Essen ist fertig! Lebensmittel - Gesundheit - Umwelt Susanne Melior Mitglied des Europäischen Parlaments Die SPD-Abgeordneten - Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament Vorspeise Griechische Tomatensuppe Zutaten für 4 Personen: •2 große Zwiebeln (700 g) •4 Stangen Sellerie •4 Teelöffel gutes griechisches Olivenöl • 2 Dosen Pizzatomaten (800 g) •½ Liter Gemüsebrühe •Saft von 2 Orangen •Thymian- und Oreganoblätter •Pfeffer aus der Mühle, Ingwer, Masala (indische Gewürzmischung) •100 g Schafs- oder Fetakäse •16 Kapernäpfel •Fladenbrot oder Baguette Zubereitung: Die Zwiebeln halbieren und in Ringe schneiden. Selleriestangen in kleine Scheiben schneiden. Zwiebeln und Sellerie in Olivenöl dünsten. Tomaten, Brühe, Orangensaft und Gewürze dazugeben. 10 bis 12 Minuten garen. Thymian- und Oreganoblätter schneiden und darüber streuen. Suppe mit Käse und Kapernäpfeln garnieren. Brot in Scheiben schneiden, rösten und servieren. 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort3 Liebe Leserinnen, liebe Leser, Mehr Bio für Europa 4 Landwirtschaft im Gespräch 6 Die drei Farben der Gentechnik 8 Parmesan aus Italien, französischer Bordeaux, polnisches Bigosch, Karlsbader Oblaten, belgisches Bier, Beelitzer Spargel, schwedische Zimtschnecken, Wiener Sachertorte, Budapester Palatschinken, spanische Oliven, griechischer Joghurt ... All diese Köstlichkeiten kommen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, und keine davon wollen wir missen. „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der Europäischen Union. Und woran können wir diese Vielfalt besser ablesen als in den Essgewohnheiten der Menschen in den einzelnen Ländern? Wissen, was drin ist, ... 10 Gesunde Ernährung macht Schule 12 Zu gut für die Tonne! 14 Fair trade – fair handeln! 16 Kein Klonfleisch für Europa! 18 Pestizide – Das Beispiel Glyphosat 20 Glossar und Abkürzungen 22 Weiterführende Links 23 Impressum24 Abonnieren Sie meinen Newsletter und bleiben Sie informiert! Viele der Lebensmittel, die täglich auf unseren Tellern landen, produzieren wir selbst in der Europäischen Union. Die Agrarpolitik ist vergemeinschaftete Politik, das heißt, die EU ist zuständig für alles, was damit zusammenhängt. Ökologische Produktion von Lebensmitteln, Agrarreform, Abfallwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung, Tierwohl, Pflanzenschutz, Tierarzneimittel, Gentechnik oder Klonen werden in Richtlinien und Verordnungen durch die Europäische Kommission vorbereitet, im Europäischen Parlament und im Ministerrat debattiert und gemeinsam verabschiedet. Für die sozialdemokratische Fraktion – die S&D-Fraktion – steht bei allen Entscheidungen im Europaparlament zu unseren Lebensmitteln der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher ganz oben. So haben wir uns immer wieder stark gemacht für Herkunftsangaben, die die Industrie eher ablehnt. Wir wollen Rückverfolgbarkeit, um Skandale wie in den vergangenen Jahren schneller aufklären und künftig verhindern zu können. Wir streiten für geringere Rückstandswerte, und wir wollen mehr Bio auf dem Hof und auf dem Teller ermöglichen. Für eine gute Lebensmittelinformationsverordnung haben wir lange gekämpft. Leider ist die Schrift auf manchen Verpackungen noch immer zu klein, aber alle wichtigen Informationen zu Nährwert, Inhaltsstoffen und Allergenen müssen nun angegeben werden. So erreichen Sie mich in Brandenburg: Susanne Melior MdEP Alleestraße 9 14469 Potsdam Telefon: 0331-73 09 84 00 E-Mail: [email protected] Vielleicht haben Sie jetzt Lust bekommen, mehr über diese Themen und meine Arbeit im Europäischen Parlament zu erfahren? Dann wünsche ich Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der folgenden Seiten. Auch einige meiner ganz persönlichen Lieblingsrezepte werden Sie dort finden. Genussvolle Grüße 3 Mehr Bio für Europa Ökologisch erzeugte Lebensmittel erobern mehr und mehr unsere Supermärkte und werden im Vergleich zu konventionell erzeugten Lebensmitteln immer günstiger. Darüber freuen wir uns als gesundheitsbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU hat sich zwischen 1999 und 2013 mehr als verdoppelt. Jedoch wächst die Nachfrage stärker als das Angebot. In der EU arbeiten bereits über 180.000 Betriebe nach ökologischen Kriterien. Wie können nun europäische Bauern dazu gebracht werden, auf ökologische Produktion umzustellen? Welche Schritte werden auf EU-Ebene unternommen, um Bioprodukte weiter zu fördern und nicht in einem Nischenmarkt zu belassen? Neue Regeln für die Ökobauern EU-Biologo Ökologisch produzierte Lebensmittel werden mit dem europäischen Ökolabel versehen. So wissen die Verbraucher sofort, dass sie gentechnikfreie, gesunde und mit den Ökoregeln übereinstimmende Lebensmittel vor sich haben. 4 Die ersten EU-Regeln zur ökologischen Landwirtschaft wurden 1991 erlassen und seitdem nur einmal überarbeitet. Mittlerweile entsprechen die Produktionsvorschriften nicht mehr den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, die Kennzeichnungsregeln sind zu kompliziert geworden, das Kontrollsystem weist Mängel auf, und Ausnahmen aus der Anfangszeit sind teilweise nicht mehr gerechtfertigt. Die Europäische Kommission wollte mit neuen Gesetzesvorschlägen das bisherige Regelwerk komplett umkrempeln. Das traf auf große Kritik sowohl bei Biobauern, Pflanzenzüchtern und Verbraucherverbänden als auch bei den europäischen Landwirtschaftsministern und im Europäischen Parlament. Die Europaabgeordneten haben nun die bestehenden Regeln zur Beschaffung von Saatgut, zur Tierhaltung, zu Herkunftsbezeichnungen oder zur Umstellung von Landwirtschaftsbetrieben auf ökologische Produktion weiterentwickelt