FNP_45-Potenzialstudie_(Pot)

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Potenzialstudie
Windenergie
für den Außenbereich der
Gemeinde Hünxe
Kreis Wesel
Teil I - Grundlagen
Anlage 3 zur Begründung
(Stand: April 2016)
Auftraggeber
Bearbeitet im April 2016 durch
Gemeinde Hünxe
Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Dorstener Straße 24
46569 Hünxe
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
02858 - 69302
Telefon: 02841/7905-0
02858 - 69222
Telefax: 02841/7905-55
Ansprechpartner
Bearbeitung
Peter Strube
Thomas Finke
Stand:27.04.2016
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
GRUNDLAGEN
1
Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen ...................................................... 2
1.1
Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung .................................................. 2
1.2
Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie ............. 3
1.3
Charakterisierung des Gemeindegebietes................................................................ 6
2
Rahmenbedingungen .................................................................................................... 10
2.1
Energiepolitische Rahmenbedingungen ................................................................. 10
2.2
Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen ............. 11
2.2.1
Landesentwicklungsprogramm ............................................................................... 11
2.2.2
Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ..................................................................... 11
2.3
Landesentwicklungsplan-Entwurf NRW (LEP-Entwurf NRW)................................ 12
2.3.1
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)......................................................................... 13
2.3.2
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise
für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015 ........... 17
2.3.3
Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in
Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) .................................................................. 18
2.3.4
Flächennutzungsplan
der
Gemeinde
Hünxe
und
angrenzende
Nachbargemeinden ................................................................................................ 20
2.3.5
Landschaftsplan ..................................................................................................... 22
2.3.6
Sonstige Schutzgebiete.......................................................................................... 23
2.4
Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe ........................................................... 29
2.5
Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte............................................... 29
2.6
Biotopverbund .......................................................................................................... 30
2.7
Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW .................................. 31
2.8
Waldfunktionen ......................................................................................................... 32
2.9
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW ................................................ 36
2.10
Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................................... 38
2.11
Geologisch schutzwürdige Objekte ........................................................................ 39
3
Schutzgüter ................................................................................................................... 40
3.1
Geologie und Boden ................................................................................................. 40
3.2
Klima und Luft .......................................................................................................... 42
3.3
Wasser....................................................................................................................... 44
3.3.1
Oberflächengewässer ............................................................................................ 44
3.3.2
Grundwasser .......................................................................................................... 45
3.4
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................. 46
3.5
Landschaft ................................................................................................................ 48
3.6
Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 50
3.7
Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung .................................................. 52
Teil I - Grundlagen
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
1
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
1
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN
1.1
Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung
Der Windenergie als regenerative Energie kommt im Hinblick auf die Belange Luftreinhaltung, Klimaschutz und Ressourcenschonung eine wachsende Bedeutung zu.
Diese politische Zielsetzung kommt u.a. im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW
(LEP-Entwurf) zum Ausdruck. Darin ist das Ziel formuliert, bis 2020 mindestens 15 % der
nordrhein-westfälischen Stromerzeugung durch Windenergie zu decken. Dafür soll regionalplanerisch eine Mindestfläche von 3.500 ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung
ausgewiesen werden.
Der Klimaschutz ist auch im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB
soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel
entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
Rechnung getragen werden. Der Grundsatz ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB
zu berücksichtigen.
Durch den Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2014 durch den Haupt- und Finanzausschuss
der Gemeinde Hünxe gibt die Gemeinde Hünxe ihren Willen zum Ausdruck, ihren Beitrag für
die Stärkung und den Ausbau regenerativer Energien im Rahmen der Energiewende zu leisten und die Windenergie im Gemeindegebiet zu steuern. Diesem soll durch die Darstellung
von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan nachgekommen werden.
Die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan
durch die 45. FNP-Änderung der Gemeinde Hünxe soll die räumliche Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ermöglichen. Mit der
Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ wird eine abschließende
Steuerung der im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergienutzung in Anwendung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorgenommen.
Die Gemeinde Hünxe hat im Jahre 2004 bereits mittels der 36. FNP-Änderung eine Vorrangzone für Windenergieanlagen i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich des Tanklagers
Hünxe der Deutschen BP in Bucholtwelmen in Überlagerung mit Industriegebiet dargestellt.
Dafür wurde zudem eine Bauhöhenbeschränkung mit einer maximalen Nabenhöhe von
115 m über Grund bzw. im Bereich von Richtfunktrassen max. 80 m über Grund getroffen.
Der 36. FNP-Änderung lag eine konzeptionelle Untersuchung, ebenfalls aus dem Jahre
2004, zugrunde.
Das Tanklager Hünxe ist aus der ehemaligen Ruhr Raffinerie entstanden und mit einer Gesamtkapazität von knapp 900.000 cbm das größte oberirdische Produkt-Tanklager Deutschlands, das nicht zu einer Raffinerie gehört. Nach Schließung der Raffinerie im Jahr 1985
wurde der gesamte ehemalige Raffineriebereich komplett umstrukturiert. Die eine Hälfte –
das ehemalige Raffinerietanklager – wurde zu einem modernen Terminal ausgebaut. Aus
der anderen Hälfte – dem ehemaligen Produktionsbereich – ist nach Rückbau und Sanierung
ein Industrie- und Gewerbepark mit entsprechender Infrastruktur entstanden, in dem sich
zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt haben. Die Einlagerung von Mineralölprodukten in das Tanklager erfolgt per Pipeline (RMR) oder per Schiff in den Rhein-LippeHafen, der durch 4 Transferpipelines mit dem Terminal verbunden ist. Die Auslagerung findet
fast ausschließlich über TKW statt. Das Tanklager wird durch TanQuid, dem größten unab-
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2
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
hängigen Tanklager-Betreiber in Deutschland betrieben und dient der Versorgung eines Gebietes von der holländischen Grenze bis in das Münsterland.
Bislang wurde die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe dargestellte Vorrangzone
für Windenergieanlagen nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen.
Auf Grundlage des aktuellen Windenergie-Erlasses NRW vom 04.11.2015 hat die Gemeinde
Hünxe die Aufgabenstellung formuliert, das Gemeindegebiet überprüfen zu lassen, um ggf.
weitere oder alternative Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan zur
Erreichung der Klimaschutzziele darstellen zu können, für die entsprechend kurzfristig die
Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann.
1.2
Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie
Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30. Juli 1996, das am 01.
Januar 1997 in Kraft getreten ist, hat erstmalig durch die damals in den § 35 Abs. 1 BauGB
neu eingefügte Nr. 7 (aktuell Nr. 5) verfügt, dass Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung
oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dienen, privilegiert sind. Mit dieser Privilegierung hat der Gesetzgeber die Windenergieanlagen dem Standort ‚Außenbereich’ zugewiesen, da sie infolge der günstigeren Windverhältnisse auf den Standort im Außenbereich angewiesen sind.
Die zunächst vorrangig auf die Küstenregionen beschränkte Gewinnung von Energie aus
Windkraft hatte mit fortschreitender technologischer Entwicklung zunehmend seit Mitte der
1990er Jahre auch das Binnenland erreicht. Im Hinblick auf Anträge zur Errichtung von
Windenergieanlagen, der notwendigen Schonung des Freiraumes und der optimalen Ausnutzung von Flächen ist eine Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten, verträglichen Standorten in Windparks, einer Vielzahl von Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen.
Durch die Darstellung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung im
Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet schaffen. Beabsichtigt die
Gemeinde effektiv auf die Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet Einfluss zu nehmen, hat sie entsprechend den Vorschriften des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Konzentrationszonen als Suchräume für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die
Windenergieanlagen an diesen bestimmten Stellen zu bündeln und i.d.R. außerhalb dieser
Flächen auszuschließen.
Voraussetzung für die Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist ein schlüssiges gemeindliches Konzept zur – positiven – Standortzuweisung für Windenergieanlagen mit dem
Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig damit ungeeignete Standorte auszuschließen. Eine ausschließlich negative Planung mit dem Ziel, Windenergieanlagen generell
abzulehnen, reicht für die Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht aus. Die Abwägung muss allerdings zwangsläufig pauschal ausfallen, da die Gemeinde nicht für jede
Fläche parzellenscharf städtebauliche und sonstige relevante Hinderungsgründe darlegen
kann.
Die Darstellung von sogenannten Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im
Flächennutzungsplan bewirkt grundsätzlich kein Auslösen der planungsrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
3
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
BauGB. Die Konzentrationszonen sind als „Suchräume“ zu verstehen, in denen diese Windenergieanlagen nach dem Planungswillen der Gemeinde errichtet werden sollen. Sie sind
das Ergebnis der Abwägung zwischen für die Windenergienutzung streitenden Belangen
einerseits und den potenziell beeinträchtigten entgegenstehenden Belangen andererseits.
Diese Zonen bezeugen die Entscheidung der Gemeinde, dass der Nutzung Windenergie
grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen zustehen soll, während im übrigen Gemeindegebiet diese Nutzung nicht stattfinden soll. Damit wird aber nicht generell ausgeschlossen,
dass einige Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplandarstellung nicht abschließend bis ins Detail geprüft werden konnten und können - beispielsweise Immissionsschutz,
Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Artenschutz – im Einzelfall einem Vorhaben entgegengehalten werden und zu dessen Unzulässigkeit führen können. Es ist entsprechend nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb der Konzentrationszonen besteht, wie vor einer
Prüfung der Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB zu erfolgen hat.
Für den Fall derartiger Darstellungen erweitert § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die öffentlichen
Belange des § 35 Abs. 3 Satz 1 jedoch dergestalt, dass einem Vorhaben, welches außerhalb
der Konzentrationszonen liegt, die gemeindliche „positive Standortzuweisung“ an anderer
Stelle im Gemeindegebiet als öffentlicher Belang in der Regel entgegensteht. Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen privilegierter Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1
BauGB sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Konzentrationszonen zulässig.
Versäumt es eine Gemeinde, die Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
durch die Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Anspruch
zu nehmen, oder kann diese Vorschrift im Rahmen der „Verhinderungsplanung“ nicht angewandt werden, richtet sich die Zulässigkeit der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten
Windenergieanlagen allein danach, ob öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1
BauGB dem Vorhaben im Einzelfall entgegenstehen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit,
dass bei der Untersuchung des Gemeindegebietes im Hinblick auf geeignete Bereiche für
die Windenergienutzung durch die Anwendung sachbezogener Kriterien der Gemeinde als
Trägerin der Planungshoheit im Endeffekt die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht möglich war. Dies kann unter Umständen bei Kommunen mit umfangreichen naturschutzfachlichen Festsetzungen, einer stärkeren Zersiedlung des Gemeindegebietes und den in diesem Zusammenhang aus Immissionsschutzgründen einzuhaltenden Schutzabständen vorkommen. Auch wenn bei Anwendung sachbezogener Kriterien und
schlüssiger Untersuchungsmethoden für das gesamte Gemeindegebiet nach einer gerechten
Abwägung aller Aspekte für den Ausbau und eine verstärkte Nutzung regenerativer Windenergien mit anderen von der Gemeinde zu beachtenden Belangen wie Siedlungsentwicklung, Naturschutz, Immissionsschutz etc. keine geeigneten Konzentrationszonen dargestellt
werden können, bleibt es bei der planungsrechtlichen Zulässigkeitsbeurteilung gemäß § 35
Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung
beurteilt werden muss, ob den privilegierten Vorhaben öffentliche Belange entgegen stehen.
Der öffentliche Belang „Ausweisung an anderer Stelle“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
kann einem Bauvorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht entgegengehalten
werden, da eine solche Darstellung gerade nicht erfolgt ist. Die negativ verlaufenden Untersuchungen der Gemeinde stellen ebenfalls keinen entgegenstehenden öffentlichen Belang
dar.
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4
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Zum Belang „Darstellungen des Flächennutzungsplanes“ ist anzumerken, widerspricht ein
Vorhaben einer konkreten standortbezogenen Nutzungszuweisung z.B. Fläche für Sportund Spielanlagen, Fläche für die Abwasserbeseitigung etc., steht diese Darstellung dem
Vorhaben als öffentlicher Belang entgegen. Erforderlich für die Annahme einer solchen Nutzungszuweisung ist die Aufnahme einer entsprechenden Planungsabsicht in die Begründung
des Flächennutzungsplanes bzw. die zeichnerische Darstellung. Bei einer bloßen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft liegt keine derartige standortbezogene Konkretisierung vor und stellt entsprechend für sich genommen in der Regel keinen entgegenstehenden
Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dar.
Schließlich wird darauf verwiesen, dass einer Standortfestlegung für Windenergieanlagen
nach § 35 Abs. 3 BauGB nur in wirksamen Flächennutzungsplänen die Ausschlusswirksamkeit zukommt, nicht aber in planreifen Entwürfen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.1. 1999
– 1 L 5538/97 - ).
Die Größe von Konzentrationszonen ist neben den landschaftlichen, topographischen und
siedlungsstrukturellen Gegebenheiten sowie der Windhöffigkeit ganz entscheidend von der
planerischen Gesamtkonzeption der Gemeinde im FNP abhängig. Zudem müssen nicht
mehrere Konzentrationszonen ausgewiesen werden, um die Ausschlusswirkung zu erreichen. Diese Folge kann bereits durch die Darstellung einer Konzentrationszone erreicht werden. Für eine Konzentrationszone sind mindestens zwei bis drei Windenergieanlagen anzusetzen.
Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 (Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden) wurden in § 249 BauGB Sonderregelungen zur
Windenergie in der Bauleitplanung aufgenommen. Demnach ist in Absatz 1 Folgendes formuliert: Werden in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung von
Windenergie dargestellt, folgt daraus nicht, dass die vorhandenen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 nicht ausreichend sind. Satz 1 gilt entsprechend bei der Änderung oder Aufhebung von Darstellungen
zum Maß der baulichen Nutzung. Die Sätze 1 und 2 gelten für Bebauungspläne, die aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden, entsprechend.
Insbesondere beziehen sich obige Aussagen auf das Repowering, für das in § 249 eine
Sonderregelung geschafften wurde. Unter Repowering von Windenergieanlagen ist die Ersetzung älterer, oft vereinzelt stehender Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks („Aufräumen der Landschaft“) zu verstehen. Gemäß den Erläuterungen zum Referentenentwurf zum energie- und klimapolitischen Teil der Bauplanungsrechtsnovelle zu § 249 ist oftmals eine Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne erforderlich. In der Praxis besteht Unsicherheit darüber, ob und inwieweit es möglich ist, die bisherigen Ausweisungen für Windenergie für die Zwecke des
Repowerings rechtssicher zu ändern oder zu ergänzen, auch ohne die bisherigen Ausweisungen in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber hat in § 249 Abs. 1 BauGB für den Fall, dass in
einem Flächennutzungsplan zusätzliche planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergie
geschaffen werden, vorgesehen, dass daraus nicht folgt, dass die vorhandenen und die zusätzlichen Darstellungen, insbesondere im Hinblick auf den Flächenbedarf, das Maß der
baulichen Nutzung, zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB („ der
Windenergie wird nicht substanziell Raum geschaffen“) nicht ausreichend sind.
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5
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Wird eine im Flächennutzungsplan einer Gemeinde dargestellte Vorrangzone / Konzentrationszone für Windenergieanlagen nach mehreren Jahren nicht in Anspruch genommen, bestehen Indikatoren dafür, dass für die Flächen Restriktionen bestehen, die eine Realisierung
von Windenergieanlagen erschweren oder ausschließen. Aus planerischer Sicht ist eine erneute Überprüfung des Gemeindegebiets bzw. Rücknahme der Darstellungen des FNPs in
Betracht zu ziehen.
Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie aufgrund der in Kapitel
1.1 genannten Klimaschutzziele ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit zur Überprüfung ihres Gemeindegebietes im Hinblick auf für die Windenergie geeignete Flächenpotenziale und ggf. Aufhebung der bisherigen Darstelllungen.
