Wirtschaftsdüngerbericht 2015 - Landwirtschaftskammer Schleswig

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Wirtschaftsdüngerbericht 2015
für Schleswig-Holstein
Im Auftrag
Wirtschaftsdüngerbericht 2015 für Schleswig-Holstein
Herausgeber:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Grüner Kamp 15 – 17
24768 Rendsburg
Email: [email protected]
Internet: http://www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/duengung/meldeprogrammwirtschaftsduenger/
Verfasser:
Peter Lausen, Carina Wilken
Rendsburg, im Dezember 2016
© Dezember 2016, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers
I
Vorwort
Die
landwirtschaftliche
Flächennutzung in Schleswig-Holstein ist
geprägt
von
Regionen
mit
unterschiedlichem
Aufkommen
an
Wirtschaftsdüngern. In Regionen mit
intensiver Milchvieh- und Schweinehaltung
oder auch durch Biogaserzeugung ist ein
hoher Anfall an Wirtschaftsdünger zu
verzeichnen.
Ebenso
sind
auch
vornehmlich durch Ackerbau geprägte
Regionen
mit
geringer
Viehdichte
vorhanden. Der in den Betrieben
aufkommende Wirtschaftsdünger stellt
eine
wesentliche
und
wertvolle
Nährstoffquelle für die Bewirtschaftung
dar.
des ersten Meldezeitraums für das
Kalenderjahr
2015
vor
und
sind
Gegenstand dieses Berichtes.
Auftrag
und
Anliegen
der
Landwirtschaftskammer ist es, mit diesen
Meldedaten den Umgang mit organischen
Nährstoffen hinsichtlich Entstehung und
Verwendung präziser zu erfassen. Dabei
ist es das Ziel, neue Ansätze zur
Verbesserung der Nährstoffeffizienz zu
erkennen und die Umsetzung zu
begleiten. Ebenso geht es darum, Orte
bzw.
Regionen für eine
bessere
Wirtschaftsdüngerverwertung
zu
erkennen, Maßnahmen zur besseren
Nährstoffausnutzung
und
die
Verbesserung der Transportwürdigkeit zu
entwickeln und solche für die Beratung
aufzubereiten.
Die
Nähe
der
Landwirtschaftskammer
zu
den
landwirtschaftlichen
Betrieben,
den
begleitenden Dienstleistungsunternehmen
und den Beratungsorganisationen ist
hierbei ein wertvoller Vorteil.
Die optimale betriebliche Verwertung
voranzutreiben ist Auftrag und Anliegen
der Landwirtschaftskammer. Dabei ist
deutlich feststellbar, dass in einigen
viehintensiv wirtschaftenden Betrieben der
komplette anfallende Wirtschaftsdünger
nicht optimal verwertet werden kann. Die
bestehenden Richtwerte für die Düngung
geben hierzu wichtige Hinweise. Darüber
hinaus schreibt die Düngeverordnung vor,
wieviel Wirtschaftsdünger maximal auf
dem Betrieb verbleiben darf. Die über den
Nährstoffbedarf hinausgehende und nicht
mehr
effizient
ausnutzbare
Wirtschaftsdüngermenge
muss
auf
Betriebe und Flächen verbracht werden,
die
über
weniger
betriebseigenen
Wirtschaftsdünger verfügen.
Peter Levsen Johannsen
Geschäftsführer der
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
Um die Ströme der Wirtschaftsdünger in
Schleswig-Holstein besser überblicken zu
können,
ist
zusätzlich
zur
Verbringensverordnung auf Bundesebene
im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine
Landesverordnung zur Meldung von in
andere
Betriebe
verbrachtem
Wirtschaftsdünger erlassen worden. Die
Landwirtschaftskammer
ist
mit
der
Umsetzung
dieser
elektronischen
Meldeverpflichtung vom Land beauftragt
worden. Mittlerweile liegen die Meldedaten
II
Inhalt
Übersichtsverzeichnis ........................................................................................................ V
Zusammenfassung...............................................................................................................1
1 Einleitung ...........................................................................................................................4
2 Rechtliche Grundlagen .....................................................................................................7
2.1 Düngegesetz (DüngG) ..................................................................................................7
2.2 Düngemittelverordnung (DüMV) ....................................................................................7
2.3 Düngeverordnung (DüV) ...............................................................................................8
2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
(WDüngV) ...........................................................................................................................9
2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger
(WDüngMeldPflV-SH) .........................................................................................................9
3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein .....................................................11
3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF) .......................................................................11
3.2 Klima...........................................................................................................................11
3.3 Naturräume, Bodenarten und Nutzung........................................................................11
3.4 Beschreibung der Landkreise......................................................................................12
3.5 Flächennutzungsdaten ................................................................................................13
3.6 Tierhaltung ..................................................................................................................14
3.7 Biogaserzeugung ........................................................................................................16
4 Material und Methoden....................................................................................................19
4.1 Meldeprogramm ..........................................................................................................19
4.2 Biogas- und LWK-Zugänge .........................................................................................22
4.3 Korrekturmeldungen ...................................................................................................23
5 Ergebnisse Bruttoabgaben .............................................................................................24
5.1 Meldungsumfang ........................................................................................................24
5.2 Abgabemenge nach Wirtschaftsdüngerart ..................................................................25
5.3 Abgabemengen nach Landkreisen..............................................................................25
5.4 Abgegebene Nährstoffmengen ...................................................................................27
5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers .............................................................................28
5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters ........................................................29
5.7 Abgaben von Kommanditgesellschaften .....................................................................29
5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger................................................29
5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger .............................................29
5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern..............................................................31
III
6 Ergebnisse Nettoabgaben ..............................................................................................32
6.1 Nettoabgabemengen...................................................................................................32
6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen .................................................................34
6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010 ..................................35
7 Ausblick ...........................................................................................................................37
7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern .........................................................37
7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter Regionen.................................................37
7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten .......................................................38
Anhang ............................................................................................................................... VII
Quellenverzeichnis.......................................................................................................... XXII
IV
Übersichtsverzeichnis
Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch
Nitrateinträge gefährdet (Steinmann, 2016)..........................................................6
Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei
Wirtschaftsdüngern ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngeverordnung, EGNitratrichtlinie und EG-Wasserrahmenrichtlinie ..................................................10
Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben
Hauptbodenarten (Quelle Kartengrundlage: LLUR, o.J.). ...................................12
Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben Bodenklimaräume unterteilt. ...........................12
Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in
[ha]. In den flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe
angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein,
2016)..................................................................................................................13
Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein
sind etwa 2/3 der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches
Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). ..............................................14
Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach
Kreisen in [kWel/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die
Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am geringsten (Datengrundlage
Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010;
Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014). .......................................................16
Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011
wurden neue Biogasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle:
Bundesnetzagentur, 2014) .................................................................................17
Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den
nördlichen Landkreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom;
Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundesnetzagentur 2014)............................18
Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung
erfassen" durchgeführt werden...........................................................................20
Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber,
Empfänger sowie die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten
abgefragt. ...........................................................................................................21
Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung
den entsprechenden Lieferschein.......................................................................22
Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die
Meldung storniert beziehungsweise korrigiert werden. .......................................23
Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden
die meisten Abgabemeldungen für 2015 getätigt................................................24
Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste
Wirtschaftsdüngerart war Substratrest................................................................25
Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der
Wirtschaftsdünger gelangt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp
6 v.H. in fremde Landkreise gelangen. ...............................................................26
Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen
Landkreise gibt Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise
nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden beziehen sich auf Abgeber und Empfänger
aus Schleswig-Holstein). ....................................................................................27
V
Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die
Verbringung von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden
gemeldet. Für Rinder- und Schweinegülle liegen wenige Analysen vor. (* für
Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine Nährstoffgehalte
vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist,
Schweinemist) ....................................................................................................28
Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in [%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen
Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie Dritte aufgeteilt .............................28
Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%]. Der Geschäftsführer des Abgebers und des
Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen identisch. .................................29
Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte
Wirtschaftsdünger ist Substratrest (Angaben in t)..............................................30
Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten
Wirtschaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg ...30
Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die
Nettoabgabemenge wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet.
Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B beträgt 200 t. ..................................32
Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die
Umrechnung auf Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge
von 7.482.939 t auf 4.629.701 t. .........................................................................33
Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H.
der abgegebenen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H.
in andere Landkreise. .........................................................................................33
Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den
Nettoabgaben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland am meisten Wirtschaftsdünger ab. ....................34
Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die NährstoffNettoabgaben in Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5. ......35
Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller
DüV (links) sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur
Novellierung der DüV (rechts) nach Taube et al. (2013) .....................................37
Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t].
Insgesamt gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die
aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Nicht
berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in
Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C). ....................................................................38
VI
Zusammenfassung
Der Anstieg der Nitratbelastungen im
Grundwasser, die insbesondere auf der
Geest und Vorgeest in Schleswig-Holstein
hoch sind, ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge
und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung
zu bringen. Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer müssen suboptimal eingesetzte und überschüssige Nährstoffmengen den Betrieb und die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten
und Betrieben mit Aufnahmekapazitäten
einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden.
gaben zur Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger beruhen auf Angaben des
Melders. Eine Plausibilisierung bei der
Eingabe ist zurzeit noch nicht eingepflegt.
Eine mögliche versehentliche Fehleingabe
wurde bei der Auswertung nur dann korrigiert, wenn es offenkundig war. Die bei
weitem am häufigsten gemeldete Wirtschaftsdüngerart stellt mit knapp 4,4 Mio. t
(59 v.H.) Substratrest aus Biogasanlagen
dar. Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle/-mist und 1,0 Mio. t Schweinegülle/ mist abgegeben. Die mit Abstand meisten
Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den
Kreisen Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland gemeldet.
Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert.
Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt
sich im Mittel um 75 v. H. im selben PLZGebiet. In andere PLZ-Gebiete wurden 25
v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wurden im Mittel nur knapp 6 v.H. der
abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen
transportiert. Die Schweinegülleabgaben
von Kommanditgesellschaften an deren
Stammbetriebe betrug 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe
2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An
Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t
abgegeben. Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten
abgegebenen Wirtschaftsdünger gelangten zu Empfängern außerhalb SchleswigHolsteins. Bei den gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen nach SchleswigHolstein handelt es sich um 36.721 t aus
Niedersachsen und 300 t aus NordrheinWestfalen. Zum großen Teil erfolgten die
Lieferungen in den Kreis Herzogtum
Lauenburg. Die Landkreise Nordfriesland,
Schleswig-Flensburg,
RendsburgEckernförde, Plön sowie Herzogtum
Lauenburg gaben mehr Wirtschaftsdünger
ab als sie aufnahmen. Die größten Nähr-
Um die bestehenden Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser
überblicken zu können, ist als weitergehende Regelung der WDüngV des Bundes
im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine
Landesverordnung zur Meldung von in
andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger (Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger)
erlassen worden. Dazu müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über
200 t Frischmasse im Jahr durch den Abgeber online gemeldet werden. Betrieb im
Sinn der Verordnung ist der, für den ein
eigenständiger Jahresabschluss vorliegt.
Die Meldungen beziehen sich auf Wirtschaftsdünger, nicht aber auf Klärschlamm
und Kompost. Die Landwirtschaftskammer
ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung beauftragt worden. Das Meldeprogramm läuft stabil und
störungsfrei, auch bei erheblichem Zugriff.
Die Meldungen haben zunächst zögerlich
begonnen, sind zum Ende der Meldefrist
am 31. März 2016 dann aber sprunghaft
angestiegen.
Insgesamt wurden 7,48 Mio. t abgegebener Wirtschaftsdünger gemeldet. Die An-
1
stoffströme sind dabei von SchleswigFlensburg nach Rendsburg-Eckernförde,
von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein, von
Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu
verzeichnen. Abgaben in Bereiche außerhalb
Schleswig-Holsteins
umfassten
32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von
Herzogtum Lauenburg und Ostholstein
nach Mecklenburg-Vorpommern sowie
über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen.
kennbar, dass in den Kreisen SchleswigFlensburg, Rendsburg-Eckernförde und
Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den
Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt.
Bereits heute gibt die Düngeverordnung
vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft
nur so aufzubringen, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten
Flächen des Betriebes 170 Kilogramm
Gesamtstickstoff pro Hektar im Mittel aller
Flächen nicht übersteigen darf. Es ist zu
erwarten, dass in diese Berechnung zukünftig auch die N-Anteile pflanzlichen
Ursprungs einfließen werden. In dem Fall
verschärft sich die Abgabenotwendigkeit in
den aufgezeigten Regionen noch weiter.
Von den abgegebenen 7.417.632 t brutto
werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg
importiert. Bei der Bewertung von Wirtschaftsdüngerströmen stehen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte als potentielle
Aufnahmegebiete im Fokus. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in Teilregionen
auch dort erhebliches Wirtschaftsdüngeraufkommen gibt. Zum anderen sind
insbesondere stickstoffsensible Bereiche
zu beachten, in denen gesetzliche oder
freiwillige Vereinbarungen die Wirtschaftsdüngeranwendung begrenzen.
Durch eine Saldierung der Hin- und Rücklieferungen zwischen zwei Betrieben wurden die Nettoliefermengen ermittelt.
Dadurch sinkt die WirtschaftsdüngerAbgabemenge von 7.482.939 t auf
4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62
v. H.. Dabei ist die Mengenreduktion beim
Substratrest am deutlichsten. Hier sank
die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26
Mio. t. Wirtschaftsdünger-Meldemengen
aus dem Rinderbereich sanken um 0,63
Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio.
t. Die Nettomengenberechnung führte bei
Abgaben im selben PLZ-Bereich zu einer
Mengenreduktion von 44 v. H.. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.. Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H..
Durch die Nettoabgabenberechnung ändert sich die Rangierung nach Kreisen für
Substratrest kaum (Ausnahme: die Kreise
Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland
tauschen die Plätze). Die aus den Meldungen erkennbare Abgabe von Rindergülle, insbesondere in den drei nördlichen
Kreisen und dem Kreis Steinburg, bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen
aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den beiden Kreisen
mit hohem Schweinebesatz (SchleswigFlensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen
einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits wird er-
Bei der Auswertung wurde auf die Situation in den Kreisen eingegangen, da ein
klarer Bezug der Betriebsnummer zum
Kreis und der Gemeinde besteht. Obwohl
der Kreisbezug nicht den Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung wiedergibt, wurde diese Bezugsgröße aus Gründen
der Praktikabilität beibehalten.
Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung
insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und
2
somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen
Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, zur Flächennutzung, zum Flächenumfang und zu den erzielten Erträgen
zur Verfügung gestellt werden. Bei der
Betrachtung der Nährstoffströme war festzustellen, dass Wirtschaftsdünger in eine
Region gebracht und andere sehr ähnliche
Wirtschaftsdünger wieder aus der Region
herausgefahren werden. Unter der Annahme, dass die Qualität der Wirtschaftsdünger sowie die Lieferbedingungen vergleichbar sind, stellt sich die Frage, inwiefern durch eine höhere Transparenz des
Marktes die Transportstrecken und damit
Kosten reduziert werden können.
3
1 Einleitung
Unter den in der Landwirtschaft eingesetzten organischen Nährstoffträgern
sind in erster Linie Gülle, Mist und Jauche
aus der Tierhaltung sowie Substratrest
aus der Biogaserzeugung zu nennen.
