Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Umweltbericht nach § 2a BauGB Stand, 01.03.2016 Erstellt im Auftrag der Bocholter Bädergesellschaft mbH Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Adresse Niederlassung Bochum Massenbergstr. 15-17 44787 Bochum Kontakt T +49.234.95383-0 F +49.234.9536353 [email protected] www.froelich-sporbeck.de Projekt Titel Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen - Umweltbericht nach § 2a BauGB Projekt-Nr. NW-131040 Status 2 – Endbericht Datum 01.03.2016 Projektleitung Jana Brinker Bearbeitung Jana Brinker Volker Bösing Freigegeben durch Geschäftsführung Franziska Reinhartz Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 2 1.1. Anlass und Aufgabenstellung 2 1.2. Gesetzliche Grundlagen 2 1.3. Relevante Plangrundlagen 7 1.4. Planinhalte 8 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 9 2.1. Kurzbeschreibung und Abgrenzung des umweltbezogenen Untersuchungsraumes 9 2.2. Bestandsaufnahme und Prognose der Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes 2.2.1. Belange des Umweltschutzes 10 10 2.2.2. Gegenüberstellung von bestehenden und geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplanes 10 2.2.3. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen der Planung 11 2.2.4. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich 15 2.2.5. Alternativen und anderweitige Planungsmöglichkeiten 15 3. Zusätzliche Angaben 15 3.1. Angaben zu verwendeten technischen Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 15 3.2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der Durchführung des Bauleitplans 16 3.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 16 Literatur 17 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Änderungsbereich (gestrichelte Linie) 9 Tabellenverzeichnis Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes 3 Tab. 2: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen der Planung 11 Seite 1/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen 1. Einleitung 1.1. Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Bocholt beabsichtigt, im nördlichen Stadtgebiet im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die Änderung der aktuellen Flächennutzungsplanausweisungen nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen. Grund hierfür ist die die geplante Erweiterung des im Änderungsbereich liegenden Freizeitbades BAHIA, welche durch die Aufstellung des B-Planes NW 26 gesichert werden soll. Hierzu gab es bereits 2011 planerische Vorstellungen, die aktuell durch das Architekturbüro geising + böker gmbh modifiziert werden (Stand Masterplan Juli 2015). Um die angedachte Planung für den Bereich am Hemdener Weg und nördlich des Holtwicker Baches umzusetzen, ist auf der Ebene des vorbereitenden Bauleitplanes eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes NW 26 – Freizeitbad BAHIA – geändert. Die Änderung des FNP erfordert das Erstellen eines Umweltberichtes, der ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum FNP ist. Im Rahmen der zeitgleichen Aufstellung des Bebauungsplanes wurden Fachgutachten erarbeitet (Immissionsschutzgutachten, Artenschutzfachbeitrag), auf deren Ergebnisse im vorliegenden Umweltbericht verwiesen wird. Im Umweltbericht ist zu beurteilen, welche Auswirkungen von einer Änderung der Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Vergleich zu den geplanten Nutzungen ausgehen. 1.2. Gesetzliche Grundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt die Grundlage für die Erstellung des Umweltberichtes dar. Darin enthalten sind die Vorgaben zu den sogenannten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Wird eine Umweltprüfung für den Änderungsbereich oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgenden oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Sind gemäß § 18 BNatSchG aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Seite 2/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes Schutzgut Gesetzliche Grundlage Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landschaftsgesetz (LG NW) Umweltschutzziele Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Erhalt der biologischen Vielfalt. Sicherung der Lebensräume für gefährdete Arten. Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse. Erhalt der Wälder mit Biotopschutzfunktion. Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Verminderung oder Ausgleich von Beeinträchtigungen. Erhaltung unbebauter Bereiche als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzung der Naturgüter und für die Erholung in Natur und Landschaft insgesamt und auch im Einzelnen in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe. Besondere(r) Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen von Natur und Landschaft, auch begrünter Flächen und deren Bestände in besiedelten Bereichen. Sparsamer Umgang mit nicht erneuerbaren Naturgütern. Vermeidung der Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder Landschaftsbestandteile beim Abbau von Bodenschätzen sowie Verhütung dauernder Schäden des Naturhaushalts. Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung. Sicherung der Vegetation im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nutzung, insbesondere von Wald, sonstigen geschlossenen Pflanzendecken und Ufervegetation. Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt. Vernetzung von Lebensstätten und Lebensräumen (Biotope) wildlebender Tiere und Pflanzen zu einem Verbundsystem. Erhaltung unbebauter Bereiche wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Erholung in der dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit. Renaturierung nicht mehr benötigter, versiegelter Flächen; soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, Flächen der natürlichen Entwicklung überlassen. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Seite 3/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Schutzgut Gesetzliche Grundlage Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Boden Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Umweltschutzziele Verhinderung vermeidbarer Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der Gewässer und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt. Schutz Tieren und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Abwehr schädlicher Bodenveränderungen. Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des Bodens sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen. Erhalt der Böden mit günstigen Bedingungen für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen. Die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502 BBodSchG) sind zu erhalten. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landschaftsgesetz (LG NW) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Schutz des Bodens vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Verhütung der Verunreinigung des Wassers oder einer sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften. Vermeidung der Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses. Schutz der Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen. Schutz der Gewässer im Interesse der Grundwasseranreicherung. Verhütung des schädlichen Abfließens von Niederschlagswasser sowie des Abschwemmens und des Eintrages von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer. Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, so dass Hochwasser so weit wie möglich zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und die Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird. Schutz von Gebieten, die bei Hoch- Seite 4/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Schutzgut Gesetzliche Grundlage Umweltschutzziele wasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Luft/Klima Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Baugesetzbuch (BauGB) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landschaftsgesetz (LG NW) Menschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Menschen/ Landschaft/ Erholung Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Schutz des Wassers vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Erhaltung und Vermehrung von Wasserflächen auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft; Vermeidung des technischen Ausbaus von Gewässern bzw. Ersatz durch biologische Wasserbaumaßnahmen. Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen. Sicherung und Entwicklung der ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer. Erhalt der Wälder mit Wasserschutzfunktion. Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen. § 1a Abs. 5: Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Verminderung von Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, Ausgleich oder Minderung unvermeidbarer Beeinträchtigungen durch landschaftspflegerische Maßnahmen. Schutz von Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen. Erhaltung und Entwicklung charakteristischer Strukturen und Elemente der Landschaft, Vermeidung der Beeinträchtigung des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft. Schutz von in ihrer Beschaffenheit und Lage geeigneten Flächen zum Zwecke der Erholung sowie Bereitstellung ausreichender Flächen im siedlungsnahen Bereich für die Erholung. Seite 5/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Schutzgut Gesetzliche Grundlage Umweltschutzziele Kultur- und sonstige Sachgüter Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landschaftsgesetz (LG NW) Denkmalschutzgesetz NRW Erleichterung des Zugangs zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung besonders eignen. Erhaltung unbebauter Bereiche wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Erholung in der dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit. Erschließung, Gestaltung und Erhaltung von für Naherholung, Ferienerholung und sonstige Freizeitgestaltung in ausreichendem Maße nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und Lage geeigneten Flächen. Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502 - BBodSchG). Schutz, Pflege und wissenschaftliche Erforschung von Denkmälern. Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen (Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche als Belange der planerischen Abwägung). Einbeziehung von Denkmälern in die Raumordnung und Landesplanung. Die Ziele und Darstellungen der Regionalplanung und der Landschaftsplanung sind im folgenden Kapitel aufgeführt. Seite 6/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen 1.3. Relevante Plangrundlagen Die Ziele der Raumordnung (Regionalplan Münsterland) sehen für den gesamten Geltungsbereich sowie die nach Westen angrenzenden Bereiche einen allgemeinen Freiraum und Agrarbereich vor, der durch einen Freiraumbereich mit zweckgebundenen Nutzungen mit der sonstigen Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen überlagert wird. Somit entspricht die Änderung des Flächennutzungsplanes den regionalplanerischen Zielsetzungen. Die östlich angrenzenden Bereiche sind bis auf die Flächen des Naturschutzgebietes als Agrarbereiche dargestellt. Die Fläche des östlich des Änderungsbereiches liegenden Naturschutzgebietes „Holtwicker Bach“ ist als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bocholt (1979; Stand 2015) weist den Änderungsbereich aktuell als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad bzw. Parkplatz aus. Die westlich, nördlich und östlich an das Gebiet des Freizeitbades angrenzenden Bereiche sind als Landwirtschaftsflächen ausgewiesen. Im Süden grenzen ein als Forstwirtschaftsfläche ausgewiesenes Areal sowie eine Wohnbaufläche ohne Entwicklung an. Der Bebauungsplan insgesamt liegt ebenso wie die umliegenden Areale im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bocholt-West (Kreis Borken, 1997). Der äußerste nördliche Teil des Änderungsbereich sowie die daran angrenzenden Freiräume südlich und nördlich des NSG unterliegen als Landschaftsschutzgebiet 2.2.4 „Hemden" dem Landschaftsschutz (gem. § 21 LG NRW). In einem ausgewiesenen Schutzgebiet sind generell alle Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Schutzgebietes führen können. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von baulichen Anlagen und die Abgrabung und Aufschüttung. Da nun ein Teil des neu zu errichtenden Stellplatzes in das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet hinreicht, ist der betreffende Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Das betroffene Landschaftsschutzgebiet ist vom Kreis Borken erlassen worden, so dass kein förmlicher Antrag auf Entlassung der Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet, wie bei einer Verordnung der Bezirksregierung Münster, notwendig. Die Voraussetzung ist allerdings, dass das zu entlassene Teilstück nicht einen hochwertigen Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes darstellt. Die momentane Nutzung der betreffenden Fläche stellt sich als Weidefläche dar, so dass keine hochwertigen Landschaftsbestandteile betroffen sind. Der Bereich des vom Holtwicker Bach nach Norden hin abknickenden Grabens im äußersten östlichen Bereich des Änderungsbereiches ist Bestandteil des Naturschutzgebietes „Holt wicker Bach“ (LP-Nr. 2.1.2 / BOR-055), welches sich weiter nach Osten hin fortsetzt. Das Naturschutzgebiet wird von der Planung nicht tangiert, der Bereich des Grabens bleibt unberührt. In ähnlicher Abgrenzung wie das NSG besteht eine als schutzwürdiges Biotop (BK-4105906) gemäß Biotopkataster des LANUV ausgewiesene Fläche. Ein weiteres schutzwürdiges Biotop stellt der südlich des Geltungsbereiches gelegene Abschnitt des Holtwicker Baches (BK-4105-052) dar. Der Änderungsbereich grenzt im Süden an den Holtwicker Bach, welcher über ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet verfügt. Das Übeschwemmungsgebiet des Holtwicker Baches ist seit dem 06.07.2012 durch eine ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt worden. Durch das Inkrafttreten dieser Verordnung erlischt die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes des Holtwicker Baches vom 20.06.2011. Es gelten die Verbots- Seite 7/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), für ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Demnach ist es u.a. untersagt, neue Baugebiete auszuweisen, bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen. Der Änderungsbereich tangiert nicht die Abgrenzungen des Überschwemmungsgebietes, so dass die vorstehend aufgeführten Verbotstatbestände nicht erfüllt werden. Der Grünordnungsrahmenplan der Stadt Bocholt (1997) konkretisiert die Belange der Freiraum- und Landschaftsplanung im besiedelten Bereich. Der Änderungsbereich liegt hier innerhalb des Grünsystems (Grünzug / Grüner Ring). Ziel der Grünzüge ist die Entwicklung und Sicherung zusammenhängender Grünverbindungen bei Berücksichtigung der Verbindungsfunktion zwischen Stadt und Freiland. Der Änderungsbereich liegt im äußersten Norden des Grünzuges „R“ (Freizeit- und Erholungsschwerpunkt „Hünting bis Herzogstraße“). Ziel ist die Verlängerung der Freizeit- und Erholungsachse bis in den inneren