Wirtschaftsdüngerbericht 2015 für Schleswig-Holstein Im Auftrag Wirtschaftsdüngerbericht 2015 für Schleswig-Holstein Herausgeber: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15 – 17 24768 Rendsburg Email: [email protected] Internet: http://www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/duengung/meldeprogrammwirtschaftsduenger/ Verfasser: Peter Lausen, Carina Wilken Rendsburg, im Dezember 2016 © Dezember 2016, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers I Vorwort Die landwirtschaftliche Flächennutzung in Schleswig-Holstein ist geprägt von Regionen mit unterschiedlichem Aufkommen an Wirtschaftsdüngern. In Regionen mit intensiver Milchvieh- und Schweinehaltung oder auch durch Biogaserzeugung ist ein hoher Anfall an Wirtschaftsdünger zu verzeichnen. Ebenso sind auch vornehmlich durch Ackerbau geprägte Regionen mit geringer Viehdichte vorhanden. Der in den Betrieben aufkommende Wirtschaftsdünger stellt eine wesentliche und wertvolle Nährstoffquelle für die Bewirtschaftung dar. des ersten Meldezeitraums für das Kalenderjahr 2015 vor und sind Gegenstand dieses Berichtes. Auftrag und Anliegen der Landwirtschaftskammer ist es, mit diesen Meldedaten den Umgang mit organischen Nährstoffen hinsichtlich Entstehung und Verwendung präziser zu erfassen. Dabei ist es das Ziel, neue Ansätze zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz zu erkennen und die Umsetzung zu begleiten. Ebenso geht es darum, Orte bzw. Regionen für eine bessere Wirtschaftsdüngerverwertung zu erkennen, Maßnahmen zur besseren Nährstoffausnutzung und die Verbesserung der Transportwürdigkeit zu entwickeln und solche für die Beratung aufzubereiten. Die Nähe der Landwirtschaftskammer zu den landwirtschaftlichen Betrieben, den begleitenden Dienstleistungsunternehmen und den Beratungsorganisationen ist hierbei ein wertvoller Vorteil. Die optimale betriebliche Verwertung voranzutreiben ist Auftrag und Anliegen der Landwirtschaftskammer. Dabei ist deutlich feststellbar, dass in einigen viehintensiv wirtschaftenden Betrieben der komplette anfallende Wirtschaftsdünger nicht optimal verwertet werden kann. Die bestehenden Richtwerte für die Düngung geben hierzu wichtige Hinweise. Darüber hinaus schreibt die Düngeverordnung vor, wieviel Wirtschaftsdünger maximal auf dem Betrieb verbleiben darf. Die über den Nährstoffbedarf hinausgehende und nicht mehr effizient ausnutzbare Wirtschaftsdüngermenge muss auf Betriebe und Flächen verbracht werden, die über weniger betriebseigenen Wirtschaftsdünger verfügen. Peter Levsen Johannsen Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Um die Ströme der Wirtschaftsdünger in Schleswig-Holstein besser überblicken zu können, ist zusätzlich zur Verbringensverordnung auf Bundesebene im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger erlassen worden. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung vom Land beauftragt worden. Mittlerweile liegen die Meldedaten II Inhalt Übersichtsverzeichnis ........................................................................................................ V Zusammenfassung...............................................................................................................1 1 Einleitung ...........................................................................................................................4 2 Rechtliche Grundlagen .....................................................................................................7 2.1 Düngegesetz (DüngG) ..................................................................................................7 2.2 Düngemittelverordnung (DüMV) ....................................................................................7 2.3 Düngeverordnung (DüV) ...............................................................................................8 2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) ...........................................................................................................................9 2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV-SH) .........................................................................................................9 3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein .....................................................11 3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF) .......................................................................11 3.2 Klima...........................................................................................................................11 3.3 Naturräume, Bodenarten und Nutzung........................................................................11 3.4 Beschreibung der Landkreise......................................................................................12 3.5 Flächennutzungsdaten ................................................................................................13 3.6 Tierhaltung ..................................................................................................................14 3.7 Biogaserzeugung ........................................................................................................16 4 Material und Methoden....................................................................................................19 4.1 Meldeprogramm ..........................................................................................................19 4.2 Biogas- und LWK-Zugänge .........................................................................................22 4.3 Korrekturmeldungen ...................................................................................................23 5 Ergebnisse Bruttoabgaben .............................................................................................24 5.1 Meldungsumfang ........................................................................................................24 5.2 Abgabemenge nach Wirtschaftsdüngerart ..................................................................25 5.3 Abgabemengen nach Landkreisen..............................................................................25 5.4 Abgegebene Nährstoffmengen ...................................................................................27 5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers .............................................................................28 5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters ........................................................29 5.7 Abgaben von Kommanditgesellschaften .....................................................................29 5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger................................................29 5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger .............................................29 5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern..............................................................31 III 6 Ergebnisse Nettoabgaben ..............................................................................................32 6.1 Nettoabgabemengen...................................................................................................32 6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen .................................................................34 6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010 ..................................35 7 Ausblick ...........................................................................................................................37 7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern .........................................................37 7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter Regionen.................................................37 7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten .......................................................38 Anhang ............................................................................................................................... VII Quellenverzeichnis.......................................................................................................... XXII IV Übersichtsverzeichnis Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch Nitrateinträge gefährdet (Steinmann, 2016)..........................................................6 Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngeverordnung, EGNitratrichtlinie und EG-Wasserrahmenrichtlinie ..................................................10 Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben Hauptbodenarten (Quelle Kartengrundlage: LLUR, o.J.). ...................................12 Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben Bodenklimaräume unterteilt. ...........................12 Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in [ha]. In den flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016)..................................................................................................................13 Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein sind etwa 2/3 der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). ..............................................14 Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach Kreisen in [kWel/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am geringsten (Datengrundlage Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010; Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014). .......................................................16 Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011 wurden neue Biogasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2014) .................................................................................17 Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den nördlichen Landkreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom; Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundesnetzagentur 2014)............................18 Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung erfassen" durchgeführt werden...........................................................................20 Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber, Empfänger sowie die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten abgefragt. ...........................................................................................................21 Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung den entsprechenden Lieferschein.......................................................................22 Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die Meldung storniert beziehungsweise korrigiert werden. .......................................23 Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden die meisten Abgabemeldungen für 2015 getätigt................................................24 Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste Wirtschaftsdüngerart war Substratrest................................................................25 Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der Wirtschaftsdünger gelangt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp 6 v.H. in fremde Landkreise gelangen. ...............................................................26 Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen Landkreise gibt Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden beziehen sich auf Abgeber und Empfänger aus Schleswig-Holstein). ....................................................................................27 V Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die Verbringung von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden gemeldet. Für Rinder- und Schweinegülle liegen wenige Analysen vor. (* für Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine Nährstoffgehalte vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist, Schweinemist) ....................................................................................................28 Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in [%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie Dritte aufgeteilt .............................28 Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%]. Der Geschäftsführer des Abgebers und des Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen identisch. .................................29 Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte Wirtschaftsdünger ist Substratrest (Angaben in t)..............................................30 Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten Wirtschaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg ...30 Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die Nettoabgabemenge wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet. Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B beträgt 200 t. ..................................32 Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die Umrechnung auf Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t. .........................................................................33 Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H. der abgegebenen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H. in andere Landkreise. .........................................................................................33 Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den Nettoabgaben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland am meisten Wirtschaftsdünger ab. ....................34 Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die NährstoffNettoabgaben in Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5. ......35 Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller DüV (links) sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Novellierung der DüV (rechts) nach Taube et al. (2013) .....................................37 Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t]. Insgesamt gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Nicht berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C). ....................................................................38 VI Zusammenfassung Der Anstieg der Nitratbelastungen im Grundwasser, die insbesondere auf der Geest und Vorgeest in Schleswig-Holstein hoch sind, ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen. Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer müssen suboptimal eingesetzte und überschüssige Nährstoffmengen den Betrieb und die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben mit Aufnahmekapazitäten einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden. gaben zur Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger beruhen auf Angaben des Melders. Eine Plausibilisierung bei der Eingabe ist zurzeit noch nicht eingepflegt. Eine mögliche versehentliche Fehleingabe wurde bei der Auswertung nur dann korrigiert, wenn es offenkundig war. Die bei weitem am häufigsten gemeldete Wirtschaftsdüngerart stellt mit knapp 4,4 Mio. t (59 v.H.) Substratrest aus Biogasanlagen dar. Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle/-mist und 1,0 Mio. t Schweinegülle/ mist abgegeben. Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland gemeldet. Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel um 75 v. H. im selben PLZGebiet. In andere PLZ-Gebiete wurden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wurden im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert. Die Schweinegülleabgaben von Kommanditgesellschaften an deren Stammbetriebe betrug 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben. Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegebenen Wirtschaftsdünger gelangten zu Empfängern außerhalb SchleswigHolsteins. Bei den gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen nach SchleswigHolstein handelt es sich um 36.721 t aus Niedersachsen und 300 t aus NordrheinWestfalen. Zum großen Teil erfolgten die Lieferungen in den Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg gaben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnahmen. Die größten Nähr- Um die bestehenden Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken zu können, ist als weitergehende Regelung der WDüngV des Bundes im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger (Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger) erlassen worden. Dazu müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr durch den Abgeber online gemeldet werden. Betrieb im Sinn der Verordnung ist der, für den ein eigenständiger Jahresabschluss vorliegt. Die Meldungen beziehen sich auf Wirtschaftsdünger, nicht aber auf Klärschlamm und Kompost. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung beauftragt worden. Das Meldeprogramm läuft stabil und störungsfrei, auch bei erheblichem Zugriff. Die Meldungen haben zunächst zögerlich begonnen, sind zum Ende der Meldefrist am 31. März 2016 dann aber sprunghaft angestiegen. Insgesamt wurden 7,48 Mio. t abgegebener Wirtschaftsdünger gemeldet. Die An- 1 stoffströme sind dabei von SchleswigFlensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein, von Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen. Abgaben in Bereiche außerhalb Schleswig-Holsteins umfassten 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen. kennbar, dass in den Kreisen SchleswigFlensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt. Bereits heute gibt die Düngeverordnung vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar im Mittel aller Flächen nicht übersteigen darf. Es ist zu erwarten, dass in diese Berechnung zukünftig auch die N-Anteile pflanzlichen Ursprungs einfließen werden. In dem Fall verschärft sich die Abgabenotwendigkeit in den aufgezeigten Regionen noch weiter. Von den abgegebenen 7.417.632 t brutto werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg importiert. Bei der Bewertung von Wirtschaftsdüngerströmen stehen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte als potentielle Aufnahmegebiete im Fokus. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in Teilregionen auch dort erhebliches Wirtschaftsdüngeraufkommen gibt. Zum anderen sind insbesondere stickstoffsensible Bereiche zu beachten, in denen gesetzliche oder freiwillige Vereinbarungen die Wirtschaftsdüngeranwendung begrenzen. Durch eine Saldierung der Hin- und Rücklieferungen zwischen zwei Betrieben wurden die Nettoliefermengen ermittelt. Dadurch sinkt die WirtschaftsdüngerAbgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H.. Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichsten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t. Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t. Die Nettomengenberechnung führte bei Abgaben im selben PLZ-Bereich zu einer Mengenreduktion von 44 v. H.. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.. Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H.. Durch die Nettoabgabenberechnung ändert sich die Rangierung nach Kreisen für Substratrest kaum (Ausnahme: die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland tauschen die Plätze). Die aus den Meldungen erkennbare Abgabe von Rindergülle, insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg, bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den beiden Kreisen mit hohem Schweinebesatz (SchleswigFlensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits wird er- Bei der Auswertung wurde auf die Situation in den Kreisen eingegangen, da ein klarer Bezug der Betriebsnummer zum Kreis und der Gemeinde besteht. Obwohl der Kreisbezug nicht den Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung wiedergibt, wurde diese Bezugsgröße aus Gründen der Praktikabilität beibehalten. Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und 2 somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, zur Flächennutzung, zum Flächenumfang und zu den erzielten Erträgen zur Verfügung gestellt werden. Bei der Betrachtung der Nährstoffströme war festzustellen, dass Wirtschaftsdünger in eine Region gebracht und andere sehr ähnliche Wirtschaftsdünger wieder aus der Region herausgefahren werden. Unter der Annahme, dass die Qualität der Wirtschaftsdünger sowie die Lieferbedingungen vergleichbar sind, stellt sich die Frage, inwiefern durch eine höhere Transparenz des Marktes die Transportstrecken und damit Kosten reduziert werden können. 3 1 Einleitung Unter den in der Landwirtschaft eingesetzten organischen Nährstoffträgern sind in erster Linie Gülle, Mist und Jauche aus der Tierhaltung sowie Substratrest aus der Biogaserzeugung zu nennen. Nährstoffträger wie Klärschlamm und Kompost werden weit weniger auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht. Der Umfang des anfallenden Wirtschaftsdüngers auf dem jeweiligen Betrieb ist von der Intensität der Tierhaltung abhängig. In Betrieben mit intensiver Tierhaltung ist nicht in jedem Fall sichergestellt, dass deren Fläche ausreicht, um den anfallenden Wirtschaftsdünger optimal zu verwerten. Eine zu hohe Düngemenge von Gülle oder Substratrest führt zu Nährstoffnachlieferungen, die durch die Pflanzen nicht ausreichend aufgenommen werden können. Um Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu vermeiden, müssen diese überschüssigen Nährstoffmengen den Betrieb bzw. auch die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden. über 50 mg/l, so stieg die Zahl der Brunnen mit diesen Gehalten auf 59 im Jahr 2013 an. Die im Jahr 2016 gemessenen Werte sind in der Übersicht 1 dargestellt. Demnach ist keine Verbesserung der Nitratbelastung in den gemessenen Grundwasserbrunnen feststellbar (Steinmann, 2016). Der Anstieg dieser Brunnenwerte ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen. Zur Planung einer bedarfsgerechten Düngung werden von der Landwirtschaftskammer regelmäßig aktualisierte Richtwerte für die Düngung herausgegeben. Diese am jeweiligen tatsächlich erzielten Ertrag orientierten N-Bedarfsund NDüngebedarfswerte führen in der Regel zu ausgeglichenen bis geringen zulässigen Stickstoffüberschüssen. Um die Düngemenge auf landwirtschaftlichen Flächen zu begrenzen, sind mehrere Verordnungen erlassen worden. Die für alle Wirtschaftsdünger gültigen Rechtsvorschriften sind im folgenden Kapitel beschrieben. Für bestimmte Gebiete gilt ein weitergehender Schutzstatus. In Gebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen, gelten über die Regelungen in den Richtwerten für die Düngung hinausgehende Vorgaben. Beispielsweise sind in den Wasserschutzgebiets-Verordnungen (WSG-VO) verkürzte Ausbringzeiten für Wirtschaftsdünger geregelt. Trotz der eingeführten Regelwerke zur Begrenzung der Düngung wurden im Jahr 2014 von 55 Grundwasserkörpern 22 als in einem, vor allem durch Belastungen mit Nitrat und untergeordnet Pflanzenschutzmitteln, schlechten chemischen Zustand bewertet. Die Fläche dieser Grundwasserkörper entspricht etwa der Hälfte der Landesfläche Schleswig-Holsteins (LLUR Flintbek, 2014). Mit dem Erlass der Dennoch zeigt die Entwicklung der Nitratgehalte in einer Vielzahl von Grundwassermessstellen und -brunnen eine bedenkliche Entwicklung: Zu den Regionen, die in Deutschland auffällig sind, zählen auch die tierhaltungsintensiven Regionen im Norden. Diese sind neben denen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens auch auf dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins anzutreffen. Die Messungen der Nitratgehalte in den grundwassernahen Messstellen in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Flächen zeigen insbesondere für den Geestbereich häufig Gehalte über 50 mg Nitrat/l. Beunruhigend ist dabei der Trend dieser Messwerte: Waren es 2009 noch 40 Messstellen mit Nitratgehalten 4 Maße über das Sickerwasser verlagert wird, ist eine Belastung des Grundwassers nicht zu besorgen. Wohl aber ist die oberflächliche Erosion und die über Drainagen abgeführte Phosphatfracht in den Blick zu nehmen und bei Düngeplanung und Ausbringung der Düngemittel zu beachten. EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird das Ziel formuliert, die in einem schlechten chemischen Zustand befindlichen Grundwasserkörper bis zum Jahr 2015 so weit zu verbessern, dass der Zustand nicht mehr als gefährdet zu bezeichnen ist (Übersicht 1). Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. In dieser Gebietskulisse der EGWRRL sind seit dem Jahr 2008 in sechs Beratungsgebieten landwirtschaftliche Gewässerschutzberater im Einsatz, um verstärkt grundwasserschonende Bewirtschaftungs- und Düngungsmaßnahmen zur Verringerung des Nitrataustrags (gezielte Düngeplanung, Anbau von Untersaaten, Zwischenfrüchte, etc.) vorzustellen, dazu zu beraten und sie mit den Betrieben umzusetzen. Daneben geht es darum, die erfolgte Düngung zu beobachten und Pflanzen und Boden hinsichtlich des N-Verbleibs zu beproben. Da die Ziele hinsichtlich eines guten chemischen Zustands im Grundwasser nicht erreicht wurden, gilt es also weiterhin, in den Gebieten verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung dieses Zustandes zu ergreifen. Neben dem Problem überhöhter Nitratgehalte in den Beobachtungsbrunnen rückt auch das Phosphat in Oberflächengewässern in den Fokus. Da Phosphat in nur sehr geringem Maße in wasserlöslicher Form im Boden vorkommt und daher in sehr geringem Da auch der in einigen Regionen z. T. sehr hohe Wirtschaftsdüngeranfall und die übermäßige Düngung, insbesondere mit betriebseigenen organischen Düngemitten, als Ursache für erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser und Oberflächengewässern und erhöhte Phosphatgehalte in Oberflächengewässern gesehen wird, tauchte verstärkt die Frage auf, wieviel und wohin die überschüssigen Wirtschaftsdüngermengen verbracht wurden. Um die Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken und beurteilen zu können, ist im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger erlassen worden. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung beauftragt worden. Somit liegen nun die Meldedaten des ersten Meldezeitraums für das Kalenderjahr 2015 vor und sind Gegenstand dieses Berichtes. 5 Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch Nitrateinträge gefährdet (Steinmann, 2016) Zusammenfassung: Der Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser, die insbesondere auf der Geest in SchleswigHolstein hoch sind, ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen. Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer müssen suboptimal eingesetzte bzw. überschüssige Nährstoffmengen den Betrieb und die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden. Um die bestehenden Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken und beurteilen zu können, ist als weitergehende Regelung der WDüngV im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger (Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger) erlassen worden. 6 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Düngegesetz (DüngG) Das Düngegesetz vom 09.01.2009, zuletzt geändert am 31. August 2015, regelt insbesondere die Anforderungen, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Sie dient dem Zweck die Ernährung mit Nutzpflanzen sicher zu stellen, die Bodenfruchtbarkeit und den Humusgehalt zu erhalten oder zu verbessern, den gefahrlosen Umgang mit Düngemitteln sicher zu stellen und EU-Regelungen umzusetzen. hilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Düngemittelzulassung, des Düngebedarfsgrundsatzes und der Anwendung nach Vorgaben, die in der Düngeverordnung geregelt sind, sicherzustellen und die Daten zwischen den Ländern auszutauschen. Es ist auch die Ermächtigung enthalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates gewisse Vorschriften zu erlassen. Diese umfassen Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Düngemitteln, Boden- Zurzeit befindet sich das Düngegesetz in der Überarbeitung. Dabei sind insbesondere Änderungen enthalten, die die Novellierung der Düngeverordnung erforderlich machen. So soll der Zweck insbesondere auf eine Verringerung von Nährstoffverlusten erweitert werden. Die Vorgaben der Düngeverordnung sollen zum Schutz vor Gewässerverunreinigung ausgedehnt werden. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der 170 kg N/ha Grenze auf alle organischen Nährstoffträger, die Ausweitung der Sperrfristen zur Düngerausbringung, die Konkretisierung der Regelungen zur Düngeplanung und -bilanzierung und die Möglichkeit, Daten der Tierhaltung für die Beurteilung der Angemessenheit von Nährstoffströmen heranziehen zu können. 