Meldepflichtige Erkrankungen Meldepflicht für Praxis und Labor Josephine Kaufmann Cottbus, 22.4.2015 Inhaltsverzeichnis • • • • • • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein 2. ärztliche Meldepflicht 3. Labormeldepflicht 4. Wer ist zur Meldung verpflichtet? 5. Meldewege 6. Was passiert mit den eingegangenen Meldungen im Gesundheitsamt? • 7. Beispiel eines Ausbruchgeschehens Infektionsschutzgesetz (IfSG) • = Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen • Löst das Bundesseuchengesetz am 1.1.2001 ab • Experten gingen davon aus, dass viele Ärzte den bürokratischen Papierkrieg scheuen, wenn eine registrierungspflichtige Erkrankung bekannt ist • Somit wird die Meldepflicht weitgehend auf die Referenzlabore übertragen Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Meldepflicht = Instrument der Überwachung von Infektionskrankheiten • Ziel: Vorbeugen von übertragbaren Krankheiten Infektionen frühzeitig erkennen Weiterverbreitung verhindern • Was melden?: Meldepflichtige Erkrankungen-> Arzt (IfSG §6) Meldepflichtige Erreger -> Labor (IfSG §7) Inhaltsverzeichnis • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein • 2. ärztliche Meldepflicht Ärztliche Meldepflicht Ärztliche Meldepflicht • Aviäre Influenza Bisher >700 humane Erkrankungen an hochpathogenen H5N1-Viren (u.a China, Thailand, Pakistan..) Seit April 2013 H5N9 Virus bei 485 Menschen entdeckt, hauptsächlich in China Am 5.11.2014 erster veterinäre Vogelgrippe Fall in Europa durch H5N8 (Putenmastbetrieb in Mecklenburg Vorpommern) , bisher keine Infektion des Menschen bekannt Kn.online.de . Ärztliche Meldepflicht • Aviäre Influenza • Syptome: 2-5 d Inkubation Schwere Grippeähnliche Symptome: Hohes Fieber Husten Atemnot Halsschmerzen Bei 50% Durchfall Weiterer Verlauf Lungenentzündung, dann Lungenversagen, dann Tod (50% der Infizierten) augsburger-allgemeine.de Ärztliche Meldepflicht Ärztliche Meldepflicht • Masern 2-phasiger Verlauf: - Beginn mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten, Enanthem an der Mundschleimhaut - nach 3-7 Tagen Masernexanthem, Beginn Gesicht und hinter den Ohren, bleibt 4-7 Tage, - am 5-7 Tag fällt die Temperatur Gesundheit.de Onmede.de Ärztliche Meldepflicht Ärztliche Meldepflicht Inhaltsverzeichnis • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein • 2. ärztliche Meldepflicht • 3. Labormeldepflicht Labormeldepflicht Adenoviren: => nur aus Konjunktivalabstrichen, bei: - Erregerisolierung - Nukleinsäurenachweis (Bausteine des Erregers) - Antigennachweis (Regionen auf Erregern, die eine Immunantwort auslösen) Labormeldepflicht Masernvirus: => aus Abstrichen von Nasen-Rachen-Raum, Zahntaschenflüssigkeit, Konjunktiven, Urin, Blut - Erregerisolierung - Nukleinsäurenachweis (Bausteine des Erregers) - erhöhter Antikörpernachweis (Immunantwort auf einen Erreger) Zusätzlich in Brandenburg zu melden: 1. Der Nachweis von Borrelia burgdorferi (Erreger der Lyme-Borreliose) 2. Der Nachweis von Streptococcus pneumoniae in Blut, Liquor oder andere sterile Substrate ( u.a. Erreger der Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Hirnhautentzündung) Labormeldepflicht Labormeldepflicht • Nichtnamentliche Meldung von Krankheitserregern mit direktem oder indirektem Nachweis (IfSG §7 Abs.3): Treponema pallidum (Syphilis=Lues) HIV (Aids) Echinococcus sp. (Bandwürmer) Plasmodium sp. (Malaria) Toxoplasma gondii, nur bei konnatalen Infektion (Toxoplasmose) Inhaltsverzeichnis • • • • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein 2. ärztliche Meldepflicht 3. Labormeldepflicht 4. Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer ist zur Meldung verpflichtet? (IfSG §8) der feststellende bzw. leitende Arzt (IfSG §6) Leiter von privaten oder öffentlichen Laboratorien (Untersuchungsstellen) (IfSG §7) Pathologen (IfSG §6 und §7) Tierarzt (bei Verletzung durch ein tollwutkrankes Tier; Nachweis Norwalk ähnliches Virus im Stuhl bei Tieren mit Kontakt zu Menschen) Angehörige Heil- und Pflegeberuf, Leiter von Pflegeeinrichtungen, JVA, Heimen (IfSG §6) Heilpraktiker ( IfSG §6) Inhaltsverzeichnis • • • • • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein 2. ärztliche Meldepflicht 3. Labormeldepflicht 4. Wer ist zur Meldung verpflichtet? 