1.3
Charakterisierung des Gemeindegebietes
Die Gemeinde Hünxe liegt am Unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Im Westen grenzt die Gemeinde Hünxe an die Stadt
Wesel, im Nordwesten an die Stadt Hamminkeln, im Nordosten an die Gemeinde Schermbeck, im Südosten an die Stadt Dinslaken und im Südwesten an die Stadt Voerde. Ihren
heutigen Zuschnitt erhielt die Gemeinde durch die kommunale Neugliederung, die am
01.01.1975 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden die damaligen Gemeinden Hünxe und
Gartrop-Bühl aus dem Amt Gahlen sowie die Gemeinden Drevenack und Krudenburg des
ehemaligen Amtes Schermbeck zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Hünxe zusammengeschlossen.
Mit einer Gemeindefläche von 106,80 km² weist die Gemeinde Hünxe 14.062 Einwohner
(Stand 31/12/2010 gemäß Gemeindeauskunft) auf. Sie gliedert sich in folgende Ortsteile:
Hünxe (5.130 Einwohner; 2.450 ha), Bruckhausen (4.138 Einwohner; 2.012 ha), Drevenack
(3.344 Einwohner; 3.006 ha), Gartrop-Bühl (661 Einwohner; 1.832 ha), Bucholtwelmen (480
Einwohner; 1.251 ha) und Krudenburg (309 Einwohner; 128 ha). Die drei größten bebauten
Siedlungsgebiete innerhalb der Gemeinde verteilen sich wie folgt: Drevenack im Norden,
Hünxe in der Mitte und Bruckhausen im Süden.
Das Gemeindegebiet Hünxe teilt sich bezogen auf die Nutzungsstruktur wie folgt auf:
Nutzungsstruktur
Größe (ha)
%- Anteil
bebaute Fläche
321,5
3,01
Gewerbe- und Industrieflächen
332,3
3,11
Wasserwege und Gewässer
193,2
1,81
Waldfläche
3.926,0
36,76
Verkehrsfläche
474,5
4,44
landwirtschaftlich genutzte Flächen
5.373,0
50,31
sonstige Fläche
59,7
0,56
Summe
10.680,20
100,00
Im Fernstraßenbereich ist die Gemeinde Hünxe über die Bundesstraße B 58 und die Bundesautobahn BAB 3 Frankfurt - Arnheim mit der Anschlussstelle Hünxe angebunden. Die Anschlussstelle Hünxe ist beidseits der BAB 3 gekoppelt mit der Rastanlage Hünxe-Ost, zu der
neben Tankstelle und Restauration auch ein Motel/Hotel gehört. Zusätzlich tangiert die B 8
im Westen das Gemeindegebiet. Die Landessstraßen L 1, L 397, L 401, L 462 und L 463
sowie die Kreisstraße K 16 ergänzen die Anbindung an das regionale und überregionale
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Straßennetz. Über die L 463 wird zudem die Verbindung des Gemeindegebiets an die BAB
31 Bottrop-Emden über den Anschluss Dorsten-West erreicht.
Der Wesel-Datteln-Kanal als Bundeswasserstraße (Gewässer I. Ordnung) verläuft in OstWest-Richtung auf 12 km Länge durch das nördliche Gemeindegebiet Hünxe nahezu parallel
der südlich gelegenen Lippe (Gewässer I. Ordnung, Landesgewässer). Als Verbindung zwischen dem Rhein mit dem Dortmund-Ems-Kanal zählt der Wesel-Datteln-Kanal zu den wichtigsten und verkehrsreichsten Schifffahrtskanälen Deutschlands.
Der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide befindet sich an der östlichen Gemeindegebietsgrenze zur Stadt Bottrop, sodass Teile des Verkehrslandesplatzes im Gemeindegebiet Hünxe liegen und Teile im Stadtgebiet Bottrop. Seit 1996 haben die fünf beteiligten Betreiberkommunen, die Stadt Bottrop, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Dinslaken, die Stadt Voerde
und der Kreis Wesel, den Flugplatz mit umfangreichen Investitionen zu einem modernen
Verkehrslandeplatz ausgebaut. Parallel zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes wird ein interkommunales Gewerbegebiet in direkter Nachbarschaft entwickelt.
Die Gemeinde Hünxe liegt im unteren Lippetal und weist eine Höhe zwischen 22 m NN und
66 m NN auf. Höchst gelegene Punkte sind der Hövelsberg, im Bruckhauser Wald, der
Hardtberg mit 66 m NN, der Fockenberg sowie die Testerberge mit 63 m NN. Die tiefsten
Punkte befinden sich im Südwesten zwischen den Tenderingsseen und Bruckhausen sowie
im Nordwesten Schwarze Heide mit 25 bzw. 22 m NN.
Im Nordosten der Gemeinde Hünxe befindet sich südlich des Wesel-Datteln-Kanals übergreifend auf das östlich anschließende Gemeindegebiet Schermbeck der Gartroper Busch als
Teil des Naturparks Hohe Mark. Das großräumige Waldgebiet Gartroper Busch und im
Übergang der Hünxer Wald mit einem Wechsel von Laub- und Nadelholzforsten erstreckt
sich südlich des Wesel-Datteln-Kanals und entwickelt sich von Norden nach Süden (ca. 4,2
km) bis zum Munitionslager Hünxe (Munitionszerlegungsbetrieb). Aufgrund des Vorkommens
von Tonlagerstätten wird der nördliche Gartroper Busch traditionell zur Tongewinnung und weiterverarbeitung sowie Wiederverfüllung genutzt. Rekultivierungsziel der wiederverfüllten
Tongruben ist die Wiederherstellung des Waldcharakters der Landschaft. Aufgrund dessen
werden die Flächen nach der Austonung mit mineralischen Stoffen verfüllt und ganz überwiegend wieder aufgeforstet. Die überhöhten und wiederbegrünten Landschaftsbauwerke
prägen den Charakter der Landschaft. Ebenfalls im Bereich einer alten Tongrube angelegt,
erstreckt sich im Gartroper Busch die Zentraldeponie Hünxe (Sonderabfalldeponie (Klasse
III)). Neben den Tongruben und der Sonderabfalldeponie besteht eine gewerbliche Nutzung
südlich der L 463 auf Höhe der den Kanal querenden Brücke durch die Dachziegelwerke
Nelskamp, Werk Gartrop. Beidseits der Dachziegelwerke (ehemalige Ziegelei) befinden sich
südlich des Wesel-Datteln-Kanals rekultivierte Spülfelder, die im Zuge der Ausbaggerung/Verbreiterung des Wesel-Datteln-Kanals entstanden sind.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 1
Übersicht Gemeindegebiet Hünxe und Höhenentwicklung o.M.
Das südliche Gemeindegebiet Hünxes ist durch den Steinkohlenbergbau (Bergwerk Lohberg, Stilllegung 2006) geprägt. Östlich des Ortsteiles Bruckhausen befindet sich die Halde
Lohberg-Nord-Erweiterung in Schüttung (mit Abraummaterial des Bergbaus). Ebenfalls befinden sich die nördlichen Ausläufer der Halde Lohberg Nord im Gemeindegebiet Hünxe,
während die südlichen Teile dem Stadtgebiet Dinslaken zugeordnet sind. Desgleichen im
Süden reicht das Siedlungsgebiet Dinslakens (Wohngebiete Dinslakener Bruch und Lohberg) direkt an die Gemeindegrenze Hünxe. Der Lohberger Entwässerungskanal stellt die
Grenze zwischen Hünxe und Dinslaken dar. Nördlich davon und westlich von Bruckhausen
erstreckt sich ein weitestgehend ackerbaulich genutzter Bereich mit vereinzelten Waldparzellen und zahlreichen Hofanlagen. Westlich von Bruckhausen besteht das Gelände des Golfplatzes Bruckhausen. Zahlreiche landwirtschaftliche Hofanlagen, z.T. Reiterhöfe, befinden
sich westlich und östlich von Bruckhausen.
Der Südwesten des Gemeindegebiets Hünxe ist charakterisiert durch die Tenderingsseen,
die als Abgrabungsseen (Kies- und Sandgewinnung) entstanden sind. Der nördliche Große
Tenderingssee weist eine Wasserfläche von ca. 82 ha auf und bietet den Menschen in der
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Region vielfältige Freizeitmöglichkeiten mit Baden, Schwimmen, Surfen, Tauchen und Angeln. Parkmöglichkeiten stehen am Südufer zur Verfügung. Der derzeitige Eigentümer ist der
RVR. Die beiden südlichen Seen (Kleiner und Südlicher Tenderingssee) mit ca. 10 und
14 ha Wasserfläche sind der Biotopentwicklung vorbehalten und werden aufgrund des direkt
südlich angrenzenden Siedlungsraumes Dinslaken Nord zur Naherholung genutzt. Mit der
Abgrabung Fliebeckshof (ca. 25 ha) sollen nördlich des Siedlungsbereiches Bruckhauser
Bruch weitere Bereiche einer Kies- und Sandgewinnung mit dem Rekultivierungsziel See
(Bruckhauser See) zugeführt werden. Ggf. sollen weitere Bereiche nach Osten der Erweiterung ebenfalls der Abgrabung dienen.
Zwischen der B 8 im Westen, den Tenderingsseen im Süden, den Waldgebieten Testerberge
und Rehmsbergschlag westlich der BAB 3 und der L 463 befinden sich Bruchgebiete (Das
Bruch, Voerder Bruch, Rahmhäuser Bruch) mit vereinzelten Hofanlagen, landwirtschaftlichen
Nutzflächen, verstreuten Waldflächen (Winkelmannsbusch, Rotthauser Busch) und die straßendorfartige Siedlung Welmen (Waldheideweg). Besondere Nutzungen stellen der Gutshof
Glückauf (Reitsport- und Zuchtszentrum) und das Anita-Thyssen-Heim, das als Ausbildungszentrum für Rettungshundeführer und Einsatzkräfte durch den Bundesverband für Rettungshunde e.V. genutzt wird, dar.
Westlich und nördlich der L 463 erstrecken sich industriell genutzte Bereiche (Tanklager,
Industrie- und Gewerbepark), die Kaninchenberge als auf Hünxer Gebiet gelegenem Teil der
Spellener Heide sowie beidseits der L 463 der Ortsteil Bucholt.
Dem Verlauf der L 463 nach Osten folgend erstreckt sich südlich die Ortslage Hünxe und im
Norden die Schleusenanlage des Wesel-Datteln-Kanals. Die Bereiche östlich der BAB 3 sind
im Umfeld der Ortslage Hünxe ackerbaulich mit kleinteiligen Waldflächen geprägt. Südlich
der Ortslage Hünxe sind um die in die L1 mündende L 397 (Wilhelmstraße) verschiedene
Streusiedlungen, z.T. landwirtschaftlich, z.T. wohnbaulich geprägt, vorhanden (Mertensberg).
Das Waldgebiet Kost im Busch erstreckt sich vom südlichen Siedlungsbereich Hünxe, entlang der Bebauung Minnekensteege bis zur L 397 und einer durch bergbaulich genutzten
Fläche Schacht Hünxe der Bergwerk Lohberg (Übernahme durch Bergwerk Prosper-Haniel
2006). Die Hünxer Heide und Schmellenheide stellen den Übergang nach Süden zum
Bruckhauser Wald und nach Osten zum Hünxer Wald dar. Hier befindet sich der zweite
Golfplatz innerhalb des Gemeindegebiets.
Nördlich des Wesel-Datteln-Kanals und der Lippe verlaufen die überwiegend bewaldeten
Drevenacker Dünen von Nordwesten nach Nordosten am Nordrand der Lippeaue (WaldHeidekomplex). Eingestreut in die Waldflächen sind Heiden, Sandmagerrasen, Silbergrasfluren und Moore. Teilweise ragen die Waldflächen bis in das Siedlungsgebiet Drevenacks und
Peddenbergs hinein. Zwischen der Lippe im Süden und dem Siedlungsgebiet Drevenack
befindet sich das an der Lippe gelegene alte Treideldorf Krudenburg, das heute ein beliebtes
Ausflugsziel ist. Nördlich der Ortslage Hünxe erstreckt sich zwischen dem Wesel-DattelnKanal und beidseits der Lippe eine Auenlandschaft (Hünxer, Bühler und Gartroper Aap). Die
Ortslagen Bühl und Gartrop an der L 463 gelegen, sind gemeinsam mit dem Schloss Gartrop
(Hotel/Restauration, Seminar- und Tagungsstätte) Teil der Auenlandschaft.
Der Norden des Gemeindegebiets Hünxe ist geprägt durch die Lühler Heide, Große Heide,
Schwarze Heide und das Waldgebiet Steinberge mit vereinzelten Hofanlagen, einem Wechsel von landwirtschaftlichen Nutzflächen und kleinteiligen Waldbereichen.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Insgesamt sind große Teile der Gemeinde Hünxe unbesiedelte Naturlandschaft mit einem
hohen Waldanteil. Zahlreiche Bäche und Gräben queren neben der Lippe, der Issel und dem
Wesel-Datteln-Kanal das Gemeindegebiet. Zu nennen sind u.a. Drevenacker Landwehr,
Gartroper Mühlenbach, Steinbach, Stollbach / Langenhorster Leitgraben, Oberer Hollebach,
Plankenbach, Hünxer Bach, Bruckhauser Mühlenbach, Lohberger Entwässerungsgraben
sowie weitere Grabenläufe.
Zu großen Teilen liegt die Gemeinde Hünxe im Naturpark Hohe Mark, welcher ein Gebiet
von 1040,87 km² umfasst. Der Naturpark Hohe Mark reicht von Wesel im Westen bis nach
Datteln und Olfen im Osten, von Bottrop und Oberhausen im Süden bis nach Velen im Norden. Er überdeckt Teile der Region Niederrhein, des südwestlichen Münsterlandes sowie
des nördlichen Ruhrgebietes.
Das Gemeindegebiet mit unterschiedlichen Landschaftsräumen bietet einen attraktiven Hintergrund für unterschiedliche Freizeitaktivitäten. Die Gemeinde Hünxe wird durch wichtige
Radwanderwegrouten gequert, wie die „Römer Route“, die „NiederRheinroute“ oder die „Kulturroute an Lippe und Ijssel“. Zusätzlich besitzt die Gemeinde Hünxe 37 gekennzeichnete
Wanderwege mit einer Gesamtlänge von 187 km. Zudem werden Kanutouren auf der Lippe
durch die Naturschutzgebiete angeboten. Auf dem Verkehrlandplatz „Schwarze Heide“ besteht das Angebot Rundflüge im Flugzeug als auch im Hubschrauber durchzuführen, dort
finden auch regelmäßig Flugevents statt. Im Sommer hat das Strandbad „Tenderingssee“,
mit flachem Strand, Liegewiesen und Bewirtung, geöffnet. Hünxe besitzt zudem noch mehrere Sportplätze, Tennisanlagen, Turnhallen, Reithallen, Schießsportanlagen, zwei Golfplätze,
ein Hallenbad und einen Modellflugplatz. Campingplätze bieten Möglichkeiten des Freizeitwohnens.
2
RAHMENBEDINGUNGEN
2.1
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Das von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene Energiekonzept soll den Weg in das
Zeitalter der erneuerbaren Energien weisen. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent
und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung der genannten Ziele setzt
voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient
erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um
das Energieversorgungssystem auf die hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss daher so weiterentwickelt werden, dass der
Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von
35 – 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird.
Die Gewinnung von Strom aus Windkraft erlangt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung zunehmende Bedeutung. Bei einem
Vergleich mit der Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Atomenergie besteht die
Aussagen, dass die Windenergie den Vorzug hat, dass sie als unerschöpfliche Energiequelle
zur Verfügung steht und dabei weder Luftschadstoffe, Reststoffe, Abfälle noch Abwärme
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
10
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
verursacht oder ein atomares Risiko darstellt. Die Nutzung der Windkraft kann demnach einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung und zum Klimaschutz erbringen.