2.2 Düngemittelverordnung (DüMV) Das Düngegesetz regelt in § 5, dass zum Inverkehrbringen von Düngemitteln durch Rechtverordnung nähere Anforderungen erlassen werden können. Die Düngemittelverordnung legt das Inverkehrbringen von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel bezeichnet sind sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln fest. Es dürfen nur zugelassene Düngemittel in den Verkehr gebracht werden, die in der Herstellung und bei der Anwendung unbedenklich für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden sind. Nach der Prüfung wird ein Düngemit- tel einem Düngemitteltyp zugeordnet und ggf. Auflagen für deren Anwendung benannt. Diese Angaben und die Inhaltsstoffe sind dem Düngemittel beim Inverkehrbringen durch eine Deklaration beizufügen. Für Inhaltsstoffe und Fremdstoffe sind die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten. Diese Vorgaben gelten auch für Wirtschaftsdünger, die in Verkehr gebracht werden. Diese Regelungen gelten nicht bei ausschließlicher Verwendung von Wirtschaftsdüngern zwischen zwei Betrieben, die demselben Landwirt gehören sowie zwei juristischen Personen, die beide Das Düngegesetz enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnung zu erlassen. So wird die Umsetzung der EG- Nitratrichtlinie in nationales Recht durch die Düngeverordnung geregelt. 7 von demselben Landwirt als alleinigem Anteilseigner oder alleinigem Gesellschaf- ter beherrscht werden. 2.3 Düngeverordnung (DüV) Das geltende Düngegesetz regelt, dass die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung durch Rechtsverordnung näher bestimmt werden können. Die Düngeverordnung setzt dabei im Wesentlichen die Vorgaben der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1) – sog. EG-Nitratrichtlinie – durch Rechtsverordnung um. Dieses Aktionsprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und, falls erforderlich, einschließlich zusätzlicher Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie fortzuschreiben. Des Weiteren werden Vorgaben zur Anwendung (§3 DüngG) gemacht und der Rahmen für Zuwiderhandlungen abgesteckt (§14 DüngG). im Herbst in Schleswig-Holstein nicht ausgebracht werden. • Gülle und Substratrest dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht aufgebracht werden. Eine Verschiebung dieser Sperrfrist ist auf Antrag möglich. • Gülle und Substratrest dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. • Werden Gülle und Substratrest auf unbestelltem Boden ausgebracht, so sind diese sofort einzuarbeiten. • Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dürfen nur so ausgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff/ha nicht übersteigt. .Im Hinblick auf die Anwendung von Wirtschaftsdünger wird durch die DüV im Wesentlichen folgendes geregelt: • Vor der Aufbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festzustellen. Die Ermittlung des Düngebedarfs soll schlagweise, unter Berücksichtigung des erzielten Ertrages und Proteingehaltes sowie der Bodenversorgung, erfolgen. • Beim jährlichen betrieblichen Nährstoffvergleich ist ein Überschuss von 60 kg N (im Mittel der letzten drei Jahre) und 20 kg P2O5 (im Mittel der letzten sechs Jahre) einzuhalten. Die überfällige Novellierung der DüV ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Wesentliche Änderungen sind dabei in einer Konkretisierung des Düngebedarfs für N und P, einer Verschärfung der Herbstdüngung, dem Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger und bei der Festlegung der zulässigen N- und P-Überschüsse zu erwarten. Weitreichende Folgen wird auch die Hinzurechnung der organischen Düngemittel nichttierischen Ursprungs zur Obergrenze von 170 kg N/ha haben. • Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle und Substratrest, bis in Höhe des aktuellen N-Düngebedarfes der Kultur oder als Stroh-Ausgleichsdüngung bis zu 40 kg/ha Ammoniumstickstoff, aufgebracht werden. Nach Mais, Kohl und Körnerleguminosen dürfen Gülle und Substratrest 8 2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Die Bundesverordnung vom 21. Juli derns oder der Übernahme Aufzeichnun2010 gibt vor, wer beim Inverkehrbringen gen zu erstellen, in denen Name und Anvon Wirtschaftsdünger was zu erfüllen hat, schrift der Beteiligten, Datum, Menge, damit die Handelsströme erkennbar und Wirtschaftsdüngerart, Gehalte an Stickstoff nachprüfbar werden. und Phosphat sowie die Menge des Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Betroffen ist, wer mehr als 200 t FrischHerkunft angegeben sind, sofern sich diemasse im Kalenderjahr insgesamt in den se Angaben nicht ohne Weiteres aus den Verkehr bringt, beförderte und aufnimmt. geschäftlichen Unterlagen ergeben. Das Inverkehrbringen dieser Stoffe ist einmalig dem zuständigen LLUR vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mitzuteilen. Wer aus anderen Ländern (auch Bundesländern) Wirtschaftsdünger aufnimmt, hat diese bis zum 31. März beim LLUR zu melden. Abgeber, Beförderer sowie Empfänger haben spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens, des Beför- Durch die WDüngV wurde den Landesregierungen die Befugnis übertragen durch Rechtsverordnung weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu treffen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist. 2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV-SH) über denselben Jahresabschluss geführt Die WDüngMeldPflV-SH vom 18. werden. Daher besteht auch dann eine Mai 2015 regelt auf der Rechtsgrundlage Meldepflicht, wenn eine natürliche oder der WDüngV die Online-Meldung von juristische Person Inhaber mehrerer BeWirtschaftsdünger (Gülle, Substratrest, triebe ist, wie es z. B. der Fall ist, wenn ein Mist, Jauche, Champost und Geflügelkot). Stall in der Rechtsform einer KG ausgelaDie Abgabe anderer organischer Düngegert wurde. mittel, wie Kompost und Klärschlamm, ist nicht meldepflichtig. Die Vorgaben der Nach aktuell gültiger Verordnung muss der WDüngV zur Aufzeichnungspflicht gelten Empfang von Wirtschaftsdünger nicht beauch für die Meldungen nach dieser Verstätigt werden. Der Aufnehmer hat jedoch ordnung. Nähere Erläuterungen zu den die Möglichkeit, die Richtigkeit der AbgaAngaben, die bei einer Meldung zu mabemeldung zu bestätigen oder eine korrichen sind, werden im Kapitel „Material und gierte Meldung seinerseits vorzunehmen. Methode“beschrieben. Die Richtigkeit der Meldung ist insofern in beiderseitigem Interesse, da die OnlineMeldungen sind nur dann nicht erforderMeldungen zur Prüfung der betrieblichen lich, wenn es sich um einen Betrieb, bzw. Nährstoffvergleiche nach DüV herangezobei zwei Betrieben um denselben Verfügen werden können. gungsberechtigten handelt. Die Betriebsdefinition ist hier auf die gleiche Weise wie in der WDüngV geregelt: Es liegt nur dann ein Betrieb vor, wenn alle Betriebsteile 9 Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngeverordnung, EG-Nitratrichtlinie und EGWasserrahmenrichtlinie Zusammenfassung: Im Düngegesetz ist die Ermächtigung enthalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, Vorschriften zu erlassen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Düngemittelzulassung, des Düngebedarfsgrundsatzes und der Anwendung nach Vorgaben, die in der Düngeverordnung geregelt sind, sicherzustellen und die Daten zwischen den Ländern auszutauschen. Die Düngeverordnung setzt im Wesentlichen die Vorgaben der sog. EG-Nitratrichtlinie – durch Rechtsverordnung um. Die Novellierung der Düngeverordnung betrifft im Wesentlichen die Konkretisierung des Düngebedarfs für N und P, die Verschärfung der Regelungen zur Herbstdüngung inklusive Ausweitung der Sperrfristen, den Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger und die zulässigen N- und P-Überschüsse. Weitreichende Folgen wird auch die Hinzurechnung der organischen Düngemittel nichttierischen Ursprungs zur Obergrenze von 170 kg N/ha haben. Durch die WDüngV wurde den Landesregierungen die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten, hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu treffen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Nach der WDüngMeldPflV-SH müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr (Summe aller Abgaben) durch den Abgeber online gemeldet werden. Als Betrieb ist ein solcher definiert, bei dem ein eigenständiger Jahresabschluss vorliegt. 10 3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein 3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF) Die Gesamtfläche des nördlichsten Bundeslandes beträgt 1,58 Mio. ha. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche betrug 2013 etwa 70 v.H. (995.637 ha) der Landesfläche (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2014). 3.2 Klima Das Land zwischen den Meeren ist durch ein gemäßigtes Klima geprägt. Die Durchschnittstemperaturen lagen in 10 cm Bodentiefe im langjährigen Mittel in den wärmsten Monaten Juli und August um 18 °C. Die Jahresniederschläge lagen im langjährigen Trend um 820 mm. 3.3 Naturräume, Bodenarten und Nutzung Schleswig-Holstein ist in vier Naturräume untergliedert (Übersicht 3; LLUR o. J.): aus teilweise sehr mächtigen Sanderschichten. Daher ist der Podsol der hier vorherrschende Bodentyp Je nach Grundwasserstand in trockneren Gebieten auch Podsol-Braunerde bzw. in grundwassernahen Gebieten auch Gley-Podsol. Aufgrund des hohen Sandanteils sind die Wasser- und Nährstoffhaltefähigkeit wesentlich durch den Humusgehalt bestimmt. Die Flächennutzung erfolgt durch Grünland und Maisanbau für die Rindviehhaltung und Biogaserzeugung. Im Bereich der Geest sind die größten Vorkommen an Niedermoor und Hochmoor in SchleswigHolstein anzutreffen. Aufgrund der Befahrbarkeit und des Wasserstands werden diese Flächen als Dauergrünland genutzt. Die Marsch ist durch Sedimentation entstanden. Demzufolge ist die hier vorherrschende Bodenart durch hohe Schluffund Tonanteile gekennzeichnet. Je nach Alter und Eindeichungsreife schwanken die Textur und der Kalkgehalt. Die ältere Marsch (z.B. Dwogmarsch) wird überwiegend als Grünland für Milchvieh, Rindermast und Schafhaltung genutzt. Die jüngere Marsch (Kalk- und Kleimarsch) wird überwiegend ackerbaulich zum Getreideund Rapsanbau, aber auch zum Kohl- und Kartoffelanbau mit teilweise intensiver Schweinemast genutzt. Das Östliche Hügelland ist der Naturraum mit dem größten Flächenanteil. Vorherrschende Bodentypen sind Parabraunerden, Gley und Pseudogley, mit ihren jeweiligen Übergangstypen. Die Bodennutzung erfolgt überwiegend ackerbaulich zum Getreide-, Raps- und Maisanbau. Daneben sind auch große Teile als Grünland genutzt. Der westliche Teil des östlichen Hügellandes hat einen deutlich höheren Anteil leichter Böden, weshalb hier auch Rindviehhaltung betrieben wird. Im Vergleich zu den übrigen Landesteilen Die typischen Böden der in der Weichsel-, aber auch in der Saaleeiszeit entstandenen Hohen Geest sind Braunerde und Braunerde-Podsol mit geringer Wasserund Nährstoffbindung. Die Nutzung erfolgt überwiegend durch Grünland und Maisanbau. Die daran nach Osten anschließende Vorgeest ist im Wesentlichen in der Weichseleiszeit durch Schmelzwassersande gebildet worden. Diese ebene Region besteht 11 Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben Hauptbodenarten (Quelle Kartengrundlage: LLUR, o.J.). Schleswig-Holsteins überwiegt im Bereich der Tierhaltung im östlichen Hügelland die Schweinehaltung. Aus der Bodenkarte in Übersicht 3 werden die in den jeweiligen Regionen vorherrschenden Bodenarten deutlich. Die Anbauwürdigkeit und Ertragsfähigkeit einzelner Kulturen gibt Übersicht 4 wieder. Ein Blick auf die Bodenklimaräume zeigt, dass im Norden des Landes andere klimatische Bedingungen herrschen als im wärmeren Süden. Der Einfluss von Bodenart- und erwärmung findet beispielsweise in der Anbauwürdigkeit bestimmter Silomaissorten und deren Abreifeverhalten seinen Niederschlag. Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben Bodenklimaräume unterteilt. 152 Niedersächsische Küsten- und Elbmarsch 153 Geest – Süd 154 südliches schleswig-holsteinisches Hügelland 155 Marsch – Nord 156 Geest – Nord 157 nördliches schleswig-holsteinisches Hügelland 158 NW-Mecklenburg und Küstengebiet/bessere diluviale Böden (Quelle: Roßberg et al., o.J.) 3.4 Beschreibung der Landkreise 12 Der Anteil landwirtschaftlich genutzter Fläche ist in den Kreisen sehr unterschiedlich. In Übersicht 5 sind die Anteile der Landwirtschaftlichen Fläche an der gesamten Kreisfläche zu sehen. Im Mittel werden in Schleswig-Holstein 69,9 v.H. der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen Ackerflächen, Grünland, Gartenflächen, Obstbau und Baumschulflächen sowie Moore und Heideflächen. Zu den Kreisen mit einem Anteil von mehr als 70 v.H. dieser Flächen zählen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig Flensburg, Steinburg, Ostholstein und RendsburgEckernförde. Ein Blick auf die Kreisgrenzen in der Übersicht 3 macht deutlich, dass sich die Kreisgrenzen nicht an den Naturräumen orientieren. So umfassen die Gebiete der beiden westlichen Kreise Nordfriesland und Dithmarschen sowohl den Westküsten Naturraum der Marsch als auch große Teile der Geest. Auf der anderen Seite bildet die Geest große Anteile der Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg, die jedoch zur anderen Hälfte dem Naturraum des östlichen Hügellandes zuzuordnen sind. Obwohl der Kreisbezug nicht den Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung auf die Fragestellung wiedergibt, wird dieser Bezug im Weiteren aus Gründen der Praktikabilität beibehalten. Anzahl Betriebe Fläche in ha 14 087 995 637 Schleswig-Holstein Flensburg, Stadt 15 333 Kiel, Landeshauptstadt 32 2 213 Lübeck, Hansestadt 87 5 290 Neumünster, Stadt Dithmarschen Herzogtum Lauenburg 32 1 853 1 439 100 083 797 67 397 2 151 141 925 Ostholstein 940 90 791 Pinneberg 962 34 751 Plön 769 67 998 Rendsburg-Eckernförde 1 942 143 358 Schleswig-Flensburg 1 984 146 406 Segeberg 1 167 76 812 Steinburg 1 130 68 606 Stormarn 640 47 822 Nordfriesland Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in [ha]. In den flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). 