Essen ist fertig!

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Essen
ist fertig!
Lebensmittel - Gesundheit - Umwelt
Susanne Melior
Mitglied des Europäischen Parlaments
Die SPD-Abgeordneten - Fraktion der
Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Vorspeise
Griechische
Tomatensuppe
Zutaten für 4 Personen:
•2 große Zwiebeln (700 g)
•4 Stangen Sellerie
•4 Teelöffel gutes
griechisches Olivenöl
• 2 Dosen Pizzatomaten (800 g)
•½ Liter Gemüsebrühe
•Saft von 2 Orangen
•Thymian- und
Oreganoblätter
•Pfeffer aus der Mühle,
Ingwer, Masala (indische
Gewürzmischung)
•100 g Schafs- oder Fetakäse
•16 Kapernäpfel
•Fladenbrot oder Baguette
Zubereitung:
Die Zwiebeln halbieren und in
Ringe schneiden. Selleriestangen in kleine Scheiben schneiden. Zwiebeln und Sellerie in
Olivenöl dünsten. Tomaten,
Brühe, Orangensaft und Gewürze dazugeben. 10 bis 12
Minuten garen. Thymian- und
Oreganoblätter schneiden und
darüber streuen. Suppe mit
Käse und Kapernäpfeln garnieren. Brot in Scheiben schneiden, rösten und servieren.
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Vorwort3
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Mehr Bio für Europa
4
Landwirtschaft im Gespräch
6
Die drei Farben der Gentechnik
8
Parmesan aus Italien, französischer Bordeaux, polnisches Bigosch, Karlsbader
Oblaten, belgisches Bier, Beelitzer Spargel, schwedische Zimtschnecken, Wiener
Sachertorte, Budapester Palatschinken, spanische Oliven, griechischer Joghurt ...
All diese Köstlichkeiten kommen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, und keine davon
wollen wir missen. „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der Europäischen Union. Und
woran können wir diese Vielfalt besser ablesen als in den Essgewohnheiten der
Menschen in den einzelnen Ländern?
Wissen, was drin ist, ...
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Gesunde Ernährung macht Schule
12
Zu gut für die Tonne!
14
Fair trade – fair handeln!
16
Kein Klonfleisch für Europa!
18
Pestizide – Das Beispiel Glyphosat
20
Glossar und Abkürzungen
22
Weiterführende Links
23
Impressum24
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Viele der Lebensmittel, die täglich auf unseren Tellern landen, produzieren wir
selbst in der Europäischen Union. Die Agrarpolitik ist vergemeinschaftete Politik,
das heißt, die EU ist zuständig für alles, was damit zusammenhängt. Ökologische
Produktion von Lebensmitteln, Agrarreform, Abfallwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung, Tierwohl, Pflanzenschutz, Tierarzneimittel,
Gentechnik oder Klonen werden in Richtlinien und Verordnungen durch die Europäische Kommission vorbereitet, im Europäischen Parlament und im Ministerrat
debattiert und gemeinsam verabschiedet.
Für die sozialdemokratische Fraktion – die S&D-Fraktion – steht bei allen Entscheidungen im Europaparlament zu unseren Lebensmitteln der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher ganz oben. So haben wir uns immer wieder stark
gemacht für Herkunftsangaben, die die Industrie eher ablehnt. Wir wollen Rückverfolgbarkeit, um Skandale wie in den vergangenen Jahren schneller aufklären und
künftig verhindern zu können. Wir streiten für geringere Rückstandswerte, und wir
wollen mehr Bio auf dem Hof und auf dem Teller ermöglichen. Für eine gute Lebensmittelinformationsverordnung haben wir lange gekämpft. Leider ist die Schrift
auf manchen Verpackungen noch immer zu klein, aber alle wichtigen Informationen zu Nährwert, Inhaltsstoffen und Allergenen müssen nun angegeben werden.
So erreichen Sie mich
in Brandenburg:
Susanne Melior MdEP
Alleestraße 9
14469 Potsdam
Telefon: 0331-73 09 84 00
E-Mail:
[email protected]
Vielleicht haben Sie jetzt Lust bekommen, mehr über diese Themen und meine
Arbeit im Europäischen Parlament zu erfahren? Dann wünsche ich Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der folgenden Seiten. Auch einige meiner ganz persönlichen
Lieblingsrezepte werden Sie dort finden.
Genussvolle Grüße
3
Mehr Bio für Europa
Ökologisch erzeugte Lebensmittel erobern mehr und mehr unsere Supermärkte und
werden im Vergleich zu konventionell erzeugten Lebensmitteln immer günstiger. Darüber freuen wir uns als gesundheitsbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher. Die
ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU hat sich zwischen 1999 und 2013 mehr als
verdoppelt. Jedoch wächst die Nachfrage stärker als das Angebot. In der EU arbeiten
bereits über 180.000 Betriebe nach ökologischen Kriterien. Wie können nun europäische
Bauern dazu gebracht werden, auf ökologische Produktion umzustellen? Welche Schritte werden auf EU-Ebene unternommen, um Bioprodukte weiter zu fördern und nicht in
einem Nischenmarkt zu belassen?
Neue Regeln für die Ökobauern
EU-Biologo
Ökologisch produzierte Lebensmittel werden mit dem
europäischen Ökolabel versehen. So wissen die Verbraucher sofort, dass sie
gentechnikfreie,
gesunde
und mit den Ökoregeln übereinstimmende Lebensmittel
vor sich haben.
4
Die ersten EU-Regeln zur ökologischen Landwirtschaft wurden 1991 erlassen und seitdem nur einmal überarbeitet. Mittlerweile entsprechen die Produktionsvorschriften nicht
mehr den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, die Kennzeichnungsregeln sind zu
kompliziert geworden, das Kontrollsystem weist Mängel auf, und Ausnahmen aus der
Anfangszeit sind teilweise nicht mehr gerechtfertigt. Die Europäische Kommission wollte
mit neuen Gesetzesvorschlägen das bisherige Regelwerk komplett umkrempeln. Das
traf auf große Kritik sowohl bei Biobauern, Pflanzenzüchtern und Verbraucherverbänden
als auch bei den europäischen Landwirtschaftsministern und im Europäischen Parlament. Die Europaabgeordneten haben nun die bestehenden Regeln zur Beschaffung von
Saatgut, zur Tierhaltung, zu Herkunftsbezeichnungen oder zur Umstellung von Landwirtschaftsbetrieben auf ökologische Produktion weiterentwickelt und neue Elemente
eingeführt.
