Hygiene-Unterweisung Chirurgische Praxisklinik │ MVZ Sulzbach-Rosenberg 13.07.2016 Hygienebeauftragte Ärztin: Dr. med. Ina Smialek Infektionsschutz ist Kernaufgabe und Pflicht jeder Arztpraxis Grund! • Verlagerung der Patientenversorgung • Patientenstruktur verändert sich Anforderungen an die Hygiene in der ambulanten Versorgung steigen Hygiene ist Bestandteil des verpflichtenden Qualitätsmanagmentsystems einer Arztpraxis • • Patienten werden kritischer bei Nachweis von Hygienerisiken kann es verfahrensrechtlich zu einer Beweiserleichterung für den geschädigten Patienten bis hin zu einer Beweislastumkehr zulasten der Behandlungsseite kommen Hygiene in der Arztpraxis ein Leitfaden erstellt vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagment in der Arztpraxis (Struktur und Prozessqualität) AG Praxishygiene der DGKH (2013) eigener Hygieneplan Chirurgische Praxisklinik Dres. Pöllath & Scherer erstellt von Andrea Gradl AG Praxishygiene der DGKH (2013) Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagment in der Arztpraxis (Struktur und Prozessqualität) • Kompendium praxisorientierter, einfach umsetzbarer Empfehlungen zur erforderlichen Organisation der Basishygiene in der Arztpraxis • tabellarische Darstellung zur besseren Übersicht und schnellen Orientierung • ergänzende Module für Arztpraxen einzelner Fachgruppen, ambulant operierende und endoskopierende Einrichtungen A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene C. Praktisches Recht in der Arztpraxis A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement • liegt ausschließlich beim Praxisinhaber-/-betreiber • er kann bestimmte Tätigkeiten an Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegieren • dies entbindet ihn nicht von seiner Endverantwortung aber Jeder, der in der Praxis eigenverantwortlich medizinische Tätigkeiten durchführt, trägt hierfür die sogenannte Durchführungsverantwortung B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene Unterteilt in 12 Kapitel 5.1 Händehygiene Grundvoraussetzungen bei allen Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern: - kein Schmuck an Händen und Unterarmen - Fingernägel kurz, kein Nagellack, keine künstlichen Nägel - gegelte Nägel nur bei medizinischer Indikation, glatt, kurz, Erneuerung alle 4 Wochen Personalhygiene 5.2. Händehygiene Ausstattung 5.3. Händewaschung - vor Dienstantritt - nach dem Toilettengang - bei sichtbaren Verschmutzungen - nach Dienstende Personalhygiene 5.4. hygienische Händedesinfektion - vor und nach jedem Patientenkontakt - vor allen invasiven Maßnahmen am Patienten - vor der Zubereitung von Injektionen/Infusionen - nach allen unreinen Tätigkeiten - nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen Personalhygiene 5.5. Arbeitskleidung (Berufskleidung und Bereichskleidung) grundsätzliches Tragen - bei allen Tätigkeiten, bei denen das Risiko einer Kontamination mit Krankheitserregern besteht - bei allen „reinen“ Tätigkeiten Personalhygiene 5.6. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese zu tragen Verpflichtung des Arbeitgebers, diese in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen 5.6.1. keimarme Einmalhandschuhe 5.6.2. flüssigkeitsdichte Handschuhe 5.6.3. Mund-Nasen-Schutz 5.6.4. Kopfhaube 5.6.5. Schutzkittel (unsteril) 5.6.6. Schürze (flüssigkeitsdicht) 5.6.7. Schutzbrille B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene 6. Desinfektionsmitteleinsatz - Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Umgang muss durch Betriebsanweisungen geregelt und den Mitarbeitern durch Unterweisungen mündlich erklärt werden - 7. Umgebungshygiene 7.1. Risikobewertung der Flächen 7.2. Flächendesinfektion 7.3. Trinkwasser 7.4. Abfallentsorgung 8. Medizinprodukte 9. Arzneimittel B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene 10. Patientenbezogene Hygiene in der Praxis 10.1. Hautdesinfektion Patient 10.2. Blutabnahme 10.3. Injektion (s.c., i.v.) 10.4. Injektion (i.m.) . . . 