Brandlehre Grundbegriffe Brennen Feuer Temperatur, Energie

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Brandlehre
Grundbegriffe
Vorbedingungen des Brennens:
Aufgaben der Brandlehre ist die Beschreibung der stofflichen
Umwandlungen, die sich bei der Verbrennung vollziehen.
Zur näheren Beschreibung der ablaufenden Reaktionen greift
man auf Gesetzmäßigkeiten der Naturwissenschaften
Physik und Chemie zurück.
Brennen
- stoffliche Vorbedingungen
beschreibbar durch Gesetze der Chemie
- energetische Vorbedingungen
beschreibbar durch Gesetze der Physik
Physik:
Lehre von den Zuständen und den Zustandsänderungen
der Materie.
Chemie:
Lehre von den stofflichen Eigenschaften der Materie und den
Stoffumwandlungen.
Feuer
Definition nach DIN 14 011 T1:
Brennen ist eine Flamme und/oder Glut selbstständig
ablaufende Reaktion zwischen einem brennbaren Stoff
und Sauerstoff oder Luft.
Glut
Feuer
Flammen
Brennen ist ein Vorgang der unbelebten Natur
Brennen läßt sich durch Gesetze der Naturwissenschaften
beschreiben.
Dämpfe
Feste Stoffe
Vorbedingungen für die Verbrennung
stoffliche Voraussetzungen
⇓
⇒
chemische
energetische Voraussetzungen
⇓
physikalische
⇒
•brennbarer Stoff
•Sauerstoff
•Mengenverhältnis
•Zündtemperatur
Flüssigkeiten
Gase
Temperatur, Energie, Wärme
Temperatur
Die Temperatur ist eine Zustandsgröße, sie beschreibt
den Wärmezustand eines Körpers.
Energie
Energie ist die in einem Körper gespeicherte Arbeit, sie
befähigt ihn wieder Arbeit zu verrichten.
• Mindestverbrennungstemperatur
•Katalysator
Wärme
Wärme ist eine spezielle Form der Energie, sie äußert
sich in der kinetischen Energie der Teilchen.
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Auswirkungen der Wärme
- die Stoffe können ihren Aggregatzustand ändern
- feste Stoffe verlieren ihre Festigkeit
- die Stoffe dehnen sich aus
1. feste Stoffe
2. flüssige Stoffe
3. gasförmige Stoffe
Wärmetransport
Wärmeausbreitung
Wärme fließt selbständig nur
von einem Körper höherer
Temperatur zu einem Körper
mit niederer Temperatur.
Wärmetransport
Wärmeleitung
Unter Wärmeleitung versteht man die Übertragung von
Wärme in einem festen, flüssigen oder gasförmigen Stoff
zwischen benachbarten Teilchen.
Wärmeströmung (Konvektion)
Die Übertragung von Wärme in Gasen oder Flüssigkeiten
durch deren Strömung, die infolge von Temperaturunterschieden abläuft, wird als Konvektion bezeichnet.
Wärmestrahlung
Wärmestrahlung ist eine elektromagnetische Strahlung,
die ein Stoff infolge seiner Temperatur unter Abgabe eines
Teiles seines Wärmeinhaltes an die Umgebung aussendet.
Abstandsgesetz
Die Intensität einer Strahlung nimmt mit dem Quadrat
des Abstandes (r) von der Quelle ab.
Verbrennungswärme
Unter der Verbrennungswärme versteht man die bei einer
vollständigen Verbrennung entstehende Wärmeenergie.
Hierbei wird zwischen Heizwert und dem Brennwert
unterschieden.
Brennwert
Der Brennwert ist ein theoretischer Wert, er berücksichtigt
die Verdampfungswärme des im Brennstoff enthaltenen bzw.
des bei der Verbrennung entstehenden Wassers nicht.
Heizwert
Der Heizwert berücksichtigt bereits den Energieverbrauch bei
Verdampfen des bei der Verbrennung vorhandenen oder entstehenden Wassers und ist daher immer zahlenmäßig kleiner
als der Brennwert.
