Liebe Patientinnen, Liebe Patienten

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PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 1
Praxis
Journal
Nur für unsere Patienten, nicht zur Weitergabe bestimmt.
Onkologische Schwerpunktpraxis
Dr. med. Stefan Fuxius · Dr. med. Andreas Karcher
Kurfürstenanlage 34 · 69115 Heidelberg
Tel. 0 62 21 - 714 990 · Fax 0 62 21 - 714 99 16
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Sprechzeiten
Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr
Fr
8.00 – 13.00 Uhr
Liebe Patientinnen,
Liebe Patienten,
Inhalt
Service
2
Ihr gutes Recht auf Unterstützung. Unabhängige
Patientenberatung Deutschland
Nachgefragt
3
Wie gehe ich mit Freunden
und Verwandten um?
Stichwort
4
Protonenstrahlung – die
Zukunft der Strahlentherapie?
Ratgeber
5
Erben und Vererben.
Gesetzliche Erbfolge, gesetzlicher Pflichtteil und was Sie
selbst regeln können
Ratgeber
man kann nicht oft genug betonen, dass eine Krebserkrankung sehr viel mehr erfordert als eine optimale medizinische Betreuung. Lebensziele werden
durch die Diagnose über den Haufen geworfen,
Pläne müssen revidiert oder aufgegeben werden,
vieles Praktische ist zu organisieren. Und ziemlich
bald gelangt man als Patient an einen Punkt, an dem
sich zu der Sorge, ob sich das Wachstum bösartiger
Zellen im eigenen Körper aufhalten lassen wird, die
Befürchtung gesellt, durch die Krankheit auch wirtschaftlichen Schaden zu erleiden, den Arbeitsplatz,
vielleicht sogar die Wohnung oder das Haus zu verlieren.
Allerdings ist es dennoch sinnvoll, in der Sprechstunde auch über diese Nöte zu reden. Denn gleichgültig, ob es um Fragen zur Rehabilitation, zur
Möglichkeit der Rückkehr an den Arbeitsplatz, die
Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege oder
um ganz praktische Rentenfragen geht: In den meisten Fällen wird vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme verlangt, von deren Inhalt Vieles abhängen kann. Nur wenn wir vorher über Ihre ganz persönlichen Wünsche geredet haben, können wir in
Ihrem Sinne auf entsprechende Anfragen reagieren.
Deshalb: Erzählen Sie uns von Ihren Nöten. Wir
werden versuchen, Ihnen zu helfen.
Nun ist es in der Tat so, dass man als ärztlicher Experte für Krebserkrankungen nicht bis ins letzte Detail Bescheid weiß über sozialrechtliche Fragen.
Herzlichst Ihr Praxisteam
Dr. Andreas Karcher und Dr. Stefan Fuxius
6
Krebsinformationen im Internet
– Wie lassen sich seriöse
Informationen identifizieren?
Therapie
7
Wie Schmerz entsteht,
wie man ihn messen und
bekämpfen kann
Kurz berichtet
8
Hormonersatz und Brustkrebs
Hohes Alter allein zwingt
nicht zur „sanften“ Therapie
Impressum
PraxisJournal 18 | Dezember 2010
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 2
Service
Ihr gutes Recht auf Unterstützung...
2
Neben der rein medizinischen Versorgung geht es für Patienten mit bösartigen Erkrankungen immer sehr schnell
auch um versicherungsrechtliche und wirtschaftliche Fragen. Angesichts des großen Beratungsangebotes ist es mitunter schwierig, den Überblick zu behalten. Eines ist besonders wichtig: Egal ob es um Rehabilitation, Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege, um das Thema Schwerbehinderung und/oder Rentenfragen geht – es lohnt sich
immer, uns von Ihren Nöten zu berichten. Denn für viele Unterstützungsmaßnahmen ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert ein patientenorientiertes Beratungsangebot, die unabhängige Patientenberatung Deutschland, im Internet erreichbar unter
www.upd-online.de. Die UPD wird partnerschaftlich getragen von drei großen Organisationen: Sozialverband VdK Deutschland e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. Die Beratung erfolgt
ausschließlich nach den Interessen der Patienten
(und nicht nach denen der Krankenversicherungen). Kompetente Berater sind unter 0800-0117722 gebührenfrei montags bis freitags von
10 bis 18 Uhr erreichbar.
zuständig. Auf Ihrer Versichertenkarte finden Sie Service-Telefonnummern sowie die Internetadresse Ihrer
Versicherung. Gute Informationen liefert auch der
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen.
Wichtige Infos zum Sozialrecht finden Sie unter
www.gkv-spitzenverband.de, Versicherte/Rat & Tat.
