Einverständniserklärung intravitreale Therapie der AMD

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Patientendaten
Arzt-/Klinikstempel
Patientenaufklärung und Einverständniserklärung
zur intravitrealen Injektion bei der feuchten altersbedingen
Makuladegeneration (AMD)
Die feuchte altersbedingte Makuladegeneration (feuchte AMD) ist eine Erkrankung, bei der
unter der Netzhautmitte (Makula) neue krankhafte Blutgefäße entstehen. Hierbei kommt es
zum Austritt von Flüssigkeit und nicht selten auch Blut unter und in die Netzhaut. Die Folge
ist eine erhebliche Abnahme der zentralen Sehschärfe. Ohne Behandlung ist mit einer deutlichen Verschlechterung des Sehvermögens in den darauffolgenden Wochen durch Vernarbung zu erwarten.
Neben der photodynamischen Therapie (PDT) steht seit 2006 die intravitreale Injektion von
Medikamenten in den Glaskörper, die den Krankheitsverlauf inzwischen positiv beeinflussen
zur Verfügung. Dadurch kann eine Sehverschlechterung verlangsamt bzw. oder gestoppt
werden. Bei einer gewissen Zahl von Patienten konnten auch Sehverbesserungen beobachtet werden.
Ein Botenstoff namens VEGF (= vascular endothelial growth factor) kann das Wachstum dieser neuen Gefäße wie ein Motor anregen. Es wurden deshalb so genannte „VEGF-Hemmer“
entwickelt, die dieses Gefäßwachstum stoppen, um ein Fortschreiten der feuchten AMD zu
verhindern. Diese VEGF Hemmer werden während eines kurzen Eingriffes in örtlicher Betäubung in das Innere des Auges (Glaskörperraum) eingebracht. Der chronische Charakter der
feuchten AMD machen in der Regel wiederholte Behandlungen erforderlich.
Da bei Ihnen mit Hilfe einer Fluoreszenzangiographie (Farbstoffuntersuchung) der Verdacht
einer feuchten AMD bestätigt wurde, halten wir diese Therapie in Ihrem Fall als Option für
empfehlenswert.
Anlage 1a AMD-Vertrag
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Medikamente zur intravitrealen Injektion
Es gibt unterschiedliche Arten von VEGF-Hemmern. Diese sind Macugen® (Pegaptanib),
Lucentis® (Ranibizumab) und Avastin® (Bevacizumab). Der behandelnde Arzt schlägt Ihnen
eines der drei Präparate vor und Sie entscheiden, ob Sie sich behandeln lassen wollen und
wenn ja, welches Medikament bei Ihnen verabreicht werden soll. Aus diesem Grunde werden
die drei Präparate im Folgenden noch einmal ausführlicher beschrieben.
1. Macugen® (Pegaptanib)
Macugen® ist seit Februar 2006 in Deutschland für die Anwendung im Auge zugelassen.
Macugen® wird in der Regel nach den Studienvorgaben und der Fachinformation mehrmals
in Abständen von 6 Wochen in das Auge eingebracht. Nach den bisherigen klinischen Erfahrungen mit Macugen® zeigt sich eine ähnliche Wirkung wie bei der schon länger angewandten photodynamischen Therapie (PDT). Die Chancen für eine Verbesserung des Sehvermögens sind im Vergleich der Zulassungsstudien geringer als bei den beiden anderen
u.g. Medikamenten Lucentis® (Ranibizumab) bzw. Avastin® (Bevacizumab).
2. Lucentis® (Ranibizumab)
Seit Februar 2007 ist in Deutschland ein vom Avastin® (Bevacizumab) (s. unten) abgeleitetes Medikament, (Ranibizumab) gesondert für die Anwendung im Auge entwickelt und zugelassen. In klinischen Studien zeigte sich bei einem Großteil der Patienten unter der Therapie
eine Stabilisierung und bei ca. 30% sogar eine deutliche Verbesserung des Sehvermögens.