Biologische Landwirtschaft stärken
Nach dem Willen der S&D-Fraktion sollen Ökohöfe nicht nur einmal jährlich überprüft werden, sondern Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette erfolgen, um
Betrugsfällen mit angeblicher Ökoware vorzubeugen. Die Nachverfolgbarkeit jedes
Produktes muss gewährleistet werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit geben zu können, dass wirklich Bio drin ist, wo Bio draufsteht. Die S&D-Abgeordneten sprechen sich in den laufenden Verhandlungen außerdem
für eine Stärkung des Vorsorgeprinzips aus. Damit soll sichergestellt werden, dass Ökobauern alle Maßnahmen ergreifen,
um die Verunreinigung ihrer Produkte beispielsweise
mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu
verhindern. Die Grenzwerte für nicht zulässige
Substanzen sollen jedoch nicht auf das Niveau gesenkt werden, das für Babynahrung
gilt. Dies wäre insbesondere für jene Ökoproduzenten äußerst schwierig umzusetzen, die
von konventionell wirtschaftenden Betrieben umgeben sind. Vom Nachbarn herüberwehende Pflanzenschutzmittel können bei zu strengen Grenzwerten schnell zu Verunreinigungen führen, in deren Folge die Bioprodukte dann nicht mehr als solche vermarktet
werden dürften.
Auch das Tierwohl ist ein zentrales Thema: Wer Biofleisch kauft, kann sicher sein, dass
den Schweinen weder die Schwänze abgekniffen noch den Hühnern die Schnäbel kupiert
wurden. Weiterhin soll es Bauern möglich sein, einen Teil ihres Hofes ökologisch zu bewirtschaften und einen anderen Teil konventionell. Voraussetzung dafür ist, dass beide
Teile klar voneinander getrennt sind – beispielsweise ökologische Gemüseproduktion
und konventionelle Rinderhaltung.
Neben den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen sich auch andere Fraktionen im Europäischen Parlament für ein Mehr an Bio ein. Diese neuen Regeln zur Tierund Pflanzenproduktion werden EU-weit für mehr ökologisch produzierte Lebensmittel
sorgen.
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Landwirtschaft im Gespräch
Die Europaabgeordnete Susanne Melior im Gespräch mit Udo Folgart,
langjähriger Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg und
Mitglied im Landtag Brandenburg.
Susanne Melior: Lieber Udo, du bist selbst Landwirt und leitest einen Gemischtbetrieb
mit Ackerbau, Grünland, Milchvieh und Mutterkühen im Havelland. Du bist als stellvertretender Bundesbauernpräsident im Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes für alle Fragen rund um das Milchvieh zuständig. Der Preis für Milch ist seit dem
Wegfall der EU-Milchquote stark gefallen. Auch bei uns kämpfen viele Bauern um ihre
Existenz. Was muss geschehen, damit die Milchbauern in Brandenburg auch zukünftig
eine Chance haben?
Udo Folgart: Die EU muss dringend marktstabilisierende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen eine
EU-Exportoffensive und Ausgleichszahlungen für
Milchbetriebe. Als es die Quote gab, hatten wir
dennoch sinkende Milchpreise. Eine Rückkehr
zur Milchquote wird deshalb keine Lösung sein.
Der dramatische Milchpreisverfall hat auch internationale Ursachen. Unter anderem spielen die
EU-Sanktionen gegen Russland eine Rolle. Die
Übergänge vom regionalen zum deutschen, vom
europäischen zum globalen Markt sind fließend.
Der internationale Marktpreis ist sehr bestimmend für den Auszahlpreis für die Milch. Das zurzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen
der EU und den USA könnte hier neue Exportchancen bieten. Die Amerikaner sind scharf auf unsere
Milchprodukte.
Susanne Melior: Führen nicht eine starke Exportorientierung und der unvermeidliche Zwang zum
Wachsen zu immer größeren Einheiten mit den
bekannten Folgen, auch in der Tierhaltung?
Udo Folgart: Wenn es hier um größere Tierhaltungen geht, so will ich darauf hinweisen, dass das
Wohlergehen der Tiere nicht von der Stallgröße
abhängt, sondern von den Bedingungen, die das
6
einzelne Tier in seiner Gruppe vorfindet. Dazu gehören ausreichendes Platzangebot, Licht und gutes Stallklima, aber
auch das Futterangebot und das allgemeine Betriebsmanagement. Hohes Wohlbefinden hält die Tiere gesund und
garantiert hohe Leistungen in guter Qualität.
Susanne Melior: Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung resistenter Bakterien. Ihr übermäßiger Einsatz auch
in der Humanmedizin führt zu erheblichen Problemen mit
multiresistenten Keimen, die allein in Europa jährlich 25.000
Menschen das Leben kosten. Ist die Tierproduktion nur mit
Antibiotika möglich?
Udo Folgart: Ein Beleg für die Gesundheit der Nutztiere ist
der seit Jahren rückläufige Antibiotikaeinsatz. Dieser verantwortungsvolle Einsatz nach Diagnose und Verschreibung
durch den Tierarzt ist wesentlicher Bestandteil des aktiven
Tierschutzes. Ich sehe auch den Schutz des Verbrauchers
durch das flächendeckende Antibiotika-Monitoring sowie die
klaren Regelungen für die Anwendung und vorgeschriebenen Warte- und Sperrzeiten
gewährleistet. Die Politik hat dieses Problem mit entsprechenden Verordnungen und Gesetzen geregelt.
Susanne Melior: Landwirte verfügen neben der klassischen Landwirtschaft oftmals auch
über weitere Standbeine. So verstehen sich viele Landwirte auch als Energiewirte. Sie
haben sich durch Windenergie oder als Biogasanlagenbetreiber neue Einahmequellen
erschlossen. Steht die Landwirtschaft vor einem grundlegenden Strukturwandel?