Nährstoffträger wie Klärschlamm und
Kompost werden weit weniger auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht. Der
Umfang des anfallenden Wirtschaftsdüngers auf dem jeweiligen Betrieb ist von der
Intensität der Tierhaltung abhängig. In
Betrieben mit intensiver Tierhaltung ist
nicht in jedem Fall sichergestellt, dass
deren Fläche ausreicht, um den anfallenden Wirtschaftsdünger optimal zu verwerten. Eine zu hohe Düngemenge von Gülle
oder Substratrest führt zu Nährstoffnachlieferungen, die durch die Pflanzen nicht
ausreichend aufgenommen werden können. Um Belastungen des Grundwassers
und der Oberflächengewässer zu vermeiden, müssen diese überschüssigen Nährstoffmengen den Betrieb bzw. auch die
Region verlassen, um in aufnahmefähigen
Gebieten und Betrieben einer sinnvollen
und sachgerechten Verwertung (z. B.
Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden.
über 50 mg/l, so stieg die Zahl der Brunnen mit diesen Gehalten auf 59 im Jahr
2013 an. Die im Jahr 2016 gemessenen
Werte sind in der Übersicht 1 dargestellt.
Demnach ist keine Verbesserung der Nitratbelastung in den gemessenen Grundwasserbrunnen feststellbar (Steinmann,
2016). Der Anstieg dieser Brunnenwerte
ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge und
zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu
bringen.
Zur Planung einer bedarfsgerechten Düngung werden von der Landwirtschaftskammer regelmäßig aktualisierte Richtwerte für die Düngung herausgegeben. Diese
am jeweiligen tatsächlich erzielten Ertrag
orientierten
N-Bedarfsund
NDüngebedarfswerte führen in der Regel zu
ausgeglichenen bis geringen zulässigen
Stickstoffüberschüssen. Um die Düngemenge auf landwirtschaftlichen Flächen zu
begrenzen, sind mehrere Verordnungen
erlassen worden. Die für alle Wirtschaftsdünger gültigen Rechtsvorschriften sind im
folgenden Kapitel beschrieben. Für bestimmte Gebiete gilt ein weitergehender
Schutzstatus. In Gebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen, gelten über die
Regelungen in den Richtwerten für die
Düngung hinausgehende Vorgaben. Beispielsweise sind in den Wasserschutzgebiets-Verordnungen (WSG-VO) verkürzte
Ausbringzeiten für Wirtschaftsdünger geregelt. Trotz der eingeführten Regelwerke
zur Begrenzung der Düngung wurden im
Jahr 2014 von 55 Grundwasserkörpern 22
als in einem, vor allem durch Belastungen
mit Nitrat und untergeordnet Pflanzenschutzmitteln, schlechten chemischen Zustand bewertet. Die Fläche dieser Grundwasserkörper entspricht etwa der Hälfte
der Landesfläche Schleswig-Holsteins
(LLUR Flintbek, 2014). Mit dem Erlass der
Dennoch zeigt die Entwicklung der Nitratgehalte in einer Vielzahl von Grundwassermessstellen und -brunnen eine bedenkliche Entwicklung: Zu den Regionen, die in
Deutschland auffällig sind, zählen auch die
tierhaltungsintensiven Regionen im Norden. Diese sind neben denen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens auch auf
dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins
anzutreffen. Die Messungen der Nitratgehalte in den grundwassernahen Messstellen in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Flächen zeigen insbesondere für
den Geestbereich häufig Gehalte über 50
mg Nitrat/l. Beunruhigend ist dabei der
Trend dieser Messwerte: Waren es 2009
noch 40 Messstellen mit Nitratgehalten
4
Maße über das Sickerwasser verlagert
wird, ist eine Belastung des Grundwassers
nicht zu besorgen. Wohl aber ist die oberflächliche Erosion und die über Drainagen
abgeführte Phosphatfracht in den Blick zu
nehmen und bei Düngeplanung und Ausbringung der Düngemittel zu beachten.
EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird
das Ziel formuliert, die in einem schlechten
chemischen Zustand befindlichen Grundwasserkörper bis zum Jahr 2015 so weit
zu verbessern, dass der Zustand nicht
mehr als gefährdet zu bezeichnen ist
(Übersicht 1). Dieses Ziel wurde jedoch
verfehlt. In dieser Gebietskulisse der EGWRRL sind seit dem Jahr 2008 in sechs
Beratungsgebieten
landwirtschaftliche
Gewässerschutzberater im Einsatz, um
verstärkt grundwasserschonende Bewirtschaftungs- und Düngungsmaßnahmen
zur Verringerung des Nitrataustrags (gezielte Düngeplanung, Anbau von Untersaaten, Zwischenfrüchte, etc.) vorzustellen, dazu zu beraten und sie mit den Betrieben umzusetzen. Daneben geht es
darum, die erfolgte Düngung zu beobachten und Pflanzen und Boden hinsichtlich
des N-Verbleibs zu beproben. Da die Ziele
hinsichtlich eines guten chemischen Zustands im Grundwasser nicht erreicht wurden, gilt es also weiterhin, in den Gebieten
verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung
dieses Zustandes zu ergreifen. Neben
dem Problem überhöhter Nitratgehalte in
den Beobachtungsbrunnen rückt auch das
Phosphat in Oberflächengewässern in den
Fokus. Da Phosphat in nur sehr geringem
Maße in wasserlöslicher Form im Boden
vorkommt und daher in sehr geringem
Da auch der in einigen Regionen z. T.
sehr hohe Wirtschaftsdüngeranfall und die
übermäßige Düngung, insbesondere mit
betriebseigenen organischen Düngemitten, als Ursache für erhöhte Nitratgehalte
im Grundwasser und Oberflächengewässern und erhöhte Phosphatgehalte in
Oberflächengewässern gesehen wird,
tauchte verstärkt die Frage auf, wieviel
und wohin die überschüssigen Wirtschaftsdüngermengen verbracht wurden.
Um die Wirtschaftsdüngerströme in
Schleswig-Holstein besser überblicken
und beurteilen zu können, ist im Jahr 2015
in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe
verbrachtem Wirtschaftsdünger erlassen
worden. Die Landwirtschaftskammer ist
mit der Umsetzung dieser elektronischen
Meldeverpflichtung beauftragt worden.
Somit liegen nun die Meldedaten des ersten Meldezeitraums für das Kalenderjahr
2015 vor und sind Gegenstand dieses
Berichtes.
5
Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch Nitrateinträge gefährdet
(Steinmann, 2016)
Zusammenfassung:
Der Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser, die insbesondere auf der Geest in SchleswigHolstein hoch sind, ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdüngerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu
bringen. Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer
müssen suboptimal eingesetzte bzw. überschüssige Nährstoffmengen den Betrieb und die
Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben einer sinnvollen und
sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden.
Um die bestehenden Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken und
beurteilen zu können, ist als weitergehende Regelung der WDüngV im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger (Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger) erlassen worden.
6
2 Rechtliche Grundlagen
2.1 Düngegesetz (DüngG)
Das Düngegesetz vom 09.01.2009,
zuletzt geändert am 31. August 2015, regelt insbesondere die Anforderungen, das
Inverkehrbringen und die Anwendung von
Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Sie
dient dem Zweck die Ernährung mit Nutzpflanzen sicher zu stellen, die Bodenfruchtbarkeit und den Humusgehalt zu
erhalten oder zu verbessern, den gefahrlosen Umgang mit Düngemitteln sicher zu
stellen und EU-Regelungen umzusetzen.
hilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten, soweit dies erforderlich ist,
um die Einhaltung der Düngemittelzulassung, des Düngebedarfsgrundsatzes und
der Anwendung nach Vorgaben, die in der
Düngeverordnung geregelt sind, sicherzustellen und die Daten zwischen den Ländern auszutauschen.
Es ist auch die Ermächtigung enthalten,
durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates gewisse Vorschriften zu
erlassen. Diese umfassen Aufzeichnungs-,
Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des
Verbringens von Düngemitteln, Boden-
Zurzeit befindet sich das Düngegesetz in
der Überarbeitung. Dabei sind insbesondere Änderungen enthalten, die die Novellierung der Düngeverordnung erforderlich
machen. So soll der Zweck insbesondere
auf eine Verringerung von Nährstoffverlusten erweitert werden. Die Vorgaben der
Düngeverordnung sollen zum Schutz vor
Gewässerverunreinigung
ausgedehnt
werden. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der 170 kg N/ha Grenze auf alle
organischen Nährstoffträger, die Ausweitung der Sperrfristen zur Düngerausbringung, die Konkretisierung der Regelungen
zur Düngeplanung und -bilanzierung und
die Möglichkeit, Daten der Tierhaltung für
die Beurteilung der Angemessenheit von
Nährstoffströmen heranziehen zu können.
2.2 Düngemittelverordnung (DüMV)
Das Düngegesetz regelt in § 5, dass
zum Inverkehrbringen von Düngemitteln
durch Rechtverordnung nähere Anforderungen erlassen werden können. Die
Düngemittelverordnung legt das Inverkehrbringen von Düngemitteln, die nicht
als EG-Düngemittel bezeichnet sind sowie
von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten
und Pflanzenhilfsmitteln fest. Es dürfen
nur zugelassene Düngemittel in den Verkehr gebracht werden, die in der Herstellung und bei der Anwendung unbedenklich
für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden
sind. Nach der Prüfung wird ein Düngemit-
tel einem Düngemitteltyp zugeordnet und
ggf. Auflagen für deren Anwendung benannt. Diese Angaben und die Inhaltsstoffe sind dem Düngemittel beim Inverkehrbringen durch eine Deklaration beizufügen. Für Inhaltsstoffe und Fremdstoffe
sind die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten. Diese Vorgaben gelten auch für Wirtschaftsdünger, die in Verkehr gebracht
werden. Diese Regelungen gelten nicht
bei ausschließlicher Verwendung von
Wirtschaftsdüngern zwischen zwei Betrieben, die demselben Landwirt gehören sowie zwei juristischen Personen, die beide
Das Düngegesetz enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu
durch Rechtsverordnung zu erlassen. So
wird die Umsetzung der EG- Nitratrichtlinie
in nationales Recht durch die Düngeverordnung geregelt.
7
von demselben Landwirt als alleinigem
Anteilseigner oder alleinigem Gesellschaf-
ter beherrscht werden.
2.3 Düngeverordnung (DüV)
Das geltende Düngegesetz regelt,
dass die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung durch Rechtsverordnung näher bestimmt werden können.
Die Düngeverordnung setzt dabei im Wesentlichen die Vorgaben der Richtlinie
91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom
31.12.1991, S. 1) – sog. EG-Nitratrichtlinie
– durch Rechtsverordnung um. Dieses
Aktionsprogramm ist mindestens alle vier
Jahre zu überprüfen und, falls erforderlich,
einschließlich zusätzlicher Maßnahmen
zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie fortzuschreiben. Des Weiteren werden Vorgaben zur Anwendung (§3 DüngG) gemacht und der Rahmen für Zuwiderhandlungen abgesteckt (§14 DüngG).
im Herbst in Schleswig-Holstein nicht ausgebracht werden.
•
Gülle und Substratrest dürfen auf
Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November
bis 31. Januar nicht aufgebracht werden.
Eine Verschiebung dieser Sperrfrist ist auf
Antrag möglich.
•
Gülle und Substratrest dürfen nicht
aufgebracht werden, wenn der Boden
überschwemmt, wassergesättigt, gefroren
oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.
•
Werden Gülle und Substratrest auf
unbestelltem Boden ausgebracht, so sind
diese sofort einzuarbeiten.
•
Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dürfen nur so ausgebracht werden,
dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff/ha
nicht übersteigt.
.Im Hinblick auf die Anwendung von Wirtschaftsdünger wird durch die DüV im Wesentlichen folgendes geregelt:
•
Vor der Aufbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder
Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur
sachgerecht festzustellen. Die Ermittlung
des Düngebedarfs soll schlagweise, unter
Berücksichtigung des erzielten Ertrages
und Proteingehaltes sowie der Bodenversorgung, erfolgen.
•
Beim jährlichen betrieblichen Nährstoffvergleich ist ein Überschuss von 60 kg
N (im Mittel der letzten drei Jahre) und 20
kg P2O5 (im Mittel der letzten sechs Jahre)
einzuhalten.
Die überfällige Novellierung der DüV ist
derzeit noch nicht abgeschlossen. Wesentliche Änderungen sind dabei in einer
Konkretisierung des Düngebedarfs für N
und P, einer Verschärfung der Herbstdüngung, dem Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger und bei der Festlegung der
zulässigen N- und P-Überschüsse zu erwarten. Weitreichende Folgen wird auch
die Hinzurechnung der organischen Düngemittel nichttierischen Ursprungs zur
Obergrenze von 170 kg N/ha haben.
•
Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter
Gülle und Substratrest, bis in Höhe des
aktuellen N-Düngebedarfes der Kultur oder als Stroh-Ausgleichsdüngung bis zu
40 kg/ha Ammoniumstickstoff, aufgebracht
werden. Nach Mais, Kohl und Körnerleguminosen dürfen Gülle und Substratrest
8
2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV)
Die Bundesverordnung vom 21. Juli
derns oder der Übernahme Aufzeichnun2010 gibt vor, wer beim Inverkehrbringen
gen zu erstellen, in denen Name und Anvon Wirtschaftsdünger was zu erfüllen hat,
schrift der Beteiligten, Datum, Menge,
damit die Handelsströme erkennbar und
Wirtschaftsdüngerart, Gehalte an Stickstoff
nachprüfbar werden.
und Phosphat sowie die Menge des Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer
Betroffen ist, wer mehr als 200 t FrischHerkunft angegeben sind, sofern sich diemasse im Kalenderjahr insgesamt in den
se Angaben nicht ohne Weiteres aus den
Verkehr bringt, beförderte und aufnimmt.
geschäftlichen Unterlagen ergeben.
Das Inverkehrbringen dieser Stoffe ist
einmalig dem zuständigen LLUR vor dem
erstmaligen Inverkehrbringen mitzuteilen.
Wer aus anderen Ländern (auch Bundesländern) Wirtschaftsdünger aufnimmt, hat
diese bis zum 31. März beim LLUR zu
melden.
Abgeber, Beförderer sowie Empfänger
haben spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens, des Beför-
Durch die WDüngV wurde den Landesregierungen die Befugnis übertragen durch
Rechtsverordnung weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten
hinsichtlich des Inverkehrbringens und der
Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie
von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder
Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten,
zu treffen, soweit dies zur Überwachung
der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist.
2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger
(WDüngMeldPflV-SH)
über denselben Jahresabschluss geführt
Die WDüngMeldPflV-SH vom 18.
werden. Daher besteht auch dann eine
Mai 2015 regelt auf der Rechtsgrundlage
Meldepflicht, wenn eine natürliche oder
der WDüngV die Online-Meldung von
juristische Person Inhaber mehrerer BeWirtschaftsdünger (Gülle, Substratrest,
triebe ist, wie es z. B. der Fall ist, wenn ein
Mist, Jauche, Champost und Geflügelkot).
Stall in der Rechtsform einer KG ausgelaDie Abgabe anderer organischer Düngegert wurde.
mittel, wie Kompost und Klärschlamm, ist
nicht meldepflichtig. Die Vorgaben der
Nach aktuell gültiger Verordnung muss der
WDüngV zur Aufzeichnungspflicht gelten
Empfang von Wirtschaftsdünger nicht beauch für die Meldungen nach dieser Verstätigt werden. Der Aufnehmer hat jedoch
ordnung. Nähere Erläuterungen zu den
die Möglichkeit, die Richtigkeit der AbgaAngaben, die bei einer Meldung zu mabemeldung zu bestätigen oder eine korrichen sind, werden im Kapitel „Material und
gierte Meldung seinerseits vorzunehmen.
Methode“beschrieben.
Die Richtigkeit der Meldung ist insofern in
beiderseitigem Interesse, da die OnlineMeldungen sind nur dann nicht erforderMeldungen zur Prüfung der betrieblichen
lich, wenn es sich um einen Betrieb, bzw.
