Hygiene-Unterweisung MVZ Sulzbach

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Hygiene-Unterweisung
Chirurgische Praxisklinik │ MVZ
Sulzbach-Rosenberg
13.07.2016
Hygienebeauftragte Ärztin: Dr. med. Ina Smialek
Infektionsschutz ist Kernaufgabe und Pflicht jeder
Arztpraxis
Grund!
• Verlagerung der Patientenversorgung
• Patientenstruktur verändert sich
Anforderungen an die Hygiene in der ambulanten
Versorgung steigen
Hygiene ist Bestandteil des verpflichtenden
Qualitätsmanagmentsystems einer Arztpraxis
•
•
Patienten werden kritischer
bei Nachweis von Hygienerisiken kann es verfahrensrechtlich zu
einer Beweiserleichterung für den geschädigten Patienten bis hin
zu einer Beweislastumkehr zulasten der Behandlungsseite
kommen
Hygiene in der Arztpraxis
ein Leitfaden
erstellt vom Kompetenzzentrum Hygiene und
Medizinprodukte
der KV´en und der KBV
Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagment in
der Arztpraxis (Struktur und Prozessqualität)
AG Praxishygiene der DGKH
(2013)
eigener Hygieneplan
Chirurgische Praxisklinik Dres. Pöllath & Scherer
erstellt von Andrea Gradl
AG Praxishygiene der DGKH
(2013)
Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagment in der
Arztpraxis (Struktur und Prozessqualität)
• Kompendium praxisorientierter, einfach umsetzbarer Empfehlungen zur
erforderlichen Organisation der Basishygiene in der Arztpraxis
• tabellarische Darstellung zur besseren Übersicht und schnellen
Orientierung
• ergänzende Module für Arztpraxen einzelner Fachgruppen, ambulant
operierende und endoskopierende Einrichtungen
A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
C. Praktisches Recht in der Arztpraxis
A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement
• liegt ausschließlich beim Praxisinhaber-/-betreiber
• er kann bestimmte Tätigkeiten an Mitarbeiter oder externe
Dienstleister delegieren
• dies entbindet ihn nicht von seiner Endverantwortung
aber
Jeder, der in der Praxis eigenverantwortlich medizinische Tätigkeiten
durchführt, trägt hierfür die sogenannte Durchführungsverantwortung
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
Unterteilt in 12 Kapitel
5.1 Händehygiene Grundvoraussetzungen
bei allen Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern:
- kein Schmuck an Händen und Unterarmen
- Fingernägel kurz, kein Nagellack, keine künstlichen
Nägel
- gegelte Nägel nur bei medizinischer Indikation,
glatt, kurz, Erneuerung alle 4 Wochen
Personalhygiene
5.2. Händehygiene Ausstattung
5.3. Händewaschung
- vor Dienstantritt
- nach dem Toilettengang
- bei sichtbaren Verschmutzungen
- nach Dienstende
Personalhygiene
5.4. hygienische Händedesinfektion
- vor und nach jedem Patientenkontakt
- vor allen invasiven Maßnahmen am Patienten
- vor der Zubereitung von Injektionen/Infusionen
- nach allen unreinen Tätigkeiten
- nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen
Personalhygiene
5.5. Arbeitskleidung (Berufskleidung und Bereichskleidung)
grundsätzliches Tragen
- bei allen Tätigkeiten, bei denen das Risiko einer
Kontamination mit Krankheitserregern besteht
- bei allen „reinen“ Tätigkeiten
Personalhygiene
5.6. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese zu tragen
Verpflichtung des Arbeitgebers, diese in ausreichender Menge zur
Verfügung zu stellen
5.6.1. keimarme Einmalhandschuhe
5.6.2. flüssigkeitsdichte Handschuhe
5.6.3. Mund-Nasen-Schutz
5.6.4. Kopfhaube
5.6.5. Schutzkittel (unsteril)
5.6.6. Schürze (flüssigkeitsdicht)
5.6.7. Schutzbrille
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
6. Desinfektionsmitteleinsatz
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe.