Udo Folgart: In der Tat, die erneuerbaren Energien bieten eine zusätzliche Wertschöpfung für den ländlichen Raum. Die Brandenburger Landwirte streben eine Balance zwischen der unverzichtbaren Aufgabe der Nahrungsmittelerzeugung und der Erzeugung
von Bioenergie an. Die alternative Nutzung von Gülle und Mist für die Energieerzeugung
ist ein guter Weg zur Einkommensdiversifizierung der Landwirte. Knapp 20 Milliarden
Euro sind in den letzten Jahren durch die deutsche Landwirtschaft in erneuerbare Energien investiert worden, vor allem in Biogasanlagen. Die Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare erneuerbare Energie sollten besonders gefördert werden, damit
Biomasse ihren Beitrag zu einer kostengünstigen Stromerzeugung und zu mehr Netzstabilität leisten kann.
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Die drei Farben der Gentechnik
Viele Menschen haben Angst vor der Gentechnik. Sie verbinden damit Gefahren, die der
Mensch nicht unter Kontrolle hat. Doch es gibt große Unterschiede. Grundsätzlich kann
die Gentechnik in drei Farben eingeteilt werden: rot, weiß und grün. Als rote Gentechnik wird die medizinische Biotechnologie bezeichnet. Sie hilft bei der Entwicklung neuer
Medizinprodukte. Die weiße Gentechnik ist die industrielle Produktion von Stoffen unter Verwendung von Bakterien, Hefen und Enzymen. Die Produktpalette reicht dabei von
Nahrungsergänzungsmitteln über Aromen bis zu Kunststoffen.
Was sind gentechnisch veränderte Organismen?
Die grüne Gentechnik wiederum sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Unter
GVO versteht man Pflanzen, die auf natürlichem Wege nicht vorkommen. Das Genmaterial wird künstlich verändert, um den Pflanzen neue Eigenschaften zu verleihen. So
können die Pflanzen widerstandsfähiger gegen Krankheiten, Insekten, Dürre oder Pestizide werden. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Mais, Baumwolle, Soja und Raps
angewendet.
Für den Anbau von GVO, für das Inverkehrbringen und die Verwendung als Lebens- und
Futtermittel ist eine Zulassung der Europäischen Union notwendig. Die EU verfolgt bei der
Gentechnik das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch danach weiter überwacht wird. Dafür
wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den
wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen.
MON810
Die Maissorte MON810 ist eine
Entwicklung des US-amerikanischen Agrarkonzerns Monsanto. Der Mais produziert
einen Wirkstoff, der spezifisch
gegen den Schädling Maiszünsler wirkt. MON810 ist in
der EU zugelassen. Jedoch haben mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, ein
Anbauverbot verhängt. Größere Anbauflächen gibt es nur in
Spanien, kleinere in Portugal,
Tschechien, Rumänien und in
der Slowakei. 2014 wurden in
der EU etwa 140.000 Hektar
mit MON810 bewirtschaftet.
Das entspricht 0,08 Prozent
der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Europäischen Union.
Wo kommen GVO zum Einsatz?
Zurzeit ist in der Europäischen Union nur ein genetisch verändertes Saatgut für den Anbau zugelassen – der insektenresistente Mais MON810. Deutschland und einige andere europäische Länder haben den Anbau allerdings untersagt. Deswegen wachsen auf
deutschen Feldern keine gentechnisch veränderten Pflanzen. Die S&D-Fraktion setzt
sich für ein EU-weites Anbauverbot von GVO ein. Dieses generelle
Anbauverbot fand im Europaparlament leider keine Mehrheit.
Deshalb haben die Sozialdemokraten am Ende der zweitbesten
Lösung zugestimmt, wonach die
einzelnen Mitgliedstaaten selbst
über den Anbau auf ihrem Territorium entscheiden dürfen.
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Als Lebensmittel spielen GVO in Europa keine Rolle, da dies von den meisten Menschen
abgelehnt wird. Alle Nahrungsmittel müssen gekennzeichnet werden, wenn sie aus GVO
hergestellt werden. Diese Transparenz ist sehr wichtig, denn der aufgeklärte Verbraucher
will wissen, was er täglich isst.
Beim Großteil der in der EU zugelassenen GVO handelt es sich um Futtermittel für Nutztiere. Die Tierproduktion ist von der Einfuhr eiweißreichen Sojas abhängig, das in großen
Mengen in Süd- und Nordamerika, aber auch in China angebaut wird. Dort ist der Anbau
von GVO sehr weit verbreitet. Als Futtermittel hat die EU derzeit 67 verschiedene GVO zugelassen.
Werden genveränderte Produkte gekennzeichnet?
Alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt
wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn
der technisch nicht zu vermeidende Anteil an GVO nicht mehr als 0,9 Prozent beträgt.
Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier, die von Tieren stammen, die mit GVO-Futtermitteln
gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung
ist möglich.
9
Wissen, was drin ist, ...
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, wie lange ein Produkt die spezifischen
Eigenschaften wie z. B. Farbe und Geschmack behält. Oft ist das Lebensmittel auch noch
nach dem Ablauf dieses Datums genießbar. Anders verhält es sich bei sehr leicht
verderblichen Lebensmitteln, z. B. Hackfleisch. Hier
wird im Unterschied zum
MHD ein Verbrauchsdatum
(„Zu verbrauchen bis: …“)
angegeben. Das Lebensmittel sollte nach Ablauf des
Verbrauchsdatums
nicht
mehr verzehrt werden.
OGRAFIS
GE
C
E
die das blau-gelbe Siegel zur geschützten
geografischen Angabe (g. g. A.) tragen,
müssen entweder in dieser Region erzeugt, verarbeitet oder hergestellt werden,
z. B. Spreewälder Gurken. Das gelb-blaue
Siegel garantiert traditionelle Spezialität
(g. t. S.) unabhängig von der Herkunft der
Inhaltstoffe.
