PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 1 Praxis Journal Nur für unsere Patienten, nicht zur Weitergabe bestimmt. Onkologische Schwerpunktpraxis Dr. med. Stefan Fuxius · Dr. med. Andreas Karcher Kurfürstenanlage 34 · 69115 Heidelberg Tel. 0 62 21 - 714 990 · Fax 0 62 21 - 714 99 16 E-Mail: [email protected] [email protected] Sprechzeiten Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr Fr 8.00 – 13.00 Uhr Liebe Patientinnen, Liebe Patienten, Inhalt Service 2 Ihr gutes Recht auf Unterstützung. Unabhängige Patientenberatung Deutschland Nachgefragt 3 Wie gehe ich mit Freunden und Verwandten um? Stichwort 4 Protonenstrahlung – die Zukunft der Strahlentherapie? Ratgeber 5 Erben und Vererben. Gesetzliche Erbfolge, gesetzlicher Pflichtteil und was Sie selbst regeln können Ratgeber man kann nicht oft genug betonen, dass eine Krebserkrankung sehr viel mehr erfordert als eine optimale medizinische Betreuung. Lebensziele werden durch die Diagnose über den Haufen geworfen, Pläne müssen revidiert oder aufgegeben werden, vieles Praktische ist zu organisieren. Und ziemlich bald gelangt man als Patient an einen Punkt, an dem sich zu der Sorge, ob sich das Wachstum bösartiger Zellen im eigenen Körper aufhalten lassen wird, die Befürchtung gesellt, durch die Krankheit auch wirtschaftlichen Schaden zu erleiden, den Arbeitsplatz, vielleicht sogar die Wohnung oder das Haus zu verlieren. Allerdings ist es dennoch sinnvoll, in der Sprechstunde auch über diese Nöte zu reden. Denn gleichgültig, ob es um Fragen zur Rehabilitation, zur Möglichkeit der Rückkehr an den Arbeitsplatz, die Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege oder um ganz praktische Rentenfragen geht: In den meisten Fällen wird vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme verlangt, von deren Inhalt Vieles abhängen kann. Nur wenn wir vorher über Ihre ganz persönlichen Wünsche geredet haben, können wir in Ihrem Sinne auf entsprechende Anfragen reagieren. Deshalb: Erzählen Sie uns von Ihren Nöten. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen. Nun ist es in der Tat so, dass man als ärztlicher Experte für Krebserkrankungen nicht bis ins letzte Detail Bescheid weiß über sozialrechtliche Fragen. Herzlichst Ihr Praxisteam Dr. Andreas Karcher und Dr. Stefan Fuxius 6 Krebsinformationen im Internet – Wie lassen sich seriöse Informationen identifizieren? Therapie 7 Wie Schmerz entsteht, wie man ihn messen und bekämpfen kann Kurz berichtet 8 Hormonersatz und Brustkrebs Hohes Alter allein zwingt nicht zur „sanften“ Therapie Impressum PraxisJournal 18 | Dezember 2010 PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 2 Service Ihr gutes Recht auf Unterstützung... 2 Neben der rein medizinischen Versorgung geht es für Patienten mit bösartigen Erkrankungen immer sehr schnell auch um versicherungsrechtliche und wirtschaftliche Fragen. Angesichts des großen Beratungsangebotes ist es mitunter schwierig, den Überblick zu behalten. Eines ist besonders wichtig: Egal ob es um Rehabilitation, Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege, um das Thema Schwerbehinderung und/oder Rentenfragen geht – es lohnt sich immer, uns von Ihren Nöten zu berichten. Denn für viele Unterstützungsmaßnahmen ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert ein patientenorientiertes Beratungsangebot, die unabhängige Patientenberatung Deutschland, im Internet erreichbar unter www.upd-online.de. Die UPD wird partnerschaftlich getragen von drei großen Organisationen: Sozialverband VdK Deutschland e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach den Interessen der Patienten (und nicht nach denen der Krankenversicherungen). Kompetente Berater sind unter 0800-0117722 gebührenfrei montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. zuständig. Auf Ihrer Versichertenkarte finden Sie Service-Telefonnummern sowie die Internetadresse Ihrer Versicherung. Gute Informationen liefert auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Wichtige Infos