Umgang muss durch Betriebsanweisungen geregelt und den Mitarbeitern durch
Unterweisungen mündlich erklärt werden
-
7. Umgebungshygiene
7.1. Risikobewertung der Flächen
7.2. Flächendesinfektion
7.3. Trinkwasser
7.4. Abfallentsorgung
8. Medizinprodukte
9. Arzneimittel
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
10. Patientenbezogene Hygiene in der Praxis
10.1. Hautdesinfektion Patient
10.2. Blutabnahme
10.3. Injektion (s.c., i.v.)
10.4. Injektion (i.m.)
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10.9. Wundversorgung/ Verbandswechsel
10.10. Entfernen von Fäden und Klammern
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
10.9. Wundversorgung/ Verbandswechsel
unreine Phase
-hyg. Händedesinfektion
-Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe
-Entfernen des alten Verbandes direkt in den
Abwurf
- Wundinspektion/ ggf. Wundabstrich
- Wundreinigung, ggf. Wundantiseptik
-Trockenentsorgung benutzter Instrumente
-Ausziehen der Handschuhe und Entsorgung
direkt in den Abwurf
-hyg. Händedesinfektion
reine Phase
-Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe
-Entnahme der bereitgestellten sterilen
Verbandsmaterialien mit steriler Pinzetten
-Trockenentsorgung der benutzten
Instrumente
-Auflegen des sterilen Verbandmaterials
-Ablegen der Handschuhe
-hyg. Händedesinfektion
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
10.10. Entfernen von Fäden und Klammern
- hyg. Händedesinfektion
- Verband entfernen
- Wundinspektion
- Hautdesinfektion des Wundgebietes
- Einwirkzeit
- Fäden o. Klammern mit sterilem Intrumentarium entfernen
- hyg. Händedesinfektion
- bei Bedarf Wundschnellverband
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
11. Hygiene bei Haus - und Heimbesuchen
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12.1. kritische Infektionen der oberen Atemwege
12.2. Virale Infektionen mit Haut und Schleimhautmanifestation
12.3. Enteritis infectiosa
12.4. Blutübertragbare Viruserkrankungen
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12.7. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
12.8. Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN)
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12.5. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
Festlegung im Hygieneplan
Bei Verdacht oder bekannter Kolonisation bzw. Infektion:
Patient: direkt in das Behandlungszimmer bringen, nicht in das Wartezimmer
Personal: Anlegen von Schutzkittel/rumpfbedeckender Schürze, keimarme
Einmalhandschuhen bei direktem Kontakt während der Behandlung
Anlegen von Mund-Nasen-Schutz nur bei aerosolbildenden Maßnahmen
Nach Untersuchung und Behandlung
-hygienische Händedesinfektion
- Flächendesinfektion von Hand- Haut- Kontaktstellen
- Desinfektion verwendeter Medizinprodukte (Stethoskop, RR-Manschette,
Thermometer, Ultraschallköpfe etc.)
- Desinfektion der Behandlungsliege sowie der Haut-und Handkontaktflächen im
Behandlungsraum
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12.7. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
Anmerkungen/ Empfehlungen
Besiedlung vor allem:
Nasen-Rachen-Raum
Haut/Haare
Wunden
Harnwege (seltener)
Pat. möglichst am Ende der Sprechstunde behandeln.
Patient soll Toilettengang melden (anschließende Desinfektion)
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12.8. Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN)
Anmerkungen/ Empfehlungen
4 MRGN sind resistent gegen
-Acylureidopenicilline
-3./4. Generationscephalosporine
-Fluorchinolone
-Carbapeneme
Leitsubstanz: Piperacillin
Cefotaxim/Ceftazidim
Ciprofloxacin
Imipenem /Meropenem
Besiedlung vor allem:
Darm/Analregion
Genitalbereich
Harnwege
Nasen-Rachen-Raum (seltener)
Patient soll Toilettengang melden
Pat. möglichst am Ende der Sprechstunde behandeln.
C. Praktisches Recht in der Arztpraxis
1. Infektionsgesetz
1.1. Nosokomiale Infektionen und multiresistente Erreger (§23)
Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, eine Statistik über
nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern zu führen.
1.2 Einhalten der Infektionshygiene (§23) - Hygienemanagment
Einhaltung des Hygieneplanes (Regelungen zu Desinfektion, Reinigung
und Sterilisation sowie zur Ver-und Entsorgung)
2. Medizinproduktegesetz
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