Nährstoffvergleiche nach DüV herangezobei zwei Betrieben um denselben Verfügen werden können.
gungsberechtigten handelt. Die Betriebsdefinition ist hier auf die gleiche Weise wie
in der WDüngV geregelt: Es liegt nur dann
ein Betrieb vor, wenn alle Betriebsteile
9
Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern
ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngeverordnung, EG-Nitratrichtlinie und EGWasserrahmenrichtlinie
Zusammenfassung:
Im Düngegesetz ist die Ermächtigung enthalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates, Vorschriften zu erlassen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder
Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten, soweit dies erforderlich ist, um die
Einhaltung der Düngemittelzulassung, des Düngebedarfsgrundsatzes und der Anwendung
nach Vorgaben, die in der Düngeverordnung geregelt sind, sicherzustellen und die Daten
zwischen den Ländern auszutauschen.
Die Düngeverordnung setzt im Wesentlichen die Vorgaben der sog. EG-Nitratrichtlinie –
durch Rechtsverordnung um.
Die Novellierung der Düngeverordnung betrifft im Wesentlichen die Konkretisierung des
Düngebedarfs für N und P, die Verschärfung der Regelungen zur Herbstdüngung inklusive
Ausweitung der Sperrfristen, den Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger und die zulässigen
N- und P-Überschüsse. Weitreichende Folgen wird auch die Hinzurechnung der organischen
Düngemittel nichttierischen Ursprungs zur Obergrenze von 170 kg N/ha haben. Durch die
WDüngV wurde den Landesregierungen die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung
weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten, hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern
sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu
treffen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist.
Nach der WDüngMeldPflV-SH müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200
t Frischmasse im Jahr (Summe aller Abgaben) durch den Abgeber online gemeldet werden.
Als Betrieb ist ein solcher definiert, bei dem ein eigenständiger Jahresabschluss vorliegt.
10
3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein
3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF)
Die Gesamtfläche des nördlichsten
Bundeslandes beträgt 1,58 Mio. ha. Die
landwirtschaftlich genutzte Fläche betrug
2013 etwa 70 v.H. (995.637 ha) der Landesfläche (Statistisches Amt für Hamburg
und Schleswig-Holstein, 2014).
3.2 Klima
Das Land zwischen den Meeren ist
durch ein gemäßigtes Klima geprägt. Die
Durchschnittstemperaturen lagen in 10 cm
Bodentiefe im langjährigen Mittel in den
wärmsten Monaten Juli und August um 18
°C. Die Jahresniederschläge lagen im
langjährigen Trend um 820 mm.
3.3 Naturräume, Bodenarten und Nutzung
Schleswig-Holstein ist in vier Naturräume untergliedert (Übersicht 3; LLUR o.
J.):
aus teilweise sehr mächtigen Sanderschichten. Daher ist der Podsol der hier
vorherrschende
Bodentyp
Je
nach
Grundwasserstand in trockneren Gebieten
auch Podsol-Braunerde bzw. in grundwassernahen Gebieten auch Gley-Podsol.
Aufgrund des hohen Sandanteils sind die
Wasser- und Nährstoffhaltefähigkeit wesentlich durch den Humusgehalt bestimmt.
Die Flächennutzung erfolgt durch Grünland und Maisanbau für die Rindviehhaltung und Biogaserzeugung. Im Bereich
der Geest sind die größten Vorkommen an
Niedermoor und Hochmoor in SchleswigHolstein anzutreffen. Aufgrund der Befahrbarkeit und des Wasserstands werden
diese Flächen als Dauergrünland genutzt.
Die Marsch ist durch Sedimentation entstanden. Demzufolge ist die hier vorherrschende Bodenart durch hohe Schluffund Tonanteile gekennzeichnet. Je nach
Alter und Eindeichungsreife schwanken
die Textur und der Kalkgehalt. Die ältere
Marsch (z.B. Dwogmarsch) wird überwiegend als Grünland für Milchvieh, Rindermast und Schafhaltung genutzt. Die jüngere Marsch (Kalk- und Kleimarsch) wird
überwiegend ackerbaulich zum Getreideund Rapsanbau, aber auch zum Kohl- und
Kartoffelanbau mit teilweise intensiver
Schweinemast genutzt.
Das Östliche Hügelland ist der Naturraum
mit dem größten Flächenanteil. Vorherrschende Bodentypen sind Parabraunerden, Gley und Pseudogley, mit ihren jeweiligen Übergangstypen. Die Bodennutzung erfolgt überwiegend ackerbaulich
zum Getreide-, Raps- und Maisanbau.
Daneben sind auch große Teile als Grünland genutzt. Der westliche Teil des östlichen Hügellandes hat einen deutlich höheren Anteil leichter Böden, weshalb hier
auch Rindviehhaltung betrieben wird. Im
Vergleich zu den übrigen Landesteilen
Die typischen Böden der in der Weichsel-,
aber auch in der Saaleeiszeit entstandenen Hohen Geest sind Braunerde und
Braunerde-Podsol mit geringer Wasserund Nährstoffbindung. Die Nutzung erfolgt
überwiegend durch Grünland und Maisanbau.
Die daran nach Osten anschließende Vorgeest ist im Wesentlichen in der Weichseleiszeit durch Schmelzwassersande gebildet worden. Diese ebene Region besteht
11
Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben Hauptbodenarten (Quelle Kartengrundlage: LLUR, o.J.).
Schleswig-Holsteins überwiegt im Bereich
der Tierhaltung im östlichen Hügelland die
Schweinehaltung.
Aus der Bodenkarte in Übersicht 3 werden
die in den jeweiligen Regionen vorherrschenden Bodenarten deutlich. Die Anbauwürdigkeit und Ertragsfähigkeit einzelner Kulturen gibt Übersicht 4 wieder. Ein
Blick auf die Bodenklimaräume zeigt, dass
im Norden des Landes andere klimatische
Bedingungen herrschen als im wärmeren
Süden. Der Einfluss von Bodenart- und erwärmung findet beispielsweise in der
Anbauwürdigkeit bestimmter Silomaissorten und deren Abreifeverhalten seinen
Niederschlag.
Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben
Bodenklimaräume unterteilt.
152 Niedersächsische Küsten- und Elbmarsch
153 Geest – Süd
154 südliches schleswig-holsteinisches Hügelland
155 Marsch – Nord
156 Geest – Nord
157 nördliches schleswig-holsteinisches Hügelland
158 NW-Mecklenburg und Küstengebiet/bessere
diluviale Böden
(Quelle: Roßberg et al., o.J.)
3.4 Beschreibung der Landkreise
12
Der Anteil landwirtschaftlich genutzter Fläche ist in den Kreisen sehr unterschiedlich. In Übersicht 5 sind die Anteile
der Landwirtschaftlichen Fläche an der
gesamten Kreisfläche zu sehen. Im Mittel
werden in Schleswig-Holstein 69,9 v.H.
der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen Ackerflächen, Grünland, Gartenflächen, Obstbau und Baumschulflächen sowie Moore und Heideflächen. Zu
den Kreisen mit einem Anteil von mehr als
70 v.H. dieser Flächen zählen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig Flensburg,
Steinburg, Ostholstein und RendsburgEckernförde. Ein Blick auf die Kreisgrenzen in der Übersicht 3 macht deutlich,
dass sich die Kreisgrenzen nicht an den
Naturräumen orientieren. So umfassen die
Gebiete der beiden westlichen Kreise
Nordfriesland und Dithmarschen sowohl
den Westküsten Naturraum der Marsch als
auch große Teile der Geest. Auf der anderen Seite bildet die Geest große Anteile
der Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg, die jedoch zur anderen Hälfte dem Naturraum
des östlichen Hügellandes zuzuordnen
sind. Obwohl der Kreisbezug nicht den
Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung auf die Fragestellung wiedergibt,
wird dieser Bezug im Weiteren aus Gründen der Praktikabilität beibehalten.
Anzahl Betriebe
Fläche in ha
14 087
995 637
Schleswig-Holstein
Flensburg, Stadt
15
333
Kiel, Landeshauptstadt
32
2 213
Lübeck, Hansestadt
87
5 290
Neumünster, Stadt
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
32
1 853
1 439
100 083
797
67 397
2 151
141 925
Ostholstein
940
90 791
Pinneberg
962
34 751
Plön
769
67 998
Rendsburg-Eckernförde
1 942
143 358
Schleswig-Flensburg
1 984
146 406
Segeberg
1 167
76 812
Steinburg
1 130
68 606
Stormarn
640
47 822
Nordfriesland
Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in [ha]. In den
flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt
für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016).
3.5 Flächennutzungsdaten
Die Flächennutzung in den Naturräumen Schleswig-Holsteins ist recht unterschiedlich. In den durch Ackerbau geprägten Regionen der Marsch und des
östlichen Hügellandes herrschen Weizenund Rapsanbau vor. Hier wird 1/3 der
Ackerfläche zum Anbau von Weizen genutzt (Übersicht 6). Der Rapsanteil im öst-
lichen Hügelland macht ¼ der dortigen
Ackerfläche aus. In der Marsch ist dieser
Anteil nur halb so hoch. Hier werden 40 v.
H. der LF als Dauergrünland bewirtschaftet. Dieser Anteil macht im östlichen Hügelland nur 17 v. H. aus. Auf der Hohen
Geest beträgt dieser Anteil 48 v. H. Auf
dem anderen Teil der Geest, der Vorge-
13
est, sind es 36 v. H.. Während auf den
etwas besseren Böden der Hohen Geest
der Getreideanteil der Ackerfläche mit 23
v. H. höher ist als auf der Vorgeest, ist hier
der Maisanbau mit 56 v. H. der Ackerfläche höher als auf der hohen Geest (48 v.
H.). Mit 122.800 ha Silomaisfläche werden
2/3 des Silomaises auf der Geest angebaut. Der Dauergrünlandanteil liegt hier
Naturraum
SchleswigHolstein
Marsch
Ackerland
gesamt
Winterweizen
666.500
158.400
mit 182.300 ha bei 58 v. H. der Dauergrünlandfläche des Landes. Insgesamt
werden in Schleswig-Holstein 312.400 ha
für Dauergrünland und 666.500 ha für
Ackerbau genutzt. In der Übersicht 6 sind
die Kulturen mit den höchsten Anbauanteilen aufgeführt (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016).
Anbau von ausgewählten Ackerkulturen (ha)
Roggen und
SomWinterWinterWinter- Silomais /
mermenggerste
raps
Grünmais
gerste
getreide
26.500
53.400
8.700 112.600
181.100
Feldgras
Wiesen
und
Weiden
(ha)
43.000 312.400
92.400
32.100
500
1.800
2.200
12.100
10.000
Hohe Geest
134.700
13.500
8.200
5.800
3.400
10.300
65.300
13.500 123.500
4.100
62.600
Vorgeest
102.400
4.500
10.100
2.600
1.700
3.900
57.500
12.300
58.800
Hügelland
337.000 108.300
7.700 43.300
1.500 86.300
48.300
13.100 67.400
Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein sind etwa 2/3
der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein,
2016).
3.6 Tierhaltung
Die Daten der Tierhaltung sind in
den Tabellen im Anhang im Einzelnen
nachvollziehbar (Anhang E). Die Datenbasis für die Zusammenstellung bildet die
Landwirtschaftszählung von 2010 des
„Statistisches Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein“. Die letzte veröffentlichte Landwirtschaftszählung liegt für das
Erhebungsjahr 2010 vor. Die im sechsjährigen Turnus vorgenommene Befragung
ist in 2016 erneut durchgeführt worden.
Die Daten sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung nach der
Landwirtschaftszählung wurde zugrunde
gelegt, da hier eine kreisweise Darstellung
zur Verfügung steht.
gen Kreises bezogen. Es zeigt sich dabei,
dass in allen Kreisen der GV-Besatz mit
Schweinen geringer als, bzw. genauso
hoch wie der Rinder GV-Besatz ist. Der
höchste Schweinebesatz ist im Kreis
Schleswig-Flensburg (im westlichen Teil in
der Landschaft Angeln) anzutreffen. Weitere Kreise mit hohem Schweinebesatz
sind die Kreise Segeberg und Stormarn.
Die intensivste Rindviehhaltung wird im
Kreis Steinburg, gefolgt von den Nordkreisen
Nordfriesland
und
SchleswigFlensburg, betrieben. Nur etwas weniger
intensiv ist die Rindviehhaltung in Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde.
Damit sind im Wesentlichen auch die Kreise mit dem höchsten Grünlandanteil, dem
höchsten Geestanteil und dem höchsten
Anteil landwirtschaftlicher Flächen benannt. Dieser als Mittelrücken SchleswigHolsteins bezeichnete Naturraum der
Geest bildet über alle Kreisgrenzen hinweg die Region ab, in der vorwiegend
Milchvieh gehalten und Grünland genutzt
Einen Überblick über die Intensität der
Tierhaltung und der Biogaserzeugung in
den Kreisen gibt die Übersicht 7. Bei der
Berechnung wurde den jeweiligen Tiergruppen der GV-Schlüssel des Statistischen Bundesamtes zugeordnet und auf
die landwirtschaftliche Fläche des jeweili-
14
Deichflächen oder auf Betrieben mit eher
geringer Viehdichte anzutreffen sind und
damit hinsichtlich des Aufkommens und
der Aufnahmemöglichkeit für Wirtschaftsdünger anderer Art auf den Weideflächen
nicht in Betracht kommen.
wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem
die größten Belastungen in den Grundwasserkörpern vorliegen. Die Veränderung der Rindvieh und Milchkuhbestände
in den Kreisen von 2010 auf 2016 ist im
Anhang E 6 zu erkennen. Der Rückgang
der Rindvieh haltenden Betriebe hat in
allen Kreisen in ähnlichem Umfang stattgefunden. Im Mittel beträgt der Rückgang
16 v.H.. Während die Zahl der Rinder insgesamt leicht rückläufig war, ist der Milchviehbestand in Schleswig-Holstein um 6
v.H. angestiegen. Der Anstieg war in den
Kreisen Dithmarschen und Pinneberg am
höchsten. Die Zunahme der Milchviehbestände in den Kreisen SchleswigFlensburg und Stormarn war am geringsten. Sie ist auch vor dem Hintergrund des
Auslaufens der Milchquote im Jahr 2015
zu sehen.
Die Geflügelbetriebe sind vorwiegend in
den
Kreisen
Rendsburg-Eckernförde,
Plön, Segeberg und Herzogtum Lauenburg ansässig. Die Geflügelhaltung nach
Kreisen ist in Anhang E 5 aufgeführt. Insgesamt ist die Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein nicht sehr intensiv. Im Mittel
werden in Schleswig-Holstein 0,01 GV
Geflügel /ha LF gehalten.
Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung
insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und
somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen
Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, der Flächennutzung, des Flächenumfangs und der erzielten Erträge zur
Verfügung gestellt werden.
Die Schafbestände in den Kreisen sind in
Anhang E 4 dargestellt. Die größten
Schafbestände sind in den Westküstenkreisen anzutreffen und dort vornehmlich
in der Marsch. Im Hinblick auf den Anfall
von Wirtschaftsdünger ist diese Tierart
eher vernachlässigbar, da die klassischen
Schafhalter auf Naturschutzflächen oder
15
Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach Kreisen in
[kW el/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am
geringsten (Datengrundlage Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010;
Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014).
3.7 Biogaserzeugung
Mit der Förderung der Biogaserzeugung durch das Energie-Einspeise-Gesetz
(EEG) ist die Biogaserzeugung aus Wirtschaftsdünger und pflanzlicher Urproduktion dem Pionierbereich entwachsen.
