verbindungsfunktion zwischen Garching und Freising auch eine überörtliche Verbindungsfunktion wahr. Das Verkehrsaufkommen wurde untersucht und der Istzustand mit der geplanten Erweiterung mit folgendem Ergebnis verglichen. Die Nachweise am signalisierten Knotenpunkt Freisinger Landstraße (B11) /Lichtenbergstraße und an der Einmündung zum Besucherparkplatz General Electric haben ergeben, dass der zusätzliche Verkehr auch langfristig leistungsfähig abgewickelt werden kann. Es sind keine Einschränkungen im Verkehrsfluss auf der Freisinger Landstraße (B11) zu erwarten. Siehe beigefügtes Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research, erstellt vom Planungsbüro für Verkehrsplanung und Städtebau, Dipl.-Ing. Michael Angelsberger, Färberstraße 39, 83022 Rosenheim im April 2012. Seite 9 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 4.9 Brandschutz Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten, notwendigen Bewegungsflächen und Gebäudezugänge – bei Bürogebäude, Innovationszentrum und Parkhaus – sind durch die vorhanden sowie erweiterten Stichstraßen von der Ostseite und durch die Zufahrt des Besucherparkplatzes an der Westseite und der Gebäudeumfahrt an der Nordseite gewährleistet. Die notwendigen Feuerwehrzufahrten und Zugänge sind hiermit erfüllt. (Gemäß Industriebaurichtlinie 5.2.2 ist eine Feuerwehrumfahrt erst bei einer geschlossenen Bebauung über 5000,00 m² erforderlich). Ein weiterer Brandschutz wird durch die in den Gebäuden geplanten selbständigen Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlage) gewährleistet. 4.10 Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation Die Versorgung und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, Energie, Gas) der neu zu errichtenden Gebäude erfolgt über die Netze der vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Spaten). Seite 10 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 5. Umweltbericht 5.1 Einleitung Für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 167 ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes Zur Beschreibung der geplanten Festsetzungen für das Planungsgebiet mit Angaben über den Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden siehe Kap. 4 „Inhalt der Aufstellung des neuen Bebauungsplans“. 5.1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Zielvorgaben aus Fachgesetzen, Programmen und Plänen Die fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Landesentwicklungsprogramm sowie im Regionalplan genannt werden, sowie die Maßnahmen und Ziele aus dem Arten-und Biotopschutzprogramm München werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Garching -Vorentwurf vom 22.11.2007 Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching in der Fassung vom 18.5.1979 bzw. der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Vorentwurfsstadium vom 22.11.2007 - weist das Grundstück als sonstiges Sondergebiet (SO) aus. Generell soll eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Sonderbaufläche und dem östlich verlaufenden Wiesäckerbach erhalten werden. Natura 2000 Das Vorhabensgebiet liegt außerhalb von FFH-und SPA-Gebieten. Erhebliche Auswirkungen auf diese Gebiete und Gefährdungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele können sicher ausgeschlossen werden. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der jeweiligen Schutzgüter behandelt. Seite 11 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Schutzgut Mensch Im bestehenden Sondergebiet SO befinden sich Einrichtungen für anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie, Elektronik, Medizintechnik, Automobiltechnologie u.a.. Der bestehenden Forschungsreinrichtung kommt damit eine hohe Bedeutung für den Arbeitsmarkt zu. Im Norden der bestehenden Bebauung (SO) und der Grünfläche liegt die Ausgleichsfläche des bestehenden Bebauungsplanes. Die Fläche dient nur untergeordnet der Erholungsnutzung, verbessert jedoch die Einbindung der Bebauung in die Landschaft. Auf den Erweiterungsflächen des Geltungsbereiches befindet sich derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Bereich des Rücktauschgrundstückes liegt der Mitarbeiterparkplatz von GE. Ein Teil der neuen Gebäude ragt in die gestalteten Grünflächen an der Südseite des bestehenden Forschungszentrums. Wohngebiete finden sich erst in über 1 km Entfernung südwestlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Da sich der Geltungsbereich innerhalb eines Gebietes mehrerer zusammenhängender Sonderbauflächen des Hochschul-und Forschungsbereichs befindet, haben die Flächen auch keine besondere Bedeutung für die Erholung. Zur Naherholung dienen die bestehenden Wege angrenzend an den Wiesäckerbach östlich des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich ist Verkehrslärmbelastungen durch die Bundesstraße B 11 (Freisinger Landstrasse) ausgesetzt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Es befinden sich weder amtlich kartierte Biotope noch Fundpunkte aus der Artenschutzkartierung im Geltungsbereich. Das Gebiet ist durch die Nutzung als Sondergebiet für Forschung und Entwicklung bzw. durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Lage an der B11 vorbelastet. Die Grünflächen im Umfeld der Gebäude und Parkflächen sind überwiegend naturfern mit linearen geschnittenen Hecken und Pflanzflächen sowie Baumreihen gestaltet. Extensiv gepflegt wird die Ausgleichsfläche im Norden des Geltungsbereichs. Sie ist mit lockeren Baumund Gehölzgruppen und blühenden Wiesenflächen und Magerrasen gestaltet. Während die privaten Grünflächen und die erst seit einigen Jahren gepflanzten Bäume aus naturschutzfachlicher Sicht als gering bedeutsam einzuschätzen sind, kommt der Ausgleichsfläche aufgrund des Entwicklungspotenzials zu mageren Biotopstrukturen mit Trittsteinfunktion eine hohe Bedeutung zu. Das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises München weist für den Geltungsbereich selbst keine Flächen mit Bewertung auf. Der Wiesäckerbach östlich des Geltungsbereichs ist amtlich als Biotop kartiert. Für die umliegenden Flächen erhöht er die Strukturvielfalt und in Zusammenhang mit dem Garchinger Mühlbach kommt ihm Bedeutung als wichtige Verbundachse wertgebender Tierarten zu. Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vorkommen von wertgebenden gefährdeten und/ oder streng geschützten Tierarten bekannt. Zu erwarten sind jedoch potenzielle Vorkommen von streng geschützten Tierarten gem. Anhang IV FFH-RL aus der Artengruppe der Fledermäuse, Reptilien sowie von europäischen Vogelarten i. S. v. Art. 1 VS-RL. Die Belange des Artenschutzes werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Laufe des Verfahrens vertiefend behandelt werden. Seite 12 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Schutzgut Boden Laut Konzeptbodenkarte handelt es sich im Geltungsbereich um Pararendzinen aus carbonatreichen, sandig-schluffigen und sandig kiesigen Flusssedimenten. Östlich der B11 und im Bereich der Isaraue sind die landwirtschaftlichen Böden von einer höheren Bodenertragsklasse. Boden- und Grundwasseruntersuchungen der ERM Lahmeyer International GmbH im Jahr 2003 ergaben für die genommenen Boden- und Grundwasserproben keine Überschreitungen der herangezogenen Prüf- und Grenzwerte für Schadstoffbelastungen. Boden- und Grundwasserverunreinigungen liegen somit im Planungsgebiet nicht vor. Der Boden im erweiterten Geltungsbereich ist durch die landwirtschaftliche Nutzung anthropogen überformt. Schutzgut Wasser Im Geltungsbereich befindet sich kein Oberflächengewässer. Die obere Schicht des Grundwassers wird in den Schottern der Würmeiszeit auf einer wasserundurchlässigen tertiären Flinzschicht geführt. Laut Angaben des Bayer. LfU befindet sich der untersuchte Bereich außerhalb wassersensibler Bereiche. Der mittlere Grundwasserstand liegt bei 470,50 ü.NN, d.h ca. 4 m unter Geländeoberfläche. Schutzgut Klima und Luft Die momentane Offenlandfläche des erweiterten Geltungsbereiches wirkt sich bzgl. des lokalen Klimas ausgleichend auf die im Umfeld bestehenden Sonderbauflächen aus. Aufgrund der Kleinflächigkeit und der ebenen Topographie ist sie bzgl. des klimatischen Ausgleichs für die angrenzende Bebauung nur von geringer Bedeutung. Geringe Beeinträchtigungen der Lufthygiene bestehen durch Emissionen von der westlich verlaufenden Bundesstraße B 11. Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Ebenflächigkeit des Geländes und die landwirtschaftliche Nutzung der Freiflächen sowie die Gebäude der bestehenden Forschungseinrichtungen. Als landschaftsbildprägende Struktur ist das Bachtal des Wiesäckerbachs östlich des Geltungsbereichs zu nennen. Innerhalb des Geltungsbereichs sind die Großbäume entlang der B 11 und das bewegte Relief mit lockeren Baum- und Gehölzgruppen im Bereich der bestehenden Ausgleichsfläche landschaftsbildprägend. Schutzgut Kultur-und Sachgüter Östlich im Anschluss an den erweiterten Geltungsbereich befindet sich das Bodendenkmal D1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung). Weder im Planungsgebiet noch im näheren städtebaulichen Umfeld befinden sich denkmalgeschützte Bauwerke. Der Erweiterungsbereich des Geltungsbereiches wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Wald- und Forstflächen befinden sich nicht im Geltungsbereich. Seite 13 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 1. Zu erwartende Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ermöglicht General Electric den Ausbau der Forschungstätigkeit am bewährten Standort. Geplant ist der Neubau eines weiteren Bürogebäudes als Basis für eine zusätzliche Einstellung von bis zu 220 Wissenschaftlern sowie die Errichtung eines Innovationszentrums mit Ausstellungs- Informations- und Vortragsräumen als Rahmen für eine breite, bundesweite Zusammenarbeit mit Anbietern und Anwendern von Hochtechnologien. So werden neue Arbeitsplätze geschaffen und die Forschung voran gebracht. Des Weiteren ist ein Parkhaus für alle Mitarbeiter (des bestehenden Forschungszentrums sowie der Neubauten) und Besucher sowie eine Erweiterung der Parkfläche im Westen vorgesehen. Die Parkplätze des derzeitigen Mitarbeiterparkplatzes gehen teilweise als Rücktauschfläche an die TUM und werden zumindest vorübergehend weiter als Parkplatz genutzt werden. Veränderungen auf die Wohngebiete südlich des Forschungszentrums ergeben sich durch die geplante Bebauung nicht. Die überbaute Erweiterungsfläche dient derzeit nicht der aktiven Erholungsnutzung und die Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Wiesäckerbachs bleibt erhalten. Das Dach des Parkhauses, sowie teilweise dessen Fassade wird begrünt. Eine Beeinträchtigung der Erholungseignung ist somit nicht zu vermelden. Das Verkehrsaufkommen der umliegenden Straßen B 11 und Lichtenbergstraße erhöht sich durch die Erweiterung um Bürogebäude und Innovationszentrum nicht signifikant. Es ist nicht mit einem erheblichen Anstieg des Besucher- und Mitarbeiterverkehrs zu rechnen. Von der stark und mit teilweise hohen Geschwindigkeiten befahrenen Freisinger Landstraße (B11) ist eine Lärmbelastung zu erwarten. Am geplanten Bauvorhaben werden laut der Schalltechnischen Untersuchung von Müller BBM (2012) Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Flächenverlust / Biotope Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Flächenverlust verbunden. Im Hinblick auf den aktuellen Bestand im Geltungsbereich kommt es zum Verlust von Flächen mit geringer Bedeutung. Biotopflächen oder nach §30 BNatSchG geschützte Vegetationsgesellschaften sind nicht betroffen. Die Eingriffe können durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. Verlust von Arten und Lebensräumen Durch das geplante Vorhaben sind potenziell streng geschützte Tierarten gem. Anhang IV FFH-RL aus der Artengruppe der Fledermäuse, Reptilien sowie europäische Vogelarten i. S. v. Art. 1 VS-RL betroffen. Für einen Großteil betroffener potenzieller Arten sind ausschließlich Verluste von Nahrungshabitaten und bau- und betriebsbedingte Störungen zu vermelden. Ei- Seite 14 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ ne Betroffenheit von Lebensstätten ist potenziell nur bei Gehölz brütenden Vogelarten zu vermuten. Unter Berücksichtigung der sich aus den artenschutzrechtlichen Belangen ergebenden Vermeidungsmaßnahme zur Begrenzung und Steuerung der Bauzeiten werden voraussichtlich weder für Arten gem. Anhang IV FFH-RL noch für europäische Vogelarten i.S.v. Art. 1 VS-RL Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Beeinträchtigung von Flächen-und Vernetzungsansprüchen Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplans sind keine maßgeblichen anlagebedingten Flächenzerschneidungen zu erwarten. Die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Randeingründungen mit Vernetzungsfunktion bleiben erhalten. Für Fledermäuse bleibt die Funktion der Gehölzbestände als Leitlinie entlang der neuen Gebäude und des Baches bzw. parallel zur Bundesstraße (B 11) erhalten. Schutzgut Boden Es kommt zum Verlust von Boden von, aufgrund der anthropogenen Überformung, geringer Bedeutung. Durch Neuversiegelung gehen die Bodenfunktionen (Lebensraumbedingungen für Fauna und Flora, Grundwasserneubildung, Wasserrückhaltung) verloren. Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden werden durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Schutzgut Wasser Das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Baugrundstücke wird oberflächig und möglichst breitflächig oder ggf. über Rigolen und Schächte versickert. Stellflächen werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgebildet. Aufgrund der geplanten oberflächigen Versickerung wird dem Grundwasser trotz hohem Anteil an Versiegelung ein großer Teil des Niederschlagswassers von befestigten Flächen wieder zugeführt. Es ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt. Eingriffe in grundwasserführende Bereiche und somit eine Beeinträchtigung des Grundwassers während der Bauphase können ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima und Luft Durch die geplante Bebauung gehen Flächen mit geringer klimatischer Ausgleichsfunktion verloren. Die klimatische Situation des Sondergebiets ist nicht auf diese Flächen angewiesen, da es im Umfeld noch großflächige Kaltluftentstehungsgebiete (Wiesäckerbach, Acker-und Grünlandflächen) gibt. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsfunktion. Durch weitere Versiegelungen im Geltungsbereich kommt es lokal zu Temperaturanstiegen und minimalen Veränderungen der Luftqualität. Erhebliche Beeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung des östlich angrenzenden Grünzuges des Wiesäckerbachs und einer guten Durchlüftung des Forschungsgeländes jedoch nicht zu erwarten. Seite 15 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Schutzgut Landschaftsbild Die bestehenden Gebäude werden durch ein Bürogebäude für Forschung und Entwicklung in Verbund mit einem Innovationszentrum für Ausstellung und Information ergänzt. Durch eine klare Konfiguration der Baukörper mit betonter Höhenentwicklung wird die bestehende Bebauung erweitert. Durch die akzentuierte Gliederung und Abstufung gegenüber dem Hauptgebäude entsteht eine ausgewogene Bebauung. Das Innovationszentrum als neuer Hauptzugang der gesamten Forschungsanlage mit großzügig gestaltetem Empfang, Ausstellungs- und Informationsräumen und Vortragsräumen, wird durch besonders gegliederter Höhenentwicklung und Gestaltung als markanter städtebaulicher Abschluss der Bebauung entwickelt. Das Dach des Parkhauses, sowie dessen Fassade werden begrünt. Landschaftsbildprägende Strukturen, wie erhaltenswerte Gehölzbestände sind nicht betroffen. Die Eingrünung des Gebietes mit Bäumen und Sträuchern ist durch den Grünordnungsplan gesichert. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Ohne vorhergehende Untersuchungen können Eingriffe in das im östlichen Teil des Geltungsbereichs durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gemeldete Bodendenkmal D-1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung) nicht ausgeschlossen werden. Das Bodendenkmal und ein Umgriff von mindestens 50 m ist unverändert zu erhalten. Bodendenkmäler sind nach der Bayerischen Verfassung Art. 141 Absatz 2 und nach BayDSchG Art. 1 und 8 zu schützen und zu erhalten, unabhängig davon, ob sie bekannt sind oder vermutet werden. Bodeneingriffe sind daher auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß zu beschränken. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodendenkmals sind Oberbodenabtrag und Bodenarbeiten erst nach Rücksprache mit dem BLFD durchzuführen. Beeinträchtigungen von denkmalgeschützten Bauwerken durch das Vorhaben können dagegen sicher ausgeschlossen werden. Auch sind weder historische Kulturlandschaften noch Wald- oder Forstflächen vom Vorhaben betroffen. Es gehen Flächen der Landwirtschaft verloren. Die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die innere Erschließung durch Zufahrtsstraßen sind durch die Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes bereits gewährleistet. Die neu zu errichtender Parkgarage wird über die bestehende Zufahrtsstraße mit Anschluss an die Lichtenbergstraße von Süden her erschlossen. Die bestehende Zufahrt von der Freisinger Landstraße an der Westseite ist grundsätzlich für Besucher vorgesehen, hier ist auch ein neuer Parkplatzbereich geplant. Die Verbindung zum bestehenden Forschungsgebäude, sowie die