Neue S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung – Teil 1 Im Mai 2015 ist die neue S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung erschienen. Im Rahmen, der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vorgelegten Leitlinie, werden die Themen Atemnot, Tumorschmerz, Obstipation, Depression, Kommunikation, Sterbephasen und Versorgungsstrukturen behandelt. Im ersten Teil erhalten Sie die Informationen zu den Aspekten Atemnot, Tumorschmerz und Obstipation. Seit der Gründung des ersten Hospizes 1967 in London durch die Ärztin Dr. Cicely Saunders (St. Christphers’s Hospice) ist die Hospizbewegung nicht abgeebbt. Der Bedarf an palliativer Pflege und Medizin wächst stetig an. Die nun von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vorgelegte Leitlinie stellt eine Entscheidungshilfe für die Praxis dar, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen mit einer hohen Evidenz beruhen. „Das Ziel dieser Leitlinie ist die bestmögliche Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. Die hier vorgestellten Empfehlungen und Hintergrundtexte sollen alle an der Behandlung und Begleitung dieser Patienten Beteiligten hierin unterstützen“ (Leitlinien Programm Onkologie 2015a: 7). Grundsatz: Ganzheitlichkeit des Patienten berücksichtigen Die Experten des Leitlinien Programms Onkologie formulieren zu Beginn ihrer Leitlinie folgenden Konsens: „Palliativversorgung stellt die Lebensqualität der Patienten, die von einer nicht heilbaren Krebserkrankung betroffen sind, und ihrer Angehörigen in das Zentrum aller Bemühungen“ (Leitlinien Programm Onkologie 2015a: 28). Pflegende sind dabei unersetzlicher Bestandteil des multiprofessionellen Teams, das dem Patienten mit einer Haltung entgegentritt, die dessen physische, psychische, soziale und spirituelle Dimension berücksichtigt. Alle Beteiligten des multiprofessionellen Teams sind daher angehalten ihre eigenen Einstellungen bezüglich des Todes zu reflektieren und sich weiter zu qualifizieren. Beobachtung und Therapie der Atemnot Dyspnoe belastet Patienten mit einer Krebserkrankung stark. Ein Beurteilung der Atemnot sollte in drei Dimensionen erfolgen: Sensorisches Erleben; Schweregrad der Dyspnoe z.B. anhand der Borg-Skala Emotionale Belastung; Beeinträchtigung und Beeinflussung der Gefühlswelt z.B. Panik Alltagsbeeinträchtigung durch die Atemnot z.B. eingeschränkte Mobilität Bei der Auswahl des Therapiekonzepts sollen die medizinischen Indikationen abgewogen, der potentielle Nutzen den Belastungen entgegengestellt und der Patientenwille berücksichtigt werden. Bedeutend ist die Identifikation einer Ursache für die Atemnot, sodass mit Behandlung dieser auch die Symptomatik der Dyspnoe reduziert wird. So wird bspw. bei einer Anämie mithilfe einer Transfusion eine Atemerleichterung geschaffen, während bei einer bakteriellen Infektion die Gabe eines Antibiotikums Abhilfe schaffen kann. Zur nicht-medikamentösen Therapie werden Allgemeinmaßnahmen zur Linderung der Symptomatik empfohlen z.B. Entspannung, Atemübungen oder eine Kühlung des Gesichts. Auch ein sanfter auf das Gesicht des Patienten gerichteter Luftzug z.B. durch einen Handventilator wird empfohlen. Daneben sollen mobilitätserhaltende Maßnahmen durch den gezielten Einsatz von mobilitätsfördernden Hilfsmitteln z.B. Rollator angewandt werden. Sauerstoff sollte hingegen keine Anwendung bei Patienten mit nicht heilbaren Krebserkrankungen zur Linderung der Atemnot finden. In der Sterbephase werden Opioide und Benzodiazepine zur Abschwächung der Dyspnoe und zur Beruhigung empfohlen. Tumorschmerzen reduzieren Zur Reduktion von Tumorschmerzen wird nach einer Selbst- bzw. Fremdeinschätzung der Schmerzintensität die medikamentöse Therapie u.a. mit Opioiden empfohlen. Pflegende beobachten hier die Patienten nicht nur auf die Wirkung der verabreichten Analgetika sondern auch auf die Nebenwirkungen wie z.B. Übelkeit oder eine Opioid-induzierte Obstipation. Obstipationsprophylaxe und Behandlung Die Herausgeber der S3-Leitlinie schenken der Obstipation über die Grenzen einer belastenden Symptomatik hinaus Beachtung. Die Obstipation besitzt demnach Krankheitswert. Pflegende achten daher auf eine normale Stuhlfrequenz von maximal 3x pro Tag bis zu mindestens 3x pro Woche. Neben der Beobachtung sind Pflegende auch im Bereich der Obstipationsprophylaxe gefragt. Neben aktiven Bewegungsübungen steht u.a. Mobilisation oder eine Kolonmassagen nach Vogler zur Verfügung. Die Therapie einer bestehenden Obstipation folgt einem Stufenschema, das von einer Verhaltensberatung begleitet wird. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hebt deutlich hervor, dass die Empfehlungen eine Entscheidung erleichtern und unterstützen, aber keinesfalls eine an den individuellen Bedürfnissen des Patienten orientierte Entscheidung ersetzen solle. Im zweiten Teil zur Leitlinie werden die Aspekte Depression, Kommunikation, Sterbephasen und Versorgungsstrukturen behandelt. Quellen: Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (2015) Evidenzbasierte Leitlinie zur palliativmedizinischen Versorgung Krebskranker erschienen. Pressemitteilung. dgpalliativmedizin.de/images/stories/20150511_DGP_PM_S_3_Palliativmedizin.pdf (Zugriff am: 20.05.2015). Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF) (2015a) Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Kurzversion 1.0, AWMF-Registernummer: 128/001OL, leitlinienprogrammonkologie. de/Palliativmedizin.80.0.html (Zugriff am: 20.05.2015). Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF) (2015b) Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Langversion 1.0, AWMF-Registernummer: 128/001OL, leitlinienprogrammonkologie. de/Palliativmedizin.80.0.html (Zugriff am: 20.05.2015).