Die privaten Krankenversicherungen präsentieren sich
unter www.pkv.de.
Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn es um die mögliche Rückkehr ins Arbeitsleben
oder um Rentenfragen geht, ist die gesetzliche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner: www.deutsche-rentenversicherung.de. Das zentrale kostenlose Beratungstelefon ist montags
bis donnerstags von 7.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30
Uhr besetzt: 0800-1 000 48 00.
Bürgertelefone der Bundesregierung
Das Bundesgesundheitsministerium (www.bmg.bund.de) und das
Ministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) bieten
neben den Internet-Services telefonische Beratungen an: montags bis
donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr(14 Cent
pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Fragen zum Versicherungsschutz
Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Fragen zur Pflegeversicherung
Fragen zur gesundheitlichen Vorsorge
Fragen zur Rente
Fragen zum Arbeitsrecht
Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte
01805-99 66 01
01805-99 66 02
01805-99 66 03
01805-99 66 09
01805-67 67 10
01805-67 67 13
01805-67 67 16
Viele Rehabilitationsleistungen sind heute eindeutiger als früher den
gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet. Um die Beratung
besser koordinieren zu können, sind sogenannte Servicestellen REHA
eingerichtet worden. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen und
Rentenversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere Institutionen. Die nächste Servicestelle erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder unter www.reha-servicestellen.de.
Krebsberatungsstellen und Krebsinformationsdienst
Auch viele Krebsberatungsstellen sind in Sachen Sozialrecht kompetent oder verweisen an Ansprechpartner vor Ort. Die Landesgesellschaften der Deutschen Krebsgesellschaft unterhalten meist eigene Beratungsstellen. Adressen finden Sie unter www.krebsgesellschaft.de,
„Die DKG/Sektion A Landeskrebsgesellschaften“.
Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kann von Patienten direkt kontaktiert werden: Wolfgang Zöller, MdB, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin, Telefon: 030-18 441 34 20, E-Mail: [email protected]; Internet: www.patientenbeauftragter.de.
Auch der Informationsdienst der Deutschen Krebshilfe berät, und
zwar montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0228-729 90 95 oder
unter www.krebshilfe.de, „Rat & Hilfe“.
Krankenversicherungen
Der Krebsinformationsdienst in Heidelberg ist täglich von 8 bis
20 Uhr kostenlos erreichbar unter 0800-420 30 40. Infos im Internet
unter www.krebsinformationsdienst.de.
Wenn es um die Kostenübernahme für medizinische und unterstützende Leistungen geht, ist in erster Linie Ihre Krankenversicherung
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:29 Seite 3
Praxis
Journal
„Wie gehe ich mit Freunden
und Verwandten um?“ N a c h g e f r a g t
3
Die Diagnose verändert zwar das Leben aller Betroffenen, aber Krebs ist heute nicht mehr zwangsläufig ein „Killer“, sondern für
viele eine chronische Erkrankung, mit der zu leben man lernen kann. Doch selbst wenn man als Patient diese Einsicht gewonnen hat, gilt das noch lange nicht für Menschen, an denen einem etwas liegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem
Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Meine Umgebung hat auf meine Krebserkrankung sehr verständnisvoll reagiert. Aber
schon nach wenigen Wochen habe ich bei
Freunden und Verwandten eine immer größer werdende Unsicherheit gespürt, wenn
wir uns getroffen haben.
Das ist ein sehr bekanntes Phänomen, man
könnte es fast als normal bezeichnen. Allerdings verstehe ich gut, dass es für Sie alles andere als normal ist, wenn Freunde unsicher
werden und sich deshalb nicht selten auch zurückziehen. Viele unserer Patienten haben
dann den Eindruck, dass ihre eigenen Angehörigen und Freunde genauso viel Verständnis und Fürsorge benötigen wie Sie als Erkrankte selbst.
Genauso ist es. Aber ehrlich gesagt habe ich
keine Lust und manchmal fehlt mir auch die
Kraft, jetzt meinerseits verständnisvoll darauf einzugehen.
Das ist leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig
befürchten Sie möglicherweise, dass Sie den
Kontakt mit dem Betreffenden komplett verlieren, wenn Sie sich nicht stark und „ganz
normal“ verhalten. Das ist beinahe so etwas
wie ein Teufelskreis, und je nach Ihren persönlichen Umständen und Ihrem eigenen
Temperament hilft da meist nur eine Mischung aus Humor und Offenheit.
Was meinen Sie damit?
