Ergänzende Anschlussbedingungen

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Ergänzende Anschlussbedingungen
zur TAB Mittelspannung 2008
Die TAB Mittelspannung 2008 ist bei der Planung und Errichtung einer kundeneigenen
Übergabetransformatorenstation (TST) zu beachten. Beim Anschluss von Erzeugungsanlagen
über diese TST ist weiterführend die technische Richtlinie des BDEW „Erzeugungsanlagen am
Mittelspannungsnetz – Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am
Mittelspannungsnetz anzuwenden.
Im Verteilnetzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG gelten zusätzlich folgende Ergänzenden
Anschlussbedingungen.
Die technischen Richtlinien sind unter dem Pfad:
www.lsw-netz.de > Netzanschlüsse > Strom > Anschlussbedingungen einsehbar.
1. Baukörper

Die Größe des Baukörpers ist entsprechend des elektrischen Ausrüstungsbedarfs zu
wählen. Beim Anschluss von Erzeugeranlagen ist Platz (HxBxT = 900mmx650mmx250mm)
für die Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß § 9 EEG 2014 (ErneuerbarenEnergie- Gesetz 2014), vorzusehen.

Es empfiehlt sich die Verwendung eines typgeprüften Stationsbaukörpers aus Stahlbeton in
begehbarer oder kompakter Ausführung. Erforderliche Konstruktionsunterlagen je Baukörpertyp liegen bei den Herstellern vor, ebenso die bautechnischen Berechnungen. Die
Anforderungen zur Störlichtbogensicherheit nach IEC 62271-202/ VDE 0671, Teil 202
erfüllen diese Baukörper nachweisbar.

Bei Planung und Bau der TST ist die Landesbauordnung, die Verordnung über den Bau von
Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVo) und die Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) zu beachten.

Der Bau der Übergabestation ist gem. § 7 der “26. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über elektromagnetische Felder –
6. BImSchV) 14 Tage vor Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
2. Elektrische Ausrüstung
Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der im Eigentum des Kunden
stehenden elektrischen Anlage dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die
entsprechend § 49 Energiewirtschaftsgesetz unter Beachtung der anerkannten Regeln der
Technik hergestellt sind.
2.1 Elektrische Kennwerte
Höchste Spannung für Betriebsmittel:
24 kV
Netznennspannung:
20 kV
Vereinbarte Versorgungsspannung:
20 kV 10 %
Bemessungs-Stehblitzstoßspannung:
125 kV
Bemessungs-Stehwechselspannung:
50 kV
Bemessungs-Kurzzeitstrom 1 sec:
≥20 kA
Bemessungs-Stoßstrom:
≥50 kA
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Bemessungs-Betriebsstrom:
630 A
Frequenz:
50 Hz
2.2 Mittelspannungsschaltanlage

Die Gestaltung der Mittelspannungsschaltanlage richtet sich nach:
o den Leistungsanforderungen des Kunden (Verbrauch- oder Einspeiseleistung)
o Anzahl und Nennleistung der eingesetzten Transformatoren
o dem Vorhandensein eines nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungsnetzes
o Netzschutzanforderungen am Netzverknüpfungspunkt
o dem Messkonzept (mittel- oder niederspannungsseitige Messung)
o den Zuverlässigkeitsanforderungen des Kunden
o der Netzkonstellation des Mittelspannungsnetzes der LSW Netz

LSW Netz setzt in ihren Ortsnetztransformatorenstationen im Allgemeinen folgende
Schaltanlagentypen ein:
o Schneider: FBX
o Driescher: MINEX
o Siemens: 8DJH, 8DH10 und 8DJ20
Um eine hohe Versorgungszuverlässigkeit zu gewährleisten empfehlen wir als Einspeiseschaltzellen Schaltanlagen dieser Typen zu verwenden.

