28 4/2013 GPSP www.gp-sp.de Werbung – Aufgepasst! Zweifelhafte Termin-Erinnerung Dieser Terminzettel vom Arzt kommt ganz unschuldig daher. Aber er ist Werbung. Sogar sehr zweifelhafte Werbung. Denn der Terminzettel, den vielleicht auch Sie bei Ihrem Augenarzt erhalten, wirbt für das Präparat Lucentis® mit dem Wirkstoff Ranibizumab. Der Haken dabei: Lucentis®, das bei der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) das Augen­licht möglichst lange erhalten soll, ist verschreibungspflichtig. Und Werbung für solche Präparate ist außerhalb der so genannten Fachkreise – dazu gehören z. B. Ärzte und Apotheker – in Deutschland und fast überall auf der Welt verboten. Verboten Publikumswerbung für Arzneimittel, die es nur auf Rezept gibt, ist in Deutschland verboten. Klare Sicht Die unscharfe Darstellung spielt auf die Augenkrankheit AMD an. Beautiful? Mit dem Slogan „The world is beautiful > to look at“ vermarktet Novartis seine Augenprodukte. Er dient der Wiedererkennung. Gütesiegel? Der Arztstempel wirkt wie eine Empfehlung für das Medikament. Telefonhotline Die Telefonhotline gibt Pati­enten ohne Umschweife Informationen zu den Anwen­dungs­gebieten von Lucentis®. Der Wirkstoff Ranibizumab wird zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) ins Auge gespritzt. Es handelt sich um einen so genannten monoklonalen Antikörper, der sehr teuer ist: Eine Injektion kostet 1.260 Euro. So entstehen jährliche Therapiekosten von über 15.000 Euro. Es gibt den viel preisgünstigeren Wirkstoff Bevacizumab, der nur etwa 600 Euro pro Jahr kostet, aber nicht zur AMD-Behandlung zugelassen ist. Obwohl nach heutiger Kenntnis beide Wirkstoffe etwa gleich gut wirken,1 hat der Hersteller von Bevacizumab, die Pharmafirma Roche, keine Zulassung seines preisgünstigen Mittels für AMD beantragt. Das ist kein Wunder: 33 Prozent der Aktien von Roche gehören dem Pharmariesen Novartis, also dem Hersteller des teuren Ranibizumab. Warum sollte er sich sein gutes Geschäft selbst kaputt machen? Für die Firmen sind Zettelblöcke billige Werbung. Fragen Sie ruhig einmal in Ihrer Arztpraxis nach, warum Ihr Arzt oder Ihre Ärztin damit Werbung für Arzneimittel verbreitet. Vielleicht hat man dort noch gar nicht darüber nachgedacht – dann wird es allerdings höchste Zeit. 1 arznei-telegramm (2011) 42, S. 61