Nach den vorliegenden Studienergebnissen muss aber auch für einen Großteil der Patienten
von einer längeren Behandlungsdauer ausgegangen werden. Die Zulassung in Europa erfolgte mit der Empfehlung, dass Lucentis® (Ranibizumab) zunächst drei mal hintereinander monatlich angewendet wird. Weitere Behandlungen hängen vom individuellen Erfolg der Therapie und Verlauf der Erkrankung ab.
Anlage 1a AMD-Vertrag
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3. Avastin® (Bevacizumab)
Dieses dem Lucentis® (Ranibizumab) sehr verwandte Medikament wird seit 2005 in
Deutschland und weltweit bei der feuchten AMD mit rasch steigender Häufigkeit und mit guten Behandlungsergebnissen eingesetzt. Avastin® (Bevacizumab) wurde eigentlich zur Tumor- und Metastasenbehandlung entwickelt (auch hier spielen neue Blutgefäße für das
Wachstum der Tumore eine bedeutende Rolle). Weltweit wurde in zahlreichen Fallberichten
und klinischen Studien eine dem Lucentis® (Ranibizumab) ähnliche Wirksamkeit zur Behandlung der feuchten AMD beschrieben. Der günstige Behandlungseffekt war, ähnlich wie bei
Lucentis® (Ranibizumab), bei einem Großteil der Patienten zu beobachten. Auch hier kam es
unter der Therapie zu einer Stabilisierung und bei zahlreichen Patienten zu einer Verbesserung des Sehvermögens. Dies kann als ein Nachweis einer deutlichen Effektivität der Behandlung eingestuft werden. Avastin® (Bevacizumab) ist für die Behandlung der feuchten
AMD nicht zugelassen, wird aber wegen der positiven Ergebnisse bezüglich Wirksamkeit und
Sicherheit weltweit seit 2005 als sog. „off-label use“ eingesetzt. Es liegen dokumentierte
Erfahrungen an über 10.000 Patienten vor. Jedoch handelt es sich bei der Verwendung von
Avastin® (Bevacizumab) um eine arzneimittelrechtlich nicht zugelassenes Anwendungsgebiet.
Dass das Medikament für die Anwendung am Auge nicht zugelassen ist, bedeutet nicht,
dass Ärzte das Medikament im Auge nicht verwenden dürfen. Entscheidend für die Verwendung sind das ärztliche Urteil über die Wirksamkeit der Therapie im Einzelfall, sowie die Entscheidung und Einwilligung des Patienten.
Bei allen drei Medikamenten ist von einer längeren Behandlungsdauer mit wiederholten Injektionen auszugehen. Die Häufigkeit und Länge der Behandlung richten sich nach dem
Krankheitsverlauf. Der Abstand zwischen den ersten drei Injektionen beträgt jeweils 4-6 Wochen. Anschließend sind regelmäßige Kontrollen und evtl. Nachbehandlungen notwendig um
den erreichten Behandlungseffekt zu erhalten.
Medikamentenkosten (Einzeldosis)
Macugen® (Pegaptanib): - zwischen 800 und 900 EuroLucentis® (Ranibizumab): - zwischen 1100 und 1400 EuroAvastin® (Bevacizumab): - zwischen 60 und 150 EuroAnlage 1a AMD-Vertrag
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Hinweise für Ihre Entscheidung- Vergleich der Medikamente Avastin® (Bevacizumab) und
Lucentis® (Ranibizumab)
Sie sind als Patient in der Entscheidung hinsichtlich des gewünschten Medikaments völlig
frei. Für uns als die behandelnden Ärzte steht bei der Beratung Ihre optimale medizinische
Versorgung im Vordergrund.
Lucentis® (Ranibizumab) ist für die Anwendung im Auge zugelassen und unterliegt damit
besonderen Sicherheitsüberprüfungen, sowie der Haftung des Herstellers. Ein direkter Vergleich der Wirksamkeit aller drei oben genannten Medikamente ist bisher nicht erfolgt.