zum Sozialrecht finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de, Versicherte/Rat & Tat. Die privaten Krankenversicherungen präsentieren sich unter www.pkv.de. Gesetzliche Rentenversicherung Wenn es um die mögliche Rückkehr ins Arbeitsleben oder um Rentenfragen geht, ist die gesetzliche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner: www.deutsche-rentenversicherung.de. Das zentrale kostenlose Beratungstelefon ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr besetzt: 0800-1 000 48 00. Bürgertelefone der Bundesregierung Das Bundesgesundheitsministerium (www.bmg.bund.de) und das Ministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) bieten neben den Internet-Services telefonische Beratungen an: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr(14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Fragen zum Versicherungsschutz Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung Fragen zur Pflegeversicherung Fragen zur gesundheitlichen Vorsorge Fragen zur Rente Fragen zum Arbeitsrecht Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte 01805-99 66 01 01805-99 66 02 01805-99 66 03 01805-99 66 09 01805-67 67 10 01805-67 67 13 01805-67 67 16 Viele Rehabilitationsleistungen sind heute eindeutiger als früher den gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet. Um die Beratung besser koordinieren zu können, sind sogenannte Servicestellen REHA eingerichtet worden. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere Institutionen. Die nächste Servicestelle erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder unter www.reha-servicestellen.de. Krebsberatungsstellen und Krebsinformationsdienst Auch viele Krebsberatungsstellen sind in Sachen Sozialrecht kompetent oder verweisen an Ansprechpartner vor Ort. Die Landesgesellschaften der Deutschen Krebsgesellschaft unterhalten meist eigene Beratungsstellen. Adressen finden Sie unter www.krebsgesellschaft.de, „Die DKG/Sektion A Landeskrebsgesellschaften“. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kann von Patienten direkt kontaktiert werden: Wolfgang Zöller, MdB, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin, Telefon: 030-18 441 34 20, E-Mail: [email protected]; Internet: www.patientenbeauftragter.de. Auch der Informationsdienst der Deutschen Krebshilfe berät, und zwar montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0228-729 90 95 oder unter www.krebshilfe.de, „Rat & Hilfe“. Krankenversicherungen Der Krebsinformationsdienst in Heidelberg ist täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos erreichbar unter 0800-420 30 40. Infos im Internet unter www.krebsinformationsdienst.de. Wenn es um die Kostenübernahme für medizinische und unterstützende Leistungen geht, ist in erster Linie Ihre Krankenversicherung PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 3 Praxis Journal „Wie gehe ich mit Freunden und Verwandten um?“ N a c h g e f r a g t 3 Die Diagnose verändert zwar das Leben aller Betroffenen, aber Krebs ist heute nicht mehr zwangsläufig ein „Killer“, sondern für viele eine chronische Erkrankung, mit der zu leben man lernen kann. Doch selbst wenn man als Patient diese Einsicht gewonnen hat, gilt das noch lange nicht für Menschen, an denen einem etwas liegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt. Meine Umgebung hat auf meine Krebserkrankung sehr verständnisvoll reagiert. Aber schon nach wenigen Wochen habe ich bei Freunden und Verwandten eine immer größer werdende Unsicherheit gespürt, wenn wir uns getroffen haben. Das ist ein sehr bekanntes Phänomen, man könnte es fast als normal bezeichnen. Allerdings verstehe ich gut, dass es für Sie alles andere als normal ist, wenn Freunde unsicher werden und sich deshalb nicht selten auch zurückziehen. Viele unserer Patienten haben dann den Eindruck, dass ihre eigenen Angehörigen und Freunde genauso viel Verständnis und Fürsorge benötigen wie Sie als Erkrankte selbst. Genauso ist es. Aber ehrlich gesagt habe ich keine Lust und manchmal