und neue Elemente eingeführt. Biologische Landwirtschaft stärken Nach dem Willen der S&D-Fraktion sollen Ökohöfe nicht nur einmal jährlich überprüft werden, sondern Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette erfolgen, um Betrugsfällen mit angeblicher Ökoware vorzubeugen. Die Nachverfolgbarkeit jedes Produktes muss gewährleistet werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit geben zu können, dass wirklich Bio drin ist, wo Bio draufsteht. Die S&D-Abgeordneten sprechen sich in den laufenden Verhandlungen außerdem für eine Stärkung des Vorsorgeprinzips aus. Damit soll sichergestellt werden, dass Ökobauern alle Maßnahmen ergreifen, um die Verunreinigung ihrer Produkte beispielsweise mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu verhindern. Die Grenzwerte für nicht zulässige Substanzen sollen jedoch nicht auf das Niveau gesenkt werden, das für Babynahrung gilt. Dies wäre insbesondere für jene Ökoproduzenten äußerst schwierig umzusetzen, die von konventionell wirtschaftenden Betrieben umgeben sind. Vom Nachbarn herüberwehende Pflanzenschutzmittel können bei zu strengen Grenzwerten schnell zu Verunreinigungen führen, in deren Folge die Bioprodukte dann nicht mehr als solche vermarktet werden dürften. Auch das Tierwohl ist ein zentrales Thema: Wer Biofleisch kauft, kann sicher sein, dass den Schweinen weder die Schwänze abgekniffen noch den Hühnern die Schnäbel kupiert wurden. Weiterhin soll es Bauern möglich sein, einen Teil ihres Hofes ökologisch zu bewirtschaften und einen anderen Teil konventionell. Voraussetzung dafür ist, dass beide Teile klar voneinander getrennt sind – beispielsweise ökologische Gemüseproduktion und konventionelle Rinderhaltung. Neben den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen sich auch andere Fraktionen im Europäischen Parlament für ein Mehr an Bio ein. Diese neuen Regeln zur Tierund Pflanzenproduktion werden EU-weit für mehr ökologisch produzierte Lebensmittel sorgen. 5 Landwirtschaft im Gespräch Die Europaabgeordnete Susanne Melior im Gespräch mit Udo Folgart, langjähriger Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg und Mitglied im Landtag Brandenburg. Susanne Melior: Lieber Udo, du bist selbst Landwirt und leitest einen Gemischtbetrieb mit Ackerbau, Grünland, Milchvieh und Mutterkühen im Havelland. Du bist als stellvertretender Bundesbauernpräsident im Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes für alle Fragen rund um das Milchvieh zuständig. Der Preis für Milch ist seit dem Wegfall der EU-Milchquote stark gefallen. Auch bei uns kämpfen viele Bauern um ihre Existenz. Was muss geschehen, damit die Milchbauern in Brandenburg auch zukünftig eine Chance haben? Udo Folgart: Die EU muss dringend marktstabilisierende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen eine EU-Exportoffensive und Ausgleichszahlungen für Milchbetriebe. Als es die Quote gab, hatten wir dennoch sinkende Milchpreise. Eine Rückkehr zur Milchquote wird deshalb keine Lösung sein. Der dramatische Milchpreisverfall hat auch internationale Ursachen. Unter anderem spielen die EU-Sanktionen gegen Russland eine Rolle. Die Übergänge vom regionalen zum deutschen, vom europäischen zum globalen Markt sind fließend. Der internationale Marktpreis ist sehr bestimmend für den Auszahlpreis für die Milch. Das zurzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte hier neue Exportchancen bieten. Die Amerikaner sind scharf auf unsere Milchprodukte. Susanne Melior: Führen nicht eine starke Exportorientierung und der unvermeidliche Zwang zum Wachsen zu immer größeren Einheiten mit den bekannten Folgen, auch in der Tierhaltung? Udo Folgart: Wenn es hier um größere Tierhaltungen geht, so will ich darauf hinweisen, dass das Wohlergehen der Tiere nicht von der Stallgröße abhängt, sondern von den Bedingungen, die das 6 einzelne Tier in seiner Gruppe vorfindet. Dazu gehören ausreichendes Platzangebot, Licht und gutes Stallklima, aber auch das Futterangebot und das allgemeine Betriebsmanagement. Hohes Wohlbefinden hält die Tiere gesund und garantiert hohe Leistungen in guter Qualität. Susanne Melior: Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung resistenter Bakterien. Ihr übermäßiger Einsatz auch in der Humanmedizin führt zu erheblichen Problemen mit multiresistenten Keimen, die allein in Europa jährlich 25.000 Menschen das Leben kosten. Ist die Tierproduktion nur mit Antibiotika möglich? Udo Folgart: Ein Beleg für die Gesundheit der Nutztiere ist der seit Jahren rückläufige Antibiotikaeinsatz. Dieser verantwortungsvolle Einsatz nach Diagnose und Verschreibung durch den Tierarzt ist wesentlicher Bestandteil des aktiven Tierschutzes. Ich sehe auch den Schutz des Verbrauchers durch das flächendeckende Antibiotika-Monitoring sowie die klaren Regelungen für die Anwendung und vorgeschriebenen Warte- und Sperrzeiten gewährleistet. Die Politik hat dieses Problem mit entsprechenden Verordnungen und Gesetzen geregelt. Susanne Melior: Landwirte verfügen neben der klassischen Landwirtschaft oftmals auch über weitere Standbeine. So verstehen sich viele Landwirte auch als Energiewirte. Sie haben sich durch Windenergie oder als Biogasanlagenbetreiber neue Einahmequellen erschlossen. Steht die Landwirtschaft vor einem grundlegenden Strukturwandel? Udo Folgart: In der Tat, die erneuerbaren Energien bieten eine zusätzliche Wertschöpfung für den ländlichen Raum. Die Brandenburger Landwirte streben eine Balance zwischen der unverzichtbaren Aufgabe der Nahrungsmittelerzeugung und der Erzeugung von Bioenergie an. Die alternative Nutzung von Gülle und Mist für die Energieerzeugung ist ein guter Weg zur Einkommensdiversifizierung