Einspeiseschaltfelder zum Anschluss des öffentlichen MS-Netzes:
o Türen und Bedienelemente sind abschließ-/absperrbar zu gestalten, z. B. mit Vorhängeschloss als Beistellung von LSW Netz, Bedienung nur durch LSW Netz
o selbstrückstellende Kurzschlussweiser – nach Rücksprache mit LSW in Abhängigkeit
vom Netzgebiet IKI 20 bzw. 22 oder vergleichbar - sind in jedem Kabeleinspeiseschaltfeld vorzusehen. In die Kabeleinspeiseschaltfelder von ferngewirkten Stationen
sind Kurzschlussweiser des Typs IKI 50 oder vergleichbar einzubauen
o Schaltgeräte und zugehörige Erdungsschalter sind gegeneinander zu verriegeln
o LSW Netz verwendet Mittelspannungskabel der Typen NA2XS(F)2Y oder N2XS(F)2Y
entsprechenden Querschnitts zur Anbindung an das Netz der öffentlichen Versorgung
o ab einer Trafonennleistung von 1.250 kVA Leistungsschalter mit UMZ-Schutz
(Empfehlung Siemens 7SJ45)

Übergabeschaltfeld:
o erforderlich bei mehreren Transformatoren in der Übergabestation und/oder einem
nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungsnetz und/oder beim Anschluss von
Erzeugungsanlagen
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o Leistungsschalter mit UMZ-Schutz - Geräteempfehlung Typ Siemens 7SJ80 oder
vergleichbar, Mindestanforderung Siemens 7SJ45 oder vergleichbar -, bei Anschluss
von Verbrauchsanlagen
o Leistungsschalter mit UMZ Schutzrelais für Spannungs-, Frequenz- sowie Blindleistungs-Unterspannungsüberwachung mit DC-Spannungsversorgung – Geräteempfehlung Siemens 7SJ80 oder vergleichbar) beim Anschluss von Erzeugungsanlagen und größeren nachgeschaltetem Kundeneigenem Mittelspannungsnetz
(Inrush-Strom Erkennung)
o separate Schutzwandler

Messfeld:
o für drei geeichte Strom- und drei geeichte Spannungswandler (Klasse 0,5S/0,5) in
schmaler Bauform mit entsprechenden Eichscheinen.
o Die Messwandler werden vom zukünftigen Messstellenbetreiber oder dem Kunden bereitgestellt.
o Vom Messstellenbetreiber sind grundsätzlich Einkernwandler beizustellen. Eine gleichzeitige Nutzung für Schutzzwecke ist nicht zulässig.
o Wandler komplett verdrahtet bis zur Klemmleiste des Messfeldschrankes nach
DIN 43859, Schaltung 4020
o Die Spannungspfadsicherungen sind in einem plombierbaren Gehäuse innerhalb der
Messzelle und von außen zugänglich zu montieren.
o Zur Bereitstellung des Eigenbedarfs, z. B. für Modem, Licht, Heizung, kann zwischen
dem Stromwandler der Abrechnungsmessung und den Mittelspannungsabgangszellen
der Kundenanlage ein separater Spannungswandler für die Versorgung von z. B.
Schutzrelais und Modem vorgesehen werden.

Trafoschaltfeld:
o Lasttrennschalter und Erdungsschalter gegeneinander verriegelt
o HH-Sicherungen
2.3 Transformatoren

Bestehen keine besonderen Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Umweltschutzes am
Einbauort, empfehlen wir wegen ihrer Robustheit und guten Betriebsführungseigenschaften,
die Verwendung von Drehstrom-Öl-Transformatoren.

Elektrische Kennwerte:
o Übersetzungsverhältnis 20 kV/0,4 kV
o Schaltgruppe Dyn5
o Spannungseinstellung über 5 Oberspannungsanzapfungen 20 kV,  2x2,5 %
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2.4 Erdungsanlage
Der Erdungswiderstand der Stationserdungsanlage darf 2 Ohm nicht überschreiten.
3. Netzverknüpfungspunkt, Eigentumstrennpunkt

Der Netzverknüpfungspunkt wird von LSW Netz im Rahmen der Anschlussbearbeitung und
der Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Der Eigentumstrennpunkt ist zwischen LSW Netz und dem Kunden im Netzanschlussvertrag zu vereinbaren. Der jeweilige Eigentümer ist für die Errichtung, Erweiterung,
Änderung, Instandhaltung und Betriebsführung seiner Anlagen verantwortlich und trägt die
dafür anfallenden Kosten.