3.5 Flächennutzungsdaten Die Flächennutzung in den Naturräumen Schleswig-Holsteins ist recht unterschiedlich. In den durch Ackerbau geprägten Regionen der Marsch und des östlichen Hügellandes herrschen Weizenund Rapsanbau vor. Hier wird 1/3 der Ackerfläche zum Anbau von Weizen genutzt (Übersicht 6). Der Rapsanteil im öst- lichen Hügelland macht ¼ der dortigen Ackerfläche aus. In der Marsch ist dieser Anteil nur halb so hoch. Hier werden 40 v. H. der LF als Dauergrünland bewirtschaftet. Dieser Anteil macht im östlichen Hügelland nur 17 v. H. aus. Auf der Hohen Geest beträgt dieser Anteil 48 v. H. Auf dem anderen Teil der Geest, der Vorge- 13 est, sind es 36 v. H.. Während auf den etwas besseren Böden der Hohen Geest der Getreideanteil der Ackerfläche mit 23 v. H. höher ist als auf der Vorgeest, ist hier der Maisanbau mit 56 v. H. der Ackerfläche höher als auf der hohen Geest (48 v. H.). Mit 122.800 ha Silomaisfläche werden 2/3 des Silomaises auf der Geest angebaut. Der Dauergrünlandanteil liegt hier Naturraum SchleswigHolstein Marsch Ackerland gesamt Winterweizen 666.500 158.400 mit 182.300 ha bei 58 v. H. der Dauergrünlandfläche des Landes. Insgesamt werden in Schleswig-Holstein 312.400 ha für Dauergrünland und 666.500 ha für Ackerbau genutzt. In der Übersicht 6 sind die Kulturen mit den höchsten Anbauanteilen aufgeführt (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). Anbau von ausgewählten Ackerkulturen (ha) Roggen und SomWinterWinterWinter- Silomais / mermenggerste raps Grünmais gerste getreide 26.500 53.400 8.700 112.600 181.100 Feldgras Wiesen und Weiden (ha) 43.000 312.400 92.400 32.100 500 1.800 2.200 12.100 10.000 Hohe Geest 134.700 13.500 8.200 5.800 3.400 10.300 65.300 13.500 123.500 4.100 62.600 Vorgeest 102.400 4.500 10.100 2.600 1.700 3.900 57.500 12.300 58.800 Hügelland 337.000 108.300 7.700 43.300 1.500 86.300 48.300 13.100 67.400 Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein sind etwa 2/3 der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). 3.6 Tierhaltung Die Daten der Tierhaltung sind in den Tabellen im Anhang im Einzelnen nachvollziehbar (Anhang E). Die Datenbasis für die Zusammenstellung bildet die Landwirtschaftszählung von 2010 des „Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein“. Die letzte veröffentlichte Landwirtschaftszählung liegt für das Erhebungsjahr 2010 vor. Die im sechsjährigen Turnus vorgenommene Befragung ist in 2016 erneut durchgeführt worden. Die Daten sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung nach der Landwirtschaftszählung wurde zugrunde gelegt, da hier eine kreisweise Darstellung zur Verfügung steht. gen Kreises bezogen. Es zeigt sich dabei, dass in allen Kreisen der GV-Besatz mit Schweinen geringer als, bzw. genauso hoch wie der Rinder GV-Besatz ist. Der höchste Schweinebesatz ist im Kreis Schleswig-Flensburg (im westlichen Teil in der Landschaft Angeln) anzutreffen. Weitere Kreise mit hohem Schweinebesatz sind die Kreise Segeberg und Stormarn. Die intensivste Rindviehhaltung wird im Kreis Steinburg, gefolgt von den Nordkreisen Nordfriesland und SchleswigFlensburg, betrieben. Nur etwas weniger intensiv ist die Rindviehhaltung in Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde. Damit sind im Wesentlichen auch die Kreise mit dem höchsten Grünlandanteil, dem höchsten Geestanteil und dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Flächen benannt. Dieser als Mittelrücken SchleswigHolsteins bezeichnete Naturraum der Geest bildet über alle Kreisgrenzen hinweg die Region ab, in der vorwiegend Milchvieh gehalten und Grünland genutzt Einen Überblick über die Intensität der Tierhaltung und der Biogaserzeugung in den Kreisen gibt die Übersicht 7. Bei der Berechnung wurde den jeweiligen Tiergruppen der GV-Schlüssel des Statistischen Bundesamtes zugeordnet und auf die landwirtschaftliche Fläche des jeweili- 14 Deichflächen oder auf Betrieben mit eher geringer Viehdichte anzutreffen sind und damit hinsichtlich des Aufkommens und der Aufnahmemöglichkeit für Wirtschaftsdünger anderer Art auf den Weideflächen nicht in Betracht kommen. wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem die größten Belastungen in den Grundwasserkörpern vorliegen. Die Veränderung der Rindvieh und Milchkuhbestände in den Kreisen von 2010 auf 2016 ist im Anhang E 6 zu erkennen. Der Rückgang der Rindvieh haltenden Betriebe hat in allen Kreisen in ähnlichem Umfang stattgefunden. Im Mittel beträgt der Rückgang 16 v.H.. Während die Zahl der Rinder insgesamt leicht rückläufig war, ist der Milchviehbestand in Schleswig-Holstein um 6 v.H. angestiegen. Der Anstieg war in den Kreisen Dithmarschen und Pinneberg am höchsten. Die Zunahme der Milchviehbestände in den Kreisen SchleswigFlensburg und Stormarn war am geringsten. Sie ist auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Milchquote im Jahr 2015 zu sehen. Die Geflügelbetriebe sind vorwiegend in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg und Herzogtum Lauenburg ansässig. Die Geflügelhaltung nach Kreisen ist in Anhang E 5 aufgeführt. Insgesamt ist die Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein nicht sehr intensiv. Im Mittel werden in Schleswig-Holstein 0,01 GV Geflügel /ha LF gehalten. Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, der Flächennutzung, des Flächenumfangs und der erzielten Erträge zur Verfügung gestellt werden. Die Schafbestände in den Kreisen sind in Anhang E 4 dargestellt. Die größten Schafbestände sind in den Westküstenkreisen anzutreffen und dort vornehmlich in der Marsch. Im Hinblick auf den Anfall von Wirtschaftsdünger ist diese Tierart eher vernachlässigbar, da die klassischen Schafhalter auf Naturschutzflächen oder 15 Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach Kreisen in [kW el/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am geringsten (Datengrundlage Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010; Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014). 3.7 Biogaserzeugung Mit der Förderung der Biogaserzeugung durch das Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) ist die Biogaserzeugung aus Wirtschaftsdünger und pflanzlicher Urproduktion dem Pionierbereich entwachsen. Bundesweit hat die Zahl der Anlagen ab 2004 stark zugenommen. Ursache war die erste Novelle des EEG 2004 .Waren es im Jahr 2004 in Deutschland noch 2.010 Anlagen, so stieg die Anzahl im Jahr 2005 bereits auf 2.690 Anlagen und lag zwei Jahre später bereits bei 3.711. (DBFZ, o. J.). Im Jahr 2009 waren in Deutschland 4.671 Biogasanlagen in Betrieb, die insgesamt rund 11 v.H. des Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren. Diese Entwicklung lässt sich durch die Erhöhung der Vergütung der durch Biogasanlagen erzeugten elektrischen Leistung erklären. Mit der von 2009 bis 2011 gültigen 2. Novelle des EEG wurde ein Güllebonus eingeführt, der kleinere Anlagen mit hohem Gülleanteil fördern soll. Die neue Einspeisevergütung durch das EEG 2012 führte zu einem starken Rückgang bei neu installierten Anlagen. 16 Anzahl neu installierter Biogasanalgen 250 PI 200 OH OD 150 IZ PLÖ RZ 100 HEI SE RD 50 NF SL 0 Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011 wurden neue Biogasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2014) Die Entwicklung der Biogasanlagen in Schleswig-Holstein ist der Übersicht 8 zu entnehmen. Der Verlauf der Anlagenanzahl zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein seit 2004 ein erster Anstieg bis zum Jahr 2007 und ein zweiter bis 2011 erfolgte. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden noch etwa 30 Anlagen gebaut. Nach dem Zeitraum sind nur noch etwa 10 Anlagen im Leistungsbereich bis zu 75 kWel, die sogenannten Hofbiogasanlagen, gebaut worden. Der Zubau von Anlagen mit nachwachsenden Rohstoffen spielt seit 2014 praktisch keine Rolle mehr, da die Einspeisevergütung seit 2012 um ¼ reduziert und seit August 2014 die Zusatzvergütung für Gülle und Nachwachsende Rohstoffe abgeschafft wurde. Von den 870 Biogas- BHKW (Blockheizkraftwerk) in SchleswigHolstein (an 727 Orten) mit einer installierten Leistung von 360 MW stehen 549 (63 v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF und RD (Bundesnetzagentur 2014; Übersicht 9). In Übersicht 7 ist die Intensität der Biogasnutzung in den Kreisen dargestellt. Dabei wurde die installierte Leistung der Biogas-BHKW auf die LF des Kreises bezogen. Die installierte Leistung entspricht der Normleistung des jeweiligen BHKW in kW. Es wird erkennbar, dass die Vielzahl der Biogasanlagen in den beiden nördlichsten Kreisen trotz ihrer flächenmäßigen Größe weit höhere installierte elektrische Leistung je ha LF aufweisen als die übrigen Kreise. 17 250 120 100 200 Anzahl 60 100 40 Anzahl 2012 50 MWel 2014 Pinneberg Ostholstein Stormarn Steinburg Plön 0 Herzogtum Lauenburg Dithmarschen Segeberg RendsburgEckernförde Nordfriesland 20 Schleswig-Flensburg 0 [Mwel] 80 150 Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den nördlichen Landkreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom; Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundesnetzagentur 2014) Zusammenfassung: Die Flächen der alten Marsch werden überwiegend als Grünland und für Milchvieh, Rindermast und Schafhaltung genutzt. Die neuere Marsch (Kalkmarsch und Kleimarsch) wird überwiegend ackerbaulich zum Getreide und Rapsanbau, aber auch zum Kohl und Kartoffelanbau mit teilweise intensiver Schweinemast genutzt. Geestflächen dienen überwiegend zur Grünlandnutzung und Maisanbau für die Rindviehhaltung und Biogaserzeugung. Das östliche Hügelland wird ackerbaulich zum Getreide-, Raps- und Maisanbau genutzt. Hier wird auch Schweinehaltung betrieben. Der Kreisbezug wird aus Gründen der Praktikabilität verwendet, obschon dabei der Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung auf die Fragestellung nicht abgebildet wird. In den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde sind im Wesentlichen auch die Kreise mit dem höchsten Grünlandanteil, dem höchsten Geestanteil und dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Flächen benannt. Der als Mittelrücken SchleswigHolsteins bezeichnete Naturraum der Geest bildet über alle Kreisgrenzen hinweg die Region ab, in der vorwiegend Milchvieh gehalten, auf dem bewirtschafteten Ackerland vorwiegend Mais angebaut und Grünland genutzt wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem die größten höchsten Nitratbelastungen in den Grundwasserkörpern vorliegen. Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, der Flächennutzung, des Flächenumfangs und der erzielten Erträge zur Verfügung stehen. Von den 870 Biogas-BHKW in Schleswig-Holstein (an 727 Orten) mit einer installierten Leistung von 360 MW stehen 549 (63 v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF und RD. 18 4 Material und Methoden 4.1 Meldeprogramm Auf der Basis des WDüngMeldPfLV_SH hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein die Erstellung eines Online Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger in Auftrag gegeben. Die GeoInformationsDienst GmbH (GID) in Göttingen wurde mit der Umsetzung beauftragt. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird seit einiger Zeit die Online-Meldung mit einem Programm der GID betrieben. Aufbauend auf den Erfahrungen des Betriebs eines Meldeprogramms in den Ländern wurde eine an Schleswig-Holstein angepasste Version erstellt. Anfrage ein Kennwort zum Zugang ins Meldeprogramm. Biogasanlagen ohne 11er Nummer und Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Agrarantrag stellen, konnten nicht im Vorwege im Meldeprogramm hinterlegt werden. Auf Nachfrage wurde diesen Betrieben eine Betriebsnummer zugewiesen. Abgabemeldungen zwischen zwei Betrieben sind auch vorzunehmen, wenn sie von derselben juristischen oder natürlichen Person bewirtschaftet werden, aber steuerlich getrennt veranlagt werden und demzufolge keinen gemeinsamen Buchführungsabschluss erstellen. Das Meldeprogramm ist über www.meldeprogramm-sh.de aufrufbar. Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirtschaftsdünger geliefert wird. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)-Nummer verwenden. Tierhaltenden Betrieben wurde im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier), auch als HIT bezeichnet, eine Betriebsnummer zugewiesen. Der ZID und der HIT Nr. ist ein Kennwort zugeordnet. Dadurch sind eine eindeutige Identifizierung und der alleinige Zugang des Melders möglich. Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer nach der TierischeNebenprodukteBeseitigungsVerordnung (TierNebV) erhalten haben (auf 11 endende Nr.), werden mit dieser Nummer geführt und erhalten auf Der dem Meldeprogramm hinterlegte Datensatz umfasst alle Betriebe, die im Frühjahr 2015 beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) einen Sammelantrag gestellt haben. Die Betriebsnummer des Hauptbetriebes ist als ZID-Nummer hinterlegt. Dieser Nummer wird auf Hauptbetriebsebene die HIT-Nummer nachrangig zugeordnet. Daher sind alle Meldedaten über die ZIDNummer sichtbar. Über den HIT-Zugang sind jedoch nur die über den HIT-Zugang gemachten Meldungen sichtbar. Die Zugangsberechtigung aller Biogasbetriebe, Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Sammelantrag gestellt haben, erforderten die Kennwortvergabe durch die Landwirtschaftskammer. Nach erfolgreichem Einloggen kann eine Meldung im Hauptmenü unter „Abgabemeldung erfassen“ getätigt werden (Übersicht 10). 19 Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung erfassen" durchgeführt werden. Im ersten Schritt wird die Betriebsnummer des Abgebers sowie Empfängers abgefragt (Übersicht 11). Ist der Melder Abgeber beziehungsweise Empfänger, kann durch Anklicken „eig. Betrieb als Abgeber“ beziehungsweise „eig. Betrieb als Empfänger“ die Betriebsnummer ohne erneute Eingabe übernommen werden. Nach Auswahl der Wirtschaftsdüngerart muss die Datenbasis der Nährstoffgehalte ausgewählt werden. Dabei ist „Analyse“ voreingestellt. Durch Anklicken von „Analyse eingeben oder auswählen“ kann die betriebsindividuelle Wirtschaftsdüngeranalyse mit den entsprechenden Nährstoffgehalten eingegeben und gespeichert werden. Die Analyse bleibt für zukünftige Meldungen gespeichert. Unter „manuelle Eingabe“ kann eine betriebsindividuelle Analyse eingegeben werden, welche nicht für weitere Meldungen gespeichert wird. Liegt keine Wirtschaftsdüngeranalyse vor, kann auf „Richtwerte“ zurückgegriffen werden. Dies ist allerdings nicht für Substratreste möglich. Im letzten Schritt wird der Beförderer abgefragt. Hier kann zwischen „Abgeber“, „Empfänger“ sowie „Dritten“ gewählt werden. Erfolgt die Beförderung durch Dritte, kann der Beförderer durch Anklicken von „Beförderer eingeben/auswählen“angelegt werden. Eine abrufbare Liste der bereits verwendeten Betriebsadressen vereinfacht die Eingabe. Befindet sich der Empfänger außerhalb Schleswig-Holsteins, so ist der Betrieb vom Melder über „Betriebe nicht in SH“ anzulegen. Die Abgabemenge ist in t Frischmasse anzugeben. Dabei wird von einer Dichte von 1 ausgegangen. Bei abweichender Dichte der flüssigen Wirtschaftsdünger ist eine entsprechende Anpassung der Gewichtsangabe vorzunehmen. 