Potenzialstudie Windenergie für den Außenbereich der Gemeinde Hünxe Kreis Wesel Teil I - Grundlagen Anlage 3 zur Begründung (Stand: April 2016) Auftraggeber Bearbeitet im April 2016 durch Gemeinde Hünxe Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Dorstener Straße 24 46569 Hünxe Carl-Peschken-Straße 12 47441 Moers 02858 - 69302 Telefon: 02841/7905-0 02858 - 69222 Telefax: 02841/7905-55 Ansprechpartner Bearbeitung Peter Strube Thomas Finke Stand:27.04.2016 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Inhaltsverzeichnis Seite I. GRUNDLAGEN 1 Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen ...................................................... 2 1.1 Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung .................................................. 2 1.2 Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie ............. 3 1.3 Charakterisierung des Gemeindegebietes................................................................ 6 2 Rahmenbedingungen .................................................................................................... 10 2.1 Energiepolitische Rahmenbedingungen ................................................................. 10 2.2 Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen ............. 11 2.2.1 Landesentwicklungsprogramm ............................................................................... 11 2.2.2 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ..................................................................... 11 2.3 Landesentwicklungsplan-Entwurf NRW (LEP-Entwurf NRW)................................ 12 2.3.1 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)......................................................................... 13 2.3.2 Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015 ........... 17 2.3.3 Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) .................................................................. 18 2.3.4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe und angrenzende Nachbargemeinden ................................................................................................ 20 2.3.5 Landschaftsplan ..................................................................................................... 22 2.3.6 Sonstige Schutzgebiete.......................................................................................... 23 2.4 Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe ........................................................... 29 2.5 Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte............................................... 29 2.6 Biotopverbund .......................................................................................................... 30 2.7 Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW .................................. 31 2.8 Waldfunktionen ......................................................................................................... 32 2.9 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW ................................................ 36 2.10 Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................................... 38 2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte ........................................................................ 39 3 Schutzgüter ................................................................................................................... 40 3.1 Geologie und Boden ................................................................................................. 40 3.2 Klima und Luft .......................................................................................................... 42 3.3 Wasser....................................................................................................................... 44 3.3.1 Oberflächengewässer ............................................................................................ 44 3.3.2 Grundwasser .......................................................................................................... 45 3.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................. 46 3.5 Landschaft ................................................................................................................ 48 3.6 Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 50 3.7 Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung .................................................. 52 Teil I - Grundlagen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 1 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN 1.1 Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung Der Windenergie als regenerative Energie kommt im Hinblick auf die Belange Luftreinhaltung, Klimaschutz und Ressourcenschonung eine wachsende Bedeutung zu. Diese politische Zielsetzung kommt u.a. im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP-Entwurf) zum Ausdruck. Darin ist das Ziel formuliert, bis 2020 mindestens 15 % der nordrhein-westfälischen Stromerzeugung durch Windenergie zu decken. Dafür soll regionalplanerisch eine Mindestfläche von 3.500 ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Der Klimaschutz ist auch im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen. Durch den Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2014 durch den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Hünxe gibt die Gemeinde Hünxe ihren Willen zum Ausdruck, ihren Beitrag für die Stärkung und den Ausbau regenerativer Energien im Rahmen der Energiewende zu leisten und die Windenergie im Gemeindegebiet zu steuern. Diesem soll durch die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan nachgekommen werden. Die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan durch die 45. FNP-Änderung der Gemeinde Hünxe soll die räumliche Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ermöglichen. Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ wird eine abschließende Steuerung der im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergienutzung in Anwendung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorgenommen. Die Gemeinde Hünxe hat im Jahre 2004 bereits mittels der 36. FNP-Änderung eine Vorrangzone für Windenergieanlagen i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich des Tanklagers Hünxe der Deutschen BP in Bucholtwelmen in Überlagerung mit Industriegebiet dargestellt. Dafür wurde zudem eine Bauhöhenbeschränkung mit einer maximalen Nabenhöhe von 115 m über Grund bzw. im Bereich von Richtfunktrassen max. 80 m über Grund getroffen. Der 36. FNP-Änderung lag eine konzeptionelle Untersuchung, ebenfalls aus dem Jahre 2004, zugrunde. Das Tanklager Hünxe ist aus der ehemaligen Ruhr Raffinerie entstanden und mit einer Gesamtkapazität von knapp 900.000 cbm das größte oberirdische Produkt-Tanklager Deutschlands, das nicht zu einer Raffinerie gehört. Nach Schließung der Raffinerie im Jahr 1985 wurde der gesamte ehemalige Raffineriebereich komplett umstrukturiert. Die eine Hälfte – das ehemalige Raffinerietanklager – wurde zu einem modernen Terminal ausgebaut. Aus der anderen Hälfte – dem ehemaligen Produktionsbereich – ist nach Rückbau und Sanierung ein Industrie- und Gewerbepark mit entsprechender Infrastruktur entstanden, in dem sich zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt haben. Die Einlagerung von Mineralölprodukten in das Tanklager erfolgt per Pipeline (RMR) oder per Schiff in den Rhein-LippeHafen, der durch 4 Transferpipelines mit dem Terminal verbunden ist. Die Auslagerung findet fast ausschließlich über TKW statt. Das Tanklager wird durch TanQuid, dem größten unab- Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 2 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen hängigen Tanklager-Betreiber in Deutschland betrieben und dient der Versorgung eines Gebietes von der holländischen Grenze bis in das Münsterland. Bislang wurde die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe dargestellte Vorrangzone für Windenergieanlagen nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen. Auf Grundlage des aktuellen Windenergie-Erlasses NRW vom 04.11.2015 hat die Gemeinde Hünxe die Aufgabenstellung formuliert, das Gemeindegebiet überprüfen zu lassen, um ggf. weitere oder alternative Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellen zu können, für die entsprechend kurzfristig die Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. 1.2 Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30. Juli 1996, das am 01. Januar 1997 in Kraft getreten ist, hat erstmalig durch die damals in den § 35 Abs. 1 BauGB neu eingefügte Nr. 7 (aktuell Nr. 5) verfügt, dass Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dienen, privilegiert sind. Mit dieser Privilegierung hat der Gesetzgeber die Windenergieanlagen dem Standort ‚Außenbereich’ zugewiesen, da sie infolge der günstigeren Windverhältnisse auf den Standort im Außenbereich angewiesen sind. Die zunächst vorrangig auf die Küstenregionen beschränkte Gewinnung von Energie aus Windkraft hatte mit fortschreitender technologischer Entwicklung zunehmend seit Mitte der 1990er Jahre auch das Binnenland erreicht. Im Hinblick auf Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen, der notwendigen Schonung des Freiraumes und der optimalen Ausnutzung von Flächen ist eine Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten, verträglichen Standorten in Windparks, einer Vielzahl von Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen. Durch die Darstellung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet schaffen. Beabsichtigt die Gemeinde effektiv auf die Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet Einfluss zu nehmen, hat sie entsprechend den Vorschriften des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Konzentrationszonen als Suchräume für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die Windenergieanlagen an diesen bestimmten Stellen zu bündeln und i.d.R. außerhalb dieser Flächen auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist ein schlüssiges gemeindliches Konzept zur – positiven – Standortzuweisung für Windenergieanlagen mit dem Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig damit ungeeignete Standorte auszuschließen. Eine ausschließlich negative Planung mit dem Ziel, Windenergieanlagen generell abzulehnen, reicht für die Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht aus. Die Abwägung muss allerdings zwangsläufig pauschal ausfallen, da die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf städtebauliche und sonstige relevante Hinderungsgründe darlegen kann. Die Darstellung von sogenannten Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan bewirkt grundsätzlich kein Auslösen der planungsrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen BauGB. Die Konzentrationszonen sind als „Suchräume“ zu verstehen, in denen diese Windenergieanlagen nach dem Planungswillen der Gemeinde errichtet werden sollen. Sie sind das Ergebnis der Abwägung zwischen für die Windenergienutzung streitenden Belangen einerseits und den potenziell beeinträchtigten entgegenstehenden Belangen andererseits. Diese Zonen bezeugen die Entscheidung der Gemeinde, dass der Nutzung Windenergie grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen zustehen soll, während im übrigen Gemeindegebiet diese Nutzung nicht stattfinden soll. Damit wird aber nicht generell ausgeschlossen, dass einige Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplandarstellung nicht abschließend bis ins Detail geprüft werden konnten und können - beispielsweise Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Artenschutz – im Einzelfall einem Vorhaben entgegengehalten werden und zu dessen Unzulässigkeit führen können. Es ist entsprechend nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb der Konzentrationszonen besteht, wie vor einer Prüfung der Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB zu erfolgen hat. Für den Fall derartiger Darstellungen erweitert § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 Satz 1 jedoch dergestalt, dass einem Vorhaben, welches außerhalb der Konzentrationszonen liegt, die gemeindliche „positive Standortzuweisung“ an anderer Stelle im Gemeindegebiet als öffentlicher Belang in der Regel entgegensteht. Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen privilegierter Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Konzentrationszonen zulässig. Versäumt es eine Gemeinde, die Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch die Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Anspruch zu nehmen, oder kann diese Vorschrift im Rahmen der „Verhinderungsplanung“ nicht angewandt werden, richtet sich die Zulässigkeit der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlagen allein danach, ob öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dem Vorhaben im Einzelfall entgegenstehen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass bei der Untersuchung des Gemeindegebietes im Hinblick auf geeignete Bereiche für die Windenergienutzung durch die Anwendung sachbezogener Kriterien der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit im Endeffekt die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht möglich war. Dies kann unter Umständen bei Kommunen mit umfangreichen naturschutzfachlichen Festsetzungen, einer stärkeren Zersiedlung des Gemeindegebietes und den in diesem Zusammenhang aus Immissionsschutzgründen einzuhaltenden Schutzabständen vorkommen. Auch wenn bei Anwendung sachbezogener Kriterien und schlüssiger Untersuchungsmethoden für das gesamte Gemeindegebiet nach einer gerechten Abwägung aller Aspekte für den Ausbau und eine verstärkte Nutzung regenerativer Windenergien mit anderen von der Gemeinde zu beachtenden Belangen wie Siedlungsentwicklung, Naturschutz, Immissionsschutz etc. keine geeigneten Konzentrationszonen dargestellt werden können, bleibt es bei der planungsrechtlichen Zulässigkeitsbeurteilung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung beurteilt werden muss, ob den privilegierten Vorhaben öffentliche Belange entgegen stehen. Der öffentliche Belang „Ausweisung an anderer Stelle“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann einem Bauvorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht entgegengehalten werden, da eine solche Darstellung gerade nicht erfolgt ist. Die negativ verlaufenden Untersuchungen der Gemeinde stellen ebenfalls keinen entgegenstehenden öffentlichen Belang dar. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 4 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Zum Belang „Darstellungen des Flächennutzungsplanes“ ist anzumerken, widerspricht ein Vorhaben einer konkreten standortbezogenen Nutzungszuweisung z.B. Fläche für Sportund Spielanlagen, Fläche für die Abwasserbeseitigung etc., steht diese Darstellung dem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegen. Erforderlich für die Annahme einer solchen Nutzungszuweisung ist die Aufnahme einer entsprechenden Planungsabsicht in die Begründung des Flächennutzungsplanes bzw. die zeichnerische Darstellung. Bei einer bloßen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft liegt keine derartige standortbezogene Konkretisierung vor und stellt entsprechend für sich genommen in der Regel keinen entgegenstehenden Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dar. Schließlich wird darauf verwiesen, dass einer Standortfestlegung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 BauGB nur in wirksamen Flächennutzungsplänen die Ausschlusswirksamkeit zukommt, nicht aber in planreifen Entwürfen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.1. 