Bioethik

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Bioethik
Bioethik
(V/Ü2)
1 Creditpoint
P. Scherer-Geiß, Dipl.-Päd.
Geschäftsführerin des
Zentrums für Bioinformatik
an der Universität d. Saarlandes
Geb. E 1 1
Postfach 151150
66041 Saarbrücken
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
0.
Einführung
1.
Was ist Bioethik?
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien
1.2
Bioethik im Rahmen der Bereichsethiken
1.3
Historische Aspekte
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen
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Bioethik
2.
Status menschlicher Embryonen
2.1
Pränatal – und Präimplantationsdiagnostik
2.2
Embryonale Stammzellenforschung
3.
Gentechnische Reproduktionsmedizin
3.1
Therapeutisches und Reproduktives Klonen
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Bioethik
4.
Patentierung gentechnologischer
Veränderungen
4.1
Patente am Leben
5.
Organtransplantation / Transplantationsmedizin
6.
Patientenverfügung / Patientenautonomie
7.
Sterbehilfe und Euthanasie
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik?
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 1)
• Als allgemeinste Definition kann unter Bioethik die
ethische Reflektion jener Sachverhalte verstanden werden,
die den verantwortlichen Umgang mit Leben betreffen
• Dabei geht es auch um Fragen des verantwortlichen Umgangs
mit jeglicher Art außermenschlichen Lebens
• Der Begriff „ Bioethik“ wird mehrdeutig verwendet
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 2)
• Aus dem Griechischen:
„bios“ = Leben und „Ethos“ = die richtigen Verhaltensweisen;
„Ethik“ = Lehre vom sittlichen Wollen
und Handeln des Menschen
• Oberbegriff für eine Verantwortung des Menschen für alle Formen
des Lebens (ANTOR & BLEIDICK 2000 ,190)
• Konzentration der Bioethik auf Fragen des Lebensrechts
bestimmter Menschen bzw. menschlicher Stadien:
Föten, Embryonen, Neugeborene, Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit chronischen Krankheiten, alte Menschen.
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 3)
• Bioethik befasst sich mit den ethischen Problemen der
Anwendung von biologischem und medizinischem Wissen
auf das einzelne Lebewesen (Krankenversorgung,
Gesundheitsvorsorge, Forschungseingriffe etc.)
• Bioethik bezeichnet zum einen ein Forschungsgebiet der
angewandten Ethik, zum anderen ein kontrovers diskutiertes
politisches Gebiet, in dem z.B. über die Unterzeichung der
Bioethik – Konvention oder die Zuverlässigkeit von Sterbehilfe,
Präimplantationsdiagnostik und embryonaler Stammzellen forschung gestritten wird.
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 4)
• Thema der Bioethik: begründete Stellungnahme zu und
moralische Bewertung der Eingriffe in menschliches,
tierisches oder pflanzliches Leben
• Bioethik: die auf die biomedizinische Forschung
angewandte Ethik
• Bioethik umfasst nicht das Leben ganzheitlich, sondern ist in
den 60er Jahren als Ethik der Biomedizin und damit der
weitgehend naturwissenschaftlich orientierten Schulmedizin
entstanden.
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 5)
• Durch die Genomforschung entsteht Bedarf an
gesellschaftlicher Reflektion der Entwicklung in der
Bioinformatik.
• In der universitären naturwissenschaftlichen Ausbildung ist die
dafür nötige Sensibilisierung für ethische und gesellschaftliche
Fragestellung jedoch bislang so gut wie nicht vorhanden.
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Bioethik
1.
Was ist Bioethik? (Teil 6)
• Hier ist Handlungsbedarf:
Erreicht werden muss die Einbeziehung der sozialen
und ethischen Dimensionen des eigenen späteren
Forschungshandelns in die universitären Studiengänge
und die Schaffung der hierfür notwendigen Ressourcen
z.B. Vorlesung : Bioethik
• In England beispielsweise sind in den letzten Jahren
drei universitäre „Center for Genomics in Society“
gegründet worden.
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1.1.
Grundbegriffe und
ethische Theorien
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 1)
• Über Begriff und Begründung der Bioethik wird in der
Öffentlichkeit heftig gestritten.