Sie haben wahrscheinlich festgestellt, dass mit
dem bekannt werden Ihrer Erkrankung sich
ziemlich schnell die „Spreu vom Weizen“ getrennt hat. Manchmal ist es ganz erstaunlich,
dass Menschen, die man als gar nicht so nah
empfunden hatte, plötzlich zu wirklichen
jemand kommt, der ganz genau zu wissen
scheint, was für Sie gut oder schlecht ist.
Stützen werden. Andererseits bleibt einem
auch so manche Enttäuschung nicht erspart.
Am besten fährt man als Patient erfahrungsgemäß, wenn man seine eigenen Bedürfnisse
angemessen, aber deutlich zum Ausdruck
bringt.
Was heißt das konkret, können Sie mir ein
Beispiel geben?
Wenn Sie die Gesellschaft eines Anderen schätzen, sagen Sie das möglichst ungeschminkt,
etwa: „Es tut mir gut, dass Du da bist.“ Wenn
Sie dagegen den Eindruck haben, dass jemand
sich – vielleicht auch aus Unsicherheit – als
Möchtegern-Helfer aufspielen will, können Sie
ihm beispielsweise sagen: „Du, ich bin zwar
krank, aber ich komm ganz gut zurecht. Wenn
ich Deine Hilfe brauche, werde ich das sagen.“
Ist das nicht ein bisschen starker Tobak?
Das kann man so sehen. Wie gesagt, es kommt
auf Ihr eigenes Temperament an. Wichtig ist
aber immer: Sie als Patient stehen im Mittelpunkt. Sie bestimmen, was Sie mit Ihrem Leben
machen wollen. Natürlich ist es hilfreich, wenn
jemand Ihnen Unterstützung und Beratung
anbietet. Seien sie aber vorsichtig, wenn da
Manche Freunde haben mir gegenüber beinahe so etwas wie eine Sprachhemmung.
Vor allem dann, wenn es um die nähere oder
weitere Zukunft geht.
Nun, das erscheint mir zunächst verständlich.
Wenn man quasi beim Reden bemerkt, dass
die Anspielung auf das in ein paar Jahren anstehende Jubiläum oder die Pensionierung Sie
aus offensichtlichen Gründen verletzen oder
traurig stimmen könnte, dann ist die Sprachhemmung ja fast ein Zeichen von Mitgefühl.
Sie können die Situation mit einer kurzen Bemerkung wie „Du kannst ruhig weiter reden“
sicher entkrampfen.
Anstrengend finde ich auch, dass man jedem
immer wieder neu erzählen muss, wie es
einem „mit dieser schrecklichen Krankheit“
geht.
Da bieten möglicherweise die modernen Kommunikationsmittel einen Ausweg. Eine Patientin von uns hat mal eine E-Mail an alle verfasst, die ihr wichtig waren. Darin stand sinngemäß: „Ich bin zwar krebskrank, und ich
werde nicht mehr so lange leben, wie ich ursprünglich mal gedacht habe, aber ich bin
noch nicht tot. Ich möchte das Leben so lange
es geht genießen, und ich möchte es gern mit
Dir/mit Euch zusammen tun.“ Im Übrigen ist
die Kommunikation via E-Mail etwas sehr
Praktisches. Die Schriftform in Kombination
mit der unkomplizierten Sendung schafft
genau die richtige Mischung aus Distanz und
Nähe, die sich Patienten und ihre Freunde
oder Verwandten häufig wünschen.
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 4
S t i c h w o r t
4
Protonenstrahlung –
die Zukunft der Strahlentherapie?
Sie sind noch nicht sehr weit verbreitet, aber sie sind im Kommen: Sündhaft teure Behandlungsplätze, in denen Tumoren nicht mehr nur mit elektromagnetischer Strahlung, sondern mit Protonen „beschossen“ werden können. Besonders für tief liegende Tumoren und Metastasen bietet das neue Verfahren offenbar große Vorteile, weil sich ihre zerstörerische Energie sehr viel zielgenauer einsetzen lässt.
Röntgen- und Gammastrahlen
Bestrahlungsplatz, an dem der Protonen-Strahl aus jedem Winkel auf
den Patienten treffen kann. ©2009 by Universitätsklinikum Heidelberg
Die Strahlentherapie gehört neben Chirurgie
und Chemotherapie schon lange zu den Basiswerkzeugen der meisten Krebstherapien.
Energiereiche elektromagnetische Strahlen –
sogenannte Röntgen- oder Gammastrahlen –
zerstören chemische Bindungen und beschädigen damit größere Moleküle wie beispielsweise die Erbsubstanz DNS in Krebszellen,
aber auch in getroffenen gesunden Zellen.