Bundesweit hat die Zahl der Anlagen ab
2004 stark zugenommen. Ursache war die
erste Novelle des EEG 2004 .Waren es im
Jahr 2004 in Deutschland noch 2.010 Anlagen, so stieg die Anzahl im Jahr 2005
bereits auf 2.690 Anlagen und lag zwei
Jahre später bereits bei 3.711. (DBFZ, o.
J.). Im Jahr 2009 waren in Deutschland
4.671 Biogasanlagen in Betrieb, die insgesamt rund 11 v.H. des Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren. Diese Entwicklung lässt sich durch die Erhöhung der
Vergütung der durch Biogasanlagen erzeugten elektrischen Leistung erklären.
Mit der von 2009 bis 2011 gültigen 2. Novelle des EEG wurde ein Güllebonus eingeführt, der kleinere Anlagen mit hohem
Gülleanteil fördern soll.
Die neue Einspeisevergütung durch das
EEG 2012 führte zu einem starken Rückgang bei neu installierten Anlagen.
16
Anzahl neu installierter Biogasanalgen
250
PI
200
OH
OD
150
IZ
PLÖ
RZ
100
HEI
SE
RD
50
NF
SL
0
Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011 wurden neue Biogasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2014)
Die Entwicklung der Biogasanlagen in
Schleswig-Holstein ist der Übersicht 8 zu
entnehmen. Der Verlauf der Anlagenanzahl zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein
seit 2004 ein erster Anstieg bis zum Jahr
2007 und ein zweiter bis 2011 erfolgte. In
den Jahren 2012 bis 2014 wurden noch
etwa 30 Anlagen gebaut. Nach dem Zeitraum sind nur noch etwa 10 Anlagen im
Leistungsbereich bis zu 75 kWel, die sogenannten Hofbiogasanlagen, gebaut worden. Der Zubau von Anlagen mit nachwachsenden Rohstoffen spielt seit 2014
praktisch keine Rolle mehr, da die Einspeisevergütung seit 2012 um ¼ reduziert
und seit August 2014 die Zusatzvergütung
für Gülle und Nachwachsende Rohstoffe
abgeschafft wurde. Von den 870 Biogas-
BHKW (Blockheizkraftwerk) in SchleswigHolstein (an 727 Orten) mit einer installierten Leistung von 360 MW stehen 549 (63
v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF
und RD (Bundesnetzagentur 2014; Übersicht 9).
In Übersicht 7 ist die Intensität der Biogasnutzung in den Kreisen dargestellt.
Dabei wurde die installierte Leistung der
Biogas-BHKW auf die LF des Kreises bezogen. Die installierte Leistung entspricht
der Normleistung des jeweiligen BHKW in
kW. Es wird erkennbar, dass die Vielzahl
der Biogasanlagen in den beiden nördlichsten Kreisen trotz ihrer flächenmäßigen
Größe weit höhere installierte elektrische
Leistung je ha LF aufweisen als die übrigen Kreise.
17
250
120
100
200
Anzahl
60
100
40
Anzahl 2012
50
MWel 2014
Pinneberg
Ostholstein
Stormarn
Steinburg
Plön
0
Herzogtum
Lauenburg
Dithmarschen
Segeberg
RendsburgEckernförde
Nordfriesland
20
Schleswig-Flensburg
0
[Mwel]
80
150
Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den nördlichen Landkreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom; Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundesnetzagentur 2014)
Zusammenfassung:
Die Flächen der alten Marsch werden überwiegend als Grünland und für Milchvieh, Rindermast und Schafhaltung genutzt. Die neuere Marsch (Kalkmarsch und Kleimarsch) wird
überwiegend ackerbaulich zum Getreide und Rapsanbau, aber auch zum Kohl und Kartoffelanbau mit teilweise intensiver Schweinemast genutzt. Geestflächen dienen überwiegend zur
Grünlandnutzung und Maisanbau für die Rindviehhaltung und Biogaserzeugung. Das östliche Hügelland wird ackerbaulich zum Getreide-, Raps- und Maisanbau genutzt. Hier wird
auch Schweinehaltung betrieben.
Der Kreisbezug wird aus Gründen der Praktikabilität verwendet, obschon dabei der Einfluss
der Bodenart und der Flächennutzung auf die Fragestellung nicht abgebildet wird.
In den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde sind im Wesentlichen auch die Kreise mit dem höchsten Grünlandanteil, dem höchsten Geestanteil und
dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Flächen benannt. Der als Mittelrücken SchleswigHolsteins bezeichnete Naturraum der Geest bildet über alle Kreisgrenzen hinweg die Region
ab, in der vorwiegend Milchvieh gehalten, auf dem bewirtschafteten Ackerland vorwiegend
Mais angebaut und Grünland genutzt wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem die größten
höchsten Nitratbelastungen in den Grundwasserkörpern vorliegen.
Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden
Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere
nicht bekannt sind und somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können.
Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine
betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, der Flächennutzung, des Flächenumfangs und
der erzielten Erträge zur Verfügung stehen.
Von den 870 Biogas-BHKW in Schleswig-Holstein (an 727 Orten) mit einer installierten Leistung von 360 MW stehen 549 (63 v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF und RD.
18
4 Material und Methoden
4.1 Meldeprogramm
Auf der Basis des WDüngMeldPfLV_SH hat die Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein die Erstellung eines
Online Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger in Auftrag gegeben. Die GeoInformationsDienst GmbH (GID) in Göttingen
wurde mit der Umsetzung beauftragt. In
den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird seit einiger Zeit die
Online-Meldung mit einem Programm der
GID betrieben. Aufbauend auf den Erfahrungen des Betriebs eines Meldeprogramms in den Ländern wurde eine an
Schleswig-Holstein angepasste Version
erstellt.
Anfrage ein Kennwort zum Zugang ins
Meldeprogramm. Biogasanlagen ohne
11er Nummer und Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Agrarantrag
stellen, konnten nicht im Vorwege im Meldeprogramm hinterlegt werden. Auf Nachfrage wurde diesen Betrieben eine Betriebsnummer zugewiesen. Abgabemeldungen zwischen zwei Betrieben sind
auch vorzunehmen, wenn sie von derselben juristischen oder natürlichen Person
bewirtschaftet werden, aber steuerlich
getrennt veranlagt werden und demzufolge keinen gemeinsamen Buchführungsabschluss erstellen.
Das
Meldeprogramm
ist
über
www.meldeprogramm-sh.de aufrufbar. Um
eine Meldung durchführen zu können,
muss der Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein.
Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirtschaftsdünger geliefert wird. Betriebe, die
einen Antrag auf Agrarförderung stellen,
können ihre BNRZD (ZID)-Nummer verwenden. Tierhaltenden Betrieben wurde
im Rahmen des Herkunftssicherungs- und
Informationssystems für Tiere (HI-Tier),
auch als HIT bezeichnet, eine Betriebsnummer zugewiesen. Der ZID und der HIT
Nr. ist ein Kennwort zugeordnet. Dadurch
sind eine eindeutige Identifizierung und
der alleinige Zugang des Melders möglich.
Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer
nach der TierischeNebenprodukteBeseitigungsVerordnung (TierNebV) erhalten
haben (auf 11 endende Nr.), werden mit
dieser Nummer geführt und erhalten auf
Der dem Meldeprogramm hinterlegte Datensatz umfasst alle Betriebe, die im Frühjahr 2015 beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
(LLUR) einen Sammelantrag gestellt haben. Die Betriebsnummer des Hauptbetriebes ist als ZID-Nummer hinterlegt. Dieser Nummer wird auf Hauptbetriebsebene
die HIT-Nummer nachrangig zugeordnet.
Daher sind alle Meldedaten über die ZIDNummer sichtbar. Über den HIT-Zugang
sind jedoch nur die über den HIT-Zugang
gemachten Meldungen sichtbar. Die Zugangsberechtigung aller Biogasbetriebe,
Kommanditgesellschaften sowie Betriebe,
die keinen Sammelantrag gestellt haben,
erforderten die Kennwortvergabe durch
die Landwirtschaftskammer.
Nach erfolgreichem Einloggen kann eine
Meldung im Hauptmenü unter „Abgabemeldung erfassen“ getätigt werden (Übersicht 10).
19
Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung erfassen" durchgeführt werden.
Im ersten Schritt wird die Betriebsnummer
des Abgebers sowie Empfängers abgefragt (Übersicht 11). Ist der Melder Abgeber beziehungsweise Empfänger, kann
durch Anklicken „eig. Betrieb als Abgeber“
beziehungsweise „eig. Betrieb als Empfänger“ die Betriebsnummer ohne erneute
Eingabe übernommen werden.
Nach Auswahl der Wirtschaftsdüngerart
muss die Datenbasis der Nährstoffgehalte
ausgewählt werden. Dabei ist „Analyse“
voreingestellt. Durch Anklicken von „Analyse eingeben oder auswählen“ kann die
betriebsindividuelle Wirtschaftsdüngeranalyse mit den entsprechenden Nährstoffgehalten eingegeben und gespeichert werden. Die Analyse bleibt für zukünftige Meldungen gespeichert. Unter „manuelle Eingabe“ kann eine betriebsindividuelle Analyse eingegeben werden, welche nicht für
weitere Meldungen gespeichert wird. Liegt
keine Wirtschaftsdüngeranalyse vor, kann
auf „Richtwerte“ zurückgegriffen werden.
Dies ist allerdings nicht für Substratreste
möglich. Im letzten Schritt wird der Beförderer abgefragt. Hier kann zwischen „Abgeber“, „Empfänger“ sowie „Dritten“ gewählt werden. Erfolgt die Beförderung
durch Dritte, kann der Beförderer durch
Anklicken
von
„Beförderer
eingeben/auswählen“angelegt werden.
Eine abrufbare Liste der bereits verwendeten Betriebsadressen vereinfacht die Eingabe.
Befindet sich der Empfänger außerhalb
Schleswig-Holsteins, so ist der Betrieb
vom Melder über „Betriebe nicht in SH“
anzulegen.
Die Abgabemenge ist in t Frischmasse
anzugeben. Dabei wird von einer Dichte
von 1 ausgegangen. Bei abweichender
Dichte der flüssigen Wirtschaftsdünger ist
eine entsprechende Anpassung der Gewichtsangabe vorzunehmen.
20
Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber, Empfänger sowie
die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten abgefragt.
Abschließend können durch das Anklicken
von „Daten prüfen“ Fehleingaben festgestellt werden. Wurden alle erforderlichen
Angaben getätigt, kann die Meldung über
„Einfügen/ Speichern“ abgeschickt werden. Nach der Speicherung liegt die Meldung bei der Landwirtschaftskammer vor.
Nach erfolgter Meldung generiert das Programm automatisch einen Lieferschein,
der gespeichert und ausgedruckt werden
kann (Übersicht 12). Alle wichtigen Informationen zum Meldeprogramm stehen auf
der Homepage der Landwirtschaftskammer
unter
www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/dueng
ung/meldeprogrammwirtschaftsduenger/.
Hier kann auch eine Vollmacht heruntergeladen werden, mit der sich Dritte wie
Berater, Beförderer und Vermittler, die für
den Abgeber die Meldung tätigen, absichern. Außerdem gibt es eine Demoversion, um sich mit der Benutzeroberfläche
vertraut machen zu können. In dieser sind
keine Echtdaten hinterlegt.
21
Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung den entsprechenden Lieferschein.
4.2 Biogas- und LWK-Zugänge
Betriebe ohne Zugangsdaten erhielten auf Nachfrage einen Meldezugang.
(vgl. 4.1). Es wurden mehr als 860 Einzelzugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zu-
gänge auf Biogas-Betriebe, die nach der
TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebsdaten eine Betriebsnummer erhalten hatten. Diesen Betrieben wurde ein Zugang
22
bereits kurz nach dem Programmstart eingerichtet. Die Zuteilung einer sogenannten
LWK-Nummer wurde nur auf Anfrage erstellt. Daher lief diese Vergabe sehr viel
zögerlicher und eilte dem Verlauf der Meldungen nur unwesentlich voraus. Knapp
die Hälfte der Zugänge wurde im März
2016 erstellt. Von den insgesamt 625 erstellten Zugängen entfielen 289 auf Tierhaltungsgesellschaften und 290 auf Biogasbetriebe, die über keine TierNebV-Nr.
verfügen. Für Hobbytierhalter wurden 21
und für Vermittler, Beförderer, Händler und
andere Betriebe waren es 25 Zugänge.
4.3 Korrekturmeldungen
Fallen im Nachgang fehlerhafte
Angaben (z. B. bei der Abgabemenge)
auf, besteht die Möglichkeit, die Meldung
zu stornieren. Dies ist nur über die
Betriebsnummer möglich, mit der die
fehlerhafte Meldung getätigt wurde. Dabei
hat der Melder die Möglichkeit, zwischen
„Stornieren“ und „Korrektur“ zu wählen
(Übersicht 13). Bei einer Stornierung
müssen für eine neue Meldung alle
Angaben neu eingegeben werden. Bei
einer Korrektur werden die, wie in
Übersicht 13 anteilig sichtbaren, grau
hinterlegten
Eingabefelder
wieder
überschreibbar.
Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die Meldung storniert
beziehungsweise korrigiert werden.
Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb mit einer Betriebsnummer im
Meldeprogramm hinterlegt sein. Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirtschaftsdünger geliefert wird. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)Nummer verwenden. Tierhaltenden Betrieben wurde im Rahmen des Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HI-Tier), auch als HIT bezeichnet, eine Betriebsnummer
zugewiesen. Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer nach der TierischeNebenprodukteBeseitigungsVerordnung (TierNebV) erhalten haben (auf 11 endende Nr.), werden mit dieser
Nummer geführt. Die Zugangsberechtigung aller Biogasbetriebe, Kommanditgesellschaften
sowie Betriebe, die keinen Sammelantrag gestellt haben, waren nicht über den Datensatz
des MELUR abprüfbar, sondern erforderten die Kennwortvergabe durch die Landwirtschaftskammer. Es wurden mehr als 860 Einzelzugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zugänge auf
Biogas-Betriebe, die nach der TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebsdaten eine Betriebsnummer erhalten hatten. Von den insgesamt 625 erstellten Zugängen entfielen 289 auf Tierhaltungsgesellschaften und 290 auf Biogasbetriebe.
23
5 Ergebnisse Bruttoabgaben
5.1 Meldungsumfang
Ab dem 25. November 2015 konnten
in Verkehr gebrachte Wirtschaftsdünger
gemeldet werden. Fristende für den in
2015 verbrachten Wirtschaftsdünger war
der 31. März 2016.
dargestellten Ergebnisse beziehen sich
auf den Stand vom 28.09.2016.
Die Meldungen werden üblicherweise
durch den Abgeber vorgenommen. Es ist
jedoch auch möglich, dass Abgabemeldungen durch den Empfänger, den Beförderer, Nährstoffbörsen oder Vermittler
vorgenommen werden. Dies trifft auf 2.716
Meldungen (33 v.H.) zu. Davon entfällt der
größte Teil auf Empfängermeldungen, die
mit einem anderen Betrieb auch Abgeber
sind. Auf Nährstoffbörsen entfällt ein Anteil
von 0,4 v.H. der Abgabemeldungen. Lohnunternehmer sind üblicherweise ausschließlich Beförderer. Es wurden 42.437 t
an Lohnunternehmen abgegeben und von
diesen wiederum 46.927 t abgegeben.
