KLP_Kath. ReligionS II_10.06.13

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Philologen-Verband
Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender: Peter Silbernagel
STELLUNGNAHME
des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen
zum Kernlehrplan (Entwurf Verbändebeteiligung vom19.4.13)
für das Fach KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE
für die Sekundarstufe II
Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
------------------------------------------------------------------------------------I. Grundlegende Anmerkungen
Aufteilung der Inhaltsfelder in EF und Q1/2 (Grundkurs), vgl. S. 18-30
Die fünf inhaltlichen Dimensionen des Faches im bisherigen Lehrplan werden zu
sechs Inhaltsfeldern im neuen Lehrplan erweitert. Diese Erweiterung entsteht durch
die Aufteilung der bisherigen Dimension „Die Sinngebung menschlichen Daseins
und Handelns aus christlicher Motivation“ (Anthropologie und Ethik) in die zwei
Inhaltsfelder „Der Mensch in christlicher Perspektive“ (Anthropologie) und
„Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation“ (Ethik). Diese Aufteilung trägt
zur Klarheit bei und ist nachvollziehbar. Bisher kam häufig entweder die
Anthropologie oder die Ethik zu kurz.
Von den nun sechs Inhaltsfeldern sollen drei in der EF behandelt werden und dann
nochmal alle sechs in der Q1/2. Anthropologie, Gottesfrage und Ethik tauchen im
Verlauf der Oberstufe also doppelt auf. Es werden dabei zwar zumeist
unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, aber es besteht dennoch die
Gefahr der Doppelung.
In diesem Zusammenhang entsteht ein weiteres, sehr schwerwiegendes Problem:
Die Behandlung aller sechs Inhaltsfelder (Anthropologie, Gottesfrage, Christologie,
Ekklesiologie, Ethik und Eschatologie) in der Q1/2 stellt eine inhaltliche
Überfrachtung dar. Die damit verbundene Absicht dürfte sein, von der bisherigen
Verteilung der inhaltlichen Dimensionen bzw. Inhaltsfelder auf die Kurshalbjahre
wegzukommen (pro Kurshalbjahr eine Dimension bzw. ein Inhaltsfeld), weil alle
sechs Inhaltsfelder zusammenhängen und stärker verzahnt werden sollen. Die
konkretisierten Kompetenzerwartungen zeigen jedoch, dass insbesondere die
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Inhaltsfelder Gotteslehre, Christologie und Ekklesiologie weiterhin sehr umfangreich
sind, also jeweils ein Halbjahr benötigen (Q 1.1/Q1.2./Q 2.1.). Dann bleibt noch ein
Quartal in Q 2.2. für die Inhaltsfelder Anthropologie, Ethik und Eschatologie. Es
erscheint zeitlich kaum möglich die konkretisierten Kompetenzerwartungen zu
diesen Inhaltsfeldern - auch nicht teilweise - in die Kursplanung der vorangehenden
drei Halbjahre einzuarbeiten. Zu beachten ist dabei außerdem, dass neben der
Obligatorik noch ein Freiraum bleiben soll für eigene Schwerpunkte der Kurse.
Dieser Freiraum wäre nicht mehr gegeben.
Es ist klar, dass es sich bei dieser Konzeption um ein zentrales Anliegen des neuen
Lehrplans handelt. Trotzdem halten wir Änderungen in dieser Frage für notwendig.
Eine mögliche Lösung des Problems könnte darin bestehen, das Inhaltsfeld der
Anthropologie (IF 1) nur in der EF obligatorisch vorzuschreiben und nicht noch
einmal in der Q1/2. Die Ethik (IF 5) lässt sich gut an die Christologie (IF 3) und
Ekklesiologie (IF 4) in Q1/2 anbinden, Teilaspekte der Christologie (Tod und
Auferstehung Jesu) gut mit der Eschatologie (IF 6) verknüpfen. Es wird empfohlen,
aus dem Inhaltsfeld 5 (Ethik) die erste Sachkompetenz (SuS analysieren
verschiedene Modelle der Normbegründung an einem konkreten ethischen
Entscheidungsfeld) in der Q1/2 zu streichen (vgl. S. 29).
Es ergibt sich daraus grob gesagt folgende Verteilung der Inhaltsfelder:
EF: IF 1: Anthropologie (so wie vorgesehen, ergänzt durch den inhaltlichen
Schwerpunkt
„Die Sehnsucht nach einem gelingendem Leben“ vgl. S. 25f.)