Die Nutzung der Windenergie stellt in windreichen Gegenden eine Alternative zur Reduzierung der mit der konventionellen Stromerzeugung verbundenen Umweltbelastungen dar.
Jedes Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauches bzw. die Nutzung regenerativer
Energien wie Sonne, Wasser und Wind ist deshalb als aktiver Beitrag zum Umwelt- und
Ressourcenschutz zu sehen. Restriktiv wirken sich jedoch eine geringe Energiedichte sowie
die Unbeständigkeit des Windenergiedargebotes aus.
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG (Inkrafttreten 21.07.2014) regelt die bevorzugte Einspeisung von
Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz, und garantiert deren Erzeugern feste Mindestverkaufspreise. Es soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher
Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder
Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung.
Mit Stand Ende 2011 bestanden 22.297 Windenergieanlagen in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Leistung von 29.075 MW (davon 2.881 Anlagen in NRW mit einer
Leistung von 3070 MW (5. Stelle im Vergleich der Bundesländer hinter Niedersachsen,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) (Quelle Wikipedia).
2.2
2.2.1
Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen
Landesentwicklungsprogramm
Der § 26 LEPro ‚Energiewirtschaft’, nach dem anzustreben war, dass insbesondere
einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden, ist aufgehoben worden.
2.2.2
Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
Ziel D. II. 2
2.1. Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt
werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität
muss erhöht werden.
2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Windund Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen.
Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten
besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als „Bereiche mit Eignung für die
Nutzung erneuerbarer Energien“ darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer
Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen
als besonderer Belang einzustellen.
Erläuterungen
Eine vorausschauende Planung im Energiesektor muss berücksichtigen, dass nach dem
derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die weltweit freigesetzten anthropogenen
Treibhausgase zu etwa 50% dem Energiebereich, d.h. der Nutzung von Kohle, Gas und Öl,
zuzuordnen sind. Die Emissionen entstehen sowohl im Umwandlungsbereich, insbesondere
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
11
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
bei der Stromerzeugung sowie in den Raffinerien, als auch in den Endenergiesektoren
Industrie, Verkehr, Haushalte und Kleinverbrauch. Vor diesem Hintergrund müssen alle
wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Förderung regenerativer Energiequellen
unternommen werden, selbst wenn diese noch über lange Zeit hinweg einen nur
verhältnismäßig geringen Beitrag zur Stromerzeugung werden leisten können.
Für erneuerbare Energien, für die aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen
weitläufige Suchräume zur Verfügung stehen, sind – wie bei allen anderen
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auch – Standortentscheidungen aufgrund
umfassender Abwägung zu treffen. Das besondere Landesinteresse am verstärkten Einsatz
erneuerbarer Umwelt- und Ressourcen schonender Energien ist in solchen Fällen als
besonderer Belang in Abwägungsentscheidungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für
Standorte für eine linien- und flächenhafte Bündelung von Windkraftanlagen, die aufgrund
der Naturgegebenheiten von zunehmender planerischer Relevanz sind.
Der LEP NRW weist Hünxe als Grundzentrum im Versorgungsbereich innerhalb eines
Gebiets mit überwiegend ländlicher Raumstruktur aus. Die Gemeinde liegt nördlich der
angrenzenden Ballungsrandzone, außerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr.
Die das Gemeindegebiet von Ost nach West querende B 58 ist als überregionale Achse
(Bundesstraße) erkennbar. Eine großräumige Achse von großräumiger Bedeutung verläuft
im westlichen Umfeld über Duisburg, Rheinberg, Wesel Richtung Niederlande (BAB 3).
Abbildung 2
2.3
Auszug LEP Teil A und B o.M.
Landesentwicklungsplan-Entwurf NRW (LEP-Entwurf NRW)
Derzeit wird ein neuer Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Dieser
liegt zur Zeit als Entwurfsfassung mit Stand 25.06.2013 vor.
Dieser enthält in Kap. 10.1-2 den Grundsatz, dass die räumlichen Voraussetzungen für den
Ausbau der erneuerbaren Energien […] zu schaffen sind. Gemäß Grundsatz 10.1-1 ist
anzustreben, dass für die Energieversorgung vorrangig erneuerbare Energieträger
eingesetzt werden. Ebenso verweist der Grundsatz 4-1 darauf, dass die Raumentwicklung
[…] zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen soll.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
12
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Gemäß Ziel 7.3-3 des LEP-Entwurfs NRW soll Wald für entgegenstehende Planungen und
Maßnahmen nur dann in Anspruch genommen werden , wenn für die angestrebten
Nutzungen ein Bedarf nachgewiesen ist, dieser nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist
und die Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Die
Errichtung von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Waldflächen ist möglich, sofern
wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Bei der Gemeinde Hünxe handelt es sich um eine waldreiche Kommune, in der auch
Waldflächen bei entsprechender Eignung als Konzentrationszonen für die Windenergie in
Betracht kommen.
2.3.1
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)
Der Regionalverband Ruhr hat die Planungshoheit für den Ballungsraum Ruhr seit 2009
übernommen. Die Gemeinde Hünxe ist zum Kreis Wesel zugehörig und Teil des RVRGebiets. Der Regionalverband Ruhr erarbeitet den Regionalplan Ruhr mit Zielaussagen für
die künftige räumliche Entwicklung in der Metropole Ruhr. Bis zur Vorlage eines Entwurfes
mit Berücksichtigung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung bzw. bis zum Abschluss
des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr gilt für die Gemeinde Hünxe der
Regionalplan Düsseldorf (GEP 1999).
Im Kapitel 3.9 Energieversorgung des Regionalplans Düsseldorf GEP 99 ist als Ziel 3
formuliert, dass Windenergie auf geeigneten Standorten verstärkt für die Stromgewinnung zu
nutzen ist. Konzentrationszonen für die gebündelte Errichtung von Windenergieanlagen
(Windparks) sind die Bereiche, die die Voraussetzungen erfüllen (hohe Windhöffigkeit) und
mit den textlichen und zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes in Einklang
stehen. Eine Verträglichkeit ist nicht gegeben
in Bereichen für den Schutz der Natur
auf Flugplätzen
in Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (soweit
noch nicht abgegraben)
bei Oberflächengewässern und
in Bereichen für Abfalldeponien (soweit sie noch nicht abgeschlossen sind).
In folgenden Bereichen ist eine Verträglichkeit nur dann gegeben, wenn die mit der
bestehenden Darstellung verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht nennenswert
beeinträchtigt werden:
in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
in Regionalen Grünzügen
in Waldbereichen und
in Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze
(Gemäß Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf vom Sommer 2011 ist diese
Aussage aufgrund der Neuaufstellung der Regionalpläne kritisch zu sehen).
Um eine flächenhafte Überplanung der Landschaft mit Windkraftanlagen zu vermeiden, sind
ausreichende Abstände zwischen den Windparks zu berücksichtigen. Zum Schutz der
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
13
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Allgemeinen Siedlungsbereichen ebenfalls
ausreichende Abstände einzuhalten. Die visuelle Beeinträchtigung von Räumen, die durch
das Landschaftsbild in besonderem Maße (auch kulturhistorisch) geprägt werden, ist zu
vermeiden.
In den Erläuterungen zum Ziel 3 macht der Regionalplan deutlich, dass die Kommunen in
den
Flächennutzungsplänen
geeignete
Flächen
für
Windenergieanlagen
(Konzentrationszonen für WEA) darstellen sollen. Weiterhin wird auf den Gemeinsamen
Runderlass vom 29.11.1996 (Grundsätze für Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen) verwiesen (Anmerkung: derzeit gilt der Windenergie-Erlass vom
04.11.2015).
Da der RVR nur den Stand der Regionalplanung ohne Änderungen darstellt, wird auf die
zeichnerischen Darstellungen des REPs im fortgeschriebenen Stand November 2009 der
Bezirksregierung Düsseldorf zurückgegriffen.
Gemäß den zeichnerischen Darstellungen des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 1999)
bestehen folgende Ziele:
Siedlungsraum
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für die Ortslagen Drevenack, Hünxe und
Bruckhausen, angrenzend außerhalb des Gemeindegebiets Hünxe ASB Dinslaken,
Voerde, Brünen und Schermbeck
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Nordwesten südlich der
Lippe, nordwestlich der L 463 im Übergang zum Stadtgebiet Voerde, angrenzend
außerhalb des Gemeindegebiets Hünxe im Nordwesten nördlich der Lippe, südlich der
B 58 und westlich der B 8 (Voerde), innerhalb des ASB-Bereiches Dinslaken, im Osten
südlich der B 58 und dem ASB Schermbeck
übrige Ortschaften und Kleinsiedlungen innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches gelegen
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
14
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 3
Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M.
Freiraum
Waldbereiche
nördlich der B 58 Steinberge und im Bereich Lühler Heide insbesondere entlang des
Hollebaches und Plankenbach sowie beidseits Weseler Weg
südlich der B 58 bis zur L 463 Drevenacker Dünen, Kaninchenberge als Teil der
Spellener Heide, Bühler Berge, vereinzelt im Auenbereich zwischen Lippe und WeselDatteln-Kanal
zwischen B 8 im Westen, der L 463 im Norden, der BAB 3 im Osten und dem ASB
Dinslaken Testerberge und Rahmbergsschlag, vereinzelte Waldbereiche im
Bruckhauser Bruch, Voerder Bruch und Das Bruch, um den Stollbach (Rotthauser
Busch, Winkelmannsbusch, zwischen den Abgrabungsseen (Tenderingsseen), Halden
südlich der L 463 und östlich der BAB 3 Welfenberg, Schmellenheide, Bennemer Furth,
Hünxer Wald, Gartroper Busch, Bruckhauser Wald, Übergang zur Kirchhellener Heide
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
verstärkt im Norden um Drevenack, um Hünxe und um Bruckhausen sowie beidseits der
L 397 und in der Lippeaue
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
15
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Überschwemmungsbereiche
entlang der Lippe und der Issel
Grund- und Gewässerschutz
westlich der B 8, südöstlich der L 463 auf die Testerberge übergreifend
Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe
im Osten Bereiche der Tongewinnung im Gartroper Busch (Windwurffläche, Eichenallee
(in Überlagerung mit Aufschüttung und Ablagerung Abfalldeponie), Mühlenberg
im Süden: Abgrabungsbereiche (großer Tendedringssee und Fliebeckshof)
Aufschüttungen und Ablagerungen
im Osten Zentraldeponie Hünxe, Eichenallee (in Überlagerung Sicherung und Abbau
oberflächennaher Bodenschätze)
im Süden Halde Lohberg Nord und Lohberg Nord Erweiterung
Oberflächengewässer
Lippe und Wesel-Datteln-Kanal, Abgrabungsgewässer,
Meesenmühlenwegs in der Faulen Schladt
Teiche
östlich
des
Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
bis auf die ASB und Umfeld, den im Gemeindegebiet liegenden GIB und Bereich des
Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide fast das gesamte Gemeindegebiet
Bereiche zum Schutz der Natur
Lippeaue/ Drevenacker Dünen, Gartroper Mühlenbach, Steinbach, Hollebach,
Plankenbach, Kaninchenberge, Testerberge, Rehmbergsschlag (Stollbach), Hünxer
Bachtal
Regionaler Grünzug
Zwischen B 8 und BAB 3 bis zur B 58 im Norden und ASB Dinslaken im Süden
Verkehrsinfrastruktur
BAB 3 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr
B 58, L 1, L 397, L 463 und L 462 als Straßen für den vorwiegend überregionalen
Verkehr
Ost-West-Verbindung parallel der B 58 als Schienenweg für den überregionalen und
regionalen Verkehr
Neben den obigen zeichnerischen Zielen besteht die 64. Änderung des Regionalplanes
Düsseldorf (GEP 1999) für das Gebiet in der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe im
Bereich des Regionalverbandes Ruhr. Diese bezieht sich auf die Umnutzung des
Zechengeländes und Bergehalde Lohberg zu Siedlungs- und Freiraumbereichen.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
16
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 4
2.3.2
64. REP-Änderung Regionalplan Düsseldorf o.M.
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015
Mit Datum vom 04.11.2015 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und
Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des
-
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaft,
Natur-
und
-
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen und der
-
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
vor.
Gemäß Erlass hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Ziel gesetzt, den CO2Ausstoß in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu den Gesamtemissionen
des Jahres 1990 um mindestens 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu
reduzieren. Dies bedingt unter anderem eine Steigerung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung
erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern.
Diese Zielsetzungen soll zum einen durch das Repowering, den Ersatz alter Anlagen durch
neuere leistungsstärkere Anlagen, erreicht werden. Zum anderen sind zur Erreichung der
Ausbauziele auch neue Bereiche für die Windenergienutzung beziehungsweise
Konzentrationszonen für die 5 Windenergienutzung erforderlich. Dass hier auch in
Nordrhein-Westfalen hinreichend Potentiale zur Umsetzung der Landesziele bestehen, zeigt
die Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Teil 1 – Windenergie des LANUV NRW
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
17
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
die als Fachbericht 40 sowie als Energieatlas NRW im Internet zur Verfügung steht (siehe
unter http://www.energieatlas.nrw.de). Die Überprüfung bestehender und die Planung neuer
Bereiche für die Windenergienutzung beziehungsweise Konzentrationszonen für die
Windenergienutzung muss dabei auch der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von
Windenergieanlagen Rechnung tragen.
Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für
die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und
Hilfe zur Abwägung. In Kapitel 8 benennt der Windenergie-Erlass Aussagen bzw.
Empfehlungen zu Abständen, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung,
die bei der Planung und/oder bei der Genehmigung einzelner Anlagen zu beachten sind.
2.3.3
Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in
Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012)
Der Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NordrheinWestfalen“ liegt seit dem 29.03.2012 veröffentlicht vor. Der Leitfaden gliedert sich in sieben
Teilbereiche:
Teil I
Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald
Teil II
Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung
von Windenergieanlagen in Wäldern
Teil III
Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung
Teil IV
Ersatzaufforstung für die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie weitere Kompensationsmaßnahmen
Teil V
Praxisbeispiele
Teil VI
Eigentumsstruktur im nordrhein-westfälischen Wald
Teil VII
Wirtschaftliche Bedeutung, regionale Wertschöpfung und gemeinschaftliche
Betreibermodelle
Im Folgenden werden die für die Untersuchung relevanten Aussagen des Leitfadens
aufgeführt:
Im Teil I „Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald“ sind Aussagen zum
Anlagenstandort, Zuwegung und Kranstellflächen definiert. Für den Bau von
Windenergieanlagen in Wäldern ist die Summe der Waldinanspruchnahmen für
unterschiedliche Baumaßnahmen zu ermitteln: neben dem Anlagenstandort sind
insbesondere die Kranstellfläche, die Zuwegung zum konkreten Standort sowie die
Kabeltrasse zu betrachten. Der Bau einer Windenergieanlage erfordert eine Mindestfläche,
die für das Fundament des konkreten Anlagenstandorts gerodet und dauerhaft frei gehalten
werden muss. Ebenso benötigt man für den Kranstellplatz, die Montagefläche und die
Zuwegung sowie Ableitung Flächen, deren Größe je nach Örtlichkeit, Bauausführung und
Anlagentyp unterschiedlich ausfällt. Die Angaben variieren von insgesamt 0,2 bis 1 ha
Fläche
frei
zu
haltender
(bestockungsfreier)
Grundfläche.
Die
direkte
Flächeninanspruchnahme soll dabei so gering wie möglich gestaltet werden.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
18
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Weitere Rodungen über diese notwendigen Flächen hinaus bieten keinen energetischen
Vorteil, da sich die Windgeschwindigkeit hierdurch nur in Bodennähe erhöht, nicht aber in
Nabenhöhe der WEA. Die Zuwegung zur Anlagenfläche, d.h. die Straßen, Brücken und
Waldwege müssen für Schwerlasttransporte mit einer maximalen Achslast von 12 t und
einem max. Gesamtgewicht von 144-164 t ausgelegt sein. Die Zufahrt ist dauerhaft für einen
ganzjährigen Betrieb herzustellen.