• Das Wort Bioethik stammt aus dem angloamerikanischen
Sprachraum und hat dort seine Bedeutung unter dem Eindruck
der gesamten Entwicklung der modernen biomedizinischen
Forschung genommen.
• „Bioethics“ meint „Medical Ethics“
• In diesem Sinne wurde es auch zunächst im deutschen
Sprachraum rezipiert
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 2)
• Insgesamt ergibt sich in gewisser Weise eine
Uneindeutigkeit des Begriffs Bioethik
• Darin kann die Chance liegen, auf Zusammenhänge
hinzuweisen und einer vorschnellen Abschottung
von Fragestellungen gegeneinander vorzubeugen,
eine Gefahr, welche die Einteilung der Angewandten Ethik
in „Bereichsethiken“ sicherlich vor Augen haben muss.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 3)
• Während die Naturwissenschaften davon leben,
Problemstellungen zu isolieren, ist die Bioethik
darauf angewiesen, Zusammenhänge herzustellen
• Zahlreiche einzelne Sachfragen müssen berücksichtigt werden,
für die ein Einzelner letztlich nicht mehr kompetent sein kann
und bei denen er die Ergebnisse anderer Wissenschaften
zur Kenntnis nehmen und einbeziehen muss.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 4)
• Es gilt beispielsweise längerfristige Folgen
bestimmter Handlungen interdisziplinär zu erörtern
• Es geht nicht allein um die Abschätzung technischer Folgen,
sondern auch um die damit verbundenen Veränderungen
sozialer Zusammenhänge und der Lebensmöglichkeiten
von Menschen
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 5)
• Ein Problem der Bioethik besteht sicherlich darin, dass es
heute Forschungsentwicklungen moralisch zu beurteilen gilt,
deren Anwendungspotentiale oftmals vorerst nur schwer
bestimmbar sind
• Bei Diskussionen um den Hirntod oder der Forschung an
menschlichen Embryonen ist es nicht schwer, zu sagen,
was hier in moralischer Hinsicht strittig ist.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 6)
• Bei anderen Fragen ist es bedeutend schwieriger:
beim Einsatz gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft;
bei der Patentierung von Forschungsergebnissen
der Gen- und Biotechnologie.
• Die Bioethik ist angewiesen auf die Ergebnisse
und Methoden von Biologie, Agrarwissenschaften,
Ökonomie und Sozialwissenschaften.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 7)
• Angesichts einer Pluralität der moralischen Überzeugungen
und angesichts einer Vielzahl divergierender
ethischer Theorien kann man sich nicht einfach
auf bestehende Konsense zurückziehen.
• Die Notwendigkeit für eine interdisziplinär angelegte
Forschungstätigkeit ergibt sich gerade
aus dieser Komplexität des Gegenstandsbereichs.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 8)
• Während es in den Naturwissenschaften selbstverständlich ist,
dass zu kleinsten Fragestellungen weltweit
Forschungsgruppen arbeiten, ist man offensichtlich
der Meinung, dass man die sehr viel komplexeren Fragen
der Bioethik, die nur zu oft Menschheitsfragen
und Fragen um Leben und Tod betreffen,
dem Bemühen einiger weniger überlassen kann.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 9)
• In einer demokratischen Gesellschaft
kann jede Gruppe Stellungnahmen abgeben,
und die entsprechenden rechtlichen Institutionen
haben rechtlich verbindliche Regelungen zu schaffen.
• In den vergangenen Jahren sind häufig
Bioethik-Kommissionen entstanden,
wobei die Frage ihrer Kompetenz auftaucht.
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 10)
• Besteht eine derartige Kommission aus verschiedenen
gesellschaftlichen Vertretern, so kann sie die Aufgabe haben,
in gewisser Weise Konsensmöglichkeiten auszuloten.
• Eine derartige Kommission besitzt dann
keine genuin wissenschaftliche Kompetenz,
sondern ist Spiegel der Gesellschaft.
• Eine andere Form von Kommission
ist die wissenschaftliche Expertenkommission.
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 11)
• Ihre Aufgabe besteht darin, den wissenschaftlichen
Sachverstand zu ethisch relevanten Fragen zu bündeln,
Lösungsvorschläge zu erarbeiteten und für die Politik
verständlich aufzuarbeiten.