Mit anderen Worten: Ein vergleichsweise tief
im Körperinnern liegender Tumor wird nicht
mit der maximalen Strahlendosis behandelt,
gesunde Zellen „vor“ dem Tumor werden
sogar stärker geschädigt. Dank technischer
Hilfsmittel lassen sich diese Unzulänglichkeiten teilweise korrigieren. In modernen Geräten treffen Strahlen aus unterschiedlichen
Richtungen auf den Tumor und überschneiden sich am berechneten Zielpunkt. Gleichzeitig schirmen bewegliche Blenden die Strahlen gegenüber empfindlichem gesundem
Gewebe ab.
Protonen sind positiv geladene Teilchen von Atomkernen
Das grundsätzliche Dilemma jedoch bleibt:
Um einen tief sitzenden Tumor zu bestrahlen,
sind elektromagnetische Strahlen mit sehr
hoher Energie notwendig. Ein Großteil dieser
Energie schädigt auf dem Weg zum Tumor
aber gesundes Gewebe.
Geradezu umgekehrt verhält es sich bei der
Ionenstrahlung. Dabei werden keine elektromagnetischen Strahlen, sondern Protonen,
also positiv geladene Teilchen von Atomkernen verwendet. In großen Anlagen beschleunigen Techniker die Protonen auf etwa 60
Prozent Lichtgeschwindigkeit und schicken
sie sehr zielgenau in Richtung Tumor.
Der Punkt, an dem die Protonen „stecken
bleiben“, lässt sich sehr genau berechnen. Das
Maximum der zellabtötenden Energie gelangt
also genau dorthin, wo sie benötigt wird: in
den Tumor. Bei welchen Krebsarten genau die
Protonentherapie sinnvoll ist, wird derzeit in
großen Studien in Heidelberg, München und
ab Ende 2010 auch in Essen geprüft.
Dosisverlauf von Röntgen- und Ionenstrahlung im biologischen
Gewebe
Tumor
100
Das Maximum der Energie wirkt auf
den Tumor
Wenn Protonen auf biologisches Gewebe treffen, durchdringen sie die ersten Schichten
nahezu ungebremst und verlieren kaum Energie, im Gegensatz zu elektromagnetischen
Strahlen. Protonen dringen tiefer ins Gewebe
ein, werden langsamer und bleiben schließlich stecken. Erst jetzt geben sie den größten
Teil ihrer zerstörerischen Energie in das umgebende Gewebe ab.
Dosis (%)
Die Strahlentherapie wirkt umso besser, je genauer ein Tumor von der Strahlung getroffen
wird. Und in dieser Hinsicht haben elektromagnetische Strahlen durchaus Nachteile.
Selbst sehr energiereiche Röntgenstrahlen werden beim Eintritt ins Gewebe abgebremst, sie
verlieren sehr schnell an Intensität, etwa so wie
ein Lichtstrahl im Nebel. Die höchste Energiedichte haben elektromagnetische Strahlen
knapp unterhalb der Hautoberfläche.
50
Röntgenstrahlen
Ionenstrahlung
0
Tiefe im Gewebe (cm) 6
10
14
18
Der Großteil der Röntgenstrahlen-Energie bleibt aus
physikalischen Gründen an der Gewebeoberfläche
stecken, die Protonenstrahlung lässt sich zielgenau
und mit hoher Energie auch in tieferen Gewebeschichten einsetzen.
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 5
Praxis
Journal
Ratgeber
Die „letzten Dinge“ zu regeln – dazu wird man zwar immer wieder aufgerufen, manchmal sogar ermahnt, aber
5
es fällt nicht eben leicht, über den eigenen Tod hinaus zu denken. Andererseits verspüren Krebspatienten nicht selten geradezu ein Bedürfnis, zur Absicherung ihrer Angehörigen möglichst Vieles zu regeln. In diesem Beitrag skizzieren wir deshalb die Eckpunkte des deutschen Erbrechts und nennen weitere verlässliche Informationsquellen.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn ein Verstorbener kein Testament
hinterlassen hat, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Vermögen wird danach
an diejenigen vererbt, die dem Verstorbenen
am nächsten stehen: dem Ehegatten, den leiblichen wie adoptierten Kindern und Personen, mit denen der Erblasser gemeinsame
Vorfahren hatte. Von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind dagegen Verschwägerte wie Schwiegermutter oder Schwiegersohn,
Stiefvater oder die angeheiratete Tante.
Erben &
Ve re r b e n
Erstberechtigte Erben – das Gesetz spricht
von Erben erster Ordnung – sind leibliche beziehungsweise Adoptiv- und Kindeskinder.
Die Ehefrau respektive der Ehemann des Erblassers nimmt eine Sonderstellung ein. Erben
zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister
sowie Nichten und Neffen.