20 Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber, Empfänger sowie die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten abgefragt. Abschließend können durch das Anklicken von „Daten prüfen“ Fehleingaben festgestellt werden. Wurden alle erforderlichen Angaben getätigt, kann die Meldung über „Einfügen/ Speichern“ abgeschickt werden. Nach der Speicherung liegt die Meldung bei der Landwirtschaftskammer vor. Nach erfolgter Meldung generiert das Programm automatisch einen Lieferschein, der gespeichert und ausgedruckt werden kann (Übersicht 12). Alle wichtigen Informationen zum Meldeprogramm stehen auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/dueng ung/meldeprogrammwirtschaftsduenger/. Hier kann auch eine Vollmacht heruntergeladen werden, mit der sich Dritte wie Berater, Beförderer und Vermittler, die für den Abgeber die Meldung tätigen, absichern. Außerdem gibt es eine Demoversion, um sich mit der Benutzeroberfläche vertraut machen zu können. In dieser sind keine Echtdaten hinterlegt. 21 Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung den entsprechenden Lieferschein. 4.2 Biogas- und LWK-Zugänge Betriebe ohne Zugangsdaten erhielten auf Nachfrage einen Meldezugang. (vgl. 4.1). Es wurden mehr als 860 Einzelzugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zu- gänge auf Biogas-Betriebe, die nach der TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebsdaten eine Betriebsnummer erhalten hatten. Diesen Betrieben wurde ein Zugang 22 bereits kurz nach dem Programmstart eingerichtet. Die Zuteilung einer sogenannten LWK-Nummer wurde nur auf Anfrage erstellt. Daher lief diese Vergabe sehr viel zögerlicher und eilte dem Verlauf der Meldungen nur unwesentlich voraus. Knapp die Hälfte der Zugänge wurde im März 2016 erstellt. Von den insgesamt 625 erstellten Zugängen entfielen 289 auf Tierhaltungsgesellschaften und 290 auf Biogasbetriebe, die über keine TierNebV-Nr. verfügen. Für Hobbytierhalter wurden 21 und für Vermittler, Beförderer, Händler und andere Betriebe waren es 25 Zugänge. 4.3 Korrekturmeldungen Fallen im Nachgang fehlerhafte Angaben (z. B. bei der Abgabemenge) auf, besteht die Möglichkeit, die Meldung zu stornieren. Dies ist nur über die Betriebsnummer möglich, mit der die fehlerhafte Meldung getätigt wurde. Dabei hat der Melder die Möglichkeit, zwischen „Stornieren“ und „Korrektur“ zu wählen (Übersicht 13). Bei einer Stornierung müssen für eine neue Meldung alle Angaben neu eingegeben werden. Bei einer Korrektur werden die, wie in Übersicht 13 anteilig sichtbaren, grau hinterlegten Eingabefelder wieder überschreibbar. Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die Meldung storniert beziehungsweise korrigiert werden. Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirtschaftsdünger geliefert wird. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)Nummer verwenden. Tierhaltenden Betrieben wurde im Rahmen des Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HI-Tier), auch als HIT bezeichnet, eine Betriebsnummer zugewiesen. Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer nach der TierischeNebenprodukteBeseitigungsVerordnung (TierNebV) erhalten haben (auf 11 endende Nr.), werden mit dieser Nummer geführt. Die Zugangsberechtigung aller Biogasbetriebe, Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Sammelantrag gestellt haben, waren nicht über den Datensatz des MELUR abprüfbar, sondern erforderten die Kennwortvergabe durch die Landwirtschaftskammer. Es wurden mehr als 860 Einzelzugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zugänge auf Biogas-Betriebe, die nach der TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebsdaten eine Betriebsnummer erhalten hatten. Von den insgesamt 625 erstellten Zugängen entfielen 289 auf Tierhaltungsgesellschaften und 290 auf Biogasbetriebe. 23 5 Ergebnisse Bruttoabgaben 5.1 Meldungsumfang Ab dem 25. November 2015 konnten in Verkehr gebrachte Wirtschaftsdünger gemeldet werden. Fristende für den in 2015 verbrachten Wirtschaftsdünger war der 31. März 2016. dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf den Stand vom 28.09.2016. Die Meldungen werden üblicherweise durch den Abgeber vorgenommen. Es ist jedoch auch möglich, dass Abgabemeldungen durch den Empfänger, den Beförderer, Nährstoffbörsen oder Vermittler vorgenommen werden. Dies trifft auf 2.716 Meldungen (33 v.H.) zu. Davon entfällt der größte Teil auf Empfängermeldungen, die mit einem anderen Betrieb auch Abgeber sind. Auf Nährstoffbörsen entfällt ein Anteil von 0,4 v.H. der Abgabemeldungen. Lohnunternehmer sind üblicherweise ausschließlich Beförderer. Es wurden 42.437 t an Lohnunternehmen abgegeben und von diesen wiederum 46.927 t abgegeben. In 8.173 Einzelmeldungen wurden insgesamt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch 3.493 Betriebe abgegeben. Die Meldungen liefen zunächst zögerlich an, kamen aber nach Kenntnis der betriebsindividuellen Zugangsdaten für Abgeber und Empfänger und nach einer Eingewöhnungsphase in Fahrt (Übersicht 14). Die Eingabe auf den Betrieben verlief dann reibungslos, zügig, unkompliziert und ohne Serverprobleme im Meldebetrieb. Auch nach dem 31. März 2016 wurden wegen fehlender Zugangsdaten noch vereinzelte Nachmeldungen vorgenommen, für die eine Verlängerung gewährt wurde. Die 8.000.000 7.000.000 6.000.000 [t] 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden die meisten Abgabemeldungen für 2015 getätigt. 24 5.2 Abgabemenge nach Wirtschaftsdüngerart Bei der Abgabemeldung wurde auch die Wirtschaftsdüngerart erfasst. Die bei weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar. Mit einem Anteil von 59 v.H. bildet Substratrest die meist abgegebene Wirtschaftsdüngerart (knapp 4,4 Mio. t). Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und Rindermist gemeldet (Übersicht 15). An dritter Stelle folgt Schweinegülle und Schweinegülle und -mist 1.028.543 14% Geflügelkot, -gülle und -mist 46.510 1% Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den Betrieb. Geflügel (46.510 t) sowie die in der Übersicht 15 als „Sonstige“ zusammengefasste Wirtschaftsdüngerarten Mischgülle (32.106 t), Pferdemist (8.022 t) und Schafmist (2.531 t) spielen eine nur untergeordnete Rolle. Der unter Rinder aufgeführte Anteil, der auf Rindermist entfällt, beträgt 54.825 t. Für Schweinemist wurden 280 t gemeldet (Anhang A). Sonstige (Mischgülle, Pferdemist, Schafmist) 42.659 1% Rindergülle und mist 1.982.495 26% Substratrest 4.382.731 58% Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste Wirtschaftsdüngerart war Substratrest. 5.3 Abgabemengen nach Landkreisen Neben der Gesamtmenge der gemeldeten Wirtschaftsdünger, galt der Frage, wo die Wirtschaftsdünger anfallen, und wohin diese verbracht werden, besondere Aufmerksamkeit. Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland gemeldet (Übersicht 16; jeweils linke Säule). Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert (Übersicht 16; jeweils mittlere und rechte Säule; Anhang B). Hierbei ist nicht unterscheidbar, wie weit die Wirtschaftsdünger transportiert wurden, da auch Randeffekte räumlich naher, jedoch das PLZ-Gebiet oder den Landkreis überschreitende Ortschaften inbegriffen sind. 25 [t] Der Großteil der abgegebenen Wirtschaftsdünger verbleibt demnach im enge- ren Umfeld. 2.000.000 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 Abgegebene Bruttomenge davon außerhalb eigene PLZ davon außerhalb eigener Landkreis Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der Wirtschaftsdünger gelangt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp 6 v.H. in fremde Landkreise gelangen. In Übersicht 17 sind die saldierten Abgabemengen innerhalb der Landkreise Schleswig-Holsteins dargestellt. Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg geben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die größten Nährstoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach RendsburgEckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein von Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen (Anhang C). Eine Zuordnung der Nährstoffströme zu den Naturräumen wäre inhaltlich zweckmäßig, allerdings ist die Zuordnung der Betriebsflächen und der jeweiligen Gemeinde zu einem Naturraum in den Grenzbereichen mit sehr großen Unsicherheiten behaftet und wurde daher vorerst nicht verwendet. Bei der Betrachtung der Nährstoffströme an Empfänger außerhalb SchleswigHolsteins ist festzustellen, dass über 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen gemeldet wurden (Anhang B und C). 26 Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen Landkreise gibt Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden beziehen sich auf Abgeber und Empfänger aus Schleswig-Holstein). 5.4 Abgegebene Nährstoffmengen Aus der Übersicht 18 wird die Nährstoffabgabe für die Nährstoffe Stickstoff als Gesamt-N und Phosphat (P2O5) ersichtlich. Da im Meldeprogramm die Datenbasis des Wirtschaftsdüngers angegeben werden muss, sind die Nährstofffrachten der einzelnen Wirtschaftsdünger erkennbar. Bei der Eingabe ist „Analyse“ voreingestellt: Durch vorliegende Analysewerte wird die tatsächliche Nährstoffmenge am besten erfasst. Die Kenntnis der genauen Menge ist für die Berechnung erforderlicher Abgabemengen genauso bedeutsam wie für die Düngeplanung beim Empfänger. Die Eingabe kann aber alternativ auch über „manuelle Eingabe“ und „Richtwerte“ erfolgen (für Substratrest sind keine Richtwerte hinterlegt). Der hohe Anteil manueller Eingaben überrascht, da es durchaus angebracht sein kann die Daten zu speichern, um sie für die nächste Meldung zu nutzen. Hier kommt jedoch möglicherweise auch die Schwierigkeit bei der Eingabe von Analysewerten zum Tragen. Die Häufigkeit der Nachfragen zu diesem Thema ist ein Indiz dafür. Auf Ana- 27 lysen („manuelle Eingaben“ und „Analysen“) beruhen 100 v. H. der N-Lieferung bei Substratrest, 47 v. H. bei Rindergülle und 55 v. H. bei Schweinegülle (Übersicht 18). Die Nährstofffrachten korrespondieren sehr gut mit den Abgabemengen (Anhang B, Anhang D). Von der insgesamt abgegebenen N-Menge von 30.541 kg N entfallen 60 v. H. auf Substratrest, 23 v. H. auf Rindergülle und 12 v. H. auf Schweinegülle. Die insgesamt abgegebene Phosphat- menge von 12.192 kg P2O5 wird zu 55 v. H. über Substratrest, zu 23 v. H. über Rindergülle und zu 14 v. H. über Schweinegülle verbracht. Bei den angegebenen Nährstoffgehalten wurden Abweichungen von 25 v. H. bis 400 v. H. des jeweiligen Richtwertes akzeptiert. Abweichungen darüber hinaus wurden durch die jeweiligen Richtwerte ersetzt. Vielfach war eine Verschiebung der Kommastelle bei der Eingabe zu vermuten. 20.000.000 18.000.000 16.000.000 14.000.000 [kg] 12.000.000 10.000.000 Richtwerte 8.000.000 manuelle Eingabe 6.000.000 Analyse 4.000.000 2.000.000 P2O5 N-Gesamt P2O5 N-Gesamt P2O5 N-Gesamt P2O5 N-Gesamt 0 Substratrest* Rindergülle Schweinegülle Sonstige** Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die Verbringung von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden gemeldet. Für Rinder- und Schweinegülle liegen wenige Analysen vor. (* für Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine Nährstoffgehalte vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist, Schweinemist) 5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers Der Transport kann neben dem Abgeber und dem Empfänger auch durch Dritte (primär Lohnunternehmer) vonstattengehen. In 2015 wurden die Wirtschaftsdüngermengen zu etwa gleichen Anteilen von den möglichen Akteuren transportiert (Übersicht 19). Empfänger 34% Dritte 27% Abgeber 39% Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in [%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie Dritte aufgeteilt 28 5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters Die Landesverordnung sieht die fiziert wurden. Aufgrund dieser Einteilung Meldepflicht der Abgabe zu einem andeentfallen auf abgegebene Wirtschaftsdünren Betrieb vor. Abgebender und aufnehger an einen Betrieb desselben Verfümender Betrieb können dabei den identigungsberechtigten 52 v.H. der Meldungen schen Betriebsleiter aufweisen. Dies be(knapp 4 Mio. t; Übersicht 20). trifft insbesondere die Abgabe von Schweinegülle von der Kommanditgesellschaft zum Stammbetrieb sowie die Abgabe von Rindergülle vom Stammbetrieb an GeschäftsGeschäftsführer nicht Biogasanlagen und die Abgabe des Gärführer identisch identisch 48% restes zurück an den Stammbetrieb. 52% Zur Identifizierung der Betriebsleiter wurden alle Meldungen hinsichtlich identischer Postadressen sowie bei Firmen hinsichtlich übereinstimmender hinterlegter Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%]. Geschäftsführer verglichen Dieses VerfahDer Geschäftsführer des Abgebers und des ren kann aber nicht sicherstellen, dass alle Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen identisch. Geschäftsbeziehungen einwandfrei identi- 5.7 Abgaben von Kommanditgesellschaften Da dem Meldeprogramm im Vorwege nur Betriebe hinterlegt waren, die einen Sammelantrag gestellt haben, wurde allen Kommanditgesellschaften auf Antrag eine „LWK-Nummer“ zugewiesen. Diese wurde durch eine im Vorwege festgelegte Systematik vergeben. Werden die Schweine- gülleabgaben von einer Kommanditgesellschaft an dessen Stammbetrieb zusammengezählt, so beläuft sich dessen Menge auf 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben. 5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegrößten Teil davon nimmt die Subgebenen Wirtschaftsdünger gelangen zu stratrestabgabe nach Dänemark ein Empfängern außerhalb Schleswig(32.552 t). Die übrigen Lieferungen erfolgHolsteins. Dabei handelt es sich größtenten größtenteils nach Mecklenburgteils um Substratrest (Übersicht 21). Den Vorpommern (Anhang B, Anhang C). 