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Neue S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren
Krebserkrankung – Teil 1
Im Mai 2015 ist die neue S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren
Krebserkrankung erschienen. Im Rahmen, der von der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin vorgelegten Leitlinie, werden die Themen Atemnot, Tumorschmerz,
Obstipation,
Depression,
Kommunikation,
Sterbephasen
und
Versorgungsstrukturen
behandelt. Im ersten Teil erhalten Sie die Informationen zu den Aspekten Atemnot,
Tumorschmerz und Obstipation.
Seit der Gründung des ersten Hospizes 1967 in London durch die Ärztin Dr. Cicely Saunders
(St. Christphers’s Hospice) ist die Hospizbewegung nicht abgeebbt. Der Bedarf an palliativer
Pflege und Medizin wächst stetig an. Die nun von der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin vorgelegte Leitlinie stellt eine Entscheidungshilfe für die Praxis dar, die auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen mit einer hohen Evidenz beruhen. „Das Ziel dieser Leitlinie
ist die bestmögliche Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren
Krebserkrankung. Die hier vorgestellten Empfehlungen und Hintergrundtexte sollen alle an
der Behandlung und Begleitung dieser Patienten Beteiligten hierin unterstützen“ (Leitlinien
Programm Onkologie 2015a: 7).
Grundsatz: Ganzheitlichkeit des Patienten berücksichtigen
Die Experten des Leitlinien Programms Onkologie formulieren zu Beginn ihrer Leitlinie
folgenden Konsens: „Palliativversorgung stellt die Lebensqualität der Patienten, die von einer
nicht heilbaren Krebserkrankung betroffen sind, und ihrer Angehörigen in das Zentrum aller
Bemühungen“ (Leitlinien Programm Onkologie 2015a: 28). Pflegende sind dabei
unersetzlicher Bestandteil des multiprofessionellen Teams, das dem Patienten mit einer
Haltung entgegentritt, die dessen physische, psychische, soziale und spirituelle Dimension
berücksichtigt. Alle Beteiligten des multiprofessionellen Teams sind daher angehalten ihre
eigenen Einstellungen bezüglich des Todes zu reflektieren und sich weiter zu qualifizieren.
Beobachtung und Therapie der Atemnot
Dyspnoe belastet Patienten mit einer Krebserkrankung stark. Ein Beurteilung der Atemnot
sollte in drei Dimensionen erfolgen:

Sensorisches Erleben; Schweregrad der Dyspnoe z.B. anhand der Borg-Skala

Emotionale Belastung; Beeinträchtigung und Beeinflussung der Gefühlswelt z.B. Panik

Alltagsbeeinträchtigung durch die Atemnot z.B. eingeschränkte Mobilität
Bei der Auswahl des Therapiekonzepts sollen die medizinischen Indikationen abgewogen, der
potentielle Nutzen den Belastungen entgegengestellt und der Patientenwille berücksichtigt
werden.
Bedeutend ist die Identifikation einer Ursache für die Atemnot, sodass mit Behandlung dieser
auch die Symptomatik der Dyspnoe reduziert wird. So wird bspw. bei einer Anämie mithilfe
einer Transfusion eine Atemerleichterung geschaffen, während bei einer bakteriellen
Infektion die Gabe eines Antibiotikums Abhilfe schaffen kann.
Zur nicht-medikamentösen Therapie werden Allgemeinmaßnahmen zur Linderung der
Symptomatik empfohlen z.B. Entspannung, Atemübungen oder eine Kühlung des Gesichts.
Auch ein sanfter auf das Gesicht des Patienten gerichteter Luftzug z.B. durch einen
Handventilator wird empfohlen. Daneben sollen mobilitätserhaltende Maßnahmen durch den
gezielten Einsatz von mobilitätsfördernden Hilfsmitteln z.B. Rollator angewandt werden.
Sauerstoff sollte hingegen keine Anwendung bei Patienten mit nicht heilbaren
Krebserkrankungen zur Linderung der Atemnot finden.
In der Sterbephase werden Opioide und Benzodiazepine zur Abschwächung der Dyspnoe und
zur Beruhigung empfohlen.
Tumorschmerzen reduzieren
Zur Reduktion von Tumorschmerzen wird nach einer Selbst- bzw. Fremdeinschätzung der
Schmerzintensität die medikamentöse Therapie u.a. mit Opioiden empfohlen. Pflegende
beobachten hier die Patienten nicht nur auf die Wirkung der verabreichten Analgetika sondern
auch auf die Nebenwirkungen wie z.B. Übelkeit oder eine Opioid-induzierte Obstipation.
Obstipationsprophylaxe und Behandlung
Die Herausgeber der S3-Leitlinie schenken der Obstipation über die Grenzen einer
belastenden
Symptomatik
hinaus
Beachtung.
Die
Obstipation
besitzt
demnach
Krankheitswert. Pflegende achten daher auf eine normale Stuhlfrequenz von maximal 3x pro
Tag bis zu mindestens 3x pro Woche. Neben der Beobachtung sind Pflegende auch im
Bereich der Obstipationsprophylaxe gefragt. Neben aktiven Bewegungsübungen steht u.a.
Mobilisation oder eine Kolonmassagen nach Vogler zur Verfügung. Die Therapie einer
bestehenden Obstipation folgt einem Stufenschema, das von einer Verhaltensberatung
begleitet wird.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hebt deutlich hervor, dass die Empfehlungen
eine Entscheidung erleichtern und unterstützen, aber keinesfalls eine an den individuellen
Bedürfnissen des Patienten orientierte Entscheidung ersetzen solle.
Im zweiten Teil zur Leitlinie werden die Aspekte Depression, Kommunikation, Sterbephasen
und Versorgungsstrukturen behandelt.
Quellen:
Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (2015) Evidenzbasierte Leitlinie zur palliativmedizinischen
Versorgung
Krebskranker
erschienen.
Pressemitteilung.
dgpalliativmedizin.de/images/stories/20150511_DGP_PM_S_3_Palliativmedizin.pdf (Zugriff
am: 20.05.2015).
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe,
AWMF) (2015a) Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung,
Kurzversion 1.0, AWMF-Registernummer: 128/001OL, leitlinienprogrammonkologie.
de/Palliativmedizin.80.0.html (Zugriff am: 20.05.2015).
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe,
AWMF) (2015b) Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung,
Langversion 1.0, AWMF-Registernummer: 128/001OL, leitlinienprogrammonkologie.
de/Palliativmedizin.80.0.html (Zugriff am: 20.05.2015).
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