BVL - Presse- und Hintergrundinformationen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei... http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/05_Fachmeldungen/2015/2015_09_30_Fa_Antibioti... Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht Erstes Halbjahr 2015 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht halbjährlich im Bundesanzeiger (BAnz) die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten gemäß § 58c Arzneimittelgesetz. Am 30. September 2015 werden die Kennzahlen für das erste Halbjahr 2015 im BAnz veröffentlicht: Kennzahl 2: Kennzahl 1: Median Drittes Quartil Mastkälber bis 8 Monate 0,000 2,676 Mastrinder älter als 8 Monate 0,000 0,000 Ferkel bis 30 kg Körpergewicht 5,930 20,611 Mastschweine über 30 kg Körpergewicht 0,757 6,474 Masthühner 16,712 27,114 Mastputen 21,791 40,225 Tier/Nutzungsart Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben. Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde 1 von 2 30.09.2015 15:43 BVL - Presse- und Hintergrundinformationen - Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei... http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/05_Fachmeldungen/2015/2015_09_30_Fa_Antibioti... melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de). Aus den Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, muss der Tierhalter innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden. Weiterführende Informationen Bekanntmachung der Therapiehäufigkeit im Bundesanzeiger (30.09.2015) (pdf, 228 KB, nicht barrierefrei) Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht Ausgabejahr 2015 Erscheinungsdatum 30.09.2015 nach oben Aktuelle Fachmeldungen Verwendung des neuen elektronischen Antragsformulars (eAF) ab 1. Januar 2016 verpflichtend für MR/DC-Zulassungs- und Folgeverfahren Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln Tierarzneimittel online kaufen – Neues Logo verbessert Sicherheit! © 2015 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2 von 2 30.09.2015 15:43