Ein Testament kann man handschriftlich
selbst verfassen, mit dem Datum der Erstellung versehen und mit vollem Namen unterschreiben. Wer sicher gehen will, bei der Abfassung seines letzten Willens keinen Fehler
zu machen, sollte dies mit Hilfe eines Notars
tun. Die Gebühren sind abhängig vom Wert
des Vermögens und beginnen bei etwa 40
Euro für Vermögen bis 5.000 Euro.
Was erbt der Ehepartner?
Sind Erben erster Ordnung vorhanden, so erbt
der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses. War
der Ehepartner mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
verheiratet, so erhöht sich die Erbquote um ein
weiteres Viertel. Beispiel: Herr Maier hat mit
seiner (nach gesetzlichem Güterstand mit ihm
verheirateten) Frau zwei Kinder. Frau Maier
erbt ein Viertel als Ehepartnerin und ein Viertel aufgrund der Zugewinngemeinschaft. Die
andere Hälfte des Nachlasses teilen sich die
Kinder.
Hätten Herr und Frau Maier keine leiblichen
oder Adoptiv-Kinder, so wäre Frau Maier nicht
nur zu einem Viertel, sondern zur Hälfte erbberechtigt. Zusätzlich erhielte sie ein Viertel
aufgrund der Zugewinngemeinschaft. Das verbliebene Viertel würden sich die Erben zweiter
Ordnung, sprich Eltern, Geschwister sowie
Nichten und Neffen des Erblassers teilen.
Testament – das können Sie regeln
Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge
können Sie Personen oder auch wohltätige
Organisationen zu Erben einsetzen. Es ist
immer sinnvoll, einen Ersatzerben zu benennen, falls der Erbe vor dem Erblasser stirbt
und keine Zeit mehr ist, ein neues Testament
zu verfassen. Wenn Sie bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person vermachen wollen, können Sie im Testament ein sogenanntes
Vermächtnis anordnen. Die Erben sind damit
verpflichtet, diesen Gegenstand aus dem
Nachlass an den Begünstigten weiterzugeben.
Gesetzlicher Pflichtteil
Wer mit der Verteilung seines Nachlasses nach
dem Gesetz nicht einverstanden ist, der muss
eine letztwillige Verfügung verfassen. Allerdings lassen sich auch mit einem Testament
gesetzlich Erbberechtigte erster Ordnung
sowie Ehepartner so gut wie nie komplett enterben. Der Gesetzgeber sichert dieser Gruppe
wegen ihrer engen persönlichen Bindung an
den Erblasser einen sogenannten gesetzlichen
Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil beträgt die
Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Ein pflichtteilsberechtigter Überlebender ist
definitionsgemäß allerdings kein Erbe. Vielmehr muss der Erbe oder die Erbengemeinschaft dafür Sorge tragen, dass der oder die
Berechtigte den aktuellen Wert des Pflichtteils
in Euro und Cent ausgezahlt bekommt.
Tipps zum
Weiterlesen:
Bundesministerium
der Justiz: Erben
und Vererben (kostenlos). Bestellung
oder Download
unter www.bmj.de
(Publikationen)
Stiftung Warentest: Vererben und Erben,
7. Auflage 2008. ISBN 978-3-937880-97-6.
14,90 Euro
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 6
R a t g e b e r
6
Krebsinformationen
im Internet
Etwa drei Viertel der Deutschen surfen regelmäßig im Internet. Besonders schnell wächst nach einer Untersuchung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem Jahr 2008 die Gruppe der 60- bis 79-jährigen Nutzer. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen im Internet auch zuverlässige Informationen über Krebs suchen.
Das aber ist gar nicht so einfach. Gibt man
in gängige Internet-Suchmaschinen das
Stichwort „Krebs“ ein, so erhält man etwa 12
Millionen Einträge. Nicht jede dieser Internet-Seiten enthält seriöse Informationen.
Viele Anbieter unkonventioneller oder gar
illegaler Methoden haben das Internet als
Plattform für die Bewerbung und den Verkauf ihrer Produkte entdeckt. Es gibt sogar
Diskussionsforen, in denen vermeintliche
Patienten ihre angebliche Erfolgsgeschichte
erzählen und so unverhohlen für bestimmte
Produkte oder Präparate werben.
Seriöse Informationen lassen sich
identifizieren
Andererseits bietet das Internet mehr denn je
die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse schnell verfügbar zu machen. Jede seriöse internationale Fachzeitschrift veröffentlicht
ihre Beiträge mittlerweile online. Wenn es sich
um ein besonders wichtiges Thema handelt,
werden die Beiträge sogar im Netz publiziert,
bevor eine gedruckte Ausgabe erscheint. Auf
das Internet als Medium für den schnellen Informationsaustausch will heutzutage niemand
mehr verzichten.