Die folgenden dargestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung und an Kurvenradien
können je nach den jeweiligen technischen Erfordernissen und Anlagentypen variieren.
In den Ausführungen zu Teil II „Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen
für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“ wird auf die gesetzlichen
Rahmenbedingungen des BWaldG / LFoG NRW, LPlG NRW und BNatSchG / LG NRW, den
planerischen Vorgaben aus Landesplanung und Regionalplanung sowie die
Steuerungsmöglichkeiten zur Windenergie abgestellt.
Bezogen auf die in Teil III formulierten „Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von
Waldflächen in der Einzelfallprüfung“ werden folgende Aussagen getroffen: Für die
Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzung ist die Windhöffigkeit eines Standortes von
entscheidender Bedeutung. Im Auftrag des LANUV NRW sowie des MKULNV wird derzeit
eine Windpotenzialstudie erarbeitet, welche detaillierte Angaben zur Windhöffigkeit in NRW
in unterschiedlichen Höhen über Grund enthalten wird. Für Waldflächen sind dabei
grundsätzlich die Werte in Höhen ab 100 Meter relevant.
In waldarmen Gebieten (Definition nach LEP NRW: Waldanteil unter 15% des
Gemeindegebietes im Verdichtungsraum; unter 25 % der Gemeinde in ländlichen Räumen)
steht die Erhaltung der vorhandenen Waldfläche sowie die Vermehrung des Waldes
allgemein im Vordergrund. In Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15% kommt eine
Waldinanspruchnahme für Windenergieanlagen in aller Regel nicht in Betracht, da davon
auszugehen ist, dass sich auf den übrigen 85% des Gemeindegebietes geeignete Flächen
zur Ausweisung von Konzentrationszonen identifizieren lassen. Den wenigen Waldbereichen
waldarmer Regionen kommt eine hohe ökologische sowie landschaftsästhetische Bedeutung
zu, die durch die Ausweisung einer Konzentrationszone beeinträchtigt werden kann.
In aller Regel ist auch die Beschaffung von Ersatzaufforstungsflächen in diesen
Landschaften erschwert, da andere Flächennutzungen (insbesondere Landwirtschaft)
dominieren.
Die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in Waldbereichen kommt nach
Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht. Bei Einhaltung der dort genannten
Bedingungen eignen sich für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung
beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung
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19
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere
standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt.
Weiterhin werden Aussagen zum Umgang mit dem Thema Landschaftsbild,
Schutzgebietsausweisungen, Waldspezifische Artenschutzbelange, Erholungsfunktion der
Wälder, Waldwirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers, Forstwirtschaftliche Erzeugung
und öffentliche Förderung von Waldflächen und Forstwirtschaftliche Erzeugung und
öffentliche Förderung von Waldflächen getroffen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die für NRW neu zu erstellende Waldfunktionskarte die
Erholungsfunktionen der Wälder entsprechend beschreiben wird.
2.3.4
Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe und angrenzende Nachbargemeinden
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe datiert gemäß den Verfahrensvermerken
aus 1979/1980. Seither wurde der Flächennutzungsplan zahlreichen Änderungen (1. – 9.,
11. – 16., 18., 20. – 23., 26. – 34., 36. – 37. und 39. FNP-Änderung) unterzogen. Die
Änderungen liegen alle als Einzeländerungen (eingescannte Papierpläne im PDF-Format
sowie im dxf-Format) vor. Zusätzlich bestehen Aufstellungsbeschlüsse für weitere FNPÄnderungen, die jedoch für die Bearbeitung der vorliegenden Untersuchung nicht zur
Verfügung standen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe sind die Siedlungsbereiche Drevenack /
Peddenberg, Krudenburg, Hünxe und Bruckhausen weitestgehend als Wohnbauflächen und
gemischte Bauflächen mit vereinzelten Flächen für Gemeinbedarf unterschiedlicher
Einrichtungen (z.B. Kirche, Schule, Kindergarten usw.) vorgesehen. Vereinzelt sind Flächen
für die Ver- und Entsorgung dargestellt. Der Bereich der ehemaligen Raffinerie der BP ist als
Industriegebiet dargestellt. Westlich der L 1 im Bereich des Siedlungsbereiches Hünxe sind
Flächen vordringlich als gewerbliche Bauflächen, vereinzelt als gemischte Bauflächen und
Flächen für den Gemeinbedarf Feuerwehr zu verzeichnen.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
20
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 5
FNP Hünxe 1979/1980 (ohne Änderungen) mit Zusammenschnitt der angrenzenden FNPs der Nachbargemeinden o.M.
Die Ortslage Welmen ist beidseits des Waldheideweges ebenfalls als Wohnbaufläche
dargestellt. Nördlich schließen sich Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) und Grünflächen
Sportanlagen an.
Die Siedlungsbereiche Gartrop-Bühl und Stegerfeld weisen keine Bauflächendarstellungen
auf, sondern sind als Flächen für die Landwirtschaft deklariert. Einzig der Kindergarten in
Gartrop nördlich der L 463 ist als Fläche für den Gemeinbedarf zu erkennen.
Bauflächen im Außenbereich umfassen drei Campingplätze (Sondergebiete) beidseits des
Wesel-Datteln-Kanals im östlichen Gemeindegebiet sowie eine Sonderbaufläche Reithalle
östlich von Peddenberg südlich der B 58. Um den Verkehrslandeplatz (dargestellt als
Flächen für den Luftverkehr - Landeplatz - bzw. nachrichtliche Übernahme) sind auf Hünxer
Gemeindegebiet ebenfalls Sonderbauflächen als Flächen zur Unterstellung und Aufstellung
von Luftfahrzeugen sowie Flugplatzbezogene Nutzungen gruppiert. Weitere analoge
Sonderbauflächen mit Verkehrslandeplatz affinen Nutzungen schließen sich auf Bottroper
Gebiet an.
Ver- und Entsorgungsstandorte (Symbole und Flächen) mit den Einrichtungen
Umformerstation/Umspannstelle, Pumpwerk, Brunnen, Wasserwerk, Kläranlage, Regenklärund –rückhaltebecken, Müllbeseitigungsanlage sowie Schieberstation befinden sich
weitestgehend im Außenbereich verteilt (Wasserwerk südwestlich Waldheideweg), Deponie
im Osten (Gartroper Busch für Teile der Zentraldeponie Hünxe).
Grünflächen mit verschieden Zweckbestimmungen sind meist den Ortslagen zugeordnet,
z.B. Friedhof, Sportflächen, Spielplätze, Parkanlagen, Kleingärten usw. Zwei Grünflächen mit
erheblichem Flächenumfang befinden sich im Außenbereich westlich von Bruckhausen und
südlich von Hünxe beidseits des Schwarzen Dreckswegs. Dabei handelt es sich um die
beiden Golfplätze im Gemeindegebiet.
Großräumige zusammenhängende Waldgebiete sind im FNP als Flächen für die
Forstwirtschaft dargestellt, die ungefähr den tatsächlichen Bestand wider geben.
Bezogen auf Planungen, die über das Fachplanungsrecht gesichert werden, wie z.B.
Abgrabungen (Sand- und Kiesgewinnungen, Tongewinnung), Aufschüttungen in Form von
Halden des Steinkohlebergbaus, Deponien, Flächen für den überörtlichen Verkehr und die
örtlichen Hauptverkehrszüge (diverse weitere Straßenplanungen), unterirdischer und
oberirdischer Leitungsbestand, Richtfunktrassen, Schutzgebiete nach Naturschutz- und
Wasserrecht usw. zeigt der Flächennutzungsplan Hünxe den nachrichtlichen Planungsstand
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
21
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
von Ende der 1970er Jahre. Der Flächennutzungsplan zeigt eine Fläche als Lohberg
Wetterschacht III an (Steinkohlenabbau), deren Realnutzung heute Wald ist. Eine weitere
bergbaulich genutzte Fläche südöstlich von Hünxe ist aus der DGK 5 als Bergwerk Lohberg
Schacht Hünxe 4 zu erkennen, die im Flächennutzungsplan nicht enthalten ist (Flächen für
die Landwirtschaft). Aufgrund des Alters der auf Fachplanungsrecht beruhenden
Darstellungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen (Ende 1970er Jahre) sind diese
planerischen Aussagen aufgrund der fehlenden Aktualität heute nicht oder nur bedingt als
planerische Grundlagen anzusehen.
Für die vorliegende Untersuchung wurde deshalb in Ergänzung des Flächennutzungsplanes
zusätzlich eine Realnutzungsaufnahme erstellt.
Weiterhin wurden die angrenzenden Flächennutzungspläne der Nachbargemeinden
Schermbeck, Bottrop, Dinslaken, Voerde, Wesel und Hamminkeln in einem Puffer von 500 m
ausgewertet. Ermittelt wurden zu berücksichtigende Sondergebiete Camping,
Gemeinbedarfsflächen Altenheim, Wohnbauflächen, gewerbliche und gemischte Bauflächen
sowie sonstige Sonderbauflächen (z.B. Flughafenaffine Nutzungen).
2.3.5
Landschaftsplan
Für das Gemeindegebiet Hünxe ist der Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Hünxe /
Schermbeck heranzuziehen (2004). Angrenzend im Süden und Südwesten gilt der
Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Dinslaken / Voerde (2009). Im Nordwesten grenzt
der Landschaftsplan Wesel für den Raum Wesel (2009) sowie der Landschaftsplan Wesel
Raum Hamminkeln (2004) an. Im Südosten gilt der Landschaftsplan der Stadt Bottrop.
In den Landschaftsplänen sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte
Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale verbindlich festgesetzt. Der Kreis Wesel hat für
das Gemeindegebiet Hünxe (und z.T. darüber hinaus gehend) die Schutzgebietsdaten zur
Verfügung gestellt (Ausnahme NSG Plankenbach und Oberer Hollebach). Die Daten zu
NATURA 2000-Gebieten sind von der LANUV (letzte Abfrage November 2011) übernommen
worden. Gleiches gilt für weitere Schutzgebiete gemäß Landschaftsplänen außerhalb des
Gemeindegebietes.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
22
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 6
Landschaftspläne des Kreises Wesel Räume Hünxe/Schermbeck, Dinslaken/Voerde, Hamminkeln und Wesel sowie Auszug der Stadt Bottrop o.M.
Die Landschaftspläne bzw. die vom Kreis Wesel zur Verfügung gestellten
Schutzgebietsabgrenzungen
bzw.
die
bei
der
LANUV
abgefragten
Schutzgebietsabgrenzungen stellen innerhalb des Gemeindegebietes und angrenzend an
das Gemeindegebiet geschützte Flächen und Landschaftsbestandteile dar, die als Tabuoder
Restriktionsflächen
für
die
Einrichtung
von
Konzentrationszonen
für
Windenergieanlagen wirken. Sie werden in der Makroanalyse (Teil 2) beschrieben.
2.3.6
Sonstige Schutzgebiete
Weite Teile des Gemeindegebiets Hünxe befinden sich im Naturpark Hohe Mark (grüne
Bereiche gemäß Abbildung 7). Der Naturpark Hohe Mark reicht von Wesel im Westen bis
nach Datteln und Olfen im Osten, von Bottrop und Oberhausen im Süden bis nach Velen im
Norden. Er überdeckt Teile der Region Niederrhein, des südwestlichen Münsterlandes sowie
des nördlichen Ruhrgebietes. Der Naturpark bietet Erholungssuchenden aus nah und fern
ein attraktives Naturerleben und viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
23
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 7
Ausschnitt Naturpark Hohe Mark mit Gemeindegrenze Hünxe o.M.
Für das Gemeindegebiet Hünxe bestehen derzeit folgende durch Verordnung festgesetzte
Wasserschutzgebiete (die genannten Wasserwerksbetreiber gemäß Verordnungen können
von den heutigen Betreibern abweichen):
1.
Bucholtwelmen / Glückauf (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Bucholtwelmen / Glückauf der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke (NGW)
(Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Bucholtwelmen / Glückauf 1
Karte von 1987)
2.
Haus
Aap
(Ordnungsbehördliche
Verordnung
zur
Festsetzung
des
Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Haus Aap
der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH, Duisburg (Wasserwerksbetreiber)
– Wasserschutzgebietsverordnung Haus AAP 1 Karte von 1992)
3.
Löhnen (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Löhnen I +II der Stadtwerke
Dinslaken GmbH (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Löhnen
vom 23.6.1995 /1 Karte )
4.
Vinkel-Schwarzenstein (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage des
Wasserwerkes „Vinkel-Schwarzenstein“ der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke
(NGW),
Duisburg
–
Wasserschutzgebietsverordnung
Wasserwerk
„VinkelSchwarzenstein“ – vom 07.10.1985)
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
24
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 8
Wasserschutzgebiet Bucholtwelmen / Glückauf o.M.
Abbildung 9
Wasserschutzgebiet Bucholtwelmen / Glückauf o.M.
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25
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 10
Wasserschutzgebiet Löhnen o.M.
Abbildung 11
Wasserschutzgebiet Vinkel-Schwarzenstein o.M.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
26
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Das WSG Blumenkamp / Flüren-Diersfordt grenzt im Nordwesten an das Gemeindegebiet
Hünxe.
Die Wasserschutzgebiete wurden als Shape-Daten durch den Kreis Wesel zur Verfügung
gestellt. Darüber hinausgehende Daten beruhen auf dem Datenbestand des LANUV.
Das Überschwemmungsgebiet der Issel ist vorläufig gesichert (durch Verordnung in Kraft
getreten am 21.01.2010).
Abbildung 12
Vorläufige Sicherung des ÜSG Issel o.M.
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Issel von
km 134,7 bis km 170,0, der Kleveschen Landwehr von km 6,3 bis km 19,7 und des
Wolfstrangs von km 3,0 bis km 15,8 durch ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 76
Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –
WHG) in Verbindung mit § 112 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz – LWG) festzusetzen (Bekanntmachung über die Auslegung von
Karten und Erläuterungsbericht sowie Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes der Issel, der Klevschen Landwehr und des Wolfstranges vom
03.11.2011 –Bekanntmachung vom 14.11.2011- Auslegung für die Dauer eines Monats ).
Das Überschwemmungsgebiet der Lippe im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen
Gewässerabschnitt: 0,00 km bis 27,77 km ist gem. § 76 Abs. 3 WHG, § 112 Abs. 4 LWG
vorläufig gesichert (Bekanntmachung vom 12.08.2011). Die ermittelten Flächen des
Überschwemmungsgebietes sind in 2 Übersichtskarten im Maßstab 1 : 25.000 und 8
Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 eingetragen worden. Das Überschwemmungsgebiet wird
durch die in den Karten in blauer Farbe markierten Flächen dargestellt. Das Gewässerbett
und seine Ufer (DIN 4049) sind abweichend hiervon nicht Bestandteil des
Überschwemmungsgebietes.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
27
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 13
Vorläufige Sicherung des ÜSG Lippe o.M.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
28
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
2.4
Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe
Informelle Planungen der Gemeinde Hünxe, z.B. ein Gemeindeentwicklungskonzept,
bestehen nicht.
Die Gemeinde Hünxe hat 1998 erste Untersuchungen zur Ausweisung von Vorranggebieten
für die Windkraft angestellt. Im Jahre 2004 ist der 36. FNP-Änderung eine erneute
konzeptionelle Untersuchung vorangegangen, die Teil der Begründung zur 36. FNPÄnderung darstellt.