fehlt mir auch die Kraft, jetzt meinerseits verständnisvoll darauf einzugehen. Das ist leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig befürchten Sie möglicherweise, dass Sie den Kontakt mit dem Betreffenden komplett verlieren, wenn Sie sich nicht stark und „ganz normal“ verhalten. Das ist beinahe so etwas wie ein Teufelskreis, und je nach Ihren persönlichen Umständen und Ihrem eigenen Temperament hilft da meist nur eine Mischung aus Humor und Offenheit. Was meinen Sie damit? Sie haben wahrscheinlich festgestellt, dass mit dem bekannt werden Ihrer Erkrankung sich ziemlich schnell die „Spreu vom Weizen“ getrennt hat. Manchmal ist es ganz erstaunlich, dass Menschen, die man als gar nicht so nah empfunden hatte, plötzlich zu wirklichen jemand kommt, der ganz genau zu wissen scheint, was für Sie gut oder schlecht ist. Stützen werden. Andererseits bleibt einem auch so manche Enttäuschung nicht erspart. Am besten fährt man als Patient erfahrungsgemäß, wenn man seine eigenen Bedürfnisse angemessen, aber deutlich zum Ausdruck bringt. Was heißt das konkret, können Sie mir ein Beispiel geben? Wenn Sie die Gesellschaft eines Anderen schätzen, sagen Sie das möglichst ungeschminkt, etwa: „Es tut mir gut, dass Du da bist.“ Wenn Sie dagegen den Eindruck haben, dass jemand sich – vielleicht auch aus Unsicherheit – als Möchtegern-Helfer aufspielen will, können Sie ihm beispielsweise sagen: „Du, ich bin zwar krank, aber ich komm ganz gut zurecht. Wenn ich Deine Hilfe brauche, werde ich das sagen.“ Ist das nicht ein bisschen starker Tobak? Das kann man so sehen. Wie gesagt, es kommt auf Ihr eigenes Temperament an. Wichtig ist aber immer: Sie als Patient stehen im Mittelpunkt. Sie bestimmen, was Sie mit Ihrem Leben machen wollen. Natürlich ist es hilfreich, wenn jemand Ihnen Unterstützung und Beratung anbietet. Seien sie aber vorsichtig, wenn da Manche Freunde haben mir gegenüber beinahe so etwas wie eine Sprachhemmung. Vor allem dann, wenn es um die nähere oder weitere Zukunft geht. Nun, das erscheint mir zunächst verständlich. Wenn man quasi beim Reden bemerkt, dass die Anspielung auf das in ein paar Jahren anstehende Jubiläum oder die Pensionierung Sie aus offensichtlichen Gründen verletzen oder traurig stimmen könnte, dann ist die Sprachhemmung ja fast ein Zeichen von Mitgefühl. Sie können die Situation mit einer kurzen Bemerkung wie „Du kannst ruhig weiter reden“ sicher entkrampfen. Anstrengend finde ich auch, dass man jedem immer wieder neu erzählen muss, wie es einem „mit dieser schrecklichen Krankheit“ geht. Da bieten möglicherweise die modernen Kommunikationsmittel einen Ausweg. Eine Patientin von uns hat mal eine E-Mail an alle verfasst, die ihr wichtig waren. Darin stand sinngemäß: „Ich bin zwar krebskrank, und ich werde nicht mehr so lange leben, wie ich ursprünglich mal gedacht habe, aber ich bin noch nicht tot. Ich möchte das Leben so lange es geht genießen, und ich möchte es gern mit Dir/mit Euch zusammen tun.“ Im Übrigen ist die Kommunikation via E-Mail etwas sehr Praktisches. Die Schriftform in Kombination mit der unkomplizierten Sendung schafft genau die richtige Mischung aus Distanz und Nähe, die sich Patienten und ihre Freunde oder Verwandten häufig wünschen. PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 4 S t i c h w o r t 4 Protonenstrahlung – die Zukunft der Strahlentherapie? Sie sind noch nicht sehr weit verbreitet, aber sie sind im Kommen: Sündhaft teure Behandlungsplätze, in denen Tumoren nicht mehr nur mit elektromagnetischer Strahlung, sondern mit Protonen „beschossen“ werden können. Besonders für tief liegende Tumoren und Metastasen bietet das neue Verfahren offenbar große Vorteile, weil sich ihre zerstörerische Energie sehr viel zielgenauer einsetzen lässt. Röntgen- und Gammastrahlen Bestrahlungsplatz, an dem der Protonen-Strahl aus jedem Winkel auf den Patienten treffen kann. ©2009 by Universitätsklinikum Heidelberg Die Strahlentherapie gehört neben Chirurgie und Chemotherapie schon lange zu