Stadtbereich. Hervorzuheben ist eine geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung. Die Sportanlagen haben Anteil an der „Radialen Grünachse“ Freizeit- und Erholungsbereich „Hünting“. Für die genannten Kategorien sieht der GORP folgende Entwicklungsziele vor: Erhalt/Entwicklung durchgängiger Grünzugkomplexe, Erhaltung/Aufwertung vorhandener Grünflächen, Aufwertung/Anreicherung im Freilandbereich in Verbindung mit der zukünftigen Kompensation im Rahmen der Eingriffsregelung (Kompensationsflächenpool), Sicherung der weiträumigen Umgebung des Holtwicker Baches als Freilandbereich im Verbund eines durchgängigen „Grünen Ringes“; Erhöhung der Naturnähe durch Anreicherung mit Gehölzen im Freiland; Umbau der Waldbestände, Nutzung des teilweise hohen Entwicklungspotenzials im Bereich der grundwassergeprägten Gley-Böden, Nutzung des Entwicklungspotenzials im Bereich der Extremstandorte durch standortgerechte (Grünland-)Nutzung und Entwicklung grundwassergeprägter Biotope, Sicherung und Erhalt der schutzwürdigen Biotope, Umweltverträgliches Konzept zur Entwicklung des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes Hünting. 1.4. Planinhalte Der überwiegende Teil des Änderungsbereiches, welcher größtenteils aus den Flächen des Freizeitbades BAHIA-Bades westlich des Hemdener Weges besteht, wird zukünftig als Sondergebiet „Freizeit und Erholung“ ausgewiesen. Der Bereich der derzeit bestehenden Stellplätze sowie die daran im Norden angrenzenden neu geplanten Stellplätze des Freizeitbades BAHIA-Bad östlich des Hemdener Weges wird als Sondergebiet „Freizeit und Erholung: Stellplätze“ ausgewiesen. Die Ausweisung des Sondergebietes „Freizeit und Erholung“ orientiert sich an den Darstellungen des Regionalplans Münsterland, der den gesamten Änderungsbereich als einen allgemeinen Freiraum und Agrarbereich ausweist, der durch einen Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen mit der sonstigen Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen überlagert wird. Seite 8/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Kurzbeschreibung und Abgrenzung des umweltbezogenen Untersuchungsraumes Der Änderungsbereich liegt im Norden der Stadt Bocholt zwischen den Bezirken Holtwick im Westen und Stenern im Osten. Abb. 1: Änderungsbereich (schwarz gestrichelte Linie), Stand 29.10.2015 Der umweltbezogene Untersuchungsraum umfasst vorwiegend die Anlagen des Freizeitbades inkl. Parkplatzfläche. Darüber hinaus werden noch die angrenzenden Bereiche mit betrachtet, sofern Auswirkungen durch die Planung zu erwarten sind. Um die maximal zu erwartenden Umweltauswirkungen ermitteln zu können, werden auch die an den Änderungsbereich angrenzenden Flächen wie die Fläche des Bogenschützenvereins im Westen, die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Norden und Osten, Teilbereiche der Waldfläche und der Wohnbebauung im Süden, innerhalb des umweltbezogenen Untersuchungsraumes berücksichtigt. Diese Vorgehensweise gewährleistet die vollständige Erfassung der Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Punkt 7 Seite 9/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen BauGB. Die Abgrenzung des umweltbezogenen Untersuchungsraumes deckt sich mit der zum Bebauungsplanverfahren. 2.2. Bestandsaufnahme und Prognose der Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes 2.2.1. Belange des Umweltschutzes Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, gemäß § 1 Abs. 6 Punkt 7a-i BauGB im Hinblick auf den derzeitigen Zustand, einschließlich der besonderen Umweltmerkmale im Hinblick auf eine erhebliche Beeinflussung beschrieben. Zu den im Rahmen dieses Umweltberichtes zu berücksichtigenden Umweltbelangen zählen: a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) nicht relevant, da keine Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. Europäische Vogelschutzgebiete im Änderungsbereich liegen, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter und e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insb. des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden i) die Wechselwirkungen der Buchstaben a, c und d 2.2.2. Gegenüberstellung von bestehenden und geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplanes Um die Umweltauswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung zu ermitteln, wird das bestehende Planungsrecht den geplanten Darstellungen gegenübergestellt. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist zu beurteilen, ob durch die Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt einhergehen können bzw. möglich sind. Folgende Änderungen werden vorgesehen: Grünfläche: Freibad in Sondergebiet „Freizeit und Erholung“ Grünfläche: Parkplatz (öffentlich) in Sondergebiet „Freizeit und Erholung: Stellplätze“ Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet „Freizeit und Erholung“ Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet „Freizeit und Erholung: Stellplätze“ Seite 10/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Die Ausweisung des Sondergebietes „Freizeit und Erholung“ und „Freizeit und Erholung: Stellplätze“ führt zu Versiegelungen bzw. Teilversiegelungen bisher unversiegelter landwirtschaftlicher Nutzflächen. Bei den Grünflächen „Freibad“ und „Parkplatz“ handelt es sich vorwiegend um bereits vorbelastete Bereiche, deren Böden bereits größtenteils versiegelt bzw. teilversiegelt und anthropogen überprägt sind. Diese wesentlichen Aspekte sind bei der nachfolgenden schutzgutbezogenen Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung zu berücksichtigen. 