Wie aber kann der einzelne Nutzer zuverlässige von unzuverlässiger Information im Internet unterscheiden? Über diese Frage haben
sich Fachleute schon seit Jahren Gedanken gemacht. 2002 stellte die Europäische Kommission Mindeststandards für Websites mit Gesundheitsinformationen zusammen.
Wer ist der Anbieter?
Danach ist es am allerwichtigsten, zunächst zu
prüfen, von wem die Inhalte stammen. Handelt es sich um einen Hersteller von pharmazeutischen Produkten? Ist es eine Klinik oder
ein niedergelassener Arzt, der über Krebs in-
formiert? Oder handelt es sich um ein Internet-Portal, das redaktionell regelmäßig bearbeitet wird?
Wichtig ist auch, dass der Anbieter sich zu der
von ihm publizierten Information bekennt.
Mit anderen Worten: Es muss möglich sein,
sich schnell und unkompliziert per E-Mail,
Telefon, Fax oder Post mit dem Informationsanbieter in Verbindung zu setzen. Zumindest
deutsche Internetseiten müssen solche Informationen von Rechts wegen in einem sogenannten Impressum zusammenfassen. Dieses
Impressum sollte über einen auf jeder Seite
sichtbaren Link zugänglich sein. Auch über den
Datenschutz und den Umgang mit Nutzerdaten sollte eine seriöse Website informieren.
Welche Infos werden präsentiert?
Die Qualität der eigentlichen Inhalte zu bewerten ist schwieriger. Wachsam sollte man
allerdings immer sein, wenn der Eindruck entsteht, dass mit redaktionellen Inhalten Werbung betrieben werden soll. Wenn beispielsweise auf der Internetseite eines Lebensmittelherstellers über die gesundheitlichen Vorzüge
eines bestimmten Yoghurts berichtet wird,
kann das eine wichtige und seriöse Information sein. Vor allem dann, wenn in diesem Bericht auch unabhängige Fachleute zu Wort
kommen. Allzu oft handelt es sich bei solchen
„neutralen“ Berichten aber um versteckte Werbung. Deshalb ist ein weiteres wichtiges Qualitätskriterium die eindeutige Trennung von
Werbung und redaktionellen Inhalten.
Unter diesem Aspekt werden häufig auch die
Internetseiten pharmazeutischer Unternehmen kritisch beäugt. Man kann zumindest in
Deutschland allerdings davon ausgehen, dass
die dort präsentierte Information sachlich
einwandfrei und auch in den richtigen Zu-
sammenhang gestellt ist; denn Pharma-Unternehmen unterliegen gerade in ihrer Infor mationspolitik gegenüber medizinischen
Nicht-Experten strengen gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus „kontrollieren“ sich diese
Anbieter aus Wettbewerbsgründen auch
durchaus gegenseitig.
Informationen zum Thema Krebs
Zusammengefasst sollten Sie sich bei Zweifeln
zumindest folgende drei Fragen stellen:
Ist der Anbieter eindeutig identifizierbar
und ist er seriös?
Sind Werbeaussagen und inhaltliche
Informationen sauber voneinander
getrennt?
Ist die Information, die präsentiert wird,
plausibel, sprich: Finden sich ähnliche
Infos auch auf anderen Internet-Seiten
oder in anderen zuverlässigen Quellen?
Websites zum Thema Krebs, die diese Kriterien eindeutig erfüllen, haben wir Ihnen in folgender Übersicht zusammengestellt.
TIPP !!
www.krebsinformationsdienst.de
Info-Dienst des Deutschen Krebsforschungszentrums
www.krebsgesellschaft.de
Infos der wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Patienten und Fachleute
www.krebshilfe.de
Infos der Stiftung Deutsche Krebshilfe,
sehr gutes Broschürenangebot
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 7
Schmerzen
und Schmerzbehandlung
Vor kaum etwas anderem haben Tumorpatienten so viel Angst wie vor unerträglichen Schmerzen. Diese Angst ist
nur allzu verständlich. Mit einer angepassten Schmerztherapie gelingt es heute
aber bei nahezu jedem Patienten, den
Schmerz auszuschalten oder zumindest
auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
In Deutschland erkranken jährlich etwa
400.000 Menschen neu an Krebs, wobei
fast die Hälfte während der Behandlung
über Schmerzen klagt; bei fortgeschrittener Erkrankung tun dies sogar 70 bis 90
Prozent aller Patienten.