den Basiswerkzeugen der meisten Krebstherapien. Energiereiche elektromagnetische Strahlen – sogenannte Röntgen- oder Gammastrahlen – zerstören chemische Bindungen und beschädigen damit größere Moleküle wie beispielsweise die Erbsubstanz DNS in Krebszellen, aber auch in getroffenen gesunden Zellen. Mit anderen Worten: Ein vergleichsweise tief im Körperinnern liegender Tumor wird nicht mit der maximalen Strahlendosis behandelt, gesunde Zellen „vor“ dem Tumor werden sogar stärker geschädigt. Dank technischer Hilfsmittel lassen sich diese Unzulänglichkeiten teilweise korrigieren. In modernen Geräten treffen Strahlen aus unterschiedlichen Richtungen auf den Tumor und überschneiden sich am berechneten Zielpunkt. Gleichzeitig schirmen bewegliche Blenden die Strahlen gegenüber empfindlichem gesundem Gewebe ab. Protonen sind positiv geladene Teilchen von Atomkernen Das grundsätzliche Dilemma jedoch bleibt: Um einen tief sitzenden Tumor zu bestrahlen, sind elektromagnetische Strahlen mit sehr hoher Energie notwendig. Ein Großteil dieser Energie schädigt auf dem Weg zum Tumor aber gesundes Gewebe. Geradezu umgekehrt verhält es sich bei der Ionenstrahlung. Dabei werden keine elektromagnetischen Strahlen, sondern Protonen, also positiv geladene Teilchen von Atomkernen verwendet. In großen Anlagen beschleunigen Techniker die Protonen auf etwa 60 Prozent Lichtgeschwindigkeit und schicken sie sehr zielgenau in Richtung Tumor. Der Punkt, an dem die Protonen „stecken bleiben“, lässt sich sehr genau berechnen. Das Maximum der zellabtötenden Energie gelangt also genau dorthin, wo sie benötigt wird: in den Tumor. Bei welchen Krebsarten genau die Protonentherapie sinnvoll ist, wird derzeit in großen Studien in Heidelberg, München und ab Ende 2010 auch in Essen geprüft. Dosisverlauf von Röntgen- und Ionenstrahlung im biologischen Gewebe Tumor 100 Das Maximum der Energie wirkt auf den Tumor Wenn Protonen auf biologisches Gewebe treffen, durchdringen sie die ersten Schichten nahezu ungebremst und verlieren kaum Energie, im Gegensatz zu elektromagnetischen Strahlen. Protonen dringen tiefer ins Gewebe ein, werden langsamer und bleiben schließlich stecken. Erst jetzt geben sie den größten Teil ihrer zerstörerischen Energie in das umgebende Gewebe ab. Dosis (%) Die Strahlentherapie wirkt umso besser, je genauer ein Tumor von der Strahlung getroffen wird. Und in dieser Hinsicht haben elektromagnetische Strahlen durchaus Nachteile. Selbst sehr energiereiche Röntgenstrahlen werden beim Eintritt ins Gewebe abgebremst, sie verlieren sehr schnell an Intensität, etwa so wie ein Lichtstrahl im Nebel. Die höchste Energiedichte haben elektromagnetische Strahlen knapp unterhalb der Hautoberfläche. 50 Röntgenstrahlen Ionenstrahlung 0 Tiefe im Gewebe (cm) 6 10 14 18 Der Großteil der Röntgenstrahlen-Energie bleibt aus physikalischen Gründen an der Gewebeoberfläche stecken, die Protonenstrahlung lässt sich zielgenau und mit hoher Energie auch in tieferen Gewebeschichten einsetzen. PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 5 Praxis Journal Ratgeber Die „letzten Dinge“ zu regeln – dazu wird man zwar immer wieder aufgerufen, manchmal sogar ermahnt, aber 5 es fällt nicht eben leicht, über den eigenen Tod hinaus zu denken. Andererseits verspüren Krebspatienten nicht selten geradezu ein Bedürfnis, zur Absicherung ihrer Angehörigen möglichst Vieles zu regeln. In diesem Beitrag skizzieren wir deshalb die Eckpunkte des deutschen Erbrechts und nennen weitere verlässliche Informationsquellen. Gesetzliche Erbfolge Wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Vermögen wird danach an diejenigen vererbt, die dem Verstorbenen am nächsten stehen: dem Ehegatten, den leiblichen wie adoptierten Kindern und Personen, mit denen der Erblasser gemeinsame Vorfahren hatte. Von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind dagegen Verschwägerte wie Schwiegermutter oder Schwiegersohn, Stiefvater oder die angeheiratete Tante. Erben & Ve re r b e n Erstberechtigte Erben – das Gesetz spricht von Erben erster Ordnung – sind leibliche beziehungsweise Adoptiv- und Kindeskinder. Die Ehefrau respektive der Ehemann des Erblassers nimmt eine Sonderstellung ein. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Ein Testament kann man handschriftlich selbst verfassen, mit dem Datum der Erstellung versehen und mit vollem Namen unterschreiben. Wer sicher gehen will, bei der Abfassung seines letzten Willens keinen Fehler zu machen, sollte dies mit Hilfe eines Notars tun. Die Gebühren sind abhängig vom Wert des Vermögens und beginnen bei etwa 40 Euro für Vermögen bis 5.000 Euro. Was erbt der Ehepartner? Sind Erben erster Ordnung vorhanden, so erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses. War der Ehepartner mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verheiratet, so erhöht sich die Erbquote um ein weiteres Viertel. Beispiel: Herr Maier hat mit seiner (nach gesetzlichem Güterstand mit ihm verheirateten) Frau zwei Kinder. Frau Maier erbt ein Viertel als Ehepartnerin und ein Viertel aufgrund der Zugewinngemeinschaft. Die andere Hälfte des Nachlasses teilen sich die Kinder. Hätten Herr und Frau Maier keine leiblichen oder Adoptiv-Kinder, so wäre Frau Maier nicht nur zu einem Viertel, sondern zur Hälfte erbberechtigt. Zusätzlich erhielte sie ein Viertel aufgrund der Zugewinngemeinschaft. Das verbliebene Viertel würden sich die Erben zweiter Ordnung, sprich Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Erblassers teilen. Testament – das können Sie regeln Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge können Sie Personen oder auch wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen. Es ist immer sinnvoll, einen Ersatzerben zu benennen, falls der Erbe vor dem Erblasser stirbt und keine Zeit mehr ist, ein neues Testament zu verfassen. Wenn Sie bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person vermachen wollen, können Sie im Testament ein sogenanntes Vermächtnis anordnen. Die Erben sind damit verpflichtet, diesen Gegenstand aus dem Nachlass an den Begünstigten weiterzugeben. Gesetzlicher Pflichtteil Wer mit der Verteilung seines Nachlasses nach dem Gesetz nicht einverstanden ist, der muss eine letztwillige Verfügung verfassen. Allerdings lassen sich auch mit einem Testament gesetzlich Erbberechtigte erster Ordnung sowie Ehepartner so gut wie nie komplett enterben. Der Gesetzgeber sichert dieser Gruppe wegen ihrer engen persönlichen Bindung an den Erblasser einen sogenannten gesetzlichen Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ein pflichtteilsberechtigter Überlebender ist definitionsgemäß allerdings kein Erbe. Vielmehr muss der Erbe oder die Erbengemeinschaft dafür Sorge tragen, dass der oder die Berechtigte den aktuellen Wert des Pflichtteils in Euro und Cent ausgezahlt bekommt. Tipps zum Weiterlesen: Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben (kostenlos). Bestellung oder Download unter www.bmj.de (Publikationen) Stiftung Warentest: Vererben und Erben, 7. Auflage 2008. ISBN 978-3-937880-97-6. 14,90 Euro PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 6 R a t g e b e r 6 Krebsinformationen im Internet Etwa drei Viertel der Deutschen surfen regelmäßig im Internet. Besonders schnell wächst nach einer Untersuchung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem Jahr 2008 die Gruppe der 60- bis 79-jährigen Nutzer. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen im Internet auch zuverlässige Informationen über Krebs suchen. Das aber ist gar nicht so einfach. Gibt man in gängige Internet-Suchmaschinen das Stichwort „Krebs“ ein, so erhält man etwa 12 Millionen Einträge. Nicht jede dieser Internet-Seiten enthält seriöse Informationen. Viele Anbieter unkonventioneller oder gar illegaler Methoden haben das Internet als Plattform für die Bewerbung und den Verkauf ihrer Produkte entdeckt. Es gibt sogar Diskussionsforen, in denen vermeintliche Patienten ihre angebliche Erfolgsgeschichte erzählen und so unverhohlen für