S C HÜ T Z T
GE
Seit 1992 schützt die EU bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel mit drei
Ursprungs- und Qualitätssiegeln. Das
rot-gelbe Siegel zur geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) bezieht sich
auf Lebensmittel, die an einem bestimmten geografischen Ort erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Lebensmittel,
•
Die Lesbarkeit auf den Verpackungen ist deutlich verbessert worden. Alle Pflichtangaben müssen gut lesbar sein. Dafür gibt es eine vorgeschriebene Mindestschriftgröße.
Auf vorverpackten Lebensmitteln sind alle Zutaten anzugeben, die darin enthalten sind.
Die Zutaten sind absteigend nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Die Hauptzutat steht
somit an erster Stelle. Im Zutatenverzeichnis müssen grundsätzlich die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen aufgeführt werden, beispielsweise als E-Nummern.
Inhaltsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, z. B. durch Fettdruck. Um möglichen Missverständnissen klar zu begegnen: Diese Kennzeichnungspflicht gilt nur für Unternehmen
und nicht für Privatpersonen. Kein Kuchenbasar mit selbstgebackenem Kuchen muss
deswegen ausfallen. Wer gelegentlich selbstgemachtes Essen spendet, egal ob Kuchen
oder Salat, ist von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen.
Geografische Herkunftsangaben
Wie viel Zucker, Salz und Fett sind im Essen?
Nährwertangaben erfolgen einheitlich. Vorgeschrieben ist die tabellarische Angabe des Energiegehalts von Fett, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß
und Salz. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die
Nährstoffe immer für 100 Gramm oder für 100 Milliliter angegeben werden. Zusätzliche Angaben pro Portion sind ebenfalls zulässig. Zum
Schutz vor Täuschung gibt es für Lebensmittelimitate besondere Vorschriften. Niemand
soll mehr einen „Analogkäse“ aus Pflanzenfett mit echtem Käse aus Milch verwechseln. Deswegen müssen diese Ersatzstoffe in unmittelbarer Nähe des Produktnamens
angegeben werden. Manche Fleisch- und Fischprodukte sehen zwar aus wie ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch, bestehen jedoch tatsächlich aus verschiedenen
Stücken, die zusammengefügt wurden. Dieses „Klebefleisch“ muss ausdrücklich so gekennzeichnet sein.
Koffeinhaltige Energydrinks müssen einen Hinweis tragen, dass diese nicht für Kinder,
Schwangere und Stillende empfohlen sind. Lebensmittel, in denen technisch hergestellte Nanomaterialien zu finden sind, müssen im Zutatenverzeichnis als „Nano“ gekennzeichnet werden. Die S&D-Fraktion hat sich im Rahmen der LMIV für eine umfassende
Verbraucherinformation eingesetzt. Denn nur so können die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, was auf den Teller kommt. Achten Sie also in Zukunft noch mehr
darauf, was Sie essen. Hinweise dazu erhalten Sie auf den Verpackungen.
11
•
10
Was muss auf der Packung stehen?
Viele Verbraucher wollen wissen, woher ihr Essen kommt. Deswegen gibt es verpflichtende Herkunftskennzeichnungen: Bei Eiern, unverarbeitetem Fleisch, frischem Obst
und Gemüse muss das Ursprungsland genannt werden. Bei Fisch ist das Fanggebiet
anzugeben.
AN G A B E
• glutenhaltiges Getreide,
z. B. Weizen, Roggen,
Gerste, Hafer
•Krebstiere
•Eier
•Fisch
•Erdnüsse
•Soja
•Milch (einschließlich
Laktose)
•Schalenfrüchte, z. B.
Mandeln, Haselnüsse,
Walnüsse
•Sellerie
•Senf
•Sesam
•Schwefeldioxid und Sulfite
•Lupinen
•Weichtiere
… das möchten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders bei Lebensmitteln. Seit
Dezember 2014 gilt EU-weit einheitlich die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Das Ziel der Verordnung ist ein hoher Gesundheitsschutz. Verbraucher werden besser
über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware, ist die Kennzeichnung verpflichtend. Zu diesen verpflichtenden Angaben gehören: die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten einschließlich
der wichtigsten Allergene, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, die Nettofüllmenge, der Firmenname und die Nährwertkennzeichnung.
HE
Allergene
Die 14 häufigsten Allergene müssen deutlich und gut
lesbar für Verbraucher zu erkennen sein. Bei loser Ware
können Sie danach fragen.
Ihr Bäcker oder Ihre Kantine
halten Listen oder Angaben
im Internet bereit.
Gesunde Ernährung macht Schule
Die Europäische Union möchte Schulen dazu ermuntern, einmal in der
Woche kostenlos Obst und Gemüse an
Schülerinnen und Schüler zu verteilen.
16 Prozent der EU-Bürger sind nach
aktuellen Zahlen der EU übergewichtig. Neben Sport und Bewegung kann
vor allem auch gesunde Ernährung einen Beitrag dazu leisten, Übergewicht
schon in jungen Jahren gar nicht erst
entstehen zu lassen. Voraussetzung
dafür ist, dass Kinder und Jugendliche
wissen, dass Obst und Gemüse gesund
sind und auch sehr gut schmecken.
Um Kinder und Jugendliche an Obst
und Gemüse heranzuführen, stellt
die EU ihren Mitgliedstaaten jährlich
insgesamt 150 Millionen Euro als Kofinanzierung für vorschulische und
schulische Einrichtungen zur Verfügung. Statt bisher 50 Prozent übernimmt Brüssel 75 Prozent der Kofinanzierung, so dass
der Eigenanteil der Länder von 50 Prozent auf 25 Prozent sinkt. Deutschland standen für
das Schuljahr 2014/15 etwas mehr als 19,7 Millionen Euro zur Verfügung. Im Schuljahr
2015/16 sind es 28 Millionen Euro, das sind rund 50 Prozent mehr. Schulträger, Fördervereine, Eltern oder Unternehmen können auch zukünftig Sponsoren sein, um die
25 Prozent Eigenmittel zu erreichen, sofern die Bundesländer nicht selbst diesen Anteil
finanzieren.
Am Schulobst- und Schulgemüseprogramm beteiligen sich bisher neun Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Und was ist mit der Milch?