Verbindungen von Innovationszentrum, Bürogebäude und Parkhaus, erfolgt zur Betonung der einzelnen Baukörper teilweise mit verglasten Brücken. Die Versorgung und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, Energie, Gas) der neu zu errichtenden Gebäude erfolgt über die Netze der vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Seite 16 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplanes ist bis auf weiteres von einer gleich bleibenden Nutzung des Gebietes auszugehen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die gestalteten Freiflächen von GE und der Parkplatz bleiben erhalten. Daher sind bei einer Null-Lösung keine negativen Umweltauswirkungen auf das Untersuchungsgebiet zu erwarten. Bei Nichtdurchführung der Änderung des Bebauungsplanes ist aber von der Festsetzung von Sonderbauflächen an anderer Stelle auszugehen. 5.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen Nach § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vermieden und ausgeglichen werden. Möglichkeiten der Vermeidung von Eingriffen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und in die Planung integriert. • • • • • • • • • • • • 5.2.4 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Begrenzung der Räumung des Baufeldes und somit die Entfernung aller möglicherweise als Nistplatz, Quartier oder Unterschlupf dienender Strukturen im Bereich von Gehölzen auf die naturschutzrechtlich vorgeschriebene Zeit. Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten. (Vermeidungsmaßnahme aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) Orientierung von Höhenentwicklung und Geschosszahl der Gebäude am Bestand Eingrünung des Gebietes zur Einbindung in die Umgebung grünordnerische Festsetzungen zur Gestaltung der Freiflächen Baum- und Heckenpflanzungen entlang von Erschließungsflächen zur gestalterischen Aufwertung, räumlichen Gliederung und Einbindung Verwendung von standortgerechten, vorwiegend heimischen Baum- und Straucharten Oberflächige Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen, z. B. in Grünflächen, Rigolen und Schächten Ausführung befestigter Flächen so wasserdurchlässig wie möglich Unterirdische Verlegung von Versorgungsleitungen Berücksichtigung des Bodendenkmals Schutz der bestehenden Ausgleichsfläche während der Bauphase durch geeignete Maßnahmen Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Standortalternativen Bei dem beplanten Gebiet handelt es sich um ein bereits im Flächennutzungsplan dargestelltes Sondergebiet. General Electric plant den Bau eines Bürogebäudes und eines Innovations- Seite 17 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ zentrums am bewährten Standort mit räumlicher Nähe zu den bestehenden Gebäuden und zur TUM, mit der eine enge Zusammenarbeit besteht. Bessere Alternativen mit entsprechendem Anschluss an die bestehenden Forschungsinstitute und Büroräume der Mitarbeiter sind nicht vorhanden. Die Ziele des Flächennutzungsplanes der Stadt Garching werden erfüllt. Die Planung eines Sondergebietes an anderer Stelle, insbesondere außerhalb des bestehenden Geländes des Vorhabensträgers und zusammenhängender Sondergebietsflächen würde wenig Sinn machen und mindestens vergleichbare, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch stärkere Belastungen und Beeinträchtigungen geschützter Arten und Lebensräume zur Folge haben. Entwurfsalternativen Durch den Tausch von Grundstücken mit der TUM war es möglich, die Lage der Büro- und Innovationsgebäude sowie des Parkhauses zu optimieren. So liegen die Gebäude im direkten Anschluss an das bestehende Forschungszentrum und ein genügend großes Parkhaus mit Zufahrt über die Haupterschließungsstraße zur Lichtenbergstraße wird ermöglicht. 5.3 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Auswertung der Datengrundlagen und die Vorgehensweise bei der Bewertung erfolgen nach einschlägiger Fachliteratur. Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes waren die, in Kap. 5.6 angegebenen Unterlagen sowie Ortsbesichtigungen und Angaben von Fachbehörden. Die vorliegende Umweltprüfung erstreckt sich über die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB angegebenen Umweltschutzbelange. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbalargumentativ unter Berücksichtigung der vorliegenden Fachgutachten. Die Ergebnisse der Be-und Entlastungsprognose wurde auf der Grundlage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan ermittelt und dargestellt und wird im Laufe des Verfahrens für jeden Belang weiter konkretisiert. Aussagen zum Lärm, Pflanzen und Tieren, Boden, Wasser und Luft wurden den angegebenen Gutachten entnommen. Genauere Aussagen zu den angewandten Untersuchungsmethoden sind diesen Gutachten zu entnehmen. 5.4 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) Unter Beachtung der oben beschriebenen Maßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die beschriebenen Schutzgüter zu erwarten. Im Rahmen des Monitoring sind die erheblichen Auswirkungen zu überwachen, die noch nicht vorhersehbar sind. Zur Überwachung der umweltfachlichen Maßnahmen, sowohl während der Baudurchführung selbst als auch bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wird eine UmweltBaubegleitung empfohlen. Seite 18 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 5.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ der Stadt Garching. Hierbei wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Belange nach § 1 Abs. 6, Satz 7 und § 1a BauGB geprüft und beschrieben. Der Geltungsbereich befindet sich im Nordosten der Garchinger Flur im Stadtteil „Forschungsinstitute, Hochschul- und Forschungseinrichtungen“ an der nördlichen Gemeindeund Landkreisgrenze unmittelbar an der Freisinger Landstraße (Bundesstraße B 11). Bezüglich des Schutzgutes Mensch und Gesundheit entstehen für das Forschungszentrum neue Büro- und Innovationsgebäude sowie Parkmöglichkeiten. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen und die Forschung voran gebracht. Veränderungen für die Wohngebiete südlich des Forschungszentrums ergeben sich nicht und auch die Erholungseignung wird nicht beeinträchtigt. Beim Schutzgut Pflanzen und Tiere kommt es zum Verlust von Flächen mit geringer Bedeutung. Es ergeben sich keine Flächenverluste von amtlich kartierten Biotopen oder Schutzgebieten und es sind keine erheblichen Auswirkungen auf Arten und Lebensräume zu erwarten. Durch das Vorhaben sind potenziell streng geschützte Tierarten gem. Anhang IV FFH-RL aus der Artengruppe der Fledermäuse sowie europäische Vogelarten i. S. v. Art. 1 VS-RL betroffen. Für einen Großteil betroffener potenzieller Arten sind ausschließlich Verluste von Nahrungshabitaten und bau- und betriebsbedingte Störungen zu vermelden. Eine Betroffenheit von Lebensstätten ist potenziell nur bei gehölzbrütenden Vogelarten zu vermuten. Im Laufe des Verfahrens wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergänzt. In Bezug auf das Schutzgut Boden kommt es zum Verlust von anthropogen überprägtem Boden von geringer Bedeutung. Bezüglich des Schutzgutes Wasser sind keine Oberflächengewässer betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen wird möglichst breitflächig oder über Rigolen und Schächte versickert. Es ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt. Eingriffe in grundwasserführende Bereiche und somit eine Beeinträchtigung des Grundwassers während der Bauphase werden ausgeschlossen. Beim Schutzgut Luft und Klima gehen Flächen mit geringer Bedeutung für den klimatischen Ausgleich und die Kaltluftproduktion verloren. Unter Berücksichtigung des östlich angrenzenden Grünzuges des Wiesäckerbachs und einer guten Durchlüftung des Forschungsgeländes kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Landschaftsbildprägende Strukturen sind von der geplanten Bebauung nicht betroffen. Das Landschaftsbild wird durch die neuen Gebäude sowie eine Eingrünung mit Bäumen und Sträuchern neu gestaltet. Als Kultur- und Sachgut ragt das Bodendenkmal D-1-7736-0037 (Bestattungsplatz und Siedlung unbekannter Zeitstellung) in den Geltungsbereich hinein. Um Beeinträchtigungen des Bodendenkmals ausschließen zu können, sind Oberbodenabtrag und Bodenarbeiten erst nach Rücksprache mit dem BLFD durchzuführen. Es gehen Flächen der Landwirtschaft verloren. Die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die innere Erschließung durch Zufahrtsstraßen sind durch die Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes bereits gewährleistet. Seite 19 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Das geplante Vorhaben verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft, die entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben ausgeglichen