Ergänzende Anschlussbedingungen zur TAB Mittelspannung 2008 Die TAB Mittelspannung 2008 ist bei der Planung und Errichtung einer kundeneigenen Übergabetransformatorenstation (TST) zu beachten. Beim Anschluss von Erzeugungsanlagen über diese TST ist weiterführend die technische Richtlinie des BDEW „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz anzuwenden. Im Verteilnetzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG gelten zusätzlich folgende Ergänzenden Anschlussbedingungen. Die technischen Richtlinien sind unter dem Pfad: www.lsw-netz.de > Netzanschlüsse > Strom > Anschlussbedingungen einsehbar. 1. Baukörper Die Größe des Baukörpers ist entsprechend des elektrischen Ausrüstungsbedarfs zu wählen. Beim Anschluss von Erzeugeranlagen ist Platz (HxBxT = 900mmx650mmx250mm) für die Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß § 9 EEG 2014 (ErneuerbarenEnergie- Gesetz 2014), vorzusehen. Es empfiehlt sich die Verwendung eines typgeprüften Stationsbaukörpers aus Stahlbeton in begehbarer oder kompakter Ausführung. Erforderliche Konstruktionsunterlagen je Baukörpertyp liegen bei den Herstellern vor, ebenso die bautechnischen Berechnungen. Die Anforderungen zur Störlichtbogensicherheit nach IEC 62271-202/ VDE 0671, Teil 202 erfüllen diese Baukörper nachweisbar. Bei Planung und Bau der TST ist die Landesbauordnung, die Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVo) und die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) zu beachten. Der Bau der Übergabestation ist gem. § 7 der “26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über elektromagnetische Felder – 6. BImSchV) 14 Tage vor Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. 2. Elektrische Ausrüstung Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der im Eigentum des Kunden stehenden elektrischen Anlage dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 Energiewirtschaftsgesetz unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. 2.1 Elektrische Kennwerte Höchste Spannung für Betriebsmittel: 24 kV Netznennspannung: 20 kV Vereinbarte Versorgungsspannung: 20 kV 10 % Bemessungs-Stehblitzstoßspannung: 125 kV Bemessungs-Stehwechselspannung: 50 kV Bemessungs-Kurzzeitstrom 1 sec: ≥20 kA Bemessungs-Stoßstrom: ≥50 kA TAB MS 2008-Ergänzende Anschlussbedingungen LSW Netz Stand 05/2016 Seite 1 von 5 Bemessungs-Betriebsstrom: 630 A Frequenz: 50 Hz 2.2 Mittelspannungsschaltanlage Die Gestaltung der Mittelspannungsschaltanlage richtet sich nach: o den Leistungsanforderungen des Kunden (Verbrauch- oder Einspeiseleistung) o Anzahl und Nennleistung der eingesetzten Transformatoren o dem Vorhandensein eines nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungsnetzes o Netzschutzanforderungen am Netzverknüpfungspunkt o dem Messkonzept (mittel- oder niederspannungsseitige Messung) o den Zuverlässigkeitsanforderungen des Kunden o der Netzkonstellation des Mittelspannungsnetzes der LSW Netz LSW Netz setzt in ihren Ortsnetztransformatorenstationen im Allgemeinen folgende Schaltanlagentypen ein: o Schneider: FBX o Driescher: MINEX o Siemens: 8DJH, 8DH10 und 8DJ20 Um eine hohe Versorgungszuverlässigkeit zu gewährleisten empfehlen wir als Einspeiseschaltzellen Schaltanlagen dieser Typen zu verwenden. Einspeiseschaltfelder zum Anschluss des öffentlichen MS-Netzes: o Türen und Bedienelemente sind abschließ-/absperrbar zu