der Landwirte. Knapp 20 Milliarden Euro sind in den letzten Jahren durch die deutsche Landwirtschaft in erneuerbare Energien investiert worden, vor allem in Biogasanlagen. Die Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare erneuerbare Energie sollten besonders gefördert werden, damit Biomasse ihren Beitrag zu einer kostengünstigen Stromerzeugung und zu mehr Netzstabilität leisten kann. 7 Die drei Farben der Gentechnik Viele Menschen haben Angst vor der Gentechnik. Sie verbinden damit Gefahren, die der Mensch nicht unter Kontrolle hat. Doch es gibt große Unterschiede. Grundsätzlich kann die Gentechnik in drei Farben eingeteilt werden: rot, weiß und grün. Als rote Gentechnik wird die medizinische Biotechnologie bezeichnet. Sie hilft bei der Entwicklung neuer Medizinprodukte. Die weiße Gentechnik ist die industrielle Produktion von Stoffen unter Verwendung von Bakterien, Hefen und Enzymen. Die Produktpalette reicht dabei von Nahrungsergänzungsmitteln über Aromen bis zu Kunststoffen. Was sind gentechnisch veränderte Organismen? Die grüne Gentechnik wiederum sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Unter GVO versteht man Pflanzen, die auf natürlichem Wege nicht vorkommen. Das Genmaterial wird künstlich verändert, um den Pflanzen neue Eigenschaften zu verleihen. So können die Pflanzen widerstandsfähiger gegen Krankheiten, Insekten, Dürre oder Pestizide werden. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Mais, Baumwolle, Soja und Raps angewendet. Für den Anbau von GVO, für das Inverkehrbringen und die Verwendung als Lebens- und Futtermittel ist eine Zulassung der Europäischen Union notwendig. Die EU verfolgt bei der Gentechnik das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch danach weiter überwacht wird. Dafür wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. MON810 Die Maissorte MON810 ist eine Entwicklung des US-amerikanischen Agrarkonzerns Monsanto. Der Mais produziert einen Wirkstoff, der spezifisch gegen den Schädling Maiszünsler wirkt. MON810 ist in der EU zugelassen. Jedoch haben mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, ein Anbauverbot verhängt. Größere Anbauflächen gibt es nur in Spanien, kleinere in Portugal, Tschechien, Rumänien und in der Slowakei. 2014 wurden in der EU etwa 140.000 Hektar mit MON810 bewirtschaftet. Das entspricht 0,08 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Europäischen Union. Wo kommen GVO zum Einsatz? Zurzeit ist in der Europäischen Union nur ein genetisch verändertes Saatgut für den Anbau zugelassen – der insektenresistente Mais MON810. Deutschland und einige andere europäische Länder haben den Anbau allerdings untersagt. Deswegen wachsen auf deutschen Feldern keine gentechnisch veränderten Pflanzen. Die S&D-Fraktion setzt sich für ein EU-weites Anbauverbot von GVO ein. Dieses generelle Anbauverbot fand im Europaparlament leider keine Mehrheit. Deshalb haben die Sozialdemokraten am Ende der zweitbesten Lösung zugestimmt, wonach die einzelnen Mitgliedstaaten selbst über den Anbau auf ihrem Territorium entscheiden dürfen. 8 Als Lebensmittel spielen GVO in Europa keine Rolle, da dies von den meisten Menschen abgelehnt wird. Alle Nahrungsmittel müssen gekennzeichnet werden, wenn sie aus GVO hergestellt werden. Diese Transparenz ist sehr wichtig, denn der aufgeklärte Verbraucher will wissen, was er täglich isst. Beim Großteil der in der EU zugelassenen GVO handelt es sich um Futtermittel für Nutztiere. Die Tierproduktion ist von der Einfuhr eiweißreichen Sojas abhängig, das in großen Mengen in Süd- und Nordamerika, aber auch in China angebaut wird. Dort ist der Anbau von GVO sehr weit verbreitet. Als Futtermittel hat die EU derzeit 67 verschiedene GVO zugelassen. Werden genveränderte Produkte gekennzeichnet? Alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der technisch nicht zu vermeidende Anteil an GVO nicht mehr als 0,9 Prozent beträgt. Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier, die von Tieren stammen, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung ist möglich. 9 Wissen, was drin ist, ... Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, wie lange ein Produkt die spezifischen Eigenschaften wie z. B. Farbe und Geschmack behält. Oft ist das Lebensmittel auch noch nach dem Ablauf dieses Datums genießbar. Anders verhält es sich bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, z. B. Hackfleisch. Hier wird im Unterschied zum MHD ein Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis: …“) angegeben. Das Lebensmittel sollte nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden. OGRAFIS GE C E die das blau-gelbe Siegel zur geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) tragen, müssen entweder in dieser Region erzeugt, verarbeitet oder hergestellt werden, z. B. Spreewälder Gurken. Das gelb-blaue Siegel garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) unabhängig von der Herkunft der Inhaltstoffe. S C HÜ T Z T GE Seit 1992 schützt die EU bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel mit drei Ursprungs- und Qualitätssiegeln. Das rot-gelbe Siegel zur geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) bezieht sich auf Lebensmittel, die an einem bestimmten geografischen Ort erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Lebensmittel, • Die Lesbarkeit auf den Verpackungen ist deutlich verbessert worden. Alle Pflichtangaben müssen gut lesbar sein. Dafür gibt es eine vorgeschriebene Mindestschriftgröße. Auf vorverpackten Lebensmitteln sind alle Zutaten anzugeben, die darin enthalten sind. Die Zutaten sind absteigend nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Die Hauptzutat