werden. Das Ausgleichserfordernis für das gesamte Grundstück GE beträgt 15.814,80m². Der Eingriff wird auf den Grundstücken Fl. Nr. 1892/1 (innerhalb Geltungsbereich), Fl. Nr. 1987/1988 (außerhalb Geltungsbereich auf staatseigenen Grundstücken) und Fl. Nr. 1892 (Teilfläche, innerhalb Geltungsbereich) ausgeglichen. Die Vorgaben des Leitfadens und des § 1a Abs. 3 BauGB werden voll erfüllt. Unter Beachtung der beschriebenen Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes. 5.6 Verzeichnis der Datengrundlagen Architektur & Management Kurt D. Brand (2012): Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“. Planzeichnung und textliche Festsetzungen. Bayer. Landesamt für Umwelt (Stand 2010): Abgrenzungen der Schutzgebiete aus entsprechenden Verordnungen; digitale Fassung. Bayer. Landesamt für Umwelt (Stand 2010): Artenschutzkartierung Bayern, digitale Fassung. Bayer. Landesamt für Umwelt (2009): Biotopkartierung Bayern Flachland, Landkreis München, digitale Fassung. Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.; 1997): Arten-und Biotopschutzprogramm Bayern -Landkreis München. München. Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg., 2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern, München. Bayer. Vermessungsverwaltung (ohne Datum): Konzeptbodenkarte des Geologischen Landesamtes, Maßstab 1:25.000. Müller-BBM GmbH (2012): Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmissionen durch öffentlichen Straßenverkehr für die Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums in Garching. Planungsbüro Dipl. Ing. M. Angelsberger (2012): Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von Ge Global Research. Regionaler Planungsverband Region München (Stand 2002): Regionalplan der Region München (14). Stadt Garching (2009): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht, Vorentwurf, Stand: 22.11.2007, Stadt Garching. Seite 20 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 6. 6.1 Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsflächen) Vorbemerkung Bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans V+E Plan Nr. 137 „General Electric“ und dessen 1. Änderung durch den Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung General Electric“. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (ergänzte Fassung 2003; Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen). Die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses sowie die Lage der Ausgleichsflächen wurden am 17.01.2012 bei einem Termin sowie am 05.03.2012 telefonisch mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München einvernehmlich abgestimmt und in den Bebauungsplan übernommen. 6.2 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Die Neuberechnung des Ausgleichsbedarfes bezieht sich weiterhin auf das gesamte Grundstück GE. Da mittlerweile eine Vermessung der Grundstücke vorliegt, ergeben sich Änderungen zu den bisherigen Grundstücksgrößen. Desweiteren kamen neue Flächen hinzu (Flur Nr.: 1890/3) oder wurden beantragt (Tauschfläche Fl. Nr. 1891) und es entfällt die Fläche des Rücktauschgrundstückes TU (Teilfläche von Fl. Nr. 1892). Für das Rücktauschgrundstück TU werden die erforderlichen Ausgleichsflächen auf einem gesonderten Grundstück des TUM Öko-Pools nachgewiesen, da die Fläche vorerst als Parkplatz erhalten werden soll. Die von GE erbrachten Ausgleichsflächen können so der neuen Bebauung zugeordnet werden. Neue Grundstücksgröße Fl. Nr. 1892 (Teilfläche ohne Ausgleichsfläche) Fl. Nr. 1891 (beantragte Tauschfläche) Fl. Nr. 1890/3 (Teilfläche) 32.783 m² 6.072 m² 797 m² Rücktauschgrundstück Fl. Nr. 1892 (Teilfläche) -4.508 m² Gesamt 35.144 m² Ausgleichsfaktor Für den vorliegenden Ausgangszustand des Gebietes in der Kategorie I und einem Eingriff Typ A mit hohem Versiegelungs-/ Nutzungsgrad gibt der Leitfaden eine Faktorspanne von 0,3 bis 0,6 an. In Abstimmung mit der UNB wurde er Kompensationsfaktor wie bisher auf 0,45 festgelegt. Seite 21 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ Ausgleichsbedarf Grundstück x Ausgleichsfaktor 35.144 m² x 0,45 = 15.814,80m² Ausgleichsflächen Durch die neue Ausgleichsfläche im Osten ergibt sich ein Überschuss an Ausgleichsflächen. Da GE für ein neues Projekt zukünftig eine Fläche im Norden des Grundstückes benötigt, wird die Ausgleichsfläche im Norden verkleinert. Ausgleichsflächen