gestalten, z. B. mit Vorhängeschloss als Beistellung von LSW Netz, Bedienung nur durch LSW Netz o selbstrückstellende Kurzschlussweiser – nach Rücksprache mit LSW in Abhängigkeit vom Netzgebiet IKI 20 bzw. 22 oder vergleichbar - sind in jedem Kabeleinspeiseschaltfeld vorzusehen. In die Kabeleinspeiseschaltfelder von ferngewirkten Stationen sind Kurzschlussweiser des Typs IKI 50 oder vergleichbar einzubauen o Schaltgeräte und zugehörige Erdungsschalter sind gegeneinander zu verriegeln o LSW Netz verwendet Mittelspannungskabel der Typen NA2XS(F)2Y oder N2XS(F)2Y entsprechenden Querschnitts zur Anbindung an das Netz der öffentlichen Versorgung o ab einer Trafonennleistung von 1.250 kVA Leistungsschalter mit UMZ-Schutz (Empfehlung Siemens 7SJ45) Übergabeschaltfeld: o erforderlich bei mehreren Transformatoren in der Übergabestation und/oder einem nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungsnetz und/oder beim Anschluss von Erzeugungsanlagen TAB MS 2008-Ergänzende Anschlussbedingungen LSW Netz Stand 05/2016 Seite 2 von 5 o Leistungsschalter mit UMZ-Schutz - Geräteempfehlung Typ Siemens 7SJ80 oder vergleichbar, Mindestanforderung Siemens 7SJ45 oder vergleichbar -, bei Anschluss von Verbrauchsanlagen o Leistungsschalter mit UMZ Schutzrelais für Spannungs-, Frequenz- sowie Blindleistungs-Unterspannungsüberwachung mit DC-Spannungsversorgung – Geräteempfehlung Siemens 7SJ80 oder vergleichbar) beim Anschluss von Erzeugungsanlagen und größeren nachgeschaltetem Kundeneigenem Mittelspannungsnetz (Inrush-Strom Erkennung) o separate Schutzwandler Messfeld: o für drei geeichte Strom- und drei geeichte Spannungswandler (Klasse 0,5S/0,5) in schmaler Bauform mit entsprechenden Eichscheinen. o Die Messwandler werden vom zukünftigen Messstellenbetreiber oder dem Kunden bereitgestellt. o Vom Messstellenbetreiber sind grundsätzlich Einkernwandler beizustellen. Eine gleichzeitige Nutzung für Schutzzwecke ist nicht zulässig. o Wandler komplett verdrahtet bis zur Klemmleiste des Messfeldschrankes nach DIN 43859, Schaltung 4020 o Die Spannungspfadsicherungen sind in einem plombierbaren Gehäuse innerhalb der Messzelle und von außen zugänglich zu montieren. o Zur Bereitstellung des Eigenbedarfs, z. B. für Modem, Licht, Heizung, kann zwischen dem Stromwandler der Abrechnungsmessung und den Mittelspannungsabgangszellen der Kundenanlage ein separater Spannungswandler für die Versorgung von z. B. Schutzrelais und Modem vorgesehen werden. Trafoschaltfeld: o Lasttrennschalter und Erdungsschalter gegeneinander verriegelt o HH-Sicherungen 2.3 Transformatoren Bestehen keine besonderen Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Umweltschutzes am Einbauort, empfehlen wir wegen ihrer Robustheit und guten Betriebsführungseigenschaften, die Verwendung von Drehstrom-Öl-Transformatoren. Elektrische Kennwerte: o Übersetzungsverhältnis 20 kV/0,4 kV o Schaltgruppe Dyn5 o Spannungseinstellung über 5 Oberspannungsanzapfungen 20 kV, 2x2,5 % TAB MS 2008-Ergänzende Anschlussbedingungen LSW Netz Stand 05/2016 Seite 3 von 5 2.4 Erdungsanlage Der Erdungswiderstand der Stationserdungsanlage darf 2 Ohm nicht überschreiten. 