Das Schulmilchprogramm der Europäischen Union verfolgt einen ähnlichen Zweck wie
das Schulobstprogramm: es will einen Beitrag zur gesunden Ernährung von Kindern
und Jugendlichen leisten. Schon frühzeitig sollen Milch und Milcherzeugnisse als ideale Fitmacher dabei helfen, gesünder zu leben. Neben Energie liefern sie eine Vielzahl
wichtiger Nährstoffe und helfen dabei, den hohen Flüssigkeitsbedarf von Kindern und
Jugendlichen zu decken.
12
Die EU fördert deshalb die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Kindergärten, Schulen und schulische Einrichtungen. Schüler können pro Schultag einen
viertel Liter Milch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Gefördert werden Milch, Milchmixgetränke und auch Milchprodukte wie Joghurt und Frischkäse.
Zukünftig will die EU-Kommission ein gemeinsames Schulprogramm mit Obst, Gemüse
und Milch einrichten. Abwechslungsreiche und gesunde Ernährung beginnt in jungen
Jahren und ist ein wichtiger Beitrag, um spätere Fehlernährung mit all ihren gesundheitlichen Folgen zu vermeiden.
Hauptgang
Kartoffelgratin
mit Champignons
Zutaten für 4 Personen:
•gutes Olivenöl oder Butterschmalz
•20 mittelgroße festkochende Kartoffeln
•1 großes Glas Champignons,
geschnitten
•2 mittelgroße Zwiebeln
•Pfeffer aus der Mühle, Salz
•½ Liter Sahne (ungeschlagen)
•2 Bund Schnittlauch
•200 g geriebenen Käse (z. B.
Emmentaler)
•ca. 100 g Butter
•3-4 Esslöffel Semmelbrösel
Zubereitung:
Olivenöl oder Butterschmalz in einer flachen feuerfesten Pfanne oder in einem
Bräter erhitzen. Champignons abtropfen
lassen und mit den gewürfelten Zwiebeln zum Fett geben. Alles glasig dünsten, mit reichlich Pfeffer und Salz würzen
und vom Herd nehmen. Backofen auf 220
°C vorheizen. Die geschälten, in dünne
Scheiben geschnittenen Kartoffeln dachziegelartig auf dem Champignon-Zwiebel-Gemisch anordnen. Sahne mit dem
fein geschnittenen Schnittlauch mischen
und gleichmäßig über die Kartoffeln geben. Geriebenen Käse auf den Kartoffeln
verteilen. Butterflöckchen draufsetzen
und mit Semmelbröseln bestreuen. Im
Backofen ca. 50-60 Minuten überbacken.
Für Nicht-Vegetarier können auch noch
200 g gewürfelter Schinken mit den Zwiebeln und den Champignons angebraten
werden.
Dazu passt Feldsalat oder grüner Salat
mit in Scheiben geschnittenen Gurken,
Birnen oder frischen Feigen. Kombiniert
mit einer Vinaigrette aus 2 Teelöffeln
Senf, 1 Teelöffel Feigensenf, 2-3 Esslöffeln Olivenöl, 2-3 Esslöffeln frisch gepresstem Orangensaft und frisch gemahlenem Pfeffer.
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Zu gut für die Tonne!
Haltbarkeitsdatum des Joghurts abgelaufen? Faule Stellen am Apfel und keine Lust zum
Ausschneiden? Zu viel gekaufte Wurst nun im Kühlschrank schlecht geworden? Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass
jährlich rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel verderben oder weggeworfen werden.
Das entspricht rund einem Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel. Demgegenüber stehen 800 Millionen Menschen, die Hunger leiden. Doch Lebensmittelverschwendung betrifft nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ursachen dafür sind
vielfältig.
Warum landen Lebensmittel im Abfall?
Lebensmittelverschwendung passiert auf allen Stufen der Wertschöpfungskette und in
allen Ländern der Erde. Zu den Verlusten auf dem Feld durch Schädlingsbefall oder eine
unerwartet gute Ernte kommen die Verluste beim Transport, durch schlechte Lagerung
und bei der Weiterverarbeitung. Dies passiert vor allem in wenig entwickelten Ländern.
Die Verschwendung im Handel durch stets volle Regale oder das Aussortieren wegen
falscher Form, Größe oder Farbe und die Vergeudung durch private Haushalte sind eher
ein Phänomen der reichen Industrieländer. Sie wären im Prinzip vermeidbar. Zwar ist
die absolute Gesamtmenge an Lebensmittelabfällen in Entwicklungsländern ungefähr
genauso hoch wie in Industrieländern,
jedoch fallen pro Kopf in den Industrieländern doppelt so viele Abfälle an.
Laut einer Studie der Universität Stuttgart summierten sich die Lebensmittelabfälle in Deutschland 2012 auf 11
Millionen Tonnen. Mehr als die Hälfte
davon entfällt auf Privathaushalte (6,7
Millionen Tonnen). Das macht 82 Kilogramm verschwendete Lebensmittel
pro Kopf und Jahr. Niedrige Preise und
geringe Wertschätzung für Lebensmittel sind in Verbindung mit schlechter Einkaufsplanung und unsachgemäßer Lagerung die häufigsten Ursachen für die Verschwendung. Auch mangelndes Wissen um die
Mindesthaltbarkeitsdauer eines Lebensmittels trägt zur Verschwendung bei. Dass das
Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist, kann man schon an der Formulierung
„Mindestens haltbar bis: …“ erkennen. Im englischen Sprachraum wird dafür „Best before: …“ verwendet. Beide Angaben machen deutlich, dass das jeweilige Produkt ohne
Qualitätseinschränkungen am besten bis zu dem angegebenen Datum zu genießen ist.
Bei sachgemäßer Lagerung kann man Lebensmittel aber oft auch nach diesem Datum
noch essen.
Was kann man gegen die Verschwendung tun?