5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger Da die Schleswig-Holsteinische In Niedersachsen wurden insgesamt Landesverordnung nur die Meldung der 36.721 t nach Schleswig-Holstein gemelAbgabe, nicht aber der Aufnahme von det, wobei am meisten in den Landkreis Wirtschaftsdünger vorschreibt, gibt es Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. In hierzu keine Daten im hiesigen MeldeproNordrhein-Westfalen wurden 300 t gemelgramm. Aufgrund der durch die Meldeprodet, die nach Schleswig-Holstein geliefert gramme in Niedersachsen und Nordrheinwurden. Westfalen erfassten Meldungen können folgende Aussagen getroffen werden: 29 Substratrest 53.780 95% Pferdemist 859 2% Andere 2.571 5% Rindergülle 1.026 2% Hühnertrockenkot 686 1% Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte Wirtschaftsdünger ist Substratrest (Angaben in t). Herzogtum Lauenburg Rendsburg-Eckernförde Ostholstein Schleswig-Flensburg Stormarn Plön Segeberg Dithmarschen Steinburg Nordfriesland Pinneberg Kiel aus Niedersachsen [t] 14.478 4.177 4.045 3.125 2.870 2.850 1.731 1.511 973 768 145 48 aus Nordrein-Westfalen [t] 160 49 28 63 - Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten Wirtschaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg Bei den gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen handelt es sich überwiegend um Schweinemist, häufig aber auch um Hühnertrockenkot und Hähnchenmist. Die Empfänger waren überwiegend Biogasanlagen (95 v. H.). Nur ein kleiner Teil wurde direkt zu landwirtschaftlichen Betrieben geliefert. Es ist bekannt, dass aus den Niederlanden, Dänemark und anderen EU-Staaten Wirtschaftsdünger nach Schleswig-Holstein geliefert werden. Über die Größenordnung herrscht jedoch noch keine genaue Kenntnis, da ein Datenaustausch zurzeit noch vorbereitet wird. 30 5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern Die WDüngV regelt, dass jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger in SchleswigHolstein aufnimmt dies einmal jährlich an das zuständige LLUR melden soll. Diese Meldemöglichkeit besteht auch über das Online-Meldeprogramm. Die Meldungen sind in den Vorjahren direkt an das LLUR erfolgt. Ein Vergleich der aus NiedersachZusammenfassung: sen und Nordrhein-Westfalen gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen mit den Empfangsmeldungen im OnlineMeldeprogramm zeigt, dass nur wenige Meldungen online erfolgten. Der überwiegende Teil dieser Meldungen ist daher vermutlich direkt an das LLUR erfolgt. In 8.173 Einzelmeldungen wurden insgesamt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch 3.493 Betriebe abgegeben. Die Eingabe auf den Betrieben verlief reibungslos, zügig, unkompliziert und ohne Serverprobleme im Meldebetrieb. Die bei weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar. Mit einem Anteil von 59 v.H. bildet Substratrest die meist abgegebene Wirtschaftsdüngerart (knapp 4,4 Mio. t). Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und Rindermist gemeldet. An dritter Stelle folgt Schweinegülle und Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den Betrieb. Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen SchleswigFlensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland gemeldet. Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert. Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg geben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die größten Nährstoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein von Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen. Für Abgaben außerhalb Schleswig-Holsteins ist festzustellen, dass über 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen verbracht wurden. Dies macht etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegebenen Wirtschaftsdüngermenge aus. Werden die Schweinegülleabgaben von einer Kommanditgesellschaft an dessen Stammbetrieb zusammengezählt, so beläuft sich dessen Menge auf insgesamt 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben. Aus Niedersachsen wurden insgesamt 36.721 t nach Schleswig-Holstein gemeldet, wobei am meisten in den Landkreis Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. Aus NordrheinWestfalen wurden 300 t gemeldet, die nach Schleswig-Holstein geliefert wurden. 31 6 Ergebnisse Nettoabgaben 6.1 Nettoabgabemengen Abgabemeldungen sind von Betrieben, die Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgeben, ohne von diesen Wirtschaftsdünger zurück zu erhalten, als auch von solchen zu machen, die regelmäßig anderen Wirtschaftsdünger zurück erhalten. Dies ist insbesondere bei der Lieferung von Gülle an Biogasbetriebe, die ihrerseits Substratrest zurückliefern, der Fall. Aus Sicht des Nährstoffstromes handelt es sich dabei weitgehend um einen annähernd geschlossenen Kreislauf. Der Umfang, den die gemeldeten Schweinegülleabgaben der KG-Betriebe an der insgesamt abgegebenen Schweinegülle ausmachen, beträgt 59,3 v. H.. Die Schweinegülleabgabe eines KG Betriebes an den Stammbetrieb ist kein Abgabetatbestand im eigentlichen Sinne, da die Nährstoffe in einem weiteren Betrieb desselben Verfügungsberechtigten angewendet werden. Eine Abgrenzung dieser Abgabemeldungen zu denen, die an andere, fremde Betriebe erfolgt, ist nicht einwandfrei möglich, da die Differenzierung auf der Basis der Adressangaben erfolgt. Daher sind diese Lieferungen in der folgenden Betrachtung der Nettoabgabemengen weiterhin enthalten. Zur Betrachtung der Nettoabgaben wurden die Salden zwischen zwei Betrieben berechnet, bei denen eine Hin- und Rücklieferbeziehung besteht (Übersicht 23). Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die Nettoabgabemenge wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet. Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B beträgt 200 t. Durch die Umrechnung auf Nettoliefermenge sinkt die WirtschaftsdüngerAbgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H. (Übersicht 24). Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichs- ten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t. WirtschaftsdüngerMeldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t. 32 Geflügelkot, -gülle und -mist 57.735 1,2 % Sonstige (Mischgülle, Pferdemist, Schafmist) 25.653 0,6 % Schweinegülle und -mist 957.081 20,7 % Substratrest 2.261.141 48,9 % Rindergülle und mist 1.326.527 28,7 % Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die Umrechnung auf Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t. Bei der Betrachtung der Abgabemengen insgesamt hat sich hinsichtlich der Reihenfolge, mit der Ausnahme, dass die Kreise Herzogtum-Lauenburg und Dithmarschen die Plätze getauscht haben, keine Veränderung ergeben (Übersicht 25). Die Mengenreduktion hat sich erwartungsgemäß auf die Lieferungen, die im selben PLZBereich verblieben, am stärksten ausgewirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von 44 v. H. zu verzeichnen. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.: Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H.. 1.200.000 1.000.000 [t] 800.000 600.000 400.000 200.000 0 Abgegebene Nettomenge davon außerhalb eigene PLZ davon außerhalb eigener Landkreis Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H. der abgegebenen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H. in andere Landkreise. 33 Ein Vergleich der Nettoabgaben nach Kreisen (Übersicht 25) und der Aufteilung der kreisweisen Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart (Übersicht 26) zeigt für Substratrest eine ähnliche Rangierung. Ausnahme bilden nur die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland. Die höchsten Substratrestabgaben je Anlage sind in den Kreisen Plön, Segeberg und Pinneberg zu verzeichnen. Offenbar ist die Anlagengröße hier im Durchschnitt höher. In den Kreisen Ostholstein, Steinburg und Stormarn sind die Abgabemengen je BHKW nur halb so hoch. Das aus den Meldungen erkennbare Abgabeverhalten von Rindergülle insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den bei- den Kreisen mit hohem Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestandsund Biogasanlagenbesatz andererseits wird erkennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt. Bezogen auf die Fläche in den Kreisen liegt die Nettoabgabe der Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Segeberg bei 5,9 – 6,7 t/ha LF. Anders dagegen sieht es in den Kreisen Ostholstein, Dithmarschen und Stormarn aus: hier liegen die Nettoabgaben bei 1,9 – 2,8 t/ha LF. 600.000 500.000 [t] 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Substratrest netto Rindergülle netto Schweinegülle netto Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den Nettoabgaben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland am meisten Wirtschaftsdünger ab. 6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen Das zu den Betrachtungen der Bruttonährstoffabgaben Gesagte gilt auch für die Nettoabgabemengen. Insgesamt wurden 20.002 t N und 7.751 t P2O5 abgege34 ben (Übersicht 27). Diese Nährstoffabgaben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen auf die N-Lieferung- oder 86.000 ha bezogen auf die Phosphatlieferung- zu [kg] versorgen. Berechnungsgrundlage ist eine angemessene Wirtschaftsdünger-Gabe, die bei einem Normalertrag der Kulturen Winterweizen, Winterraps, Silomais und Mähweide im Mittel erforderlich sind. Daher wurde eine Düngung durch Wirtschaftsdünger von 130 kg Nges/ha bzw. 90 kg P2O5/ha zugrunde gelegt. Die Angaben zur Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger beruhen auf Angaben des Melders. Eine Plausibilisierung bei der Eingabe ist zurzeit noch nicht eingepflegt. Eine mögliche versehentliche Fehleingabe wurde bei der Auswertung nur dann korrigiert, wenn es offenkundig war. 5.000.000 4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Nettoabgabe N-Gesamt Nettoabgabe P2O5 Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die Nährstoff-Nettoabgaben in Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5 . 6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010 Mit der Landwirtschaftszählung 2010 Wirtschaftsdüngers im Mittel der Betriebe ist auch die Wirtschaftsdüngeranwendung auf 67 v.H. geschätzt. Die Zahl der abgeabgefragt worden. Demnach haben in benden Betriebe ist vermutlich so gering, Schleswig-Holstein 492.300 ha mindesweil nur die Abgabe an Fremde angegetens einmal in dem Jahr Gülle erhalten. ben wurde. Der Anteil abgegebenen WirtFür Festmist waren es 140.200 ha. Eine schaftsdüngers ist insbesondere in den Wirtschaftsdüngerabgabe an andere BeBetriebsgrößenklassen bis 100 GV sehr triebe haben 1.600 Betriebe angegeben. hoch. Hier sind beispielsweise auch PferDabei wurde der abgegebene Anteil des debetriebe enthalten. 35 Zusammenfassung: Durch die Umrechnung auf Nettoliefermenge sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H.. Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichsten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t . Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t. Die Nettoberechnung hat sich auf die Lieferungen, die im selben PLZ-Bereich verblieben sind, am stärksten ausgewirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von 44 v. H. zu verzeichnen. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.: Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H.. Ein Vergleich der Nettoabgaben nach Kreisen und der Aufteilung der kreisweisen Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart zeigt für Substratrest eine ähnliche Mengenrangierung. Die aus den Meldungen erkennbare Abgabe von Rindergülle insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den beiden Kreisen mit hohem Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits wird erkennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt. Diese Nährstoffabgaben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen auf die N-Lieferung- oder 86.000 ha -bezogen auf die Phosphatlieferung- zu versorgen. 36 7 Ausblick 7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern Bereits heute gibt die DüngeverordDemgegenüber weist insbesondere der nung vor, Wirtschaftsdünger tierischer Südosten Schleswig-Holsteins (Herzogtum Herkunft nur so aufzubringen, dass die Lauenburg und Ostholstein) hohe Kapaziaufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff täten zur Wirtschaftsdüngeraufnahme auf im Durchschnitt der landwirtschaftlich ge(Übersicht 28). Es ist zu erwarten, dass in nutzten Flächen des Betriebes 170 Kilodie Berechnung für die 170 kg N/hagramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht Grenze künftig auch die N-Anteile pflanzliübersteigt. Betriebe, die zur Unterschreichen Ursprungs (insbesondere Subtung der Grenze von 170 kg N/ ha Wirtstratreste) einfließen werden. In dem Fall schaftsdünger abgeben müssen, sind priverschärft sich die Abgabenotwendigkeit in mär in den Landkreisen Schleswigden aufgezeigten Regionen, wie sie in Flensburg und Nordfriesland angesiedelt. Kapitel 3.6 und 3.7 beschrieben sind. Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller DüV (links) sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Novellierung der DüV (rechts) nach Taube et al. (2013) 7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter Regionen Von den abgegebenen 7.482.839 t Kreisen sind in Anhang C aufgeführt. Zum brutto werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die jetzigen Zeitpunkt wird das Potenzial dieLandkreise Ostholstein und Herzogtum ser Regionen demzufolge nicht ausgeLauenburg importiert (Übersicht 29). Werschöpft. den die Importe mit den Exporten verrechDie Berücksichtigung von Substratresten net, so hat Ostholstein 1.368 t (Import pflanzlicher Herkunft bei der 170 kg N/ha 22.763 t / Export 24.131 t) und Herzogtum Regelung wird insbesondere in den MilchLauenburg 22.414 t (Import 22.922 t / Exvieh- und Biogasanlagenintensiven Regioport 45.336 t) exportiert. Die einzelnen nen zu weiteren WirtschaftsdüngerabgaWirtschaftsdünger-Ströme zwischen den ben führen müssen (Übersichten 7 und 37 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 die erlaubten Nährstoffüberhänge bei Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha reduziert und bei Phosphat auf 10 kg P2O5/ha festgelegt werden. Nordfriesland Stormarn Rendsburg-Eckernförde Plön Empfänger in Ostholstein Segeberg [t] 28). Trotz einer Transportwürdigkeit von maximal 50 km könnten aus den Überschussregionen Transportwege darüber hinaus erforderlich werden. Über die 170 kg N/ha Regelung hinaus sollen ab 2018 Empfänger in Herzogtum Lauenburg Abgeber aus Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t]. Insgesamt gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Nicht berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C). 