5. Meldewege Meldewege Feststellender Arzt/ Meldepflichtige Person Erkrankung, Namentliche Arztmeldung Labor <=24 h <=24h Erregernachweis, Namentliche Labormeldung Gesundheitsamt Folgender Arbeitstag Nicht namentliche Übermittlung Obere Landesbehörde Folgender Arbeitstag => Meldung ist spätestens am 3. Arbeitstag am RKI Robert-Koch-Institut eventuell EU, WHO Meldewege Meldewege https://tools.rki.de/plztool/ Inhaltsverzeichnis • • • • • • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein 2. ärztliche Meldepflicht 3. Labormeldepflicht 4. Wer ist zur Meldung verpflichtet? 5. Meldewege 6. Was passiert mit den eingegangenen Meldungen im Gesundheitsamt? Was passiert mit den eingegangenen Meldungen? • • • • • • Sofortige Prüfung der Meldung, ggf. Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Verhinderung von übertragbaren Krankheiten einleiten: Infektionsquelle, Kontaktpersonen ermitteln Zusammenführen von Meldungen nach §§6 und 7 ggf. behördlich angeordnete Entseuchung, Entwesung oder Bekämpfung von Krankheitserregern Schutzmaßnahmen erlassen (z.B. Veranstaltungen beschränken/verbieten) Ärztliche Behandlung anweisen Kranke, Verdächtige, Ausscheider beobachten und evtl. erforderliche Untersuchungen anfordern Was passiert mit den eingegangenen Meldungen? • Quarantäne aussprechen • Berufliche Tätigkeitsverbote aussprechen • Bei Lebensmittelinfektionen die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde einschalten • Übermittlung anonymer Daten an die Landesbehörde ⇒ Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnisses, Unverletzlichkeit der Wohnung können des Einzelnen eingeschränkt werden, um übertragbare Krankheiten in der Bevölkerung vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und auch zu verhindern Wem nützt das alles?? • Sofortiges Eingreifen bei Ausbruchsgeschehen • Erfassung der Krankheitslast in der Bevölkerung • Erforschung von Ätiologie und Ursachen einer Infektion sowie möglicher Risikofaktoren • Untersuchung des natürlichen Verlaufes und der Prognose von Infektionen • Grundlage neuer präventiver und therapeutischer Maßnahmen und ggf. Änderungen in der medizinischen Versorgung Inhaltsverzeichnis • • • • • • 1. Infektionsschutzgesetz allgemein 2. ärztliche Meldepflicht 3. Labormeldepflicht 4. Wer ist zur Meldung verpflichtet? 5. Meldewege 6. Was passiert mit den eingegangenen Meldungen im Gesundheitsamt? • 7. Beispiel eines Ausbruchgeschehens Beispiel eines Ausbruchsgeschehens • Gastroenteritis-Ausbruch durch kontaminierte Tiefkühlerdbeeren mit Norovirus 2012 − 27.09.2012 10 Uhr: LA für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ->Eingang mehrerer ungewöhnlicher akuter Gastroenteritiden in verschiedenen Schulen von einem GA − alle Schulen von einem Caterer beliefert − => entwickelt sich zu dem bisher größten, durch Lebensmittel verursachter Krankheitsausbruch in Deutschland Beispiel eines Ausbruchsgeschehens − BILANZ: − Gesamtzahl: Über 10.000 Fälle in Deutschland − In Brandenburg: 133 betroffene Einrichtungen (49% Schulen, 41% Kitas) in 5 Bundesländern und damit 1 Kreisen und kreisfreien Städten 3.617 Personen betroffen (mehrheitlich Kinder und Jugendliche) − Klinische Bild: akut auftretender Brechdurchfall ohne Fieber oder andere Begleiterkrankungen Zusammenfassung Infektionsschutzgesetz : • Meldepflicht • Ziel: Vorbeugen von übertragbaren Krankheiten AusnahmeInfektionen frühzeitig erkennen kennziffer: Weiterverbreitung verhindern • Was melden?: 32006 Meldepflichtige Erkrankungen-> Arzt (IfSG §6) Meldepflichtige Erreger -> Labor (IfSG §7) Vielen Dank für Ihr Zuhören!