Der Preis von Lucentis® (Ranibizumab) ist ein vielfaches höher als Avastin® (Bevacizumab)
in der für die Augenbehandlung erforderlichen Menge. Dies führt zu einem erheblichen, das
Gesundheitswesen belastenden Kostenunterschied gegenüber Avastin® (Bevacizumab).
Die Haftpflichtversicherung des Arztes bleibt auch bei der Verwendung eines Medikaments
außerhalb seiner Zulassung unberührt. Es besteht somit der volle Versicherungsschutz für
den Patienten. Für Risiken aus der Verwendung von Lucentis (Ranibizumab) entsprechend
der Zulassungsbedingungen haftet der Arzneimittelhersteller. Für die Anwendungssicherheit
von Avastin® (Bevacizumab) haftet die liefernde Apotheke mit dem gleichen Haftpflichtversicherungsschutz wie die Arzneimittelfirma. Für beide Behandlungen besteht damit ein gleichwertiger Versicherungsschutz entweder durch den Hersteller oder die Apotheke für Nebenwirkungen, die unmittelbar mit dem Medikament oder seiner Aufbereitung im Zusammenhang stehen.
Behandlungsablauf, mögliche Komplikationen
Eine Eingabe von Medikamenten in den Glaskörperraum des Auges (intravitreale Injektion)
ist ein minimal invasives Vorgehen. Dabei ist die Wirkung des Medikaments und somit die
Wirkung an dem Ort am größten, wo es gebraucht wird. Systemische Nebenwirkungen können theoretisch auftreten, sind aber sehr unwahrscheinlich, und hängen im Wesentlichen
von den pharmakologischen Eigenschaften des Medikaments ab. Bei der Anwendung von
Lucentis® (Ranibizumab) oder Avastin® (Bevacizumab) kann eventuell das Herzinfarkt- und
Schlaganfallrisiko erhöht sein. Laut Fachinformation von Lucentis® (Ranibizumab) wird das
Risiko eines sog. arteriellen thromboembolischen Ereignisses (z.B. Herzinfarkt und Schlaganfall) auf 2,5% im ersten Jahr nach der Verwendung von Lucentis® geschätzt und war daAnlage 1a AMD-Vertrag
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mit in den Studien höher als in der entsprechenden Vergleichsgruppe gleichen Alters (1,1%).
Nach zwei Jahren war ein solcher Unterschied nicht mehr nachweisbar. Es bestehen bisher
keine Hinweise darauf, dass die zu erwartenden systemischen Nebenwirkungen bei der Anwendung von Avastin® (Bevacizumab) im Auge höher sind als bei der
Anwendung von
Lucentis® (Ranibizumab). Es gibt jedoch bisher keinen direkten Vergleich zwischen den Medikamenten.
Technik:
Über die vordere Lederhaut (Pars-Plana) wird das Medikament mit einer sehr dünnen Kanüle
in den Glaskörperraum injiziert. Ähnlich wie bei einer intramuskulären Injektion ist die Einstich-Öffnung so klein, dass sie sich sofort nach Entfernen der Nadel wieder verschließt. In
Einzelfällen kann bei bestimmten Eingaben eine Stichinzision im Bereich der Hornhaut notwendig sein um ein Ansteigen des Druckes zu vermeiden.
Risiken der intravitrealen Injektion allgemein
Einige oder alle möglichen Komplikationen, einhergehend mit einer intravitrealen Injektion,
können das Sehvermögen verschlechtern und beinhalten sogar das Risiko einer völligen Erblindung. In diesem Fall würden evtl. zusätzliche chirurgische Interventionen notwendig werden, um diese Komplikation zu behandeln. Im Rahmen der postoperativen Nachsorge werden Sie gründlich auf Anzeichen und Symptome solcher Komplikationen untersucht.
