Meldepflicht - Labor Cottbus

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Meldepflichtige Erkrankungen
Meldepflicht für Praxis und Labor
Josephine Kaufmann
Cottbus, 22.4.2015
Inhaltsverzeichnis
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1. Infektionsschutzgesetz allgemein
2. ärztliche Meldepflicht
3. Labormeldepflicht
4. Wer ist zur Meldung verpflichtet?
5. Meldewege
6. Was passiert mit den eingegangenen
Meldungen im Gesundheitsamt?
• 7. Beispiel eines Ausbruchgeschehens
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• = Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen
• Löst das Bundesseuchengesetz am 1.1.2001 ab
• Experten gingen davon aus, dass viele Ärzte den
bürokratischen Papierkrieg scheuen, wenn eine
registrierungspflichtige Erkrankung bekannt ist
• Somit wird die Meldepflicht weitgehend auf die
Referenzlabore übertragen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Meldepflicht = Instrument der Überwachung
von Infektionskrankheiten
• Ziel:
Vorbeugen von übertragbaren Krankheiten
Infektionen frühzeitig erkennen
Weiterverbreitung verhindern
• Was melden?:
Meldepflichtige Erkrankungen-> Arzt (IfSG §6)
Meldepflichtige Erreger -> Labor (IfSG §7)
Inhaltsverzeichnis
• 1. Infektionsschutzgesetz allgemein
• 2. ärztliche Meldepflicht
Ärztliche Meldepflicht
Ärztliche Meldepflicht
• Aviäre Influenza
Bisher >700 humane Erkrankungen
an hochpathogenen H5N1-Viren (u.a
China, Thailand, Pakistan..)
Seit April 2013 H5N9 Virus bei 485 Menschen
entdeckt, hauptsächlich in China
Am 5.11.2014 erster veterinäre Vogelgrippe Fall
in Europa durch H5N8 (Putenmastbetrieb in
Mecklenburg Vorpommern) , bisher keine
Infektion des Menschen bekannt
Kn.online.de
.
Ärztliche Meldepflicht
• Aviäre Influenza
• Syptome:
2-5 d Inkubation
Schwere Grippeähnliche Symptome:
Hohes Fieber
Husten
Atemnot
Halsschmerzen
Bei 50% Durchfall
Weiterer Verlauf Lungenentzündung, dann
Lungenversagen, dann Tod (50% der Infizierten)
augsburger-allgemeine.de
Ärztliche Meldepflicht
Ärztliche Meldepflicht
• Masern
2-phasiger Verlauf:
- Beginn mit Fieber, Konjunktivitis,
Schnupfen, Husten, Enanthem an der
Mundschleimhaut
- nach 3-7 Tagen Masernexanthem, Beginn
Gesicht und hinter den Ohren, bleibt 4-7
Tage,
- am 5-7 Tag fällt die Temperatur
Gesundheit.de
Onmede.de
Ärztliche Meldepflicht
Ärztliche Meldepflicht
Inhaltsverzeichnis
• 1. Infektionsschutzgesetz allgemein
• 2. ärztliche Meldepflicht
• 3. Labormeldepflicht
Labormeldepflicht
Adenoviren:
=> nur aus Konjunktivalabstrichen, bei:
- Erregerisolierung
- Nukleinsäurenachweis (Bausteine
des Erregers)
- Antigennachweis (Regionen auf
Erregern, die eine Immunantwort
auslösen)
Labormeldepflicht
Masernvirus:
=> aus Abstrichen von Nasen-Rachen-Raum,
Zahntaschenflüssigkeit, Konjunktiven, Urin, Blut
- Erregerisolierung
- Nukleinsäurenachweis (Bausteine des
Erregers)
- erhöhter Antikörpernachweis (Immunantwort
auf einen Erreger)
Zusätzlich in Brandenburg zu melden:
1. Der Nachweis von Borrelia burgdorferi (Erreger der Lyme-Borreliose)
2. Der Nachweis von Streptococcus pneumoniae in Blut, Liquor oder
andere sterile Substrate ( u.a. Erreger der Lungenentzündung,
Mittelohrentzündung, Hirnhautentzündung)
Labormeldepflicht
Labormeldepflicht
• Nichtnamentliche Meldung von
Krankheitserregern mit direktem oder indirektem
Nachweis (IfSG §7 Abs.3):
Treponema pallidum (Syphilis=Lues)
HIV (Aids)
Echinococcus sp. (Bandwürmer)
Plasmodium sp. (Malaria)
Toxoplasma gondii, nur bei konnatalen Infektion
(Toxoplasmose)
Inhaltsverzeichnis
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1. Infektionsschutzgesetz allgemein