• Von zentraler Bedeutung ist,
dass moderne Gesellschaften ihre
moralische Reflexionsfähigkeit erhöhen.
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1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 12)
• Wir sind konfrontiert mit Veränderung unserer Lebenswelt
und unserer Verantwortungsspielräume,
die tief greifende moralische Verunsicherungen
mit sich bringen.
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 13)
• 1971 veröffentlichte der an der University of Wisconsin
lehrende Onkologe Van Rensselaer Potter (1911 – 2001)
das Buch „Bioethics. Bridge to the Future“.
• Potter sah sich als Erfinder des Wortes „bioethics“
und forderte eine auf das Überleben des Menschen
ausgerichtete Zukunftsethik, welche die biologischen
Grundlagen des Menschen und seiner Umwelt ernst nimmt.
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 14)
• In den USA entwickelte sich parallel hierzu jedoch
noch eine weitere Bedeutung des Wortes „bioethics“,
die bis heute vorherrschend ist.
• Der Begriff wurde verwendet, um eine Alternative
zur traditionellen, am Standesethos von Ärzten
orientierten Medizinethik zu markieren
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 15)
• Danach bezeichnet „bioethics“ eine im Kern philosophische
Dimension, die sich von der Medizinethik unterscheidet.
• Es geht um den Versuch, die Verantwortung des Menschen
für Leben in der Vielfalt seiner Aspekte systematisch
aufzuschlüsseln und in einen übergreifenden
Gesamtzusammenhang zu rücken.
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Bioethik
1.1
Grundbegriffe und ethische Theorien (Teil 16)
• Zentrale Leitbegriffe der Ethik sind:
•
•
•
•
•
•
Prinzipien
Werte
Normen
Verantwortung
Gewissen
Schuld
• In der angewandten Ethik geht es vorrangig um die ethische
Reflexion moderner Handlungskonflikte.
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Bioethik
1.2.
Bioethik im Rahmen
der Bereichsethiken
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Bioethik
1.2
Bioethik im Rahmen der Bereichsethiken (Teil 1)
• Als Bereichsethiken bezeichnet man üblicherweise
Anwendungs-Aspekte der Ethik
• Bioethik ist eine Teildisziplin der Ethik, die sich, ausgehend von
den USA, wo die Gen- und Reproduktionstechnologien
am weitesten durchgesetzt waren, seit den 70er – Jahren
ausgebreitet hat.
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Bioethik
1.2
Bioethik im Rahmen der Bereichsethiken (Teil 2)
• Innerhalb der Ethik werden einerseits unterschiedliche
Ethiktheorien (Utilitarismus, Kantische Ethik, Diskursethik,
Tugendethik etc.) und andererseits verschiedene
Bereichsethiken (Medizinethik, Umweltethik, Wirtschaftsethik,
Medienethik etc.) unterschieden.
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Bioethik
1.2
Bioethik im Rahmen der Bereichsethiken (Teil 3)
• Die Bioethik versteht sich in diesem Zusammenhang als eine
Bereichsethik, in der mit verschiedenen theoretischen
Ansätzen gearbeitet wird.
• Über ihren genauen Gegenstandsbereich besteht allerdings
aus historischen Gründen Unklarheit.
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1.3.
Historische
Aspekte
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1.3
Historische Aspekte (Teil 1)
• Die 50er und 60erJahre des 20. Jahrhunderts
waren durch eine sprunghafte Zunahme
der Wahrnehmung neuartiger konkreter
moralischer Problemstellungen gekennzeichnet.
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1.3
Historische Aspekte (Teil 2)
• An erster Stelle sind die Fortschritte in der Medizin zu nennen
• Die Verfügbarkeit von Antibiotika und die Entwicklung
der Technik der künstlichen Beatmung in den 50er Jahren
führten in einer bis dahin unbekannten Weise
zu Möglichkeiten einer Lebensverlängerung
• Bereits damals wurde die Frage
nach dem Behandlungsabbruch thematisiert.
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1.3
Historische Aspekte (Teil 3)
• Die erste erfolgreiche Nierentransplantation 1954
war der Beginn einer sich stetig entwickelnden
Transplantationsmedizin.
• Künstliche Beatmung und der Blick auf mögliche
Spenderorgane waren Anlass, die Todeskriterien in Frage
zu stellen und die moralische Signifikanz des Ausfalls
der Hirnfunktion zu diskutieren.