2.2.3. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen der Planung Der derzeitige Umweltzustand des Änderungsbereiches wird nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben, hinsichtlich der Auswirkungen durch die Planung eingeschätzt und abschließend bewertet. Tab. 2: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen der Planung Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung Umweltbelang Bestand Auswirkungen Bewertung Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt Vorbelastungen durch Versiegelungen und Teilversiegelungen im Bereich des Freizeitbades (westlich Hemdener Weg) und des Stellplatzes (östlich Hemdener Weg) Verlust der Biotopstrukturen durch Nutzungsänderung (Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft mit überwiegend geringer bis mittlerer Wertigkeit) Verlust der überwiegend gering bis mittelwertigen Biotopstrukturen geht nicht mit erheblichen Auswirkungen einher. Biotoptypen im Änderungsbereich: Acker, Grünland, Intensivrasen, Gehölze, Sport- und Freizeitanlage, versiegelte Flächen (Parkplatz, Verkehrsfläche) Höherwertige Gehölze werden teilweise erhalten (westlich des BAHIA Bades) und in die Planung integriert. Vorkommen planungsrelevanter Arten innerhalb des Untersuchungsraumes: Kleinabendsegler, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Steinkauz Für alle im Jahr 2012 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten kann ein Brutvorkommen innerhalb des Änderungsbereiches ausgeschlossen werden. Der Änderungsbereich ist Teil eines potentiellen Nahrungshabitat des Mäusebussards und des Turmfalken, da diese östlich des BAHIA-BadParkplatzes verortet wurde. Ein Horst wurde jedoch nicht festge- Der Bereich des Grabens im Osten des Änderungsbereiches, welcher Bestandteil des Naturschutzgebiets „Holtwicker Bach“ ist, bleibt unberührt, so dass Auswirkungen auf das NSG auszuschließen sind. Verlust eines Teils des Nahrungshabitates des Steinkauzes. Art-für-Art Betrachtung siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung werden getroffen (Erhalt von Gehölzen). Zusätzlich finden Neuanpflanzungen zur Eingrünung und Aufwertung des Änderungsbereiches statt. Zerstörung eines Steinkauzrevieres durch Flächenbeanspruchung eines Teiles des Nahrungshabitates, Flächenaufwertungen im Umfeld des Vorhabengebietes durch Schaffung eines Nahrungshabitates als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zur Vermeidung der Erfüllung der Verbortstatbestände (siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Berücksichtigung der Maß- Seite 11/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung Umweltbelang Bestand Auswirkungen stellt. nahmen nicht erfüllt (siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Im Norden an den Änderungsbereich angrenzend konnte im Bereich der dortigen Hofanlage ein Brutplatz des Steinkauzes nachgewiesen werden. Dieser nutzt die südlich davon liegende Fettweide als Nahrungshabitat, die anteilig Bestandteil des Änderungsbereiches ist. Boden Die Böden sind im Bereich der Gebäude und Anlagen des Freizeitbades und der Parkplätze größtenteils versiegelt und übernehmen keine natürlichen Bodenfunktionen. Die übrigen Bereiche insbesondere die das Areal des Freizeitbades umgebenden Gehölzflächen und die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind aktuell unversiegelt und übernehmen natürliche Bodenfunktionen. Bewertung Bei Nicht-Durchführung ist mit einer Entwicklung der Gehölzbestände zu rechnen. Die bereits vorbelasteten Bereiche unterliegen auch bei NichtDurchführung keinen Änderungen. Neuversiegelungen von Böden, die bisher ihre natürlichen Bodenfunktionen übernehmen konnten. Durch die Neuversiegelungen sind erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten. Für die Versiegelungen werden Maßnahmen in Natur und Landschaft und grünordnerische Maßnahmen vorgesehen und dadurch ausgeglichen. Bei Nicht-Durchführung sind keine Veränderungen / Entwicklungen des Bodens zu erwarten. Schutzwürdige Böden (nach GD NW) kommen nicht vor. Hinweise zu Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor. Wasser Keine Wasserschutzgebiete Der Änderungsbereich grenzt im Süden an den Holtwicker Bach mit seinem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Neuversiegelungen von Flächen mit einer Bedeutung für die Versickerung und Grundwasserneubildung Die versiegelten Flächen übernehmen keine Funktionen zur Versickerung und damit zur Grundwasserneubildung. Den