IF 2: Gotteslehre (so wie vorgesehen)
IF 5: Ethik (so wie vorgesehen)
Q1/2: IF 2: Gotteslehre (so wie vorgesehen)
IF 3: Christologie (so wie vorgesehen)
IF 4: Ekklesiologie (so wie vorgesehen)
IF 5: Ethik (Streichen der ersten Sachkompetenz, vgl. S. 29)
IF 6: Eschatologie (so wie vorgesehen)
Entsprechend müsste man beim Leistungskurs verfahren.
II. Anmerkungen zu den einzelnen Kapiteln
Kapitel 1: Aufgaben und Ziele des Faches
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Insgesamt sind Aufgaben und Ziele des Faches unter den gegebenen
gesellschaftlichen Herausforderungen gut beschrieben. Bedenklich erscheint
die Deutung von Pluralität in der Gesellschaft als „Gleichgültigkeit“ und
„Beliebigkeit“ (S. 10). Relativismus ist ebenso wie Fundamentalismus mit
dem Rationalitätsanspruch unseres Glaubens in der Tat nicht vereinbar (vgl.
S. 11). Pluralität dagegen sollte in einer demokratischen Gesellschaft
allerdings als etwas Positives gelten. Auch im Inhaltsfeld 5 wird ein eher
negativer Begriff von Pluralität verwendet (vgl. S. 18).
Mehrfach ist im Lehrplan vom „Verhalten“ der Schülerinnen und Schüler die
Rede (vgl. S. 9, S. 17 unter „Handlungskompetenz“! und S. 40). Anstelle
dieses Begriffes sollte wie sonst auch der Begriff „Handeln“ verwendet
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werden, da es nicht um Verhaltenskonditionierung geht, sondern eben um
verantwortliches, bewusstes Handeln.
Kapitel 2: Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
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Die Verknüpfung von fachspezifischen Kompetenzbereichen und
Inhaltsfeldern zu Kompetenzerwartungen trägt der inhaltlichen Ausrichtung
des Lehrens und Lernens in angemessener Weise Rechnung und bildet
somit eine gelungene Umsetzung des Kompetenzbegriffes. Die
Kompetenzerwartungen werden dann nach übergeordneten und
konkretisierten Kompetenzerwartungen unterschieden. Für die EF und die
Q1/2 (unterschieden nach GK und LK) werden für alle vier
Kompetenzbereiche übergeordnete Kompetenzerwartungen formuliert. Für
die beiden Kompetenzbereiche „Sach- und Urteilskompetenz“ werden dann
jeweils
konkretisierte
Kompetenzerwartungen
zu
den
einzelnen
Inhaltsfeldern benannt. Die konkretisierten Kompetenzerwartungen geben
wertvolle Hinweise, wie die Inhaltsfelder entfaltet werden sollen, behalten
aber immer ein mittleres Abstraktionsniveau bei.
Problematisch erscheint der Umfang der für die EF vorgeschriebenen,
übergeordneten
Kompetenzerwartungen.
So
verlangt
z.B.
die
Sachkompetenz 4, dass Schülerinnen und Schüler Merkmale religiöser
Sprache identifizieren und ihre Bedeutung auch in geschlechterspezifischer
Perspektive erläutern (S. 19). Zum einen kommt diese Kompetenzerwartung
bei den konkretisierten Kompetenzerwartung in der EF gar nicht mehr vor,
zum anderen ist sie in sich unklar formuliert: Geht es um Charakteristika
religiösen Sprechens oder um die Geschlechterfrage? Zumindest der Passus
„auch in geschlechterspezifischer Perspektive“ sollte gestrichen werden.
Auf Seite 21 ist hinter Kunst wohl eine Klammer zu viel.
Unklar bleibt der Grad der Verbindlichkeit der übergeordneten
Kompetenzerwartungen für den Grund- bzw. Leistungskurs. Dort heißt es
jeweils, dass die übergeordneten Kompetenzerwartungen anzustreben seien
(S. 23 und 30). Wenn man das als Möglichkeit für eigene
Schwerpunktsetzung und Freiräume verstehen kann, ist die Formulierung
grundsätzlich zu begrüßen.
Die Formulierung der Sachkompetenz 4 (S. 23.31.52) ist nicht ganz
schlüssig: „Die SuS erläutern grundlegende Inhalte des Glaubens an…,
Kenntnisse der auf Jesus Christus gegründeten Kirche und der christlichen
Hoffnung auf Vollendung“. Der Begriff „erläutern“ passt zu „Inhalte“, aber
nicht zu „Kenntnisse“.