2. ärztliche Meldepflicht
3. Labormeldepflicht
4. Wer ist zur Meldung verpflichtet?
Wer ist zur Meldung verpflichtet? (IfSG §8)
der feststellende bzw. leitende Arzt (IfSG §6)
Leiter von privaten oder öffentlichen Laboratorien
(Untersuchungsstellen) (IfSG §7)
Pathologen (IfSG §6 und §7)
Tierarzt (bei Verletzung durch ein tollwutkrankes
Tier; Nachweis Norwalk ähnliches Virus im Stuhl
bei Tieren mit Kontakt zu Menschen)
Angehörige Heil- und Pflegeberuf, Leiter von
Pflegeeinrichtungen, JVA, Heimen (IfSG §6)
Heilpraktiker ( IfSG §6)
Inhaltsverzeichnis
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1. Infektionsschutzgesetz allgemein
2. ärztliche Meldepflicht
3. Labormeldepflicht
4. Wer ist zur Meldung verpflichtet?
5. Meldewege
Meldewege
Feststellender Arzt/
Meldepflichtige Person
Erkrankung,
Namentliche Arztmeldung
Labor
<=24 h
<=24h
Erregernachweis,
Namentliche Labormeldung
Gesundheitsamt
Folgender Arbeitstag
Nicht namentliche Übermittlung
Obere Landesbehörde
Folgender Arbeitstag
=> Meldung ist spätestens am 3.
Arbeitstag am RKI
Robert-Koch-Institut
eventuell
EU, WHO
Meldewege
Meldewege
https://tools.rki.de/plztool/
Inhaltsverzeichnis
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1. Infektionsschutzgesetz allgemein
2. ärztliche Meldepflicht
3. Labormeldepflicht
4. Wer ist zur Meldung verpflichtet?
5. Meldewege
6. Was passiert mit den eingegangenen
Meldungen im Gesundheitsamt?
Was passiert mit den eingegangenen
Meldungen?
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Sofortige Prüfung der Meldung, ggf. Maßnahmen zur
Verhütung, Bekämpfung, Verhinderung von
übertragbaren Krankheiten einleiten:
Infektionsquelle, Kontaktpersonen ermitteln
Zusammenführen von Meldungen nach §§6 und 7
ggf. behördlich angeordnete Entseuchung, Entwesung
oder Bekämpfung von Krankheitserregern
Schutzmaßnahmen erlassen (z.B. Veranstaltungen
beschränken/verbieten)
Ärztliche Behandlung anweisen
Kranke, Verdächtige, Ausscheider beobachten und evtl.
erforderliche Untersuchungen anfordern
Was passiert mit den eingegangenen
Meldungen?
• Quarantäne aussprechen
• Berufliche Tätigkeitsverbote aussprechen
• Bei Lebensmittelinfektionen die zuständige
Lebensmittelüberwachungsbehörde einschalten
• Übermittlung anonymer Daten an die Landesbehörde
⇒ Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, Freiheit
der Person, Brief- und Postgeheimnisses,
Unverletzlichkeit der Wohnung können des Einzelnen
eingeschränkt werden, um übertragbare Krankheiten
in der Bevölkerung vorzubeugen, frühzeitig zu
erkennen und auch zu verhindern
Wem nützt das alles??
• Sofortiges Eingreifen bei Ausbruchsgeschehen
• Erfassung der Krankheitslast in der Bevölkerung
• Erforschung von Ätiologie und Ursachen einer
Infektion sowie möglicher Risikofaktoren
• Untersuchung des natürlichen Verlaufes und der
Prognose von Infektionen
• Grundlage neuer präventiver und
therapeutischer Maßnahmen und ggf.
Änderungen in der medizinischen Versorgung
Inhaltsverzeichnis
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1. Infektionsschutzgesetz allgemein
2. ärztliche Meldepflicht
3. Labormeldepflicht
4. Wer ist zur Meldung verpflichtet?
5. Meldewege
6. Was passiert mit den eingegangenen
Meldungen im Gesundheitsamt?
• 7. Beispiel eines Ausbruchgeschehens
Beispiel eines Ausbruchsgeschehens
• Gastroenteritis-Ausbruch durch kontaminierte
Tiefkühlerdbeeren mit Norovirus 2012
− 27.09.2012 10 Uhr: LA für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz ->Eingang mehrerer
ungewöhnlicher akuter Gastroenteritiden in
verschiedenen Schulen von einem GA
− alle Schulen von einem Caterer beliefert
− => entwickelt sich zu dem bisher größten, durch
Lebensmittel verursachter Krankheitsausbruch in
Deutschland
Beispiel eines Ausbruchsgeschehens
− BILANZ:
− Gesamtzahl: Über 10.000 Fälle in Deutschland
− In Brandenburg:
133 betroffene Einrichtungen (49% Schulen, 41%
Kitas) in 5 Bundesländern und damit 1 Kreisen
und kreisfreien Städten
3.617 Personen betroffen (mehrheitlich Kinder
und Jugendliche)
− Klinische Bild: akut auftretender Brechdurchfall
ohne Fieber oder andere Begleiterkrankungen
Zusammenfassung
Infektionsschutzgesetz :
• Meldepflicht
• Ziel:
Vorbeugen von übertragbaren
Krankheiten
AusnahmeInfektionen frühzeitig erkennen
kennziffer:
Weiterverbreitung verhindern
• Was melden?:
32006
Meldepflichtige Erkrankungen-> Arzt (IfSG §6)
Meldepflichtige Erreger -> Labor (IfSG §7)
Vielen Dank für Ihr Zuhören!
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