im Norden: 10.156 m² – 840,20 m² = 9.315,80 m² Bestehende Ausgleichsflächen Fl. Nr. 1892/1 (innerhalb Geltungsbereich im Norden) Fl. Nr. 1987/1988 (außerhalb Geltungsbereich auf staatseigenen Grundstücken) Neue Ausgleichsflächen Fl. Nr. 1892 (Teilfläche, innerhalb Geltungsbereich im Osten) Gesamt 9.315,80 m² 4.925,00 m² 1.574,00 m² 15.814,80 m² 6.3 Art der vorgesehenen Maßnahmen Die Gestaltung der neuen Ausgleichsfläche im Osten auf der Fl. Nr. 1892 (Teilfläche östlich der Zufahrt aus Richtung Lichtenbergstraße) innerhalb des Geltungsbereiches orientiert sich an der Freiflächengestaltung der bestehenden privaten Grünflächen mit Schaffung einer extensiv genutzten artenreichen Wiese und Pflanzung von standortgerechten Gehölzen und Bäumen. Die Pflege dieser Flächen erfolgt durch Mahd 2x jährlich (Juni und September) mit Abfuhr des Mähgutes. Die neuen Standorte ergänzen die Strukturen auf der Ausgleichsfläche, die nördlich der bestehenden Bebauung liegt, und bieten Lebensraum für Tagfalter und Heuschrecken. Die Konkretisierung der Planung erfolgt im Zuge des Freiflächengestaltungsplanes zum Bauantrag. Auf der Ausgleichsfläche im Norden ist die Pflege bezüglich naturschutzfachlicher Vorgaben zu optimieren. Es wurde als Festsetzung in den B-Plan aufgenommen, dass die Wiesenflächen 2x jährlich (Juni und September) zu mähen sind und das Mähgut vollständig abzuräumen ist. Düngereinsatz ist unzulässig. Seite 22 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 7. Änderung – Ergänzung des Erbbaurechtsvertrags Die Änderung und Ergänzung des gültige Erbbaurechts- und Pachtvertrags vom 3.6.2003 wird von den Rechtsanwälten PP Pöllath und Partner in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern, Bezirksdirektion München durchgeführt. 8. Änderung – Ergänzung des Durchführungsvertrags Die erforderliche Änderung und Ergänzung des Durchführungsvertrags wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Garching von den Rechtsanwälten PP Pöllath und Partner durchgeführt. 9. Unterschriften 9.1 Unterschrift Planverfasser Utting, den _________________ ________________________ Kurt D. Brand Architekt ARCHITEKTUR & MANAGEMENT Schondorfer Straße 2, 86919 Utting 9.2 Unterschrift Verfasser Grünordnung München, den _________________ _________________________ Prof. Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten Klenze Straße 57C, 80469 München Seite 23 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ 10. Anlagenverzeichnis 10.1 Anlage 1: Berechnung der Grundflächenzahl GFZ 10.2 Anlage 2: Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmission durch öffentlichen Straßen verkehr Bericht Nr.: M97994/02 Müller BBM Niederlassung Planegg 10.3 Anlage 3: Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research Bericht vom April 2012 Planungsbüro für Verkehrsplanung und Städtebau Dipl.-Ing. Michael Angelsberger - Rosenheim Seite 24 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.: 167 „Erneute Erweiterung General Electric“ ANLAGE 1 Nachweis der Grundflächenzahl GRZ Berechnung der Grundflächenzahl GRZ Grundstücksfläche gesamt: Grundstück Flur Nr. 1892 abzüglich rückgegebenen Grundstücksteil Tauschgrundstück Flur Nr. 1891 Teil aus Grundstück 1890/3 abzüglich Grundstücksfläche gesamt 34.357,00 m² - 4.508,00 m² 6.072,00 m² 797,00 m² -1.574,00 m² 35.144,00 m² Gesamte Nutz- und Verkehrsflächen: 1. Mass der baulichen Nutzung Bestand: 1.1. Grundfläche Büro- und Laborgebäude SO 1.2. Grundfläche Versuchshalle SO2 Summe 4.756,50 m² 1.036,00 m² 5.792,50 m² 2. Das Maß der festgesetzten Nutzung Bebauungsplan 157 : SO2 maximale Grundfläche (GR) SO3 maximale Grundfläche (GR) SO4 maximale Grundfläche (GR) Summe 1.150,00 m² 1.200,00 m² 600,00 m² 2.950,00 m² 3. Maß der baulichen Nutzung des V+E Bebauungsplans Nr. 167 neu: SO5 maximale Grundfläche (GR) 4.200,00 m² PH Grundfläche Parkhaus 2.100,00 m² Summe 6.300,00 m² 4. Verkehrsflächen: Erschließung West Erschließung Versuchshalle Erschließung Ost Erschließung Nord Summe 3.217,00 m² 2.495,00 m² 2.137,00 m² 466,00 m² 8.315,00 m² Summe der Nutzflächen 1 - 3 und der Verkehrsflächen Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ): 23.557,50 m² GRZ 23.557,50 m² / 35.144,00 m² = 0,67 < zu. Obergrenze 0,8 der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO 2 für Sondergebiete, Gewerbe- und Industriegebiete Seite 25