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Heiz- & Brennwerte in kJ/kg
Brennwert
feste Brennstoffe
Antrazit
33490-34750
Holz, lufttrocken
15910-18000
Steinkohle
29310-35170
Torf, lufttrocken
13820-16330
flüssige Brennstoffe
Benzin (Mittelwert)
46050
Benzol
41870
Ethanol
29730
Toluol
42750
gasförmige Brennstoffe
Acetylen
57880
Butan
49440
Methan
56010
Wasserstoff
142300
Mindestverbrennungstemperatur
Heizwert
32660-33910
14650-16750
27310-34120
11720-15070
42700
40150
26960
40820
48640
45720
50540
119950
untere & obere Explosionsgrenze (Zündgrenze)
Unter der unteren bzw. oberen Explosionsgrenze versteht man
die niedrigste bzw. höchste Konzentration des brennbaren
Stoffes im Gemisch von Gasen, Dämpfen und/oder Stäuben,
in dem sich nach dem Zünden ein Brennen gerade nicht mehr
selbständig fortpflanzen kann.
Die Angabe der Explosionsgrenzen erfolgt in Vol.-%,
Bezugsstoff ist hierbei Luft.
Explosionsbereich
Als Explosionsbereich bezeichnet man den Bereich zwischen
der unteren und oberen Explosionsgrenze. Innerhalb dieser
Grenzen ist stets eine Zündung der Gemische möglich.
Explosion
Explosion
Plötzliche Zerfalls- oder Oxidationsreaktion, die eine
Temperatur- oder Druckerhöhung oder beides gleichzeitig
bewirkt.
Je nach Geschwindigkeit der Reaktion wird zwischen einer
Deflagration und einer Detonation unterschieden.
Ist die Verbrennung eingeleitet, so ist eine Mindestenergie
notwendig, damit die Verbrennung selbständig weiterlaufen
kann.
Zur Abschätzung dieser Energie gibt man die niedrigste
Temperatur des reagierenden Brennstoff-SauerstoffGemisches an, bei der das Brennen gerade noch möglich
ist. Diese Temperatur wird als Mindestverbrennungstemperatur bezeichnet.
Explosionsgrenzen in Vol.-%
Stoff
untere Grenze
Acetylen
Benzin
Benzol
Ether
Methan
Propan
Schwefelkohlenstoff
2,4
0,6
1,2
1,7
5,0
2,1
1,0
obere Grenze
83,0
8,0
8,0
36,0
15,0
9,5
60,0
Deflagration
Plötzliche Zerfalls- oder Oxidationsreaktion, die sich durch
freiwerdende Reaktionswärme fortpflanzt und im Unterschied
zur Detonation unterhalb der Schallgeschwindigkeit abläuft.
Deflagrationen mit einer niedrigen Flammengeschwindigkeit
und einer damit verbundenen geringen Druckwirkung werden
zuweilen als Verpuffung bezeichnet.
Bei der Verpuffung können Drücke bis 1 bar erreicht werden.
Bei einer Deflagration treten hingegen Drücke bis etwa
10 bar auf.
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Begriffe nach DIN 14011 T1
Detonation
Plötzliche Zerfalls- oder Oxidationsreaktion, die mit einer
Stoßwelle gekoppelt ist und im Unterschied zur Deflagration
oberhalb der Schallgeschwindigkeit abläuft.
Durch die im Wellenkopf der Stoßwelle auftretenden hohen
Temperatur- und Drucksprünge wird die Reaktion schlagartig
ausgelöst.
Selbstentzündung
Selbstentzündung ist eine Entzündung ohne Energiezufuhr
von außen.
Zündenergie
Zündenergie ist die von einer Zündquelle abgegebene Energie.
Sie ist abhängig vom Verhältnis Oberfläche zur Masse.