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1.3
Historische Aspekte (Teil 4)
• Die Verfügbarkeit der (Antibaby-) Pille zu Beginn der 60er
Jahre stellte tief greifende Änderungen des Sexualverhaltens
und neue Möglichkeiten der Berufs- und Lebensplanung von
Frauen in Aussicht.
• Mit der Etablierung der artifiziellen Insemination kam
das grundsätzliche Problem auf, wie Samenspenden
und heterologe Inseminationen zu bewerten sind.
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1.3
Historische Aspekte (Teil 5)
• In den 60er Jahren wurde das bereits zuvor in der Tierzucht
bekannte Verfahren der In-vitro-Fertilisation versuchsweise
beim Mensch angewandt.
• Bereits Ende des 19. Jahrhunderts kam es in den USA
zu einer bedeutenden Transformation der Medizin
und ärztlichen Praxis in diesem Bereich.
• Die Funktion von Krankenhäusern wandelte sich von Orten
einer wohltätigen Fürsorge in Orte medizinischer Versorgung.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil 6)
• Es folgte eine zunehmende Verwissenschaftlichung
der Medizin, wobei die Naturwissenschaften
einen großen Stellenwert einnahmen.
• Die medizinische Spezialisierung zu Beginn
des 20. Jahrhunderts schritt beständig voran.
• Zwei protestantische Theologen veröffentlichten
jeweils eine Schrift, welche die Bioethik
nachhaltig beeinflussten:
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1.3
Historische Aspekte (Teil 7)
1.
1954 veröffentlichte Joseph F. Fletcher
(1905 – 1991) das Buch
„Morals and Medicine“. The Moral Problems of the Patient´s Right
to Know the Truth, Contraception,
Artificial Insemination, Sterilization, Euthanasia
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1.3
Historische Aspekte (Teil 8)
2.
1970 veröffentlichte Paul Ramsey
(1913 – 1988) das Buch
„The Patient as Person“.
Explorations in Medical Ethics
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil 9)
• Zunehmend wurde erkennbar, dass zahlreiche Fragestellungen
entstanden, die nicht nur Mediziner, sondern auch Juristen,
Philosophen und Theologen betrafen.
• Im deutschen Sprachraum setzte die stärkere Debatte
um eine angewandte Ethik erst in den 80er Jahren ein.
Dazu gaben die Gentechnik
und die Reproduktionsmedizin den Auslöser.
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1.3
Historische Aspekte (Teil10)
• Im politischen Raum beschäftigen sich hochkarätige
Expertenrunden mit diesen Themen: Benda-Kommission
bzw. eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages.
• Die Diskussionen führten 1990 zur Verabschiedung des
Gentechnik-Gesetzes und des Embryonenschutzgesetzes.
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1.3
Historische Aspekte (Teil11)
• Es entstanden Interfakultäre Zentren für
„Ethik in den Wissenschaften“ an der Universität Bochum
und die Akademie für „Ethik in der Medizin“.
• Es wurde erkennbar, dass es nicht nur um Änderungen
in der Medizin ging, sondern zunehmend auch
um Veränderungen der Medizin
und ihrer Rahmenbedingungen.
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1.3
Historische Aspekte (Teil12)
• So erhält beispielsweise die Frage nach Gesundheit
und Krankheit durch die gendiagnostischen Verfahren
neue Dimensionen und es stellt sich vertieft die Frage,
was die Aufgabe der Medizin ist.
• Inwieweit ist beispielsweise eine erhöhte Disposition
für eine bestimmte Krankheit ein Grund für ärztliches Handeln?
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil13)
• Wenn es möglich ist, bestimmte Krankheiten vorgeburtlich
zu erkennen, stellt sich Frage des Umgangs damit.
• Das Problem der Behinderung stellt sich
in einer verschärften Form.
• Derartige Fragen betreffen nicht mehr allein das
Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern die Gesellschaft,
die maßgeblich bei der Beurteilung beteiligt ist.
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1.3
Historische Aspekte (Teil14)
• Die Erweiterung des medizinischen Angebots
und die höheren Lebenserwartungen der Menschen stellen
verschärft die Frage nach der Finanzierung
und Gestaltung des Gesundheitswesens.