steht somit an erster Stelle. Im Zutatenverzeichnis müssen grundsätzlich die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen aufgeführt werden, beispielsweise als E-Nummern. Inhaltsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, z. B. durch Fettdruck. Um möglichen Missverständnissen klar zu begegnen: Diese Kennzeichnungspflicht gilt nur für Unternehmen und nicht für Privatpersonen. Kein Kuchenbasar mit selbstgebackenem Kuchen muss deswegen ausfallen. Wer gelegentlich selbstgemachtes Essen spendet, egal ob Kuchen oder Salat, ist von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen. Geografische Herkunftsangaben Wie viel Zucker, Salz und Fett sind im Essen? Nährwertangaben erfolgen einheitlich. Vorgeschrieben ist die tabellarische Angabe des Energiegehalts von Fett, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die Nährstoffe immer für 100 Gramm oder für 100 Milliliter angegeben werden. Zusätzliche Angaben pro Portion sind ebenfalls zulässig. Zum Schutz vor Täuschung gibt es für Lebensmittelimitate besondere Vorschriften. Niemand soll mehr einen „Analogkäse“ aus Pflanzenfett mit echtem Käse aus Milch verwechseln. Deswegen müssen diese Ersatzstoffe in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Manche Fleisch- und Fischprodukte sehen zwar aus wie ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch, bestehen jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken, die zusammengefügt wurden. Dieses „Klebefleisch“ muss ausdrücklich so gekennzeichnet sein. Koffeinhaltige Energydrinks müssen einen Hinweis tragen, dass diese nicht für Kinder, Schwangere und Stillende empfohlen sind. Lebensmittel, in denen technisch hergestellte Nanomaterialien zu finden sind, müssen im Zutatenverzeichnis als „Nano“ gekennzeichnet werden. Die S&D-Fraktion hat sich im Rahmen der LMIV für eine umfassende Verbraucherinformation eingesetzt. Denn nur so können die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, was auf den Teller kommt. Achten Sie also in Zukunft noch mehr darauf, was Sie essen. Hinweise dazu erhalten Sie auf den Verpackungen. 11 • 10 Was muss auf der Packung stehen? Viele Verbraucher wollen wissen, woher ihr Essen kommt. Deswegen gibt es verpflichtende Herkunftskennzeichnungen: Bei Eiern, unverarbeitetem Fleisch, frischem Obst und Gemüse muss das Ursprungsland genannt werden. Bei Fisch ist das Fanggebiet anzugeben. AN G A B E • glutenhaltiges Getreide, z. B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer •Krebstiere •Eier •Fisch •Erdnüsse •Soja •Milch (einschließlich Laktose) •Schalenfrüchte, z. B. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse •Sellerie •Senf •Sesam •Schwefeldioxid und Sulfite •Lupinen •Weichtiere … das möchten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders bei Lebensmitteln. Seit Dezember 2014 gilt EU-weit einheitlich die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Das Ziel der Verordnung ist ein hoher Gesundheitsschutz. Verbraucher werden besser über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware, ist die Kennzeichnung verpflichtend. Zu diesen verpflichtenden Angaben gehören: die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten einschließlich der wichtigsten Allergene, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, die Nettofüllmenge, der Firmenname und die Nährwertkennzeichnung. HE Allergene Die 14 häufigsten Allergene müssen deutlich und gut lesbar für Verbraucher zu erkennen sein. Bei loser Ware können Sie danach fragen. Ihr Bäcker oder Ihre Kantine halten Listen oder Angaben im Internet bereit. Gesunde Ernährung macht Schule Die Europäische Union möchte Schulen dazu ermuntern, einmal in der Woche kostenlos Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler zu verteilen. 16 Prozent der EU-Bürger sind nach aktuellen Zahlen der EU übergewichtig. Neben Sport und Bewegung kann vor allem auch gesunde Ernährung einen Beitrag dazu leisten, Übergewicht schon in jungen Jahren gar nicht erst entstehen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass Obst und Gemüse gesund sind und auch sehr gut schmecken. Um Kinder und Jugendliche an Obst und Gemüse heranzuführen, stellt die EU ihren Mitgliedstaaten jährlich insgesamt 150 Millionen Euro als Kofinanzierung für vorschulische und schulische Einrichtungen zur Verfügung. Statt bisher 50 Prozent übernimmt Brüssel 75 Prozent der Kofinanzierung, so dass der Eigenanteil der Länder von 50 Prozent auf 25 Prozent sinkt. Deutschland standen für das Schuljahr 2014/15 etwas mehr als 19,7 Millionen Euro zur Verfügung. Im Schuljahr 2015/16 sind es 28 Millionen Euro, das sind rund 50 Prozent mehr. Schulträger, Fördervereine, Eltern oder Unternehmen können auch zukünftig Sponsoren sein, um die 25 Prozent Eigenmittel zu erreichen, sofern die Bundesländer nicht selbst diesen Anteil finanzieren. Am Schulobst- und Schulgemüseprogramm beteiligen sich bisher neun Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Und was ist mit der Milch? Das Schulmilchprogramm der Europäischen Union verfolgt einen ähnlichen Zweck wie das Schulobstprogramm: es will einen Beitrag zur gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen leisten. Schon frühzeitig sollen Milch und Milcherzeugnisse als ideale Fitmacher dabei helfen, gesünder zu leben. Neben Energie liefern sie eine Vielzahl wichtiger Nährstoffe und helfen dabei, den hohen Flüssigkeitsbedarf von Kindern und Jugendlichen zu decken. 