Schon kleine Maßnahmen können helfen: sich einen Einkaufszettel schreiben, nicht
wahllos den Einkaufswagen füllen und dafür sorgen, dass man den Überblick im Kühlschrank nicht verliert. Supermärkte geben zunehmend nicht verkaufte und noch gute
Lebensmittel als Spende an Bedürftige und karitative Einrichtungen ab. In Entwicklungsländern kann bereits mit einfachen Verbesserungen bei der Verarbeitung und Lagerung
viel erreicht werden: Die Anschaffung kleiner Metallsilos führt dazu, dass Lebensmittel
besser gelagert werden, und auch der Transport in geschlossenen Kisten hilft, die Verluste gering zu halten. Die Idee, das Mindesthaltbarkeitsdatum dort abzuschaffen, wo
es unnötig ist, muss auf europäischer Ebene angegangen werden. Bisher erlaubt die
europäische Gesetzgebung bei Zucker, Salz und Essig das Weglassen des Datums auf
dem Etikett. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat die EUKommission aufgefordert, dort tätig zu werden. So hatten sich die Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten dafür eingesetzt, das Jahr 2014 zum „Europäischen Jahr gegen
Lebensmittelverschwendung“ zu erklären. Die S&D-Fraktion fordert seit langem europaweit verbindliche Ziele zur Verringerung der Verschwendung.
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Fair trade – fair handeln!
Im Supermarkt weisen verschiedene Siegel die Verbraucherinnen und Verbraucher auf
Produkte hin, die fair gehandelt werden. Doch was ist überhaupt fairer Handel, wie funktioniert er und wer profitiert davon?
Was ist fairer Handel?
Fairer Handel (auf Englisch: fair trade) hat das Ziel, Ungleichgewichte im internationalen Handel abzubauen. Die Produzentinnen und Produzenten in den Entwicklungsländern
sollen gestärkt werden, indem ihnen der Zugang zu den Märkten der Industriestaaten
ermöglicht wird. Hersteller fairer Produkte sind Bauern und Beschäftigte aus den Entwicklungsländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Fairer Handel beschreibt damit
eine Handelspartnerschaft, die auf eine Entwicklung abzielt, die sozial, wirtschaftlich und
ökologisch nachhaltig ist. Durch bessere Bedingungen im Handel und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Arbeiterinnen und Arbeiter leistet der faire Handel einen
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung eines Landes oder einer Region. Die Bauern und
Beschäftigten sind vorwiegend in Genossenschaften zusammengeschlossen, um gemeinsam den Herausforderungen des weltweiten Handels zu begegnen.
Eine entscheidende Rolle beim fairen Handel spielen wir, die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Industrieländern. Durch unsere Kaufentscheidungen können wir direkt
Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern nehmen.
In Deutschland werden derzeit mehr als 4.000 fair gehandelte Produkte verkauft. Zu den
wichtigsten fair gehandelten Erzeugnissen gehören Kakao, Bananen, Kaffee, Wein, Honig,
Tee und Blumen. Fast jeder zweite Deutsche kauft inzwischen fair gehandelte Produkte.
Auf diese Entwicklung reagieren auch die Lebensmittelunternehmen. So plant die deutsche Süßwarenindustrie, ihren gesamten Kakaoimport auf fairen Handel umzustellen.
Wie funktioniert fairer Handel?
Ein Handelsunternehmen vereinbart mit den Produzentinnen und Produzenten eine
bestimmte Abnahmemenge eines Produktes. Das Unternehmen kauft zu einem festen
Preis, der garantiert, dass die Kosten der Produktion gedeckt sind. Der Preis für faire
Produkte wird vom Verband Fairtrade International festgelegt. Dieser wird auch dann gezahlt, wenn der Weltmarktpreis für ein Produkt unter dem vereinbarten festen Preis liegt.
Wenn der Weltmarktpreis höher liegt, erhalten die Produzenten stets den höheren Preis.
Zusätzlich zum festgelegten Preis erhalten die Produzenten eine Prämie für fairen Handel. Die Prämie muss von der Genossenschaft dafür verwendet werden, Projekte zu finanzieren, die der Gemeinschaft zugutekommen, zum Beispiel für den Bau einer Schule.
Weitere wichtige Bestandteile des fairen Handels sind das Verbot von Kinderarbeit sowie
das Einhalten von Umweltstandards.
Fairer Handel sichert Umweltstandards und stärkt Menschenrechte
Handel kann somit ein wichtiges Instrument für Arbeit und Sicherung sozialer Rechte
sein. Die europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten betrachten fairen
Handel als ein wirksames Instrument, um Sozial- oder Umweltdumping zu verhindern.
Die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich für fairen Handel ein, weil er
dazu beträgt, die Armut in den Entwicklungsländern zu verringern, die Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards zu sichern sowie Arbeitsnormen und Menschenrechte zu
stärken. Die deutschen S&D-Abgeordneten achten auch bei ihren Werbemitteln auf diese Grundsätze, beispielsweise durch Beutel, die zu 100 Prozent aus fair gehandelter BioBaumwolle bestehen.
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Kein Klonfleisch für Europa!
Der Begriff Klonen löst bei vielen Menschen Ängste und Sorgen aus. Aber was ist Klonen,
welche Regeln gelten dazu in der EU und was wird sich in Zukunft ändern?
Was ist Klonen?
Beim Klonen handelt es sich um die ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen. Dabei wird einer Zelle der Kern entnommen und durch einen anderen Zellkern mit völlig
neuer Erbinformation ersetzt. Wenn man also den Zellkern einer beliebigen Zelle einer
Hochleistungsmilchkuh in eine Eizelle einsetzt und diese einem Muttertier einpflanzt,
kann daraus eine zweite Hochleistungsmilchkuh entstehen. Ein Bulle ist dazu nicht nötig.
Da das genetische Material bei diesem Prozess nicht verändert wird, handelt es sich bei
den beiden Kühen um genetische Kopien. Klone sind also keine gentechnisch veränderten Organismen. Ein Beispiel für natürliche Klone sind eineiige Zwillinge, die ebenfalls
das gleiche Erbgut aufweisen. Die Erfolgsquote beim Klonverfahren ist jedoch gering, da
viele Klontiere vor, während oder kurz nach der Geburt sterben: bei Rindern gelingt das
Verfahren nur bei 10-15 Prozent, bei Schweinen nur bei 6 Prozent.