bestimmte Produkte oder Präparate werben. Seriöse Informationen lassen sich identifizieren Andererseits bietet das Internet mehr denn je die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse schnell verfügbar zu machen. Jede seriöse internationale Fachzeitschrift veröffentlicht ihre Beiträge mittlerweile online. Wenn es sich um ein besonders wichtiges Thema handelt, werden die Beiträge sogar im Netz publiziert, bevor eine gedruckte Ausgabe erscheint. Auf das Internet als Medium für den schnellen Informationsaustausch will heutzutage niemand mehr verzichten. Wie aber kann der einzelne Nutzer zuverlässige von unzuverlässiger Information im Internet unterscheiden? Über diese Frage haben sich Fachleute schon seit Jahren Gedanken gemacht. 2002 stellte die Europäische Kommission Mindeststandards für Websites mit Gesundheitsinformationen zusammen. Wer ist der Anbieter? Danach ist es am allerwichtigsten, zunächst zu prüfen, von wem die Inhalte stammen. Handelt es sich um einen Hersteller von pharmazeutischen Produkten? Ist es eine Klinik oder ein niedergelassener Arzt, der über Krebs in- formiert? Oder handelt es sich um ein Internet-Portal, das redaktionell regelmäßig bearbeitet wird? Wichtig ist auch, dass der Anbieter sich zu der von ihm publizierten Information bekennt. Mit anderen Worten: Es muss möglich sein, sich schnell und unkompliziert per E-Mail, Telefon, Fax oder Post mit dem Informationsanbieter in Verbindung zu setzen. Zumindest deutsche Internetseiten müssen solche Informationen von Rechts wegen in einem sogenannten Impressum zusammenfassen. Dieses Impressum sollte über einen auf jeder Seite sichtbaren Link zugänglich sein. Auch über den Datenschutz und den Umgang mit Nutzerdaten sollte eine seriöse Website informieren. Welche Infos werden präsentiert? Die Qualität der eigentlichen Inhalte zu bewerten ist schwieriger. Wachsam sollte man allerdings immer sein, wenn der Eindruck entsteht, dass mit redaktionellen Inhalten Werbung betrieben werden soll. Wenn beispielsweise auf der Internetseite eines Lebensmittelherstellers über die gesundheitlichen Vorzüge eines bestimmten Yoghurts berichtet wird, kann das eine wichtige und seriöse Information sein. Vor allem dann, wenn in diesem Bericht auch unabhängige Fachleute zu Wort kommen. Allzu oft handelt es sich bei solchen „neutralen“ Berichten aber um versteckte Werbung. Deshalb ist ein weiteres wichtiges Qualitätskriterium die eindeutige Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Unter diesem Aspekt werden häufig auch die Internetseiten pharmazeutischer Unternehmen kritisch beäugt. Man kann zumindest in Deutschland allerdings davon ausgehen, dass die dort präsentierte Information sachlich einwandfrei und auch in den richtigen Zu- sammenhang gestellt ist; denn Pharma-Unternehmen unterliegen gerade in ihrer Infor mationspolitik gegenüber medizinischen Nicht-Experten strengen gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus „kontrollieren“ sich diese Anbieter aus Wettbewerbsgründen auch durchaus gegenseitig. Informationen zum Thema Krebs Zusammengefasst sollten Sie sich bei Zweifeln zumindest folgende drei Fragen stellen: Ist der Anbieter eindeutig identifizierbar und ist er seriös? Sind Werbeaussagen und inhaltliche Informationen sauber voneinander getrennt? Ist die Information, die präsentiert wird, plausibel, sprich: Finden sich ähnliche Infos auch auf anderen Internet-Seiten oder in anderen zuverlässigen Quellen? Websites zum Thema Krebs, die diese Kriterien eindeutig erfüllen, haben wir Ihnen in folgender Übersicht zusammengestellt. TIPP !! www.krebsinformationsdienst.de Info-Dienst des Deutschen Krebsforschungszentrums www.krebsgesellschaft.de Infos der wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Patienten und Fachleute www.krebshilfe.de Infos der Stiftung Deutsche Krebshilfe, sehr gutes Broschürenangebot PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 7 Schmerzen und Schmerzbehandlung Vor kaum etwas anderem haben Tumorpatienten so