Die Festlegung des Eigentumstrennpunktes richtet sich nach:
o den Anforderungen des Kunden hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit
o der Konstellation des umgebenden Mittelspannungsnetzes.

Der Kunde gestattet LSW Netz kostenfrei die Unterbringung der im Eigentum der LSW Netz
stehenden Teile der Anschlussanlage einschließlich der zugehörigen Hilfsanlagen in der
kundeneigenen TST.
4. Messung

Als Messfeldschrank ist der schutzisolierte Schrank der Firma Deppe Typ E950/550 D1
(950 mm x 550 mm) mit Zählerwechseltafel zu verwenden.

Im Fall ungenügenden GPRS-Empfangs am Standort der kundeneigenen TST stellt der
Kunde LSW Netz kostenlos einen analogen, durchwahlfähigen Telefonanschluss sowie eine
230V- Steckdose für die Zählerfernauslesung zur Verfügung.
5. Einspeisemanagement -bei Anschluss von ErzeugungsanlagenDie Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG 2014 erfolgt im Verteilnetzgebiet der
LSW Netz für Erzeugungsanlagen, welche über eine kundeneigene TST an das öffentliche
Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, mittels einer Fernwirkanlage.
Die technischen Anforderungen an das Einspeisemanagement sind im Internet unter
www.lsw-netz.de > Netze > Strom > Einspeisung zu entnehmen.
6. Inbetriebnahme

Der Inbetriebnahmetermin ist mindestens 10 Arbeitstage vorher mit uns abzustimmen.

Vor Terminvereinbarung sind uns folgende Unterlagen vorzulegen:
o der Inbetriebsetzungsauftrag (Formular D.5),
o die Errichterbestätigung nach BGV A3,
o das Erdungsprotokoll (Formular D.6 )
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o das Prüfprotokoll für den Übergabeschutz,
o das Inbetriebsetzungsprotokoll (Formular D8),
o das Kabelprüfprotokoll
spannungsnetzes
im
Falle
eines
nachgelagerten,
kundeneigenen
Mittel-
o Checkliste für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation
Die genannten Formulare sind in der TAB Mittelspannung 2008 auf den Seiten 57 bis 73 zu
finden.

Der Name und die Kontaktdaten des Betriebsverantwortlichen für die kundeneigene TST
sind der LSW Netz zur Inbetriebnahme bekannt zu geben. Als Betriebsverantwortliche
kommen nur elektrotechnische Fachkräfte in Frage, die über eine Schaltberechtigung für
Mittelspannungsanlagen verfügen. Die Anwesenheit des Betriebsverantwortlichen bei der
Inbetriebnahme ist erforderlich.

Zur Inbetriebnahme ist die Anwesenheit des Anlagenerrichters vor Ort erforderlich.

Für die Inbetriebnahme der Fernwirkanlage beim Anschluss von Erzeugungsanlagen ist
deren Montage-und Inbetriebnahmetermin rechtzeitig mit unserem Bereich Nachrichtentechnik zu vereinbaren.
7. Ansprechpartner
Anschlusswesen und Inbetriebsetzung:
Sven Giering
Tel:
Fax:
05362 12-4293
05362 12-4454
[email protected]
Norman Bösche
Tel:
Fax:
05362 12-4387
05362 12-4454
[email protected]
Tel:
Fax:
05362 12-4301
05362 12-4855
[email protected]
Tel:
Fax:
05362 12-4314
05362 12-4253
[email protected]
Tel:
Fax:
05362 12-4313
05362 12-4815
[email protected]
Planung und Betrieb:
Lothar Breyer
Bau:
Björn Schiel
Nachrichtentechnik
Bernd Naujok
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