Aktuelle Situation
Derzeit ist das Klonen innerhalb der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Landwirtschaftliche Nutztiere werden vorwiegend in Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada
und den USA geklont. Dabei handelt es sich vor allem um Rinder und Schweine, da die
Erfolge des Klonens bei anderen Tierarten noch geringer sind. Bis 2009 wurden weltweit
schätzungsweise 4.000 Rinder und 500 Schweine geklont, was eine sehr geringe Anzahl
ist. Insgesamt wurden 2009 ca. 1,3 Milliarden Rinder und 1 Milliarde Schweine auf der
Welt gehalten. Die Tiere werden im Übrigen nicht zur Lebensmittelerzeugung geklont,
da das Klonverfahren sehr teuer ist. Niemand würde also die Hochleistungsmilchkuh
schlachten, um sie zu essen. Stattdessen werden das Fortpflanzungsmaterial der Klone
(Samen oder Eizellen), ihre Nachkommen oder deren Produkte (Milch, Fleisch) vermarktet. Abgesehen von landwirtschaftlichen Nutztieren werden vor allem sportlich erfolgreiche Rennpferde geklont.
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Die Mehrheit lehnt Klonen ab
Klontiere sind oft sehr groß oder kommen mit Missbildungen und nach komplizierten
Geburten auf die Welt. Das Leiden ist sowohl bei den Muttertieren als auch bei den Klonen selbst groß. Viele Klontiere sterben beispielsweise durch Herz-Kreislaufversagen,
Atemprobleme oder Nierenversagen, noch bevor sie geboren werden oder kurz danach.
Auch werden Klone häufiger krank, wobei manche Krankheiten erst mit fortschreitendem Alter auftreten. Daher lehnt die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament schon
aus tierethischen Gründen das Klonen ab. Darüber hinaus will die Mehrheit der Bevölkerung in der EU kein Klonfleisch oder keine Klonmilch. Die Sozialdemokraten haben sich
dafür ausgesprochen, das Klonen von Nutztieren sowie das Vermarkten der Nachkommen und des Fortpflanzungsmaterials von Klonen oder von Lebensmitteln von Klonnachfahren zu verbieten. Diese Haltung hat das Europäische Parlament übernommen. Eine
Verordnung, die das Klonen von Nutztieren und das Vermarkten von Klonlebensmitteln
in der EU verbietet, durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Der Ministerrat der
Europäischen Union ist als Mitgesetzgeber am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Wenn
der deutsche Landwirtschaftsminister und seine 27 Kolleginnen und Kollegen im Ministerrat die Meinung des Europaparlamentes teilen und die Bedenken der Verbraucher
ernst nehmen, kann dieses Gesetz bald in Kraft treten.
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Pestizide –
Das Beispiel Glyphosat
EFSA
Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA)
ist eine unabhängige Agentur
der Europäischen Union, die
als Folge der Skandale mit dioxinvergifteten Lebensmitteln
und BSE-verseuchtem Rindfleisch ins Leben gerufen wurde. Sie wurde 2002 gegründet
und hat ihren Sitz in Parma,
Italien. Als wissenschaftliche Beratungsstelle soll die
EFSA über Risiken in der Lebens- und Futtermittelkette
informieren. Die Arbeit der
EFSA deckt alle Themen ab,
die eine direkte oder indirekte
Auswirkung auf die Sicherheit
von Lebensmitteln und Futtermitteln haben, einschließlich
Tiergesundheit und Tierschutz,
Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit sowie Ernährung.
Pestizide sind chemische Substanzen, die zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten
oder Pilzen eingesetzt werden. In der Landwirtschaft sind sie von besonderer Bedeutung, weil sie dazu beitragen, die Nahrungsproduktion zu steigern und Ernteausfälle zu
vermeiden. Es können zwei Gruppen von Pestiziden unterschieden werden. Zum einen
gibt es Biozide. Diese werden nicht direkt an Pflanzen angewendet, sondern zur Bekämpfung unterschiedlicher Schädlinge im nicht-landwirtschaftlichen Bereich. Zum anderen
gibt es Pflanzenschutzmittel. Das können Wachstumsregulatoren sein, die bestimmte
Wachstumsprozesse bei Pflanzen beeinflussen oder Herbizide, die der Bekämpfung unerwünschter Pflanzen dienen. Sie dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt
gebracht werden. So wie das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Es ist das am häufigsten verwendete Pflanzengift der Welt und wird großflächig in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt. Umstritten ist allerdings seine Wirkung auf die Gesundheit des Menschen.
kein Gesundheitsrisiko darstellt, sofern man es fachgemäß anwendet. Aufgrund dieser
gegensätzlichen Ergebnisse wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage dieser Studien eine Prüfung vorgenommen.
Die EFSA hat den Wirkstoff Glyphosat im November 2015 als nicht krebserregend eingestuft. Damit kommt sie zu einer ähnlichen Bewertung wie das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Einschätzung, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht, ist wichtig
für die weitere Zulassung des Herbizides. Auf Grundlage der EFSA-Bewertung wird die
Europäische Kommission über die Erneuerung der Zulassung für weitere zehn Jahre
entscheiden. Die aktuelle Genehmigung wird bis zu dieser Entscheidung verlängert.
Die europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verfolgen den Zulassungsprozess von Glyphosat kritisch. Deshalb fordert die S&D-Fraktion die EU-Kommission auf, nicht nur die wissenschaftliche Bewertung der EFSA, sondern auch eine
umfassende Analyse der Umweltauswirkungen in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.
Was ist Glyphosat?
Glyphosat ist ein Breitbandherbizid. Es wirkt, indem es ein Enzym blockiert, das für die
Proteinsynthese in Pflanzen zuständig ist. Das bedeutet, dass es jede Pflanze tötet, die
nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Einsatz überlebt. Rückstände von
Glyphosat halten sich etwa ein Jahr lang in Lebens- und Futtermitteln. Es wird sowohl
zur Unkrautbekämpfung als auch zur Beschleunigung der Erntereife von Nutzpflanzen
eingesetzt. Die Giftigkeit ist abhängig von der Rezeptur. So führt beispielsweise die Verwendung von Netzmitteln zu einer höheren Toxizität. Netzmittel sind Haftmittel, die die
Benetzung der Blattoberfläche verbessern.
