Berufstätige Psychol. Psychotherapeuten, Kinder- u

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Indikator 8.12_02 (L)
Berufstätige Psychologische Psychotherapeutinnen/-psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten nach Alter und Einrichtungen, NordrheinWestfalen, Jahr
Definition
Mit dem Indikator 8.12_02 wird die altersmäßige Verteilung der berufstätigen Psychologischen
Psychotherapeutinnen/Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche dargestellt.
Die Bezeichnung Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das
Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen,
also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können DiplomPsychologinnen/Diplom-Psychologen (Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische
Psychotherapeuten) sein, Diplom-Pädagoginnen/Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagoginnen/DiplomSozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten) bzw. Personen mit
vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte psychotherapeutische
Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte haben eine
entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen
Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt.Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen
zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind in
den Indikatoren 8.12 und 8.13 enthalten. Indikator 8.12 enthält darüber hinaus die Ergebnisse der
Krankenhausstatistik zu den stationär (in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
tätigen Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer
alle Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder,
falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand
befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind.
Die als „ambulant tätig“ registrierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umfassen neben den in
eigener Praxis Niedergelassenen, die von den Kassen zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen
oder auch ausschließlich privatpsychotherapeutisch tätig sind sowie den in diesen Praxen angestellten
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auch die Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, die in Ambulanzen
von Kliniken bzw in Hochschulambulanzen arbeiten.
Als„stationär tätig“ zählen hier Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern (sowohl
somatischen als auch psychosomatischen Kliniken oder Psychiatrischen Kliniken) eingesetzt sind, in denen
stationäre Psychotherapie als Behandlung durchgeführt wird.
In „Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Vorsorge und Anschlussheilbehandlung“ sind die
Psychotherapeuten enthalten, die in der stationären Rehabilitation von Patienten mit psychischen und/oder
psychosomatischen Störungen tätig sind.
Unter „Einrichtungen der weiteren Sozialgesetzgebung“ sind Einrichtungen der Behindertenhilfe,
Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen zusammengefasst.
„Forensischen Einrichtungen“ umfassen Einrichtungen des Maßregelvollzugs und des Strafvollzugs.
Unter „Behörden/Körperschaften“ sind auch die Hochschulen/Universitäten enthalten.
Datenhalter
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW)
Datenquelle
Psychotherapeutenregister
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht für alle Psychologischen
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten Meldepflicht bei der für den jeweiligen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen
Psychotherapeutenkammer. Die Angaben umfassen Namen, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum und ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation oder Berufserlaubnis, Weiterbildung, berufliche Tätigkeit und
Ort der Berufsausübung, Wohnsitz.
Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Bei den Angaben zur Anzahl der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in in den einzelnen
Tätigkeitsbereichen handelt es sich um eine Fallzählung, da einige Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in
nicht nur in einem Tätigkeitsbereich arbeiten.
Bei der Zahl der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten insgesamt handelt es sich dagegen um eine
Personenzählung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeutinnen und Therapeuten mit einer
Doppelapprobation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin/psychotherapeut tätig ist (vergl. Indikator 8.13) und damit sowohl an der
Versorgung der minderjährigen als auch der erwachsenen Bevölkerung beteiligt ist.
Die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von den KVen
zugelassenen Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der
Psychotherapeutenkammer erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Vergleichbarkeit
Es gibt keine Indikatoren in den WHO-, OECD- und EU- Indikatorensätzen zu Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten. In der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 gab es keinen vergleichbaren
Indikator.
Originalquellen
 Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen, 2004 - 2006
Düsseldorf: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.)
 Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Ausgewählte Tabellen aus dem Psychotherapeutenregister der Psychotherapeutenkammer NRW 2007 ff.
Dokumentationsstand
15.08.2016, LZG.NRW/Psychotherapeutenkammer NRW
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