1999 – 1 L 5538/97 - ). Die Größe von Konzentrationszonen ist neben den landschaftlichen, topographischen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten sowie der Windhöffigkeit ganz entscheidend von der planerischen Gesamtkonzeption der Gemeinde im FNP abhängig. Zudem müssen nicht mehrere Konzentrationszonen ausgewiesen werden, um die Ausschlusswirkung zu erreichen. Diese Folge kann bereits durch die Darstellung einer Konzentrationszone erreicht werden. Für eine Konzentrationszone sind mindestens zwei bis drei Windenergieanlagen anzusetzen. Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 (Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden) wurden in § 249 BauGB Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung aufgenommen. Demnach ist in Absatz 1 Folgendes formuliert: Werden in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie dargestellt, folgt daraus nicht, dass die vorhandenen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 nicht ausreichend sind. Satz 1 gilt entsprechend bei der Änderung oder Aufhebung von Darstellungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die Sätze 1 und 2 gelten für Bebauungspläne, die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden, entsprechend. Insbesondere beziehen sich obige Aussagen auf das Repowering, für das in § 249 eine Sonderregelung geschafften wurde. Unter Repowering von Windenergieanlagen ist die Ersetzung älterer, oft vereinzelt stehender Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks („Aufräumen der Landschaft“) zu verstehen. Gemäß den Erläuterungen zum Referentenentwurf zum energie- und klimapolitischen Teil der Bauplanungsrechtsnovelle zu § 249 ist oftmals eine Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne erforderlich. In der Praxis besteht Unsicherheit darüber, ob und inwieweit es möglich ist, die bisherigen Ausweisungen für Windenergie für die Zwecke des Repowerings rechtssicher zu ändern oder zu ergänzen, auch ohne die bisherigen Ausweisungen in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber hat in § 249 Abs. 1 BauGB für den Fall, dass in einem Flächennutzungsplan zusätzliche planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergie geschaffen werden, vorgesehen, dass daraus nicht folgt, dass die vorhandenen und die zusätzlichen Darstellungen, insbesondere im Hinblick auf den Flächenbedarf, das Maß der baulichen Nutzung, zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB („ der Windenergie wird nicht substanziell Raum geschaffen“) nicht ausreichend sind. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 5 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Wird eine im Flächennutzungsplan einer Gemeinde dargestellte Vorrangzone / Konzentrationszone für Windenergieanlagen nach mehreren Jahren nicht in Anspruch genommen, bestehen Indikatoren dafür, dass für die Flächen Restriktionen bestehen, die eine Realisierung von Windenergieanlagen erschweren oder ausschließen. Aus planerischer Sicht ist eine erneute Überprüfung des Gemeindegebiets bzw. Rücknahme der Darstellungen des FNPs in Betracht zu ziehen. Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie aufgrund der in Kapitel 1.1 genannten Klimaschutzziele ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit zur Überprüfung ihres Gemeindegebietes im Hinblick auf für die Windenergie geeignete Flächenpotenziale und ggf. Aufhebung der bisherigen Darstelllungen. 1.3 Charakterisierung des Gemeindegebietes Die Gemeinde Hünxe liegt am Unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Im Westen grenzt die Gemeinde Hünxe an die Stadt Wesel, im Nordwesten an die Stadt Hamminkeln, im Nordosten an die Gemeinde Schermbeck, im Südosten an die Stadt Dinslaken und im Südwesten an die Stadt Voerde. Ihren heutigen Zuschnitt erhielt die Gemeinde durch die kommunale Neugliederung, die am 01.01.1975 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden die damaligen Gemeinden Hünxe und Gartrop-Bühl aus dem Amt Gahlen sowie die Gemeinden Drevenack und Krudenburg des ehemaligen Amtes Schermbeck zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Hünxe zusammengeschlossen. Mit einer Gemeindefläche von 106,80 km² weist die Gemeinde Hünxe 14.062 Einwohner (Stand 31/12/2010 gemäß Gemeindeauskunft) auf. Sie gliedert sich in folgende Ortsteile: Hünxe (5.130 Einwohner; 2.450 ha), Bruckhausen (4.138 Einwohner; 2.012 ha), Drevenack (3.344 Einwohner; 3.006 ha), Gartrop-Bühl (661 Einwohner; 1.832 ha), Bucholtwelmen (480 Einwohner; 1.251 ha) und Krudenburg (309 Einwohner; 128 ha). Die drei größten bebauten Siedlungsgebiete innerhalb der Gemeinde verteilen sich wie folgt: Drevenack im Norden, Hünxe in der Mitte und Bruckhausen im Süden. Das Gemeindegebiet Hünxe teilt sich bezogen auf die Nutzungsstruktur wie folgt auf: Nutzungsstruktur Größe (ha) %- Anteil bebaute Fläche 321,5 3,01 Gewerbe- und Industrieflächen 332,3 3,11 Wasserwege und Gewässer 193,2 1,81 Waldfläche 3.926,0 36,76 Verkehrsfläche 474,5 4,44 landwirtschaftlich genutzte Flächen 5.373,0 50,31 sonstige Fläche 59,7 0,56 Summe 10.680,20 100,00 Im Fernstraßenbereich ist die Gemeinde Hünxe über die Bundesstraße B 58 und die Bundesautobahn BAB 3 Frankfurt - Arnheim mit der Anschlussstelle Hünxe angebunden. Die Anschlussstelle Hünxe ist beidseits der BAB 3 gekoppelt mit der Rastanlage Hünxe-Ost, zu der neben Tankstelle und Restauration auch ein Motel/Hotel gehört. Zusätzlich tangiert die B 8 im Westen das Gemeindegebiet. Die Landessstraßen L 1, L 397, L 401, L 462 und L 463 sowie die Kreisstraße K 16 ergänzen die Anbindung an das regionale und überregionale Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 6 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Straßennetz. Über die L 463 wird zudem die Verbindung des Gemeindegebiets an die BAB 31 Bottrop-Emden über den Anschluss Dorsten-West erreicht. Der Wesel-Datteln-Kanal als Bundeswasserstraße (Gewässer I. Ordnung) verläuft in OstWest-Richtung auf 12 km Länge durch das nördliche Gemeindegebiet Hünxe nahezu parallel der südlich gelegenen Lippe (Gewässer I. Ordnung, Landesgewässer). Als Verbindung zwischen dem Rhein mit dem Dortmund-Ems-Kanal zählt der Wesel-Datteln-Kanal zu den wichtigsten und verkehrsreichsten Schifffahrtskanälen Deutschlands. Der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide befindet sich an der östlichen Gemeindegebietsgrenze zur Stadt Bottrop, sodass Teile des Verkehrslandesplatzes im Gemeindegebiet Hünxe liegen und Teile im Stadtgebiet Bottrop. Seit 1996 haben die fünf beteiligten Betreiberkommunen, die Stadt Bottrop, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Dinslaken, die Stadt Voerde und der Kreis Wesel, den Flugplatz mit umfangreichen Investitionen zu einem modernen Verkehrslandeplatz ausgebaut. Parallel zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes wird ein interkommunales Gewerbegebiet in direkter Nachbarschaft entwickelt. Die Gemeinde Hünxe liegt im unteren Lippetal und weist eine Höhe zwischen 22 m NN und 66 m NN auf. Höchst gelegene Punkte sind der Hövelsberg, im Bruckhauser Wald, der Hardtberg mit 66 m NN, der Fockenberg sowie die Testerberge mit 63 m NN. Die tiefsten Punkte befinden sich im Südwesten zwischen den Tenderingsseen und Bruckhausen sowie im Nordwesten Schwarze Heide mit 25 bzw. 22 m NN. Im Nordosten der Gemeinde Hünxe befindet sich südlich des Wesel-Datteln-Kanals übergreifend auf das östlich anschließende Gemeindegebiet Schermbeck der Gartroper Busch als Teil des Naturparks Hohe Mark. Das großräumige Waldgebiet Gartroper Busch und im Übergang der Hünxer Wald mit einem Wechsel von Laub- und Nadelholzforsten erstreckt sich südlich des Wesel-Datteln-Kanals und entwickelt sich von Norden nach Süden (ca. 4,2 km) bis zum Munitionslager Hünxe (Munitionszerlegungsbetrieb). Aufgrund des Vorkommens von Tonlagerstätten wird der nördliche Gartroper Busch traditionell zur Tongewinnung und weiterverarbeitung sowie Wiederverfüllung genutzt. Rekultivierungsziel der wiederverfüllten Tongruben ist die Wiederherstellung des Waldcharakters der Landschaft. Aufgrund dessen werden die Flächen nach der Austonung mit mineralischen Stoffen verfüllt und ganz überwiegend wieder aufgeforstet. Die überhöhten und wiederbegrünten Landschaftsbauwerke prägen den Charakter der Landschaft. Ebenfalls im Bereich einer alten Tongrube angelegt, erstreckt sich im Gartroper Busch die Zentraldeponie Hünxe (Sonderabfalldeponie (Klasse III)). Neben den Tongruben und der Sonderabfalldeponie besteht eine gewerbliche Nutzung südlich der L 463 auf Höhe der den Kanal querenden Brücke durch die Dachziegelwerke Nelskamp, Werk Gartrop. Beidseits der Dachziegelwerke (ehemalige Ziegelei) befinden sich südlich des Wesel-Datteln-Kanals rekultivierte Spülfelder, die im Zuge der Ausbaggerung/Verbreiterung des Wesel-Datteln-Kanals entstanden sind. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 7 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 1 Übersicht Gemeindegebiet Hünxe und Höhenentwicklung o.M. Das südliche Gemeindegebiet Hünxes ist durch den Steinkohlenbergbau (Bergwerk Lohberg, Stilllegung 2006) geprägt. Östlich des Ortsteiles Bruckhausen befindet sich die Halde Lohberg-Nord-Erweiterung in Schüttung (mit Abraummaterial des Bergbaus). Ebenfalls befinden sich die nördlichen Ausläufer der Halde Lohberg Nord im Gemeindegebiet Hünxe, während die südlichen Teile dem Stadtgebiet Dinslaken zugeordnet sind. Desgleichen im Süden reicht das Siedlungsgebiet Dinslakens (Wohngebiete Dinslakener Bruch und Lohberg) direkt an die Gemeindegrenze Hünxe. Der Lohberger Entwässerungskanal stellt die Grenze zwischen Hünxe und Dinslaken dar. Nördlich davon und westlich von Bruckhausen erstreckt sich ein weitestgehend ackerbaulich genutzter Bereich mit vereinzelten Waldparzellen und zahlreichen Hofanlagen. Westlich von Bruckhausen besteht das Gelände des Golfplatzes Bruckhausen. Zahlreiche landwirtschaftliche Hofanlagen, z.T. Reiterhöfe, befinden sich westlich und östlich von Bruckhausen. Der Südwesten des Gemeindegebiets Hünxe ist charakterisiert durch die Tenderingsseen, die als Abgrabungsseen (Kies- und Sandgewinnung) entstanden sind. Der nördliche Große Tenderingssee weist eine Wasserfläche von ca. 82 ha auf und bietet den Menschen in der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 8 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Region vielfältige Freizeitmöglichkeiten mit Baden, Schwimmen, Surfen, Tauchen und Angeln. Parkmöglichkeiten stehen am Südufer zur Verfügung. Der derzeitige Eigentümer ist der RVR. Die beiden südlichen Seen (Kleiner und Südlicher Tenderingssee) mit ca. 10 und 14 ha Wasserfläche sind der Biotopentwicklung vorbehalten und werden aufgrund des direkt südlich angrenzenden Siedlungsraumes Dinslaken Nord zur Naherholung genutzt. Mit der Abgrabung Fliebeckshof (ca. 25 ha) sollen nördlich des Siedlungsbereiches Bruckhauser Bruch weitere Bereiche einer Kies- und Sandgewinnung mit dem Rekultivierungsziel See (Bruckhauser See) zugeführt werden. Ggf. sollen weitere Bereiche nach Osten der Erweiterung ebenfalls der Abgrabung dienen. Zwischen der B 8 im Westen, den Tenderingsseen im Süden, den Waldgebieten Testerberge und Rehmsbergschlag westlich der BAB 3 und der L 463 befinden sich Bruchgebiete (Das Bruch, Voerder Bruch, Rahmhäuser Bruch) mit vereinzelten Hofanlagen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, verstreuten Waldflächen (Winkelmannsbusch, Rotthauser Busch) und die straßendorfartige Siedlung Welmen (Waldheideweg). Besondere Nutzungen stellen der Gutshof Glückauf (Reitsport- und Zuchtszentrum) und das Anita-Thyssen-Heim, das als Ausbildungszentrum für Rettungshundeführer und Einsatzkräfte durch den Bundesverband für Rettungshunde e.V. genutzt wird, dar. Westlich und nördlich der L 463 erstrecken sich industriell genutzte Bereiche (Tanklager, Industrie- und Gewerbepark), die Kaninchenberge als auf Hünxer Gebiet gelegenem Teil der Spellener Heide sowie beidseits der L 463 der Ortsteil Bucholt. Dem Verlauf der L 463 nach Osten folgend erstreckt sich südlich die Ortslage Hünxe und im Norden die Schleusenanlage des Wesel-Datteln-Kanals. Die Bereiche östlich der BAB 3 sind im Umfeld der Ortslage Hünxe ackerbaulich mit kleinteiligen Waldflächen geprägt. Südlich der Ortslage Hünxe sind um die in die L1 mündende L 397 (Wilhelmstraße) verschiedene Streusiedlungen, z.T. landwirtschaftlich, z.T. wohnbaulich geprägt, vorhanden (Mertensberg). Das Waldgebiet Kost im Busch erstreckt sich vom südlichen Siedlungsbereich Hünxe, entlang der Bebauung Minnekensteege bis zur L 397 und einer durch bergbaulich genutzten Fläche Schacht Hünxe der Bergwerk Lohberg (Übernahme durch Bergwerk Prosper-Haniel 2006). Die Hünxer Heide und Schmellenheide stellen den Übergang nach Süden zum Bruckhauser Wald und nach Osten zum Hünxer Wald dar. Hier befindet sich der zweite Golfplatz innerhalb des Gemeindegebiets. Nördlich des Wesel-Datteln-Kanals und der Lippe verlaufen die überwiegend bewaldeten Drevenacker Dünen von Nordwesten nach Nordosten am Nordrand der Lippeaue (WaldHeidekomplex). Eingestreut in die Waldflächen sind Heiden, Sandmagerrasen, Silbergrasfluren und Moore. Teilweise ragen die Waldflächen bis in das Siedlungsgebiet Drevenacks und Peddenbergs hinein. Zwischen der Lippe im Süden und dem Siedlungsgebiet Drevenack befindet sich das an der Lippe gelegene alte Treideldorf Krudenburg, das heute ein beliebtes Ausflugsziel ist. Nördlich der Ortslage Hünxe erstreckt sich zwischen dem Wesel-DattelnKanal und beidseits der Lippe eine Auenlandschaft (Hünxer, Bühler und Gartroper Aap). Die Ortslagen Bühl und Gartrop an der L 463 gelegen, sind gemeinsam mit dem Schloss Gartrop (Hotel/Restauration, Seminar- und Tagungsstätte) Teil der Auenlandschaft. Der Norden des Gemeindegebiets Hünxe ist geprägt durch die Lühler Heide, Große Heide, Schwarze Heide und das Waldgebiet Steinberge mit vereinzelten Hofanlagen, einem Wechsel von landwirtschaftlichen Nutzflächen und kleinteiligen Waldbereichen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 9 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Insgesamt sind große Teile der Gemeinde Hünxe unbesiedelte Naturlandschaft mit einem hohen Waldanteil. Zahlreiche Bäche und Gräben queren neben der Lippe, der Issel und dem Wesel-Datteln-Kanal das Gemeindegebiet. Zu nennen sind u.a. Drevenacker Landwehr, Gartroper Mühlenbach, Steinbach, Stollbach / Langenhorster Leitgraben, Oberer Hollebach, Plankenbach, Hünxer Bach, Bruckhauser Mühlenbach, Lohberger Entwässerungsgraben sowie weitere Grabenläufe. Zu großen Teilen liegt die Gemeinde Hünxe im Naturpark Hohe Mark, welcher ein Gebiet von 1040,87 km² umfasst. Der Naturpark Hohe Mark reicht von Wesel im Westen bis nach Datteln und Olfen im Osten, von Bottrop und Oberhausen im Süden bis nach Velen im Norden. Er überdeckt Teile der Region Niederrhein, des südwestlichen Münsterlandes sowie des nördlichen Ruhrgebietes. Das Gemeindegebiet mit unterschiedlichen Landschaftsräumen bietet einen attraktiven Hintergrund für unterschiedliche Freizeitaktivitäten. Die Gemeinde Hünxe wird durch wichtige Radwanderwegrouten gequert, wie die „Römer Route“, die „NiederRheinroute“ oder die „Kulturroute an Lippe und Ijssel“. Zusätzlich besitzt die Gemeinde Hünxe 37 gekennzeichnete Wanderwege mit einer Gesamtlänge von 187 km. Zudem werden Kanutouren auf der Lippe durch die Naturschutzgebiete angeboten. Auf dem Verkehrlandplatz „Schwarze Heide“ besteht das Angebot Rundflüge im Flugzeug als auch im Hubschrauber durchzuführen, dort finden auch regelmäßig Flugevents statt. Im Sommer hat das Strandbad „Tenderingssee“, mit flachem Strand, Liegewiesen und Bewirtung, geöffnet. Hünxe besitzt zudem noch mehrere Sportplätze, Tennisanlagen, Turnhallen, Reithallen, Schießsportanlagen, zwei Golfplätze, ein Hallenbad und einen Modellflugplatz. Campingplätze bieten Möglichkeiten des Freizeitwohnens. 