3. Netzverknüpfungspunkt, Eigentumstrennpunkt Der Netzverknüpfungspunkt wird von LSW Netz im Rahmen der Anschlussbearbeitung und der Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Eigentumstrennpunkt ist zwischen LSW Netz und dem Kunden im Netzanschlussvertrag zu vereinbaren. Der jeweilige Eigentümer ist für die Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Betriebsführung seiner Anlagen verantwortlich und trägt die dafür anfallenden Kosten. Die Festlegung des Eigentumstrennpunktes richtet sich nach: o den Anforderungen des Kunden hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit o der Konstellation des umgebenden Mittelspannungsnetzes. Der Kunde gestattet LSW Netz kostenfrei die Unterbringung der im Eigentum der LSW Netz stehenden Teile der Anschlussanlage einschließlich der zugehörigen Hilfsanlagen in der kundeneigenen TST. 4. Messung Als Messfeldschrank ist der schutzisolierte Schrank der Firma Deppe Typ E950/550 D1 (950 mm x 550 mm) mit Zählerwechseltafel zu verwenden. Im Fall ungenügenden GPRS-Empfangs am Standort der kundeneigenen TST stellt der Kunde LSW Netz kostenlos einen analogen, durchwahlfähigen Telefonanschluss sowie eine 230V- Steckdose für die Zählerfernauslesung zur Verfügung. 5. Einspeisemanagement -bei Anschluss von ErzeugungsanlagenDie Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG 2014 erfolgt im Verteilnetzgebiet der LSW Netz für Erzeugungsanlagen, welche über eine kundeneigene TST an das öffentliche Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, mittels einer Fernwirkanlage. Die technischen Anforderungen an das Einspeisemanagement sind im Internet unter www.lsw-netz.de > Netze > Strom > Einspeisung zu entnehmen. 6. Inbetriebnahme Der Inbetriebnahmetermin ist mindestens 10 Arbeitstage vorher mit uns abzustimmen. Vor Terminvereinbarung sind uns folgende Unterlagen vorzulegen: o der Inbetriebsetzungsauftrag (Formular D.5), o die Errichterbestätigung nach BGV A3, o das Erdungsprotokoll (Formular D.6 ) TAB MS 2008-Ergänzende Anschlussbedingungen LSW Netz Stand 05/2016 Seite 4 von 5 o das Prüfprotokoll für den Übergabeschutz, o das Inbetriebsetzungsprotokoll (Formular D8), o das Kabelprüfprotokoll spannungsnetzes im Falle eines nachgelagerten, kundeneigenen Mittel- o Checkliste für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation Die genannten Formulare sind in der TAB Mittelspannung 2008 auf den Seiten 57 bis 73 zu finden. Der Name und die Kontaktdaten des Betriebsverantwortlichen für die kundeneigene TST sind der LSW Netz zur Inbetriebnahme bekannt zu geben. Als Betriebsverantwortliche kommen nur elektrotechnische Fachkräfte in Frage, die über eine Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen verfügen. Die Anwesenheit des Betriebsverantwortlichen bei der Inbetriebnahme ist erforderlich. Zur Inbetriebnahme ist die Anwesenheit des Anlagenerrichters vor Ort erforderlich. Für die Inbetriebnahme der Fernwirkanlage beim Anschluss von Erzeugungsanlagen ist deren Montage-und Inbetriebnahmetermin rechtzeitig mit unserem Bereich Nachrichtentechnik zu vereinbaren. 7. Ansprechpartner Anschlusswesen und Inbetriebsetzung: Sven Giering Tel: Fax: 05362 12-4293 05362 12-4454 [email protected] Norman Bösche Tel: Fax: 05362 12-4387 05362 12-4454 [email protected] Tel: Fax: 05362 12-4301 05362 12-4855 [email protected] Tel: Fax: 05362 12-4314 05362 12-4253 [email protected] Tel: Fax: 05362 12-4313 05362 12-4815 [email protected] Planung und Betrieb: Lothar Breyer Bau: Björn Schiel Nachrichtentechnik Bernd Naujok TAB MS 2008-Ergänzende Anschlussbedingungen LSW Netz Stand 05/2016 Seite 5 von 5