12 Die EU fördert deshalb die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Kindergärten, Schulen und schulische Einrichtungen. Schüler können pro Schultag einen viertel Liter Milch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Gefördert werden Milch, Milchmixgetränke und auch Milchprodukte wie Joghurt und Frischkäse. Zukünftig will die EU-Kommission ein gemeinsames Schulprogramm mit Obst, Gemüse und Milch einrichten. Abwechslungsreiche und gesunde Ernährung beginnt in jungen Jahren und ist ein wichtiger Beitrag, um spätere Fehlernährung mit all ihren gesundheitlichen Folgen zu vermeiden. Hauptgang Kartoffelgratin mit Champignons Zutaten für 4 Personen: •gutes Olivenöl oder Butterschmalz •20 mittelgroße festkochende Kartoffeln •1 großes Glas Champignons, geschnitten •2 mittelgroße Zwiebeln •Pfeffer aus der Mühle, Salz •½ Liter Sahne (ungeschlagen) •2 Bund Schnittlauch •200 g geriebenen Käse (z. B. Emmentaler) •ca. 100 g Butter •3-4 Esslöffel Semmelbrösel Zubereitung: Olivenöl oder Butterschmalz in einer flachen feuerfesten Pfanne oder in einem Bräter erhitzen. Champignons abtropfen lassen und mit den gewürfelten Zwiebeln zum Fett geben. Alles glasig dünsten, mit reichlich Pfeffer und Salz würzen und vom Herd nehmen. Backofen auf 220 °C vorheizen. Die geschälten, in dünne Scheiben geschnittenen Kartoffeln dachziegelartig auf dem Champignon-Zwiebel-Gemisch anordnen. Sahne mit dem fein geschnittenen Schnittlauch mischen und gleichmäßig über die Kartoffeln geben. Geriebenen Käse auf den Kartoffeln verteilen. Butterflöckchen draufsetzen und mit Semmelbröseln bestreuen. Im Backofen ca. 50-60 Minuten überbacken. Für Nicht-Vegetarier können auch noch 200 g gewürfelter Schinken mit den Zwiebeln und den Champignons angebraten werden. Dazu passt Feldsalat oder grüner Salat mit in Scheiben geschnittenen Gurken, Birnen oder frischen Feigen. Kombiniert mit einer Vinaigrette aus 2 Teelöffeln Senf, 1 Teelöffel Feigensenf, 2-3 Esslöffeln Olivenöl, 2-3 Esslöffeln frisch gepresstem Orangensaft und frisch gemahlenem Pfeffer. 13 Zu gut für die Tonne! Haltbarkeitsdatum des Joghurts abgelaufen? Faule Stellen am Apfel und keine Lust zum Ausschneiden? Zu viel gekaufte Wurst nun im Kühlschrank schlecht geworden? Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass jährlich rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel verderben oder weggeworfen werden. Das entspricht rund einem Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel. Demgegenüber stehen 800 Millionen Menschen, die Hunger leiden. Doch Lebensmittelverschwendung betrifft nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Warum landen Lebensmittel im Abfall? Lebensmittelverschwendung passiert auf allen Stufen der Wertschöpfungskette und in allen Ländern der Erde. Zu den Verlusten auf dem Feld durch Schädlingsbefall oder eine unerwartet gute Ernte kommen die Verluste beim Transport, durch schlechte Lagerung und bei der Weiterverarbeitung. Dies passiert vor allem in wenig entwickelten Ländern. Die Verschwendung im Handel durch stets volle Regale oder das Aussortieren wegen falscher Form, Größe oder Farbe und die Vergeudung durch private Haushalte sind eher ein Phänomen der reichen Industrieländer. Sie wären im Prinzip vermeidbar. Zwar ist die absolute Gesamtmenge an Lebensmittelabfällen in Entwicklungsländern ungefähr genauso hoch wie in Industrieländern, jedoch fallen pro Kopf in den Industrieländern doppelt so viele Abfälle an. Laut einer Studie der Universität Stuttgart summierten sich die Lebensmittelabfälle in Deutschland 2012 auf 11 Millionen Tonnen. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Privathaushalte (6,7 Millionen Tonnen). Das macht 82 Kilogramm verschwendete Lebensmittel pro Kopf und Jahr. Niedrige Preise und geringe Wertschätzung für Lebensmittel sind in Verbindung mit schlechter Einkaufsplanung und unsachgemäßer Lagerung die häufigsten Ursachen für die Verschwendung. Auch mangelndes Wissen um die Mindesthaltbarkeitsdauer eines Lebensmittels trägt zur Verschwendung bei. Dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist, kann man schon an der Formulierung „Mindestens haltbar bis: …“ erkennen. Im englischen Sprachraum wird dafür „Best before: …“ verwendet. Beide Angaben machen deutlich, dass das jeweilige Produkt ohne Qualitätseinschränkungen am besten bis zu dem angegebenen Datum zu genießen ist. Bei sachgemäßer Lagerung kann man Lebensmittel aber oft auch nach diesem Datum noch essen. Was kann man gegen die Verschwendung tun? Schon kleine Maßnahmen können helfen: sich einen Einkaufszettel schreiben, nicht wahllos den Einkaufswagen füllen und dafür sorgen, dass man den Überblick im Kühlschrank nicht verliert. Supermärkte geben zunehmend nicht verkaufte und noch gute Lebensmittel als Spende an Bedürftige und karitative Einrichtungen ab. In Entwicklungsländern kann bereits mit einfachen Verbesserungen bei der Verarbeitung und Lagerung viel erreicht werden: Die Anschaffung kleiner Metallsilos führt dazu, dass Lebensmittel besser gelagert werden, und auch der Transport in geschlossenen Kisten hilft, die Verluste gering zu halten. Die Idee, das Mindesthaltbarkeitsdatum dort abzuschaffen, wo es unnötig ist, muss auf europäischer Ebene angegangen werden. Bisher erlaubt die europäische Gesetzgebung bei Zucker, Salz und Essig das Weglassen des Datums auf dem Etikett. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat die EUKommission aufgefordert, dort tätig zu werden. So hatten sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür eingesetzt, das Jahr 2014 zum „Europäischen Jahr gegen Lebensmittelverschwendung“ zu erklären. Die S&D-Fraktion fordert seit langem europaweit verbindliche Ziele zur Verringerung der Verschwendung. 