Sozialkunde für Wirtschaftspädagogen

Werbung
1
Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum
Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")
- Anteil des Soziologiestudiums 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige' LV)
Einführung in die Soziologie (Vorlesung mit Klausur)
Einführung in die Sozialstruktur (Vorlesung mit Klausur)*∗
Einführung in die empirische Sozialforschung (Vorlesung mit Klausur)**∗
Seminar oder Übung für Fortgeschrittene in Soziologie
2. Prüfung
a) Prüfungsteile
eine vierstündige Klausur in Sozialstruktur
eine 15-minütige mündliche Prüfung in Soziologie
b) Prüfungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Soziologie, wie auch im nicht-vertieften Lehramtsstudium vorgesehen:
Allgemeine Soziologie, Sozialstruktur, Methoden der empirischen Sozialforschung. Vertiefte
Kenntnisse in einem Teilgebiet der Sozialstruktur, wie sie in einem Seminar oder einer Übung
für Fortgeschrittene vermittelt werden. Die mündliche Prüfung kann sich auf ein
Themengebiet beziehen, das im besuchten Seminar bzw. der Übung für Fortgeschrittene
bearbeitet wurde.
3. Studienempfehlung
Angelehnt an die Studienordnung für das Lehramtsfach Sozialkunde nicht-vertieft, und in Abstimmung mit den Kontextbedingungen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer wird auf
die beiliegende Studienempfehlung verwiesen.
*
Die Vorlesung heißt seit einigen Jahren "Sozialstrukturanalyse"
**
... heißt seit einigen Jahren "Einführung in die quantitative empirische Sozialforschung"


2
- Anteil des Politikwissenschaftlichen Studiums (nachrichtlich) 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige' LV)
Grundkurs Politische Systeme (PS)
Grundkurs Politische Theorie (PT)
Grundkurs Internationale Politik (IP)
Seminar oder Übung für Fortgeschrittene in Politikwissenschaft
2. Prüfung
a) Prüfungsteile
eine vierstündige Klausur in einem der Fächer PS/PT/IP
eine 15-minütige mündliche Prüfung in Politikwissenschaft
b) Prüfungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Politikwissenschaft, wie auch im nicht-vertieften Lehramtsstudium
vorgesehen.
3. Studienempfehlung
Angelehnt an die Studienordnung für das Lehramtsfach Sozialkunde nicht-vertieft, und in Abstimmung mit den Kontextbedingungen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer wird auf
die beiliegende Studienempfehlung verwiesen.
3
Studienempfehlung für das Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Studiengang Wirtschaftspädagogik (in Anlehnung an die Studienordnung für den
nicht-vertieften Lehramtsstudiengang)
Stand: Juni 1999 / Herbst 2007
1.
Studienziele und -inhalte
1.1. Studienziele
Das Studium bereitet auf die genannten Lehrämter vor. Der Student soll sowohl fachwissenschaftliche als auch didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seine spätere Tätigkeit als Sozialkundelehrer erwerben. Das Studium ist angelegt auf die folgenden allgemeinen Studienziele:
-
Fähigkeit zur Analyse der politisch-gesellschaftlichen Wirklichkeit
-
Fähigkeit zur kritischen Diskussion normativer Zielvorstellungen
-
Fähigkeit zur methodischen Reflexion
-
Fähigkeit zur fachwissenschaftlich und didaktisch fundierten Planung des sozialkundlichen Unterrichts.
a)
1.2. Studieninhalte
In der Politischen Wissenschaft sind Grundkenntnisse in der Begriffsbildung, in der
Politischen Theorie, in der Politischen Systemkunde sowie in Internationaler Politik zu
erwerben.
b)
In der Soziologie sind Grundkenntnisse in der soziologischen Begriffsbildung und in
der soziologischen Theorie erforderlich; neben einem Überblick über die Sozialstruktur
der
Bundesrepublik
Deutschland
sind
Kenntnisse
aus
den
Bereichen
Familiensoziologie, Berufs- und Arbeitswelt sowie Schichtung und Mobilität
einschließlich der wissenschaftlichen Methoden und Techniken zu erwerben.