2.5
Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte
Im Gemeindegebiet Hünxe befinden sich Flächen, die durch anerkannte Flächenpools/
Ökokonten erfasst sind:
Flächenpool / Ökokonto Freiherr von Nagell
Ökokonto Thyssen Vermögensverwaltung
Abbildung 14
Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Hünxe o.M.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
29
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
2.6
Biotopverbund
Mit der Biotopverbundplanung soll die fachlich begründete Voraussetzung geschaffen
werden, Restbestände naturnaher und halbnatürlicher Biotope zu erhalten und diese
Flächen sowie weitere geeignete Bereiche möglichst zu optimieren und zu verknüpfen.
Gesetze wie das Landesplanungsgesetz und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Inhalte
und die Umsetzung im räumlichen Planungssystem.
Abbildung 15
Biotopverbundflächen o.M.
Die Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie deren Entwicklung hin zu
höheren Qualitätsstufen ist von systemaren Zusammenhängen abhängig. Biotopkomplexe
können auf Dauer nur dann eine Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen,
wenn sie nicht isoliert vorkommen, sondern Verbindungen und Austauschmöglichkeiten zu
anderen Biotopkomplexen bestehen. So führt die Zersiedelung der Landschaft und die
zunehmende Verdichtung des Raumes zum Verlust naturnaher Biotopstrukturen und
Verinselung natürlicher Lebensräume. Ein dichtes Netz linearer Elemente wie z.B. Straßen
und
Bahnlinien
verursachen
weitere Trennund Isolationseffekte. Weitere
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
30
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Gefährdungspotenziale ergeben sich z.B. durch Beeinträchtigungen aus der IntensivLandwirtschaft oder Altablagerungen.
Das Gemeindegebiet Hünxe verfügt über großflächige Biotopverbundflächen von
herausragender Bedeutung im Bereich der Drevenacker Dünen und Lippeaue, die sich von
Westen nach Osten über das Gemeindegebiet erstrecken. Weitere Biotopflächen von
herausragender Bedeutung erstrecken sich im Westen von der Spellener Heide bzw.
Kaninchenberge entlang der westlichen Gemeindegrenze bis zu den Tenderingsseen, wobei
die Seen lediglich Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung darstellen, die NordSüd-verlaufende Landwehr mit Teilen des Stollbaches, Teilen der Testerberge (im Übergang
zur BAB 3 lediglich besondere Bedeutung) und des Rehmbergsschlags. Der Bereich des
Golfplatzes westlich von Bruckhausen bis zum Siedlungsbereich Bruckhauser Bruch
(Dinslaken) stellt ebenfalls einen Bereich mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz
dar.
Östlich der BAB 3 weisen die Burgstätte Berge und die Landwehr bis zur L 397
hervorragende Bedeutung für den Biotopschutz auf. Gleiche Bedeutung haben Teile des
Gartroper Busches, des Hünxer Waldes, die Bereiche um den Gartroper Mühlenbach,
südlich des ehemaligen Munitionsdepots sowie westlich des Verkehrslandplatzes Schwarze
Heide (Hohe Wart). Weitere Teile des Gartroper Busches, des Hünxer Waldes, des
Bruckhauser Waldes und der Schmellenheide stellen Biotopverbundflächen mit besonderer
Bedeutung dar.
Im Norden des Gemeindegebiets sind das Waldgebiet Steinberge und Teile der Lühler Heide
von besonderer Bedeutung, während Teilbereiche um den Oberen Hollebach und des
Plankenbaches Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung darstellen. Weitere
Waldflächen und Bereiche südlich und östlich des Ortslage Peddenberg / Drevenack bis
nach Krudenburg ergänzen das System der Biotopverbundflächen mit besonderer
Bedeutung.
2.7
Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW
Die Unzerschnittenen verkehrsarmen Landschaftsräume in NRW (UZVR NRW) wurden
durch Auswertung des Amtlich Topographischen-Kartographischen Informationssystems
(ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt. Sie liegen als landesweiter
Datenbestand vor und können über das LANUV abgefragt werden. Als UZVR werden
Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie klassifizierte Straßen,
Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder sonstige Anlagen und
Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten
werden.
Unzerschnittene, verkehrsarme Räume sind auf Landes- und Bundesebene ein anerkannter
Umweltindikator zur frühzeitigen Einschätzung der Auswirkungen einer fortschreitenden
Zerschneidung der Landschaft, insbesondere auf Lebensräume für Pflanzen und Tiere und
die Erholung des Menschen. Die Karte dient als Grundlage für konzeptionelle Überlegungen
zur Wiederherstellung überregionaler Wanderkorridore für Tierarten und damit der
Durchgängigkeit von Biotopverbundsystemen.
Der nordöstliche Teil des Gemeindegebiets Hünxe ist im Übergang zum Gemeindegebiet
Schermbeck geringfügig Teil eines UZVR der Größenklasse 50 bis 100 km². UZVR zwischen
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
31
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
10 und 50 km² finden sich im Gemeindegebiet Hünxe im Bereich Gartroper Busch / Hünxer
Wald / Kirchhellener Heide, Drevenacker Dünen / Lippeaue getrennt durch die Ortslagen
Peddenberg / Drevenack und Krudenburg sowie südlich der L 463, westlich der B 8, bis zum
Siedlungsbereich Dinslakener Bruch. In der Größenklasse 5 bis 10 km² liegen die Bereiche
östlich von Hünxe (um den Hardtberg) einschließlich Hünxer und Schmellenheide bis zum
Gartroper Busch / Hünxer Wald, die Testerberge / Rehmbergsschlag sowie Bruckhauser
Wald. UZVR in der Größenklasse 1 bis 5 km² finden sich zwischen der BAB 3 und der
Ortslage Peddenberg / Drevenack sowie dem Wesel-Datteln-Kanal, zwischen BAB 3, L 1
und L 463 auf Höhe der Ortslage Hünxe, im Bereich Spellener Heide / Kaninchenberge,
Bruckhauser Heide und zwischen der L 1 und der BAB 3 auf Höhe der Ortslage
Bruckhausen.
Abbildung 16
2.8
UZVR in NRW o.M. (LANUV)
Waldfunktionen
Wälder erfüllen neben ihrem ökonomischen Nutzen vielfältige Funktionen für den Schutz des
Lebensraumes bzw. der Lebensgrundlagen aber auch soziale Funktionen als Erholungsraum
für den Menschen.
Die Waldfunktionen sind in der sog. Waldfunktionskarte
flächendeckend dargestellt. Die Waldfunktionskartierung hat
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Nordrhein-Westfalen
die Aufgabe, die
32
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
herausgehobenen, für das Gemeinwohl besonders bedeutsamen
Erholungsfunktionen des Waldes zu erfassen und darzustellen.
Schutz-
und
Das waldreiche Gemeindegebiet von Hünxe (Waldanteil gemäß Angaben der Gemeinde ca.
3.926 ha bei 10.680,2 ha Gemeindegebiet = rund 36,8 %) weist den überwiegenden Anteil
der Waldflächen mit unterschiedlichen Waldfunktionen - auch in Überlagerung mehrere
Funktionen) aus (vgl. auch Abb. 17):
Sicht-/ Immissionsschutzwald (S / J, lila Schraffur)
Erholungswald (rote Schraffur)
Waldflächen mit Wasserschutzfunktion (blaue Schraffur) (Wasserschutzgebiete)
Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne
Schraffur)
Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc.
Bei den Kategorien überwiegt die Stufe 2 (Waldfunktion beeinflusst aufgrund örtlicher
Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine weite Schraffur; Stufe 1
bedeutet: Waldfunktion bestimmt aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des
Waldes – Darstellung durch eine enge Schraffur).
Für die Waldgebiete im Gemeindegebiete gilt im Wesentlichen:
Steinberge
Immissionsschutzwald, westliche Teilflächen in Überlagerung mit Erholungswald
Waldflächen zwischen Hollebach und Plankenbach
Immissionsschutzwald in Überlagerung mit Wasserschutzfunktion
Wald-, Gehölzflächen im Umfeld der Drevenacker Landwehr
Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte in
Überlagerung mit Immissionsschutzwald und Wasserschutzfunktion
Drevenacker Dünen
Immissionsschutzwald, Teilflächen westlich BAB 3 und östlich L 1 mit Überlagerung
Erholungswald und bereichsweise auch mit Wasserschutzfunktion
Kaninchenberge und östlich / südlich anschließende
Winkelmannsbusch)
überwiegend
Immissionsschutzwald,
bereichsweise
in
Wasserschutzfunktion
Waldflächen
Überlagerung
(u.a.
mit
Testerberge / Rehmannsschlag
überwiegend Immissionsschutzwald
Hünxer Wald
überwiegend Immissionsschutzwald in Überlagerung mit Erholungswald
Gartroper Busch
Immissionsschutzwald, bereichsweise auch Sichtschutzwald
Bruckhauser Wald
Immissionsschutzwald; zumeist in Überlagerung mit Erholungswald
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
33
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 17
Waldfunktionen im Gemeindegebiet o.M.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
34
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
35
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
2.9
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind Kulturlandschaften zu erhalten und zu entwickeln.
Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen
und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Eine historische Kulturlandschaft ist
Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene
Wertigkeit im Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und
substanziell greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man
geschichtliche Bedeutung zumisst, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die
historische Kulturlandschaft ist zugleich das Umfeld einzelner Kulturlandschaftselemente
oder Denkmale. Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder ihrer Teile liegt in
beiden Fällen im öffentlichen Interesse.
Gemäß den Ausführungen ‚Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW’, einem
Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag der Landschaftsverbände Rheinland und WestfalenLippe, als Grundlage für die landes- und regionalplanerische Umsetzung, soll die erhaltende
Kulturlandschaftsentwicklung
in
NRW
als
Chance
begriffen
werden,
neue
Entwicklungspotenziale zu nutzen, die sich durch die kulturhistorische und ästhetischgestalterische Dimension der Kulturlandschaften flächendeckend in der Dynamik der
Landschaftsentwicklung, im näheren Lebensumfeld der Bürger und für die Identität des
Landes und seiner Teilregionen ergeben.
In Anlehnung an internationales Recht (UVP-Recht) stellt der kulturlandschaftliche
Fachbeitrag Ausschnitte der Kulturlandschaft besonders dar, wenn sich in ihnen die
historisch-kulturlandschaftliche Substanz in besonderer Weise verdichtet oder das Inventar
in der Summe bestimmte Wertschwellen übersteigt (überregional, landesweit, national oder
international bedeutsam). Diese bedeutenden Landschaften werden im Fachbeitrag
entsprechend der Aufgabenstellung innerhalb der Raumordnung als bedeutsame und
landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche bezeichnet. Die wertende Festlegung beruht
auf der wissenschaftlich begründeten Aussage wenigstens einer der beteiligten Disziplinen.
Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind von überregionaler historischer Bedeutung oder
repräsentieren für eine Region besonders typische Entwicklungen. Sie können die
gesetzlichen Anforderungen des DSchG (Denkmal, Denkmalbereich) oder des BNatSchG /
LG NRW (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erfüllen. Darüber hinaus
entsprechen sie den „historisch, kulturell oder archäologisch bedeutenden Landschaften“ der
UVP-Richtlinie der EU bzw. den „archäologisch bedeutenden Landschaften“ des UVPG.
Landesplanerische Ziele sind die Erhaltung der wertgebenden Merkmale und Bestandteile
(Elemente, Strukturen und Erscheinungsbild) sowie die behutsame Weiterentwicklung.
Daraus ergibt sich eine ausschließlich auf die Erfordernisse der Raumordnung hin orientierte
Bewertung mit dem Ziel, konkrete kulturlandschaftliche Vorbehalts- und Vorranggebiete zu
ermitteln. Hierzu werden die fachlichen Betrachtungsansätze der Kulturlandschaftspflege,
der Bau- und Bodendenkmalpflege, der Landschafts- und Baukultur sowie der historischen
Geographie einbezogen.
Als landesbedeutsam sind Kulturlandschaftsbereiche ausgewählt worden, die von besonders
hoher Bedeutung und Repräsentanz sind sowie planerische Relevanz auf Landesebene
haben. Sie werden als Vorschlag für raumordnerische Vorranggebiete zum Erhalt des
landschaftlichen und kulturellen Erbes verstanden. Wenn nur Teile eines bedeutsamen
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
36
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Kulturlandschaftsbereiches und seiner Ausstattung als herausragend und landesbedeutsam
bewertet wurden, erfolgte vielfach eine vom Flächenumfang her verringerte Darstellung. Aus
pragmatischen Gründen wurden benachbarte Kulturlandschaftsbereiche zusammengefasst,
wenn ihnen jeweils eine Landesbedeutung attestiert wurde.
Das Gemeindegebiet Hünxe stellt den Übergang zwischen der Kulturlandschaft Unterer
Niederrhein (10), Westmünsterland (4) und Ruhrgebiet (14) dar. Die Grenze zwischen der
Kulturlandschaft Unterer Niederrhein und Westmünsterland verläuft westlich der Ortslage
Bruckhausen nach Norden entlang der Testerberge/ Rehmbergsschlag und dann der BAB 3
nach Norden folgend. Die Grenze zur Kultlandschaft Ruhrgebiet stellt das Siedlungsgebiet
Bruckhausener Bruch (Dinslaken) und dann der BAB 3 nach Süden folgend dar. Der größte
Teil des Gemeindegebiets ist somit der Kulturlandschaft Westliches Münsterland zugehörig.
Der Lippeübergang und das Lippetal bilden den Übergang vom Münsterland zum
Ruhrgebiet,
während
das
römische
Haltern
gleichzeitig
Kristallisationspunkt
frühmittelalterlicher Besiedlung ist (KLB 14.01).
Der Bereich der Unteren Lippe – Dorsten – Holsterhausen zwischen Wesel und Dorsten
stellt einen bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich dar (analog Vorbehaltsgebiet): vor- und
frühgeschichtliche, kaiserzeitliche-germanische und römische Siedlungsplätze; römisches
Marschlager, Feuchtgebiete, Altarme, Moore, Plaggenesche, mittelalterliche Landwehr,
Befestigungsanlagen, Hudelandschaft.
Abbildung 18
Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL)
4
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
37
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
2.10 Naturräumliche Gegebenheiten
Das Gemeindegebiet von Hünxe gehört naturräumlich zum Niederrheinischen Tiefland
(Haupteinheit 57), welches im Tertiär überflutet und im darauffolgenden Quartär maßgeblich
durch die von Rhein (und Maas) mit Nebenflüssen geschaffenen Terrassen und Flussauen
und auch Resten von Stauchwällen und Sanderflächen der Saale-Vereisung geprägt wurde.
Im Gemeindegebiet sind drei wesentliche Haupteinheiten vorzufinden:
Abbildung 19
Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR)
Haupteinheit 576 – Isselebene
Der hier als „Obere Isselebene“ bezeichnete Landschaftsraum erstreckt sich oberhalb einer
markanten Geländekante nördlich der Lippe und nimmt dort ein Großteil des nördlichen und
nordwestlichen Gemeindegebietes ein und ist durch holozäne Auenlehme und Auensande
im Bereich der Issel geprägt. Die Obere Isselebene gliedert sich im Gemeindegebiet in die
„Drevenacker Dünen“ (576.00), ein vorwiegend mit Kiefern oder Mischbeständen bestocktes
kleinkuppiges Dünengelände, an das sich weiter nördlich die „Weseler Ebene“ (576.01)
anschließt, ein ca. 1-3 km schmaler meist landwirtschaftlich genutzter Streifen
unterschiedlicher Standorteigenschaften. Etwa nördlich der Drevenacker Landwehr geht die
Weseler Ebene in den „Isselbruch“ (576.02) über, dessen Gleyböden von umfangreichen
Entwässerungsgräben durchzogen werden, wobei stellenweise auch trockene
Flugsandinseln herausragen. Die Nordostseite des Isselbruchs wird von den sog. „Dingdener
Flugsandleisten“ (576.03) mit charakteristischen Plaggeneschen flankiert.