In 8.173 Einzelmeldungen wurden insgesamt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch
3.493 Betriebe abgegeben. Die Meldungen liefen zunächst zögerlich an, kamen
aber nach Kenntnis der betriebsindividuellen Zugangsdaten für Abgeber und Empfänger und nach einer Eingewöhnungsphase in Fahrt (Übersicht 14). Die Eingabe
auf den Betrieben verlief dann reibungslos, zügig, unkompliziert und ohne Serverprobleme im Meldebetrieb. Auch nach
dem 31. März 2016 wurden wegen fehlender Zugangsdaten noch vereinzelte
Nachmeldungen vorgenommen, für die
eine Verlängerung gewährt wurde. Die
8.000.000
7.000.000
6.000.000
[t]
5.000.000
4.000.000
3.000.000
2.000.000
1.000.000
0
Dez 15
Jan 16
Feb 16
Mrz 16
Apr 16
Mai 16
Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden die meisten
Abgabemeldungen für 2015 getätigt.
24
5.2 Abgabemenge nach Wirtschaftsdüngerart
Bei der Abgabemeldung wurde auch
die Wirtschaftsdüngerart erfasst. Die bei
weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart
stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar.
Mit einem Anteil von 59 v.H. bildet Substratrest die meist abgegebene Wirtschaftsdüngerart (knapp 4,4 Mio. t). Es
wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und
Rindermist gemeldet (Übersicht 15). An
dritter Stelle folgt Schweinegülle und
Schweinegülle und
-mist
1.028.543
14%
Geflügelkot, -gülle
und -mist
46.510
1%
Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den
Betrieb. Geflügel (46.510 t) sowie die in
der Übersicht 15 als „Sonstige“ zusammengefasste
Wirtschaftsdüngerarten
Mischgülle (32.106 t), Pferdemist (8.022 t)
und Schafmist (2.531 t) spielen eine nur
untergeordnete Rolle. Der unter Rinder
aufgeführte Anteil, der auf Rindermist entfällt, beträgt 54.825 t. Für Schweinemist
wurden 280 t gemeldet (Anhang A).
Sonstige
(Mischgülle,
Pferdemist,
Schafmist)
42.659
1%
Rindergülle und mist
1.982.495
26%
Substratrest
4.382.731
58%
Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste Wirtschaftsdüngerart war Substratrest.
5.3 Abgabemengen nach Landkreisen
Neben der Gesamtmenge der gemeldeten Wirtschaftsdünger, galt der Frage, wo die Wirtschaftsdünger anfallen, und
wohin diese verbracht werden, besondere
Aufmerksamkeit. Die mit Abstand meisten
Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den
Kreisen Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde und Nordfriesland gemeldet
(Übersicht 16; jeweils linke Säule). Diese
Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und
Schweinehaltung
charakterisiert.
Die
räumliche Distanz zwischen abgebendem
und aufnehmendem Betrieb bewegt sich
im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet.
In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H.
verbracht. Weiter in andere Landkreise
wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert (Übersicht 16; jeweils mittlere und
rechte Säule; Anhang B). Hierbei ist nicht
unterscheidbar, wie weit die Wirtschaftsdünger transportiert wurden, da auch
Randeffekte räumlich naher, jedoch das
PLZ-Gebiet oder den Landkreis überschreitende Ortschaften inbegriffen sind.
25
[t]
Der Großteil der abgegebenen Wirtschaftsdünger verbleibt demnach im enge-
ren Umfeld.
2.000.000
1.800.000
1.600.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
Abgegebene Bruttomenge
davon außerhalb eigene PLZ
davon außerhalb eigener Landkreis
Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der Wirtschaftsdünger gelangt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp 6 v.H. in fremde Landkreise gelangen.
In Übersicht 17 sind die saldierten Abgabemengen innerhalb der Landkreise
Schleswig-Holsteins dargestellt. Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg,
Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg geben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die
größten Nährstoffströme sind dabei von
Schleswig-Flensburg nach RendsburgEckernförde, von Rendsburg-Eckernförde
nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein von Ostholstein nach Segeberg
sowie von Segeberg nach Steinburg und
Pinneberg zu verzeichnen (Anhang C).
Eine Zuordnung der Nährstoffströme zu
den Naturräumen wäre inhaltlich zweckmäßig, allerdings ist die Zuordnung der
Betriebsflächen und der jeweiligen Gemeinde zu einem Naturraum in den
Grenzbereichen mit sehr großen Unsicherheiten behaftet und wurde daher vorerst nicht verwendet.
Bei der Betrachtung der Nährstoffströme
an Empfänger außerhalb SchleswigHolsteins ist festzustellen, dass über
32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von
Herzogtum Lauenburg und Ostholstein
nach Mecklenburg-Vorpommern sowie
über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen gemeldet wurden (Anhang B und C).
26
Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen Landkreise gibt
Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden beziehen sich auf Abgeber und Empfänger aus Schleswig-Holstein).
5.4 Abgegebene Nährstoffmengen
Aus der Übersicht 18 wird die Nährstoffabgabe für die Nährstoffe Stickstoff
als Gesamt-N und Phosphat (P2O5) ersichtlich. Da im Meldeprogramm die Datenbasis des Wirtschaftsdüngers angegeben werden muss, sind die Nährstofffrachten der einzelnen Wirtschaftsdünger erkennbar. Bei der Eingabe ist „Analyse“
voreingestellt: Durch vorliegende Analysewerte wird die tatsächliche Nährstoffmenge am besten erfasst. Die Kenntnis
der genauen Menge ist für die Berechnung
erforderlicher Abgabemengen genauso
bedeutsam wie für die Düngeplanung
beim Empfänger. Die Eingabe kann aber
alternativ auch über „manuelle Eingabe“
und „Richtwerte“ erfolgen (für Substratrest
sind keine Richtwerte hinterlegt). Der hohe
Anteil manueller Eingaben überrascht, da
es durchaus angebracht sein kann die
Daten zu speichern, um sie für die nächste
Meldung zu nutzen. Hier kommt jedoch
möglicherweise auch die Schwierigkeit
bei der Eingabe von Analysewerten zum
Tragen. Die Häufigkeit der Nachfragen zu
diesem Thema ist ein Indiz dafür. Auf Ana-
27
lysen („manuelle Eingaben“ und „Analysen“) beruhen 100 v. H. der N-Lieferung
bei Substratrest, 47 v. H. bei Rindergülle
und 55 v. H. bei Schweinegülle (Übersicht
18). Die Nährstofffrachten korrespondieren
sehr gut mit den Abgabemengen (Anhang
B, Anhang D). Von der insgesamt abgegebenen N-Menge von 30.541 kg N entfallen 60 v. H. auf Substratrest, 23 v. H. auf
Rindergülle und 12 v. H. auf Schweinegülle. Die insgesamt abgegebene Phosphat-
menge von 12.192 kg P2O5 wird zu 55 v.
H. über Substratrest, zu 23 v. H. über Rindergülle und zu 14 v. H. über Schweinegülle verbracht. Bei den angegebenen
Nährstoffgehalten wurden Abweichungen
von 25 v. H. bis 400 v. H. des jeweiligen
Richtwertes akzeptiert. Abweichungen
darüber hinaus wurden durch die jeweiligen Richtwerte ersetzt. Vielfach war eine
Verschiebung der Kommastelle bei der
Eingabe zu vermuten.
20.000.000
18.000.000
16.000.000
14.000.000
[kg]
12.000.000
10.000.000
Richtwerte
8.000.000
manuelle Eingabe
6.000.000
Analyse
4.000.000
2.000.000
P2O5
N-Gesamt
P2O5
N-Gesamt
P2O5
N-Gesamt
P2O5
N-Gesamt
0
Substratrest* Rindergülle Schweinegülle Sonstige**
Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die Verbringung
von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden gemeldet. Für Rinder- und Schweinegülle liegen wenige Analysen vor. (* für Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine
Nährstoffgehalte vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist, Schweinemist)
5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers
Der Transport kann neben dem Abgeber und dem Empfänger auch durch
Dritte (primär Lohnunternehmer) vonstattengehen. In 2015 wurden die Wirtschaftsdüngermengen zu etwa gleichen
Anteilen von den möglichen Akteuren
transportiert (Übersicht 19).
Empfänger
34%
Dritte
27%
Abgeber
39%
Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in
[%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen
Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie
Dritte aufgeteilt
28
5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters
Die Landesverordnung sieht die
fiziert wurden. Aufgrund dieser Einteilung
Meldepflicht der Abgabe zu einem andeentfallen auf abgegebene Wirtschaftsdünren Betrieb vor. Abgebender und aufnehger an einen Betrieb desselben Verfümender Betrieb können dabei den identigungsberechtigten 52 v.H. der Meldungen
schen Betriebsleiter aufweisen. Dies be(knapp 4 Mio. t; Übersicht 20).
trifft insbesondere die Abgabe von
Schweinegülle von der Kommanditgesellschaft zum Stammbetrieb sowie die Abgabe von Rindergülle vom Stammbetrieb an
GeschäftsGeschäftsführer nicht
Biogasanlagen und die Abgabe des Gärführer
identisch
identisch
48%
restes zurück an den Stammbetrieb.
52%
Zur Identifizierung der Betriebsleiter wurden alle Meldungen hinsichtlich identischer Postadressen sowie bei Firmen hinsichtlich übereinstimmender hinterlegter
Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%].
Geschäftsführer verglichen Dieses VerfahDer Geschäftsführer des Abgebers und des
ren kann aber nicht sicherstellen, dass alle
Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen
identisch.
Geschäftsbeziehungen einwandfrei identi-
5.7 Abgaben von Kommanditgesellschaften
Da dem Meldeprogramm im Vorwege nur Betriebe hinterlegt waren, die einen
Sammelantrag gestellt haben, wurde allen
Kommanditgesellschaften auf Antrag eine
„LWK-Nummer“ zugewiesen. Diese wurde
durch eine im Vorwege festgelegte Systematik vergeben. Werden die Schweine-
gülleabgaben von einer Kommanditgesellschaft an dessen Stammbetrieb zusammengezählt, so beläuft sich dessen Menge
auf 609.724 t. Die gesamte gemeldete
Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich
auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden
somit 418.539 t abgegeben.
5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger
Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegrößten Teil davon nimmt die Subgebenen Wirtschaftsdünger gelangen zu
stratrestabgabe nach Dänemark ein
Empfängern
außerhalb
Schleswig(32.552 t). Die übrigen Lieferungen erfolgHolsteins. Dabei handelt es sich größtenten größtenteils nach Mecklenburgteils um Substratrest (Übersicht 21). Den
Vorpommern (Anhang B, Anhang C).
5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger
Da
die
Schleswig-Holsteinische
In Niedersachsen wurden insgesamt
Landesverordnung nur die Meldung der
36.721 t nach Schleswig-Holstein gemelAbgabe, nicht aber der Aufnahme von
det, wobei am meisten in den Landkreis
Wirtschaftsdünger vorschreibt, gibt es
Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. In
hierzu keine Daten im hiesigen MeldeproNordrhein-Westfalen wurden 300 t gemelgramm. Aufgrund der durch die Meldeprodet, die nach Schleswig-Holstein geliefert
gramme in Niedersachsen und Nordrheinwurden.
Westfalen erfassten Meldungen können
folgende Aussagen getroffen werden:
29
Substratrest
53.780
95%
Pferdemist
859
2%
Andere
2.571
5%
Rindergülle
1.026
2%
Hühnertrockenkot
686
1%
Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte Wirtschaftsdünger ist
Substratrest (Angaben in t).
Herzogtum Lauenburg
Rendsburg-Eckernförde
Ostholstein
Schleswig-Flensburg
Stormarn
Plön
Segeberg
Dithmarschen
Steinburg
Nordfriesland
Pinneberg
Kiel
aus Niedersachsen [t]
14.478
4.177
4.045
3.125
2.870
2.850
1.731
1.511
973
768
145
48
aus Nordrein-Westfalen [t]
160
49
28
63
-
Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten Wirtschaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg
Bei den gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen handelt es sich überwiegend um
Schweinemist, häufig aber auch um Hühnertrockenkot und Hähnchenmist. Die
Empfänger waren überwiegend Biogasanlagen (95 v. H.). Nur ein kleiner Teil wurde
direkt zu landwirtschaftlichen Betrieben
geliefert. Es ist bekannt, dass aus den
Niederlanden, Dänemark und anderen
EU-Staaten
Wirtschaftsdünger
nach
Schleswig-Holstein geliefert werden. Über
die Größenordnung herrscht jedoch noch
keine genaue Kenntnis, da ein Datenaustausch zurzeit noch vorbereitet wird.
30
5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern
Die WDüngV regelt, dass jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger in SchleswigHolstein aufnimmt dies einmal jährlich an
das zuständige LLUR melden soll. Diese
Meldemöglichkeit besteht auch über das
Online-Meldeprogramm. Die Meldungen
sind in den Vorjahren direkt an das LLUR
erfolgt. Ein Vergleich der aus NiedersachZusammenfassung:
sen und Nordrhein-Westfalen gemeldeten
Wirtschaftsdüngerlieferungen
mit
den
Empfangsmeldungen
im
OnlineMeldeprogramm zeigt, dass nur wenige
Meldungen online erfolgten. Der überwiegende Teil dieser Meldungen ist daher
vermutlich direkt an das LLUR erfolgt.
In 8.173 Einzelmeldungen wurden insgesamt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch 3.493
Betriebe abgegeben. Die Eingabe auf den Betrieben verlief reibungslos, zügig, unkompliziert
und ohne Serverprobleme im Meldebetrieb.
Die bei weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar. Mit
einem Anteil von 59 v.H. bildet Substratrest die meist abgegebene Wirtschaftsdüngerart
(knapp 4,4 Mio. t). Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und Rindermist gemeldet. An dritter Stelle folgt Schweinegülle und Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den Betrieb.
Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen SchleswigFlensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland gemeldet. Diese Kreise sind durch
eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich
im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert.
Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie
Herzogtum Lauenburg geben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die größten
Nährstoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von
Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein von Ostholstein
nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen.
Für Abgaben außerhalb Schleswig-Holsteins ist festzustellen, dass über 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg
und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum
Lauenburg nach Niedersachsen verbracht wurden. Dies macht etwa 0,8 v.H. der gemeldeten
abgegebenen Wirtschaftsdüngermenge aus.
Werden die Schweinegülleabgaben von einer Kommanditgesellschaft an dessen Stammbetrieb zusammengezählt, so beläuft sich dessen Menge auf insgesamt 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe
wurden somit 418.539 t abgegeben.
Aus Niedersachsen wurden insgesamt 36.721 t nach Schleswig-Holstein gemeldet, wobei
am meisten in den Landkreis Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. Aus NordrheinWestfalen wurden 300 t gemeldet, die nach Schleswig-Holstein geliefert wurden.
31
6 Ergebnisse Nettoabgaben
6.1 Nettoabgabemengen
Abgabemeldungen sind von Betrieben, die Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgeben, ohne von diesen Wirtschaftsdünger zurück zu erhalten, als
auch von solchen zu machen, die regelmäßig anderen Wirtschaftsdünger zurück
erhalten. Dies ist insbesondere bei der
Lieferung von Gülle an Biogasbetriebe, die
ihrerseits Substratrest zurückliefern, der
Fall. Aus Sicht des Nährstoffstromes handelt es sich dabei weitgehend um einen
annähernd geschlossenen Kreislauf. Der
Umfang, den die gemeldeten Schweinegülleabgaben der KG-Betriebe an der insgesamt
abgegebenen
Schweinegülle
ausmachen, beträgt 59,3 v. H.. Die
Schweinegülleabgabe eines KG Betriebes
an den Stammbetrieb ist kein Abgabetatbestand im eigentlichen Sinne, da die
Nährstoffe in einem weiteren Betrieb desselben Verfügungsberechtigten angewendet werden. Eine Abgrenzung dieser Abgabemeldungen zu denen, die an andere,
fremde Betriebe erfolgt, ist nicht einwandfrei möglich, da die Differenzierung auf der
Basis der Adressangaben erfolgt. Daher
sind diese Lieferungen in der folgenden
Betrachtung der Nettoabgabemengen weiterhin enthalten. Zur Betrachtung der Nettoabgaben wurden die Salden zwischen
zwei Betrieben berechnet, bei denen eine
Hin- und Rücklieferbeziehung besteht
(Übersicht 23).
Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die Nettoabgabemenge
wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet. Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B
beträgt 200 t.
Durch die Umrechnung auf Nettoliefermenge sinkt die WirtschaftsdüngerAbgabemenge von 7.482.939 t auf
4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62
v. H. (Übersicht 24). Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichs-
ten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34
Mio. t auf 2,26 Mio. t. WirtschaftsdüngerMeldemengen aus dem Rinderbereich
sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine
um nur 0,05 Mio. t.
32
Geflügelkot, -gülle
und -mist
57.735
1,2 %
Sonstige
(Mischgülle,
Pferdemist,
Schafmist)
25.653
0,6 %
Schweinegülle
und -mist
957.081
20,7 %
Substratrest
2.261.141
48,9 %
Rindergülle und mist
1.326.527
28,7 %
Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die Umrechnung auf
Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t.
Bei der Betrachtung der Abgabemengen
insgesamt hat sich hinsichtlich der Reihenfolge, mit der Ausnahme, dass die Kreise
Herzogtum-Lauenburg und Dithmarschen
die Plätze getauscht haben, keine Veränderung ergeben (Übersicht 25). Die Mengenreduktion hat sich erwartungsgemäß
auf die Lieferungen, die im selben PLZBereich verblieben, am stärksten ausgewirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von
44 v. H. zu verzeichnen. Die Reduktion
der in andere PLZ-Bereiche verbrachten
Menge betrug 22 v. H.: Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H..
1.200.000
1.000.000
[t]
800.000
600.000
400.000
200.000
0
Abgegebene Nettomenge
davon außerhalb eigene PLZ
davon außerhalb eigener Landkreis
Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H. der abgegebenen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H. in andere Landkreise.
33
Ein Vergleich der Nettoabgaben nach
Kreisen (Übersicht 25) und der Aufteilung
der kreisweisen Abgabemengen nach
Wirtschaftsdüngerart (Übersicht 26) zeigt
für Substratrest eine ähnliche Rangierung.
Ausnahme bilden nur die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland. Die
höchsten Substratrestabgaben je Anlage
sind in den Kreisen Plön, Segeberg und
Pinneberg zu verzeichnen. Offenbar ist die
Anlagengröße hier im Durchschnitt höher.
In den Kreisen Ostholstein, Steinburg und
Stormarn sind die Abgabemengen je
BHKW nur halb so hoch. Das aus den
Meldungen erkennbare Abgabeverhalten
von Rindergülle insbesondere in den drei
nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes.
Die Schweinegülleabgabe ist in den bei-
den Kreisen mit hohem Schweinebesatz
(Schleswig-Flensburg und Segeberg) und
in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestandsund Biogasanlagenbesatz andererseits
wird erkennbar, dass in den Kreisen
Schleswig-Flensburg,
RendsburgEckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein,
Stormarn und Pinneberg die geringste
Abgabemenge vorliegt. Bezogen auf die
Fläche in den Kreisen liegt die Nettoabgabe der Kreise Schleswig-Flensburg,
Rendsburg-Eckernförde,
Nordfriesland
und Segeberg bei 5,9 – 6,7 t/ha LF. Anders dagegen sieht es in den Kreisen Ostholstein, Dithmarschen und Stormarn aus:
hier liegen die Nettoabgaben bei 1,9 – 2,8
t/ha LF.
600.000
500.000
[t]
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Substratrest netto
Rindergülle netto
Schweinegülle netto
Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den Nettoabgaben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland am meisten
Wirtschaftsdünger ab.
6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen
Das zu den Betrachtungen der Bruttonährstoffabgaben Gesagte gilt auch für
die Nettoabgabemengen. Insgesamt wurden 20.002 t N und 7.751 t P2O5 abgege34
ben (Übersicht 27). Diese Nährstoffabgaben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen
auf die N-Lieferung- oder 86.000 ha bezogen auf die Phosphatlieferung- zu
[kg]
versorgen. Berechnungsgrundlage ist eine
angemessene
Wirtschaftsdünger-Gabe,
die bei einem Normalertrag der Kulturen
Winterweizen, Winterraps, Silomais und
Mähweide im Mittel erforderlich sind. Daher wurde eine Düngung durch Wirtschaftsdünger von 130 kg Nges/ha bzw. 90
kg P2O5/ha zugrunde gelegt. Die Angaben
zur Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger beruhen auf Angaben des Melders. Eine Plausibilisierung bei der Eingabe ist zurzeit noch nicht eingepflegt. Eine
mögliche versehentliche Fehleingabe wurde bei der Auswertung nur dann korrigiert,
wenn es offenkundig war.
5.000.000
4.500.000
4.000.000
3.500.000
3.000.000
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
Nettoabgabe N-Gesamt
Nettoabgabe P2O5
Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die Nährstoff-Nettoabgaben in
Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5 .
6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010
Mit der Landwirtschaftszählung 2010
Wirtschaftsdüngers im Mittel der Betriebe
ist auch die Wirtschaftsdüngeranwendung
auf 67 v.H. geschätzt. Die Zahl der abgeabgefragt worden. Demnach haben in
benden Betriebe ist vermutlich so gering,
Schleswig-Holstein 492.300 ha mindesweil nur die Abgabe an Fremde angegetens einmal in dem Jahr Gülle erhalten.
ben wurde. Der Anteil abgegebenen WirtFür Festmist waren es 140.200 ha. Eine
schaftsdüngers ist insbesondere in den
Wirtschaftsdüngerabgabe an andere BeBetriebsgrößenklassen bis 100 GV sehr
triebe haben 1.600 Betriebe angegeben.
hoch. Hier sind beispielsweise auch PferDabei wurde der abgegebene Anteil des
debetriebe enthalten.
35
Zusammenfassung:
Durch die Umrechnung auf Nettoliefermenge sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von
7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H.. Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichsten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26
Mio. t . Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die
der Schweine um nur 0,05 Mio. t.
Die Nettoberechnung hat sich auf die Lieferungen, die im selben PLZ-Bereich verblieben
sind, am stärksten ausgewirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von 44 v. H. zu verzeichnen.
Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.: Kreisüberschreitungen reduzierten sich um 7 v. H..
Ein Vergleich der Nettoabgaben nach Kreisen und der Aufteilung der kreisweisen Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart zeigt für Substratrest eine ähnliche Mengenrangierung.
Die aus den Meldungen erkennbare Abgabe von Rindergülle insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den beiden Kreisen mit hohem
Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits
wird erkennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und
Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt.
Diese Nährstoffabgaben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen auf die N-Lieferung- oder
86.000 ha -bezogen auf die Phosphatlieferung- zu versorgen.
36
7 Ausblick
7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern
Bereits heute gibt die DüngeverordDemgegenüber weist insbesondere der
nung vor, Wirtschaftsdünger tierischer
Südosten Schleswig-Holsteins (Herzogtum
Herkunft nur so aufzubringen, dass die
Lauenburg und Ostholstein) hohe Kapaziaufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff
täten zur Wirtschaftsdüngeraufnahme auf
im Durchschnitt der landwirtschaftlich ge(Übersicht 28). Es ist zu erwarten, dass in
nutzten Flächen des Betriebes 170 Kilodie Berechnung für die 170 kg N/hagramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht
Grenze künftig auch die N-Anteile pflanzliübersteigt. Betriebe, die zur Unterschreichen Ursprungs (insbesondere Subtung der Grenze von 170 kg N/ ha Wirtstratreste) einfließen werden. In dem Fall
schaftsdünger abgeben müssen, sind priverschärft sich die Abgabenotwendigkeit in
mär in den Landkreisen Schleswigden aufgezeigten Regionen, wie sie in
Flensburg und Nordfriesland angesiedelt.
Kapitel 3.6 und 3.7 beschrieben sind.
Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller DüV (links)
sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Novellierung der DüV (rechts) nach
Taube et al. (2013)
7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter Regionen
Von den abgegebenen 7.482.839 t
Kreisen sind in Anhang C aufgeführt. Zum
brutto werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die
jetzigen Zeitpunkt wird das Potenzial dieLandkreise Ostholstein und Herzogtum
ser Regionen demzufolge nicht ausgeLauenburg importiert (Übersicht 29). Werschöpft.
den die Importe mit den Exporten verrechDie Berücksichtigung von Substratresten
net, so hat Ostholstein 1.368 t (Import
pflanzlicher Herkunft bei der 170 kg N/ha
22.763 t / Export 24.131 t) und Herzogtum
Regelung wird insbesondere in den MilchLauenburg 22.414 t (Import 22.922 t / Exvieh- und Biogasanlagenintensiven Regioport 45.336 t) exportiert. Die einzelnen
nen zu weiteren WirtschaftsdüngerabgaWirtschaftsdünger-Ströme zwischen den
ben führen müssen (Übersichten 7 und
37
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
die erlaubten Nährstoffüberhänge bei
Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha
reduziert und bei Phosphat auf 10 kg
P2O5/ha festgelegt werden.
Nordfriesland
Stormarn
Rendsburg-Eckernförde
Plön
Empfänger in Ostholstein
Segeberg
[t]
28). Trotz einer Transportwürdigkeit von
maximal 50 km könnten aus den Überschussregionen Transportwege darüber
hinaus erforderlich werden. Über die 170
kg N/ha Regelung hinaus sollen ab 2018
Empfänger in Herzogtum
Lauenburg
Abgeber aus
Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t]. Insgesamt
gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Nicht berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in
Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C).
7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten
die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur
Entscheidendes Ziel der elektroniVerfügung. Hierbei handelt es sich insbeschen Meldeverpflichtung muss es sein,
sondere um stickstoffsensible Bereiche,
Regionen für eine bessere Wirtschaftsdie gesetzlich oder durch freiwillige Verdüngerverwertung zu erkennen, die Vereinbarungen sowohl die Ausbringungsbesserung der Transportwürdigkeit zu
menge, als auch den Ausbringungszeitentwickeln und Lösungsansätze für die
raum begrenzen. Auch auf die Akzeptanz
Beratung aufzubereiten. Als potentielle
und Aufnahmebereitschaft der potentiell in
Aufnahmegebiete kommen insbesondere
Frage kommenden (Ackerbau-) Betriebe in
die durch Ackerbau geprägten Regionen
diesen Aufnahmegebieten wird es in erster
mit geringer Viehdichte in Frage (u. a.
Linie ankommen, um Wirtschaftsdünger
Ostholstein, Plön sowie Herzogtum
aus den Überschussgebieten in BedarfsLauenburg). Diese Aussage ist jedoch
gebiete zu verbringen und verwerten zu
pauschal und wird den jeweiligen örtlichen
können. Gleichzeitig sind dabei aber auch
Gegebenheiten nicht immer gerecht. Zum
einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten
gesetzliche Vorgaben und Beschränkundurchaus Teilregionen mit erheblichen
gen für den Einsatz von WirtschaftsdünWirtschaftsdüngeraufkommen. Zum andegern zu beachten und eine Reihe von weiren stehen nicht alle landwirtschaftlich
teren gebietlichen Restriktionen und
genutzten Flächen in diesen Regionen für
Hemmnissen zu berücksichtigen.
38
Gesetzliche Vorgaben und weitere gebietliche Restriktionen zur Wirtschaftsdüngerverwertung
•
Die Vorgaben der Düngeverordnung wurden bereits in Kapitel 2 hinreichend dargestellt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen,
dass Einzelflächen mit sehr hohen Phosphatgehalten ebenfalls nicht für Aufnahme
von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen.
Wasserschutzgebiete
Neben dem Ausbringungszeitraum ist
auch die organische Herbstdüngung stark
eingeschränkt bzw. verboten, so dass diese Gebiete insbesondere im Herbst nicht
für die Aufnahme von Wirtschaftsdünger
zur Verfügung stehen.
Freiwillige Vereinbarungen
•
Auf den für den Gewässerschutz dauerhaft angelegten und gesicherten Gewässerrandstreifen ist eine Düngung grundsätzlich untersagt, so dass dieser Flächenanteil keine Berücksichtigung findet.
•
Natura 2000/ Landesnaturschutzgesetz
Für die Natura 2000- Gebiete werden sogenannte Managementpläne erstellt, die
sinnvolle
Bewirtschaftungsmaßnahmen
auf freiwilliger Ebene vorschlagen. Eine
gesetzliche Sicherung der Gebiete erfolgt
zumeist durch Ausweisung von Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten.
Insbesondere in Naturschutzgebietsverordnungen kann die Düngung eingeschränkt sein. Diese Gebiete stehen somit
nur begrenzt als Aufnahmegebiet zur Verfügung.
•
•
Vertragsnaturschutz
Verschiedene Vertragsmuster untersagen
eine Düngung, so dass diese vertraglich
gebundenen Flächen nicht für Aufnahme
von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen.
•
chen
Ökokontoflächen/
Ausgleichsflä-
Auf den Flächen, die noch landwirtschaftlich genutzt werden ist die Düngung zumeist untersagt. Somit fallen auch diese
Flächen als potentielle Aufnahmefläche
weg.
Greening
Auf Brachflächen sowie Puffer- bzw.
Ackerrandstreifen, die im Rahmen des
Greening als ökologische Vorrangfläche
anerkannt sind, ist eine Düngung untersagt, so dass dieser Flächenanteil ebenfalls nicht berücksichtigt werden kann.
Grundsätzlich stehen die vorgenannten
Flächen aufgrund der Belegenheit und der
Nutzung zur Wirtschaftsdüngeraufnahme
aus anderen Regionen nicht im Vordergrund. Der Flächenanteil dieser stickstoffsensiblen Flächen ist aufgrund fehlender
Datengrundlage nicht zu ermitteln. Die
eingangs getroffene Feststellung, dass es
sich bei den potentiellen Aufnahmegebieten insbesondere um die durch Ackerbau
geprägten Regionen mit geringer Viehdichte handelt, bleibt richtig. Sie ist aber
bei einer zunehmend kleinräumigeren Betrachtung (z.B. auf Gemeindeebene) einer
genauen Prüfung zu unterziehen.
•
Arten- und strukturreiches Dauergrünland
Auf diesem nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützten Dauergrünland ist
ausschließlich eine geringe Festmistdüngung erlaubt, so dass diese landesweit rd.
5.000 ha ebenfalls nicht als Aufnahmefläche zur Verfügung stehen.
•
Freiwillige Gewässerrandstreifen
Düngeverordnung
39
Zusammenfassung:
Die Düngeverordnung gibt vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen,
dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht übersteigt.
Die Novellierung der Düngeverordnung sieht die Berücksichtigung von Gärresten pflanzlicher
Herkunft bei der 170 kg N/ha Regelung vor. Insbesondere in den Milchvieh- und Biogasanlagenintensiven Regionen wird dies zu weiteren Wirtschaftsdüngerabgaben führen müssen.
Trotz einer Transportwürdigkeit von maximal 50 km könnten aus den Überschussregionen
Transportwege darüber hinaus erforderlich werden. Über die 170 kg N/ha Regelung hinaus
sollen ab 2018 die erlaubten Nährstoffüberhänge bei Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg
N/ha reduziert und bei Phosphat auf 10 kg P2O5/ha festgelegt werden.
