Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ Modulhandbuch Gültig für alle Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/2015 ihr Studium begonnen haben. Stand: Juni 2012 Einleitung Der Studiengang Bachelor of Arts ‚Soziale Arbeit’ am Fachbereich IV – Sozial- und Gesundheitswesen – der Fachhochschule Ludwigshafen ist ein modularisierter Vollzeitstudiengang, der in einer Regelstudienzeit von sieben Semestern (Studienhalbjahre) für eine professionelle Praxis in grundsätzlich allen Arbeitsfeldern der beruflichen Sozialen Arbeit qualifiziert und darüber hinaus den Weg zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation im Rahmen eines Master-Studiengangs eröffnet. Die Module im Rahmen des Studiengangs sind - auf das Studien- bzw. Bildungsziel dieses Studiengangs hin - bestimmte funktionale ‚Bausteine’, die sich in thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen ausdifferenzieren und mit einer lernzieladäquaten Prüfung abschließen. Das Studium ist generalistisch ausgerichtet und bietet zugleich einen vertieften Einblick in ein Arbeitsfeld Sozialer Arbeit (Schwerpunktstudium). Der Studiengang ist orientiert an genuinen Themen der Sozialen Arbeit und geht von einer eigenständigen Wissenschaft ‚Soziale Arbeit’ aus. Unter Einbeziehung der relevanten Wissensbestände der korrespondierenden Bezugswissenschaften der Sozialen Arbeit vermittelt der Studiengang grundlegendes Wissen und Verstehen der theoretischen und angewandten Wissenschaft ‚Soziale Arbeit’ sowie der relevanten Wissensbestände der Bezugs(fach-)wissenschaften Sozialer Arbeit (Ästhetik, Ethik, Pädagogik, Politik, Psychologie, Recht, Soziologie). Der Studiengang beinhaltet ein Schwerpunktstudium ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit I - III’ (Wahlpflicht), bestehend aus den Modulen ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit I’ (Modul 10), ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit II’ (Modul 11) und ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit III’ (Modul 14). Modul 11 (‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit II) erfolgt als integriertes Praktisches Studiensemester. Das Schwerpunktstudium stellt zusammen mit Modul 7 („Methoden der Sozialen Arbeit“) die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sicher. Mit dem Praktischen Studiensemester integriert der Studiengang ‚Praxis’ als spezifischen Lernort und wichtiges Referenzsystem. Bereits während ihres Studiums erhalten Studierende einen exemplarischen Einblick in ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Sie erfahren ‚Soziale Arbeit’ als konkrete berufliche Praxis und sind gefordert, ihr Wissen, Verstehen und Können gezielt, kontextsensibel und lösungsorientiert einzusetzen, um vielfältige Problem-, Frageund Aufgabenstellungen dieser Praxis angemessen zu bestimmen, mögliche Lösungsstrategien und Methoden kriteriengeleitet abzuwägen, zu entscheiden und zu vertreten sowie Interventionen zu planen, umzusetzen, zu reflektieren und zu bewerten. Die Studierenden erfahren die besondere Bedeutung von ‚Persönlichkeit’ und ‚Haltung’ (Solidarität und Empathie, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Stabilität und Belastbarkeit, etc.) in Interventionsprozessen. Sie werden bei der Reflexion ‚ihrer’ Praxis und ihrer personalen Anteile an dieser Praxis gezielt angeleitet und begleitet. Die Studierenden erhalten wichtige Impulse für ihr weiteres Studium. Der Studiengang selbst erhält konstant Rückmeldungen zur ‚Praxistauglichkeit’ seines Studienprogramms. Das Schwerpunktstudium zielt somit auf die Förderung berufspraktischer Kompetenzen und qualifiziert in einem unmittelbaren, kooperativen Bezug zur institutionalisierten Praxis Sozialer Arbeit (Arbeitsfeldbezug). Es bindet einen Großteil der für die staatliche Anerkennung nachzuweisenden praktischen Studienanteile ein. Es bietet Studierenden, die 2 sich durch die Wahl zwischen verschiedenen Schwerpunktgebieten für den „ihren“ entschieden haben, die Chance, in besonderer Weise motiviert eine Spezialisierung bezogen auf ein Arbeitsfeld Sozialer Arbeit vorzunehmen und in der Verfolgung dieses Ziel in der Kontinuität einer überschaubaren Lerngruppe (ca. 17 Studierende) vom vierten bis einschließlich dem siebten Studiensemester zusammen zu wirken. Eine weitere Möglichkeit der Spezialisierung und individuellen Profilierung der Studierenden im Rahmen des Studiengangs eröffnet Modul 15 als sogenanntes „Freigestaltbares Wahlpflichtmodul“. Zu einem späteren Zeitpunkt (6. und 7. Semester) und vom zeitlichen Umfang her deutlich kürzer als das Schwerpunktstudium, weist Modul 15 ein offeneres Profil aus als das Schwerpunktstudium mit seinem unmittelbaren und engen Arbeitsfeldbezug (s.o.). Das Lehrangebot im Rahmen des „Freigestaltbaren Wahlpflichtmoduls“ (Modul 15) ist gezielt als dynamisches Element im Rahmen des Studiengangs konzipiert. So können die einzelnen Lehrangebote im Rahmen des Moduls 15 – ggf. von einem studentischen Jahrgang zu einem folgenden wechselnd – Impulse und konkrete Anregungen aus dem im Studienbereich institutionalisierten Lehre-Praxis-Dialog oder von studentischer oder dozentischer Seite aufgreifen. Individuelle Spezialisierung, in Form einer Vertiefung oder Neuerschließung von für die Soziale Arbeit interessanten Wissensbereichen, Forschungs- und Handlungskompetenzen, erzielen die Studierenden optional – je nach gewähltem Lehrangebot – etwa über die Befassung mit einem weiteren Feld beruflicher Praxis Sozialer Arbeit (neben dem ihres Schwerpunktstudiums, s.o.), mit Fragestellungen der Forschung im Bereich Sozialer Arbeit (etwa im Rahmen der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt der Hochschule), mit im Bereich Sozialer Arbeit relevanten Querschnittsthemen, z.B. „Projektmanagement im Sozial- und Gesundheitswesen“, „Sozialmanagement“ etc., oder aber etwa im Rahmen von Praxisprojekten im Bereich Sozialer Arbeit, etc. Der Studiengang baut auf unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen und die praktischen und fachlichen Vorerfahrungen der Studierenden auf und zielt darauf, die künftigen Absolventinnen und Absolventen zu einer engagierten und mutigen, reflektierten und selbständigen Umsetzung ethischer und professioneller Standards in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit zu befähigen. Dies meint zum einen, die Fähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zur kriteriengeleiteten Planung, Organisation, konzeptionellen (Weiter-)Entwicklung, kritischen Reflexion, fachlichen und politischen Vertretung sowie effizienten Durchführung und Evaluation konkreter Praxen Sozialer Arbeit, zum andern, die Fähigkeit zur Reflexion von gesellschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, administrativen und wirtschaftlichen Kontexten der Sozialen Arbeit wie auch zur Reflexion der Institution ‚Soziale Arbeit’ selbst und ihrer Praxen. Die Studierenden absolvieren im 1., 2., 3., 4. und 6. Studiensemester pro Semester und Woche im Durchschnitt 23 Stunden im Kontaktstudium. Das 5. Semester erfolgt als praktisches Studiensemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von 20 Wochen, in denen die Studierenden in der Praxis in Vollzeit tätig sind. Im 7. Studiensemester, in dem die Bachelor-Thesis zu erstellen ist, beläuft sich das wöchentliche Kontaktstudium auf 11 Stunden. Um eine Bewertung der Module bzw. der Modullehrveranstaltungen im Hinblick auf Gleichwertigkeit als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit bzw. den Transfer bei einem Wechsel der Hochschule zu sichern, werden im Studiengang in Anlehnung an das European Credit Transfer System (ECTS) Leistungspunkte (Kreditpunkte, credits bzw. creditpoints; cp) vergeben. Im gesamten Studiengang sind maximal 210 credits zu erzielen: pro akademischem Jahr maximal 60 credits und pro Semester maximal 30 credits. 3 Diesen Kreditpunkten entspricht ein bestimmter studentischer Arbeitsaufwand (‚workload’). Dieser umfasst die Gesamtbelastung der Studierenden im Studiengang, d.h. sämtliche Kontaktzeiten (von Lehrenden betreute Arbeitszeiten) und Präsenzzeiten (Zeiten angewiesenen Lernens in Gruppen) sowie das Selbststudium und den gesamten Prüfungsaufwand. Der Studiengang rechnet einen credit mit 30 Stunden studentischem Arbeitsaufwand. Pro Semester rechnet der Studiengang so mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 900 Stunden. Dies entspricht bei 20 Wochen pro Semester einer 45 Stunden Woche. Das vorliegende Modulhandbuch leistet eine detaillierte inhaltliche Beschreibung aller Module sowie sämtlicher Modullehrveranstaltungen im Studiengang. Die Beschreibung der Module und der Modullehrveranstaltungen soll zuverlässig informieren über Qualifikationsziele (Wissen und Verständnis; Fähigkeiten und Fertigkeiten; Persönlichkeit und Haltungen), Studieninhalte und -verlauf, qualitative und quantitative Anforderungen an die Studierenden und Einbindung des Moduls bzw. der Veranstaltung in das Gesamtkonzept des Studienganges bzw. das Verhältnis zu anderen angebotenen Modulen. Transparenz und Überprüfbarkeit zielen darauf Studierenden die Planung und Gestaltung ihres Studiums zu erleichtern; haupt- und nebenamtlich Lehrende sowie Mitarbeitende in der Verwaltung gesichert zu informieren über die Qualifikationsziele, die Inhalte, die Strukturdaten sowie die curriculare Einbindung der im Rahmen des Studiengangs zu erbringenden Lehrveranstaltungen; potenziellen Kooperationspartnern (z.B. ‚Praxis’ im Rahmen der integrierten Praxissemestern) und ArbeitgeberInnen eine wichtige Orientierungshilfe zu geben; dem Fachbereich eine systematische Grundlage für die gezielte Planung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung des Studienganges zu bieten. Fachbereich IV - ‚Sozial- und Gesundheitswesen’ -, Ludwigshafen, Juni 2009. 4 Modul 1 / BASA 1: ‚Soziale Probleme und Soziale Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: 15 cp Lage: 1. und 2. Sem. 450 h Kontaktzeit: 150h Selbststudium: 300h Kreditpunkte: Selbststudium: Kontaktzeit: Lehrveranstaltungen: Kennnummer: BASA 1 a) Konstruktion und Konstitution sozialer Probleme (1. Semester) b) Ethische Grundlagen Sozialer Arbeit (1. Semester) c) Soziale Arbeit als historisch-gesellschaftliche Form der Deutung und Bearbeitung sozialer Probleme (2. Semester) d) Bearbeitung sozialer Probleme in Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit (2. Semester) Pflichtmodul: X Lehrformen: Gruppengröße: Qualifikationsziele: Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: a) 4 SWS / 60h a) 120h a) 6 cp b) 2 SWS / 30h b) 30h b) 2 cp c) 2 SWS / 30h c) 30h c) 2 cp d) 2 SWS / 30h d) 120h d) 5 cp Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a) Seminar (Erkundung) b) Vorlesung c) Seminar d) Seminar (Erkundung) a) 3 Gruppen á 33 Studierende b) 3 Gruppen á 33 Studierende c) 3 Gruppen á 33 Studierende d) 3 Gruppen á 33 Studierende Studierende befassen sich in diesem Modul mit dem Gegenstand (bzw. den Gegenständen) Sozialer Arbeit und der Sozialen Arbeit als spezifischer Form (bzw. Formen) der gesellschaftlichen Bearbeitung dieses Gegenstandes (bzw. dieser Gegenstände). Diese Beschäftigung verweist insbesondere auf ethische Fragestellungen und den Bedarf kriteriengeleiteter Reflexion. Studierende kennen die Fachdebatte um Gegenstandsbestimmung und Gegenstandsbearbeitung in der Sozialen Arbeit und erkennen die Bedeutung einer solchen Bestimmung für die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit als Profession und als Disziplin. Sie sind in der Lage, sich mit unterschiedlichen Bestimmungsversuchen kritisch auseinander zu setzen und beginnen damit deren Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen zu erfassen. Studierende begreifen soziale Probleme und Soziale Arbeit als historische Produkte gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse von Akteuren und Akteursgruppen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Strukturen und Dynamiken und die Handelnden in der Sozialen Arbeit als gesellschaftliche Akteure in diesen Prozessen. Sie sind in der Lage, sowohl soziale Probleme und Problematisierungsprozesse als auch ihre eigenen vor- bzw. halbprofessionellen Problemdeutungen zu reflektieren. Besondere Aufmerksamkeit widmen sie dabei den Massenmedien und der massenmedial geprägten Öffentlichkeit. Sie haben einen ersten Überblick über die aktuellen Arbeitsfelder Sozialer Arbeit, deren Funktions-, Organisations- und Arbeitsweisen. Studierende kennen die Grundtypen ethischer Theorie und deren Grundbegriffe und wissen um die Bedeutung ethischer Reflexionen für die Gestaltung von Lebensführung, die kollektive Berufsführung und die gesellschaftliche Praxis. Sie sind in der Lage, den Gesamtzusammenhang von Gegenstand und Gegenstandbearbeitung in der Sozialen Arbeit ethisch zu reflektieren. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 5 Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung zum Studiengang Präsentation und Fachgespräch (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (modulbezogen) Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Modulprüfung (Studienleistung) fließt nicht in die Endnote ein. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Hans Ebli; Dipl. Pädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Barbara Weiler 6 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 1.a.: ‚Konstruktion und Konstitution sozialer Probleme’ Qualifikationsziele: Studierende befassen sich in diesem Modul mit „sozialen Problemen“, dem Gegenstand (bzw. den Gegenständen) Sozialer Arbeit, und deren Gewordensein. Inhalte: Sonstige Informationen: Studierende kennen die Fachdebatte um die Bestimmung der Gegenstands Sozialer Arbeit und die Bedeutung der Gegenstandsbestimmung für die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit als Profession und als Disziplin. Sie kennen die unterschiedlichen Versuche der Gegenstandsbestimmung, sind in der Lage, sich kritisch mit diesen auseinander zu setzen, und beginnen damit, deren Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen zu erfassen. Studierende begreifen soziale Probleme als Gegenstände und Produkte gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse und die Handelnden der Sozialen Arbeit als Akteure in diesem Prozess. Sie wissen um die besondere Bedeutung der Massenmedien und der massenmedial geprägten Öffentlichkeit für diesen Prozess der „Karriere sozialer Probleme“. Studierende haben Kenntnis von anerkannten sozialen Problemen und aktuellen Problematisierungsprozessen und sie sind in der Lage, diese zu reflektieren. Sie haben ihre Fähigkeit im Team erprobt, sich - bezogen auf ein ausgewähltes soziales Problem - mit den öffentlich-politischen und institutionell verfestigten Problemdeutungen vertieft kritisch auseinander zu setzen, Fragen der Gegenstandsbestimmung Sozialer Arbeit zu klären und die Ergebnisse zu präsentieren. Vor diesem Hintergrund erwerben sie die Fähigkeit zur Reflexion der eigenen vor- bzw. halbprofessionellen Problemdeutungen. Soziale Probleme als zu bearbeitende Gegenstände Sozialer Arbeit Erste Bezugnahme auf massenmedial geprägte öffentliche und politisch-parlamentarische Debatten um soziale Probleme Theorien Sozialer Probleme Entwicklungsmodelle Akteure und ihre Interessen Problemmuster Diskursstrategien Massenmedien und Öffentlichkeit Sozialstaat als Problemlöser Bedeutung wissenschaftlicher Expertisen Bedeutung für die Soziale Arbeit Soziale Arbeit als Akteur im Prozess der Bestimmung ihres Gegenstandes Aktueller Stand der Fachdebatte um Gegenstandsbestimmung Reflexion anerkannter sozialer Probleme und aktueller Problematisierungsprozesse Studierende sollen in dieser Veranstaltung über das Kontaktstudium hinaus einen kritischen Zugang zu bestimmten sozialen Problemen suchen und Fragen der Bestimmung des spezifischen Gegenstands für die Soziale Arbeit klären. Die Ergebnisse werden in den Seminaren durch Studierende dargestellt und diskutiert. 7 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 1.b.: ‚Ethische Grundlagen Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Die Studierenden erhalten die Gelegenheit, in Auseinandersetzung mit philosophischen, theologischen und sozialwissenschaftlichen Theorien die grundlegenden ethischen Optionen der Praxis Sozialer Arbeit zu formulieren. Sie lernen die Grundtypen der Ethik (deontologische Ethiken, Tugendethik, Utilitarismus) und Grundbegriffe ethischer Argumentation (Normen, Werte, Tugenden, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, Verantwortung, Lebenskunst) kennen, um ihr Handeln selbständig ethisch begründen zu können. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in Ethik als Reflexionswissenschaft moralischer Urteile. Ihnen sind wichtige ethische Theorien vertraut und sie können selbständig auf dieser Basis argumentieren. Die Studierenden besitzen Grundkenntnisse der wichtigsten Vorstellungen vom Menschen und sind auf dieser Basis in der Lage, das zentrale Konzept „Mensch“ unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie ‚Gender’ in ausgewählten Theorien der Sozialen Arbeit zu analysieren und daraus Konsequenzen für die Berufspraxis abzuleiten. Inhalte: Grundtypen der Ethik (deontologische Ethiken, Tugendethik, Utilitarismus) Grundbegriffe ethischer Argumentation (Normen, Werte, Tugenden, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, Verantwortung, Lebenskunst) unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie ‚Gender’ ausgewählte ethische und anthropologische Ansätze in den religiösen, den human- und sozialwissenschaftlichen Traditionen und ihre Rezeption in verschiedenen Handlungstheorien der Sozialen Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie ‚Gender’ Analyse und Reflexion ethischer Probleme in der Sozialen Arbeit anhand von Falldiskussionen Sonstige Informationen: 8 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 1.c.: ‚Soziale Arbeit als historisch-gesellschaftliche Form der Deutung und Bearbeitung sozialer Probleme’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende erkennen die Soziale Arbeit als besondere historisch-gesellschaftliche Form der Deutung und Bearbeitung sozialer Probleme und damit die Bedeutung des historischen Prozesses für das Verständnis Sozialer Arbeit als Profession und Disziplin. Sie wissen um bedeutende Etappen des historischen Prozesses der Herausbildung dieser besonderen Form „Soziale Arbeit“. Vermittelt wird die Geschichte Sozialer Arbeit: Vorgeschichte: Armut und Armenfürsorge im Mittelalter, zu Beginn der Neuzeit und zur Zeit des Absolutismus und der Aufklärung Aufbruch Sozialer Arbeit zur Zeit der Industrialisierung und des frühen Kaiserreichs „Modernisierung“ Sozialer Arbeit zur Zeit des Ersten Weltkriegs Konsolidierung und Krise der Sozialen Arbeit in der Weimarer Republik Von der Fürsorge zur „Volkspflege“ im Nationalsozialismus Restauration und Reform der Sozialen Arbeit nach dem Zweiten Weltkrieg Sonstige Informationen: 9 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 1.d.: ‚Bearbeitung sozialer Probleme in Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende sind in dieser Veranstaltung mit der Sozialen Arbeit als spezifischer Form und besonderen ausdifferenzierten Formen der gesellschaftlichen Bearbeitung ihres Gegenstandes (bzw. ihrer Gegenstände) befasst. Inhalte: Studierende kennen die Fachdebatte um die spezifische Gegenstandsbearbeitung in der Sozialen Arbeit und die Bedeutung dieser Bestimmung für die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit als Profession und als Disziplin. Sie kennen die unterschiedlichen Versuche der Bestimmung einer spezifischen Gegenstandsbearbeitung, sind in der Lage, sich kritisch mit diesen auseinander zu setzen, und beginnen damit, deren Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen zu erfassen. Studierende haben einen Überblick über die aktuellen Arbeitsfelder Sozialer Ar beit, ein erstes Verständnis deren Funktions-, Organisations- und Arbeitsweisen. Sie beginnen damit, Ausdifferenzierung und Spezialisierung als ein zentrales Problem institutionalisierter Sozialer Arbeit zu begreifen. Studierende beginnen damit, Soziale Arbeit als Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen zu begreifen und nach Kriterien der Regulation dieser Spannungen zu fragen. Sie haben ihre Fähigkeiten erprobt, im Rahmen eines Teams eine Aufgabenstellung zu bearbeiten und die Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Fachdebatte um die Gegenstandsbearbeitung Sozialer Arbeit und Deklarationen Überblick über die Praxisfelder Sozialer Arbeit und vertiefter Einblick in ausgewählte Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Studierende sollen in dieser Veranstaltung über das Kontaktstudium hinaus einen forschenden Zugang zu Arbeitsfeldern suchen. Zentral geht es um Fragen der spezifischen Gegenstandsbearbeitung Sozialer Arbeit, der Funktions-, Organisations- und Arbeitsweise. Die Ergebnisse werden in den Seminaren durch Studierende dargestellt und diskutiert. Sonstige Informationen: 10 Modul 2 / BASA 2: ‚Schlüsselkompetenzen für Studium und Praxis der Sozialen Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 1. und 2. Sem. 420 h 14 cp Kontaktzeit: 120h Selbststudium: 300h Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Selbststudium: Kreditpunkte: a.) Einführung in das Studium / Wissenschaftswerkstatt a.) 2 SWS/30h a.) 60 h a.) 3 cp (1. Semester) b.) Aisthesis: Wahrnehmen und Verstehen (1. Semester) b.) 2 SWS/30h b.) 90 h b.) 4 cp c.) Kommunikation und Gesprächsführung (2. Semester) c.) 2SWS/30h c.) 60 h c.) 3 cp d.) Ästhetisch-mediale Werkstatt (2. Semester) d.) 2SWS/30h d.) 90 h d.) 4 cp Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: X Wahlmodul: a) Werkstatt Lehrformen: b) Seminar (Wahlpflicht) c) Seminar d) Werkstatt (Wahlpflicht) a) 4 Gruppen á 25 Studierende Gruppengröße: b) 6 Gruppen á 16 Studierende c) 6 Gruppen á 16 Studierende d) 6 Gruppen á 16 Studierende Die Studierenden sind über die formale wie inhaltliche Organisation des Studiums Qualifikationsziele: orientiert. Sie erhalten darüber hinaus grundlegende Impulse für einen das gesamte Studium durchziehenden Prozess: den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die von generalistischer Bedeutung im Rahmen des Studiums sowie der Praxis Sozialer Arbeit sind. Besonders herauszustellen sind hier folgende Bereiche: Studierende erhalten Unterstützung darin, für sich Arbeitstechniken und -strategien im Dienste eines gelingenden Studiums zu entwickeln. Studierende erwerben grundlegende Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens incl. wissenschaftlicher Medienkompetenz. Studierende erwerben aisthetische, d.h. im weitesten Sinne im Kontext sinnlicher Wahrnehmung stehende, Wahrnehmungs-, Deutungs- und Verstehenskompetenzen. Sie sind in der Lage, über eigene Wahrnehmungsmuster sowie deren wirklichkeitsgestaltende, normative Kraft zu reflektieren. Sie beginnen, sich eine professionelle Haltung zu erarbeiten, in der sie wertschätzend mit den unterschiedlichen Formen von Lebensführung in einer modernen – von Pluralität und Diversität geprägten – Gesellschaft umzugehen vermögen und eine besondere Sensibilität für soziale Problemlagen entwickeln können. Studierende erwerben Kommunikationskompetenzen, die insbesondere auf die Befähigung zur professionellen Gesprächsführung in Zusammenhängen von Sozialer Arbeit abzielen. Studierende erwerben Grundqualifikationen in mindestens einem Medium Ästhetischer Praxis mit dem Ziel der Befähigung, das Medium in Feldern der Sozialen Arbeit als Wahrnehmungs-, Ausdrucks-, Reflexions-, Gestaltungs- und/oder Kommunikationsmittel zu nutzen, insbesondere auch im Kontext von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Kennnummer: BASA 2 Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Zulassung zum Studiengang 11 Präsentation und schriftliche Reflexion (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (modulbezogen) Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Modulprüfung (Studienleistung) fließt nicht in die Endnote ein. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Andrea Lutz-Kluge, Antje Reinhard 12 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 2.a.: ‚Einführung in das Studium / Wissenschaftswerkstatt’ Qualifikationsziele: Studierende überschauen die formale wie inhaltliche Organisation des Studiums und entwickeln für sich Arbeitstechniken und -strategien im Dienste eines gelingenden Studiums. Sie kennen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und sind in der Lage, Prozesse des Wissenserwerbs und des aneignenden Lernens zu managen. Sie verfügen über grundlegende Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens. Sie sind in der Lage, gängige Methoden der wissenschaftlichen Recherche anzuwenden, Ergebnisse zu systematisieren und festzuhalten und in ansprechender Weise zu präsentieren. Studierende entwickeln in Kleingruppenarbeit am Beispiel eines für die Soziale Arbeit relevanten Themas eine wissenschaftliche Fragestellung und erarbeiten hierzu exemplarisch unter Anwendung von wissenschaftlichen Recherchemethoden in Grundzügen den aktuellen Diskussionsstand. Sie entwickeln ferner ein Präsentationskonzept für die Vorstellung ihrer Ergebnisse im Seminar und ein Moderationskonzept zur Diskussion der Ergebnisse in der Gruppe. Inhaltlich wird die Kooperation mit den Lehrveranstaltungen der Nachbarmodule angestrebt. Inhalte: Formale und inhaltliche Organisation des Studiums Arbeitstechniken und -strategien im Studium Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Wissensmanagement, Zeitmanagement und Lerntechniken grundlegende Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens (Literaturrecherche, Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit, Entwicklung einer wissenschaftlichen Fragestellung, Zitationsregeln, Literaturnachweise, wissenschaftliches Schreiben) Wissenschaftliche Medienkompetenz (bibliothekarische Recherche, elektron. Datenbanken, Internetrecherche, weitere mediale Dokumentationsrecherchen) Ergebnissystematisierung und -sicherung Anfertigung und Präsentation wissenschaftlicher Arbeiten am PC Präsentationskompetenz Rhetorik und didaktische Kompetenzen Moderationstechniken Sonstige Informationen: 13 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 2.b.: ‚Aisthesis: Wahrnehmen und Verstehen’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende erwerben aisthetische, d.h. im weitesten Sinne im Kontext sinnlicher Wahrnehmung stehende, Wahrnehmungs-, Deutungs- und Verstehenskompetenzen. Sie sind in der Lage, über subjektive, habitualisierte, insbesondere auch genderspezifische Wahrnehmungsmuster sowie deren wirklichkeitsgestaltende, normative Kraft zu reflektieren. Sie beginnen, sich eine professionelle Haltung zu erarbeiten, in der sie wertschätzend mit den unterschiedlichen Formen von Lebensführung in einer modernen – von Pluralität und Diversität geprägten – Gesellschaft umzugehen vermögen und eine besondere Sensibilität für soziale Problemlagen entwickeln. Mittels Methoden der Ästhetischen Praxis soll das Bewusstsein von der Subjektivität menschlicher Wahrnehmung, von Ästhetik und Anästhetik von Lebenswelten, von blinden Flecken im Spektrum gesellschaftlicher Selbst- und Fremdbilder sowie von dem Einfluss kultureller Muster auf Wahrnehmung gefördert werden. Besonderes Augenmerk soll auf dem Erkennen der gestalterischen Anteile und Chancen innerhalb von Deutungs- und Verstehensprozessen liegen. Es werden sechs Gruppen angeboten, die jeweils unterschiedliche inhaltliche Fragestellungen, Medien und ästhetisch-praktische Methoden fokussieren. Jede/r Studierende wählt aus dem Angebot eine Veranstaltung aus. Sonstige Informationen: 14 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 2.c.: ‚Kommunikation und Gesprächsführung’ Qualifikationsziele: Studierende kennen sozialwissenschaftliche Modellvorstellungen zwischenmenschlicher Kommunikation und Interaktion und verfügen über die Fähigkeiten, diesbezügliche Abläufe systematisch beobachten und einordnen sowie im Sinne gelingender Prozesse beeinflussen zu können. Die theoretischen Grundlagen der klientenzentrierten Gesprächsführung sind den Studierenden bekannt und sie sind in der Lage, diese mit dem Ziel einer klientenzentrierten Beziehungsgestaltung umzusetzen. Studierende kennen ein Ablaufmodell der problemlösungsorientierten Gesprächsführung und sind in der Lage, diesem Schema folgend ein solches Gespräch angemessen durchführen zu können. Studierende kennen schwierige Gesprächssituationen (z.B. Schweigen des Klienten, exzessiver Ausdruck von Gefühlen, mangelnde Motivation) und beherrschen Interventionen zu deren Bewältigung. Inhalte: Das Kanal-Modell der Kommunikation Die systemische Sichtweise von Kommunikation und Interaktion Das transaktionale Modell der Kommunikation Störung in kommunikativen Abläufen und deren förderliche Handhabung Die Basisvariablen der klientenzentrierten Gesprächsführung in ihrem Bezug zur Psychologie des Selbst von C. Rogers Einüben klientenzentrierter Beziehungsgestaltung Phasen und Teilziele eines problemlösungsorientierten GesprächsführungsModells Phasenweise Einüben von Gesprächstechniken und -strategien Einüben des gesamten Gesprächsführungs-Modells anhand vorgegebener Fallbeispiele Herausarbeiten problematischer Gesprächssituationen, Konzipierung psychologischer Hintergründe und Einüben darauf aufbauender Bewältigungsstrategien. Sonstige Informationen: 15 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 2.d.: ‚Ästhetisch-mediale Werkstatt’ Qualifikationsziele: Studierende erwerben Grundqualifikationen in mindestens einem Medium Ästhetischer Praxis mit dem Ziel der Befähigung, das Medium in Feldern der Sozialen Arbeit als Wahrnehmungs-, Ausdrucks-, Reflexions-, Gestaltungs- und/oder Kommunikationsmittel zu nutzen, insbesondere auch im Kontext von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Inhalte: Ausgewählte Fragestellungen und Themen, die für Lebenswirklichkeiten von Menschen im Kontext Sozialer Arbeit relevant sind, sollen in einem Medium Ästhetischer Praxis bearbeitet werden: - Theater - Tanz - Bildende Kunst - Video - Fotografie - Multimedia - Musik Es werden sechs Gruppen angeboten, die jeweils unterschiedliche inhaltliche Fragestellungen, Medien und ästhetisch-praktische Methoden fokussieren. Jede/r Studierende wählt aus dem Angebot eine Veranstaltung aus. Sonstige Informationen: 16 Modul 3 / BASA 3: ‚Person – Entwicklung, Bildung und Erziehung’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 1. und 2. Sem. 300 h 10 cp Kontaktzeit: 120h Selbststudium: 180h Kontaktzeit: Selbststudium: Kreditpunkte: Lehrveranstaltungen: a.) Person und Kommunikation (1. Semester) a.) 2 SWS / 30 h a.) 60 h a.) 3 cp b.) Pädagogische Grundlagen menschlicher Entwicklung b.) 2 SWS / 30 h b.) 30 h b.) 2 cp (1. Semester) c.) Bedingungsfaktoren gelingender Entwicklungsverläufe menschlichen Verhal- c.) 2 SWS / 30 h c.) 60 h c.) 3 cp tens (2. Semester) d.) Ästhetische und soziokulturelle Bildung (2. Semester) d.) 2 SWS / 30 h d.) 30 h d.) 2 cp Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Seminar Lehrformen: b.) Seminar c.) Seminar d.) Seminar a.) 3 Gruppen a 33 Studierende Gruppengröße: b.) 3 Gruppen a 33 Studierende c.) 3 Gruppen a 33 Studierende d.) 3 Gruppen a 33 Studierende Studierende sind in der Lage, menschliche Entwicklungs-, Sozialisations- und BilQualifikationsziele: dungsprozesse einschätzen und zu fördern. Sie erkennen die Bedeutung ästhetischer, kultureller und medialer Faktoren in diesen Prozessen. Studierende kennen psychologische Konzepte zur Beschreibung und Erklärung menschlichen Erlebens, Verhaltens und Handelns und psychologische Grundlagen der menschlichen Kommunikation und sind in der Lage, lerntheoretisches, kommunikationstheoretisches Wissen und pädagogische Konzepte für die Interventionsformen in der Sozialen Arbeit nutzbar zu machen. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Inhalte: Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Verwendbarkeit des Moduls: Zulassung zum Studiengang Teilnahmevoraussetzungen: Kennnummer: BASA 3 Hausarbeit (Schriftliche Prüfung) oder Referat (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (veranstaltungsbezogen) Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Modulprüfung (Studienleistung) fließt nicht in die Endnote ein. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Kurt Lipke / Prof. Dr. Wolfgang Krieger 17 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 3.a.: ‚Person und Kommunikation’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende können die gängigen psychologischen Modellvorstellungen der Steuerung menschlichen Verhaltens und Persönlichkeit als ein interaktives Produkt neurobiologischer und biografischer Bedingungsfaktoren konzipieren. Die Konstruktion des menschlichen Wesens kann hinsichtlich der jeweils zugrunde liegenden anthropologischen Entwürfe und ihrer gesellschaftlichen Verortung eingeordnet werden. Studierende kennen das Konzept der im gesellschaftlichen Kontext geprägten “sozialen Persönlichkeit“ und erfahren einen Einblick in die vielfältigen kommunikativen und sozial-kognitiven Prozesse im Zusammenhang mit sozialer Identität und sozialem Handeln. Persönlichkeitspsychologische Modellvorstellungen und ihre anthropologischen Grundannahmen Kommunikation und Interaktion Kommunikative Kompetenz / Kommunikationsstörung Sozialpsychologische Grundlagen menschlichen Selbstverständnisses und sozialen Handelns Genderreflexive Psychologie Sonstige Informationen: 18 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 3.b.: ‚Pädagogische Grundlagen menschlicher Entwicklung’ Qualifikationsziele: Studierende verfügen über Wissensgrundlagen einer pädagogischen Orientierungsund Handlungskompetenz und haben einen Überblick über die wichtigsten Richtungen und Ansätze in der pädagogischen Theoriebildung. Sie können die Grundvoraussetzungen für die Erziehbarkeit und Erziehungsbedürftigkeit des Menschen darstellen und die Wirksamkeit und Problematik erzieherischer Mittel bewerten. Sie können die Bedeutung von Zielen und Planungen in erzieherischen Prozessen und die wichtigsten Parameter zur Gestaltung erzieherisch wirksamer Interaktionsverhältnisse einschätzen und sind in der Lage, pädagogische Prinzipien und Konzeptvorstellungen pädagogischen Handelns in Feldern der Sozialen Arbeit nutzbar zu machen. Inhalte: Erziehung, Bildung, Sozialisation und Individuation Biologisch-anthropologische Grundlagen von Erziehung/Pädagogische Anthropologie Lerntheorien und ihre pädagogische Nutzung Erziehungsmittel und Erziehungsstile Erziehungsziele, Erziehungsplanung und -konzepte in der Sozialen Arbeit, Erziehungsideale unter Genderaspekten Pädagogische Interaktionsverhältnisse, Pädagogischer Takt/ Nähe und Distanz Erziehung im Lichte pädagogischer Hauptrichtungen und Ansätze Sonstige Informationen: 19 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 3.c.: ‚Bedingungsfaktoren gelingender Entwicklungsverläufe menschlichen Verhaltens’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die vorherrschenden Modellvorstellungen zur Erklärung altersspezifischer Verhaltenscharakteristika und den aktuellen Wissensstand über Entwicklungsverläufe in Abhängigkeit neurobiologischer, biografischer und gesellschaftlicher Einflussgrößen. Studierende beherrschen das bio-psycho-soziale Metamodell als Verstehenshintergrund für gelingende und abweichende Entwicklungskarrieren. Sie sind in der Lage, individuelle Entwicklungszustände normativ zu würdigen und verfügen über Kenntnisse, zielführende Veränderungen und Förderungen vorzuschlagen. Inhalte: Modellvorstellung menschlicher Entwicklung Entwicklungspsychologie ausgewählter Verhaltensbereiche (kognitive Entwicklung, Selbstkonzept, moralische Entwicklung, soziale Entwicklung, Genderdifferenzen) Entwicklungspathologie Sozialisationsinstanzen Sonstige Informationen: 20 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 3.d.: ‚Ästhetische und soziokulturelle Bildung’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die Grundlagen des Bildungsbegriffes und die Bedeutung von Bildungsprozessen in der Sozialen Arbeit. Sie wissen um die soziokulturelle Bedingtheit von Bildungschancen und die Auswirkungen von Bildungsbenachteiligungen für die Entwicklung von Alltags- und Lebensführungskompetenzen und für die kulturelle Teilhabe. Studierende kennen die Grundkategorien eines ästhetischen und soziokulturellen Bildungsbegriffes und können die Bedeutung ästhetischer, kultureller und medialer Kompetenzen in der Sozialen Arbeit beschreiben. Sie können Zielsetzungen und Wirkmöglichkeiten ästhetischer Praxis in diversen Feldern der Sozialen Arbeit einschätzen und wesentliche Arbeitsmethoden für diese Felder benennen. Inhalte: Bildungsbegriff und Bildungstheorien Bildungsauftrag der Sozialen Arbeit und geschlechterreflexive Bildungsangebote (Gender mainstreaming) Kulturbegriff, ästhetisch-mediale Kulturarbeit Ästhetische und soziokulturelle Bildung: o Wahrnehmung und Ausdruck o Ästhetische Kommunikation o Kreativität und Gestaltung o Lebenskunst und ästhetische Utopien o Ästhetische Methoden in der Sozialen Arbeit Zielsetzungen ästhetischer Praxis in der Sozialen Arbeit Arbeitsfelder ästhetischer Praxis in der Sozialen Arbeit Ästhetische Praxis und Öffentlichkeitsarbeit Sonstige Informationen: 21 Modul 4 / BASA 4: ‚Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 1. und 2. Sem. 300 h 10 cp Kontaktzeit: 120h Selbststudium: 180h Kontaktzeit: Kreditpunkte: Lehrveranstaltungen: Selbststudium: a.) Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und in die a.) 2 SWS / 30 h a.) 60 h a.) 3 cp rechtliche Methodik (1. Semester) b.) Verfassungs- und verwaltungsrechtliche b.) 2 SWS / 30 h b.) 30 h b.) 2 cp Grundlagen der Sozialen Arbeit (1. Semester) c.) Bürgerlich-rechtliche Grundlagen der c.) 2 SWS / 30 h c.) 30 h c.) 2 cp Sozialen Arbeit (2. Semester) d.) Rechtliche Grundlagen der Sozialverd.) 2 SWS / 30 h d.) 60 h d.) 3 cp waltung und der Jugendhilfe (2. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Seminar Lehrformen: b.) Seminar c.) Seminar d.) Vorlesung a.) 3 Gruppen a 33 Studierende Gruppengröße: b.) 3 Gruppen a 33 Studierende c.) 3 Gruppen a 33 Studierende d.) 2 Gruppen a 50 Studierende Das Modul verfolgt zwei Qualifikationsziele: Qualifikationsziele: - Befähigung zum eigenständigen Umgang mit Rechtsnormen. - Überblick über Grundstrukturen und Funktionsweisen des Rechts. Studierende kennen die für die Soziale Arbeit relevanten Grundlagen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts und sind zu einer anwendungsbezogenen Auseinandersetzung befähigt. Sie sind in der Lage, privatrechtliches und öffentlichrechtliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu können und darauf zielende Handlungsstrategien zu entwerfen. Kennnummer: BASA 4 Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Zulassung zum Studiengang Klausur (Schriftliche Prüfung) / Studienleistung (modulbezogen) Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Modulprüfung (Studienleistung) fließt nicht in die Endnote ein. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Anne Lorenz 22 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 4.a.: ‚Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und in die rechtliche Methodik’ Qualifikationsziele: Studierende haben einen ersten Überblick über die für die Soziale Arbeit relevanten Regelungen der Rechtsordnung erhalten. Sie beginnen damit, die juristische Methodik zu verstehen und sich anwendungsorientiert mit dieser auseinander zu setzen. Studierende lernen so nach und nach, eigenständig und fallbezogen mit Rechtsnormen zu arbeiten. Inhalte: Sonstige Informationen: Die Veranstaltung ist inhaltlich mit Veranstaltung BASA 4.c. verbunden. Überblick über für die Soziale Arbeit relevante Regelungen der Rechtsordnung. Einweisung in die juristische Methodik und Rechtsanwendungstechniken. Fallseminare an Hand praktischer Probleme des bürgerlichen Rechts. 23 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 4.b.: ‚Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende sind in der Lage, das Handeln der Sozialverwaltung in seinen öffentlich-rechtlichen Beziehungen einzuordnen und zu bewerten. Studierende kennen die maßgeblichen Rahmenbedingungen öffentlicher Verwaltung. Dazu gehören die zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen der Sozialverwaltung , Rechtsquellenlehre, Organisation und Handlungsformen der Verwaltung sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Handeln der Verwaltung. Inhalte: Verfassungsrechtlichen Vorgaben einer rechtsstaatlich geformten sozialen Arbeit im Gefüge des Grundgesetzes. Einbindung der (öffentlichen) Sozialen Arbeit in den gewaltengegliederten Staat als Teil der (Sozial-)Verwaltung. Gerichtliche Kontrolle; Bindung an die Grundrechte. Rechtsquellenlehre. Grundbegriffe der Verwaltungslehre: ‚Ermessen’ und ‚unbestimmter Rechtsbegriff’. Organisation der Verwaltung. Verwaltungsakt / Öffentlich-rechtlicher Vertrag. Rechtsschutz gegen Verwaltungsentscheidungen einschließlich des Widerspruchverfahrens. Sonstige Informationen: 24 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 4.c.: ‚Bürgerlich-rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit’ Qualifikationsziele: In dieser Veranstaltung erfolgt eine einführende Auseinandersetzung mit einigen Problemen des bürgerlichen Rechts, die als Grundlagen für spätere familien- und jugendhilferechtliche Fragestellungen dienen. Studierende kennen die - für die Soziale Arbeit relevanten - zentralen Fragestellungen des bürgerlichen Rechts und sind in der Lage, sich fallbezogen mit diesen auseinander zu setzen. Inhalte: Sonstige Informationen: Die Veranstaltung ist inhaltlich mit Veranstaltung BASA 4.a. verbunden. Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Vertragsschluss; Unerlaubte Handlung, Deliktfähigkeit, Aufsichtspflicht; Grundlagen der elterlichen Sorge; Umgangsrecht, verfahrensrechtliche Fragen. 25 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 4.d.: ‚Rechtliche Grundlagen der Sozialverwaltung und der Jugendhilfe’ Qualifikationsziele: Das Sozialverwaltungsrecht ist zum einen in seinen Grundlagen sowie seiner Einbindung in das allgemeine Verwaltungsrecht zu sehen, zum anderen in seiner inhaltlichen Nähe zu familienrechtlichen Fragen. Studierende kennen die verfahrensrechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns. Sie sind in der Lage, Verwaltungshandeln fallbezogen auf seine Rechtmäßigkeit hin zu bewerten und entsprechende Strategien zu entwerfen. Studierende kennen das Handlungsspektrum der Verwaltung und die verfahrensrechtlichen Anforderungen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Studierende haben einen Überblick über die Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Sie kennen die Organisation, die Strukturen sowie das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe. Sie haben einen ersten Überblick über ‚Leistungen’ und ‚andere Aufgaben’ im Rahmen des SGB VIII erhalten. Inhalte: Darstellung eines geordneten Verwaltungsverfahrens. Aufhebung eines Verwaltungsakts durch die Verwaltung. Überblick über das Leistungs- und Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe. Besonderheiten des jugendhilferechtlichen Verfahrens. Sonstige Informationen: 26 Modul 5 / BASA 5: ‚Sozialökonomische Grundlagen Sozialer Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 1. und 2. Sem. 330 h 11 cp Kontaktzeit: 150h Selbststudium: 180h Kreditpunkte: Selbststudium: Kontaktzeit: Lehrveranstaltungen: Kennnummer: BASA 5 a.) Grundbegriffe der Soziologie (1. Semester) b.) Sozialpolitik I (1. Semester) c.) Sozialpolitik II (2. Semester) d.) Soziologie sozialen Wandels (2. Semester) e.) Wirtschaft und Gesellschaft (2. Semester) Pflichtmodul: X Lehrformen: Gruppengröße: Qualifikationsziele: Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: a.) 2 SWS / 30 h a.) 30 h a.) 2 cp b.) 2 SWS / 30 h b.) 60 h b.) 3 cp c.) 2 SWS / 30 h c.) 30 h c.) 2 cp d.) 2 SWS / 30 h d.) 30 h d.) 2 cp e.) 2 SWS / 30 h e.) 30 h e.) 2 cp Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Vorlesung b.) Vorlesung c.) Vorlesung d.) Seminar e.) Seminar a.) 2 Gruppen a 50 Studierende b.) 2 Gruppen a 50 Studierende c.) 2 Gruppen a 50 Studierende d.) 3 Gruppen a 33 Studierende e.) 3 Gruppen a 33 Studierende Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die Art und Weise, in der diese durch kollektives Handeln beeinflusst wird, ist eine wesentliche Determinante des sozialen Wandels im Allgemeinen und der Sozialen Arbeit im Besonderen. Studierende können diese Zusammenhänge und gesellschaftlichen Strukturen im Hinblick auf ihre Relevanz für die Ausgestaltung sozialarbeiterischer Praxisfelder einschätzen. Sie verfügen hierzu einerseits über ein begriffliches Instrumentarium, das es ihnen ermöglicht, sich im Kontext sozialökonomischer Fragestellungen zu orientieren und Prozesse des sozialen Wandels zu erfassen und zu bewerten. Andererseits haben sie einen Überblick über Geschichte, Zielsetzungen und Institutionalisierung der Sozialpolitik sowie über die ökonomischen und politischen Grundlagen des modernen Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaats. Studierende können die Rolle divergierender gesellschaftlicher Interessen und Kräfteverhältnisse - insbesondere zwischen den Polen wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Freiheit - im politischen Prozess der praktischen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit erkennen. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Zulassung zum Studiengang Klausur (Schriftliche Prüfung) / Studienleistung (modulbezogen) Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Modulprüfung (Studienleistung) fließt nicht in die Endnote ein. 27 Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Jörg Reitzig 28 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 5.a.: ‚Grundbegriffe der Soziologie’ Qualifikationsziele: Studierenden kennen die Grundbegriffe der Soziologie, die es ihnen ermöglichen sich praktische Arbeitsfelder, Problemlagen und Spannungsfelder der Sozialen Arbeit begrifflich zu erschließen. Sie erkennen die Relevanz von sozialen Strukturen für die Entstehung und Behebung von Problemen bei Adressaten der Sozialen Arbeit. Inhalte: Geschichte der Soziologie und ihre Relevanz für die Soziale Arbeit Das Individuum und seine soziale Einbettung Soziale Ordnung – Interessen, Macht und Herrschaft Soziale Ungleichheit und sozialer Wandel Sonstige Informationen: 29 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 5.b.: ‚Sozialpolitik I’ Qualifikationsziele: Studierende haben einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklungsfaktoren der Sozialpolitik und des Sozial-/ Wohlfahrtsstaates als zentrale Rahmenbedingungen moderner Sozialer Arbeit. Sie kennen den Beitrag sozialer Bewegungen in Bezug auf die Durchsetzung sozialer (BürgerInnen-)Rechte ebenso, wie die Doppelfunktion der Sozialpolitik im Hinblick auf soziale Integration bzw. Kohäsion und Herrschaftssicherung bzw. demokratische Stabilität. Sie sind in der Lage, aktuelle Herausforderungen der Sozialpolitik und der Transformation des Sozial-/ Wohlfahrtsstaates kritisch zu bewerten und in einen Zusammenhang mit Anforderungen an die Gestaltung der Praxis Sozialer Arbeit zu setzen. Inhalte: Geschichte der Sozialpolitik - von der Armenfürsorge zu sozialen Teilhaberechten -. Sozialpolitik und sozialer Bewegungen - Praxis und ideengeschichtliche Zusammenhänge -. Entstehung und Durchsetzung des modernen Sozial-/ Wohlfahrtsstaates und seiner Ziele. Typologie moderner Sozial-/Wohlfahrtsstaaten. Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Lage - Geht der Gesellschaft die Arbeit aus? Sozialstaat und demografische Entwicklung. Bildung als sozialpolitische Zukunftsaufgabe. Herausforderungen der Globalisierung und Aspekte internationaler Sozialpolitik. Sonstige Informationen: 30 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 5.c.: ‚Sozialpolitik II’ Qualifikationsziele: Studierende haben einen Überblick über die Entstehung, Organisation und Funktionslogik der Systeme sozialer Sicherung in Deutschland. Sie kennen die Wirkungen dieser Systeme und sind in der Lage aktuelle sozialpolitische Debatten fachlich und in ihrer Bedeutung für die Soziale Arbeit einzuordnen und zu beurteilen. Inhalte: Systeme sozialer Sicherung im Überblick Geschichtliche Aspekte zur Entstehung der sozialer Sicherungssysteme im Kontext sozialer Problemlagen und spezifischer Gefährdungen Prinzipien der sozialen Sicherung Leistungen und Problemlagen in ausgewählten Teilbereichen sozialer Sicherung (Arbeit und Einkommen; Alter; Gesundheit; Kinder und Familie) Empirische Befunde zu den gesellschaftlichen Auswirkungen sozialer Sicherungssysteme Finanzierungsprobleme und Finanzierungsalternativen Sonstige Informationen: 31 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 5.d.: ‚Soziologie sozialen Wandels’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die sozialen Veränderungen, die sich innerhalb der Gesellschaft langfristig vollzogen haben und die für die Gegenwart prägend sind. Sie können Ursachen und Triebkräfte dieser Veränderungen benennen und aus den aktuellen Tendenzen und Bedingungen des sozialen Wandels Rückschlüsse für die Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit ziehen. Inhalte: Ausgewählte Theorien des sozialen Wandels Veränderungen der Sozialstruktur in Deutschland im Zeitverlauf anhand exemplarischer Felder (Geschlechterverhältnisse; Familie; Klassen und Schichten; ethnische Minderheiten / Migration) Entwicklung sozialer Ungleichheit Wertewandel Auswirkungen der Globalisierung Individualität und veränderte Partizipationsbedürfnisse Sozialer Wandel und soziale Bewegungen Sonstige Informationen: 32 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 5.e.: ‚Wirtschaft und Gesellschaft’ Qualifikationsziele: Studierende haben ein Grundwissen über gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge sowie über die Grundlagen und die politisch umkämpfte Entwicklungsgeschichte des Sozial-/Wohlfahrtsstaates und können dieses Wissen in einen Bezug zur Entwicklung der Sozialen Arbeit setzen. Sie kennen den besonderen Stellenwert der Arbeit im Wirtschaftprozess, die unterschiedlichen Reichweiten von betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Rationalität und die prinzipielle Bedeutung steigender Produktivität als Ressource zur Mehrung kollektiver Wohlfahrt im Rahmen einer entsprechenden Verteilungspolitik. Vor diesem Hintergrund können sie die Dimensionen aktueller sozialökonomischer Transformationsprozesse erfassen und kennen unterschiedliche Ansätze zur Interpretation der daraus resultierenden gesellschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen. Inhalte: Stellenwert der (lebendigen) Arbeit im Wirtschaftsprozess Gewinnentstehung und –verwendung Konkurrenz und Produktivität Wachstum und Krise Einkommen und Verteilung Politische und ökonomische Grundlagen des Wohlfahrtsstaates Die neoliberale Kritik an wohlfahrtsstaatlicher Politik Steuerpolitik – Ist der Sozialstaat nicht (mehr) zu finanzieren? Herausforderungen der Globalisierung Sonstige Informationen: 33 Modul 6 / BASA 6: ‚Kasuistik und Theorien Sozialer Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 3. und 4. Sem. 360 h 12 cp Kontaktzeit: 150h Selbststudium: 210h Kontaktzeit: Kreditpunkte: Lehrveranstaltungen: Selbststudium: Kennnummer: BASA 6 a.) Professionelles Handeln in der Fallarbeit a.) 2x2 SWS / 60 h (3. und 4. Semester) a.) 90 h (3. Sem.: 60h; 4. Sem.: 30h) b.) 30 h a.) 5 cp (3. Sem.: 3 cp; 4. Sem.: 2 cp) b.) 2 cp b.) Organisation Sozialer Arbeit b.) 2 SWS / 30 h (3. Semester) c.) Theorien Sozialer Arbeit c.) 2 SWS / 30 h c.) 60 h c.) 3 cp (3. Semester) d.) Berufsethik d.) 2 SWS / 30 h d.) 30 h d.) 2 cp (4. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Seminar Lehrformen: b.) Vorlesung c.) Seminar d.) Seminar a.) 3 Gruppen a 33 Studierende Gruppengröße: b.) 2 Gruppen a 50 Studierende c.) 3 Gruppen a 33 Studierende d.) 3 Gruppen a 33 Studierende Studierende beschäftigen sich in diesem Modul mit unterschiedlichen Vorstellungen Qualifikationsziele: von Sozialer Arbeit und Ansprüchen an professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit. Sie reflektieren diese und gewinnen so Anregungen, die sie auf das berufliche Handeln allgemein und die Arbeit mit „Fällen“ im Besonderen übertragen. Studierende wissen um die bedeutsamen Modelle der Fallarbeit, die für die Soziale Arbeit bedeutsamen Professionstheorien und -modelle, die theoretischen Grundlagen methodischen Handelns, die Besonderheiten organisatorisch-institutioneller Rahmungen für die Soziale Arbeit, die aktuellen Theorien und die berufsethischen Grundlagen Sozialer Arbeit. Sie sind in der Lage, diese Theorien und fachlichen Anforderungen grundsätzlich kritisch und auf ihre Bedeutung für Forschung und Theoriebildung und die Praxis Sozialer Arbeit hin zu hinterfragen. In Ansätzen sind die Studierenden in der Lage, diese Erkenntnisse in Bezug auf Fälle Sozialer Arbeit anzuwenden. Studierende reflektieren die eigenen vorprofessionellen bzw. halbprofessionellen Haltungen und beginnen damit, eine für die Soziale Arbeit adäquate professionelle Haltung zu entwickeln. Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit. Bestandene Prüfungen der Module des ersten Studienjahres. Mündliche Prüfung / Prüfungsleistung (modulbezogen). Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung). Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Hans Ebli; Dipl. Pädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Barbara Weiler 34 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 6.a.: ‚Professionelles Handeln in der Fallarbeit’ Qualifikationsziele: Studierende beschäftigen sich in dieser Veranstaltung mit Theorien und Modellen der Fallarbeit, des professionellen und des methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit und ihrer besonderen Relevanz für die Arbeit mit Fällen in der Sozialen Arbeit. Studierende sind informiert über die aktuell bedeutsamen Modelle der Fallarbeit. Sie sind in der Lage, diese auf ihre grundsätzliche Stimmigkeit und auf ihre Bedeutung für die Arbeit mit Fällen hin zu prüfen. Studierende wissen um die für die Soziale Arbeit bedeutsamen Professionstheorien und -modelle. Sie besitzen die Fähigkeit zur Reflexion dieser Theorien auch im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Deutung und Bearbeitung von Fällen. Studierende kennen die theoretischen Grundlagen methodischen Handelns und sind in der Lage, diese auf ihre grundsätzliche Stimmigkeit und auf ihre Bedeutung für die Arbeit mit Fällen hin zu überprüfen. Sie sind in der Lage, ‚strukturiert-offen’, im obigen Sinne fachlich fundiert und reflektiert Fallkonstruktionen zu deuten und zu bearbeiten. Sie besitzen eine Grundlagenkompetenz des Deutens, Verstehens und Aushandelns. Studierende entwickeln nach und nach eine reflexive professionelle Haltung. Inhalte: Fallbezug als Transformation sowie fachliche Konsequenzen hieraus. Modelle der Fallarbeit. Diagnose, Gutachten, Fallverstehen, Aushandlung. Oevermanns strukturtheoretisches Professionsmodell in der Sozialen Arbeit. Professionelles Handeln zwischen Wissenschaftsbezug und Lebenspraxisverpflichtung. Differenzierung von Handlungskompetenzen und Wissensbeständen. Vom Nutzen professionstheoretischer Betrachtungen für die Soziale Arbeit. Beispiel ‚Soziale Beratung’. Konzepte, Methoden und Techniken. Besonderheiten Sozialer Arbeit und ihre methodischen Konsequenzen. Grenzen und Probleme der Methodisierbarkeit sozialpädagogischen Handelns. Historische Stationen der Methodendiskussion und aktuelle Trends. Phasen und Handlungsbereiche methodischen Handelns. Methoden der Sozialen Arbeit im Überblick. Bearbeitung von Fallkonstruktionen. Sonstige Informationen: 35 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 6.b.: ‚Organisation Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende haben Schlüsselqualifikationen erlernt, die es ihnen erlauben, Vorgänge und Abläufe in Organisationen zu erfassen, und die sie im praktischen Handeln orientieren. Zu diesen Qualifikationen zählen: Inhalte: Die Entwicklung eines allgemeinen Verständnisses von ‚Organisation’ als zielverfolgende Handlungseinheit. Die Fähigkeit, sich in Organisationen zu orientieren und die wichtigsten Bestandteile einer Organisation benennen zu können (formale und informelle Strukturen, Stellenträger bzw. Organisationseinheiten sowie deren Funktionen und Kompetenzbereiche). Das Bewusstsein über die Bedeutung sozialer Prozesse in der Organisation und die Möglichkeiten der Team- und Personalentwicklung sowie Personalführung. Die Kenntnis unterschiedlicher Modelle des Aufbaus und der rechtlichen Verfasstheit von Organisationen. Die Kenntnis unterschiedlicher im Sozialbereich tätiger Organisationstypen und –formen, deren Merkmale und Besonderheiten sowie der generellen Rahmenbedingungen der Tätigkeiten dieser Organisationen im Sozialbereich. Darauf aufbauend sollen Studierende die Fähigkeit erwerben, organisationale Strukturen und Prozesse kritisch hinterfragen und selbständig organisieren bzw. gestalten zu können. Die Vermittlung dieser organisatorischen Kompetenz erfolgt in der Auseinandersetzung mit klassischen und neueren Ansätzen der Organisationsforschung, Modellen der Organisationsentwicklung sowie aktuellen Anforderungen und Entwicklungen, mit denen sich Organisationen im Sozialbereich Ansätze der Organisationssoziologie, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der Dritte-Sektor- bzw. NPO-Forschung. Organisationstypologien (z.B. Trägertypologien, Verbändetypologien). Klassische Organisationstheorien (Bürokratietheorie, Taylorismus) und neuere Organisationstheorien (Human-Relations-Ansatz, Kontingenztheorie, ‚LeanManagement’-Ansätze). Ansätze der Mitarbeitermotivation bzw. -führung (z.B. Bedürfnis-/AnreizTheorien, ‚Management-by’-Ansätze, Führungsstilmodelle). Ansätze der Team- bzw. Arbeitsgestaltung (z.B. Zwei-Faktoren-Theorie der Arbeitsgestaltung, gruppenorientierte Arbeitsgestaltung). Einen wichtigen Hintergrund der Veranstaltung bildet die Auseinandersetzung mit der (traditionellen) Konstruktionsweise des deutschen Trägersystems sowie der aktuellen Tendenzen der Modernisierung und Umgestaltung des Sozialbereichs. In dieser Hinsicht nehmen zusätzliche Aspekte der ‚Neuen Steuerung’ sowie der Veränderung bzw. Entwicklung von Organisationen eine wichtige Rolle ein. Sonstige Informationen: 36 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 6.c.: ‚Theorien Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende verfügen über einen umfassenden Überblick über die Theoriebildung in der Sozialen Arbeit seit 1945 sowie einen vertieften Einblick in ausgewählte aktuelle Theorien der Sozialen Arbeit. Sie verstehen diese Theorien und das Verfahren ihrer Konstruktion. Studierende wissen um die praktischen Konsequenzen, auch in Bezug auf die Praxis Sozialer Arbeit. Inhalte: Geschichte der Theoriebildung in der Sozialen Arbeit seit 1945, besonders im deutschsprachigen Raum. Überblick über aktuelle Theorien Sozialer Arbeit. Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Systemtheorie und Soziale Arbeit. Kritische Theorie Sozialer Arbeit. Sonstige Informationen: 37 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 6.d.: ‚Berufsethik’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende erhalten die Gelegenheit, in Auseinandersetzung mit philosophischen, theologischen und sozialwissenschaftlichen Theorien, die grundlegenden Optionen der Praxis Sozialer Arbeit zu formulieren. Sie lernen verschiedene Argumentationstypen der Norm- und Wertbegründung kennen, um ihr Handeln selbständig ethisch begründen zu können. Studierende sind in der Lage, die besonderen ethischen Themen und Probleme in der Berufspraxis Sozialer Arbeit zu reflektieren. Dabei können sie Fragen des helfenden Handelns ebenso thematisieren wie strukturelle Fragen des Sozialwesens, die diese bedingen. Studierende besitzen ein Bewusstsein und übernehmen Verantwortung für die Risiken ihres Handelns für sich und andere. Sie sind fähig, ihre Berufsrolle in verschiedenen Handlungskontexten und Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit zu reflektieren und selbständig Möglichkeiten und Grenzen ihres Handelns zu definieren. Grundbegriffe normativer Argumentation in ihrer jeweiligen Bedeutung in ethischen, anthropologischen und sozialphilosophischen Konzepten und Theorien (Modelle ethischer Urteilsfindung). Berufsethiken für die Praxis helfender Berufe und ihre normative oder nichtnormative Begründungen. Berufsständische Ethikcodices. Die Frage der Verantwortung in Bezug zu sozialen Bezogenheiten. Analyse von Asymmetrien und Machtstrukturen. Analyse und Reflexion ethischer Probleme in der Sozialen Arbeit anhand von Falldiskussionen. Gerechtigkeitsfragen bei der Allokation knapper Mittel, Hintergründe und Probleme der Konstrukte ‚Autonomie’ und ‚Selbstbestimmung’. Normative Klientenentwürfe, Bildungs-, Erziehungs- und Anpassungsideale der Sozialen Arbeit, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie ‚Gender’. Sonstige Informationen: 38 Modul 7 / BASA 7: ‚Methoden der Sozialen Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 3. und 4. Sem. 240 h 8 cp Kontaktzeit: 112h Selbststudium: 128h Selbststudium: Kreditpunkte: Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: a.) Einführung in Theorie und Praxis organisationsbezogenen Handelns a.) 4 SWS x 7 Wo. / a.) 32 h a.) 2 cp b.) Einführung in Theorie und Praxis sozial28 h pädagogischer Beratung b.) 4 SWS x 7 Wo. / b.) 32 h b.) 2 cp c.) Einführung in Theorie und Praxis sozial28 h pädagogischer Gruppenarbeit c.) 4 SWS x 7 Wo. / c.) 32 h c.) 2 cp d.) Einführung in Theorie und Praxis sozial28 h raumorientierten Handelns d.) 4 SWS x 7 Wo. / d.) 32 h d.) 2 cp 28 h Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Übung Lehrformen: b.) Übung c.) Übung d.) Übung a.) 4 Gruppen a 25 Studierende Gruppengröße: b.) 4 Gruppen a 25 Studierende c.) 4 Gruppen a 25 Studierende d.) 4 Gruppen a 25 Studierende Studierende kennen die zentralen Formen theoriebezogenen sowie adressat-, kontextQualifikationsziele: und sachbezogenen methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Sie kennen die Grundannahmen und Handlungsanforderungen bestimmter Arbeitsansätze und Methoden Sozialer Arbeit und haben erste Methodenelemente und Techniken eingeübt. Studierende kennen wesentliche sozial-ethisch inspirierte professionelle Standards methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit und beginnen damit, sich mit vorgefundener sowie mit - in Ansätzen - selbstgestalteter Praxis in Bezug auf diese Standards kritisch auseinander zu setzen. Sie sind in Ansätzen in der Lage, diese Standards - unter Berücksichtigung des jeweiligen Handlungsrahmens und der spezifischen Aufgabenstellung - gezielt in Handlungen und Interventionen zu transformieren und Interventionsstrategien zu entwickeln und zu vertreten. Mit Blick auf die spezifischen Strukturbedingungen des Handelns innerhalb der Sozialen Arbeit, beginnen die Studierenden die Herausforderungen zu begreifen, die sich professionellem Handeln im Spannungsfeld von Strukturierung und situativer Offenheit, von Nähe und Distanz, von Hilfe und Kontrolle stellen. Sie entwickeln Bewusstsein für die Voraussetzungen, Chancen und Grenzen methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Inhalte: Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Verwendbarkeit des Moduls: Abschluss der Module 1, 2 und 4. Teilnahmevoraussetzungen: Kennnummer: BASA 7 a.) Referat; Präsentation (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (veranstaltungsbezogen) b.) Rollenspiel; Präsentation; Lerndokumentation (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (veranstaltungsbezogen) c.) Rollenspiel; Präsentation; Lerndokumentation (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (veranstaltungsbezogen) d.) Referat; Präsentation (Sonstige Prüfungsform) / Studienleistung (veranstaltungsbezogen) Diese Modulprüfung erfolgt nicht als lehrveranstaltungsübergreifende Prüfung. Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Studienleistungen). Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Noten der Studienleistungen fließen nicht in die Endnote ein. 39 Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Dipl. Pädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Barbara Weiler 40 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 7.a.: ‚Einführung in Theorie und Praxis organisationsbezogenen Handelns’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende kennen die wesentlichen Formen, Grundannahmen, Handlungsanforderungen und Standards organisationsbezogenen Handelns in der Sozialen Arbeit und haben erste Methodenelemente und Techniken eines solchen Handelns eingeübt. Sie wissen um das strukturelle Spannungsverhältnis zwischen organisationalem Interesse und Klienteninteresse und sind in der Lage, mit divergierenden Erwartungen und Zielvorgaben umzugehen. Sie erkennen die besonderen Anforderungen an professionelle Praxis in sozialadministrativen Bezügen und beginnen Handlungskompetenz zu entwickeln. Sie sind sensibilisiert für die Gefährdung jeder Sozialadministration, in der Tendenz verfügend, kontrollierend und entmündigend am Klienten zu handeln. Protokoll; Aktenführung; Bericht / Stellungnahme; Dokumentation und Präsentation; Haushaltswesen; Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung / -entwicklung); (Selbst-)Evaluation; Organisationsentwicklung. Sonstige Informationen: 41 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 7.b.: ‚Einführung in Theorie und Praxis sozialpädagogischer Beratung’ Qualifikationsziele: Studierende kennen - auf der Grundlage eines Begriffs des sozialpädagogischen Beratungskonzeptes - die Grundannahmen, Strukturen, Handlungsanforderungen und Standards der sozialpädagogischen Beratung. Im Rollenspiel haben sie Phasen des Beratungsprozesses selbst gestaltet und dabei wesentliche Methodenelemente und Techniken eingeübt. Sie sind in der Lage, die Beratungsdynamik im Spannungsfeld von Strukturierung und situativer Offenheit, Nähe und Distanz, Hilfe und Kontrolle, zu analysieren und zu reflektieren. Studierende wissen um die Bedeutung der Beratungsbeziehung und sind in der Lage, diese zu fördern. Inhalte: Beratungsbegriff sozialpädagogischer Beratung in Abgrenzung zu anderen Vorstellungen von Beratung. Nicht-professionelle und unterschiedliche professionelle Kontexte von Beratung. Konzept der sozialpädagogischen Beratung (Grundannahmen, Struktur, Handlungsanforderungen, Standards, Methoden und Techniken). Phasen und Strukturierung des Beratungsprozesses. Bedeutung und Gestaltung der Beratungsbeziehung. Verschiedene Settings sozialpädagogischer Beratung (Einzel-, Paar-Gruppen-, Familienberatung). Blick auf die besonderen Anforderungen im Rahmen vermittelnder Beratung (Mediation). Sonstige Informationen: 42 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 7.c.: ‚Einführung in Theorie und Praxis sozialpädagogischer Gruppenarbeit’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die geschichtliche Entwicklung der Gruppenarbeit in der Sozialen Arbeit und können Formen der Gruppenarbeit in Feldern der Sozialen Arbeit beschreiben. Sie können Grundphänomene der Entwicklung von Gruppen und Handlungsprinzipien der Gruppenarbeit im Umgang mit der Gruppe und mit Einzelnen darstellen. Sie können - in Abhängigkeit von den Zielen der Gruppe - spezifische Funktionen der Gruppenarbeit differenzieren und ihre Bedeutung für die Rolle und den Moderations- und Leitungsstil des Gruppenarbeiters aufzeigen. Studierende sind in der Lage, Phänomene der Gruppenentwicklung in ihrer eigenen Seminargruppe zu beobachten, zu analysieren und zu reflektieren und haben Methoden der Gruppenarbeit mit Mitteln des Rollenspieles erprobt. Inhalte: Begriffsklärung: - Soziale Gruppenarbeit, - Gruppenpädagogik, - Gruppenunterricht; Geschichtliche Entwicklung der Gruppenarbeit; Gruppenarbeit in Feldern der Sozialen Arbeit; Gruppendynamik - die Entstehung und Entwicklung von Gruppen; Phasenmodelle der Gruppenarbeit; Die Erfassung von Gruppenstrukturen und Gruppenprozessen; Die Gruppe als Ort und Medium von Erziehung; Die Gruppe als therapeutisches Milieu (Antiaggressionstraining etc.); Die Gruppe als produktive Selbstvertretungseinheit (Betroffenengruppen, Interessensgruppen etc.); Die Gruppe als lernende Einheit (Leistungsgruppen, Unterrichtsgruppen); Rollen und Funktionen des Gruppenarbeiters; Gruppenführung, Moderations- und Leitungsstile. Sonstige Informationen: 43 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 7.d.: ‚Einführung in Theorie und Praxis sozialraumbezogenen Handelns’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende verstehen die Bedeutung des sozialen Raumes in der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund des dialektischen Verhältnisses von Lebensführung und Sozialraum. Sie kennen die wichtigsten Methoden der Sozialraumanalyse. Studierende wissen um die Geschichte der Gemeinwesenarbeit und des sozialraumbezogenen Handelns in der Sozialen Arbeit, die aktuellen Entwicklungen der Sozialraumspaltung, der Verfestigung sozialer Gegensätze auf Stadtteil- bzw. Wohnquartiersebene und entwickeln ein Verständnis für die Lebenssituation der Bewohner und Bewohnerinnen ‚benachteiligter Wohngebiete’. Studierende kennen die wesentlichen Formen, Konzepte, Grundannahmen, Handlungsanforderungen und Standards sozialraumbezogenen Handelns in der Sozialen Arbeit. Studierende beginnen, die Potenziale der ‚Gemeinwesenarbeit’ für die Gestaltung des Gemeinwesens auf unterschiedlichen Ebenen zu begreifen. Studierende sind in der Lage, ‚Aktivierung’ im Sinne einer Förderung solidarischer Formen der Selbstbestimmung und -organisation different zu setzen zu anderen Aktivierungslogiken. Sie beginnen, vorgefundene Praxen sozialraumbezogener Sozialer Arbeit kritisch auf ihr Potential hin zu befragen, bemächtigende Lernprozesse einzuleiten sowie strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Studierende sind in der Lage, seminarrelevante Themen in Arbeitsgruppen zu erarbeiten und die Ergebnisse in der Seminargruppe zu präsentieren. Begriff und Bedeutung des sozialen Raumes; Sozialraumanalyse: Methoden, Techniken und Kriterien; Geschichte sozialraumbezogenen Handelns in der Sozialen Arbeit; Gemeinwesenarbeit; ‚Aktivierung’: Begriffe und Strategien; Stadtteilbezogene Soziale Arbeit; Community Organization; Gemeinwesenökonomie; Quartiermanagement; Reflexion vorgefundener Praxen sozialraumbezogenen Handelns. Sonstige Informationen: 44 Modul 8 / BASA 8: ‚Lebensführung, Krisen und Bewältigung’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 3. und 4. Sem. 450 h 15 cp Kontaktzeit: 180h Selbststudium: 270h Kreditpunkte: Selbststudium: Kontaktzeit: Lehrveranstaltungen: a.) 2 cp a.) 45 h a.) Sozialisationsbedingungen und Lebens- a.) 1 SWS / 15 h welten (3. Semester) b.) 2 cp b.) 30 h b.) 2 SWS / 30 h b.) Ökosoziale Analyse von Lebenslagen (3. Semester) c.) 1 cp c.) 15 h c.) 1 SWS / 15 h c.) Krisen der Lebensführung I (3. Semester) d.) 2 cp d.) 30 h d.) 2 SWS / 30 h d.) Familienrecht I (3. Semester) e.) 3 cp e.) 60 h e.) 2 SWS / 30 h e.) Krisen der Lebensführung II (4. Semester) f.) 2 cp f.) 30 h f.) 2 SWS / 30 h f.) Familienrecht II (4. Semester) g.) 3 cp g.) 60 h g.) 2 SWS / 30 h g.) Kinder- und Jugendhilferecht (4. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Vorlesung Lehrformen: b.) Seminar c.) Vorlesung d.) Seminar e.) Seminar f.) Seminar g.) Seminar a.) 2 Gruppen a 50 Studierende Gruppengröße: b.) 3 Gruppen a 33 Studierende c.) 2 Gruppen a 50 Studierende d.) 3 Gruppen a 33 Studierende e.) 3 Gruppen a 33 Studierende f.) 3 Gruppen a 33 Studierende g.) 3 Gruppen a 33 Studierende Studierende kennen die Bedeutung differentieller Lebensbedingungen für die SoziaQualifikationsziele: lisation und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen und können in den sozialisatorischen Instanzen die wichtigsten Wirkfaktoren für eine kritische Persönlichkeitsentwicklung und für eine abweichende Sozialisation benennen. Sie kennen Modelle zur Analyse ökosozialer und systemischer Parameter von Lebenslagen und zur Bestimmung von psychopathologischen Zuständen und können diese zur Erklärung kritischer Lebenslagen und problematischer Lebensführungsmuster anwenden und zur methodischen Nutzung von Ressourcen bei der Bewältigung von Lebensaufgaben und von krisenhaften Lebensumständen in Anspruch nehmen. Studierende sind in der Lage, bei der Entwicklung bewältigungsorientierter Interventionskonzepte Prinzipien einer systemisch orientierten Kompetenzförderung fallbezogen zu berücksichtigen. Studierende kennen die maßgeblichen familienrechtlichen Aspekte bei problemhaften Entwicklungen innerhalb der Familie und können diese vor dem Hintergrund der allgemeinen Grundlagen des Familienrechts einordnen. Sie kennen den rechtlichen Anspruch auf Schutz vor Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen und die damit verbundenen Interventionsformen mit rechtlichen Mitteln. Sie kennen die sorgerechtliche Relevanz von Trennung und Scheidung und von festgestellter Kindeswohlgefährdung und sind mit den einschlägigen Aufgaben und Leistungen des Kinder- und Jugendhilferechts vertraut. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Inhalte: Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Verwendbarkeit des Moduls: Kennnummer: BASA 8 45 Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module 3 und 4. Klausur (Schriftliche Prüfung) / Prüfungsleistung (modulbezogen) Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung) Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Kurt Lipke / Prof. Dr. Anne Lorenz 46 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.a.: ‚Sozialisationsbedingungen und Lebenswelten’ Qualifikationsziele: Vor dem Hintergrund der Paradigmata der Lebensweltorientierung, Aneignung und Bewältigung, kennen Studierende die Bedeutung differentieller Lebensbedingungen für die Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind in der Lage, - entlang dem kindlichen Lebenslauf - Parameter defizitärer oder abweichender Sozialisation in verschiedenen sozialisatorischen Instanzen zu benennen, psychosoziale und gesundheitliche Auswirkungen einzuschätzen und insbesondere Lagen der Kindeswohlgefährdung zu erkennen und zu beschreiben. Studierende haben - angesichts pluraler Sozialisations- und Enkulturationsbedingungen - ein kritisches Bewusstsein gegenüber den Normalitätspostulaten institutionalisierter Sozialer Arbeit entwickelt. Inhalte: Lebenswelten - Lebensfelder - Lebenslagen. Lebensweltorientierung, Aneignung und Bewältigung. Sozialisation und Entwicklungsaufgaben in der Kindheit und Jugend. Lebensbedingungen defizitärer und abweichender Sozialisation als Herausforderung für die Soziale Arbeit. Kindeswohlgefährdung und die Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz. Trennung und Scheidung im kindlichen Erleben. Sozialisation und Gesundheit. Kulturelle Differenzen und plurale Sozialisation. Bildungschancen, Aneignung und Ausgrenzung. Normalität und differenzielle Lebenswelten. Sonstige Informationen: 47 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.b.: ‚Ökosoziale Analyse von Lebenslagen’ Qualifikationsziele: Studierende sind in der Lage, die ökosozialen Parameter von Lebenslagen festzustellen, zu analysieren und in ihrer Bedeutung für Interventionsformen der Sozialen Arbeit zu bewerten. Sie können auf der Grundlage von Analysemodellen der Sozialen Arbeit problematische Lebenslagen erfassen und in ihrer Bedeutung für das Klientel rekonstruieren. Studierende sind in der Lage, Ressourcen zur Bewältigung von Lebensaufgaben zu identifizieren und Möglichkeiten ihrer Aktivierung bestimmen. Sie haben methodische Kenntnisse im Umgang mit den subjektiven Problemsichten erworben und die Fähigkeit entwickelt, Prinzipien einer systemisch orientierten Kompetenzförderung fallbezogen erfolgreich anzuwenden. Inhalte: Die „Person in der Situation“ als Gegenstand Sozialer Arbeit und das ökosoziale Paradigma in den Sozialwissenschaften. Biographische, soziale und ökologische Ausstattungsprobleme: Stress und Ressourcenmanagement. Lebenskrisen, Entwicklungsaufgaben und Lebensbewältigung und das ‚lifemodel’ der Sozialen Arbeit. Die ‚prozessual-systemische Denkfigur’ als Analyse- und Interventionskonzept von Beziehungen. Soziale Netzwerke, soziale Unterstützung und Netzwerkarbeit. Analytische Methoden: Lebenslagendiagnostik - Beobachtung - Beschreibung Bewertung. Sozialpädagogische Diagnosen als Interventionsbasis. Systemische Sichtweisen zum Transaktionsverhältnis Person und Situation: Subjektives Problembewusstsein. Konstruktivistische Didaktik der Ressourcenarbeit und Kompetenzförderung. Sonstige Informationen: 48 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.c.: ‚Krisen der Lebensführung I’ Qualifikationsziele: Studierende kennen den Zusammenhang zwischen psychopathologischen Zuständen und Krisen der Lebensführung. Sie haben einen Überblick über die einzelnen Störungsformen und kennen die vorherrschenden psychiatrischen Klassifikationssysteme. Studierende beherrschen die Zugänge zu den Störungen auf der Basis des biopsycho-sozialen Metamodells, kennen die diesbezüglichen Modellvorstellungen der Sozialen Arbeit (etwa Lebenswelt orientierte oder salutogenetische Perspektiven) und vermögen diese im Rahmen einer multidisziplinären Herangehensweise angemessen abzugrenzen. Inhalte: Gesundheits- und Krankheitsverständnis: Hinführung zum Konzept der Krise. Medizinisch-psychiatrische Zugänge: Die Psychopathologie und ihre Klassifikationssysteme. Psychosoziale Sichtweisen: Das bio-psycho-soziale Störungsmodell. Ressourcenzentrierte Konzepte: Die salutogenetische Perspektive. Krisen der Lebensführung aus systemischer Sicht. Sonstige Informationen: 49 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.d.: ‚Familienrecht I’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die rechtlichen Regeln, die das Zusammenleben in der Ehe und Familie beherrschen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht zunächst das Problem der rechtlichen Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern. Studierende haben das Recht der Abstammung behandelt. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Veränderung von Abstammungsverhältnissen sind ihnen bekannt. Ein zweiter Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Eherecht. Studierende kennen die rechtlichen Voraussetzungen für die Eingehung einer Ehe und die Rechtswirkungen der Ehe. Die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stellen, sind erörtert. Der Schutz vor Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Studierende kennen die Möglichkeiten eines Schutzes vor Gewalttaten im engen sozialen Nahraum mit den Mitteln des Rechts. Inhalte: Abstammung und Änderung der Zuordnung. Folgefragen abstammungsrechtlicher Zuordnung, insbesondere Grundlagen des Unterhaltsrechts. Eherecht: Eheschließung, Grundlagen der Eheführung, Trennung und Scheidung, einschließlich unterhaltsrechtlicher und verfahrensrechtlicher Fragen. Rechtliche Regelungen nichtehelicher Beziehungen. Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Möglichkeiten des Schutzes mit den Mitteln des Rechts. Sonstige Informationen: 50 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.e.: ‚Krisen der Lebensführung II’ Qualifikationsziele: Studierende verfügen über theoretische Kenntnisse und fallbezogene praktische Erfahrungen hinsichtlich der Bewältigung krisenhafter Lebensumstände anhand von Handlungskompetenzen der Sozialen Arbeit. Sie beherrschen das einschlägige Störungswissen ausgewählter, für die Praxis der Sozialen Arbeit besonders relevanter Störungsformen und kennen die diesbezüglich zielführenden Interventionsmöglichkeiten. Studierende kennen die Zuständigkeit der Sozialen Arbeit im Umgang mit Krisen der Lebensführung und vermögen die Handlungsmöglichkeiten ihrer Profession in einer multidisziplinären Kooperation angemessen zu behaupten. Sie sind insbesondere befähigt, Lebenskrisen in systemische Zusammenhänge zu bringen und verfügen ansatzweise über systemische Interventionskompetenzen. Inhalte: Psycho-soziale Konzepte der Krisenintervention. Pharmakologische und psychotherapeutische Interventionsmöglichkeiten. Multidisziplinär fokussiertes Störungswissen. Modelle und Vorgehensweisen psychosozialer Beratung von Individuen und Familien in Lebenskrisen. Fallorientierte Einsatzmöglichkeiten systemischer und lebensweltorientierter Interventionen. Sonstige Informationen: 51 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.f.: ‚Familienrecht II’ Qualifikationsziele: Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die anwendungsbezogene Auseinandersetzung mit den sorgerechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung und mit den Aufgabestellungen im Falle der Kindeswohlgefährdung. Studierende kennen die maßgeblichen familienrechtlichen Aspekte bei problemhaften Entwicklungen innerhalb der Familie. Inhalte: Sorgerechtliche Inhaberschaft. Sorgerechtliche Veränderungen durch Trennung und Scheidung inklusive verfahrensrechtliche Fragen. Kindeswohlgefährdung und gerichtlicher Sorgerechtseingriff inklusive verfahrensrechtliche Fragen. Begründung von Pflegeverhältnissen und Befugnisse von Pflegeeltern. Sorgerechtsausfall durch Tod oder Minderjährigkeit. Sonstige Informationen: 52 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 8.g.: ‚Kinder- und Jugendhilferecht’ Qualifikationsziele: Studierende haben sich intensiv mit dem jugendhilferechtlichen Handlungsrepertoire als Antwort auf familienrechtliche Schwierigkeiten und Krisen auseinandergesetzt. Sie kennen die einschlägigen Aufgaben und Leistungen des Kinder- und Jugendhilferechts und sind in der Lage, fallbezogen rechtliche Probleme zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwerfen. Inhalte: Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe mit dem besonderen Schwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Inobhutnahme und Pflegeerlaubnis. Finanzierung von Jugendhilfeleistungen. Sonstige Informationen: 53 Modul 9 / BASA 9: ‚Gesellschaftliche Ausschließung und Partizipation’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 3. und 4. Sem. 480 h 16 cp Kontaktzeit: 225h Selbststudium: 255h Kontaktzeit: Kreditpunkte: Lehrveranstaltungen: Selbststudium: a.) 2 SWS / 30 h a.) 2 cp a.) Armut und soziale Ungleichheit a.) 30 h (3. Semester) b.) 3 SWS / 45 h b.) 3 cp b.) Abweichendes Verhalten und soziale b.) 45 h Kontrolle am Beispiel der Sozialen Arbeit mit straffälligen Menschen (3. Semester) c.) 2 SWS / 30 h c.) 2 cp c.) Gesellschaftliche Ausschließung und c.) 30 h Partizipation im Kontext nationaler, europäischer und internationaler Sozialpolitik (3. Semester) d.) 2 SWS / 30 h d.) 2 cp d.) SGB II und SGB XII d.) 30 h (3. Semester) e.) 2 SWS / 30 h e.) 2 cp e.) Psychosoziale Zusammenhänge e.) 30 h gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation (4. Semester) f.) 2 SWS / 30 h f.) 2 cp f.) Sozialphilosophie und Gerechtigkeitsf.) 30 h theorie (4. Semester) g.) 3 cp g.) Gesellschaftliche Ausschließung, Parti- g.) 2 SWS / 30 h g.) 60 h zipation und Soziale Arbeit (4. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: Wahlmodul: a.) Vorlesung Lehrformen: b.) Vorlesung c.) Seminar d.) Vorlesung e.) Seminar f.) Seminar g.) Seminar a.) 2 Gruppen a 50 Studierende Gruppengröße: b.) 2 Gruppen a 50 Studierende c.) 3 Gruppen a 33 Studierende d.) 2 Gruppen a 50 Studierende e.) 3 Gruppen a 33 Studierende f.) 3 Gruppen a 33 Studierende g.) 3 Gruppen a 33 Studierende Studierende wissen um die zentralen Theorien von Armut und sozialer Ungleichheit, Qualifikationsziele: abweichendem Verhalten und sozialer Kontrolle, gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation und sozialer Gerechtigkeit und besitzen die Fähigkeit, sich mit diesen Ansätzen kritisch auseinander zu setzen. Studierende kennen die Folgen von Ausschließungsprozessen und die Bedeutung von Partizipation für Menschen, die Gesellschaft als Ganzes und die Soziale Arbeit. Sie wissen um die Bedeutung nationaler und internationaler Sozialpolitik für Prozesse von gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation, kennen die hegemonialen und gegenhegemonialen sozialpolitischen Konzepte und sind in der Lage, sich damit kritisch auseinander zu setzen. Studierende sind informiert über die gesetzlichen Grundlagen zur Existenzsicherung nach SGB II und SGB XII und können ihr Wissen fallbezogen zur Anwendung bringen. Sie sind in der Lage, die Funktion Sozialer Arbeit in diesen Strukturen und Prozessen zu reflektieren und in Bezug auf Soziale Arbeit als Profession und als Disziplin entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Inhalte: Kennnummer: BASA 9 54 Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss des Moduls 5 Mündliche Prüfung / Prüfungsleistung (modulbezogen) Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung) Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Jörg Reitzig 55 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.a.: ‚Armut und soziale Ungleichheit’ Qualifikationsziele: Studierende haben sich auf der Grundlage verschiedener theoretischer Ansätze zur sozialen Ungleichheit mit den empirischen Befunden zur sozio-ökonomischen Situation der Bevölkerung auseinandergesetzt. Vertiefend haben sie - anhand der aktuellen Armutsdebatte - ressourcenorientierte Ansätze und Konzepte der Sozialen Arbeit im Umgang mit den Betroffenen und ihrem sozialen Umfeld entwickelt. Inhalte: Definitionen und Theorien sozialer Ungleichheit - Klassische Erklärungsansätze - „Neuere“ Erklärungsansätze. Empirische Befunde zu verschiedenen Dimensionen sozialer Ungleichheit (in Deutschland) - Wirtschaftlicher Art: Arbeit, Beschäftigung, Einkommen, Vermögen - Prestige - Macht - Bildung - Gesundheit - Wohnen und Umwelt - Freizeit etc. Geschlechtsspezifische Ungleichheit Migration Armut - Armutsbegriffe - Risikogruppen - Soziale und psychische Folgen von Armut - Umgang mit Armut Ansätze und Konzepte der Sozialen Arbeit zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit. Sonstige Informationen: 56 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.b.: ‚Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle am Beispiel der Sozialen Arbeit mit straffälligen Menschen’ Qualifikationsziele: Studierende haben sich kritisch mit den Begriffen „soziale Norm“, „abweichendes Verhalten“ und „soziale Kontrolle“ auseinandergesetzt. Sie sind für die zuschreibende und helfende Rolle der Sozialen Arbeit sensibilisiert und haben selbstkritisch reflektierte Konzepte für die Arbeit mit straffälligen Menschen entwickelt. Inhalte: Zentrale Begriffe: ‚Soziale Norm’, ‚soziale Kontrolle’, ‚abweichendes Verhalten’. Theorien und Konzepte abweichenden Verhaltens, insbesondere ätiologische und interaktionistische