Die genannten Landschaftsräume sind Bestandteil des Naturparks Hohe Mark.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
38
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Haupteinheit 578 - Niederrheinische Sandplatten
Der Norden, Nordwesten, Osten und auch Süden sind Bestandteil sandiger Platten, die
große, zusammenhängende Reste der sandig-kiesigen Rhein-Hauptterrasse enthalten.
Diese wird auf weite Strecken von undurchlässigen tertiären Sedimenten unterlagert. Die
Sandplatten sind vielerorts mit Wald bestockt, im kleinräumigen Wechsel mit
Landwirtschaftsflächen. Ein Großteil der Flächen ist ebenfalls in den Naturpark Hohe Mark
einbezogen.
Die Haupteinheit wird im Gemeindegebiet durch das Ost-West ausgerichtete „HünxeGahlener Lippetal“ (578.1) mit den nördlich anschließenden „Hünxe-Gahlener Flachwellen“
(578.2) sowie die „Königshardter Sandplatten“ (578.0) südlich der Lippe gegliedert, die
wiederum jeweils in mehrere Untereinheiten differenziert werden. Zu nennen sind in der
Lippeaue und einem beidseits angrenzenden Streifen: „Krudenburger Lippeaue“ (578.10),
„Hünxe-Gahlener-Terrassen“ (578.11), „Damm-Emmelkämper-Terrassen“ (578.12); nördlich
der
Lippe:
„Brünen-Freudenberger-Hauptterrassenplatte
(578.20),
„Schermbecker
Flachwellen“ (578.21), und die „Marienthaler Ebene“ (578.23); und weiter südlich der Lippe:
„Königshardter Hauptterrassenplatten (578.00) und „Hünxe-Gahlener Flachwellen“ (578.02).
Haupteinheit 575 – Mittlere Niederrheinebene
Das westliche und südwestliche Gemeindegebiet – etwa westlich der BAB A 3 - ist
Bestandteil der rechtsrheinischen Mittleren Niederrheinebene mit charakteristischer sandig /
kiesiger, von Hochflutbildungen oder auch Flugdecksanden überlagerten Niederterrasse.
Unmittelbar südlich der zuvor genannten Oberen Isselebene erstreckt sich die „Untere
Lippeaue“ (575.35) mit windungsreichem Lauf und deutlich ausgeprägten Erosionsrändern,
gekennzeichnet durch ein Mosaik unterschiedlicher, stark vom schwankenden
Grundwasserspiegel abhängigen Böden. Südlich des Wesel-Datteln-Kanals schließt sich die
„Dinslakener Rheinebene“ (575.34) mit durch kleinere Bäche durchzogenen Bruchzonen im
Osten und eher trockeneren, sandigen Streifen im Westen an. Das Umfeld der
Kaninchenberge ist Bestandteil der in die Dinslakener Rheinebene eingebetteten „Spellener
Dünen“ (575.340) mit charakteristischen Flugsanddecken und Dünenfeldern.
(Quelle: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG – Die
naturräumlichen Einheiten auf Blatt Kleve/Wesel, 1977).
2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte
Aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdige Objekte gelten Elemente, die die
Entwicklung und Entstehung der Erde bzw. der Landschaft dokumentieren. Sie können
außerordentlich vielgestaltig und auch größenmäßig sehr unterschiedlich sein. Entsprechend
der naturräumlichen Gegebenheiten umfassen die Objekte im Gemeindegebiet drei relativ
großflächige Dünenfelder aber auch einen alten Lippemäander. Es können aufgeführt
werden: „Dünenfeld Kaninchenberg nördlich Voerde“ (GK-4306-002; als Ostteil der Spellener
Heide), „Dünenfeld Sternenberge nordwestlich von Drevenack“ (GK-4306-003; westlich der
BAB 3 / nördlich der Lippe) und das „Dünenfeld in der Gemarkung Dünen“ (GK-4306-006) im
Osten von Drevenack, nahe der Gemeindegrenze sowie ein „Alter Lippemäander östlich
Drevenack“, der von Dünenfeldern im Norden umschlossen wird. Die Lage dieser geologisch
schutzwürdigen Objekte ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
39
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Abbildung 20
Geologisch schutzwürdige Objekte o.M.
3
SCHUTZGÜTER
3.1
Geologie und Boden
Die zuvor erläuterte naturräumliche Gliederung spiegelt die durch quartäre (pleistozäne und
holozäne) und tertiäre Ablagerungen geprägten geologischen Verhältnisse im Raum Hünxe
wider. Als prägend für die Niederrheinischen Sandplatten sind die großflächig anstehenden
tertiären Lintorfer und Ratinger Schichten, z.T. schluffiger oder sandiger Ton mit Schluff- und
Feinsandlagen mit überlagernden jüngeren Kiesen und Sande der Hauptterrasse.
Bereichsweise stehen auch Saale-kaltzeitliche tonig-schluffige Sedimente der Grundmoräne
an. Die darin eingetieften Bachtälchen setzen sich aus z.T. tonigen Sanden und Schluffen
zusammen. Entlang des Westrandes der Sandplatten, im Übergang zur Issel- und
Niederrheinebene, sind Flugsande verbreitet. Pleistozäne Fein- bis Mittelsande mit Schluff
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
40
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
und stellenweisem Feinkies sind für die Issel- und Niederterrassenebene charakteristisch.
Vornehmlich im Raum Drevenack sind inselartige darin eingebettete Dünenfelder verbreitet.
(vgl. auch Geologische Karte NRW Blatt C 4306 Recklinghausen und C 4706 DüsseldorfEssen).
Aus diesen Ausgangssubstraten bildeten sich im Bereich der „Oberen Isselebene“ flächige
ertragsarme sandige Gleye und Podsol-Gleye ((p)g84), an die sich weiter östlich eine
schmale Zone mit Podsol-Gleyen (gP85) anschließt. Im Süden der Isselebene dominieren
terrestrische Böden wie Braunerden ((g)B71 oder pB82). Im Bereich der nördlich der
Lippetalung verlaufenden Drevenacker Dünen sind darüber hinaus Podsol-Regosole (pQ)
und Podsole (P8), sehr ertragsarme, stark wasserdurchlässige Sandböden, verbreitet.
Im natürlichen Überflutungsgebiet der Lippe stehen großflächig Braune Auenböden (A7;
ebenfalls Sandböden, z.T. lehmig) an. Im Einflussbereich ehemaliger Lippemäander
entwickelten sich schmale Rinnen mit Auengleyen (Ga2, Ga5, Ga7), die einen deutlich
höheren Lehm- bzw. auch Tongehalt haben.
Die Mittlere Niederrheinebene ist im Umfeld des Ortsteiles Bucholtwelmen durch großflächig
verbreitete Braunerden bzw. Gley-Braunerden ((g)B71) charakterisiert, die als tiefreichend
humose Sandböden anzusprechen sind. Darin inselartig eingebettet sind die Sandböden der
Kaninchenberge / Spellener Heide (pQ, gP85, P8). Weiterhin entwickelten sich aus dem
Niederterrassenmaterial unterschiedlich ausgeprägte Gleyböden (G72, (p)G84), durchzogen
mit größeren Gley-Podsol-Inseln (gP85). Daran schließen sich in östlicher Richtung eine
Zone mit Braunerden ((s)B72, pB81) an.
Der weite Flächen des Gemeindegebietes einnehmende Landschaftsraum der
Niederrheinischen Sandplatten ist aus einem Mosaik unterschiedlicher terrestrischer und
semiterrestrischer Böden und daran geknüpften unterschiedlichen Standorteigenschaften
zusammengesetzt. In der Regel handelt es sich um ertragsarme Sandböden, z.T. mit lehmigtonigen Beimengungen. Zu nennen sind Braunerden (z.B. (s)B72, (g)B71), Gleye (z.B.
(p)G84) und Podsole (z.B. sP82, gP85). Im Einflussbereich unterlagernder wasserstauender
tertiärer Mergel und Schluffe entwickelten sich Pseudogleye (z.B. (p)S72, S72, S42).
Vereinzelt in Rinnen und Senken stehen mit Niedermooren (Hn) organogene Böden an. (vgl.
auch Bodenkarte NRW Blatt L 4306 Dorsten und L 4506 Duisburg).
Große Areale der zuvor genannten sandigen Böden, vorrangig im Bereich der Lippeaue, der
Drevenacker Dünenzone, der Niederrheinischen Sandplatten und der östlichen
Niederrheinebene gelten entsprechend dem Biotopentwicklungspotenzial/ Extremstandort
als schutzwürdige Böden (Stufe 1 – schutzwürdig bis Stufe 3- besonders schutzwürdig). Dies
gilt z.B. für die Grundwasserböden (z.B. Ga2, Ga7, G71) in der Lippeaue oder für die
kleinflächig verbreiteten Niedermoore (Hn) und für die tiefgründigen Sand- und Skelettböden
(z.B. pB81, P8, pQ). Eine schutzwürdige Klassifizierung aufgrund der Bodenfunktion als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrifft nur punktuell vorhandene, aus tertiären
Ablagerungen entwickelte Pseudogleye (S42). Bedingt durch die meist sandigen
Ausgangssubstrate sind aufgrund ihrer Regelungs-/ Pufferfunktion als schutzwürdig
eingestufte Böden kaum vorhanden (kleinflächige Auengleye – Ga5) in der Lippeaue) (vgl.
auch Auskunftssystem BK 50, Karte der schutzwürdigen Böden, GEOLOGISCHER DIENST).
Zum Themenkomplex Boden hat der Kreis Wesel Daten zu Altlasten im Gemeindegebiet
Hünxe bereitgestellt, die der Abbildung 21 zu entnehmen sind. Die Altlasten sind in fünf
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
41
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Kategorien eingeteilt: - abgeschlossen, - gestrichen, - Altlast nachgewiesen, - Altlast nicht
nachgewiesen, - Verdachtsfläche. Im Zuge der weiteren Untersuchung erfolgt bei
Betroffenheit einer ermittelten Fläche ein entsprechender Hinweis.
Abbildung 21
3.2
Altlasten in der Gemeinde Hünxe o.M.
Klima und Luft
Die das westliche Gemeindegebiet von Hünxe prägenden und im Kap. 2.9 beschriebenen
Naturräume der Isselebene und der südlich angrenzenden Mittleren Niederrheinebene sind
dem Klimabezirk des Niederrheinischen Tieflandes zugehörig. Typisch ist hier bei etwas höheren Jahresdurchschnittstemperaturen von 9-9,5° Celsius und etwas geringeren Jahresniederschlägen von 700-750 mm eine längere Vegetationsperiode gegenüber den östlich anschließenden Niederrheinischen Sandplatten. Diese befinden sich im Übergang zum
Klimabezirk des Münsterlandes mit durchschnittlich 9° Celsius und etwa 750-780 mm.
Der Raum ist als Bestandteil des nordwestdeutschen Klimabereiches insgesamt ozeanisch
geprägt mit vorherrschenden Winden aus westlichen und südwestlichen Richtungen mit guIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
42
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
ten Austauschbedingungen und nur sachwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen. (vgl. auch Klimaatlas NRW, MURL 1989).
Die Windhöffigkeit bzw. das Windpotenzial innerhalb des Gemeindegebietes Hünxe ist durch
die u.a. Karte des Deutschen Wetterdienstes ‚Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund’
i.O.M. 1:200.000 belegt (Daten der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit im 200 mRaster). Das Statistische Windfeldmodell (SWM) des Deutschen Wetterdienstes bildet die
Grundlage für die Windkarten und –daten der Bundesrepublik Deutschland. Anhand von 218
Stationen ist die räumliche Verteilung des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit in
Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. Höhe über dem Meeresspiegel,
geographische Lage, Geländeform oder Landnutzung bestimmt. Für den Bezugszeitraum
1981-2000 werden die Daten im 200 m-Raster berechnet und in Windkarten, zusätzlich auch
für 10 m bis 100 m über Grund, umgesetzt.
Abbildung 22
Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Hünxe o.M.
Nördlich des Wesel-Datteln-Kanals herrschen in 100 m über Grund Windgeschwindigkeiten
von 5,9 m bis 6,2 m/s vor. Inselartig um die Ortslage Peddenberg / Drevenack und im
Bereich des Waldgebiets Steinberge bestehen Windgeschwindigkeiten von 5,3 bis 5,6 m/s
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
43
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
bzw. im Übergang 5,6 bis 5,9 m/s. Zungenartig reichen die Windgeschwindigkeiten von 5,9
bis 6,2 m/s über den Wesel-Datteln-Kanal über Bucholtwelmen bis zum Bruckhausener
Bruch im Westen und östlich von Hünxe über die Büttingsheide und Schmellenheide bis
südlich der L 397. Im Bereich der Schwarzen Heide (Verkehrslandeplatz) im Übergang zum
Stadtgebiet Bottrop werden ebenfalls noch Windgeschwindigkeiten von 5,9 m bis 6,2 m/s
erreicht. Ebenfalls inselartig bestehen beidseits der BAB 3 im Bereich Hünxer Heide
Testerberge/ Rehmbergsschlag Windgeschwindigkeiten von 5,3 bis 5,6 m/s. Gleiches gilt für
Teile des Gartroper Busches im Übergang zum Gemeindegebiet Schermbeck, im Süden im
Übergang zum Siedlungsbereich Bruckhauser Bruch (Dinslaken) und Bruckhauser Wald /
Hohe Wart entlang der L 462. Die Tenderingsseen, die Spellener Heide/ Kaninchenberge,
Bereiche um Hünxe, östlich Bruckhausen und die Halden, zwischen Büttingsheide und
Gartroper Busch stellen Übergangsbereiche mit Windgeschwindigkeiten von 5,6 bis 5,9 m/s
dar.
Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und seines Umlandes, verbunden
mit den vorherrschenden West- und Südwestenwinden ist von einer relativ geringen
Luftschadstoffbelastung des Raumes auszugehen. Stark emittierende industrielle Betriebe
sind, abgesehen von einzelnen Betrieben und dem oberirdischen Produkt-Tanklager im
Industrie- und Gewerbepark Hünxe (IGP), am Standort der ehemaligen Raffinerie im
Südwesten des Gemeindegebietes, nicht vorhanden. Potenzielle Beeinträchtigungen
ergeben sich im Nahbereich stärker frequentierter Straßen (z.B. BAB 3). Für Dinslaken liegt
ein Luftreinhalteplan vor.
Infolge unterschiedlicher Überbauungs-, Versiegelungs- und Durchgrünungsgrade /
Vegetationsbedeckung bzw. Feuchtegrade sich ausbildender Klimatope spiegeln im
Wesentlichen die Nutzung bzw. Biotopausstattung des Gemeindegebietes wider. Das durch
den Niederungsbereich der Lippeaue (Bildung nächtlicher Bodeninversionen und erhöhter
Bodennebelgefahr)
zweigeteilte
Gemeindegebiet
zeigt
eine
Dominanz
von
Landwirtschaftsflächen mit Freilandklima (Kaltluftentstehungsgebiete) mit eingestreuten
unterschiedlich großen Waldflächen im Norden. Das Gebiet südlich der Talung ist durch
größere, oftmals zusammenhängende Waldareale (Luftregenerationsräume / lufthygienisch
und klimatisch bedeutsame Ausgleichsräume) gekennzeichnet, aufgelockert durch
landwirtschaftlich genutzte Bereiche. Die größeren Sieldungsbereiche wie Drevenack, Hünxe
und Bruckhausen sind durch ein Siedlungsklima mit leichter Dämpfung der Klimaelemente
gekennzeichnet, großflächigere Versiegelungen und Überbauungen wirken dabei als
kleinklimatisch begrenzt wirksame Wärmeinseln.
3.3
3.3.1
Wasser
Oberflächengewässer
Hauptvorfluter des Raumes ist letztendlich der in ca. 10 km in westlicher Entfernung
fließende Rhein. Das Gewässernetz im Gemeindegebiet kann dabei allerdings in drei
Teilbereiche untergliedert werden.