• Es wurde zunehmend deutlich, dass mit den Veränderungen
der Rahmenbedingungen der Medizin, mit der Gefährdung
der Lebensgrundlagen des Menschen und der Entwicklung
der neuen Technologien schwierige moralische Fragen
aufgeworfen werden.
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1.3
Historische Aspekte (Teil15)
• 1961 wurde an der University of Washington in Seattle
die Dialysetechnik entwickelt. Der anfängliche Mangel
an Dialysegeräten führte zu der Frage,
wer die Chance zu Dialyse erhalten sollte.
• Mit dem Aufkommen der artifiziellen Insemination
trat das Problem auf, wie Samenspenden
und heterologe Inseminationen zu bewerten seien
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil16)
• Die Reproduktionsmedizin wurde in den 60er Jahren
zunehmend über die Tierzucht hinaus auch auf den
humanen Bereich ausgeweitet.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil17)
• Zu Beginn des 20. Jhds. kam es zur Gründung
zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften.
• Es kam vielfach zu einer Ablösung des bislang
gerufenen Allgemeinarztes durch den spezialisierten Arzt.
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1.3
Historische Aspekte (Teil18)
• Der Zuwachs an Behandlungsmöglichkeiten und
die Entwicklung aufwendiger Techniken führte dazu, dass die
Frage der Finanzierbarkeit beständig dringlicher wurde.
• Es kam zu einer Versachlichung
des Arzt-Patienten-Verhältnisses.
• Der bis dahin ärztlich gepflegte Bereich „Medizinethik“ konnte
auf den regelrechten Problemdruck nicht wirklich reagieren.
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1.3
Historische Aspekte (Teil19)
• Die traditionelle „Medizinethik“ stellte vor allem ein
Standesethos dar, das festlegte, wie sich die Angehörigen
der medizinischen Profession untereinander
und nach außen zu verhalten hatten.
• Als medizinische Grundsätze galten:
„wenigstens / vor allem nicht schädigen“ (primum non nocerer)
• „Das Wohl des Kranken ist das oberste Gesetz“
(salus aegroti suprema lex)
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1.3
Historische Aspekte (Teil20)
• Anhand dieser Grundsätze ließen sich die auftretenden
Probleme jedoch nur sehr eingeschränkt lösen.
• Die neue Herausforderung betrafen nicht mehr nur allein
die medizinischen Professionen, sondern zahlreiche weitere.
• D.h. es ging in erster Linie nicht mehr um
rein medizinische Probleme.
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1.3
Historische Aspekte (Teil21)
Der Eid des Hippokrates (Wortlaut)
• „Ich schwöre, Apollon den Arzt
und Asklepios und Hygieia und
Panakeia und alle Götter und
Göttinnen zu Zeugen anrufend,
dass ich nach bestem Vermögen
und Urteil diesen Eid und diese
Verpflichtung erfüllen werde:
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil22)
Der Eid des Hippokrates (Wortlaut; Fortsetzung)
den der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu
achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn,
wenn er Not leidet, mitzuversorgen; seine Nachkommen
meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen,
sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag;
Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen
und meines Lehrers Söhnen ärztlichem Brauch durch
den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind,
sonst aber niemanden.
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1.3
Historische Aspekte (Teil23)
Der Eid des Hippokrates (Wortlaut; Fortsetzung)
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen
der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil;
ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem.
Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin,
ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.
Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst
bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren,
sondern es denen überlassen, deren Gewebe dies ist.
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1.3
Historische Aspekte (Teil24)
Der Eid des Hippokrates (Wortlaut; Fortsetzung)
Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz
und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten
jedes willkürlichen Unrechts und jeder anderen Schädlinge,
auch aller Werke der Wolllust Leibern von Frauen und Männer,
Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung sehe
oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben
der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern
darf, verschweigen und solches als Geheimnis betrachten.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil25)
Der Eid des Hippokrates (Wortlaut; Ende)
Wenn ich nun diesen Eid erfülle
und nicht verletze, möge mir im
Leben und in der Kunst Erfolg
zuteil werden und Ruhm bei allen
Menschen bis in ewige Zeiten;
wenn ich ihn übertrete und
meineidig werde, das Gegenteil“
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil26)
Der Eid des Hippokrates
• Der Hippokratische Eid ist ein zeitgebundenes Dokument
der Medizingeschichte, das etwa um 400 v. Chr.
entstanden sein dürfte.
