Bek. f. 9.12.15_ern. Ausleg. B 7 Trav. - Amt Bad Oldesloe-Land

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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe – Land
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Travenbrück – Ortsteil Schlamersdorf – für
das Gebiet des ehemaligen Bolzplatzes nördlich der Twiete
Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.10.2015 gebilligte und zur
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde
Travenbrück – Ortsteil Schlamersdorf - für das Gebiet „ehemaliger Bolzplatz nördlich
der Twiete“, das nachstehend näher bezeichnet wird, und die Begründung mit
Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und
Informationen (siehe unten) liegen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
Vom 17.12.2015 bis 19.01.2016
in Zimmer 16 der Amtsverwaltung Bad Oldesloe – Land, Mewesstraße 22 / 24, 23843
Bad Oldesloe während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00
Uhr, außer mittwochs sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr)
öffentlich aus.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteiles Schlamersdorf der Gemeinde
Travenbrück. Im Einzelnen liegt es:
-
westlich der Grundstücke Segeberger Straße 24, 28 und 30,
nördlich der Grundstücke Twiete 18, 18a und 18b,
östlich einer annähernden Verlängerung der westlichen Grenze der
Wohnbebauung des Grundstückes Twiete 18a und b
südlich des Knicks an der Nordgrenze des Flurstückes 22/1 der Flur 7
Gemarkung Schlamersdorf.
Das Plangebiet umfasst den nordöstlichen Teil des Flurstücks 22/1 der Flur 7
Gemarkung Schlamersdorf.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind während der Auslegung
einsehbar:
1. Im Umweltbericht als Teil II der Begründung sind Beschreibungen und
Bewertungen der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch,
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter, sowie Aussagen und Planungen zu Schutz-,
Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Außerdem
wurden Planungsalternativen betrachtet.
2. Im Landschaftsplan der Gemeinde Travenbrück sind ebenfalls
Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen in Bezug auf die
Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie Aussagen und Planungen zu
Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten.
Außerdem wurden Planungsalternativen betrachtet.
3. Aus der Karte sowie den schriftlichen Unterlagen zur Verordnung zum
Landschaftsschutzgebiet können dessen Grenzen sowie der Schutzstatus und
die Schutzinteressen hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
entnommen werden.
4. Die Strategische Lärmkartierung 2012 der Gemeinde Travenbrück, die den
Lärmaktionsplan und die Lärmkarten zum Straßenlärm beinhaltet, trifft
durch die dortigen lärmtechnischen Ausführungen Aussagen zum Schutzgut
Mensch und seinen Bedürfnissen.
5. Der Entwurf des Baulückenkatasters der Gemeinde Schlamersdorf mit
seinem schriftlichen Bericht erläutert die Baumöglichkeiten im Ort und
betrachtet dadurch die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
6. und mit den nachfolgend aufgeführten, im Rahmen des ersten
Beteiligungsverfahrens und der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Fachbehörden liegen umweltrelevante Informationen
zu folgenden Themenfeldern vor:
6a. Der Kreis Stormarn weist in seinen Stellungnahmen vom 18.02.2015,
07.07.2015 und 15.07.2015 auf die Belange des Landschaftsschutzgebietes
und die Notwendigkeit der Entlassung aus dem Landschaftsschutz, die
notwendige Ausschöpfung von Innenbereichspotenzialen vor
Inanspruchnahme von Randflächen sowie auf die Einbindung in die
Landschaft, den Knickerhalt und -schutz, die Wasserwirtschaft, hier
insbesondere auf die Oberflächenentwässerung, sowie den Bodenschutz hin
und betrachtet damit die Schutzgüter, Mensch, Tier, Pflanzen, Boden,
Gewässer, Landschaft und Luft.
6b. In den Stellungnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Technologie vom 21.01.2015 und 10.07.2015 wird auf die Lärmsituation
bedingt durch den Verkehr auf der Landesstraße 83 und damit auf die
Schutzgüter Mensch und Tiere hingewiesen
6c. Das Landeskriminalamt verdeutlicht in seinen Schreiben vom 18.02.2015
und 08.07.2015 die Problematik möglicher Kampfmittelfunde und betrachtet
damit die Schutzgüter Mensch, Tiere, Boden und Wasser.
6d. Das Archäologische Landesamt macht in den Schreiben vom
06.02.2015 und 26.06.2015 Ausführungen zu den Schutzgütern Kultur- und
sonstige Sachgüter.
6e. Auch der BUND hat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2015 alle o. g.
Schutzgüter berücksichtigt. Diese Stellungnahme wurde auch für den NABU
mit abgegeben.
6f. Der Ministerpräsident – Staatskanzlei – weist in der landesplanerischen
Stellungnahme vom 25.02.2015 auf die Berücksichtigung des regionalen
Grünzuges aus dem Regionalplan I hin und berücksichtigt damit die
Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Landschaft.
6g. Die Landwirtschaftskammer berücksichtigt in ihrer Stellungnahme vom
11.02.2015 mit dem Hinweis auf die Landwirtschaft und deren Emissionen das
Schutzgut Mensch.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die
Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie
Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan Nr. 7 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen
Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Bad Oldesloe, den 25.11.2015
L.S.
Amt Bad Oldesloe-Land
Der Amtsvorsteher
(Peter Lengfeld)
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