viel Angst wie vor unerträglichen Schmerzen. Diese Angst ist nur allzu verständlich. Mit einer angepassten Schmerztherapie gelingt es heute aber bei nahezu jedem Patienten, den Schmerz auszuschalten oder zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. In Deutschland erkranken jährlich etwa 400.000 Menschen neu an Krebs, wobei fast die Hälfte während der Behandlung über Schmerzen klagt; bei fortgeschrittener Erkrankung tun dies sogar 70 bis 90 Prozent aller Patienten. Therapie Praxis Journal Für diese Messung der Schmerzstärke oder Schmerzintensität haben sich verschiedene Verfahren bewährt: Am einfachsten geht das über eine Skala, auf der zwischen keinem, leichtem, mittelstarkem, starkem oder sehr starkem Schmerz unterschieden wird. Manchmal ist es auch sinnvoll, seine eigenen Schmerzen auf einer Skala zwischen 1 und 100 einzuordnen. Wie entsteht der Schmerz? Bei Krebspatienten rührt der Schmerz von mindestens zwei Quellen her: Entweder verursacht der Tumor selbst Schmerzen – beispielsweise durch Ausschüttung von Schmerz-Botenstoffen – oder Schmerzen entstehen, weil der Tumor Organe schädigt, beispielsweise die Lunge oder das Skelettsystem. Tumorschmerzen entstehen nur selten plötzlich, im Allgemeinen beginnen sie als lästige, aber beherrschbare Beschwerden und nehmen dann unbehandelt bis zur Unerträglichkeit zu. Bei Kindern wird die Schmerzstärke häufig mit der so genannten Smiley-Skala gemessen. Aus fünf mehr oder minder schmerzverzerrten Gesichtern soll das Kind dasjenige auswählen, das seinen momentanen Zustand am besten beschreibt. Das Ergebnis ist für den Arzt ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer geeigneten Schmerztherapie. Die Messungen werden im Verlauf der Therapie außerdem regelmäßig wiederholt, um feststellen zu können, ob die Behandlung wirksam ist. Schmerzen sind individuell Das WHO-Stufenschema Was so einfach und plausibel klingt, empfinden Patienten jeweils ganz unterschiedlich: Schmerzen, die für den einen gut auszuhalten sind, verursachen beim anderen einen unerträglichen Leidensdruck. Schmerzen sind also etwas sehr individuelles, sie müssen deshalb im Rahmen eines maßgeschneiderten Konzeptes behandelt werden. Für die medikamentöse Therapie von Tumorschmerzen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahre 1986 ein dreistufiges Schema verabschiedet. Mit den Medikamenten der ersten Stufe sollen der WHO zufolge mäßige, mit denen der zweiten Stufe starke und mit Medikamenten der dritten Stufe stärkste Schmerzen behandelt werden. Schmerzen kann man messen Auf der ersten Stufe stehen Schmerzmittel, die keine Opioide – also keine Morphinähnlichen Substanzen – enthalten. Wenn die Schmerzlinderung auf Stufe 1 nur unzureichend ist, werden sie auf der Stufe 2 mit so genannten schwachen Opioiden Zu diesem Konzept gehört zunächst die Messung des individuellen Schmerzes. Als Patient werden Sie aufgefordert, Ihre Beschwerden genau zu schildern und die Stärke der Schmerzen selbst zu beurteilen. 7 kombiniert. Ist auch so keine ausreichende Schmerzlinderung zu erzielen, werden auf Stufe 3 die schwachen Opioide durch starke Opioide (z. B. Morphin oder Methadon) ersetzt. Opioide regelmäßig einnehmen Speziell bei der Schmerzbekämpfung mit Opioiden ist es wichtig, die Medikamente in regelmäßigen Zeitabständen einzunehmen und nicht erst dann, wenn der Schmerz durchbricht. Wer Medikamente gegen chronische Schmerzen nur bei Bedarf einnimmt, läuft Gefahr, dass für die wirksame Schmerzlinderung in kurzer Zeit immer höhere Dosen benötigt werden. Manchmal verordnet der Arzt zusätzlich zu den Schmerzmitteln auch ein Antidepressivum; denn eine depressive Grundstimmung wie sie im Verlauf von Tumorerkrankungen immer wieder vorkommt, macht den Patienten meist schmerzempfindlicher. Das ist wahrscheinlich ein Grund dafür, dass bestimmte Antidepressiva schmerzlindernd wirken. Stufenschema der WHO zur Schmerzbehandlung 3 2 1 Nicht-OpioidAnalgetika (einfache, nicht morphinhaltige Schmerzmittel): Paracetamol, Ibuprofen