Therapie
Praxis
Journal
Für diese Messung der Schmerzstärke oder
Schmerzintensität haben sich verschiedene Verfahren bewährt: Am einfachsten geht
das über eine Skala, auf der zwischen keinem, leichtem, mittelstarkem, starkem oder
sehr starkem Schmerz unterschieden wird.
Manchmal ist es auch sinnvoll, seine eigenen Schmerzen auf einer Skala zwischen 1
und 100 einzuordnen.
Wie entsteht der Schmerz?
Bei Krebspatienten rührt der Schmerz von
mindestens zwei Quellen her: Entweder
verursacht der Tumor selbst Schmerzen –
beispielsweise durch Ausschüttung von
Schmerz-Botenstoffen – oder Schmerzen
entstehen, weil der Tumor Organe schädigt, beispielsweise die Lunge oder das
Skelettsystem. Tumorschmerzen entstehen
nur selten plötzlich, im Allgemeinen beginnen sie als lästige, aber beherrschbare
Beschwerden und nehmen dann unbehandelt bis zur Unerträglichkeit zu.
Bei Kindern wird die Schmerzstärke häufig
mit der so genannten Smiley-Skala gemessen. Aus fünf mehr oder minder schmerzverzerrten Gesichtern soll das Kind dasjenige auswählen, das seinen momentanen
Zustand am besten beschreibt. Das Ergebnis ist für den Arzt ein wichtiges Kriterium
bei der Auswahl einer geeigneten Schmerztherapie. Die Messungen werden im Verlauf
der Therapie außerdem regelmäßig wiederholt, um feststellen zu können, ob die
Behandlung wirksam ist.
Schmerzen sind individuell
Das WHO-Stufenschema
Was so einfach und plausibel klingt, empfinden Patienten jeweils ganz unterschiedlich: Schmerzen, die für den einen gut
auszuhalten sind, verursachen beim anderen einen unerträglichen Leidensdruck.
Schmerzen sind also etwas sehr individuelles, sie müssen deshalb im Rahmen
eines maßgeschneiderten Konzeptes behandelt werden.
Für die medikamentöse Therapie von Tumorschmerzen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahre 1986 ein
dreistufiges Schema verabschiedet. Mit
den Medikamenten der ersten Stufe sollen
der WHO zufolge mäßige, mit denen der
zweiten Stufe starke und mit Medikamenten der dritten Stufe stärkste Schmerzen
behandelt werden.
Schmerzen kann man messen
Auf der ersten Stufe stehen Schmerzmittel,
die keine Opioide – also keine Morphinähnlichen Substanzen – enthalten. Wenn
die Schmerzlinderung auf Stufe 1 nur unzureichend ist, werden sie auf der Stufe 2
mit so genannten schwachen Opioiden
Zu diesem Konzept gehört zunächst die
Messung des individuellen Schmerzes. Als
Patient werden Sie aufgefordert, Ihre Beschwerden genau zu schildern und die
Stärke der Schmerzen selbst zu beurteilen.
7
kombiniert. Ist auch so keine ausreichende
Schmerzlinderung zu erzielen, werden auf
Stufe 3 die schwachen Opioide durch starke Opioide (z. B. Morphin oder Methadon)
ersetzt.
Opioide regelmäßig einnehmen
Speziell bei der Schmerzbekämpfung mit
Opioiden ist es wichtig, die Medikamente
in regelmäßigen Zeitabständen einzunehmen und nicht erst dann, wenn der
Schmerz durchbricht. Wer Medikamente
gegen chronische Schmerzen nur bei Bedarf einnimmt, läuft Gefahr, dass für die
wirksame Schmerzlinderung in kurzer
Zeit immer höhere Dosen benötigt werden.
Manchmal verordnet der Arzt zusätzlich
zu den Schmerzmitteln auch ein Antidepressivum; denn eine depressive Grundstimmung wie sie im Verlauf von Tumorerkrankungen immer wieder vorkommt,
macht den Patienten meist schmerzempfindlicher. Das ist wahrscheinlich ein
Grund dafür, dass bestimmte Antidepressiva schmerzlindernd wirken.
Stufenschema der WHO
zur Schmerzbehandlung
3
2
1
Nicht-OpioidAnalgetika
(einfache, nicht
morphinhaltige
Schmerzmittel):
Paracetamol,
Ibuprofen
Nicht-OpioidAnalgetika
plus starke
Opioide (stärNicht-OpioidAnalgetika plus ker wirkende,
nicht morphinschwache
Opioide (stärker haltige
wirkende, nicht plus starke
morphinhaltige morphinartige
plus schwache Schmerzmittel):
morphinartige Morphin
Schmerzmittel):
Codein
Nicht-medikamentöse Maßnahmen
Nicht nur mit Medikamenten lässt sich der
Schmerz bekämpfen, auch Massagen,
Wärme- oder Kältepackungen sowie Entspannungstechniken oder leichte Gymnastik können schmerzlindernd wirken.