14 15 Fair trade – fair handeln! Im Supermarkt weisen verschiedene Siegel die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Produkte hin, die fair gehandelt werden. Doch was ist überhaupt fairer Handel, wie funktioniert er und wer profitiert davon? Was ist fairer Handel? Fairer Handel (auf Englisch: fair trade) hat das Ziel, Ungleichgewichte im internationalen Handel abzubauen. Die Produzentinnen und Produzenten in den Entwicklungsländern sollen gestärkt werden, indem ihnen der Zugang zu den Märkten der Industriestaaten ermöglicht wird. Hersteller fairer Produkte sind Bauern und Beschäftigte aus den Entwicklungsländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Fairer Handel beschreibt damit eine Handelspartnerschaft, die auf eine Entwicklung abzielt, die sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig ist. Durch bessere Bedingungen im Handel und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Arbeiterinnen und Arbeiter leistet der faire Handel einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung eines Landes oder einer Region. Die Bauern und Beschäftigten sind vorwiegend in Genossenschaften zusammengeschlossen, um gemeinsam den Herausforderungen des weltweiten Handels zu begegnen. Eine entscheidende Rolle beim fairen Handel spielen wir, die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Industrieländern. Durch unsere Kaufentscheidungen können wir direkt Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern nehmen. In Deutschland werden derzeit mehr als 4.000 fair gehandelte Produkte verkauft. Zu den wichtigsten fair gehandelten Erzeugnissen gehören Kakao, Bananen, Kaffee, Wein, Honig, Tee und Blumen. Fast jeder zweite Deutsche kauft inzwischen fair gehandelte Produkte. Auf diese Entwicklung reagieren auch die Lebensmittelunternehmen. So plant die deutsche Süßwarenindustrie, ihren gesamten Kakaoimport auf fairen Handel umzustellen. Wie funktioniert fairer Handel? Ein Handelsunternehmen vereinbart mit den Produzentinnen und Produzenten eine bestimmte Abnahmemenge eines Produktes. Das Unternehmen kauft zu einem festen Preis, der garantiert, dass die Kosten der Produktion gedeckt sind. Der Preis für faire Produkte wird vom Verband Fairtrade International festgelegt. Dieser wird auch dann gezahlt, wenn der Weltmarktpreis für ein Produkt unter dem vereinbarten festen Preis liegt. Wenn der Weltmarktpreis höher liegt, erhalten die Produzenten stets den höheren Preis. Zusätzlich zum festgelegten Preis erhalten die Produzenten eine Prämie für fairen Handel. Die Prämie muss von der Genossenschaft dafür verwendet werden, Projekte zu finanzieren, die der Gemeinschaft zugutekommen, zum Beispiel für den Bau einer Schule. Weitere wichtige Bestandteile des fairen Handels sind das Verbot von Kinderarbeit sowie das Einhalten von Umweltstandards. Fairer Handel sichert Umweltstandards und stärkt Menschenrechte Handel kann somit ein wichtiges Instrument für Arbeit und Sicherung sozialer Rechte sein. Die europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten betrachten fairen Handel als ein wirksames Instrument, um Sozial- oder Umweltdumping zu verhindern. Die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich für fairen Handel ein, weil er dazu beträgt, die Armut in den Entwicklungsländern zu verringern, die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu sichern sowie Arbeitsnormen und Menschenrechte zu stärken. Die deutschen S&D-Abgeordneten achten auch bei ihren Werbemitteln auf diese Grundsätze, beispielsweise durch Beutel, die zu 100 Prozent aus fair gehandelter BioBaumwolle bestehen. 16 17 Kein Klonfleisch für Europa! Der Begriff Klonen löst bei vielen Menschen Ängste und Sorgen aus. Aber was ist Klonen, welche Regeln gelten dazu in der EU und was wird sich in Zukunft ändern? Was ist Klonen? Beim Klonen handelt es sich um die ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen. Dabei wird einer Zelle der Kern entnommen und durch einen anderen Zellkern mit völlig neuer Erbinformation ersetzt. Wenn man also den Zellkern einer beliebigen Zelle einer Hochleistungsmilchkuh in eine Eizelle einsetzt und diese einem Muttertier einpflanzt, kann daraus eine zweite Hochleistungsmilchkuh entstehen. Ein Bulle ist dazu nicht nötig. Da das genetische Material bei diesem Prozess nicht verändert wird, handelt es sich bei den beiden Kühen um genetische Kopien. Klone sind also keine gentechnisch veränderten Organismen. Ein Beispiel für natürliche Klone sind eineiige Zwillinge, die ebenfalls das gleiche Erbgut aufweisen. Die Erfolgsquote beim Klonverfahren ist jedoch gering, da viele Klontiere vor, während oder kurz nach der Geburt sterben: bei Rindern gelingt das Verfahren nur bei 10-15 Prozent, bei Schweinen nur bei 6 Prozent. Aktuelle Situation Derzeit ist das Klonen innerhalb der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Landwirtschaftliche Nutztiere werden vorwiegend in Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und den USA geklont. Dabei handelt es sich vor allem um Rinder und Schweine, da die Erfolge des Klonens bei anderen Tierarten noch geringer sind. Bis 2009 wurden weltweit schätzungsweise 4.000 Rinder und 500 Schweine geklont, was eine sehr geringe Anzahl ist. Insgesamt wurden 2009 ca. 1,3 Milliarden Rinder und 1 Milliarde Schweine auf der Welt gehalten. Die Tiere werden im Übrigen nicht zur Lebensmittelerzeugung geklont, da das Klonverfahren sehr teuer ist. Niemand würde also die Hochleistungsmilchkuh schlachten, um sie zu essen. Stattdessen werden das Fortpflanzungsmaterial der Klone (Samen oder Eizellen), ihre Nachkommen oder deren Produkte (Milch, Fleisch) vermarktet. Abgesehen von landwirtschaftlichen Nutztieren werden vor allem sportlich erfolgreiche Rennpferde geklont. 