Zerkleinern eines Stoffes führt zu einer Verringerung der
Zündenergie.
homogene & heterogene Katalyse
Katalysator
Katalysatoren sind Stoffe, die mit mindestens einem der
Ausgangsstoffe eine reaktionsfähige Zwischenverbindung
Bilden, welche dann mit anderen Stoffen so weiterreagiert,
daß die Katalysatoren im Verlauf der Gesamtreaktion wieder
zurückgebildet werden.
Ein Katalysator kann unmögliche Reaktionen nicht möglich
machen.
Der Katalysator erniedrigt lediglich die Aktivierungsenergie
(Zündenergie).
Schema der Selbstentzündung
Temperatur
Fremdentzündung
Fremdzündung ist eine Entzündung durch eine von außen
zugeführte Zündenergie.
homogene Katalyse
Bei der homogenen Katalyse liegen der Katalysator und
alle reagierenden Stoffe im gleichen Aggregatzustand vor.
heterogene Katalyse
Bei der heterogenen Katalyse liegen Katalysator und die
Reaktionsmedien in verschiedenen Aggregatzuständen vor.
Der Flammpunkt
Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste
Flüssigkeitstemperatur, bei der sich Dämpfe in solcher Menge
entwickeln, daß über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch
Fremdentzündung entzündbares Dampf-Luft-Gemisch entsteht.
Selbstentzü
Selbstentzündung
des Stoffes
Zündpunkt
Temperaturanstieg
durch Wärmestau
Oxidationsgeschwindigkeit
Dämpfe
Gefäß mit brennbarer
Flüssigkeit
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Die Zündtemperatur
Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
Die Zündtemperatur einer explosionsfähigen Atmosphäre ist
die bei der vorgeschriebenen Versuchsanordnung ermittelte
niedrigste Temperatur einer erhitzten Wand, an der die am
leichtesten entzündbare explosionsfähige Atmosphäre gerade
noch zum Brennen mit Flammenerscheinung angeregt wird.
Thermometer zur
Dämpfe
Messung der
Flüssigkeitstemperatur
Gefäß mit brennbarer
Flüssigkeit
Gefahrklasse A
Gefahrklasse A I
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C
(z.B. Benzin, Benzol, Ether)
Gefahrklasse A II
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 °C bis 55 °C
(z.B. Terpentinöl, Testbenzin, Petroleum)
Gefahrklasse A III
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 °C bis 100 °C
(z.B. Heizöl, Dieselkraftstoff)
Brandklasseneinteilung
Klasse A:
Brände fester Stoffe, hauptsächlich
organischer Natur, die normalerweise
unter Glutbildung verbrennen.
Klasse B:
Brände flüssiger oder flüssig
werdender Stoffe.
Brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe
mit Flammpunkt, die bei 35°C weder fest noch salbenförmig
sind, bei 50°C einen Dampfdruck von 3 bar oder weniger haben
und zu einer der nachstehenden Gefahrklassen gehören:
Gefahrklasse A
Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100°C haben
und hinsichtlich der Wasserlöslichkeit nicht die Eigenschaften
der Gefahrklasse B aufweisen.
Gefahrklasse B
Flüssigkeiten, mit einem Flammpunkt unter 21°C, die sich bei
15°C in Wasser lösen oder deren brennbare flüssige Bestandteile sich bei 15°C in Wasser lösen (Alkohol, Aceton).
Flammpunktbeispiele (VbF)
Stoff
Aceton
Benzol
Ether
Ethanol
Diesel
Methanol
Benzin
Petroleum
Flammpunkt
- 19 °C
- 11 °C
- 40 °C
12 °C
> 55 °C
11 °C
- 40 °C bis - 20 °C
> 21 °C bis 30 °C
Gefahrklasse
B
AI
AI
B
A III
B
AI
A II
Merke:
Je niedriger der Flammpunkt, desto gefährlicher ist
der Stoff
Literaturangabe
- FwDV 2/2 Ausbildung der Feuerwehren LFV NRW
- Feuerwehr Grundausbildung Schott/Ritter
Klasse C:
Brände von Gasen.
Klasse D:
Brände von Metallen.
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