Weltweit werden jährlich 2,5 Millionen Tonnen Pflanzengifte ausgebracht. Davon sind rund
ein Drittel glyphosathaltige Mittel. In Deutschland werden rund 6.000 Tonnen Glyphosat
pro Jahr auf den Ackerflächen eingesetzt. Ungefähr 40 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden damit gespritzt. Der Vorteil: Glyphosat spart den Bauern häufig das Pflügen.
Das wiederum spart Treibstoff und Zeit. Im Haus- und Kleingartenbereich werden 40 Tonnen pro Jahr eingesetzt.
Debatte um Glyphosat
Es gibt eine Debatte darüber, ob und welche Dosis von Glyphosat für den Menschen gefährlich ist. Laut einem Mitte Juli 2015 veröffentlichten Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung ist Glyphosat wahrscheinlich krebserregend. Demgegenüber
kommt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung zu dem Schluss, dass Glyphosat
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Glossar und Abkürzungen
Weiterführende Links
Allergene
Substanzen, die allergische Reaktionen
auslösen können.
Klonen
Ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen durch Erzeugen genetischer Kopien
dieser Lebewesen.
Homepage von Susanne Melior
www.susanne-melior.de
LMIV
Die Lebensmittelinformationsverordnung
regelt die einheitliche Kennzeichnung von
Lebensmitteln in der Europäischen Union.
Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
www.spd-europa.de
MHD
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, sondern die Mindestdauer, bis zu
der ein Lebensmittel ohne Einschränkungen
genießbar ist.
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten
im Europäischen Parlament (S&D)
www.socialistsanddemocrats.eu/de
Bundesinstitut für Risikobewertung
Wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Es hat die Aufgabe,
die Sicherheit von Lebensmitteln, Chemikalien
und anderen Produkten, wie zum Beispiel
Kosmetika, zu bewerten.
EFSA
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (auf Englisch: European Food Safety
Authority) mit Sitz in Parma, Italien.
E-Nummern
E-Nummern dienen der Kennzeichnung von
Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen
Union. Die Zusatzstoffe werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
geprüft.
FAO
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (auf Englisch: Food and
Agriculture Organisation of the United Nations)
mit Sitz in Rom, Italien.
Glyphosat
Hauptbestandteil in weltweit häufig eingesetzten Pflanzenschutzmitteln.
GVO
Die Abkürzung bezeichnet gentechnisch veränderte Organismen. Unter GVO versteht man
Pflanzen, deren genetisches Material in einer
Art und Weise verändert wurde, wie es auf
natürlichem Wege nicht vorkommt.
IARC
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (auf Englisch: International Agency
for Research on Cancer) ist eine Behörde der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Sitz
in Lyon, Frankreich.
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Milchquote
Quotenregelung, die die Milchproduktion in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
beschränkte. Die Milchquote wurde zum
31.03.2015 abgeschafft.
MON810
Gentechnisch veränderter Mais, dessen Anbau
in einigen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, in
Deutschland jedoch verboten ist.
Nanomaterialien
Stoffe, die besondere Eigenschaften besitzen
und deren Größe im Bereich einiger weniger
bis etwa 100 Nanometer liegt. Ein Nanometer
entspricht einem Millionstel Millimeter. Nanomaterialien können Oberflächen schmutzabweisend werden lassen oder reduzieren Keime
in Lebensmittelverpackungen.
S&D-Fraktion
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (auf
Englisch: Progressive Alliance of Socialists &
Democrats, abgekürzt S&D). Zur S&D-Fraktion gehören auch die 27 SPD-Abgeordneten
aus Deutschland.
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments
www.europarl.europa.eu/committees/de/envi/home.html
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der EU
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/index_de.htm
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
www.efsa.europa.eu/de
Statistiken zur Landwirtschaft in der EU
http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/agriculture/
statistics-illustrated
EU-Gütezeichen für geografische Angaben und
traditionelle Spezialitäten
http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm
Haben Sie weitere Fragen
zur Europäischen Union?
Dann hilft Ihnen Europe Direct!
Entweder unter der gebührenfreien Rufnummer
00 800 6 7 8 9 10 11
(werktags 9.00–18.00 Uhr)
oder im Internet unter
http://europa.eu/contact/
index_de.htm.
Auf dieser Seite finden Sie
auch die Adressen der drei
EU-Informationszentren (EDIC)
in Brandenburg.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
www.bfr.bund.de
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Dessert
Panna Cotta mit
Pfirsichspalten
Zutaten für 4-6 Personen:
•6 Blatt weiße Gelatine
•1 Vanilleschote
•½ Liter frische Sahne
•40 g Zucker
•2 Teelöffel Orangenlikör
•2-3 Pfirsiche
•Lavendelblüten
•Mandelkrokant
Zubereitung:
Die weiße Gelatine in kaltem
Wasser einweichen. Vanilleschote mit einem scharfen
IMPRESSUM
V. i. S. d. P.
Susanne Melior MdEP
Alleestraße 9
14469 Potsdam
www.susanne-melior.de
Redaktion
Joachim Christen
Sebastian Haunstein
Marek Schaller
Henning Schüchner
Sebastian Senf
Redaktionsschluss
November 2015
Gestaltung und Druck
Druckerei Pohl
Brandenburg an der Havel
[email protected]
Messer längs aufschneiden
und das Mark auskratzen.
Sahne, Vanillemark und Zucker langsam aufkochen bis
sich der Zucker gelöst hat.
Sahne etwas abkühlen lassen
und die ausgedrückte Gelatine
darin auflösen. In kleine Schalen oder Gläser füllen und am
besten über Nacht fest werden
lassen. Die Pfirsiche in Spalten
schneiden. In Lavendelblütenwasser erhitzen, etwas ziehen
und anschließend auf einem
Sieb abtropfen lassen. Auf die
fest gewordene Süßspeise dekorieren und mit Mandelkrokant bestreuen. Alternativ können auch in Butter gebräunte
Mandelblättchen
verwendet
werden.
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(Zucker und Salz); Seite 12 © Europäische Union 2011, 2012; Seite 13 © Büro Melior, © Europäische Union (Milch); Seite 14 © Europäische
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