18 Die Mehrheit lehnt Klonen ab Klontiere sind oft sehr groß oder kommen mit Missbildungen und nach komplizierten Geburten auf die Welt. Das Leiden ist sowohl bei den Muttertieren als auch bei den Klonen selbst groß. Viele Klontiere sterben beispielsweise durch Herz-Kreislaufversagen, Atemprobleme oder Nierenversagen, noch bevor sie geboren werden oder kurz danach. Auch werden Klone häufiger krank, wobei manche Krankheiten erst mit fortschreitendem Alter auftreten. Daher lehnt die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament schon aus tierethischen Gründen das Klonen ab. Darüber hinaus will die Mehrheit der Bevölkerung in der EU kein Klonfleisch oder keine Klonmilch. Die Sozialdemokraten haben sich dafür ausgesprochen, das Klonen von Nutztieren sowie das Vermarkten der Nachkommen und des Fortpflanzungsmaterials von Klonen oder von Lebensmitteln von Klonnachfahren zu verbieten. Diese Haltung hat das Europäische Parlament übernommen. Eine Verordnung, die das Klonen von Nutztieren und das Vermarkten von Klonlebensmitteln in der EU verbietet, durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Der Ministerrat der Europäischen Union ist als Mitgesetzgeber am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Wenn der deutsche Landwirtschaftsminister und seine 27 Kolleginnen und Kollegen im Ministerrat die Meinung des Europaparlamentes teilen und die Bedenken der Verbraucher ernst nehmen, kann dieses Gesetz bald in Kraft treten. 19 Pestizide – Das Beispiel Glyphosat EFSA Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist eine unabhängige Agentur der Europäischen Union, die als Folge der Skandale mit dioxinvergifteten Lebensmitteln und BSE-verseuchtem Rindfleisch ins Leben gerufen wurde. Sie wurde 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Parma, Italien. Als wissenschaftliche Beratungsstelle soll die EFSA über Risiken in der Lebens- und Futtermittelkette informieren. Die Arbeit der EFSA deckt alle Themen ab, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln haben, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit sowie Ernährung. Pestizide sind chemische Substanzen, die zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten oder Pilzen eingesetzt werden. In der Landwirtschaft sind sie von besonderer Bedeutung, weil sie dazu beitragen, die Nahrungsproduktion zu steigern und Ernteausfälle zu vermeiden. Es können zwei Gruppen von Pestiziden unterschieden werden. Zum einen gibt es Biozide. Diese werden nicht direkt an Pflanzen angewendet, sondern zur Bekämpfung unterschiedlicher Schädlinge im nicht-landwirtschaftlichen Bereich. Zum anderen gibt es Pflanzenschutzmittel. Das können Wachstumsregulatoren sein, die bestimmte Wachstumsprozesse bei Pflanzen beeinflussen oder Herbizide, die der Bekämpfung unerwünschter Pflanzen dienen. Sie dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht werden. So wie das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Es ist das am häufigsten verwendete Pflanzengift der Welt und wird großflächig in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt. Umstritten ist allerdings seine Wirkung auf die Gesundheit des Menschen. kein Gesundheitsrisiko darstellt, sofern man es fachgemäß anwendet. Aufgrund dieser gegensätzlichen Ergebnisse wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage dieser Studien eine Prüfung vorgenommen. Die EFSA hat den Wirkstoff Glyphosat im November 2015 als nicht krebserregend eingestuft. Damit kommt sie zu einer ähnlichen Bewertung wie das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Einschätzung, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht, ist wichtig für die weitere Zulassung des Herbizides. Auf Grundlage der EFSA-Bewertung wird die Europäische Kommission über die Erneuerung der Zulassung für weitere zehn Jahre entscheiden. Die aktuelle Genehmigung wird bis zu dieser Entscheidung verlängert. Die europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verfolgen den Zulassungsprozess von Glyphosat kritisch. Deshalb fordert die S&D-Fraktion die EU-Kommission auf, nicht nur die wissenschaftliche Bewertung der EFSA, sondern auch eine umfassende Analyse der Umweltauswirkungen in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Was ist Glyphosat? Glyphosat ist ein Breitbandherbizid. Es wirkt, indem es ein Enzym blockiert, das für die Proteinsynthese in Pflanzen zuständig ist. Das bedeutet, dass es jede Pflanze tötet, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Einsatz überlebt. Rückstände von Glyphosat halten sich etwa ein Jahr lang in Lebens- und Futtermitteln. Es wird sowohl zur Unkrautbekämpfung als auch zur Beschleunigung der Erntereife von Nutzpflanzen eingesetzt. Die Giftigkeit ist abhängig von der Rezeptur. So führt beispielsweise die Verwendung von Netzmitteln zu einer höheren Toxizität. Netzmittel sind Haftmittel, die die Benetzung der Blattoberfläche verbessern. Weltweit werden jährlich 2,5 Millionen Tonnen Pflanzengifte ausgebracht. Davon sind rund ein Drittel glyphosathaltige Mittel. In Deutschland werden rund 6.000 Tonnen Glyphosat pro Jahr auf den Ackerflächen eingesetzt. Ungefähr 40 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden damit gespritzt. Der Vorteil: Glyphosat spart den Bauern häufig das Pflügen. Das wiederum spart Treibstoff und Zeit. Im Haus- und Kleingartenbereich werden 40 Tonnen pro Jahr eingesetzt. Debatte um Glyphosat Es gibt eine Debatte darüber, ob und welche Dosis von Glyphosat für den Menschen gefährlich ist. Laut einem Mitte Juli 2015 veröffentlichten Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung ist Glyphosat wahrscheinlich krebserregend. Demgegenüber kommt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung zu dem Schluss, dass Glyphosat 20 21 Glossar und Abkürzungen Weiterführende Links Allergene Substanzen, die allergische Reaktionen auslösen können. Klonen Ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen durch Erzeugen genetischer Kopien dieser Lebewesen. Homepage von Susanne Melior www.susanne-melior.de LMIV Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union. Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament www.spd-europa.de MHD Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, sondern die Mindestdauer, bis zu der ein Lebensmittel ohne Einschränkungen genießbar ist. Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) www.socialistsanddemocrats.eu/de Bundesinstitut für Risikobewertung Wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Es hat die Aufgabe, die Sicherheit von Lebensmitteln, Chemikalien und anderen Produkten, wie zum Beispiel Kosmetika, zu bewerten. EFSA Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (auf Englisch: European Food Safety Authority) mit Sitz in Parma, Italien. E-Nummern E-Nummern dienen der Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union. Die Zusatzstoffe werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft. FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (auf Englisch: Food and Agriculture Organisation of the United Nations) mit Sitz in Rom, Italien. Glyphosat Hauptbestandteil in weltweit häufig eingesetzten Pflanzenschutzmitteln. GVO Die Abkürzung bezeichnet gentechnisch veränderte Organismen. Unter GVO versteht man Pflanzen, deren genetisches Material in einer Art und Weise verändert wurde, wie es auf natürlichem Wege nicht vorkommt. IARC Die Internationale Agentur für Krebsforschung (auf Englisch: International Agency for Research on Cancer) ist eine Behörde der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Sitz in Lyon, Frankreich. 22 Milchquote Quotenregelung, die die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkte. Die Milchquote wurde zum 31.03.2015 abgeschafft. MON810 Gentechnisch veränderter Mais, dessen Anbau in einigen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, in Deutschland jedoch verboten ist. Nanomaterialien Stoffe, die besondere Eigenschaften besitzen und deren Größe im Bereich einiger weniger bis etwa 100 Nanometer liegt. Ein Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter. Nanomaterialien können Oberflächen schmutzabweisend werden lassen oder reduzieren Keime in Lebensmittelverpackungen. S&D-Fraktion Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (auf Englisch: Progressive Alliance of Socialists & Democrats, abgekürzt S&D). Zur S&D-Fraktion gehören auch die 27 SPD-Abgeordneten aus Deutschland. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu/committees/de/envi/home.html Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der EU http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/index_de.htm Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) www.efsa.europa.eu/de Statistiken zur Landwirtschaft in der EU http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/agriculture/ statistics-illustrated EU-Gütezeichen für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm Haben Sie weitere Fragen zur Europäischen Union? Dann hilft Ihnen Europe Direct! Entweder unter der gebührenfreien Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (werktags 9.00–18.00 Uhr) oder im Internet unter http://europa.eu/contact/ index_de.htm. Auf dieser Seite finden Sie auch die Adressen der drei EU-Informationszentren (EDIC) in Brandenburg. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) www.bfr.bund.de 23 Dessert Panna Cotta mit Pfirsichspalten Zutaten für 4-6 Personen: •6 Blatt weiße Gelatine •1 Vanilleschote •½ Liter frische Sahne •40 g Zucker •2 Teelöffel Orangenlikör •2-3 Pfirsiche •Lavendelblüten •Mandelkrokant Zubereitung: Die weiße Gelatine in kaltem Wasser einweichen. Vanilleschote mit einem scharfen IMPRESSUM V. i. S. d. P. Susanne Melior MdEP Alleestraße 9 14469 Potsdam www.susanne-melior.de Redaktion Joachim Christen Sebastian Haunstein Marek Schaller Henning Schüchner Sebastian Senf Redaktionsschluss November 2015 Gestaltung und Druck Druckerei Pohl Brandenburg an der Havel [email protected] Messer längs aufschneiden und das Mark auskratzen. Sahne, Vanillemark und Zucker langsam aufkochen bis sich der Zucker gelöst hat. Sahne etwas abkühlen lassen und die ausgedrückte Gelatine darin auflösen. In kleine Schalen oder Gläser füllen und am besten über Nacht fest werden lassen. Die Pfirsiche in Spalten schneiden. In Lavendelblütenwasser erhitzen, etwas ziehen und anschließend auf einem Sieb abtropfen lassen. Auf die fest gewordene Süßspeise dekorieren und mit Mandelkrokant bestreuen. Alternativ können auch in Butter gebräunte Mandelblättchen verwendet werden. Bildnachweis Seite 1 © Adobe Stock; Seite 2 © Büro Melior; Seite 3 © SPD; Seite 4 © Büro Melior (oben), © Europäische Union 2011; Seite 5 © Europäische Union; Seite 6 © Büro Melior; Seite 7 © Büro Melior; Seite 8 © Europäische Union 2012; Seite 9 © Europäische Union 2013; Seite 10 © Europäische Union 2011 (oben); © Büro Melior; Seite 11 © Europäische Union, © Adobe Stock (Zucker und Salz); Seite 12 © Europäische Union 2011, 2012; Seite 13 © Büro Melior, © Europäische Union (Milch); Seite 14 © Europäische Union 2013; Seite 15 © Büro Melior, © Adobe Stock (Mülleimer); Seite 16 © Adobe Stock (Teepflücker), © Büro Melior; Seite 17 © Adobe Stock (Kaffee), © Büro Melior; Seite 18 © Büro Melior (oben), © Adobe Stock (DNA), © Europäische Union 2015 (unten); Seite 19 © Adobe Stock; Seite 20 © Europäische Union 2014 Seite 21 © Adobe Stock; Seite 22 © Adobe Stock; Seite 23 © Büro Melior; Seite 24 © Adobe Stock