• Hippokrates von Kos (460 – 377 v. Chr.) ist vermutlich nicht
selbst der Autor des Eides, doch kommt der Text der
geistigen Haltung des berühmten Verfassers durchaus nahe.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil27)
Der Eid des Hippokrates
• Der Eid bot normierende rationale und
pragmatisch motivierte Leitlinien für die Medizinerausbildung,
das Arzt-Patient-Verhältnis, den ärztlichen Beruf
und dessen Handlungsstrategien an
• Solche Leitlinien benötigte der Arzt der griechischen Antike,
um medizinisch erfolgreich wirken und
ökonomisch überleben zu können
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil28)
Der Eid des Hippokrates
• Die Tatsache, dass die technischen Möglichkeiten der Medizin
sehr begrenzt waren, hatte wesentliche Konsequenzen
für das ärztliche Denken und Handeln:
Die Hippokratiker betrieben keine diagnostische Medizin,
sondern eine prognostisch orientierte Heilkunde,
die vor allem auf der korrekten Deutung körperlicher Zeichen
(Semiographie) basiert.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil29)
Der Eid des Hippokrates
• Eigene Beobachtungen
und langjährige Erfahrung waren hierzu notwendig.
• Wer Arzt werden wollte, ging zunächst bei einem anerkannten
Meister in die Lehre, der den jungen Mann theoretisch
und praktisch ausbildete. Daher enthielt der Hippokratische Eid
nach der Anrufung der Götter zunächst einen Vertrag,
der die Rechtsbeziehung zwischen Lehrer und Schüler regelte.
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil30)
Der Eid des Hippokrates
• Sowohl das Honorar und die Altersversorgung des Lehrers
als auch ein Numerus clausus für den Arztberuf wurden
in diesem Vertrag vorgesehen. Daraus folgte auch,
das der Eid vor Beginn der Ausbildung abgelegt wurde
und nicht erst nach ihrem Abschluss.
• Für den Hippokratischen Arzt kam es nicht nur aus
ethischen Gründen darauf an, jeglichen Schaden
von seinen Patienten abzuwenden,
denn es ging dabei auch um seine eigene berufliche Existenz.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil31)
Der Eid des Hippokrates
• Ein solcher Eid konnte nur dann sinnvoll und wirksam sein,
wenn er Maxime nicht in Widerspruch zu jenen praktischen
Erfordernissen brachte, die der Arzt im wohlverstandenen
Eigeninteresse berücksichtigen musste.
• Die sittlichen Verpflichtungen konnten nur deshalb eingehalten
werden, weil die berechtigten Ansprüche aller Beteiligten
(Lehrer, Schüler, Arzt, Patient, Gesellschaft) in ein faires,
pragmatisch begründetes Gleichgewicht gebracht wurden.
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Bioethik
1.3
Historische Aspekte (Teil32)
Der Eid des Hippokrates
• Diese gelungene Balance erscheint als die eigentliche,
historische bemerkenswerte Leistung
des Hippokratischen Eides.
• In der Rechtstradition, die sich weitgehend am Ethos
des Hippokratischen Eides orientierte, stand die fachliche
Autorität und die generelle Fürsorgepflicht des Arztes
so uneingeschränkt im Mittelpunkt, dass der Gedanke
einer Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber
dem Kranken gar nicht in den Blick trat.
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Bioethik
1.4.
Rechtliche Aspekte
und Grundlagen
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil1)
• Die Problemstellung und Entscheidungen im Bereich
der Bioethik betreffen nicht nur das Handeln des einzelnen
Menschen, sondern auch das gesellschaftliche Handeln.
• Rechtliche Regelungen sind überall dort erforderlich,
wo wiederkehrende oder gesellschaftlich bedeutende
Handlungssituationen Lösungen verlangen,
die von allen Beteiligten verbindlich einzuhalten sind.
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil2)
• Da das Recht zum Zweck seiner Durchsetzung
mit der Befugnis zum Zwang ausgestattet ist,
unterscheidet es sich grundlegend von der Sittlichkeit.