Nicht-OpioidAnalgetika plus starke Opioide (stärNicht-OpioidAnalgetika plus ker wirkende, nicht morphinschwache Opioide (stärker haltige wirkende, nicht plus starke morphinhaltige morphinartige plus schwache Schmerzmittel): morphinartige Morphin Schmerzmittel): Codein Nicht-medikamentöse Maßnahmen Nicht nur mit Medikamenten lässt sich der Schmerz bekämpfen, auch Massagen, Wärme- oder Kältepackungen sowie Entspannungstechniken oder leichte Gymnastik können schmerzlindernd wirken. PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 8 Kurz berichtet Praxis Journal Ne u e s a u s d e r Fo r s c h u n g Hormonersatz und Brustkrebs Umstritten ist sie seit langem: die Gabe von Hormonen, um Beschwerden in den Wechseljahren zu lindern. Ungeklärt bleibt, wie der Hormonersatz im Körper wirkt. Lösen Hormone Brustkrebs aus oder beschleunigen sie lediglich das Wachstum schon vorhandener kleiner Tumore? Forscher aus Kanada haben nun die Daten zu Verordnungen einer Hormonersatztherapie (HRT) aus Östrogenen und Gestagenen aus den Jahren zwischen 1996 und 2006 näher untersucht und die behandelten Frauen befragt. Dabei fanden sie heraus, dass die Verordnung von Hormonersatz-Präparaten in den Jahren 2002 bis 2004 stark zurückging. Das war die Zeit, in der die Ergebnisse der großen Women’s Health Initiative Study (WHI) veröffentlicht wurden. Im Rahmen dieser USamerikanischen Studie sollten ursprünglich gesunde Frauen in der Postmenopause über 8,5 Jahre lang entweder ein HormonersatzPräparat oder ein Placebo (ein Scheinmedikament) nehmen. Aber schon nach fünf Jahren wurde die Studie abgebrochen, da sich die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 29 Prozent und die der Brustkrebs-Erkrankungen um 26 Prozent im Vergleich mit dem Scheinpräparat erhöht hatte. Präparate ein; die Brustkrebs-Rate sank in dieser Zeit bei den Frauen dieser Altersgruppe um fast 10 Prozent. Auf den ersten Blick erscheint unverständlich, warum seit 2005 wieder eine Zunahme an Brustkrebs-Erkrankungen bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zu verzeichnen ist. Der Erklärungsversuch der Forscher heißt: Möglicherweise lösen die Hormone nicht direkt Krebs aus, sondern beschleunigen das Wachstum noch unentdeckter Tumoren. Die Kombinationstherapie erwies sich als sehr viel vorteilhafter: Bis zum Fortschreiten der Erkrankung dauerte es median 6,3 Monate; unter der Monotherapie war schon nach median 3,2 Monaten ein Fortschreiten der Erkrankung zu verzeichnen. Auch in Bezug auf die GesamtÜberlebenszeit war die Kombinationstherapie mit median 10,3 Monaten der Monotherapie mit median 6,3 Monaten deutlich überlegen. Hohes Alter allein zwingt nicht zur "sanften" Therapie Auch Patienten jenseits von 70 Jahren mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs und gutem bis mäßigem Allgemeinzustand profitieren von einer vergleichsweise intensiveren Kombinationschemotherapie. Die Zeit bis zum Fortschreiten der Krankheit und auch die Im Untersuchungszeitraum 2002 bis 2004 Gesamt-Überlebenszeit lassen sich so erheblich nahmen nur noch 5 Prozent der Frauen zwi- steigern. Hohes Alter allein ist damit kein Arguschen 50 und 69 Jahren Östrogen-Gestagen- ment mehr für eine „sanftere“ Monotherapie. Anzeige Das Zu diesem Ergebnis kommt eine französische Arbeitsgruppe aus Strasbourg, die ihre Studie bei der Jahrestagung der US-amerikanischen Gesellschaft für klinische Onkologie (ASCO) präsentierte. Die Forscher um Elisabeth Quoix verglichen zwei Patientengruppen mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs. In beiden Gruppen waren die Patienten zwischen 70 und 89 Jahre alt. Die eine Gruppe erhielt Gemcitabin oder Vinorelbin als Monotherapie. In der anderen Gruppe wurde Carboplatin mit Paclitaxel kombiniert gegeben. Menschenmögliche tun. Impressum © 2010, LUKON GmbH · ISSN 1436-0942 Chefredaktion: Dr. med. S. Fuxius, Dr. med. A. Karcher Redaktion: Tina Schreck, Ludger Wahlers Grafik-Design, Illustration: Charlotte Schmitz Druck: DDH GmbH, Hilden