Die das Gemeindegebiet im Nordwesten begrenzende Issel ist Vorfluter für die Drevenacker
Landwehr (Mündung westlich Schwarze Heide), die wiederum den aus nordwestlicher
Richtung kommenden Plankenbach und Hollebach aufnimmt.
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44
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Das zentrale Gemeindegebiet wird durch die breite, hier in weiten Mäandern von Ost nach
West fließende Lippe (Gewässer I. Ordnung) entwässert. Sie nimmt den von Norden
zufließenden Langenfurthsbach sowie die von Süden kommenden einmündenden Bäche
(von Ost nach West; mit weiteren Zuflüssen) Steinbach (gilt aufgrund charakteristischer
Ausprägung als Referenzgewässer dieses Fließgewässertyps), Gartroper Mühlenbach,
Hünxerbach und Bruchgraben auf. Die Lippe mündet südwestlich der Stadt Wesel in den
Rhein.
Das südwestliche Gemeindegebiet um den Bruckhauser Mühlenbach gehört zum
Einzugsgebiet des Vorfluters Lohberger Entwässerungsgraben bzw. Stollbach /
Langenhorster Leitgraben (mit den Zuflüssen Bruckhauser und Möllener Leitgraben / Neuen
Mommbach), die beide südlich Voerde in den Rhein münden.
Darüber hinaus entwässern mehrere Entwässerungsgräben die landwirtschaftlich genutzten
Flächen und tw. Waldflächen im Gemeindegebiet.
Die genannten Fließgewässer sind charakteristische Bestandteile der Kulturlandschaft mit
Bedeutung für das Landschaftsbild und vor allem auch für den Arten- und Biotopschutz. So
bilden gerade einige Fließgewässer bzw. einzelne Fließgewässerabschnitte ein wichtiges
Gerüst für das lokale als auch regionale Biotopverbundsystem und sind als
Naturschutzgebiet und / oder Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) wertvoller
Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Der Vollständigkeit halber benannt wird auch der südlich parallel zur Lippe verlaufende
Wesel-Datteln-Kanal (Bundeswasserstraße) aufgeführt, der als Binnenwasserstraße (Klasse
Vb; Befahrung von Großmotorgüterschiffen) eine Verbindung zum Rhein und, am Endpunkt
in Datteln, auch zum Dortmund-Ems-Kanal herstellt. In Hünxe befindet sich eine der
insgesamt sechs Kanal-Schleusen. Der Kanal wird über weite Strecken von ein-/beidseitigen
Wegen begleitet, die die Kanalzone als Verbindungsachse auch für die Erholung attraktiv
machen.
Die im Gemeindegebiet vorhandenen Stillgewässer sind – sofern es sich um größere
Wasserflächen handelt – anthropogenen Ursprungs. So ist das Entstehen der
Tenderingsseen auf ehemalige Kies- und Sand-Abgrabungen zurückzuführen. Die Seen
dienen der Freizeit und Naherholung, die beiden südlichen Seen sind aber auch der
Biotopentwicklung vorbehalten. Weitere Teiche (Tongewinnung) befinden sich östlich des
Meesenmühlenwegs in der Faulen Schladt (Schermbeck). Zu nennen sind weiterhin die vom
Gartroper Mühlenbach gespeisten Schlossteiche (Schloss Gartrop).
3.3.2
Grundwasser
Die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Gleyböden in der Isselebene und
Mittleren Niederrheinebene sind insgesamt durch oberflächennahe, geringe Flurabstände
von etwa 0-8 dm bzw. 8-13 dm gekennzeichnet. Mitunter ist der Grundwasserstand auch
entsprechend der Wasserführung der Lippe bzw. des Rheins stark schwankend oder infolge
Meliorationsmaßnahmen künstlich abgesenkt. Die wasserstauenden tertiärten Schichten im
Osten / Südosten sind dagegen außerhalb der Tälchen mit etwa 10-15 m als
grundwasserfern anzusprechen.
Die Grundwasserfließrichtung ist zur Lippe bzw. zum Rhein nach Westen ausgerichtet (vgl.
auch Kap. 3.2.1).
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45
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Die Bedeutung der quartären Lockergesteine als Poren-Grundwasserleiter trägt der
Ausweisung von mehreren Wasserschutzgebieten Rechnung, die weite Areale des
nördlichen und westlichen Gemeindegebietes einnehmen (vgl. auch Kap. 2.2.7). Beginnend
im Norden, südlich des Waldgebietes Schwarze Heide, erstreckt sich die Zone III B des
Schutzgebietes „Haus Aap“, an die sich die Schutzzonen I bis III B des Schutzgebietes
„Vinkel-Schwarzenstein“ anschließen; die engeren Schutzzonen liegen im Bereich der
Drevenacker Dünen. Zwischen der Landesstraße L 463 und dem Ortsteil Bruckhausen
befinden sich die Schutzzonen I bis III B des Gebietes „Bucholtwelmen / Glückauf“. Wobei
auch hier die engeren Schutzzonen innerhalb des Gemeindegebietes liegen. Im äußersten
Südwesten ragt die Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Löhnen“ in das
Gemeindegebiet hinein.
3.4
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Tiere
Großflächige Bereiche des gesamten Gemeindegebietes sind aufgrund der Biotopausstattung und / oder seiner vielfältigen Nutzungsmuster von (hoher) Bedeutung für den Naturund Artenschutz. So ist mit Ausnahme der Ortsteile Drevenack/ Peddenberg, Hünxe, Bruckhausen, der ehem. Raffinerie, der Tenderingsseen sowie kleineren eingestreuten Siedlungsflächen nahezu das gesamte Gemeindegebiet als Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und/ oder FFH-Gebiete festgesetzt. Aus faunistischer Sicht sind vor allem die beiden
letztgenannten Gebiets-Kategorien hervorzuheben. So stellen mehrere naturnahe Fließgewässerstrukturen und Auenbiotope wertvolle Lebensräume für zahlreiche gefährdete Tierarten (Rote-Liste-Arten sowie streng / besonders geschützte Arten) dar. Beispielhaft genannt
werden können der Obere Hollebach, Plankenbach, Hünxer Bachtal, Stollbach, Gartroper
Mühlenbach, Steinbach und vor allem auch die Lippeaue. Vergleichbares gilt für einige strukturreiche, nährstoffarme Dünenkomplexe wie die Drevenacker Dünen oder die Kaninchenberge (gut ausgebildete Zoozönose der Offenlandflächen). Neben der Bedeutung der Biotopkomplexe als Lebensraum z.B. für Amphibien, Reptilien, Fledermäuse oder auch Insekten, sind weite Areale auch für die Avifauna u.a. als Rast- und Überwinterungsplatz von großer Relevanz.
Weitere artenschutzrechtliche bedeutsame Hinweise und Belange sind den Kapiteln des
Teils II – Ermittlung - zu entnehmen. Eine Zusammenstellung der Schutzgebietskulisse im
Gemeindegebiet ist dort ebenfalls zu finden.
Pflanzen
Die potenziell natürliche Vegetation, d.h. die Vegetation, die sich nach Ausbleiben menschlicher Einwirkung unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen einstellen würde, spiegelt die
vielfältigen Standortbedingungen der einzelnen Natur- / Landschaftsräume wider.
So sind in der Lippeaue Eichen-Auenwälder der sandigen Flusstäler, stellenweise auch Eichen-Hainbuchenwald und Erlenbruchwald verbreitet. Die periodisch überfluteten Braunen
Auenböden werden aber vielfach als Grünlandflächen genutzt (bereichsweise Feuchtwiesen,
aber auch zentrale Bedeutung zum Schutz des trockenen Magergrünlandes und der Sandtrockenrasen). Vereinzelte naturnahe Bruchwälder, Eichen- und Buchenbestände, gliedernde
Gehölzstrukturen sowie naturnahe Fluss- / Bachabschnitte ergänzen das vielgestaltige Mosaik in der Lippeaue.
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46
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Die nördlich der Lippe, im Bereich der Drevenacker Dünen, als auch im Umfeld des Kaninchenberges potenziell verbreiteten Trockenen Eichen-Birkenwälder, stellenweise mit EichenBuchenwäldern, sind als natürliche Waldgesellschaften noch vorhanden. Insgesamt handelt
es sich aber um einen heterogenen Gebietskomplex auch mit offenen trockenen / feuchten
Biotopstrukturen.
Ein Großteil der Kaninchenberge ist zwar bewaldet, die Hälfte der Bestände setzt sich allerdings aus mittelalten Kiefern(misch)wäldern zusammen. Die teils noch sehr jungen
Laub(misch)wälder entsprechen jedoch der potenziell natürlichen Vegetation.
Auf Teilflächen der Steinberge im Nordwesten (Schwarze Heide) sind Feuchte EichenBirkenwälder, stellenweise mit Erle, als potenziell natürliche Waldgesellschaften anzusprechen, verdrängt vielerorts durch Acker- und Grünlandnutzung sowie standortfremde Nadelforste.
Im Niederungsbereich der Issel und Drevenacker Landwehr sind Artenarme SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder potenziell natürlich, heute jedoch überwiegend durch Dauergrünlandflächen verdrängt.
Die Niederrheinischen Sandplatten im Norden / Nordosten sowie Osten und Südosten werden durch Feuchte Eichen-Buchenwälder als potenziell natürliche Waldgesellschaft charakterisiert. Die den ökologischen Bedingungen entsprechenden Wälder sind insbesondere entlang der Bäche wie Steinbach und Gartroper Mühlenbach verbreitet, die mit bachbegleitenden Erlen-Auenwälder einen naturraumtypischen, zusammenhängenden strukturreichen
Waldkomplex darstellen (NSG, FFH-Gebiete).
Trockene Eichen-Buchenwälder bilden die potenziellen Waldgesellschaften der Sandböden
bzw. lehmigen Sandböden in einer schmalen Zone zwischen Lippe und Kanal sowie im Umfeld der Testerberge und weiter südwärts bis in Höhe der Remberge, westlich der L 1. Neben
ackerbaulicher Nutzung dominieren Kiefern(misch)forste als Ersatzgesellschaften, durchsetzt
jedoch mit Birken und lokal höheren Eichenanteilen. Im Einflussbereich der Bäche sind auch
Birken-Bruchwälder verbreitet (z.T. NSG).
Im Südwesten des Gemeindegebietes ist der Waldgesellschaftskomplex der SternmierenStieleichen-Hainbuchenwälder und Eichen-Buchenwälder potenziell verbreitet. Die natürliche
Waldbestockung ist jedoch auch hier weitgehend verdrängt und durch großflächige landwirtschaftliche Nutzungen (Grünland und Acker) ersetzt worden, durchsetzt mit einzelnen, meist
kleineren Laubwaldparzellen.
Die zuvor genannten Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete sind neben ihrer Bedeutung als
wertvolle Elemente im landesweiten Biotopverbund und Habitat für geschützte Tierarten
auch repräsentativ für geschützte trocken und feuchte geprägte Lebensräume / Lebensraumtypen und Pflanzenarten (z.B. Fieber-Quellmoos, Flut-Moorbinse, Trockene Sandheide,
Sandtrockenrasen).
Das natürlicherweise bewaldete Gemeindegebiet weist heute jedoch nur noch einen Waldanteil von fast 37 % auf, wobei insgesamt der Nadelholzteil, d.h. Kiefernforste, dominiert. Lediglich im Gartroper Busch sind noch Reste naturnaher Wälder (z.T. alte Buchen- und bodensaure Eichenwälder, Sumpf- und Bruchwälder) vorhanden. In der Lippeaue finden sich noch
Reste von Auwäldern. Im Vergleich mit vielen umliegenden Kommunen ist der Waldanteil
jedoch als relativ hoch zu bezeichnen. Der mit Abstand überwiegende Flächenanteil im Gemeindegebiet wird mit etwa 50 % landwirtschaftlich genutzt (vgl. auch Kap. 1.3).
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47
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Biologische Vielfalt
Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen stehen untereinander und auch mit den Umweltmedien wie z.B. Boden und Wasser in differenzierten Wechselwirkungen und Abhängigkeiten. Diese Vielfalt des Lebens, die biologische Vielfalt oder kurz: Biodiversität, ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören (BfN). Sie
umfasst die folgenden drei Ebenen:
Vielfalt an Ökosysteme bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften
Die Ökosystemvielfalt lässt sich über die Vielfalt der Nutzungs- und Biotoptypen, die die
kleinsten Einheiten eines Ökosystems mit einheitlichen Standortbedingungen darstellen,
beschreiben. Die vielfältig strukturierte Landschaft der Lippeaue als auch naturnahe
Waldflächen z.B. des Gartroper Busch wurden bereits mehrfach benannt.
Artenvielfalt
Die Artenvielfalt lässt sich durch die Anzahl der Pflanzen- und Tierarten in einem
bestimmten Raum darstellen. Die im Gemeindegebiet ausgewiesenen Schutzgebiete
(u.a. NSG, FFH) spiegeln eine hohe Artenvielfalt im Bereich der Lippeaue und auf
Teilflächen der Fließgewässerkomplexe wider. Neben Allerweltsarten lassen sich auch
Vorkommen von gefährdeten und streng geschützten Arten sowie speziell angepassten
Tier- und Pflanzenarten (potenziell) feststellen.
genetische Vielfalt
Die genetische Vielfalt bezieht sich auf die Variabilität zwischen Individuen und
Populationen der gleichen Art. Insbesondere diese genetische Variabilitäten stellen
wesentliche Parameter für den Erhaltungszustand einer Population dar.
Austauschbeziehungen (Biotopverbund) benachbarter Populationen sind zudem
Grundlage für den Erhalt der genetischen Vielfalt.
Deutschland hat im November 2007 eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt auf
Grundlage der „Convention on Biological Diversity“, CBD, der Vereinten Nationen für Umwelt
und Entwicklung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches
Programm mit einem umfangreichen Katalog an Zielen und Maßnahmen zu allen
biodiversitätsrelevanten Themen (z.B. Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung von
Zerschneidungseffekten, Erhaltung / Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv
genutzten Lebensräumen, Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten,
Erhaltung großräumig / unzerschnittener Waldgebiete oder nachhaltige Nutzung der
Kulturlandschaften unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege - auch zum Erhalt der Lebensqualität der Menschen und zur regionalen
Identifikation und Wertschöpfung).
3.5
Landschaft
Die zuvor beschriebenen heterogenen naturräumlichen Verhältnisse spiegeln auch das
Landschaftsbild im Gemeindegebiet wider. Bestimmend für die Landschaft ist die Verteilung
bzw. der Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen und Wald- / Gehölz
geprägten Gebieten. Dies wird auch anhand der Ausweisung der Entwicklungsziele des
Landschaftsplanes deutlich, der überwiegend das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ formuliert.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
48
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Entsprechend der Verteilung Offenland / Gehölze können quasi drei unterschiedliche Typen
beschrieben werden: Zu den strukturreichen Landwirtschafts-Arealen zählen die
Isselniederung im äußersten Nordwesten; der offene Charakter der Acker- und
Grünlandflächen im Umfeld der begradigten Issel wird durch Feldgehölze, Hecken und
weitere lineare Strukturen gegliedert. Ähnliches gilt für die sich südöstlich anschließen
Flächen der Schwarzen Heide / Landwehr und die kleinräumig strukturierte Lippeaue mit
einer Vielzahl von artenreichen, auentypischen Biotopen. Der Bruckhauser Bruch im
südlichen Gemeindegebiet wird durch von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogenes
Grünland mit linearen Gehölzstrukturen gegliedert. Ein ebenfalls landschaftlich
abwechslungsreiches Mosaik aus Feucht-/ Waldgebieten sowie Grünland- und
Ackerparzellen ist im Umfeld des Bruckhauser Mühlenbaches / Hünxer Bachtal zu finden.
Offenland-Wald-Komplexe umfassen die Bereiche zwischen Hollebach und Plankenbach
(mit komplexer Ausstattung der Bachaue), eine Zone zwischen Bruckhausen und
Bucholtwelmen, der Wefelnberg mit strukturreichen Grünlandflächen sowie ein Areal
südöstlich Hünxe.