Ansätze der Sozialwissenschaften. Formen und Funktionen sozialer Kontrolle, Instanzen sozialer Kontrolle und das Rechts als Instrument sozialer Kontrolle, exemplarisch am Beispiel Kriminalität und Soziale Arbeit mit straffälligen Menschen und ihrem Umfeld. Soziale Arbeit und abweichendes Verhalten zwischen Hilfe und Kontrolle. Sonstige Informationen: 57 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.c.: ’Gesellschaftliche Ausschließung und Partizipation im Kontext nationaler, europäischer und internationaler Sozialpolitik’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die sozialpolitischen Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen, die einerseits zu gesellschaftlichem Ausschluss, andererseits zu Integration und Partizipation führen. Sie sind in der Lage sozialpolitische Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Arbeitsfelder und Aufgaben der Sozialen Arbeit einzuschätzen und zu bewerten. Dabei können sie die Bedeutung und die Wechselwirkungen sozialpolitischer Herausforderungen und unterschiedlicher Gestaltungsansätze, die auf den verschiedenen Ebenen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext sowie infolge des Prozesses der Globalisierung zum Tragen kommen, reflektieren. Inhalte: Gesellschaftliche Ausschließung und Partizipation in sozialgeschichtlicher Perspektive. Rahmenbedingungen, Inhalte und Methoden europäischer Sozialpolitik. Perspektiven des Europäischen Sozialmodells. Arbeitslosigkeit und europäischer Binnenmarkt (europäische Beschäftigungspolitik). Auswirkungen der Globalisierung auf die Sozialpolitik. Kernelemente internationaler Sozialpolitik. Migration und ihre Ursachen. Sonstige Informationen: 58 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.d.: ‚SGB II und SGB XII’ Qualifikationsziele: Im Rahmen der Lehrveranstaltung erfolgt eine grundlegende Auseinandersetzung mit den Regeln des SGB II und des SGB XII. Es geht hierbei vor allem um eine Erarbeitung von Inhalt und Aufgabe öffentlicher Leistungen an Erwerbsfähige und nicht Erwerbsfähige und der Subsidiarität der Hilfen, die sich u. a. im vorrangigen Einsatz von Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen manifestiert. Studierenden kennen Inhalt und Aufgabe des SGB II und des SGB XII und können ihr Wissen fallbezogen zur Anwendung zu bringen. Inhalte: SGB II SGB XII Fallbezogene Anwendung der o.g. Rechtsgebiete. Sonstige Informationen: 59 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.e.: ‚Psychosoziale Aspekte gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die Wechselwirkungen zwischen sozialen und psychischen Parametern sowie Prozessen gesellschaftlicher Ausschließung für die Betroffenen und deren soziales Umfeld. In Anlehnung an psychologische und sozialwissenschaftliche Modellgenerierungen zugrunde liegender Wirkprinzipien haben Studierende Bewältigungskonzepte zur Unterstützung und Integration der Betroffenen, die dem Selbstverständnis und dem Arbeitsauftrag der Sozialen Arbeit entsprechen, erarbeitet. Studierende haben einen Überblick der einschlägigen Praxen in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit erworben und sind in der Lage, eine kritisch vertiefende Auseinandersetzung mit ausgewählten institutionellen Ansätzen zu leisten. Inhalte: Phänomene psychisch-sozialer Deprivation. Gesellschaftliche Ausschließung als Bedingungsfaktor psychischer und sozialer Beeinträchtigungen (Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit,…). Psychische, körperliche und soziale Beeinträchtigungen als Bedingungsfaktoren gesellschaftlicher Ausschließung (psychische und körperliche Krankheiten und Behinderungen, Alter,…). Modellvorstellungen psycho-sozialer Zusammenhänge gesellschaftlicher Ausschließung (Netzwerkperspektive, Systemtheorie, Bio-psycho-soziales Modell) und daraus abzuleitende Interventionskonzepte. Die einschlägigen Praxen der Sozialen Arbeit im Überblick (Arbeits- und Sozialverwaltung, Gesundheitswesen, Alten- und Behindertenarbeit, etc.). Ausgewählte Konzepte und institutionelle Ansätze (Netztwerkinterventionen, Casemanagement, Personenorientierte Hilfen, Selbsthilfegruppen, etc.) Sonstige Informationen: 60 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.f.: ‚Sozialphilosophie und Gerechtigkeitstheorie’ Qualifikationsziele: Studierende haben einen Überblick zu sozialphilosophischen Fragestellungen und kennen unterschiedliche Theorien und Deutungen zum Thema ‚Soziale Gerechtigkeit’. Sie sind in der Lage, normative Interpretationen zur Frage nach dem Gehalt des Begriffs ‚soziale Gerechtigkeit’ in einen Bezug zu realen Prozessen sozialökonomischer Transformation, Hegemonie und politischer Legitimation zu setzen sowie die Relevanz dieser Zusammenhänge für die praktischen Bedingungen Sozialer Arbeit im Rahmen der Bewältigung aktueller Herausforderungen von Ausschließung und Partizipation zu erkennen. Inhalte: Legitimation und Hegemonie – zum Verhältnis von normativer Theorie und realer Welt. Zum Verhältnis von Gerechtigkeit, Freiheit und (Un-)Gleichheit. Soziale Gerechtigkeit im Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat – historischen Entwicklungen und aktuelle Problemstellungen. Teilhabe, Verteilung, Befähigung – Bezugsgrößen des Gerechtigkeitsbegriffs. Demoskopische Ergebnisse zum Gerechtigkeitsempfinden. Ausgewählte Theorien sozialer Gerechtigkeit. Sonstige Informationen: 61 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 9.g.: ‚Gesellschaftliche Ausschließung, Partizipation und Soziale Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende wissen um zentrale Theorien gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation und besitzen die Fähigkeit, sich mit diesen Ansätzen kritisch auseinander zu setzen. Sie sind in der Lage, zentrale Theorien von Armut und sozialer Ungleichheit, Abweichung und Normalität, gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation im Zusammenhang zu diskutieren. Studierende wissen um die darauf aufbauenden verschiedenen Bestimmungen der gesellschaftlichen Funktion Sozialer Arbeit. Sie sind in der Lage, diese in Bezug auf den Umgang mit Klientinnen und Klienten, die Soziale Arbeit selbst und das gesellschaftliche Ganze zu reflektieren und in Bezug auf Soziale Arbeit als Profession und als Disziplin entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Inhalte: Soziale Ausschließung, Ausgrenzung, Exklusion und Soziale Arbeit. Bezüge zur klassischen soziologischen Theoriebildung, der Armuts- und Ungleichheitsforschung und der (kritischen) Kriminologie. Bezüge zu US-amerikanischem Underclass-Diskurs, französischem Exklusions-Diskurs und deutscher Debatte um Inklusion / Exklusion und gesellschaftliche Ausschließung / Partizipation. Ursachen von gesellschaftlicher Ausschließung. Verhältnis von Inklusion und Exklusion. Dimensionen gesellschaftlicher Ausschließung und Partizipation. Gesellschaftliche Funktionen Sozialer Arbeit. Konsequenzen für die Soziale Arbeit. Sonstige Informationen: 62 Modul 10 / BASA 10: ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit I’ (Schwerpunktstudium) Kennnummer: BASA 10 Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 3. und 4. Sem. 270 h 9 cp Kontaktzeit: Selbststudium: 105 h 165 h Lehrveranstaltungen: a.) Rechtliche Grundlagen sozialarbeiterischer Berufsausübung (3. Semester) b.) Praktische Rechtsprobleme sozialarbeiterischer Arbeitsfelder (4. Semester) c.) Schwerpunktgebiet (4. Semester) Pflichtmodul: X Lehrformen: Gruppengröße: Qualifikationsziele: Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Prüfungsformen: Kontaktzeit: a.) 2 SWS/30h Selbststudium: a.) 30 h Kreditpunkte: a.) 2 cp b.) 2 SWS/30h b.) 60 h b.) 3 cp c.) 3 SWS/45h c.) 75 h c.) 4 cp Wahlpflichtmodul: X Wahlmodul: a.) Seminar b.) Übung c.) Übung a) 3 Gruppen a 33 Studierende b) 4 Gruppen a 25 Studierende c) 6 Gruppen a 17 Studierende Das Modul bereitet umfassend auf Modul 11 ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit II’ (Schwerpunktstudium; Praktisches Studiensemester) im 5. Semester vor. Mit Blick auf die rechtliche Einbindung Sozialer Arbeit erfolgt dabei eine besondere Schwerpunktlegung auf das Recht. Im Verbund insbesondere mit den Modulen 11 und 14 zielt das Modul in besonderem Maße auf die Förderung berufsfeldspezifischer Kompetenzen. Studierende kennen die verschwiegenheitsrechtlichen Anforderungen an die sozialarbeiterische Berufsausübung, sowie die dienst- und arbeitsrechtlichen Grundlagen, die berufspraktisches Handeln in Feldern der Sozialen Arbeit strukturieren. Sie sind in der Lage, ihre Kenntnisse aus unterschiedlichen Gebieten des Rechts umfassend auf Fälle beruflicher Praxis der Sozialen Arbeit hin zu übertragen und lösungsorientiert zu vernetzen. Studierende sind umfassend informiert über das Anliegen, die Qualifikationsziele sowie die Organisation des berufsfeldbezogenen Schwerpunktstudiums. Die spezifischen Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsanforderungen sind ihnen bekannt. Sie sind somit in der Lage, ein Schwerpunktgebiet im Sinne einer informierten Entscheidung zu wählen. Auf der Grundlage einer ersten systematischen Annäherung beginnen Studierende damit, sich gezielt mit den typischen Problem- und Aufgabenstellungen, dem strukturellen Handlungsrahmen, den fachlichen, rollentypischen und personalen Anforderungen sowie den konzeptionellen Entwicklungen des Berufsfeldes Sozialer Arbeit, dem ihre Praktikumsstelle zuzuordnen ist, auseinander zu setzen. Sie beginnen damit, mögliche Lösungsstrategien und Methoden aufgaben-, adressat-, kontext- und fallbezogen abzuwägen, zu entscheiden und fachlich zu vertreten. Erste Kontakte zur Praktikumsstelle sind erfolgt. Studierende haben sich systematisch mit der Konzeption der Praktikumsstelle auseinandergesetzt. Ein Ausbildungsplan ist gemeinsam mit dem/der Studierenden erstellt. Siehe Beschreibung der o. g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss der Module 1-5 Klausur (Schriftliche Prüfung) / Studienleistung (modulbezogen) 63 Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung) und Nachweis nach § 6 Abs. 4 PraktO Vergabe von CP: Stellenwert der Note in der Endnote: Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Jährlich Dipl. Pädagoge, Dipl. Sozialarbeiter (FH) Michael Dillmann 64 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 10.a.: ‚Rechtliche Grundlagen sozialarbeiterischer Berufsausübung’ Qualifikationsziele: Das Recht strukturiert nicht nur die in der Sozialen Arbeit zu bearbeitenden Tätigkeitsfelder, sondern auch die Tätigkeit des Sozialarbeiters. Ziel der Veranstaltung ist es, die Studierenden mit den rechtlichen Vorgaben, die für ihre eigene professionelle Tätigkeit von Bedeutung sind, vertraut zu machen. Studierende kennen die verschwiegenheitsrechtlichen Anforderungen an die sozialarbeiterische Berufsausübung sowie die dienst- und arbeitsrechtlichen Grundlagen, die berufspraktisches Handeln in Feldern der Sozialen Arbeit strukturieren. Inhalte: Strafrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Grundlegende Dienst- und arbeitsrechtliche Fragen sozialarbeiterischer Berufsausübung. Sonstige Informationen: 65 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 10.b.: ‚Praktische Rechtsprobleme sozialarbeiterischer Arbeitsfelder’ Qualifikationsziele: Inhalte: Im Rahmen ihres Studiums werden die Studierenden in verschiedenen Lehrveranstaltungen mit einer Fülle von unterschiedlichen Rechtsproblemen und Gesetzen konfrontiert. Sachkundige Hilfe in der Praxis erfordert demgegenüber die Fähigkeit zur umfassenden rechtlichen Würdigung der an sie herangetragenen Fälle. Ziel der Veranstaltung ist es deshalb, die für die praktische Tätigkeit notwendige Vernetzung der Kenntnisse aus den einzelnen Spezialbereichen herzustellen. In Fallseminaren erarbeiten Studierende unter juristischer Perspektive rechtliche Lösungen für komplexe Sachverhalte der unterschiedlichen Arbeitsfelder Sozialer Arbeit. Sonstige Informationen: 66 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 10.c.: ‚Schwerpunktgebiet’ Qualifikationsziele: Inhalte: Sonstige Informationen: Studierende sind umfassend informiert über das Anliegen, die Qualifikationsziele, sowie die Organisation des berufsfeldbezogenen Schwerpunktstudiums. Die spezifischen Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsanforderungen sind ihnen bekannt. Auf der Grundlage einer ersten systematischen Annäherung beginnen Studierende damit, sich gezielt mit den typischen Problem- und Aufgabenstellungen, dem strukturellen Handlungsrahmen, den fachlichen, rollentypischen und personalen Anforderungen sowie den konzeptionellen Entwicklungen des Berufsfeldes Sozialer Arbeit, dem ihre Praktikumsstelle zuzuordnen ist, auseinander zu setzen. Sie beginnen damit, mögliche Lösungsstrategien und Methoden aufgaben-, adressat-, kontextund fallbezogen abzuwägen, zu entscheiden und fachlich zu vertreten. Erste Kontakte zur Praktikumsstelle sind erfolgt und die Studierenden haben sich systematisch mit der Konzeption der Praktikumsstelle auseinandergesetzt. Ein Ausbildungsplan ist mit dem / der Studierenden erstellt Anliegen, Qualifikationsziele und Organisation des berufsfeldbezogenen Schwerpunktstudiums, Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsanforderungen im Rahmen des berufsfeldbezogenen Schwerpunktstudiums, typische Problem- und Aufgabenstellungen, struktureller Handlungsrahmen, Person, Rolle und Organisation, Zielgruppe, fachliche und personelle Anforderungen, Beziehungs- und Rollengestaltung, spezifische Arbeitsformen und Methoden, Konzeptionelle Entwicklungen im Berufsfeld, Konzeption der Praxisstelle. Studierende absolvieren ihr praktisches Studiensemester (5. Semester) sowie dessen Vor- und Nachbearbeitung (4. Semester bzw. 6. + 7. Semester) im Rahmen von Schwerpunktgebieten (Wahlpflichtstudium). Im Studiengang werden jeweils sechs im Fachbereich zu bestimmende - Schwerpunktgebiete angeboten. Der Fachbereich stellt dabei sicher, dass die Schwerpunktgebiete das breite Spektrum beruflicher Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit abbilden. 67 Modul 11 / BASA 11: ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit II’ (Schwerpunktstudium; Praktisches Studiensemester) Kennnummer: BASA 11 Dauer: 1. Semester Lage : 5. Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): 900 h; davon 750h Präsenzzeit Praxisstelle. Kontaktzeit: 345h Selbststudium: 150h Selbststudium: Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit: Präsenzzeit: 20 Wochen Vollzeit (20 x 37,5h = 750h) davon: Kontaktzeit: a.) Lernort Praxis a.) 100h a.) mind. 300h: (20 Wo.x 3h tägl) b.) Schwerpunktgebiet (Studienbegleittage) b.) 30h (5 x 6h) b.) 25h c.) Supervision c.) 25h c.) 15h (5 x 3h) Wahlpflichtmodul: X Pflichtmodul: Wahlmodul: a.) Praktikum Lehrformen: b.) Seminar c.) Supervision Gruppengröße: Qualifikationsziele: Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Kreditpunkte: 30 cp Kreditpunkte: Insgesamt: 30 cp a.) 1: 1 (Studierende - Anleitung) b.) 6 Gruppen a 17 Studierende c.) 8 Gruppen a 13 Studierende Im Rahmen des Moduls integriert der Studiengang ‚Praxis’ als spezifischen Lernort und curricular gesichertes Referenzsystem. Im Verbund insbesondere mit den Modulen 10 und 14 zielt das Modul in besonderem Maße auf die Förderung berufsfeldspezifischer Kompetenzen. Exemplarisch haben Studierende einen vertieften Zugang zur Sozialen Arbeit als berufliche Praxis in sozialadministrativen Bezügen und - bezogen auf ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit - spezifisches Wissen und Handlungskompetenzen in unmittelbarer, schrittweiser und angeleiteter selbständiger Wahrnehmung beruflicher Aufgaben erworben. Studierende sind in konkreten Zusammenhängen beruflicher Praxis in der Lage, ihr Wissen, Verstehen und Können gezielt, kontextsensibel und lösungsorientiert einzusetzen, um vielfältige Problem-, Frage- und Aufgabenstellungen dieser Praxis angemessen zu bestimmen, mögliche Lösungsstrategien und Methoden kriteriengeleitet abzuwägen, zu entscheiden und zu vertreten sowie Interventionen zu planen, umzusetzen, zu reflektieren und zu bewerten. Studierende wissen um die besondere Bedeutung von ‚Persönlichkeit’ und ‚Haltung’ (Solidarität und Empathie, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Stabilität und Belastbarkeit, etc.) in Interaktionsprozessen. Die Methoden ‚Supervision’ und ‚kollegiale Beratung’ (Intervision) sind den Studierenden bekannt. Sie sind in der Lage, diese Methoden zur Qualifizierung ihrer Rollen- und Beziehungsgestaltung zu nutzen. Studierende haben sich kritisch mit ihren biographisch geprägten Werten und Normen, den eigenen Deutungsmustern und Relevanzhorizonten sowie ihren persönlichen Verhaltensdispositiven auseinandergesetzt und können deren Einfluss im Rahmen ihrer Interventionen einschätzen. Sie sind in ausreichendem Maße in der Lage, ihre Rolle und ihre Beziehungen zu Klienten, Mitarbeitern der Praktikumsstelle sowie zu Kooperationspartnern dieser Stelle eigenverantwortlich, rollen- und aufgabengerecht zu gestalten. Studierende beginnen damit, sich mit unterschiedlichen Modi der Rollen- und Beziehungsgestaltung sowie deren institutionalisierte Rahmungen im Sinne einer kritischen Sozialen Arbeit auseinander zu setzen. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss Modul 10 68 Prüfungsformen: Hausarbeit (Praktikumsbericht; schriftliche Prüfung) / Prüfungsleistung (modulbezogen) Voraussetzungen für die Vergabe von CP: 1.) Der/die Studierende weist die Teilnahme an den begleitenden Studientagen sowie an den Supervisionssitzungen nach. 2.) Bescheinigung der erfolgreichen Ableistung des Praktikums durch die Praktikumsstelle (§ 10 Abs 5 bleibt unberührt). 3.) Mit mindestens der Note 4,0 benoteter Praktikumsbericht. Erfolgt das integrierte Praktische Studiensemester nach § 2 Abs 6 PraktO in Form eines sozialwissenschaftlichen Forschungssemesters oder eines gleichwertigen Praxisprojekts, gilt § 5 Abs 4 PraktO. Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Stellenwert der Note in der Endnote: Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Dipl. Pädagoge, Dipl. Sozialarbeiter (FH) Michael Dillmann 69 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 11.a.: ‚Lernort Praxis’ Qualifikationsziele: Studierende kennen Soziale Arbeit als berufliche Praxis in sozialadministrativen Bezügen exemplarisch anhand ‚ihres’ Arbeitsfeldes. Sie haben sich spezifisches Wissen und Handlungskompetenz in unmittelbarer, schrittweiser und angeleiteter selbständiger Wahrnehmung bestimmter beruflicher Aufgaben erworben. Studierende sind in konkreten Zusammenhängen beruflicher Praxis in der Lage, ihr Wissen, Verstehen und Können gezielt, kontextsensibel und lösungsorientiert einzusetzen, um vielfältige Problem-, Frage- und Aufgabenstellungen dieser Praxis angemessen zu bestimmen, mögliche Lösungsstrategien und Methoden kriteriengeleitet abzuwägen, zu entscheiden und zu vertreten sowie Interventionen zu planen, umzusetzen, zu reflektieren und zu bewerten. Studierende wissen um die besondere Bedeutung von ‚Persönlichkeit’ und ‚Haltung’ (Solidarität und Empathie, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Stabilität und Belastbarkeit, etc.) in Interventionsprozessen. Sie sind in ausreichendem Maße in der Lage, ihre Rolle und ihre Beziehungen zu Klienten, Mitarbeitern der Praktikumsstelle sowie zu Kooperationspartnern dieser Stelle eigenverantwortlich und aufgabengerecht zu gestalten. Inhalte: Grundlage ist der von der Praktikumsstelle gemeinsam mit dem / der Studierenden erstellte Ausbildungsplan, der den zeitlichen, organisatorischen und inhaltlichen Ablauf dieser Ausbildungseinheit dokumentiert. Neben den allgemeinen Lernzielen - Richtlinie hierfür gibt das ‚Qualitätshandbuch für das praktische Studiensemester im Bachelor - Studiengang ‚Soziale Arbeit’ - führt dieser auch besondere - arbeitsfeldspezifische bzw. selbstbestimmte, persönliche - Lernziele sowie den Tätigkeitsschwerpunkte des / der Studierenden an. Zusammenhängender Zeitraum von 20 Wochen - in der Regel als Vollzeittätigkeit in einer durch das Praktikantenamt des Fachbereichs anerkannten Praktikumsstelle. Ein Urlaubsanspruch besteht während dieser Zeit nicht. Die Praktikumsstelle muss gewährleisten, dass typische Handlungsvollzüge der beruflichen Sozialen Arbeit erlernt und eingeübt werden können. Hierzu zählt insbesondere auch, dass regelmäßig für die Sozialverwaltung typische Vorgänge zu bearbeiten sind. Die fachliche Anleitung im Lernort Praxis erfolgt in der Regel durch staatlich anerkannte Diplom-SozialarbeiterInnen / Diplom-PädagogInnen, die eine mindestens dreijährige berufliche Praxis in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit nachweisen können. Ausnahmen hiervon können - in besonders begründeten Fällen - nur für solche in der Sozialen Arbeit tätige Fachkräfte zugelassen werden, die eine einschlägige, abgeschlossene Hochschulausbildung sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem Feld der Sozialen Arbeit vorweisen können. Sonstige Informationen: 70 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 11.b.: ‚Schwerpunktgebiet (Studienbegleittage)’ Qualifikationsziele: Inhalte: Sonstige Informationen: Die Veranstaltung ‚Schwerpunktgebiet (Studienbegleittage)’ ist eine die ‚Praxis als Lernort’ begleitende Lehrveranstaltung und stellt deren Reflexion, Integration und Auswertung sicher. Die Veranstaltung fördert und unterstützt die Integration der Praxiserfahrungen der Studierenden in das Studium und stellt - mit Blick auf die im Ausbildungsplan aufgeführten allgemeinen und besonderen Lernziele - die Evaluation dieses Studienabschnittes sicher. Studierende haben einen vertieften Einblick in die vielfältigen Problem-, Frage- und Aufgabenstellungen und die unterschiedlichen Praxen verschiedener Einrichtungen Sozialer Arbeit in dem von ihnen gewählten Schwerpunktgebiet. Studierende sind in der Lage, ihre Erfahrungen wissenschaftlichen Erkenntnissen zuzuordnen. Sie können in zunehmendem Maße - auf dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse - konkrete Problem-, Frage- und Aufgabenstellungen ‚ihrer’ Praxis angemessen bestimmen, mögliche Lösungsstrategien und Methoden abwägen, entscheiden und fachlich vertreten sowie Interventionen planen, reflektieren und bewerten. Studierende beginnen damit, sich mit unterschiedlichen Modi der Rollen- und Beziehungsgestaltung sowie deren institutionalisierte Rahmungen im Sinne einer kritischen Sozialen Arbeit auseinander zu setzen. Die Inhalte der Studienbegleittage werden gemeinsam von den Studierenden und den Lehrenden (SchwerpunktleiterInnen) bestimmt. Es finden schwerpunktgebietsbezogen fünf ganztägige begleitende Studientage statt. Der/die Studierende hat die Teilnahme an den begleitenden Studientagen nachzuweisen. Die Praktikumsstelle hat die Teilnahme an den Studienbegleittagen zu ermöglichen. 71 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 11.c.: ‚Supervision’ Qualifikationsziele: Die Methoden ‚Supervision’ und ‚kollegiale Beratung’ (Intervision) sind den Studierenden bekannt. Sie sind in der Lage, diese Methoden zur Qualifizierung ihrer Rollen- und Beziehungsgestaltung zu nutzen. Studierende sind in ausreichendem Maße in der Lage, konstruktiv auch kritische fachliche Rückmeldungen zu geben, zu verarbeiten und für ihre berufliche Praxis nutzbar zu machen. Studierende haben ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung weiterentwickelt. Sie wissen um die besondere Bedeutung von ‚Persönlichkeit’ und ‚Haltung’ (Solidarität und Empathie, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit, Stabilität und Belastbarkeit, etc.) in Interventionsprozessen. Sie haben sich kritisch mit biographisch geprägten Werten und Normen, den eigenen Deutungsmustern und Relevanzhorizonten sowie ihren persönlichen Verhaltensdispositiven auseinandergesetzt und können deren Einfluss im Rahmen ihrer Interventionen einschätzen. Inhalte: Die SupervisorInnen fördern die reflexive Haltung der Studierenden und arbeiten mit dem ‚Material’, das Studierende aus ihren Praxen einbringen. Sonstige Informationen: Die Supervision wird - schwerpunktgebietsübergreifend - als Gruppensupervision durch externe DGSV-anerkannte, erfahrene SupervisorInnen aus einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit nach dem Konzept der Ausbildungssupervision durchgeführt. Es finden fünf dreistündige Supervisionssitzungen statt. Der/die Studierende hat die Teilnahme an diesen Supervisionssitzungen nachzuweisen. Die Praktikumsstelle hat diese Teilnahme zu ermöglichen. 72 Modul 12 / BASA 12: ‚Kritik und Perspektiven Sozialer Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Kreditpunkte: Lage: 6. und 7. Sem. 480 h 16 cp Kontaktzeit: 120h Selbststudium: 360h Kreditpunkte: Selbststudium: Kontaktzeit: Lehrveranstaltungen: a.) 3 cp a.) 60h a.) Folgen der Institutionalisierung Sozialer a.) 2 SWS / 30h Arbeit - Kritik und Konsequenzen (6. Semester) b.) 3 cp b.) 60h b.) 2 SWS / 30h b.) Aktuelle berufsethische Probleme (6. Semester) c.) 2 cp im 6. Sem. c.) Konkrete gesellschaftliche Utopien und c.) 2x1 SWS / 2x15h c.) 45h im 6. Sem. 3 cp im 7. Sem. 75h im 7. Sem. Perspektiven Sozialer Arbeit (6. und 7. Semester) d.) 2 cp im 6. Sem. d.) 2x1 SWS / 2x15h d.) 45h im 6. Sem. d.) Ästhetische Praxis: Konkrete gesell3 cp im 7. Sem. 75h im 7. Sem. schaftliche Utopien und Perspektiven Sozialer Arbeit (6. und 7. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: X Wahlmodul: a.) Seminar Lehrformen: b.) Seminar c.) Seminar d.) Projekt a.) 3 Gruppen a 33 Studierende Gruppengröße: b.) 3 Gruppen a 33 Studierende c.) 3 Gruppen a 33 Studierende d.) 6 Gruppen a 17 Studierende Studierende beschäftigen sich in diesem Modul mit dem aktuellen Wandel der soQualifikationsziele: zialstaatlichen Institution ‚Soziale Arbeit’ sowie dessen Auswirkungen und möglichen Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen. Ihre Erfahrungen aus dem praktischen Studiensemester werden dabei themen- und problembezogen integriert. Studierende erfassen und reflektieren den aktuellen Stand und den Wandel der sozialstaatlichen Institution ‚Soziale Arbeit’. Sie erfassen und reflektieren die Folgen der besonderen Institutionalisierung Sozialer Arbeit für (potentielle) Adressaten, die Soziale Arbeit selbst und die Gesellschaft als Ganzes. Studierende sind in der Lage, die besonderen ethischen Fragestellungen ihrer Praxiserfahrungen zu identifizieren, auf der Basis unterschiedlicher ethischer Konzepte zu diskutieren und Entscheidungen methodisch routiniert zu fällen. Sie wissen um die gesellschaftliche Debatte gesellschaftlich-sozialpolitischer Alternativen und Gegenentwürfe, die Inhalte des aktuellen Fachdiskurses um Reflexion und Perspektiven Sozialer Arbeit als Profession und Disziplin und Formen reflektierter Praxis Sozialer Arbeit. Sie entwickeln in Auseinandersetzung mit diesen diskursiven Angeboten einen reflektierten professionellen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen und Anregungen für die disziplinäre Entwicklung Sozialer Arbeit. Studierende betreiben diese Reflexions- und Entwicklungsarbeit unter kreativer Nutzung der Potentiale Ästhetischer Bildung und Praxis und entwickeln dabei ihre Kompetenzen der Ästhetischen Praxis weiter. Kennnummer: BASA 12 Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss der Module 1, 2, 3, 5, 6, 9 und 11. Präsentation und schriftliche Reflexion (Sonstige Prüfungsform) oder mündliche Prüfung oder Projektarbeit / Prüfungsleistung (modulbezogen) Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung) Vergabe von CP: Prüfungsformen: 73 Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Hans Ebli; Dipl. Pädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Barbara Weiler 74 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 12.a.: ‚Folgen der Institutionalisierung Sozialer Arbeit - Kritik und Konsequenzen’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende beschäftigen sich in diesem Modul mit dem aktuellen Wandel der sozialstaatlichen Institution ‚Soziale Arbeit’ sowie dessen Auswirkungen und möglichen Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen. Studierende sind in der Lage, - im Anschluss an ihre Erfahrungen aus dem praktischen Studiensemester - den aktuellen Stand und den Wandel der sozialstaatlichen Institution ‚Soziale Arbeit’ zu erfassen und zu reflektieren. Sie erfassen und reflektieren weiter die Folgen der besonderen Institutionalisierung Sozialer Arbeit für (potentielle) Adressaten, die Soziale Arbeit selbst und die Gesellschaft als Ganzes. Studierende wissen um die Inhalte des aktuellen Fachdiskurses um Reflexion und Konsequenzen Sozialer Arbeit als Profession und Disziplin. Sie entwickeln in Auseinandersetzung mit diesen diskursiven Angeboten einen reflektierten professionellen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen und Anregungen für die disziplinäre Entwicklung Sozialer Arbeit. Überblick über den aktuellen Stand und die aktuellen Entwicklungen der sozialstaatlichen Institution ‚Soziale Arbeit’. Spezielle Themen ergeben sich aktuell. Mögliche Themen sind etwa ‚Soziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle’; die Verwandtschaft der Institutionen ‚Schwäche und Fürsorge’ und ‚Verbrechen und Strafe’; Gefahren der Personalisierung in der Sozialen Arbeit; Ökonomisierung Sozialer Arbeit; Soziale Arbeit zwischen Anforderungsdruck und fachlichem Anspruch; etc. Sonstige Informationen: 75 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 12.b.: ‚Aktuelle berufsethische Probleme’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende sind in der Lage, die aktuellen ethischen Themen und Probleme in der Berufspraxis Sozialer Arbeit auf der Basis der Erfahrungen ihres Praxissemesters zu reflektieren. Dabei können sie erfahrungs- wie theoriebezogene Fragen des helfenden Handelns ebenso thematisieren wie strukturelle Fragen des Sozialwesens, die diese bedingen. Studierende sind fähig, die Interessen der Klientel, die Bedürfnisse der Gesellschaft, die Interessen der Arbeitgeber Sozialer Arbeit und ihre eigenen Motive und Werte zu reflektieren, gegeneinander abzuwägen und argumentativ zu belegen. Sie besitzen die Fähigkeit, unter Berücksichtigung professioneller und ethischer Standards sowie der beruflichen Rolle, Lösungsstrategien zu entwickeln und zu vertreten. Ausgewählte Berufsethiken für die Praxis Sozialer Arbeit; die Frage der Verantwortung; Analyse der verschiedenen Motive, Interessen und Einflussmöglichkeiten der am Prozess Sozialer Arbeit beteiligten Personen, Gruppen und Systeme; Analyse und Reflexion aktueller ethischer Probleme in der Sozialen Arbeit anhand von Falldiskussionen aus dem Praxissemester. Die Kategorie ‚Gender’ findet jeweils besondere Berücksichtigung. Sonstige Informationen: 76 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 12.c.: ‚Konkrete gesellschaftliche Utopien und Perspektiven Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende wissen um die gesellschaftliche Debatte gesellschaftlich-sozialpolitischer Alternativen und Gegenentwürfe, die Inhalte des aktuellen Fachdiskurses um Perspektiven Sozialer Arbeit als Profession und Disziplin und Formen reflektierter Praxis Sozialer Arbeit. Sie sind in der Lage, in Auseinandersetzung mit diesen diskursiven Angeboten einen reflektierten professionellen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen und Anregungen für die disziplinäre Entwicklung Sozialer Arbeit zu entwickeln. Inhalte: Zu Inhalten werden die im öffentlich-politischen Diskurs verfügbaren gesellschaftlichen und sozialpolitischen Alternativen, die im Fachdiskurs verfügbaren Perspektiven Sozialer Arbeit als Profession und Disziplin, Beispiele reflektierter Praxis Sozialer Arbeit und die durch die Studierenden selbst eingebrachten Anregungen. Die konkreten Themen werden jeweils aktuell bestimmt. Sonstige Informationen: 77 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 12.d.: ‚Ästhetische Praxis: Konkrete gesellschaftliche Utopien und Perspektiven Sozialer Arbeit’ Qualifikationsziele: Studierende schärfen ihre Wahrnehmung für die kulturelle ‚Gemachtheit’ von Welt einhergehend mit einer ausgeprägten Sensibilität für soziale Problemlagen. Sie entwickeln Mut, Gesellschaft anders zu denken und zu gestalten und sind in der Lage, Methoden, Medien und Strategien der Ästhetischen Praxis zu nutzen, um neue Ideen und Visionen zu entwickeln und damit zu experimentieren. Sie erweitern und/oder vertiefen ihre ästhetisch-medialen Kompetenzen und erkennen das Potential ästhetischer Praxis als aktivierendes Medium, mit Unterstützung dessen Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen wahrnehmen, entwickeln, gestalterisch umsetzen und/oder öffentlichkeitswirksam darstellen können. Inhalte: Sonstige Informationen: Werden von Studierenden und Lehrenden gemeinsam bestimmt (siehe unten). In insgesamt 6 Gruppen werden ausgewählte, für die Lebenswirklichkeiten von Menschen im Kontext von Sozialer Arbeit relevante Themen mittels verschiedener Medien Ästhetischer Praxis bearbeitet (z.B. Theater, Kunst, Video, Multimedia, Musik). Die inhaltliche sowie mediale Ausrichtung der Angebote kann mit jedem Jahrgang variieren, was die Option beinhaltet, dass Studierende im Vorfeld Anregungen an die Lehrenden herantragen können. Jede/r Studierende wählt aus dem aktuellen Angebot eine Veranstaltung aus. 78 Modul 13 / BASA 13: ‚Sozialforschung und Bachelor-Arbeit’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Lage: 6. und 7. Sem. 450 h Kontaktzeit: 78h Selbststudium: 372h Selbststudium: Kontaktzeit: Lehrveranstaltungen: a.) 30h a.) 2 SWS / 30h a.) Methoden der Sozialforschung (6. Semester) b.) 30h b.) Grundlagen zur Anfertigung der Bache- b.) 2 SWS / 30h (6. Semester) (6. Semester); lor -Thesis und Kolloquium/Forschungs15h 1 SWS / 15h werkstatt (7. Semester) (7. Semester). (6. und 7. Semester) c.) 28,5h c.) Anfertigung und Betreuung der Bachelor c.) 0,1 SWS / 1,5h (6. Semester) (6. Semester) - Thesis (ggf. Durchführung von For268,5h 0,1 SWS / 1,5h schungsprojekten) (7. Semester) (7. Semester) (6. und 7. Semester) Pflichtmodul: X Wahlpflichtmodul: X Wahlmodul: a.) Seminar Lehrformen: b.) Werkstatt; Kolloquium c.) Einzelkontakt Kennnummer: BASA 13 Kreditpunkte: 15 cp Kreditpunkte: a.) 2 cp im 6. Sem. b.) 2 cp im 6. Sem.; 1 cp im 7. Sem. c.) 1 cp im 6. Sem.; 9 cp im 7. Sem. Gruppengröße: a.) 4 Gruppen a 25 Studierende b.) 8 Gruppen a 13 Studierende c.) Einzelkontakt Qualifikationsziele: Mit ihrer Bachelor-Arbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, ein Thema der Sozialen Arbeit unter Maßgabe wissenschaftlicher Standards zu erarbeiten. Ziel des Moduls ist es daher, die Studierenden im Prozess der Themenfindung für ihre Bachelor-Arbeit zu begleiten, forschungsmethodische Grundlagen zur Erarbeitung der thematisch relevanten Kenntnisse zu vermitteln und die Studierenden zu einer wissenschaftlich orientierten Verfassung der Arbeit zu befähigen. Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss der Module 1 - 10 Die Modulprüfung setzt sich zusammen aus einer Studienleistung in Form eines Kolloquiums / einer Präsentation und einer Prüfungsleistung in Form der BachelorThesis. Für das Kolloquium / die Präsentation (Studienleistung) werden 5 cp vergeben. Für die Bachelor - Thesis (Prüfungsleistung) werden 10 cp vergeben. Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Studienleistung und Prüfungsleistung). Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Die Note der Prüfungsleistung (Bachelor-Thesis) wird zweifach gerechnet und zählt mit einem Fünftel in der Endnote. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Wolfgang Krieger 79 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 13.a.: ‚Methoden der Sozialforschung’ Qualifikationsziele: Studierende haben grundlegende Kenntnisse über qualitative und quantitative wissenschaftlichen Forschungsmethoden gewonnen und die Fähigkeit erworben, eine für die Erarbeitung ihrer Bachelor - Thesis geeignete Forschungsmethode themenbezogen zur Anwendung zu bringen. Sie überblicken wichtige empirische bzw. nicht-empirische Forschungsmethoden und kennen grundlegende Prinzipien und Verfahren des Forschungsprozesses. Sie sind in der Lage, die Anwendung einer ausgewählten Forschungsmethode exemplarisch durch die Forschungsleistung in ihrer Bachelor - Thesis aufzuzeigen. Inhalte: Überblick über quantitative und qualitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden: Verfahren qualitativer und quantitativer Analyse (Erhebungsverfahren, Aufbereitungsverfahren, Auswertungsverfahren) Forschungsparadigmata und -methoden, quantitative Methoden, statistische Grundlagen, Einführung in phänomenologischbeschreibende und hermeneutische Verfahren, qualitative Methoden. Sonstige Informationen: Studierende nehmen zunächst über fünf Wochen an einer zweistündigen Überblicksveranstaltung teil und erwerben sodann spezielle forschungsmethodische Kenntnisse in einem von vier alternativen Angeboten, welches methodisch zu ihrem Forschungsvorhaben passt. 80 Spezielle Forschungsmethoden: Bedarfsgemäß werden jeweils 4 Gruppen aus den folgenden Themenschwerpunkten zusammengestellt. inhalts- und textanalytische Verfahren, interpretative Verfahren; systematisierende Arbeiten / Konzeptarbeiten / Diskursanalyse; mündliche Befragungen: Experteninterviews / Problemzentrierte Interviews / Gruppendiskussionen/ Gruppengespräch / Narrative Interviews / Biographische Interviews; schriftliche Befragungen / Fragebogentechnik / Statistische Auswertung; experimentelle Verfahren: Verhaltensbeobachtung / Quantitative und systematisierende Dokumentenanalyse / Berichtlegung. Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 13.b.: ‚Grundlagen zur Anfertigung der Bachelor - Thesis und Kolloquium / Forschungswerkstatt’ Qualifikationsziele: Studierende haben ein - in der zur Verfügung stehenden Zeit erarbeitbares - Thema für ihre Bachelor-Thesis gefunden und angemessen formuliert. Sie sind in der Lage, Fachliteratur angemessen zu recherchieren, für das von ihnen gewählte Thema der Bachelor-Thesis eine oder mehrere Forschungsfragen zu entwickeln, ein Forschungsdesign und einen Forschungsplan zu entwerfen und themenrelevantes Wissen nachvollziehbar zu organisieren bzw. Datenmaterial zu sammeln und wissenschaftlich adäquat zu dokumentieren und auszuwerten. Sie haben ferner Kenntnisse zu Aufbauprinzipien wissenschaftlicher Arbeiten, zu wissenschaftlichen Präsentationsformen und zu formalen Grundlagen der BachelorArbeit und sind in der Lage, die Ergebnisse ihrer Forschung schriftlich und im Vortrag darzustellen. Inhalte: Sonstige Informationen: Das Kolloquium beginnt als zweistündige Veranstaltung im 6. Semester und wird 14tägig im 7. Semester fortgesetzt. Studierende präsentieren das Vorhaben und den aktuellen Stand ihrer BA-Thesis. Themenfindung Entwicklung von Fragestellungen und Forschungshypothesen Entwicklung eines Forschungsdesigns Exposée Wissensmanagement / Literaturrecherche Aufbau der Thesis, Entwurf und Gliederung Formale Grundlagen (Titelseite, Formatierung, Layout) Stilkriterien wissenschaftlicher Arbeiten Argumentationsformen Evtl. Integration eines empirischen Forschungsprojektes Datenerhebung und Datenanalyse / Datensammlung Dokumentationsformen Präsentation von Daten, Prozessen und Ergebnissen Interpretation von Ergebnissen Überarbeitung und Endredaktion der Thesis 81 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 13.c.: ‚Anfertigung und Betreuung der Bachelor - Thesis ’ Qualifikationsziele: Mit ihrer Bachelor-Arbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, ein Thema der Sozialen Arbeit unter Maßgabe wissenschaftlicher Standards selbstständig zu erarbeiten und ihr Fachgebiet auf der Höhe des aktuellen Wissensstandes fachlich zu vertreten. Inhalte: Die Bachelor - Thesis greift ein begrenztes Thema aus dem Gegenstandsbereich der Sozialen Arbeit auf. Die Studierenden wählen ihr Thema - mit Unterstützung der die Anfertigung der Arbeit betreuenden Dozenten - selbst. Die Vergabe der Aufgabenstellung durch den Erstkorrektor / die Erstkorrektorin erfolgt im 6. Studiensemester. Sonstige Informationen: Ggf. werden hier auch kleinräumige Forschungsprojekte begleitet. Die Anfertigung der Bachelor - Thesis sollte vornehmlich im 7. Studiensemester vollzogen werden. Die Stunden zur individuellen Betreuung der Bachelor - Thesis durch die ErstkorrektorIn können im 6. und 7. Studiensemester wahrgenommen werden. Die Betreuung kann durch alle dem Fachbereich angehörenden hauptamtlich Lehrenden erfolgen. Als ZweitkorrektorInnen können auch Lehrbeauftragte und wissenschaftliche AssistentInnen gewählt werden, soweit sie im Fachbereich in der Lehre tätig sind oder eine für das Thema besondere wissenschaftliche Qualifikation aufweisen. 82 Modul 14 / BASA 14: ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit III’ (Schwerpunktstudium) Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Lage: 6. und 7. Sem. 450 h Kontaktzeit: 195h Selbststudium: 255h Kontaktzeit: Selbststudium: Lehrveranstaltungen: a.) 2 x 3 SWS / 90 h a.) 75 h im 6. Sem.; a.) Schwerpunktgebiet 75 h im 7. Sem. (6. und 7. Semester) b.) 2 SWS / 30 h b.) 30 h b.) Aktuelle berufsrechtliche Probleme Sozialer Arbeit (6. Semester) c.) 1SWS / 15 h c.) 15 h c.) Existenzsichernde Krisenintervention (6. Semester) d.) Empowerment d.) 1SWS / 15 h d.) 15 h (6. Semester) e.) Praktische Rechtsprobleme sozialarbei- e.) 2 SWS / 30 h e.) 30 h terischer Arbeitsfelder (7. Semester) f.) Öffentlichkeitsarbeit f.) 1 SWS / 15 h f.) 15 h (7. Semester) Kennnummer: BASA 14 Pflichtmodul: X Lehrformen: Gruppengröße: Qualifikationsziele: Inhalte: Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Kreditpunkte: 15 cp Kreditpunkte: a.) 4 cp im 6. Sem. 4 cp im 7. Sem. b.) 2 cp c.) 1 cp d.) 1 cp e.) 2 cp f.) 1 cp Wahlpflichtmodul: X Wahlmodul: a.) Übung b.) Übung c.) Übung d.) Übung e.) Seminar f.) Übung a.) 6 Gruppen a 17 Studierende b.) 3 Gruppen a 33 Studierende c.) 4 Gruppen a 25 Studierende d.) 4 Gruppen a 25 Studierende e.) 4 Gruppen a 25 Studierende f.) 4 Gruppen a 25 Studierende Im Modul erfolgt die abschließende und umfassende Nachbereitung des praktischen Studiensemesters (Modul 11 ‚Berufliche Praxis Sozialer Arbeit II’, 5. Semester). Das Modul bietet den Rahmen, Anfragen der Studierenden an die Lehre - vor dem Hintergrund ihrer Praxiserfahrungen - aufzugreifen und zu bearbeiten. Im Verbund insbesondere mit den Modulen 10 und 11 zielt das Modul in besonderem Maße auf die Förderung berufsfeldspezifischer Kompetenzen. Mit Blick auf die rechtliche Einbindung Sozialer Arbeit erfolgt dabei eine besondere Schwerpunktlegung auf das Recht. Studierende haben sich umfassend mit den typischen Problem- und Aufgabenstellungen, dem strukturellen Handlungsrahmen, den aktuellen Anforderungen sowie mit neueren konzeptionellen Entwicklungen des Berufsfeldes Sozialer Arbeit, in dem sie ihr praktisches Studiensemester abgeleistet haben, auseinandergesetzt. Sie haben sich - bezogen auf dieses Berufsfeld - umfassende berufsfeldspezifische Kompetenzen angeeignet. Siehe Beschreibungen der o.g. Veranstaltungen im Rahmen des Moduls. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Abschluss der Module 4, 8, 10 und 11. Klausur (Schriftliche Prüfung) / Prüfungsleistung (modulbezogen). Prüfungsformen: Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung) und Nachweis nach § 6 Abs 4 PraktO. Vergabe von CP: 83 Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote. Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Dipl. Pädagoge, Dipl. Sozialarbeiter (FH) Michael Dillmann 84 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.a.: ‚Schwerpunktgebiet’ Qualifikationsziele: Studierende haben sich umfassend mit den typischen Problem- und Aufgabenstellungen, dem strukturellen Handlungsrahmen, den aktuellen Anforderungen sowie mit neueren konzeptionellen Entwicklungen des Berufsfeldes Sozialer Arbeit, in dem sie ihr praktisches Studiensemester abgeleistet haben, auseinandergesetzt. Sie haben sich - bezogen auf dieses Berufsfeld - umfassende berufsfeldspezifische Kompetenzen angeeignet. Inhalte: Die Inhalte werden gemeinsam von den Studierenden und den Lehrenden bestimmt. Sonstige Informationen: 85 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.b.: ‚Aktuelle berufsrechtliche Probleme’ Qualifikationsziele: Inhalte: Studierende haben sich mit den aktuellen berufsrechtlichen Anforderungen des Berufsfeldes Sozialer Arbeit, in dem sie ihr praktisches Studiensemester abgeleistet haben, auseinandergesetzt. Allgemeiner und bereichsspezifischer Sozialdatenschutz Sexualstrafrechtliche Bestimmungen Strafrechtliche Garantenstellung Aktuelle berufsrechtliche Probleme Sonstige Informationen: 86 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.c.: ‚Existenzsichernde Krisenintervention’ Qualifikationsziele: Studierende verfügen über Grundkenntnisse in den zentralen, für das Klientel der Sozialen Arbeit relevanten Bereichen der materiellen Existenzsicherung. Sie sind in der Lage, dieses Wissen fallbezogen zur Anwendung zu bringen. Inhalte: In Bezug auf Fallkonstruktionen werden die folgenden Bereiche materieller Existenzsicherung erarbeitet: Wohnungssicherung trotz Mietschulden Verhinderung von Energiesperren Sicherung des Zugangs zu Konto und Geld Reduzierung von Lohnpfändungen Haftvermeidung trotz uneinbringlicher Geldstrafe, Geldbuße und Geldauflage Sonstige Informationen: 87 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.d.: ‚Empowerment’ Qualifikationsziele: Studierende kennen die Entstehungsgrundlagen und Leitprinzipien von Empowermentkonzepten. Sie können deren Potenziale für die Arbeit mit Einzelnen, Gruppen, Organisationen und Initiativen in verschiedenen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit einschätzen und in Ansätzen zur Anwendung bringen. Sie sind in der Lage, ein Planungskonzept für Empowermentprojekte in diesen Praxisfeldern zu entwerfen. Inhalte: Geschichtliche Entwicklung und Verbreitung des Empowermentkonzepts Menschenbild: Humanistische, subjekttheoretische, salutogenetische und systemische Konstruktbildung des Empowermentkonzepts Leitprinzipien: Stärkenorientierung - Ressourcenaktivierung - Selbstbestimmung und Lebensmanagement - Entpaternalisierung und Partnerschaftlichkeit Solidarisierung – Partizipation Die Rollen der Professionellen Phasenmodelle des Empowerments, Projektplanung Methoden der Ressourcenaktivierung: Narrative Strategien - Assistenz und Begleitung - Netzwerkförderung - Moderation und Mediation - Dialogmanagement Empowerment in der Arbeit mit Einzelnen Empowerment in der Arbeit mit Gruppen und Organisationen Empowerment auf der strukturellen Ebene (Initiativen und Bewegungen) Kritische Positionen zum Empowermentkonzept Sonstige Informationen: 88 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.e.: ‚Praktische Rechtsprobleme sozialarbeiterischer Arbeitsfelder’ Qualifikationsziele: Die Veranstaltung bündelt die Praxiserfahrung der Studierenden. Sie verfolgt folgende Ziele: Vor dem Hintergrund der Praxiserfahrung der Studierenden und in Vorbereitung auf ihre späteren berufspraktischen Tätigkeiten setzen sich die Studierenden in Fallseminaren mit konkreten Praxisfällen auseinander und erarbeiten praktische rechtliche Lösungen. Aktuelle rechtliche Entwicklungen. Inhalte: Fallseminare Erstellung von Hilfeplänen Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen. Sonstige Informationen: 89 Beschreibung der Qualifikationsziele und der Inhalte der Veranstaltung BASA 14.f.: ‚Öffentlichkeitsarbeit’ Qualifikationsziele: Studierende erkennen die Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit als Ressource im Kontext der Sozialen Arbeit. Sie sind vertraut sowohl mit klassischen Konzepten professioneller PR-Arbeit als auch mit den bewusst provokanten Vorgehensweisen z.B. von Aktionskünstlern (‚Kommunikationsguerilla’), mit Geschichte und Konzepten von ‚Graswurzel’Journalismus und Gegenöffentlichkeit (z.B. Medienwerkstätten), der gegenwärtigen Praxis der Bürgermedien (z.B. Institution ‚Offener Kanal’) sowie den partizipativen und demokratisierenden Potentialen der Netzwerkmedien (Internet Web 2.0, Websites, Communities, Foren, Podcasts, Webloggs u.a.). Sie sind zum Erwerb eigener praktischer Medienkompetenz motiviert. Inhalte: Es werden verschiedene Konzepte und konkrete Praxisbeispiele von Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt und im Hinblick auf ihre Bedeutung und Relevanz für Kontexte Sozialer Arbeit eingeschätzt und diskutiert. Sonstige Informationen: 90 Modul 15 / BASA 15: ‚Freigestaltbares Wahlpflichtmodul’ Dauer: 2 Semester Studentische Arbeitsleistung (workload): Lage: 6. und 7. Sem. 420 h Kontaktzeit: 90h Selbststudium: 330h Kontaktzeit: Selbststudium: Lehrveranstaltungen: 6. Semester: 6. Semester: Exemplarische Nennungen: 150 h 4 SWS / 60h Beratung: z.B. Schuldnerberatung; 7. Semester 7. Semester: Mediation; etc.; 2 SWS / 30h 180 h Schulsozialarbeit; Offene Jugendarbeit; Forschung: z.B. Befassung mit Befunden sozialarbeitswissenschaftl. Forschung; Mitarbeit an einem Forschungsprojekt der Fachhochschule; Projektmanagement im Sozialund Gesundheitswesen; Sozialmanagement; Sozialrecht: z.B. Betreuungsrecht; Didaktik individualisierter Lernund Förderungsprozesse in der Sozialen Arbeit; Projektarbeit, z.B.:Soziokultur / Community Art; Soziale Arbeit als Diakonik Medienpädagogik; Theaterpädagogik: etc.. Wahlpflichtmodul: X Pflichtmodul: Wahlmodul: Übung / Projektwerkstatt Lehrformen: Kennnummer: BASA 15 Kreditpunkte: 14 cp Kreditpunkte: 6. Semester: 7 cp 7. Semester: 7 cp Gruppengröße: 5 Gruppen a 20 Studierende Qualifikationsziele: Mit einem offeneren Profil als dem des Schwerpunktstudiums (Module 10, 11 und 14), mit seinem engen, kooperativen Bezug zu institutionalisierter Praxis Sozialer Arbeit, zielt das Modul 15 als Wahlpflichtmodul auf eine weitere Spezialisierung und individuelle Profilierung der Studierenden im Rahmen ihres Studiums in Form einer Vertiefung oder Neuerschließung von für die Soziale Arbeit interessanten weiteren Wissensbereichen, Forschungs- und Handlungskompetenzen. Das Lehrangebot zielt darauf, hier für die Soziale Arbeit interessanten Fragestellungen, die von handlungsfeldübergreifendem, ggf. auch studiengangübergreifendem Interesse sein können und forschungsbezogen oder praxisprojekt-bezogen sein können, systematisch zu erschließen. Das Lehrangebot im Rahmen des „Freigestaltbaren Wahlpflichtmoduls“ (Modul 15) ist gezielt als dynamisches Element im Rahmen des Studiengangs konzipiert. So können die einzelnen Lehrangebote im Rahmen des Moduls 15 – ggf. von einem studentischen Jahrgang zu einem folgenden wechselnd – Impulse und konkrete Anregungen aus dem im Studienbereich institutionalisierten Lehre-Praxis-Dialog oder von studentischer oder dozentischer Seite aufgreifen. Individuelle Spezialisierung, in Form einer Vertiefung oder Neuerschließung von für die Soziale Arbeit interessanten Wissensbereichen, Forschungs- und Handlungskompetenzen, erzielen die Studierenden optional – je nach gewähltem Lehrangebot – etwa über die Befassung mit einem weiteren Feld beruflicher Praxis Sozialer Arbeit (neben dem ihres Schwerpunktstudiums, s.o.), mit Fragestellungen der Forschung im Bereich Sozialer Arbeit (etwa im Rahmen der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt der Hochschule), mit im Bereich Sozialer Arbeit relevanten Querschnittsthemen, z.B. „Projektmanagement im Sozialund Gesundheitswesen“, „Sozialmanagement“ etc., oder aber etwa im Rahmen von Praxisprojekten im Bereich Sozialer Arbeit, etc.. Inhalte: 91 Verwendbarkeit des Moduls: Teilnahmevoraussetzungen: Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Zulassung zum Studiengang Hausarbeit oder Klausur (Schriftliche Prüfung) oder Referat (Sonstige Prüfungsform) / Prüfungsleistung (veranstaltungsbezogen). Diese Modulprüfung erfolgt nicht als veranstaltungsübergreifende Prüfung. Voraussetzungen für die Bestandene Modulprüfung (Prüfungsleistung). Vergabe von CP: Prüfungsformen: Stellenwert der Note in der Endnote: Note wird einfach gerechnet und zählt mit einem Zehntel in der Endnote Häufigkeit des Angebots: Modulbeauftragte/r: Jährlich Prof. Dr. Arnd Götzelmann, Prof. Dr. Andrea Lutz-Kluge 92