7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur Entscheidendes Ziel der elektroniVerfügung. Hierbei handelt es sich insbeschen Meldeverpflichtung muss es sein, sondere um stickstoffsensible Bereiche, Regionen für eine bessere Wirtschaftsdie gesetzlich oder durch freiwillige Verdüngerverwertung zu erkennen, die Vereinbarungen sowohl die Ausbringungsbesserung der Transportwürdigkeit zu menge, als auch den Ausbringungszeitentwickeln und Lösungsansätze für die raum begrenzen. Auch auf die Akzeptanz Beratung aufzubereiten. Als potentielle und Aufnahmebereitschaft der potentiell in Aufnahmegebiete kommen insbesondere Frage kommenden (Ackerbau-) Betriebe in die durch Ackerbau geprägten Regionen diesen Aufnahmegebieten wird es in erster mit geringer Viehdichte in Frage (u. a. Linie ankommen, um Wirtschaftsdünger Ostholstein, Plön sowie Herzogtum aus den Überschussgebieten in BedarfsLauenburg). Diese Aussage ist jedoch gebiete zu verbringen und verwerten zu pauschal und wird den jeweiligen örtlichen können. Gleichzeitig sind dabei aber auch Gegebenheiten nicht immer gerecht. Zum einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten gesetzliche Vorgaben und Beschränkundurchaus Teilregionen mit erheblichen gen für den Einsatz von WirtschaftsdünWirtschaftsdüngeraufkommen. Zum andegern zu beachten und eine Reihe von weiren stehen nicht alle landwirtschaftlich teren gebietlichen Restriktionen und genutzten Flächen in diesen Regionen für Hemmnissen zu berücksichtigen. 38 Gesetzliche Vorgaben und weitere gebietliche Restriktionen zur Wirtschaftsdüngerverwertung • Die Vorgaben der Düngeverordnung wurden bereits in Kapitel 2 hinreichend dargestellt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Einzelflächen mit sehr hohen Phosphatgehalten ebenfalls nicht für Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen. Wasserschutzgebiete Neben dem Ausbringungszeitraum ist auch die organische Herbstdüngung stark eingeschränkt bzw. verboten, so dass diese Gebiete insbesondere im Herbst nicht für die Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen. Freiwillige Vereinbarungen • Auf den für den Gewässerschutz dauerhaft angelegten und gesicherten Gewässerrandstreifen ist eine Düngung grundsätzlich untersagt, so dass dieser Flächenanteil keine Berücksichtigung findet. • Natura 2000/ Landesnaturschutzgesetz Für die Natura 2000- Gebiete werden sogenannte Managementpläne erstellt, die sinnvolle Bewirtschaftungsmaßnahmen auf freiwilliger Ebene vorschlagen. Eine gesetzliche Sicherung der Gebiete erfolgt zumeist durch Ausweisung von Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten. Insbesondere in Naturschutzgebietsverordnungen kann die Düngung eingeschränkt sein. Diese Gebiete stehen somit nur begrenzt als Aufnahmegebiet zur Verfügung. • • Vertragsnaturschutz Verschiedene Vertragsmuster untersagen eine Düngung, so dass diese vertraglich gebundenen Flächen nicht für Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen. • chen Ökokontoflächen/ Ausgleichsflä- Auf den Flächen, die noch landwirtschaftlich genutzt werden ist die Düngung zumeist untersagt. Somit fallen auch diese Flächen als potentielle Aufnahmefläche weg. Greening Auf Brachflächen sowie Puffer- bzw. Ackerrandstreifen, die im Rahmen des Greening als ökologische Vorrangfläche anerkannt sind, ist eine Düngung untersagt, so dass dieser Flächenanteil ebenfalls nicht berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich stehen die vorgenannten Flächen aufgrund der Belegenheit und der Nutzung zur Wirtschaftsdüngeraufnahme aus anderen Regionen nicht im Vordergrund. Der Flächenanteil dieser stickstoffsensiblen Flächen ist aufgrund fehlender Datengrundlage nicht zu ermitteln. Die eingangs getroffene Feststellung, dass es sich bei den potentiellen Aufnahmegebieten insbesondere um die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte handelt, bleibt richtig. Sie ist aber bei einer zunehmend kleinräumigeren Betrachtung (z.B. auf Gemeindeebene) einer genauen Prüfung zu unterziehen. • Arten- und strukturreiches Dauergrünland Auf diesem nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützten Dauergrünland ist ausschließlich eine geringe Festmistdüngung erlaubt, so dass diese landesweit rd. 5.000 ha ebenfalls nicht als Aufnahmefläche zur Verfügung stehen. • Freiwillige Gewässerrandstreifen Düngeverordnung 39 Zusammenfassung: Die Düngeverordnung gibt vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht übersteigt. Die Novellierung der Düngeverordnung sieht die Berücksichtigung von Gärresten pflanzlicher Herkunft bei der 170 kg N/ha Regelung vor. Insbesondere in den Milchvieh- und Biogasanlagenintensiven Regionen wird dies zu weiteren Wirtschaftsdüngerabgaben führen müssen. Trotz einer Transportwürdigkeit von maximal 50 km könnten aus den Überschussregionen Transportwege darüber hinaus erforderlich werden. Über die 170 kg N/ha Regelung hinaus sollen ab 2018 die erlaubten Nährstoffüberhänge bei Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha reduziert und bei Phosphat auf 10 kg P2O5/ha festgelegt werden. Entscheidendes Ziel der elektronischen Meldeverpflichtung muss es sein, Regionen für eine bessere Wirtschaftsdüngerverwertung zu erkennen, die Verbesserung der Transportwürdigkeit zu entwickeln und Lösungsansätze für die Beratung aufzubereiten. Als potentielle Aufnahmegebiete kommen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte in Frage (u.a. Kreise Ostholstein, Plön sowie Herzogtum Lauenburg). Diese Aussage ist jedoch pauschal und wird den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht. Zum einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten durchaus Teilregionen mit erheblichen Wirtschaftsdüngeraufkommen. Zum anderen stehen nicht alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesen Regionen für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Hierbei handelt es sich insbesondere um stickstoffsensible Bereiche, die gesetzlich oder durch freiwillige Vereinbarungen sowohl die Ausbringungsmenge, als auch den Ausbringungszeitraum begrenzen. 40 Anhang Anhang A: Abgegebene Wirtschaftsdünger nach Art und Landkreis differenziert (Angaben in t) Anhang A 1: Substratrest Empfänger (t Biogassubstratrest) Dänemark 32.552 Hamburg MecklenburgVorpommern 19.100 Niedersachsen 2.128 Dithmarschen Abgeber (t Biogassubstratrest) Dithmarschen 217.761 Herzogtum Lauenburg 203.492 Kiel 1.200 Lübeck Neumünster 8.567 10.641 Nordfriesland 892.747 Ostholstein Pinneberg 45.212 16.800 2.104 32.331 Ostholstein 196.381 885.451 2.626 SchleswigFlensburg 915.609 1.102.944 11.249 7.920 1.016 1.530 8.000 Steinburg Stormarn 337.181 175.345 75.537 6.814 42.652 952 221 Segeberg 1.567 479 58.830 1.544 6.215 3.767 24 538 268.517 504 5.454 6.792 Segeberg 248 6.874 Steinburg Stormarn RendsburgEckernförde 447 1.710 2.300 Plön SchleswigFlensburg 274.098 5.941 Pinneberg RendsburgEckernförde 68.617 Plön 208.051 Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Berlin 9.787 1.150 10.328 890.310 7.726 5.241 10.324 1.079.334 2.606 127 322.664 1.750 897 6.692 157.293 3.171 VII 10.205 3.954 63.325 Anhang A 2: Rindergülle Empfänger (t Rindergülle) Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Rindergülle dick Dithmarschen 93.199 Herzogtum Lauenburg 1.000 7.428 Abgeber (t Rindergülle) Nordfriesland 18.515 Ostholstein 250 200 Pinneberg 528 8.728 Plön 1.185 Rendsburg-Eckernförde 2.278 6.555 150 1.135 Schleswig-Flensburg 1.257 51.516 920 1.600 16.575 Segeberg 9.925 Steinburg 42 137 27.161 Stormarn 2.116 Empfänger (t Rindergülle) Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Rindergülle dünn Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Abgeber (t Rindergülle) Lübeck, Hansestadt 1.000 12.030 54.034 Nordfriesland 500 Ostholstein 3.235 Pinneberg 28.438 Plön 42.459 Rendsburg-Eckernförde 120.360 Schleswig-Flensburg 2.530 Segeberg 4.614 Steinburg 275 VIII Anhang A 2: Rindergülle weiter Empfänger (t Rindergülle) Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Rindergülle normal Dithmarschen Herzogtum Lauenburg 59.018 498 624 26.067 720 Kiel, Landeshauptstadt Abgeber (t Rindergülle) Neumünster, Stadt 300 1.250 304.563 Nordfriesland 6.700 8.487 Ostholstein 47.225 Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde 400 19.708 300 9.509 2.610 2.258 Steinburg Stormarn 89.377 500 1.400 320.581 2.900 8.182 262.945 2.117 Schleswig-Flensburg Segeberg 800 2.700 150 1.500 3.000 2.400 1.500 2.457 2.240 4.610 61.549 1.640 322 103.510 1.060 2.340 22.782 1.000 11.995 IX Anhang A 3: Schweinegülle Empfänger (t Schweinegülle) Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Schweinegülle dick Abgeber (t Schweinegülle) Dithmarschen Herzogtum Lauenburg 5.406 9.531 Nordfriesland Ostholstein 2.570 1.732 Plön RendsburgEckernförde 10.391 200 Schleswig-Flensburg Segeberg 1.500 11.190 16.208 Stormarn Schweinegülle dünn Dithmarschen 2.841 14.893 Abgeber (t Schweinegülle) Herzogtum Lauenburg 18.530 450 Nordfriesland 14.820 47.304 Ostholstein 41.050 Plön RendsburgEckernförde 4.538 6.209 600 760 400 20.592 Schleswig-Flensburg 35.887 Segeberg 8.663 33.415 Steinburg Stormarn 1.965 14.677 14.581 Schweinegülle normal Dithmarschen 48.584 Abgeber (t Schweinegülle) Herzogtum Lauenburg Nordfriesland 39.769 1.609 40.046 Ostholstein 59.842 1.200 Pinneberg 2.900 Schleswig-Flensburg 3.376 1.020 96 35.633 4.200 83.955 9.286 3.300 4.195 2.400 Steinburg Stormarn 14.294 2.986 Plön RendsburgEckernförde Segeberg 380 1.850 2.753 150.568 3.400 111.754 19.048 6.514 32.404 X Anhang B: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen nach Landkreis differenziert (Angaben in t) Anhang B 1: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen innerhalb Schleswig-Holsteins Empfänger innerhalb Schleswig-Holstein (t) Dithm arschen Dithm arschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster 441.896 Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg 1.000 315.992 6.391 2.998 1.371.262 2.626 1.016 Abgeber (t) RendsburgEckernförde 30.758 SchleswigFlensburg 5.634 Segeberg Stormarn 6.215 2.372 300 696 6.377 504 11.963 248 6.874 15.912 1.392.717 19.311 538 180.742 3.078 462.216 2.565 1.150 12.568 4.960 8.389 1.435.501 11.062 2.753 11.451 28.712 1.697.913 3.400 2.606 4.320 8.471 11.287 6.194 2.896 4.778 1.542 6.597 151 128.981 495.333 573.425 11.845 322 329.654 3.171 3.954 11.995 1.522.620 1.750.411 10.997 640.049 345.895 139.712 275 1.000 341.926 600 Lübeck Neumünster 2.667 14.162 150 Gesamtabgabe 462.690 14.820 1.200 12.146 2.700 Steinburg Stormarn 7.920 125.365 Plön Segeberg 300 1.530 157.605 Pinneberg Steinburg SchleswigFlensburg 2.056 300 Ostholstein RendsburgEckernförde 11.873 Kiel Nordfriesland Plön 151.354 275 12.995 7.426.588 XI Anhang B 2: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen außerhalb Schleswig-Holsteins Empfänger außerhalb Schleswig-Holstein (t) Dänemark Hamburg MecklenburgVorpommern Niedersachsen Berlin Gesamtabgabe Dithm arschen Herzogtum Lauenburg 498 16.800 2.104 19.402 Kiel Nordfriesland 0 32.331 Abgeber (t) Ostholstein 32.331 2.986 2.986 Pinneberg 528 528 Plön Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg 0 221 221 24 24 Segeberg 0 Steinburg 0 Stormarn 859 859 Lübeck Neumünster 56.351 XII Anhang C: Saldierte Wirtschaftsdüngerabgabemengen zwischen Landkreisen sowie Exporte aus Schleswig-Holstein (In der Übersicht sind nur Salden über 1.000 t sowie keine kreisfreien Städte berücksichtigt). XIII Anhang D: Abgegebene Nährstoffmengen Anhang D 1: Abgegebener Stickstoff nach Landkreis differenziert (Angaben in kg) Empfänger (kg Gesamt-N) Abgeber (kg Gesamt-N) Dänemark Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Hamburg 1.743 MecklenburgVorpommern 65.951 Niedersachsen Berlin DithHerzogtum marschen Lauenburg 1.805.343 1.241 Kiel 1.355.724 Lübeck Neumünster NordOstfriesland holstein 4.800 Pinneberg Plön 20.212 3.900 26.814 RendsburgSchleswigEckernförde Flensburg Segeberg 41.810 2.772 8.207 1.050 Steinburg 45.557 8.417 11.734 770 2.482 163.675 3.900 13.787 41.983 5.338.990 26.814 11.734 3.447 621.300 9.625 1.050 24.858 2.242 20.974 482.835 1.441 585 31.808 27.908 19.732 9.930 5.581 482.590 3.720 85.567 2.013.936 50.852 4.554 16.467 38.213 5.803.282 54.800 9.911 108.793 22.528 33.141 6.894.698 89.784 6.147 517.111 119.311 705 765 52.659 2.233 56.157 2.482 1.227 Stormarn 2.719 52.491 XIV 12.747 54.010 52.622 754 13.817 50.588 24.956 16.968 2.606.513 64.441 1.127 1.438.230 12.538 18.347 38.719 619.263 Anhang D 2: Abgegebenes Phosphat nach Landkreis differenziert (Angaben in kg) Empfänger (kg P2O5) Dänemark Hamburg MecklenburgVorpommern Niedersachsen Berlin Abgeber (kg P2O5) Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön RendsburgEckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck NordNeumünster friesland 991.084 697 28.155 610 Ostholstein Pinneberg Plön 2.000 541.783 RendsburgEckernförde 18.247 6.059 2.400 SchleswigFlensburg Segeberg Steinburg Stormarn 871 3.813 420 25.596 3.059 303 1.700 56.002 4.202 16.793 1.995.176 16.032 3.931 1.064 287.638 46.635 914.194 35.332 1.955 7.490 18.742 2.219.485 21.898 4.405 16.875 6.326 41.074 15.744 14.258 2.739.605 64.991 2.672 14.688 1.117.924 451 4.148 16.345 16.802 575.066 15.029 185.017 47.170 668 3.423 420 6.215 316 6.594 7.219 327 255 8.386 8.888 904 19.771 4.140 2.576 26.557 31.877 791 23.141 1.003 447 306 1.680 13.149 XV 5.955 18.967 51.798 453 5.422 245.914 Anhang E 1: Landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung und Rinderbestand am 1. März 2010 nach regionaler Einheit (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) Und zwar Kälber und Jungrinder bis unter 1 Jahr und zwar Kühe und zwar Regionale Merkmal Insgesamt Rinder 1 bis unter 2 Jahre und zwar zusammen zusammen zusammen Einheit weiblich zusammen Schleswig- Betriebe 7 943 7 308 Holstein Tiere 1 137 172 408 969 Flensburg Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere 8 555 14 1 296 31 2 411 18 2 290 853 134 574 325 30 035 1 395 216 430 337 23 825 396 44 856 388 44 