Zusammenhängende Waldbereiche, zumeist mit Dominanz von Nadel- d.h. Kiefernforste,
sind das Forstrevier Steinberge im Norden, ein Streifen im Bereich der Binnendünen am
Nordrand der Lippeaue (Drevenacker Dünen), der Südteil der Kaninchenberge (das
nördliche Flugsandgebiet ist u.a. durch Heidereste geprägt), die Testerberge /
Rehmbergsschlag mit einer ca. 30 m hohen Hangkante mit Trockentälchen als bedeutsame
geomorphologische Erscheinung sowie der Waldkomplex des Gartroper Mühlenbaches.
Die zuvor genannten strukturreichen Landschaftsräume werden bereichsweise von
ausgeräumten Offenlandarealen, vorzugsweise strukturarmen Ackerflächen, unterbrochen.
Es sind dies beispielsweise Landwirtschafts-/ Erwerbsgartenbauflächen im Umfeld der
Verkehrstrassen der BAB A 3 und B 58, der östliche Siedlungsrand zur Nachbargemeinde
Schermbeck, die Kanalzone östlich Hünxe (in Höhe der Gahlener Straße), ausgeräumte
Landwirtschaftsflächen westlich des wenig eingegrünten Ortsrandes von Bruckhausen, die
verinselt inmitten Waldflächen liegende Schmellenheide oder die Flächen im Umfeld des
Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide im Südosten.
Morphologisch relativ wenig gegliedert, ragen einzelne oftmals bewaldete Erhebungen im
Bereich der Grundmoräne und tertiären Schichten im Osten bis etwa 50-65 mNN gegenüber
der Niederterrasse (ca. 25-35 m NN) heraus.
Anthropogene Erhebungen oder weithin sichtbare technogene Elemente und Flächen führen
dagegen zu einer Beeinträchtigung und Vorbelastung der Landschaft. Dies gilt z.B. für die
Deponie und Verfüllungen im Gartroper Busch (bedingte Sichtverschattung durch
umliegende Waldflächen), Halden Lohberg Nord und Lohberg Nord Erweiterung, die ehem.
Raffinerie oder das in Nachbarschaft befindliche Kraftwerk Voerde. Lokale
Beeinträchtigungen können sich weiterhin durch in Dammlage geführte und/ oder wenig
eingegrünte klassifizierte Straßen, 110-/220-kV Hochspannungsleitungen oder flächenhafte,
großkubige Bebauungen und Betriebsflächen ergeben.
Das heutige Landschaftsbild in der Gemeinde Hünxe ist auch eng mit der
Kulturlandschaftsentwicklung des Raumes im Übergang zwischen Unterem Niederrhein,
Westmünsterland und Ruhrgebiet verknüpft (vgl. Kapitel 2.8). Gerade der Bereich der
Unteren Lippe stellt einen bedeutenden Kulturlandschaftsbereich mit frühgeschichtlichen,
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49
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
kaiserzeitlich-germanischen und römischen Siedlungsplätzen dar. Auch das Ortsbild spiegelt
mancherorts die historische Entwicklung des Raumes wider. So befinden sich in Hünxe
mehrere alte Bauwerke. Zu nennen ist weiterhin die Krudenburg (Treidelort Krudenburg) als
ehemaligen Rittersitz aus dem 14. Jahrhundert und das Wasser-Schloss Gartrop aus dem
17. Jahrhundert; aus der Siedlung der einstigen Schlossbediensteten entwickelte sich der
heutige Ort Gartrop. Demgegenüber wurde der Ortsteil Bruckhausen über viele Jahre durch
den Bergbau geprägt.
3.6
Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter
Die Bedeutung des Raumes als Kulturlandschaft wird auch durch das Vorhandensein zahlreicher Bau- und mehrerer Bodendenkmale im Gemeindegebiet (derzeit aktuellen Denkmalliste der Gemeinde Hünxe) dokumentiert. Die derzeit 41 Baudenkmäler (überwiegend 17.-19.
Jahrhundert) im Innen- und Außenbereich verteilen sich vorrangig auf die (historischen) Ortsteile Hünxe und Gartrop-Bühl, vereinzelt auch Drevenack und Krudenburg. In Bruckhausen
und Bucholtwelmen sind entsprechend der relativ jungen Siedlungsentwicklung nur einzelne
Baudenkmale ausgewiesen:
Hünxe: Turmwindmühle, Wohnhaus (Kutzers Kath), Kirchengebäude der evang.
Kirchengemeinde, Bauerngehöft (Meesenhof), Altes Pastorat, Burgschule
Gartrop-Bühl: Ensemble Schloss Gartrop einschl. Schlossmühle und Mausoleum, ehem.
Pastorat, ehem. Försterei, Bauernhaus (Sardemann), Wohnhäuser (u.a. Menzelskath),
ehem. Bürgermeisterei, Fachwerkscheunen, ehm. Schulhaus
Drevenack: Haus Esselt, Gebäude der evang. Kirchengemeinde, Herrenhaus Haus
Schwarzenstein, Bahnhofsempfangsgebäude, Bahnarbeiterwohnhaus
Krudenberg: Haus Krudenburg, Wohnhäuser, Backsteinhaus, jüdischer Friedhof
Bruckhausen: Bauernhaus, Wohnhäuser (Wette Hus, Fringskeskath), Wassermühle
Bucholtwelmen: Gutshof Glückauf
Gleiskörper der Köln-Mindener Eisenbahn
Darüber hinaus sind derzeit 28 Bodendenkmale bekannt:
Landwehrteilstücke nördlich Drevenack/Peddenberg, südöstlich Hünxe, Gartrop bei
westlich der Dachziegelwerke, nordwestlich Bruckhausen)
Burgstätte Berge (mittelalterliche zweiteilige Grabenanlage östlich von Hünxe)
Burghügel Bruckhausen (mittelalterlicher Burghügel bzw. Spieker, Östlich Bruckhausen)
Abschnittsbefestigung nördlich Autobahnraststätte (11 m breiter und 1, 5 bis 2 m hoher
Wall mit vorgelagertem 11 m breiten und 2 m tiefem Graben
Motte – Hünxer Burgwart (mittelalterlicher Burghügel als Vorläufer Schloss Krudenburg)
vierteilige Wasserburganlage „Schloss Krudenburg“
Grabhügelfeld
Grabhügelfeld
Bucholtwelmen
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(Restbestand
eines
ursprünglich
weit
größeren
50
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Hügel (wahrscheinlich Grabhügel) Bucholtwelmen
Hügel – Geisterberg Galgenhügel Heideberg östlich Stegerfeld
Wasserburgruine Haus Schwarzenstein (westlich BAB 3 westlich Krudenburg)
Hügel Heiliger Berg (Drevenack Schlosspark)
zweiteilige Grabenanlage – Burgwall, Grabenanlage/ Befestigung unweit Landwehr
(Gartrop, von Nagell)
Hofanlage ehemalige Wasserburg Haus Esselt (nördliche Gemeindgebietsgrenze zu
Hamminkeln)
Sachgüter
Als Sachgüter sind raumwirksame Strukturen zu bezeichnen, die einer menschlichen Nutzung unterliegen. Bereits in den vorangegangenen Kapiteln wurden die entsprechend der
naturräumlichen Gegebenheiten sich entwickelnden Kultur- und Siedlungslandschaften dargelegt.
Die daraus resultierende Nutzungsverteilung im Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von
überwiegend kleinteilig strukturierten Landwirtschaftsflächen mit eingestreuten kleineren
Siedlungen oder Hoflagen. Dabei nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen immerhin die
Hälfte des Gemeindegebietes ein Etwa gut ein Drittel des Gemeindegebietes wird von forstwirtschaftlich genutzten Arealen bestimmt. Es sind dies vielfach Nadel- / Kiefernforste; innerhalb der Schutzgebiete (NSG, FFH) kommen jedoch auch wertvolle standortgerechte Laubwälder mit starkem Baumholz vor.
Lediglich ca. 11 % der Gemeindefläche verteilt sich auf anthropogen bestimmte Nutzungen
wie Siedlungen, Gewerbe / Industrie oder Verkehrsflächen. Die Sieldungsbereiche Hünxe,
Drevenack / Peddenberg, Krudenburg und Bruckhausen sowie auch Welmen bilden dabei
Schwerpunkte für Wohnbauflächen, untergeordnet auch gemischten Bauflächen und Flächen für Gemeindbedarf unterschiedlicher Einrichtungen, ergänzt durch einzelne Grün- und
Erholungsflächen am Ortsrand. Die größeren Ortschaften im Gemeindegebiet – Drevenack,
Hünxe und Bruckhausen - umfassen auch Gewerbegebiete. Ein Industriegebiet ist einzig im
Bereich der ehemaligen Raffinerie der BP, am Westrand des Gemeindegebietes, angesiedelt.
Flächenintensive Freizeit- und Erholungsnutzungen wie Golf- und Campingplätze, lineare
und flächige Wasserflächen, die Deponie und Verfüllungen im Gartroper Busch oder der
Verkehrslandeplatz Schwarze Heide (einschließlich umliegender Beschränkungsflächen)
stellen weitere Sachgüter dar. Zu nennen sind weiterhin ein weitmaschiges Netz an verkehrswichtigen (BAB 3, B 58, mehrere Landesstraßen) und untergeordneten Straßen mit den
entsprechenden Anbauverbotszonen sowie Leitungsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Schutzflächen der Wasserwerke.
Darüber hinaus sind einige Bereiche im Gemeindegebiet als Vorrangbereiche zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes abgegrenzt (vgl. auch Landschaftsplan). Von besonderer Dringlichkeit sind dabei Maßnahmen im Quellbereich des Hollebaches, der Weg
Schwarze Heide / Drevenack und der Quellbereiche des Stollbaches. Die Vorrangbereiche
sind nur teilweise Bestandteil von Naturschutz- und FdH-Gebieten.
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51
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Darüber hinaus hat der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) 2002 für die Gemeinde Hünxe
einen ökologischen Flächenpool aufgestellt, der für das gesamte Ruhrgebiet Modellcharakter
besitzt. Die Analyse weist Vorzugsräume aus, in denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt
werden können. Diese können u.a. dem externen Ausgleich für erfolgte Eingriffe im Rahmen
von Bauleitplanverfahren dienen.
3.7
Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung
Das Gemeindegebiet liegt außerhalb von Ballungsräumen und ist, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, durch einen hohen Anteil von land- und forstwirtschaftlich genutzten Freiflächen geprägt, die einen hohen Wohn- und auch Freizeitwert bedingen. Die Siedlungsbereiche sind i.d.R. nicht durch stark emittierende Betriebe (Lärm und Geruch) vorbelastet. Lokale Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich jedoch durch das Straßenverkehrsnetz ergeben BAB 3, B 8 (randlich), B 58, L 1, L 397, L 462 und L 463, K 16).
Insbesondere die das Gemeindegebiet in Nord-Süd-Richtung querende BAB 3 als auch die
von West nach Ost verlaufende B 58 sind mit jährlich über 6 Millionen Fahrzeugen als lineare Hauptlärmquellen zu verzeichnen (vgl. auch NRW Umweltdaten vor Ort des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW). Hiervon betroffen ist vor allem der Nord- und Westrand von Drevenack.
Industrielle / gewerbliche Emissionen beschränken sich auf wenige Standorte. Zu nennen
sind vor allem das oberirdische Tanklager sowie Abfallbehandlungsanlagen im Industrie- und
Gewerbepark Hünxe, in Bucholtwelmen oder auch die Zentraldeponie und Verfüllungen im
Osten. Potenzielle Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich weiterhin ergeben
durch: diverse Pipelines entlang des Wesel-Datteln-Kanals (Öl, Gas, Produkten), diverse
Hochspannungsleitungen, Abgrabungen/Tongewinnung, Munitionszerlegebetrieb der Bundeswehr, Bergbausenkungen, Zeche Lohberg (seit 2006 stillgelegt) /Schächte des Bergbaus.
Das Gemeindegebiet liegt ferner innerhalb einer der sieben bundesweiten Tieffluggebiete
(300-400 m über Grund; Gebiet 2: Ochtrup-Burgsteinfurt-Schermbeck-Wesel-ReesIsselburg-Bocholt-Rheda-deutsch-niederländische Grenze - ausgenommen: Ahaus, Borken,
Coesfeld, Gescher, Hamminkeln, Nottuln, Reken, Stadtlohn, Velen, Vreden-).
Vorbelastungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) bestehen derzeit nicht:
eine WEA befindet sich auf Schermbecker Gebiet (Gahlen); eine Konzentrationszone ist in
Dinslaken auf der Halde Lohberg Nord ausgewiesen (bislang keine Errichtung von WEAs).
Für den Menschen weist das Gemeindegebiet aufgrund der Lage im Naturpark Hohe Mark
mit seiner landschaftlichen und freizeitinfrastrukturellen Ausstattung ein hohes Potenzial für
die stille als auch die intensive aktive Erholung auf. Ein relativ dichtes Netz von Radwegen
(Radfernwege, touristische Radrouten), Wanderwegen (Hauptwanderweg, örtliche Wege)
oder auch kombinierten Wander- und Radwanderwegen durchzieht das Gemeindegebiet
(insbesondere in der Lippeaue, Gartroper Busch, Hünxer und Bruckhauser Wald, Testerberge / Rehmbergsschlag). Sie erschließen kulturelle (u.a Schloss Gartrop, Bürghügel, Burgruinen, Hügelgräber, Mühlen, Museen, Treideldorf Krudenburg usw.) und landschaftliche Sehenswürdigkeiten (Waldgebiete, Lippeaue, Drevenacker Dünen usw.). Insbesondere um
Bruckhausen bestehen zahlreiche Reiterhöfe mit Pferdesportmöglichkeiten und Reithallen
(Zucht und Training von Reitpferden und Pferden für Wagengespanne), von dort aus führen
Reitwege in die Waldgebiete.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
52
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünxe – Teil I Grundlagen
Die Waldgebiete, die Lippeaue und der Wesel-Datteln-Kanal haben große Bedeutung für die
Wochenenderholung. Gleiches gilt für die beiden Golfplätze in der Gemeinde. Der große
Tenderingssee hat aufgrund des Strandbades in den Sommermonaten ebenfalls hohe Bedeutung für die Wochenenderholung. Wassersportbezogene Vereine (Segeln, Surfen, Tauchen) haben sich in seinem Umfeld angesiedelt. Die beiden kleinen Tendenringsseen stellen
für die Wohngebiete des Bruckhauser Bruches (Dinslaken) als auch für Bruckhausen Naherholungsmöglichkeiten der Feierabenderholung dar. Weitere Wassersportmöglichkeiten können durch Kanufahrten auf der Lippe wahrgenommen werden. Im Bereich des Verkehrslandeplatzes werden Rundflüge angeboten und Segelflugsport betrieben, ein Modellflugplatz
befindet sich am westlichen Rand der Testerberge. Die Gemeinde Hünxe verfügt über fünf
Schießsportanlagen. Neben den genannten Sportmöglichkeiten bieten Sport- und Tennisplätze in den einzelnen Ortslagen Freizeitmöglichkeiten. Im Ortsteil Hünxe wird das Hallenbad durch einen Verein betrieben.
Die noch in Schüttung befindliche Halde Lohberg-Nord-Erweiterung ist noch nicht für die
Naherholung geöffnet, wird aber in Zukunft weitere Möglichkeiten der stillen Erholung bieten.
Freizeitwohnmöglichkeiten bieten verschiedene Campingplätze (z.T. am Wesel-DattelnKanal gelegen), Hotels (Schloss Gartrop, Fischhaus u.a.) im Gemeindegebiet an.
Weitere Aussagen zum Thema Erholung sind dem Kapitel 1.3 zu entnehmen.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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