Jegliches Medikament ist prinzipiell in der Lage eine allergische Reaktion auszulösen. Symptome einer solchen, sehr selten auftretenden allergischen Reaktion beinhalten Hautausschlag, Hitzewallung, Juckreiz, Kurzatmigkeit und in Einzelfällen sogar Schock bzw. den Tod.
Im Allgemeinen treten diese allergischen Reaktionen häufiger bei Allergikern auf. Sollten Sie
an Allergien oder allergischem Asthma leiden, informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt.
Mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen jeder intravitrealen Injektion können Netzhautablösung, Katarakt (Trübung der Linse), Entwicklung eines Glaukoms (erhöhter Augeninnendruck),
Netzhautschaden oder Schaden an der Hornhaut und Einblutung in das Auge sein. All diese genannten Komplikationen sind nach jetziger Erfahrung extrem selten beobachtet worden. Es besteht ebenfalls das Risiko einer intraokularen Infektion (Endophthalmitis).
Aufgrund der üblichen präoperativen gründlichen Antisepsis ist das Endophthalmitisrisiko
unter 1% anzugeben.
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Was müssen Sie nach der Injektion beachten?
 In Einzelfällen kann eine bestimmte Kopfhaltung bzw. Blickrichtung notwendig sein.
Sollte dies der Fall sein wird Ihnen Ihr Operateur dies nach der Operation mitteilen.
 Wenden Sie die verordneten Augentropfen wie vom untersuchenden Arzt verordnet genau an. Sie reduzieren damit das Risiko von Komplikationen.
 Eine Teilnahme am Verkehr ist nach der Injektion nicht möglich, bitte lassen Sie sich
durch eine Begleitperson nach Hause bringen.
 Sollte es zu folgenden Symptomen kommen, suchen Sie sofort einen Augenarzt auf:
- Massive Kopfschmerzen
- Deutliche Sehverschlechterung am Tag nach der Injektion
- Zunehmende Rötung und Schmerzen am operierten Auge.
Bei ca. 30% der Patienten kann die Verschlechterung des Sehvermögens durch die feuchte
AMD auch trotz der genannten Medikamente nicht aufgehalten werden. In diesen Fällen
kann evtl. das Medikament gewechselt, eine zusätzliche photodynamische Therapie angewendet oder ggf. auch auf andere chirurgische Verfahren ausgewichen werden.
Die bei Ihnen geplanten operativen Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der Fachgesellschaften und unterliegen darüber hinausgehend regelmäßigen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten zunächst für drei Behandlungen und
die nach jeder Behandlung erforderlichen Nachuntersuchungen.
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Haben Sie noch Fragen?
(Dokumentationsfeld der Fragen der Patientin/des Patienten)
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Erklärung:
Ich wurde schriftlich und mündlich über meine Erkrankung und die verschiedenen therapeutischen Möglichkeiten aufgeklärt und über die Natur und Prognose meiner Augenerkrankung informiert. Ich habe die obigen Informationen zur altersbedingten Makuladegeneration
gelesen bzw. mir vorlesen lassen. Alle Fragen, die ich zu meiner Erkrankung und zu ihrer Behandlung gestellt habe, wurden beantwortet.
Ich bin mit der Therapie mit ____________________ am rechten/linken Auge und dem damit
verbundenen operativen Eingriffen einverstanden.
Meinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse trete ich an meinen behandelnden Arzt ab. Für mich fallen keine Kosten an. Der Arzt rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Name des Patienten: __________________________________________
Für die 1.Behandlung:
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Datum
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Unterschrift Patient
Name des Arztes:__________________
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Unterschrift Arzt
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Für die 2.Behandlung:
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Datum
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Unterschrift Patient
Name des Arztes:__________________
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Unterschrift Arzt
Für die 3.Behandlung:
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Datum
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Unterschrift Patient
Name des Arztes:__________________
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Unterschrift Arzt
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