673 8 248 11 475 30 964 18 856 750 093 283 825 281 890 296 741 357 865 354 551 Rendsburg- Betriebe 1 232 1 169 Eckernförde SchleswigFlensburg Segeberg Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere 192 923 1 271 221 668 603 70 322 791 124 835 281 26 479 72 622 1 198 78 130 558 26 168 744 45 452 251 11 089 Kiel Lübeck Neumünster Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Steinburg Stormarn Rinder 2 Jahre und älter und zwar 43 9 1 73 9 16 19 GV Kühe: 1,0 408 969 248 475 964 856 43 093 9 825 73 890 9 741 16 865 19 551 72 622 78 130 26 168 45 452 11 089 GV bis 1 Jahr: 0,3 Milchkühe andere Kühe 5 050 2 612 7 413 364 240 44 729 333 464 5 218 4 397 21 793 13 823 473 35 960 171 8 454 922 64 608 146 8 160 217 14 206 233 17 845 3 30 7 78 12 171 7 33 329 7 133 124 1 371 444 9 282 157 1 581 155 2 659 135 1 706 7 141 10 338 26 686 16 598 782 41 752 305 9 270 1 305 65 632 300 6 282 358 12 483 355 11 335 809 409 1 157 65 411 900 71 533 371 23 212 610 42 728 155 9 892 7 211 342 6 597 211 2 956 170 2 724 107 1 197 54 221 1 223 67 009 566 19 888 750 36 903 253 6 926 100 039 42 101 206 179 12 526 2 781 19 690 1 885 3 745 3 401 16 266 20 103 5 966 11 071 2 078 GV 1-2 Jahre: 0,7 männlich weiblich 6 572 7 30 7 55 24 265 14 209 697 21 653 261 4 734 1 204 32 504 240 1 773 321 5 007 295 3 217 7 081 186 003 7 111 10 283 25 421 16 389 728 20 099 281 4 536 1 246 33 128 271 4 509 342 7 476 340 8 118 1 041 1 123 1 171 20 877 1 109 31 431 482 7 803 678 15 671 192 2 232 33 344 1 189 35 578 533 12 085 731 21 232 239 4 694 46 989 1 207 56 757 557 17 735 766 30 561 248 5 985 147 461 XVI 7 481 289 904 7 106 12 354 29 557 16 593 801 36 589 300 8 551 1 345 59 016 295 5 477 366 10 853 361 9 781 männlich 202 933 5 18 6 59 19 175 13 205 596 925 211 088 086 732 190 268 269 406 232 116 836 1 133 1 135 14 503 902 22 333 401 5 740 575 10 110 156 1 598 32 486 1 173 34 424 535 11 995 745 20 451 234 4 387 19 091 1 155 19 772 538 6 531 738 11 919 237 2 479 109 276 74 248 390 415 25 612 16 5 986 41 311 4 1 26 3 834 1 7 597 3 6 847 2 32 892 39 730 12 415 21 393 4 190 GV über 2: 1,0 (nicht abgekalbt) 7 113 180 628 7 88 12 295 28 382 15 388 740 19 664 274 4 463 1 263 32 284 266 4 209 346 7 447 342 7 665 5 497 Statistisches Amt für Hamburg und SchleswigHolstein GV/ha landw. Fläche 425 333 1,27 953 2 213 0,43 1 764 5 290 0,33 1 694 1 853 0,91 94 371 100 083 0,94 20 981 67 397 0,31 152 783 141 925 1,08 17 785 90 791 0,20 32 862 34 751 0,95 33 804 67 998 0,50 140 872 143 358 0,98 157 735 146 406 1,08 51 080 76 812 0,66 89 835 68 606 1,31 19 835 47 822 0,41 weiblich 7 115 104 835 13 2 1 17 2 4 4 7 60 12 129 29 204 17 243 751 140 266 389 264 892 271 325 351 655 344 006 104 835 60 129 204 243 13 140 2 389 17 892 2 325 4 655 4 006 19 091 19 772 6 531 11 919 2 479 männlich (nicht ab- 3 684 gekalbt) 6 635 11 520 93 315 3 3 6 18 14 40 7 9 429 1 607 118 341 705 2 569 139 366 209 613 172 632 5 57 12 111 24 164 16 234 675 11 533 238 2 048 1 182 15 323 240 1 959 324 4 042 316 3 374 590 1 065 1 869 570 1 567 242 566 367 958 113 362 17 222 1 114 18 205 500 5 965 705 10 961 219 2 117 Summe GV Rinder Anhang E 2: Rinderbestände in Schleswig-Holstein am 3. Mai 2016 (Quelle: Statistikamt Nord) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt) Haltungen mit Land KREISFREIE STADT Einheit Insgesamt Milchkühen GV Milchkühe: 1,0 sonstigen Kühen Kreis Schleswig- Haltungen Holstein FLENSBURG Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere KIEL Haltungen Anzahl Tiere LÜBECK NEUMÜNSTER Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere RendsburgEckernförde Haltungen SchleswigFlensburg Haltungen Segeberg Steinburg Stormarn Anzahl Tiere Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen Anzahl Tiere Haltungen mit GV sonst. Kühe: 1,0 Kälbern bis einschl. 8 Monate GVSchlüssel 0-6 Monate männlich GV Kälber: 0,3 7.716 1.110.74 8 4.255 2.785 5.475 394.666 40.571 87.565 8 2 5 275 · · 20 6 6 8 1.920 · · 35 15 13 2.528 819 21 9 3.040 951 807 407 133.683 41.174 341 152 29.915 8.890 1.296 763 209.119 69.990 343 130 24.845 8.980 370 178 46.390 16.877 397 202 46.360 19.415 1.202 680 189.952 72.177 1.235 744 204.043 73.736 590 308 69.896 25.112 739 527 121.067 45.544 312 132 27.715 10.209 819 0 201 0 201 8 951 278 278 304 41.174 5.301 5.301 142 8.890 1.648 1.648 463 69.990 8.845 8.845 165 8.980 1.651 1.651 143 16.877 2.334 2.334 156 19.415 1.805 1.805 433 72.177 5.639 5.639 393 73.736 5.588 5.588 236 25.112 3.142 3.142 175 45.544 2.655 2.655 141 10.209 1.373 1.373 weiblich 5.798 131.83 9 6 4 26 28 8 12 39 318 19 20 187 261 13 11 144 331 585 585 12.557 14.131 219 230 2.608 3.199 970 1.017 17.129 23.845 206 232 1.315 3.159 246 266 3.316 5.732 261 288 2.086 6.118 858 910 13.129 23.406 920 976 19.334 24.525 409 442 4.691 8.375 566 599 9.158 14.994 189 206 1.846 3.417 16 107 134 143 8.006 1.742 12.292 1.342 2.714 2.461 10.961 13.158 3.920 7.246 1.579 Haltungen mit Jungrindern von mehr als 8 Monate bis einschl. 1 Jahr männlich GVSchlüssel 6-12 Monate weiblich GV Jungrinder: 0,3 Rindern von mehr als 1 Jahr bis unter 2 Jahre männlich GV Rinder 12: 0,7 weiblich Statistisches Amt für Hamburg und SchleswigHolstein Rindern 2 Jahre und älter männlich GV Rinder ab 2: 1,0 weiblich 3.156 5.276 4.479 6.374 3.353 5.813 34.113 64.974 79.198 187.209 9.877 80.736 5 6 9 12 4 8 18 196 14 22 73 130 9 13 95 159 348 517 5.878 7.318 146 211 1.667 1.484 624 946 7.612 12.079 96 188 498 1.465 141 240 1.330 2.757 120 247 729 2.684 497 825 4.602 11.662 520 882 5.581 11.953 228 404 2.088 4.224 315 575 3.286 7.275 89 192 647 1.576 XVII 6 64 61 76 3.959 945 5.907 589 1.226 1.024 4.879 5.260 1.894 3.168 667 6 6 24 45 8 16 31 408 18 28 218 444 13 13 224 484 482 645 14.488 21.094 176 256 3.522 4.588 848 1.107 18.726 34.124 165 264 1.159 4.433 199 299 2.539 7.788 205 317 1.518 8.355 727 1.002 10.208 33.543 702 1.039 13.325 34.288 341 494 4.504 12.122 454 657 7.105 20.605 135 231 1.607 4.888 48 307 463 496 24.907 5.677 36.995 3.914 7.229 6.911 30.626 33.329 11.638 19.397 4.547 4 5 10 29 6 7 23 76 14 21 35 160 9 13 156 218 375 588 1.709 10.033 126 224 419 1.890 613 1.025 2.002 14.767 138 221 323 1.862 161 277 468 3.249 168 288 388 3.262 550 910 1.330 14.256 528 958 1.277 14.436 228 449 664 4.974 324 618 806 9.639 109 209 267 1.885 Summe GV Rinder ha landw. Fläche GV/ha landw. Fläche 39 110 333 0,33 99 578 2.213 0,26 195 1.874 5.290 0,35 374 2.317 1.853 1,25 11.742 95.090 100.083 0,95 2.309 21.211 67.397 0,31 16.769 150.799 141.925 1,06 2.185 18.662 90.791 0,21 3.717 34.097 34.751 0,98 3.650 35.266 67.998 0,52 15.586 139.867 143.358 0,98 15.713 146.784 146.406 1,00 5.638 51.344 76.812 0,67 10.445 88.455 68.606 1,29 2.152 20.526 47.822 0,43 Anhang E 3: Schweinebestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt) Und zwar Regionale Einheit Merkmal Insgesamt Schleswig-Holstein Betriebe Tiere Flensburg, Stadt Kiel, Landeshauptstadt Lübeck, Hansestadt Betriebe - Tiere - - Betriebe 3 - Tiere . - Betriebe 9 4 Betriebe Tiere Dithmarschen Betriebe Tiere Herzogtum Lauenburg Betriebe Tiere Nordfriesland Betriebe Tiere Ostholstein Betriebe Tiere Pinneberg Betriebe Tiere Plön Betriebe Tiere Rendsburg-Eckernförde Betriebe Tiere Schleswig-Flensburg Betriebe Tiere Segeberg Betriebe Tiere Steinburg Betriebe Tiere Stormarn 644 1.620.161 397.319 - Tiere Neumünster, Stadt 1.742 Betriebe Tiere Zuchtsauen GV: 0,02 Ferkel 8.207 . 1 1 . . 86 28 69.089 25.006 165 59 114.716 22.922 196 88 266.060 100.855 132 38 121.558 33.749 41 20 20.520 5.094 118 45 80.080 20.551 199 80 156.150 33.794 355 128 388.406 72.751 179 60 182.443 36.141 154 54 116.953 20.596 104 39 95.741 21.491 GV: 0,3 652 7.946 116.356 - 0 . 0 . 0 6.014 0 5.441 1.804 28.281 1.632 9.668 8.484 1.361 2.900 6.511 408 11.679 1.953 20.856 3.504 12.250 6.257 5.143 3.675 7.987 XVIII . 0 1.853 38.069 6.091 8.395 100.083 0,08 86.353 13.816 15.907 67.397 0,24 136.924 21.908 32.409 141.925 0,23 78.141 12.503 16.078 90.791 0,18 14.065 2.250 2.761 34.751 0,08 53.018 8.483 10.847 67.998 0,16 110.677 17.708 21.888 143.358 0,15 294.799 47.168 54.880 146.406 0,37 134.052 21.448 25.846 76.812 0,34 14.594 16.549 68.606 0,24 10.602 13.428 47.822 0,28 150 1.543 42 430 5.290 177 57 412 0 350 55 723 2.734 194 128 1.455 2.213 113 78 676 0 39 50 411 . 128 21 102 333 187 40 675 0 161 89 2.017 - 80 60 458 1.106.486 1 27 500 219.891 GV/ha LF 9 1 0 177.038 ha landw. Fläche 3 4 0 GV gesamt: - 0 GV: 0,16 1.691 34.907 0 andere Schweine 91.214 99 2.396 66.263 Anhang E 4: Schafbestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt) Und zwar Und zwar Mutterschafe Regionale Einheit SchleswigHolstein Flensburg Kiel Lübeck Neumünster Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Merkmal Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere RendsburgEckernförde Betriebe SchleswigFlensburg Betriebe Segeberg Steinburg Stormarn Tiere Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Insgesamt 1.925 GV unter 1 Jahr: 0,05 Schafe unter 1 Jahr und zwar zusammen Milch- andere schafe Mutterschafe Schafböcke, Hammel und andere Schafe GV Mutterschafe: 0,1 1.417 1.796 69 1.736 1.162 281.728 124.203 151.744 2.169 149.575 5.781 1 - 1 . - . 3 - 3 2 - . - 5 3 . . 9 6 945 237 3 2 46 . 304 251 89.451 41.491 49 36 3.334 1.239 648 501 117.496 51.417 110 70 5.574 2.663 74 54 11.790 4.760 95 59 4.671 2.218 192 133 17.888 7.496 174 128 14.658 6.228 87 54 3.610 1.205 120 83 10.971 4.678 53 37 1.258 536 0 0 . - . 8 - 8 685 - 685 3 - 3 . - . 297 4 293 2.075 46.787 266 46.521 42 2 40 62 1.973 . . 624 22 606 2.571 63.737 858 62.879 106 4 102 133 2.734 43 2.691 71 3 69 238 6.827 40 6.787 77 3 75 111 2.269 30 2.239 175 9 168 375 10.035 424 9.611 160 8 152 311 7.984 251 7.733 73 5 69 60 2.010 79 1.931 111 5 106 234 6.043 119 5.924 45 4 41 27 624 . . 12 0 XIX GV Böcke und Hammel: 0,1 GV gesamt 0 0 0 0 2 83 1 0 . 3 0 . 6 69 23 - 0 - 0 0 0 117 6.871 12 271 234 9.179 18 424 20 941 18 356 36 1.414 45 1.154 40 301 25 863 10 99 188 4.679 1.173 197 122 6.374 2.342 273 177 683 203 227 184 0 35 0 403 0 64 0 41 0 55 0 115 1.004 357 798 446 201 395 604 250 0 95 0 55 0 74 0 27 62 98 0 Anhang E 5: Landwirtschaftliche Betriebe mit Geflügelhaltung am 1. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) Sonstiges Geflügel Und zwar Regionale Einheit Merkmal Hühner Junghennen Legehennen Masthühner und insgesamt Betriebe Tiere Flensburg, Stadt Betriebe Lübeck, Hansestadt 1.678.514 126.290 41.255 14.698 70.337 1 - . - Betriebe 5 - 5 - 3 2 2 - Tiere . - . - 34 . . - Betriebe 9 - 7 3 5 1 4 1 6.554 - . . 228 . 168 . 4 - 4 - 2 2 1 - Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Betriebe Tiere Stormarn 1.158.679 . Tiere Steinburg 111.743 1 Tiere Segeberg 64 2.948.936 . Tiere Schleswig-Flensburg 8 411 2 Tiere Rendsburg-Eckernförde 7 326 . Tiere Plön 6 549 1 Tiere Pinneberg 5 278 . Tiere Ostholstein 4 1.574 6 Tiere Nordfriesland 3 90 - Tiere Herzogtum Lauenburg 2 1.683 - Tiere Dithmarschen Truthühner 6 Tiere Neumünster, Stadt Enten 137 Tiere Kiel, Landeshauptstadt Gänse -hähne 1 Schleswig-Holstein Und zwar insgesamt Betriebe Tiere . - . - . . . - 140 10 129 16 48 32 35 6 263.866 164 6.038 257.664 12.769 12.414 328 27 107 11 97 21 36 24 27 2 395.054 . 87.912 . 2.487 . 1.698 . 234 11 222 34 77 41 64 8 60.646 . 36.074 . 1.886 905 936 45 160 4 158 10 57 33 47 6 204.396 46 198.649 5.701 1.927 531 1.056 340 2 87 4 79 22 27 20 16 20.131 258 18.015 1.858 5.110 553 . . 128 4 120 26 41 21 30 8 490.457 . 419.529 . 34.249 . 933 . 231 12 216 50 74 46 59 8 741.904 329 71.686 669.889 5.278 2.838 2.367 73 217 8 204 42 73 36 55 8 143.045 . 47.631 . 2.507 673 1.371 463 150 8 138 18 41 28 28 7 432.196 . . 212.701 12.322 8.225 4.051 46 7 130 12 119 21 34 19 25 100.928 . 25.347 . . 629 376 . 75 6 70 14 29 20 17 1 69.635 . 19.345 . 16.354 1.552 . . XX Anhang E 6: Vergleich der Rinderbestände und Rinderhaltungen der Jahre 2010 und 2016; Basis HIT-Tiermeldungen (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) Betriebe Kreis Schleswig-Holstein Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn 2010 9.145 984 413 1.541 411 433 467 1.417 1.468 699 868 344 2016 7.716 807 341 1.296 343 370 397 1.202 1.235 590 739 312 Veränderung (v.H.) 84 82 83 84 83 85 85 85 84 84 85 91 Anzahl der Tiere Veränderung 2010 2016 (v.H.) 1.137.384 1.110.748 98 133.777 133.683 100 30.016 29.915 100 215.865 209.119 97 24.020 24.845 103 46.730 46.390 99 45.150 46.360 103 193.438 189.952 98 221.337 204.043 92 70.139 69.896 100 123.297 121.067 98 26.361 27.715 105 XXI Anzahl der Milchkühe Veränderung 2010 2016 (v.H.) 373.460 394.666 106 36.595 41.174 113 8.432 8.890 105 65.826 69.990 106 8.433 8.980 106 15.384 16.877 110 18.152 19.415 107 67.796 72.177 106 73.301 73.736 101 23.790 25.112 106 43.338 45.544 105 9.904 10.209 103 Quellenverzeichnis Bundesnetzagentur, 2014: Anlagenregister der Bundesnetzagentur, Stand: Juli 2014 DBFZ (o. J.): https://www.dbfz.de DWD, 2016: Datenlieferung des Deutschen Wetterdienstes, Abteilung Agrarmeteorologie für die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein; Messstandorte Leck, Schleswig, Kiel, Elpersbüttel, Itzehoe, Lübeck, Quickborn FNR, 2015: Entwicklung Biogasanlagen https://mediathek.fnr.de/entwicklung-biogasanlagen.html (14.10.2016) LLUR, 2012: Die Böden Schleswig-Holsteins -Entstehung, Verbreitung, Nutzung, Eigenschaften und Gefährdung- https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/geologie/boden_sh.pdf (14.10.2016) LLUR, 2014: Nährstoffe in Gewässern Schleswig-Holsteins - Entwicklung und Bewirtschaftungsziele, LLUR Flintbek, https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/fliess/gewaessernaehrstoffe.pdf (14.10.2016) LLUR (o.J.): Bereitstellung von Kartenmaterial des LLURs Roßberg et al. (o. J.).: Boden-Klima-Räume und Anbaugebiete als Basis des regionalisierten Sortenwesens in Deutschland Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2014: Statistik informiert ... http://www.statistiknord.de/fileadmin/Dokumente/Presseinformationen/SI14_169.pdf (15.10.2016) Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016: Die Bodennutzung in Schleswig-Holstein, 2013 –endgültiges Ergebnis- http://www.statistiknord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/landwirtschaft/C_IV_ASE_j_SH/C_IV_ASE2013 _Teil_1_SH_korr.pdf Steinmann, 2016: Darstellung der Nitratbelastung an Messstellen des chem. Monitoring in 2015 XXII