10.9. Wundversorgung/ Verbandswechsel 10.10. Entfernen von Fäden und Klammern B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene 10.9. Wundversorgung/ Verbandswechsel unreine Phase -hyg. Händedesinfektion -Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe -Entfernen des alten Verbandes direkt in den Abwurf - Wundinspektion/ ggf. Wundabstrich - Wundreinigung, ggf. Wundantiseptik -Trockenentsorgung benutzter Instrumente -Ausziehen der Handschuhe und Entsorgung direkt in den Abwurf -hyg. Händedesinfektion reine Phase -Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe -Entnahme der bereitgestellten sterilen Verbandsmaterialien mit steriler Pinzetten -Trockenentsorgung der benutzten Instrumente -Auflegen des sterilen Verbandmaterials -Ablegen der Handschuhe -hyg. Händedesinfektion B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene 10.10. Entfernen von Fäden und Klammern - hyg. Händedesinfektion - Verband entfernen - Wundinspektion - Hautdesinfektion des Wundgebietes - Einwirkzeit - Fäden o. Klammern mit sterilem Intrumentarium entfernen - hyg. Händedesinfektion - bei Bedarf Wundschnellverband B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene 11. Hygiene bei Haus - und Heimbesuchen 12. Umgang mit infektiösen Patienten 12. Umgang mit infektiösen Patienten 12.1. kritische Infektionen der oberen Atemwege 12.2. Virale Infektionen mit Haut und Schleimhautmanifestation 12.3. Enteritis infectiosa 12.4. Blutübertragbare Viruserkrankungen . . 12.7. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) 12.8. Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN) 12. Umgang mit infektiösen Patienten 12.5. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) Festlegung im Hygieneplan Bei Verdacht oder bekannter Kolonisation bzw. Infektion: Patient: direkt in das Behandlungszimmer bringen, nicht in das Wartezimmer Personal: Anlegen von Schutzkittel/rumpfbedeckender Schürze, keimarme Einmalhandschuhen bei direktem Kontakt während der Behandlung Anlegen von Mund-Nasen-Schutz nur bei aerosolbildenden Maßnahmen Nach Untersuchung und Behandlung -hygienische Händedesinfektion - Flächendesinfektion von Hand- Haut- Kontaktstellen - Desinfektion verwendeter Medizinprodukte (Stethoskop, RR-Manschette, Thermometer, Ultraschallköpfe etc.) - Desinfektion der Behandlungsliege sowie der Haut-und Handkontaktflächen im Behandlungsraum 12. Umgang mit infektiösen Patienten 12.7. Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) Anmerkungen/ Empfehlungen Besiedlung vor allem: Nasen-Rachen-Raum Haut/Haare Wunden Harnwege (seltener) Pat. möglichst am Ende der Sprechstunde behandeln. Patient soll Toilettengang melden (anschließende Desinfektion) 12. Umgang mit infektiösen Patienten 12.8. Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN) Anmerkungen/ Empfehlungen 4 MRGN sind resistent gegen -Acylureidopenicilline -3./4. Generationscephalosporine -Fluorchinolone -Carbapeneme Leitsubstanz: Piperacillin Cefotaxim/Ceftazidim Ciprofloxacin Imipenem /Meropenem Besiedlung vor allem: Darm/Analregion Genitalbereich Harnwege Nasen-Rachen-Raum (seltener) Patient soll Toilettengang melden Pat. möglichst am Ende der Sprechstunde behandeln. C. Praktisches Recht in der Arztpraxis 1. Infektionsgesetz 1.1. Nosokomiale Infektionen und multiresistente Erreger (§23) Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, eine Statistik über nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern zu führen. 1.2 Einhalten der Infektionshygiene (§23) - Hygienemanagment Einhaltung des Hygieneplanes (Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver-und Entsorgung) 2. Medizinproduktegesetz . . .