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BVL - Presse- und Hintergrundinformationen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei...
http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/05_Fachmeldungen/2015/2015_09_30_Fa_Antibioti...
Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren
veröffentlicht
Erstes Halbjahr 2015
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht halbjährlich im Bundesanzeiger
(BAnz) die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten gemäß § 58c
Arzneimittelgesetz. Am 30. September 2015 werden die Kennzahlen für das erste Halbjahr 2015 im BAnz veröffentlicht:
Kennzahl 2:
Kennzahl 1:
Median
Drittes Quartil
Mastkälber bis 8 Monate
0,000
2,676
Mastrinder älter als 8 Monate
0,000
0,000
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht
5,930
20,611
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht
0,757
6,474
Masthühner
16,712
27,114
Mastputen
21,791
40,225
Tier/Nutzungsart
Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr
und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und
Nutzungsarten zu beschreiben.
Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die Bezeichnung der
angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der
Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde
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30.09.2015 15:43
BVL - Presse- und Hintergrundinformationen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei...
http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/05_Fachmeldungen/2015/2015_09_30_Fa_Antibioti...
melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de). Aus den
Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert
durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß
Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.
Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem
Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung
führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, muss
der Tierhalter innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den
Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes
erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggf.
Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der
Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.
Weiterführende Informationen
Bekanntmachung der Therapiehäufigkeit im Bundesanzeiger (30.09.2015) (pdf, 228 KB, nicht barrierefrei)
Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht
Ausgabejahr
2015
Erscheinungsdatum
30.09.2015
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