Zur Methodenkompetenz wird auch im Grundkurs die Recherche in Archiven
verbindlich vorgeschrieben. Das sollte man ändern durch Hinzufügen von
„z.B.“ oder durch Änderung des Konnektors „und“ in „oder“ (S. 24.53f.).
Die konkretisierten Kompetenzerwartungen zum Inhaltsfeld 4 im Grund- und
Leistungskurs berücksichtigen zu wenig die historische Dimension der
Kirche (vgl. S. 28f. und 36f.).
Die Formulierung der inhaltlichen Schwerpunkte des Inhaltsfeldes 6 zum
Grundkurs (S. 30) und Leistungskurs (S. 38) haben einen falschen Akzent
und sollten in der Formulierung geändert werden. Statt „Tod – Wiedergeburt
– Auferstehung: der Streit der Hoffnungen“ sollte es heißen: „Tod und
Auferstehung: Die christliche Zukunftshoffnung“. Entsprechend auch im
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Leistungskurs. Dort müsste dann zusätzlich der erste Schwerpunkt geändert
werden von „Weltimmanente Glücks- und Heilsentwürfe und christliche
Zukunftshoffnung“ in „Weltimmanente Glücks- und Heilsentwürfe“.
In den übergeordneten Kompetenzerwartungen zum Leistungskurs taucht
bei
der
Sachkompetenz
wieder
der
Passus
„auch
in
geschlechterdifferenzierender Perspektive“ auf (S. 31). Er sollte auch hier
gestrichen werden, zumal er zur Deutung von Glaubensaussagen nicht
passt.
In der Formulierung der Urteilskompetenz 5 im Grund- und Leistungskurs
findet sich ein schwerwiegender Grammatikfehler: Statt „erörtern im Kontext
der Pluralität unter besonderer Würdigung spezifisch christlicher Positionen
komplexeren religiösen und ethischen Fragen“ muss es heißen: „erörtern im
Kontext der Pluralität unter besonderer Würdigung spezifisch christlicher
Positionen komplexere religiöse und ethische Fragen“ (S. 24.32.54).
Kapitel 3: Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
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Die gut nachvollziehbaren Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und
Leistungsbewertung werden ergänzt durch eine Übersicht der
Überprüfungsformen. Diese orientieren sich sehr stark an der
Operatorenliste und bilden somit eher Aufgabenstellungen für Klausuren ab
als wirkliche Formen der Überprüfung (vgl. die unter dem
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ genannten weiteren Formen auf S.
41). Auf der anderen Seite ist die Liste zwar weitgehend, aber nicht gänzlich
kompatibel mit der Operatorenliste. Hier müsste ggf. eine Änderung an der
Operatorenliste vorgenommen werden (vgl. auch den Punkt „Gestaltung“ S.
44).
Problematisch erscheint folgender Satz vor allem in Hinblick auf Klausuren:
„Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der
Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen
Lernfortschritt verknüpft sein“ (S. 39). Die Tendenz geht bei der Bewertung
und Begutachtung der Klausuren dahin, den Schülerinnen und Schülern
einen Erwartungshorizont zur bewerteten Klausur zu geben, aus dem der
individuelle Lernfortschritt abgelesen werden kann. Wird der zitierte Satz
sehr umfassend verstanden (auch im Bereich der Sonstigen Leistungen)
stellt er eine Überforderung der Lehrerinnen und Lehrer dar.
Kapitel 4: Abiturprüfung
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Wir unterstützen ausdrücklich den Hinweis, dass es weiterhin Vorgaben zu
den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im
Abitur in der gymnasialen Oberstufe (Abiturvorgaben) geben wird (S. 45). Es
sollte aber darauf geachtet werden, dass durch die Vorgaben die inhaltlichen
Anforderungen nicht über den in den Kompetenzerwartungen zu den
einzelnen Inhaltsfeldern der Q1/2 formulierten Umfang hinaus erweitert
werden.
Neu sind in dieser Form die drei schriftlichen Aufgabentypen (S. 47f.).
Hilfreich wäre ein Hinweis, welcher Aufgabentyp (z.B. Aufgabentyp I) den
Schwerpunkt der Aufgabenstellung bilden sollte bzw. für Aufgabenstellungen
in der schriftlichen Abiturprüfung vor allem relevant ist.
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III. Implementation und Unterstützungsmaßnahmen
Wir weisen auf die Notwendigkeit von Implementationsveranstaltungen hin und
halten die geplanten unterstützenden Maßnahmen (Beispielcurricula, weitere
Materialien z.B. für die individuelle Förderung) für äußerst sinnvoll und hilfreich.
Düsseldorf, 10.06.13
gez. Peter Silbernagel
- Vorsitzender -
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