2 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 Energiepolitische Rahmenbedingungen Das von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene Energiekonzept soll den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien weisen. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung der genannten Ziele setzt voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um das Energieversorgungssystem auf die hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss daher so weiterentwickelt werden, dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von 35 – 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird. Die Gewinnung von Strom aus Windkraft erlangt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung zunehmende Bedeutung. Bei einem Vergleich mit der Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Atomenergie besteht die Aussagen, dass die Windenergie den Vorzug hat, dass sie als unerschöpfliche Energiequelle zur Verfügung steht und dabei weder Luftschadstoffe, Reststoffe, Abfälle noch Abwärme Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 10 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen verursacht oder ein atomares Risiko darstellt. Die Nutzung der Windkraft kann demnach einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung und zum Klimaschutz erbringen. Die Nutzung der Windenergie stellt in windreichen Gegenden eine Alternative zur Reduzierung der mit der konventionellen Stromerzeugung verbundenen Umweltbelastungen dar. Jedes Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauches bzw. die Nutzung regenerativer Energien wie Sonne, Wasser und Wind ist deshalb als aktiver Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz zu sehen. Restriktiv wirken sich jedoch eine geringe Energiedichte sowie die Unbeständigkeit des Windenergiedargebotes aus. Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG (Inkrafttreten 21.07.2014) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz, und garantiert deren Erzeugern feste Mindestverkaufspreise. Es soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung. Mit Stand Ende 2011 bestanden 22.297 Windenergieanlagen in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Leistung von 29.075 MW (davon 2.881 Anlagen in NRW mit einer Leistung von 3070 MW (5. Stelle im Vergleich der Bundesländer hinter Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) (Quelle Wikipedia). 2.2 2.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen Landesentwicklungsprogramm Der § 26 LEPro ‚Energiewirtschaft’, nach dem anzustreben war, dass insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden, ist aufgehoben worden. 2.2.2 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) Ziel D. II. 2 2.1. Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Windund Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als „Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien“ darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen. Erläuterungen Eine vorausschauende Planung im Energiesektor muss berücksichtigen, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die weltweit freigesetzten anthropogenen Treibhausgase zu etwa 50% dem Energiebereich, d.h. der Nutzung von Kohle, Gas und Öl, zuzuordnen sind. Die Emissionen entstehen sowohl im Umwandlungsbereich, insbesondere Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 11 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen bei der Stromerzeugung sowie in den Raffinerien, als auch in den Endenergiesektoren Industrie, Verkehr, Haushalte und Kleinverbrauch. Vor diesem Hintergrund müssen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Förderung regenerativer Energiequellen unternommen werden, selbst wenn diese noch über lange Zeit hinweg einen nur verhältnismäßig geringen Beitrag zur Stromerzeugung werden leisten können. Für erneuerbare Energien, für die aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen weitläufige Suchräume zur Verfügung stehen, sind – wie bei allen anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auch – Standortentscheidungen aufgrund umfassender Abwägung zu treffen. Das besondere Landesinteresse am verstärkten Einsatz erneuerbarer Umwelt- und Ressourcen schonender Energien ist in solchen Fällen als besonderer Belang in Abwägungsentscheidungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für Standorte für eine linien- und flächenhafte Bündelung von Windkraftanlagen, die aufgrund der Naturgegebenheiten von zunehmender planerischer Relevanz sind. Der LEP NRW weist Hünxe als Grundzentrum im Versorgungsbereich innerhalb eines Gebiets mit überwiegend ländlicher Raumstruktur aus. Die Gemeinde liegt nördlich der angrenzenden Ballungsrandzone, außerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Die das Gemeindegebiet von Ost nach West querende B 58 ist als überregionale Achse (Bundesstraße) erkennbar. Eine großräumige Achse von großräumiger Bedeutung verläuft im westlichen Umfeld über Duisburg, Rheinberg, Wesel Richtung Niederlande (BAB 3). Abbildung 2 2.3 Auszug LEP Teil A und B o.M. Landesentwicklungsplan-Entwurf NRW (LEP-Entwurf NRW) Derzeit wird ein neuer Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Dieser liegt zur Zeit als Entwurfsfassung mit Stand 25.06.2013 vor. Dieser enthält in Kap. 10.1-2 den Grundsatz, dass die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien […] zu schaffen sind. Gemäß Grundsatz 10.1-1 ist anzustreben, dass für die Energieversorgung vorrangig erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Ebenso verweist der Grundsatz 4-1 darauf, dass die Raumentwicklung […] zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen soll. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 12 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Gemäß Ziel 7.3-3 des LEP-Entwurfs NRW soll Wald für entgegenstehende Planungen und Maßnahmen nur dann in Anspruch genommen werden , wenn für die angestrebten Nutzungen ein Bedarf nachgewiesen ist, dieser nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist und die Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Waldflächen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Bei der Gemeinde Hünxe handelt es sich um eine waldreiche Kommune, in der auch Waldflächen bei entsprechender Eignung als Konzentrationszonen für die Windenergie in Betracht kommen. 2.3.1 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) Der Regionalverband Ruhr hat die Planungshoheit für den Ballungsraum Ruhr seit 2009 übernommen. Die Gemeinde Hünxe ist zum Kreis Wesel zugehörig und Teil des RVRGebiets. Der Regionalverband Ruhr erarbeitet den Regionalplan Ruhr mit Zielaussagen für die künftige räumliche Entwicklung in der Metropole Ruhr. Bis zur Vorlage eines Entwurfes mit Berücksichtigung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung bzw. bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr gilt für die Gemeinde Hünxe der Regionalplan Düsseldorf (GEP 1999). Im Kapitel 3.9 Energieversorgung des Regionalplans Düsseldorf GEP 99 ist als Ziel 3 formuliert, dass Windenergie auf geeigneten Standorten verstärkt für die Stromgewinnung zu nutzen ist. Konzentrationszonen für die gebündelte Errichtung von Windenergieanlagen (Windparks) sind die Bereiche, die die Voraussetzungen erfüllen (hohe Windhöffigkeit) und mit den textlichen und zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes in Einklang stehen. Eine Verträglichkeit ist nicht gegeben in Bereichen für den Schutz der Natur auf Flugplätzen in Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (soweit noch nicht abgegraben) bei Oberflächengewässern und in Bereichen für Abfalldeponien (soweit sie noch nicht abgeschlossen sind). In folgenden Bereichen ist eine Verträglichkeit nur dann gegeben, wenn die mit der bestehenden Darstellung verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden: in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung in Regionalen Grünzügen in Waldbereichen und in Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze (Gemäß Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf vom Sommer 2011 ist diese Aussage aufgrund der Neuaufstellung der Regionalpläne kritisch zu sehen). Um eine flächenhafte Überplanung der Landschaft mit Windkraftanlagen zu vermeiden, sind ausreichende Abstände zwischen den Windparks zu berücksichtigen. Zum Schutz der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 13 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Allgemeinen Siedlungsbereichen ebenfalls ausreichende Abstände einzuhalten. Die visuelle Beeinträchtigung von Räumen, die durch das Landschaftsbild in besonderem Maße (auch kulturhistorisch) geprägt werden, ist zu vermeiden. In den Erläuterungen zum Ziel 3 macht der Regionalplan deutlich, dass die Kommunen in den Flächennutzungsplänen geeignete Flächen für Windenergieanlagen (Konzentrationszonen für WEA) darstellen sollen. Weiterhin wird auf den Gemeinsamen Runderlass vom 29.11.1996 (Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen) verwiesen (Anmerkung: derzeit gilt der Windenergie-Erlass vom 04.11.2015). Da der RVR nur den Stand der Regionalplanung ohne Änderungen darstellt, wird auf die zeichnerischen Darstellungen des REPs im fortgeschriebenen Stand November 2009 der Bezirksregierung Düsseldorf zurückgegriffen. Gemäß den zeichnerischen Darstellungen des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 1999) bestehen folgende Ziele: Siedlungsraum Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für die Ortslagen Drevenack, Hünxe und Bruckhausen, angrenzend außerhalb des Gemeindegebiets Hünxe ASB Dinslaken, Voerde, Brünen und Schermbeck Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Nordwesten südlich der Lippe, nordwestlich der L 463 im Übergang zum Stadtgebiet Voerde, angrenzend außerhalb des Gemeindegebiets Hünxe im Nordwesten nördlich der Lippe, südlich der B 58 und westlich der B 8 (Voerde), innerhalb des ASB-Bereiches Dinslaken, im Osten südlich der B 58 und dem ASB Schermbeck übrige Ortschaften und Kleinsiedlungen innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches gelegen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 14 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 3 Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M. Freiraum Waldbereiche nördlich der B 58 Steinberge und im Bereich Lühler Heide insbesondere entlang des Hollebaches und Plankenbach sowie beidseits Weseler Weg südlich der B 58 bis zur L 463 Drevenacker Dünen, Kaninchenberge als Teil der Spellener Heide, Bühler Berge, vereinzelt im Auenbereich zwischen Lippe und WeselDatteln-Kanal zwischen B 8 im Westen, der L 463 im Norden, der BAB 3 im Osten und dem ASB Dinslaken Testerberge und Rahmbergsschlag, vereinzelte Waldbereiche im Bruckhauser Bruch, Voerder Bruch und Das Bruch, um den Stollbach (Rotthauser Busch, Winkelmannsbusch, zwischen den Abgrabungsseen (Tenderingsseen), Halden südlich der L 463 und östlich der BAB 3 Welfenberg, Schmellenheide, Bennemer Furth, Hünxer Wald, Gartroper Busch, Bruckhauser Wald, Übergang zur Kirchhellener Heide Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche verstärkt im Norden um Drevenack, um Hünxe und um Bruckhausen sowie beidseits der L 397 und in der Lippeaue Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 15 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Überschwemmungsbereiche entlang der Lippe und der Issel Grund- und Gewässerschutz westlich der B 8, südöstlich der L 463 auf die Testerberge übergreifend Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe im Osten Bereiche der Tongewinnung im Gartroper Busch (Windwurffläche, Eichenallee (in Überlagerung mit Aufschüttung und Ablagerung Abfalldeponie), Mühlenberg im Süden: Abgrabungsbereiche (großer Tendedringssee und Fliebeckshof) Aufschüttungen und Ablagerungen im Osten Zentraldeponie Hünxe, Eichenallee (in Überlagerung Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze) im Süden Halde Lohberg Nord und Lohberg Nord Erweiterung Oberflächengewässer Lippe und Wesel-Datteln-Kanal, Abgrabungsgewässer, Meesenmühlenwegs in der Faulen Schladt Teiche östlich des Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung bis auf die ASB und Umfeld, den im Gemeindegebiet liegenden GIB und Bereich des Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide fast das gesamte Gemeindegebiet Bereiche zum Schutz der Natur Lippeaue/ Drevenacker Dünen, Gartroper Mühlenbach, Steinbach, Hollebach, Plankenbach, Kaninchenberge, Testerberge, Rehmbergsschlag (Stollbach), Hünxer Bachtal Regionaler Grünzug Zwischen B 8 und BAB 3 bis zur B 58 im Norden und ASB Dinslaken im Süden Verkehrsinfrastruktur BAB 3 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr B 58, L 1, L 397, L 463 und L 462 als Straßen für den vorwiegend überregionalen Verkehr Ost-West-Verbindung parallel der B 58 als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr Neben den obigen zeichnerischen Zielen besteht die 64. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 1999) für das Gebiet in der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe im Bereich des Regionalverbandes Ruhr. Diese bezieht sich auf die Umnutzung des Zechengeländes und Bergehalde Lohberg zu Siedlungs- und Freiraumbereichen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 16 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 4 2.3.2 64. REP-Änderung Regionalplan Düsseldorf o.M. Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015 Mit Datum vom 04.11.2015 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des - des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Landwirtschaft, Natur- und - des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der - Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Gemäß Erlass hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Ziel gesetzt, den CO2Ausstoß in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 um mindestens 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt unter anderem eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Diese Zielsetzungen soll zum einen durch das Repowering, den Ersatz alter Anlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen, erreicht werden. Zum anderen sind zur Erreichung der Ausbauziele auch neue Bereiche für die Windenergienutzung beziehungsweise Konzentrationszonen für die 5 Windenergienutzung erforderlich. Dass hier auch in Nordrhein-Westfalen hinreichend Potentiale zur Umsetzung der Landesziele bestehen, zeigt die Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Teil 1 – Windenergie des LANUV NRW Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 17 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen die als Fachbericht 40 sowie als Energieatlas NRW im Internet zur Verfügung steht (siehe unter http://www.energieatlas.nrw.de). Die Überprüfung bestehender und die Planung neuer Bereiche für die Windenergienutzung beziehungsweise Konzentrationszonen für die Windenergienutzung muss dabei auch der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Windenergieanlagen Rechnung tragen. Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung. In Kapitel 8 benennt der Windenergie-Erlass Aussagen bzw. Empfehlungen zu Abständen, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung, die bei der Planung und/oder bei der Genehmigung einzelner Anlagen zu beachten sind. 2.3.3 Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) Der Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NordrheinWestfalen“ liegt seit dem 29.03.2012 veröffentlicht vor. Der Leitfaden gliedert sich in sieben Teilbereiche: Teil I Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald Teil II Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern Teil III Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung Teil IV Ersatzaufforstung für die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie weitere Kompensationsmaßnahmen Teil V Praxisbeispiele Teil VI Eigentumsstruktur im nordrhein-westfälischen Wald Teil VII Wirtschaftliche Bedeutung, regionale Wertschöpfung und gemeinschaftliche Betreibermodelle Im Folgenden werden die für die Untersuchung relevanten Aussagen des Leitfadens aufgeführt: Im Teil I „Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald“ sind Aussagen zum Anlagenstandort, Zuwegung und Kranstellflächen definiert. Für den Bau von Windenergieanlagen in Wäldern ist die Summe der Waldinanspruchnahmen für unterschiedliche Baumaßnahmen zu ermitteln: neben dem Anlagenstandort sind insbesondere die Kranstellfläche, die Zuwegung zum konkreten Standort sowie die Kabeltrasse zu betrachten. Der Bau einer Windenergieanlage erfordert eine Mindestfläche, die für das Fundament des konkreten Anlagenstandorts gerodet und dauerhaft frei gehalten werden muss. Ebenso benötigt man für den Kranstellplatz, die Montagefläche und die Zuwegung sowie Ableitung Flächen, deren Größe je nach Örtlichkeit, Bauausführung und Anlagentyp unterschiedlich ausfällt. Die Angaben variieren von insgesamt 0,2 bis 1 ha Fläche frei zu haltender (bestockungsfreier) Grundfläche. Die direkte Flächeninanspruchnahme soll dabei so gering wie möglich gestaltet werden. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Weitere Rodungen über diese notwendigen Flächen hinaus bieten keinen energetischen Vorteil, da sich die Windgeschwindigkeit hierdurch nur in Bodennähe erhöht, nicht aber in Nabenhöhe der WEA. Die Zuwegung zur Anlagenfläche, d.h. die Straßen, Brücken und Waldwege müssen für Schwerlasttransporte mit einer maximalen Achslast von 12 t und einem max. Gesamtgewicht von 144-164 t ausgelegt sein. Die Zufahrt ist dauerhaft für einen ganzjährigen Betrieb herzustellen. Die folgenden dargestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung und an Kurvenradien können je nach den jeweiligen technischen Erfordernissen und Anlagentypen variieren. In den Ausführungen zu Teil II „Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“ wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BWaldG / LFoG NRW, LPlG NRW und BNatSchG / LG NRW, den planerischen Vorgaben aus Landesplanung und Regionalplanung sowie die Steuerungsmöglichkeiten zur Windenergie abgestellt. Bezogen auf die in Teil III formulierten „Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung“ werden folgende Aussagen getroffen: Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzung ist die Windhöffigkeit eines Standortes von entscheidender Bedeutung. Im Auftrag des LANUV NRW sowie des MKULNV wird derzeit eine Windpotenzialstudie erarbeitet, welche detaillierte Angaben zur Windhöffigkeit in NRW in unterschiedlichen Höhen über Grund enthalten wird. Für Waldflächen sind dabei grundsätzlich die Werte in Höhen ab 100 Meter relevant. In waldarmen Gebieten (Definition nach LEP NRW: Waldanteil unter 15% des Gemeindegebietes im Verdichtungsraum; unter 25 % der Gemeinde in ländlichen Räumen) steht die Erhaltung der vorhandenen Waldfläche sowie die Vermehrung des Waldes allgemein im Vordergrund. In Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15% kommt eine Waldinanspruchnahme für Windenergieanlagen in aller Regel nicht in Betracht, da davon auszugehen ist, dass sich auf den übrigen 85% des Gemeindegebietes geeignete Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen identifizieren lassen. Den wenigen Waldbereichen waldarmer Regionen kommt eine hohe ökologische sowie landschaftsästhetische Bedeutung zu, die durch die Ausweisung einer Konzentrationszone beeinträchtigt werden kann. In aller Regel ist auch die Beschaffung von Ersatzaufforstungsflächen in diesen Landschaften erschwert, da andere Flächennutzungen (insbesondere Landwirtschaft) dominieren. Die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in Waldbereichen kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht. Bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen eignen sich für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 19 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Weiterhin werden Aussagen zum Umgang mit dem Thema Landschaftsbild, Schutzgebietsausweisungen, Waldspezifische Artenschutzbelange, Erholungsfunktion der Wälder, Waldwirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers, Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche Förderung von Waldflächen und Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche Förderung von Waldflächen getroffen. Es erfolgt der Hinweis, dass die für NRW neu zu erstellende Waldfunktionskarte die Erholungsfunktionen der Wälder entsprechend beschreiben wird. 2.3.4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe und angrenzende Nachbargemeinden Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe datiert gemäß den Verfahrensvermerken aus 1979/1980. Seither wurde der Flächennutzungsplan zahlreichen Änderungen (1. – 9., 11. – 16., 18., 20. – 23., 26. – 34., 36. – 37. und 39. FNP-Änderung) unterzogen. Die Änderungen liegen alle als Einzeländerungen (eingescannte Papierpläne im PDF-Format sowie im dxf-Format) vor. Zusätzlich bestehen Aufstellungsbeschlüsse für weitere FNPÄnderungen, die jedoch für die Bearbeitung der vorliegenden Untersuchung nicht zur Verfügung standen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe sind die Siedlungsbereiche Drevenack / Peddenberg, Krudenburg, Hünxe und Bruckhausen weitestgehend als Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen mit vereinzelten Flächen für Gemeinbedarf unterschiedlicher Einrichtungen (z.B. Kirche, Schule, Kindergarten usw.) vorgesehen. Vereinzelt sind Flächen für die Ver- und Entsorgung dargestellt. Der Bereich der ehemaligen Raffinerie der BP ist als Industriegebiet dargestellt. Westlich der L 1 im Bereich des Siedlungsbereiches Hünxe sind Flächen vordringlich als gewerbliche Bauflächen, vereinzelt als gemischte Bauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf Feuerwehr zu verzeichnen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 20 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 5 FNP Hünxe 1979/1980 (ohne Änderungen) mit Zusammenschnitt der angrenzenden FNPs der Nachbargemeinden o.M. Die Ortslage Welmen ist beidseits des Waldheideweges ebenfalls als Wohnbaufläche dargestellt. Nördlich schließen sich Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) und Grünflächen Sportanlagen an. Die Siedlungsbereiche Gartrop-Bühl und Stegerfeld weisen keine Bauflächendarstellungen auf, sondern sind als Flächen für die Landwirtschaft deklariert. Einzig der Kindergarten in Gartrop nördlich der L 463 ist als Fläche für den Gemeinbedarf zu erkennen. Bauflächen im Außenbereich umfassen drei Campingplätze (Sondergebiete) beidseits des Wesel-Datteln-Kanals im östlichen Gemeindegebiet sowie eine Sonderbaufläche Reithalle östlich von Peddenberg südlich der B 58. Um den Verkehrslandeplatz (dargestellt als Flächen für den Luftverkehr - Landeplatz - bzw. nachrichtliche Übernahme) sind auf Hünxer Gemeindegebiet ebenfalls Sonderbauflächen als Flächen zur Unterstellung und Aufstellung von Luftfahrzeugen sowie Flugplatzbezogene Nutzungen gruppiert. Weitere analoge Sonderbauflächen mit Verkehrslandeplatz affinen Nutzungen schließen sich auf Bottroper Gebiet an. Ver- und Entsorgungsstandorte (Symbole und Flächen) mit den Einrichtungen Umformerstation/Umspannstelle, Pumpwerk, Brunnen, Wasserwerk, Kläranlage, Regenklärund –rückhaltebecken, Müllbeseitigungsanlage sowie Schieberstation befinden sich weitestgehend im Außenbereich verteilt (Wasserwerk südwestlich Waldheideweg), Deponie im Osten (Gartroper Busch für Teile der Zentraldeponie Hünxe). Grünflächen mit verschieden Zweckbestimmungen sind meist den Ortslagen zugeordnet, z.B. Friedhof, Sportflächen, Spielplätze, Parkanlagen, Kleingärten usw. Zwei Grünflächen mit erheblichem Flächenumfang befinden sich im Außenbereich westlich von Bruckhausen und südlich von Hünxe beidseits des Schwarzen Dreckswegs. Dabei handelt es sich um die beiden Golfplätze im Gemeindegebiet. Großräumige zusammenhängende Waldgebiete sind im FNP als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt, die ungefähr den tatsächlichen Bestand wider geben. Bezogen auf Planungen, die über das Fachplanungsrecht gesichert werden, wie z.B. Abgrabungen (Sand- und Kiesgewinnungen, Tongewinnung), Aufschüttungen in Form von Halden des Steinkohlebergbaus, Deponien, Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge (diverse weitere Straßenplanungen), unterirdischer und oberirdischer Leitungsbestand, Richtfunktrassen, Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht usw. zeigt der Flächennutzungsplan Hünxe den nachrichtlichen Planungsstand Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 21 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen von Ende der 1970er Jahre. Der Flächennutzungsplan zeigt eine Fläche als Lohberg Wetterschacht III an (Steinkohlenabbau), deren Realnutzung heute Wald ist. Eine weitere bergbaulich genutzte Fläche südöstlich von Hünxe ist aus der DGK 5 als Bergwerk Lohberg Schacht Hünxe 4 zu erkennen, die im Flächennutzungsplan nicht enthalten ist (Flächen für die Landwirtschaft). Aufgrund des Alters der auf Fachplanungsrecht beruhenden Darstellungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen (Ende 1970er Jahre) sind diese planerischen Aussagen aufgrund der fehlenden Aktualität heute nicht oder nur bedingt als planerische Grundlagen anzusehen. Für die vorliegende Untersuchung wurde deshalb in Ergänzung des Flächennutzungsplanes zusätzlich eine Realnutzungsaufnahme erstellt. Weiterhin wurden die angrenzenden Flächennutzungspläne der Nachbargemeinden Schermbeck, Bottrop, Dinslaken, Voerde, Wesel und Hamminkeln in einem Puffer von 500 m ausgewertet. Ermittelt wurden zu berücksichtigende Sondergebiete Camping, Gemeinbedarfsflächen Altenheim, Wohnbauflächen, gewerbliche und gemischte Bauflächen sowie sonstige Sonderbauflächen (z.B. Flughafenaffine Nutzungen). 2.3.5 Landschaftsplan Für das Gemeindegebiet Hünxe ist der Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Hünxe / Schermbeck heranzuziehen (2004). Angrenzend im Süden und Südwesten gilt der Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Dinslaken / Voerde (2009). Im Nordwesten grenzt der Landschaftsplan Wesel für den Raum Wesel (2009) sowie der Landschaftsplan Wesel Raum Hamminkeln (2004) an. Im Südosten gilt der Landschaftsplan der Stadt Bottrop. In den Landschaftsplänen sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale verbindlich festgesetzt. Der Kreis Wesel hat für das Gemeindegebiet Hünxe (und z.T. darüber hinaus gehend) die Schutzgebietsdaten zur Verfügung gestellt (Ausnahme NSG Plankenbach und Oberer Hollebach). Die Daten zu NATURA 2000-Gebieten sind von der LANUV (letzte Abfrage November 2011) übernommen worden. Gleiches gilt für weitere Schutzgebiete gemäß Landschaftsplänen außerhalb des Gemeindegebietes. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 22 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 6 Landschaftspläne des Kreises Wesel Räume Hünxe/Schermbeck, Dinslaken/Voerde, Hamminkeln und Wesel sowie Auszug der Stadt Bottrop o.M. Die Landschaftspläne bzw. die vom Kreis Wesel zur Verfügung gestellten Schutzgebietsabgrenzungen bzw. die bei der LANUV abgefragten Schutzgebietsabgrenzungen stellen innerhalb des Gemeindegebietes und angrenzend an das Gemeindegebiet geschützte Flächen und Landschaftsbestandteile dar, die als Tabuoder Restriktionsflächen für die Einrichtung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wirken. Sie werden in der Makroanalyse (Teil 2) beschrieben. 2.3.6 Sonstige Schutzgebiete Weite Teile des Gemeindegebiets Hünxe befinden sich im Naturpark Hohe Mark (grüne Bereiche gemäß Abbildung 7). Der Naturpark Hohe Mark reicht von Wesel im Westen bis nach Datteln und Olfen im Osten, von Bottrop und Oberhausen im Süden bis nach Velen im Norden. Er überdeckt Teile der Region Niederrhein, des südwestlichen Münsterlandes sowie des nördlichen Ruhrgebietes. Der Naturpark bietet Erholungssuchenden aus nah und fern ein attraktives Naturerleben und viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 23 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 7 Ausschnitt Naturpark Hohe Mark mit Gemeindegrenze Hünxe o.M. Für das Gemeindegebiet Hünxe bestehen derzeit folgende durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzgebiete (die genannten Wasserwerksbetreiber gemäß Verordnungen können von den heutigen Betreibern abweichen): 1. Bucholtwelmen / Glückauf (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Bucholtwelmen / Glückauf der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke (NGW) (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Bucholtwelmen / Glückauf 1 Karte von 1987) 2. Haus Aap (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Haus Aap der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH, Duisburg (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Haus AAP 1 Karte von 1992) 3. Löhnen (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Löhnen I +II der Stadtwerke Dinslaken GmbH (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Löhnen vom 23.6.1995 /1 Karte ) 4. Vinkel-Schwarzenstein (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage des Wasserwerkes „Vinkel-Schwarzenstein“ der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke (NGW), Duisburg – Wasserschutzgebietsverordnung Wasserwerk „VinkelSchwarzenstein“ – vom 07.10.1985) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 24 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 8 Wasserschutzgebiet Bucholtwelmen / Glückauf o.M. Abbildung 9 Wasserschutzgebiet Bucholtwelmen / Glückauf o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 25 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 10 Wasserschutzgebiet Löhnen o.M. Abbildung 11 Wasserschutzgebiet Vinkel-Schwarzenstein o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 26 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Das WSG Blumenkamp / Flüren-Diersfordt grenzt im Nordwesten an das Gemeindegebiet Hünxe. Die Wasserschutzgebiete wurden als Shape-Daten durch den Kreis Wesel zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Daten beruhen auf dem Datenbestand des LANUV. Das Überschwemmungsgebiet der Issel ist vorläufig gesichert (durch Verordnung in Kraft getreten am 21.01.2010). Abbildung 12 Vorläufige Sicherung des ÜSG Issel o.M. Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Issel von km 134,7 bis km 170,0, der Kleveschen Landwehr von km 6,3 bis km 19,7 und des Wolfstrangs von km 3,0 bis km 15,8 durch ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 112 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) festzusetzen (Bekanntmachung über die Auslegung von Karten und Erläuterungsbericht sowie Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Issel, der Klevschen Landwehr und des Wolfstranges vom 03.11.2011 –Bekanntmachung vom 14.11.2011- Auslegung für die Dauer eines Monats ). Das Überschwemmungsgebiet der Lippe im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen Gewässerabschnitt: 0,00 km bis 27,77 km ist gem. § 76 Abs. 3 WHG, § 112 Abs. 4 LWG vorläufig gesichert (Bekanntmachung vom 12.08.2011). Die ermittelten Flächen des Überschwemmungsgebietes sind in 2 Übersichtskarten im Maßstab 1 : 25.000 und 8 Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 eingetragen worden. Das Überschwemmungsgebiet wird durch die in den Karten in blauer Farbe markierten Flächen dargestellt. Das Gewässerbett und seine Ufer (DIN 4049) sind abweichend hiervon nicht Bestandteil des Überschwemmungsgebietes. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 27 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 13 Vorläufige Sicherung des ÜSG Lippe o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 28 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 2.4 Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe, z.B. ein Gemeindeentwicklungskonzept, bestehen nicht. Die Gemeinde Hünxe hat 1998 erste Untersuchungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft angestellt. Im Jahre 2004 ist der 36. FNP-Änderung eine erneute konzeptionelle Untersuchung vorangegangen, die Teil der Begründung zur 36. FNPÄnderung darstellt. 2.5 Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte Im Gemeindegebiet Hünxe befinden sich Flächen, die durch anerkannte Flächenpools/ Ökokonten erfasst sind: Flächenpool / Ökokonto Freiherr von Nagell Ökokonto Thyssen Vermögensverwaltung Abbildung 14 Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Hünxe o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 29 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 2.6 Biotopverbund Mit der Biotopverbundplanung soll die fachlich begründete Voraussetzung geschaffen werden, Restbestände naturnaher und halbnatürlicher Biotope zu erhalten und diese Flächen sowie weitere geeignete Bereiche möglichst zu optimieren und zu verknüpfen. Gesetze wie das Landesplanungsgesetz und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Inhalte und die Umsetzung im räumlichen Planungssystem. Abbildung 15 Biotopverbundflächen o.M. Die Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie deren Entwicklung hin zu höheren Qualitätsstufen ist von systemaren Zusammenhängen abhängig. Biotopkomplexe können auf Dauer nur dann eine Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen, wenn sie nicht isoliert vorkommen, sondern Verbindungen und Austauschmöglichkeiten zu anderen Biotopkomplexen bestehen. So führt die Zersiedelung der Landschaft und die zunehmende Verdichtung des Raumes zum Verlust naturnaher Biotopstrukturen und Verinselung natürlicher Lebensräume. Ein dichtes Netz linearer Elemente wie z.B. Straßen und Bahnlinien verursachen weitere Trennund Isolationseffekte. Weitere Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 30 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Gefährdungspotenziale ergeben sich z.B. durch Beeinträchtigungen aus der IntensivLandwirtschaft oder Altablagerungen. Das Gemeindegebiet Hünxe verfügt über großflächige Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung im Bereich der Drevenacker Dünen und Lippeaue, die sich von Westen nach Osten über das Gemeindegebiet erstrecken. Weitere Biotopflächen von herausragender Bedeutung erstrecken sich im Westen von der Spellener Heide bzw. Kaninchenberge entlang der westlichen Gemeindegrenze bis zu den Tenderingsseen, wobei die Seen lediglich Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung darstellen, die NordSüd-verlaufende Landwehr mit Teilen des Stollbaches, Teilen der Testerberge (im Übergang zur BAB 3 lediglich besondere Bedeutung) und des Rehmbergsschlags. Der Bereich des Golfplatzes westlich von Bruckhausen bis zum Siedlungsbereich Bruckhauser Bruch (Dinslaken) stellt ebenfalls einen Bereich mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz dar. Östlich der BAB 3 weisen die Burgstätte Berge und die Landwehr bis zur L 397 hervorragende Bedeutung für den Biotopschutz auf. Gleiche Bedeutung haben Teile des Gartroper Busches, des Hünxer Waldes, die Bereiche um den Gartroper Mühlenbach, südlich des ehemaligen Munitionsdepots sowie westlich des Verkehrslandplatzes Schwarze Heide (Hohe Wart). Weitere Teile des Gartroper Busches, des Hünxer Waldes, des Bruckhauser Waldes und der Schmellenheide stellen Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung dar. Im Norden des Gemeindegebiets sind das Waldgebiet Steinberge und Teile der Lühler Heide von besonderer Bedeutung, während Teilbereiche um den Oberen Hollebach und des Plankenbaches Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung darstellen. Weitere Waldflächen und Bereiche südlich und östlich des Ortslage Peddenberg / Drevenack bis nach Krudenburg ergänzen das System der Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung. 2.7 Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW Die Unzerschnittenen verkehrsarmen Landschaftsräume in NRW (UZVR NRW) wurden durch Auswertung des Amtlich Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt. Sie liegen als landesweiter Datenbestand vor und können über das LANUV abgefragt werden. Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie klassifizierte Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder sonstige Anlagen und Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden. Unzerschnittene, verkehrsarme Räume sind auf Landes- und Bundesebene ein anerkannter Umweltindikator zur frühzeitigen Einschätzung der Auswirkungen einer fortschreitenden Zerschneidung der Landschaft, insbesondere auf Lebensräume für Pflanzen und Tiere und die Erholung des Menschen. Die Karte dient als Grundlage für konzeptionelle Überlegungen zur Wiederherstellung überregionaler Wanderkorridore für Tierarten und damit der Durchgängigkeit von Biotopverbundsystemen. Der nordöstliche Teil des Gemeindegebiets Hünxe ist im Übergang zum Gemeindegebiet Schermbeck geringfügig Teil eines UZVR der Größenklasse 50 bis 100 km². UZVR zwischen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 31 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 10 und 50 km² finden sich im Gemeindegebiet Hünxe im Bereich Gartroper Busch / Hünxer Wald / Kirchhellener Heide, Drevenacker Dünen / Lippeaue getrennt durch die Ortslagen Peddenberg / Drevenack und Krudenburg sowie südlich der L 463, westlich der B 8, bis zum Siedlungsbereich Dinslakener Bruch. In der Größenklasse 5 bis 10 km² liegen die Bereiche östlich von Hünxe (um den Hardtberg) einschließlich Hünxer und Schmellenheide bis zum Gartroper Busch / Hünxer Wald, die Testerberge / Rehmbergsschlag sowie Bruckhauser Wald. UZVR in der Größenklasse 1 bis 5 km² finden sich zwischen der BAB 3 und der Ortslage Peddenberg / Drevenack sowie dem Wesel-Datteln-Kanal, zwischen BAB 3, L 1 und L 463 auf Höhe der Ortslage Hünxe, im Bereich Spellener Heide / Kaninchenberge, Bruckhauser Heide und zwischen der L 1 und der BAB 3 auf Höhe der Ortslage Bruckhausen. Abbildung 16 2.8 UZVR in NRW o.M. (LANUV) Waldfunktionen Wälder erfüllen neben ihrem ökonomischen Nutzen vielfältige Funktionen für den Schutz des Lebensraumes bzw. der Lebensgrundlagen aber auch soziale Funktionen als Erholungsraum für den Menschen. Die Waldfunktionen sind in der sog. Waldfunktionskarte flächendeckend dargestellt. Die Waldfunktionskartierung hat Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, die 32 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen herausgehobenen, für das Gemeinwohl besonders bedeutsamen Erholungsfunktionen des Waldes zu erfassen und darzustellen. Schutz- und Das waldreiche Gemeindegebiet von Hünxe (Waldanteil gemäß Angaben der Gemeinde ca. 3.926 ha bei 10.680,2 ha Gemeindegebiet = rund 36,8 %) weist den überwiegenden Anteil der Waldflächen mit unterschiedlichen Waldfunktionen - auch in Überlagerung mehrere Funktionen) aus (vgl. auch Abb. 17): Sicht-/ Immissionsschutzwald (S / J, lila Schraffur) Erholungswald (rote Schraffur) Waldflächen mit Wasserschutzfunktion (blaue Schraffur) (Wasserschutzgebiete) Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne Schraffur) Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc. Bei den Kategorien überwiegt die Stufe 2 (Waldfunktion beeinflusst aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine weite Schraffur; Stufe 1 bedeutet: Waldfunktion bestimmt aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine enge Schraffur). Für die Waldgebiete im Gemeindegebiete gilt im Wesentlichen: Steinberge Immissionsschutzwald, westliche Teilflächen in Überlagerung mit Erholungswald Waldflächen zwischen Hollebach und Plankenbach Immissionsschutzwald in Überlagerung mit Wasserschutzfunktion Wald-, Gehölzflächen im Umfeld der Drevenacker Landwehr Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte in Überlagerung mit Immissionsschutzwald und Wasserschutzfunktion Drevenacker Dünen Immissionsschutzwald, Teilflächen westlich BAB 3 und östlich L 1 mit Überlagerung Erholungswald und bereichsweise auch mit Wasserschutzfunktion Kaninchenberge und östlich / südlich anschließende Winkelmannsbusch) überwiegend Immissionsschutzwald, bereichsweise in Wasserschutzfunktion Waldflächen Überlagerung (u.a. mit Testerberge / Rehmannsschlag überwiegend Immissionsschutzwald Hünxer Wald überwiegend Immissionsschutzwald in Überlagerung mit Erholungswald Gartroper Busch Immissionsschutzwald, bereichsweise auch Sichtschutzwald Bruckhauser Wald Immissionsschutzwald; zumeist in Überlagerung mit Erholungswald Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 33 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 17 Waldfunktionen im Gemeindegebiet o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 34 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 35 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 2.9 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind Kulturlandschaften zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Eine historische Kulturlandschaft ist Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und substanziell greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumisst, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die historische Kulturlandschaft ist zugleich das Umfeld einzelner Kulturlandschaftselemente oder Denkmale. Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder ihrer Teile liegt in beiden Fällen im öffentlichen Interesse. Gemäß den Ausführungen ‚Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW’, einem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag der Landschaftsverbände Rheinland und WestfalenLippe, als Grundlage für die landes- und regionalplanerische Umsetzung, soll die erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW als Chance begriffen werden, neue Entwicklungspotenziale zu nutzen, die sich durch die kulturhistorische und ästhetischgestalterische Dimension der Kulturlandschaften flächendeckend in der Dynamik der Landschaftsentwicklung, im näheren Lebensumfeld der Bürger und für die Identität des Landes und seiner Teilregionen ergeben. In Anlehnung an internationales Recht (UVP-Recht) stellt der kulturlandschaftliche Fachbeitrag Ausschnitte der Kulturlandschaft besonders dar, wenn sich in ihnen die historisch-kulturlandschaftliche Substanz in besonderer Weise verdichtet oder das Inventar in der Summe bestimmte Wertschwellen übersteigt (überregional, landesweit, national oder international bedeutsam). Diese bedeutenden Landschaften werden im Fachbeitrag entsprechend der Aufgabenstellung innerhalb der Raumordnung als bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche bezeichnet. Die wertende Festlegung beruht auf der wissenschaftlich begründeten Aussage wenigstens einer der beteiligten Disziplinen. Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind von überregionaler historischer Bedeutung oder repräsentieren für eine Region besonders typische Entwicklungen. Sie können die gesetzlichen Anforderungen des DSchG (Denkmal, Denkmalbereich) oder des BNatSchG / LG NRW (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erfüllen. Darüber hinaus entsprechen sie den „historisch, kulturell oder archäologisch bedeutenden Landschaften“ der UVP-Richtlinie der EU bzw. den „archäologisch bedeutenden Landschaften“ des UVPG. Landesplanerische Ziele sind die Erhaltung der wertgebenden Merkmale und Bestandteile (Elemente, Strukturen und Erscheinungsbild) sowie die behutsame Weiterentwicklung. Daraus ergibt sich eine ausschließlich auf die Erfordernisse der Raumordnung hin orientierte Bewertung mit dem Ziel, konkrete kulturlandschaftliche Vorbehalts- und Vorranggebiete zu ermitteln. Hierzu werden die fachlichen Betrachtungsansätze der Kulturlandschaftspflege, der Bau- und Bodendenkmalpflege, der Landschafts- und Baukultur sowie der historischen Geographie einbezogen. Als landesbedeutsam sind Kulturlandschaftsbereiche ausgewählt worden, die von besonders hoher Bedeutung und Repräsentanz sind sowie planerische Relevanz auf Landesebene haben. Sie werden als Vorschlag für raumordnerische Vorranggebiete zum Erhalt des landschaftlichen und kulturellen Erbes verstanden. Wenn nur Teile eines bedeutsamen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 36 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Kulturlandschaftsbereiches und seiner Ausstattung als herausragend und landesbedeutsam bewertet wurden, erfolgte vielfach eine vom Flächenumfang her verringerte Darstellung. Aus pragmatischen Gründen wurden benachbarte Kulturlandschaftsbereiche zusammengefasst, wenn ihnen jeweils eine Landesbedeutung attestiert wurde. Das Gemeindegebiet Hünxe stellt den Übergang zwischen der Kulturlandschaft Unterer Niederrhein (10), Westmünsterland (4) und Ruhrgebiet (14) dar. Die Grenze zwischen der Kulturlandschaft Unterer Niederrhein und Westmünsterland verläuft westlich der Ortslage Bruckhausen nach Norden entlang der Testerberge/ Rehmbergsschlag und dann der BAB 3 nach Norden folgend. Die Grenze zur Kultlandschaft Ruhrgebiet stellt das Siedlungsgebiet Bruckhausener Bruch (Dinslaken) und dann der BAB 3 nach Süden folgend dar. Der größte Teil des Gemeindegebiets ist somit der Kulturlandschaft Westliches Münsterland zugehörig. Der Lippeübergang und das Lippetal bilden den Übergang vom Münsterland zum Ruhrgebiet, während das römische Haltern gleichzeitig Kristallisationspunkt frühmittelalterlicher Besiedlung ist (KLB 14.01). Der Bereich der Unteren Lippe – Dorsten – Holsterhausen zwischen Wesel und Dorsten stellt einen bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich dar (analog Vorbehaltsgebiet): vor- und frühgeschichtliche, kaiserzeitliche-germanische und römische Siedlungsplätze; römisches Marschlager, Feuchtgebiete, Altarme, Moore, Plaggenesche, mittelalterliche Landwehr, Befestigungsanlagen, Hudelandschaft. Abbildung 18 Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL) 4 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 37 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen 2.10 Naturräumliche Gegebenheiten Das Gemeindegebiet von Hünxe gehört naturräumlich zum Niederrheinischen Tiefland (Haupteinheit 57), welches im Tertiär überflutet und im darauffolgenden Quartär maßgeblich durch die von Rhein (und Maas) mit Nebenflüssen geschaffenen Terrassen und Flussauen und auch Resten von Stauchwällen und Sanderflächen der Saale-Vereisung geprägt wurde. Im Gemeindegebiet sind drei wesentliche Haupteinheiten vorzufinden: Abbildung 19 Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR) Haupteinheit 576 – Isselebene Der hier als „Obere Isselebene“ bezeichnete Landschaftsraum erstreckt sich oberhalb einer markanten Geländekante nördlich der Lippe und nimmt dort ein Großteil des nördlichen und nordwestlichen Gemeindegebietes ein und ist durch holozäne Auenlehme und Auensande im Bereich der Issel geprägt. Die Obere Isselebene gliedert sich im Gemeindegebiet in die „Drevenacker Dünen“ (576.00), ein vorwiegend mit Kiefern oder Mischbeständen bestocktes kleinkuppiges Dünengelände, an das sich weiter nördlich die „Weseler Ebene“ (576.01) anschließt, ein ca. 1-3 km schmaler meist landwirtschaftlich genutzter Streifen unterschiedlicher Standorteigenschaften. Etwa nördlich der Drevenacker Landwehr geht die Weseler Ebene in den „Isselbruch“ (576.02) über, dessen Gleyböden von umfangreichen Entwässerungsgräben durchzogen werden, wobei stellenweise auch trockene Flugsandinseln herausragen. Die Nordostseite des Isselbruchs wird von den sog. „Dingdener Flugsandleisten“ (576.03) mit charakteristischen Plaggeneschen flankiert. Die genannten Landschaftsräume sind Bestandteil des Naturparks Hohe Mark. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 38 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Haupteinheit 578 - Niederrheinische Sandplatten Der Norden, Nordwesten, Osten und auch Süden sind Bestandteil sandiger Platten, die große, zusammenhängende Reste der sandig-kiesigen Rhein-Hauptterrasse enthalten. Diese wird auf weite Strecken von undurchlässigen tertiären Sedimenten unterlagert. Die Sandplatten sind vielerorts mit Wald bestockt, im kleinräumigen Wechsel mit Landwirtschaftsflächen. Ein Großteil der Flächen ist ebenfalls in den Naturpark Hohe Mark einbezogen. Die Haupteinheit wird im Gemeindegebiet durch das Ost-West ausgerichtete „HünxeGahlener Lippetal“ (578.1) mit den nördlich anschließenden „Hünxe-Gahlener Flachwellen“ (578.2) sowie die „Königshardter Sandplatten“ (578.0) südlich der Lippe gegliedert, die wiederum jeweils in mehrere Untereinheiten differenziert werden. Zu nennen sind in der Lippeaue und einem beidseits angrenzenden Streifen: „Krudenburger Lippeaue“ (578.10), „Hünxe-Gahlener-Terrassen“ (578.11), „Damm-Emmelkämper-Terrassen“ (578.12); nördlich der Lippe: „Brünen-Freudenberger-Hauptterrassenplatte (578.20), „Schermbecker Flachwellen“ (578.21), und die „Marienthaler Ebene“ (578.23); und weiter südlich der Lippe: „Königshardter Hauptterrassenplatten (578.00) und „Hünxe-Gahlener Flachwellen“ (578.02). Haupteinheit 575 – Mittlere Niederrheinebene Das westliche und südwestliche Gemeindegebiet – etwa westlich der BAB A 3 - ist Bestandteil der rechtsrheinischen Mittleren Niederrheinebene mit charakteristischer sandig / kiesiger, von Hochflutbildungen oder auch Flugdecksanden überlagerten Niederterrasse. Unmittelbar südlich der zuvor genannten Oberen Isselebene erstreckt sich die „Untere Lippeaue“ (575.35) mit windungsreichem Lauf und deutlich ausgeprägten Erosionsrändern, gekennzeichnet durch ein Mosaik unterschiedlicher, stark vom schwankenden Grundwasserspiegel abhängigen Böden. Südlich des Wesel-Datteln-Kanals schließt sich die „Dinslakener Rheinebene“ (575.34) mit durch kleinere Bäche durchzogenen Bruchzonen im Osten und eher trockeneren, sandigen Streifen im Westen an. Das Umfeld der Kaninchenberge ist Bestandteil der in die Dinslakener Rheinebene eingebetteten „Spellener Dünen“ (575.340) mit charakteristischen Flugsanddecken und Dünenfeldern. (Quelle: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG – Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt Kleve/Wesel, 1977). 2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte Aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdige Objekte gelten Elemente, die die Entwicklung und Entstehung der Erde bzw. der Landschaft dokumentieren. Sie können außerordentlich vielgestaltig und auch größenmäßig sehr unterschiedlich sein. Entsprechend der naturräumlichen Gegebenheiten umfassen die Objekte im Gemeindegebiet drei relativ großflächige Dünenfelder aber auch einen alten Lippemäander. Es können aufgeführt werden: „Dünenfeld Kaninchenberg nördlich Voerde“ (GK-4306-002; als Ostteil der Spellener Heide), „Dünenfeld Sternenberge nordwestlich von Drevenack“ (GK-4306-003; westlich der BAB 3 / nördlich der Lippe) und das „Dünenfeld in der Gemarkung Dünen“ (GK-4306-006) im Osten von Drevenack, nahe der Gemeindegrenze sowie ein „Alter Lippemäander östlich Drevenack“, der von Dünenfeldern im Norden umschlossen wird. Die Lage dieser geologisch schutzwürdigen Objekte ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 39 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Abbildung 20 Geologisch schutzwürdige Objekte o.M. 3 SCHUTZGÜTER 3.1 Geologie und Boden Die zuvor erläuterte naturräumliche Gliederung spiegelt die durch quartäre (pleistozäne und holozäne) und tertiäre Ablagerungen geprägten geologischen Verhältnisse im Raum Hünxe wider. Als prägend für die Niederrheinischen Sandplatten sind die großflächig anstehenden tertiären Lintorfer und Ratinger Schichten, z.T. schluffiger oder sandiger Ton mit Schluff- und Feinsandlagen mit überlagernden jüngeren Kiesen und Sande der Hauptterrasse. Bereichsweise stehen auch Saale-kaltzeitliche tonig-schluffige Sedimente der Grundmoräne an. Die darin eingetieften Bachtälchen setzen sich aus z.T. tonigen Sanden und Schluffen zusammen. Entlang des Westrandes der Sandplatten, im Übergang zur Issel- und Niederrheinebene, sind Flugsande verbreitet. Pleistozäne Fein- bis Mittelsande mit Schluff Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 40 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen und stellenweisem Feinkies sind für die Issel- und Niederterrassenebene charakteristisch. Vornehmlich im Raum Drevenack sind inselartige darin eingebettete Dünenfelder verbreitet. (vgl. auch Geologische Karte NRW Blatt C 4306 Recklinghausen und C 4706 DüsseldorfEssen). Aus diesen Ausgangssubstraten bildeten sich im Bereich der „Oberen Isselebene“ flächige ertragsarme sandige Gleye und Podsol-Gleye ((p)g84), an die sich weiter östlich eine schmale Zone mit Podsol-Gleyen (gP85) anschließt. Im Süden der Isselebene dominieren terrestrische Böden wie Braunerden ((g)B71 oder pB82). Im Bereich der nördlich der Lippetalung verlaufenden Drevenacker Dünen sind darüber hinaus Podsol-Regosole (pQ) und Podsole (P8), sehr ertragsarme, stark wasserdurchlässige Sandböden, verbreitet. Im natürlichen Überflutungsgebiet der Lippe stehen großflächig Braune Auenböden (A7; ebenfalls Sandböden, z.T. lehmig) an. Im Einflussbereich ehemaliger Lippemäander entwickelten sich schmale Rinnen mit Auengleyen (Ga2, Ga5, Ga7), die einen deutlich höheren Lehm- bzw. auch Tongehalt haben. Die Mittlere Niederrheinebene ist im Umfeld des Ortsteiles Bucholtwelmen durch großflächig verbreitete Braunerden bzw. Gley-Braunerden ((g)B71) charakterisiert, die als tiefreichend humose Sandböden anzusprechen sind. Darin inselartig eingebettet sind die Sandböden der Kaninchenberge / Spellener Heide (pQ, gP85, P8). Weiterhin entwickelten sich aus dem Niederterrassenmaterial unterschiedlich ausgeprägte Gleyböden (G72, (p)G84), durchzogen mit größeren Gley-Podsol-Inseln (gP85). Daran schließen sich in östlicher Richtung eine Zone mit Braunerden ((s)B72, pB81) an. Der weite Flächen des Gemeindegebietes einnehmende Landschaftsraum der Niederrheinischen Sandplatten ist aus einem Mosaik unterschiedlicher terrestrischer und semiterrestrischer Böden und daran geknüpften unterschiedlichen Standorteigenschaften zusammengesetzt. In der Regel handelt es sich um ertragsarme Sandböden, z.T. mit lehmigtonigen Beimengungen. Zu nennen sind Braunerden (z.B. (s)B72, (g)B71), Gleye (z.B. (p)G84) und Podsole (z.B. sP82, gP85). Im Einflussbereich unterlagernder wasserstauender tertiärer Mergel und Schluffe entwickelten sich Pseudogleye (z.B. (p)S72, S72, S42). Vereinzelt in Rinnen und Senken stehen mit Niedermooren (Hn) organogene Böden an. (vgl. auch Bodenkarte NRW Blatt L 4306 Dorsten und L 4506 Duisburg). Große Areale der zuvor genannten sandigen Böden, vorrangig im Bereich der Lippeaue, der Drevenacker Dünenzone, der Niederrheinischen Sandplatten und der östlichen Niederrheinebene gelten entsprechend dem Biotopentwicklungspotenzial/ Extremstandort als schutzwürdige Böden (Stufe 1 – schutzwürdig bis Stufe 3- besonders schutzwürdig). Dies gilt z.B. für die Grundwasserböden (z.B. Ga2, Ga7, G71) in der Lippeaue oder für die kleinflächig verbreiteten Niedermoore (Hn) und für die tiefgründigen Sand- und Skelettböden (z.B. pB81, P8, pQ). Eine schutzwürdige Klassifizierung aufgrund der Bodenfunktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrifft nur punktuell vorhandene, aus tertiären Ablagerungen entwickelte Pseudogleye (S42). Bedingt durch die meist sandigen Ausgangssubstrate sind aufgrund ihrer Regelungs-/ Pufferfunktion als schutzwürdig eingestufte Böden kaum vorhanden (kleinflächige Auengleye – Ga5) in der Lippeaue) (vgl. auch Auskunftssystem BK 50, Karte der schutzwürdigen Böden, GEOLOGISCHER DIENST). Zum Themenkomplex Boden hat der Kreis Wesel Daten zu Altlasten im Gemeindegebiet Hünxe bereitgestellt, die der Abbildung 21 zu entnehmen sind. Die Altlasten sind in fünf Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 41 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Kategorien eingeteilt: - abgeschlossen, - gestrichen, - Altlast nachgewiesen, - Altlast nicht nachgewiesen, - Verdachtsfläche. Im Zuge der weiteren Untersuchung erfolgt bei Betroffenheit einer ermittelten Fläche ein entsprechender Hinweis. Abbildung 21 3.2 Altlasten in der Gemeinde Hünxe o.M. Klima und Luft Die das westliche Gemeindegebiet von Hünxe prägenden und im Kap. 2.9 beschriebenen Naturräume der Isselebene und der südlich angrenzenden Mittleren Niederrheinebene sind dem Klimabezirk des Niederrheinischen Tieflandes zugehörig. Typisch ist hier bei etwas höheren Jahresdurchschnittstemperaturen von 9-9,5° Celsius und etwas geringeren Jahresniederschlägen von 700-750 mm eine längere Vegetationsperiode gegenüber den östlich anschließenden Niederrheinischen Sandplatten. Diese befinden sich im Übergang zum Klimabezirk des Münsterlandes mit durchschnittlich 9° Celsius und etwa 750-780 mm. Der Raum ist als Bestandteil des nordwestdeutschen Klimabereiches insgesamt ozeanisch geprägt mit vorherrschenden Winden aus westlichen und südwestlichen Richtungen mit guIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 42 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen ten Austauschbedingungen und nur sachwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen. (vgl. auch Klimaatlas NRW, MURL 1989). Die Windhöffigkeit bzw. das Windpotenzial innerhalb des Gemeindegebietes Hünxe ist durch die u.a. Karte des Deutschen Wetterdienstes ‚Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund’ i.O.M. 1:200.000 belegt (Daten der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit im 200 mRaster). Das Statistische Windfeldmodell (SWM) des Deutschen Wetterdienstes bildet die Grundlage für die Windkarten und –daten der Bundesrepublik Deutschland. Anhand von 218 Stationen ist die räumliche Verteilung des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. Höhe über dem Meeresspiegel, geographische Lage, Geländeform oder Landnutzung bestimmt. Für den Bezugszeitraum 1981-2000 werden die Daten im 200 m-Raster berechnet und in Windkarten, zusätzlich auch für 10 m bis 100 m über Grund, umgesetzt. Abbildung 22 Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Hünxe o.M. Nördlich des Wesel-Datteln-Kanals herrschen in 100 m über Grund Windgeschwindigkeiten von 5,9 m bis 6,2 m/s vor. Inselartig um die Ortslage Peddenberg / Drevenack und im Bereich des Waldgebiets Steinberge bestehen Windgeschwindigkeiten von 5,3 bis 5,6 m/s Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 43 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen bzw. im Übergang 5,6 bis 5,9 m/s. Zungenartig reichen die Windgeschwindigkeiten von 5,9 bis 6,2 m/s über den Wesel-Datteln-Kanal über Bucholtwelmen bis zum Bruckhausener Bruch im Westen und östlich von Hünxe über die Büttingsheide und Schmellenheide bis südlich der L 397. Im Bereich der Schwarzen Heide (Verkehrslandeplatz) im Übergang zum Stadtgebiet Bottrop werden ebenfalls noch Windgeschwindigkeiten von 5,9 m bis 6,2 m/s erreicht. Ebenfalls inselartig bestehen beidseits der BAB 3 im Bereich Hünxer Heide Testerberge/ Rehmbergsschlag Windgeschwindigkeiten von 5,3 bis 5,6 m/s. Gleiches gilt für Teile des Gartroper Busches im Übergang zum Gemeindegebiet Schermbeck, im Süden im Übergang zum Siedlungsbereich Bruckhauser Bruch (Dinslaken) und Bruckhauser Wald / Hohe Wart entlang der L 462. Die Tenderingsseen, die Spellener Heide/ Kaninchenberge, Bereiche um Hünxe, östlich Bruckhausen und die Halden, zwischen Büttingsheide und Gartroper Busch stellen Übergangsbereiche mit Windgeschwindigkeiten von 5,6 bis 5,9 m/s dar. Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und seines Umlandes, verbunden mit den vorherrschenden West- und Südwestenwinden ist von einer relativ geringen Luftschadstoffbelastung des Raumes auszugehen. Stark emittierende industrielle Betriebe sind, abgesehen von einzelnen Betrieben und dem oberirdischen Produkt-Tanklager im Industrie- und Gewerbepark Hünxe (IGP), am Standort der ehemaligen Raffinerie im Südwesten des Gemeindegebietes, nicht vorhanden. Potenzielle Beeinträchtigungen ergeben sich im Nahbereich stärker frequentierter Straßen (z.B. BAB 3). Für Dinslaken liegt ein Luftreinhalteplan vor. Infolge unterschiedlicher Überbauungs-, Versiegelungs- und Durchgrünungsgrade / Vegetationsbedeckung bzw. Feuchtegrade sich ausbildender Klimatope spiegeln im Wesentlichen die Nutzung bzw. Biotopausstattung des Gemeindegebietes wider. Das durch den Niederungsbereich der Lippeaue (Bildung nächtlicher Bodeninversionen und erhöhter Bodennebelgefahr) zweigeteilte Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von Landwirtschaftsflächen mit Freilandklima (Kaltluftentstehungsgebiete) mit eingestreuten unterschiedlich großen Waldflächen im Norden. Das Gebiet südlich der Talung ist durch größere, oftmals zusammenhängende Waldareale (Luftregenerationsräume / lufthygienisch und klimatisch bedeutsame Ausgleichsräume) gekennzeichnet, aufgelockert durch landwirtschaftlich genutzte Bereiche. Die größeren Sieldungsbereiche wie Drevenack, Hünxe und Bruckhausen sind durch ein Siedlungsklima mit leichter Dämpfung der Klimaelemente gekennzeichnet, großflächigere Versiegelungen und Überbauungen wirken dabei als kleinklimatisch begrenzt wirksame Wärmeinseln. 3.3 3.3.1 Wasser Oberflächengewässer Hauptvorfluter des Raumes ist letztendlich der in ca. 10 km in westlicher Entfernung fließende Rhein. Das Gewässernetz im Gemeindegebiet kann dabei allerdings in drei Teilbereiche untergliedert werden. Die das Gemeindegebiet im Nordwesten begrenzende Issel ist Vorfluter für die Drevenacker Landwehr (Mündung westlich Schwarze Heide), die wiederum den aus nordwestlicher Richtung kommenden Plankenbach und Hollebach aufnimmt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 44 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Das zentrale Gemeindegebiet wird durch die breite, hier in weiten Mäandern von Ost nach West fließende Lippe (Gewässer I. Ordnung) entwässert. Sie nimmt den von Norden zufließenden Langenfurthsbach sowie die von Süden kommenden einmündenden Bäche (von Ost nach West; mit weiteren Zuflüssen) Steinbach (gilt aufgrund charakteristischer Ausprägung als Referenzgewässer dieses Fließgewässertyps), Gartroper Mühlenbach, Hünxerbach und Bruchgraben auf. Die Lippe mündet südwestlich der Stadt Wesel in den Rhein. Das südwestliche Gemeindegebiet um den Bruckhauser Mühlenbach gehört zum Einzugsgebiet des Vorfluters Lohberger Entwässerungsgraben bzw. Stollbach / Langenhorster Leitgraben (mit den Zuflüssen Bruckhauser und Möllener Leitgraben / Neuen Mommbach), die beide südlich Voerde in den Rhein münden. Darüber hinaus entwässern mehrere Entwässerungsgräben die landwirtschaftlich genutzten Flächen und tw. Waldflächen im Gemeindegebiet. Die genannten Fließgewässer sind charakteristische Bestandteile der Kulturlandschaft mit Bedeutung für das Landschaftsbild und vor allem auch für den Arten- und Biotopschutz. So bilden gerade einige Fließgewässer bzw. einzelne Fließgewässerabschnitte ein wichtiges Gerüst für das lokale als auch regionale Biotopverbundsystem und sind als Naturschutzgebiet und / oder Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Der Vollständigkeit halber benannt wird auch der südlich parallel zur Lippe verlaufende Wesel-Datteln-Kanal (Bundeswasserstraße) aufgeführt, der als Binnenwasserstraße (Klasse Vb; Befahrung von Großmotorgüterschiffen) eine Verbindung zum Rhein und, am Endpunkt in Datteln, auch zum Dortmund-Ems-Kanal herstellt. In Hünxe befindet sich eine der insgesamt sechs Kanal-Schleusen. Der Kanal wird über weite Strecken von ein-/beidseitigen Wegen begleitet, die die Kanalzone als Verbindungsachse auch für die Erholung attraktiv machen. Die im Gemeindegebiet vorhandenen Stillgewässer sind – sofern es sich um größere Wasserflächen handelt – anthropogenen Ursprungs. So ist das Entstehen der Tenderingsseen auf ehemalige Kies- und Sand-Abgrabungen zurückzuführen. Die Seen dienen der Freizeit und Naherholung, die beiden südlichen Seen sind aber auch der Biotopentwicklung vorbehalten. Weitere Teiche (Tongewinnung) befinden sich östlich des Meesenmühlenwegs in der Faulen Schladt (Schermbeck). Zu nennen sind weiterhin die vom Gartroper Mühlenbach gespeisten Schlossteiche (Schloss Gartrop). 3.3.2 Grundwasser Die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Gleyböden in der Isselebene und Mittleren Niederrheinebene sind insgesamt durch oberflächennahe, geringe Flurabstände von etwa 0-8 dm bzw. 8-13 dm gekennzeichnet. Mitunter ist der Grundwasserstand auch entsprechend der Wasserführung der Lippe bzw. des Rheins stark schwankend oder infolge Meliorationsmaßnahmen künstlich abgesenkt. Die wasserstauenden tertiärten Schichten im Osten / Südosten sind dagegen außerhalb der Tälchen mit etwa 10-15 m als grundwasserfern anzusprechen. Die Grundwasserfließrichtung ist zur Lippe bzw. zum Rhein nach Westen ausgerichtet (vgl. auch Kap. 3.2.1). Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 45 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Die Bedeutung der quartären Lockergesteine als Poren-Grundwasserleiter trägt der Ausweisung von mehreren Wasserschutzgebieten Rechnung, die weite Areale des nördlichen und westlichen Gemeindegebietes einnehmen (vgl. auch Kap. 2.2.7). Beginnend im Norden, südlich des Waldgebietes Schwarze Heide, erstreckt sich die Zone III B des Schutzgebietes „Haus Aap“, an die sich die Schutzzonen I bis III B des Schutzgebietes „Vinkel-Schwarzenstein“ anschließen; die engeren Schutzzonen liegen im Bereich der Drevenacker Dünen. Zwischen der Landesstraße L 463 und dem Ortsteil Bruckhausen befinden sich die Schutzzonen I bis III B des Gebietes „Bucholtwelmen / Glückauf“. Wobei auch hier die engeren Schutzzonen innerhalb des Gemeindegebietes liegen. Im äußersten Südwesten ragt die Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Löhnen“ in das Gemeindegebiet hinein. 3.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Tiere Großflächige Bereiche des gesamten Gemeindegebietes sind aufgrund der Biotopausstattung und / oder seiner vielfältigen Nutzungsmuster von (hoher) Bedeutung für den Naturund Artenschutz. So ist mit Ausnahme der Ortsteile Drevenack/ Peddenberg, Hünxe, Bruckhausen, der ehem. Raffinerie, der Tenderingsseen sowie kleineren eingestreuten Siedlungsflächen nahezu das gesamte Gemeindegebiet als Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und/ oder FFH-Gebiete festgesetzt. Aus faunistischer Sicht sind vor allem die beiden letztgenannten Gebiets-Kategorien hervorzuheben. So stellen mehrere naturnahe Fließgewässerstrukturen und Auenbiotope wertvolle Lebensräume für zahlreiche gefährdete Tierarten (Rote-Liste-Arten sowie streng / besonders geschützte Arten) dar. Beispielhaft genannt werden können der Obere Hollebach, Plankenbach, Hünxer Bachtal, Stollbach, Gartroper Mühlenbach, Steinbach und vor allem auch die Lippeaue. Vergleichbares gilt für einige strukturreiche, nährstoffarme Dünenkomplexe wie die Drevenacker Dünen oder die Kaninchenberge (gut ausgebildete Zoozönose der Offenlandflächen). Neben der Bedeutung der Biotopkomplexe als Lebensraum z.B. für Amphibien, Reptilien, Fledermäuse oder auch Insekten, sind weite Areale auch für die Avifauna u.a. als Rast- und Überwinterungsplatz von großer Relevanz. Weitere artenschutzrechtliche bedeutsame Hinweise und Belange sind den Kapiteln des Teils II – Ermittlung - zu entnehmen. Eine Zusammenstellung der Schutzgebietskulisse im Gemeindegebiet ist dort ebenfalls zu finden. Pflanzen Die potenziell natürliche Vegetation, d.h. die Vegetation, die sich nach Ausbleiben menschlicher Einwirkung unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen einstellen würde, spiegelt die vielfältigen Standortbedingungen der einzelnen Natur- / Landschaftsräume wider. So sind in der Lippeaue Eichen-Auenwälder der sandigen Flusstäler, stellenweise auch Eichen-Hainbuchenwald und Erlenbruchwald verbreitet. Die periodisch überfluteten Braunen Auenböden werden aber vielfach als Grünlandflächen genutzt (bereichsweise Feuchtwiesen, aber auch zentrale Bedeutung zum Schutz des trockenen Magergrünlandes und der Sandtrockenrasen). Vereinzelte naturnahe Bruchwälder, Eichen- und Buchenbestände, gliedernde Gehölzstrukturen sowie naturnahe Fluss- / Bachabschnitte ergänzen das vielgestaltige Mosaik in der Lippeaue. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 46 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Die nördlich der Lippe, im Bereich der Drevenacker Dünen, als auch im Umfeld des Kaninchenberges potenziell verbreiteten Trockenen Eichen-Birkenwälder, stellenweise mit EichenBuchenwäldern, sind als natürliche Waldgesellschaften noch vorhanden. Insgesamt handelt es sich aber um einen heterogenen Gebietskomplex auch mit offenen trockenen / feuchten Biotopstrukturen. Ein Großteil der Kaninchenberge ist zwar bewaldet, die Hälfte der Bestände setzt sich allerdings aus mittelalten Kiefern(misch)wäldern zusammen. Die teils noch sehr jungen Laub(misch)wälder entsprechen jedoch der potenziell natürlichen Vegetation. Auf Teilflächen der Steinberge im Nordwesten (Schwarze Heide) sind Feuchte EichenBirkenwälder, stellenweise mit Erle, als potenziell natürliche Waldgesellschaften anzusprechen, verdrängt vielerorts durch Acker- und Grünlandnutzung sowie standortfremde Nadelforste. Im Niederungsbereich der Issel und Drevenacker Landwehr sind Artenarme SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder potenziell natürlich, heute jedoch überwiegend durch Dauergrünlandflächen verdrängt. Die Niederrheinischen Sandplatten im Norden / Nordosten sowie Osten und Südosten werden durch Feuchte Eichen-Buchenwälder als potenziell natürliche Waldgesellschaft charakterisiert. Die den ökologischen Bedingungen entsprechenden Wälder sind insbesondere entlang der Bäche wie Steinbach und Gartroper Mühlenbach verbreitet, die mit bachbegleitenden Erlen-Auenwälder einen naturraumtypischen, zusammenhängenden strukturreichen Waldkomplex darstellen (NSG, FFH-Gebiete). Trockene Eichen-Buchenwälder bilden die potenziellen Waldgesellschaften der Sandböden bzw. lehmigen Sandböden in einer schmalen Zone zwischen Lippe und Kanal sowie im Umfeld der Testerberge und weiter südwärts bis in Höhe der Remberge, westlich der L 1. Neben ackerbaulicher Nutzung dominieren Kiefern(misch)forste als Ersatzgesellschaften, durchsetzt jedoch mit Birken und lokal höheren Eichenanteilen. Im Einflussbereich der Bäche sind auch Birken-Bruchwälder verbreitet (z.T. NSG). Im Südwesten des Gemeindegebietes ist der Waldgesellschaftskomplex der SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder und Eichen-Buchenwälder potenziell verbreitet. Die natürliche Waldbestockung ist jedoch auch hier weitgehend verdrängt und durch großflächige landwirtschaftliche Nutzungen (Grünland und Acker) ersetzt worden, durchsetzt mit einzelnen, meist kleineren Laubwaldparzellen. Die zuvor genannten Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete sind neben ihrer Bedeutung als wertvolle Elemente im landesweiten Biotopverbund und Habitat für geschützte Tierarten auch repräsentativ für geschützte trocken und feuchte geprägte Lebensräume / Lebensraumtypen und Pflanzenarten (z.B. Fieber-Quellmoos, Flut-Moorbinse, Trockene Sandheide, Sandtrockenrasen). Das natürlicherweise bewaldete Gemeindegebiet weist heute jedoch nur noch einen Waldanteil von fast 37 % auf, wobei insgesamt der Nadelholzteil, d.h. Kiefernforste, dominiert. Lediglich im Gartroper Busch sind noch Reste naturnaher Wälder (z.T. alte Buchen- und bodensaure Eichenwälder, Sumpf- und Bruchwälder) vorhanden. In der Lippeaue finden sich noch Reste von Auwäldern. Im Vergleich mit vielen umliegenden Kommunen ist der Waldanteil jedoch als relativ hoch zu bezeichnen. Der mit Abstand überwiegende Flächenanteil im Gemeindegebiet wird mit etwa 50 % landwirtschaftlich genutzt (vgl. auch Kap. 1.3). Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 47 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Biologische Vielfalt Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen stehen untereinander und auch mit den Umweltmedien wie z.B. Boden und Wasser in differenzierten Wechselwirkungen und Abhängigkeiten. Diese Vielfalt des Lebens, die biologische Vielfalt oder kurz: Biodiversität, ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören (BfN). Sie umfasst die folgenden drei Ebenen: Vielfalt an Ökosysteme bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften Die Ökosystemvielfalt lässt sich über die Vielfalt der Nutzungs- und Biotoptypen, die die kleinsten Einheiten eines Ökosystems mit einheitlichen Standortbedingungen darstellen, beschreiben. Die vielfältig strukturierte Landschaft der Lippeaue als auch naturnahe Waldflächen z.B. des Gartroper Busch wurden bereits mehrfach benannt. Artenvielfalt Die Artenvielfalt lässt sich durch die Anzahl der Pflanzen- und Tierarten in einem bestimmten Raum darstellen. Die im Gemeindegebiet ausgewiesenen Schutzgebiete (u.a. NSG, FFH) spiegeln eine hohe Artenvielfalt im Bereich der Lippeaue und auf Teilflächen der Fließgewässerkomplexe wider. Neben Allerweltsarten lassen sich auch Vorkommen von gefährdeten und streng geschützten Arten sowie speziell angepassten Tier- und Pflanzenarten (potenziell) feststellen. genetische Vielfalt Die genetische Vielfalt bezieht sich auf die Variabilität zwischen Individuen und Populationen der gleichen Art. Insbesondere diese genetische Variabilitäten stellen wesentliche Parameter für den Erhaltungszustand einer Population dar. Austauschbeziehungen (Biotopverbund) benachbarter Populationen sind zudem Grundlage für den Erhalt der genetischen Vielfalt. Deutschland hat im November 2007 eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt auf Grundlage der „Convention on Biological Diversity“, CBD, der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Programm mit einem umfangreichen Katalog an Zielen und Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen (z.B. Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten, Erhaltung / Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen, Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten, Erhaltung großräumig / unzerschnittener Waldgebiete oder nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaften unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - auch zum Erhalt der Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und Wertschöpfung). 