unversiegelten Offenlandbereichen im Norden und Westen sowie dem Waldgebiet im Süden kommt eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Versiegelungen nicht erheblich für den Wasserhaushalt, da zur Vermeidung von Auswirkungen eine Versickerung des Niederschlagswassers vorgesehen wird. Dazu wird auf dem Gelände des BAHIABades ein Rückhaltebecken mit nachgeschalteter Versickerung errichtet. Zudem wird der neu geplante Stellplatz in teilversiegelter Form (Rasengittersteine) errichtet, so dass das Niederschlagswasser hier Seite 12/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung Umweltbelang Bestand Auswirkungen Grundwasserneubildung zu. Bewertung vor Ort versickern kann. Auswirkungen auf den Holtwicker Bach samt seinem Überschwemmungsgebiet ergeben sich nicht. Bei Nicht-Durchführung sind keine Veränderungen / Entwicklungen des Wasserhaushaltes zu erwarten. Luft / Klima Hinsichtlich der Luftgüte sind keine nennenswerten Vorbelastungen durch z.B. verkehrsbedingte Immissionen vorhanden. Verlust von klimatisch bedeutenden Gehölzen Der Änderungsbereich ist dem Freilandklima zuzuordnen. Bei Durchführung und NichtDurchführung ist mit keinen erheblichen Veränderungen der lufthygienischen Situation zu rechnen. Zur Vermeidung und Verringerung von erheblichen Auswirkungen werden Gehölze erhalten und durch möglichst viele Neuanpflanzungen ergänzt. Den Gehölzen kommt eine Bedeutung für die Frischluftproduktion zu. Auch nach Durchführung der Planung steht der Änderungsbereich im Einfluss der umgebenden Freiflächen, so dass es nicht zu einem Wärmeinseleffekt kommt. Es ist nicht von erheblichen Auswirkungen auf das Klima auszugehen. Ohne Durchführung der Planung sind keine Veränderungen der klimatischen Situation zu erwarten. Landschaft Freizeit / Erholung Änderungsbereich wird durch das Freizeitbad „BAHIA“, inkl. Parkplatz, sowie den daran angrenzenden Gehölz- und Landwirtschaftsbereiche geprägt. Teilweise bauliche Überprägung von Gehölz- und Landwirtschaftsbereiche Den Gehölzen kommt als prägen- Es entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Wertgebende Gehölze werden teilweise erhalten und durch Neuanpflanzungen ergänzt. Die bedeutsame Erholungseig- Seite 13/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Derzeitiger Umweltzustand und zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung Umweltbelang Bestand Auswirkungen de Landschaftselemente eine hohe Bedeutung zu. nung des Änderungsbereiches bleibt bei Durchführung ebenfalls erhalten. Der Regionalplan Münsterland stellt den gesamten Änderungsbereich als einen allgemeinen Freiraum und Agrarbereich dar, der durch einen Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen mt der sonstigen Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen überlagert wird. Menschen und menschliche Gesundheit Flächen mit Wohnfunktion liegen nicht innerhalb des Änderungsbereiches. Wohnen / Wohnumfeld Weitere schutzwürdige Bereiche mit Wohnnutzungen liegen südlich des Änderungsbereiches als zusammenhängende Wohnsiedlungsflächen sowie Westen und Norden in Form von Hofanlagen. Der Änderungsbereich besitzt eine Bedeutung für die Wohnumfeldfunktion als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt. Bewertung Bei Nicht-Durchführung sind keine Entwicklungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Zur Beurteilung der Schallimmissionen wurden Schalltechnische Gutachten angefertigt (vgl. hierzu Schallschutzgutachten, TÜV Nord, 2008, 2013 & 2014). Demnach werden die Immissionsrichtwerte durch die Beurteilungspegel auch nach der Erweiterung in keinem der Beurteilungszeiträume überschritten. Auswirkungen auf den Freizeit- und Erholungsschwerpunkt entstehen nicht. Vielmehr wird dieser in seiner Funktion durch die Ausweisung des Sondergebietes „Freizeit und Erholung“ gestärkt. Die Fuß- und Radwegeverbindungen werden auch bei Durchführung der Planung aufrechterhalten. Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen durch Schallimmissionen zu erwarten. Zu Sicherung der Einhaltung der Immissionsrichtwertewerden im B-Plan NW 26 Schallschutzfestsetzungen vorgenommen. Vorbelastungen durch Luftschadstoffimmissionen mit Überschreitungen von Grenz- und Orientierungswerten sowie Vorbelastungen durch Altlastenverdachtsflächen liegen für den Änderungsbereich nicht vor. Bei Nicht-Durchführung sind keine Entwicklungen zu erwarten. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Keine Bau- und Bodendenkmäler und sonstige Sachgüter vorhanden Keine Auswirkungen Bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung sind keine Veränderungen zu erwarten. Wechselwirkungen Über die dargelegten schutzgutbezogenen Inhalte hinaus sind planungsrelevante Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern nicht erkennbar. Seite 14/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen 2.2.4. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich Zur Vermeidung und Verringerung möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung folgende Aspekte berücksichtigt: Erhalt von hochwertigen Gehölzen im Bereich des Sondergebietes „Freizeit und Er holung“ sowie im Bereich des Sondergebietes „Freizeit und Erholung: Stellplätze , Erhalt von Fuß- und Radwegeverbindungen, Sicherung des Überschwemmungsgebietes des im Süden des Änderungsbereiches verlaufenden Holtwicker Baches, Sicherstellung der Versickerung der Niederschlagswassers (Regenrückhaltebecken, Rasengittersteine). Für notwendig werdende Maßnahmen zum Artenschutz werden entsprechende Ausgleichsflächen bereitgestellt. Darüber hinaus regelt der zeitgleich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan NW 26 weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, wie der Schutz von Gehölzen während der Baumaßnahme, Anpflanzungen von Gehölzen und Schallschutzfestsetzungen. Zur Ermittlung der durch das Vorhaben entstehenden Eingriffe wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Zur Kompensation von Eingriffen sind Maßnahmen auf externen Flächen erforderlich. Die Kompensation wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt. 2.2.5. Alternativen und anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund der Umplanungen im Bereich des Geländes des BAHIA-Bades wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Ausweisung bzw. die Entwicklung von Freiraumbereichen für zweckgebundene Nutzungen mit der Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen entspricht den regionalplanerischen Zielsetzungen. Die Ziele der Raumordnung (Regionalplan Münsterland) sehen für den gesamten Änderungsbereich sowie für die nach Westen angrenzenden Bereiche einen allgemeinen Freiraum und Agrarbereich vor, der durch einen Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen mit der sonstigen Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen überlagert wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich somit an der Darstellung des Regionalplanes, so dass Konflikte mit der Landes- und Regionalplanung auszuschließen sind. Alternative Planungsmöglichkeiten sind für die FNP-Änderung nicht gegeben. Aus umweltfachlicher Sicht ist die gewählte Lösung vertretbar. 3. Zusätzliche Angaben 3.1. Angaben zu verwendeten technischen Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Bei der Erstellung des Umweltberichtes wurde die Gliederung gemäß den Vorgaben des § 2a BauGB und der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgenommen. Die Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes ist gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Punkt 7 BauGB in den Umweltbericht eingearbeitet worden. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten. Seite 15/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen 3.2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der Durchführung des Bauleitplans Auf der Planungsebene des FNP werden Eingriffe vorbereitet, die mit erheblichen Auswirkungen verbunden sein können. Eine unmittelbare Wirkung ist durch den FNP jedoch nicht gegeben. Eine rechtsverbindliche Detailplanung, aus der konkrete Folgen der Planung abgeleitet werden können, wird erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanebene) erreicht. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird es daher nicht erforderlich, Maßnahmen zur Überwachung von erheblichen Auswirkungen festzulegen. Es wird auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan NW 26 verwiesen. 3.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Das Areal des am Hemdener Weg, nördlich des Holtwicker Baches, gelegenen Freizeitbades BAHIA soll erweitert werden. Dazu wird derzeit der Bebauungsplan NW 26 aufgestellt und der Flächennutzungsplan in einem zeitgleich durchgeführten Verfahren geändert. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bocholt (1979; Stand 2015) weist den betreffenden Bereich aktuell als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad bzw. Parkplatz aus. Die westlich, nördlich und östlich an das Gebiet des Freizeitbades angrenzenden Bereiche sind als Landwirtschaftsflächen ausgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung macht eine Änderung des FNP mit den zuvor beschriebenen Darstellungen erforderlich. Im Rahmen der zeitgleichen Aufstellung des Bebauungsplanes wurden Fachgutachten erarbeitet (Immissionsschutzgutachten, Artenschutzfachbeitrag, Umweltbericht), auf deren Ergebnisse im vorliegenden Umweltbericht verwiesen wird. Der überwiegende Teil des Änderungsbereiches, welcher größtenteils aus den Flächen des Freizeitbades BAHIA-Bades westlich des Hemdener Weges besteht, wird zukünftig als Son dergebiet „Freizeit und Erholung“ ausgewiesen. Der Bereich der derzeit l- bestehenden plätze sowie die daran im Norden angrenzenden neu geplanten Stellplätze des Freizeitbades BAHIA-Bad östlich des Hemdener Weges wird als Sondergebiet „Freizeit und Erholung: Stellplätze“ ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem zeitgleich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan NW 26 kann festgehalten werden, dass durch die Neuversiegelungen erhebliche negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. Diese können durch Maßnahmen für Natur und Landschaft sowie durch grünordnerische Maßnahmen ausgeglichen werden. Erhebliche Auswirkungen auf die anderen Schutzgüter entstehen durch die Planung nicht. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, wie der teilweise Erhalt von Gehölzen, die Neuanlage von Gehölzen, Schallschutzfestsetzungen, Schaffung eines Nahrungshabitates für den Steinkauz etc. tragen hierzu bei. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Ausgleich des ermittelten Biotopwertdefizites geregelt. Eine Bilanzierung für die FNPÄnderung erfolgt nicht. Der vorliegende Umweltbericht stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung umfassend und systematisch dar, so dass die Belange des Umweltschutzes in der Abwägung berücksichtigt werden können. Insgesamt ist das Vorhaben mit den Belangen des Umweltschutzes vereinbar. Seite 16/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen Stel Literatur Gesetze, Richtlinien und Normen: BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2015): Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015, Art. 83 (BGBl. I S. 1474); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBI. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2269); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2015): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015, Art. 421 (BGBl. I S. 1474); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2015): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015, Art. 2 (BGBl. I S. 2490); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2015): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015, Art. 320 (BGBl. I S. 1474); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2015): Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist. Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2015): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015, Art. 6 (BGBl. I S. 1722); Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2014): DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Deutsche Norm, Ausgabe: 2014-07 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. Seite 17/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010 S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) vom 29. April 1992 (GV. NRW. S. 175), SGV. NRW. 2129, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013): in der Fassung vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Dezember 2012, Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013): Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG), vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG), vom 25. Juni 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133), in Kraft getreten am 16.03.2013; Düsseldorf. Projektbezogene Literatur: BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2014): Regionalplan Münsterland; Münster. FROELICH & SPORBECK (2006): Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Neubau der Nordringtrasse - westlicher Abschnitt in Bocholt, Teil 1: Raumanalyse und Raumwiderstand;Vorabzug; erstellt im Auftrag der Stadt Bocholt; Bochum. Seite 18/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen FROELICH & SPORBECK (2015): Bebauungsplan NW 26 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; überarbeitet 2016, Bochum. GEISING + BÖKER ARCHITEKTEN (2015): Masterplan BAHIA, Maßstab 1:500, Stand: 06.07.2015: Vechta. GEOLOGISCHER DIENST DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (GD NRW) (2004): Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW mit Auskunftssystem „Schutzwürdige Böden“; Krefeld. KREIS BORKEN (HRSG.) (1997): Landschaftsplan Bocholt-West; Borken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (LANUV NRW) (2013): Infosysteme / Datenbanken (http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm); Recklinghausen. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (LANUV NRW) (2013): Digitaler Klimaatlas NRW (http://www.klimaatlas.nrw.de/site/) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (LANUV NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung; Recklinghausen. MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT- MSWKS -UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV - DES LANDES NRW (2001): Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Düsseldorf. STADT BOCHOLT (2015): Begründung und Plandarstellung zum Bebauungsplan NW 26 (Entwurf); Bocholt. STADT BOCHOLT (2015): Flächennutzungsplan der Stadt Bocholt; Bocholt. STADT BOCHOLT (HRSG.) (1997): Grünordnungsrahmenplan (GORP) für den besiedelten Bereich – Dezernat für Planung, Umwelt und Bau (Grünflächenamt); erarbeitet im Auftrag der Stadt Bocholt durch LANDSCHAFT + SIEDLUNG; Bocholt. Seite 19/19 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich des Holtwicker Baches, westlich und östlich des Hemdener Weges, südlich des Gebäudes Hemdener Weg Haus-Nr. 175 und östlich des Geländes der Bocholter Bogenschützen