c)
In Zeitgeschichte sind Grundzüge der historischen Entwicklung von 1917 bis zum Ende
des Zweiten Weltkrieges sowie vertiefte Kenntnis der Zeitgeschichte seit 1945 unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher politischer und gesellschaftlicher Fragen zu erwerben.
d)
Auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung mit Statistik sind Grundkenntnisse
der Methoden und Techniken gem. der Prüfungsordnung erforderlich.
e)
Das Studium der Fachdidaktik steht in engem Zusammenhang mit den Praktika. Es umfaßt die Didaktik und Methodik des Sozialkundeunterrichts, die Theorie der politischen
4
Sozialisation sowie die Reflexion der Praxis des Sozialkundeunterrichts. Sein Ziel ist einerseits die Fähigkeit, sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden auf Lernund Bildungsvorgänge der jeweiligen Schulart zu beziehen, andererseits die Kenntnis
der im Fach Sozialkunde relevanten Lernbedingungen, Bildungsprobleme und
Lernziele.
2.
Lehrveranstaltungen, Unterrichtsformen
Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw.
Unterrichtsformen vermittelt: Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminare (S), Kolloquien (K).
3.
Studienumfang
Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen beträgt:
Fachwissenschaft
32 SWS
Fachdidaktik
9 SWS
----------------------------
insgesamt
4.
lfd.
41 SWS
Lehrveranstaltungen
Fachgebiet
Nr.
Zahl
Lehrver-
der
anstaltungs-
SWS
art
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorlesungen
1
Einführung in die politische Systemlehre
2
V
2
Einführung in die Soziologie
2
V
3
Einführung in die Sozialstruktur
2
V
4
Einführung in die Methoden der empirischen Sozial-
2
V
forschung (Vorlesung mit Klausur)
5
Grundkurse zur Einführung in die Politikwissenschaft
5
Grundkurs I: Einführung in die politischen Systeme
2
Ü
6
Grundkurs II: Einführung in die politische Theorie
2
Ü
7
Grundkurs III: Einführung in die Internationale Politik
2
Ü
Grundkurse zur Einführung in die Soziologie (entfällt seit 2007)
8
Grundkurs I: Einführung in die Soziologie
2
Ü
9
Grundkurs II: Einführung in die Sozialstruktur
2
Ü
Zur Fachdidaktik
11
Didaktik der Sozialkunde
2
V oder S
12
Kolloquium zur Vorlesung
1
K
lfd.
Fachgebiet
Nr.
Zahl
Lehrver-
der
anstaltungs-
SWS
art
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------13
Politische Theorie oder Vergleichende Systemlehre
2
V
2
Ü
oder Internationale Politik
14
Politikwissenschaft (Politische Systeme oder
Politische Theorie oder Internationale Politik)
15
Übung in Politikwissenschaft (Zeitgeschichte)
2
Ü
16
Soziologie (Sozialstruktur: Familiensoziologie, Arbeit,
2
V oder Ü
Schichtung/Mobilität)
17
Übung in Soziologie (Soziologische Theorie)
2
Ü
18
Übung in Soziologie (Zeitgeschichte)
2
Ü
19
Übung für Fortgeschrittene oder Hauptseminar in
2
Ü oder S
2
Ü oder S
Politikwissenschaft
20
Übung für Fortgeschrittene oder Hauptseminar in
Soziologie
Fachdidaktik
6
21
Methodenprobleme des Sozialkundeunterrichts
2
Ü oder S
22
Fortgeschrittenenübung oder Seminar
2
Ü oder S
5.
Leistungsnachweise
a) Politikwissenschaft
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem
Hauptseminar in Politikwissenschaft (lfd. Nr. 19).
Der Leistungsnachweis in den drei Grundkursen der Politikwissenschaft (lfd. Nr. 5-7) ist Voraussetzung für den Besuch eines Seminars oder einer Übung für Fortgeschrittene in
Politikwissenschaft.
b) Soziologie
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem
Hauptseminar in Soziologie (lfd. Nr. 20).
Der Leistungsnachweis in den Vorlesungen Einführung in die Soziologie (lfd. Nr. 2),
Einführung in die Sozialstruktur (lfd. Nr. 3) sowie Einführung in die empirische
Sozialforschung (lfd. Nr. 4) ist Voraussetzung für den Besuch eines Seminars oder einer
Übung für Fortgeschrittene in Soziologie.
Herunterladen