3.5 Landschaft Die zuvor beschriebenen heterogenen naturräumlichen Verhältnisse spiegeln auch das Landschaftsbild im Gemeindegebiet wider. Bestimmend für die Landschaft ist die Verteilung bzw. der Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen und Wald- / Gehölz geprägten Gebieten. Dies wird auch anhand der Ausweisung der Entwicklungsziele des Landschaftsplanes deutlich, der überwiegend das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ formuliert. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 48 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Entsprechend der Verteilung Offenland / Gehölze können quasi drei unterschiedliche Typen beschrieben werden: Zu den strukturreichen Landwirtschafts-Arealen zählen die Isselniederung im äußersten Nordwesten; der offene Charakter der Acker- und Grünlandflächen im Umfeld der begradigten Issel wird durch Feldgehölze, Hecken und weitere lineare Strukturen gegliedert. Ähnliches gilt für die sich südöstlich anschließen Flächen der Schwarzen Heide / Landwehr und die kleinräumig strukturierte Lippeaue mit einer Vielzahl von artenreichen, auentypischen Biotopen. Der Bruckhauser Bruch im südlichen Gemeindegebiet wird durch von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogenes Grünland mit linearen Gehölzstrukturen gegliedert. Ein ebenfalls landschaftlich abwechslungsreiches Mosaik aus Feucht-/ Waldgebieten sowie Grünland- und Ackerparzellen ist im Umfeld des Bruckhauser Mühlenbaches / Hünxer Bachtal zu finden. Offenland-Wald-Komplexe umfassen die Bereiche zwischen Hollebach und Plankenbach (mit komplexer Ausstattung der Bachaue), eine Zone zwischen Bruckhausen und Bucholtwelmen, der Wefelnberg mit strukturreichen Grünlandflächen sowie ein Areal südöstlich Hünxe. Zusammenhängende Waldbereiche, zumeist mit Dominanz von Nadel- d.h. Kiefernforste, sind das Forstrevier Steinberge im Norden, ein Streifen im Bereich der Binnendünen am Nordrand der Lippeaue (Drevenacker Dünen), der Südteil der Kaninchenberge (das nördliche Flugsandgebiet ist u.a. durch Heidereste geprägt), die Testerberge / Rehmbergsschlag mit einer ca. 30 m hohen Hangkante mit Trockentälchen als bedeutsame geomorphologische Erscheinung sowie der Waldkomplex des Gartroper Mühlenbaches. Die zuvor genannten strukturreichen Landschaftsräume werden bereichsweise von ausgeräumten Offenlandarealen, vorzugsweise strukturarmen Ackerflächen, unterbrochen. Es sind dies beispielsweise Landwirtschafts-/ Erwerbsgartenbauflächen im Umfeld der Verkehrstrassen der BAB A 3 und B 58, der östliche Siedlungsrand zur Nachbargemeinde Schermbeck, die Kanalzone östlich Hünxe (in Höhe der Gahlener Straße), ausgeräumte Landwirtschaftsflächen westlich des wenig eingegrünten Ortsrandes von Bruckhausen, die verinselt inmitten Waldflächen liegende Schmellenheide oder die Flächen im Umfeld des Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide im Südosten. Morphologisch relativ wenig gegliedert, ragen einzelne oftmals bewaldete Erhebungen im Bereich der Grundmoräne und tertiären Schichten im Osten bis etwa 50-65 mNN gegenüber der Niederterrasse (ca. 25-35 m NN) heraus. Anthropogene Erhebungen oder weithin sichtbare technogene Elemente und Flächen führen dagegen zu einer Beeinträchtigung und Vorbelastung der Landschaft. Dies gilt z.B. für die Deponie und Verfüllungen im Gartroper Busch (bedingte Sichtverschattung durch umliegende Waldflächen), Halden Lohberg Nord und Lohberg Nord Erweiterung, die ehem. Raffinerie oder das in Nachbarschaft befindliche Kraftwerk Voerde. Lokale Beeinträchtigungen können sich weiterhin durch in Dammlage geführte und/ oder wenig eingegrünte klassifizierte Straßen, 110-/220-kV Hochspannungsleitungen oder flächenhafte, großkubige Bebauungen und Betriebsflächen ergeben. Das heutige Landschaftsbild in der Gemeinde Hünxe ist auch eng mit der Kulturlandschaftsentwicklung des Raumes im Übergang zwischen Unterem Niederrhein, Westmünsterland und Ruhrgebiet verknüpft (vgl. Kapitel 2.8). Gerade der Bereich der Unteren Lippe stellt einen bedeutenden Kulturlandschaftsbereich mit frühgeschichtlichen, Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 49 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen kaiserzeitlich-germanischen und römischen Siedlungsplätzen dar. Auch das Ortsbild spiegelt mancherorts die historische Entwicklung des Raumes wider. So befinden sich in Hünxe mehrere alte Bauwerke. Zu nennen ist weiterhin die Krudenburg (Treidelort Krudenburg) als ehemaligen Rittersitz aus dem 14. Jahrhundert und das Wasser-Schloss Gartrop aus dem 17. Jahrhundert; aus der Siedlung der einstigen Schlossbediensteten entwickelte sich der heutige Ort Gartrop. Demgegenüber wurde der Ortsteil Bruckhausen über viele Jahre durch den Bergbau geprägt. 3.6 Kultur- und Sachgüter Kulturgüter Die Bedeutung des Raumes als Kulturlandschaft wird auch durch das Vorhandensein zahlreicher Bau- und mehrerer Bodendenkmale im Gemeindegebiet (derzeit aktuellen Denkmalliste der Gemeinde Hünxe) dokumentiert. Die derzeit 41 Baudenkmäler (überwiegend 17.-19. Jahrhundert) im Innen- und Außenbereich verteilen sich vorrangig auf die (historischen) Ortsteile Hünxe und Gartrop-Bühl, vereinzelt auch Drevenack und Krudenburg. In Bruckhausen und Bucholtwelmen sind entsprechend der relativ jungen Siedlungsentwicklung nur einzelne Baudenkmale ausgewiesen: Hünxe: Turmwindmühle, Wohnhaus (Kutzers Kath), Kirchengebäude der evang. Kirchengemeinde, Bauerngehöft (Meesenhof), Altes Pastorat, Burgschule Gartrop-Bühl: Ensemble Schloss Gartrop einschl. Schlossmühle und Mausoleum, ehem. Pastorat, ehem. Försterei, Bauernhaus (Sardemann), Wohnhäuser (u.a. Menzelskath), ehem. Bürgermeisterei, Fachwerkscheunen, ehm. Schulhaus Drevenack: Haus Esselt, Gebäude der evang. Kirchengemeinde, Herrenhaus Haus Schwarzenstein, Bahnhofsempfangsgebäude, Bahnarbeiterwohnhaus Krudenberg: Haus Krudenburg, Wohnhäuser, Backsteinhaus, jüdischer Friedhof Bruckhausen: Bauernhaus, Wohnhäuser (Wette Hus, Fringskeskath), Wassermühle Bucholtwelmen: Gutshof Glückauf Gleiskörper der Köln-Mindener Eisenbahn Darüber hinaus sind derzeit 28 Bodendenkmale bekannt: Landwehrteilstücke nördlich Drevenack/Peddenberg, südöstlich Hünxe, Gartrop bei westlich der Dachziegelwerke, nordwestlich Bruckhausen) Burgstätte Berge (mittelalterliche zweiteilige Grabenanlage östlich von Hünxe) Burghügel Bruckhausen (mittelalterlicher Burghügel bzw. Spieker, Östlich Bruckhausen) Abschnittsbefestigung nördlich Autobahnraststätte (11 m breiter und 1, 5 bis 2 m hoher Wall mit vorgelagertem 11 m breiten und 2 m tiefem Graben Motte – Hünxer Burgwart (mittelalterlicher Burghügel als Vorläufer Schloss Krudenburg) vierteilige Wasserburganlage „Schloss Krudenburg“ Grabhügelfeld Grabhügelfeld Bucholtwelmen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR (Restbestand eines ursprünglich weit größeren 50 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Hügel (wahrscheinlich Grabhügel) Bucholtwelmen Hügel – Geisterberg Galgenhügel Heideberg östlich Stegerfeld Wasserburgruine Haus Schwarzenstein (westlich BAB 3 westlich Krudenburg) Hügel Heiliger Berg (Drevenack Schlosspark) zweiteilige Grabenanlage – Burgwall, Grabenanlage/ Befestigung unweit Landwehr (Gartrop, von Nagell) Hofanlage ehemalige Wasserburg Haus Esselt (nördliche Gemeindgebietsgrenze zu Hamminkeln) Sachgüter Als Sachgüter sind raumwirksame Strukturen zu bezeichnen, die einer menschlichen Nutzung unterliegen. Bereits in den vorangegangenen Kapiteln wurden die entsprechend der naturräumlichen Gegebenheiten sich entwickelnden Kultur- und Siedlungslandschaften dargelegt. Die daraus resultierende Nutzungsverteilung im Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von überwiegend kleinteilig strukturierten Landwirtschaftsflächen mit eingestreuten kleineren Siedlungen oder Hoflagen. Dabei nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen immerhin die Hälfte des Gemeindegebietes ein Etwa gut ein Drittel des Gemeindegebietes wird von forstwirtschaftlich genutzten Arealen bestimmt. Es sind dies vielfach Nadel- / Kiefernforste; innerhalb der Schutzgebiete (NSG, FFH) kommen jedoch auch wertvolle standortgerechte Laubwälder mit starkem Baumholz vor. Lediglich ca. 11 % der Gemeindefläche verteilt sich auf anthropogen bestimmte Nutzungen wie Siedlungen, Gewerbe / Industrie oder Verkehrsflächen. Die Sieldungsbereiche Hünxe, Drevenack / Peddenberg, Krudenburg und Bruckhausen sowie auch Welmen bilden dabei Schwerpunkte für Wohnbauflächen, untergeordnet auch gemischten Bauflächen und Flächen für Gemeindbedarf unterschiedlicher Einrichtungen, ergänzt durch einzelne Grün- und Erholungsflächen am Ortsrand. Die größeren Ortschaften im Gemeindegebiet – Drevenack, Hünxe und Bruckhausen - umfassen auch Gewerbegebiete. Ein Industriegebiet ist einzig im Bereich der ehemaligen Raffinerie der BP, am Westrand des Gemeindegebietes, angesiedelt. Flächenintensive Freizeit- und Erholungsnutzungen wie Golf- und Campingplätze, lineare und flächige Wasserflächen, die Deponie und Verfüllungen im Gartroper Busch oder der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide (einschließlich umliegender Beschränkungsflächen) stellen weitere Sachgüter dar. Zu nennen sind weiterhin ein weitmaschiges Netz an verkehrswichtigen (BAB 3, B 58, mehrere Landesstraßen) und untergeordneten Straßen mit den entsprechenden Anbauverbotszonen sowie Leitungsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Schutzflächen der Wasserwerke. Darüber hinaus sind einige Bereiche im Gemeindegebiet als Vorrangbereiche zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes abgegrenzt (vgl. auch Landschaftsplan). Von besonderer Dringlichkeit sind dabei Maßnahmen im Quellbereich des Hollebaches, der Weg Schwarze Heide / Drevenack und der Quellbereiche des Stollbaches. Die Vorrangbereiche sind nur teilweise Bestandteil von Naturschutz- und FdH-Gebieten. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 51 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Darüber hinaus hat der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) 2002 für die Gemeinde Hünxe einen ökologischen Flächenpool aufgestellt, der für das gesamte Ruhrgebiet Modellcharakter besitzt. Die Analyse weist Vorzugsräume aus, in denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Diese können u.a. dem externen Ausgleich für erfolgte Eingriffe im Rahmen von Bauleitplanverfahren dienen. 3.7 Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung Das Gemeindegebiet liegt außerhalb von Ballungsräumen und ist, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, durch einen hohen Anteil von land- und forstwirtschaftlich genutzten Freiflächen geprägt, die einen hohen Wohn- und auch Freizeitwert bedingen. Die Siedlungsbereiche sind i.d.R. nicht durch stark emittierende Betriebe (Lärm und Geruch) vorbelastet. Lokale Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich jedoch durch das Straßenverkehrsnetz ergeben BAB 3, B 8 (randlich), B 58, L 1, L 397, L 462 und L 463, K 16). Insbesondere die das Gemeindegebiet in Nord-Süd-Richtung querende BAB 3 als auch die von West nach Ost verlaufende B 58 sind mit jährlich über 6 Millionen Fahrzeugen als lineare Hauptlärmquellen zu verzeichnen (vgl. auch NRW Umweltdaten vor Ort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW). Hiervon betroffen ist vor allem der Nord- und Westrand von Drevenack. Industrielle / gewerbliche Emissionen beschränken sich auf wenige Standorte. Zu nennen sind vor allem das oberirdische Tanklager sowie Abfallbehandlungsanlagen im Industrie- und Gewerbepark Hünxe, in Bucholtwelmen oder auch die Zentraldeponie und Verfüllungen im Osten. Potenzielle Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich weiterhin ergeben durch: diverse Pipelines entlang des Wesel-Datteln-Kanals (Öl, Gas, Produkten), diverse Hochspannungsleitungen, Abgrabungen/Tongewinnung, Munitionszerlegebetrieb der Bundeswehr, Bergbausenkungen, Zeche Lohberg (seit 2006 stillgelegt) /Schächte des Bergbaus. Das Gemeindegebiet liegt ferner innerhalb einer der sieben bundesweiten Tieffluggebiete (300-400 m über Grund; Gebiet 2: Ochtrup-Burgsteinfurt-Schermbeck-Wesel-ReesIsselburg-Bocholt-Rheda-deutsch-niederländische Grenze - ausgenommen: Ahaus, Borken, Coesfeld, Gescher, Hamminkeln, Nottuln, Reken, Stadtlohn, Velen, Vreden-). Vorbelastungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) bestehen derzeit nicht: eine WEA befindet sich auf Schermbecker Gebiet (Gahlen); eine Konzentrationszone ist in Dinslaken auf der Halde Lohberg Nord ausgewiesen (bislang keine Errichtung von WEAs). Für den Menschen weist das Gemeindegebiet aufgrund der Lage im Naturpark Hohe Mark mit seiner landschaftlichen und freizeitinfrastrukturellen Ausstattung ein hohes Potenzial für die stille als auch die intensive aktive Erholung auf. Ein relativ dichtes Netz von Radwegen (Radfernwege, touristische Radrouten), Wanderwegen (Hauptwanderweg, örtliche Wege) oder auch kombinierten Wander- und Radwanderwegen durchzieht das Gemeindegebiet (insbesondere in der Lippeaue, Gartroper Busch, Hünxer und Bruckhauser Wald, Testerberge / Rehmbergsschlag). Sie erschließen kulturelle (u.a Schloss Gartrop, Bürghügel, Burgruinen, Hügelgräber, Mühlen, Museen, Treideldorf Krudenburg usw.) und landschaftliche Sehenswürdigkeiten (Waldgebiete, Lippeaue, Drevenacker Dünen usw.). Insbesondere um Bruckhausen bestehen zahlreiche Reiterhöfe mit Pferdesportmöglichkeiten und Reithallen (Zucht und Training von Reitpferden und Pferden für Wagengespanne), von dort aus führen Reitwege in die Waldgebiete. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 52 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen Die Waldgebiete, die Lippeaue und der Wesel-Datteln-Kanal haben große Bedeutung für die Wochenenderholung. Gleiches gilt für die beiden Golfplätze in der Gemeinde. Der große Tenderingssee hat aufgrund des Strandbades in den Sommermonaten ebenfalls hohe Bedeutung für die Wochenenderholung. Wassersportbezogene Vereine (Segeln, Surfen, Tauchen) haben sich in seinem Umfeld angesiedelt. Die beiden kleinen Tendenringsseen stellen für die Wohngebiete des Bruckhauser Bruches (Dinslaken) als auch für Bruckhausen Naherholungsmöglichkeiten der Feierabenderholung dar. Weitere Wassersportmöglichkeiten können durch Kanufahrten auf der Lippe wahrgenommen werden. Im Bereich des Verkehrslandeplatzes werden Rundflüge angeboten und Segelflugsport betrieben, ein Modellflugplatz befindet sich am westlichen Rand der Testerberge. Die Gemeinde Hünxe verfügt über fünf Schießsportanlagen. Neben den genannten Sportmöglichkeiten bieten Sport- und Tennisplätze in den einzelnen Ortslagen Freizeitmöglichkeiten. Im Ortsteil Hünxe wird das Hallenbad durch einen Verein betrieben. Die noch in Schüttung befindliche Halde Lohberg-Nord-Erweiterung ist noch nicht für die Naherholung geöffnet, wird aber in Zukunft weitere Möglichkeiten der stillen Erholung bieten. Freizeitwohnmöglichkeiten bieten verschiedene Campingplätze (z.T. am Wesel-DattelnKanal gelegen), Hotels (Schloss Gartrop, Fischhaus u.a.) im Gemeindegebiet an. Weitere Aussagen zum Thema Erholung sind dem Kapitel 1.3 zu entnehmen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 53