Entscheidendes Ziel der elektronischen Meldeverpflichtung muss es sein, Regionen für eine
bessere Wirtschaftsdüngerverwertung zu erkennen, die Verbesserung der Transportwürdigkeit zu entwickeln und Lösungsansätze für die Beratung aufzubereiten. Als potentielle Aufnahmegebiete kommen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer
Viehdichte in Frage (u.a. Kreise Ostholstein, Plön sowie Herzogtum Lauenburg). Diese Aussage ist jedoch pauschal und wird den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht. Zum einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten durchaus Teilregionen mit erheblichen
Wirtschaftsdüngeraufkommen. Zum anderen stehen nicht alle landwirtschaftlich genutzten
Flächen in diesen Regionen für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Hierbei handelt es sich insbesondere um stickstoffsensible Bereiche, die gesetzlich oder durch
freiwillige Vereinbarungen sowohl die Ausbringungsmenge, als auch den Ausbringungszeitraum begrenzen.
40
Anhang
Anhang A: Abgegebene Wirtschaftsdünger nach Art und Landkreis differenziert (Angaben in t)
Anhang A 1: Substratrest
Empfänger (t Biogassubstratrest)
Dänemark
32.552
Hamburg
MecklenburgVorpommern
19.100
Niedersachsen
2.128
Dithmarschen
Abgeber (t Biogassubstratrest)
Dithmarschen
217.761
Herzogtum
Lauenburg
203.492
Kiel
1.200
Lübeck
Neumünster
8.567
10.641
Nordfriesland
892.747
Ostholstein Pinneberg
45.212
16.800
2.104
32.331
Ostholstein
196.381
885.451
2.626
SchleswigFlensburg
915.609
1.102.944
11.249
7.920
1.016
1.530
8.000
Steinburg
Stormarn
337.181
175.345
75.537
6.814
42.652
952
221
Segeberg
1.567
479
58.830
1.544
6.215
3.767
24
538
268.517
504
5.454
6.792
Segeberg
248
6.874
Steinburg
Stormarn
RendsburgEckernförde
447
1.710
2.300
Plön
SchleswigFlensburg
274.098
5.941
Pinneberg
RendsburgEckernförde
68.617
Plön
208.051
Herzogtum
Lauenburg
Nordfriesland
Berlin
9.787
1.150
10.328
890.310
7.726
5.241
10.324
1.079.334
2.606
127
322.664
1.750
897
6.692
157.293
3.171
VII
10.205
3.954
63.325
Anhang A 2: Rindergülle
Empfänger (t Rindergülle)
Hamburg
Berlin
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Rindergülle dick
Dithmarschen
93.199
Herzogtum Lauenburg
1.000
7.428
Abgeber (t Rindergülle)
Nordfriesland
18.515
Ostholstein
250
200
Pinneberg
528
8.728
Plön
1.185
Rendsburg-Eckernförde
2.278
6.555
150
1.135
Schleswig-Flensburg
1.257
51.516
920
1.600
16.575
Segeberg
9.925
Steinburg
42
137
27.161
Stormarn
2.116
Empfänger (t Rindergülle)
Hamburg
Berlin
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Rindergülle dünn
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
Abgeber (t Rindergülle)
Lübeck, Hansestadt
1.000
12.030
54.034
Nordfriesland
500
Ostholstein
3.235
Pinneberg
28.438
Plön
42.459
Rendsburg-Eckernförde
120.360
Schleswig-Flensburg
2.530
Segeberg
4.614
Steinburg
275
VIII
Anhang A 2: Rindergülle weiter
Empfänger (t Rindergülle)
Hamburg
Berlin Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel Lübeck
Neumünster
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Rindergülle normal
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
59.018
498
624
26.067
720
Kiel, Landeshauptstadt
Abgeber (t Rindergülle)
Neumünster, Stadt
300
1.250
304.563
Nordfriesland
6.700
8.487
Ostholstein
47.225
Pinneberg
Plön
Rendsburg-Eckernförde
400
19.708
300
9.509
2.610
2.258
Steinburg
Stormarn
89.377
500
1.400
320.581
2.900
8.182
262.945
2.117
Schleswig-Flensburg
Segeberg
800
2.700
150
1.500
3.000
2.400
1.500
2.457
2.240
4.610
61.549
1.640
322
103.510
1.060
2.340
22.782
1.000
11.995
IX
Anhang A 3: Schweinegülle
Empfänger (t Schweinegülle)
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
Neumünster Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Schweinegülle dick
Abgeber
(t Schweinegülle)
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
5.406
9.531
Nordfriesland
Ostholstein
2.570
1.732
Plön
RendsburgEckernförde
10.391
200
Schleswig-Flensburg
Segeberg
1.500
11.190
16.208
Stormarn
Schweinegülle dünn
Dithmarschen
2.841
14.893
Abgeber
(t Schweinegülle)
Herzogtum Lauenburg
18.530
450
Nordfriesland
14.820
47.304
Ostholstein
41.050
Plön
RendsburgEckernförde
4.538
6.209
600
760
400
20.592
Schleswig-Flensburg
35.887
Segeberg
8.663
33.415
Steinburg
Stormarn
1.965
14.677
14.581
Schweinegülle normal
Dithmarschen
48.584
Abgeber
(t Schweinegülle)
Herzogtum Lauenburg
Nordfriesland
39.769
1.609
40.046
Ostholstein
59.842
1.200
Pinneberg
2.900
Schleswig-Flensburg
3.376
1.020
96
35.633
4.200
83.955
9.286
3.300
4.195
2.400
Steinburg
Stormarn
14.294
2.986
Plön
RendsburgEckernförde
Segeberg
380
1.850
2.753
150.568
3.400
111.754
19.048
6.514
32.404
X
Anhang B: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen nach Landkreis differenziert (Angaben in t)
Anhang B 1: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen innerhalb Schleswig-Holsteins
Empfänger innerhalb Schleswig-Holstein (t)
Dithm arschen
Dithm arschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck Neumünster
441.896
Herzogtum
Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
1.000
315.992
6.391
2.998
1.371.262
2.626
1.016
Abgeber (t)
RendsburgEckernförde
30.758
SchleswigFlensburg
5.634
Segeberg
Stormarn
6.215
2.372
300
696
6.377
504
11.963
248
6.874
15.912
1.392.717
19.311
538
180.742
3.078
462.216
2.565
1.150
12.568
4.960
8.389
1.435.501
11.062
2.753
11.451
28.712
1.697.913
3.400
2.606
4.320
8.471
11.287
6.194
2.896
4.778
1.542
6.597
151
128.981
495.333
573.425
11.845
322
329.654
3.171
3.954
11.995
1.522.620
1.750.411
10.997
640.049
345.895
139.712
275
1.000
341.926
600
Lübeck
Neumünster
2.667
14.162
150
Gesamtabgabe
462.690
14.820
1.200
12.146
2.700
Steinburg Stormarn
7.920
125.365
Plön
Segeberg
300
1.530
157.605
Pinneberg
Steinburg
SchleswigFlensburg
2.056
300
Ostholstein
RendsburgEckernförde
11.873
Kiel
Nordfriesland
Plön
151.354
275
12.995
7.426.588
XI
Anhang B 2: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen außerhalb Schleswig-Holsteins
Empfänger außerhalb Schleswig-Holstein (t)
Dänemark
Hamburg
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
Berlin
Gesamtabgabe
Dithm arschen
Herzogtum Lauenburg
498
16.800
2.104
19.402
Kiel
Nordfriesland
0
32.331
Abgeber (t)
Ostholstein
32.331
2.986
2.986
Pinneberg
528
528
Plön
Rendsburg-Eckernförde
Schleswig-Flensburg
0
221
221
24
24
Segeberg
0
Steinburg
0
Stormarn
859
859
Lübeck
Neumünster
56.351
XII
Anhang C: Saldierte Wirtschaftsdüngerabgabemengen zwischen Landkreisen sowie Exporte aus Schleswig-Holstein (In der Übersicht sind nur Salden über 1.000 t sowie keine kreisfreien Städte berücksichtigt).
XIII
Anhang D: Abgegebene Nährstoffmengen
Anhang D 1: Abgegebener Stickstoff nach Landkreis differenziert (Angaben in kg)
Empfänger (kg Gesamt-N)
Abgeber (kg Gesamt-N)
Dänemark
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Hamburg
1.743
MecklenburgVorpommern
65.951
Niedersachsen
Berlin
DithHerzogtum
marschen
Lauenburg
1.805.343
1.241
Kiel
1.355.724
Lübeck
Neumünster
NordOstfriesland
holstein
4.800
Pinneberg
Plön
20.212
3.900
26.814
RendsburgSchleswigEckernförde Flensburg
Segeberg
41.810
2.772
8.207
1.050
Steinburg
45.557
8.417
11.734
770
2.482
163.675
3.900
13.787
41.983
5.338.990
26.814
11.734
3.447
621.300
9.625
1.050
24.858 2.242
20.974
482.835 1.441
585
31.808
27.908
19.732
9.930
5.581
482.590
3.720
85.567
2.013.936
50.852
4.554
16.467
38.213
5.803.282
54.800
9.911
108.793
22.528
33.141
6.894.698
89.784
6.147
517.111
119.311
705
765
52.659
2.233
56.157
2.482
1.227
Stormarn
2.719
52.491
XIV
12.747
54.010
52.622
754
13.817
50.588
24.956
16.968
2.606.513
64.441
1.127 1.438.230
12.538
18.347
38.719
619.263
Anhang D 2: Abgegebenes Phosphat nach Landkreis differenziert (Angaben in kg)
Empfänger (kg P2O5)
Dänemark
Hamburg
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
Berlin
Abgeber (kg P2O5)
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
RendsburgEckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Kiel
Lübeck
NordNeumünster friesland
991.084
697
28.155
610
Ostholstein
Pinneberg
Plön
2.000
541.783
RendsburgEckernförde
18.247
6.059
2.400
SchleswigFlensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
871
3.813
420
25.596
3.059
303
1.700
56.002
4.202
16.793
1.995.176
16.032
3.931
1.064
287.638
46.635
914.194
35.332
1.955
7.490
18.742
2.219.485
21.898
4.405
16.875
6.326
41.074
15.744
14.258
2.739.605
64.991
2.672
14.688
1.117.924
451
4.148
16.345
16.802
575.066
15.029
185.017
47.170
668
3.423
420
6.215
316
6.594
7.219
327
255
8.386
8.888
904
19.771
4.140
2.576
26.557
31.877
791
23.141
1.003
447
306
1.680
13.149
XV
5.955
18.967
51.798
453
5.422
245.914
Anhang E 1: Landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung und Rinderbestand am 1. März 2010 nach regionaler Einheit (Statistisches Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein)
Und zwar
Kälber und Jungrinder
bis unter 1 Jahr
und zwar
Kühe
und zwar
Regionale
Merkmal
Insgesamt
Rinder 1 bis unter 2 Jahre
und zwar
zusammen
zusammen
zusammen
Einheit
weiblich
zusammen
Schleswig-
Betriebe
7 943
7 308
Holstein
Tiere
1 137 172
408 969
Flensburg
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
8
555
14
1 296
31
2 411
18
2 290
853
134 574
325
30 035
1 395
216 430
337
23 825
396
44 856
388
44 673
8
248
11
475
30
964
18
856
750
093
283
825
281
890
296
741
357
865
354
551
Rendsburg-
Betriebe
1 232
1 169
Eckernförde
SchleswigFlensburg
Segeberg
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
192 923
1 271
221 668
603
70 322
791
124 835
281
26 479
72 622
1 198
78 130
558
26 168
744
45 452
251
11 089
Kiel
Lübeck
Neumünster
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Steinburg
Stormarn
Rinder 2 Jahre und älter
und zwar
43
9
1
73
9
16
19
GV
Kühe:
1,0
408
969
248
475
964
856
43 093
9 825
73 890
9 741
16 865
19 551
72 622
78 130
26 168
45 452
11 089
GV bis
1 Jahr:
0,3
Milchkühe
andere
Kühe
5 050
2 612
7 413
364 240
44 729
333 464
5
218
4
397
21
793
13
823
473
35 960
171
8 454
922
64 608
146
8 160
217
14 206
233
17 845
3
30
7
78
12
171
7
33
329
7 133
124
1 371
444
9 282
157
1 581
155
2 659
135
1 706
7
141
10
338
26
686
16
598
782
41 752
305
9 270
1 305
65 632
300
6 282
358
12 483
355
11 335
809
409
1 157
65 411
900
71 533
371
23 212
610
42 728
155
9 892
7 211
342
6 597
211
2 956
170
2 724
107
1 197
54 221
1 223
67 009
566
19 888
750
36 903
253
6 926
100
039
42
101
206
179
12 526
2 781
19 690
1 885
3 745
3 401
16 266
20 103
5 966
11 071
2 078
GV 1-2
Jahre:
0,7
männlich
weiblich
6 572
7
30
7
55
24
265
14
209
697
21 653
261
4 734
1 204
32 504
240
1 773
321
5 007
295
3 217
7 081
186
003
7
111
10
283
25
421
16
389
728
20 099
281
4 536
1 246
33 128
271
4 509
342
7 476
340
8 118
1 041
1 123
1 171
20 877
1 109
31 431
482
7 803
678
15 671
192
2 232
33 344
1 189
35 578
533
12 085
731
21 232
239
4 694
46 989
1 207
56 757
557
17 735
766
30 561
248
5 985
147 461
XVI
7 481
289 904
7
106
12
354
29
557
16
593
801
36 589
300
8 551
1 345
59 016
295
5 477
366
10 853
361
9 781
männlich
202
933
5
18
6
59
19
175
13
205
596
925
211
088
086
732
190
268
269
406
232
116
836
1 133
1 135
14 503
902
22 333
401
5 740
575
10 110
156
1 598
32 486
1 173
34 424
535
11 995
745
20 451
234
4 387
19 091
1 155
19 772
538
6 531
738
11 919
237
2 479
109 276
74
248
390
415
25 612
16
5 986
41 311
4
1
26
3 834
1
7 597
3
6 847
2
32 892
39 730
12 415
21 393
4 190
GV
über 2:
1,0
(nicht
abgekalbt)
7 113
180
628
7
88
12
295
28
382
15
388
740
19 664
274
4 463
1 263
32 284
266
4 209
346
7 447
342
7 665
5 497
Statistisches
Amt für
Hamburg
und
SchleswigHolstein
GV/ha
landw.
Fläche
425
333
1,27
953
2 213
0,43
1 764
5 290
0,33
1 694
1 853
0,91
94 371
100 083
0,94
20 981
67 397
0,31
152 783
141 925
1,08
17 785
90 791
0,20
32 862
34 751
0,95
33 804
67 998
0,50
140 872
143 358
0,98
157 735
146 406
1,08
51 080
76 812
0,66
89 835
68 606
1,31
19 835
47 822
0,41
weiblich
7 115
104 835
13
2
1
17
2
4
4
7
60
12
129
29
204
17
243
751
140
266
389
264
892
271
325
351
655
344
006
104
835
60
129
204
243
13 140
2 389
17 892
2 325
4 655
4 006
19 091
19 772
6 531
11 919
2 479
männlich
(nicht
ab-
3 684
gekalbt)
6 635
11 520
93 315
3
3
6
18
14
40
7
9
429
1 607
118
341
705
2 569
139
366
209
613
172
632
5
57
12
111
24
164
16
234
675
11 533
238
2 048
1 182
15 323
240
1 959
324
4 042
316
3 374
590
1 065
1 869
570
1 567
242
566
367
958
113
362
17 222
1 114
18 205
500
5 965
705
10 961
219
2 117
Summe
GV
Rinder
Anhang E 2: Rinderbestände in Schleswig-Holstein am 3. Mai 2016 (Quelle: Statistikamt Nord) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Haltungen mit
Land
KREISFREIE
STADT
Einheit
Insgesamt
Milchkühen
GV
Milchkühe:
1,0
sonstigen
Kühen
Kreis
Schleswig-
Haltungen
Holstein
FLENSBURG
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
KIEL
Haltungen
Anzahl Tiere
LÜBECK
NEUMÜNSTER
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
RendsburgEckernförde
Haltungen
SchleswigFlensburg
Haltungen
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Anzahl Tiere
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen
Anzahl Tiere
Haltungen mit
GV
sonst.