PJ18_Karcher_01_PJ13_Beiträge 16.12.10 10:30 Seite 8
Kurz berichtet
Praxis
Journal
Ne u e s a u s d e r Fo r s c h u n g
Hormonersatz und Brustkrebs
Umstritten ist sie seit langem: die Gabe von Hormonen, um Beschwerden in den Wechseljahren
zu lindern. Ungeklärt bleibt, wie der Hormonersatz im Körper wirkt. Lösen Hormone Brustkrebs aus oder beschleunigen sie lediglich das
Wachstum schon vorhandener kleiner Tumore?
Forscher aus Kanada haben nun die Daten zu
Verordnungen einer Hormonersatztherapie
(HRT) aus Östrogenen und Gestagenen aus
den Jahren zwischen 1996 und 2006 näher
untersucht und die behandelten Frauen befragt. Dabei fanden sie heraus, dass die Verordnung von Hormonersatz-Präparaten in
den Jahren 2002 bis 2004 stark zurückging.
Das war die Zeit, in der die Ergebnisse der großen Women’s Health Initiative Study (WHI)
veröffentlicht wurden. Im Rahmen dieser USamerikanischen Studie sollten ursprünglich
gesunde Frauen in der Postmenopause über
8,5 Jahre lang entweder ein HormonersatzPräparat oder ein Placebo (ein Scheinmedikament) nehmen. Aber schon nach fünf Jahren
wurde die Studie abgebrochen, da sich die
Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 29
Prozent und die der Brustkrebs-Erkrankungen
um 26 Prozent im Vergleich mit dem Scheinpräparat erhöht hatte.
Präparate ein; die Brustkrebs-Rate sank in dieser Zeit bei den Frauen dieser Altersgruppe um
fast 10 Prozent.
Auf den ersten Blick erscheint unverständlich,
warum seit 2005 wieder eine Zunahme an
Brustkrebs-Erkrankungen bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zu verzeichnen ist. Der
Erklärungsversuch der Forscher heißt: Möglicherweise lösen die Hormone nicht direkt
Krebs aus, sondern beschleunigen das Wachstum noch unentdeckter Tumoren.
Die Kombinationstherapie erwies sich als sehr
viel vorteilhafter: Bis zum Fortschreiten der Erkrankung dauerte es median 6,3 Monate; unter
der Monotherapie war schon nach median 3,2
Monaten ein Fortschreiten der Erkrankung zu
verzeichnen. Auch in Bezug auf die GesamtÜberlebenszeit war die Kombinationstherapie
mit median 10,3 Monaten der Monotherapie
mit median 6,3 Monaten deutlich überlegen.
Hohes Alter allein zwingt nicht zur
"sanften" Therapie
Auch Patienten jenseits von 70 Jahren mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs
und gutem bis mäßigem Allgemeinzustand profitieren von einer vergleichsweise intensiveren
Kombinationschemotherapie. Die Zeit bis zum
Fortschreiten der Krankheit und auch die
Im Untersuchungszeitraum 2002 bis 2004 Gesamt-Überlebenszeit lassen sich so erheblich
nahmen nur noch 5 Prozent der Frauen zwi- steigern. Hohes Alter allein ist damit kein Arguschen 50 und 69 Jahren Östrogen-Gestagen- ment mehr für eine „sanftere“ Monotherapie.
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Das
Zu diesem Ergebnis kommt eine französische
Arbeitsgruppe aus Strasbourg, die ihre Studie
bei der Jahrestagung der US-amerikanischen
Gesellschaft für klinische Onkologie (ASCO)
präsentierte. Die Forscher um Elisabeth Quoix
verglichen zwei Patientengruppen mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs.
In beiden Gruppen waren die Patienten zwischen 70 und 89 Jahre alt. Die eine Gruppe erhielt Gemcitabin oder Vinorelbin als Monotherapie. In der anderen Gruppe wurde Carboplatin mit Paclitaxel kombiniert gegeben.
Menschenmögliche
tun.
Impressum
© 2010, LUKON GmbH · ISSN 1436-0942
Chefredaktion:
Dr. med. S. Fuxius, Dr. med. A. Karcher
Redaktion:
Tina Schreck, Ludger Wahlers
Grafik-Design, Illustration:
Charlotte Schmitz
Druck: DDH GmbH, Hilden
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