• Das moderne Recht gestaltet sich als ein entwicklungsoffenes
System, das nach Maßgabe sachgerechter und konsensfähiger
Gesichtspunkte einzurichten ist.
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil3)
• Die neuzeitliche Orientierung des Rechts am Menschen als
ein Freiheits-, Sozial- und Bedürfniswesen drängt dazu,
die Gestaltung des Rechts immer mehr auf die Verantwortung
und Kompetenz des einzelnen Menschen als auf die des
eigentlichen Trägers der Sittlichkeit abzustimmen.
• Dem Freiheitsgedanken stehen in der medizinischen Ethik
eine wachsende Anzahl von rechtlichen Regelungen entgegen.
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil4)
• Das Prinzip der Patientenautonomie wird inzwischen groß
geschrieben (dazu später noch ein eigener Punkt).
• Angesichts der heute jedoch erheblich gewachsenen
Komplexität der medizinisch-ethischen Einzelfragen erscheint
es erforderlich, die zu treffenden Entscheidungen möglichst
durch weitere rechtliche Maßnahmen abzusichern.
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil5)
• Ärztliches Handeln, wie auch die Mitentscheidung
des Patienten werden damit zunehmend zum Gegenstand
von rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Resultate können schließlich zur Einrichtung
besonderer Ordnungen und Verfahrensweisen führen,
gegebenenfalls gar zu einer eingerichteten Instanz
(z.B. wie etwa einer Ethik-Kommission).
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil6)
• Die Normierung des Rechts gewinnt auf diesem
Wege ein größeres Ausmaß als zuvor.
• Bei aller Dringlichkeit rechtlicher Regelung,
die den verantwortlichen Umgang des Menschen mit Leben
zum Ziel haben, ist daher eine Balance zu wahren
zwischen der notwendig scheinenden Regelungsdichte
und einer größtmöglichen Wahrung des Subjektstatus‘
des Menschen als Träger aller sittlichen Verantwortung.
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Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil7)
• Das Recht stellt eines der wesentlichen Mittel dar, politische
Verantwortung in Fragen der Bioethik wahrzunehmen.
• Zur Umsetzung aufgestellter Ziele kann der Gesetzgeber
entweder Anreize setzen und damit an die dem Menschen
eigene Kreativität und Freiheit appellieren, oder er kann durch
ordnungsrechtliche Maßnahmen dem Handeln engere
oder weitere äußere Grenzen setzen.
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
1.4
Rechtliche Aspekte und Grundlagen (Teil8)
• Das Marktgeschehen hat in den letzten Jahrzehnten
eine Dynamik entfaltet, die zunehmend alle Bereiche
des Umgangs des Menschen mit dem Menschen
und des Menschen mit der Natur ergreift
und dabei mitunter herkömmliche Handlungsmuster verdrängt.
• Es bedarf einer kritischen Begleitung
des ökonomischen Prozesses.
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Summary (Teil1)
Bioethik
Ethische Reflektion jener Sachverhalte,
die den verantwortlichen Umgang mit Leben betreffen;
„bios“ = Leben und „Ethos“ = die richtigen Verhaltensweisen;
„Ethik“ = Lehre vom sittlichen Wollen
und Handeln des Menschen
Bioethik
1) Forschungsgebiet der angewandten Ethik und
2) Politisches Feld, das kontrovers diskutiert wird
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
Summary (Teil1)
Bioethik
in den 50er / 60er Jahren in Deutschland entstanden.
(erste Nierentransplantation 1954)
Bioethik – Kommissionen sind ebenfalls entstanden.
Bioethik
1990 Verabschiedung des Gentechnik – Gesetzes
und des Embryonenschutzgesetzes
Bioethik
aus der Medizinethik entstanden „Eid des Hippokrates“
(etwa 400 v.Chr. entstanden)
Zentrum für Bioinformatik
Bioethik
Summary (Teil1)
Bioethik
Betrifft nicht nur das Handeln des Einzelnen,
sondern auch das gesellschaftliche Handeln
Bioethik
Es bedarf einer kritischen rechtlichen Regelung
des ökonomischen Prozesses,
wobei sittliche und moralische Aspekte
rechtlich kaum gefasst werden können.
Zentrum für Bioinformatik
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