Kühe:
1,0
Kälbern
bis einschl. 8 Monate
GVSchlüssel
0-6
Monate
männlich
GV Kälber:
0,3
7.716
1.110.74
8
4.255
2.785
5.475
394.666
40.571
87.565
8
2
5
275
·
·
20
6
6
8
1.920
·
·
35
15
13
2.528
819
21
9
3.040
951
807
407
133.683
41.174
341
152
29.915
8.890
1.296
763
209.119
69.990
343
130
24.845
8.980
370
178
46.390
16.877
397
202
46.360
19.415
1.202
680
189.952
72.177
1.235
744
204.043
73.736
590
308
69.896
25.112
739
527
121.067
45.544
312
132
27.715
10.209
819
0
201
0
201
8
951
278
278
304
41.174
5.301
5.301
142
8.890
1.648
1.648
463
69.990
8.845
8.845
165
8.980
1.651
1.651
143
16.877
2.334
2.334
156
19.415
1.805
1.805
433
72.177
5.639
5.639
393
73.736
5.588
5.588
236
25.112
3.142
3.142
175
45.544
2.655
2.655
141
10.209
1.373
1.373
weiblich
5.798
131.83
9
6
4
26
28
8
12
39
318
19
20
187
261
13
11
144
331
585
585
12.557
14.131
219
230
2.608
3.199
970
1.017
17.129
23.845
206
232
1.315
3.159
246
266
3.316
5.732
261
288
2.086
6.118
858
910
13.129
23.406
920
976
19.334
24.525
409
442
4.691
8.375
566
599
9.158
14.994
189
206
1.846
3.417
16
107
134
143
8.006
1.742
12.292
1.342
2.714
2.461
10.961
13.158
3.920
7.246
1.579
Haltungen mit
Jungrindern
von mehr als 8
Monate
bis einschl. 1 Jahr
männlich
GVSchlüssel
6-12 Monate
weiblich
GV Jungrinder:
0,3
Rindern von mehr als
1 Jahr bis unter 2 Jahre
männlich
GV
Rinder 12: 0,7
weiblich
Statistisches
Amt für
Hamburg
und
SchleswigHolstein
Rindern
2 Jahre und älter
männlich
GV
Rinder
ab 2:
1,0
weiblich
3.156
5.276
4.479
6.374
3.353
5.813
34.113
64.974
79.198
187.209
9.877
80.736
5
6
9
12
4
8
18
196
14
22
73
130
9
13
95
159
348
517
5.878
7.318
146
211
1.667
1.484
624
946
7.612
12.079
96
188
498
1.465
141
240
1.330
2.757
120
247
729
2.684
497
825
4.602
11.662
520
882
5.581
11.953
228
404
2.088
4.224
315
575
3.286
7.275
89
192
647
1.576
XVII
6
64
61
76
3.959
945
5.907
589
1.226
1.024
4.879
5.260
1.894
3.168
667
6
6
24
45
8
16
31
408
18
28
218
444
13
13
224
484
482
645
14.488
21.094
176
256
3.522
4.588
848
1.107
18.726
34.124
165
264
1.159
4.433
199
299
2.539
7.788
205
317
1.518
8.355
727
1.002
10.208
33.543
702
1.039
13.325
34.288
341
494
4.504
12.122
454
657
7.105
20.605
135
231
1.607
4.888
48
307
463
496
24.907
5.677
36.995
3.914
7.229
6.911
30.626
33.329
11.638
19.397
4.547
4
5
10
29
6
7
23
76
14
21
35
160
9
13
156
218
375
588
1.709
10.033
126
224
419
1.890
613
1.025
2.002
14.767
138
221
323
1.862
161
277
468
3.249
168
288
388
3.262
550
910
1.330
14.256
528
958
1.277
14.436
228
449
664
4.974
324
618
806
9.639
109
209
267
1.885
Summe
GV
Rinder
ha landw.
Fläche
GV/ha
landw.
Fläche
39
110
333
0,33
99
578
2.213
0,26
195
1.874
5.290
0,35
374
2.317
1.853
1,25
11.742
95.090
100.083
0,95
2.309
21.211
67.397
0,31
16.769
150.799
141.925
1,06
2.185
18.662
90.791
0,21
3.717
34.097
34.751
0,98
3.650
35.266
67.998
0,52
15.586
139.867
143.358
0,98
15.713
146.784
146.406
1,00
5.638
51.344
76.812
0,67
10.445
88.455
68.606
1,29
2.152
20.526
47.822
0,43
Anhang E 3: Schweinebestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für
Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Und zwar
Regionale Einheit
Merkmal
Insgesamt
Schleswig-Holstein
Betriebe
Tiere
Flensburg, Stadt
Kiel, Landeshauptstadt
Lübeck, Hansestadt
Betriebe
-
Tiere
-
-
Betriebe
3
-
Tiere
.
-
Betriebe
9
4
Betriebe
Tiere
Dithmarschen
Betriebe
Tiere
Herzogtum Lauenburg
Betriebe
Tiere
Nordfriesland
Betriebe
Tiere
Ostholstein
Betriebe
Tiere
Pinneberg
Betriebe
Tiere
Plön
Betriebe
Tiere
Rendsburg-Eckernförde
Betriebe
Tiere
Schleswig-Flensburg
Betriebe
Tiere
Segeberg
Betriebe
Tiere
Steinburg
Betriebe
Tiere
Stormarn
644
1.620.161 397.319
-
Tiere
Neumünster, Stadt
1.742
Betriebe
Tiere
Zuchtsauen
GV:
0,02
Ferkel
8.207
.
1
1
.
.
86
28
69.089
25.006
165
59
114.716
22.922
196
88
266.060 100.855
132
38
121.558
33.749
41
20
20.520
5.094
118
45
80.080
20.551
199
80
156.150
33.794
355
128
388.406
72.751
179
60
182.443
36.141
154
54
116.953
20.596
104
39
95.741
21.491
GV: 0,3
652
7.946
116.356
-
0
.
0
.
0
6.014
0
5.441
1.804
28.281
1.632
9.668
8.484
1.361
2.900
6.511
408
11.679
1.953
20.856
3.504
12.250
6.257
5.143
3.675
7.987
XVIII
.
0
1.853
38.069
6.091
8.395
100.083
0,08
86.353
13.816
15.907
67.397
0,24
136.924
21.908
32.409
141.925
0,23
78.141
12.503
16.078
90.791
0,18
14.065
2.250
2.761
34.751
0,08
53.018
8.483
10.847
67.998
0,16
110.677
17.708
21.888
143.358
0,15
294.799
47.168
54.880
146.406
0,37
134.052
21.448
25.846
76.812
0,34
14.594
16.549
68.606
0,24
10.602
13.428
47.822
0,28
150
1.543
42
430
5.290
177
57
412
0
350
55
723
2.734
194
128
1.455
2.213
113
78
676
0
39
50
411
.
128
21
102
333
187
40
675
0
161
89
2.017
-
80
60
458
1.106.486
1
27
500
219.891
GV/ha
LF
9
1
0
177.038
ha
landw.
Fläche
3
4
0
GV
gesamt:
-
0
GV: 0,16
1.691
34.907
0
andere
Schweine
91.214
99
2.396
66.263
Anhang E 4: Schafbestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für
Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Und zwar
Und zwar
Mutterschafe
Regionale
Einheit
SchleswigHolstein
Flensburg
Kiel
Lübeck
Neumünster
Dithmarschen
Herzogtum
Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Merkmal
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
RendsburgEckernförde
Betriebe
SchleswigFlensburg
Betriebe
Segeberg
Steinburg
Stormarn
Tiere
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Betriebe
Tiere
Insgesamt
1.925
GV
unter
1
Jahr:
0,05
Schafe
unter 1
Jahr
und zwar
zusammen
Milch-
andere
schafe
Mutterschafe
Schafböcke,
Hammel
und andere
Schafe
GV Mutterschafe: 0,1
1.417
1.796
69
1.736
1.162
281.728 124.203
151.744
2.169
149.575
5.781
1
-
1
.
-
.
3
-
3
2
-
.
-
5
3
.
.
9
6
945
237
3
2
46
.
304
251
89.451
41.491
49
36
3.334
1.239
648
501
117.496
51.417
110
70
5.574
2.663
74
54
11.790
4.760
95
59
4.671
2.218
192
133
17.888
7.496
174
128
14.658
6.228
87
54
3.610
1.205
120
83
10.971
4.678
53
37
1.258
536
0
0
.
-
.
8
-
8
685
-
685
3
-
3
.
-
.
297
4
293
2.075
46.787
266
46.521
42
2
40
62
1.973
.
.
624
22
606
2.571
63.737
858
62.879
106
4
102
133
2.734
43
2.691
71
3
69
238
6.827
40
6.787
77
3
75
111
2.269
30
2.239
175
9
168
375
10.035
424
9.611
160
8
152
311
7.984
251
7.733
73
5
69
60
2.010
79
1.931
111
5
106
234
6.043
119
5.924
45
4
41
27
624
.
.
12
0
XIX
GV Böcke
und Hammel: 0,1
GV
gesamt
0
0
0
0
2
83
1
0
.
3
0
.
6
69
23
-
0
-
0
0
0
117
6.871
12
271
234
9.179
18
424
20
941
18
356
36
1.414
45
1.154
40
301
25
863
10
99
188
4.679
1.173
197
122
6.374
2.342
273
177
683
203
227
184
0
35
0
403
0
64
0
41
0
55
0
115
1.004
357
798
446
201
395
604
250
0
95
0
55
0
74
0
27
62
98
0
Anhang E 5: Landwirtschaftliche Betriebe mit Geflügelhaltung am 1. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)
Sonstiges Geflügel
Und zwar
Regionale Einheit
Merkmal
Hühner
Junghennen
Legehennen
Masthühner und
insgesamt
Betriebe
Tiere
Flensburg, Stadt
Betriebe
Lübeck, Hansestadt
1.678.514
126.290
41.255
14.698
70.337
1
-
.
-
Betriebe
5
-
5
-
3
2
2
-
Tiere
.
-
.
-
34
.
.
-
Betriebe
9
-
7
3
5
1
4
1
6.554
-
.
.
228
.
168
.
4
-
4
-
2
2
1
-
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Betriebe
Tiere
Stormarn
1.158.679
.
Tiere
Steinburg
111.743
1
Tiere
Segeberg
64
2.948.936
.
Tiere
Schleswig-Flensburg
8
411
2
Tiere
Rendsburg-Eckernförde
7
326
.
Tiere
Plön
6
549
1
Tiere
Pinneberg
5
278
.
Tiere
Ostholstein
4
1.574
6
Tiere
Nordfriesland
3
90
-
Tiere
Herzogtum Lauenburg
2
1.683
-
Tiere
Dithmarschen
Truthühner
6
Tiere
Neumünster, Stadt
Enten
137
Tiere
Kiel, Landeshauptstadt
Gänse
-hähne
1
Schleswig-Holstein
Und zwar
insgesamt
Betriebe
Tiere
.
-
.
-
.
.
.
-
140
10
129
16
48
32
35
6
263.866
164
6.038
257.664
12.769
12.414
328
27
107
11
97
21
36
24
27
2
395.054
.
87.912
.
2.487
.
1.698
.
234
11
222
34
77
41
64
8
60.646
.
36.074
.
1.886
905
936
45
160
4
158
10
57
33
47
6
204.396
46
198.649
5.701
1.927
531
1.056
340
2
87
4
79
22
27
20
16
20.131
258
18.015
1.858
5.110
553
.
.
128
4
120
26
41
21
30
8
490.457
.
419.529
.
34.249
.
933
.
231
12
216
50
74
46
59
8
741.904
329
71.686
669.889
5.278
2.838
2.367
73
217
8
204
42
73
36
55
8
143.045
.
47.631
.
2.507
673
1.371
463
150
8
138
18
41
28
28
7
432.196
.
.
212.701
12.322
8.225
4.051
46
7
130
12
119
21
34
19
25
100.928
.
25.347
.
.
629
376
.
75
6
70
14
29
20
17
1
69.635
.
19.345
.
16.354
1.552
.
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XX
Anhang E 6: Vergleich der Rinderbestände und Rinderhaltungen der Jahre 2010 und 2016; Basis HIT-Tiermeldungen (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg
und Schleswig-Holstein)
Betriebe
Kreis
Schleswig-Holstein
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Rendsburg-Eckernförde
Schleswig-Flensburg
Segeberg
Steinburg
Stormarn
2010
9.145
984
413
1.541
411
433
467
1.417
1.468
699
868
344
2016
7.716
807
341
1.296
343
370
397
1.202
1.235
590
739
312
Veränderung
(v.H.)
84
82
83
84
83
85
85
85
84
84
85
91
Anzahl der Tiere
Veränderung
2010
2016
(v.H.)
1.137.384
1.110.748
98
133.777
133.683
100
30.016
29.915
100
215.865
209.119
97
24.020
24.845
103
46.730
46.390
99
45.150
46.360
103
193.438
189.952
98
221.337
204.043
92
70.139
69.896
100
123.297
121.067
98
26.361
27.715
105
XXI
Anzahl der Milchkühe
Veränderung
2010
2016
(v.H.)
373.460
394.666
106
36.595
41.174
113
8.432
8.890
105
65.826
69.990
106
8.433
8.980
106
15.384
16.877
110
18.152
19.415
107
67.796
72.177
106
73.301
73.736
101
23.790
25.112
106
43.338
45.544
105
9.904
10.209
103
Quellenverzeichnis
Bundesnetzagentur, 2014: Anlagenregister der Bundesnetzagentur, Stand: Juli 2014
DBFZ (o. J.): https://www.dbfz.de
DWD, 2016: Datenlieferung des Deutschen Wetterdienstes, Abteilung Agrarmeteorologie für die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein; Messstandorte Leck, Schleswig, Kiel, Elpersbüttel, Itzehoe,
Lübeck, Quickborn
FNR, 2015: Entwicklung Biogasanlagen https://mediathek.fnr.de/entwicklung-biogasanlagen.html
(14.10.2016)
LLUR, 2012: Die Böden Schleswig-Holsteins -Entstehung, Verbreitung, Nutzung, Eigenschaften und Gefährdung- https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/geologie/boden_sh.pdf
(14.10.2016)
LLUR, 2014: Nährstoffe in Gewässern Schleswig-Holsteins - Entwicklung und Bewirtschaftungsziele, LLUR
Flintbek, https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/fliess/gewaessernaehrstoffe.pdf
(14.10.2016)
LLUR (o.J.): Bereitstellung von Kartenmaterial des LLURs
Roßberg et al. (o. J.).: Boden-Klima-Räume und Anbaugebiete als Basis des regionalisierten Sortenwesens
in Deutschland
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2014: Statistik informiert ... http://www.statistiknord.de/fileadmin/Dokumente/Presseinformationen/SI14_169.pdf (15.10.2016)
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016: Die Bodennutzung in Schleswig-Holstein,
2013 –endgültiges Ergebnis- http://www.statistiknord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/landwirtschaft/C_IV_ASE_j_SH/C_IV_ASE2013
_Teil_1_SH_korr.pdf
Steinmann, 2016: Darstellung der Nitratbelastung an Messstellen des chem. Monitoring in 2015
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